AN/0763/2026
Ersetzungsantrag 8.1.6
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Ersetzungsantrag
6696 Zeichen
Fraktion FDP / V olt
in der Bezirksvertretung Lindenthal
Klettenberg Sülz Lindenthal Braunsfeld Müngersdorf Junkersdorf Marsdorf Weiden Lövenich
Widdersdorf…
Köln, 29-04-2026
Unrechtmäßige Abstellung von E-Scootern im Stadtbezirk Lindenthal – Umsetzung und
Nachschärfung der Sondernutzung
Sehr geehrter Herr Bezirksbürgermeister Roland Schüler,
sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Torsten Burmester,
die antragstellende Fraktion bittet Sie, folgenden Antrag auf die Tagesordnung der Sitzung der
Bezirksvertretung Lindenthal am 04. Mai 2026 zu setzen.
Beschluss:
Die Bezirksvertretung Lindenthal stellt fest, dass die seit 2019 bestehende Vereinbarung
zwischen Stadt und E-Scooter-Verleihfirmen sowie die darauf aufbauenden Regelungen zur
Sondernutzung im Stadtbezirk Lindenthal die wiederkehrenden verkehrsgefährdenden
Abstellungen von E-Scootern bislang nicht wirksam verhindern.
Die Sachlage ist seit einigen Jahren bekannt. Politische Initiativen sind bisher nicht umgesetzt
worden.
Die Bezirksvertretung Lindenthal beauftragt daher die Verwaltung der Stadt Köln und den
Mobilitätsausschuss schnellstmöglich eine Lösung zur Beseitigung des Problems mit
verkehrsgefährdend, oder zumindest stark verkehrsbehindernd, abgestellten E-Scootern
umzusetzen.
In diesem Konzept müssen die Verantwortlichkeiten sowohl der Stadt Köln als auch der
Fahrzeugverleiher klar geregelt sein. Außerdem muss die Umsetzung stringent überprüft
werden.
Da es sich hierbei um ein Problem des gesamten Stadtgebietes handelt, werden die
Stadtverwaltung und der Mobilitätsausschuss in einer konzertierten Aktion aktiv werden
müssen.
Neben den geplanten mobilen Maßnahmen bei Großevents muss seitens der Stadt Köln in
Zusammenarbeit mit den E-Scooter-Verleihern umgehend ein Abstellkonzept entwickelt
werden, da die verkehrsbehindernd abgestellten E-Scooter im Bereich des gesamten
Stadtbezirks Lindenthal ein Problem darstellen, z.B. in unmittelbarer Umgebung von Schulen.
Darüber hinaus sind diese Brennpunkte abgestellter E-Scooter auch aus den anderen
Stadtteilen bekannt.
Die Verwaltung wird beauftragt, in Zusammenarbeit mit den E-Scooter-Verleihern bis zur
Sitzung der Bezirksvertretung Lindenthal am 29. Juni 2026 ein schlüssiges, im gesamten
Sondernutzungserlaubnisgebiet des Stadtbezirks und des gesamten Stadtgebietes
geltendes Abstellkonzept vorzulegen und umzusetzen. Dieses soll insbesondere:
• feste, klar markierte Abstellbereiche im Umfeld des RheinEnergieSTADIONs und an
konfliktträchtigen Orten (z.B. in Schulumgebungen, Engstellen,..) definieren
• No-Parking-Zonen für Gehwege, Schulwege und Engstellen ausweisen und
• verbindliche Reaktionszeiten der Verleiher zur Beseitigung von Fehlabstellungen
festlegen.
Begründung
Beispielhaft soll eine sich regelmäßig wiederholende Situation geschildert werden, die
symptomatisch für viele andere Situationen steht:
• Im Bereich Aachener Straße, Höhe Hausnummer 608a bis zur Brücke über den
Militärring, kommt es nach Heimspielen des 1. FC Köln seit Jahren wiederholt zu
massiv verkehrsgefährdenden Blockaden des Gehwegs durch Dutzende E-Scooter
verschiedener Anbieter. Das Ordnungsamt wurde mehrfach persönlich, telefonisch und
schriftlich informiert; die dokumentierte Praxis beschränkt sich jedoch häufig auf das
Notieren von Kennungen, ohne dass die offensichtliche Gefahrenstelle zeitnah
beseitigt wird.
• Betroffen sind insbesondere Schüler:innen des Gymnasiums Müngersdorf und der
Grundschule Müngersdorf sowie mobilitätseingeschränkte Personen, die gezwungen
sind, auf den Radweg auszuweichen. Dies führt regelmäßig zu gefährlichen
Situationen und verunsichert Anwohnende und Verkehrsteilnehmende erheblich.
Seit 2019 existiert ein Qualitäts-Agreement bzw. eine Vereinbarung zwischen Stadt und
Verleihfirmen, die unter anderem ordnungsgemäße Abstellzonen und Pflichten der Anbieter
regelt. Hinzu kommt die 2022 geänderte Sondernutzungssatzung, mit der die Stadt Köln
E-Scooter rechtlich als Sondernutzung des öffentlichen Raums einordnet und Gebühren
erheben darf. Die wiederholten V orfälle im Stadtbezirk Lindenthal zeigen jedoch, dass diese
Instrumente in der praktischen Anwendung bislang nicht ausreichen, um Gehwege und
Schulwege zuverlässig freizuhalten.
Die Verwaltung hat angekündigt, zur neuen Saison der Fußball-Bundesliga im Sommer 2026
ein neues Konzept für E-Scooter vorzulegen. Angesichts der bereits heute bestehenden
Gefährdungslage – insbesondere rund um das RheinEnergieSTADION – erwartet die
Bezirksvertretung Lindenthal, dass bis zur Sitzung im Juni 2026 ein schlüssiges, für den
gesamten Stadtbezirk geltendes Abstell- und Rücknahmekonzept vorliegt. Andernfalls
erscheint die befristete Aussetzung der Sondernutzung im Stadtbezirk Lindenthal als einzig
verbleibendes, verhältnismäßiges Mittel, um die Sicherheit von Fußgänger:innen,
insbesondere auf Schulwegen, wirksam zu gewährleisten.
V orgeschlagen wird, das Problem verkehrsbehindernd abgestellter E-Scooter im Stadtbezirk
Lindenthal nach folgendem Stufenplan zu beheben:
1. Die Verwaltung führt umgehend die bereits 2019 beschlossenen und zwischenzeitlich
(angeblich) ausgearbeiteten Maßnahmen zur mobilen Rücknahme der E-Scooter ein,
die bei JEDEM Großereignis im RheinEnergieSTADION zum Einsatz kommen
2. Nach Großereignissen im RheinEnergieSTADION (z.B. Heimspiele des 1. FC Köln,
Konzerte) müssen die weiterhin verkehrsgefährdend abgestellten E-Scooter spätestens
am Folgetag bis 06:00 Uhr von den Verleihfirmen entfernt werden. Die Einhaltung ist
durch das Ordnungsamt zu kontrollieren
3. Das Ordnungsamt wird verpflichtet, diese Kontrollen regelmäßig und in vollem
Umfang durchzuführen und verkehrsgefährdende Blockaden von Geh- und
Schulwegen prioritär zu bearbeiten.
4. Kommen Verleihfirmen ihren Pflichten nicht nach, verhängt das Ordnungsamt
Bußgelder bzw. Gebühren nach der Sondernutzungssatzung, und lässt die E-Scooter
ohne weitere V orankündigung abschleppen. Die Kosten gehen zu Lasten der
Verleihfirmen.
5. Verstößt ein Anbieter im Stadtbezirk Lindenthal wiederholt (mindestens zwei Mal
innerhalb von zwölf Monaten) gegen diese V orgaben, leitet die Verwaltung ein
Verfahren zum Entzug bzw. zur Aussetzung der Sondernutzungserlaubnis dieses
Anbieters für den Stadtbezirk Lindenthal (oder darüber hinaus) ein.
6. Die Verwaltung berichtet der Bezirksvertretung Lindenthal in der Sitzung am 29. Juni
2026, welche konkreten Maßnahmen zur Umsetzung dieses Stufenplans ergriffen
wurden.
Mit freundlichen Grüßen
gez. Prof. Dr. Klaus Reinartz
Fraktion FDP/V olt
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: endgültig zurückgezogen
Zur SitzungOrte (1)
- Aachener Straße
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Details
- Aktenzeichen
- AN/0763/2026
- Typ
- Antrag nach § 3 der GeschO des Rates
- Datum
- 04.05.2026
- Erstellt
- 04.05.2026 11:46