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2191/2020

Städtebauliches Planungskonzept Rondorf Nord-West in Köln-Rondorf Anhörung der Bezirksvertretung Rodenkirchen zu den Ergebnissen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung, Beschluss über die Vorgaben zur Ausarbeitung des Bebauungspl

Beschlussvorlage Ausschuss 03.08.2020

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Nächste Beratung: Stadtentwicklungsausschuss, Sitzung am 03.09.2020, TOP 9.3

Beschlussvorlage Ausschuss

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Ansehen

Anlage 9 Auswertung Stelln 3(1)

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Ansehen

Anlage 2 Städtebaulicher Entwurf Stand FÖB Juni 2018

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Ansehen

Anlage 3 Städtebaulicher Entwurf Stand Juli 2020

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Ansehen

Anlage 5 Quartiersplatz alternative Variante Dorfgemeinschaft

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Ansehen

Anlage 7 Plakat zur Bürgerveranstaltung

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Ansehen

Anlage 10 Abwägungstabelle TÖB

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Ansehen

Anlage 8 Niederschrift FÖB 29.06.2018 mit Anlage Beantw. Fragen

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Ansehen

Anlage 6 Darstellung u Bewertung Quartiersplatz

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Ansehen

Anlage 1 Geltungsbereich

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Ansehen

Anlage 4 Quartiersplatz Variante Investor West 8

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Ansehen

Beschlussvorlage Ausschuss

13051 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
VI/61/1 
612 Lang Sa 
Vorlagen-Nummer 
 2191/2020 
Freigabedatum 03.08.2020 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Städtebauliches Planungskonzept Rondorf Nord-West in Köln-Rondorf 
Anhörung der Bezirksvertretung Rodenkirchen zu den Ergebnissen der frühzeitigen 
Öffentlichkeitsbeteiligung, Beschluss über die Vorgaben zur Ausarbeitung des 
Bebauungsplan-Entwurfes 
Beschlussorgan 
Stadtentwicklungsausschuss 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Stadtentwicklungsausschuss  
 
1. beauftragt die Verwaltung, auf der Grundlage des städtebaulichen Planungskonzeptes gemäß 
der Anlagen 3 und 4 einen Bebauungsplan-Entwurf auszuarbeiten. Die Ergebnisse der frühzei-
tigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) sind dabei gemäß 
der Stellungnahme der Verwaltung (Anlage 9) zu berücksichtigen; 
 
 
Alternative:  
 
Der Stadtentwicklungsausschuss 
  
1. beauftragt die Verwaltung, auf der Grundlage des städtebaulichen Planungskonzeptes gemäß 
Anlage 3 mit der Planungsalternative für den Quartiersplatz gemäß Anlage 5 einen Bebauungs-
plan-Entwurf auszuarbeiten. Die Ergebnisse der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 
Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) sind dabei gemäß der Stellungnahme der Verwaltung (Anla-
ge 9) zu berücksichtigen; 
 
 
 
Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 31.08.2020 
Stadtentwicklungsausschuss 03.09.2020

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
Erläuterungen zu den Auswirkungen auf den Klimaschutz 
Die Entwicklung von 1.300 neuen Wohneinheiten/Einwohnern führt zwangsläufig zu CO2 Emissionen. 
Gleichzeitig kann durch energieeffizientes Bauen, eine gute ÖPNV Erschließung (geplante Verlänge-
rung der Stadtbahn bis nach Meschenich), die Errichtung von Schulen und eines Versorgungszent-
rums deutliche CO2 Einsparungen erreicht werden.  
 
Begründung: 
Am 14.12.2017 hat der Stadtentwicklungsausschuss die Einleitung des Verfahrens zur Aufstellung 
des Bebauungsplanes und die Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung –Arbeitstitel: 
"Rondorf Nord-West" in Köln-Rondorf– beschlossen. 
 
Das Plangebiet ist Bestandteil des Wohnungsbauprogramms 2015 und soll einer erstmaligen bauli-
chen Entwicklung für eine Wohnnutzung zugeführt werden. Im Wohnungsbauprogramm wird für diese 
Fläche (Rondorf Nord-West, Kennzeichnung: W 206-014) ein Wohnungsbaupotenzial von circa 900 
Wohneinheiten (WE) vorgesehen, welche im Einfamilienhaus- bzw. Geschosswohnungsbau errichtet 
werden sollen. Die im Wohnungsprogramm dargestellte Flächengröße und der Flächenzuschnitt (28 
ha) sind weitgehend identisch mit dem vorliegenden Plangebiet, werden aber um Erweiterungen im 
Norden und im Westen ergänzt.  
 
Weitere Flächen werden für die Erschließung und Sicherung einer Stadtbahntrasse sowie für Aus-
gleichsmaßnahmen notwendig. Die nun erhöhte Zahl der Wohneinheiten geht auf einen weiterhin 
gestiegenen Bedarf sowie auf die Förderfähigkeit der Stadtbahntrasse zurück. 
 
Ziel der Planung ist es, durch die Aufstellung eines Bebauungsplanes die Voraussetzungen für die 
Umsetzung eines Neubaugebietes mit circa 1.300 WE zu schaffen. Mit der Entwicklung des Wohn-
quartieres kann ein wesentlicher Beitrag zur Versorgung der Bevölkerung an Einfamilienhäusern, 
Eigentumswohnungen sowie Wohnungen im geförderten Geschosswohnungsbau geleistet werden. 
Es ist geplant, verschiedene Wohnquartiere zu entwickeln und 30% der neuen Wohneinheiten als 
öffentlich geförderte Wohnungen zu errichten. Der Anteil von gefördertem Wohnungsbau beträgt so-
mit circa 390 WE.  
 
Gleichzeitig soll die Entwicklung des Stadtteils Rondorf über die geplanten Infrastruktureinrichtungen 
und Verkehrsmaßnahmen langfristig gestärkt werden. So sieht die Planung einen Quartiersplatz mit 
Geschäften (Lebensmittelvollversorger), eine weiterführende Schule, zwei Grundschulen, vier Kinder-
tagesstätten sowie öffentliche Grünflächen und Spielplätze für Kinder und Jugendliche vor. Zur Ver-
besserung der verkehrlichen Infrastruktur wird das Entwicklungsgebiet über eine geplante Entflech-
tungsstraße und über die Verlängerung der Stadtbahnlinie (Bonner Verteiler-Köln-Meschenich) ange-
bunden.

3 
 
Zum Bebauungsplan-Vorentwurf werden Fachgutachten und Fachplanungen unter anderem zu fol-
genden Themen erarbeitet: 
 
 Archäologische Untersuchung,  
 Artenschutzprüfung, 
 Bodenuntersuchung,  
 Einzelhandelsverträglichkeitsuntersuchung, 
 Entwässerungsgutachten, 
 Klimagutachten, 
 Landschaftspflegerischer Fachbeitrag, 
 Lärmgutachten, 
 Luftschadstoffuntersuchungen 
 Verkehrsgutachten inkl. Mobilitätskonzept 
 
Diese Untersuchungen werden insbesondere in der Umweltprüfung gebündelt und im Umweltbericht 
dokumentiert. 
 
Vorberatungen: 
Aufstellungsbeschluss und Beschluss zur Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung:  
 
Stadtentwicklungsausschuss 09.11.2017: 
 Aufstellungsbeschluss und Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach Modell 
2 (Abendveranstaltung)  
 einstimmig –bei Stimmenthaltung der SPD-Fraktion- zugestimmt 
Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 13.11.2017: 
 Aufstellungsbeschluss sowie geänderter Beschluss zur Durchführung der frühzeitigen Öffent-
lichkeitsbeteiligung (Durchführung der frühzeitigen Beteiligung erst, wenn die Kosten-
/Nutzenanalyse der 4. Baustufe der Nord-Süd-Stadtbahn durchgeführt und der Kosten-
Nutzenfaktor unter Einbeziehung der Planung > 1 ist) sowie weitere Ergänzungsbeschlüsse 
 einstimmig bei einer Enthaltung zugestimmt 
Stadtentwicklungsausschuss 14.12.2017: 
 Aufstellungsbeschluss sowie geänderter Beschluss zur Durchführung der frühzeitigen Öffent-
lichkeitsbeteiligung (Durchführung der frühzeitigen Beteiligung erst, wenn die Kosten-
/Nutzenanalyse der 4. Baustufe der Nord-Süd-Stadtbahn durchgeführt und der Kosten-
Nutzenfaktor unter Einbeziehung der Planung > 1 ist) sowie weitere Ergänzungsbeschlüsse 
 einstimmig zugestimmt 
Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses am 24.01.2018 
Bekanntmachung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung 20.06.2018 
 
Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung:  
Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung erfolgte in Form einer Abendveranstaltung (circa 500 Bürge-
rinnen und Bürger haben teilgenommen). Die Abendveranstaltung wurde am 29.06.2018 in der Aula 
der Gesamtschule Rodenkirchen durchgeführt und in einer Niederschrift dokumentiert. Im Nachgang 
hatte die Öffentlichkeit im Zeitraum vom 29.06.2018 bis 16.07.2018 weitere Gelegenheit zur Stellung-
nahme. In diesem Zeitraum sind 159 Stellungnahmen aus der Öffentlichkeit eingegangen. Bis zum 
30.07.2018 sind sechs weitere Stellungnahmen verfristet eingegangen.

4 
 
In der Abendveranstaltung sowie in den eingegangenen Stellungnahmen sind insbesondere folgende 
Themenpunkte vorgetragen worden: 
 Lage der Entflechtungsstraße – insbesondere der Teilbereich zwischen Weißdornweg und Ro-
denkirchener Straße wurde dabei sehr kritisch gesehen, teilweise aber auch der Bereich zwi-
schen Kapellenstraße und Bödinger Straße 
 Vorschläge zu alternativen Verläufen für die Entflechtungsstraße 
 Allgemeine Verkehrsbelastung bzw. –zunahme; befürchtet wird, dass das vorhandene Infra-
strukturnetz die Verkehre nicht aufnehmen kann 
 Forderung nach verbesserten Radverkehren und ÖPNV (Stadtbahntrasse) 
 Lage der geplanten Stadtbahntrasse 
 Lage im Wasserschutzgebiet 
 Befürchtung von zusätzlichen Lärmemissionen 
 Befürchtung von bedeutsamen Eingriffen in Natur und Landschaft, insbesondere durch das 
Teilstück der Entflechtungsstraße zwischen Weißdornweg und Rodenkirchener Straße 
 Artenschutz 
 Städtebauliche Dichte sowie Höhe der Gebäude 
 Auswirkungen auf das bestehende Zentrum 
 Soziale Infrastruktur, hier insbesondere das Thema Schulen und Kitas 
 
In der Anlage 9 erfolgt die Darstellung und Bewertung der eingegangenen Stellungnahmen. Eine Auf-
listung der Verfasser der schriftlichen Stellungnahmen wird den Fraktionen mit gesonderter Post zu-
gestellt. 
 
Lage der Entflechtungsstraße: 
Seit den ersten planerischen Überlegungen zu Rondorf Nord-West ist der städtebauliche Entwurf kon-
tinuierlich weiterentwickelt worden. Ein wesentlicher Baustein der Planung ist mit dem Beschluss des 
Rates über die Lage der sogenannten Entflechtungsstraße erst kürzlich abgeschlossen worden. Die 
ursprünglich vorgesehene nördliche Variante wurde letztendlich zugunsten einer südlichen Variante 
aufgegeben. Dies zeigt auch, dass trotz bereits erreichter Planungsstände, die städtebauliche Wei-
terentwicklung des Plangebietes von einer hohen Dynamik geprägt ist. 
 
Alternativvorschlag für einen Quartiersplatz: 
Bestandteil des städtebaulichen Planungskonzeptes ist ein neuer Quartiersplatz für Rondorf. Die La-
ge und Gestaltung des Quartiersplatzes war planerischen Veränderungen unterworfen. Zunächst war 
er zentral im Plangebiet angeordnet. Im aktuellen städtebaulichen Planungskonzept von West 8 (An-
lage 3) wird die Lage nun am Übergang zum bestehenden Stadtteil vorgeschlagen, um die Verbin-
dung zwischen "Alt- und Neu-Rondorf" zu stärken.  
 
Im Rahmen der differenzierten Planungsüberlegungen hat die Dorfgemeinschaft Rondorf-
Hochkirchen-Höningen e.V. mit großem Engagement "eigene" Gestaltungsentwürfe zur Lage eines 
Marktplatzes entwickelt, die insbesondere dem Gedanken einer verbindenden Wirkung zwischen 
"Alt"- und "Neu-Rondorf" gerecht werden sollen. Hierzu soll der räumliche Abstand zur Rondenkir-
chener Hauptstraße so gering wie möglich gestaltet werden.  
 
Die Dorfgemeinschaft Rondorf-Hochkirchen-Höningen e.V. besteht seit 1963 und ist seit 2017 ein 
eingetragener Verein, der sich nach eigenen Angaben für den gesellschaftlichen Zusammenhalt in 
den genannten Vierteln und für die Wahrnehmung von Interessen der Bürgerinnen und Bürger auf 
kommunaler Ebene einsetzt. Die Anregungen der Dorfgemeinschaft Rondorf-Hochkirchen-Höningen 
e.V. führten erneut zur Überarbeitung der Planung des Platzes im städtebaulichen Planungskonzept 
von West 8 (Anlage 4). Die Entwürfe der Dorfgemeinschaft Rondorf-Hochkirchen-Höningen e.V. un-
terscheiden sich dennoch von der Planung des Quartiersplatzes im städtebaulichen Entwurf von West 
8 in der Lage und Ausgestaltung. Insgesamt reichte die Dorfgemeinschaft sechs Varianten ein, von 
denen eine Variante die Vorzugsvariante der Dorfgemeinschaft (Anlage 5) darstellt.  
 
Der grundsätzlich zu unterstützende Gedanke eines verbindenden Elementes zwischen "Alt"- und

5 
"Neu-Rondorf" hat im Rahmen des Planungsprozesses dazu geführt, dass der Quartiersplatz von 
einer anfänglich eher isolierten Lage im Plangebiet auch im Entwurf vom Planungsbüro Büro West 8 
immer weiter in Richtung der bereits vorhanden Bebauung und den ansässigen Zentrumseinrichtun-
gen gerückt ist. Zuletzt wurde ein Quartiersplatz vorgeschlagen, der auch auf die östliche Seite der 
Stadtbahnlinie übergreift und so den verbindenden Charakter noch verstärkt.  
 
Die Vorzugsvariante der Dorfgemeinschaft wurde mit der Planung des Platzes von West 8 anhand 
wichtiger planerischer Anforderungen an den Quartiersplatz verglichen. Hierzu wurde eine `Darstel-
lung und Bewertung der Gestaltungsvorschläge für den Quartiersplatz` mit einem Variantenvergleich 
anhand einer Bewertungsmatrix (Anlage 6) erstellt.  
 
Verwaltungsvorschlag 
Die Verwaltung schlägt vor, auf der Grundlage des städtebaulichen Planungskonzeptes (Anlage 3) 
einen Bebauungsplan-Entwurf auszuarbeiten und dabei die Ergebnisse der frühzeitigen Öffentlich-
keitsbeteiligung gemäß der Stellungnahme der Verwaltung (Anlage 9) zu berücksichtigen. 
 
Weiterhin schlägt die Verwaltung aufgrund der Ergebnisse des Variantenvergleichs zu der Lage des 
Quartiersplatzes (Anlage 6) vor, die Fortführung der Planung auf der Grundlage des städtebaulichen 
Entwurfs vom Planungsbüro West 8 (Anlage 3 und 4) durchzuführen.  
 
Anlagen 
1. Geltungsbereich 
2. Städtebauliches Planungskonzept, Stand frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung am 29.06.2018 
3. Städtebauliches Planungskonzept, Stand Juli 2020 
4. Quartiersplatz - Gestaltungsvariante Investor/ West 8 
5. Quartiersplatz - Gestaltungsvariante Dorfgemeinschaft 
6. Darstellung und Bewertung der Gestaltungsvorschläge für den Quartiersplatz 
7. Plakat zur Bürgerversammlung (Abendveranstaltung) 
8. Niederschrift der Abendveranstaltung nach § 3 Absatz 1 BauGB (anonymisiert) inkl. Anlage 
Auswertung Stellungnahmen an Stellwänden 
Nicht öffentlicher Teil: Entschlüsselungstabelle Wortmeldungen (Anlage 8.1) 
9. Darstellung und Bewertung der eingegangenen Stellungnahmen aus der frühzeitigen Öffent-
lichkeitsbeteiligung nach § 3 Absatz 1 BauGB 
Nicht öffentlicher Teil: Entschlüsselungstabelle Schriftliche Stellungnahmen  
(Anlage 9.1) 
10. Darstellung und Bewertung der eingegangenen Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteili-
gung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Absatz 1 BauGB

Anlage 9 Auswertung Stelln 3(1)

250228 Zeichen

Darstellung und Bewertung der zum Bebauungsplan-Entwurf –Arbeitstitel: Rondorf Nordwest in Köln-Rondorf – eingegan-
genen Stellungnahmen aus der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung 
Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) wurde im Rahmen einer Abendveranstaltung am 29.06.2018 
in der Aula der Gesamtschule Rodenkirchen durchgeführt und in einer Niederschrift dokumentiert. Im Nachgang hatte die Öffentlichkeit im Zeitraum 
vom 29.06.2018 bis 16.07.2018 weitere Gelegenheit zur Stellungnahme. Im diesem Zeitraum sind 159 Stellungnahmen aus der Öffentlichkeit ein-
gegangen. Bis zum 30.07.2018 sind sechs weitere Stellungnahmen eingegangen, die hier ebenfalls berücksichtigt wurden.  Nach dem genannten 
Zeitraum sind keine weiteren Stellungnahmen eingegangen. 
Zu diesem Dokument wurden die eingegangenen Stellungnahmen mit Namen und Anschrift des Absenders gesondert erfasst und fortlaufend num-
meriert. Eine Zuordnung der laufenden Nummern zu den Absendern ist daher gewährleistet. Nachfolgend werden die in den Stellungnahmen ange-
sprochenen Themenkomplexe zusammengefasst dargestellt und fachlich kommentiert. Die laufenden Nummern verweisen auf die Stellungnahmen, 
in welchen die Themen angesprochen wurden.  
Aus Datenschutzgründen werden keine personenbezogenen Daten (Name und Adresse) aufgeführt. Den Fraktionen der zuständigen Bezirksver-
tretung, des Stadtentwicklungsausschusses und des Rates wird Name und Adresse der Absender der Stellungnahme zur Verfügung gestellt. 
  
Anlage 9

2 
 
 
Inhaltsverzeichnis 
 
1. VERKEHR ..........................................................................................................................................................................................................4  
1.1 Bestehende Verkehrsbelastungen ....................................................................................................................................................................4  
1.2 Planbedingte Verkehrsbelastungen ..................................................................................................................................................................6  
1.3 Entflechtungsstraße - grundsätzliche Aussagen zur Planung ...........................................................................................................................7  
1.4 Entflechtungsstraße Teilstück Weißdornweg bis Rodenkirchener Straße ....................................................................................................... 14 
1.5 Entflechtungsstraße Teilstück Kapellenstraße bis Bödinger Straße ................................................................................................................ 18 
1.6 Entflechtungsstraße - alternativer Verlauf ....................................................................................................................................................... 22 
1.7 Entflechtungsstraße - Querung der Autobahn A 4 .......................................................................................................................................... 25 
1.8 Entflechtungsstraße südliche Verlauf/ L 92n ................................................................................................................................................... 26 
1.9 Knotenpunkt Rodenkirchener Straße / Friedrich-Ebert-Straße / Bonner Landstraße ....................................................................................... 30 
1.10 Sonstige Punkte zur alternativen überörtlichen Erschließung ....................................................................................................................... 31 
1.11 Innere Erschließung ..................................................................................................................................................................................... 34 
1.12 Anbindung Alt- und Neu-Rondorf .................................................................................................................................................................. 34 
1.13 Umgestaltung bestehender Straßen im Planungsumfeld .............................................................................................................................. 36 
1.14 Baustellenverkehr ......................................................................................................................................................................................... 40 
1.15 Parken, bestehende Parkplätze, Parkraumkonzept ...................................................................................................................................... 40 
1.16 Gesamtverkehrskonzept - Alternative und nachhaltige Verkehrsmittelnutzungen ......................................................................................... 43 
1.17 Radwege ......................................................................................................................................................................................................  45 
1.18 Radschnellweg ............................................................................................................................................................................................. 46 
1.19. ÖPNV - Stadtbahn ....................................................................................................................................................................................... 50 
1.20 Alternative ÖPNV-Konzepte ......................................................................................................................................................................... 57 
2. UMWELT ............................................................................................................................................................................................................. 59 
2.1 Wasser ........................................................................................................................................................................................................... 59 
2.2 Immissionen (Lärm, Luftschadstoffe) .............................................................................................................................................................. 62

3 
 
2.3 Klima .............................................................................................................................................................................................................. 67 
2.4 Eingriffe in Natur und Landschaft .................................................................................................................................................................... 68 
2.5 Freiraum, Bepflanzung, Grüngestaltung ......................................................................................................................................................... 70 
2.6 Bau- und Bodendenkmäler ............................................................................................................................................................................. 72 
2.7 Artenschutz .................................................................................................................................................................................................... 72 
2.8 Sonstiges zum Thema Umwelt ....................................................................................................................................................................... 73 
3. STÄDTEBAULICHER ENTWURF, BAU- UND INFRASTRUKTUR .................................................................................................................... 75 
3.1 Städtebaulicher Entwurf.................................................................................................................................................................................. 75 
3.2 Quartierszentrum, Einzelhandel ...................................................................................................................................................................... 79 
3.3 Wohnformen, öffentlich geförderter Wohnungsbau ......................................................................................................................................... 82 
3.4 Soziales und Pflege ........................................................................................................................................................................................ 83 
3.5 Soziale Infrastruktur (Schulen, Kindertagesstätten) ........................................................................................................................................ 84 
3.6 Sport- und Freizeiteinrichtungen ..................................................................................................................................................................... 85 
3.7 Sonstiges zum Thema städtebaulicher Entwurf und Infrastruktur ................................................................................................................... 87 
3.8 Qualitätssicherung .......................................................................................................................................................................................... 89 
3.9 Flächennutzungsplanverfahren ....................................................................................................................................................................... 90 
3.10 Bebauungsplanverfahren .............................................................................................................................................................................. 91 
3.11 Planfeststellungsverfahren ........................................................................................................................................................................... 93 
3.12 Projektkoordination ....................................................................................................................................................................................... 93 
3.13 Sonstiges ohne Themenzuordnung .............................................................................................................................................................. 94

4 
 
 
Stellungnahme Berücksich-
tigung 
Stellungnahme der Verwaltung  
1. VERKEHR 
1.1 Bestehende Verkehrsbelastungen  
laufende Nummern 3, 9, 15, 17, 18, 27, 35, 36, 39, 43, 64, 65, 71, 73, 79, 95, 114, 124, 142, 143, 148, 158, 162, 165 
Von den Einwender/-innen werden die bestehenden Verkehrsverhält-
nisse in Rondorf kritisiert. Folgende Punkte werden genannt: 
Überlastung bestehender Straßen -Parkplatzproblem 
Die Straßen sind in der Regel stark zugeparkt. Die Überlastungen der 
Straßen sei unter anderem auf durch den in den letzten Jahren ge-
schaffenen zusätzlichen Wohnraum zurückzuführen. Teilweise stehe 
der Netto-Parkplatz frei zur Verfügung, da dort kaum jemand parkt. 
 
 
Kenntnis-
nahme 
 
 
Die Kritik betrifft die bestehenden Verkehrsverhältnisse und ist 
somit nicht primär Gegenstand des Bebauungsplanverfahrens. 
Bestehende Defizite sind im Bestand zu lösen. Dennoch wird 
die Bestandssituation bei der Planentwicklung berücksichtigt. 
Die geplante verkehrliche Infrastruktur für das Plangebiet u.a. 
mit der Entflechtungsstraße und der Fortführung der Stadtbahn 
von der Haltestelle Arnoldshöhe bis nach Meschensich wird 
eine Entlastung der bestehenden Straßen im Ortskern schaf-
fen. 
Hol- und Bringverkehr der St. George`s School 
Es wird dargestellt, dass der Hol- und Bringverkehr der St. George 
Schule in Richtung Autobahnanschluss Rodenkirchen zu einer Über-
lastung der Kapellenstraße – Kreuzung Kapellenstraße / Rodenkirche-
ner Straße – Hahnenstraße führt. Diese Überlastung liege insbeson-
dere an den sehr engen Straßenverhältnissen, den beiden gegenüber-
liegenden Bushaltestellen und dem Rückstau aus der Hahnenstraße. 
Die Hahnenstraße ließe durch zwei Einengungen im unteren Bereich 
keinen Begegnungsverkehr zu. Zu normalen Verkehrszeiten führe die-
ses zu einer Verkehrsberuhigung, zu Spitzenzeiten führe dies aber re-
gelmäßig zu Staus. 
Ja Der Hinweis wird in die Überlegungen einbezogen. Mit der ge-
planten Entflechtungsstraße wird das Ziel verfolgt, dass der 
Verkehr künftig besser verteilt wird und derartige Überlastun-
gen reduziert oder vermieden werden.

5 
 
Stellungnahme Berücksich-
tigung 
Stellungnahme der Verwaltung  
Für den Hol- und Bringverkehr an der St. George`s Schule wird die be-
stehende Schleife über die Husarenstraße nicht genutzt. Teilweise 
würden die Kinder auf der Kapellenstraße aussteigen. Diese Situation 
würde sich noch einmal durch die Schließung der internationalen Frie-
densschule in Widdersdorf verstärken. Es wird dargestellt, dass alleine 
durch die St. George`s Schule der Verkehr auf der Kapellenstraße 
zum Teil schon an seiner Belastungsgrenze sei. 
Ja Es ist vorgesehen, dass das Stellplatzangebot der Schule ver-
größert wird. Dies soll zu einer Verbesserung in der Abwick-
lung des Hol- und Bringverkehrs beitragen. 
Vor Ort ist zu beobachten, dass das Verhalten der Verkehrsteil-
nehmer teilweise nicht den Regeln der Straßenverkehrsord-
nung entspricht und dadurch zusätzliche Verkehrsbehinderun-
gen entstehen.  
Überlastung bestehender Straßen – fließender Verkehr 
Es wird kritisiert, dass der gesamte aus südlicher Richtung kommende 
Verkehr bereits im Bestand dafür sorge, dass die in die Stadt führen-
den Straßen (Brühler Landstraße, „Im Wasserwerkswäldchen“, Vertei-
lerkreis, Bonner Straße, „Am Forstbotanischen Garten“, Rheinufer) in 
den Stoßzeiten überlastet seien. Dies beträfe auch die Buslinien. 
Kenntnis-
nahme 
Bei der Planung sollen auch die vorhandenen Probleme des 
bestehenden Verkehrsaufkommens von Rondorf berücksichtigt 
werden. Die geplante Entflechtungsstraße soll sowohl einen 
Teil der planbedingten Mehrverkehre als auch einen Teil der 
vorhandenen Durchgangsverkehre von Rondorf aufnehmen. 
Weiterhin soll die vorhandene Anbindung des öffentlichen Per-
sonennahverkehrs (ÖPNV) von Rondorf und Meschenich 
durch den geplanten Ausbau der Stadtbahnlinie Köln-Mesche-
nich gestärkt werden. Die geplante Stadbahntrasse verläuft 
durch die neue Siedlung und erschließt den bestehenden Ort 
und das geplante Neubaugebiet gleichermaßen. Ferner ist eine 
Radschnellwegroute Köln-Wesseling geplant, die perspekti-
visch zu einer weiteren Verbesserung der Verkehrssituation 
führen soll. 
Veraltete Verkehrsinfrastruktur  
Es wird bemängelt, dass der Ist-Zustand der Verkehrsinfrastruktur in 
Hochkirchen / Rondorf noch derselbe ist wie vor ca. 30 Jahren, obwohl 
sich in diesem Zeitraum die Bevölkerung sowie die Autos verdreifacht 
hätten. 
Kenntnis-
nahme 
Mit der Entwicklung des Plangebietes Rondorf Nord-West soll 
auch die bestehende Verkehrsinfrastruktur ausgebaut und um-
gestaltet werden. Dies betrifft sowohl den Individualverkehr als 
auch den ÖPNV und den Radverkehr. 
Es wird zusätzlich auf die Stellungnahme ` Überlastung beste-
hender Straßen – fließender Verkehr` verwiesen.

6 
 
Stellungnahme Berücksich-
tigung 
Stellungnahme der Verwaltung  
1.2 Planbedingte Verkehrsbelastungen 
laufende Nummern 3, 9, 15, 17, 18, 27, 35, 42, 43, 71, 73, 118, 142, 143, 158, 162, 163, 164, 165 
Von den Einwender/-innen werden bzgl. der planbedingten Verkehrs-
belastungen folgende Punkte vorgetragen:  
Berufs- und Schulverkehre 
Es wird befürchtet, dass die zukünftigen Bewohner und Schüler neue 
Berufs- und Schulverkehre verursachen und sich somit die bestehen-
den Verkehrsprobleme noch verschärfen. Die geplante Stad-
bahntrasse könne nur die Verkehre in Richtung Südstadt und Innen-
stadt entlasten, nicht aber z.B. Verkehre, die über die Autobahn A555 
in Richtung Bonn oder in Richtung rechtsrheinisches Köln fließen.  
 
 
Ja 
 
 
 
 
Parallel und in Abstimmung mit der Entwicklung des Neubau-
gebietes werden die Themen Verkehr in separaten Planverfah-
ren untersucht und bearbeitet. Die Entlastung des bestehenden 
Ortskerns wird über eine geplante Entflechtungsstraße in Ver-
bindung mit Verkehrsberuhigungsmaßnahmen und über die 
Anbindung von Rondorf an die Stadtbahn erzielt. 
Die am 26.03.2020 vom Rat der Stadt Köln beschlossene Süd-
variante 4a.2+ sieht einen Anschluss an die Autobahn A 555 im 
Süd-Osten vor. Für das Plangebiet Rondorf Nord-West wird in 
südlicher Richtung eine direkte Anbindung an die Autobahn ge-
schaffen. 
In den weiteren Untersuchungen werden sowohl der Ausbau 
des ÖPNV, SPNV (Angebotsverdichtung, Infrastrukturausbau) 
und Individualverkehr berücksichtigt wie auch die Fragen, ob 
die zusätzlichen Verkehrsmengen angemessen abgewickelt 
werden können. 
Belastung Brühler Landstraße, Kapellenstraße und Rodenkirche-
ner Straße 
Es werden verstärkt Verkehrsprobleme im Kölner Süden befürchtet. 
Des Weiteren wird dargelegt, dass die neuen Bewohner von der Auto-
bahn kommend über die Brühler Landstraße, Kapellenstraße und Ro-
denkirchener Straße fahren. Diese Straßen seien heute schon nah am 
Verkehrskollaps, Zitat: „Wahnsinn“. Es wird befürchtet, dass der zu-
nehmende Kfz-Verkehr und das Neubaugebiet die heute schon über-
lasteten Straßen zusätzlich belasten. 
Prüfung im 
Verfahren 
 
Das primäre Ziel der geplanten Entflechtungsstraße besteht 
darin, den Ortskern von Rondorf zu entlasten. Hierzu wurden in 
Vorbereitung des entsprechenden Planfeststellungsverfahrens 
verschiedene Trassenvarianten auf die jeweilige Entlastungs-
wirkung untersucht. Die geplante Stadtbahnanbindung und der 
neue Radschnellweg sollen das Kfz-Verkehrsaufkommen in 
Rondorf und Umgebung zusätzlich verringern  
Es wird im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens ein Mobili-
tätskonzept nach den Leitlinien und Anforderungen der Stadt 
Köln erstellt. Hierin werden die Vorgaben für die verkehrliche

7 
 
Stellungnahme Berücksich-
tigung 
Stellungnahme der Verwaltung  
Entwicklung für das Plangebiet und den bestehenden Ort aus-
gearbeitet. Entsprechende Vorgaben werden im Bebauungs-
plan festgesetzt oder im städtebaulichen Vertrag mit dem In-
vestor vertraglich vereinbart. 
Verstärkung des Hol- und Bringverkehrs der St. George`s School 
durch Neubaugebiet 
Es wird befürchtet, dass sich die zukünftigen Nutzer des neuen Wohn-
gebietes nicht so verhalten werden, wie sich dass die Stadtplaner er-
hoffen (vgl. zu den Hol- und Bringverkehren der St. George`s Schule 
sowie der Parksituation in den bereits vorhandenen Spielstraßen). Es 
wird ein Zunahme der Verstopfung der Wohnstraßen befürchtet. 
Kenntnis-
nahme 
Der Hol- und Bringverkehr der Schulen kann teilweise über die 
Entflechtungsstraße und die geplanten Verlängerung der Bö-
dinger Straße geführt werden, sodass der Ortskern dadurch 
von Durchgangsverkehr entlastet werden kann.  
Es wird zusätzlich auf die Stellungnahme `1.1 Hol- und Bring-
verkehr der St. George‘s School` verwiesen. 
1.3 Entflechtungsstraße - grundsätzliche Aussagen zur Planung  
laufende Nummern 2, 3, 4, 9, 12, 26, 28, 29, 30, 33, 34, 37, 38, 57, 70, 73, 78, 79, 81, 84, 85, 94, 97, 100, 104, 118, 119, 123, 124, 126, 133, 141, 142, 
143, 145, 152, 157, 158, 165 
Von den Einwender/-innen werden folgende grundsätzliche Aussagen 
zu der Entflechtungsstraße getroffen: 
Zeitnahe Umsetzung der Entflechtungsstraße 
Die geplante Entflechtungsstraße wird generell begrüßt. Sie sollte zeit-
nah entstehen, um dem bestehenden Verkehrschaos in Rondorf ent-
gegenzuwirken zu können. Es wird ebenfalls angeregt, die Entflech-
tungsstraße so zeitig zu realisieren, dass sie bereits während der Bau-
phase von den Baufahrzeugen genutzt werden kann.  
 
 
ja 
 
 
Das Plangebiet wird nicht in einem Zuge sondern über mehrere 
Bauabschnitte entwickelt. Es ist geplant, die Entflechtungs-
straße als erste Maßnahme umzusetzen. Für die Baustellenlo-
gistik wird ein eigenes Konzept entwickelt. Geplant ist, dass die 
Entflechtungsstraße den Baustellenverkehr abwickelt. Dieser 
wird westlich der St. George School auf die Kapellenstraße ge-
führt, so dass der alte Ortsteil nicht belastet wird. 
Entflechtungsstraße in einem Realisierungsschritt 
Die geplante Entflechtungsstraße sollte von der Rodenkirchener 
Straße bis zum Ende der Bödinger Straße in einem Realisierungs-
schritt vor Beginn des Wohnungsbaus errichtet werden. Es soll hier 
keine Teillösung oder Bauabschnitte geben. 
Nein Im Zuge der Entwicklung von Rondorf Nordwest wurden insge-
samt 16 Varianten für die Entflechtungsstraße untersucht. Mit 
Datum vom 26.03.2020 fasste der Rat der Stadt Köln den Be-
schluss, die Entflechtung auf der Grundlage der sogenannten 
Südvariante 4a.2+ weiterzuverfolgen, dabei aber den östlichen 
Abzweig der Vorzugsvariante nach Norden zur Hahnenstraße

8 
 
Stellungnahme Berücksich-
tigung 
Stellungnahme der Verwaltung  
entfallen zu lassen (Variante 4.3) und hierfür die Planfeststel-
lung bei der Bezirksregierung Köln zu beantragen. 
 
Die zum Zeitpunkt der frühzeitigen Beteiligung dargestellte 
Nordvariante mit einer Führung von der Rodenkirchener Straße 
bis zur Bödinger Straße soll in dieser Form nun nicht mehr um-
gesetzt werden. Die nun vorgesehene Südvariante soll zusam-
men mit der nördlich und westlich des Plangebietes verlaufen-
den Erschließungsstraße vom Weißdornweg bis zur Kapellen-
straße als Gesamtheit erstellt werden. Eine Teillösung wird hier 
nicht verfolgt. 
 
Für die Entflechtungsstraße erfolgt ein eigenständiges Plan-
feststellungsverfahren. Die Entflechtungsstraße ist somit nicht 
Gegenstand des Bebauungsplanverfahrens. Erklärtes Ziel ist 
jedoch, dass die verkehrliche Erschließung zeitgleich mit der 
Realisierung des neuen Baugebietes erfolgt. 
Positive Effekte der Entflechtungsstraße 
Die seit Jahren geplante Umgehungsstraße nördlich des Plangebietes 
sei eine vernünftige und dringend erforderliche Lösung. Es wird darge-
stellt, dass die geplante Entflechtungsstraße den Durchgangsverkehr 
in Rondorf reduziert und die Zusatzbelastungen durch den Neuverkehr 
aufzufangen wird. Ebenso werde die Rodenkirchener Straße entlastet. 
Kenntnis-
nahme 
Mit Ratsbeschluss vom 26.03.2020 soll nun entgegen der Dar-
stellung bei der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung die soge-
nannte Südvariante 4a.2+ als neue Vorzugsvariante weiter ver-
folgt werden. Diese Vorzugsvariante umfährt den Stadtteil Ron-
dorf im Osten und Süden. Mit der südlich verlaufenden Trasse 
soll sowohl das Plangebiet bestmöglich über einen zusätzli-
chen Stich an das übrige Straßennetz angeschlossen als auch 
die maximale Entlastungswirkung sowohl für den Ortskern von 
Rondorf als auch für den gesamten südlichen Raum erzeugt 
werden. 
Abstand zur Bebauung und zur Autobahn 
Es wird angeregt, die Entflechtungsstraße in einem großen Abstand 
zur geplanten Bebauung und möglichst nahe an der Autobahn zu füh-
ren. Dabei sollte eine enge Kurvengestaltung gewählt werden, um die 
Kenntnis-
nahme 
Die ursprünglich geplante nördliche Entflechtungsstraße entfällt 
nun und wird durch eine südliche Entflechtungsstraße ersetzt. 
Die geplante Südvariante 4a.2+ wird nun im weiteren Planver-
fahren verfolgt. Allerdings erhält die nördlichste Erschließungs-
straße des Plangebietes einen direkten Anschluss an den

9 
 
Stellungnahme Berücksich-
tigung 
Stellungnahme der Verwaltung  
Freiflächen möglichst groß zu halten und die Fahrgeschwindigkeiten 
und den Verkehrslärm zu reduzieren. 
Weißdornweg, sodass über diese Straße auch zukünftig Ent-
flechtungsverkehre stattfinden können.  
Es wird zusätzlich auf die Stellungnahme `1.3 Entflechtungs-
straße in einem Realisierungsschritt` verwiesen. 
Entflechtungsstraße – Entlastungswirkung im Bestand 
Es wird befürchtet, dass durch die Entflechtungsstraße nur teilweise 
eine Verkehrsentlastung für Rondorf erzielt wird. In einigen Bereichen 
werden auch Verschlechterungen der bestehenden Probleme erwartet. 
Hier werden folgende Punkte genannt: 
- Der Verkehr der Entflechtungsstraße wird in nordöstlicher Richtung 
auf die Friedrich-Ebert-Straße münden. Die Kreuzung am Forstbo-
tanischen Garten (im Bestand schon in den Morgenstunden über-
lastet) soll nach den Darstellungen der Stadt Köln ertüchtigt wer-
den.  
- Die Entflechtungsstraße solle bis zur Bödinger Straße realisiert 
werden, sonst könne der Verkehr am südwestlichen Ende der Ent-
flechtungsstraße nur über die Kapellenstraße abfließen. Auch mit 
der Verlängerung der Entflechtungsstraße werde ein erheblicher 
Teil des Verkehrs über die Kapellenstraße abfließen. Ein Teil werde 
in Richtung Westen zur Brühler Landstraße abfließen. Der andere 
Teil mit Fahrtrichtung Süden (z.B. Autobahn A555 Richtung Bonn) 
oder mit Fahrtzielen über die Rodenkirchener Autobahnbrücke 
werde zukünftig von der Entflechtungsstraße an der englischen 
Schule vorbei in den Ortskern abbiegen. An der Kreuzung Kapel-
lenstraße / Rodenkirchener Straße würden die Fahrzeuge weiter in 
die Hahnenstraße abzubiegen, um Rondorf durch die Unterführung 
unter die Autobahn A555 hindurch zu verlassen. 
- Teilweise wird befürchtet, dass die Entflechtungsstraße ausschließ-
lich dem planbedingten Mehrverkehr dient, nicht aber den heutigen 
Bestand entlastet. 
 
Prüfung im 
weiteren Ver-
fahren 
 
Prüfung im 
weiteren Ver-
fahren 
 
 
Prüfung im 
weiteren Ver-
fahren 
 
 
 
 
 
 
 
Kenntnis-
nahme 
 
Im weiteren Verfahren werden die genauen Auswirkungen der 
geplanten Verkehrsführung untersucht.  
 
 
Im weiteren Verfahren werden durch den Verkehrsgutachter 
die Leistungsfähigkeiten für den angesprochen Knotenpunkt in 
den Spitzenstunden ermittelt. Erst im Anschluss daran können 
Ausbaupläne erstellt werden. 
 
Die ursprünglich geplante nördliche Entflechtungsstraße wird 
planerisch nicht weiterverfolgt sondern durch eine südliche Ent-
flechtungsstraße ersetzt. Jedoch wird eine Erschließungs-
straße vorgesehen, welche außen um das Neubaugebiet führt 
und so eine Umfahrung vom Weißdornweg zur Kapellenstraße 
ermöglicht. Auch die sogenannte Südvariante sieht eine direkt 
Verbindung der Erschließungsstraße bis zu Bödinger Straße 
vor.  
Es wird zusätzlich auf die Stellungnahme `1.3 Entflechtungs-
straße in einem Realisierungsschritt` verwiesen. 
 
 
Es ist erklärtes planerisches Ziel, mit der Entflechtungsstraße 
vorrangig den Ortskern von Rondorf vom bestehenden Durch-
gangsverkehr zu entlasten. Dies wird unterstützt durch eine 
nachgelagerte Umplanung des Ortskerns. Gleichzeitig wird die

10 
 
Stellungnahme Berücksich-
tigung 
Stellungnahme der Verwaltung  
bestmögliche Erschließung für das Plangebiet -auch im Hin-
blick auf die Vermeidung von Mehrverkehren auf den beste-
henden Straßen- angestrebt. 
Entlastungswirkung der Entflechtungsstraße 
Es wird befürchtet, dass die geplante Entflechtungsstraße nicht zu ei-
ner wesentlichen Entlastung der vorhandenen und noch zu erwarten-
den Verkehrssituation beiträgt. Für das Neubaugebiet würde die Ent-
flechtungsstraße zum Teil funktionieren, ebenso für die jetzigen Be-
wohner nördlich des Straßenzuges Rodenkirchener Straße / Kapellen-
straße. Circa 3/4 der Bewohner würden nicht von der Entflechtungs-
straße profitieren. 
Kenntnis-
nahme 
Die Bürgerinnen und Bürger von Rondorf profitieren insgesamt 
von der Entwicklung der Entflechtungsstraße sowie der geplan-
ten Verkehrsberuhigung im Ortskern, weil die Verkehrsströme 
sinnvoller auf mehrere Achsen verteilt werden können. So 
wurde im Rahmen der Variantenuntersuchung für die Entflech-
tungsstraße eine Reduzierung der Verkehre im Vergleich zum 
Nullfall im Bereich der Rodenkirchener Straße von ca. 5.000 
Kfz/Tag prognostiziert. Im Vergleich zu der heutigen Situation 
wird der Verkehr auf der Rodenkirchener Straße ungefähr hal-
biert.  
So wird mit der Südvariante sowohl das Plangebiet bestmöglich 
an das übrige Straßennetz angeschlossen als auch die maximale 
Entlastungswirkung sowohl für den Ortskern von Rondorf als 
auch für den gesamten südlichen Raum erzielt. 
Zunahme des Lkw-Verkehrs 
Es wird befürchtet, dass der Lkw-Verkehr zunimmt, da Godorf durch 
die Entflechtungsstraße direkt mit dem Autobahnanschluss Eifeltor 
Kenntnis-
nahme 
Der Stellungnehmer bezieht sich noch auf die alte Trassenfüh-
rung der Entflechtungsstraße (Nordvariante). Die nun verfolgte 
Südvariante 4a.2+ bzw. 4.3 führt von Godorf auch in Richtung 
Eifeltor, verläuft dabei aber nicht direkt durch bewohntes Ge-

11 
 
Stellungnahme Berücksich-
tigung 
Stellungnahme der Verwaltung  
verbunden werde. Es wird dargestellt, dass es sich nicht um eine Ent-
flechtungs- sondern um eine Verdichtungsstraße handele. 
biet. Generell soll die Entflechtungsstraße natürlich die Ver-
kehre bündeln. Dabei ist jedoch anzumerken, dass die Lkw-
Verkehre bei Verkehrsberechnungen nicht separat abgebildet 
werden, sondern im Kfz-Verkehr prozentual enthalten sind. Aus 
diesem Grund können zum jetzigen Zeitpunkt hierzu keine ge-
nauen Aussagen zum Anteil des LKW-Verkehrs getroffen wer-
den. Im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens sind die Ver-
kehrsauswirkungen zu untersuchen und zu bewerten. 
Entflechtungsstraße führt zur Verkehrserhöhung 
Es wird befürchtet, dass die Entflechtungsstraße nicht zu einer Ver-
kehrsminderung, sondern zu einer Verkehrserhöhung führt, da diese 
Straße auf lange Sicht als Umgehungsstraße der Autobahn A 4 und 
als Zubringer zur Autobahn A 555 genutzt würde. Es würde eine 
zweite Militärringstraße entstehen. 
Kenntnis-
nahme 
Diese Befürchtungen können aus den bisherigen Modellunter-
suchungen nicht bestätigt werden. Bei der am 26.03.2020 vom 
Rat der Stadt Köln beschlossenen Südvariante 4a.2+ der Ent-
flechtungsstraße handelt es sich um ein neues Netzelement, 
welches entsprechend Verkehr aufnimmt. Durch die Verlage-
rung von Durchgangsverkehr aus Rondorf sowie die regionale 
Verbindungsfunktion der Straße wird diese gemäß Modellun-
tersuchung je nach Abschnitt mit 3.600 bis 9.000 Kfz-Fahrten 
pro Tag belastet. Dabei ist anzumerken, dass die Entflech-
tungsstraße nicht durch Rondorf selbst verläuft, sondern zwi-
schen den Orten Rondorf, Immendorf und Meschenich verläuft.  
Im Ortskern von Rondorf ist aufgrund der Entflechtungsstraße 
in Kombination mit der Ortskernberuhigung hingegen eine Ent-
lastung um bis zu 5.100 Kfz-Fahrten pro Tag gegenüber dem 
Bestand im Verlauf der Rodenkirchener Straße zu erwarten. 
Eine Verkehrserhöhung innerhalb von Rondorf kann somit aus-
geschlossen werden. 
Untersuchung alternativer Streckenführung  
Es wird darum gebeten, alternative Streckenführungen der Entflech-
tungsstraße zu prüfen. Teilweise wird darum gebeten, die auf der 
Abendveranstaltung vorgestellten alternativen Trassenführungen für 
die Entflechtungsstraße zur Verfügung zu stellen und aufzuzeigen, 
welche Vor- und Nachteile mit diesen Alternativen verbunden sind. Es 
wird darum gebeten, eine südliche Streckenführung zu untersuchen, 
Ja Der Anregung wurde gefolgt. Auf der Grundlage der ersten 
Verkehrskonzepte zum Plangebiet wurde für die Entflechtungs-
straße ein nördlicher Trassenverlauf (Weißdornweg bis zur Bö-
dinger Straße) angedacht (Planungsstand zur Öffentlichkeits-
beteiligung am 29.06.2018). In der vertiefenden Planung wur-
den zwischenzeitlich insgesamt 16 Varianten untersucht. Mit

12 
 
Stellungnahme Berücksich-
tigung 
Stellungnahme der Verwaltung  
da in diesem Bereich kein Waldgebiet zerstört werden müsste, die 
Tennisanlage verschont bliebe und geringere Lärm- bzw. andere 
Emissionsbelastungen aufträten. 
Datum vom 26.03.2020 fasste der Rat der Stadt Köln den Be-
schluss, die Entflechtung auf der Grundlage der sogenannten 
Südvariante 4a.2+ weiterzuverfolgen, dabei aber den östlichen 
Abzweig der Vorzugsvariante nach Norden zur Hahnenstraße 
entfallen zu lassen (Variante 4.3) und hierfür die Planfeststel-
lung bei der Bezirksregierung Köln zu beantragen. Die Unter-
suchungsergebnisse sind auf den Internetseiten der Stadt Köln 
unter der Vorlagennummer 4122/2019 für die Öffentlichkeit ein-
sehbar. 
Es wird zusätzlich auf die Stellungnahme `1.3 Entflechtungs-
straße in einem Realisierungsschritt` verwiesen. 
Städtebauliche Wirkung der Entflechtungsstraße 
Es wird Einspruch gegen die Entflechtungsstraße erhoben. Es wird be-
fürchtet, dass der Flair des Stadtteils verloren gehen würde. 
Kenntnis-
nahme 
Die Entflechtungsstraße soll maßgeblich zu einer Verkehrsbe-
ruhigung auf der Rodenkirchener Straße beitragen, so dass 
dort die Attraktivität des Ortskerns durch Umgestaltung des 
Straßenraums erhöht werden kann. 
Es ist zu beachten, dass nun im Unterschied zur frühzeitigen 
Öffentlichkeitsbeteiligung eine Südvariante geplant ist, die zwi-
schen den Ortslagen Rondorf und Meschenich verläuft. 
Verkehrsbelastung auf dem Weißdornweg 
Es wird befürchtet, dass durch die Entflechtungsstraße eine Erhöhung 
der Verkehrsbelastung auf dem Weißdornweg erfolge. 
Kenntnis-
nahme 
Die Variantenuntersuchung zur geplanten Entflechtungsstraße 
hat verkehrliche, städtebauliche und umwelttechnische Be-
lange berücksichtigt. In einer interdisziplinären Abwägung 
wurde die Südvariante 4a.2+ als die insgesamt beste Variante 
ermittelt. Hierbei ergibt sich folgendes Bild: Im Nullfall wird in 
dem Abschnitt des Weißdornwegs nördliche der Rodenkirche-
ner Straße eine Belastung von 7.000 Kfz/Tag im Querschnitt 
erwartet. Die Variante 4a.2+ hätte an dieser Stelle eine Erhö-
hung auf 7.600 Kfz/Tag zur Folge. Die vom Rat der Stadt Köln 
beschlossene Variante 4.3 führt dagegen an dieser Stelle wie-
der zu einer Entlastung auf 6.500 Kfz/Tag und reduziert die Be-
lastung damit auf einen Wert unterhalb des Nullfalls, also der 
ohnehin zu erwartenden Entwicklung.

13 
 
Stellungnahme Berücksich-
tigung 
Stellungnahme der Verwaltung  
Verkehrsbelastung an der St. George`s School 
Es wird kritisiert, dass die Entflechtungsstraße im Bereich der St. 
George School mündet. Hier würden sich bereits im Bestand während 
des Berufsverkehrs lange Staus bilden. Auch sei die Planung in Bezug 
auf Lärm- und Abgasbelästigung sowie der steigenden Unfallgefahr 
unzumutbar. 
Kenntnis-
nahme 
Mit Datum vom 26.03.2020 fasste der Rat der Stadt Köln den 
Beschluss, die Entflechtung auf der Grundlage der Südvariante 
4a.2+ weiterzuverfolgen, dabei aber den östlichen Abzweig der 
Vorzugsvariante nach Norden zur Hahnenstraße entfallen zu 
lassen (Variante 4.3) und hierfür die Planfeststellung bei der 
Bezirksregierung Köln zu beantragen. Die Planung sieht somit 
nun eine Südvariante für die Entflechtungsstraße vor, welche 
bis zu St. George Schule geführt wird. Über die geplante Er-
schließungsstraße ist hier auch ein Anschluss bis an den 
Weißdornweg gegeben.  
Kreuzungsfreie Knotenpunkte am Weißdornweg für Entflech-
tungsstraße und Stadtbahn 
Es werden kreuzungsfreie Knotenpunkte `Am Höfchen` sowie am 
Weißdornweg angeregt. Erzielt werden soll dies durch Tieferlegen der 
Entflechtungsstraße mit Ausnahme des Anfangs- und Endbereiches. 
Ebenso könnte die Stadtbahnlinie die Entflechtungsstraße kreuzungs-
frei queren (Brücke, Untertunnelung). Dies würde sich auch positiv auf 
mögliche Zeitverluste der Stadtbahn auswirken. 
Ja Die geplante Südvariante weist keine der angesprochenen 
Kreuzungspunkte mehr auf. Die nördliche Erschließungsstraße 
des neu geplanten Wohngebietes erhält eine südlichere Anbin-
dung an den Weißdornweg. 
Regelungen zur Kreuzung der Südvariante der Entflechtungs-
straße mit der KVB-Trasse sind in den jeweiligen Planfeststel-
lungsverfahren zu treffen. 
Nördliche Umgehungsstraße 
Es wird eine Umgehungsstraße nördlich des Plangebietes empfohlen, 
um die Rondorfer Hauptstraße und die Rodenkirchener Straße wir-
kungsvoll verkehrsberuhigt gestalten zu können. 
Nein Die geplante Südvariante führt im Zusammenhang mit der Um-
gestaltung der Rodenkirchener Straße zu einer wirkungsvollen 
Verkehrsberuhigung der Straßen Rondorfer Hauptstraße / Ro-
denkirchener Straße. 
Konflikt Anbindung Stadtbahn durch Entflechtungsstraße 
Es wird dargelegt, dass die neue Entflechtungsstraße die Anbindung 
der Stadtbahn behindere. 
Prüfung im 
weiteren Ver-
fahren 
Regelungen zur Kreuzung der nun geplanten Südvariante 
4a.2+ bzw. 4.3 der Entflechtungsstraße mit der KVB-Trasse 
sind in den jeweiligen Planfeststellungsverfahren zu treffen

14 
 
Stellungnahme Berücksich-
tigung 
Stellungnahme der Verwaltung  
1.4 Entflechtungsstraße Teilstück Weißdornweg bis Rodenkirchener Straße 
laufende Nummern  11, 14, 20, 21, 22, 23, 24, 32, 33, 34, 37, 38, 42, 44, 46, 47, 48, 49, 50, 51, 52, 53, 54, 55, 57, 60, 61, 62, 63, 72, 73, 75, 76, 77, 
78, 81, 83, 85, 86, 91, 92, 95, 96, 98, 99, 100, 101, 106, 108, 109, 110, 111, 112, 116, 118, 119, 120, 122, 129, 133, 134, 137, 138, 147, 150, 153, 161, 
162, 164, 165 
Einspruch gegen die geplante Entflechtungsstraße zwischen dem 
Weißdornweg und der Rodenkirchener Straße 
Von den Einwender/-innen wird ein Einspruch gegen die geplante Ent-
flechtungsstraße zwischen dem Weißdornweg und der Rodenkirche-
ner Straße erhoben.  
- Es wird angekündigt, gegen diese Planung rechtlich vorzugehen.  
- Es wird in Frage gestellt, dass dieses Teilstück zur Entlastung bei-
trägt und der Verkehrsfluss hierdurch beschleunigt wird. Es wird der 
Nutzen einer zusätzlichen Straße bis zur Rodenkirchener Straße be-
zweifelt, da der Weißdornweg direkt zur Rodenkirchener Straße 
führe. Ebenso wird befürchtet, dass die geplante Entflechtungs-
straße die vorhandenen Probleme bei den Anbindungen Weißdorn-
weg / Militärringstraße und Kapellenstraße steigere. 
- Es wird dargelegt, dass bei dem Bau der Entflechtungsstraße vom 
Weißdornweg bis zur Rodenkirchener Straße zwischen Aufwand 
und Nutzen eine Unverhältnismäßigkeit bestehen würde. Dabei 
liege ein erheblicher Eingriff in Klima und Umwelt vor und es komme 
zu unzumutbaren Belastungen für die Bürger in Hochkirchen / Ron-
dorf. 
- Es wird angekündigt, eine Interessensgemeinschaft gegen den Bau 
der Umgehungsstraße vom Weißdornweg bzw. zur Rodenkirchener 
Straße entlang des Wohngebietes zu gründen. 
- Es wird der Bau eines „ebenerdigen Tunnels / Kanals“ für die Teils-
trecke der Entflechtungsstraße vom Weißdornweg bis zur Rodenkir-
chener Straße angeregt. 
Kenntnis-
nahme 
Die geplante Entflechtungsstraße ist nicht Gegenstand des Be-
bauungsplanverfahrens. Die Entwicklung und die planungs-
rechtliche Umsetzung der Entflechtungsstraße erfolgt über ein 
eigenständiges Planfeststellungsverfahren.  
Im Vorfeld der Einleitung des Planfeststellungsverfahrens 
wurde auf Grundlage der ersten Verkehrskonzepte für die Ent-
flechtungsstraße ein nördlicher Trassenverlauf (Weißdornweg 
bis zur Bödinger Straße) vorgeschlagen. Diese Planung wurde 
im städtebaulichen Konzept (Stand Juni 2018) dargestellt und 
im Rahmen der Bürgerbeteiligung der Öffentlichkeit am 
29.06.2018 vorgestellt. Aufgrund der aktuellen Ergebnisse der 
im Frühjahr 2020 erfolgten vertiefenden Variantenuntersu-
chung soll der nördliche Trassenverlauf nunmehr nicht mehr 
als Vorzugsvariante weiterverfolgt werden, da sich diese nicht 
als die diejenige mit der besten Erschließungswirkung heraus-
gestellt hat (zur Ermittlung Vorzugsvariante wurden zunächst 16 
unterschiedliche Trassenverläufe (einschließlich entsprechender 
Untervarianten) unter Beachtung verkehrlicher, städtebaulicher 
und umwelttechnischer Belange geprüft. Hierbei haben sich 
fünf machbare Varianten unter verkehrlichen und Zielerrei-
chungsgesichtspunkten ergeben, die anschließend zusätzlich 
unter Umweltaspekten untersucht wurden). 
Mit Datum vom 26.03.2020 fasste der Rat der Stadt Köln nun-
mehr den Beschluss, die Entflechtung auf der Grundlage der 
sogenannten Südvariante 4a.2+ weiterzuverfolgen, dabei aber 
den östlichen Abzweig der Vorzugsvariante nach Norden zur 
Hahnenstraße entfallen zu lassen (Variante 4.3) und hierfür die 
Planfeststellung bei der Bezirksregierung Köln zu beantragen.

15 
 
Stellungnahme Berücksich-
tigung 
Stellungnahme der Verwaltung  
- Es wird angeregt, keine Auf- oder Ausfahrt von der Entflechtungs-
straße auf den Großrotter Weg (verkehrsberuhigt) vorzusehen. Der 
Großrotter Weg müsse weiter eine Sackgasse bleiben. Es dürfe 
keine Möglichkeit zur Abkürzung durch das Wohngebiet geben. 
- Es wird nachgefragt, wie das Nadelöhr an der Brücke zur Straße „Im 
Wasserwerkswäldchen“ gelöst werden solle. Es wird befürchtet, 
dass die Umgehungsstraße keine positiven Effekte habe, wenn der 
Verkehr nur im Kreis geführt werde, ohne dass entsprechende Ab-
zugsstraßen in Richtung City vorhanden seien. Des Weiteren wird 
bezweifelt, dass die T-Kreuzung Entflechtungsstraße / Rodenkirche-
ner Straße verkehrstechnisch befriedigend gelöst werden könne 
(weder als Kreisverkehr noch mit einer Ampelanlage). Hier werde 
ein Nadelöhr entstehen. Es handele sich hier um eine Engstelle zwi-
schen Wohngebiet und Autobahn. Es wird eine Zunahme der Ver-
kehrsbelastung sowie weitere Rückstaus mit den entsprechenden 
Emissionen befürchtet. 
- Es wird nachgefragt, was aus der Idee geworden sei, die Entflech-
tungsstraße hinter der Schutzmauer oberhalb der Autobahn zu 
bauen. 
- Es wird angeregt, die geplante Streckenführung zwischen Weiß-
dornweg und Rodenkirchener Straße als Einbahnstraße (einspurig) 
anzulegen, um die Straße möglichst schmal zu halten. In diesem 
Zusammenhang sollte auch die Rodenkirchener Straße als Einbahn-
straße umgebaut werden. 
- Es wird befürchtet, dass der Vorschlag zum Bau der Entflechtungs-
straße vom Weißdornweg bis zur Rodenkirchener Straße Steuergel-
der in Anspruch nehme. Dies sei nicht notwendig, da der Weißdorn-
weg bereits vorhanden sei und weiter genutzt werden könne. 
- Es wird kritisiert, dass der Kreuzungsbereich Weißdornweg / Auto-
bahnbrücke sowie Entflechtungsstraße noch nicht zufriedenstellend 
geplant sei. Es wird befürchtet, dass der bereits bestehende Ver-
Die im Rahmen der Bürgerbeteiligung der Öffentlichkeit am 
29.06.2018 vorgebrachten Anregungen beziehen sich auf die 
ursprüngliche Planung der Nordvariante. Mit Beschluss zur 
Südvariante als Vorzugsvariante, sind die in den Stellungnah-
men vorgebrachten Anregungen, nicht mehr planungsrelevant. 
Die vertiefende Planung zur Entflechtungsstraße erfolgt im 
Planfeststellungsverfahren.

16 
 
Stellungnahme Berücksich-
tigung 
Stellungnahme der Verwaltung  
kehrsstau an anderen Stellen („Im Wasserwerkswäldchen“ / Militär-
ringstraße und Friedrich-Ebert-Straße) durch den neuen Verkehrs-
knotenpunkt verstärkt werde. Es wird nachgefragt, wie die Kreuzung 
gestaltet werden (Ampel, Kreisverkehr) und wie die Kreuzung mit 
der Stadtbahntrasse ausgebaut werden solle bzw. ob eine Unter- 
bzw. Überführung möglich sei. Es wird zu Stoßzeiten ein Rückstau 
durch den Bahnverkehr im Weißdornweg und der Entflechtungs-
straße befürchtet. 
- Es wird befürchtet, dass die Anbindung der Entflechtungsstraße an 
den Weißdornweg zu einer verkehrsunfallträchtigen Kreuzung führe, 
da die Anbindung unmittelbar vor der Brücke über die Autobahn A 4 
erfolgen müsse. Das Abbremsen, Anfahren der Autos werde zusätz-
lich die Luft belasten und es werde eine stärkere Lärmbelastung ent-
stehen. Es wird nachgefragt, ob die zusätzlich zu erwartenden Luft-
verschmutzungen und Lärmpegel geprüft worden seien. 
- Es wird befürchtet, dass die Tennisanlage am Grossrotter Hof zer-
stört werde. Hiergegen wird Einspruch erhoben. Diese diene als Be-
gegnungsstätte. Ebenso wird aufgeführt, dass die Tennishalle in ge-
wisser Weise als Lärmschutz für das Wohngebiet Weißdornweg 
diene. 
- Es wird angeregt, den heutigen Parkplatz der Tennisanlage für die 
Entflechtungsstraße zu untertunneln. Neben dem Flächenerhalt 
habe dies auch Vorteile im Bereich des von der Entflechtungsstraße 
ausgehenden Verkehrslärms. Bei einer ebenerdigen Führung sei 
eine „hässliche“ Lärmschutzwand für den Lärmschutz notwendig 
und die Entflechtungsstraße grenze direkt an das Anwesen der Ten-
nishalle bzw. des Hotels. 
- Es wird kritisiert, dass der Teilabschnitt der Entflechtungsstraße zwi-
schen Weißdornweg und Rodenkirchener Straße die vorhandene 
Lebensqualität zerstöre. Die Planung sei schlecht für Anwohner, 
Spaziergänger, Fahrradfahrer, Hundegänger und spielende Kinder.

17 
 
Stellungnahme Berücksich-
tigung 
Stellungnahme der Verwaltung  
Ebenso wird nachgefragt, wer für den Wertverlust der Immobilie auf-
komme. 
- Es wird dargestellt, dass aufgrund des fehlenden festen Unter-
grunds im Bereich des eingezäunten und nicht betretbaren Sees 
[Anmerkung: In der Stellungnahme wird von Wasserschutzzone ge-
sprochen. Eine eingezäunte Wasserschutzzone ist aber nicht vor-
handen, sodass von der eingezäunten Kiesgrube ausgegangen 
wird.] dieser für die Entflechtungsstraße mindestens halb zugeschüt-
tet werden müsse. Um Setzungen zu vermeiden, sei eine starke 
Verdichtung notwendig. Es wird daher angeregt, die Entflechtungs-
straße in diesem Bereich als Brücke aus Fertigbauteilen und Pfei-
lern über den See hinwegzuführen. Hierdurch werde das Wasserre-
servoir für das Hochkirchener Wasserwerk erhalten, welche ein Re-
fugium für Wassertiere und Wasservögel ist (Vorbild könnte der Au-
tobahnabschnitt A559 am Kreuz Köln-Gremberg sein). 
- Bezüglich des geplanten Teilstücks der Entflechtungsstraße wird be-
fürchtet, dass der verkehrssichere Radweg durch den Hochkirche-
ner Waldstreifen parallel zur unfallgefährdeten Rodenkirchener 
Straße behindert werde. Auch der häufig genutzte ruhige Fuß- und 
Radweg zwischen Grüngürtel (Autobahnbrücke Weißdornweg) und 
dem Forstbotanischen Garten bestehe dann so nicht mehr. 
- Es wird dargestellt, dass aufgrund von denkmalgeschützten Häu-
sern kein Platz für einen Lärmschutzwall in diesem Bereich der Ent-
flechtungsstraße bestehen würde. 
- Es wird befürchtet, dass die Entflechtungsstraße zwischen Weiß-
dornweg und Rodenkirchener Straße zu einer Wertminderung der 
angrenzenden Immobilien führe und Verluste hinsichtlich der Kapi-
tal- und Altersvorsorge entstünden. 
- Es wird angeregt, die Kreuzung Weißdornweg / Entflechtungsstraße 
als Kreisverkehr zu gestalten. Es werden auch Vorteile in Bezug auf 
Lärm- und Schadstoffentwicklung sowie Verkehrssicherheit gese-
hen.

18 
 
Stellungnahme Berücksich-
tigung 
Stellungnahme der Verwaltung  
- Es wird kritisiert, dass die Entflechtungsstraße im Bereich zwischen 
Weißdornweg und Rodenkirchener Straße zu dicht geplant sei. Es 
wird gefordert zu prüfen, ob die Abstandsflächen eingehalten wer-
den. 
 Es wird kritisiert, dass die zukünftige sowie die bestehende Wohnbe-
bauung durch die Entflechtungsstraße in diesem Teilbereich über 
Gebühr belastet werde, da ebenfalls der Ausbau des Autobahnkreu-
zes Köln-Süd sowie ein achtspuriger Ausbau der Autobahn A 4 zwi-
schen Köln-Süd und Frechen vorgesehen sei. Neben den heranrü-
ckenden Fahrstreifen sei u. a. mit einer steigenden Verkehrsbelas-
tung und mit steigenden Lärm- und Schadstoffbelastungen zu rech-
nen. Mit der Entflechtungsstraße wohnten die Bewohner faktisch ent-
lang von zehn Spuren entlang der Autobahn A 4. Darüber hinaus 
werde Hochkirchen in Richtung der Autobahn A 555 mit der Entflech-
tungsstraße von faktischen acht Spuren betroffen. 
1.5 Entflechtungsstraße Teilstück Kapellenstraße bis Bödinger Straße 
laufende Nummern 3, 13, 28, 102, 155 
Entflechtungsstraße zwischen der Kapellenstraße und der Bödin-
ger Straße und überregionale Anbindung 
Von den Einwender/-innen wird der geplante Bereich der Entflech-
tungsstraße von der Kapellenstraße bis zur Bödinger Straße unter-
schiedlich bewertet: 
- Es wird dargestellt, dass die Verlängerung der Entflechtungsstraße 
bis zur Bödinger Straße, d.h. bis zum südwestlichen Ortsausgang, 
zwingend erforderlich sei. 
 
 
- Es wird angeregt, ein Linksabbiegen von der Entflechtungsstraße in 
die Kapellenstraße in Richtung Ortskern durch bauliche Maßnah-
men zu unterbinden.  
 
 
 
 
Kenntnis-
nahme 
 
 
Nein 
 
Die am 26.03.2020 vom Rat der Stadt Köln beschlossenen 
Südvariante 4a.2+ sieht auch die Anbindung der Entflechtungs-
straße von der Bödinger Straße bis zur Kapellenstraße vor, um 
das Plangebiet direkt an die Entflechtungsstraße anbinden zu 
können. Das diesbezüglich erforderliche Planungsrecht erfolgt 
über ein eigenständiges Planfeststellungsverfahren. Der Gel-
tungsbereich des Bebauungsplanes verläuft nördlich der Ka-
pellenstraße. Innerhalb des Plangebietes ist eine normale Er-
schließungsstraße vorgesehen, welche im Nordosten an den 
Weißdornweg angeschlossen wird. 
Die Stellungnahme bezieht sich auf die zur frühzeitigen Beteili-
gung vorgesehene nördliche Entflechtungsstraße. Zukünftig 
können bei der nun verfolgten Südvariante die Fahrzeuge, wel-
che in Richtung Autobahn A 555 fahren möchten, die südlich

19 
 
Stellungnahme Berücksich-
tigung 
Stellungnahme der Verwaltung  
 
 
 
 
 
- Es wird ferner dargestellt, dass der südliche Anschluss der Entflech-
tungsstraße an das überregionale Straßennetz, d.h. der Bau der 
L92n zum Autobahnanschluss Godorf zwingend erforderlich sei. 
 
 
 
 
 
Ja 
 
geplante Entflechtungsstraße fahren und nicht mehr den Fahr-
weg über die Kapellenstraße nutzen. Des Weiteren ist anzu-
merken, dass es dem Grundgedanken einer möglichst sinnvol-
len Verteilung der Verkehrsmengen im Straßennetz wider-
spricht, Fahrbeziehungen entfallen zu lassen. Solche Maßnah-
men sollten nur dort greifen, wo triftige Gründe (z. B. Verkehrs-
sicherheit, Leistungsfähigkeit) dafür sprechen. 
Die Südvariante 4a.2+ bzw. 4.3 sieht einen Anschluss an den 
Autobahnanschluss Godorf vor. 
Einspruch gegen die geplante Entflechtungsstraße zwischen der 
Kapellenstraße und der Bödinger Straße 
Die Mehrzahl der Einwender/-innen, welche sich zu diesem Bereich 
der Entflechtungsstraße geäußert haben regen jedoch an, auf den Bau 
des Teilstücks der Entflechtungsstraße von der Kapellenstraße bis zur 
Bödinger Straße zu verzichten. Dies wird damit begründet, dass der 
Hauptverkehr der Kapellenstraße nicht aus Süden kommen würde, 
sondern über die Rodenkirchener Straße. Die meisten Autos kämen 
aus Osten von der Autobahn. Des Weiteren werde die Bödinger 
Straße bisher nicht so stark befahren, dass eine zusätzliche 50 Meter 
entfernte parallel verlaufende Straße erforderlich wäre. Die bisherige 
Bödinger Straße sollte als Einfahrtsstraße aus Süden so belassen wer-
den, um die Pkw in Richtung englischer Schule oder dem künftigen 
Neubaugebiet zu leiten. Es wird die Frage gestellt, warum die Pkw 
nicht von der Bödinger Straße links abbiegend auf die Kapellenstraße 
fahren und dann nach 100 Meter rechts in das Neubaugebiet fahren 
können. Dies sei auch mit dem künftigen Neubaugebiet kein problema-
tischer Verkehrsfluss.  
Prüfung im 
Verfahren 
 
Das angesprochene Straßenteilstück dient dazu, das neu ent-
stehende Plangebiet optimal an die Entflechtungsstraße im Sü-
den anzubinden. Die Verbindung aus Entflechtungsstraße und 
nördlicher Erschließungsstraße des Plangebietes kann zudem 
den überwiegenden Teil des Quell- und Zielverkehrs der Engli-
schen Schule abwickeln und trägt somit zur Entlastung des 
Ortskerns von Rondorf bei. 
Die bisherigen Modellbetrachtungen zeigen, dass der Durch-
gangsverkehr durch Rondorf nicht nur über die Kapellenstraße 
abfließt, sondern auch über die Bödinger Straße (z. B. in Rich-
tung BAB 553). Vor diesem Hintergrund erscheint die Verlän-
gerung der Entflechtungsstraße von der Kapellenstraße bis zur 
Bödinger Straße grundsätzlich sinnvoll.  
Die Verbindung über die Bödinger Straße zur Kapellenstraße 
hat gegenüber eines Ausbaus der Husarenstraße Nachteile. 
Die Wegstrecke ist deutlich länger (circa 300 m) und die Ver-
kehre aus dem Neubaugebiet zur Entflechtungsstraße (und in 
umgekehrter Richtung) müssten jeweils über Abbiegebezie-
hungen über zwei Knotenpunkte geführt werden.

20 
 
Stellungnahme Berücksich-
tigung 
Stellungnahme der Verwaltung  
Entflechtungsstraße im Bereich der Verlängerung der Husaren-
straße 
Es wird darum gebeten darzustellen, wie die geplante Entflechtungs-
straße im Bereich der Verlängerung der Husarenstraße konzipiert ist 
(Anzahl Fahrspuren, zulässige Höchstgeschwindigkeit, Abstand zu an-
liegenden bebauten Grundstücken, Parkbuchten). Ebenfalls sei darzu-
legen, welche Maßnahmen bzgl. Lärm- und Emissionsschutz geplant 
sind. 
Ja Der angesprochene Bereich liegt außerhalb des Bebauungs-
planverfahrens. Dieses Teilstück wird im Planfeststellungsver-
fahren behandelt, in welchem die Planungen konkretisiert wer-
den. Die Straße ist zwischen Bödinger Straße und Kapellen-
straße als 2-streifige Straße geplant. Im Sinne einer Minimie-
rung von Flächeninanspruchnahme soll die Fahrbahn mög-
lichst nah an den Wohnbaugrundstücken geführt werden. Dies 
ist jedoch aufgrund der Trassierungsparameter der gültigen 
Richtlinien nur bedingt möglich. Parkbuchten sind an der 
Straße keine vorgesehen. Die Höchstgeschwindigkeit und die 
Maßnahmen bzgl. Lärm- und Emissionsschutz werden –wie 
alle Themen, die die Entflechtungsstraße betreffen - im ent-
sprechenden Planfeststellungsverfahren ermittelt und festge-
legt 
Entflechtungsstraße ohne direkte Verbindung zur Kapellenstraße 
Es wird dargestellt, dass die geplante Entflechtungsstraße keine di-
rekte Verbindung zur Kapellenstraße aufweisen würde (Über- oder Un-
terführung). Somit müssten alle Fahrzeuge, welche jetzt die englische 
Schule anfahren, den Weg über die Entlastungsstraße und anschlie-
ßend über die Bödinger Straße zurück auf die Kapellenstraße nehmen. 
Da der Ortskern verkehrsberuhigt werden solle, würde er ein derarti-
ges Verkehrsaufkommen wie derzeit zu den jeweiligen Bring- und Hol-
zeitgen nicht mehr aufnehmen können. 
Kenntnis-
nahme 
Die Entflechtungsstraße soll bisherigen Planungen zufolge 
plangleich mit der Kapellenstraße geführt werden. Eine Über-
oder Unterführung ist nicht geplant. 
Westerwaldstraße 
Es wird befürchtet, dass die Westerwaldstraße als Fahrverbindung 
nutzt wird, um in den östlichen Ortsteil zu gelangen. Diese Straße sei 
auf Seite der Bödinger Straße in Richtung Sportplatz eine reine Anlie-
gerstraße. Das Anliegen einer Anliegerstraße könnte nicht mehr auf-
rechterhalten werden. 
Kenntnis-
nahme 
Die Befürchtung ist unbegründet, da die Bödinger Straße wei-
terhin als Verbindung in den Ortskern genutzt werden kann.

21 
 
Stellungnahme Berücksich-
tigung 
Stellungnahme der Verwaltung  
Verkehrsaufkommen auf der Bödinger Straße 
Generell wird für den Bereich der Bödinger Straße ein erheblich höhe-
res Verkehrsaufkommen befürchtet. Die neu geplanten Straßenführun-
gen mit dem steigenden Verkehr würden dazu führen, dass die Stel-
lungnehmer nicht mehr in einer Anliegerstraße wohnen würden und 
dass ein Feldbereich hinter ihrem Grundstück nicht bebaut werden 
könnte. In Summe würde die Planung zu einem erheblichen Wertver-
lust der Immobilie führen. 
Kenntnis-
nahme 
Mit der Entflechtungsstraße (Variante 4a.2+) und zugehöriger 
Ortskernberuhigung sinkt das Verkehrsaufkommen im Quer-
schnitt der Bödinger Straße von im Bestand 6.100 Kfz/Tag auf 
2.800 Kfz/Tag im Planfall. Hinzu kommen allerdings neue Ver-
kehre im Bereich der neu geplanten Entflechtungsstraße.  
Die Frage von Wertverlusten der der Planung angrenzenden 
Immobilien, ist nicht Gegenstand des Planverfahrens. Dieser 
Belang ist im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens für die 
Entflechtungsstraße zu bewerten. 
Westerwaldstraße / Husarenweg 
Es wird darum gebeten, die Straßenführung in diesem Bereich zu 
überdenken, sodass eine für die Anlieger der Westerwaldstraße / des 
Husarenwegs annehmbare Lösung gefunden würde. Andernfalls wer-
den rechtliche Schritte gegen die Durchführung der Baumaßnahme 
angekündigt. 
Kenntnis-
nahme 
Die Verbindung zwischen Bödinger Straße und Kapellenweg ist 
erforderlich, um die südliche Entflechtungsstraße besser ans 
Plangebiet anschließen zu können. Die genaue Straßenfüh-
rung ist Teil des Planfeststellungsverfahrens. 
Bestehende Verbindung zwischen Kapellenstraße und Bödinger 
Straße mit der Bödinger Straße 
Es wird dargestellt, dass bereits eine gut ausgebaute Verbindung zwi-
schen Kapellenstraße und Bödinger Straße mit der Bödinger Straße 
selbst bestehe. Es wird angeregt, die Einmündung an der Tankstelle 
mittels eines Kreisverkehrs flüssiger und sicherer zu gestalten. Ebenso 
sollte die Einmündung Husarenstraße von Norden kommend in die Ka-
pellenstraße an der englischen Schule als Kreisverkehr gestaltet wer-
den.  
Es wird kritisiert, dass der Teil der Entflechtungsstraße zwischen Ka-
pellenstraße und Bödinger Straße nur zu einer Zubetonierung der 
Landschaft führen würde, ohne dass ein Bedarf bestehe (die Bödinger 
Straße selbst könnte genutzt werden). 
Kenntnis-
nahme 
Das Element dient dazu, das neu entstehende Plangebiet mög-
lichst gut an die Entflechtungsstraße im Süden anzubinden. 
Das System aus Entflechtungsstraße und Plangebietserschlie-
ßung kann zudem den überwiegenden Teil des Quell- und Ziel-
verkehrs der englischen Schule abwickeln und trägt somit zur 
Entlastung des Ortskerns von Rondorf bei. 
Die bisherigen Modellbetrachtungen zeigen, dass der Durch-
gangsverkehr durch Rondorf nicht nur über die Kapellenstraße 
sondern auch über die Bödinger Straße (z. B. in Richtung BAB 
553) abfließt. Vor diesem Hintergrund erscheint die Verlänge-
rung der Entflechtungsstraße von der Kapellenstraße bis zur 
Bödinger Straße grundsätzlich sinnvoll.  
Die Verbindung über die Bödinger Straße zur Kapellenstraße 
hat gegenüber eines Ausbaus der Husarenstraße Nachteile. 
Die Wegstrecke ist deutlich länger (ca. 300 m) und die Ver-
kehre aus dem Neubaugebiet zur Entflechtungsstraße (und in

22 
 
Stellungnahme Berücksich-
tigung 
Stellungnahme der Verwaltung  
umgekehrter Richtung) müssten jeweils über Abbiegebezie-
hungen über zwei Knotenpunkte geführt werden. 
Die Errichtung eines Kreisverkehrs am Knotenpunkt Kapellen-
straße/Bödinger Straße wird im Rahmen der Untersuchung für 
die Entflechtungsstraße als mögliche Knotenpunktform der 
Verkehrsberuhigung betrachtet werden. 
Verkehrssicherheit der Entflechtungsstraße 
Es wird befürchtet, dass die Entflechtungsstraße keine Sicherheit für 
die dort wohnenden Familien gewährleisten würde. 
Kenntnis-
nahme 
Die geplante Entflechtungsstraße südlich der Kapellenstraße 
und in West-Ost-Richtung ist außerhalb der Ortslage und an-
baufrei. Die Planung der Straße erfolgt gemäß den gültigen 
Richtlinien. 
1.6 Entflechtungsstraße - alternativer Verlauf  
laufende Nummern 3, 10, 13, 14, 23, 33, 37, 39, 49, 52, 57, 73, 77, 78, 86, 93, 94, 95,  96, 99,  106, 110, 111, 112, 118, 119, 123, 126, 138, 141, 142, 
143, 151, 165 
Vorschläge zu einem alternativen Verlauf der Entflechtungsstraße 
Von den Einwender/-innen wurden folgende Punkte zu einem alternati-
ven Verlauf der Entflechtungsstraße vorgetragen: 
Es wird nachgefragt, welche Ausmaße zukünftig die Straße „Im Was-
serwerkswäldchen“ annehmen soll, um die Stadtbahn, die Pkw, die 
Radfahrer und ggfs. Fußgänger aufnehmen zu können und welcher 
Zu-/ Abfahrtsknotenpunkt für die Kreuzung Militärringstraße / „Im Was-
serwerkswäldchen“ vorgesehen sei. 
Kenntnis-
nahme 
Die Ausbildung des Bereichs ist in erheblichem Maße abhängig 
davon, wie die Stadtbahnanbindung Rondorf-Meschenich vom 
Verteilerkreis kommend ausgeführt wird. Hier liegen noch keine 
abschließenden Erkenntnisse vor, es werden unterschiedliche 
Varianten im Planfeststellungsverfahren der Stadtbahn analy-
siert. Im Bebauungsplanverfahren wird dieser Bereich jedoch 
mit betrachtet und vertiefend untersucht.  
Knotenpunkt „Im Wasserwerkswäldchen“ / Militärringstraße / Ver-
teilerkreis 
Für den Knotenpunkt „Im Wasserwerkswäldchen“ / Militärringstraße / 
Verteilerkreis wird bei Umsetzung der vorliegenden Planung ein Ver-
kehrschaos erwartet. Schon heute würden Verkehrsteilnehmer im mor-
gendlichen Berufsverkehr teils über 20 min warten, bis der Verteiler-
kreis erreicht wäre. Ebenfalls betroffen sei hiervon die Buslinie 132.  
Kenntnis-
nahme 
 
 
 
 
Im Rahmen der weiteren Verkehrsuntersuchungen wird der 
Verteilerkreis Süd genau betrachtet werden. Bei Bedarf werden 
Lösungsansätze zur Verbesserung der Leistungsfähigkeit ge-
macht. 
 
Im Rahmen der 3. Baustufe der Nord-Süd Stadtbahn wurde 
eine gesonderte Verkehrsuntersuchung zum Verteilerkreis er-
stellt. Diese hatte als Ergebnis, dass eine Lichtsignalanlage

23 
 
Stellungnahme Berücksich-
tigung 
Stellungnahme der Verwaltung  
Es wird angeregt, schnellstmöglich eine Ampelanlage an der Kreuzung 
„Im Wasserwerkswäldchen“ – Militärring zu errichten, um den Ver-
kehrsabfluss aus Rondorf / Hochkirchen zu garantieren. Bzw. sollte 
geprüft werden, wie der Verkehr vom Weißdornweg über das Wasser-
werkswäldchen abgleitet werden kann. Ggf. könnte auch eine weitere 
Abbiegespur eingerichtet werden.  
 
 
 
Es wird angeregt, die Kreuzung „Im Wasserwerkswäldchen / Militär-
ringstraße“ auszubauen. 
 
 
 
 
 
 
 
Prüfung im 
Verfahren 
(LSA) negative Auswirkungen auf den Verteilerkreis hat, da 
durch diese LSA Rückstaus von der westlichen Militärring-
straße in den Verteilerkreis erwartet wurden. In der Abwägung 
hat man der Leistungsfähigkeit des Verteilerkreises die höhere 
Priorität eingeräumt und die mangelhafte Leistungsfähigkeit 
des Wasserwerkswäldchens in Kauf genommen. Eine LSA gilt 
demnach nicht als Option. Zielführender ist, die Kapazität bei 
der Einfahrt in den Verteilerkreis von der westlichen Militärring-
straße zu erhöhen.  
 
Im Rahmen der weiteren Verkehrsuntersuchungen werden Lö-
sungsansätze für diesen Bereich untersucht. 
Neue Straßenverbindung anstelle der heutigen Straße „Im Was-
serwerkswäldchen“ 
Es wird angeregt, parallel zu der geplanten Stadtbahntrasse vom Ver-
teilerkreis, parallel zur Militärringstraße und dann rechtwinklig zum 
Weißdornweg eine neue schnelle Straßenverbindung anstelle der heu-
tigen Straße „Im Wasserwerkswäldchen“ zu bauen. Die Straße würde 
kürzer, sicherer und es würde mehr Waldfläche als im Bestand gewon-
nen. Durch den weiteren Abstand zum Verteilerkreis würde die Stau-
gefahr an der Einmündung zur Militärringstraße verringert. Ebenso 
würde dies auch zu einer wesentlichen Entlastung des Knotenpunktes 
Rodenkirchener Straße / Friedrich-Ebert-Straße beitragen. 
Kenntnis-
nahme 
Diese Anregung wird im Verkehrsgutachten geprüft. Die Stadt-
bahn und die Straße im Wasserwerkswäldchen liegen hier au-
ßerhalb der B-Plangrenze. Die genaue Führung ist im Rahmen 
des Planfeststellungsverfahrens der Stadtbahn zu untersuchen 
und festzulegen. 
Nutzung bzw. Anbindung der Brühler Landstraße 
Es wird dargelegt, dass die Brühler Landstraße bisher nur im Bereich 
der Bödinger Straße genutzt würde. Die Straße könnte bei einer bes-
seren Anbindung an Rondorf / Hochkirchen die Knotenpunkte Ro-
denkirchener Straße / Friedrich-Ebert-Straße sowie Weißdornweg / Im 
Wasserwerkswäldchen entlasten. Die bisher geplante Entflechtungs-
straße würde hierzu nichts beitragen. Die Entflechtungsstraße sollte 
zusätzlich über einen Ausbau der Straße An den Höninger Gärten an 
Nein Insgesamt wurden 16 Varianten für die Entflechtungsstraße un-
tersucht. Der Vorschlag entspricht grundsätzlich der Variante 
2a der durchgeführten Variantenuntersuchung. Diese wurde 
aufgrund einer deutlich geringeren Verkehrswirkung gegenüber 
der Vorzugsvariante 4a.2+ bzw. 4.3verworfen.

24 
 
Stellungnahme Berücksich-
tigung 
Stellungnahme der Verwaltung  
die Brühler Straße angeschlossen werden. Problem könnte hier die 
Störung der Kleingärten sein, was aber auch für die bisher geplante 
Entflechtungsstraße gelten würde. 
Es wird angeregt, die Entflechtungsstraße zwischen den westlichen 
Kleingärten und der Autobahn A 4 oder südlich der Kleingärten an die 
Brühler Straße anzubinden. Diese wäre die sinnvollste Möglichkeit, 
den Verkehr, Lärm und Dreck aus dem Rondorfer Zentrum herauszu-
halten. Des Weiteren wird für die Nordumgehung entlang der Auto-
bahn A4 angeregt, die Brühler Straße zu queren und mit der Westum-
gehung Meschenich zu Autobahnauffahrt „Eifeltor“ zu führen. Das 
Neubaugebiet könnte dann mit einer Anliegerstraße an die Nordumge-
hung angeschlossen werden. Außerdem könnte die von der Brühler 
Straße in Höhe Höningen zu den Kleingärten führende Straße als 
zweite Zufahrt zum Wohngebiet ausgeführt werden. 
Durch die geplanten 1.350 neuen Wohneinheiten würde circa 35 % 
mehr Verkehrsaufkommen entstehen. Es wird bemängelt, dass die 
Verkehrsführung ausschließlich in Richtung der bestehenden Ortschaft 
erfolgt (Weißdornweg, Rodenkirchener Straße, Rondorfer Haupt-
straße, Kapellenstraße). Auch die Entflechtungsstraße würde hier 
münden. Es wird dargestellt, dass eine Verkehrsführung in nördliche 
Richtung eine Entlastung bringen würde. Daher wird eine Anbindung 
an die Brühler Landstraße angeregt. Ebenso sollten zwei vorhandene 
Brücken für die Entlastung genutzt werden [Anmerkung: wahrschein-
lich sind hiermit die Brücken „Auf dem Schneeberg“ bzw. „Am Höf-
chen“ gemeint, diese werden in der Stellungnahme aber nicht explizit 
genannt]. 
 
 
Hier wurden auch Trassenverläufe im Bereich der Kleingärten 
mit Anbindung an die Brühler Straße untersucht. Diese unter-
suchten Varianten (Variante 2 bzw. Variante 2a) weisen ver-
gleichsweise geringere mittlere und maximale Belastung ge-
genüber den Süd-Varianten auf. Die Variante 2 hat hinsichtlich 
einer großräumigen Netzverknüpfung zwar im Osten den richti-
gen Ansatzpunkt, ist aber im Westen nicht logisch in der Rich-
tung der stärksten Relation im Durchgangsverkehr (Rodenkir-
chen – Meschenich) ausgerichtet und führt somit zu unnötigen 
Umwegen. Des Weiteren führt die Anbindung des Plangebiets 
Rondorf Nord-West in der Variante 2 zu weniger direkten Fahr-
beziehungen nach Südwesten, Süden und Südosten. 
Die Anbindung an die Brühler Landstraße wurde im Rahmen 
der durchgeführten Variantenuntersuchung mit der Variante 2 
bzw. 2a der Entflechtungsstraße untersucht. Diese wurden auf-
grund einer deutlich geringeren Verkehrswirkung gegenüber 
der Vorzugsvariante 4a.2+ bzw. 4.3 verworfen.  
Die Brücke „Am Höfchen“ ist für die Führung einer Radschnell-
wegeverbindung vorgesehen und eignet sich daher nicht für 
die Aufnahme des Kfz-Verkehrs. 
 
Entflechtungsstraße bis zum Weißdornweg führen 
Es wird angeregt, die nördliche Entflechtungsstraße am Weißdornweg 
enden zu lassen und von dort über die Autobahn A 4 parallel zum 
künftigen Verlauf der Nord-Süd-Stadtbahn durch das Wasserwerks-
wäldchen zu führen. Diese Straße solle dann am Verteilerkreis enden. 
Nein Der Vorschlag entspricht grundsätzlich der Variante 1a.1 der 
durchgeführten Variantenuntersuchung. Diese wurde aufgrund 
einer deutlich geringeren Verkehrswirkung gegenüber der Vor-
zugsvariante 4a.2+ bzw. 4.3 verworfen.

25 
 
Stellungnahme Berücksich-
tigung 
Stellungnahme der Verwaltung  
Trassenführung über Auf dem Schneeberg 
Es wird angeregt, anstatt des Teilstücks der Entflechtungsstraße von 
der Kapellenstraße bis zur Bödinger Straße bei Bedarf einer zusätzli-
chen Verkehrsachse in Nord-Süd Richtung die bereits gut ausgebaute 
Straße Auf dem Schneeberg weiter zur Bödinger Straße auszubauen. 
Hier fährt bereits im Bestand der Linienbus entlang. Es wird nachge-
fragt, ob es zu diesem Teilstück der Entflechtungsstraße alternative 
geplante Verkehrsführungen gibt. 
Nein Die planerische Zielsetzung für die Entflechtungsstraße ist 
auch, die neue Entwicklung Rondorf Nord-West sowie die inter-
nationale Schule möglichst anzubinden. Hierfür würde eine 
deutlich nach Westen abgerückte Lösung keine Wirkung zei-
gen. 
1.7 Entflechtungsstraße - Querung der Autobahn A 4 
laufende Nummern 22, 23, 36, 38, 39, 49, 52, 77, 78, 81, 85, 86, 92, 99, 100, 106, 119, 138, 141, 142, 143, 148 
Von den Einwender/-innen wurden mehrere Anregungen bzgl. einer 
zusätzlichen Querung der Autobahn A 4 vorgetragen, da der Engpass 
bei der Überquerung der Autobahnen gesehen wird.  
Verlängerung der Straße `Am Höfchen` 
Es wird mindestens eine neue aus Rondorf herausführende Straße ge-
fordert. Eine einzige Entflechtungsstraße als Zu-bzw. Abflussstraße 
könne nicht den gesamten Zusatzverkehr aufnehmen. Angeregt wer-
den folgende neue Erschließungsstraßen: Verlängerung der Straße 
„Am Höfchen“ (Öffnung für den Autoverkehr mit Anbindung an den Ro-
binienweg, tageszeitliche Richtungswechsel) sowie Ertüchtigung der 
Straße „Auf dem Schneeberg“ für den PKW Verkehr.  
 
 
 
Nein 
  
 
 
Die angesprochene Trassenführung durch den Grüngürtel ist 
nicht umweltverträglich zu planen. Verkehrsplanerische Zielset-
zung ist, die Erschließung im Umweltverbund deutlich zu ver-
bessern. Diese sieht vor, den Verkehr auf umweltverträglichere 
Verkehrsträger zu verlagern und das Verkehrsverhalten insge-
samt positiv zu beeinflussen. Eine Verkehrsverbindung über 
„Auf dem Schneeberg“ läge außerdem zu weit abseits der Ge-
biete, in denen der Verkehr tatsächlich entsteht. 
Umgehungsstraße über Militärringsstraße – Hitzeler Straße/ Robi-
nienweg 
Es wird angeregt, die Zufahrt zum Plangebiet über die Militärringstraße 
/ Robinienweg und/oder die Kapellenstraße/Husarenstraße zu verwirk-
lichen (und nicht über die Straßen „Am Höfchen“ und Lerchenweg). 
 
Nein  
 
Das Netzelement läge zu weit abseits der Gebiete, in denen 
der Verkehr tatsächlich entstehen wird. Darüber hinaus ist 
keine PKW-Anbindung über die Straßen „Am Höfchen“ und 
Lerchenweg vorgesehen.

26 
 
Stellungnahme Berücksich-
tigung 
Stellungnahme der Verwaltung  
Es wird angeregt, die Umgehungsstraße über Militärringsstraße – Hit-
zeler Straße (Robinienweg) – bis zum Ortskern Rondorf zu führen. 
Vorteile wären erhebliche Kostenersparnisse, Minimierung der umwelt-
schädlichen Abholzung, Effektive Anbindung an Rondorf und keine zu-
sätzliche Belastung am Knotenpunkt Militärringstraße / „Im Wasser-
werkswäldchen“. Nachteile wären die geringe Entlastung der Ro-
denkirchener Straße in Hochkirchen. 
Die Achse ist für die Radschnellverbindung Köln in Richtung 
Süden vorgesehen. Der Argumentation kann daher nicht ge-
folgt werden. Da Rondorf des Weiteren in der Hauptsache 
durch Durchgangsverkehre des MIV in der Richtung Nord-Ost 
nach Süd-West belastet ist, schafft eine Straße über den Robi-
nienweg keine Abhilfe. Darüber hinaus ist eine weitere Zer-
schneidung (ohne Bündelung von Verkehrsträgern) des äuße-
ren Grüngürtels und der Wasserschutzzone II durch den MIV 
nicht gewollt und voraussichtlich unter Umweltgesichtspunkten 
nicht durchsetzbar. 
Zusätzliche Brücke 
Es wird nachgefragt, ob die Ein- und Ausfahrten der Entflechtungs-
straße auf den Weißdornweg bzw. die Kapellenstraße nicht zu weite-
ren Verkehrsproblemen führen würden. Es wird nachgefragt, ob der 
Abfluss durch eine Brücke über die Autobahn A4 in Richtung Norden 
entlastet werden könnte. 
Kenntnis-
nahme 
Die Knotenpunkte werden im weiteren Verlauf hinsichtlich Leis-
tungsfähigkeit überprüft. Verkehrsplanerische Zielsetzung ist, 
die Erschließung im Umweltverbund deutlich zu verbessern. 
Dies soll Verkehr auf umweltverträglichere Verkehrsträger ver-
lagern und das Verkehrsverhalten positiv beeinflussen. 
1.8 Entflechtungsstraße südliche Verlauf/ L 92n 
laufende Nummern 10, 52, 77, 79, 84, 94, 95, 96, 110, 111, 112, 126, 127, 133, 142, 143, 147, 152, 165 
Von den Einwender/-innen wurden mehrere Anregungen bzgl. der 
L 92n / südliche Entflechtungsstraße vorgetragen. Diese sind:  
L 150 
Die Straßen `Kiesgrubenweg` und `Am Kölnberg` sollten im Zuge der 
L150 verbunden werden, um die Stadteile Rondorf, Immendorf und 
Meschenich von Verkehren zu entlasten.  
 
 
Kenntnis-
nahme 
 
 
Die geplante Südvariante sieht eine Verbindung zwischen dem 
Kiesgrubenweg (L150) mit der im Ausbau befindlichen Ortsum-
gehung von Meschenich vor. Diese ersetzt die direkte Anbin-
dung an die Straße „Am Kölnberg“, da die Verkehre direkt auf 
die Umgehungsstraße geführt werden sollen. 
Zeitplan des Ausbaus Ja Die geplante Südvariante entspricht im Wesentlichen der L92n. 
Die Entwicklungen des Wohnungsbaus und der Entflechtungs-

27 
 
Stellungnahme Berücksich-
tigung 
Stellungnahme der Verwaltung  
Es wird angeregt, zuerst die L92n auszubauen, damit der aktuelle Ver-
kehr ohne die Verkehre aus dem Neubaugebiet bereits entzerrt werde. 
straße sind eng miteinander gekoppelt. Die geplante Entflech-
tungsstraße wird im Zuge der ersten Baumaßnahmen des 
Plangebiets errichtet. Das Planungsrecht für die Entflechtungs-
straße wird über ein Planfeststellungsverfahren geschaffen 
Inanspruchnahme landwirtschaftlicher Flächen/ bäuerliche Kul-
turlandschaft und Denkmalschutz/ geschützter Landschaftsbe-
standteil 
Der Stellungnehmer spricht sich gegen die geplanten Varianten 1-1c 
sowie Variante 4 aus. Er ist interessiert daran, seine landwirtschaftli-
chen Flächen zu erhalten und eine gute Bewirtschaftung zu gewähr-
leisten. Die Vorplanung zur Erschließung von Rondorf Nord-West be-
ansprucht für die Entflechtungsstraße bei der Variante 1-1c einen Teil 
des Grundstücks Flur 6, Flurstück 39.  
Darüber ist bei der Variante 4 (östlich von Rondorf) das Ackerland in 
Giesdorf (Flur 37, diverse Grundstücke) gegenüber der Hofstelle einer 
bereits angelegten Allee betroffen und folgend dargestellt.  
Zusammen mit dem geplanten Radschnellweg und der künftigen Stra-
ßenführung der L92n, die ebenfalls durch das Ackerland (Flur 36, Flur-
stück 312) verlaufen soll, befinden sich die denkmalgeschützten Hof-
stellen des Gilessenhofs und des benachbarten Friedrichshofs in ei-
nem Zwickel zwischen der Autobahn A 555 (ohne Lärmschutzwall). 
Außerdem gibt es von der Stadt Köln zurzeit die konkrete Planung (auf 
einem Teil des Flurstücks durch das auch die L92n laufen soll) parallel 
zur Giesdorfer Allee zwischen Immendorf und Giesdorf eine Baum-
reihe zu pflanzen. Die Höfe, der zu dem Hof gehörende Garten und die 
Streuobstwiese gelten als Beispiel für bäuerliche Kulturlandschaft und 
Denkmalschutz (Denkmallistennummer 8777). Die Wiese ist ein ge-
schützter Landschaftsbestandteil. Es wird kritisiert, dass das dazu ge-
hörige Ackerland als beliebige Verfügungsmasse in der Straßenpla-
nung behandelt werde, ohne auf die Bewirtschaftung Rücksicht zu 
Kenntnis-
nahme 
Das Grundstück Gemarkung Rondorf-Land, Flur 6, Flurstück 
39 wird in einem geringen Umfang an der südöstlichen Ecke 
durch die nördliche Erschließungsstraße des Plangebietes in 
Anspruch genommen. Eine Beeinträchtigung der landwirt-
schaftlichen Nutzungsmöglichkeit wird im weitern Verfahren 
geprüft.  
Die Vorzugsvariante 4a.2+ sieht eine teilweise Inanspruch-
nahme der genannten Flächen im Bereich der Flur 37 vor. Im 
Rahmen der Detaillierung der Planung wird angestrebt, die Flä-
cheninanspruchnahme so gering wie möglich zu gestalten, so 
dass die landwirtschaftliche Nutzung fortgeführt werden kann. 
Der Rat der Stadt Köln hat jedoch den Beschluss gefasst, dass 
die Verbindung der südlichen Entflechtungsstraße mit der Hah-
nenstraße entfallen soll, sodass ggf. ein Teil der Grundstücke 
nicht mehr beansprucht werden müssten (Variante 4.3). Dies-
bezügliche Untersuchungen und Regelungen hierfür erfolgen 
im Planfeststellungsverfahren.  
Ebenso werden die weiter angesprochenen Punkte im Zuge 
des Planfeststellungsverfahrens bewertet. Sie sind nicht Teil 
des Bebauungsplanverfahrens.

28 
 
Stellungnahme Berücksich-
tigung 
Stellungnahme der Verwaltung  
nehmen. Es wird darum gebeten, die angedachten Maßnahmen zur 
Verfügung zu stellen. 
Südumgehung 
- Es wird dargestellt, dass bei einer früheren Planung zur Nordumge-
bung gleichzeitig eine südliche Umgehung geplant war. Bei dieser 
Variante würden Husaren-/ Bödinger Straße in diese Südumgehung, 
die wiederum Anschluss an die Umgehungsstraße für Meschenich 
hätte, münden. Der Verkehr wurde aus Rondorf und um Meschenich 
herum geleitet. Offenbar soll nun auf die Südumgehung verzichtet 
werden, aber trotzdem wie vorher geplant die Entflechtungsstraße 
über die Husarenstraße bis zur Bödinger Straße geführt werden. 
Dies müsse zu einem Verkehrschaos auf der Bödinger Straße sowie 
in Meschenich führen. Zumindest die kurze Teilstrecke der früher 
geplanten Südumgehung vom Treffpunkt Husaren- / Bödinger 
Straße bis an die Umgehungsstraße für Meschenich sollte verwirk-
licht werden. Ohne den Bau der Südumgehung (Teilstrecke) müsste 
die Entflechtungsstraße zwingend bis zur Brühler Landstraße ge-
führt werden, um das durch das Neubaugebiet zu erwartenden zu-
sätzliche Verkehrsaufkommen außerhalb der bestehenden Belas-
tungen abzuleiten. 
Ja Die am 26.03.2020 vom Rat der Stadt Köln beschlossene Süd-
variante 4a.2+ sieht einen Anschluss an die Umgehungsstraße 
von Meschenich vor. Zusätzlich ist gegenüber den bisher un-
tersuchten Südvarianten eine optimierte Erschließung des 
Plangebiets Rondorf Nord-West mit Anschluss an den Weiß-
dornweg für eine bessere Abwicklung der Neuverkehre ge-
plant. 
 
- Es wird angeregt, eine südliche Streckenführung der Entflechtungs-
straße ab Bödinger Straße über die Felder Richtung Südosten zur 
Autobahn A 555 zu führen, da in diesem Bereich kein Waldgebiet 
zerstört werden müsste und größere Abstände zu bestehenden 
Häusern erzielt werden könnten. Hierdurch würde die Anbindung 
und Entlastung über Godorf und die Autobahn A 555 erzielt und er-
möglicht. 
Nein Die am 26.03.2020 vom Rat der Stadt Köln beschlossene Süd-
variante 4a.2+ sieht einen Anschluss an die Autobahn A 555 im 
Süd-Osten vor. Für das Plangebiet Rondorf Nord-West wird in 
südlicher Richtung eine direkte Anbindung an die Autobahn ge-
schaffen. Zudem profitiert auch regionaler Verkehr von der Ver-
bindung zur BAB 555, AS Rodenkirchen. 
- Es wird dargelegt, dass die beiden geplanten Umgehungsstraßen 
(nördlich und südlich) nicht ausreichend seien. Zeitgleich müsse der 
Lückenschluss durch die L92n (Südumgehung von der Brühler 
Ja Die derzeit geplante Variante der Entflechtungsstraße sieht ei-
nen Anschluss zwischen Brühler Straße und Autobahn A 555 
vor. Eine nördliche Entflechtungsstraße wird jedoch nicht vor-
gesehen, dafür erhält die nördlichste Erschließungsstraße des

29 
 
Stellungnahme Berücksich-
tigung 
Stellungnahme der Verwaltung  
Landstraße bis zur Autobahnauffahrt am Kiesgrubenweg) Richtung 
Meschenich erfolgen. 
Plangebietes in der am 26.03.2020 vom Rat der Stadt Köln be-
schlossene Südvariante 4a.2+ einen direkten Anschluss an 
den Weißdornweg. Die Berechnungsergebnisse des Ver-
kehrsgutachters zeigen, dass die bestehenden und neu zu er-
wartenden Verkehre über das zukünftige Verkehrsnetz abgewi-
ckelt werden können. In Verbindung mit der Ortskernberuhi-
gung von Rondorf wird eine lokale Entlastung des Ortskerns 
erreicht. 
- Bezüglich der L92n wird nachgefragt, wann mit dem Bau dieser 
Straße gerechnet werden kann, um den West-Ost-Durchgangsver-
kehr zu reduzieren. 
Kenntnis-
nahme 
Die L92n entspricht im groben der nun geplanten Variante 4.3 
(bzw. 4a.2+). Diese soll direkt zu Beginn der Baumaßnahmen 
in Rondorf Nordwest errichtet werden. 
- Die L92n sei vorrangig vor einer Weiterführung der Entflechtungs-
straße zwischen Weißdornweg und Rodenkirchener Straße umzu-
setzen. 
Ja Die Südvariante entspricht im Wesentlichen der Lage der L92n. 
Diese soll direkt zu Beginn der Baumaßnahme umgesetzt wer-
den. Eine nördliche Entflechtungsstraße ist nicht mehr vorge-
sehen, sodass der Anregung im Grunde nach entsprochen 
wird. 
- Es wird angeregt, eine südliche Umgehungsstraße von Meschenich 
bis zur Autobahn A 555 bzw. der Bonner Landstraße zu führen, da 
hier ein ausreichender Abstand zu Wohngebieten bestehen würde. 
Die Strecke könnte über nicht bebautes und nicht bewaldetes Acker-
land geführt werden. 
Ja Der Anregung wird gefolgt. Die Variante 4.3 sieht eine Fphrung 
von der Bonner Landstraße bzw. Meschenich bis zur Autobahn 
A 555 vor. 
- Es wird dargelegt, dass der Kiesgrubenweg bzw. die Brücke über 
die Autobahn A 555 nur wenig genutzt würde, da die Zufahrt nur 
schlecht ausgebaut sei. Die Nutzung käme nur für die südlichsten 
Bewohner Rondorfs und die Rondorfer Hauptstraße in Frage. Die 
Ausfahrt könne jedoch ohne großen Aufwand leistungsfähig ausge-
baut werden. Dazu sei erforderlich, dass die Kreuzung Kiesgruben-
weg / Bonner Landstraße verkehrsgerecht gestaltet wird, z. B. durch 
einen gut angelegten Kreisverkehr. 
Kenntnis-
nahme 
Die am 26.03.2020 vom Rat der Stadt Köln beschlossene Süd-
variante 4a.2+ sieht einen Anschluss an die Autobahn A 555 im 
Süd-Osten vor. Auch für das Plangebiet Rondorf Nord-West 
wird in südlicher Richtung eine direkte Anbindung an die Auto-
bahn geschaffen. 
Die Ertüchtigung des Knotenpunktes Kiesgrubenweg/Bonner 
Landstraße ist bei Realisierung der Entflechtungsstraße in der

30 
 
Stellungnahme Berücksich-
tigung 
Stellungnahme der Verwaltung  
Variante 4a.2+ vorgesehen. Dafür werden verschiedenen Maß-
nahmen und ihre Auswirkung auf die Leistungsfähigkeit des 
Knotenpunktes geprüft. 
- Es wird dargestellt, dass mit der Umsetzung der L92n eine leis-
tungsfähige und zeitnahe Entlastung erfolgen könnte. Eine Optimie-
rung würde durch eine Sammelstraße zur L92n im Südosten Ron-
dorfs in Verlängerung von Falkenweg / Teilstück Hahnenstraße er-
reicht werden können. Diese Sammelstraße ließe sich in die Land-
schaft einpassen, sodass sie kaum stören würde. Des Weiteren wird 
darauf hingewiesen, dass die L92n ganz unabhängig vom Planungs-
fortgang Rondorf Nord-West geplant werden könnte. Ein Effekt 
wurde auch schon längst eintreten, bevor die Entflechtungsstraße 
fertig gestellt wäre. Auf diese Lösung dürfe auf keinen Fall verzichtet 
werden. 
Nein Diese beschlossene Südvariante sieht eine Verbindung zwi-
schen der Entflechtungsstraße und der Hahnenstraße vor. Der 
Rat der Stadt Köln hat jedoch den Beschluss so gefasst, dass 
die Verbindung der südlichen Entflechtungsstraße mit der Hah-
nenstraße entfallen soll. Entsprechende diesbezügliche Unter-
suchungen und Regelungen erfolgen im hierfür zuständigen 
Planfeststellungsverfahren. 
 
1.9 Knotenpunkt Rodenkirchener Straße / Friedrich-Ebert-Straße / Bonner Landstraße 
laufende Nummern 72, 133, 142, 143 
Knotenpunkt Rodenkirchener Straße / Friedrich-Ebert-Straße / 
Bonner Landstraße 
Von den Einwender/-innen wurden zum Knotenpunkt Rodenkirchener 
Straße / Friedrich-Ebert-Straße / Bonner Landstraße folgende Punkte 
vorgetragen: 
- Es wird angeregt zu prüfen, ob an der heutigen T-Kreuzung Ro-
denkirchener Straße / Friedrich-Ebert-Straße / Bonner Landstraße 
ein Kreisverkehr eingerichtet werden kann, vom dem eine neue 
Straße nordwestlich abgeht, welche unter der Autobahn A555 bis 
zum heutigen Waldweg und weiter bis zum Weißdornweg geführt 
wird. Mit dieser Lösung könnte ein wesentlicher Bestandteil des 
Wäldchens erhalten bleiben und eine für die Anlieger unangenehme 
T-Kreuzungs-Lösung im Bereich der Entflechtungsstraße / Ro-
denkirchener Straße vermieden werden. Alternativ wird dargestellt, 
 
 
 
 
Nein 
 
 
 
 
 
Eine entsprechende Planung wird nicht vorgesehen. Da auf-
grund des Beschlusses des Rats der Stadt Köln vom 
26.03.2020 nun keine nördliche Entflechtungsstraße mehr vor-
gesehen ist, ist die vorgeschlagene Straßenführung nicht ziel-
führend. Wie die Kreuzung auszubilden ist, wenn die Entflech-
tungsstraße hierüber verläuft, wird nach der Leistungsfähig-
keitsberechnung geprüft.

31 
 
Stellungnahme Berücksich-
tigung 
Stellungnahme der Verwaltung  
dass an diesem Knotenpunkt für einen verbesserten Abschluss ge-
sorgt werden muss. 
- Es wird befürchtet, dass der Knotenpunkt Rodenkirchener Straße / 
Friedrich-Ebert-Straße durch Verkehr nach Rodenkirchen, Weiß, 
Sürth, zur Innenstadt und z.T. in die westlichen Stadtteile, Zollstock, 
Sülz sowie zum Autobahnanschluss AS Köln-Rodenkirchen von der 
Entflechtungsstraße genutzt wird und somit noch stärker belastet 
würde. 
Prüfung im 
weiteren Ver-
fahren 
Bei Realisierung der Entflechtungsstraße (Variante 4a.2+ bzw. 
4.3) ist auf der Rodenkirchener Straße westlich des Knoten-
punktes mit keiner Mehrbelastung gegenüber dem Bestand zu 
rechnen. Auf der Friedrich-Ebert-Straße und der Bonner Land-
straße ist mit einer Mehrbelastung zu rechnen. In den weiteren 
Untersuchungen zur Entflechtungsstraße wird die Leistungsfä-
higkeit des Knotenpunktes weiter untersucht. 
1.10 Sonstige Punkte zur alternativen überörtlichen Erschließung 
laufende Nummern 23, 27, 33, 38, 57, 77, 78, 79, 86, 102, 105, 106, 108, 113, 119, 123, 124, 138, 141,142, 143, 154 
Von den Einwender/-innen wurden folgende sonstige Punkte zur alter-
nativen überörtlichen Erschließung vorgetragen: 
- Es wird kritisiert, dass die Zuwegung der Äußeren Verkehrserschlie-
ßung ausschließlich auf die Neubaugebiete ausgerichtet sei; eine 
Entlastung des Bestandes im gegenwärtigen Rondorf sei nicht vor-
gesehen. 
 
 
Kenntnis-
nahme 
 
 
Mit der geplanten Entflechtungsstraße sowie der Verlagerung 
des Durchgangsverkehrs soll der Bestand entlastet werden. 
Durch Reduzierung des Durchgangsverkehrs im Ortsteil Ron-
dorf kann nachgelagert die Ortsdurchfahrt neu gestaltet wer-
den. 
- Es wird dargestellt, dass die Militärringstraße sowie die Autobahnen 
durchaus in der Lage seien, den anfallenden Verkehr zu bewältigen. 
Neuralgische Punkte seien jedoch das Autobahnkreuz sowie der 
Verteilerkreis.  
Kenntnis-
nahme 
Entfällt 
 
- Es wird angeregt, einen Ausbau der Anbindung Brühler Landstraße 
(B1 als Fortsetzung der Autobahn A 553) an Militärringstraße und 
Autobahn vorzunehmen. Ein weiterer Kreisel an der Militärringstraße 
und ein weiterer Anschluss an die A4 können den bestehenden Köl-
ner Kreisel und das bestehende Autobahnkreuz entlasten. Über die 
Kenntnis-
nahme 
Die Entwicklungen der B51n inklusive Fortführung zur An-
schlussstelle Köln-Eifeltor (A 4) entsprechen nahezu dieser 
Zielsetzung. Bereits die Anschlussstelle Eifeltor unterschreitet 
den Mindestabstand für Anschlussstellen an Bundesautobah-
nen, so dass eine weitere Anschlussstelle zwischen Köln-Ei-
feltor und dem Autobahnkreuz Köln-Süd vor diesem Hinter-
grund nicht als realistisch betrachtet werden kann. So besteht

32 
 
Stellungnahme Berücksich-
tigung 
Stellungnahme der Verwaltung  
Militärringstraße und die beiden Autobahnen seien alle weiteren 
Richtungen zu erreichen. 
zwischen dem Autobahnkreuz Köln-Süd und der Abfahrt Köln-
Eifeltor lediglich ein Abstand von ca. 2,5 km.  
Die B51n bindet an den vorhandenen Knotenpunkt Militärring-
straße/Oberer Komarweg an. Ein Kreisverkehr wird hier auf-
grund der zu geringen Leistungsfähigkeit nicht möglich sein. 
Dies trifft auch auf den geplanten Anschluss der Entflechtungs-
straße an die B51n zu. 
- Es wird angeregt, die Kalscheurer Straße als Fortsetzung der Kapel-
lenstraße mit Anbindung ans Eifeltor zur westlichen Ableitung des 
Verkehrs auf die Autobahn A 4 zu erhalten. 
Kenntnis-
nahme 
Aufgrund der Baumaßnahme Rondorf Nord-West ist nicht vor-
gesehen, die genannte Ableitung einzuschränken. Die unab-
hängig vom dem Vorhaben geplante B51n führt darüber hinaus 
zu einer verbesserten Ableitung der westlichen Verkehre zur 
Autobahn A4. Die Kalscheurer Straße in Verlängerung der Ka-
pellenstraße erhält einen Anschluss an die geplante B51m. 
- Es wird angeregt, eine Umgehung von Meschenich zu stärken. Hier 
wird südlich von Meschenich die Kerkrader Straße zwischen den 
Autobahnen A 553 und A 555 sowie nördlich von Meschenich bzw. 
südlich von Rondorf der Kiesgrubenweg genannt. Für den Kiesgru-
benweg wird die Umgestaltung der Anbindung in Meschenich sowie 
die Abtrennung der Bödinger Straße oder technische Geschwindig-
keitslimitierungen genannt. Vorteile wären, dass alle Straßen bereits 
vorhanden seien und nur ertüchtigt werden müssten. Ebenso wür-
den sie langfristig an die geplante Rheinquerung anbinden.  
Kenntnis-
nahme 
Die Stellungnahme ist nicht von Relevanz für das Verkehrsnetz 
des Neubaugebietes Rondorf Nord-West. 
- Es wird dargestellt, dass die Querung des Verteilerkreises durch die 
Bahn, die Anbindung des Parkhauses wie auch die zukünftige An-
bindung des Wasserwerkswäldchens alle noch nicht entschieden 
seien. Für eine weitere Planung sei dies jedoch wichtig, um die rich-
tigen Flächen für die geplante Stadtbahnfortführung nach Mesche-
nich frei zu halten. 
Kenntnis-
nahme 
Die entsprechenden Entscheidungen werden im Rahmen des 
Planfeststellungsverfahrens für die Stadtbahntrasse getroffen. 
- Es wird angeregt, eine Einbahnstraße als `Kreis` oder `Rechteck` 
zur Erschließung des Plangebietes und der bestehenden St. George 
Schule zu errichten. Diese sollte dann innen- oder außenliegende 
Nein Die Erschließungsstraße, welche am äußeren Rand des Plan-
gebiets verläuft, wird im Zweirichtungsverkehr vorgesehen, um 
die entstehenden Verkehre sowie auch Entlastungsverkehre

33 
 
Stellungnahme Berücksich-
tigung 
Stellungnahme der Verwaltung  
Infrastruktur aufweisen und punktuelle Anbindungen an das beste-
hende Rondorf und das Neubaugebiet erhalten. Die Kapellenstraße 
und die St. George`s Schule könnten Bestandteil dieses Erschlie-
ßungskreises werden. Die Verkehrsführung wäre dann durch seine 
Länge und Einbahnstraßenführung unattraktiver für Durchgangsver-
kehr. Eine Entflechtungsstraße wäre dann nicht notwendig.  
aufnehmen zu können. Mit der Entflechtungsstraße wird insbe-
sondere das Ziel verfolgt, Alt-Rondorf vom Durchgangsverkehr 
zu entlasten und Berücksichtigung der Neuverkehre durch 
Rondorf Nordwest. Das vorgeschlagene Einbahnstraßensys-
tem würde nicht zu einer erheblichen Reduzierung insbeson-
dere der Durchgangsverkehre führen. Des Weiteren würde die 
vorgeschlagene Einbahnstraßenregelung zu erheblichen Um-
wegen für den Quell- und Zielverkehr führen. 
Die am 26.03.2020 vom Rat der Stadt Köln beschlossene Süd-
variante 4a.2+ führt in Kombination mit der Ortskernberuhigung 
zu einer Entlastung im Ortskern von Rondorf, da Durchgangs-
verkehr auf die Entflechtungsstraße verlagert wird. Der über-
wiegende Teil des Quell- und Zielverkehrs der Englischen 
Schule kann zudem durch das System aus Entflechtungs-
straße und optimierter Plangebietserschließung abgewickelt 
werden. 
- Es wird angeregt, die Variante der Entflechtungsstraße südlich des 
Sees am Weißdornweg nicht weiter zu verfolgen, da durch diese 
das vorhandene Wohngebiet zu stark belastet würde. Die Entflech-
tungsstraße sollte zwischen See und Autobahn auf Höhe der Ten-
nishalle entlang geführt werden. 
Ja 
 
Für die Nordvarianten der Entflechtungsstraße gab es im Rah-
men der Variantenuntersuchungen insgesamt drei Varianten 
mit mehreren Untervarianten. Die Varianten 1 und 2 lagen da-
bei nördlich des Sees, die Variante 3 bzw. auch die Untervari-
ante 3a lagen südlich des Sees. Diese Varianten (3 und 3a) 
wurden u.a. aus umwelttechnischen Aspekten verworfen. 
- Es wird dargelegt, dass die Hahnenstraße bzw. die Unterführung 
unter die Autobahn A 555 bereits im Bestand ein Nadelöhr darstellt 
(lange Wartezeiten im Berufsverkehr). Die geplanten Radwege und 
die Stadtbahn würden hier keine Abhilfe versprechen. Ein Ausbau 
dieser Ausfahrt von der Hahnenstraße auf die Bonner Landstraße 
sei durch die örtlichen Gegebenheiten praktisch ausgeschlossen. 
Kenntnis-
nahme 
Im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens erfolgen entspre-
chende Untersuchungen. 
Der Rat der Stadt Köln hat jedoch den Beschluss gefasst, dass 
die Verbindung der südlichen Entflechtungsstraße mit der Hah-
nenstraße entfallen soll. Als Ergebnis der Modelluntersuchung 
wird bei der Variante 4.3 im Bereich der Unterführung der 
BAB 555 eine Zunahme von lediglich +300 Kfz/Tag im Ver-
gleich zum Bestand erwartet. Ein Ausbau ist demnach nicht er-
forderlich.

34 
 
Stellungnahme Berücksich-
tigung 
Stellungnahme der Verwaltung  
- Es wird dargestellt, dass die Fahrtziele in Richtung Westen und 
Südwesten (Kapellenstraße => Kalscheurener Straße – Brühler 
Landstraße – Bödinger Straße mit den Zielen Hürth, Brühl, Eifel) nur 
den geringsten Anteil am Verkehrsaufkommen ausmachen dürften. 
Ein evtl. Ausbau sei hier ohne große Probleme lösbar.  
Kenntnis-
nahme 
Entfällt 
- Es wird dargelegt, dass die seit Jahren geforderte Umgehungs-
straße von Meschenich nun wohl tatsächlich verwirklicht werden 
soll. Leider sei die nördliche Anbindung an das Straßennetz noch 
völlig offen. Die natürliche Fortführung bis zur Autobahn A4, An-
schluss Eifeltor sei wohl auf unbestimmte Zeit verschoben. Stattdes-
sen solle die Umgehungsstraße auf Höhe der Bödinger Straße en-
den. Dies würde zusätzlichen (Schwerlast-)Verkehr in Richtung des 
Ortskerns von Rondorf / Hochkirchen bedeuten. Auch wenn dieser 
Planung nichts mit dem Projekt Rondorf Nord-West zu tun habe, 
müsse die Politik verhindern, dass die „unausgegorene“ Planung 
Bestand würde. 
Kenntnis-
nahme 
Der nördliche Anschluss der Umgehungsstraße von Mesche-
nich ist nicht von Relevanz für dieses Bebauungsplanverfah-
ren. 
1.11 Innere Erschließung 
laufende Nummer 14, 68, 141 
Konzept der innere Erschließung  
Von den Einwender/-innen wird kritisiert, dass die innere Erschließung 
nach Vorbild eines altrömischen Schachbrettmusters geplant sei. Es 
wird angeführt, dass die Planung lediglich der Gewinn-Maximierung 
des Investors diene. 
Nein Das Ergebnis des vorliegenden städtebaulichen Entwicklungs-
konzeptes basiert auf einem längeren Planungsprozess, in wel-
chem sämtliche Verkehrsbelange genauso betrachtet wurden 
wie die stadträumlichen und grün- und umweltplanerischen As-
pekte.  
1.12 Anbindung Alt- und Neu-Rondorf 
laufende Nummern 15, 17, 18, 27, 43, 56, 58, 74, 77, 79, 80, 82, 90, 93, 97,  105, 115, 117, 121, 124,125, 128, 131, 132, 136, 140, 144, 145, 146, 152, 
154, 156, 158, 162, 163, 164 
Anbindung Quartiersplatz an Rondorf Teilweise Ziel ist, den geplanten Quartiersplatz städtebaulich und ver-
kehrstechnisch sowohl an den bestehenden Ort als auch an

35 
 
Stellungnahme Berücksich-
tigung 
Stellungnahme der Verwaltung  
Es wird angeregt, dass der bestehende Ortskern (Rodenkirchener 
Straße, Rondorfer Hauptstraße) mit dem geplanten neuen Marktplatz 
direkt verbunden wird (Auto, Rad, zu Fuß). Dieses sei bisher noch 
nicht der Fall. So wird kritisiert, dass zwischen dem geplanten Zentrum 
von Rondorf Nord-West und dem heutigen Geschäftsbesatz keine di-
rekte Verbindung vorgesehen sei.  
das Plangebiet möglichst zentral anzubinden. Die Lage des 
Quartiersplatzes ist deshalb in den südlichen Bereich des 
neuen Quartiers direkt an eine neue Stadtbahnhaltestelle ver-
legt worden. Fußläufig oder mit dem Fahrrad ist der neue Platz 
von der Rodenkirchener Straße in wenigen Minuten zu errei-
chen. Der PKW-Verkehr erreicht den Bereich über die Erschlie-
ßungsstraßen des Plangebietes. Die Zulieferung der geplanten 
Geschäfte erfolgt ebenfalls über das neue Baugebiet. Eine di-
rekte Verkehrsanbindung des Quartiersplatzes an die Ro-
denkirchener Straße ist aufgrund bestehender Eigentumsver-
hältnisse nicht realisierbar. 
Anbindung Plangebiet an Rondorf 
Es wird angeregt, dass das Neubaugebiet insgesamt mit dem heutigen 
Rondorf eine Einheit bilden müsste. Hierfür sei eine gute Durchlässig-
keit zu Fuß, per Rad und per Auto erforderlich. Dies sei bisher unzu-
reichend berücksichtigt. 
Teilweise Das Neubaugebiet ist so konzipiert, dass es mit dem heutigen 
Rondorf zusammen wachsen soll. Dabei sind fußläufige bzw. 
Radwegeverbindungen zwischen dem Quartiersplatz und der 
Rondorfer Hauptstraße sowie bei den Straßen `Am Höfchen` 
und am Lerchenweg vorgesehen. Verbindungen für den Kfz-
Verkehr bestehen über den Weißdornweg bzw. die Kapellen-
straße. Ziel ist es, die Nahmobilität zu stärken. 
Anregung Verbindung Plangebiet und Rondorf über Lerchenweg 
und Am Höfchen  
Von den Einwender/-innen werden Anregungen zu den Straßen „Am 
Höfchen“ bzw. Lerchenweg bzw. zur Anbindung an die Rodenkirche-
ner Straße vorgetragen. Einige wenige kritisieren, dass es zwischen 
dem Neubaugebiet und der bestehenden Bebauung fast keine direkten 
für den Kfz nutzbaren Verbindungen gibt, offenbar nicht einmal zu den 
Straßen Lerchenweg, „Am Höfchen“ und zur Rondorfer Hauptstraße. 
Sie sprechen sich für eine Öffnung der Straßen „Am Höfchen“ sowie 
Lerchenweg für den Kfz-Verkehr aus. 
Kritik an Verbindung Plangebiet und Rondorf über Lerchenweg 
und Am Höfchen  
Nein Es ist nicht vorgesehen, das Plangebiet für den motorisierten 
Individualverkehr über die Straßen „Am Höfchen“ und Lerchen-
weg anzubinden. Zwischen „Am Höfchen“, Lerchenweg und 
dem neuen Straßennetz ist nur eine Verbindung für Radfahrer 
und Fußgänger geplant, um die Nahmobilität zu stärken und 
das Verkehrsaufkommen im Kfz-Verkehr zu dämpfen. Eine An-
bindung des Kfz-Verkehrs ist in diesem Bereich nicht vorgese-
hen. Der Abfluss des Kfz-Verkehrs wird über verkehrslenkende 
Maßnahmen umgesetzt.  
Im Rahmen der Modelluntersuchungen werden im weiteren 
Verfahren die Auswirkungen des Plangebiets mit seiner ge-
planten Erschließung betrachtet. 
Da jedoch keine Anbindung des Plangebiets über die Straßen 
„Am Höfchen“ und „Lerchenweg“ vorgesehen ist, sind dort

36 
 
Stellungnahme Berücksich-
tigung 
Stellungnahme der Verwaltung  
Der weit überwiegende Teil der Einwender/-innen kritisiert jedoch, 
dass das neue Plangebiet über die Straßen „Am Höfchen“ bzw. Ler-
chenweg mit der Rodenkirchener Straße verbunden werden soll. Hier 
würde es sich um kleine enge Straßen handeln, welche an einem Kin-
dergarten und einem Hospiz vorbei führen. Darüber hinaus würden 
durch diese Planung die Verkehre auf der Rodenkirchener Straße zu-
nehmen. Die genannten Straßen dürften auf keinen Fall viel befahrene 
Zufahrtsstraßen (bzw. auch nicht für den Baustellenverkehr) genutzt 
werden. Zur Straße „Am Höfchen“ wird teilweise erläutert, dass sich 
bereits im Bestand nicht an die Beschilderung des Durchfahrtsverbots, 
Anlieger frei, gehalten würde. Ebenso werden Probleme mit Rettungs-
wegen gesehen. Der Lerchenweg ist darüber hinaus ein Schulweg für 
viele Kinder der Grundschule und zum Bus. Ebenso sind hier beidseits 
nur sehr schmale Bürgersteige vorhanden. Teilweise wird eine Bürger-
initiative angekündigt, um eine solche Erschließung zu verhindern 
(auch für den Baustellenverkehr).  
auch keine Effekte zu erwarten. Auf diesen Straßen tritt dem-
nach kein Mehrverkehr auf. Der Quell- und Zielverkehr des ge-
nannten Bereichs muss weiterhin über den Weißdornweg und 
die Rodenkirchener Straße fahren. 
Der Ortskern soll von Kfz-Verkehr entlastet werden. Die direkte 
Anbindung des Plangebiets über vergleichsweise kleine Wohn-
straßen an die Rodenkirchener Straße widerspricht dieser Ziel-
setzung. Der Plangebietsverkehr soll daher möglichst über die 
Entflechtungsstraße geführt werden. 
Husarenstraße nicht als Erschließungsstraße 
Es wird angeregt, die Husarenstraße an der St. George Schule nicht 
als Erschließungsstraße heranzuziehen. Hier befindet sich der Park-
platz der Schule und es bestünden zu den Bring- und Holzeiten starke 
Verkehre. Aus Sicherheits- und Lärmschutzgründen könne diese 
Straße nicht als Zufahrtsstraße zum neuen Wohngebiet genutzt wer-
den. 
Nein Es ist geplant, den Stellplatzbereich der St. Georg`s Schule zu 
erweitern, so dass die Abwicklung des Hol- und Bringverkehrs 
verbessert und entzerrt wird. Der Hol- und Bringverkehr soll ab-
seits der öffentlichen Straßen abgewickelt werden, sodass die 
Bedenken zur Verkehrssicherheit ausgeräumt werden können. 
Im weiteren Verfahren wird in dem Lärmgutachten vertiefend 
berechnet, welche die Auswirkungen der Verkehrslärm hat.  
1.13 Umgestaltung bestehender Straßen im Planungsumfeld 
laufende Nummern 11, 52, 69, 73, 79, 99, 113, 119, 133, 141, 142, 143, 144, 145, 152, 156 
Von den Einwender/-innen werden folgende Anregungen zur Umge-
staltung bestehender Straßen im Planungsumfeld vorgetragen: 
Auswirkungen auf Geschäfte durch Straßenraumgestaltung  
 
 
Kenntnis-
nahme 
Die Stadt Köln plant im Rahmen der Siedlungserweiterung 
Rondorf Nord-West die Umgestaltung der Rodenkirchener 
Straße, Rondorfer Hauptstraße (teilweise) sowie der Husaren-
straße (teilweise) in Köln-Rondorf. Die Straßen zeigen sich

37 
 
Stellungnahme Berücksich-
tigung 
Stellungnahme der Verwaltung  
Es erfolgt der Hinweis, dass sich auf der Rodenkirchener Straße eine 
Vielzahl von Geschäften befindet. Eine Beruhigung des Verkehrs 
ginge auch mit Einbußen bei den Geschäften einher. 
 
heute als Verkehrsräume mit einer rein funktionalen Ausrich-
tung auf den motorisierten Verkehr. Der Bereich ist derzeit 
durch ein hohes Verkehrsaufkommen belastet. 
Mit der Realisierung der geplanten Entflechtungsstraße kann 
diese sowohl einen Teil der planbedingten Mehrverkehre als 
auch einen Teil des vorhandenen Durchgangsverkehrs von 
Rondorf aufnehmen. Durch die Reduzierung des Verkehrs im 
alten Ortskern (es soll auch zukünftig die Möglichkeit gegeben 
sein, mit dem Kfz ins Zentrum von Rondorf zu gelangen), ergibt 
sich die Möglichkeit, hier den öffentlichen Straßenraum zu ge-
stalten und aufzuwerten. Gleichzeitig kann mit dem geplanten 
Ausbau der verkehrlichen Infrastruktur eine nahtlose Verbin-
dung des alten Ortskerns mit dem neuen Siedlungsgebiet ge-
schaffen werden. 
Durch die qualitätsvolle Umgestaltung des Straßenraums und 
durch die geplante Anbindung an das Plangebiet mit circa 
3.000 neuen Einwohnerinnen und Einwohnern ist nicht von Ge-
schäftseinbußen, sondern von einer Belebung des Bereichs 
auszugehen. 
Verkehrslenkende Maßnahmen auf der Rodenkirchener Straße 
Es wird kritisiert, dass täglich parkende Autos auf der Rodenkirchener 
Straße zu einem Verkehrschaos führten. Folgende Maßnahmen wer-
den vorgebracht: 
- Auf der Rodenkirchener Straße sollte daher ein Halteverbot für Pkw 
auf einer Straßenseite eingerichtete werden.  
- Ebensolls sollte eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h er-
folgen.  
Prüfung im 
weiteren Ver-
fahren 
Es ist vorgesehen, eine Ortskernberuhigung durchzuführen. 
Hierzu wird ein Gestaltungskonzept für den Straßenraum Ro-
denkirchener Straße, Rondorfer Hauptstraße (teilweise) sowie 
der Husarenstraße (teilweise) mit den notwendigen verkehrs-
lenkenden Maßnahmen zur Ortskernberuhigung erstellt. In 
dem Gestaltungskonzept werden unter anderen genaue Anfor-
derungen an den Straßenraum im Hinblick auf Gestaltung, Auf-
enthaltsqualität, Sicherheit und Orientierung für den Fußgänger 
und Radverkehr sowie die Funktionalität formuliert. Ziel ist, die 
Flächen für den motorisierten Individualverkehr (IV) unter Ori-
entierung einer Flächenverteilung für alle Verkehrsformen (IV, 
ÖPNV, Radverkehr, Fußgängerverkehr) zu minimieren.

38 
 
Stellungnahme Berücksich-
tigung 
Stellungnahme der Verwaltung  
- Ebenso wird befürchtet, dass durch die in der Verkehrsplanung vor-
gesehene vorspringende Verkehrsinsel vor dem Haus „Rodenkir-
chener Straße Nr. 15“ der gesamte Verkehrsfluss auf der Rodenkir-
chener Straße in beiden Richtungen behindert würde.  
- Des Weiteren wird nachgefragt, wie verbindlich die Planungen und 
die Beantragung von Mitteln für eine „shared space“ - Zone Rondor-
fer Hauptstraße / Rodenkirchener Straße sind. Die Straßen müssten 
so gestaltet werden, dass Fußgänger und Radfahrer den alten Orts-
kern ungehindert genießen können. 
Eine detaillierte Planung verfolgt im weiteren Verfahren, zu 
welchem die Bürgerinnen und Bürger öffentlich beteiligt wer-
den. 
 
 
Sperrung der Rondorfer Hauptstraße und die Rodenkirchener 
Hauptstraße für den LKW-Verkehr und Ausweisung als Anlieger-
straße 
Es wird sich dafür ausgesprochen, die Rondorfer Hauptstraße und die 
Rodenkirchener Hauptstraße für jeglichen Lkw-Verkehr zu sperren. 
Eine sinnvolle Alternative wäre auch die Ausweisung als Anlieger 
straße. Die aktuelle Ausweisung als Tempo-30-Zone sei nicht ausrei-
chend. 
Nein Eine Sperrung für den Lkw-Verkehr kann aus Gründen der Be-
lieferung der anliegenden Geschäfte als nicht durchführbar er-
achtet werden. 
Zeitgleiche Realisierung des Plangebietes und der Umgestaltung 
der Rodenkirchener Straße 
Es wird angeregt, mit Baubeginn auch den Umbau der Rodenkirchener 
Straße zu planen, die Finanzierung sicherzustellen und die Realisie-
rung in Angriff zu nehmen. 
Kenntnis-
nahme 
Aufgrund der engen inhaltlichen, räumlichen, funktionalen so-
wie planerischen Zusammenhänge zwischen der Planung des 
Entwicklungsgebietes und der Umgestaltungsmaßnahmen im 
Ortskern von Rondorf ist beabsichtigt, die Umsetzung der Maß-
nahmen zeitlich möglichst unmittelbar nacheinander zu entwi-
ckeln. 
Abknickende Vorfahrten oder Kreisverkehre im Kreuzungsbereich 
bestehender Straßen und der Entflechtungsstraße  
Es wird nachgefragt, ob Konzepte zur Verkehrsberuhigung vorliegen, 
wie beispielsweise abknickende Vorfahrten im Bereich der Ortseinfahr-
ten und der Entflechtungsstraße, einem Kreisverkehr Kapellenstraße / 
Entflechtungsstraße, mit einer Tempo 30-Zone für ganz Rondorf. 
Prüfung im 
weiteren Ver-
fahren 
Mit dem gefassten Ratsbeschluss, die Entflechtung auf der 
Grundlage der sogenannten Südvariante 4a.2+ weiterzuverfol-
gen, dabei aber den östlichen Abzweig der Vorzugsvariante 
nach Norden zur Hahnenstraße entfallen zu lassen (Variante 
4.3) und hierfür die Planfeststellung bei der Bezirksregierung-
Köln zu beantragen, führt die nunmehr geplante Trassenfüh-

39 
 
Stellungnahme Berücksich-
tigung 
Stellungnahme der Verwaltung  
 
 
rung der Entflechtungsstraße nicht mehr über die Rodenkirche-
ner Straße bzw. Kapellenstraße. Das Plangebiet erhält jedoch 
mit einer Erschließungsstraße an die Kapellenstraße einen An-
schluss an die Entflechtungsstraße. Die Errichtung eines Kreis-
verkehrs am Knotenpunkt Kapellenstraße/Bödinger Straße 
wurde im Rahmen der Untersuchung für die Entflechtungs-
straße als mögliche Knotenpunktform betrachtet. 
Entsprechende Regelungen erfolgen im Rahmen des Planfest-
stellungsverfahrens. Die Einführung einer generellen Tempo-
30-Zone in Rondorf ist nicht Gegenstand des Bebauungsplan-
verfahrens. 
Unterbrechung des Weißdornwegs 
Es wird angeregt, den Weißdornweg auf Höhe des Lindenwegs oder 
der Tennishalle für den Durchgangsverkehr zu unterbrechen, um den 
Durchgangsverkehr bevorzugt über die Entflechtungsstraße zu leiten. 
Alternativ müsste die Geschwindigkeitsbeschränkung durch Tempo 
30-Zonen abgesenkt und durch Maßnahmen wie Kreisel oder Ver-
kehrsinseln erzwungen werden. 
Nein Die Stellungnahme bezieht sich auf die nördliche Lage der Ent-
flechtungsstraße.  
Diese vorgeschlagene Unterbrechung würde die Erschlie-
ßungssituation der südlich der Unterbrechung angrenzenden 
Wohngebiete deutlich verschlechtern. Aus diesem Grund wird 
die Anregung nicht weiterverfolgt.  
Es wird des Weiteren auf die Stellungnahme der Verwaltung 
unter 1.13 `Umgestaltung bestehender Straßen im Planungs-
umfeld - Auswirkungen auf Geschäfte durch Straßenraumge-
staltung` und `Verkehrslenkende Maßnahmen auf der Ro-
denkirchener Straße` verwiesen. 
Anregungen für die Rodenkirchener Straße und den Lindenweg 
Darüber hinaus werden weitere folgenden Anregungen für Straßen au-
ßerhalb des Geltungsbereiches vorgetragen:  
- Umwandlung des Lindenweg von einer Anliegerstraße in einen ver-
kehrsberuhigten Bereich 
- Besserer Beschilderung des Zebrastreifens in Höhe der Stadtspar-
kasse Köln auf der Rodenkirchener Straße 
Kenntnis-
nahme 
Die angesprochenen Anregungen liegen außerhalb des Gel-
tungsbereichs des Bebauungsplanes und haben keine Rele-
vanz für die Entwicklung von Rondorf Nord-West. Im Zuge die-
ses Verfahrens sind hier keine Änderungen angedacht.

40 
 
Stellungnahme Berücksich-
tigung 
Stellungnahme der Verwaltung  
1.14 Baustellenverkehr 
laufende Nummern 15, 18, 27, 39, 43, 93, 113, 124, 133, 164 
Baustellenverkehr nicht durch Rondorf bzw. Hochkirchen (Ro-
denkirchener Straße) führen 
Von den Einwender/-innen wird bzgl. des Baustellenverkehrs befürch-
tet, dass dieser über den Weißdornweg, den Birkenweg, der Straße 
„Am Höfchen“, die Kapellenstraße sowie die Husarenstraßen geführt 
wird. Diese Möglichkeiten seien als Straßen für ein großes Baugebiet 
ungeeignet. Ein Baustellenverkehr über die Straßen „Am Höfchen“ 
bzw. „Lerchenwerg“ würde auch zu einer Zunahme der Lkw-Verkehre 
auf der Rodenkirchener Straße / Rondorfer Hauptstraße führen.  
Die notwendige Straßeninfrastruktur soll vor Baubeginn errichtet wer-
den 
 
 
Ja 
 
 
Es ist geplant, die Entflechtungsstraße sowie die Anbindung 
des Erschließungsgebietes an die Husarenstraße als erste 
Maßnahme umzusetzen, damit diese Straßen den Baustellen-
verkehr aufnehmen können. Die Baustellenverkehre sollen 
nicht über die genannten bestehenden Erschließungsstraßen 
geführt werden. 
 
Bauschäden durch Vibrationen des Baustellenverkehrs 
Aufgrund der geringen Entfernung des Hauses des Stellungnehmers 
von teilweise nur 35 cm bis zum Fahrbahnrand der Straße „Am Höf-
chen“ befürchtet der Eigentümer durch die Vibrationen des Baustellen-
verkehrs, welche Schädigungen am Mauerwerk bzw. der Bausubstanz 
bewirken könnten. Es wird für das entsprechende Haus bzgl. verkehrs-
bedingter Schäden ein Statikgutachten gefordert, falls geplant ist, den 
Baustellenverkehr über die Straße am Höfchen zu führen. Auch für Be-
reiche der Rodenkirchener Straße würden durch Erschütterungen 
Hausschädigungen erwartet. 
Kenntnis-
nahme 
Es ist nicht vorgesehen, den Baustellenverkehr über die Straße 
„Am Höfchen“ zu führen. Ebenso ist im zentralen Bereich der 
Rodenkirchener Straße nicht mit Baustellenverkehr zur Errich-
tung der Gebäude von Rondorf Nord-West zu rechnen. Für die 
Umgestaltung der Rodenkirchener Straße selbst sind natürlich 
Bauverkehre notwendig. 
1.15 Parken, bestehende Parkplätze, Parkraumkonzept 
laufende Nummern 9, 12, 15, 17, 18, 27, 35, 39, 43, 59, 69, 79, 97, 103, 119, 127, 133, 141, 151, 152, 158, 165 
Ausreichend Stellplätze für geplante Infrastruktur 
Es wird angeregt, ausreichend Stellplätze für die Schulen, Kindergär-
ten und Geschäfte (Besucher, Lieferanten etc.) zu schaffen. Gerade 
Kenntnis-
nahme 
Für die genannten Nutzungen sind die jeweils von den 
Fachämtern definierten Stellplatzschlüssel aus dem Mobilitäts-
konzept einzuplanen. Die Überprüfung des Stellplatznach-

41 
 
Stellungnahme Berücksich-
tigung 
Stellungnahme der Verwaltung  
bei Regen, Eis und Schnee kämen die Leute vermehrt mit dem Auto. 
Auch wird befürchtet, dass Hol- und Bringdienste zu den sozialen 
Standorten nicht berücksichtigt werden. 
weises erfolgt im Baugenehmigungsverfahren, nicht im Bebau-
ungsplanverfahren. 
Ausreichend Stellplätze für geplante Wohneinheiten 
Es wird angeregt, dass zu jeder Wohneinheit zwei Autos anzurechnen 
sind. So wird auch kritisiert, dass für das Plangebiet nur ein Stellplatz-
schlüssel von 1:0,7 angenommen werden würde. Die Annahme, dass 
statistisch nur 70 % der Haushalte ein Auto haben sollen, sei unrealis-
tisch und abzulehnen. Die Anzahl der Autos würde sich nach dem per-
sönlichen Bedarf und nicht nach stadtplanerischen Wunschvorstellun-
gen richten. Bei den angenommen Stellplatzschlüssel wird ein Wild-
parken befürchtet. Es wird anreget, mindestens einen Stellplatz je 
Wohneinheit vorzusehen. 
Kenntnis-
nahme 
Der durch die Planung ausgelöste Stellplatzbedarf soll im Plan-
gebiet entweder in Tiefgaragen, Gemeinschaftsstellplatzanla-
gen oder Einzelstellplätzen auf den jeweiligen privaten Grund-
stücken nachgewiesen werden. Im weiteren Verfahren wird 
durch den Vorhabenträger ein Mobilitätskonzept erstellt, wel-
ches den genauen Bedarf und die Abwicklung des ruhenden 
Verkehrs regelt. Das Mobilitätskonzept ist mit dem Amt für 
Straßen und Verkehrsentwicklung abzustimmen. 
Die Stadt Köln verfolgt das planerische Ziel, den Umweltver-
bund (ÖPNV, Fahrrad, zu Fuß) zu stärken. Der vergleichs-
weise geringe zusätzliche Platzbedarf, die Umweltfreundlich-
keit und auch der überschaubare Finanzbedarf in die Infra-
struktur zeichnen diese Verkehrsmittel aus. Die Mobilität der 
Zukunft soll sich stärker auf die Verkehrsangebote des Umwelt-
verbunds ausrichten. Als Rückgrat der Mobilität werden die An-
gebote aus S-Bahn, Stadtbahn und Bussen sowie der Rad-
wegeverbindungen mit höherer Priorität weiter ausgebaut. Mit 
dem geplanten Stadtbahnanschluss von Rondorf und dem 
Ausbau des Radwegenetzes im Plangebiet wird diesem Ziel 
Rechnung getragen. Diesem Leitgedanken folgend, zielt die 
Planung darauf ab, dass zukünftig nicht mehr zwingend für je-
den neuen Haushalt ein Stellplatz benötigt wird, da bei einem 
gut ausgebauten Nahverkehr und einer attraktiven Fahrradinf-
rastruktur die Zahl der Pkw pro Haushalt abnimmt, sodass al-
ternative und nachhaltige Verkehrsmittelnutzungen zunehmend 
zum Tragen kommen. 
Parkplatz Husarenstraße 
Der Parkplatz an der Husarenstraße stellt einen wichtigen Zugang zu 
einer bestehenden Kleingartenanlage dar. Gleichzeitig stellt dieser 
Kenntnis-
nahme 
Mit dem gefassten Ratsbeschluss, die Entflechtung auf der 
Grundlage der sogenannten Südvariante 4a.2+ weiterzuverfol-

42 
 
Stellungnahme Berücksich-
tigung 
Stellungnahme der Verwaltung  
auch die einzige Möglichkeit für Rettungsfahrzeuge dar, die Kleingar-
tenanlage anzufahren. Somit dürfte die Husarenstraße nicht der Ent-
flechtungsstraße weichen, denn auch die Zufahrt zur Kleingartenan-
lage liegt an der Husarenstraße. 
gen entfällt die Trasse entlang der Husarenstraße. Die Klein-
gartenanlage erhält jedoch eine neue Zufahrt zur Erschlie-
ßungsstraße. Es wird auch eine neue fußläufige Verbindung 
geben. Auf der Erschließungsstraße sind Fahrbahnteiler vorge-
sehen um Fußgängern das Queren der Fahrbahn zu erleich-
tern.  
Entfall des Parkplatzes an der Kapellenstraße  
Es wird dargestellt, dass durch den Entfall des Parkplatzes an der Ka-
pellenstraße durch die Bahntrasse eine massive Beschneidung des al-
ten Rondorfs erfolgen würde. Der Parkplatz sei notwendig, um den 
Verkehr zu entlasten. Ebenso wird teilweise kritisch gesehen, dass 
auch der dahinter liegende Dorfplatz entfallen bzw. deutlich verkleinert 
würde. 
Kenntnis-
nahme 
Die Trassenfindung der Stadtbahn erfolgt im Rahmen des 
Planfeststellungsverfahrens. 
Es ist jedoch anzumerken, dass der derzeitige Trassenverlauf 
nicht über den bestehenden Parkplatz südlich der Kapellen-
straße führt. Dieser bleibt somit gemäß der vorliegenden Pla-
nung unterverändert erhalten. Der sich dahin weiter südlich an-
grenzende Freibereich, welcher in der Vergangenheit z. B. für 
die Ackerparty „ROndorf ROckt!“ und weitere Veranstaltungen 
genutzt wurden ist, wird je nach Trassenführung der Stadtbahn 
tangiert und ggf. verkleinert. Entsprechende Ausführungen 
hierzu sind im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens vorzu-
nehmen. 
Reduzierung der privaten Stellplätze auf der Stadtbahnverlänge-
rung 
Es wird nachgefragt, in welchem Umfang sich die Stellplatzpflicht auf-
grund der geplanten Stadtbahntrasse ändern wird (mit der Folge, dass 
weniger Kfz-Stellplätze niedrigere Baukosten ermöglichen). 
Kenntnis-
nahme 
Die neue Stellplatzsatzung befindet sich aktuell in der politi-
schen Beratung (Ratsinformationssystem: Vorlagennummer 
3217/2019). Dort ist die Stadtbahnverlängerung Rondorf-
Meschenich noch nicht enthalten. Bei absehbarer Realisierung 
wird sie nachträglich berücksichtigt. 
Mit dem Bauherrn für das Erschließungsgebiet wird eine Ein-
zelvereinbarung im Rahmen eines Mobilitätskonzeptes ge-
schlossen. 
Quartiersgaragen  
Es wird nachgefragt, ob Stellplatzalternativen zum Parken direkt am 
Haus bzw. an den Wohnungen wie Quartiersgaragen vorgesehen sind, 
Kenntnis-
nahme 
Das Konzept sieht für die einzelnen Baublöcke unterschiedli-
che Parkkonzepte vor. Die Geschosswohnungsbauten erhalten 
Tiefgaragen. Die Bereiche von Reihen- und Doppelhäusern er-
halten nach gegenwärtigem Planungsstand teilweise Gemein-

43 
 
Stellungnahme Berücksich-
tigung 
Stellungnahme der Verwaltung  
um die Häufigkeit der Autonutzung zu reduzieren und die Umwelt zu 
entlasten.  
schaftsstellplätze im Blockinneren bzw. eine gemeinsame Tief-
garage. Insbesondere bei den Doppelhäusern sind aber auch 
eigene Garagen auf dem jeweiligen Grundstück vorgesehen.  
Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens wird ein Mobilitäts-
konzept erstellt welches, zum Beispiel untersucht, ob die pri-
vate Autonutzung reduziert werden kann (z. B. Errichtung der 
Stadtbahn, Car- und Bike-Sharing, Mobilitätsstationen etc.). 
Organisation der privaten Stellplätze 
Es wurde nachgefragt, welche inhaltlichen Details bei der in der Öf-
fentlichkeitsveranstaltung angesprochenen „Stellplatzorganisation“ ge-
meint sind. 
Kenntnis-
nahme 
Inhaltliche Details zu der Stellplatzorganisation erfolgen im 
Rahmen der Baugenehmigungsplanung. Generell ist jedoch 
vorgesehen, dass die Geschosswohnungsbauten Tiefgargen 
erhalten. Die Bereiche von Reihen- und Doppelhäusern erhal-
ten nach gegenwärtigem Planungsstand teilweise Gemein-
schaftsstellplätze im Blockinneren bzw. eine gemeinsame Tief-
garage. Insbesondere bei den Doppelhäusern sind aber auch 
eigene Garagen auf dem jeweiligen Grundstück vorgesehen. 
Tiefgarage für Quartiersplatz 
Es wird angeregt, unter dem zukünftigen Quartiersplatz / Einkaufskom-
plex eine großzügige zentrale Tiefgarage zu errichten. 
Ja Im Bereich des zukünftigen Quartiersplatzes soll für den ge-
planten Vollsortimenters eine ausreichende Anzahl an Stellplät-
zen in einer Tiefgarage errichtet werden.  
1.16 Gesamtverkehrskonzept - Alternative und nachhaltige Verkehrsmittelnutzungen 
laufende Nummern 79, 152 
Integrales Verkehrskonzept 
Aufgrund der zusätzlichen Verkehre bedarf es eines integralen Ver-
kehrskonzeptes für Rondorf und die angrenzenden Siedlungsräume 
sowie Verkehrswege unter Berücksichtigung aller Verkehrsteilnehmer 
vom MIV über den ÖPNV bis zu Radverkehr und Fußgänger.  
Teilweise Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens wird ein Verkehrs-
gutachten mit einem integrierten Mobilitätskonzept erarbeitet. 
Dieses wird neben dem motorisierten Individualverkehr (MIV) 
auch den ÖPNV, die Radfahrer sowie die Fußgänger berück-
sichtigen. Hier werden jedoch nur die für Rondorf Nord-West 
notwendigen Untersuchungen durchgeführt und nicht das ge-
samte Ortsgebiet von Rondorf im Detail betrachtet.

44 
 
Stellungnahme Berücksich-
tigung 
Stellungnahme der Verwaltung  
Gesamtverkehrskonzept für Rondorf 
Es wird nachgefragt, wie sichergestellt werden kann, dass die Ver-
kehrsinfrastrukturen einschließlich ÖPNV synchron zur baulichen Ent-
wicklung von Rondorf Nordwest – ggf. bauabschnittsweise – fertigge-
stellt wird. In diesem Zusammenhang wird auch nachgefragt, 
- wie die unterschiedlichen Projekte der sozialen Infrastruktur und der 
Nahversorgung in Bezug auf die Verkehrserschließung koordiniert 
werden. 
- welche der erforderlichen Entlastungsstraßen und ÖPNV-Angebote 
vorrangig realisiert werden, mit dem Ziel, den heute bereits akuten 
Überlastungszustand und Verkehrsdruck auf der Rondorfer Haupt-
straße / Rodenkirchener Straße sowie der angrenzenden Querstra-
ßen zu minimieren. 
- wie die vielfältigen Teilaspekte zu einer zusammenhängenden Ge-
samtentwicklung erstellt werden können (die Komplexität der ver-
kehrlichen Verflechtungen und Abhängigkeiten wirft eine Vielzahl 
von Detailfragen auf). 
Kenntnis-
nahme  
Der Ratsbeschluss vom 26.03.2020 zur Entflechtungsstraße 
nimmt Bezug auf diese Fragestellung und legt die enge Ver-
knüpfung der einzelnen Teilprojekte fest. 
So darf der Wohnungsbau nicht erfolgen, bevor die Entflech-
tungsstraße nutzbar und die Linienführung der Stadtbahn über 
den Verteilerkreis Süd politisch beschlossen ist. Darüber hin-
aus soll die Einleitung des Genehmigungsverfahrens für den 
Stadtbahnbau Voraussetzung für einen Baubeginn von Gebäu-
den sein. 
Mit dem Erstbezug der Wohnungen muss ein Stadtbahnvor-
laufbetrieb installiert sein. 
Alternative und nachhaltige Verkehrsmittelnutzungen  
Es wird dargestellt, dass in urbanen Gesellschaften bei einem gut aus-
gebauten Nahverkehr und einer attraktiven Fahrradinfrastruktur die 
Zahl der Pkw pro Haushalt abnimmt, sodass alternative und nachhal-
tige Verkehrsmittelnutzungen eine zunehmende Bedeutung einneh-
men. Es wird nachgefragt, was unternommen wird, damit im Zusam-
menhang mit Rondorf Nord-West und der Stadtbahnverlängerung die-
ser Trend verstärkt wird.  
Kenntnis-
nahme 
Die Stadt Köln verfolgt das politische Ziel, den Umweltverbund 
zu stärken. Hierzu zählen der Ausbau der Infrastruktur (Rad-
wege, Fußwege, ÖPNV), die Optimierung und Qualitätssteige-
rung des bestehenden Angebotes, um Netzlücken zu schließen 
und die Verknüpfung zum ÖPNV zu optimieren. Die Mobilität 
der Zukunft soll sich stärker auf die Verkehrsangebote des Um-
weltverbunds ausrichten. Als Rückgrat der Mobilität werden die 
Angebote aus S-Bahn, Stadtbahn und Bussen sowie der Rad-
wegeverbindungen mit höherer Priorität weiter ausgebaut.  
Mit der geplanten Sicherung einer Stadtbahntrasse als Verlän-
gerung der geplanten Nord-Süd Stadtbahn vom Verteilerkreis 
Köln über Hochkirchen und Rondorf nach Meschenich und 
dem Ausbau des Radwegenetzes im Bereich und Umfeld des

45 
 
Stellungnahme Berücksich-
tigung 
Stellungnahme der Verwaltung  
Plangebietes wird diesem Ziel Rechnung getragen. Vom Plan-
gebiet ausgehend sind folgende Maßnahmen der Nahmobilität 
geplant: Ausbau Radwegenetze Rondorf-Rodenkirchen, Ron-
dorf-Immendorf, Rondorf-Hürth, Rondorf-Meschenich sowie der 
Radschnellweg Kölner Süden. Zudem soll die Rodenkirchener 
Straße umgebaut und somit attraktiver für die Nahmobilität 
werden. 
1.17 Radwege  
laufende Nummern 1, 3, 4, 11, 27, 28, 38,  52, 77, 79, 123, 133, 142, 143, 144, 152, 155 
Stärkere Förderung des Radverkehrs 
Im Hinblick auf die gesetzten Umweltziele und die zwingenden Emissi-
ons-Reduzierungen der Stadt Köln muss der Radverkehr viel stärker 
als bislang gefördert werden. Hierfür sind sichere Radwege erforder-
lich.  
Ja Der Radverkehr hat eine Schlüsselfunktion im geplanten und 
von der Stadt Köln geförderten Umweltverbund.  
Es wird auf die Stellungnahme 1.16 `Gesamtverkehrskonzept - 
Alternative und nachhaltige Verkehrsmittelnutzungen` verwie-
sen. 
Fahrradverbindung über Bödinger Straße und Husarenstraße 
Die Bödinger Straße ist zusammen mit der Husarenstraße zwischen 
Brühl / Meschenich und Raderthal / Rheinufer eine beliebte Fahrrad-
verbindung, welche erhalten bleiben, ausgebaut und als solche be-
schildert werden sollte. Es wird angeregt, dass die Bödinger Straße 
zwischen Meschenich und Rondorf beidseitig Fahrradwege erhalten 
sollte, auch wenn dieser Bereich außerhalb des Plangebietes liegt. 
Ja Die Entflechtungsstraße ab Bödinger Straße in Richtung Nor-
den erhält einen straßenbegleitenden Radweg mit der dazuge-
hörigen Beschilderung.  
Südlich der geplanten Trasse für die Entflechtungsstraße liegt 
die Bödinger Straße außerhalb des Maßnahmenbereichs. Im 
Zuge der Stadtbahnplanung kann jedoch geprüft werden, ob 
parallel zur Stadtbahn ein gemeinsamer Geh-/Radweg reali-
sierbar ist. 
Direkter Radweg entlang der Immendorfer Hauptstraße 
Es wird ein direkter Radweg entlang der Immendorfer Hauptstraße 
nach Rondorf angeregt. Der jetzige Radweg über die Felder in Rich-
tung Rondorf kreuze an einer gefährlichen Senke und unübersichtli-
chen Stelle die Straße „Vor dem Dorf“ und würde insbesondere von 
Frauen im Dunkeln wegen fehlender Beleuchtung gemieden.  
Kenntnis-
nahme 
Die Anregung bezieht sich auf eine Straße außerhalb des Gel-
tungsbereiches. Die Linienführung der Bedarfsstrecke Köln-
Wesseling (Radschnellweg) verläuft über die Adlerstraße  
Falkenweg nach Süden Richtung Immendorf. Im Rahmen der 
Planung der Entflechtungsstraße wird eine planfreie Lösung für 
die Querung des Radweges Am Moosberg untersucht.

46 
 
Stellungnahme Berücksich-
tigung 
Stellungnahme der Verwaltung  
Es ist vorgesehen, eine neue Radwegeverbindung parallel zur 
Stadtbahntrasse anzulegen. Die entsprechenden Planungen 
werden im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens für die 
Stadtbahntrasse vorgenommen. 
Die Anregung ist nicht Gegenstand des Bebauungsplanverfah-
rens. 
Kreuzungsfreie Radschnellwege und Fußwege nach Norden 
Es wird nachgefragt, welche vorzugsweise kreuzungsfreie Radschnell-
wege und Fußwege nach Zollstock, Raderberg und zur Bonner Straße 
vorgesehen sind, um die Barrieren der Autobahnen A555 und A4 zu 
überwinden. 
Kenntnis-
nahme 
Die Anregung bezieht sich auf eine Straße außerhalb des Gel-
tungsbereiches. Die Bedarfsstrecke Köln-Wesseling (Rad-
schnellweg) verläuft in Nord-Süd-Richtung und überwindet die 
Autobahn kreuzungsfrei. Darüber hinaus können an allen heute 
vorhandenen Brücken die Autobahnen gekreuzt werden. Die 
Anregung ist nicht Gegenstand des Bebauungsplanverfahrens 
Planung eines Radweges im Bereich `Im Wasserwerkswäldchen` 
Es wird angeregt, im südlichen Bereich des Weißdornwegs bzw. der 
Straße „Im Wasserwerkswäldchen“ von der Autobahnbrücke bis zur 
90° Grad-Kurve hinter dem Wasserwerk ein Radweg anzulegen. Ab 
dort könnte sich der Radweg im Wald fortsetzen.  
Kenntnis-
nahme 
Entsprechende Planungen sind im Rahmen des Planfeststel-
lungsverfahrens für die Stadtbahn möglich. Die Anregung ist 
nicht Gegenstand des Bebauungsplanverfahrens. 
Fahrradabstellmöglichkeiten 
Es werden attraktive Fahrradabstellmöglichkeiten an der Haltestelle 
Arnoldshöhe gefordert.  
Kenntnis-
nahme 
Entsprechenden Regelungen sind im Rahmen der 3. Baustufe 
der Nord-Süd Stadtbahn sowohl in der neuen P+R-Palette wie 
auch in unmittelbarer Nähe der zukünftigen Endhaltestelle vor-
gesehen worden. Die Anregung ist nicht Gegenstand des Be-
bauungsplanverfahrens. 
1.18 Radschnellweg 
laufende Nummern 3, 4, 27, 28, 52, 77, 79, 84, 144, 145, 152 
Fußgänger/Radwege-Brücke als Querung des Radschnellweges 
mit der geplanten Entflechtungsstraße  
Kenntnis-
nahme 
Die Stadt Köln plant einen Radschnellweg im Kölner Süden. 
Derzeit werden verschiedene Varianten einer möglichen Stre-
ckenführung begutachtet und bewertet. Da ein konkreter Tras-
senverlauf noch nicht feststeht, werden die Anregungen zur

47 
 
Stellungnahme Berücksich-
tigung 
Stellungnahme der Verwaltung  
Es wird angeregt, an der zukünftigen Kreuzung der Entflechtungs-
straße mit dem Radschnellweg in Richtung Militärring eine kreuzungs-
freie Überquerung anstatt einer kostenintensiven Ampelanlage zu in-
stallieren. So kann ein störungsfreier Verkehrsfluss gewährleistet und 
ein gefährdungsfreier Zugang vom äußeren Grüngürtel zum Plange-
biet gewährleistet werden. Die Querung sei unter anderem durch eine 
leichte Fußgängerbrücke zu realisieren. Eine reine Querungshilfe sei 
nicht ausreichend.  
Die Vorteile einer Fußgänger/Radwege-Brücke werden bei einem Stel-
lungnehmer in folgenden Punkten gesehen: 
- Pkw-Verkehr kann ungehindert fließen 
- Keine Anhebung der Entflechtungsstraße erforderlich, sondern 
leichte Absenkung (Boden wird für Lärmschutzwall frei) 
- Lärmschutz für die Entlastungsstraße ist einfacher zu realisieren 
bzw. kann mit dem für die Autobahn kombiniert werden 
- Entflechtung der beiden Verkehrsarten mit Erhöhung der Sicher-
heit 
- Kein Anfahren am Berg für Pkw-Verkehre (für den Fall, dass ein 
Zebrastreifen geplant wäre) 
- Dem Ziel für einen Radschnellweg möglichst wenig niveauglei-
chen Kreuzungen mit dem MIV zu schaffen, kann Rechnung ge-
tragen werden.  
Die Nachteile einer Fußgänger-/Radwege-Brücke werden in folgenden 
Punkten gesehen: 
- Absenkung der Entflechtungsstraße damit der Anstieg für die 
Radfahrer nicht zu hoch wird 
- Relativ hohe Geschwindigkeit der Verkehre auf der Entflech-
tungsstraße 
- Kosten einer Stahlbrücke 
Kenntnis genommen. Die genannten Argumente sind jedoch 
Aspekte, die in der Variantenuntersuchung berücksichtigt wer-
den.  
Des Weiteren beziehen sich die Anregungen auf die nicht mehr 
weiter verfolgte nördliche Entflechtungsstraße. Im Rahmen des 
Planfeststellungsverfahrens ist auch für die nun verfolgte südli-
che Entflechtungsstraße zu prüfen, wie Kreuzungspunkte mit 
den Radwegen gelöst werden.  
 
Gefährdung älterer Menschen und Schulkindern durch Rad-
schnellweg 
Kenntnis-
nahme 
Die Radschnellwege sollen sicher und schnell zu befahren sein 
und müssen daher gemäß Straßen-und Wegegesetz ähnlichen 
Ansprüchen wie Landesstraßen genügen. Die Gewährleistung

48 
 
Stellungnahme Berücksich-
tigung 
Stellungnahme der Verwaltung  
Es wird dargestellt, dass ein Radschnellweg durch Rondorf hindurch 
nicht erforderlich und auch nicht gewünscht sei. Schnelle Radfahrer 
stellten ein Risiko für ältere Menschen und für Schulkinder dar. Es wird 
angeregt, den Fahrradschnellweg entlang der Entflechtungsstraße vor-
zusehen.  
der Sicherheit für alle Verkehrsteilnehmer ist eine Frage der 
detaillierten Planung. Der Ausbau der Radschnellwege unter-
liegt den straßenverkehrsrechtlichen Vorgaben der Straßenver-
kehrsordnung (StVO) sowie den Allgemeinen Verwaltungsvor-
schriften zur Straßenverkehrs-Ordnung (VwV-StVO) in den je-
weils gültigen Fassungen. Hierbei spielt die Verkehrssicherheit 
eine tragende Rolle.  
Radschnellwege können in verschiedenen Führungsformen 
vorgesehen werden. Es wird sichergestellt, dass im Bereich 
des Neubaugebietes eine für alle Verkehrsteilnehmenden ver-
trägliche Form gewählt wird. 
Mit dem gefassten Ratsbeschluss, die Entflechtung auf der 
Grundlage der sogenannten Südvariante 4a.2+ weiterzuverfol-
gen entfällt die Nordtrasse entlang der Husarenstraße. Die An-
regung, den Fahrradschnellweg entlang der Entflechtungs-
straße vorzusehen, erübrigt sich somit. 
Befürwortung 
Der Radschnellweg wird befürwortet. 
Kenntnis-
nahme 
Entfällt 
Radschnellweg zusätzlich zum ÖPNV-Ausbau planen 
Es erfolgt der Hinweis, dass der Radschnellweg nur ein zusätzliches 
Angebot neben dem Ausbau des ÖPNV, Stadtbahn, sein kann. 
Kenntnis-
nahme 
Die Stadt Köln hat als Zielsetzung, den Umweltverbund umfas-
send, d. h. verkehrsmittelübergreifend zu fördern. Ein Ausbau 
des Radwegenetzes ist daher ebenso selbstverständlich wie 
die Förderung des ÖPNV. 
Zweifel an Nutzen des Radschnellweges 
Bei der Errichtung des Radschnellweges sollte bedacht werden, dass 
die Deutschen kein Radfahrervolk seien. 
Kenntnis-
nahme 
Die Stellungnahme entspricht nicht der tatsächlichen Entwick-
lung des Mobilitätsverhaltens der Kölner Bevölkerung.  
Neuen Studien zum Mobilitätsverhalten, beauftragt vom Bun-
desministerium für Verkehr und Infrastruktur, zufolge ist ein 
deutlicher Rückgang des Pkw-Anteils am Gesamtverkehr zu 
verzeichnen. Weitere, auf regionaler oder kommunaler Ebene 
erhobene Daten sind in der Studie mit dem Titel "Mobilität in

49 
 
Stellungnahme Berücksich-
tigung 
Stellungnahme der Verwaltung  
Deutschland 2017" ausgearbeitet worden. Auch für Köln ist da-
bei eine Veränderung im Mobilitätsverhalten der Bürgerinnen 
und Bürger festzustellen. So ist deutliche Zunahme des Rad-
verkehrs zu verzeichnen, dessen Anteil von 12 Prozent (2006) 
auf 19 Prozent deutlich zugelegt hat.“ 
https://www.stadt-koeln.de/politik-und-verwaltung/presse/mittei-
lungen/19614/index.html 
Beleuchtung des Radschnellwegs 
Es wird angeregt, den Radschnellweg im Bereich des Grüngürtels zu 
beleuchten, um die Sicherheit zu erhöhen. 
Kenntnis-
nahme 
Radschnellverbindungen dienen der Alltagsmobilität. Der Aus-
bau unterliegt Qualitätsstandards, die zum Beispiel gute Ein-
sehbarkeit, versiegelte Oberflächen (Asphalt, Beton) und Be-
leuchtungen umfassen. 
Radschnellweg mit zusätzlichen 2,5 m breiten Fußweg für Fuß-
gänger planen 
Es wird darauf hingewiesen, dass der bestehende Radweg von Ron-
dorf ins Zentrum von Köln über die Straße Am Höfchen aus dem Dorf 
heraus über die Autobahnbrücke durch den Grüngürtel führt. Der Weg 
wird mit dem Neubaugebiet noch wichtiger. Daher sollte der geplante 
Radschnellweg in Richtung Militärring auch einen zusätzlichen 2,5 m 
breiten Fußweg für Fußgänger beinhalten, welche oft mit einem Hund 
unterwegs seien. 
Kenntnis-
nahme 
Die bauliche Ausgestaltung des Radschnellwegs liegt generell 
in der Hand des zuständigen Fachamtes der Stadt Köln. Für 
das laufende Bebauungsplanverfahren können nur Festlegun-
gen innerhalb des Plangebietes für den Radschnellweg berück-
sichtigt werden. 
Radschnellwege bestehen gemäß Vorgaben des Landes 
i. d. R. aus einem 4 m Radweg und einem nebenliegenden 
Gehweg von 2,5 m. 
Radschnellweg parallel zur Stadtbahn oder zur Bödinger Straße? 
Es wird nachgefragt, ob zwischen Meschenich und Rondorf Rad-
schnellwege, vorzugsweise parallel zur Stadtbahntrasse und zur Bö-
dinger Straße geplant sind. 
Kenntnis-
nahme 
Es wird auf die Stellungnahme 1.18 Radschnellweg `Fußgän-
ger/Radwege-Brücke als Querung des Radschnellweges mit 
der geplanten Entflechtungsstraße` verwiesen. 
 
Radschnellverbindung zur Bonner Straße/ ein weiterer Radweg 
Es wird eine Radschnellverbindung zur Bonner Straße angeregt, vor-
zugsweise durch das Wasserwerkswäldchen. Diese Verbindung sollte 
auch bei nassem Wetter gut zu befahren sein. Zudem sollte sie ver-
nünftig ausgebaut sein, mitunter auch mit Beleuchtung. Die Errichtung 
Kenntnis-
nahme 
Radschnellverbindungen zeichnen sich als Wege für Alltags-
mobilität durch versiegelte Oberflächen (Asphalt, Beton) aus, 
um möglichst komfortables, also auch sauberes Fortkommen 
mit dem Fahrrad zu ermöglichen (Qualitätsstandards). Gute 
Einsehbarkeit und Beleuchtung sind dabei Prämissen.

50 
 
Stellungnahme Berücksich-
tigung 
Stellungnahme der Verwaltung  
eines Radschnellweges weiter westlich sei nicht ausreichend, da eine 
Verbindung zur Bonner Straße benötigt würde. Insbesondere würde 
dieser Weg frühzeitig erforderlich, da die Bahnhaltestelle Arnoldshöhe 
deutlich vor dem KVB-Anschluss nach Rondorf und Meschenich er-
richtet wird. Nur eine verstärkte Busanbindung von Rondorf zu der ge-
nannten Haltestelle sei nicht ausreichend. Die bestehende Straße „Im 
Wasserwerkswäldchen“ weist im Bestand keinen Radweg auf und ist 
unbeleuchtet. Die Alternative durch den Wald sei mit vielen Schlaglö-
chern versehen und ebenfalls unbeleuchtet, sodass diese nicht als 
Radweg angesehen werden könnte. Teilweise wird hier dargestellt, 
dass diese Strecke zumindest an jeder Kreuzung mit einer Beschilde-
rung zur Straßenbahnhaltestelle ausgestattet und das erste Teilstück 
besser befestigt werden müsste. Für die geplante Stadtbahntrasse von 
der Arnoldshöhe entlang der Autobahn nach Hochkirchen wird daher 
ein weiterer Radweg angeregt. 
Im Zuge der Stadtbahnplanung durch den äußeren Grüngürtel 
wird auch – zusätzlich zum geplanten Radschnellweg über den 
Robinienweg/Am Höfchen - eine parallele Radwegeverbindung 
mitgedacht. 
 
 
1.19. ÖPNV - Stadtbahn  
laufende Nummern 1, 15, 16, 17, 18, 19, 27, 28, 35, 36, 39, 43, 52, 59, 68, 73, 77, 79, 89, 93, 103, 104, 114, 119, 123, 126, 133, 144, 145, 148, 151, 
152, 158 
Finanzierung der Stadtbahnverlängerung 
Es wird nachgefragt, ob die Finanzierung der Stadtbahn durch die Er-
weiterung auf zusätzliche 1.300 Wohneinheiten sichergestellt ist.  
Kenntnis-
nahme 
Die Maßnahme `Verlängerung der Stadtbahn nach Ron-
dorf/Meschnich` ist im ÖPNV-Bedarfsplan 2017 des Landes 
NRW als vordringlicher Bedarf enthalten, so dass Fördermittel 
aus dem Bundes- und Landeshaushalt beantragt werden kön-
nen. Fördermittel werden vom Fördergeber jedoch nur dann in 
Aussicht gestellt, wenn im Rahmen einer Nutzen-Kosten-Un-
tersuchung mindestens ein Faktor 1,0 erreicht wird, das 
heißt, dass der Nutzen größer als die Kosten sein muss. Die 
Anforderungen an die Förderfähigkeit sind somit nur bei einer 
entsprechenden Einwohnerdichte gegeben.  
Auswirkung planbedingter Neuverkehr auf ÖPNV- Ausbau der 
Stadtbahnlinie 
Kenntnis-
nahme 
Mit der Entwicklung des Wohnquartieres kann ein wesentlicher 
Beitrag zur Versorgung der Bevölkerung an dringend benötig-
tem Wohnraum (Einfamilienhäusern, Eigentumswohnungen

51 
 
Stellungnahme Berücksich-
tigung 
Stellungnahme der Verwaltung  
Es wird kritisch gesehen, dass die für die Stadtbahn notwendigen 
1.300 neuen Wohneinheiten zu einer Zunahme von mindestens 3.500 
neuen Bewohnern und mindestens 2.000 neuen Kraftfahrzeugen füh-
ren werde. Es wird befürchtet, dass der geplante Ausbau des ÖPNV 
die Zunahme des Verkehrs durch das Neubaugebiet ggf. zwar auffan-
gen würde, jedoch der vorhandene Individualverkehr nicht nennens-
wert reduziert werde. 
 
sowie Wohnungen im geförderten Geschosswohnungsbau) ge-
leistet werden. Mit der Entwicklung des Plangebietes Rondorf 
Nord-West soll die gleichzeitig die bestehende Verkehrsinfra-
struktur ausgebaut und umgestaltet werden. Dies betrifft so-
wohl den Individualverkehr als auch den ÖPNV und den Rad-
verkehr. Es ist geplant, Rondorf an das bestehende Stadtbahn-
netz anzubinden und somit die Verkehrssituation für den Ort 
insgesamt langfristig zu verbessern. 
Es wird im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens ein Mobili-
tätskonzept nach den Leitlinien und Anforderungen der Stadt 
Köln erstellt. Hierin werden die Vorgaben für die verkehrliche 
Entwicklung für das Plangebiet und den bestehenden Ort aus-
gearbeitet. Entsprechende Vorgaben werden im Bebauungs-
plan festgesetzt oder im städtebaulichen Vertrag mit dem In-
vestor vertraglich vereinbart. 
Zustimmung zum Ausbau der Stadtbahn 
Im Hinblick auf die gesetzten Umweltziele und die zwingenden Emis-
sion-Reduzierungen der Stadt Köln muss der ÖPNV viel stärker als 
bislang gefördert werden. Darauf sollte das Hauptaugenmerk gelegt 
werden. Hierfür sind attraktive ÖPNV-Verbindungen erforderlich. Die 
Verlängerung der Stadtbahn wird befürwortet bzw. wird begrüßt, dass 
diese mittelfristig umgesetzt wird. 
Kenntnis-
nahme 
Entfällt 
Zeitgleiche Umsetzung der Stadtbahnanbindung und des Wohn-
gebietes 
Es wird gefordert, dass die Stadtbahnanbindung zeitgleich zum Bau 
des Wohngebietes erfolgt. Es wird dargestellt, dass bei der Planung 
der Bauabschnitte die zeitgleiche Realisierung der Infrastruktur (Stadt-
bahn, Entflechtungsstraße) eine hohe Bedeutung zukäme. Die Umset-
zung dieser Maßnahmen solle vor den entsprechenden Bauabschnit-
ten der Wohnbebauung erfolgen. Es wird nach dem generellen Zeit-
plan für die Realisierung der geplanten Stadtbahntrasse gefragt. 
Nein Es ist erklärtes politisches Ziel, die geplante Siedlungserweite-
rung mit der Verlängerung der Stadtbahn zu realisieren. Paral-
lel und in Abstimmung mit der Entwicklung des Neubaugebie-
tes wird das Thema Stadtbahnplanung in einem separaten 
Planverfahren untersucht und bearbeitet. Hierin werden um-
fangreiche Themen wie zum Beispiel auch umweltrelevante 
Themen wie Bodenuntersuchungen in der Wasserschutzzone 
oder Artenschutzprüfungen bearbeitet. Die Untersuchungen 
müssen zum Teil zu bestimmten Jahreszeiten und über festge-

52 
 
Stellungnahme Berücksich-
tigung 
Stellungnahme der Verwaltung  
legte Zeiträume ausgeführt werden. Hinzu kommen zeitinten-
sive Planungen und zeitaufwändige Vergabeverfahren. Des-
halb ist eine Realisierung vor Baubeginn des Wohngebietes 
sehr unwahrscheinlich. Alle aktuellen Informationen zum Zeit-
plan werden auf der Internetplattform des Projekts zur Verfü-
gung gestellt: 
https://www.stadt-koeln.de/leben-in-koeln/verkehr/stadtbahn-
anbindung-rondorfmeschenich 
Bebauung erst bei Entscheidung für Stadtbahnanbindung  
Die Stadtbahnanbindung wird positiv bewertet. Die Realisierung sollte 
jedoch untrennbar mit dem Neubaugebiet gekoppelt werden. Falls 
doch keine Stadtbahn gebaut werden sollte, müsste das Neubaugebiet 
deutlich geringer, als ursprünglich geplant, ausfallen. Eine endgültige 
Entscheidung zum Bebauungsplan sollte daher erst nach einer finalen 
Entscheidung über den Stadtbahnbaugetroffen werden. 
Kenntnis-
nahme 
Es ist erklärtes politisches Ziel, die geplante Siedlungserweite-
rung mit der Verlängerung der Stadtbahn zu realisieren. 
Es wird auf die Stellungnahme 1.19. ÖPNV - Stadtbahn `Zeit-
gleiche Umsetzung der Stadtbahnanbindung und des Wohnge-
bietes` verwiesen. 
 
Interimslösung vor Realisierung der Stadtbahn 
Es wird nachgefragt, wie ohne eine gleichzeitige Stadtbahnanbindung 
sichergestellt werden kann, dass die Anwohner aus Rondorf / Hochkir-
chen in die Innenstadt gelangen können. 
Ja Es ist geplant, Interimslösungen zu schaffen – zum Beispiel 
über den Einsatz von Schnellbussen -, so dass bereits vor Fer-
tigstellung und Inbetriebnahme der Stadtbahn ein verbessertes 
ÖPNV-Angebot genutzt werden kann. Wie dies genau ausse-
hen wird, kann zum aktuellen Zeitpunkt noch nicht konkret be-
schrieben werden. 
Geplanter Trassenverlauf  
Die Verlängerung der Stadtbahn sollte im Planbereich neben die Hu-
sarenstraße und entlang der St. George Schule gelegt es. Des Weite-
ren sei bei der Planung dieser Trasse darauf zu achten, dass diese auf 
Höhe der Landsberger Straße durch eine ehemalige Kiesgrube ver-
läuft. Hier sollte eine sehr gute Gründung erfolgen. 
Nein Es wird auf die Stellungnahme 19. ÖPNV - Stadtbahn ` Finan-
zierung der Stadtbahnverlängerung` 
Die Maßnahmen der Tragwerksplanung werden erfolgen. 
 
Stadtbahntrasse als Zäsur Kenntnis-
nahme 
Neben zwei Haltestellen, an denen eine Querung der Trasse 
möglich ist, werden nach derzeitigem Planungsstand 5 weitere 
Fußgänger-Querungen vorgesehen. Hierbei ist zu beachten,

53 
 
Stellungnahme Berücksich-
tigung 
Stellungnahme der Verwaltung  
Es wird befürchtet, dass die Stadtbahnlinie eine Trennung zwischen 
dem heutigen Stadtteil Rondorf / Hochkirchen und dem neuen Stadtteil 
Rondorf Nord-West markieren wird, da eine solche Bahnstrecke nicht 
beliebig zu überqueren sei. 
dass die genaue Ausführung im Rahmen der weiteren Planung 
sowie des anschließenden Genehmigungsverfahrens erfolgt. 
Haltestelle im Bereich der Kapellenstraße 
Es wird nachgefragt, ob eine Haltestelle im Bereich der Kapellenstraße 
wirklich sinnvoll sei. Es wird befürchtet, dass hier ein weiterer Engpass 
der Verkehrsinfrastruktur entstehen würde (Rückstau durch die Stadt-
bahn). Es wird als Alternative der Standort westlich des geplanten 
Neubaugebietes vorgeschlagen. 
Nein Durch die Position der Haltestelle nördlich der Kapellenstraße 
wird es durch die Haltestelle keinen zusätzlichen Engpass auf 
der Kapellenstraße geben. Die Auswirkungen auf den Verkehr 
werden zudem durch ein umfangreiches Gutachten geprüft. 
Durch die parallel erfolgende Verkehrsberuhigung der Haupt-
straße Rondorf ist von einer Mehrbelastung im Vergleich zur 
jetzigen Situation nicht auszugehen. 
Büchelhof 
Es wird bemängelt, dass die Trassenführung der Stadtbahn bei Wei-
terführung der Linie 5 durch das Grundstück des denkmalgeschützten 
Büchelhofs geführt werden müsste. Hierdurch würde die Wohnsitua-
tion vor Ort deutlich eingeschränkt, da eine Terrasse, ein Garten und 
ein Carport mit zwei Stellplätzen nicht mehr genutzt werden könnte. 
Hierdurch wurde eine Entwertung der Immobilie erfolgen 
Nein Die Stadtbahntrasse wird einen Teil des angesprochenen 
Grundstücks in Anspruch nehmen. Genauere Aussagen erfol-
gen im Rahmen der weiteren Planungen zur Stadtbahnverlän-
gerung. 
Verlauf südlich der Kapellenstraße 
Es wird bemängelt, dass die Bahntrasse nach der Querung der Kapel-
lenstraße im südlichen Verlauf über neu errichtete unterirdische Bau-
werke der StEB geführt werden müsste, weiter über einen Parkplatz, 
welcher demnach entfallen würde, neu angelegte Ausgleichsflächen, 
erneut über neu errichtete Abwassereinrichtungen der StEB und an-
schließend über zugeschüttete Deponieflächen (Müll aus der Südstadt 
und Deponiegut von chemischen Fabriken). Die Eingriffe, Risiken und 
Kosten sollten abgeschätzt und eine bessere Lösung angestrebt wer-
den. 
Nein Die Stadtbahntrasse wird in verschiedenen Alternativen ge-
plant und die angesprochenen Problematiken hierbei im weite-
ren Planungsprozess berücksichtigt.  
Lage der Stadtbahntrasse wird befürwortet Kenntnis-
nahme 
Entfällt

54 
 
Stellungnahme Berücksich-
tigung 
Stellungnahme der Verwaltung  
Die Lage der Stadtbahntrasse wird befürwortet, da diese sowohl für 
den alten, wie den neuen Ortsbereich gut erreichbar sei. 
Verzicht auf Stadtbahnausbau 
Es wird angeregt, auf die Stadtbahnlinie zu verzichten und dafür die 
Buslinien weiter auszubauen. 
Nein Gesamtstädtisches Ziel ist es, den ÖPNV-Verkehr in Köln und 
damit den Umweltverbund zu stärken. Die Stadtbahn bildet da-
bei aufgrund ihrer höheren Leistungsfähigkeit und Attraktivität 
gegenüber einem Busangebot das Rückgrat des Kölner ÖPNV-
Systems. Hierzu stellt die geplante Stadtbahn einen wichtigen 
Baustein dar. Die Stadtteile Rondorf und Meschenich sollen an 
das bestehende Stadtbahnnetz angebunden werden, so dass 
attraktive Reisezeiten bis in die Kölner Innenstadt entstehen, 
die mit Busangeboten nicht realisierbar sind. Daher wurde das 
Projekt auch für den Bedarfsplan des Landes Nordrhein-West-
falen für den Öffentlichen Personennahverkehr angemeldet. 
Lärmschutz 
Es wird angeregt, die Schienentrassen mit den neusten bautechni-
schen Erkenntnissen zu errichten, um einen guten Lärmschutz sicher-
zustellen. Ebenso müsste durch Lärmschutzmaßnahmen verhindert 
werden, dass entstehender Lärm sich ausbreitet.  
Ja Die Stadtbahntrasse wird nach den allgemeinen Regeln der 
Technik gebaut. Die Vorgaben aus dem Lärm- und Erschütte-
rungsgutachten werden berücksichtigt. 
Mehr Überquerungen 
Es wird angeregt, die Trassenführung an mehreren Stellen mit Über-
querungen zu versehen, um die Integration beider Teile zu fördern.  
Ja Es sind drei Straßenquerungen vorgesehen. Des Weiteren sind 
acht zusätzliche Querungen für Fußgänger und Radfahrer ge-
plant. 
Sicherheit bei Querung der Stadtbahn 
Es wird nachgefragt, wie die KVB beabsichtigt, die neue Straßen- und 
Stadtbahnkreuzung Weißdornweg / Entflechtungsstraße – auch zum 
Schutz für den Fahrradverkehr – zu regeln. 
Prüfung im 
weiteren Ver-
fahren 
Die Analyse des Knotenpunktes wird im weiteren Verfahren be-
trachtet. Genaue Erkenntnisse liegen zum jetzigen Zeitpunkt 
noch nicht vor. 
P+R-Parkplatz Nein Eine P+R-Anlage ist im Plangebiet nicht vorgesehen.

55 
 
Stellungnahme Berücksich-
tigung 
Stellungnahme der Verwaltung  
Es wird nachgefragt, ob beabsichtigt wird, an der neuen Haltestelle 
„Rondorf Zentrum“ nach Inbetriebnahme der Stadtbahnlinie einen (ggf. 
temporären) P+R-Parkplatz (z.B. am Kirmesplatz) einzurichten.  
Haltstelle an der Bödinger Straße / L92n 
Es wird nachgefragt, ob bei der Stadtbahnlinie eine optionale Haltstelle 
an der Bödinger Straße / L92n geplant ist oder ob die Bahn ohne wei-
teren Halt vom Rondorfer Zentrum bis Meschenich Nord weitergebaut 
wird. 
Kenntnis-
nahme 
Eine optionale Haltestelle ist derzeit auf Höhe der Westerwald-
straße vorgesehen. 
Namen von Stadtbahnhaltestelle 
Es wird nachgefragt, ob die Haltestelle „Rondorf Nord“ nach dem an-
grenzenden Stadtteil „Hochkirchen“ benannt werden kann. Es wird 
nachgefragt, ob die Haltestelle „Rondorf Mitte“ so benannt werden 
kann, wie das geplante Zentrum Rondorfs heißen wird. 
Kenntnis-
nahme 
Insgesamt ist das Ziel Haltestellennamen zu finden, die einer 
guten Orientierung dienen und dabei die lokalen Gegebenhei-
ten und Wünsche so weit wie möglich berücksichtigen. Die Hal-
testelle Rondorf Mitte soll so benannt werden, dass eine ein-
deutige Orientierung für umsteigende Fahrgäste zwischen Bus 
und Bahn gewährleistet ist. Die bisherigen Haltestellenbezeich-
nungen können als Arbeitstitel angesehen werden. 
Stadtbahntrasse in Wasserschutzgebiet 
Es wird Einspruch gegen die Stadtbahntrasse in Köln-Hochkirchen er-
hoben, da mit diesem das Flair des Stadtteils verloren gehen würde 
und die Stadtbahntrasse in einem Wasserschutzgebiet liegt. 
Prüfung im 
weiteren Ver-
fahren 
Im Rahmen der Planung wird auch eine Trassenführung unter-
sucht, die westlich um das Wasserschutzgebiet herum führt. 
Diese wird den Alternativen, die durch das Wasserschutzgebiet 
führen in allen planungsrelevanten Aspekten gegenüber ge-
stellt. 
Auf Grundlage dieser Gegenüberstellung wird entschieden, ob 
eine Ausnahme des Bauverbots in der Wasserschutzzone II er-
folgen kann. 
Trassenführung durch das Wohngebiet/ Erschleichen von Förder-
geldern 
Es wird kritisiert, dass die Straßenbahntrasse mitten durch das Wohn-
gebiet geführt werden soll. Dieses Gelände würde sich besser für 
Wohnungsbau eignen. Die derzeit geplante Lage würde zu vielen Stra-
ßenbahnunfällen führen, insbesondere im Bereich der Schulen und 
Kenntnis-
nahme 
Nur eine Stadtbahn in Ortslage erreicht die Bürgerinnen und 
Bürger. Durch kurze Wege zur Stadtbahn kann die Attraktivität 
des ÖPNV maßgeblich gesteigert werden. Zugesagte Zu-
schüsse werden nur für die letztendlich planfestgestellte Vari-
ante ausbezahlt.

56 
 
Stellungnahme Berücksich-
tigung 
Stellungnahme der Verwaltung  
Kindergärten sowie des Spielplatzes. In diesem Zusammenhang wird 
auch die Lage des Radschnellweg kritisiert, da dieser ebenfalls als un-
fallträchtig eingeschätzt wird. Es wird die Behauptung aufgestellt, dass 
dieser Planung zum Schein erfolgt, um die Zuschüsse zu erhalten, um 
später die Trasse trotzdem am Neubaugebietsrand umzusetzen.  
Es wird zusätzlich auf die Stellungnahme `1.19 ÖPNV - Stadt-
bahn `Finanzierung der Stadtbahnverlängerung` verwiesen. 
Alternative Trassenführung, Stadtbahn mit Endpunkt in Rondorf 
Es wird kritisiert, dass die geplante Stadtbahn „ein Beil ins Dorf 
schlägt“. Es wird nachgefragt, ob die Stadtbahn nicht wie am Südfried-
hof in das Plangebiet hinfahren und von dort zurück hinter oder zwi-
schen der englischen Schule in Richtung Meschenich durchfahren 
könnte. Anwohner würden bereits angesprochen, um ihr Haus zu ver-
kaufen. Es wird eine Führung über den Kirmesplatz befürwortet. 
Prüfung im 
weiteren Ver-
fahren 
Zur Trassenführung wird auf die Stellungnahme `1.19 ÖPNV - 
Stadtbahn `Finanzierung der Stadtbahnverlängerung` verwie-
sen. 
 
 
Stadtbahn bis nach Meschenich 
Es wird die Weiterführung der Stadtbahn bis nach Meschenich gefor-
dert.  
Ja Die Stadtteile Rondorf und Meschenich sollen an das beste-
hende Stadtbahnnetz angebunden werden. Derzeit ist die Ge-
samtmaßnahme in zwei Bauabschnitte unterteilt. Der erste 
Bauabschnitt endet im nördlichen Bereich des Stadtteils 
Meschenich. In einem zweiten Bauabschnitt soll die Stadtbahn 
bis ans südwestliche Ortsende von Meschenich verlängert wer-
den. 
Eingriffe in Natur und Umwelt 
Es wird gefordert, unverhältnismäßige Eingriffe durch die Stadtbahn zu 
vermeiden.  
Kenntnis-
nahme 
Die Eingriffe werden in entsprechenden Gutachten aufgenom-
men und die erforderlichen Ausgleichsmaßnahmen definiert. 
Entwertung der bestehenden Bebauung 
Es wird gefordert, dass die geplanten Straßenbahntrasse die beste-
hende Bebauung nicht entwerten dürfte.  
Kenntnis-
nahme 
Im Rahmen der Planung werden die möglichen Auswirkungen 
der Stadtbahntrasse aufgenommen und bewertet. 
Im Allgemeinen hat eine Stadtbahnanbindung einen steigen-
den Grundstückswert zur Folge.

57 
 
Stellungnahme Berücksich-
tigung 
Stellungnahme der Verwaltung  
1.20 Alternative ÖPNV-Konzepte  
laufende Nummern 16, 19, 27, 59, 79, 89, 93, 103, 104, 118, 119, 133, 141, 152, 157 
Anbindung des Plangebietes an die Deutsche Bahn 
Es erfolgt der Hinweis, dass der Bahnhof Hürth-Kalscheuren mit Ver-
bindungen nach Köln, Bonn und die Eifel nur circa 2 km vom Neubau-
gebiet entfernt ist. Für diesen Bahnhof wird die Errichtung eines neuen 
Park & Ride Parkplatzes auf der „Rondorfer Seite“ vorgesehen. 
Ebenso wäre die Aufnahme Rondorfs in die Buslinie 192 eine Option, 
ebenso die Schaffung einer eigenständigen Anbindung Rondorfs mit 
einem Bus.  
Nein Der Bereich östlich des Bf. Kalscheuren liegt auf Hürther Stadt-
gebiet und damit in der Planungszuständigkeit der Stadt Hürth. 
Die bisherigen Abstimmungen mit der Stadt Hürth lassen dabei 
bisher kein Interesse an einem Ausbau erkennen, so dass zur 
Zeit weder die Verbesserung der Busverbindung, noch die 
Schaffung eines P&R Platzes konkret in Aussicht gestellt wer-
den können. Die Stadt Köln wird aber die Gespräche mit dem 
Ziel fortsetzen, hier perspektivisch sinnvolle Lösungen realisie-
ren zu können. 
Anbindung des Ortsteils Immendorf 
Für den Ortsteil Immendorf wird eine Busanbindung an Rondorf und 
dort an die geplante Stadtbahnhaltestelle gefordert.  
Kenntnis-
nahme 
Eine direkte Busverbindung zwischen Immendorf und Rondorf 
lässt sich aufgrund der Straßenbreite der Rondorfer Haupt-
straße nicht einrichten. Die Anbindung an die Stadtbahn von 
Immendorf wird über Meschenich und Godorf gegeben sein. 
Anbindung an Haltestelle Arnoldshöhe 
Mit der Eröffnung der Haltestelle Arnoldshöhe sollte der gesamte Bus-
verkehr aus dem Kölner Süden erst mal an diese vorläufige Endhalte-
stelle der Nord-Süd-Stadtbahn ausgerichtet werden. 
Kenntnis-
nahme 
Mit der Inbetriebnahme der Stadtbahn von der Kölner Innen-
stadt bis zur Haltestelle Arnoldshöhe soll die Buslinie 132 nur 
noch bis zur Haltestelle Arnoldshöhe geführt werden, da damit 
trotz Umsteigeerfordernis günstigere Reisezeiten erreicht wer-
den können. Nach Fertigstellung der Stadtbahnanbindung nach 
Rondorf Meschenich soll diese Interimslösung dann entfallen. 
Verlängerung der Stadtbahn bis Brühl 
Es wird angeregt, die geplante Stadtbahntrasse bei Meschenich bis 
nach Brühl zu verlängern. 
Nein Die Möglichkeit einer Stadtbahnanbindung bis nach Brühl be-
steht grundsätzlich, wäre aber ein eigenes Projekt. Konkrete 
Planungen hierzu gibt es daher nicht. 
Zweite Stadtbahnlinie mit alternativer Trasse 
Es wird angeregt, eine zweite Stadtbahnlinie über die Bonner Straße 
kommend bis Arnoldshöhe, dort ebenerdig den Verteilerkreis durch-
Nein Im Rahmen des bereits in Umsetzung befindlichen Projekts der 
Stadtbahnerweiterung bis zur Arnoldhöhe ist bereits eine P+R 
Anlage in direkter Nähe der Haltestelle Arnoldshöhe vorgese-
hen. Eine Zweite Stadtbahnlinie ist nicht vorgesehen.

58 
 
Stellungnahme Berücksich-
tigung 
Stellungnahme der Verwaltung  
querend und endend im Mittelstreifen der beiden Fahrbahnen der Au-
tobahn A555, zu errichten. Hier sollen Umsteigemöglichkeiten in ein 
dort zu errichtendes Park- & Ride-Parkhaus geschaffen werden, um 
den stadteinwärts fahrenden Autobahnberufsverkehr mit der Stadt-
bahn aufzufangen und abends die Verkehre umgekehrt wieder abzu-
leiten. 
P+R-Angebote an den Haltestellen im Plangebiet, Meschenich, 
Godorf, Sürth, Rodenkirchen und am Heinrich-Lübke-Ufer 
Es wird angeregt, attraktive P+R-Angebote an den Stadtbahnhaltestel-
len im Plangebiet aber auch in Meschenich zu errichten. Ebenso seien 
Kapazitätserweiterungen in Godorf, Sürth, Rodenkirchen und am Hein-
rich-Lübke-Ufer notwendig. Es wird nachgefragt, welche Abstellmög-
lichkeiten für einen bequemen Umstieg in die Stadtbahnlinien geplant 
sind. 
Kenntnis-
nahme 
P+R-Angebote sind im Plangebiet nicht vorgesehen, da das 
Ziel ist, die Nahmobilität (Erreichung der Bahnhaltestelle zu 
Fuß, per Rad oder Bus) zu stärken. So werden Umfangreiche 
Abstellanlagen für Fahrräder an den beiden Bahnstationen vor-
gesehen. Weiteres städtebauliches Ziel ist es, keine weiteren 
auswärtigen Verkehre nach Rondorf hineinzuziehen. 
Neue Buslinie auf der Militärstraße 
Es wird angeregt, auf der Militärringstraße von Rodenkirchen bis Mer-
kenich eine Buslinie einzurichten und alle Straßen- und Busverbindun-
gen von der Innenstadt an dieser Verbindung anzuschließen. Hier-
durch würde die Innenstadt in den Morgen- und Abendstunden entlas-
tet (Vergleich zum rechtsrheinischen Mauspfad). 
Kenntnis-
nahme 
Die Anregung besitzt keine direkte Relevanz für das Bauleit-
planverfahren. 
 
Neue Buslinie auf der Brühler Straße 
Es wird angeregt, eine Buslinie Mannsfelder Straße über die komplette 
Brühler Straße bis nach Meschenich zu führen. Vorteile wären Kosten-
ersparnis und Umweltfreundlichkeit. Nachteilig wäre, dass Rondorf 
kein Schienennetz hätte. Eine Anbindung könnte über Buslinien erfol-
gen.  
Kenntnis-
nahme 
Die Anregung besitzt keine direkte Relevanz für das Bauleit-
planverfahren. 
Schnellbus als Interimslösung 
Es wird nachgefragt, ob die KVB bei Verzögerung der Realisierung der 
Stadtbahn temporäre (Schnell-) Busverbindungen von der Haltestelle 
Ja Bis zur Realisierung der Stadtbahn ist der Einsatz von Schnell-
bussen zur Überbrückung vorgesehen. Die Festlegung des ge-
nauen Verlaufs erfolgt im Verfahren.

59 
 
Stellungnahme Berücksich-
tigung 
Stellungnahme der Verwaltung  
Arnoldshöhe – Bahnhof Hürth-Kalscheuren – Arnoldshöhe eingerichtet 
werden? 
Es wird auf die Stellungnahme 1.19. ÖPNV - Stadtbahn `Inte-
rimslösung vor Realisierung der Stadtbahn` verwiesen. 
Genereller Ausbau der ÖPNV-Infrastruktur 
Es wird ein genereller Ausbau der Infrastruktur für die Bahnen ange-
regt.  
Ja Die Anregung besitzt keine direkte Relevanz für das Bauleit-
planverfahren. Die Finanzierung des ÖPNV ist ein erklärtes 
Ziel der Stadt Köln. 
Keine ebenerdige Kreuzung auf der Militärringstraße 
Es wird angeregt, auf eine ebenerdige Kreuzung der Stadtbahn mit der 
Militärringstraße zu verzichten (an der Luxemburger Straße und der 
Dürener Straße ergäben sich im Bestand bereits minutenlange Staus). 
Ist die Leistungsfähigkeit des Verteilerkreises nicht ausreichend ge-
nug, fördere dies den Schleichverkehrs nach Rondorf.  
Kenntnis-
nahme 
Entsprechende Prüfungen werden im Rahmen der Planungen 
für die Stadtbahntrasse vorgenommen. 
Optimierung des Tarifsystems 
Es wird die Optimierung des Tarifsystems zwecks Vermeidung hoher 
ÖPNV Ticketpreise gefordert.  
Kenntnis-
nahme 
Die Anregung besitzt keine Relevanz für das Bauleitplanverfah-
ren. Tarife liegen in der Zuständigkeit des Verbunds und kön-
nen nicht von der Stadt Köln alleine verändert werden. 
2. UMWELT 
2.1 Wasser 
laufende Nummern 23, 28, 33, 38, 39, 57, 73, 77, 78, 79, 86, 89, 91, 92, 95, 99, 106, 118, 119, 123, 138, 141, 152 
Schutz des Wasserschutzgebietes 
Von den Einwender/-innen wird kritisiert, dass durch den Bau der Ent-
flechtungsstraße (bzw. der Stadtbahn) ein Wasserschutzgebiet bzw. 
der Galgenbergsee zerstört bzw. verkleinert würde. Es wird der Ver-
gleich zu anderen Bauvorhaben dargestellt, in welchen innerhalb des 
Wasserschutzgebietes die Bauauflagen zum Schutz dieses Gebietes 
teilweise sehr hoch waren (zum Beispiel Forderung von Rigolen in 
Gärten). Es wird gefordert, das Wasserschutzgebiet zu schützen bzw. 
Alternativen für die geplante Entflechtungsstraße zu prüfen. 
Kenntnis-
nahme 
 
Innerhalb der Wasserschutzzone III im Trinkwasserschutzge-
biet Hochkirchen ist eine Bebauung unter Beachtung der ent-
sprechenden Auflagen zum Schutz des Wasserkörpers zuläs-
sig. Die von der Politik beschlossene Südvariante liegt dabei 
mit der Ost-/West-Verbindung an der Grenze der Wasser-
schutzzone. Je nach exakter Lage, welche im entsprechenden 
Planfeststellungsverfahren ermittelt wird, kann diese soeben 
noch in bzw. gerade außerhalb der Wasserschutzzone liegen. 
Die Verbindungen nach Norden (Bödinger Straße / Kapellen-
straße bzw. Entflechtungsstraße / Hahnenstraße – falls diese

60 
 
Stellungnahme Berücksich-
tigung 
Stellungnahme der Verwaltung  
umgesetzt werden soll) liegen aber weiterhin innerhalb der 
Wasserschutzzone III.  
Im Rahmen eines wasserrechtlichen Genehmigungsverfahrens 
wird eine Umgestaltung des Sees bei nahezu unveränderten 
Flächengrößen in Verbindung mit einer ökologischen Aufwer-
tung geprüft. Dabei ist eine Umgestaltung des Sees auch auf-
grund der Führung der Stadtbahntrasse erforderlich, sodass 
diese unabhängig von der Lage der Entflechtungsstraße zu se-
hen ist. 
Verkleinerung des Galgenbergsees 
Es wird bemängelt, dass der Galgenbergsee um fast 2/3 seiner Fläche 
verkleinert würde. Dieser sei als Wasserschutzgebiet 1 in Jahrzehnten 
gewachsen und zu einem Biotop für Tier und Mensch gediehen. Durch 
eine Verseuchung sei dieser als Wasserschutzgebiet 2, bzw. heute 3 
degradiert worden. Dieses Naturschutzgebiet diene als Schutz vor 
schädlichen Umwelteinflüssen, als Erholung zum Spazieren, Joggen 
oder ähnliches. Die Seeverkleinerung würde geschützte Tiere und Na-
tur vernichten und die Umweltbelastungen um ein Vielfaches erhöhen. 
Folgende Risiken werden gesehen: 
- Enorme bauliche Aufwendungen mit hohen Kosten  
- Negative Umweltverschiebung 
- Anstieg des Grundwasserspiegels durch die zukünftige Rückführung 
der Kohleförderung am Hambacher Forst 
- Spätfolgeschäden durch Unterspülung der bebauten Fläche am See 
denkbar 
Kenntnis-
nahme 
Es ist keine Teilverfüllung sondern eine Seeumgestaltung mit 
nahezu unveränderter Flächengröße geplant. Der Galgenberg-
see wird zukünftig sowohl dem Biotopschutz als auch dem Na-
turschutz mit einer höheren Wertigkeit dienen. Derzeit liegt das 
künstliche Abgrabungsgewässer im Landschaftsschutzgebiet, 
nicht in einem Naturschutzgebiet. Bereits vorliegende Erkennt-
nisse zum Artenschutz zeigen keine Vorkommen von beson-
ders geschützten Arten im Wasserkörper des vorhandenen 
Sees. Eine Nutzung des Sees für die Öffentlichkeit ist derzeit 
nicht gestattet. Im Rahmen eines wasserrechtlichen Genehmi-
gungsverfahrens wird die Umgestaltung des Sees bei nahezu 
unveränderten Flächengrößen geprüft. Die Kosten für die Auf-
wendungen werden vom Projektentwickler getragen. 
Aufgrund der Entfernung des Plangebiets zum Hambacher 
Forst ist nicht zu erwarten, dass die Rückführung der Kohleför-
derung zu einem Anstieg des Grundwasserspeigels im Plange-
biet führt. Von Spätfolgen durch eine Unterspülung der bebau-
ten Fläche am See ist nicht auszugehen, was auch die bereits 
durchgeführten Böschungsstandsicherheitsberechnungen für 
die Seeverlegung zeigen.

61 
 
Stellungnahme Berücksich-
tigung 
Stellungnahme der Verwaltung  
Überflutungen 
Von den Einwender/-innen wird bemängelt, dass keine Aussagen und 
Planungen vorliegen, wie die geplanten 1.350 WE in das Abwasser-
netz integriert werden sollen, ohne noch mehr Überflutungen - wie be-
reits im Bestand vorhanden - zu generieren. Diesbezüglich sind auch 
die vorhandenen Bodenklassen zu berücksichtigen. 
Kenntnis-
nahme 
Eine Planung zur Berücksichtigung der Entwässerung und von 
Starkregenereignissen wird im laufenden Verfahren erarbeitet. 
Aktuell ist ein Mischwassersammelkanalnetz mit Kanalan-
schluss am Birkenweg und an die Rondorfer Hauptstraße an 
das öffentliche Kanalnetz der Stadtentwässerungsbetriebe 
Köln AöR geplant. Mit den Stadtentwässerungsbetrieben Köln 
und dem Amt 57 der Stadt Köln wurden für die Regenwasser-
entwässerung eine dezentrale Regenwasserversickerung je 
Grundstück oder Baufeld abgestimmt. Es sind Gründächer zu 
favorisieren bzw. durch technische Retentionsmaßnahmen ei-
nen Oberflächenwasserrückhalt bei Normalregen von 20 l/m² 
versiegelter Fläche zu gewährleisten. 
Für den öffentlichen Straßen- und Freiraum wurde eine Über-
flutungsprüfung für das gesamte Plangebiet erarbeitet, welche 
die geplante Anordnung von Retentionsflächen als Grün- und 
Freiflächen zum Ergebnis hat. Neben der Nutzung der Grünflä-
chen wird der Straßenraum durch Längs- und Quergefälleaus-
bildung so gestaltet, dass Retentionsraum entsteht. 
Abwasserkanal Lerchenweg, Adlerstraße 
Von den Einwender/-innen wird nachgefragt, ob der Abwasserkanal 
Lerchenweg, Adlerstraße in seiner bisherigen Dimensionierung beim 
Anschluss des Neubaugebietes und zusätzlichen Straßen noch ausrei-
chend sei. Es wird befürchtet, dass bei noch hinzukommenden Stark-
regen durch Rückstau im Abwasserkanal in der tiefer liegenden Ro-
denkrichener Straße die Keller in den Häusern volllaufen würden. 
Kenntnis-
nahme 
Das Regenwasser soll größtenteils nicht dem Mischwasserka-
nalnetz zugeführt, sondern dezentral versickert werden. Es 
werden neue, große Notflutflächen im Plangebiet angeordnet 
und unterirische Stauraumkanäle nach Stand der Technik ge-
plant. 
Entwässerungsgraben parallel zur Nordwestumgehung 
Der geplante Entwässerungsgraben parallel zur Nordwestumgehung 
bzw. der Autobahn A4 in Richtung Osten ist nicht hinnehmbar, da bei 
einem Unfall auf der Nordumgehung durch Leckagen von Treibstoff, 
Motor- und Getriebeöl das Grundwasser verunreinigen würde. 
Kenntnis-
nahme 
Mit dem Ratsbeschluss am 26.03.2020 wird die Planung für die 
Planung zur Entflechtung des Verkehrs auf der Grundlage der 
sogenannten Südvariante 4a.2+ weiterverfolgt, hierbei aber 
den östlichen Abzweig der Vorzugsvariante nach Norden zur 
Hahnenstraße entfallen zu lassen (Variante 4.3) und hierfür die 
Planfeststellung bei der Bezirksregierung Köln zu beantragen.

62 
 
Stellungnahme Berücksich-
tigung 
Stellungnahme der Verwaltung  
Die ehemals nordwestlich geplante Entflechtungsstraße wird 
demnach nicht weiter verfolgt. Aber auch bei der Südvariante 
wird eine Entwässerung erforderlich. Dabei werden die gesetz-
lichen Vorgaben beachtet.  
Neubaugebiet mit einem Trennsystem 
Von den Einwender/-innen wird nachgefragt, ob das Neubaugebiet mit 
einem Trennsystem ausgestattet wird, sodass das Kanalsystem von 
den Dachentwässerungen und befestigen Flächen entlastet wird. 
Müssten dann alle alten Häuser mit einer Rückstauklappe nachgerüs-
tet werden? 
Kenntnis-
nahme 
Für das Erschließungsgebiet ist kein Trennsystem sondern ein 
Mischwasserkanal vorgesehen. Jedoch soll das Regenwasser 
im Plangebiet dezentral versickert oder in Retentionsräumen 
gespeichert und somit nicht dem Mischwasserkanal zugeführt 
werden. Änderungen bei den Bestandshäusern sind Gegen-
stand des Bebauungsplanverfahrens. 
Gestaltung des Galgenbergsees 
Von den Einwender/-innen wird angeregt, den Galgenbergsee anspre-
chend zu gestalten und mit Flaniermöglichkeiten zu versehen. Ein so 
entwickelter Park würde den Ortsteils und das Neubaugebiet aufwer-
ten.  
Es wird diesbezüglich jedoch darauf hingewiesen, dass eine Ausdün-
nung des Baumbestandes zu einer stärkeren Lärmbelastung führen 
würde, welches durch entsprechende Lärmschutzmaßnahmen ausge-
glichen werden sollte.  
Kenntnis-
nahme 
Derzeit wird ein Konzept zur naturnahen Gestaltung des Gal-
genbergsees und seiner Umgebung erstellt. Aufgrund der be-
stehenden PFT-Belastung soll dieser nach derzeitigem Kennt-
nisstand jedoch für die Öffentlichkeit nicht zugänglich gemacht 
werden.  
Gehölze dienen nicht dem Lärmschutz. Im Verfahren wird ein 
Lärmgutachten erstellt und entsprechende Lärmschutzmaß-
nahmen vorgesehen. 
2.2 Immissionen (Lärm, Luftschadstoffe)  
laufende Nummern 3, 11, 12, 13, 14, 20, 22, 23, 24, 32, 33, 34, 37, 38, 42, 52, 57, 60, 63, 72, 73, 77, 78, 81, 83, 85, 86, 92, 95, 96, 99, 100, 102, 106, 
108, 109, 110, 111, 112, 114, 118, 119, 123, 126, 130, 133, 138, 141, 147, 153, 155, 162, 165 
Von den Einwender/-innen werden für den Bereich der Entflechtungs-
straße zwischen Weißdornweg und Rodenkirchener Straße fol-
gende Anregungen vorgetragen: 
Lärmbelastung des Bestands durch die Entflechtungsstraße und 
Autobahnen 
 
 
 
Kenntnis-
nahme 
 
 
 
Zum Trassenverlauf der Entflechtungsstraße wird auf die Stel-
lungnahme `1.3 Entflechtungsstraße – Grundsätzliche Aussa-
gen zur Planung` verwiesen.

63 
 
Stellungnahme Berücksich-
tigung 
Stellungnahme der Verwaltung  
Es wird darauf hingewiesen, dass bereits im Bestand durch die Auto-
bahnen A4 sowie A555 im Bereich der geplanten Entflechtungsstraße 
zwischen Weißdornweg und Rodenkirchener Straße gesundheitlich 
grenzwertige Belastungen in Bezug durch Abgabe, Feinstaub und 
Lärm bestehen würden. Ergänzt wird dies durch die Belastungen 
durch den Fluglärm. 
Im Verfahren werden Gutachten zu den Themen Lärm und 
Luftschadstoffe erstellt. 
Lärmbelastung des Bestands und des Neubaugebietes durch Ent-
flechtungsstraße und Autobahnen 
Es wird kritisiert, dass aufgrund der in der Regel bestehenden Nord-
Westwinde viele Bewohner von Rondorf an der tiefer liegenden Ro-
denkirchener Straße durch die Emissionen (Lärm, Abgase) der stark 
befahrenen Autobahnen beeinträchtigt sind. Hier fehlt seit Jahren ein 
Lärm- und Abgasschutzwall. Stattdessen würde nun mit der neu ge-
planten Entflechtungsstraße ohne jeglichen Schutz eine neue zusätzli-
che unzumutbare Quelle errichtet. Das Neubaugebiet sei hiervon noch 
mehr betroffen, da es näher an der Entflechtungsstraße liegen wird. 
Statt eines Entwässerungsgrabens sollte ein Erdwall oder eine Schall-
schutzwand gebaut werden. 
Kenntnis-
nahme 
Im weiteren Verfahren werden Gutachten zu den Themen Lärm 
und Luftschadstoffe erstellt, deren Erkenntnisse bei der anste-
henden Planung berücksichtigt werden. Wie vorstehend darge-
stellt, sieht die aktuelle Planung nicht mehr eine Entflechtungs-
straße zwischen Weißdornweg und Rodenkirchener Straße 
vor, sodass die aufgeführten Anregungen nun nicht mehr von 
Relevanz für die Planung sind. 
Unabhängig von der Entflechtungsstraße wird zur es zur Auto-
bahn A4 einen Lärmschutzerdwall geben, der mit Gehölzen be-
grünt wird. Diese Gehölze können in gewissem Maße eine 
Staubbindung erbringen. 
Lärmbelastung durch Entflechtungsstraße zwischen dem Weiß-
dornweg und der Rodenkirchener Straße 
- Es wird befürchtet, dass die Entflechtungsstraße zwischen dem 
Weißdornweg und der Rodenkirchener Straße zu einer deutlichen 
Zunahme der Lärmbelästigung, insbesondere auch für Hochkirchen, 
führt und dass diesbezüglich keine Schallschutzmaßnahmen ge-
plant seien.  
- Es wird als unzumutbar angesehen, dass das Wohngebiet Halv-
Miel-Ring / An der Sophienhöhe, die Bebauung am Lindenweg und 
Großrotter Weg sowie Hochkirchen weiter durch Lärm und Emissio-
nen belastet wird. Ein entsprechender Schutz dieser Wohngebiete 
wird gefordert.  
Kenntnis-
nahme 
Diese Trassenvariante beinhaltet nicht mehr den hier ange-
sprochenen Abschnitt zwischen Weißdornweg sowie Rodenkir-
chener Straße, sodass die aufgeführten Bedenken nun nicht 
mehr von Relevanz für die Planung sind. 
Zum Trassenverlauf der Entflechtungsstraße wird auf die Stel-
lungnahme `1.3 Entflechtungsstraße – Grundsätzliche Aussa-
gen zur Planung` verwiesen. Die nunmehr geplante Südvari-
ante beinhaltet nicht mehr den hier angesprochenen Abschnitt 
zwischen Weißdornweg sowie Rodenkirchener Straße, sodass 
die aufgeführten Bedenken nun nicht mehr von Relevanz für 
die Planung sind.

64 
 
Stellungnahme Berücksich-
tigung 
Stellungnahme der Verwaltung  
- Es wird erläutert, dass es für den Bereich der Entflechtungsstraße 
zwischen Weißdornweg und Rodenkirchener Straße bereits heute 
schon Gutachten gäbe, welche belegen würden, dass der Lärmpe-
gel durch mangelnden Schallschutz heute schon an der Grenze an-
gelangt und verbesserungswürdig sei.  
- Es wird befürchtet, dass es durch die Abholzung des Waldes für den 
Teilbereich der Entflechtungsstraße zwischen Weißdornweg und 
Rodenkirchener Straße bzw. durch die zusätzlichen Verkehre zu ei-
ner Erhöhung der Kohlenstoffdioxid (CO2)- bzw. der Feinstaubbe-
lastung (Luftqualität) kommt. Hierdurch könnte es zusammen mit der 
Lärmbelastung zu gesundheitlichen Folgen kommen. 
- Zum Trassenverlauf der Entflechtungsstraße wird auf die Stellung-
nahme `1.3 Entflechtungsstraße – Grundsätzliche Aussagen zur 
Planung` verwiesen. 
- Es wird befürchtet, dass durch die Entflechtungsstraße im Bereich 
zwischen dem Weißdornweg und der Rodenkirchener Straße ein 
geschütztes Lärm- und Naturschutzgebiet zerstört würde. 
- Diesbezüglich wird auch teilweise kritisiert, dass hier ein Waldstück 
zerstört würde, welche ebenfalls eine Lärmschutzfunktion über-
nähme. 
- Es wird dargestellt, dass der Bau der Entflechtungsstraße mit Blick 
auf den Schutz der Gesundheit der Anwohner keine vertretbare Al-
ternative darstellt. Die aus einer Langzeitmessung gewonnenen Er-
kenntnisse der bereits vorhandenen Lärmbelastung würde dies be-
stätigen, falls beabsichtigt sei, diese im Vorfeld durchzuführen. Per-
spektivischen Neuzuzügler zu Lasten der vorhandenen Anwohner 
eine schöne Lebensqualität zu verschaffen, sei politisch sicherlich 
der falsche Ansatz. 
Im weiteren Verfahren werden unabhängig von der Lage der 
Entflechtungsstraße Gutachten zu den Themen Lärm und Luft-
schadstoffe erstellt. 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Bei den Flächen handelt es sich das Landschaftsschutzgebiet 
L18 „Freiräume um Meschenich, Immendorf und Rondorf“, 
nicht um ein Naturschutzgebiet. 
Gehölze dienen nicht dem Lärmschutz. Im Verfahren wird ein 
Lärmgutachten erstellt und entsprechende Lärmschutzmaß-
nahmen vorgesehen. 
Entflechtungsstraße im Bereich der Kleingartenanlage  Kenntnis-
nahme 
Die Planung der Südvariante führt dazu, dass die geplante Ent-
flechtungsstraße nicht mehr in dem angesprochenen Teilbe-

65 
 
Stellungnahme Berücksich-
tigung 
Stellungnahme der Verwaltung  
Es wird angeregt, auf dem Teilstück der Entflechtungsstraße zwischen 
der Kleingartenanlage und der Entflechtungsstraße auf einem Teil-
stück von ca. 300 m entlang von zehn Kleingärten eine Schallschutz-
wand zu errichten, um die als Naherholungsgebiet gesehene Anlage 
sowie die darin vorkommende Vielzahl verschiedener Tiere (u.a. Ho-
nigbiene, Holzbiene, Fledermäuse) und Pflanzen zu schützen. 
reich verläuft. Allerdings befindet sich in dem Abschnitt weiter-
hin eine Erschließungsstraße mit Anbindung an den Weißdorn-
weg. Im weiteren Verfahren werden ein Lärmgutachten erstellt 
und entsprechende Lärmschutzmaßnahmen vorgesehen. 
Ebenso wird ein Artenschutzgutachten erstellt. Nach Vorlage 
der Ergebnisse ist zu prüfen, ob bzw. welche Maßnahmen er-
forderlich werden. 
Entflechtungsstraße zwischen Kapellenstraße und Bödinger 
Straße 
Es wird aufgrund der befürchteten Zunahme der Immissionsbelastun-
gen nachgefragt, welche Maßnahmen bzgl. der Feinstaubbelastung 
und dem Lärm für den Bereich des Teilstücks der Entflechtungsstraße 
zwischen der Kapellenstraße bis zur Bödinger Straße angedacht sind. 
Es wird dargelegt, dass teilweise Häuser von zwei Seiten mit Straßen 
mit den entsprechenden Immissionsbelastungen „eingeklemmt“ wür-
den. 
Kenntnis-
nahme 
Im Planfeststellungsverfahren zur Entflechtungsstraße werden 
Gutachten zu den Themen Lärm und Luftschadstoffe erstellt. 
Rückstau an der Hahnenstraße 
Es wird darauf hingewiesen, dass im Bereich der Hahnenstraße zwei 
Einengungen morgens zu langen Rückstaus führen, welche bis auf die 
Hauptstraße zurückreichen. Die Folge sei ein erheblicher Verkehrs-
lärm, eine hohe Schadstoffbelastung und zum Teil auch gefährliche 
Überholversuche an den beiden Bushaltestellen. 
Kenntnis-
nahme 
Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens wird ein Verkehrs-
gutachten erstellt, welches die Auswirkungen auf die Verkehre 
in Rondorf untersucht. Sollte das Verkehrsgutachten zu dem 
Ergebnis kommen, dass durch die Neuverkehre eine nicht aus-
reichende Verkehrsqualität entstehen würde, wären entspre-
chende Maßnahmen zu entwickeln.  
Bestehende Verkehrsthematiken, welche nicht durch die Neu-
verkehre ausgelöst werden, sind nicht im Rahmen dieser Bau-
leitplanverfahren zu lösen. 
Gesamtlärmbelastung in Rondorf 
Es wird die Gesamtlärmbelastung in Rondorf kritisiert. Rondorf und 
Hochkirchen würden bereits im Bestand von den Autobahnen A4 und 
A555 sowie der Anflugzone des Flughafens Köln/Bonn beschallt. 
Hierzu käme jetzt noch die Umgehungsstraße. Es wird nachgefragt, 
Kenntnis-
nahme 
In Abhängigkeit der Ergebnisse des Verkehrsgutachtens wer-
den ggf. innerhalb des Plangebietes Festsetzungen zu treffen 
sein, welche im Plangebiet die gesunde Wohn- und Arbeitsver-
hältnisse sicherstellen. Es ist bereits jetzt abzusehen, dass ein 
Lärmschutzwall zu errichten ist, welcher sich lärmtechnisch 
auch positiv auf große Teile der Bestandsbebauung auswirken

66 
 
Stellungnahme Berücksich-
tigung 
Stellungnahme der Verwaltung  
wie die Lärm-Vermeidungs-Planung aussieht. Ist eine Einhausung 
über die Autobahn A4 bzw. des vorhandenen Autobahnkreuzes vorge-
sehen? Welcher Bauzeitraum würde hierfür anberaumt. 
wird. Im Zuge der Bauleitplanverfahren erfolgt jedoch keine 
Einhausung der Autobahn A4 bzw. des Autobahnkreuzes. 
Lärmminderungsmaßnahme für die Autobahnen 
Für die bestehenden Autobahnen A4 bzw. A555 wird als Lärmminde-
rungsmaßnahme der Einsatz von offenporigen Asphalt bzw. Flüsteras-
phalt vorgeschlagen. 
Kenntnis-
nahme 
Im Rahmen der Bauleitplanverfahren wird ein Lärmgutachten 
erstellt. In Abhängigkeit der Ergebnisse werden ggf. innerhalb 
des Plangebietes Festsetzungen zu treffen sein, welche im 
Plangebiet die gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse sicher-
stellen. Insbesondere ist bereits jetzt abzusehen, dass ein 
Lärmschutzwall zu errichten ist, welcher sich auch positiv auf 
große Teile der Bestandsbebauung auswirken wird. Im Zuge 
der Bauleitplanverfahren können jedoch keine Änderungen der 
Fahrbahnbeschaffenheit der Autobahnen A4 und A555 gere-
gelt werden. 
Luftqualität 
Es wird dargelegt, dass die Luft im Kölner Süden bereits im Bestand 
sehr schlecht und die Krebsarten im Kölner Süden sehr hoch seien. 
Kenntnis-
nahme 
Im Verfahren für ein Luftschadstoff-Gutachten erstellt. 
Perfluorierende Tenside (PFT), Stickstoff- und Feinstaubbelastun-
gen 
Es wird auf die Ergebnisse der UVP für die Stadtteile Rondorf und 
Hochkirchen verwiesen. Perfluorierende Tenside (PFT), Stickstoff- und 
Feinstaubbelastungen seien dem Bürger zu erklären und zu beseiti-
gen. Ferner wird nachgefragt, wie man sich die unterschiedlichen Be-
lastungen (Umwelt / Lärm) durch die tieferliegende Autobahn A4 und 
die neue Umgehungsstraße auf Rondorf vorstellt. 
Kenntnis-
nahme 
Im Verfahren wird ein Luftschadstoff-Gutachten erstellt. Die fer-
tigen Gutachten sind später im Verfahren einzusehen. 
Im Zuge der Umweltverträglichkeitsprüfung werden auch die 
bestehenden PFT-Belastungen berücksichtigt. 
„Neue Stichstraße Am Höfchen“  
Es wird befürchtet, dass durch die neue Stichstraße „Am Höfchen“ die 
bereits bestehende unerträgliche Verkehrsbelastung noch weiter er-
höht würde. 
Kenntnis-
nahme 
 
Die Straße „Am Höfchen“ ist nicht als Durchfahrtsstraße für 
den motorisierten Verkehr vorgesehen, sodass von einer Mehr-
belastung nicht auszugehen ist.

67 
 
Stellungnahme Berücksich-
tigung 
Stellungnahme der Verwaltung  
Es wird eine Lärmschutzwand im Bereich der privaten Gärten bei der 
Straße „Am Höfchen“ gefordert, sodass die Bewohner von den Lärm-
belästigungen des Wohnbaugebietes nichts mitbekommen. 
Im weiteren Verfahren wird ein Lärmgutachten erstellt. Entspre-
chend den noch zu ermittelnden Ergebnisse ist zu prüfen, ob 
und wenn ja welche Lärmschutzmaßnahmen erfolgen müssen. 
Baulärm 
Es wird eine große Beeinträchtigung von privaten Gärten durch den 
entstehenden Baulärm befürchtet. 
Kenntnis-
nahme 
Für die Baustellenlogistik wird ein eigenes Konzept entwickelt. 
Geplant ist, dass die Entflechtungsstraße den Baustellenver-
kehr abwickelt. Dieser wird westlich der St. George School auf 
die Kapellenstraße geführt, so dass der alte Ortsteil nicht be-
lastet wird. Bei der Umsetzung der Baumaßnahmen werden 
lärmgedämpfte Baumaschinen nach dem heutigen Stand der 
Technik eingesetzt. 
Lärmgutachten und Abgasgutachten 
Es werden ein Lärmgutachten und ein Abgasgutachten gefordert. 
Ja Im Verfahren wird ein Lärmgutachten erstellt und entspre-
chende Lärmschutzmaßnahmen vorgesehen. Des Weiteren 
wird ein Luftschadstoff-Gutachten erstellt 
2.3 Klima 
laufende Nummern 68, 79, 152 
Klimawandel und Klimaschutzsiedlungen  
Von den Einwender/-innen erfolgt der Hinweis, dass das Land NRW 
sogenannte Klimaschutzsiedlungen fördert, die in den Bereichen Ener-
gieeffizienz, Energiesparen und Einsatz erneuerbarer Energien an-
spruchsvolle Kriterien erfüllen. Es wird nachgefragt, ob daran gedacht 
wird, diese Fördermöglichkeiten zu nutzen und auf welcher Ebene 
diesbezügliche Entscheidungen getroffen werden. 
Ja Die Umsetzung einer Klimaschutzsiedlung gemäß des Förder-
programmes der Landesregierung und der EnergieAgen-
tur.NRW ist für Rondorf nicht geplant. Seit dem Beschluss vom 
09.07.2019, in dem der Rat der Stadt Köln den Klimanotstand 
erklärt, sind energetische Aspekte, Energieeinsparung und 
CO2 Einsparung im Planungsprozess verankert. Energiekon-
zepte sind im Rahmen von städtebaulichen Planungen seit 
dem Beschluss grundsätzlich erforderlich. Die Stadt Köln erar-
beitet zurzeit Klimaleitlinien zur Etablierung eines Kölner Stan-
dards. Auch für das Plangebiet Rondorf Nordwest wird es ein 
Energiekonzept erarbeitet.

68 
 
Stellungnahme Berücksich-
tigung 
Stellungnahme der Verwaltung  
2.4 Eingriffe in Natur und Landschaft  
laufende Nummern 1, 13, 14, 23, 33, 38, 42, 57, 60, 63, 72, 77, 78, 81, 83, 85, 86, 92, 95, 96, 98, 99, 100, 106, 109, 110, 111, 112, 118, 119, 126, 130, 
138, 141, 153, 155, 162, 165 
Landwirtschaftliche Flächen  
Von den Einwender/-innen wird bedauert, dass immer mehr landwirt-
schaftliche Flächen in Köln überbaut werden. Für die Anwohner entfie-
len 70 Hektar Ackerfläche. Durch das neue Fußballstadion würden 
weitere Ackerflächen entfallen. Es wird aber auch die Notwendigkeit 
gesehen, dem Bevölkerungszuwachs mit neuem Wohnraum zu begeg-
nen. Ebenso wird dargestellt, dass Großteile der im Bebauungsplan 
liegenden Flächen in Monokulturbau bewirtschaftet werden, sodass 
diese Flächen bereits einen geringeren ökologischen Wert aufweisen. 
Kenntnis-
nahme 
Das Bebauungsplangebiet umfasst eine Größe von insgesamt 
circa 72 Hektar. Hiervon beinhalten circa 32 Hektar Ackerflä-
che, welche durch Wohnbauflächen überplant werden. Circa 
20,5 Hektar Ackerfläche werden als Ausgleichsflächen zur Hei-
lung des geplanten Eingriffs in Natur und Landschaft dienen. 
An dieser Stelle wird dringend benötigter Wohnraum für die 
Stadt Köln errichtet. 
Erhalt Feldgehölz 
Das Feldgehölz an der Kreuzung „Am Höfchen" / Verlängerung Lin-
denweg sollte erhalten bleiben und Teil einer mindestens zwei Hektar 
großen öffentlich genutzten Grünfläche sein. 
Nein Gemäß des derzeit vorliegenden Entwurfs verläuft eine ge-
plante Straße durch einen Teil des Feldgehölzes, sodass nach 
derzeitigem Kenntnisstand nicht davon auszugehen ist, dass 
das Feldgehölz erhalten werden kann. Für den Fall des Entfalls 
wird hierfür ein Ausgleich zu schaffen sein. 
Inanspruchnahme von Waldgebieten 
Es wird kritisiert, dass für das Teilstück der Entflechtungsstraße zwi-
schen Weißdornweg und Rodenkirchener Straße ein Wald in Anspruch 
genommen wird. Dieser diene der Umweltverbesserung, dem Lärm-
schutz und als Frischluftlieferant. Teilweise wird nachgefragt, ob die 
Bäume abgeholzt werden müssen, bzw. welche Alternativen hierzu be-
stehen. Ebenfalls wird befürchtet, dass die Waldgebiete von Rondorf / 
Hochkirchen drastisch reduziert werden. Der Schutz dieses Waldge-
bietes wird gefordert. So wurde bspw. in der Vergangenheit eine tem-
poräre Zufahrt und Anbindung der Baufahrzeuge für die Bebauung am 
Halv-Miel-Ring sowie eine sichere Anbindung des Schulwegs mit dem 
Kenntnis-
nahme 
Die am 26.03.2020 durch den Rat der Stadt Köln gefasste Süd-
variante beinhaltet nicht mehr den hier angesprochenen Ab-
schnitt zwischen Weißdornweg sowie Rodenkirchener Straße, 
sodass die aufgeführten Bedenken nun nicht mehr von Rele-
vanz für die Planung sind. 
Gehölze dienen nicht dem Lärmschutz. Im Verfahren wird ein 
Lärmgutachten erstellt und entsprechende Lärmschutzmaß-
nahmen vorgesehen.

69 
 
Stellungnahme Berücksich-
tigung 
Stellungnahme der Verwaltung  
Fahrrad vom Weißdornweg durch das Wasserwerkswäldchen zur Bon-
ner Straße (auch Beleuchtung gewünscht) aus Gründen von zu vieler 
Abholzung abgelehnt. 
Teilrodung eines Waldstreifens im Bereich der geplanten Ent-
flechtungsstraße 
Es wird bemängelt, dass eine bereits durchgeführte Teilrodung eines 
Waldstreifens im Bereich der geplanten Entflechtungsstraße zwischen 
Weißdornweg und Rodenkirchener Straße für die unmittelbaren An-
wohner in Bezug auf Luftqualität und Lärmbelästigung durch die Auto-
bahnen negative spürbare Konsequenzen hätte und diese zum (Stra-
ßen-) Ausbau der vorhandenen Wege vor circa drei Jahren ohne Plan-
feststellungsverfahren, UVP und Bürgerbeteiligung durchgeführt wor-
den ist. 
Kenntnis-
nahme 
Eine möglicherweise durchgeführte Teilrodung ist nicht der ge-
planten Entflechtungsstraße zuzuordnen. 
Im weiteren Verfahren werden unabhängig von der Lage der 
Entflechtungsstraße Gutachten zu den Themen Lärm und Luft-
schadstoffe erstellt. 
Buschhecke  
Es wird kritisiert, dass durch die Errichtung der Entflechtungsstraße 
zwischen Kapellenstraße und Bödinger Straße eine naturbelassene 
Buschhecke mit lebhaften Vogelaufkommen vernichtet werden 
müsste. 
Prüfung im 
weiteren Ver-
fahren 
Ein möglicher Verlust des genannten Gehölzstreifens wird bei 
der Eingriffs-/Ausgleichsbewertung im Zuge des entsprechen-
den Planfeststellungsverfahrens geprüft. 
 
Verlust von Erholungswert des Grüngürtels 
Es wird nachgefragt, welchen Umfang der Wegfall von Biomasse an 
Bäumen und Sträuchern bzw. der reduzierte Erholungswert des Grün-
gürtels in Bezug auf die vorgestellte Verkehrsplanung (Maßnahmen im 
Wasserwerkswäldchen) hat. 
Kenntnis-
nahme 
Der Bereich des Wasserwerkswäldchens ist nicht Bestandteil 
des Bebauungsplans. 
Verlust von Natur 
Es wird kritisiert, dass viel wertevolle Natur verloren ginge. 
Kenntnis-
nahme 
Es wird im Bebauungsplanverfahren ein Landschaftspflegeri-
scher Fachbeitrag mit Eingriffs-/ Ausgleichsbewertung erarbei-
tet. Ein ermittelter Ausgleich ist zu schaffen.

70 
 
Stellungnahme Berücksich-
tigung 
Stellungnahme der Verwaltung  
2.5 Freiraum, Bepflanzung, Grüngestaltung 
laufende Nummern 1, 13, 25, 79, 119, 133, 152, 160 
Johannishof und Büchelhof 
Von den Einwender/-innen wird angeregt, um den Johannishof und 
den Büchelhof eine öffentliche Grünfläche zu errichten, welche einen 
landwirtschaftlichen Bezug, zum Beispiel als Streuobstwiese oder als 
Streichelzoo o.ä. erhalten sollte. 
Prüfung im 
weiteren Ver-
fahren 
Für die hofnahen Flächen des Büchelhofs und des Johannis-
hofs sieht der Landschaftsplan der Stadt Köln eine Festsetzung 
als geschützter Landschaftsbestandteil (LB 2.12‚ Umgebung 
des Johannis- und Büchelhofs, Rondorf‘) vor. Der LB 2.12 um-
fasst teilweise hofnahe Flächen des Büchelhofs und des Jo-
hannishofs. Die denkmalgeschützten Gebäudekomplexe der 
‚Hofanlage Johannishof‘ und der ‚Hofanlage Büchelhof‘ selbst 
liegen weder im Landschaftsschutzgebiet noch besteht eine 
Ausweisung als geschützter Landschaftsbestandteil.  
Die Überplanung des Geschützten Landschaftsbestandteils LB 
2.1.2 wurde mit dem Fachamt `Amt für Landschaftspflege und 
Grünflächen` eng abgestimmt. Eine moderate Bebauung mit 
großzügigem Freiraum unter Berücksichtigung von schutzwür-
digem Baumbestand wird vom Fachamt zugestimmt. 
Im Rahmen des geschützten Landschaftsbestandteils soll eine 
Grünfläche ausgewiesen werden. Im weiteren Verfahren ist die 
Größe noch zu definieren. Auch wird im Bebauungsplan fest-
gesetzt, ob diese öffentlich oder privat sein wird. 
Naturschutzgebiet  
Aufgrund des geplanten Teilstücks der Entflechtungsstraße zwischen 
Kapellenstraße und Bödinger Straße würde das den Anwohnern zuge-
sagte Naturschutzgebiet entfallen und durch eine zweispurige Straße 
ersetzt. 
Kenntnis-
nahme 
Die renaturierte Kiesgrube ist als Landschaftsschutzgebiet 
(5107-0032) und Biotopkatasterfläche (5107-044, Abgrabungs-
gewässer, Vorschlag geschützter Landschaftsbestandteil) aus-
gewiesen und dient zudem als Lebensraum für Amphibien. Die 
Stellungnahme wird im Rahmen des entsprechenden Planfest-
stellungsverfahrens berücksichtigt, da der Abschnitt der Ent-
flechtungsstraße nicht Teil des Plangebietes des Bebauungs-
planes ist.

71 
 
Stellungnahme Berücksich-
tigung 
Stellungnahme der Verwaltung  
Platanen statt Linden pflanzen 
Im Zuge der Bepflanzung des neuen Baugebiets sollten mehr Platanen 
als Linden gepflanzt werden. Auf Kölner Stadtgebiet seien in den letz-
ten Jahren viele Linden gepflanzt worden. Die Platane würde sich zu 
einem schönen großen Baum entwickeln. Des Weiteren sollen die ge-
planten Bäume in Lava-Substrat gepflanzt werden, da sämtliche Pflan-
zen dieses Pflanzensubstrat lieben würden. Außerdem sollten große 
Laubbäume vermehrt gepflanzt werden. 
Prüfung im 
weiteren Ver-
fahren 
Die Stadt Köln hat entsprechende Vorgaben zur Straßenbaum-
pflanzung. Die GALK-Straßenbaumliste führt die Platane als 
auch die Linde als geeignete Straßenbäume auf. Die Auswahl 
der Straßenbäume (Empfehlungen für das Plangebiet) wird mit 
dem Vertreter des Grünflächenamtes im weiteren Verfahren 
abgestimmt. 
Große Laubbäume pflanzen 
Es wird angeregt große Laubbäume zu pflanzen und nicht nur „küm-
merliche“ Bäume. Als negatives Beispiel wird der Maternusplatz oder 
Ecke Barbarastraße / Hauptstraße genannt. 
Prüfung im 
weiteren Ver-
fahren 
Im weiteren Verfahren werden die Bepflanzungen näher kon-
kretisiert.  
Gestaltung der geplanten öffentlichen Grünflächen 
Es wird nachgefragt, wie das Konzept für die ökologische Gestaltung 
des Bürgerparks, der Ausgleichsflächen und des Begleitgrüns aus-
sieht.  
Es werden Freiflächen mit Bänken angeregt. 
Prüfung im 
weiteren Ver-
fahren 
Im Rahmen der Erarbeitung des städtebaulichen Konzepts und 
des Landschaftspflegerischen Fachbeitrags werden entspre-
chende Konzepte erstellt  
Es ist vorgesehen, in den öffentlichen Grünflächen, bei den 
Kinderspielplätzen sowie bei dem Quartiersplatz Bänke vorzu-
sehen. Entsprechende Regelungen erfolgen im Rahmen der 
Ausführungsplanung.. 
Eingriff in Kölner Grüngürtel 
Es wird befürchtet, dass durch den Bau der Entflechtungsstraße der 
Kölner Grüngürtel beschnitten würde.  
Kenntnis-
nahme 
Änderungen des Kölner Grüngürtels sind aufgrund der Lage 
der Entflechtungsstraße im Süden des Plangebietes nicht zu 
erwarten. 
Flächen für Hunde 
Es wird angeregt, Hundeflächen vorzusehen. 
Nein Regelungen zu Hundeflächen überschreiten die Festsetzungs-
möglichkeiten eines Bebauungsplanes.

72 
 
Stellungnahme Berücksich-
tigung 
Stellungnahme der Verwaltung  
2.6 Bau- und Bodendenkmäler 
laufende Nummern 1, 36, 114, 148 
Baudenkmäler Johannishof und Büchelhof 
Von den Einwender/-innen wird dargestellt, dass der Johannishof so-
wie der Büchelhof Baudenkmäler sind und diese das alte bäuerliche 
Rondorf repräsentieren. Es wird gefordert, dass diese auf keinen Fall 
so eng umbaut werden dürfen, wie der Bödingerhof und dass den 
denkmalgeschützten Anlagen Rechnung getragen wird. 
Prüfung im 
weiteren Ver-
fahren 
Die Planung wird im Verfahren eng mit dem zuständigen Amt 
für Denkmalschutz und Denkmalpflege abgestimmt. 
Husarenstraße Teil einer römischen Straße 
Es wird dargestellt, dass die Husarenstraße Teil einer römischen 
Straße sei. Diese sollte daher als solche kenntlich gemacht werden 
und der Verlauf im Plangebiet dokumentiert werden. 
Prüfung im 
weiteren Ver-
fahren 
Derzeit finden Prospektionen statt und es wird ein Archäologi-
sches Gutachten erstellt.  
2.7 Artenschutz 
laufende Nummern 13, 23, 32, 33, 38, 57, 73, 77, 78, 79, 86, 91, 92, 95, 96, 99, 106, 109, 138, 141, 152, 155, 162, 165 
Renaturierung der Kiesgrube  
Von den Einwender/-innen wird dargestellt, dass für das geplante Teil-
stück der Entflechtungsstraße zwischen Kapellenstraße und Bödinger 
Straße die beschlossene Renaturierung der Kiesgrube aufgegeben 
werden müsste. Die dorthin umgesiedelte Krötenpopulation der Melia 
Deponie müsste erneut umgesiedelt werden. Ebenso wird nachge-
fragt, wie die Kröten vor dem Verkehr geschützt werden können. 
Prüfung im 
weiteren Ver-
fahren 
Im Planfeststellungsverfahren für die Entflechtungsstraße wird 
ein Artenschutzgutachten erstellt, welches die dargelegten Be-
lange berücksichtigen wird. 
Abholzung des Waldes im Bereich der Entflechtungsstraße 
Von den Einwender/-innen wird befürchtet, dass durch die Abholzung 
des Waldes im Bereich der Entflechtungsstraße zwischen Weißdorn-
weg und Kapellenstraße der Lebensraum für die Tiere vernichtet wird. 
Kenntnis-
nahme 
Mit dem gefassten Beschluss des Rates am 26.03.2020 über 
die Südvariante 4a.2+ wird der hier angesprochene Abschnitt 
zwischen Weißdornweg sowie Rodenkirchener Straße nicht 
mehr berührt, sodass die aufgeführten Bedenken nun nicht 
mehr von Relevanz für die Planung sind.

73 
 
Stellungnahme Berücksich-
tigung 
Stellungnahme der Verwaltung  
Dieser Mischwald böte mit seinem intakten, gut funktionierenden Öko-
system einen Lebensraum für eine Vielzahl von Tieren. Der Schutz der 
Tiere wird gefordert. 
Maßnahmen für die Fauna 
Es wird nachgefragt, mit welchen Maßnahmen dem Rückgang der Ar-
tenvielfalt von Insekten und Vögeln begegnet wird. Es wird ferner 
nachgefragt, wie sichergestellt wird, dass die in dem Gebiet lebenden 
Fasane, Feldhamster etc. bei den notwendigen umfangreichen Boden-
bewegungen geschützt werden.  
[Anmerkung: die Stellungnahme bezieht sich nicht nur auf das Waldstück des 
vorstehenden Punktes sondern auf die allgemeine Entwicklung von Rondorf 
Nord-West]. 
Prüfung im 
weiteren Ver-
fahren 
Im Verfahren wird ein Artenschutzgutachten mit entsprechen-
den Schutz- und Vermeidungsmaßnahmen erstellt. 
Es wird ein Landschaftspflegerischer Fachbeitrag erstellt, der 
diesen Aspekt behandeln wird. 
Zerstörung von Natur durch Bebauung 
Es wird bemängelt, dass immer mehr Natur durch Bebauung zerstört 
würde. Das Plangebiet ist daher auf seltene Tierlebewesen zu durch-
forsten, welche unter Naturschutz stehen. Es wird ein Artenschutzgut-
achten gefordert. 
Ja Im Verfahren wird ein Artenschutzgutachten mit entsprechen-
den Schutz- und Vermeidungsmaßnahmen erstellt. 
2.8 Sonstiges zum Thema Umwelt 
laufende Nummern 15, 17, 18, 27, 36, 43, 79, 114, 148, 152, 158, 160 
Verschattung 
Es wird befürchtet, dass aufgrund der Bebauung der geplanten Stadt-
bahntrasse mit einer III-geschossigen Bebauung den heutigen Bewoh-
nern neben der freien Sicht auch die Sonneneinstrahlung genommen 
würde. 
Kenntnis-
nahme 
Die gesetzlichen Vorgaben des Abstandsflächenrechts gemäß 
der Bauordnung NRW müssen eingehalten werden. Der Ent-
wurf sieht eine Bebauung mit Einzel-, Doppel- und Reihenhäu-
sern mit einer II-Geschossigkeit zzgl. Staffelgeschoss vor. 
Diese Geschosshöhen stellen einen üblichen Maßstab für eine 
Neubausiedlung dar. Darüber hinaus befinden sich die Ge-
bäude entweder im Norden der Bestandsgebäude bzw. im 
Westen, sodass erst ab dem Nachmittag mit Schattenwürfen 
zu rechnen ist. Negative städtebauliche Auswirkungen sind

74 
 
Stellungnahme Berücksich-
tigung 
Stellungnahme der Verwaltung  
aufgrund der notwendigen Einhaltung der Abstandsflächen ge-
mäß BauO NRW jedoch nicht zu erwarten. 
Umgebung des Johannishof und Büchelhof  
Es erfolgt der Hinweis auf das Landschaftsschutzgebiet bzw. den ge-
schützten Landschaftsbestandteil hinter dem Johannishof in Richtung 
Büchelhof. Die Schutzfestsetzung sähe hier das Ziel vor, die Umge-
bung des Johannes-/Büchelhofes durch die Erhaltung der Ensemble-
wirkung der Hofanlagen auch als Rest der bäuerlichen Kulturland-
schaft zu erhalten. Dies sei bei den bisherigen Entwürfen beim Büchel-
hof berücksichtigt, beim denkmalgeschätzten Johannishof jedoch 
nicht. 
Kenntnis-
nahme 
Es wird auf die Stellungnahme 2.5 Freiraum, Bepflanzung, 
Grüngestaltung `Johannishof und Büchelhof` verwiesen. 
 
Energiekonzept 
Es erfolgt der Hinweis, dass das Neubaugebiet die Möglichkeit eröff-
nen würde, ein an neusten Erkenntnissen orientiertes Energiekonzept 
zu entwickeln und umzusetzen (Solar, Geothermie, Blockheizkraft-
werke etc.). Es wird nachgefragt, ob es ein solches Konzept bereits 
gibt und das es aussagt. Ebenso wird sich erkundigt, ob dafür eine An-
schlusspflicht für alle Bauten in Rondorf Nord-West vorgesehen ist. 
Des Weiteren wird sich erkundigt, inwieweit einzelne Wohnblocks / 
Cluster als Ökosiedlungsprojekte festsetzen und Investorenwettbe-
werbe initiiert werden können. Beispiel: Passivhaussiedlung, Nullener-
gie. 
Kenntnis-
nahme 
Der Vorhabenträger prüft derzeit mit Energieversorgern unter-
schiedliche, zukunftsorientierte Energiekonzepte. Diese sollen 
den zukünftigen Bewohnern eine größtmögliche Flexibilität für 
ihre individuelle Energieversorgung ermöglichen. 
Konkrete Aussagen zu den Inhalten der Konzepte und deren 
Umsetzung im Städtebau können zu derzeitigen Stand der Pla-
nung noch nicht getätigt werden.  
 
Integrierte Raumanalyse 
Es wird dargestellt, dass in den 1990 ff. eine Integrierte Raumanalyse 
erstellt worden ist. Es wird nachgefragt, inwieweit die Erkenntnisse und 
Empfehlungen fortgeschrieben worden und in die Planung des Neu-
baugebietes eingeflossen sind. 
Kenntnis-
nahme 
Der Vorhabenträger hat in Abstimmung mit der Stadt Köln eine 
aktuelle Raumanalyse erstellt.

75 
 
Stellungnahme Berücksich-
tigung 
Stellungnahme der Verwaltung  
3. STÄDTEBAULICHER ENTWURF, BAU- UND INFRASTRUKTUR 
3.1 Städtebaulicher Entwurf 
laufende Nummern 15, 17, 18, 19, 27, 28, 39, 43, 68, 71, 89, 93, 118, 133, 141, 158, 160, 163, 164 
Verknüpfung des alten Ortskerns mit dem neuen Plangebiet 
Von den Einwender/-innen wird kritisiert, dass nicht ersichtlich sei, ob 
das Neubauvorhaben autark alle Belange des täglichen Lebens abde-
cken und so als eigenständiger Ortsteil gelten kann. Oder soll das 
Neubaugebiet über das bestehende Rondorf abgedeckt werden? Auch 
wird die Befürchtung geäußert, dass sich der dörfliche Charakter von 
Rondorf verändert. 
Kenntnis-
nahme 
 
Die Planung sieht eine Bebauung mit circa 1.300 neuen Woh-
nungen und einen neuen Quartiersplatz mit Einzelhandel vor. 
Ferner sollen eine weiterführende Schule, zwei Grundschulen 
und sechs Kitas realisiert werden. Die geplante soziale Infra-
struktur soll den heute bereits bestehenden und planbedingten 
Bedarf an Schulplätzen abdecken. Der geplante Einzelhandel 
soll - zentral zwischen Alt-Rondorf“ mit dem Neubaugebiet ge-
legen - den Bedarf für die derzeitigen und neuen Bewohnerin-
nen und Bewohner decken.  
Städtebauliches Ziel ist es, den bestehenden Ort mit dem Neu-
baugebiet so zu verknüpfen, dass sich die Planung in den Be-
stand integriert. Ziel ist es ebenfalls den dörflichen Charakter 
zu erhalten. So werden mit der Planung die in die Rondorf übli-
chen Einfamilien-, Doppel- und Reihenhäuser, wie aber auch 
Geschosswohnungsbau vorgesehen. 
Städtebauliche Dichte 
Das Neubaugebiet verursacht ein zu starkes Bevölkerungswachstum 
mit den Folgen der Zunahme des Verkehrs und des Lärms sowie feh-
lender Freiräume. 
Kenntnis-
nahme 
 
 
Der Rat der Stadt Köln hat am 11. Februar 2014 das Stadtent-
wicklungskonzept Wohnen beschlossen, im dem die Aus-
gangslage, die Ziele und Leitlinien sowie ein Handlungspro-
gramm für die Wohnbauentwicklung innerhalb von Köln darge-
legt wird. Die Entwicklung dieses Handlungsprogrammes 
wurde notwendig, da es sich bei der Stadt Köln um eine wach-
sende Stadt handelt. Die Kölner Wohnungspolitik stellt sich der 
Herausforderung, für die zuziehenden und die bereits in Köln 
wohnenden Menschen ausreichend neue Wohnungen zu 
bauen und die vorhandenen Wohnungen zu sichern und zu 
verbessern.

76 
 
Stellungnahme Berücksich-
tigung 
Stellungnahme der Verwaltung  
Die Zielvorgaben, die bei der Beschlussfassung noch auf Da-
ten aus dem Jahr 2011 basierten, wurden dabei mittlerweile 
überprüft und angepasst. Der ermittelte Gesamtwohnungsbe-
darf beläuft sich aktuell auf rund 66.000 Wohnungen bis Ende 
2029. Ein Großteil davon wird bereits bis Ende 2019 vor allem 
im Geschosswohnungsbau benötigt. Damit liegt der Gesamt-
wohnungsbedarf deutlich höher als zunächst angenommen. 
Das Plangebiet ist Bestandteil des Wohnungsbauprogramms 
2015 und soll einer erstmaligen baulichen Entwicklung für eine 
Wohnnutzung zugeführt werden. Im Wohnungsbauprogramm 
2015 wird für diese Fläche (Rondorf Nord-West, Kennzeich-
nung: W 206-014) ein Wohnungsbaupotenzial von circa 900 
Wohneinheiten vorgesehen, welche im Einfamilienhaus- bzw. 
Geschosswohnungsbau errichtet werden sollen. Die im Woh-
nungsprogramm dargestellte Flächengröße und der Flächenzu-
schnitt (28 ha) sind weitgehend identisch mit dem vorliegenden 
Plangebiet, werden aber um Erweiterungen im Norden und im 
Westen ergänzt. Weitere Flächen werden für die Erschließung 
und Sicherung einer Stadtbahntrasse notwendig. 
Aufgrund der zum Wohnungsbauprogramm noch gestiegenen 
Anzahl am notwendigen Wohnraum sowie um die Förderfähig-
keit der notwendigen Stadtbahntrasse zu erhöhen erfolgte eine 
Erhöhung der geplanten Wohneinheiten auf 1.300. Die Stadt 
Köln reagiert damit auf den gestiegenen Bedarf an Wohnraum 
in Köln.  
Bezüglich den angesprochen Folgen der Zunahme des Ver-
kehrs und des Lärms sowie fehlender Freiräume wird auf die 
Punkte Verkehr und Umwelt verwiesen. 
Auswirkungen auf Rondorf Nein Bei der Entwicklung von Rondorf Nordwest wird auf ein sozial-
verträgliches Wachstum geachtet. Die bestehende dörfliche 
Struktur soll erhalten bleiben. Es ist geplant, verschiedene

77 
 
Stellungnahme Berücksich-
tigung 
Stellungnahme der Verwaltung  
Es werden negative Auswirkungen auf Rondorf befürchtet. Als Beispiel 
wird zum Beispiel die Siedlung `Am Kölnberg` genannt. Rondorf darf 
nicht seine dörflichen Wurzeln verlieren. 
Quartiere mit einer durchgängigen II-III-geschossigen Bebau-
ung mit Staffelgeschoss Bebauung zu entwickeln. Lediglich am 
Quartiersplatz sind IV geschossige Gebäude mit Staffelge-
schoss geplant. Es sollen unterschiedliche Gebäudeformen 
festgesetzt werden, sodass sich eine Vielfalt in der Baustruktur 
entwickeln kann.  
Der Entwurf sieht neben der baulichen Entwicklung auch eine 
große Grünfläche als zentrales Grünelement der neuen Sied-
lung vor. 
Erhöhung der Wohneinheiten von 1.000 auf 1.300 
Die Erhöhung der Wohneinheiten von 1.000 auf 1.300 Wohneinheiten 
aus Gründen der Fördernotwendigkeit der geplanten Stadtbahn wird 
kritisiert. Es wird die Vermutung einer Wohneinheitenerhöhung aus 
rein wirtschaftlichen Gründen unterstellt. 
Nein Die Erhöhung der Wohneinheiten von vormals 1.000 auf 1.300 
erfolgte insbesondere aufgrund des erhöhten Wohnraumbe-
darfs. In der Tat führt eine Verdichtung an Wohneinheiten auch 
zu einer Verbesserung der Förderfähigkeit des Ausbaus der 
Stadtbahnlinie. Rein wirtschaftliche Gründe stehen jedoch nicht 
im Vordergrund.  
Weniger Wohneinheiten 
Eine geringere Wohneinheitenanzahl wird gefordert. Das Neubauge-
biet geht zu Lasten der ruhigen Wohnverhältnisse. 
Nein Eine Reduzierung der Wohneinheitenanzahl erfolgt nicht. Es ist 
das erklärte Ziel der Stadt Köln, eine ausreichende Anzahl von 
Wohneinheiten aufgrund des erhöhten Wohnraumbedarfes zu 
realisieren. Es wird auf die Stellungnahme 3.1 Städtebaulicher 
Entwurf `Städtebauliche Dichte` verwiesen.  
Einwohneranstieg verhindert Kaufkraftabwanderung 
Der Einwohneranstieg kann der Kaufkraftabwanderung entgegenwir-
ken und die Basis für einen attraktiven Einzelhandel mit vielfältigen 
Dienstleistungen und mit Gastronomie sichern. 
Kenntnis-
nahme 
Entfällt 
Trennende Wirkung durch der geplanten Gebäude und Stadt-
bahntrasse 
Die geplante III-geschossige Bebauung und die geplante Stadt-
bahntrasse bewirken zwischen dem bestehenden Ort und dem Plan-
gebiet eine trennende Wirkung.  
Nein 
 
Bei den an die Bestandsbebauung heranreichenden geplanten 
Gebäuden sieht der Entwurf direkt angrenzend II-geschossige 
Reihen- bzw. Doppelhäuser mit Staffelgeschossen vor. Des 
Weiteren ist hier untergeordnet auch vereinzelt Geschosswoh-
nungsbau geplant. Sämtliche Gebäude müssen die Abstands-

78 
 
Stellungnahme Berücksich-
tigung 
Stellungnahme der Verwaltung  
Auch werden die III-geschossigen Gebäude als zu massiv bewertet. In 
den Bereichen, in welchen die Neubebauung mit III-geschossigen Rei-
henhäusern und Mehrfamilienhäusern an die Bestandsgebäude heran-
rücken, wird die Planung als unverhältnismäßig gesehen. Es wird ge-
nerell eine maximal III-geschossige Gebäudehöhe zzgl. Dach- oder 
Staffelgeschoss gefordert. 
flächen gemäß der BauO NRW einhalten, sodass ein ausrei-
chender Abstand zu der Bestandsbebauung sichergestellt ist. 
Mit der Planung soll eine größtmögliche Verbindung zwischen 
Alt-Rondorf und dem Neubaugebiet geschaffen werden. 
Der derzeitige Entwurf von West 8 sieht für Einzel-, Doppel- 
und Reihenhäuser eine max. III-Geschossigkeit vor. Für den 
Geschosswohnungsbau zum Park werden III-IV-geschossige 
Wohnungsbauten vorgesehen, wobei das IV Geschoss als 
Staffelgeschoss ausgebildet werden soll. Im weiteren Verfah-
ren sind die genauen Höhen zu detaillieren. 
Die Stadtbahntrasse in ein wichtiger Baustein, um die beste-
henden sowie die neuen Verkehre in Rondorf (und Mesche-
nich) aufzunehmen. Damit die Stadtbahn nicht nur von den 
neuen Bewohnern von Rondorf Nordwest sondern auch von 
den heutigen Bewohnern gut zu erreichen ist, erfolgt eine orts-
nahe Führung der Stadtbahntrasse. Stadtbahntrassen können 
in der Tat eine Zensur bzw. Trennung von Ortsteilen darstellen. 
Um diese Trennung möglichst gering zu halten, soll die Stadt-
bahn in einem Grüngleis geführt werden, sodass sich diese op-
tisch gut in die Umgebung einfügt. Darüber hinaus werden 
mehrere Querungen vorgesehen. Neben der Entflechtungs-
straße sind derzeit zwei weitere Querungen für den motorisier-
ten Individualverkehr sowie sechs Querungen für Fußgänger 
bzw. Radfahrer vorgesehen. Hierbei ist zu beachten, dass die 
genaue Ausführung im Rahmen der Planfeststellung erfolgt.  
Alternativstandorte für Wohnungsbau 
Es werden der Kirmesplatz in Rondorf, die Felder und Gartenanlagen 
im Bereich der Hahnenstraße und des Falkenwegs sowie die Felder 
an der Bödinger Straße als Alternativstandorte vorgeschlagen. 
Nein Die genannten Flächen sind nicht ausreichend, um bis zu 
1.300 Wohneinheiten zu errichten. Darüber hinaus sind die 
Projektflächen im `Stadtentwicklungskonzept Wohnen` als Ent-
wicklungsfläche vorgesehen. Der Flächennutzungsplan stellt 
das Siedlungsgebiet als Wohnbauflächen dar. Dies sind Pla-
nungsvorgaben, an denen sich die Stadt gebunden sieht,

79 
 
Stellungnahme Berücksich-
tigung 
Stellungnahme der Verwaltung  
Auf eine Bebauung im Bereich des Galgenbergsees soll aus Gründen 
der Gefahrenabwehr verzichtet werden. Der Flächenverlust für Woh-
nungsbau könne stattdessen in den südlichen Bereichen von Rondorf 
ausgeglichen werden. 
Für den Galgenbergsee sieht das vorliegende Konzept eine In-
anspruchnahme vor. Ziel ist eine Umgestaltung des Sees, aber 
keine Verkleinerung. Unabhängig davon kann bei einer Inan-
spruchnahme des Sees bei einer Ausführung der Maßnahmen 
nach dem Stand der Technik sichergestellt werden, dass zu-
künftig keine Gefahren bestehen. 
Lage lärmträchtiger Anlagen 
Es wird kritisiert, dass nicht alle lärmträchtigen Anlagen des Neubau-
gebietes an den äußeren Rand der Bebauung gelegt werden. 
Kenntnis-
nahme 
Als größter Lärmemittent ist wahrscheinlich die Stadtbahn zu 
sehen. Diese soll bewusst nicht an den Rand des Neubauge-
bietes sondern möglichst nah zum Bestand von Rondorf gelegt 
werden, damit auch die heutigen Bürger von Rondorf die Stadt-
bahn gut erreichen können. Im Rahmen des Planfeststellungs-
verfahrens wird das Thema Lärm geprüft. Auch im Rahmen 
des Bebauungsplanverfahrens wird die geplante Stadt-
bahntrasse in das Lärmgutachten eingestellt. 
Als weitere Lärmemittenten könnten die Einzelhandelseinrich-
tungen eingestuft werden. Diese sollen jedoch aus städtebauli-
chen Gründen möglichst nah an den bestehenden Ortskern ge-
legt werden, um hier eine gute Verbindungsmöglichkeit bzw. 
Erreichbarkeit über kurze Wege zu erzielen. 
3.2 Quartierszentrum, Einzelhandel 
laufende Nummern 1, 6, 19, 35, 77, 79, 104, 133, 152, 157  
Kein Platz für das zukünftige Zentrum 
An der Kapellenstraße bzw. Rodenkirchener Straße ist kein Platz für 
das zukünftige Zentrum bzw. es wird befürchtet, dass sich bei Errich-
tung des Zentrums auf dem Parkplatz an der Kapellenstraße die Park-
platzknappheit verschärft. 
Kenntnis-
nahme 
Die Rodenkirchener Straße / Rondorfer Hauptstraße soll wei-
terhin das Zentrum von Rondorf sein. Dieses wird um den Be-
reich des geplanten Supermarktes im Plangebiet erweitert. Hier 
sind ein Quartiersplatz sowie weitere Einzelhandels- und 
Dienstleistungsbetriebe vorgesehen. Dieser Platz wird mög-
lichst nah am heutigen Zentrum platziert, sodass die Bereiche 
räumlich miteinander gut verknüpft werden können.

80 
 
Stellungnahme Berücksich-
tigung 
Stellungnahme der Verwaltung  
Bestehendes Zentrum mit dem neuen zusammen wachsen lassen 
anstatt zwei Zentren 
Das alte Geschäftsviertel sollte mit dem neuen zusammenwachsen, da 
zwei Zentren nicht sinnvoll erscheinen.  
Ja Der neue Quartiersplatz wird so nah wie möglich an das beste-
hende Geschäftsviertel verortet und über eine direkte fußläu-
fige Anbindung miteinander verbunden. Nutzer des motorisier-
ten Individualverkehrs können den neuen Quartiersplatz über 
die Kapellenstraße und der inneren Erschließung des neuen 
Quartiers erreichen. Eine direkte verkehrliche Verbindung an 
die Rondorfer Hauptstraße ist aus Gründen der Verfügbarkeit 
der Grundstücke nicht möglich. Es ist jedoch gewünscht, die 
zukünftigen Verbindungswege möglichst attraktiv für Fußgän-
ger und den Radfahrer zu gestalten. 
Quartiersplatz zeitgleich mit der Wohnbebauung entwickeln 
Der geplante Quartiersplatz sollte zeitgleich mit der Wohnbebauung 
entwickelt werden und ein verbessertes Einzelhandelsangebot vorse-
hen (Lebensmittelvollsortimenter, Drogeriemarkt, Bäckerei, Restaurant 
mit Ganztags-Angeboten, individuellen Geschäften, Buchhandel). 
Ja Der geplante Quartiersplatz bildet einen zentralen Bereich in-
nerhalb des Entwicklungsgebietes. Eine Zusammenhängende 
Realisierung ist ausdrücklich geplant. Als Ankermieter soll ein 
Vollversorger sowie ein Drogeriemarkt am geplanten Quartiers-
platz errichtet werden. Generell ist die Festsetzung eines Son-
dergebietes für diesen Bereich vorgesehen, bei dem auch Nut-
zungen wie Restaurants sowie Dienstleistungsbetriebe zuläs-
sig sein sollen. 
Es wird nachgefragt, ob es für die Stadtbahnhaltestelle am geplanten 
Zentrum konkrete Planungen gibt, diesen als Knotenpunkt unter-
schiedlicher Verkehrsmittel (Car-Sharing, E-Ladesäulen, Stadtbahn, 
Leihräder, Abstellanlagen für Fahrräder und Pkw) auszubauen. 
Ja Der Quartiersplatz soll eine hohe Aufenthaltsqualität für die 
heutigen und die neuen Bürgerinnen und Bürger erhalten. Eine 
Ausgestaltung als reiner Parkplatz ist nicht vorgesehen. Die 
notwendigen Stellplätze des Vollsortimenters sollen in einer 
Tiefgarage untergebracht werden. Die Stadtbahnhaltestelle in 
unmittelbarer Nähe zum Quartiersplatz ist gut zu Fuß oder mit 
dem Fahrrad erreichen. Abstellanlagen für Fahrräder werden 
im Bereich der Bahnhaltestelle vorgesehen.  
Darüber hinaus soll die Bushaltestelle in den Bereich der Stadt-
bahnhaltestelle verlegt werden, um kurze Umsteigeverbindun-
gen zu schaffen. Car-Sharing Konzepte bzw. E-Ladesäulen 
werden im Rahmen des Mobilitätskonzeptes generell betrach-
tet.

81 
 
Stellungnahme Berücksich-
tigung 
Stellungnahme der Verwaltung  
Geplante Nahversorgung 
Bei der geplanten Nahversorgung ist darauf zu achten, dass die beste-
henden Nahversorger an der Rondorfer Hauptstraße nicht in den Ruin 
getrieben werden. 
Ja Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens wird ein Einzelhan-
delsgutachten erstellt, welches die Auswirkungen auf die zent-
ralen Versorgungsbereiche im Umfeld des Plangebietes unter-
sucht. 
Begrenzung der Verkaufsfläche (VK) 
Es angeregt, vor der exakten Festlegung der Verkaufsfläche den be-
reits vorhandene Einzelhandel (REWE, NETTO, EDEKA) vor Ort ge-
danklich vollständig zu berücksichtigen. Eine überproportionierte Ver-
kaufsfläche würde zumindest für den Betrieb des Rewe als existenz-
bedrohend angesehen. Es wird angeregt, dass der Markt eine Größe 
von circa 880 m² VK nicht überschreitet.  
Kenntnis-
nahme 
Das Einzelhandelsgutachten untersucht die Auswirkungen auf 
die zentralen Versorgungsbereiche im Umfeld des Plangebie-
tes aber auch auf die bestehenden Einzelhandelsbetriebe. In 
Abstimmung mit dem Lenkungskreis Einzelhandel wird im wei-
teren Verfahren eine maximale Verkaufsfläche für den Vollsor-
timenter verbindlich festgesetzt.  
Es ist bei einer geplanten Größe des Vollsortimenters von 
2.200 m² Verkaufsfläche sowie zusätzlichen 600 m² für einen 
Drogeriemarkt nicht grundsätzlich auszuschließen, dass sich 
mittelfristig einer der beiden Vollsortimenter (REWE bzw. 
EDEKA), die jeweils unterdurchschnittlich große Betriebsein-
heiten und damit deutliche Wettbewerbsnachteile aufweisen, 
vom Markt zurückziehen könnten. Auch wenn die beiden 
Märkte aufgrund ihrer Standorte außerhalb Zentraler Versor-
gungsbereiche nicht schützenswert im Sinne des Bau- und Pla-
nungsrechts sind, erfüllen sie dennoch wichtige Nahversor-
gungsfunktionen für die Wohnbevölkerung. Es ist daher im 
Rahmen des Bebauungsplanverfahrens zu prüfen, welche Ver-
kaufsflächen zulässig sein sollen und ob ggf. eine Verlagerung 
eines der beiden Märkte an den Planstandort umgesetzt wer-
den kann. So stünde den Bewohnern des Stadtteils Rondorf 
ein moderner Vollsortimenter als Nahversorger zur Verfügung 
und der entsprechende Markt könnte seine Wettbewerbsposi-
tion deutlich ausbauen. 
Eröffnung des neuen Einzelhandel 
Es wird angeregt, die neuen Einzelhandelsflächen nicht bereits in den 
ersten Stufen des Neubauprojektes zu etablieren, sondern erst, wenn 
Kenntnis-
nahme 
Der Vorhabenträger beabsichtigt, das Gesamtgebiet sukzes-
sive  in Bauabschnitten zu realisieren. Es ist nicht beabsichtigt,

82 
 
Stellungnahme Berücksich-
tigung 
Stellungnahme der Verwaltung  
ein Großteil der Häuser bezogen ist. Eine frühere Bereitstellung des 
Marktes könnte für die vorhandenen Märkte existenzbedrohend sein. 
die Einzelhandelsstandorte vor der Wohnbebauung zu realisie-
ren. Eine genaue Festlegung der Bauabschnitte erfolgt im wei-
teren Verfahren. 
3.3 Wohnformen, öffentlich geförderter Wohnungsbau 
laufende Nummern 1, 79, 104, 118, 135, 152, 157, 163, 164 
Öffentlich geförderter Wohnungsbau 
Der geplante Anteil von 30 % für den öffentlich geförderten Wohnungs-
bau wird begrüßt. 
Es wird bemängelt, dass 434 Sozialwohnungen neben den bereits be-
stehenden Flüchtlingsheimen in Rondorf angesiedelt werden sollen. 
Dies würde zu einer negativen Sozialstruktur in Rondorf führen. 
Es wird nachgefragt, wer den vorgegebenen Anteil im Rahmen des ko-
operativen Baulandmodells überwacht. 
 
Kenntnis-
nahme 
Mit der Regelung, einen Teil der Wohnungen im öffentlich ge-
förderten Segment zu realisieren, wird dem Ziel der Stadtent-
wicklung nach bezahlbarem Wohnraum gefolgt. Die Stadt Köln 
und der Vorhabenträger werden einen städtebaulichen Vertrag 
abschließen, der eine entsprechende Regelung enthalten wird. 
Mit der Planung von 1.300 neuen Wohneinheiten ergeben sich 
mindestens 390 neue öffentlich geförderte Wohnungen auf das 
gesamte Plangebiet von über 30 Hektar verteilt. In diesem Ver-
hältnis kann von einer Sozialverträglichkeit ausgegangen wer-
den, auch wenn im Umfeld bereits öffentlich geförderte Woh-
nungen bestehen. Es ist erklärtes Ziel der Stadt Köln, den öf-
fentlich geförderten Wohnraum auszubauen, da diesbezüglich 
im Stadtgebiet insgesamt eine Unterversorgung besteht. 
Es wird dargelegt, dass für den Anfang vom Lindenweg sozial geför-
derter Wohnungsbau beantragt wurde, dieser jedoch abgelehnt wurde, 
da er zu nah an der Autobahn A 4 gelegen sei. Nun sei der sozial ge-
förderter Wohnungsbau im neuen Plangebiet vorgesehen.  
Kenntnis-
nahme 
Der Stadt ist nicht bekannt, ob hier ein entsprechender Antrag 
gestellt wurde. 
Wohnungsmischung von selbstgenutztem Wohneigentum, Miet-
wohnungsbau und Baugenossenschaften 
Es wird nachgefragt, welches prozentuale Verhältnis der Wohnungsmi-
schung (selbstgenutztes Wohneigentum, Mietwohnungsbau und Bau-
genossenschaften) vorgesehen ist und wie der Übergang von Alt zu 
Neu gestaltet wird. 
Kenntnis-
nahme 
Ziel des Vorhabenträgers ist es, eine ausgewogene Woh-
nungsmischung zu realisieren.

83 
 
Stellungnahme Berücksich-
tigung 
Stellungnahme der Verwaltung  
Alternative Wohnformen/ Mehrgenerationenwohnen 
Es wird kritisiert, dass der derzeitige Entwurf keine alternativen Wohn-
formen, insbesondere in Form der Mehrgenerationenwohnen vorsähe. 
Gemäß Ratsbeschluss vom 08.04.2014 seien beim Verkauf von städti-
scher Flächen neue gemeinschaftliche Wohnformen zu berücksichtig-
ten. Dieses sollte in einem städtebaulichen Vertrag mit dem Investor 
Amelis gesichert werden.  
Ja Im städtebaulichen Konzept ist ein Mehrgenerationen-Wohnhof 
im zentralen Bereich des geplanten Quartiersplatz vorgesehen. 
3.4 Soziales und Pflege 
laufende Nummern 40, 79, 139, 152 
Angebote für Kurz- und Langzeitpflege und Tagesangebote und 
Wohnangebote zum Wohnen mit Betreuungsbedarf 
Es wird bemängelt, dass es im Süden des Stadtbezirkes Rodenkirchen 
keine Einrichtungen für Kurz- und Langzeitpflege, keine Tagesange-
bote, keine Wohnangebote zum Wohnen mit Betreuungsbedarf gibt. 
Auch sähe das Amt für Soziales und Senioren einen Bedarf für eine 
vollstationäre Einrichtung, evt. auch im Verbund mit einer solitären 
Kurzzeitpflegeeinrichtung. Der konkrete Bedarf läge sogar bei über der 
maximalen Platzzahl für vollstationäre Pflegeeinrichtungen von 80 
Plätzen. Im Plangebiet sollten daher entsprechende Angebote ge-
schaffen bzw. preisgünstige Flächen für diese Nutzungen angeboten 
werden. 
Kenntnis-
nahme 
Im Rahmen eines allgemeinen Wohngebietes sind neben Woh-
nen unter anderem auch Anlagen für soziale und gesundheitli-
che Zwecke zulässig. Demnach sind sowohl Seniorenheime, 
seniorengerechte Wohnungen, Tagespflege und Pflegeheime 
etc. zulässig. Konkrete Planungen hierzu liegen bislang auf-
grund des Planungsstandes noch nicht vor. 
Kindertagesstätten/ Kindergarten und Pflegeheim auf einem 
Grundstück 
Es wird angeregt, in Anlehnung an generationenübergreifende Pro-
jekte eine gemeinsame Entwicklung von Kindertagesstätten / Kinder-
garten und Pflegeheim auf einem Grundstück voran zu treiben und 
eine hierfür ausreichend bemesse Fläche vorzusehen. 
Kenntnis-
nahme 
Entsprechende Flächen stehen im Plangebiet zur Verfügung. 
Konkrete Planungen hierzu liegen bislang aufgrund des Pla-
nungsstandes noch nicht vor.

84 
 
Stellungnahme Berücksich-
tigung 
Stellungnahme der Verwaltung  
3.5 Soziale Infrastruktur (Schulen, Kindertagesstätten) 
laufende Nummern 1, 19, 68, 79, 104, 126, 127, 133, 141, 152, 157 
Geplante Schulen und Kindertagesstätten 
Von den Einwender/-innen erfolgen unterschiedliche Bewertungen zu 
den geplanten Schulen und Kindertagesstätten. Zum Teil werden 
diese als sinnvoll und als ausreichend erachtet. Kritische Stellungnah-
men beschreiben, dass aufgrund des demografischen Wandels zu 
viele Einrichtungen geplant würden. Bei Reduzierung der genannten 
Einrichtungen könnte der gewonnene Platz einer großzügigen Schul-
sportanlage zugutekommen. Diese könne auch von der Grundschule 
und der weiterführenden Schule genutzt werden. 
Kenntnis-
nahme 
Der Bedarf von Kindergärten- und Grundschulplätzen wurde 
vom Amt IV/2 Integrierte Jugendhilfe- und Schulentwicklungs-
planung ermittelt. Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens 
wurde diskutiert, ob eine Grundschule mit sechs Zügen oder 
zwei Grundschulen mit einmal vier bzw. einmal zwei Zügen er-
richtet werden sollen. Das Fachamt entschied sich für zwei 
Grundschulstandorte, um auf zukünftig Entwicklungen im Be-
reich der notwendigen Schülerzahlen flexibler reagieren zu 
können. Bei einem reduzierenten Bedarf wäre es denkbar, eine 
Schule aufzugeben oder umzunutzen, zum Beispiel als Senio-
renheim. 
Der Bedarf für eine Schulsportanlage wurde vom zuständigen 
Fachamt nicht angemeldet. 
Flexible Umnutzung der geplanten Grundschulstandorte 
Es wird dargestellt, dass die bestehende Grundschule an der Adler-
straße in den vergangenen Jahren zwischen drei und sechs Zügen 
aufwies. Es sei damit zu rechnen, dass zu einem späteren Zeitpunkt 
zwei Grundschulen in Rondorf ausreichend seien. Daher wird nachge-
fragt, ob die Lage der geplanten Schulen – insbesondere die weiter-
führende Schule – so geplant sei, dass eine der Grundschulen optional 
in die weiterführende Schule integriert werden kann. 
Kenntnis-
nahme 
Eine geplante Grundschule befindet sich in fußläufiger Entfer-
nung zur der weiterführenden Schule. Bei einem reduzierten 
Bedarf an Grundschul- und einem steigenden Bedarf an Plät-
zen für die weiterführende Schule wäre es grundsätzlich mög-
lich, die Grundschule in die weiterführende Schule zu integrie-
ren.  
Zeitgleiche Umsetzung der sozialen Infrastruktureinrichtungen 
und der Wohnbebauung 
Von den Einwender/-innen wird gefordert, dass die sozialen Infrastruk-
tureinrichtungen zeitgleich mit der Wohnbebauung erfolgen sollten. 
Eine Inbetriebnahme erst Jahre nach Einzug der neuen Bürger sei 
nicht angebracht. 
Kenntnis-
nahme 
Es ist vorgesehen, dass die weiterführende Schule, eine 
Grundschule sowie einige Kitastandorte mit als erstes umge-
setzt werden sollen.

85 
 
Stellungnahme Berücksich-
tigung 
Stellungnahme der Verwaltung  
Es wird nachgefragt, ob es einen „Masterplan“ für Kitas gibt, so dass 
eine 24-Stunden-Betreuung, zumindest eine Betreuung zu sehr frühen 
und zu sehr späten Arbeitszeiten von Eltern möglich wird. 
 Die Festlegung Öffnungs- und Betreuungszeiten von Kitas ist 
nicht Bestandteil des Bebauungsplanverfahrens. 
Sicherheit im Straßenverkehr im Bereich der Schulen 
Von den Einwender/-innen wird nachgefragt, ob die Straßen so konzi-
piert sind, dass ein sicheres Aussteigen ohne Straßenüberquerung 
möglich sein wird. 
Kenntnis-
nahme 
Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens erfolgt eine Fest-
setzung der Flächen für die Schulen nach Größenvorgaben 
durch das Fachamt.  
Bei Planung der Straßen werden die Hol- und Bringverkehre 
berücksichtigt im Bereich der Schulen berücksichtigt. Insbeson-
dere für die weiterführende Schule wurde Wert darauf gelegt, 
dass diese in unmittelbarer Nähe zu einer Haltestelle der Stadt-
bahn errichtet wird. Hier sollen vermehrt Anreize geschaffen 
werden, dass die Schülerinnen und Schüler mit der Straßen-
bahn zur Schule kommen. 
(Außen)Sportanlage 
Von den Einwender/-innen wird angeregt, eine (Außen)Sportanlage 
vorzusehen. Diese Anlage sollte eine Laufbahn (mindestens 250 m), 
ein darin eingebettetes Spielfeld, eine Sprintstrecke (100 m), eine 
Sprunganlage (Weit- und Hochsprung) sowie eine Wurfanlage (Kugel-
stoßen, Diskus und Speerwurf) enthalten. Die Anlage sollte auch durch 
die Grundschule genutzt werden können. 
Kenntnis-
nahme 
Eine entsprechende öffentlich zugängige Anlage ist derzeit im 
Plangebiet nicht vorgesehen. Im Rahmen der geplanten Errich-
tung neuer Schulen werden solche Anlagen vorgehalten, so-
weit diese für den Schulbetrieb benötigt werden. 
 
3.6 Sport- und Freizeiteinrichtungen 
laufende Nummern 11, 35, 79, 118, 127, 152 
Kinderspielplatz Ecke Weißdornweg / Lindenweg 
Von den Einwender/-innen wird gefordert, dass der seit Jahren ge-
plante und genehmigte Kinderspielplatz an der Ecke Weißdornweg / 
Lindenweg in Hochkirchen (neben dem Flüchtlingsheim) gebaut wird. 
Ja Der genannte Kinderspielplatz befindet sich in Realisierung.

86 
 
Stellungnahme Berücksich-
tigung 
Stellungnahme der Verwaltung  
Sportplatzplanung an der Husarenstraße/ Kapellenstraße 
Von den Einwender/-innen wird nach der geplanten Sportplatzplanung 
an der Husarenstraße / Kapellenstraße gefragt. 
Kenntnis-
nahme 
Für den geplanten Sportplatz an der Husarenstraße / Kapellen-
straße besteht ein rechtsverbindlicher Bebauungsplan. Die 
Umsetzung erfolgt unabhängig von diesen Bauleitplanverfah-
ren. 
Konzept zur Nutzung der künftigen Sportanlagen/ Turnhallen der 
neuen Schulen/ Konzept für eine offene Sportinfrastruktur wie 
Bolz- und Basketballplatz, Skateranlage, Fußball 
Von den Einwender/-innen wird nachgefragt, ob es ein mit den Sport-
vereinen abgestimmtes Konzept zur Nutzung der künftigen Sportanla-
gen, insbesondere auch der Turnhallen der neuen Schulen sowie ein 
Konzept für eine offene Sportinfrastruktur wie Bolz- und Basketball-
platz, Skateranlage, Fußball etc. gibt, welcher nicht über Vereine orga-
nisiert wird, gibt. Ebenfalls wird nachgefragt, ob es Begegnungsplätze 
für Jugendliche geben wird, welche so platziert sind, dass sie Anwoh-
ner nicht stören. 
Kenntnis-
nahme 
Die geplanten Turnhallen sollen außerhalb der Schulzeiten 
auch den ansässigen Sportvereinen zur Verfügung gestellt 
werden.  
Innerhalb des Plangebietes sollen neben dem kurzfristig umzu-
setzenden Kinderspielplatz am Weißdornweg weitere vier 
Spielplätze errichtet werden. Diese sind im Bereich des Quar-
tierspark sowie bei der Kapellenstraße vorgesehen. 
Des Weiteren soll ein Bolzplatz westlich des Plangebietes und 
nördlich des neuen Sportplatzes entwickelt werden. Dieser 
Standortort wurde aufgrund der guten Erreichbarkeit und aus 
lärmtechnischen Gründen gewählt. 
Weitere Planungen für Basketballplätze und Skateranlagen 
sind derzeit nicht vorgesehen. 
Haus der Familie 
Es wird nachgefragt, ob es im Rahmen des Neubaugebietes Möglich-
keiten gibt, eine entsprechende Einrichtung zum „Haus der Familie“ 
mit vielfältigen Nutzungsmöglichkeiten zu schaffen, da das bestehende 
„Haus der Familie“ an einer Kapazitätsgrenze arbeitet.  
Kenntnis-
nahme 
Es gibt Überlegungen, im Quartierspark ein Gebäude zu integ-
rieren, welches für die Rondorfer Bürgerinnen und Bürger zur 
Verfügung stehen soll. Denkbar wäre zum Beispiel auch ein 
„Haus der Familie“. Die Finanzierung der Realisierung und Un-
terhaltung muss allerdings unabhängig von der Planung erfol-
gen. 
Sportanlage des SC Rondorf 
Es wird kritisiert, dass die gezeigten Pläne und Modelle nicht die neue 
Sportanlage des SC Rondorf aufzeigen. Dieses würde Gefahren für 
die Umsetzung der beiden Vorhaben bedeuten. Es müsse für alle er-
sichtbar sein, dass neben der englischen Schule der neue Sportplatz 
geplant sei. Ansonsten sei zu befürchten, dass Immobilien-Interessen-
ten oder bereits Zugezogene gegen den Bau des neuen Sportplatzes 
ja Der geplante Sportplatz des SC Rondorfs wird in den städte-
baulichen Entwurf nachrichtlich übernommen. Im Bebauungs-
planentwurf sowie später im rechtsverbindlichen Bebauungs-
plan werden benachbarte Bebauungspläne genannt.

87 
 
Stellungnahme Berücksich-
tigung 
Stellungnahme der Verwaltung  
prozessieren könnten. Dies würde zu weiteren Verzögerungen bzw. zu 
Vermarktungsproblemen führen. 
3.7 Sonstiges zum Thema städtebaulicher Entwurf und Infrastruktur 
laufende Nummern 7, 14, 35, 79, 99, 139, 152 
Kitaplanung auf Fremdgrundstück 
Es wird gerügt, dass auf einem Privatgrundstück eine in Planung be-
findliche Kita vorgesehen wurde, ohne dass die Eigentümer vorher in 
Kenntnis gesetzt wurden. Auch wurden die Eigentümer nicht um Er-
laubnis zur Veröffentlichung gebeten. Außerdem seien die Eigentümer 
auch von Anfang an bereit und die der Lage, auf ihrem Grundstück 
selbst zu bauen. 
Prüfung im 
weiteren Ver-
fahren 
Der Vorhabenträger steht mit den Eigentümern des Grund-
stücks in Gesprächen, mit dem Ziel eine einvernehmliche Re-
gelung zur Einbringung des Grundstücks in das Verfahren zu 
schließen. 
Tennisplätzen am Großrotter 
Es wird nachgefragt, ob auf den Außen-Tennisplätzen am Großrotter 
Weg zukünftig Häuser errichtet werden sollen. 
Nein Der angesprochene Bereich liegt außerhalb des Bebauungs-
planverfahrens und wird im Flächennutzungsplan der Stadt 
Köln nicht als Wohnbaufläche dargestellt. Eine Wohnbebauung 
ist in diesem Bereich derzeit planungsrechtlich nicht möglich. 
Schrebergärten Husarenstraße 
Es wird nachgefragt, ob die Schrebergärten der Husarenstraße von 
der Planung betroffen seien. 
Kenntnis-
nahme 
Die Schrebergärten an der Husarenstraße sind von der Pla-
nung nicht berührt. Einzig die Zufahrt zur Entflechtungsstraße 
wird geringfügig angepasst. 
Inanspruchnahme privater Flächen 
Es wird bemängelt, dass private Grundstücke für die Planung in An-
spruch genommen werden, die heute mit einer anderen Nutzung be-
legt sind. Die könne auch Existenz zerstörend sein. 
Prüfung im 
weiteren Ver-
fahren 
Grundsätzlich können für die städtebauliche Entwicklung eines 
Plangebietes auch private Flächen, d.h. Grundstücke, die sich 
nicht im Eigentum der Stadt Köln oder des Vorhabenträgers 
befinden, mit in die Planung einbezogen werden. Im Verfahren 
gilt es zu prüfen und zu konkretisieren, ob und in welchem Um-
fang die jeweiligen Flächen für den Gesamtzusammenhang der 
Planung benötigt werden. Um die Flächenverfügbarkeit zu 
überprüfen zu können, werden die Eigentümer mit in die Pla-
nung einbezogen.

88 
 
Stellungnahme Berücksich-
tigung 
Stellungnahme der Verwaltung  
Mehrzweckraum  
Es wird nachgefragt, ob es vorgesehen ist, einen Mehrzweckraum, z. 
B. innerhalb der weiterführenden Schule, zu errichten, der auch sei-
tens der Bürger Rondorfs vielfältig nutzbar ist. 
Kenntnis-
nahme 
Im Rahmen eines allgemeinen Wohngebietes sind neben Woh-
nen unter anderem auch Anlagen für soziale und gesundheitli-
che Zwecke zulässig somit auch Mehrzweckräume für Bürge-
rinnen und Bürger. Die Verortung sowie die Finanzierung und 
Unterhaltung muss unabhängig von der Planung erfolgen. 
Bestehende Wasserleitung im Wirtschaftsweg vom Weißdornweg 
in Richtung Rodenkirchener Straße 
Es erfolgt der Hinweis, dass im Bereich des derzeit vorhandenen Wirt-
schaftsweg vom Weißdornweg in Richtung Rodenkirchener Straße un-
ter der Straße eine Wasserleitung besteht, welche seinerseits im Zuge 
des Baugebiets Corona Rondorf verlegt worden ist. Bei der Verlegung 
sei nicht davon ausgegangen worden, dass dieser Bewirtschaftungs-
weg für den normalen Straßenverkehr erweitert werden könnte. Die 
Wasserleitung müsste demnach mit erheblichen technischen und fi-
nanziellem Aufwand so verlegt werden, dass auch bei einer Nutzung 
der geplanten Straße durch Schwerverkehr kein Schaden an der Was-
serleitung entsteht. 
Kenntnis-
nahme 
Die Lage der Wasserleitung ist bekannt. Da die Entflechtungs-
straße nicht nördlich verläuft, ist eine Berücksichtigung der Lei-
tung nicht erforderlich. 
Begegnungsräume/ Stadtteilbibliothek 
Es wird angeregt, Begegnungsräume zu schaffen. Daher sollten kleine 
Gewerbeeinheiten in die Wohnsiedlungen integriert werden wie zum 
Beispiel Bäcker oder Kiosk mit Postfiliale, Eisdiele an Park, Räume für 
VHS Kurse, Apotheke, Arztpraxis, Therapieräume, Yogaschule sowie 
eine Stadtteilbibliothek. 
Kenntnis-
nahme 
Innerhalb eines allgemeinen Wohngebietes sind nehmen 
Wohngebäuden auch die der „Versorgung des Gebiets dienen-
den Läden, Schank- und Speisewirtschaften sowie nicht stö-
rende Handwerksbetriebe“ und „Anlagen für kirchliche, kultu-
relle, soziale, gesundheitliche und sportliche Zwecke“ zulässig. 
Die angeregten kleinen Gewerbeeinheiten und eine Stadtteil-
bibliothek werden somit über den Bebauungsplan nicht ausge-
schlossen und können bei entsprechender Nachfrage errichtet 
werden.

89 
 
Stellungnahme Berücksich-
tigung 
Stellungnahme der Verwaltung  
3.8 Qualitätssicherung 
laufende Nummern 79, 152 
Gestaltungssatzung/ Gestaltungsleitlinien für den öffentlichen 
Raum, für die Architektur und die privaten Grünflächen 
Es wird nachgefragt, ob es verbindliche Gestaltungsleitlinien für den 
öffentlichen Raum, für die Architektur und die privaten Grünflächen ge-
ben wird. Diesbezüglich wird nachgefragt, ob diese Leitlinien im Be-
bauungsplan oder in Form einer Gestaltungssatzung festgesetzt wer-
den können. Vertiefend wird nachgefragt, ob es eine Gestaltungssat-
zung geben wird, um die einzelnen Architekturstile in einen gestalteri-
schen Zusammenhang zu bringen. 
Kenntnis-
nahme 
Im Rahmen der Planung soll ein Gestaltungshandbuch entwor-
fen werden, das Vorgaben für die gestalterische Entwicklungen 
im Plangebiet macht. 
 
Es wird nachgefragt, wie die geplante positive Kleinteiligkeit auch in 
der Umsetzungsphase garantiert werden können.  
Kenntnis-
nahme 
Im Bebauungsplan werden u. a. Bereiche für die Errichtung 
von Einfamilien-, Doppel- bzw. Reihenhäusern sowie von Ge-
schosswohnungsbau festgesetzt werden, welche die grundle-
genden Gedanken des Entwurfs von West 8 sichern werden. 
Wettbewerbsverfahren 
Es wird nachgefragt, ob es für die einzelnen Baufelder Wettbewerbs-
verfahren geben wird, um die gestalterische Qualität zu sichern. 
Ja Für einzelne Baufelder ist vorgesehen, Qualifizierungsverfah-
ren durchzuführen. 
Grundstücksvergabe für Baugenossenschaften, Baugemein-
schaften, Mehrgenerationenprojekte, selbstgenutztes Eigentum, 
Mietwohnungsbau 
Es wird nachgefragt, wie Baugenossenschaften, Baugemeinschaften, 
Mehrgenerationenprojekte, selbstgenutztes Eigentum, Mietwohnungs-
bau etc. bei der Grundstücksvergabe angemessen berücksichtigt wer-
den. Es wird nachgefragt, ob hier ausschließlich der höchste Grund-
stückspreis oder auch die Qualität des Konzeptes ausschlaggebend 
sei. Diesbezüglich wird auch nachgefragt, wie sichergestellt werde, 
Kenntnis-
nahme 
Mit der Entwicklung des Wohnquartieres soll ein wesentlicher 
Beitrag zur Versorgung der Bevölkerung an Einfamilienhäu-
sern, Eigentumswohnungen sowie Wohnungen im geförderten 
Geschosswohnungsbau geleistet werden. Es ist geplant, ver-
schiedene Wohnquartiere zu entwickeln und 30% der neuen 
Wohneinheiten als öffentlich geförderte Wohnungen zu  
errichten, so dass die Schaffung und Erhaltung sozial stabiler 
Bewohnerstrukturen ermöglicht werden. 
Darüber hinaus wird ein Vertriebskonzept mit einer Konkretisie-
rung der Planung durch den Vorhabenträger erarbeitet. Dabei

90 
 
Stellungnahme Berücksich-
tigung 
Stellungnahme der Verwaltung  
dass möglichst viele Einkommensgruppen und Lebensformen in Ron-
dorf ihr neues Zuhause finden. 
werden auch Sonderformen wie zum Beispiel Mehrgeneratio-
nenprojekte berücksichtigt. 
3.9 Flächennutzungsplanverfahren 
laufende Nummern 26, 45, 66, 67, 70 
Flächennutzungsplanänderung 
Zu der geplanten Flächennutzungsplanänderung liegt ein Widerspruch 
des Trägers der Landschaftsplanung vor. Es wird daher gefordert, auf 
die Änderung des Flächennutzungsplanes zu verzichten und die 
dadurch erforderlichen Anpassungen am Projekt vorzunehmen. 
Nein Die städtebauliche Planung sieht eine Überschreitung der im 
Flächennutzungsplan dargestellten Siedlungsfläche vor und 
überplant Flächen für die Landwirtschaft, Grünflächen mit teil-
weise landwirtschaftlicher Nutzung sowie Vorrang- und Maß-
nahmenflächen. Entsprechend sind Konflikte mit den Aussagen 
des Landschaftsplans und des Flächennutzungsplan zu erwar-
ten.  
Es handelt sich um einen dynamischen Planungsprozess, wel-
cher alle Belange der städtebaulichen Entwicklung und des 
Umweltschutzes berücksichtigen muss. Die Planung erfolgt in 
enger Abstimmung mit dem Träger der Landschaftsplanung. 
Eine finale Prüfung des Trägers der Landschaftsplanung erfolgt 
zu einem Planungsstand, in welchem die städtebaulichen und 
umwelttechnischen Erfordernisse miteinander und gegeneinan-
der abgewogen wurden. 
Tennisakademie 
Als planungsrechtliche Kompensationsmöglichkeit für den Einschnitt in 
die privaten Grundstücke der Tennisakademie aufgrund der geplanten 
Entflechtungsstraße wird eine Änderung des Flächennutzungsplans 
beantragt. Im Bereich Weißdornweg / Großrotter Weg sollte ein Misch-
gebiet bzw. östlich anschließend an die zurzeit bestehende Tennisflä-
che ein Wohngebiet bis zur geplanten Entflechtungsstraße nördlich / 
nordöstlich dargestellt werden. 
Nein Die nun geplante Vorzugsvariante 4a.2+ bzw. auch die Vari-
ante 4.3 führen nicht mehr zu einer Inanspruchnahme von 
Grundstücken der Tennisakademie.

91 
 
Stellungnahme Berücksich-
tigung 
Stellungnahme der Verwaltung  
3.10 Bebauungsplanverfahren 
laufende Nummern 15, 17, 18, 26, 27, 43, 45, 70, 107, 158 
Veröffentlichung der auf der Abendveranstaltung gezeigten Prä-
sentation 
Es wird bemängelt, dass die auf der Bürgerversammlung am 
29.06.2018 gezeigten Folien nicht veröffentlich worden seien, obwohl 
dieses bei der Versammlung zugesagt worden sei. 
Kenntnis-
nahme 
Auf der Bürgerversammlung am 29.06.2018 wurde zugesi-
chert, die präsentierten Folien auf den Internetseiten der Stadt 
Köln zu veröffentlichen. Dies erfolgte nach vollständiger Prü-
fung der Nutzungs- und Veröffentlichungsrechte. 
https://www.stadt-koeln.de/leben-in-koeln/planen-bauen/bebauungs-
plaene/aktuelle-bebauungsplaene/rondorf-nord-west-koeln-rondorf 
Erläuterung des Verfahrensablaufs 
Es wird darum gebeten, den weiteren Verfahrensablauf zu erklären. 
Dabei solle insbesondere dargelegt werden, die nächsten anstehen-
den Termine und Fristen zu nennen. Ferner wird um Rückmeldungen 
an die Bevölkerung bzw. dem Personenkreis gebeten, welche im Rah-
men der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung Stellungnahmen abge-
geben haben. 
 
Kenntnis-
nahme 
Nach Durchführung der frühzeitigen Bürgerbeteiligung gemäß 
§ 3 (1) BauGB erfolgt die Ausarbeitung der Unterlagen aus den 
eingegangenen Stellungnahmen aus der frühzeitigen Träger- 
und Öffentlichkeitsbeteiligung für den Beschluss der Politik 
über die weitern Planinhalte.  
Im Anschluss erfolgen die Ausarbeitung der Planunterlagen 
und die Erstellung des Bebauungsplan-Entwurfs für die Offen-
lage. Nach Durchführung der Beteiligung der Behörden und 
sonstigen Trägern öffentlicher Belange gemäß § 4 (2) BauGB 
erfolgt die Offenlage gemäß § 3 (2) BauGB, bei der die Öffent-
lichkeit erneut Stellung zu den beiden Bauleitplanverfahren 
nehmen kann. Diese werden ausgewertet. Sofern sich hieraus 
keine Änderungen des Bebauungsplan-Entwurfes ergeben, 
wird dieser durch Satzungsbeschluss durch den Rat der Stadt 
Köln und anschließende öffentliche Bekanntmachung zur 
Rechtskraft gebracht.  
Nach einem ggf. erfolgten Satzungsbeschluss werden die Stel-
lungnehmer über den Umgang der Stellungnahmen informiert.  
Aufgrund des großen Entwicklungsgebietes und seiner bedeut-
samen Planung ist geplant, im Zusammenhang mit der Offen-
lage eine erneute öffentliche Bürgerinformation durchzuführen.

92 
 
Stellungnahme Berücksich-
tigung 
Stellungnahme der Verwaltung  
Weitere Informationen zum Bebauungsplanverfahren sind auf 
den Internetseiten der Stadt Köln zu finden: 
https://www.stadt-koeln.de/leben-in-koeln/planen-bauen/bebau-
ungsplaene/aufstellen-eines-bauleitplanes 
Darüber hinaus wird die Öffentlichkeit ebenfalls bei den Plan-
feststellungsverfahren für die Entflechtungsstraße und für die 
Stadtbahntrasse sowie beim wasserrechtlichen Genehmi-
gungsverfahren beteiligt. Einen verbindlichen Zeitplan kann es 
zu diesem frühen Verfahrensstand nicht geben. 
Tennisakademie –Wertverlust oder Kompensation durch Planung-
recht 
Es wird befürchtet, dass die für den Teilabschnitt der Entflechtungs-
straße notwendige Abgabe von erforderlichen Grundstücken den dau-
erhaften Betrieb und die Existenz des Standorts der Tennisakademie 
gefährden könne.  
Die damaligen Kriterien zur Wahl der Immobilie waren unter anderem, 
dass kein Durchgangs- oder Individualverkehr an der Immobilie vorbei-
führt, bei gleichzeitig exzellenter Verkehrsanbindung. Der Bau der Ent-
flechtungsstraße würde diesen Standortqualitäten widersprechen, zu-
mal bei einer Anbindung an die Meschenicher Umgehungsstraße mit 
deutlich mehr Autoverkehren zu rechnen sei. Die bestehende Wohn- 
und Arbeitsstättenqualität würde durch die Entflechtungsstraße im-
mens reduziert. Ein Ersatz dieser Immobilie würde, soweit er über-
haupt zu finden sei, ein Vielfaches mehr kosten, als durch den Verkauf 
der Flächen zu erzielen sei. 
Der Wunsch zu der Errichtung der Entflechtungsstraße kann nachvoll-
zogen werden, jedoch würde dann eine planungsrechtliche Kompen-
sationsmöglichkeit erforderlich. Es wird daher beantragt, als Kompen-
sation für die Eingriffe in die Tennisakademie durch die Stadt Köln ei-
nen Bebauungsplan aufzustellen, dessen Geltungsbereich die in der 
Stellungnahme genannten Grundstücke umfassen soll. Durch einen 
Kenntnis-
nahme 
Mit Datum vom 26.03.2020 fasste der Rat der Stadt Köln den 
Beschluss, die Entflechtung auf der Grundlage der sogenann-
ten Südvariante 4a.2+ weiterzuverfolgen, dabei aber den östli-
chen Abzweig der Vorzugsvariante nach Norden zur Hahnen-
straße entfallen zu lassen (Variante 4.3) und hierfür die Plan-
feststellung bei der Bezirksregierung Köln zu beantragen. 
Diese Variante beinhaltet nicht mehr Bereiche der Tennisaka-
demie, sodass die aufgeführten Bedenken nun nicht mehr von 
Relevanz für die Planung sind.

93 
 
Stellungnahme Berücksich-
tigung 
Stellungnahme der Verwaltung  
teilweisen bzw. überwiegenden Geschosswohnungsbau in geschlos-
sener Bauweise mit entsprechenden Lärmschutzvorkehrungen könnte 
das Vorhaben dazu beitragen, die Lärmemissionen der Entflechtungs-
straße als auch des vorhandenen Autobahnkreuzes gegenüber den 
bereits bestehenden Wohnbebauungen abzuschirmen. Diese Maß-
nahme soll als Interessensausgleichs für die durch den Neubau der 
Entflechtungsstraße betroffenen Anlieger dienen. 
3.11 Planfeststellungsverfahren 
laufende Nummer 13 
Bürgerbeteiligung im Rahmen der Planfeststellungsverfahren 
Es wird nachgefragt, ob sich die Bürger auch im Rahmen der Planfest-
stellungsverfahren zur Entflechtungsstraße einbringen können und, ob 
die Bürger über dieses Verfahren informiert würden bzw. in welcher 
Form die Information erfolgt. 
Kenntnis-
nahme 
Die Öffentlichkeit wird auch im Rahmen des Planfeststellungs-
verfahrens zur Entflechtungsstraße beteiligt. Neben einer früh-
zeitigen Bürgerinformation erfolgt auch in diesem Verfahren die 
Auslage der Pläne, zu denen sich die Öffentlichkeit äußern 
kann.  
Über das Amtsblatt wird zur gegebenen Zeit die Öffentlichkeit 
über die Beteiligungsschritte informiert. 
3.12 Projektkoordination 
laufende Nummern 79, 104, 133, 152, 157 
Projektkoordinator/in 
Es wird nachgefragt, wann der/die seitens der Verwaltung zugesagten 
Projektkoordinator/in einsetzt werde. Es sei unverzichtbar, dass das 
Projekt Rondorf Nord-West von einem/einer Projektkoordinator/in ge-
steuert wird, der/ die die Arbeiten im Gesamtkontext Politik-Verwal-
tung-Investor-Bauträger koordiniert. Es wird nachgefragt, wer den/die 
Projektkoordinator/in stellen werde, die Stadt Köln oder der Projektent-
wickler?  
Es wird dargelegt, dass der Projektkoordinator dafür Sorge tragen  
Ja Seit August 2018 ist eine Fachreferentin für Großprojekte ein-
gestellt worden, welche dem Dezernat Stadtentwicklung, Pla-
nung, Bauen und Wirtschaft unterstellt ist. 
 
 
 
 
Die Dezernats- und Fachämterübergreifende Projektarbeit er

94 
 
Stellungnahme Berücksich-
tigung 
Stellungnahme der Verwaltung  
solle, dass die beteiligten Ämter und Dienststellen nicht unabhängig 
voneinander sondern koordiniert zusammen arbeiten. 
folgt über eine Lenkungsgruppe, welche die Fachreferentin ko-
ordiniert und in welcher sie mitwirkt.  
3.13 Sonstiges ohne Themenzuordnung 
laufende Nummern 8, 28, 31, 35, 39, 41, 79, 87, 88, 152, 159 
Neuer Vorstand des SC Rondorf 1912 e.V. 
Es wird mitgeteilt, dass in der Mitgliederversammlung des SC Rondorf 
1912 e.V. ein neuer Vorstand gewählt worden ist. Hierbei hat sich die 
Zuständigkeit des Aufgabenkreises „neue Platzanlage und neues Ver-
einsheim“ geändert. Aus diesen Gründen wird darum gebeten, dass 
der mündliche Vortrag im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung am 
29.06.2018 des Vertreters des SC Rondorfs als seine private Erklä-
rung einzuordnen. Entsprechend soll auch zukünftig nur noch mit den 
neuen Vertretern die Angelegenheiten besprochen werden. Ebenso 
wird darum gebeten, dem Stellungnehmer die E-Mailanschriften von 
Frau Müller (Amtsleitung Stadtplanungsamt) sowie Herrn Baudezer-
nent Greitemann mitzuteilen, damit sie ebenfalls über den Personen-
wechsel informiert werden können. 
Kenntnis-
nahme 
Entfällt.  
Bei ggf. notwendigen Abstimmungen bzgl. des Sportplatzes er-
folgen diese ausschließlich mit den in der Stellungnahme ge-
nannten Personen. Eine Weiterleitung der Mail-Adressen an 
die Amtsleitung bzw. Dezernatsleitung folgt nicht. Hierfür hat 
der Vorstand selber Sorge zu tragen. 
Referenzen des Planungsbüros West 8 
Es wird darum gebeten, die Referenzen des Planungsbüros West 8 
darzulegen, um sicherzustellen, dass das Büro mit vergleichbaren Pro-
jekten bereits vertraut ist. Die Referenzprojekte sollten hinsichtlich Pla-
nung und Durchführung erfolgreich abgeschlossen sein. 
Kenntnis-
nahme 
Bei West 8 handelt es sich um ein renommiertes international 
tätiges Planungsbüro mit Büros in Rotterdam, New York und in 
Belgien. Auf folgender Homepage kann sich die Öffentlichkeit 
über die Arbeit und Referenzen des Büros informieren: 
http://www.west8.com 
Zweifel an Berücksichtigung der Stellungnahmen 
Es wird bezweifelt, dass die Bedenken und Anregungen der Bürger 
gesammelt und berücksichtigt werden. Dies sei bei der Errichtung des 
Flüchtlingsheims in Rondorf schon nicht erfolgt. Hier sei keine Rück-
sicht auf die Anwohner genommen worden. Durch das Flüchtlingsheim 
Kenntnis-
nahme 
Alle in der genannten Frist eingegangenen Stellungnahmen, 
einschließlich sechs verfristete Stellungnahmen, sowie die Nie-
derschrift der öffentlichen Abendveranstaltung werden vom 
Stadtplanungsamt unter Beteiligung der Fachämter ausgewer-
tet. Die Ergebnisse werden in einer Abwägungstabelle bzw. in 
einer Niederschrift zur Abendveranstaltung zusammengestellt 
und den politischen Gremien zur Entscheidung vorgelegt.

95 
 
Stellungnahme Berücksich-
tigung 
Stellungnahme der Verwaltung  
entstünde viel Lärm, sodass eine Terrassennutzung nicht mehr mög-
lich sei. Bei einem Verkauf könnte der ursprüngliche Marktwert wohl 
nicht mehr erreicht werden. 
Die in der Stellungnahme genannte Flüchtlingsunterkunft 
wurde nicht über einen Bebauungsplan geregelt. Bei der Ein-
richtung handelt es sich um eine temporäre Nutzung. Bei Um-
setzung der nun vorgesehenen Planung müsste das Flücht-
lingsheim verlagert bzw. aufgegeben werden. 
Gewinnerzielung für den Investor 
Es wird befürchtet, dass sich an der Planung ausschließlich der Inves-
tor bereichern würde, aber auf die Verkehrsproblematik nicht einge-
gangen würde. 
Kenntnis-
nahme 
Die Kölner Wohnungspolitik stellt sich der Herausforderung, für 
die zuziehenden und die bereits in Köln wohnenden Menschen 
ausreichend neue Wohnungen zu bauen und die vorhandenen 
Wohnungen zu sichern und zu verbessern. Der Rat der Stadt 
Köln hat am 11. Februar 2014 das Stadtentwicklungskonzept 
Wohnen beschlossen, im dem die Ausgangslage, die Ziele und 
Leitlinien sowie ein Handlungsprogramm für die Wohnbauent-
wicklung innerhalb von Köln dargelegt wird. Diesem Ziel fol-
gend, soll im Plangebiet ein Betrag zur Deckung des dringend 
benötigten Wohnraums geleistet werden.  
Es handelt sich somit nicht um eine Planung, die allein auf eine 
Gewinnmaximierung der Investoren abzielt, sondern ist im Inte-
resse der Stadt Köln. Aus diesem Grunde fasste der Stadtent-
wicklungsausschuss am 14. Dezember 2017 den Beschluss 
zur Aufstellung des Bebauungsplanverfahrens. 
Die Entwicklung des neuen Siedlungsgebietes wird durch ein 
gesetzlich vorgegebenes Bebauungsplanverfahren durchge-
führt. Die Planung der Entflechtungsstraße sowie der Stadt-
bahnverlängerung erfolgen über separate Planfeststellungsver-
fahren, die ebenfalls strengen gesetzlichen Regelungen unter-
worfen sind.  
Alle umweltrelevanten Themen umfangreich untersucht und 
bewertet. Hierzu wird ein Umweltbericht auf Grundlage umwelt-
bezogener Gutachten erstellt und der Öffentlichkeit im Rahmen 
der Offenlage gemäß & 3 Absatz 2 BauGB zur Einsicht gege-
ben. Die Verkehrsthematik bildet einen großen Schwerpunkt 
der Planung.

96 
 
Stellungnahme Berücksich-
tigung 
Stellungnahme der Verwaltung  
Darstellung des Planentwurfs in der Möglichkeitsform 
Es wird bemängelt, dass bei dem vorgestellten Planentwurf alles in der 
Möglichkeitsform dargestellt worden sei. Es wird erwartet, dass eine 
eindeutige Klarheit, insbesondere bei dem Bau der Infrastrukturmaß-
nahmen, geschaffen wird. 
Kenntnis-
nahme 
Bei dem Verfahrensstand der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteili-
gung handelt es sich der Sache nach um einen Planungsstand, 
in welchem die Planung noch in Entwicklung ist. Dieses ist 
auch das Ziel, da im weiteren Verfahren geprüft wird, ob ggf. 
vorgetragene Einwendungen aus der Öffentlichkeit oder Stel-
lungnahmen der Dienststellen und der Träger öffentlicher Be-
lange bei der Planung berücksichtigt werden können oder müs-
sen. Bei der Offenlage gemäß § 3 (2) BauGB sind die Planun-
gen detailliert ausgearbeitet, sodass sie die Grundlage des Be-
bauungsplan-Entwurfs bilden. Im Rahmen der Offenlage wer-
den die detaillierten Festsetzungen der Öffentlichkeit präsen-
tiert. 
Darstellung der Planung in einem Modell  
Es wird angeregt, für den Bereich des geplanten Dorfplatzes inklusive 
der Haltestelle der Stadtbahntrasse im Bereich der Kapellenstraße ein 
Modell inklusive der topografischen Höhen zu erstellen, da in diesem 
Bereich das Gelände rapide abfällt. Es sei schwer, sich die Gegeben-
heiten mit dem vorhandenen Modell vorzustellen. Es würde auch dazu 
helfen, Fußwegeführungen zu planen und die Auswirkungen für die 
anliegenden Grundstücke zu erahnen. 
Kenntnis-
nahme 
Der Vorhabenträger wird diese Anregung für den weiteren Pla-
nungsprozess aufnehmen und die Lage des Dorfplatzes und 
der Haltestelle der Straßenbahn in einer Höhendarstellung vi-
sualisieren. 
 
Zeitplan 
Es wird nachgefragt, ob es einen konkreten Zeitplan gibt und wie die 
einzelnen Maßnahmen (Verkehrsinfrastruktur, Wohnbebauung, soziale 
Infrastruktur, Einzelhandel, ÖPNV) synchronisiert werden. 
Kenntnis-
nahme 
Es wird auf die Stellungnahme 3.10 Bebauungsplanverfahren 
`Erläuterung des Verfahrensablaufs` verwiesen. 
 
Informationen über den weiteren Planungsprozess 
Es wird nachgefragt, in welcher Form die Stadt Köln und die Amelis 
beabsichtigt, die Rondorfer Bürger über den weiteren Planungspro-
zess zu informieren und in die Planung einzubinden. Wie werden die 
Bürger in der nächsten durch die Verwaltung zugesagten Öffentlich-
keitsbeteiligung weiter einbezogen? 
Kenntnis-
nahme 
Vorhabenträger und Stadt werden sich über die weiteren Betei-
ligungsverfahren abstimmen. Gemäß dem BauGB ist für die 
Bauleitplanverfahren zwingend eine öffentliche Auslegung ge-
mäß § 3 Abs. 2 BauGB erforderlich. Auch im Rahmen der 
Planfeststellungsverfahren sind Öffentlichkeitsbeteiligungen

97 
 
Stellungnahme Berücksich-
tigung 
Stellungnahme der Verwaltung  
gesetzlich vorgesehen. Darüber hinaus ist beabsichtigt im Rah-
men der Offenlage eine weitere Öffentlichkeitsveranstaltung 
durchzuführen. 
Konzeptvergaben 
Es wird nachgefragt, wie Konzeptvergaben gesichert werden, über den 
Bebauungsplan oder über einen städtebaulichen Vertrag? 
Kenntnis-
nahme 
Hierzu werden sich Vorhabenträger und Stadt im weiteren Pro-
zess abstimmen. 
Informationsweitergabe an Bau- und Kaufinteressenten 
Es wird darum gebeten, die Stellungnehmer über weitere Neuigkeiten 
zum Bauvorhaben zu informieren, da sie sich für den Bau eine Einfa-
milien- oder Reihenhaus interessieren. 
Kenntnis-
nahme 
Den Stellungnehmern wird empfohlen, das Amtsblatt der Stadt 
Köln zu verfolgen, da diesem sowohl der Zeitraum für die Of-
fenlage gemäß § 3 (2) BauGB wie auch der Satzungsbe-
schluss entnommen werden kann. Weitern sind sämtliche Ver-
fahrensschritte den Internetseiten der Stadt Köln zu entneh-
men.

Anlage 2 Städtebaulicher Entwurf Stand FÖB Juni 2018

187 Zeichen

r  
, / 
I 
Anlage 2
Städtebauliches Planungskonzept
Amelis/ West 8 urban design & landscape architecture b.v 
ohne Maßstab
Planungsstand Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung 29.06.2018

Anlage 3 Städtebaulicher Entwurf Stand Juli 2020

5052 Zeichen

1
2
3 4
5
6
7
8
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14
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24
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18
28
26
11
16
31
30
12
17
32
34
33
Geschützter Landschaftsbestandteil 
zwischen den Höfen
KiTa
KiTa
KiTa
KiTa
Sonderbaustein
Jugendspiel-
Mobil
Spielplatz
Spielplatz
Spielplatz
Spielplatz
Spielplatz
Offene Spielwiese
Bolzplatz
Retentionsfläche
Retentions-
fläche
Quartierspark
Ausgleichsfläche
St. Georges Schule
Grundschule
10.002m²
Grundstück
Mehrgenerationen-
Wohnhof
Retentionsfläche
Retentions-
fläche
Grundschule
5.050m²
Grundstück
Nahversorger
Pflege-
einrichtung
Rondorf Markt
Haltestelle
Haltestelle
B&R-
Anlage
Mobilitäts-
station
Mobilitäts-
station
Mobilitäts-
station
B&R-
Anlage
Radweg 5% Steigung
Weiterführende Schule
31.273m²
Grundstück
Kap
ellens
traße
Kapell
enstr
aß
e
Rondorfer Haup
tstraße
Roden
kirchenerstraße
Rode
nkirchenerstraße
Am Höfchen
Am Höfchen
Birk
enweg
Birk
enweg
Birk
enwe
g
Weißdornweg
Weißd
ornweg
Lerchenweg
Bödin
gerstraße
Husarenstraße
KKiK
KKK
ababababbbbbbbbbbbbbbbbonononon
MM
33333
2
33333
eeee
oooo
MMMMMM
aaaa
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nnnchhch
222
3131313
eeeeneeneenee
hoooohoooohh
ge eenegenegeneeneeneeneggg
II+DII+DII+D
II+DII+DII+D
II+DII+DII+D
II+DII+DII+D
II+DII+DII+D
II+DII+DII+II+D
II+DII+DII+DII+D
DDDII+DII+DDII+DDDDDDD
II+DII+DII+D
II+DII+DII+D
II+DDDII+DDII+D
II+DII+DII+D
II+DI+DII+DDII+DII+DD II D+DII+D+D+DII
I+DI+DII+D+DI+DI
I +D+I+++DI D
II+DII+DII+DDII+D
II++D+II++D+II+D
II+II+II++D+D+D+
II+II+II++D+D+D+D+
II+II+II++D+D+D+D+
DDI+I+D+DDI +
II+DII+DII+D DDII+DDII+DDII+D
+DII+DI++DII
I+DI++DII+I++D
II++D+II+D+D+D+DII+D
II+DII+DII+DDDD
II+DII+DII+DII+DII+DII+DI+DI+D
II+DII+DDDII+DDDD
II+DI++DI++D+
II++++D+D+D+D+
I+DII+I+D+DD+D
II+++D+I+++D+D+DI+D
II+DII+II+II++D+D+D+D+D+D
DII++D+DDDDI
DII++D+DDDDI
DII++D+DDDDI
II+D+DI++DI+II+
II++D+III
II++D+III
II+DDII+DDII+D+DD
II+DII+DIII+DI+I
II+D+D++++D++
II+D+II+D++D+II+
II+I DDIII +DDD+
II++D+II+++D+II+D
+DII+DI++DII
II++D+DII+D+D+DII+
II+D+D++D+II
II+IIII+II++D+D+D+D
II++D++D+II++II+D II+++D+II++++D+II+D II+++D+II+++D+II+D II+++D+II++++D+II+D
II+D+
II+II+II++D+D+D+D+
II+II+II++D+D+D+D+
II+DII+DII+DII+D
II+II+II++D+D+D+D+
II+DII+DII+DII+DII+DII+DII+DII+D II+II+II++D+D+D+D+
II+D
II+DII+DII+DII+DII+DII+DII+D
II+DII+DII+D
II+II+II+II++D+D+D+D+D+
II+DII+DII+DII+DII+DII+DII+DII+D
II+DII+DII+D
II+DII+DII+D
II+DII+DII+D+DII+D
II+DII+DII+D+DII+D
II+DII+DII+D
II+II+II++DD+D+D+D+
II+DII+DII+D
II+DII+DII+DII+DII+D
II+DII+DII+D
I+DIII+DII+D
III+DIII+DII+D
II+II++DII+II+DII++D
DII+II+II+DII+D
II+D+DI +D+D+DI
II+DDII+DII+DII+DD
DII+DII+DII+D+DII+DDI+II+I++D+D+D+D+
II+DII+DII+DII+DII+D
II
II
II
III+DIII+III+DIII+DIII+D
III+DIII+DIII+D
III+DIII+DIII+DIII+D
III+DIII+DIII+D
III+DIII+DIII+DDIII+DIII+DIII+DIII+DIII+III+D
III DIII DIII+DIII D
+DII +DII++DI
DDI+DI+DIIIII+DD+D
III+DIII+DIII+D
DIII+III+DIIII +DD+
+D+II +DIII++DII
DII+II+DII+DDIIIII+
I+DII D+DDDIIIII DD+D
DII+DII+DDIIIII+
+DII +II++DDII
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DDII+II+DII+DDIIIII+
I I+DI+DIII+I+I D
DIII+DI+DDI+
III+DIII++DIIIIII++D
III+DI DDII+DDDIIII+D
III+DIII+DIIIII+DI
III+D+DIII+DIII+DIII+D
II +D+III+++DII D
II++S+II+II+SSII
II+S
II+S II+S
II+S
II+S
II+S II+S
II+S
II+S
II+S II+S II+S
II+S
II+S
II+S
SIII+SI+SSSIII+SI+SII
II+SSSII+II+SSII+S
I+SIIII+SI+SII
I+SIII+S+SI
++S+II++SS
+S+I+++S+SII+I+S
+S+S+S+S+S+SII++S
SSII+SII+SSSII+SII+SSS
I+II+SI+III++SI+S+S
II+S
IIIIIIIIIIIIII
IIIIIIIIIIIIII
IIIIIIIIIIIIIII
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IIIIIIIIIIIIII
II
IIIIIIIIIIIII
IIIIIIIIIIIIIIII
IIIIII
IIIIII
IIIIIIIIIII
IIIIIIIIIIIIIIII
IIIIIIIIIIIIII
III
III + I + DI + II
+ DII + D+
II + S II + II SSII II + SS+ 
I + SSII SSSII + SIIIII + SI SS
III + S+S
II + S
SIII + SSS
III
III
III
III
III
III
III
III
III
III
III
III
III
II + S
II + SI
II + DDDI + DI DI 
III + S+ SIIII +I S III + S III + S
III III + SIII III + S
III + SI
III + III + SIII + III +
III + SIII + SIII + SIII + S
III +III + SIII +II IIIIII + SIII 
III +III + SIII +II IIIII + SII
IIIII + SII
III III + SIII III
+III + S+
IIIII + SII
IIIII + SII
IVIV + SIVIV
IV + SIV + SIV + SIV
IV + SV + SV + SV SSSSSS
IVIV + SIVIV
IVV + SVV
IV + SV + SV + SVI
III + S
III + S+ SIIIIII + S
IIIIII + SIIIIII III + S
III II + SIII III
III
III + SI + SI + SII
III I + SI + SI
III + DIII + D+ III D
III + S
III + SIII + SIII + SSIIII
III + III + SIII + II + 
IIIII + SIII
III + S
III III + SIII II
II + S+ III + SS
III + S
III + DI
I + D+ DIII D+I
I + D+ DIIII + D
 + D+ DIII D+ I
III + DI + D+I D
III + D+ DIII + I D
II + D+ DII + DI III + D
III + DIII + DI I + D
III + D+ DIII + DI I
III + DIII + D+ DIII DDDDDD
III + DIII + DIII + D
III ++ D+
III + DD+ III + + III + D+ + 
+ DIV + D+ D
IV + DDV ++ DV
IV + DDIV ++ DIV
IV + DDV D
III ++ D+III
III + III + D++III + +
III ++ D+ D
III + + D+ + ++
III ++ D+
III + DDIII +++III + D
III + D+DII +I I+D +
III + DDI ++ DI 
III + D+ DIII D+  I
I + D+ DIII D+ I
SIII + SSS
SIII + SSS
III + DDIII + + DII
e
III
I
I
III
II
II
II
II
Anlage 3
Städtebauliches Planungskonzept
Amelis/ West 8 urban design & landscape architecture b.v 
ohne Maßstab
Planungsstand  15.07.2020

Anlage 5 Quartiersplatz alternative Variante Dorfgemeinschaft

139 Zeichen

Anlage 5 
Quartiersplatz Entwurf Dorfgemeinschaft 
Perspektive, Tagesansicht Blick von Süden 
 
 
Perspektive, Nachtansicht Blick von Süden

Anlage 7 Plakat zur Bürgerveranstaltung

4422 Zeichen

Die eingehenden Stellungnahmen werden der Bezirksvertretung Rodenkirchen (BV2) vorgelegt, die darüber berät und entscheidet, wie die Planung aus Sicht der 
Bezirksvertretung weiter betrieben werden soll. Danach wird der Stadtentwicklungsausschuss Vorgaben für die weitere Bearbeitung beschließen.
Schriftliche Stellungnahmen können in der Zeit vom 29.06.2018 bis 16.07.2018 an den Bezirksbürgermeister des Stadtbezirks Rodendirchen, Herrn Mike Homann, 
Bezirksrathaus Rodenkirchen, Hauptstr. 85, 50996 Köln oder per E-Mail an mike.homann@stadt-koeln.de gerichtet werden.
Auskünfte zur Planung erteilen bei der Stadt im Dezernat VI Stadtentwicklung, Planen und Bauen - Stadtplanungsamt 0221 221- 27008 Herr Makrutzki (Planung), 
0221 221- 27141 Frau Langer (B-Plan), 0221 221- 22011 Frau Wagner (FNP), sowie im Dezernat VIII Mobilität und Verkehrsinfrastruktur - Amt für Brücken, Tunnel und 
Stadtbahnbau 0221 221- 27808 Herr Dörkes (Straßen) und Amt für Straßen und Verkehrsentwicklung 0221 221- 22718 Herr Melchert (Stadtbahn)
Beschreibung des Plangebietes
Das Plangebiet liegt im Süden von Köln im Stadtteil 
Rondorf und gehört zum Stadtbezirk Rodenkirchen. Es 
umfasst eine Fläche von circa 700.000 m² (70 ha). 
Bebauungsplan (B-Plan)
In Abstimmung mit dem Stadtplanungsamt des Dezerna-
tes für Stadtentwicklung, Planen und Bauen hat ein Inves-
tor, die AMELIS Projektentwicklungs GmbH Co. KG für 
das Plangebiet „Rondorf Nord-West“ in Köln-Rondorf ein 
städtebauliches Planungskonzept erarbeitet.
Ziel der Planung ist,
Schaffung dringend benötigter, innerstädtischer Wohn-
EDXÀlFKHQPLWHLQHUEHGDUIVJHUHFKWHQ,QIUDVWUXNWXU+LHU-
für wird ein Neubaugebiet mit circa 1.300 Wohneinheiten 
in verschiedenen Wohnquartieren entwickelt.
Umsetzung von 30% der neuen Wohneinheiten als öffent-
lich geförderte Wohnungen
Erweiterung der bestehenden sozialen Infrastruktur um 
eine weiterführende Schule, die notwendigen Grundschul-
plätze sowie vier Kindertagesstätten
Entwicklung und Sicherung von Flächen zur Erweiterung 
des bestehenden Nahversorgungsangebots in Form ei-
nes Lebensmittelmarktes an einem Quartiersplatz
6FKDIIXQJHLQHUQHXHQ(QWÀHFKWXQJVVWUD‰H]XU5HJHOXQJ
des Verkehrs aus dem bestehenden Ort und dem Verkehr 
des Neubaugebietes mit gleichzeitiger Verknüpfung des 
alten Ortskerns mit dem neuen Siedlungsgebiet 
Regelung der bestehenden Verkehrssituation sowie Ge-
staltung und Aufwertung des vorhandenen öffentlichen 
Straßenraums in Rondorf
Ausbau des vorhandenen öffentlichen Personennahver-
kehrs (ÖPNV), hierfür Bereitstellung von Flächen für die 
Verlängerung der Stadtbahnlinie 5 vom Verteilerkrei Süd 
bis nach Köln-Meschenich
)UGLHJHSODQWH(QWÀHFKWXQJVVWUD‰HXQGGLH6WDGWEDK-
QHUZHLWHUXQJVLQGLP3ODQNRQ]HSW)UHLKDOWHÀlFKHQIUGLH
Trassenführungen vorgesehen. Die rechtliche Umsetzung 
HUIROJWIUGLH(QWÀHFKWXQJVVWUD‰HXQGGLH6WDGWEDKQHU-
weiterung über jeweils eigenständige Planfeststellungsver-
fahren.
Flächennutzungsplan (FNP)
Im Flächennutzungsplan der Stadt Köln wird das Plange-
biet für den Bereich der geplanten Siedlungserweiterung 
EHUZLHJHQGDOV:RKQEDXÀlFKHJHVWHOOW
'LHQ|UGOLFKXQGVGZHVWOLFKGHU:RKQEDXÀlFKHGDUJH-
VWHOOWHQ*UQÀlFKHQXQG)OlFKHQIU0D‰QDKPHQGHV
1DWXUVFKXW]HVXQGGHU/DQGVFKDIWVSÀHJHZHUGHQ]XP7 HLO
HEHQIDOOVDOV:RKQEDXÀlFKHQHQWZLFNHOW6RPLWLVWSDUDOOHO
zum Bebauungsplanverfahren gemäß § 8 Abs. 3 BauGB 
eine Änderung des FNPs erforderlich.
Hinweis zum Verfahren
Das Bebauungsplanverfahren wird nach den Vorschriften 
des Baugesetzbuches (BauGB) durchgeführt. Nach der 
Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung 
gemäß § 3 Absatz 1 BauGB und der Abstimmung der Pla-
nung mit den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher 
Belange gemäß § 4 Absatz 2 BauGB wird der ausgearbei-
tete Bebauungsplan-Entwurf für die Dauer eines Monats 
öffentlich ausgelegt (§ 3 Absatz 2 BauGB). Während der 
Offenlagefrist können erneut Stellungnahmen abgegeben 
werden, über die der Rat der Stadt Köln vor dem Sat-
zungsbeschluss entscheidet.
Rondorf Nord-West in Köln - Rondorf
Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit an der Bauleitplanung 
gemäß § 3 Absatz 1 Baugesetzbuch 
am 29.06.2018 um 18:00 in der Aula der Gesamtschule Rodenkirchen, 
Sürther Straße 191, 50999 Köln
Übersichtskarte Plangebiet (unmaßstäbllich) Wohnstraße
Städtebauliches Planungskonzept (unmaßstäblich)





Quartiersplatz
$QODJH

Anlage 10 Abwägungstabelle TÖB

23547 Zeichen

/ 2 
 
Darstellung und Bewertung der eingegangenen Stellungnahmen aus der Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher 
Belange zum Bebauungsplanverfahren –Arbeitstitel: Rondorf Nord-West in Köln Rondorf – Stadtbezirk Rodenkirchen. 
Die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) wurde vom 09.10.2017 bis zum 
16.11.2017 durchgeführt. Im Zeitraum der Beteiligung sind 17 Stellungnahmen eingegangen.  
Nachfolgend werden die eingegangenen Stellungnahmen fortlaufend nummeriert. Daran anschließend werden in Übereinstimmung mit der laufenden Num-
merierung die Inhalte der Stellungnahmen (stichwortartig) sowie ihre Berücksichtigung im weiteren Verfahren dargestellt. Bei inhaltlich gleichen Stellung-
nahmen wird auf die jeweilige erste Stellungnahme der Verwaltung verwiesen.  
 
Auswertung der Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB 
Stellungnahme – wesentliche Inhalte Berücksichtigung/ Bemerkung Stellungnahme der Verwaltung 
Bezirksregierung Köln, Verkehrsdezernat / 1 
Keine grundsätzlichen verkehrlichen Bedenken 
Verkehr 
Die neue Umgehungsstraße ist verkehrlich nur 
vertretbar, wenn der Durchgangsverkehr so we-
nig wie möglich durch Einmündungen, Zufahr-
ten und Knotenpunkte aufgehalten wird. 
Die Erschließung der St. Georges Schule soll-
ausschließlich über Kapellenstraße erfolgen. 
 
Kenntnisnahme 
 
Kenntnisnahme 
 
 
Nein 
 
Kenntnisnahme 
 
Mit Ratsbeschluss vom 26.03.2020 soll entgegen der Darstel-
lung der bei der frühzeitigen Beteiligung der Träger öffentlicher 
Belange die sogenannten Südvariante 4a.2+ als neue Vorzugs-
variante weiter verfolgt werden. Diese Vorzugsvariante umfährt 
den Stadtteil Rondorf im Osten und Süden. Die ursprünglich ge-
plante nördliche Entflechtungsstraße entfällt nun und wird durch 
die südliche Entflechtungsstraße ersetzt. Allerdings erhält die im 
Plangebiet nördlich verlaufende Erschließungsstraße einen di-
rekten Anschluss an den Weißdornweg, sodass über diese 
Straße auch zukünftig Entflechtungsverkehre stattfinden kön-
nen.  
Die derzeitige Erschließung der St. Georges Schule erfolgt von 
der Kapellenstraße über die Husarenstraße. Zukünftig ist vorge-
sehen die Erschließung von der Kapellenstraße über die vorge-
nannte Erschließungsstraße, die im Bereich der Husarenstraßen 
deren Verlauf übernimmt, zu regeln. 
Anlage 10

- 2 - 
 
/ 3 
 
Stellungnahme – wesentliche Inhalte Berücksichtigung/ Bemerkung Stellungnahme der Verwaltung 
Die Erschließung des neuen Wohnviertels soll 
über wenige entweder signalisierte Knoten-
punkte oder Kreisverkehre erfolgen. 
Prüfung im weiteren Verfahren 
 
Die detaillierte Erschließungsplanung für das geplante Wohn-
viertel erfolgt im weiteren Verfahren und wird mit dem Amt für 
Straßen und Verkehrsentwicklung kontinuierlich abgestimmt. 
Die Ausgestaltung der Kreuzung mit neuer 
Stadtbahn ist im Bereich Weißdornweg unter 
erhöhter technischer Sicherheit in Form einer 
Bahnsicherung mit Schranken auszubauen. 
Kenntnisnahme 
 
Hierzu werden Regelungen im Rahmen der weiteren Planungen 
für die Stadtbahn getroffen. 
Es erfolgt die Forderung nach einem Verkehrs-
gutachten zur Bestimmung der baulichen und 
verkehrlichen Maßnahmen und über die Art und 
Ausgestaltung der Knotenpunkte. 
Ja 
 
Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens wird ein Verkehrs-
gutachten erstellt und bezüglich der notwendigen Inhalte mit 
dem Amt für Straßen und Verkehrsentwicklung abgestimmt. 
Es erfolgt die Anregung, die betroffenen und 
notwendigen Verkehrsflächen insbesondere an 
den Verbindungsstellen mit dem vorhandenen 
Straßennetz mit in den Bebauungsplan zu neh-
men (z.B. Knotenpunkt Kapellenstraße / Umge-
hungsstraße, hier ist ggf. Kreisverkehr ein not-
wendig).  
Es erfolgt die weitere Anregung, die Verkehrs-
flächen innerhalb des Plangebietes so auszu-
weisen, dass zu erkennen ist, ob es sich um 
Straßen mit Separationsprinzip oder um Stra-
ßen mit der Ausstattung für eine verkehrsberu-
higte Zone handelt.  
 
Prüfung im Verfahren 
 
 
 
 
Nein  
 
Im weiteren Verfahren bzw. in den parallel laufenden Planungen 
zur Stadtbahn ist die Ausgestaltung der Knotenpunkte zu unter-
suchen. Sollte sich dabei ein Kreisverkehr als beste Lösung her-
ausstellen, könnten die notwendigen Flächen Gegenstand des 
Planfeststellungsverfahrens werden bzw. könnte eine Anpas-
sung an den Geltungsbereich des Bebauungsplanes erfolgen.  
Im weiteren Verfahren sind die Verkehrsflächen im geplanten 
Wohnviertel zu konkretisieren. Im Bebauungsplan erfolgt eine 
Festsetzung Verkehrsfläche. Eine weitere Differenzierung der 
einzelnen Straßenquerschnitte erfolgt nicht 
Die dem Straßenbau zu Grunde liegenden Querschnitte werden 
im Verfahren sowie bei Erstellung des Erschließungsvertrags mit 
dem Amt für Straßen und Verkehrsentwicklung abgestimmt. 
Lärm 
Die bisher ermittelten Lärmwerte für die Bebau-
ung weisen auf eine erhöhte Belastung hin, da-
her wird aktiver Lärmschutz (Schutzwall) not-
wendig 
Ja 
 
Im Bebauungsplanverfahren wird ein Lärmgutachten erstellt, auf 
dessen Grundlage ein Lärmschutzkonzept ausgearbeitet wird. 
Die erforderlichen Lärmschutzmaßnahmen werden im Bebau-
ungsplan festgesetzt.

- 3 - 
 
/ 4 
 
Stellungnahme – wesentliche Inhalte Berücksichtigung/ Bemerkung Stellungnahme der Verwaltung 
Bezirksregierung Köln, Dezernat 33 / 2 
Keine Bedenken 
Kenntnisnahme Entfällt 
Bezirksregierung Köln, Dez. 52 / 5 
Die Belange des Dezernats werden nicht be-
rührt. 
Kenntnisnahme Entfällt 
Bezirksregierung Köln, Dez. 53 / 6 
Keine Bedenken 
Kenntnisnahme Entfällt 
Bezirksregierung Düsseldorf, Kampfmittelbesei-
tigung / 7 
Es wird eine Überprüfung der zu bebauenden 
Fläche auf Kampfmittel empfohlen. 
Ja 
 
In den Bebauungsplan wird ein entsprechender Hinweis aufge-
nommen. 
Industrie- und Handelskammer zu Köln / 8 
Es wird die Befürchtung über verkehrliche 
Probleme im Kölner Süden geäußert, da die 
Nord-Süd-Stadtbahn derzeit noch nicht bis zum 
Verteilerkreis führt und die geplante Entlas-
tungsstraße am nicht leistungsfähigen Weiß-
dornweg und im späteren Verlauf an der Straße 
Im Wasserwerkwäldchen endet. 
Anregung, die Verkehrserschließung vor dem 
Hochbau fertigzustellen, um eine Beeinträchti-
gung der allgemeinen Verkehrssituation im Köl-
ner Süden zu vermeiden. 
 
Kenntnisnahme 
 
 
 
Prüfung im weiteren Verfahren 
 
Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens wurden bereits um-
fangreiche Untersuchungen zur verkehrlichen Situation im Be-
reich des Plangebietes durchgeführt. Im weiteren Verfahren wird 
ein Verkehrsgutachten ausgearbeitet. Hier ist der Nachweis zu 
führen, dass die Verkehre verträglich abzuwickeln sind bzw. wel-
che Maßnahmen hierfür erforderlich sind.  
Im weiteren Verfahren ist zu prüfen, welche Abhängigkeiten zwi-
schen der Verkehrserschließung und den geplanten Bauab-
schnitten besteht. Grundsätzlich kann der Hochbau erst nach 
Fertigstellung der Baustraßen realisiert werden. 
Regionalforstamt Rhein-Sieg-Erft / 9 
Es wird die Anregung gegeben, eine Untersu-
chung durchzuführen, welche die Auswirkun-
gen einer Aufforstung der circa 12 ha großen 
 
Prüfung im weiteren Verfahren 
 
 
Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens werden die Auswir-
kungen der ebenfalls noch im Detail zu bestimmenden Aus-
gleichsmaßnahmen bewertet. Es wird ein Umweltbericht erstellt,

- 4 - 
 
/ 5 
 
Stellungnahme – wesentliche Inhalte Berücksichtigung/ Bemerkung Stellungnahme der Verwaltung 
Ausgleichsfläche auf den Lärmschutz, den 
Sichtschutz und die Luftqualität sowohl für die 
Neubaubereiche als auch für bestehende Sied-
lungen und die im Westen anschließende Klein-
gartenanlage hat. 
Hinweis, dass eine Aufforstung in der angege-
benen Flächengröße einen Wald mit einer Tiefe 
von durchschnittlich 120 m entstehen lässt, 
ohne den Freiraumcharakter des Bereiches 
übermäßig einzuschränken. 
Hinweis, dass die Planung die Chance bietet, 
den Waldflächenanteil zu erhöhen. Inwieweit 
ein dann über ein gefordertes Ausgleichsvolu-
men hinausgehender ökologischer Wert des 
Waldes einem Ökokonto zugeschlagen werden 
kann, soll im Zuge der Planungen erörtert wer-
den. 
 
 
 
Prüfung im weiteren Verfahren 
 
 
 
Prüfung im weiteren Verfahren 
welcher die Auswirkungen der Planungen und die notwendigen 
Ausgleichsmaßnahmen beschreibt. 
 
Im weiteren Bebauungsplanverfahren sind die Ausgleichsmaß-
nahmen noch zu detaillieren. Die Aufforstung zu einem Wald ist 
zum derzeitigen Planungsstand nicht vorgesehen.  
 
 
Aus Gründen des Artenschutzes wird voraussichtlich die Anlage 
von Offenlandflächen erforderlich. Im weiteren Verfahren ist zu 
prüfen, ob und in welchem Maße Waldflächen erstellt werden 
können und ein Ökokonto eingerichtet werden kann.  
LVR – Amt für Denkmalpflege im Rheinland /10 
Es erfolgen die Hinweise auf Baudenkmäler ge-
mäß §§ 2 und 3 DSchG NRW im Plangebiet 
und in der Umgebung. 
Es werden Beeinträchtigungen der denkmalge-
schützten Hofanlagen (Umgebungsschutz) 
durch Bebauung und Straßenbahntrasse be-
fürchtet. Es folgen die Anregungen: 
• auf die Bebauung des Baufelds Nr. 28 (Flur-
stück 7524) und des Baufelds Nr. 29 "Woh-
nen am Gutshof' (Flurstück Nr. 7090) zu ver-
zichten um Freistellung der Hofanlagen er-
lebbar zu halten, 
Kenntnisnahme und Prüfung im 
weiteren Verfahren 
 
Trotz bereits erreichtem Planungsstand ist die städtebauliche 
Weiterentwicklung des Plangebietes von einer hohen Dynamik 
bestimmt. Die sich in der Umgebung befindenden Baudenkmäler 
werden hierbei in die Planung berücksichtigt. Im weiteren Ver-
fahren ist zu prüfen, in welchem Umfang die genannten Baufel-
der denkmalverträglich bei der Planung weiter berücksichtigt 
werden können. 
Im Rahmen der weiteren Planungen zur Stadtbahntrasse ist zu 
prüfen, ob eine entsprechende Verlegung möglich bzw. sinnvoll 
ist. Hierzu und im Bebaungsplanverfahren werden Lärmgutach-
ten erstellt. Nach Vorlage der Berechnungsergebnisse ist an-
schließend zu prüfen, welche Lärmschutzmaßnahmen erforder-
lich werden.  
Eine Eintragung eines D als Kennzeichnung für Baudenkmäler 
außerhalb des Geltungsbereichs des Bebauungsplanes ist nicht

- 5 - 
 
/ 6 
 
Stellungnahme – wesentliche Inhalte Berücksichtigung/ Bemerkung Stellungnahme der Verwaltung 
• die Straßenbahnhaltestelle beim Büchelhof 
weiter nach Norden (Höhe geplanter Dorf-
platz) oder Süden (unterhalb Kapellen-
straße) zu verlegen, 
• ggf. passiven Schallschutz aufgrund funktio-
naler Beeinträchtigung durch Lärm vorzuse-
hen. 
• die Baudenkmäler (auch außerhalb des 
Plangebiets) im Plan mit einem D im Quad-
rat zu kennzeichnen und im Text ausrei-
chend zu würdigen. 
Hinweis, dass von der Planung auch die Inte-
ressen der Bodendenkmalpflege betroffen sein 
werden. 
möglich, da Festsetzungen bzw. Kennzeichnungen nur für das 
Plangebiet erfolgen können. Im Rahmen der Begründung und 
des Umweltberichtes wird das Thema Baudenkmal jedoch um-
fangreich eingestellt.  
Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens erfolgt eine Untersu-
chung der Bodendenkmalbelange. 
 
Landesbetrieb Straßen.NRW / 12 
Es werden erhebliche Bedenken gegen das 
Vorhaben vorgebracht, da die Entflechtungs-
straße einen Eingriff in die 40 m Anbauverbots-
zone darstellt.  
Es folgen die Hinweise:  
• dass die Straßenbauverwaltung derzeit ei-
nen Vorentwurf der Ertüchtigung des Auto-
bahnkreuzes Köln-Süd erstellt, dessen pla-
nerische Auswirkung bis zum Bauwerk „Am 
Höfchen“ westlich des Autobahnkreuzes er-
stellt. Somit berührt die Entflechtungsstraße 
das Plangebiet der BAB. 
• dass die Straßenbauverwaltung davon aus-
geht, dass die Bauwerke „Weißdornweg“ 
und „Am Höfchen“ über die BAB A 4 abge-
rissen und neugebaut werden müssen.  
 
Kenntnisnahme und Prüfung im 
weiteren Verfahren 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Die Anregungen werden zur Kenntnis genommen und im weite-
ren Verfahren berücksichtigt.  
Mit Ratsbeschluss vom 26.03.2020 soll entgegen der Darstel-
lung bei der frühzeitigen Trägerbeteiligung als Entflechtungs-
straße die sogenannte Südvariante als neue Vorzugsvariante 
weiter verfolgt werden. Diese Vorzugsvariante umfährt den 
Stadtteil Rondorf im Osten und Süden. Die ursprünglich ge-
plante nördliche Entflechtungsstraße entfällt. Die geplante Süd-
variante wird nun im weiteren Planverfahren verfolgt. Insofern 
besteht der genannte Konflikt der sich aus der ehemals geplan-
ten nördlichen Trasse der Entflechtungsstraße mit dem geplan-
ten Ausbau der Autobahn nicht mehr. Allerdings erhält die nörd-
lichste Erschließungsstraße des Plangebietes einen direkten An-
schluss an den Weißdornweg.  
Im weiteren Verfahren ist zu prüfen, wie die Maßnahmen des 
Umbaus des Autobahnkreuzes sowie die Maßnahmen zur Er-
schließung von Rondorf Nordwest in Einklang gebracht werden

- 6 - 
 
/ 7 
 
Stellungnahme – wesentliche Inhalte Berücksichtigung/ Bemerkung Stellungnahme der Verwaltung 
• dass den Unterlagen nicht zu entnehmen ist, 
welche Auswirkungen der Bau der neuen 
Wohngebiete auf das umliegende Straßen-
verkehrsnetz haben werden.  
• dass der Mehrverkehr Auswirkungen unter 
anderem bis zur Einmündung „Im Wasser-
werkswäldchen / B 51 Militärringstraße“ ha-
ben könnte. Ggfls. wird gemäß Gesetzes-
lage eine Kostenbeteiligung der Stadt Köln 
notwendig, insbesondere hinsichtlich eines 
Neubaus der neuen Straßenbahnlinie 
über/unter der A 4. 
Da die Planung der neuen Wohngebiete in 
Kenntnis des Ausbaus der BAB A 4 Kreuz K-
Süd geschieht, muss die Bauleitplanung schon 
jetzt die Lärmbelastungen dafür berücksichti-
gen; darüber hinausgehende Maßnahmen zum 
Lärmschutz werden durch die Straßenbauver-
waltung später für diese Wohnbebauung nicht 
berücksichtigt werden. Es wird angeregt, der 
Straßenbauverwaltung ein verkehrliches Gut-
achten vorzulegen. 
Hinweis auf ein Merkblatt `Allgemeine Forde-
rungen` 
1. Ein Hinweis auf die Schutzzonen der BAB 
gemäß § 9 (1+2) FStrG ist in den Textteil 
des Bauleitplanes aufzunehmen. Um Eintra-
gung der Schutzzonen in den Plan wird ge-
beten. 
2. Keine Errichtung von Hochbauten In einer 
Entfernung von 40 m. Ebenfalls unzulässig 
sind Anlagen der Außenwerbung sowie An-
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
können. Es wird ein Verkehrsgutachten erstellt, welches die 
Auswirkungen auf das umliegende Straßenverkehrsnetz unter-
sucht. Dieses wird Teil der Beteiligung gemäß § 4 (2) BauGB, 
sodass die Straßenbauverwaltung diesbezüglich Stellung neh-
men kann. 
 
 
 
 
Die erforderlichen Maßnahmen zum Lärmschutz werden im Ver-
fahren ermittelt und durch den Investor errichtet.  
 
 
 
 
 
 
Die Anregungen aus dem Forderungskataloges werden zur 
Kenntnis genommen und im weiteren Verfahren berücksichtigt.

- 7 - 
 
/ 8 
 
Stellungnahme – wesentliche Inhalte Berücksichtigung/ Bemerkung Stellungnahme der Verwaltung 
lagen und Einrichtungen, die für die rechtli-
che oder gewerbliche Nutzung der Hoch-
bauten erforderlich sind. Sicht- und Lärm-
schutzwälle bedürfen der Genehmigung der 
Straßenbauverwaltung. 
3. Hinweise zu Zulässigkeiten in einer Entfer-
nung bis 100 m (Anbaubeschränkungszone 
§ 9 (2) FStrG) 
4. Hinweise zu Kreuzungen der BAB durch 
Versorgungsleitungen  
5. Hinweis auf § 33 der Straßenverkehrsord-
nung  
6. Immissionsschutz für neu ausgewiesene 
Gebiete geht zu Lasten der Gemeinde / 
Stadt. 
7. Entwässerungseinrichtungen der BAB dür-
fen baulich nicht verändert werden. 
Stadtwerke Köln / 14 
Keine grundsätzlichen Bedenken, das Vorha-
ben wird begrüßt.  
Es folgen die Hinweise 
• dass Projektentwickler bereits in Verhand-
lungen steht, das im Eigentum der Rhein-
Energie stehende Baggerseegrundstück zu 
erwerben, 
• dass die RheinEnergie das Baugebiet mit 
Wärme versorgen möchte.  
Kenntnisnahme und Prüfung im 
weiteren Verfahren 
 
Im weiteren Verfahren sind Maßnahmen für die Ver- und Entsor-
gung zu ermitteln. Nach Vorlage des Versorgungskonzeptes ist 
zu prüfen, welche Maßnahmen bzw. Flächen im Bebauungsplan 
für die Ver- und Entsorgung festzusetzen sind.  
RheinEnergie AG/ Rheinische Netzgesellschaft 
mbH 
Es erfolgt der Hinweis, dass bestehende Ver-
sorgungsleitungen, die zukünftig nicht mehr in 
öffentlichen Straßenverkehrsflächen oder 
Prüfung im weiteren Verfahren 
 
 
Im weiteren Verfahren ist zu prüfen, ob die Versorgungsanlagen 
bzw. Grundwassermessstellern erhalten bleiben können oder, 
ob sie zu verlegen sind. Nach Vorlage eines entsprechenden 
Konzeptes ist zu prüfen, welche entsprechenden Festsetzungen 
im Bebauungsplan erforderlich werden.

- 8 - 
 
/ 9 
 
Stellungnahme – wesentliche Inhalte Berücksichtigung/ Bemerkung Stellungnahme der Verwaltung 
Grundstücken der Stadt Köln liegen, diese im 
Bebauungsplan zur Sicherung als `Flächen für 
Leitungsrecht` bzw. als `Flächen für Versor-
gungsanlagen", festgesetzt werden. Es folgt 
der Hinweis auf die zuständigen Stellen mit Ad-
ressangaben. 
Das Plangebiet liegt innerhalb der Wasser-
schutzzone IIIa des Wasserwerkes Hochkir-
chen. Somit ist die Beachtung der Wasser-
schutzgebietsverordnung zu beachten. Insbe-
sondere sind bei einer Verfüllung des Sees 
nicht auslaugbare Materialen zu verwenden. 
 
 
 
 
 
 
Ja 
 
 
 
 
 
 
In den Bebauungsplan wird ein entsprechender Hinweis aufge-
nommen. 
Kölner Verkehrs-Betriebe AG 
Die Belange der KVB sind im städtebaulichen 
Planungskonzept "Rondorf Nord-West" ausrei-
chend berücksichtigt. Die Darstellungen der ge-
planten Stadtbahntrasse als auch die noch zu 
untersuchenden Schutzbedürfnisse gegen 
Lärm und Erschütterungen entsprechen den 
bisherigen Abstimmungen. Die Notwendigkeit 
zur Bereitstellung einer frühzeitigen Buser-
schließung des Plangebietes als Vorlauf einer 
späteren Stadtbahnanbindung wird bestätigt.  
Kenntnisnahme Entfällt 
Stadtentwässerungsbetriebe / 16 
Keine grundsätzlichen Bedenken. Das Plange-
biet liegt im Einzugsbereich der Kläranlage Ro-
denkirchen und in der Wasserschutzzone III 
des Wasserwerkes Hochkirchen. 
Es ist vorgesehen das Plangebiet im modifizier-
ten Mischsystem zu entwässern. Das Schmutz-
wasser und gering belastetes Niederschlags-
wasser wird den vorhandenen Abwasserkanal 
 
Ja 
 
 
Prüfung im weiteren Verfahren 
 
 
In den Bebauungsplan wird ein entsprechender Hinweis aufge-
nommen. 
 
Der vorhandene Kanal liegt teilweise im Bereich von geplanten 
Wohngrundstücken (Baufelder 1 bis 6) und soll daher in Teilen

- 9 - 
 
/ 10 
 
Stellungnahme – wesentliche Inhalte Berücksichtigung/ Bemerkung Stellungnahme der Verwaltung 
DN 1300/1450 im Birkenweg bzw. in der Straße 
„Am Höfchen“ zugeführt. Der vorgenannte Ab-
wasserkanal (im nördlichen Wirtschaftsweg) ist 
bei der weiteren Planung zu berücksichtigen 
und durch Leitungsrecht zu sichern. 
Das nicht klärpflichtige Niederschlagswasser ist 
gemäß Landeswassergesetz zu versickern, so-
fern das Wohl der Allgemeinheit nicht beein-
trächtigt wird. Anregung, die Versickerung des 
Niederschlagswassers und notwendige Flächen 
für die Versickerungsanlagen im Bebauungs-
plan festzusetzen. 
Hinweis, dass die Ableitung des Niederschlags-
wassers gedrosselt in den obengenannten Ab-
wasserkanal erfolgen kann, sofern eine Versi-
ckerung gegen das Wohl der Allgemeinheit ver-
stößt oder aus technischen Gründen nicht mög-
lich ist. 
Anregung geeignete Konzepte für Starkregene-
reignisse zu berücksichtigen.  
 
 
Weitere städtebauliche Planungen sind mit den 
StEB abzustimmen. 
 
 
 
 
Prüfung im weiteren Verfahren 
 
 
 
 
Kenntnisnahme 
 
 
 
Ja  
 
 
 
Ja  
durch den Investor in Bereiche von geplanten öffentlichen Ver-
kehrsflächen verlegt werden. Im weiteren Verfahren ist zu prü-
fen, in welche Verkehrstrasse der Kanal verlegt werden soll.  
 
Im weiteren Verfahren ist ein Entwässerungskonzept zu erstel-
len und entsprechende Maßnahmen bzw. Flächen festzusetzen.  
 
 
 
Nach den bisher vorliegenden Erkenntnissen eignen sich die 
Bodeneigenschaften im Plangebiet zur Versickerung. Nach Vor-
lage des Entwässerungskonzeptes sind entsprechende Maß-
nahmen bzw. Flächen festzusetzen.  
 
Die bisherigen Planungen sehen mehrere Freihalteflächen als 
Retentionsräume vor. Im weiteren Verfahren werden Konzepte 
bzw. Maßnahmen für das Starkregenereignis erarbeitet und mit 
dem Fachamt weiter abgestimmt.  
Das Entwässerungskonzept wird im weiteren Verfahren mit den 
StEB weiter abgestimmt. 
AWB Abfallwirtschaftsbetriebe Köln / 17 
Es wird auf die RASt 06 06 bzgl. der Einrich-
tung der Zuwege sowie der Schleppkurven und 
Wendeanlagen sowie auf § 10 (Standplätze für 
Abfallbehälter) der Abfallsatzung der Stadt Köln 
Ja 
 
Die RASt 06 wird bei der Einrichtung der Zuwege sowie der 
Schleppkurven und Wendeanlagen berücksichtigt.  
Im weiteren Verfahren wird ein grundsätzliches Konzept erarbei-
tet, wie Müllstandorte angeordnet werden sollen. Im Rahmen 
der Baugenehmigungsplanung wird § 10 der Abfallsatzung der 
Stadt Köln berücksichtigt.

- 10 - 
 
/ 11 
 
Stellungnahme – wesentliche Inhalte Berücksichtigung/ Bemerkung Stellungnahme der Verwaltung 
hingewiesen. Der Untergrund der zu befahren-
den Wege muss für eine Belastung von 26t 
ausgelegt sein. 
Gasversorgungsgesellschaft Rhein-Erft / 20 
Keine Bedenken 
Kenntnisnahme 
 
Kenntnisnahme 
 
Westnetz GmbH / 21 
Keine Bedenken 
Kenntnisnahme 
 
Kenntnisnahme 
 
RMR Rhein-Main-Rohrleitungstransportgesell-
schaft / 23 
Mitteilung, dass die RMR die Erdgasnetze an 
die Rheinische NETZGesellschaft mbh (RNG) 
verpachtet hat und diese Stellungnehmerin ist. 
Diese hat keine Stellungnahme eingereicht. 
Hinweis, dass Ausgleichsmaßnahmen nicht im 
Schutzstreifen der Leitungen der RMR geplant 
werden dürfen. 
Kenntnisnahme 
 
Entfällt 
Pledoc GmbH / 24 
Keine Betroffenheit 
Kenntnisnahme 
 
Entfällt 
Gascade / 25 
Keine Betroffenheit 
Kenntnisnahme 
 
Kenntnisnahme 
 
Thyssengas / 26 
Keine Betroffenheit 
Kenntnisnahme 
 
Kenntnisnahme 
 
Landwirtschaftskammer / 27 
Die geplante Wohnbebauung erstreckt sich auf 
Flächen, die nach dem FNP überwiegend als 
Flächen für Wohnbebauung vorgesehen sind. 
Kenntnisnahme und Prüfung im 
weiteren Verfahren 
 
Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens wird der Verlust der 
landwirtschaftlichen Flächen in die Abwägung eingestellt.

- 11 - 
 
 
 
Stellungnahme – wesentliche Inhalte Berücksichtigung/ Bemerkung Stellungnahme der Verwaltung 
Zurzeit liegt dort noch weitgehend eine land-
wirtschaftliche Nutzung vor. Der absehbare Flä-
chenverlust an Acker für die Landwirtschaft mit 
circa 55 ha ist erheblich. 
Es werden Bedenken gegen die derzeitige Vor-
planung der Stadtbahntrasse durch eine noch 
aktive Hofstelle an der Kapellenstraße genannt. 
Hier besteht Klärungsbedarf, damit der land-
wirtschaftliche Betrieb mit Zufahrt von der Ka-
pellenstraße auch in Zukunft erhalten bleibt. 
Auch wird die Weiterführung der Stadtbahn-
trasse durch die angrenzenden landwirtschaftli-
chen Flächen dieses Betriebes kritisch gese-
hen. 
Anregung, erforderliche Ausgleichsmaßnahmen 
nach Möglichkeit im Plangebiet vorzusehen. Es 
sollte im weiteren Verfahren nach intelligenten, 
flächensparenden Lösungen bei der Erbringung 
des erforderlichen Ausgleichs gesucht werden.  
 
 
 
 
 
 
 
 
Die Lage der Trassenführung erfolgt im Rahmen des parallel 
stattfindenden Planfeststellungsverfahrens zur Stadtbahntrasse. 
Die konkrete Ausgestaltung der Trassenführung erfolgt im Rah-
men weiteren Planungen zur Stadtbahne. Die Hofstelle kann 
auch nach Umsetzung der Planung erhalten bleiben. Im Rah-
men des Bebauungsplanverfahrens wird ein möglichst breiter 
Korridor gesichert.  
Die Ausgleichsmaßnahmen werden nach Möglichkeit innerhalb 
des Plangebietes nördlich der geplanten Bebauung vorgesehen. 
Der konkrete Bedarf an Ausgleichsflächen wird im Rahmen des 
Bebauungsplanverfahrens ermittelt.

Anlage 8 Niederschrift FÖB 29.06.2018 mit Anlage Beantw. Fragen

65605 Zeichen

/ 2 
 
 
Die Oberbürgermeisterin  26.11.2018      
Stadtplanungsamt  Herr Makrutzki 
61, 612  Telefon 0221 27008      
Willy-Brandt-Platz 2/Stadthaus  Telefax 0221 22450      
50679 Köln 
 
 
 
NIEDERSCHRIFT  
 
über die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung zum städtebaulichen Planungskonzept  
 
"Rondorf Nord-West" in Köln-Rondorf 
 
Veranstaltungsort: Gesamtschule Rodenkirchen 
 
Termin: 29.06.2018 
 
Beginn: 18:00 Uhr 
 
Ende: 20:55 Uhr 
 
Besucher: circa 500 Bürgerinnen und Bürger 
 
 
Teilnehmer/-innen: Vorsitzender: 
 
 Herr Homann, Bezirksbürgermeister Stadtbezirk Rodenkirchen 
 
 Podium: 
 
 Herr Greitemann, Beigeordneter des Dezernates  
Stadtentwicklung, Planen, Bauen und Verkehr 
 Herr Harzendorf, Amtsleitung Amt für Straßen und Verkehrs-
entwicklung 
 Herr Neweling, Amtsleitung Amt für Brücken, Tunnel und 
Stadtbahnbau 
 Frau Höppner, Amt für Landschaftspflege und Grünflächen, 
Stadtgrün und Forst 
 Frau Müller, Amtsleitung Stadtplanungsamt (zeitweise) 
 Frau Wagner, Stadtplanungsamt, Flächennutzungsplanung 
 Herr Makrutzki, Stadtplanungsamt 
 Herr Höhn, KVB Leiter Nahverkehrsmanagement 
 Herr Elsässer, Planungsbüro West 8, Rotterdam 
 Herr Potthoff, Verkehrsplanungsbüro IPL Consult GmbH 
  
 Niederschrift: 
 Herr Zimmermann, Herr Scheven, Stadtplanung Zimmer 
 mann GmbH 
Anlage 8

Niederschrift über die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung zum städtebaulichen Planungskonzept  
"Rondorf Nord-West" in Köln-Rondorf 
- 2 - 
 
 
/ 3 
Herr Homann, Bezirksbürgermeister des Stadtbezirkes Rodenkirchen, begrüßt die anwesen-
den Bürgerinnen und Bürger sowie die Vertreterinnen und Vertreter aus der Politik. Er stellt das 
Podium vor und erläutert den Ablauf der Veranstaltung und die Handhabung der Wortmeldezet-
tel. Es wird darauf hingewiesen, dass die Veranstaltung zwecks Protokollerstellung aufgezeich-
net wird. Des Weiteren wird darauf hingewiesen, dass schriftliche Stellungnahmen noch bis 
zum 16. Juli 2018 an Herrn Homann gesendet werden können.  
 
Herr Greitemann, Beigeordneter des Dezernates Stadtentwicklung, Planen, Bauen und Ver-
kehr richtet ebenfalls Grußworte an die anwesenden Bürgerinnen und Bürger sowie die Vertre-
terinnen und Vertreter aus der Politik. 
 
Herr Makrutzki, Stadtplanungsamt, erläutert die Bauleitplanverfahren. Er gibt einen Überblick 
über den Geltungsbereich des Bebauungsplans, über die geplante Flächenaufteilung (circa 36 
ha Bauflächen, 30 ha Ausgleichsflächen, 4 ha Verkehrsflächen) sowie den Ablaufen des Plan-
verfahrens. Des Weiteren erläutert er, dass neben dem Bebauungsplanverfahren auch eine Flä-
chennutzungsplanänderungsverfahren, ein Planfeststellungsverfahren für die Entflechtungs-
straße und die KVB Trasse sowie ein wasserrechtliches Verfahren erforderlich werden. Er stellt 
den aktuellen Flächennutzungsplan (FNP) sowie die geplante Darstellung des FNP dar.  
 
Herr Elsässer, West 8, stellt die Planung für Rondorf Nord-West vor und geht dabei insbeson-
dere auf den Entwurfsgedanken der Planung mit einer Ableitung aus der vorhandenen städte-
baulichen Struktur von Rondorf ein. Rondorf stellt sich als ein altes Dorf dar, dass sich wie 
selbstverständlich entwickelt hat und im Kern eine schöne alte Dorfstruktur aufweist. Einerseits 
weist die Bebauung keine direkte Verknüpfung zu den südlichen Stadtquartieren von Köln auf, 
da die Siedlungsflächen durch den Äußeren Grüngürtel und die Autobahn voneinander getrennt 
sind, anderseits gibt es mit den Brücken auch verbindende Elemente. Was fasziniert, ist die 
Lage des Ortes  und hier insbesondere die Einbettung in die Umgebung. Es gibt noch ausge-
dehnte Feldflächen, an deren Horizont man die unterschiedlichsten Nutzungen sieht. Dies sind 
der Kölner Grüngürtel, städtische Strukturen aber auch die industrielle Nutzung. Dies ist der 
Charakter, der diese Umgebung ausmacht. 
 
Er stellt dabei die Anbindung an den Ort, die Planungen für die Rodenkirchener Straße und auf 
die geplante Dichteverteilung im Neubaugebiet vor. Es wurde darauf geachtet, dass zu den Be-
standsgebäuden eine geringere Dichte erfolgt. Eine städtebauliche Verdichtung befindet sich 
um den geplanten Park. Des Weiteren stellt er die Planungen für die Infrastrukturmaßnahmen 
(Kindertagesstätten, Schulen, Nahversorgung) vor. Des Weiteren erläutert er die geplante Ver-
kehrserschließung und die Anbindung an die Stadtbahnlinie sowie den Umgang mit dem beste-
henden See.  
 
Herr Harzendorf, Amtsleitung Amt für Straßen und Verkehrsentwicklung, stellt die Planungen 
des Verkehrskonzeptes für den Kölner Süden vor. Ziel der Entwicklung muss es demnach sein, 
den Umweltverbund deutlich zu stärken. So kommt zukünftig dem ÖPNV eine deutlich stärkere 
Bedeutung zu. Er erläutert die Planungen zur KVB-Trasse und stellt dar, dass diese nicht zeit-
gleich mit der geplanten Aufsiedlung vonstattengehen kann. Bis zur Inbetriebnahme sollen die 
Verbindungen zum Bahnhof in Kalscheuren sowie nach Rodenkirchen (Linie 16 und 17) verbes-
sert werden. Ebenfalls soll langfristig bei der geplanten Rheinquerung bei Godorf der ÖPNV 
verbessert werden, in dem in diesem Zuge auch eine Bahntrasse vorgesehen werden soll. Des 
Weiteren soll die Nahmobilität durch das Fahrrad gestärkt (z. B. Ausbau von Radschnellwegen, 
Ausbau weitere Radwege, Abstellflächen) sowie Angebote für Car- und Bikesharing ausgebaut 
werden. Neben der Verbesserung des Angebotes des Umweltverbundes erläutert Herr Harzen-
dorf ebenfalls die Pläne der Erschließung des Gebietes mit der Entflechtungsstraße, sowie wei-
terer Maßnahmen im Umfeld (z. B. Ortsumgebung Meschenich, L92n, Autobahnkreuz Köln-
Süd).

Niederschrift über die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung zum städtebaulichen Planungskonzept  
"Rondorf Nord-West" in Köln-Rondorf 
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/ 4 
Herr Potthoff, IPL Consult GmbH, erläutert die Detailplanung für die Erschließung des Plange-
bietes. Dabei stellt er dar, dass für die Entflechtungsstraße ein Planfeststellungsverfahren not-
wendig wird. Im Rahmen dieses Verfahrens erfolgt eine Variantenuntersuchung. Die derzeitige 
Vorzugsvariante wird dabei im Detail vorgestellt. Er weist darauf hin, dass im Rahmen des Plan-
feststellungsverfahrens die genaue Führung, die Anschlussstellen, die Leistungsfähigkeit und 
die Umweltbelange (auch Immissionsschutz) berücksichtigt werden müssen. Darüber hinaus 
erläutert Herr Potthoff die innere Erschließung der Planung.  
 
Herr Neweling, Amtsleitung Amt für Brücken, Tunnel und Stadtbahnbau, stellt die Planungen 
für die KVB-Trasse vor. Er geht dabei auf die Varianten der Trassenführung sowie die Förderfä-
higkeit der KVB-Trasse ein. Hierzu ist anzumerken, dass mit der Vorzugsvariante (Ortsnahe 
Führung) mehr Kunden erschlossen werden, als mit der Variante am Ortsrand. Der Querung 
des unter Denkmalschutz stehenden Verteilerkreises kommt dabei eine bedeutende Rolle zu. 
Hier ist eine Unter- bzw. Überführung der KVB-Trasse möglich. Der zeitliche Ablauf sieht vor, 
dass nach der Sommerpause der Planungsbeschluss gefasst werden soll. Es wird damit ge-
rechnet, dass ca. im Jahr 2021 das Planfeststellungsverfahren eingeleitet werden kann, wel-
ches ca. ein Jahr in Anspruch nehmen wird. Ab 2024 ist mit dem Baubeginn der KVB-Trasse zu 
rechnen.  
 
Herr Homann bittet um 19:15 Uhr um die Wortmeldezettel und eröffnet die Diskussion. 
 
 
1. Herr N.N. sieht große Verkehrsprobleme auf Rondorf zukommen, wenn die KVB-Trasse 
später als das Neubaugebiet kommt. Die L92n könnte einen Großteil der Verkehre auffan-
gen. Der Ausbau diese Straße sei aber derzeit nicht gesichert. Er stellt dar, dass der An-
schluss der Entflechtungsstraße an die Kapellenstraße wichtig sei. Generell befürchtet er 
eine Zunahme der Verkehre auf der Hahnenstraße und ein Verkehrschaos in Rondorf.  
 
Herr Harzendorf erläutert, dass die Verkehrsflüsse durch ein Fachbüro untersucht worden 
sind. Die Entflechtungsstraße führt demnach zu einer Reduzierung des Verkehrs auf der 
Rodenkirchener Straße um circa 50 %. Gemäß der Modellberechnung ginge von der L92n 
im Vergleich zur geplanten Entflechtungsstraße eine  geringere Wirkung aus. Die Herstel-
lung der Entflechtungsstraße ist somit ein Kernpunkt der Planung.  
 
Herr N.N. fragt ergänzend nach, wie der Verkehr im Süden von der Entflechtungsstraße ab-
fließen kann. Ein besserer Abfluss zur Autobahn sei hier notwendig. Durch die Verkehre von 
der Kapellenstraße in die Hahnenstraße würde die Straße zusätzlich belastet.  
 
Herr Harzendorf erläutert, dass die bekannte Verkehrsbelastung im Bereich des Autobahn-
kreuzes Köln-Süd auch zu einer Verdrängung von Verkehr führt, der wiederum das Umland 
belastet.  
 
2. Herr N.N. stellt dar, dass eine Bebauung ohne Eingriffe in das sensible Stadtklima nicht 
möglich sei. Er weist auf die „Klimawandelgerechte Metropole Köln aus dem Jahr 2013, 
S. 72f. Er stellt dar, dass der Hitzestress durch die Bebauung zunähme, analog zum Sürther 
Feld. Die Planung des Sürther Felds führte seinen Aussagen nach dazu, dass die heißen 
Tage von derzeit 16 bis 20 auf bis zu 32 heiße Tage steigen würden und nur noch durch die 
Kölner Innenstadt mit bis zu 37 heißen Tagen übertroffen wird. Derzeit wären bereits bis zu 
55.000 Hitzetoten pro Jahr in Europa, beziehungsweise bis zu 7.000 in Deutschland und bis 
zu 2.000 in NRW zu beklagen. Bereits durch die Planung am Sürther Feld ist ein Kaltluftent-
stehungsgebiet entfallen. Durch die Inanspruchnahme einer stark klimaaktive Freifläche in 
Rondorf befürchtet er weitere Verschlechterung in diesem Bereich. Er kann sich die Planung 
daher nicht vorstellen. Er stellt auch dar, dass das Starkregenrisiko erhöht würde. Dieses 
Thema müsste ebenfalls geklärt werden, bevor mit den ersten Baumaßnahmen begonnen 
wird.

Niederschrift über die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung zum städtebaulichen Planungskonzept  
"Rondorf Nord-West" in Köln-Rondorf 
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Herr Homann nimmt die Stellungnahme zur Kenntnis. 
 
3. Herr N.N. erkundigt sich, wie der Baustellenverkehr geführt werden soll (durch den Ort, am 
Ort vorbei oder entlang der Brühler Straße). Des Weiteren sieht er Probleme mit der Fort-
führung der Straßenbahn über den Verteilerkreis. Dies sei viel zu teuer. Aus seiner Sicht 
wäre es sinnvoller, die bestehende Linie 12 über den Grüngürtel nach Rondorf und Men-
schen. Bei einer zukunftsorientierten Planung sollte diese dann nach Immendorf und gege-
benenfalls bis nach Godorf weitergeführt werden. Des Weiteren bemängelt er, dass durch 
die Planung der Entflechtungsstraße kurz vor der Autobahnbrücke an der Rodenkirchener 
Straße ein Nadelöhr entstehen würde.  
 
Herr Makrutzki erläutert zum Baustellenverkehr, dass im Zuge der baulichen Umsetzung 
der Planung nicht alle Baufelder auf einmal eröffnet werden. Es werden mehrere Baufelder 
eingerichtet, die über mehrere Jahre verteilt werden. Derzeit ist die Entflechtungsstraße für 
den Baustellenverkehr angedacht.  
 
Herr Harzendorf ergänzt, dass verfahrensgemäß zum derzeitigen Zeitpunkt noch keine 
Festlegung für eine Baustraße erfolgt ist. Er sichert aber zu, dass eine Führung über die Ro-
denkirchener Straße nicht erfolgen wird.  
 
Herr Höhn stellt dar, dass auch die Linie 12 den Äußeren Grüngürtel queren müsste. Dar-
über hinaus besteht in Zollstock eine hohe Störanfälligkeit bei der Linie 12. Darüber hinaus 
käme es zu einem geringeren Entlastungseffekt, da die Reisezeitverkürzung in Richtung In-
nenstadt nicht mit der derzeitigen Planung mithalten kann. Bei der vorgestellten Planung der 
Linie 5 kommt es für die Bürgerinnen und Bürger von Rondorf zu einer Reisezeitverkürzung 
zum Dom von derzeit 45 min auf circa 20 min. Die Verlängerung der Linie 5 ist somit für die 
Bürgerinnen und Bürger deutlich besser.  
 
Herr Harzendorf ergänzt, dass für die Entflechtungsstraße die detaillierten Entwürfe noch 
erstellt werden. Dies trifft auch für den Knotenpunkt der Entflechtungsstraße mit der Ro-
denkirchener Straße im Bereich kurz vor der Autobahnbrücke zu. Bei künftigen Veranstal-
tungen werden entsprechende Lösungsansätze noch präsentiert.  
 
4. Herr N.N. stellt dar, dass die Anbindung des alten Ortskern an das Neubaugebiet aufgrund 
der geplanten Stadtbahn schwierig sei. Die Stadtbahnlinie würde eine Trennung zwischen 
Alt und Neu bewirken. Er schlägt vor, den Lerchenweg und die Straße „Am Höfchen“ für den 
Autoverkehr zu öffnen, damit die Anbindung an den alten Ortskern verbessert würde. Des 
Weiteren stellt er dar, dass der neue Dorfplatz durch die Stadtbahn von alten Ortskern ge-
trennt wird. Er schlägt vor, den neuen Dorfplatz in das Altdorf zu verlegen. Aus seiner Sicht 
könnte der neue Dorfplatz in das Gewerbegebiet hinter dem heutigen Netto-Markt verlegt 
werden.  
 
Herr Homann nimmt die Stellungnahme zur Kenntnis. 
 
Da ein paar Bürgerinnen und Bürger bereits den Saal verlassen, gibt Herr Homann den all-
gemeinen Hinweis, dass im Nachgang dieser förmlichen Beteiligung auch Klebezettel an die 
Stellwände im Foyer gehangen werden können, wenn Anregungen hinterlassen werden sol-
len. Er weist des Weiteren darauf hin, dass nach der Veranstaltung im Saal die Fachleute 
an den Stellplätzen für weitere Fragen, Anregungen und Diskussionen zur Verfügung ste-
hen. 
 
5. Frau N.N. erkundigt sich, ob es eine Gestaltungssatzung geben wird, um die einzelnen Ar-
chitekturstile in einen gestalterischen Zusammenhang zu bringen. Des Weiteren fragt sie

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nach, ob es für die einzelnen Baufelder Wettbewerbsverfahren geben wird, um die gestalte-
rische Qualität zu sichern.  
 
Herr Elsässer erklärt, dass ein Gestaltungshandbuch erstellt werden soll. 
 
Herr Greitemann ergänzt, dass Qualifizierungsverfahren vorgesehen sind.  
 
Frau N.N. stellt dar, dass die kleinteilige Parzellierung der Grundstücke ein lebendiges Er-
scheinungsbild der Architektur verspricht, wenn die einzelnen Parzellen von unterschiedli-
chen Bauherren und Bauträgern bebaut werden. Sie erkundigt sich, ob diese Kleinteiligkeit 
auch in der Umsetzungsphase garantiert werden kann und ob dies im Bebauungsplan fest-
gesetzt wird.  
 
Herr Makrutzki erklärt, dass es für alle Nachfragesituationen (Geschosswohnungsbau, Rei-
hen-, Doppel- und Einfamilienhäuser) Bauformen mit den entsprechenden Grundstücksgrö-
ßen geben wird. Aussagen, ob es zu einer Vermarkung von einzelnen Grundstücken oder 
kleineren Teilbereichen kommen wird, können zu diesem frühen Stadium der Planung noch 
nicht getroffen werden.   
 
6. Herr N.N. stellt dar, dass die Entflechtungsstraße aus seiner Sicht einen massiven Eingriff 
in die Landschaft, den See, den Grossrotter Hof sowie in die Sophienhöhe bedeutet. Er be-
fürchtet aufgrund der Lärmzunahme eine massive Reduzierung der Grundstückspreise im 
Bereich der Sophienhöhe. Des Weiteren erläutert er, dass aus seiner Sicht bei der Errich-
tung eines Kreisverkehrs an der Rodenkirchener Straße Häuser entfernt werden müssten. 
 
Herr Harzendorf erläutert, dass für die Errichtung des Kreisverkehrs keine Häuser abgeris-
sen werden sollen. In der Tat ist dort jedoch wenig Platz. Das Thema Lärmschutz wird im 
Rahmen des Planfeststellungsverfahrens bearbeitet. Im Rahmen des Planfeststellungsver-
fahrens wird es eine Abwägung zwischen dem Nutzen einer solchen Anlage und dem Ein-
griff geben.  
 
7. Frau/Herr N.N. möchte wissen, warum nicht die vorhandene Bahnlinie in Hürth-Kalscheuren 
genutzt werden kann. Hier könnte ein P+R-Parkplatz auf Kölner Seite geplant werden. Der 
Bahnhof bietet jetzt schon eine gute Anbindung in die Kölner City.  
 
Herr Höhn erläutert, dass am Bahnhof Hürth-Kalscheuren die Bahn der Deutschen Bahn 
(S-Bahn) einen unregelmäßigen Fahrplan aufweisen und dieser unattraktiv für die Bürgerin-
nen und Bürger ist. Eine Umstellung der Takte liegt auch nicht im Ermessensbereich der 
Stadt Köln beziehungsweise der KVB. Darüber hinaus sind die Fahrzeiten von Rondorf zum 
Hauptbahnhof über Hürth-Kalscheuren länger, als mit der geplanten Verlängerung der Linie 
5. Circa 35 % der Bevölkerung aus Rondorf, Hochkirchen und Meschenich haben Ziele im 
Stadtbezirk Innenstadt, sodass hierhin die Reisezeit von großer Bedeutung ist. Parallel zu 
der Planung der Linie 5 soll der Bahnhof Hürth-Kalscheuren aber weiterhin betrachtet wer-
den. 
 
8. Herr N.N. stellt dar, dass das Land NRW sogenannte „Klimaschutzsiedlungen“ fördert, die 
in den Bereichen Energieeffizienz, Energiesparen und Einsatz erneuerbarer Energien an-
spruchsvolle Kriterien erfüllen. Er möchte wissen, ob daran gedacht wurde, die Fördermög-
lichkeiten zu nutzen und auf welchen Ebenen diesbezügliche Entscheidungen getroffen wer-
den.  
 
Herr Makrutzki erläutert, dass bezüglich der Energieversorgung bereits mit der RheinEner-
gie Gespräche geführt worden sind. Derzeit ist ein Nahwärmekonzept angedacht. Im weite-
ren Verfahren sind diesbezüglich weitere Abstimmungen erforderlich.

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Herr N.N. möchte wissen, wie Baugenossenschaften, Baugemeinschaften, Mehrgeneratio-
nenprojekte bei der Grundstücksvergabe berücksichtigt werden. Er möchte wissen, ob hier 
der höchste Grundstückskaufpreis oder die Qualität des Konzeptes entscheidet.  
 
Herr Homann erläutert, dass eine Beantwortung der Frage noch nicht erfolgen kann, da es 
zu früh ist, dieses zu benennen. Es stellt aber dar, dass nicht nur auf den Kaufpreis geach-
tet wird. 
 
9. Herr N.N. bemängelt, dass altersgerechtes Wohnen vermisst wird.  
 
Herr Elsässer erklärt, dass das Ziel der Planung ist, ein breites Spektrum zu schaffen. Die-
ses beinhaltet auch Seniorenwohnungen, betreutes Wohnen. Das Quartier soll Platz für je-
den bieten.  
 
Herr Greitemann ergänzt, dass im Zuge der Umsetzung der Planung auf eine starke 
Durchmischung geachtet wird.  
 
10. Herr N.N. stellt dar, dass er Anregungen und Varianten zur Straßen- und Bahnführung auf 
Fotokopien mit Eintragungen in den Stadtplan hat und hätte zur Vorstellung gerne einen 
Termin mit der Verwaltung.  
 
Herr Homann erläutert, dass diese Anregungen im Anschluss an das Plenum mit den Fach-
leuten an den Stellwänden besprochen werden kann.  
 
11. Herr N.N. möchte wissen, wie der Zeitplan für die Entwicklungen aussieht. Des Weiteren 
möchte er wissen, ob jedes Amt für sich plant. Er regt einen zentralen Koordinator an, wel-
che über die Ämter hinweg das Projekt steuern kann.  
 
Herr Greitemann erklärt, dass dieses ein sehr wichtiges Thema ist. Die Abstimmung und 
Koordination unter den Ämtern ist sehr wichtig. Er stellt dar, dass eine Koordinationsstelle 
eingerichtet werden muss.  
 
Herr Homann erläutert, dass die Kindertagesstätten, die Schulen und weitere wichtige Ein-
richtungen zeitgleich zur Wohnbebauung errichtet werden sollen. Ein konkreter Zeitplan liegt 
jedoch noch nicht vor. 
 
Herr N.N. möchte ergänzend wissen, was wann genau passiert. 
 
Herr Makrutzki erläutert, dass derzeit die Frühzeitige Bürgerbeteiligung durchgeführt wird. 
Die Anregungen werden im Anschluss dazu ausgewertet und der Bezirksvertretung Ro-
denkirchen sowie dem Stadtentwicklungsausschuss zur Beratung vorgelegt. Darüber hinaus 
wurden die Träger öffentlicher Belange beteiligt. Unter Kenntnis dieser Stellungnahmen er-
folgt die Erarbeitung des Bebauungsplanentwurfs. Diese Unterlagen werden im Rahmen der 
sogenannten Offenlage des Bebauungsplanes erneut den Bürgerinnen und Bürgern vorge-
stellt. Generell handelt es sich um eine komplexe Aufgabe, bei der verschiedene Planungs-
aufgaben zu bearbeiten sind.  
 
Herr Greitemann erklärt, dass eine genaue Zeitachse nicht vorliegt. Es ist aber damit zu 
rechnen, dass Bebauungsplanverfahren in der Regel zwei Jahre dauern.  
 
12. Frau N.N. möchte wissen, welcher verkehrspolitische Hintergrund für die neue geplante 
Entlastungsstraße südlich der Kapellenstraße (Husarenstraße) besteht. Das Ziel ist aus ih-
rer Sicht, den Verkehr aus Rondorf zu leiten. Sie erkundigt sich, welche Auswirkungen diese 
Teilstrecke von circa 500 m hat. Bei Umsetzung dieser Strecke würde eine Renaturierungs-
fläche der Kiesgrube und weitere landwirtschaftliche Flächen beansprucht. Dieses würde

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aus ihrer Sicht keinen Sinn machen. Des Weiteren erkundigt Sie sich, wie der Schwerlast-
verkehr aus Rondorf raus gehalten werden kann, welcher derzeit über die Brühler Straße 
und die Militärringstraße fährt.  
 
Herr Harzendorf erläutert, dass die Strecke von 500 m alleine keinen Sinn machen würde. 
Diese Strecke ist jedoch im Zusammenhang mit der gesamten Entflechtungsstraße zu se-
hen. Es sollen Anreize geschaffen werden, nicht mehr durch Rondorf zu fahren. Er ergänzt, 
dass der Punkt zu den LKW gerne an den Stellwänden diskutiert werden kann, da seiner-
seits hierzu noch Rückfragen bestehen, was genau damit gemeint sei.  
 
13. Herr N.N. erläutert, dass die Entflechtungsstraße vom Weißdornweg über die Tennishalle 
ostwärts durch ein heutiges verkehrsberuhigtes Gebiet (Spielstraße) geplant sei. Er möchte 
wissen, ob sich die Verkehrsberuhigung verändert und was mit den Tennisplätzen passiert. 
Er fragt nach, ob die Straße nördlich der Tennisplätze verläuft.  
 
Herr Harzendorf erläutert, dass sich am Straßenausbau im angrenzenden Gebiet nichts 
verändert. Ebenso erläutert er, dass man von dem verkehrsberuhigten Bereich nicht auf di-
rektem Weg auf die Entflechtungsstraße (bzw. auch umgekehrt) gelangen kann. Hier ist 
keine direkte Anbindung geplant. In der Tat ist aber mit Lärmemissionen zu rechnen. Im 
Rahmen des Planfeststellungsverfahrens wird dieses im Detail untersucht sowie die erfor-
derlichen Lärmschutzmaßnahmen erarbeitet.  
 
Herr N.N. fragt noch einmal nach, was mit den Tennisplätzen geschieht.  
 
Herr Harzendorf erläutert, dass dieses derzeit noch verhandelt wird.  
 
14. Herr N.N. erläutert, dass auch aus seiner Sicht betreutes Wohnen wichtig sei. Er stellt dar, 
dass es in Rondorf, Immendorf und Meschenich kein Pflegeheim, kein betreutes Wohnen 
und keine Tageseinrichtung gibt, der Bedarf aber groß sei. Er stellt des Weiteren dar, dass 
es keine beleuchtet Radverbindung in die Stadt gibt. Er fragt nach, ob es möglich ist, als ge-
meinsame Trasse mit der Stadtbahn und Straße zur Bonner Straße / Verteilerkreis einen 
beleuchteten Fahrradschnellweg zu bauen.  
 
Herr Harzendorf erläutert, dass aus Sicht der Verkehrsplanung ein beleuchteter Radweg 
ebenfalls befürwortet würde. Er weist jedoch darauf hin, dass dabei der Äußere Grüngürtel 
gequert wird und diesbezüglich gegebenenfalls  landschaftspflegerische Belange entgegen-
stehen.  
 
Herr N.N. erläutert, dass in Godorf ein neuer Edeka-Markt mit 1.800 m² Verkaufsfläche ent-
steht. In Rondorf fehlen solche Einrichtungen, obwohl hier 14.000 Einwohner leben. Aus sei-
ner Sicht wird ein Vollversorger, ein Drogeriemarkt sowie Gastronomie erforderlich.  
 
Herr Homann erläutert, dass die Anregung im weiteren Verfahren geprüft wird.  
 
Herr N.N. erläutert, dass die künftigen Schulen und die Sportanlagen weit auseinander lie-
gen. Er fragt nach, wie diese später gemeinsam genutzt werden kann, wenn sich die Schü-
lerstruktur ändert.  
 
Weiterhin fragt er nach, ob es für Rondorf ein Einzelhandels- und Dienstleistungskonzept 
geben wird, um ein attraktives Versorgungszentrum mit Quartiersplatz, Lebensmittelvollsor-
timent, Drogeriemarkt, Gastronomie zu schaffen. Dieser sollte eine unmittelbare Anbindung 
(Nähe) zur Rodenkirchener Straße mit den Banken, Apotheken etc. haben. Er fragt nach, ob 
es hier eine Variante gibt, welche näher an der Ortsmitte liegt.

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15. Herr N.N. möchte wissen, welche Kriterien für die Kosten-Nutzung-Untersuchung bei der 
Verlängerung der Linie 5 herangezogen werden. Des Weiteren regt er an, Kleingewerbe am 
Rande des Wohngebietes zu schaffen, um auch Arbeitsplätze vor Ort zu schaffen. Ebenso 
stellt er dar, dass der Spielplatz am Weißdornweg jetzt benötigt wird. 
 
Herr Homann erklärt, dass der Spielplatz trotz der Planung der Straßenbahn kommen wird. 
 
Herr Neweling erläutert die Kriterien für die Kosten-Nutzen-Untersuchung. Diese berück-
sichtigen unter anderem das Potenzial der erschlossenen Kunden, die Reisezeit, die Investi-
tions-, Betriebs- bzw. Energiekosten, die Umweltkriterien, die Vermeidung von Verletzten 
und Toten und viele weitere Kriterien.  
 
16. Herr N.N. schlägt vor, das Neubaugebiet besser für den PKW an den alten Ort anzuschlie-
ßen, um diesen besser zusammenwachsen zu lassen. So regt er an, die Straße „Am Höf-
chen“ sowie den Lerchenweg für den Autoverkehr freizugeben. 
 
Herr Harzendorf erwidert, dass die Zielsetzung der Stadt ist, den Anteil des motorisierten 
Individualverkehrs zu minimieren. Innerhalb der Ortslage von Rondorf handelt es sich um 
kurze Wege, hierfür wird kein Auto benötigt, sodass alternative Fortbewegungsmittel geför-
dert werden sollen. 
 
17. Frau N.N. schlägt vor, dass die Kindertagesstätten, die weiterführende sowie die Grund-
schulen vorzeitig zu planen sind, da Rondorf diese Einrichtung bereits ohne das Neubauge-
biet benötigen. Aus ihrer Sicht geht es nicht, dass zuerst die Wohnungen und anschließend 
diese Einrichtungen gebaut werden. Die weiterführende Schule muss groß genug sein, um 
die Rondorfer Schüler aufnehmen zu können, sodass dieses nicht mehr in die benachbarten 
Schulen in anderen Stadtteilen ausweichen müssen. Sie fragt nach, wie groß die Fläche für 
die weiterführende Schule ist. Aus ihrer Sicht wird eine sechszügige Schule erforderlich (ca. 
1.200 bis 1.400 Schüler). 
 
Herr Makrutzki erläutert, dass die Aufgabenstellung beim Schulamt abgefragt worden ist. 
Diese Abfrage führte aufgrund der Erhöhung der geplanten Wohneinheiten von 1.000 auf 
1.300 auch zu einer Erhöhung der Anzahl der Grundschulen. Nun sollen zwei Grundschulen 
errichtet werden. Das Grundstück für die weiterführende Schule weist eine Fläche von 
25.000 m² auf und ist nach Auskunft des Schulamtes auskömmlich. Es handelt sich um eine 
sechszügige Schule. Er stellt weiterhin dar, dass insgesamt vier Kindertagesstätten im Kon-
zept enthalten sind.  
 
18. Herr N.N. dankt als Vorsitzender der Dorfgemeinschaft für die Einbindung durch Verwaltung 
und Investor in den letzten zwei Jahren. Er stellt dar, dass er sich überzeugen konnte, dass 
die Planung Sinn macht. In Rondorf besteht ein großer Bedarf an Schulen, Gewerbe etc. 
Dieses soll nun zeitgerecht nachgeholt werden. Die zeitgleiche Errichtung der Schulen 
kommt eine große Bedeutung zu. Er gibt jedoch zu bedenken, dass die Stadt Köln für eine 
zeitgerechte Planung nicht bekannt sei. Er regt daher an, einen Projektkoordinator zu instal-
lieren, welcher Durchgriff auf alle Dezernate hat, damit alle Zieltermine gehalten werden 
können. 
 
Herr Greitemann erläutert, dass er bezüglich des Projektkoordinators bereits zugesagt hat, 
dass eine solche Stelle geschaffen werden soll. Ziel ist es, mit der Politik eine zeitgerechte 
Umsetzung zu realisieren. Derzeit werden für den Satzungsbeschluss des Bebauungspla-
nes 20 bis 24 Monate angesetzt. 
 
19. Herr N.N. möchte wissen, warum nach seiner Zählung nur 20 Einfamilienhäuser vorgese-
hen sind. Er erwartet bei einem neuen Wohngebiet mehr frei stehende Einfamilienhäuser.

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20. Herr N.N. begrüßt es, dass etwas für den Radverkehr in Rondorf unternommen wird. Er regt 
an, dass in Rondorf keine weiteren Ampeln errichtet werden. Des Weiteren regt er an, dass 
für das Zusammentreffen der Straße „Am Höfchen“ und der Entflechtungsstraße eine Rad-
wegbrücke vorgesehen wird.  
 
Herr Homann nimmt Stellung, dass dieses mit ins Verfahren genommen wird.  
 
Herr Harzendorf erläutert, dass dieses im Verfahren untersucht wird.  
 
21. Herr N.N. regt an, dass ein Mobilitätskonzept erstellt wird, dass insbesondere die Reduktion 
von Verkehr mit Verbrennungsmotor beinhaltet. Er regt auch an, dass der Baubeginn zur 
Errichtung der KVB-Trasse an das Verfahren gekoppelt wird. Seiner Meinung nach ist ein 
Baubeginn für die Trasse ab dem Jahr 2025 zu spät. 
 
Herr Höhn erläutert, dass eine Bahn nicht in zwei Jahren entsteht. Nach der Sommerpause 
soll der Planungsbeschluss erfolgen. Zur Umsetzung ist anschließend jedoch ein Planfest-
stellungsverfahren erforderlich. Er regt an, dass die Infrastrukturmaßnahme auch von der 
Öffentlichkeit unterstützt wird. Er stellt dar, dass die Finanzierungsfrage weitestgehend ge-
klärt ist, die Genehmigung jedoch noch aussteht. Er stellt dar, dass nach derzeitigem Kennt-
nisstand der Eröffnungstermin eher Mitte der 20iger Jahre als Anfang der 20iger Jahre rea-
listisch zu erwarten ist. Am Anfang werden flankierende Maßnahmen in Form einer Busver-
bindung zur Arnoldshöhe und weiter nach Rodenkirchen durchgeführt. Er erwartet jedoch, 
dass bevor das letzte Haus errichtet ist, auch die KVB fährt. 
 
Herr Greitemann ergänzt, dass eine Zusammenarbeit zugesagt wurde und die Planungen 
so weit wie möglich synchronisiert werden sollen.  
 
22. Herr N.N. möchte wissen, inwieweit daran gedacht wurde, auch die Sportinfrastruktur im 
Rahmen des Bauvorhabens anzupassen. Er stellt dar, dass von dem Bevölkerungszuwachs 
der SC Rondorf unmittelbar betroffen wäre. Der SC Rondorf rechnet mit einer starken Zu-
nahme des Mitgliederbestandes, welcher den Ausbau der neuen Sportanlage mit einem 
zweiten Kunstrasenplatz zwingend erforderlich macht. Dieser sollte zeitgleich mit dem Bau-
projekt erstellt werden.  
 
Frau Müller erläutert, dass dieses Planverfahren nicht in einem Sachzusammenhang mit 
der Umsetzung der beiden geplanten Kunstrasenplätze steht und die geplante Sportanlage 
auch nicht Teil des Geltungsbereichs dieses Bebauungsplanes ist. Die Grünfläche innerhalb 
des zentralen Bereiches des Plangebietes kann durch die Bevölkerung genutzt werden.  
 
Frau Homann ergänzt, dass es nun erstmal das Ziel sein muss, die Umsetzung des ersten 
Kunstrasenplatzes zu verwirklichen. Es stellt dar, dass das entsprechende Planungsrecht 
bereits besteht und eine Bearbeitung derzeit beim zuständigen Sportamt erfolgt.  
 
Herr N.N. ergänzt seine Stellungnahme um den Punkt, dass im Bauprojekt auch Infrastruk-
turmaßnahmen für den Sport berücksichtigt werden sollten (Boule, Skateranlage etc.). 
Ebenfalls ergänzt er, dass der SC Rondorf von ca. 10 – 15 neuen Mannschaften durch das 
Neubaugebiet ausgeht, sodass der zweite Kunstrasenplatz bis 2025 gebaut sein sollte.  
 
Herr Greitemann bietet dem Bürger ein persönliches Gespräch an, um die Belange des 
Bürgers umfassend zu besprechen.  
 
23. Herr Schmitz stellt dar, dass der Dorfplatz eine große Chance für die Verbindung von Neu- 
und Alt-Rondorf bietet. Der Platz liegt aus seiner Sicht jedoch ein wenig abseits und sollte 
näher zur Hauptstraße verlegt werden, um Alt- und Neu-Rondorf besser miteinander verbin-
den zu können. Des Weiteren fragt er nach, warum in der Planung keine Arbeitsplätze (Büro

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und Dienstleistungen) vorgesehen sind (Motto: Stadt der kurzen Wege). Er fragt nach, ob 
diese Nutzungen noch vorgesehen werden.   
 
Herr Elsässer erläutert, dass zur Bestimmung der Lage des Dorfplatzes nicht nur der Altort 
von Rondorf von Bedeutung ist, sondern auch der Flächenbedarf der Nutzungen sowie die 
Stadtbahn berücksichtigt werden muss. Nach den jetzigen Planungsstand ist die Lage des  
Dorfplatzes gut gewählt. Im weiteren Verfahren wird noch einmal geprüft, ob die Lage mehr 
zum Altort verlegt werden kann.  
 
24. Herr N.N. regt an, dass die Infrastrukturmaßnahmen direkt mit umgesetzt werden müssen 
und nicht erst, wenn die Wohnungen stehen (Reihenfolge der Bebauung).   
 
Da die Frage bereits beantwortet wurde, wurde der Bürger nicht aufgerufen.  
 
25. Frau N.N. möchte wissen, wie es dazu kommt, dass beim Baufeld 31 ein relativ großer Ab-
stand zur vorhandenen Bebauung vorgesehen ist, beim Baufeld 30 jedoch direkt an die vor-
handene denkmalgeschützte Bebauung heran gebaut wird. Des Weiteren ergänzt sie, dass 
bereits im Bestand im Bereich der englischen Schule ein Verkehrschaos herrscht.  
 
Herr Elsässer erläutert, dass im Bereich des Baufeldes 31 ein geschützter Landschaftsbe-
standteil besteht, welcher für die großen Abstände verantwortlich ist. Im Baufeld 30 wird 
eine kleiner Körnung angesetzt (größtenteils Einfamilienhäuser), welche jedoch in der Tat 
nicht den Ausblick in den weite Landschaft ersetzt. Er ergänzt, dass im weiteren Verfahren 
die notwendigen Abstände zum Denkmal noch einmal untersucht werden.  
 
Auch Herr Greitemann sichert zu, dass der Umgebungsschutz des Denkmals im weiteren 
Verfahren noch einmal betrachtet wird.  
 
Herr Harzendorf führt bzgl. der Verkehrssituation im Bereich der St. George School aus, 
dass die Hol- und Bringverkehre mit der Entflechtungsstraße abgestimmt werden müssen. 
Er weist darauf hin, dass die Schüler derzeit überwiegend mit dem Auto gebracht werden. 
Die geplante Stadtbahnanbindung führt zur Attraktivitätssteigerung des ÖPNV, sodass da-
mit zu rechnen ist, dass zukünftig auch einige Schüler die Bahn nutzen werden. Ziel der Pla-
nung wird es sein, mit technischen Mitteln den Verkehrsfluss bestmöglich zu organisieren.  
 
Frau N.N. ergänzt, dass in diesem Bereich verkehrlich zwischen 8:00 Uhr und 8:30 Uhr 
nichts mehr geht. Sie kann nicht nachvollziehen, wie man hier einen Hauptanschluss des 
gesamten Neubaugebietes vornehmen kann. 
 
Herr Potthoff erläutert, dass die Entflechtungsstraße von der Schule abgerückt ist und die 
neue Straße neben der Husarenstraße liegt. Daher können die Vorfahrt sowie die Park-
plätze der Schule erweitert werden.  
 
26. Herr N.N. möchte wissen, ob der Umweltschutz in der Vorplanung ausreichend berücksich-
tigt worden ist, um zu verhindern, dass hinterher durch Einsprüche das Verfahren in die 
Länge gezogen werden könnte.  
 
Frau Müller erläutert, dass sich das Bebauungsplanverfahren am Anfang befindet. Im wei-
teren Verfahren sind alle entsprechenden Nachweise zu führen. Entsprechende Festsetzun-
gen sowie Begründungen sind aufzubauen. Dabei handelt es sich um das klassische tägli-
che Geschäft.  
 
Herr N.N. ergänzt, dass er hierzu Anregungen befürchtet, welche zu einer Verzögerung füh-
ren.

Niederschrift über die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung zum städtebaulichen Planungskonzept  
"Rondorf Nord-West" in Köln-Rondorf 
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Herr Homann stellt dar, dass dies ein normales Vorgehen in einem Planverfahren darstellt.  
 
27. Herr N.N. möchte wissen, wie das ÖPNV-Konzept bis zur Fertigstellung und dem Anschluss 
an die Stadtbahn aussieht und ob eine erhöhte Bustaktung bzw. neue Linien vorgesehen 
sind. Er weist auch darauf hin, dass die Buslinienverkehre den allgemeinen Verkehr ins Sto-
cken bringen können und dass eine Entlastung für den südöstlichen Teil von Rondorf nicht 
vorgesehen sei.  
 
Herr Harzendorf stellt dar, dass zu der genauen Abwicklung des ÖPNV Konzeptes für die 
Übergangszeit noch keine Aussagen getroffen werden können. Generell sind für die Entlas-
tung des Verkehrs in Rondorf sowohl die Stadtbahn wie auch die Entflechtungsstraße von 
Bedeutung. Bereits mit der Erstellung der Entflechtungsstraße wird im Ortskern von Rondorf 
weiterer Platz für Busse geschaffen, da Durchgangsverkehre aus dem Ort genommen wer-
den.  
 
28. Frau N.N. bemängelt, dass man nichts über die täglichen Schwierigkeiten im Straßenver-
kehr erfährt. Die Straße am Wasserwerkswäldchen sei komplett überlastet. Auch gibt es im 
Bereich des Wasserwerkwäldchens keinen Radweg. Sie regt an, dringend etwas auch im 
übergeordneten Bereich zu unternehmen. Aus ihrer Sicht löst die Entflechtungsstraße nicht 
das Problem, wie man generell aus Rondorf raus kommt. Weiterhin bemängelt sie, dass das 
Konzept nicht der Gemeinschaft dient. Aus ihrer Sicht gibt es in Rondorf nichts für Jugendli-
che, diese müssten alle nach Rodenkirchen fahren.  
 
Herr Homann führt aus, dass im Allgemeinen im Kölner Süden zu wenig für Jugendliche 
angeboten wird. In Rondorf gibt es jedoch das „Haus der Familie“, welches von Jugendli-
chen genutzt werden kann. Generell vertritt er aber die Auffassung, dass für die Jugendli-
chen im Allgemeinen mehr unternommen werden müsste.  
 
Weiterhin erläutert er, dass in der Konzeption weit über das Plangebiet hinaus gedacht wird 
und verweist auf seinen diesbezüglichen Vortrag. Er gibt jedoch zu bedenken, dass die im 
Vortrag vorgestellten Maßnahmen zum größten Teil im Aufgabenbereich von Bund bzw. 
Land liegen, sodass die entsprechenden Aufgaben Zeit benötigen werden.  
 
29. Herr N.N. (Politiker) erhält keine Redemöglichkeit, da die Veranstaltung den Bürgerinnen 
und Bürgern, nicht aber den Politikern dienen soll. Auf seinem Wortzettel stellt er die Frage, 
wer einem möglichen Gestaltungsbeirat angehören könnte.  
 
30. Herr N.N. erkundigt sich nach dem Parkraumkonzept für den Geschosswohnungsbau. 
 
Herr Elsässer erläutert, dass für den Geschosswohnungsbau Tiefgaragen vorgesehen 
sind. Die Stellplatzversorgung für Einfamilien- bzw. Reihenhäuser soll überwiegend oberir-
disch auf den jeweiligen Grundstücken erfolgen.  
 
31. Herr N.N. stellt dar, dass die Fachexperten der Dorfgemeinschaft die Planung von West 8 
für gelungen halten. Er geht jedoch davon aus, dass andere Bauherren die Pläne umsetzen 
werden und erkundigt sich daher nach der Sicherstellung der Umsetzungsverbindlichkeit. 
 
Herr Greitemann stellt dar, dass der in Aufstellung befindliche Bebauungsplan zukünftig die 
gesetzliche Grundlage bilden wird. Darüber hinaus werden Qualifizierungsfahren durchge-
führt werden. Ebenso soll ein Gestaltungshandbuch aufgestellt werden.  
 
32. Herr N.N. schlägt vor, die historische Hofanlage (Denkmalschutz) zu berücksichtigen. Der 
vorhergesehene Abstand zur Straßenbahnlinie müsste daher weiter sein, als geplant.

Niederschrift über die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung zum städtebaulichen Planungskonzept  
"Rondorf Nord-West" in Köln-Rondorf 
- 12 - 
 
 
/ 13 
33. Herr N.N. erläutert, dass die Ortskerngestaltung (Verkehrsberuhigung der Rondorfer Haupt-
straße) nach Shared-Spacen-Zonen zwischen der Bussardstraße und der Kreuzung Kapel-
lenstraße ruft (analog der Darstellung von Herrn Elsässer in einer Perspektivenskizze). Es 
hieß, dass dieses Aufgabe der Stadt Köln ist und die Maßnahmen mit europäischen Mitteln 
umgesetzt werden soll. Er erkundigt sich, dass dieses umgesetzt werden könnte.  
 
Des Weiteren ergänzt er, dass es gut wäre, bestimmte Mischgebiets-Ausweisungen vorzu-
nehmen, um Möglichkeiten für Gewerbe und Dienstleistungen zu schaffen.  
 
34. Frau N.N. stellt dar, dass in den Vorträgen mehr Folien gezeigt worden seien, als ausge-
stellt. Sie bittet um eine Veröffentlichung der Präsentationen.  
 
Herr Homann erläutert, dass die Präsentation der Öffentlichkeit zugänglich gemacht wer-
den sollen.  
 
 
Herr Homann stellt um 20:55 Uhr fest, dass es keine weiteren Wortmeldungen gibt. Er bedankt 
sich für die angeregte Diskussion und schließt die formale Veranstaltung. Er erläutert, dass 
noch bis zum 16. Juli 2018 schriftliche Stellungnahmen an ihn verschickt werden können und 
dass nun an den Stellwänden mit den Experten weiter über die Planung diskutiert werden kann. 
Die wesentlichen Punkte werden auch dort festgehalten und den Politikerinnen und Politkern 
zur Kenntnis gegeben.  
 
 
 
Themenbezogene Nischen: 
 
Im Anschluss an die formale frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB 
konnten die Bürgerinnen und Bürgern an insgesamt fünf themenbezogenen Nischen mit der 
Fachverwaltung bzw. den beauftragten Büros über die Planung diskutieren und weitere Anre-
gungen an die Stellwände heften. Diese werden nachfolgend stichwortartig aufgelistet. Zum Teil 
wurden dabei bei Themenbereiche auch Punkte genannt, welche inhaltlich zu einem anderen 
Themenbereich gepasst hätte.  
 
1. Themenbereich: Städtebau – Architektur – Typologie – Wohnformen – öffentl. Raum 
 
- Es wäre schön, wenn bei dieser großen Anzahl von Wohnungen auch innovative selbst-
organisierte Wohnprojekte (Genossenschaften oder Baugruppen) über eine Konzept-
vergabe mit Grundstücksfestpreisen analog Clouth-Gelände, Sürth eine Chance erhal-
ten würden. Dies geschieht nicht, wenn das Thema auf später verschoben wird (s. Aure-
lis Güterbahnhof Ehrenfeld), sondern sollte jetzt schon zum Thema gemacht und ver-
bindlich vereinbart werden. Es geht um einen kleinen Anteil, der aber für die allseits ge-
wünschte Vielfalt von großer Bedeutung ist, da ein Bedarf vorahnden ist. 
- Anregung zur Umsetzung von innovativen Wohnprojekten, bitte greifen Sie auf die posi-
tiven Erfahrungen + Expertise in der Umsetzung (Beispiel Sülz + Cloth) und das „Haus 
der Architektur“ zurück. 
- Fläche für Vereine (Feuerwehr; Johanniter …); Jugendeinrichtungen; Kirchen usw. => 
Wo wird diese eingeplant. 
- Ist man als Grundstückseigentümer verpflichtet, an Amelis zu verkaufen? Was passiert, 
wenn man es nicht tut? 
 
2. Themenbereich: Soziale Infrastruktur – Einzelhandel - Flächennutzungsplan 
 
- Hochkirchen zur Autobahn bis Immendorf, Godorf könnte auch eine Straßenbahn be-
kommen

Niederschrift über die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung zum städtebaulichen Planungskonzept  
"Rondorf Nord-West" in Köln-Rondorf 
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/ 14 
- Wieso kann nicht eine Straßenbahn von Godorf nach Immendorf, Meschenich und Ron-
dorf zur Bonner Straße geplant werden?  
- Nach welchen Kriterien wird der Nutzen der Stadtbahnlinie 5 bestimmt? Quartiersent-
wicklung bis Meschenich! 
- Umgehungsstraße Süd! 
- Wie kann am Marktplatz geparkt werden? Kein Parkplatz, kein Gewerbe. Tiefgarage? 
- Kleingewerbe in Rondorf Nord-West?  
- Vorschlag: Kitas barrierefrei bauen. Falls Zeitplan „wider Erwarten“ nicht eingehalten 
wird, können die Räumlichkeiten als Seniorenheime genutzt werden.  
- Spielplatz Weißdornstraße, wann kommt der? Linie 5 kommt frühestens 2026.  
- Wird zuerst die Infrastruktur errichtet und dann der Wohnungsbau errichtet? 
- Fitnessparcours für Erwachsene und Jugendliche; Freizeitangebot im sportlicher Hin-
sicht 
- Wann wird mi dem ersten Bauabschnitt begonnen? Wieso sollen wir der Stadt Köln 
glauben, dass Kitas und Schulen rechtzeitig in Betrieb gehen? Wir warten noch heute 
auf den Fußballplatz und den Spielplatz am Weißdornweg. In unserem Neubaugebiet 
wurde der geplante Spielplatz ebenfalls nicht gebaut.  
 
3. Themenbereich: Mobilität – Verkehr – ÖPNV - Stadtbahnlinie 
 
- Das Bauamt „ist oldfashioned“, Bauanträge dauern über 12 Monate. Dies ist eine Bank-
rotterklärung. 
- Bleibt der Busverkehr (KVB 132, 130, 131) bestehen? 
- Bei der Trassenerweiterung hat die Stadt Köln kein Engagement und keine Zielstrebig-
keit bewiesen! 
- Bitte auch über die Stadtgrenze hinaus denken + Anbindung ÖPNV an umliegende Orte 
verbessern + verbilligen. Bsp. Meschenich => Hürth / Brühl 
- Die Führung der Stadtbahn vom Verteiler Bonner Str. an der Autobahn entlang bietet die 
Möglichkeit, daneben die Straße zu führen und die Straße am Wasserwerkswäldchen 
zurück zu bauen.  
- Welche Anbindung erfolgt nach Rodenkirchen, Sürth, Zollstock etc.? 
- Ein wesentlicher Teil der Autos zu und von der Englischen Schule fährt von der An-
schlussstelle Rodenkirchen durch die Autobahnunterführung wie Hahnenstraße und Ka-
pellenstraße. Die Entlastungsstraße ändert daran nichts.  
 
4. Themenbereich: Mobilität – Verkehr – Individualverkehr Kfz, Rad, Fußgänger 
 
- Entflechtungsstraße Weißdornweg / Rodenkirchener Str.: Was ist hier an Lärmschutz 
geplant? 
- Entflechtungsstraße Weißdornweg / Rodenkirchener Str.: Wird diese ohne Abbiegemög-
lichkeit sein, d.h. der Großrotter Weg bleibt am Tennisplatz eine Sackgasse. Des Weite-
ren ist der Großrotter Weg eine verkehrsberuhigte Kinderspielstraße und das soll auch 
so bleiben. 
- Entflechtungsstraße: Keine Abbiegung zwischen Rodenkirchener Straße und Weißdorn-
weg in den Verkehrsberuhigten Bereich. Tennisplatz/-halle erhalten. 
- Wie soll der Verkehrsfluss von Rondorf zum Kölner Zentrum ausgebaut werden. Eng-
pässe Wasserwerkswäldchen/Verteiler + Friedrich-Ebert-Straße. 
- Bitte die Hahnenstraße an der Ecke zur Rodenkirchener Straße nur zur Einbahnstraße 
machen. 
- Wie erfolgt der Anschluss der Schule?  
- Bei ebenerdiger Querung entsteht hier ein Unfallschwerpunkt! 
- Parkraumplanung, bitte schräge Taschen anstelle von hintereinander liegenden Park-
plätzen: einfacher und schneller Parkvorgang 
- Bitte Radverbindung zwischen Arnoldshöhe (neue Straßenbahnhaltestelle) und Hochkir-
chen sicherstellen.

Niederschrift über die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung zum städtebaulichen Planungskonzept  
"Rondorf Nord-West" in Köln-Rondorf 
- 14 - 
 
 
 
- Was passiert mit dem Flüchtlingsheim? 
- Wann kommt der neue Spielplatz am Weißdornweg? 
 
5. Themenbereich: Freiraum – Umwelt – Ökologie – Immissionsschutz - Landschaft 
 
- Landschaftsschutz- + Wasserschutzgebiet zw. Birkenweg + Wasserwerkswäldchen 
- Beachtung Altablagerung 20603 / 20604 (Lacke und Farben) östlich der Bödinger 
Straße 
- Bestehende Ausgleichsflächen berücksichtigen. Kleinflächen bei UNB anfragen 
- Klima / Luftreinhaltung: Warum wird jetzt eine Bebauung möglich, wenn es vorher nicht 
möglich war? 
- Schmutzwasserkanal Alt + Neu; Regenwasserabführung Alt + Neu; Starkregenereig-
nisse 
 
 
 
Ende des Dokumentes: 
 
 
 
 
gez.                   gez.    
Herr Homann      Herr Scheven 
(Bezirksbürgermeister)    (Schriftführer, Stadtplanung Zimmermann)

1 
 
Anlage zur Niederschrift über die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung zum 
städtebaulichen Planungskonzept 
 
Rondorf Nord-West in Köln-Rondorf 
 
 
 
Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit an der Bauleitplanung (Bebauungsplan und 
FNP-Änderung) nach Baugesetzbuch (BauGB) 
 
Veranstaltungsort: Gesamtschule Rodenkirchen  
Termin:  29.06.2018 
 
Darstellung und Beantwortung der Stellungnahmen, die im Rahmen der Abend-
veranstaltung an den Stellwänden abgegeben wurden: 
 
THEMENSCHWERPUNKTE:  
 
1. STÄDTEBAU – ARCHITEKTUR - TYPOLOGIE – WOHNFORMEN – TEMPO-
RÄRE NUTZUNGEN ÖFFENTLICHER RAUM  
 
Ist man als Grundstückseigentümer verpflichtet, an Amelis zu verkaufen? Was pas-
siert, wen man es nicht tut? 
 
• Mit der Aufstellung eines Bebauungsplanes wird kein Recht begründet, mit 
dem z. B. eine Enteignung von Grundstücken möglich wäre. Somit besteht 
keine Verpflichtung Grundstücke zu verkaufen.  
 
Es wäre schön, wenn bei dieser großen Anzahl von Wohnungen auch innovative 
selbstorganisierte Wohnprojekte (Genossenschaften oder Baugruppen) über eine 
Konzeptvergabe mit Grundstücksfestpreis analog Clouth-Gelände, Sülz eine 
Chance erhalten würden. Dies geschieht nicht, wenn das Thema auf später ver-
schoben wird (siehe Aurelis Güter Bhf. Ehrenfeld), sondern es sollte jetzt zum 
Thema gemacht und verbindlich vereinbart werden. Es geht um einen kleinen An-
teil, der aber für die allseits gewünschte Vielfalt von großer Bedeutung ist und si-
cher hier Nachfrage vorhanden ist. Anregung zur Umsetzung von innovativen 
Wohnprojekten. Bitte greifen Sie auf die positiven Erfahrungen und die Expertise in 
der Umsetzung (Beispiel Sülz + Clouth) und das ‚Haus der Architektur‘ zurück – 
dann klappt das auch. 
 
• Für die Nachfragesituationen aus den Bereichen Geschosswohnungsbau, 
Reihen-, Doppel- und Einfamilienhäuser sollen Bauformen mit den entspre-
chenden Grundstücksgrößen angeboten werden. Generell soll am Standort 
eine Quote von 30 % im öffentlich geförderten Wohnungsbau realisiert wer-
den. Darüber hinaus wird ein Vertriebskonzept mit einer Konkretisierung der 
Planung durch den Vorhabenträger erarbeitet. Dabei werden auch Sonder-
formen wie z.B. Mehrgenerationenprojekte berücksichtigt.  
 
Fläche für Vereine (Feuerwehr, Johanniter…), Jug endeinrichtungen, Kirche usw. 
Wo wird dieses eingeplant? 
 
• Für das Plangebiet ist überwiegend die Festsetzung eines allgemeinen

2 
 
Wohngebiets vorgesehen. In diesem sind Anlagen für kirchliche, kulturelle, 
soziale, gesundheitliche und sportliche Zwecke allgemein zulässig, sodass 
z. B. kirchliche Einrichtungen und Vereinslokale in gebietsverträglichem 
Maße möglich sind. Ein neuer Kirchenstandort ist jedoch nicht vorgesehen, 
da ein entsprechender Bedarf bis jetzt nicht angemeldet wurde. Ein neuer 
Feuerwehrstandort ist im Plangebiet ebenfalls nicht vorgesehen, da auch 
hierzu keine Bedarfsanmeldung erfolgt ist.  
 
Der städtebauliche Entwurf sieht mehrere Spielplätze sowie einen Bolzplatz 
vor, welche von Kindern bzw. Jugendlichen genutzt werden können. Dar-
über hinaus werden im Park eine offene Spielwiese sowie ein Bereich für 
die Aufstellung des Jugendspiel-Mobils vorgesehen. Im zentralen Park ist 
des Weiteren ein Sonderbaustein vorgesehen, welcher bei Bedarf eine Ju-
gendeinrichtung aufnehmen könnte. Im Bereich westlich des geplanten Nah-
versorgers ist unmittelbar am Quartiersplatz eine Pflegeeinrichtung vorgese-
hen.  
 
Was passiert mit dem Flüchtlingsheim? 
 
• Die Flüchtlingsunterkünfte am Weißdornweg waren von vorherein als tem-
poräre Unterbringung geplant (befristete Baugenehmigung). Im Rahmen des 
Grundstückskaufvertrages 2016 hat sich die Stadt Köln zur Räumung der 
Fläche nach Satzungsbeschluss verpflichtet. 
 
Das Bauamt „ist oldfashioned“ → Bauanträge dauern > 12 Monate. Eine ‚Bankrott-
erklärung‘  
 
• Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.  
 
 
2. SOZIALE INFRASTRUKTUR – EINZELHANDEL – FLÄCHENNUTZUNGSPLAN 
 
Fitnessparcours für Erwachsene und Jugendliche, Freizeitangebote in sportlicher 
Hinsicht  
 
• Der städtebauliche Entwurf sieht aktuell keinen solchen Fitnessparcours vor. 
In den geplanten Grün- und Freiflächen sowie angrenzenden Freibereichen, 
insbesondere im Äußeren Grüngürtel, bestehen jedoch hinreichend Möglich-
keiten zur sportlichen Aktivität von Erwachsenen und Jugendlichen. Für Ju-
gendliche wird ein Bolzplatz im südwestlichen Bereich des Plangebietes vor-
gesehen.  
 
Freizeitangebote in sportlicher Hinsicht 
 
• Der städtebauliche Entwurf sieht die Errichtung von unter anderem mehrere 
Spielplätze, einem Bolzplatz, einer offenen Spielwiese sowie eine Aufstell-
fläche für das Jugendspiel-Mobil der Stadt Köln vor. Diese können auch in 
sportlicher Hinsicht gut genutzt werden. Des Weiteren sind im Bereich der 
Schulen auch Turnhallen geplant, welche außerhalb der Schulzeiten auch 
den Sportvereinen zur Verfügung gestellt werden können. Des Weiteren 
wird ein Radschnellweg vorgesehen, welcher ebenfalls das Freizeitangebot 
in sportlicher Hinsicht ergänzt.

3 
 
 
Vorschlag: Kitas barrierefrei bauen. Falls Zeitplan ‚wider Erwarten‘ nicht eingehal-
ten wird, können die Räumlichkeiten als Seniorenheim genutzt werden. 
 
• Die Errichtung der Kitas erfolgt nach den gültigen gesetzlichen Vorgaben. 
Im Rahmen der Baugenehmigungsplanung ist final zu prüfen, ob sämtliche 
Bereiche der Kita barrierefrei errichtet werden.  
 
Spielplatz Weißdornstraße auf immer vertagt. Linie 5 kommt frühestens 2026 
 
• Der Spielplatz am Weißdornweg wurde in der Zwischenzeit errichtet. Die 
Anmerkung zum Zeitpunkt der Errichtung der Stadtbahn wird zur Kenntnis 
genommen. Die Planung einer Stadtbahn benötigt einen entsprechend Vor-
lauf. Die Stadtbahn soll jedoch schnellstmöglich umgesetzt werden. Die Pla-
nung erfolgt jedoch nicht im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens. Viel-
mehr wird zur Schaffung des entsprechenden Planungsrechts aktuell ein 
Planfeststellungsverfahren durchgeführt.  
 
Spielplatz Fauxpas? 
 
• Der Spielplatz am Weißdornweg wurde mittlerweile errichtet. Im Plangebiet 
sind mehrere weitere Spielplätze vorgesehen, die eine sowohl eine bedarfs-
gerechte als auch eine altersgerechte Versorgung sicherstellen.  
 
Kleingewerbe in Rondorf Nord-West? - Vermindert Verkehr in andere Viertel 
 
• Innerhalb des geplanten allgemeinen Wohngebietes sind u.a. nicht störende 
Handwerksbetriebe zulässig. Darüber hinaus sind im Bereich des geplanten 
Quartiersplatzes Einzelhandelsnutzungen sowie auch Praxen und Büros 
vorgesehen. Demnach können im Plangebiet auch im geringen Umfang Ar-
beitsplätze geschaffen werden. In erster Linie dient das Plangebiet jedoch 
der Schaffung von dringend benötigtem Wohnraum.  
 
Wie kann am Marktplatz geparkt werden? Kein Parkplatz kein Gewerbe – Tiefga-
rage? 
 
• Im Bereich des Quartiersplatzes sollen die erforderlichen Stellplätze in einer 
Tiefgarage untergebracht werden.  
 
Wann wird der 1. Bauabschnitt gebaut? Wieso sollen wir der Stadt Köln glauben, 
dass Kitas und Schulen kommen? Wir warten noch heute auf: Fußballplatz, Spiel-
platz am Flüchtlingsheim, Weißdornweg. In unserem Neubaugebiet wurde der ge-
plante Spielplatz ebenfalls nie gebaut. 
 
• Der 1. Bauabschnitt kann erst nach Abschluss des Bebauungsplanverfah-
rens und der Erteilung der erforderlichen Baugenehmigungen erflogen. Es 
ist beabsichtigt, dass die weiterführende Schule, eine Grundschule sowie 
eine Kita bereits mit dem ersten Bauabschnitt realisiert werden. Ein konkre-
tes Datum für erste Baumaßnehmen kann derzeit jedoch noch nicht genannt 
werden.

4 
 
Der Fußballplatz des SC Rondorf ist nicht Gegenstand dieser Bauleitpla-
nung. Hierfür wurde bereits ein Bebauungsplanverfahren durchgeführt. Der 
Spielplatz am Weißdornweg wurde mittlerweile errichtet.  
 
Wird zuerst Infrastruktur angefasst und dann Beginn Bebauung? Wann wird a. V. 
mit Nr.1 bzw. Nr. 2 angefangen 
 
• Die Planungen sehen vor, dass zuerst die notwendigen Baustraßen (zukünf-
tige Erschließungs- und Entflechtungsstraßen) errichtet werden sollen. 
Diese sollen dann genutzt werden, um den ersten sowie die folgenden Bau-
abschnitte errichten zu können. Wie vorstehend unter Punkt 10. schon dar-
gestellt worden ist, liegen erste Infrastrukturmaßnahmen (weiterführende 
Schule, Grundschule, Kita) im ersten Bauabschnitt. Für die geplante Verlän-
gerung der Stadtbahntrasse wird ein Planfeststellungsverfahren betrieben. 
Ziel ist es, dass die Stadtbahntrasse möglichst frühzeitig in Betrieb gehen 
kann. Nach derzeitigem Kenntnisstand ist damit zu rechnen, dass der Bau 
der Stadtbahntrasse nicht parallel mit der Umsetzung der ersten Baustraßen 
bzw. Gebäude erfolgen kann. Für die Übergangszeit ist ein Busverkehr ein-
zurichten. 
 
 
3. MOBILITÄT – VERKEHR: INDIVIDUALVERKEHR KFZ, RAD, FUSSGÄNGER 
 
Umgehungsstraße SÜD! 
 
• Der Anregung wird gefolgt. Mit Datum vom 26.03.2020 fasste der Rat der 
Stadt Köln den Beschluss, die Entflechtung auf der Grundlage der Südvari-
ante 4a.2+ weiterzuverfolgen, dabei aber den östlichen Abzweig der Vor-
zugsvariante nach Norden zur Hahnenstraße entfallen zu lassen (Variante 
4.3). 
 
Parkplatzplanung: Schräge Taschen anstelle von hintereinander liegenden Park-
plätzen: einfacher und schneller Parkvorgang 
 
• Der Anregung wird nicht gefolgt. Der aktuelle Entwurf der Wohnstraßen 
sieht hintereinander liegende Parkplätze und keine Schrägstellplätze vor. 
Der öffentliche Raum soll eine hohe Aufenthaltsqualität erhalten. Parallel zur 
Fahrbahn organisierte Stellplätze können mit entsprechenden Baumpflan-
zungen städtebaulich besser integriert werden.  
 
Entflechtungsstraße, keine Abbiegung zwischen Rodenkirchener Straße und Weiß-
dornweg in den verkehrsberuhigten Bereich 
 
• Der Anregung wird gefolgt. Mit Datum vom 26.03.2020 fasste der Rat der 
Stadt Köln den Beschluss, die Entflechtung auf der Grundlage der Südvari-
ante 4a.2+ weiterzuverfolgen, dabei aber den östlichen Abzweig der Vor-
zugsvariante nach Norden zur Hahnenstraße entfallen zu lassen (Variante 
4.3). Eine Abzweigung in den verkehrsberuhigten Bereich zwischen Ro-
denkirchener Straße und Weißdornweg ist somit nicht mehr möglich, da die 
Entflechtungsstraße anders vorgesehen ist.  
 
Tennisplatz/ -halle erhalten.

5 
 
 
• Der Anregung wird gefolgt. Mit Datum vom 26.03.2020 fasste der Rat der 
Stadt Köln den Beschluss, die Entflechtungsstraße auf der Grundlage der 
Südvariante 4a.2+ weiterzuverfolgen, dabei aber den östlichen Abzweig der 
Vorzugsvariante nach Norden zur Hahnenstraße entfallen zu lassen (Vari-
ante 4.3). Die Südvariante benötigt keine Flächen der Tennishalle.  
 
Bitte Radverbindung zwischen Arnoldshöhe (neue Straßenbahnhaltestelle) und 
Hochkirchen sicherstellen. 
 
• Derzeit werden verschiedene Varianten einer möglichen Streckenführung 
des geplanten Radschnellweges begutachtet und bewertet. Eine Variante 
sieht einen Verlauf aus dem Äußeren Grüngrügel in direkter Verbindung 
nach Rondorf/ Hochkirchen vor. Da ein konkreter Trassenverlauf noch nicht 
feststeht, werden die Anregungen zur Kenntnis genommen. 
 
Wie soll der Verkehrsfluss von Rondorf zum Kölner Zentrum ausgebaut werden? 
Engpässe Wasserwerkswäldchen/Verteiler und Friedrich-Ebert-Straße. 
 
• Mit der geplanten Stadtbahn wird ein attraktives Verkehrsmittel errichtet, 
welches sowohl der ansässigen wie auch der zukünftigen Wohnbevölkerung 
dienen soll. Es ist erklärtes Ziel der Stadt Köln, den ÖPNV zu stärken und 
hierdurch die Verkehrswende herbeizuführen. Im Zuge der Alternativen-Un-
tersuchung für die Entflechtungsstraße wurden bereits umfangreiche Ver-
kehrsuntersuchungen durchgeführt, welche sicherstellen, dass mit den vor-
gesehenen Maßnahmen (Errichtung Stadtbahn und Entflechtungsstraße, 
Beruhigung Ortskern etc.), die zukünftigen Verkehre abgewickelt werden 
können. Dieses bedeutet nicht, dass es zu keinen verkehrlichen Engpässen 
kommen kann. Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens erfolgen noch 
weitere detaillierte Verkehrsuntersuchungen.  
 
Wie erfolgt der Lärmschutz? 
 
• Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens wird ein Lärmgutachten erstellt. 
Hierdurch können erforderliche Lärmschutzmaßnahmen ermittelt werden. 
Nach derzeitigem Planungsstand ist ein 13 m hoher Lärmschutzwall zwi-
schen der Autobahn A4 und dem Plangebiet vorzusehen, um die Wohnbe-
bauung vor dem Verkehrslärm der Autobahn A4 zu schützen. Dieser Lärm-
schutzwall käme dann auch den heutigen Bewohnern von Rondorf zu Gute.  
 
Wie erfolgt der Anschluss der Schule? (Morgens – abends > 500 Kfz) 
 
• Die weiterführende Schule wurde direkt an einer Haltestelle der neu geplan-
ten Stadtbahntrasse vorgesehen, sodass möglichst viele Schülerinnen und 
Schüler den ÖPNV nutzen können. Darüber hinaus werden für die weiter-
führenden Schulen sowie für die Grundschulen Bring- und Holbereiche vor-
gesehen, so dass entsprechende Verkehre abgewickelt werden können. 
Bzgl. der bestehenden St. George School ist anzumerken, dass der Stell-
platzbereich im Bereich der westlichen Erschließungsstraße erweitert wer-
den soll. Hierdurch soll zukünftig eine bessere Abwicklung der Hol- und 
Bringverkehre ermöglicht werden.

6 
 
Bei ebenerdiger Querung entsteht hier ein Unfallschwerpunkt 
 
• Der Stellungnahme ist nicht zu entnehmen, welche ebenerdige Querung ge-
meint ist. Für die Errichtung der Stadtbahntrasse sowie auch für die Ent-
flechtungsstraße werden jeweils Planfeststellungsverfahren erforderlich, die 
auch die Querungsmöglichkeiten thematisiern werden.  
 
Bitte die Hahnenstraße an der Ecke zur Rodenkirchener zur Einbahnstraße ma-
chen. 
 
• Die Hahnenstraße an der Ecke Rodenkirchener Straße liegt außerhalb des 
Geltungsbereiches des Bebauungsplanes, sodass im Rahmen des Bebau-
ungsplanverfahrens keine Regelungsmöglichkeiten bestehen. Nach vorlie-
genden Erkenntnissen in Bezug auf die Verkehrsführung ist aber eine Ein-
bahnstraßenregelung im genannten Bereich derzeit nicht erforderlich.  
 
Entflechtungsstraße > Weißdornweg / Rodenkirchener Str:. Wird diese ohne Abbie-
gemöglichkeit sein, d.h. der Großrotter Weg bleibt am Tennisplatz eine Sack-
gasse?! 
 
• Der Anregung wird gefolgt. Mit Datum vom 26.03.2020 fasste der Rat der 
Stadt Köln den Beschluss, die Entflechtung auf der Grundlage der Südvari-
ante 4a.2+ weiterzuverfolgen, dabei aber den östlichen Abzweig der Vor-
zugsvariante nach Norden zur Hahnenstraße entfallen zu lassen (Variante 
4.3). Eine Änderung im Bereich Großrotter Weg erfolgt somit nicht, da die 
Entflechtungsstraße nun gänzlich anders vorgesehen ist.  
 
Des Weiteren ist der Großrotter Weg eine verkehrsberuhigte Kinderspielstraße! 
(Das soll auch so bleiben) 
 
• Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Änderungen in diesem 
Bereich sind nicht vorgesehen (siehe vorstehenden Punkt). 
 
 
4. MOBILITÄT – VERKEHR: ÖPNV – STADTBAHNLINIE 
 
Ein wesentlicher Teil der Autos zu/von der Englischen Schule fährt von der An-
schlussstelle Rodenkirchen durch die Autobahnunterführung via Hahnenstraße und 
Kapellenstraße. Die Entlastungsstraße ändert nichts daran. 
 
• Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Zukünftig besteht bei der 
nun geplanten Südvariante die Möglichkeit, dass die Pkw, welche von der A 
555 zur englischen Schule fahren, die neue Entflechtungsstraße nutzen und 
nicht mehr über die Hahnenstraße und Kapellenstraße fahren. Die Zufahrt 
zur Englischen Schule aus Richtung Rodenkirchen wird weiterhin möglich 
sein.  
 
Bleibt der Busverkehr (KVB 132, 139, 150) bestehen? 
 
• Nach Errichtung der Stadtbahntrasse ist zu prüfen, welche Busverkehre zu-
künftig wie geführt werden. Es wird selbstverständlich weiterhin Busver-
kehre in Rondorf geben, welche unter anderem auch dazu dienen, die neue

7 
 
Stadtbahn zu erreichen. Regelungen hierzu werden zukünftig außerhalb des 
Bebauungsplanverfahrens durch die Kölner Verkehrsbetriebe getroffen.  
 
Bitte auch über die Stadtgrenze hinaus denken und Anbindungen ÖPNV an umlie-
gende Orte verbessern und verbilligen! (Bsp. Meschenich > Hürth/Brühl) 
 
• Die neue Stadtbahntrasse soll über Rondorf bis hin nach Meschenich füh-
ren. Ob es in Zukunft verbesserte ÖPNV-Angebote nach Hürth bzw. Brühl 
geben wird, ist unabhängig vom Bebauungsplanverfahren zu sehen und ob-
liegt den zuständigen Verkehrsbetrieben.  
 
Nach welchen Kriterien wird Nutzen der Stadtbahnlinie 5 bestimmt? Quartier bis 
Meschenich!  
 
• Es besteht der politischer Wille, die Neubaugebiete bzw. Entwicklungen im 
Bereich Rondorf / Meschenich nur bei Errichtung einer neuen Stadtbahnlinie 
umzusetzen. Hierfür wurde u. a. eine Kosten-/Nutzenanalyse durchgeführt, 
um die Förderfähigkeit der Stadtbahn nachzuweisen. Es ist der Nachweis zu 
führen, dass sowohl in den Bestandsgebieten als auch in den Neubaugebie-
ten möglichst viele potentielle neue Fahrgäste mit der neuen Stadtbahnlinie 
erreicht werden können. Die neue Stadtbahn soll vom Verteilerkreis über 
Rondorf bis nach Meschenich geführt werden. 
 
Hochkirchen zur Autobahn bis Immendorf, Godorf bei könnte auch eine Straßen-
bahn bekommen 
 
• Der Stadtteil Godorf besitzt mit der Linie 16 bereits eine Anbindung an das 
Stadtbahnnetz. Von Immendorf aus ist sowohl die Linie 16 in Godorf wie 
auch die zukünftige Linie in Rondorf gut mit dem Bus zu erreichen. Darüber 
hinaus sind weitere Straßenbahnanbindungen derzeit wirtschaftlich nicht 
darstellbar, da hier nicht die notwendigen Fahrgastzahlen erreicht werden 
können und hierdurch auch die Förderfähigkeit nicht gegeben ist.  
 
Wieso kann nicht eine Straßenbahn von Godorf nach Immendorf, Meschenich und 
Rondorf zur Bonner Straße geplant werden. 
 
• Siehe vorgenannte Stellungnahme der Verwaltung 
 
Welche Anbindung erfolgt nach Rodenkirchen, Sürth, Zollstock etc.? 
 
• Außerhalb der Bauleitplanverfahren ist nach Umsetzung der Stadt-
bahntrasse zu prüfen, welche Bedarfe bestehen, um Rondorf noch besser 
an die genannten Stadtteile anzubinden.  
 
Bei dieser Trassenerweiterung hat die „Stadt Köln“ sich mit „Engagement und Ziel-
strebigkeit“ bewiesen! 
 
• Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.

8 
 
5.  FREIRAUM - UMWELT - ÖKOLOGIE - IMMISSIONSSCHUTZ – LANDSCHAFT 
 
Landschaftsschutz- und Wasserschutzgebiet zwischen Birkenweg und Wasser-
werkswäldchen. Klima / Luftreinhaltung - warum wird jetzt eine Bebauung möglich, 
wenn es vorher nicht möglich war. Schmutzwasserkanal Alt und neu; Regenwas-
serabführung alt und neu; Starkregenereignisse 
 
• Die Themen Landschaftsschutz- und Wasserschutzgebiet werden im Rah-
men des Bebauungsplanverfahrens bearbeitet und in die Abwägungsunter-
lagen eingearbeitet.  
• Des Weiteren wird ein Klimagutachten erstellt, um die Auswirkungen auf das 
Klima bewerten zu können.  
• Ebenfalls wird eine Entwässerungsplanung erstellt, welche sowohl das 
Schutzwasser, das Regenwasser und die Starkregenereignisse berücksich-
tigen wird.  
 
Bestehende Ausgleichsflächen berücksichtigen. Kleinflächen – bei UNB anfragen 
 
• Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens wird ein Landschaftspflegeri-
scher Fachbeitrag erstellt, welcher die bestehenden Ausgleichsflächen be-
rücksichtigen wird. Der Fachbeitrag wird auch der UNB zur Bewertung vor-
gelegt.  
 
Beachtung Altablagerung 2063/20604 –Lacke- Farben östlich der Bödinger Straße,  
 
• Die Altablagerungen werden im weiteren Verfahren berücksichtigt.  
 
Artenschutz-Naturschutz rund um den See 
 
• Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens erfolgt eine Artenschutzprüfung. 
Auch bei den jeweiligen Planfeststellungsverfahren (z. B. Seeverlagerung) 
sind Artenschutzprüfungen erforderlich. Auch die Ökologie des Sees wird im 
Planfeststellungsverfahren der Seeverlagerung berücksichtigt.

Anlage 6 Darstellung u Bewertung Quartiersplatz

26304 Zeichen

1 
 
Anlage 6 
 
Darstellung und Bewertung der Gestaltungsvorschläge für den Quar-
tiersplatz  
Ein wesentlicher Baustein des städtebaulichen Konzepts ist neben der Bereitstellung von drin-
gend benötigte Wohnbauflächen auch die Schaffung eines Quartiersplatzes mit ergänzender 
Einzelhandelsnutzung im südöstlichen Bereich des Plangebietes. Der Quartiersplatz soll städte-
baulich sowohl eine Versorgungs- als auch Identifikations-Treffpunktfunktion für Rondorf insge-
samt übernehmen, da ein solcher Raum mit diesen Funktionen derzeit nicht vorhanden ist. Die 
Einzelhandelsnutzung soll in einem multifunktionalen Gebäude mit Büro/Dienstleistung/Praxen 
und/oder Wohnen untergebracht werden. 
Das Stadtplanungsamt hat gemeinsam mit dem Investor und dem Stadtplanungsbüro West 8 
Urban Design & Landscape Architecture in einem iterativen Prozess einen Gestaltungsvor-
schlag für den geplanten Quartiersplatz erarbeitet. 
Die Dorfgemeinschaft Rondorf-Hochkirchen-Höningen e.V. hat alternative Überlegungen zur 
Verortung des Quartiersplatzes angestellt und insgesamt sechs Gestaltungsvarianten (siehe 
Abbildung 4) erarbeitet. Eine der Varianten hat die Dorfgemeinschaft als Vorzugsvariante be-
wertet und diese der Verwaltung als Alternativ-Vorschlag vorgelegt.  
 
Untersuchungskriterien und Beurteilungsmatrix 
Die Variante des Investors Amelis/ Planungsbüro West 8 (im Folgenden Variante West 8 ge-
nannt) und die Variante der Dorfgemeinschaft wurden einem städtebaulichen Vergleich unterzo-
gen. Hierzu wurden zunächst wichtige Anforderungen an Lage und Gestaltung des Quartiers-
platzes definiert und in folgende Untersuchungskriterien zusammengefasst. Über eine Beurtei-
lungsmatrix (Abbildungen 3, 7 und 8) soll eine Vergleichbarkeit der Varianten herstellt werden, 
nach der die Varianten jeweils hinsichtlich folgender Kriterien bewertet wurden: 
 Städtebauliche Zielsetzung, städtebauliche Figur/ räumliche Fassung des Platzes 
 Anbindung an Alt-Rondorf (Entfernung, Zugänglichkeit und Sichtbeziehung) 
 Anbindung an das Plangebiet Neu-Rondorf 
 Grundstücksverfügbarkeit 
 Berücksichtigung der Topografie 
 Lage Stadtbahntrasse (Abstandserfordernis) 
 Retentionsräume/Entwässerung 
 Erschließung Wohngebäude, Anlieferung und Tiefgarage des Vollsortimenters 
 Immissionsschutz 
 
Erläuterung der Anforderungen aus den Untersuchungskriterien 
Städtebauliche Zielsetzung, städtebauliche Figur/ räumliche Fassung des Platzes 
Der Quartiersplatz soll Versorgungs- und Treffpunktfunktionerfüllen. Aus diesem Grund soll 
er die wesentlichen für die Versorgung mit Bedarfsgütern des täglichen Bedarfs notwendigen 
Gewerbebetriebe aufnehmen und sowohl aus Alt- als auch Neu-Rondorf gut mit allen Ver-
kehrsmitteln erreichbar sein. Andererseits soll er in einem gewissen Umfang Gastronomie 
und sonstige kleinere und nicht störende Dienstleistungen des täglichen Bedarfs aufnehmen. 
Der Quartiersplatz soll mit einer dem Stadtteil Rondorf angemessenen Zentralität ausgestat-

2 
 
tet sein, welche sich in Dichte, Höhe und Kubatur der den Platz umgebenden Bebauung wi-
derspiegelt. Daher soll der Platz von geschlossener Bebauung in angemessener Höhe ge-
fasst sein, während er zu Freiflächen gewandt auch Offenheit vermitteln kann. 
Anbindung an Alt-Rondorf (Entfernung, Zugänglichkeit und Sichtbeziehung) 
Der neu geplante Quartiersplatz soll nicht nur dem Neubaugebiet zugeordnet werden, son-
dern auch als Bindeglied fungieren und von dem bestehenden Ortsteil gut erreichbar sein. 
Anbindung an Neu-Rondorf 
Der neu geplante Quartiersplatz soll möglichst gleichberechtigt Neu- wie Alt-Rondorf zu Gute 
kommen. Daher soll der Platz mit seinen Wege- und Sichtbeziehungen in das städtebauliche 
Konzept für das Neubaugebiet eingebunden sein. 
Grundstücksverfügbarkeit 
Die Verfügbarkeit der Grundstücke ist eine Grundvoraussetzung für die Umsetzbarkeit der 
Planung des Quartiersplatzes. Im Umfeld des geplanten Standorts gibt es Grundstücke, wel-
che mit in die Planung einbezogen werden sollen. Die Grundstückseigentümer schließen den 
Verkauf ihrer Grundstücke jedoch derzeit aus. Eine Enteignung aus stadtplanerischen Grün-
den ist rechtliche nicht möglich, so dass diesem Kriterium eine sehr hohe Bedeutung zu-
kommt.  
Berücksichtigung der Topografie 
Das Gelände zeichnet sich im Bereich des Quartiersplatzes durch eine bewegte Topografie 
aus. Das Gelände in der Planung zu berücksichtigen, ist Grundvoraussetzung dafür, dass 
der Platz gut erreicht und ansprechend gestaltet werden kann. 
Lage Stadtbahntrasse (Achtungsabstand) 
Die denkmalgeschützte Hofanlage an der Kapellenstraße benötigt einen Achtungsabstand 
von der Stadtbahntrasse, die östlich davon verläuft.  
Retentionsräume/Entwässerung 
Im südöstlichen Bereich befindet sich der Tiefpunkt des Geländes. In diesem Bereich sind 
Retentionsflächen für Starkregenereignisse erforderlich. Der Standort ist mit dem Fachamt 
abgestimmt. Entsprechende Flächen sind freizuhalten.  
Erschließung Wohngebäude, Anlieferung und Tiefgarage des Vollsortimenters 
Soweit sich im Bereich des Quartiersplatzes Wohngebäude befinden bzw. geplant sind, müs-
sen diese erschlossen werden. Auch sind die Anlieferung und der Stellplatzbedarf des ge-
planten Vollsortimenters zu sichern. Da der Quartiersplatz nach Möglichkeit vom Individual-
verkehr freigehalten werden soll, gehen die Lösungsvorschläge der Erschließung und Anlie-
ferung mit in die Bewertung ein. 
Immissionsschutz 
Östlich des Plangebietes befinden sich `Am Höfchen` Wohngrundstücke mit Gartennutzung. 
Der gesetzlich vorgeschriebene Lärmschutz muss bei heranrückender Bebauung berück-
sichtigt werden. Die Varianten sind in Bezug auf die Lärmauswirkungen zu betrachten.

3 
 
Beschreibung Entwurf West 8 
Die Variante West 8 sieht den Quartiersplatz größtenteils auf der westlichen Seite der geplanten 
Stadtbahntrasse im Übergangsbereich zwischen Alt- und Neu-Rondorf vor (siehe Abbildung 1). 
Die Lage des Quartiersplatzes wurde im Laufe der Planung mehrmals modifiziert und verbes-
sert. So lag der Platz in früheren Planungsstadien inmitten des Neubaugebiets, bevor er weiter 
südlich an den jetzigen Standort verlagert wurde. Inzwischen ist die Anbindung von Alt-Rondorf 
- anders als dies in der im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gezeigten Pla-
nung angelegt war - über einen breiten Überweg über die Gleise der Stadtbahn noch einmal 
verbessert worden. Eine nunmehr gradlinige Wegeführung zur Rondorfer Hauptstraße ermög-
licht die Sichtbarkeit der Platzfläche von der Rondorfer Hauptstraße aus.  
Der Quartiersplatz wird im Norden durch eine geschlossene Bebauung für die Aufnahme von 
Einzelhandels- und Dienstleistungsnutzungen und im Süden durch aufgelockerte Wohnbebau-
ung gefasst. Östlich der KVB-Trasse ist ein Mehrgenerationen-Wohnhof mit einer weiteren klei-
neren Platzfläche als Aufenthaltsbereich angedacht, die auch den Übergang nach Alt-Rondorf 
an dieser Stelle markiert. Der Platz selbst und seine nähere Umgebung werden aus städtebauli-
chen Gründen und zur Erhöhung der Aufenthaltsqualität für die Öffentlichkeit weitestgehend 
von motorisiertem Individualverkehr (MIV) freigehalten. 
 
Abb. 1: Entwurf West 8, Lageplan, Stand Juli 2020 
Die Logistik für die im Platzbereich vorgesehenen Einzelhandelsbetriebe (insbesondere Nahver-
sorger und Drogerie) beeinträchtigt die Aufenthaltsqualität der Platzfläche nicht. Die Anlieferung 
sowie die Ein- und Ausfahrt in die geplante Tiefgarage erfolgen von Norden. Die an der Platzflä-
che vorgesehenen Gebäuderiegel schirmen die Anlieferstraße ab. Der Anlieferverkehr und die 
Tiefgaragenverkehr werden daher auf dem Platz selbst nicht wahrnehmbar sein. Gleichzeitig 
können die potentiell konfliktträchtigen Nutzungen im Platzbereich so angeordnet werden, dass

4 
 
eine Beeinträchtigung der vorhandenen Bebauung und der geplanten Gebäude -städtebaulich 
verträglich- vermieden werden kann. 
Der Quartiersplatz liegt westlich der Stadtbahntrasse. Das natürliche Gelände fällt in süd-östli-
che Richtung ab. Die Platzgestaltung integriert über eine abgestufte Platzfläche die topografi-
sche Situation. Die potentiell trennende Wirkung der Stadtbahntrasse kann durch ein niveau-
gleiches Übergreifen der Platzfläche auf die andere Seite der Trasse reduziert werden. 
 
 
Abb. 2: Entwurf West 8, Perspektive, Blick von Süden 
 
Beurteilungsmatrix Entwurf West 8 
Kriterium Erläuterung Bewertung 
Städtebauliche Zielsetzung, 
städtebauliche Figur/ räumli-
che Fassung des Platzes 
Positive städtebauliche Figur; Platz ist durch vierge-
schossige Bebauung eingefasst; Platz öffnet und 
erweitert sich auf der südwestlichen Seite nach Alt-
Rondorf ; der bestehende, 100-jährige Ahorn wird in 
den Platz integriert 
 
+ 
Anbindung an Alt-Rondorf 
(Entfernung, Zugänglich-
keit und Sichtbeziehung) 
Anbindung an Alt-Rondorf mit circa 150 m Entfer-
nung zur Rondorfer Hauptstraße; breiter Überweg 
als Querung der Stadtbahntrasse 
 
o 
Anbindung an Neu-Rondorf Platz liegt in zentaler Lage des Plangebietes; die 
Anbindung an Neu-Rondorf ist über mehrere Er-
schließungsstraßen gegeben 
 
+ 
Grundstücksverfügbarkeit Grundstücksverfügbarkeit ist an dem gewählten 
Standort gegeben, da Entwurf sich auf verfügbare 
Flächen erstreckt 
 
+

5 
 
Berücksichtigung der Topo-
grafie 
Aufgrund der Position des Quartiersplatzes ist die 
Höhenlage gut zu handhaben 
 
+ 
Lage Stadtbahntrasse 
(Achtungsabstand) 
Lage der Stadtbahntrasse hält Achtungsabstand zur 
westlich gelegenen, denkmalgeschützten Hofanlage 
ein 
 
+ 
Retentionsräume/Entwässe-
rung 
Retentionsmöglichkeiten im Bereich des Tiefpunk-
tes des Geländes gegeben + 
Erschließung Wohnge-
bäude, Anlieferung und Tief-
garage des Vollsortimenters 
Erschließung der südlich des geplanten Quartiers-
platz vorgesehenen Wohngebäude erfolgt über die 
entlang des Quartiersplatzes geplante Straße, die 
Anlieferung und die Zufahrt zur Tiefgarage des Ein-
zelhandels erfolgen über die nördlich des Bau-
blocks verlaufende Erschließungsstraße  
 
o 
Immissionsschutz Keine Lärmschutzmaßnahmen zu bestehenden 
Wohnbebauungen erforderlich, da die geplanten 
Gebäude den Verkehrslärm abschirmen können 
 
+ 
Abb. 3: Beurteilungsmatrix Entwurf West 8 
+ Positive Bewertung 
o Neutrale Bewertung  
(o) Neutrale Bewertung, aufgrund fehlender Angaben nicht detailliert zu prüfen 
- Negative Bewertung 
 
Quartiersplatz nach dem Vorschlag der Dorfgemeinschaft 
Die Dorfgemeinschaft hat insgesamt sechs Varianten für eine Gestaltung des Dorfplatzes vor-
gelegt. In allen Varianten ist der Standort des Platzes auf der östlichen Seite der Trasse verortet 
und in seiner städtebaulichen Figur ähnlich. Aus diesen sechs Varianten hat die Dorfgemein-
schaft eine Variante (blauer Kasten) als Alternative zum Entwurf von West 8 vorschlagen.  
 
Abb. 4: Varianten Dorfgemeinschaft (DG) mit von der DG ausgewählten Vorzugsvariante (blauer Kasten) 
 
Für ihrer Vorschlagsvariante legte die Dorfgemeinschaft eine Visualisierung (Anlage 5) vor, die 
sie als `Vorschlag der Dorfgemeinschaft auf der Grundlage der Planung von West 8´ bewertet.

6 
 
Beschreibung Vorschlag der Dorfgemeinschaft 
Die Platzfläche des Quartiersplatzes ist annährend dreieckig geplant. Gefasst wird der Platz im 
Nordosten und Südwesten von einer viergeschossigen, geschlossenen Bebauung und einem 
sechsgeschossigem Hochpunkt an der nördlichen Platzspitze. In Richtung Westen bzw. Nord-
westen öffnet sich der Platz zur Stadtbahntrasse und Neu-Rondorf hin. Der Einzelhandel (Voll-
sortimenter und Drogeriemarkt) wird nördlich des Platzes angeordnet. Die Einbindung eines 
Mehrgenerationen-Wohnhofs ist nicht dargestellt. Ein Schenkel des Dreiecks liegt an der Stadt-
bahntrasse, die gegenüberliegende Spitze des Dreiecks läuft in Richtung Alt-Rondorf zusam-
men in einer Verbindung zur Rondorfer Hauptstraße. Auch in dieser Variante werden der Platz 
und seine nähere Umgebung von motorisiertem Individualverkehr (MIV) freigehalten. 
Die Anbringung an Alt-Rondorf führt über einen unmittelbaren Zugang zur Rondorfer Haupt-
straße. Aus dem neuen Stadtteil heraus ist der Platz nur eingeschränkt über eine westlich des 
Hochpunktes gelegene, verhältnismäßig schmale Treppe und nicht barrierefrei erreichbar. Mit 
Kraftfahrzeugen – Feuerwehr, Umzugswagen oder etwa zur Beschickung eines Wochenmark-
tes - sowie mit Fahrrädern ist ein Zugang nur von Alt-Rondorf aus vorgesehen. 
 
Abb. 5: Variante Dorfgemeinschaft, Lageplan, Stand Februar 2020 
Die Anlieferung sowie die Ein- und Ausfahrt der Tiefgarage soll - soweit das auf den Plänen er-
sichtlich ist – ebenfalls von Norden aus erfolgen. Offenbar ist vorgesehen, die Verkehre von 
Norden und Westen in einem großen Bogen, an der geplanten Bebauung vorbei, von außen an 
die Einzelhandelsbetriebe heranzuführen. Die Logistik für die geplanten Einzelhandelsbetriebe 
(insbesondere Nahversorger und Drogerie) wird von der weiter südlich gelegenen Platzfläche 
nicht wahrgenommen und beeinträchtigt auch in dieser Variante die Aufenthaltsqualität der 
Platzfläche nicht. Gleichzeitig grenzt die Anlieferung unmittelbar an die Hausgärten und Rück-
zugsbereiche der Bewohner der Straße `Am Höfchen` und ist nach dorthin nicht abgeschirmt. 
Insofern ist die Lage der Anlieferung für die bestehende Bebauung in dem Bereich städtebau-
lich unverträglich. Die Nutzung im Erdgeschoss der rückwärtigen Bebauung zu den Gärten `Am 
Höfchen` hin ist unklar.

7 
 
Der Platz ist in einer vorhandenen Senke verortet. Der Höhenunterschied in Richtung Neu-Ron-
dorf wird über eine entlang der Stadtbahntrasse geführte Böschung, die gleichzeitig den nördli-
chen Abschluss des Platzes bildet, sowie über die Zugangstreppe zur Stadtbahn und zum Neu-
baugebiet überwunden. Die Visualisierung stellt die Höhensituation nicht dar. 
 
Abb. 6: Variante Dorfgemeinschaft Perspektive, Blick von Süden 
 
Beurteilungsmatrix Entwurf Dorfgemeinschaft 
Kriterium Erläuterung Bewertung 
Städtebauliche Zielsetzung, 
städtebauliche Figur/ räumli-
che Fassung des Platzes 
Positive städtebauliche Figur, die bis zu VI ge-
schossige Bebauung plus Satteldach in unmittel-
barer Nähe zur überwiegend II-geschossigen 
Bestandsbebauung wirkt jedoch städtebaulich 
überdimensioniert  
 
o 
Anbindung an Alt-Rondorf 
(Entfernung, Zugänglichkeit 
und Sichtbeziehung) 
Anbindung und Zugänglichkeit an Alt-Rondorf 
mit circa 40 m Entfernung zur Rondorfer Haupt-
straße positiv 
 
+ 
Anbindung an Neu-Rondorf Zugänglichkeit des Quartierplatzes zu Neu-Ron-
dorf nur über eine schmale Treppe dargestellt; 
Erschließung führt somit zu einer Isolierung des 
Quartiersplatzes von Neubaugebiet 
 
- 
Grundstücksverfügbarkeit Grundstücksverfügbarkeit ist an dem gewählten 
Standort ungewiss. Bei Nichtrealisierbarkeit der 
südlichen Bebauung fehlt für längere Zeit eine 
bauliche Fassung des Quartiersplatzes in dem 
Bereich 
 
-

8 
 
Berücksichtigung der Topogra-
fie 
Höhensituation- und differenzen vom Entwurfs-
verfasser nicht dargestellt. Der Platz liegt in ei-
nem Tiefpunkt des bestehenden Geländes 
- 
Lage Stadtbahntrasse (Ach-
tungsabstand) 
Lage der Stadtbahntrasse hält Achtungsabstand 
zu der westlich gelegenen, denkmalgeschützte 
Hofanlage ein 
 
+ 
Retentionsräume/Entwässe-
rung 
Freifläche als Retentionsraum an den Tiefpunk-
ten des Geländes fällt durch die Bebauung weg. 
Der Platz selber kann ggf. als Retentionsraum 
genutzt werden. Keine Aussage zu Ersatzflä-
chen für Retentionsflächen im Freiraum. 
 
o 
Erschließung Wohngebäude, 
Anlieferung und Tiefgarage des 
Vollsortimenters 
Erschließung der südlichen und westlichen 
Quartiersbebauung funktioniert nur über die 
Rondorfer Hauptstraße, da keine Befahrbarkeit 
vom Neubaugebiet gegeben ist (Erschließung 
hier nur über eine Treppe), die Zufahrt zur Tief-
garage ist nicht dargestellt, erfolgt wahrschein-
lich im Norden über das Neubaugebiet 
 
- 
Immissionsschutz Anlieferung nicht dargestellt; sollte diese im Nor-
den erfolgen, könnte in diesem Bereich eine 
Lärmschutzwand zu den Nachbarn erforderlich 
werden. Es müsste hier im Bebauungsplan eine 
Baulinie mit zwingenden Wandhöhen festgesetzt 
werden, welche städtebaulich fragwürdig wären. 
(o) 
Abb. 7: Beurteilungsmatrix Dorfgemeinschaft 
 
+ Positive Bewertung 
o Neutrale Bewertung  
(o) Neutrale Bewertung, aufgrund fehlender Angaben nicht detailliert zu prüfen 
- Negative Bewertung 
 
Beurteilungsmatrix für beide Varianten: 
Kriterium Variante West 8 Variante 
Dorfgemeinschaft 
Städtebauliche Zielsetzung, städtebauliche Fi-
gur/ räumliche Fassung des Platzes + o 
Anbindung an Alt-Rondorf (Entfernung, Zugäng-
lichkeit und Sichtbeziehung) o + 
Anbindung an Neu-Rondorf + - 
Grundstücksverfügbarkeit + - 
Berücksichtigung der Topografie + - 
Lage Stadtbahntrasse (Achtungsabstand) + + 
Retentionsräume/Entwässerung + o 
Erschließung Wohngebäude bzw. Anlieferung 
und Tiefgarage des Vollsortimenters  o - 
Immissionsschutz + (o) 
Abb. 8: Beurteilungsmatrix Varianten im Vergleich

9 
 
Vergleichende Bewertung der Untersuchungskriterien für beide Varianten 
 
 Städtebauliche Zielsetzung/ städtebauliche Figur/ räumliche Fassung des Platzes 
Die städtebauliche Figur, die die Variante West 8 zeigt, wird positiv bewertet. Die Platzflä-
che mit der umgebenden Einzelhandelsnutzung ist ein zentraler Punkt des städtebaulichen 
Entwurfes, der an dieser Stelle mit IV Geschossen auch die höchste Dichte aufweist. In 
Richtung der vorhandenen Bebauung reduziert sich die Geschossigkeit, so dass die ge-
plante Bebauung insgesamt in den Übergangsbereich zwischen Alt- und Neu Rondorf inte-
griert wird. Der Platz vermittelt trotz der baulichen Fassung durch die nördlich und westlich 
vorgesehenen Gebäude gleichwohl den Eindruck von Offenheit und eine für den Charakter 
Rondorfs angemessenen Maßstäblichkeit. Hierdurch wird ein Platz mit hoher Aufenthalts-
qualität geschaffen. 
Die städtebauliche Figur, die die Variante der Dorfgemeinschaft zeigt, wird ebenfalls positiv 
bewertet. Der Platz wird an zwei Seiten baulich gefasst, eine Seite grenzt an der Stadt-
bahntrasse, wo jedoch eine für eine Innenstadtlage städtebaulich eher ungewöhnliche Bö-
schung dargestellt ist. Da die Flächenverfügbarkeit östlich der Trasse geringer ist, rückt die 
Einzelhandelsbebauung bei der Variante der Dorfgemeinschaft unmittelbar an die umge-
bende kleinteilige Einfamilienhausbebauung heran. Angesichts des Charakters des Stadt-
teils Rondorf erscheint eine überwiegend viergeschossige Platzrandbebauung mit einem 
sechsgeschossigen Hochpunkt als eher großmaßstäblich und überdimensioniert. 
 Anbindung an Alt-Rondorf (Entfernung, Zugänglichkeit und Sichtbeziehung) 
Die Anbindung an Alt-Rondorf erfolgt bei der Variante West 8 über eine fußläufige, kurze 
Stichstraße, die gleichzeitig auch eine Sichtbeziehung aus Alt-Rondorf auf die Platzfläche 
ermöglicht. Mit der vorgesehenen Verbreiterung des Übergangs über die zukünftigen 
Gleise wird die Zäsurwirkung der Trasse minimiert. 
Die Anbindung an Alt-Rondorf erreicht die Variante der Dorfgemeinschaft mit einem unmit-
telbaren Zugang von der Rondorfer Hauptstraße sehr gut. 
 Anbindung an Neu-Rondorf 
Aus Neu-Rondorf ist der Platz in der Variante West 8 einerseits von Westen und Norden 
über die inneren Erschließungsstraßen und andererseits sehr gut fußläufig von Süden 
durch eine geplante Grünfläche zu erreichen.  
Die Erreichbarkeit des Platzes aus dem Neubaugebiet beschränkt sich in der Variante der 
Dorfgemeinschaft auf eine schmale Treppe. In beiden Varianten grenzt die geplante Stadt-
bahn-Haltestelle unmittelbar an den Quartiersplatz an. Die zentrale Radwegeverbindung 
durch Neu-Rondorf führt bei beiden Varianten unmittelbar entlang des Platzes. 
 Grundstücksverfügbarkeit 
Die für die Umsetzung der Variante West 8 erforderlichen Flächen sind insgesamt verfüg-
bar. Damit ist eine zeitnahe und rechtssichere Umsetzung der gesamten städtebaulichen 
Figur im Bereich des geplanten Quartiersplatzes möglich. Die nicht zur Verfügung stehen-
den Flächen werden im Entwurf von West 8 ausgespart. 
Die erforderlichen Flächen zur Realisierung des südlichen Gebäuderiegels aus der Variante 
der Dorfgemeinschaft stehen auch nach wiederholter Kontaktaufnahme zu den Eigentü-
mern nicht zum Verkauf. Eine sichere sowie kurzfristige vollständige Realisierung der Vari-
ante der Dorfgemeinschaft ist somit nicht gegeben.

10 
 
 Berücksichtigung der Topografie 
Die topografische Situation im Südosten des Plangebietes weist einen relativ großen Hö-
henunterschied im natürlichen Gelände mit einem deutlichen Gefälle in Richtung Rondorfer 
Hauptstraße auf. Diese Situation ist für alle Varianten (für die beiden diskutierten Varianten 
und die fünf weiteren Vorschläge der Dorfgemeinschaft) insbesondere in Bezug auf die 
funktionale und gestalterische Anordnung der ebenerdigen Einzelhandelsnutzung, barriere-
freie Erreichbarkeit des Platzes sowie die Einbindung der Höhenlage der Stadtbahn mit der 
Haltestelle ist von allen Seiten aus schwierig und muss von beiden Standort-Varianten 
gleichermaßen gelöst werden. 
Die Variante von West 8 ermöglicht es über die Lage des Quartiersplatzes westlich der 
Stadtbahntrasse die topografischen Gegebenheiten städtebaulich gut in die Platzgestaltung 
zu integrieren. So kann das abschüssige Gefälleniveau über die geplante, abgestufte Platz-
gestaltung aufgefangen werden. Gleichzeitig soll durch ein niveaugleiches Übergreifen der 
Platzfläche auf die andere Seite der Trasse die potentielle trennende Wirkung der Stadt-
bahntrasse reduziert werden.  
Soweit das anhand des vorliegenden Planmaterials zu beurteilen ist, führt die natürliche To-
pografie bei der Variante der Dorfgemeinschaft dazu, dass der Platz in einer Senke liegt 
und zur Stadtbahntrasse hin eine für eine Innenstadtlage städtebaulich eher ungewöhnliche 
Böschung entsteht, die die trennende Wirkung der Stadtbahntrasse in dem Bereich des 
Platzes besonders akzentuiert.  
 Lage Stadtbahntrasse (Abstandserfordernis) 
Die Variante West 8 ermöglicht wie auch die Variante der Dorfgemeinschaft mit der Stadt-
bahntrasse einen angemessenen Abstand zu einer südlich des Dorfplatzes gelegenen his-
torischen und denkmalgeschützten Hofanlage einzuhalten. 
 Retentionsräume/Entwässerung 
Im Rahmen der Bauleitplanung sind im gesamten Plangebiet mehrere Retentionsräume 
vorgesehen, die das von der Kanalisation bei außergewöhnlichen Starkregenereignissen 
nicht mehr aufzunehmende Wasser zeitweise zwischenspeichern sollen. Der Quartiersplatz 
selbst kann aufgrund seiner Lage im Raum und der Topografie des Platzes als Retentions-
raum (für den Teilbereich des neuen Quartiers westlich der Stadtbahntrasse) fungieren. Ein 
zweiter notwendiger Retentionsraum kann als nicht versiegelte Versickerungsfläche am 
tiefsten Punkt des Plangebiets (für die geplanten Bereiche östlich der Stadtbahntrasse) ein-
gerichtet werden. Der topografische Tiefpunkt ist der technisch geeignetste Bereich für die 
Retention.  
Im Entwurf von West 8 ermöglicht die Lage des Quartiersplatzes unter Ausnutzung der To-
pografie, dass sowohl der Quartiersplatz selber als auch die geplante Freifläche als Re-
tentionsräume für ein 100-jähriges Starkregenereignis genutzt werden können. 
Bei der Variante der Dorfgemeinschaft fällt notwendiger Retentionsraum für den Bereich 
westlich der Stadtbahntrasse ohne Kompensation weg. Auch berücksichtigt der Entwurf 
den ebenfalls erforderlichen Retentionsraum östlich der Stadtbahntrasse im Bereich des 
tiefsten Punktes nach den derzeitigen Planungen nicht. Einen Teil des Retentionsbedarfes 
kann jedoch ggf. durch den Platz selber gedeckt werden. Hierzu bedarf es der fachlichen 
Prüfung. 
 Erschließung Wohngebäude, Anlieferung und Zufahrt Tiefgarage des Vollsortimenters 
 
Die Einbindung der Einzelhandelsbetriebe (Anlieferung und Tiefgaragenzufahrt des Nah-
versorgers und des Drogeriemarkts) und der Wohngebäude im Bereich des Platzes erfolgt

11 
 
bei der Variante West 8 sowohl für die Bewohner von Neu-Rondorf als auch für die Bewoh-
ner von Alt-Rondorf über die geplante innere Erschließung. Die Erschließung des Platzes 
ist für den ÖPNV und Fuß-und Radverkehr sehr gut und für den Individualverkehr – da nur 
durch einen Umweg durch das Plangebiet zu erreichen - befriedigend.  
Bei dem Entwurf der Dorfgemeinschaft kann der Quartiersplatz für die Belieferung bzw. Be-
schickung nur von der Rondorfer Hauptstraße aus angefahren werden. Zusätzlich müssten 
zur westlich gelegenen Stadtbahn -bezüglich der Barrierefreiheit- Rampen angeordnet wer-
den. Die Erschließung der Wohngebäude funktioniert auch nur über die Rondorfer Haupt-
straße, da keine Befahrbarkeit vom Neubaugebiet gegeben ist. 
 Immissionsschutz 
Die Variante West 8 führt nicht zu Immissionskonflikten mit Bestandsnutzungen in Alt–Ron-
dorf, da der Quartiersplatz von geplanter Bebauung umgeben wird. Die umgebende Bebau-
ung schirmt zum großen Teil sowohl den Lärm des Quartiersplatzes als auch die Fahrge-
räusche der Stadtbahn ab. 
In der Variante der Dorfgemeinschaft führt die Anlieferung des Vollsortimenters voraus-
sichtlich zu Immissionskonflikten mit den nördlich angrenzenden, bestehenden Wohngrund-
stücken. Der Entwurf scheitert zwar voraussichtlich rechtlich nicht an unzumutbaren Emissi-
onen; allerdings führt das mit ihr zwangsläufig verbundene Heranrücken (unter anderem 
des geplanten Vollsortimenters bzw. der Stellplätze und Zulieferung) an die Bebauung der 
Straße `Am Höfchen` dazu, dass im Übergangsbereich zur Bewältigung der Immissions-
konflikte voraussichtlich städtebaulich unschöne und nur schwer zu rechtfertigende aktive 
Lärmschutzeinrichtungen (Lärmschutzwand) vorgesehen werden müssen.  
 
Fazit 
Die städtebauliche Variante des Stadtplanungsbüros West 8, die den Quartiersplatz auf der 
westlichen Seite der geplanten Stadtbahntrasse, aber mit einer direkten Anbindung an die Ron-
dorfer Hauptstraße vorsieht, ist nach Auffassung der Verwaltung in der Summe aller Gesichts-
punkte vorzugswürdig. So kann eine Lösung realisiert werden, die die zentralen städtebaulichen 
und planerischen Zielvorstellungen auch der Dorfgemeinschaft erfüllt und gleichzeitig unter 
technischen Gesichtspunkten und dem Gesichtspunkt der Grundstücksverfügbarkeit die Ge-
währ für eine rechtssichere, zeitnahe und technisch funktionale Realisierung bietet.

Anlage 1 Geltungsbereich

386 Zeichen

Rodenkirchener Straße
BödingerstraßePlanwirkungsbereich der Vorlage zur Orientierung vonMitgliedern des Rates, der Ausschüsse und der Bezirksver-tretungen, die wegen Befangenheit an den Beratungen zudiesem Tagesordnungspunkt nicht teilnehmen dürfen.
Anlage 1
N
Stadtplanungsamt
Maßstab  1 : 75000 200100 400600 Meter
Geltungsbereich des Bebauungsplanes Rondorf Nord- Westin Köln-Rondorf

Anlage 4 Quartiersplatz Variante Investor West 8

137 Zeichen

Anlage 4 
Quartiersplatz Entwurf Investor/ West 8 
Perspektive, Tagansicht Blick von Süden 
 
 
Perspektive, Nachtansicht Blick von Süden

Beratungsverlauf (2)

31.08.2020 Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen)
TOP 9.2.8 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: mit Änderungen empfohlen

Zur Sitzung
03.09.2020 Stadtentwicklungsausschuss
TOP 9.3 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

Zur Sitzung

Orte (56)

  • Husarenstraße
  • Rodenkirchener Straße
  • Kapellenstraße
  • Hahnenstraße 8
  • Brühler Straße
  • Militärringstraße
  • Bonner Straße
  • Bussardstraße
  • Friedrich-Ebert-Straße
  • Bonner Landstraße
  • Brühler Landstraße
  • Rondorfer Hauptstraße
  • Westerwaldstraße
  • Giesdorfer Allee
  • Kerkrader Straße
  • Kalscheurener Straße
  • Immendorfer Hauptstraße
  • Adlerstraße
  • Luxemburger Straße
  • Dürener Straße
  • Hauptstraße 85
  • Sürther Straße 191
  • Lerchenweg
  • Willy-Brandt-Platz 2
  • Weißdornweg
  • Großrotter Weg
  • Birkenweg
  • Robinienweg
  • Kiesgrubenweg
  • Lindenweg
  • Falkenweg
  • Heinrich-Lübke-Ufer
  • Halv-Miel-Ring
  • Maternusplatz
  • Am Höfchen
  • Auf dem Schneeberg
  • Am Kölnberg
  • Am Moosberg
  • Im Wasserwerkswäldchen
  • An den Höninger Gärten
  • Mannsfelder Straße
  • Landsberger Straße
  • Am Verteilerkreis
  • Oberer Komarweg
  • Barbarastraße
  • Am Marktplatz
  • Vor dem Dorf
  • Am Lindenweg
  • Neue Straße
  • Ringstraße
  • Kapellenweg
  • Am Bahnhof
  • Straße 19
  • Markt
  • Am Rande
  • Im Park

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Details

Aktenzeichen
2191/2020
Typ
Beschlussvorlage Ausschuss
Datum
03.08.2020
Erstellt
17.07.2020 11:02