Datenstand: 12.09.2026 — die Daten dieser Kommune konnten seit 36 Tagen nicht aktualisiert werden, weil das Ratsinformationssystem derzeit nicht erreichbar ist. Inhalte können veraltet sein.
Ersetzungsantrag 8.1.6
Antrag nach § 3 der GeschO des Rates AN/0763/2026 vom 04.05.2026
Stand: Am 04.05.2026 in der Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) endgültig zurückgezogen.
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Ersetzungsantrag
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Fraktion FDP / V olt in der Bezirksvertretung Lindenthal Klettenberg Sülz Lindenthal Braunsfeld Müngersdorf Junkersdorf Marsdorf Weiden Lövenich Widdersdorf… Köln, 29-04-2026 Unrechtmäßige Abstellung von E-Scootern im Stadtbezirk Lindenthal – Umsetzung und Nachschärfung der Sondernutzung Sehr geehrter Herr Bezirksbürgermeister Roland Schüler, sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Torsten Burmester, die antragstellende Fraktion bittet Sie, folgenden Antrag auf die Tagesordnung der Sitzung der Bezirksvertretung Lindenthal am 04. Mai 2026 zu setzen. Beschluss: Die Bezirksvertretung Lindenthal stellt fest, dass die seit 2019 bestehende Vereinbarung zwischen Stadt und E-Scooter-Verleihfirmen sowie die darauf aufbauenden Regelungen zur Sondernutzung im Stadtbezirk Lindenthal die wiederkehrenden verkehrsgefährdenden Abstellungen von E-Scootern bislang nicht wirksam verhindern. Die Sachlage ist seit einigen Jahren bekannt. Politische Initiativen sind bisher nicht umgesetzt worden. Die Bezirksvertretung Lindenthal beauftragt daher die Verwaltung der Stadt Köln und den Mobilitätsausschuss schnellstmöglich eine Lösung zur Beseitigung des Problems mit verkehrsgefährdend, oder zumindest stark verkehrsbehindernd, abgestellten E-Scootern umzusetzen. In diesem Konzept müssen die Verantwortlichkeiten sowohl der Stadt Köln als auch der Fahrzeugverleiher klar geregelt sein. Außerdem muss die Umsetzung stringent überprüft werden. Da es sich hierbei um ein Problem des gesamten Stadtgebietes handelt, werden die Stadtverwaltung und der Mobilitätsausschuss in einer konzertierten Aktion aktiv werden müssen. Neben den geplanten mobilen Maßnahmen bei Großevents muss seitens der Stadt Köln in Zusammenarbeit mit den E-Scooter-Verleihern umgehend ein Abstellkonzept entwickelt werden, da die verkehrsbehindernd abgestellten E-Scooter im Bereich des gesamten Stadtbezirks Lindenthal ein Problem darstellen, z.B. in unmittelbarer Umgebung von Schulen. Darüber hinaus sind diese Brennpunkte abgestellter E-Scooter auch aus den anderen Stadtteilen bekannt. Die Verwaltung wird beauftragt, in Zusammenarbeit mit den E-Scooter-Verleihern bis zur Sitzung der Bezirksvertretung Lindenthal am 29. Juni 2026 ein schlüssiges, im gesamten Sondernutzungserlaubnisgebiet des Stadtbezirks und des gesamten Stadtgebietes geltendes Abstellkonzept vorzulegen und umzusetzen. Dieses soll insbesondere: • feste, klar markierte Abstellbereiche im Umfeld des RheinEnergieSTADIONs und an konfliktträchtigen Orten (z.B. in Schulumgebungen, Engstellen,..) definieren • No-Parking-Zonen für Gehwege, Schulwege und Engstellen ausweisen und • verbindliche Reaktionszeiten der Verleiher zur Beseitigung von Fehlabstellungen festlegen. Begründung Beispielhaft soll eine sich regelmäßig wiederholende Situation geschildert werden, die symptomatisch für viele andere Situationen steht: • Im Bereich Aachener Straße, Höhe Hausnummer 608a bis zur Brücke über den Militärring, kommt es nach Heimspielen des 1. FC Köln seit Jahren wiederholt zu massiv verkehrsgefährdenden Blockaden des Gehwegs durch Dutzende E-Scooter verschiedener Anbieter. Das Ordnungsamt wurde mehrfach persönlich, telefonisch und schriftlich informiert; die dokumentierte Praxis beschränkt sich jedoch häufig auf das Notieren von Kennungen, ohne dass die offensichtliche Gefahrenstelle zeitnah beseitigt wird. • Betroffen sind insbesondere Schüler:innen des Gymnasiums Müngersdorf und der Grundschule Müngersdorf sowie mobilitätseingeschränkte Personen, die gezwungen sind, auf den Radweg auszuweichen. Dies führt regelmäßig zu gefährlichen Situationen und verunsichert Anwohnende und Verkehrsteilnehmende erheblich. Seit 2019 existiert ein Qualitäts-Agreement bzw. eine Vereinbarung zwischen Stadt und Verleihfirmen, die unter anderem ordnungsgemäße Abstellzonen und Pflichten der Anbieter regelt. Hinzu kommt die 2022 geänderte Sondernutzungssatzung, mit der die Stadt Köln E-Scooter rechtlich als Sondernutzung des öffentlichen Raums einordnet und Gebühren erheben darf. Die wiederholten V orfälle im Stadtbezirk Lindenthal zeigen jedoch, dass diese Instrumente in der praktischen Anwendung bislang nicht ausreichen, um Gehwege und Schulwege zuverlässig freizuhalten. Die Verwaltung hat angekündigt, zur neuen Saison der Fußball-Bundesliga im Sommer 2026 ein neues Konzept für E-Scooter vorzulegen. Angesichts der bereits heute bestehenden Gefährdungslage – insbesondere rund um das RheinEnergieSTADION – erwartet die Bezirksvertretung Lindenthal, dass bis zur Sitzung im Juni 2026 ein schlüssiges, für den gesamten Stadtbezirk geltendes Abstell- und Rücknahmekonzept vorliegt. Andernfalls erscheint die befristete Aussetzung der Sondernutzung im Stadtbezirk Lindenthal als einzig verbleibendes, verhältnismäßiges Mittel, um die Sicherheit von Fußgänger:innen, insbesondere auf Schulwegen, wirksam zu gewährleisten. V orgeschlagen wird, das Problem verkehrsbehindernd abgestellter E-Scooter im Stadtbezirk Lindenthal nach folgendem Stufenplan zu beheben: 1. Die Verwaltung führt umgehend die bereits 2019 beschlossenen und zwischenzeitlich (angeblich) ausgearbeiteten Maßnahmen zur mobilen Rücknahme der E-Scooter ein, die bei JEDEM Großereignis im RheinEnergieSTADION zum Einsatz kommen 2. Nach Großereignissen im RheinEnergieSTADION (z.B. Heimspiele des 1. FC Köln, Konzerte) müssen die weiterhin verkehrsgefährdend abgestellten E-Scooter spätestens am Folgetag bis 06:00 Uhr von den Verleihfirmen entfernt werden. Die Einhaltung ist durch das Ordnungsamt zu kontrollieren 3. Das Ordnungsamt wird verpflichtet, diese Kontrollen regelmäßig und in vollem Umfang durchzuführen und verkehrsgefährdende Blockaden von Geh- und Schulwegen prioritär zu bearbeiten. 4. Kommen Verleihfirmen ihren Pflichten nicht nach, verhängt das Ordnungsamt Bußgelder bzw. Gebühren nach der Sondernutzungssatzung, und lässt die E-Scooter ohne weitere V orankündigung abschleppen. Die Kosten gehen zu Lasten der Verleihfirmen. 5. Verstößt ein Anbieter im Stadtbezirk Lindenthal wiederholt (mindestens zwei Mal innerhalb von zwölf Monaten) gegen diese V orgaben, leitet die Verwaltung ein Verfahren zum Entzug bzw. zur Aussetzung der Sondernutzungserlaubnis dieses Anbieters für den Stadtbezirk Lindenthal (oder darüber hinaus) ein. 6. Die Verwaltung berichtet der Bezirksvertretung Lindenthal in der Sitzung am 29. Juni 2026, welche konkreten Maßnahmen zur Umsetzung dieses Stufenplans ergriffen wurden. Mit freundlichen Grüßen gez. Prof. Dr. Klaus Reinartz Fraktion FDP/V olt
Beratungsverlauf
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