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V/0503/2009

Roxeler Straße - Querungshilfe in Höhe Schmeddingstraße

Vorlagen 29.07.2009

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Nächste Beratung: Ausschuss für Umweltschutz und Bauwesen, Sitzung am 29.09.2009, TOP 4.6

Beschlussvorlage

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Ansehen

Roxeler Straße Querungshilfe L 30072009 mU

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Ansehen

Beschlussvorlage

4446 Zeichen

V/0503/2009 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Tiefbauamt 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Roxeler Straße - Querungshilfe Fußgängerlichtsignalanlage in Höhe Schmeddingstraße 
- Baubeschluss - 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
03.09.2009 Bezirksvertretung Münster-West Anhörung 
29.09.2009 Ausschuss für Umweltschutz und Bauwesen Entscheidung
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
Die „Querungshilfe Roxeler Straße in Höhe Schmeddingstraße“ wird auf der Grundlage der vom 
Tiefbauamt der Stadt Münster aufgestellten Ausführungsplanung (Lageplan Nr. 9968 Blatt 1(1) 
vom 30.07.2009) neugebaut.  
 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
Teilfinanzplan 
 Nr. Bezeichnung Haush.- 
jahr 
Betrag 
€ 
Bemerkungen 
Produktgruppe 1201 Bereitstellung von Ver-
kehrsflächen und Anlagen 
   
Investitionsmaßnahme 0008 Verkehrsanlagen, Neubau 
und Erneuerung 
   
Auszahlungen   2009 28,500 HH-Ansatz: 1.896.570 € 
 
 
Teilergebnisplan 
 Nr. Bezeichnung Haush.-
jahr 
Betrag 
€ 
Bemerkungen 
Produktgruppe 1201 Bereitstellung von Ver-
kehrsflächen und Anlagen 
   
Zeile 13 Aufwendungen für Sach- 
und Dienstleistungen 
2009 35.000 HH-Ansatz: 24.345.260 € 
Einmaliger Aufwand 
 
 
 
 
Begründung: 
Vorlagen-Nr.: 
V/0503/2009 
Auskunft erteilt: 
Herr Grimm 
Ruf: 
492 66 00 
E-Mail: 
Grimm@stadt-muenster.de  
Datum: 
29.07.2009 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0503/2009 
 
1. Voraussetzungen 
Die Bezirksvertretung Münster-West hat in ih rer Sitzung am 29.05.2008 der Planung zur Er-
richtung einer Lichtsignalanlage (LSA) für Fußgänger und Radfahrer in der Roxeler Straße in 
Höhe Schmeddingstraße/Niedenstiege (V/0 406/2008) zugestimmt und der Ausschuss für 
Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wi rtschaft hat die Planung am 11.06.2008 be-
schlossen. 
 
2. Beschreibung der Baumaßnahme 
Der Radverkehr von und zur Schmeddingstraße wird über einen neuen 4 m breiten asphaltier-
ten Weg zur LSA geführt. Die stadteinwärtige Bush altestelle Deipenfohr wird gleichfalls mit 
einem neuen 2 m breiten asphaltierten Gehweg an die neue Querungsstelle angebunden, so 
dass auch ÖPNV-Nutzer aus dem Bereich Niedenstiege/Deipenfohr sicher und umwegfrei die 
Haltestelle erreichen können. 
 
Die vorhandene Unterführung bleibt unverändert erhalten. Der vorhandene Weg Richtung Un-
terführung wird im Bereich der Bushaltestelle bis zum Abzweig zur LSA von 6 m auf 3 m redu-
ziert. Im gleichen Zuge wird die Anbindung der Schmeddingstraße an die Roxeler Straße auf-
gehoben. Hierzu wird der vorhandene abgesenkte Hochbordstein von 3 cm auf 10 cm ange-
hoben. Nicht benötigte asphaltierte Restflächen werden entsiegelt und rekultiviert, so dass 
auch optisch die veränderte Rad- und Fußgängerführung augenfällig wird. 
 
Die LSA wird auf beiden Straßenseiten mit Blindentastern am Signalmast sowie mit separat 
aufgestellten Tastern für Radfahrer ausgestattet. Die Aufstellbereiche werden zur besseren 
Wahrnehmung in einer Breite von 2 m mit grauem Betonsteinpflaster gepflastert. Der Hoch-
bordstein wird im Sinne der Barrierefreiheit im Bereich der Fußgänger auf 3 cm und im Be-
reich der Radfahrerführung auf 0,5 cm abgesenkt. Um die Sicht auf den auf der Nordseite der 
Roxeler Straße stehenden Signalmast für den stadtauswärts fahrenden Kfz-Verkehr gewähr-
leisten zu können, muss ein Straßenbaum gefällt werden. 
 
Im Rahmen der Baumaßnahme ist auch vorgesehen, im Einstiegsbereich der stadteinwärtigen 
Bushaltestelle Deipenfohr ein Aufmerksamkeitsfeld für Sehbehinderte zu pflastern.  
 
3. Ausschreibung und Bau  
Die Maßnahme ist in der Jahresausschreibung des  Tiefbauamtes im Jahr 2009 enthalten. Der 
Ausbau ist im 4. Quartal 2009 vorgesehen. 
 
Die Verkehrsführung wird auf den aktuellen Baufortschritt ausgerichtet. Mit kurzzeitigen Be-
hinderungen muss gerechnet werden. 
 
4. Beiträge Dritter/Zuschüsse 
Beiträge Dritter (KAG, BauGB) können nicht erhoben werden.  
 
Mit den neuen Bestimmungen zur Förderung des Kommunalen Straßenbaus wurde die Baga-
tellgrenze für förderfähige Maßnahmen „Verkehrswichtige Straßen“, „Schulwegsicherung“ u. a. 
auf 100.000 EUR erhöht. Im Ergebnis ist diese Maßnahme somit entgegen den Aussagen in 
der Beschlussvorlage Nr. V/0406/2008 nicht mehr förderfähig. 
 
5. Genehmigungen/Vereinbarungen 
Weitere Genehmigungen/Vereinbarungen sind nicht erforderlich. 
 
6. Liegenschaftliche Regelungen 
Liegenschaftliche Regelungen sind nicht notwendig.

- 3 - 
V/0503/2009 
 
 
In Vertretung 
 
gez. 
 
 
Schultheiß 
Stadtdirektor

Roxeler Straße Querungshilfe L 30072009 mU

3378 Zeichen

Nr. 
1 
2 
3 
4 
5 
Art der Änderung Name Datum 
Blatt Nr.: 
Str. Schlüssel: 
Anlage Nr.: 
Plan Nr.: 
Projekt Nr.: 
1 (1) 
07/083 W 
9968 
Maßstab 
Lageplan 1 : 250 
Längen    1 :           /  Höhen 1 :  
Datum Name 
bearbeitet 
gezeichnet 
geprüft 
genehmigt :
 
i. A. 
Tiefbauamt 
Roxeler Straße 
Querunghilfe in Höhe
Schmeddingstraße 
Lageplan 
78.51 78.51 
Wessels Mai 2009 
30.07.2009 Wittkamp 
Mai 2009 Wittkamp 

Baum 
Rinnenablauf 
Seitenablauf 
Schieberkappe Wasser 
Schaltkasten oberirdisch, unterirdisch 
Unterflurhydrant 
Schachtdeckel 
Leuchte Tellerleuchte 4,5 m Lph 
Verkehrszeichen 
Lichtzeichenanlage
mit Blindentaster 
Höhe Höhe 
Legende 
vorhanden: geplant: 
Asphaltbeton Asphaltbeton 
Gehwegplatten 30/30/4,5 cm 
Betonstein grau 20/10/8 cm Betonstein grau 20/10/8 cm 
Grünfläche 
Gefällekeil Gefällekeil 
Grünfläche 
Anforderungsmast für Radfahrer 
Bankett 
Aufmerksamkeitsfeld 
Münster, den 30.07.2009 
gez. Rudolph 
Aufmerksamkeitsfeld
b = 0,90 m
 
Ausbauquerschnitt wie
Detailpunkt Blatt 22
gem. Geh- und Radweg
(mit Läuferstein 16/16/8 cm
umfassen)
 
Ausbauquerschnitt wie
Detailpunkt Blatt 23
(Radweg auf der freien  Strecke)
 
65.355 
2,7% 
Fluchtpunkt 
 
vorh. Markierung
B1,5/1,5 erhalten
 
402 
237 
73 
74 
StØ=0,2
KØ=5,0 
StØ=0,3
KØ=7,0 
StØ=0,2
KØ=5,0 
StØ=0,3
KØ=5,0 
StØ=0,3
KØ=5,0 
StØ=0,2
KØ=4,0 
StØ=0,2
KØ=5,0 
StØ=0,4
KØ=8,0 
StØ=0,2
KØ=3,0 
StØ=0,1
KØ=2,0 
StØ=0,1
KØ=2,0 
StØ=0,1
KØ=2,0 StØ=0,2
KØ=4,0 
StØ=0,35
KØ=7,0 
StØ=0,2
KØ=5,0 
StØ=0,2
KØ=5,0 
StØ=0,2
KØ=5,0 
StØ=0,2
KØ=4,0 
StØ=0,2
KØ=4,0 
StØ=0,2
KØ=4,0 
StØ=0,2
KØ=4,0 
StØ=0,2
KØ=5,0 
StØ=0,4
KØ=9,0 
StØ=0,2
KØ=6,0 
StØ=0,3
KØ=8,0 
65.22 
65.64 
65.48 
65.78 
65.86 
65.84 65.88 
65.88 65.82 
65.72 65.61 
65.57 
64.57 
64.85 
64.73 64.69 
64.85 
64.25 
64.39 
64.52 
64.85 
65.32 
65.64 
65.73 
65.68 
65.63 
65.57 
65.44 
63.84 
65.41 
65.57 
65.58 
65.46 
65.52 
65.41 
65.49 
65.38 
65.46 
65.35 
65.46 
65.34 
65.48 
65.38 
65.42 
65.57 
65.59 
65.42 
65.56 
65.43 
65.56 
65.45 
65.55 
65.51 65.53 
65.50 65.49 
65.58 
65.64 
65.67 
65.61 
65.51 
65.76 
65.66 
65.73 
65.62 
65.67 
65.56 
65.62 
65.52 
65.66 
65.54 
65.69 
65.65 
65.82 
65.72 
65.83 
65.71 
65.80 
65.69 
65.35 
65.44 
65.55 
65.21 
65.27 
65.30 
65.31 
65.41 
65.51 
65.63 
65.70 
65.18 
65.33 
65.12 
64.68 64.24 
64.41 
64.52 65.27 65.34 
65.56 
65.41 
65.34 
65.34 
65.36 
65.42 
65.57 
65.52 
65.55 
65.23 
65.16 
65.30 
65.26 
65.46 
65.50 
64.66 
64.50 
64.45 
64.29 
64.44 
65.44 
65.26 
64.97 
64.74 64.77 
65.00 
65.24 
65.00 
65.43 
64.85 
65.15 
65.51 
65.61 
65.17 
65.29 
65.68 
65.44 
65.04 
65.32 
64.47 
64.68 
64.44 
Hinweistafel 
65.82 
65.80 
65.72 
65.70 
2,1% 
2,8% 
1,00 
1,00 
2,00 
+ 0,5 + 0,5 + 3 
+ 0,5 + 0,5 + 3 4,00
 
2,00
 
vorh. Umlauf-
sperren entfernen
 
12%
 
12%
 
12% 64.34 
12% 
r = 3 
vorh. Absenkung
zurückbauen
 
65.74 
65.65 
65.545 
65.39 
0,61% 
65.47 
65.39 
65.29 
65.30 
65.39 
65.33 65.30 
65.27 
65.26 65.30 
S 3/3
 
S 3/3
 
12% 
12% 
65.525 
r = 4,5 
r = 2 
0,75
 
4,00
 
0,75
 
r = 7,5 
65.60 3,00 
2,00 
65.46 
65.51 
65.52 
1,5% 
vorh. Markierung
entfernen und neue
Markierung aufbringen
 
2,5% 
0,55-2,5% 
r = 1 
vorh. VZ
versetzen
 
2,00
 
3,80
 
65.345 
LSA mit 
Blindentaster
 
Hänger auf 2 m
Länge absenken
 
Roxeler Straße
 
Schmeddingstraße
 
Niedenstiege 
Anforderungsmast
für Radfahrer
 
Anforderungsmast
für Radfahrer 
 
Baum entfällt

Beratungsverlauf (2)

03.09.2009 Bezirksvertretung Münster-West
TOP 5.3 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
29.09.2009 Ausschuss für Umweltschutz und Bauwesen
TOP 4.6 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Orte (4)

  • Roxeler Straße
  • Schmeddingstraße
  • Niedenstiege
  • Deipenfohr

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Vorlagen-Nr.
V/0503/2009
Typ
Vorlagen
Datum
29.07.2009
Erstellt
06.10.2020 14:37