3779/2017
Bestellung einer stellvertretenden Schriftführerin gemäß §§ 36 Abs. 5 Satz 2, 52 Abs. 1 GO NRW
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Beschlussvorlage Bezirksvertretung
1681 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin
Dezernat, Dienststelle
I/02-8/0
Vorlagen-Nummer
3779/2017
Freigabedatum
30.11.2017
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung
Betreff
Bestellung einer stellvertretenden Schriftführerin gemäß §§ 36 Abs. 5 Satz 2, 52 Abs. 1 GO
NRW
Beschlussorgan
Bezirksvertretung 8 (Kalk)
Gremium Datum
Beschluss:
Die Bezirksvertretung Kalk bestellt gemäß § 36 Absatz 5, Satz 2 in Verbindung mit § 52 Abs. 1 der
Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen, § 38 Absatz 1 in Verbindung mit § 31 Absatz 1,
Satz 1 der Geschäftsordnung des Rates und der Bezirksvertretungen in der Fassung vom 01.10.2013
für den Rest der Wahlzeit 2014/2020 Frau Corinna Brecher zur stellvertretenden Schriftführerin.
Bezirksvertretung 8 (Kalk) 07.12.2017
TOP A.
2
Haushaltsmäßige Auswirkungen
Nein
ja, Kosten der Maßnah-
me
Zuschussfähige Maßnahme
ggf. Höhe des Zuschusses
nein
ja
Jährliche Folgekosten
a) Personalkosten b) Sachkosten
€ % € € €
Jährliche Folgeeinnahmen (Art, Euro) Einsparungen (Euro)
Problemstellung des Beschlussvorschlages, Begründung, ggf. Auswirkungen
Gemäß §§ 36 Abs. 5 Satz 2, 52 Abs. 1 GO NRW, § 38 Absatz 1 in Verbindung mit § 31 Absatz 1,
Satz 1 der Geschäftsordnung des Rates und der Bezirksvertretungen in der Fassung vom 01.10.2013
bestellt die Bezirksvertretung auf Vorschlag der Verwaltung je einen städtischen Bediensteten bzw.
eine städtische Bedienstete zum Schriftführer/zur Schriftführerin bzw. zum stellvertretenden Schrift-
führer/zur stellvertretenden Schriftführerin.
Weitere Erläuterungen, Pläne, Übersichten siehe Anlage(n) Nr.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 3779/2017
- Typ
- Beschlussvorlage Bezirksvertretung
- Datum
- 30.11.2017
- Erstellt
- 30.11.2017 13:16