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AN/0763/2026

Ersetzungsantrag 8.1.6

Antrag nach § 3 der GeschO des Rates 04.05.2026

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 3 (Lindenthal), Sitzung am 04.05.2026

Ersetzungsantrag

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Ersetzungsantrag

6696 Zeichen

Fraktion FDP / V olt  
 
 
 
in der Bezirksvertretung Lindenthal  
Klettenberg Sülz Lindenthal Braunsfeld Müngersdorf Junkersdorf Marsdorf Weiden Lövenich 
Widdersdorf…  
 
 
                      Köln, 29-04-2026  
 
 
Unrechtmäßige Abstellung von E-Scootern im Stadtbezirk Lindenthal – Umsetzung und 
Nachschärfung der Sondernutzung 
 
 
Sehr geehrter Herr Bezirksbürgermeister Roland Schüler, 
sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Torsten Burmester, 
 
die antragstellende Fraktion bittet Sie, folgenden Antrag auf die Tagesordnung der Sitzung der 
Bezirksvertretung Lindenthal am 04. Mai 2026 zu setzen. 
 
 
 
Beschluss: 
 
Die Bezirksvertretung Lindenthal stellt fest, dass die seit 2019 bestehende Vereinbarung 
zwischen Stadt und E-Scooter-Verleihfirmen sowie die darauf aufbauenden Regelungen zur 
Sondernutzung im Stadtbezirk Lindenthal die wiederkehrenden verkehrsgefährdenden 
Abstellungen von E-Scootern bislang nicht wirksam verhindern. 
 
Die Sachlage ist seit einigen Jahren bekannt. Politische Initiativen sind bisher nicht umgesetzt 
worden. 
 
Die Bezirksvertretung Lindenthal beauftragt daher die Verwaltung der Stadt Köln und den 
Mobilitätsausschuss schnellstmöglich eine Lösung zur Beseitigung des Problems mit 
verkehrsgefährdend, oder zumindest stark verkehrsbehindernd, abgestellten E-Scootern 
umzusetzen. 
 
In diesem Konzept müssen die Verantwortlichkeiten sowohl der Stadt Köln als auch der 
Fahrzeugverleiher klar geregelt sein. Außerdem muss die Umsetzung stringent überprüft 
werden. 
 
Da es sich hierbei um ein Problem des gesamten Stadtgebietes handelt, werden die 
Stadtverwaltung und der Mobilitätsausschuss in einer konzertierten Aktion aktiv werden 
müssen. 
 
Neben den geplanten mobilen Maßnahmen bei Großevents muss seitens der Stadt Köln in 
Zusammenarbeit mit den E-Scooter-Verleihern umgehend ein Abstellkonzept entwickelt

werden, da die verkehrsbehindernd abgestellten E-Scooter im Bereich des gesamten 
Stadtbezirks Lindenthal ein Problem darstellen, z.B. in unmittelbarer Umgebung von Schulen. 
Darüber hinaus sind diese Brennpunkte abgestellter E-Scooter auch aus den anderen 
Stadtteilen bekannt. 
 
Die Verwaltung wird beauftragt, in Zusammenarbeit mit den E-Scooter-Verleihern bis zur 
Sitzung der Bezirksvertretung Lindenthal am 29. Juni 2026 ein schlüssiges, im gesamten 
Sondernutzungserlaubnisgebiet des Stadtbezirks und des gesamten Stadtgebietes 
geltendes Abstellkonzept vorzulegen und umzusetzen. Dieses soll insbesondere: 
 
• feste, klar markierte Abstellbereiche im Umfeld des RheinEnergieSTADIONs und an 
konfliktträchtigen Orten (z.B. in Schulumgebungen, Engstellen,..) definieren 
 
• No-Parking-Zonen für Gehwege, Schulwege und Engstellen ausweisen und 
 
• verbindliche Reaktionszeiten der Verleiher zur Beseitigung von Fehlabstellungen 
festlegen. 
 
 
Begründung 
 
Beispielhaft soll eine sich regelmäßig wiederholende Situation geschildert werden, die 
symptomatisch für viele andere Situationen steht: 
 
• Im Bereich Aachener Straße, Höhe Hausnummer 608a bis zur Brücke über den 
Militärring, kommt es nach Heimspielen des 1. FC Köln seit Jahren wiederholt zu 
massiv verkehrsgefährdenden Blockaden des Gehwegs durch Dutzende E-Scooter 
verschiedener Anbieter. Das Ordnungsamt wurde mehrfach persönlich, telefonisch und 
schriftlich informiert; die dokumentierte Praxis beschränkt sich jedoch häufig auf das 
Notieren von Kennungen, ohne dass die offensichtliche Gefahrenstelle zeitnah 
beseitigt wird. 
 
• Betroffen sind insbesondere Schüler:innen des Gymnasiums Müngersdorf und der 
Grundschule Müngersdorf sowie mobilitätseingeschränkte Personen, die gezwungen 
sind, auf den Radweg auszuweichen. Dies führt regelmäßig zu gefährlichen 
Situationen und verunsichert Anwohnende und Verkehrsteilnehmende erheblich. 
 
Seit 2019 existiert ein Qualitäts-Agreement bzw. eine Vereinbarung zwischen Stadt und 
Verleihfirmen, die unter anderem ordnungsgemäße Abstellzonen und Pflichten der Anbieter 
regelt. Hinzu kommt die 2022 geänderte Sondernutzungssatzung, mit der die Stadt Köln 
E-Scooter rechtlich als Sondernutzung des öffentlichen Raums einordnet und Gebühren 
erheben darf. Die wiederholten V orfälle im Stadtbezirk Lindenthal zeigen jedoch, dass diese 
Instrumente in der praktischen Anwendung bislang nicht ausreichen, um Gehwege und 
Schulwege zuverlässig freizuhalten. 
 
Die Verwaltung hat angekündigt, zur neuen Saison der Fußball-Bundesliga im Sommer 2026 
ein neues Konzept für E-Scooter vorzulegen. Angesichts der bereits heute bestehenden 
Gefährdungslage – insbesondere rund um das RheinEnergieSTADION – erwartet die 
Bezirksvertretung Lindenthal, dass bis zur Sitzung im Juni 2026 ein schlüssiges, für den

gesamten Stadtbezirk geltendes Abstell- und Rücknahmekonzept vorliegt. Andernfalls 
erscheint die befristete Aussetzung der Sondernutzung im Stadtbezirk Lindenthal als einzig 
verbleibendes, verhältnismäßiges Mittel, um die Sicherheit von Fußgänger:innen, 
insbesondere auf Schulwegen, wirksam zu gewährleisten. 
 
V orgeschlagen wird, das Problem verkehrsbehindernd abgestellter E-Scooter im Stadtbezirk 
Lindenthal nach folgendem Stufenplan zu beheben: 
 
1. Die Verwaltung führt umgehend die bereits 2019 beschlossenen und zwischenzeitlich 
(angeblich) ausgearbeiteten Maßnahmen zur mobilen Rücknahme der E-Scooter ein, 
die bei JEDEM Großereignis im RheinEnergieSTADION zum Einsatz kommen 
 
2. Nach Großereignissen im RheinEnergieSTADION (z.B. Heimspiele des 1. FC Köln, 
Konzerte) müssen die weiterhin verkehrsgefährdend abgestellten E-Scooter spätestens 
am Folgetag bis 06:00 Uhr von den Verleihfirmen entfernt werden. Die Einhaltung ist 
durch das Ordnungsamt zu kontrollieren 
 
3. Das Ordnungsamt wird verpflichtet, diese Kontrollen regelmäßig und in vollem 
Umfang durchzuführen und verkehrsgefährdende Blockaden von Geh- und 
Schulwegen prioritär zu bearbeiten. 
 
4. Kommen Verleihfirmen ihren Pflichten nicht nach, verhängt das Ordnungsamt 
Bußgelder bzw. Gebühren nach der Sondernutzungssatzung, und lässt die E-Scooter 
ohne weitere V orankündigung abschleppen. Die Kosten gehen zu Lasten der 
Verleihfirmen. 
 
5. Verstößt ein Anbieter im Stadtbezirk Lindenthal wiederholt (mindestens zwei Mal 
innerhalb von zwölf Monaten) gegen diese V orgaben, leitet die Verwaltung ein 
Verfahren zum Entzug bzw. zur Aussetzung der Sondernutzungserlaubnis dieses 
Anbieters für den Stadtbezirk Lindenthal (oder darüber hinaus) ein. 
 
6. Die Verwaltung berichtet der Bezirksvertretung Lindenthal in der Sitzung am 29. Juni 
2026, welche konkreten Maßnahmen zur Umsetzung dieses Stufenplans ergriffen 
wurden. 
 
 
Mit freundlichen Grüßen 
 
gez. Prof. Dr. Klaus Reinartz  
Fraktion FDP/V olt

Beratungsverlauf (1)

04.05.2026 Bezirksvertretung 3 (Lindenthal)
Entscheidung Entscheidung

Beschluss: endgültig zurückgezogen

Zur Sitzung

Orte (1)

  • Aachener Straße

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Details

Aktenzeichen
AN/0763/2026
Typ
Antrag nach § 3 der GeschO des Rates
Datum
04.05.2026
Erstellt
04.05.2026 11:46