V/0503/2009
Roxeler Straße - Querungshilfe in Höhe Schmeddingstraße
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Beschlussvorlage
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V/0503/2009 DER OBERBÜRGERMEISTER Tiefbauamt Betrifft Roxeler Straße - Querungshilfe Fußgängerlichtsignalanlage in Höhe Schmeddingstraße - Baubeschluss - Beratungsfolge 03.09.2009 Bezirksvertretung Münster-West Anhörung 29.09.2009 Ausschuss für Umweltschutz und Bauwesen Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: Die „Querungshilfe Roxeler Straße in Höhe Schmeddingstraße“ wird auf der Grundlage der vom Tiefbauamt der Stadt Münster aufgestellten Ausführungsplanung (Lageplan Nr. 9968 Blatt 1(1) vom 30.07.2009) neugebaut. II. Finanzielle Auswirkungen: Teilfinanzplan Nr. Bezeichnung Haush.- jahr Betrag € Bemerkungen Produktgruppe 1201 Bereitstellung von Ver- kehrsflächen und Anlagen Investitionsmaßnahme 0008 Verkehrsanlagen, Neubau und Erneuerung Auszahlungen 2009 28,500 HH-Ansatz: 1.896.570 € Teilergebnisplan Nr. Bezeichnung Haush.- jahr Betrag € Bemerkungen Produktgruppe 1201 Bereitstellung von Ver- kehrsflächen und Anlagen Zeile 13 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen 2009 35.000 HH-Ansatz: 24.345.260 € Einmaliger Aufwand Begründung: Vorlagen-Nr.: V/0503/2009 Auskunft erteilt: Herr Grimm Ruf: 492 66 00 E-Mail: Grimm@stadt-muenster.de Datum: 29.07.2009 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - V/0503/2009 1. Voraussetzungen Die Bezirksvertretung Münster-West hat in ih rer Sitzung am 29.05.2008 der Planung zur Er- richtung einer Lichtsignalanlage (LSA) für Fußgänger und Radfahrer in der Roxeler Straße in Höhe Schmeddingstraße/Niedenstiege (V/0 406/2008) zugestimmt und der Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wi rtschaft hat die Planung am 11.06.2008 be- schlossen. 2. Beschreibung der Baumaßnahme Der Radverkehr von und zur Schmeddingstraße wird über einen neuen 4 m breiten asphaltier- ten Weg zur LSA geführt. Die stadteinwärtige Bush altestelle Deipenfohr wird gleichfalls mit einem neuen 2 m breiten asphaltierten Gehweg an die neue Querungsstelle angebunden, so dass auch ÖPNV-Nutzer aus dem Bereich Niedenstiege/Deipenfohr sicher und umwegfrei die Haltestelle erreichen können. Die vorhandene Unterführung bleibt unverändert erhalten. Der vorhandene Weg Richtung Un- terführung wird im Bereich der Bushaltestelle bis zum Abzweig zur LSA von 6 m auf 3 m redu- ziert. Im gleichen Zuge wird die Anbindung der Schmeddingstraße an die Roxeler Straße auf- gehoben. Hierzu wird der vorhandene abgesenkte Hochbordstein von 3 cm auf 10 cm ange- hoben. Nicht benötigte asphaltierte Restflächen werden entsiegelt und rekultiviert, so dass auch optisch die veränderte Rad- und Fußgängerführung augenfällig wird. Die LSA wird auf beiden Straßenseiten mit Blindentastern am Signalmast sowie mit separat aufgestellten Tastern für Radfahrer ausgestattet. Die Aufstellbereiche werden zur besseren Wahrnehmung in einer Breite von 2 m mit grauem Betonsteinpflaster gepflastert. Der Hoch- bordstein wird im Sinne der Barrierefreiheit im Bereich der Fußgänger auf 3 cm und im Be- reich der Radfahrerführung auf 0,5 cm abgesenkt. Um die Sicht auf den auf der Nordseite der Roxeler Straße stehenden Signalmast für den stadtauswärts fahrenden Kfz-Verkehr gewähr- leisten zu können, muss ein Straßenbaum gefällt werden. Im Rahmen der Baumaßnahme ist auch vorgesehen, im Einstiegsbereich der stadteinwärtigen Bushaltestelle Deipenfohr ein Aufmerksamkeitsfeld für Sehbehinderte zu pflastern. 3. Ausschreibung und Bau Die Maßnahme ist in der Jahresausschreibung des Tiefbauamtes im Jahr 2009 enthalten. Der Ausbau ist im 4. Quartal 2009 vorgesehen. Die Verkehrsführung wird auf den aktuellen Baufortschritt ausgerichtet. Mit kurzzeitigen Be- hinderungen muss gerechnet werden. 4. Beiträge Dritter/Zuschüsse Beiträge Dritter (KAG, BauGB) können nicht erhoben werden. Mit den neuen Bestimmungen zur Förderung des Kommunalen Straßenbaus wurde die Baga- tellgrenze für förderfähige Maßnahmen „Verkehrswichtige Straßen“, „Schulwegsicherung“ u. a. auf 100.000 EUR erhöht. Im Ergebnis ist diese Maßnahme somit entgegen den Aussagen in der Beschlussvorlage Nr. V/0406/2008 nicht mehr förderfähig. 5. Genehmigungen/Vereinbarungen Weitere Genehmigungen/Vereinbarungen sind nicht erforderlich. 6. Liegenschaftliche Regelungen Liegenschaftliche Regelungen sind nicht notwendig. - 3 - V/0503/2009 In Vertretung gez. Schultheiß Stadtdirektor
Roxeler Straße Querungshilfe L 30072009 mU
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Nr. 1 2 3 4 5 Art der Änderung Name Datum Blatt Nr.: Str. Schlüssel: Anlage Nr.: Plan Nr.: Projekt Nr.: 1 (1) 07/083 W 9968 Maßstab Lageplan 1 : 250 Längen 1 : / Höhen 1 : Datum Name bearbeitet gezeichnet geprüft genehmigt : i. A. Tiefbauamt Roxeler Straße Querunghilfe in Höhe Schmeddingstraße Lageplan 78.51 78.51 Wessels Mai 2009 30.07.2009 Wittkamp Mai 2009 Wittkamp Baum Rinnenablauf Seitenablauf Schieberkappe Wasser Schaltkasten oberirdisch, unterirdisch Unterflurhydrant Schachtdeckel Leuchte Tellerleuchte 4,5 m Lph Verkehrszeichen Lichtzeichenanlage mit Blindentaster Höhe Höhe Legende vorhanden: geplant: Asphaltbeton Asphaltbeton Gehwegplatten 30/30/4,5 cm Betonstein grau 20/10/8 cm Betonstein grau 20/10/8 cm Grünfläche Gefällekeil Gefällekeil Grünfläche Anforderungsmast für Radfahrer Bankett Aufmerksamkeitsfeld Münster, den 30.07.2009 gez. Rudolph Aufmerksamkeitsfeld b = 0,90 m Ausbauquerschnitt wie Detailpunkt Blatt 22 gem. Geh- und Radweg (mit Läuferstein 16/16/8 cm umfassen) Ausbauquerschnitt wie Detailpunkt Blatt 23 (Radweg auf der freien Strecke) 65.355 2,7% Fluchtpunkt vorh. Markierung B1,5/1,5 erhalten 402 237 73 74 StØ=0,2 KØ=5,0 StØ=0,3 KØ=7,0 StØ=0,2 KØ=5,0 StØ=0,3 KØ=5,0 StØ=0,3 KØ=5,0 StØ=0,2 KØ=4,0 StØ=0,2 KØ=5,0 StØ=0,4 KØ=8,0 StØ=0,2 KØ=3,0 StØ=0,1 KØ=2,0 StØ=0,1 KØ=2,0 StØ=0,1 KØ=2,0 StØ=0,2 KØ=4,0 StØ=0,35 KØ=7,0 StØ=0,2 KØ=5,0 StØ=0,2 KØ=5,0 StØ=0,2 KØ=5,0 StØ=0,2 KØ=4,0 StØ=0,2 KØ=4,0 StØ=0,2 KØ=4,0 StØ=0,2 KØ=4,0 StØ=0,2 KØ=5,0 StØ=0,4 KØ=9,0 StØ=0,2 KØ=6,0 StØ=0,3 KØ=8,0 65.22 65.64 65.48 65.78 65.86 65.84 65.88 65.88 65.82 65.72 65.61 65.57 64.57 64.85 64.73 64.69 64.85 64.25 64.39 64.52 64.85 65.32 65.64 65.73 65.68 65.63 65.57 65.44 63.84 65.41 65.57 65.58 65.46 65.52 65.41 65.49 65.38 65.46 65.35 65.46 65.34 65.48 65.38 65.42 65.57 65.59 65.42 65.56 65.43 65.56 65.45 65.55 65.51 65.53 65.50 65.49 65.58 65.64 65.67 65.61 65.51 65.76 65.66 65.73 65.62 65.67 65.56 65.62 65.52 65.66 65.54 65.69 65.65 65.82 65.72 65.83 65.71 65.80 65.69 65.35 65.44 65.55 65.21 65.27 65.30 65.31 65.41 65.51 65.63 65.70 65.18 65.33 65.12 64.68 64.24 64.41 64.52 65.27 65.34 65.56 65.41 65.34 65.34 65.36 65.42 65.57 65.52 65.55 65.23 65.16 65.30 65.26 65.46 65.50 64.66 64.50 64.45 64.29 64.44 65.44 65.26 64.97 64.74 64.77 65.00 65.24 65.00 65.43 64.85 65.15 65.51 65.61 65.17 65.29 65.68 65.44 65.04 65.32 64.47 64.68 64.44 Hinweistafel 65.82 65.80 65.72 65.70 2,1% 2,8% 1,00 1,00 2,00 + 0,5 + 0,5 + 3 + 0,5 + 0,5 + 3 4,00 2,00 vorh. Umlauf- sperren entfernen 12% 12% 12% 64.34 12% r = 3 vorh. Absenkung zurückbauen 65.74 65.65 65.545 65.39 0,61% 65.47 65.39 65.29 65.30 65.39 65.33 65.30 65.27 65.26 65.30 S 3/3 S 3/3 12% 12% 65.525 r = 4,5 r = 2 0,75 4,00 0,75 r = 7,5 65.60 3,00 2,00 65.46 65.51 65.52 1,5% vorh. Markierung entfernen und neue Markierung aufbringen 2,5% 0,55-2,5% r = 1 vorh. VZ versetzen 2,00 3,80 65.345 LSA mit Blindentaster Hänger auf 2 m Länge absenken Roxeler Straße Schmeddingstraße Niedenstiege Anforderungsmast für Radfahrer Anforderungsmast für Radfahrer Baum entfällt
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungOrte (4)
- Roxeler Straße
- Schmeddingstraße
- Niedenstiege
- Deipenfohr
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Details
- Vorlagen-Nr.
- V/0503/2009
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 29.07.2009
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37