2008/0512
Überplanmäßige Ausgaben gem. § 100 HGO in Verbindung mit Ziffer 3.4.7 DAH in Höhe von 6.004,75 € bei der Kostenstelle 040-020-1000 (Förderschulen), Sachkonto 7128200 (Ersatzschulfinanzierung) für das Haushaltsjahr 2008
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2008/0512
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Magistratsvorlage Eingang Magistrats- geschäftsstelle: 24.11.2008 an den Magistrat zur Kenntnis zur Beschlussfassung Beteiligt vor Magistratsbeschlussfassung: Dezernat IV Dezernat II Dezernat IV an die Stadtverordnetenversammlung OBW zur Befassung zur Kenntnis zur Beschlussfassung zur abschließenden Beschluss- fassung Fachausschuss Amt: Schulamt Behandlung in öffentl. Sitzung Ja Nein OBW bei abschl. Beschlussfassung Magistrat Ja Nein Internetfähig Verteiler: II IV 20 40 Vorlage-Nr. 2008/0512 Magistratsbeschluss-Nr. Betreff: Überplanmäßige Ausgaben gem. § 100 HGO in Verbindung mit Ziffer 3.4.7 DAH in Höhe von 6.004,75 € bei der Kostenstelle 040-020-1000 (Förderschulen), Sachkonto 7128200 (Ersatzschulfinanzierung) für das Haushaltsjahr 2008 Vorlage vom: 19.11.2008 Beschlussvorschlag: Bei der Kostenstelle 040-020-1000 (Förderschulen), Sachkonto 7128200 (Ersatzschulfinanzierung) werden überplanmäßige Mittel in Höhe von 6.004,75 € erforderlich. Der Magistrat genehmigt diese überplanmäßigen Ausgaben, für die ein unabweisbares Bedürfnis besteht und die unvorhergesehen waren, gemäß § 100 HGO. Die Deckung erfolgt durch Mehreinnahmen bei der Kostenstelle 040-020-1000 (Förderschulen), Sachkonto 5482100 (Gastschulbeiträge). Anlagen: Datenschutzrelevante Anlage: Beschluss des Magistrats vom 2 ... Begründung zur Magistratsvorlage vom 19.11.2008: Die Wissenschaftsstadt Darmstadt ist als Schulträger gemäß § 8 Ersatzschulfinanzierungsge-setz verpflichtet, den beihilfeberechtigten Ersatzschulen alljährlich einen Beitrag zur laufenden sachlichen Schulunterhaltung zu leisten. Er beträgt für jede Schülerin und jeden Schüler dieser Schulen, die bzw. der am Stichtag der Landesschulstatistik den Wohnsitz im Gebiet des Leistungspflichtigen hatte, 75 % des Gastschulbeitrages, der nach § 165 des Hessischen Schulgesetzes für auswärtige Schüler öffentlicher Schulen der entsprechenden Schulform und –stufe festgesetzt wird. Die Festsetzung der Gastschulbeiträge erfolgt jährlich neu durch das Kultusministerium. Mit Schreiben vom 23.10.2008 ging beim Schulamt noch eine Anforderung einer Förderschule (Schule am Geisberg in Wiesbaden unter der Trägerschaft des Evangelischen Vereins für Innere Mission in Nassau) ein, die Leistungen für 9 Förderschüler mit Hauptwohnsitz in Darmstadt für das Haushaltjahr 2008 geltend macht. Außerdem liegt noch eine Nachforderung einer anderen Privatschule (Pädagogische Akademie Elisabethenstift in Darmstadt) für einen Fachschüler vor. Nach Überprüfung der Wohnsitzangaben haben beide Ersatzschulen einen Anspruch auf die Gewährung der angeforderten Leistungen. Das Hinzukommen neuer Ersatzschulen, als auch die steigende Zahl Darmstädter Schülerinnen und Schüler in den bestehenden Privatschulen in Darmstadt und im Umland lassen die Ausgabenverpflichtung der Wissenschaftsstadt Darmstadt als kommunaler Schulträger jährlich ansteigen. Die Gesamtschülerzahl hat sich so von 1.357 im Haushaltsjahr 2007 auf einen Stand von zur Zeit 1.483 für das Haushaltsjahr 2008 erhöht. Die Größenordnung des jährlichen Schüleranstiegs lässt sich schwer prognostizieren, insbesondere da immer mehr Darmstädter Jugendliche auch Ersatzschulen im Umland besuchen. Das Ersatzschulfinanzierungsgesetz setzt den Privatschulen keine Frist zur Abgabe der Anforderungen, diese gehen bis zum Ende des Haushaltsjahres ein. Hierdurch wird die Planung ebenfalls erschwert. Bei der Mittelanmeldung für 2008 wurden höhere Ausgaben eingeplant und auch bereitgestellt, sie reichen durch den unvorhersehbaren hohen Anstieg der Schülerzahlen jedoch nicht aus. Zur Deckung dieser unabweisbaren Ausgaben stehen Mehreinnahmen bei der Kostenstelle 040-020- 1000 (Förderschulen), Sachkonto 5482100 (Gastschulbeiträge) zur Verfügung. Darmstadt, den 19.11.2008 Dezernat II Dezernat IV Wolfgang Glenz Dr. Dierk Molter Bürgermeister Stadtrat
Beratungsverlauf (1)
Details
- Vorlagen-Nr.
- 2008/0512
- Typ
- Magistratsvorlage
- Datum
- 19.11.2008
- Erstellt
- 29.09.2026 00:00