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2008/0512

Überplanmäßige Ausgaben gem. § 100 HGO in Verbindung mit Ziffer 3.4.7 DAH in Höhe von 6.004,75 € bei der Kostenstelle 040-020-1000 (Förderschulen), Sachkonto 7128200 (Ersatzschulfinanzierung) für das Haushaltsjahr 2008

Magistratsvorlage 19.11.2008

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2008/0512

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2008/0512

4061 Zeichen

Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats- 
geschäftsstelle: 
24.11.2008 
an den Magistrat 
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung 
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung: 
Dezernat IV Dezernat II 
Dezernat IV an die Stadtverordnetenversammlung 
   OBW zur Befassung 
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung 
   zur abschließenden Beschluss-        
fassung Fachausschuss 
 
Amt: Schulamt  
Behandlung in  
öffentl. Sitzung 
Ja 
 
Nein 
 
 OBW bei abschl. 
Beschlussfassung Magistrat 
 
 
 
Ja 
 
Nein  
Internetfähig     
Verteiler: 
II               IV 
20             40 
 
 
 
Vorlage-Nr. 2008/0512 
 
Magistratsbeschluss-Nr. 
  
 
 
Betreff: Überplanmäßige Ausgaben  gem. § 100 HGO in Verbindung mit Ziffer 3.4.7 DAH in Höhe 
von 6.004,75 € bei der Kostenstelle 040-020-1000 (Förderschulen), Sachkonto 7128200 
(Ersatzschulfinanzierung) für das Haushaltsjahr 2008 
 
Vorlage vom: 19.11.2008 
 
Beschlussvorschlag: 
Bei der Kostenstelle 040-020-1000 (Förderschulen), Sachkonto 7128200 (Ersatzschulfinanzierung) werden 
überplanmäßige Mittel in Höhe von 6.004,75 € erforderlich. Der Magistrat genehmigt diese 
überplanmäßigen Ausgaben, für die ein unabweisbares Bedürfnis besteht und die unvorhergesehen waren, 
gemäß § 100 HGO. 
Die Deckung erfolgt durch Mehreinnahmen bei der Kostenstelle 040-020-1000 (Förderschulen), Sachkonto 
5482100 (Gastschulbeiträge). 
 
Anlagen:   
 
Datenschutzrelevante Anlage:  
 
Beschluss des Magistrats vom

2 
... 
 
 
Begründung zur Magistratsvorlage vom 19.11.2008: 
 
Die Wissenschaftsstadt Darmstadt ist als Schulträger gemäß § 8 Ersatzschulfinanzierungsge-setz 
verpflichtet, den beihilfeberechtigten Ersatzschulen alljährlich einen Beitrag zur laufenden sachlichen 
Schulunterhaltung zu leisten. Er beträgt für jede Schülerin und jeden Schüler dieser Schulen, die bzw. 
der am Stichtag der Landesschulstatistik den Wohnsitz im Gebiet des Leistungspflichtigen hatte, 75 % 
des Gastschulbeitrages, der nach § 165 des Hessischen Schulgesetzes für auswärtige Schüler 
öffentlicher Schulen der entsprechenden Schulform und –stufe festgesetzt wird. Die Festsetzung der 
Gastschulbeiträge erfolgt jährlich neu durch das Kultusministerium. 
 
Mit Schreiben vom 23.10.2008 ging beim Schulamt noch eine Anforderung einer Förderschule (Schule 
am Geisberg in Wiesbaden unter der Trägerschaft des Evangelischen Vereins für Innere Mission in 
Nassau) ein, die Leistungen für 9 Förderschüler mit Hauptwohnsitz in Darmstadt für das Haushaltjahr 
2008 geltend macht. Außerdem liegt noch eine Nachforderung einer anderen Privatschule 
(Pädagogische Akademie Elisabethenstift in Darmstadt) für einen Fachschüler vor. Nach Überprüfung 
der Wohnsitzangaben haben beide Ersatzschulen einen Anspruch auf die Gewährung der 
angeforderten Leistungen. 
 
Das Hinzukommen neuer Ersatzschulen, als auch die steigende Zahl Darmstädter Schülerinnen und 
Schüler in den bestehenden Privatschulen in Darmstadt und im Umland lassen die 
Ausgabenverpflichtung der Wissenschaftsstadt Darmstadt als kommunaler Schulträger jährlich 
ansteigen. Die Gesamtschülerzahl hat sich so von 1.357 im Haushaltsjahr 2007 auf einen Stand von 
zur Zeit 1.483 für das Haushaltsjahr 2008 erhöht. Die Größenordnung des jährlichen Schüleranstiegs 
lässt sich schwer prognostizieren, insbesondere da immer mehr Darmstädter Jugendliche auch 
Ersatzschulen im Umland besuchen. 
 
Das Ersatzschulfinanzierungsgesetz setzt den Privatschulen keine Frist zur Abgabe der 
Anforderungen, diese gehen bis zum Ende des Haushaltsjahres ein. Hierdurch wird die Planung 
ebenfalls erschwert. Bei der Mittelanmeldung für 2008 wurden höhere Ausgaben eingeplant und auch 
bereitgestellt, sie reichen durch den unvorhersehbaren hohen Anstieg der Schülerzahlen jedoch nicht 
aus. 
 
Zur Deckung dieser unabweisbaren Ausgaben stehen Mehreinnahmen bei der Kostenstelle 040-020-
1000 (Förderschulen), Sachkonto 5482100 (Gastschulbeiträge) zur Verfügung. 
 
 
Darmstadt, den 19.11.2008 
 
 
 
Dezernat II  Dezernat IV 
 
 
 
 
 
 
Wolfgang Glenz  Dr. Dierk Molter 
Bürgermeister  Stadtrat

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Details

Vorlagen-Nr.
2008/0512
Typ
Magistratsvorlage
Datum
19.11.2008
Erstellt
29.09.2026 00:00