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BV9/135/2025

Umsetzung Tempo 30 auf der Ickerswarder Straße - Anfrage von Frau Hümmerich und Herrn Dr. Diesing; CDU

Anfrage 12.06.2025

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 9, Sitzung am 27.06.2025, TOP 7.3

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907 Zeichen

BV9/135/2025 
 
 X  öffentlich      nicht öffentlich  
Düsseldorf, 12.06.2025 
CDU-Fraktion 
in der Bezirksvertretung 9 
 
 
 
An den  
Bezirksbürgermeister 
des Stadtbezirkes 9 
Herrn Dr. Graf 
 
 
 
Anfrage 
zur Sitzung der Bezirksvertretung 9 am 27.06.2025 
 
 
Betrifft: 
Umsetzung Tempo 30 auf der Ickerswarder Straße                                                                      
- Anfrage von Frau Hümmerich und Herrn Dr. Diesing; CDU 
Anfrage:  
1. Wann wird Tempo 30 für die Ickerswarder Straße, von der Kreuzung 
Münchener Straße bis zur Kölner Landstraße, wie in der BV9 Sitzung am 
01.10.2021 gemäß des Antrages BV9/246/20221 „Durchgängiges Tempo 30 auf 
der Ickerswarder Straße“ beschlossen wurde, umgesetzt? 
 
2. Ist es möglich diesen noch vor Beginn des neuen Schuljahres 2025/2026 
umzusetzen, damit die Schulwegsicherung gewährleistet ist? 
 
 
Begründung: 
Gegebenenfalls mündlich.

Antwort

1145 Zeichen

TOP 7.3             BV9/135/2025 
Sitzung der BV 9 am 27.06.2025 
Anfrage von Frau Hümmerich und Herr Dr. Diesing, CDU 
Umsetzung Tempo 30 auf der Ickerswarder Straße  
 
 
 
Frage 1: 
Wann wird Tempo 30 für die Ickerswarder Straße, von der Kreuzung Münchener 
Straße bis zur Kölner Landstraße, wie in der BV9 Sitzung am 01.10.2021 gemäß des 
Antrages BV9/246/20221 „Durchgängiges Tempo 30 auf der Ickerswarder Straße“ 
beschlossen wurde, umgesetzt? 
 
 
Antwort zur Frage 1: 
Die Umsetzung der Maßnahme zur Reduzierung der erlaubten Höchstgeschwindigkeit 
auf der Ickerswarder Straße auf Tempo 30 sowie die Anpassung der Verkehrszeichen 
ist geplant, bis zum Ende des dritten Quartals 2025 abzuschließen.  
 
 
 
Frage 2:  
Ist es möglich diesen noch vor Beginn des neuen Schuljahres 2025/2026 
umzusetzen, damit die Schulwegsicherung gewährleistet ist? 
 
 
Antwort zur Frage 2: 
Leider ist der angestrebte Zeitpunkt für die Umsetzung vor Beginn des neuen 
Schuljahres 2025/2026 nicht umsetzbar, da bestimmte Rahmenbedingungen aus den 
entsprechenden Beschlüssen zu dem Lärmaktionsplan vorliegen, die eine frühere 
Realisierung nicht zulassen.

Beratungsverlauf (1)

27.06.2025 Bezirksvertretung 9
TOP 7.3 Kenntnisnahme Entscheidung

Beschluss: schriftlich beantwortet

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
BV9/135/2025
Typ
Anfrage
Datum
12.06.2025
Erstellt
12.06.2025 10:45