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3079/2021

Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung des Rates der Stadt Köln

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss) 27.08.2021

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Nächste Beratung: Jugendhilfeausschuss, Sitzung am 07.09.2021

Schriftliche Anfrage der FDP-Fraktion im Rat der Stadt Köln

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Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

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Schriftliche Stellungnahme des Polizeipräsidiums Köln

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Schriftliche Anfrage der FDP-Fraktion im Rat der Stadt Köln

3756 Zeichen

www.FDP-Koeln.de 
 
An die Oberbürgermeisterin 
Frau Henriette Reker 
 
An den Vorsitzenden des 
Jugendhilfeausschusses 
Dr. Ralf Heinen 
 
 
Rathaus · 50667 Köln  
Fon 0221. 221-23830 
Fax 0221. 221-23833 
fdp-fraktion@stadt-koeln.de 
www.fdp-koeln.de 
 
 
 
 
Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 27.04.2021 
AN/0954/2021 
Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Jugendhilfeausschuss 15.06.2021 
 
Jugendkriminalität 2020 - Auswertebericht für das Polizeipräsidium Köln 
Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, 
sehr geehrter Herr Ausschussvorsitzender, 
die FDP-Fraktion im Rat der Stadt Köln bittet Sie folgende Anfrage auf die Tagesordnung der 
nächsten Sitzung des Jugendhilfeausschusses zu setzen. 
Aus der Mitteilung an den Jugendhilfeausschuss zum Jugendkriminalitätsbericht 2020 des 
Polizeipräsidiums Köln geht hervor, dass die Jugendkriminalität insgesamt – insbesondere 
im Jahr 2020 – zurückgegangen ist. Wie in dem Fazit des Berichts zutref fend dargestellt, 
wird dies gerade auch auf die Einschränkungen des öffentlichen Lebens aufgrund der 
Corona-Pandemie zurückzuführen sein. Jedoch ist dabei auffällig, dass die Anzahl der Tat-
verdächtigen in Hinblick auf Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung und Nachstel-
lung (Stalking) kaum rückläufig ist. Im Zeitraum von 2016 bis zum Jahr 2019 ist es bei Straf-
taten gegen die sexuelle Selbstbestimmung sogar zu einem kontinuierlichen Anstieg von 
Tatverdächtigten unter 21 Jahren gekommen. Im Jahr 2020 ging die Anzahl der Tatverdäch-
tigen nur geringfügig zurück ( -6,28%) – insbesondere im Vergleich zu anderen Delikten -. 
Mehr als jeder 5. Tatverdächtigte eines Delikts gegen die sexuelle Selbstbestimmung ist un-
ter 21 Jahre alt. Dabei sind die meisten Tatverdächtigen bei Begehung der Tat zwischen 14 
– 18 Jahre alt. 
Anlässlich dieser Auffälligkeit bitten wir die Verwaltung ggfls. in Zusammenarbeit mit dem 
Polizeipräsidium Köln um die Beantwortung folgender Fragen: 
1. Wie ist der Anstieg der Tatverdächtigenanzahl i n den letzten Jahren in Hinblick auf 
Delikte gegen die sexuelle Selbstbestimmung gerade im Bereich von Jugendlichen 
und Heranwachsenden zu erklären? Inwieweit spielen dabei insbesondere die Re-
formen des Sexualstrafrechts sowie die größere Sensibilisierung der Bevölkerung im 
Hinblick auf das Recht auf sexuelle Selbstbestimmung eine Rolle? 
2. Wieso könnte ein Rückgang dieser Delikte auch während der Corona -Pandemie so 
gering ausgefallen sein? Gibt es insbesondere mehr Tatorte an nicht öffentlichen Or-
ten, sodass eine „Verlagerung“ in den privaten Bereich stattgefunden hat? Wie viele 
FDP-Fraktion im Rat der Stadt Köln

- 2 - 
www.FDP-Koeln.de 
Straften gegen die sexuelle Selbstbestimmung finden in Schulen, in Ausbildungsbe-
trieben und Weiterbildungsstätten statt und wie viele in der Freizeit? 
3. Inwieweit gibt es auf kommunaler Ebene bereits Präventionskonzepte oder auch Prä-
ventionsarbeit? Und inwieweit sind in diesem Feld tätige Träger sowie städtische und 
nichtstädtische Fachberatungsstellen unmittelbar in Schulen, die sich als Lernorte 
anbieten, um sexualpädagogische (Präventi ons-)Angebote zu unterbreiten, zu die-
sem Thema aktiv? 
4. Inwiefern wird diese Thematik bereits im Zusammenhang mit dem Sexualkundeunter-
richt aufgegriffen? Welche Anlaufstellen haben Schulen und Jugendhilfe bei Ver-
dachtsfällen?  
5. Sollte es eine solche Beratungs stelle auch für Opfer geben: Inwieweit können Ein-
schätzungen gemacht werden, wie viele Anschuldigungen nicht zur Anzeige gebracht 
werden?  Aus welchen Gründen werden diese nicht zur Anzeige gebracht? 
 
 
Mit freundlichen Grüßen 
 
Gez. Ulrich Breite      Chantal Schalla 
Fraktionsgeschäftsführer     Jugendpolitische Sprecherin

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

11864 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
IV/51/511 
 
Vorlagen-Nummer 27.08.2021 
 3079/2021 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Jugendhilfeausschuss 07.09.2021 
 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung des Rates der Stadt Köln 
Beantwortung der schriftlichen Anfrage der FDP-Fraktion im Rat der Stadt Köln vom 
27.04.2021, AN/0954/2021, Jugendkriminalität 2020 – Auswertebericht für das Polizeipräsidium 
Köln 
 
Die nachfolgende Beantwortung der Anfrage der FDP-Fraktion im Rat der Stadt Köln fand in Abstim-
mung mit dem Polizeipräsidium Köln und dem Schulamt der Stadt Köln statt. 
 
Anlagen: 
 
1. Schriftliche Anfrage der FDP-Fraktion im Rat der Stadt Köln vom 27.04.2021, AN/0954/2021 
2. Schriftliche Stellungnahme des Polizeipräsidiums Köln vom 26.05.2021 
 
Zu Frage 1: 
Wie ist der Anstieg der Tatverdächtigenanzahl in den letzten Jahren in Hinblick auf Delikte ge-
gen die sexuelle Selbstbestimmung gerade im Bereich von Jugendlichen und Heranwachsen-
den zu erklären? Inwieweit spielen dabei insbesondere die Reformen des Sexualstrafrechts 
sowie die größere Sensibilisierung der Bevölkerung im Hinblick auf das Recht auf sexuelle 
Selbstbestimmung eine Rolle? 
 
Die Fallzahlen im Bereich des Besitzes und der Verbreitung von Kinder- bzw. Jugendpornografie 
steigen seit mehreren Jahren. Die zunehmende digitale Vernetzung und rasante Entwicklung im Be-
reich „Social Media“ begünstigen weltweit die Verbreitung sowie den Tausch entsprechender Miss-
brauchsabbildungen. 
Während die Fähigkeit von Kindern und Jugendlichen, mit Technik, Programmen, Applikationen usw. 
umzugehen, stetig steigen und schon Kinder im Grundschulalter eigene Smartphones nutzen, entwi-
ckelt sich ein Gefühl für die Gefahren im Internet kaum. Kinder und Jugendliche werden zunehmend 
von Tätern im Netz kontaktiert und zum Übersenden von Nackt- bzw. pornografischen Aufnahmen 
überredet. Aufgrund der fehlenden Weitsicht stellen sie nicht nur entsprechendes Material „unlösch-
bar“ ins Netzt ein und unterstützen damit die Täter auf ihrer Suche nach immer neuem Material, sie 
erfüllen damit selber auch den Tatbestand der Verbreitung kinder- bzw. jugendpornografischer Schrif-
ten. 
Während hier gegen eigentliche Opfer Ermittlungen eingeleitet werden müssen, verbreitet sich insbe-
sondere unter Jugendlichen, u.a. aufgrund der permanenten Verfügbarkeit entsprechenden Materials 
im Netz eine Sorglosigkeit, welche im schlimmeren Fall eine Verrohung in Bezug auf die Intimsphäre 
oder Leiden anderer bedeutet. Missbrauchsdarstellungen werden „zum Spaß“ oder aufgrund sozialer 
Rahmenbedingungen („um cool zu sein“) verbreitet. In manchen Fällen wird entsprechendes Material 
z.B. aus ehemaligen Beziehungen auch gezielt verbreitet, um anderen zu schaden oder in seiner 
Würde zu verletzen. 
Die Reformen des Sexualstrafrechts, wonach u.a. die Bewertung, bei welchem Material es sich um 
inkriminiertes Material handelt, weiter gefasst wurde, spielt sicherlich bei der Steigerung der Fallzah-

2 
 
len auch eine Rolle, nach Einschätzung des Polizeipräsidiums Köln aber in diesem Zusammenhang 
nur untergeordnet. 
 
Zu Frage 2: 
Wieso könnte ein Rückgang dieser Delikte auch während der Corona-Pandemie so gering 
ausgefallen sein? Gibt es insbesondere mehr Tatorte an nicht öffentlichen Orten, sodass eine 
„Verlagerung“ in den privaten Bereich stattgefunden hat? Wie viele Straften gegen die sexuel-
le Selbstbestimmung finden in Schulen, in Ausbildungsbetrieben und Weiterbildungsstätten 
statt und wie viele in der Freizeit? 
 
Ein zahlenmäßiger Großteil der Ermittlungsverfahren im Phänomenbereich „Straftaten gegen die se-
xuelle Selbstbestimmung“ ist der Deliktbereich „Verdacht des Besitzes und der Verbreitung Kinder- 
und Jugendpornografischer Inhalte“. 
Tatort ist hier das Internet. Kontaktbeschränkungen während der Corona-Pandemie haben in diesem 
Deliktbereich keinen positiven Einfluss auf die Fallzahlen. Im Gegenteil: Schulschließungen und man-
gelnde oder eingeschränkte Freizeitangebote und damit auch mehr „Langeweile“ dürften zu einer 
deutlich extensiveren Nutzung des Internets bzw. der sozialen Medien durch Kinder und Jugendlichen 
und damit mehr Tatgelegenheiten geführt haben. Ein direkter Rückschluss ist aufgrund der wesentli-
chen Unschärfe der Erhebung nicht möglich. 
Die Fallzahlen Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung können in der Polizeilichen Kriminali-
tätsstatistik (PKS) nur nach Tatorten differenziert werden. 
 
Zu Frage 3: 
Inwieweit gibt es auf kommunaler Ebene bereits Präventionskonzepte oder auch Präventions-
arbeit? Und inwieweit sind in diesem Feld tätige Träger sowie städtische und nichtstädtische 
Fachberatungsstellen unmittelbar in Schulen, die sich als Lernorte anbieten, um sexualpäda-
gogische (Präventions-)Angebote zu unterbreiten, zu diesem Thema aktiv? 
 
Kommunale Präventionsmaßnahmen werden ggfls. durch die Polizei Köln unterstützt. Unabhängige 
rein polizeiliche Maßnahmen werden in diesem beschriebenen Themenfeld nicht durchgeführt. 
 
§ 42 Abs. 6 SchulG: Die Sorge für das Wohl der Schülerinnen und Schüler erfordert es, jedem An-
schein von Vernachlässigung oder Misshandlung nachzugehen. Die Schule entscheidet rechtzeitig 
über die Einbeziehung des Jugendamtes oder anderer Stellen. 
Konkrete Leitlinien für Schule sind in dem sogenannten Notfallordner festgeschrieben. 
Sowohl die Bezirksregierung Köln als Dienststelle (Dezernat 47) als auch die Stadt Köln als Schulträ-
ger (schulpsychologischer Dienst) haben für Schulen jeweils einen Leitfaden zum Thema Kinder-
schutz herausgegeben. In diesen Leitfäden werden konkrete mögliche Szenarien dargestellt um eine 
höchstmögliche Handlungssicherheit zu gewährleisten. 
Das Jugendamt der Stadt Köln hat 2018 die bereits bestehende Kooperationsvereinbarung mit Schu-
len zum Kinderschutz partizipativ mit Schulleitungen, Schulsozialarbeit, sowie dem Schulpsychologi-
schen Dienst überarbeitet. Die Vereinbarung wurde in den Kölner Schulen vorgestellt und von den 
Kooperationspartner:innen unterschrieben. Die Vereinbarung regelt das Vorgehen bei Verdacht auf 
Kindeswohlgefährdung unter Einbezug des Jugendamtes. Grundsätzlich kann davon ausgegangen 
werden, dass der Schutz der Schülerinnen und Schüler eines der primären Anliegen von Schulleitung 
ist. 
Der Schulpsychologische Dienst der Stadt Köln berät und begleitet ratsuchende Schulen systembe-
zogen. Zusätzlich wird fachliche Unterstützung bei der Erstellung von schulbezogenen Kinderschutz-
konzepten bei Verdacht auf sexualisierte Gewalt angeboten. 
Im Leitungsteam der Schulsozialarbeit sind zwei Kolleginnen zertifizierte Fachberaterinnen im Kinder-
schutz und für akute Problemlagen für alle Fachkräfte ansprechbar. Die Fachkräfte selbst nehmen 
regelmäßig an Fortbildungen und Fachtagungen zum Thema teil. Das Sachgebiet steht in Kontakt mit 
den entsprechenden Fachdienststellen und wird regelmäßig über aktuelle Veranstaltungen informiert, 
so dass die Informationen gezielt weitergegeben werden können. 
In diesem Zusammenhang ist auch auf die Netzwerkarbeit „NEIS“ (Netzwerk Erziehung In Schule) 
zwischen den kooperierenden Partnern Schule, Jugendamt der Stadt Köln und der Polizei Köln hin-
zuweisen.

3 
 
Präventive Arbeit und Beratungen werden in Köln durch die Beratungsstellen der drei Träger „Deut-
scher Kinderschutzbund, Ortsverband Köln e.V.“, „Zartbitter Köln e.V.“ und „Lobby für Mädchen e.V.“ 
geleistet. Die drei Träger haben sich anlässlich des aktuellen Förderaufrufs des MKFFI (Ministerium 
für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen) zur Beratung bei 
sexueller Gewalt für ein Projekt beworben. Das Thema ist in Köln sehr präsent und wird durch die 
Beratungsstellen bereits gut abgedeckt. 
 
Täterorientierte Präventionsarbeit im Bereich der Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung 
wird im Rahmen der ambulanten erzieherischen Maßnahmen (§ 10 JGG) über das Jugendamt der 
Stadt Köln in Kooperation mit den Trägern „Arbeiterwohlfahrt, Kreisverband Köln e.V.“ und „Brücke 
Köln e.V.“ mit den Angeboten „Fachstelle „Täter-Opfer-Ausgleich für Jugendliche und Heranwach-
sende in Köln“ (Brücke Köln), „(Un)antastbar, Trainingsgruppe für Jungen mit sexuell grenzverletzen-
dem Verhalten“ (AWO Köln) und „Medienkompetenztrainings“ (AWO Köln) geleistet. Des Weiteren 
arbeitet das Jugendamt der Stadt Köln eng zusammen mit der Fachstelle „Punktum!, Beratungsstelle 
gegen sexuellen Missbrauch“ (Caritasverband für den Rheinisch-Bergischen Kreis e.V.). 
 
Zu Frage 4: 
Inwiefern wird diese Thematik bereits im Zusammenhang mit dem Sexualkundeunterricht auf-
gegriffen? Welche Anlaufstellen haben Schulen und Jugendhilfe bei Verdachtsfällen? 
 
Inwieweit Themen im Kontext der Verletzung der sexuellen Selbstbestimmung im Sexualkundeunter-
richt aufgegriffen werden, kann seitens der Jugendverwaltung nicht beantwortet werden. 
Schulen und Jugendhilfeeinrichtungen sollten sich bei Verdachtsfällen grundsätzlich an die Polizei 
Köln zur Anzeigeerstattung wenden. Jede Polizeidienststelle in Köln kann diese Informationen entge-
gennehmen. 
 
Zu Frage 5: 
Sollte es eine solche Beratungsstelle auch für Opfer geben: Inwieweit können Einschätzungen 
gemacht werden, wie viele Anschuldigungen nicht zur Anzeige gebracht werden? Aus wel-
chen Gründen werden diese nicht zur Anzeige gebracht? 
 
Aus polizeilicher Sicht ist es wichtig die digitale Kompetenz von Kindern, Jugendlichen und auch de-
ren Eltern im Hinblick auf die möglichen Gefahren im Internet zu steigern. 
Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) schätzt, dass das Dunkelfeld 
im Bereich des sexuellen Missbrauchs von Kindern und Jugendlichen achtmal so hoch ist wie die 
justizbekannten Taten. Bei Delikten der Kinder- und Jugendpornografie geht das BMJV von einem 
ähnlich hohen Dunkelfeld aus. 
Die Ursachen sind vielschichtig. Für den Bereich des Besitzes und der Verbreitung kinder- und ju-
gendpornografischer Inhalte gilt deutlich mehr, als für die „Hands on Delikte“, dass es sich um typi-
sche Kontrolldelikte handelt. Wobei mit Kontrolle nicht nur polizeiliche Maßnahmen sondern auch 
zunehmende Kontrollmechanismen im Internet gemeint sind. 
Aktuell melden Organisationen wie die Nichtregierungsorganisation „National Center for Missing and 
Exploited Children“ (NCMEC) und voraussichtlich zunehmend auch Internetprovider, verdächtige 
Vorgänge im Internet. Gelegentlich werden Strafanzeigen auch von Erziehungsberechtigten erstattet. 
Kinder- und Jugendliche, die über soziale Plattformen oder Messengerdienste pornografisches Mate-
rial einstellen oder konsumieren, melden sich üblicherweise nicht selbst. 
Als mögliche Gründe dafür können mangelnde Sensibilität, aber auch Scham, insbesondere wenn 
eigene inkriminierte Aufnahmen verbreitet wurden, angenommen werden. 
 
Das Kriminalkommissariat Kriminalprävention/Opferschutz (KK KP/O) bietet u.a. Informationsveran-
staltungen für Lehrkräfte, Eltern und Sozialpädagogen an. Des Weiteren umfasst der polizeilicher 
Opferschutz gemäß des Runderlasses des Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalens 
vom 01.04.2019, Az.: 62.02.01 die: 
 zielgerichtete Information über den Ablauf des Ermittlungsverfahrens, über relevante Opfer-
rechte in den verschiedenen Phasen des Verfahrensablaufes und Opferentschädigung, 
 Feststellung, ob weitere Unterstützung und Hilfe notwendig sind, 
 bedarfsgerechte Vermittlung von Angeboten der Opferhilfe und -unterstützung und

4 
 
 Opfernachsorge bei besonders belastenden Ereignissen (beispielsweise Sexualdelikte, Häus-
liche Gewalt, schwere Verkehrsunfälle). 
Aufgrund des Legalitätsprinzips nach § 152 Abs. 2 StPO werden bei entsprechenden Erkenntnissen 
anlassbezogene Ermittlungsverfahren eingeleitet. 
 
Gez. Voigtsberger

Schriftliche Stellungnahme des Polizeipräsidiums Köln

9519 Zeichen

Polizeipräsidium 
 Köln 
  
 
 
 
Polizeipräsidium Köln, 51101 Köln 
 
26. Mai 2021 
Seite 1 von 5 
 
Aktenzeichen: 
LStabSG1 – 13.05.01/62.19.02  
 
bei Antwort bitte angeben 
 
Pütz, POK 
Telefon 0221 229-2112 
Telefax 0221 229-2012 
Leitungsstab.Koeln 
@polizei.nrw.de 
Raum A 3.522 
 
 
 
 
 
 
Dienstgebäude: 
Polizeipräsidium Köln 
 
Telefon 0221 229-0 
Telefax 0221 229-2002 
poststelle.koeln@polizei.nrw.de 
https://koeln.polizei.nrw 
 
Öffentliche Verkehrsmittel: 
Straßenbahnlinien 1 und 9 
Haltestelle: Kalk Post 
S-Bahnlinien S 12, S 13, S19 
sowie RB 25 
Haltestelle: Trimbornstraße 
 
Zahlungen an: 
Landeshauptkasse 
Nordrhein-Westfalen 
IBAN: 
DE27 3005 0000 0004 0047 19 
BIC:  
WELADEDD 
TV-Nr.:  03036316 
 
Stadt Köln  
Amt für Kinder, Jugend und Familie 
Haus des Jugendrechts 
511/5 Jugendgerichtshilfe 
 
z. Hd. Frau Poëtes 
Sachgebietsleitung 
 
per E-Mail: beate.poetes@stadt-koeln.de 
 
 
 
 
Kriminalität bestimmter Personengruppen - Jugendkriminalität 
Jugendhilfeausschuss: Jugendkriminalität 2020 - Auswertebericht für 
das Polizeipräsidium Köln 
 
 
1. Schriftliche Anfrage der FDP-Fraktion im Rat der Stadt Köln vom 
27.04.2020, AN/0954/2021 
2. Anfrage der Stadt Köln - Amt für Kinder, Jugend und Familie vom 
05.05.2021 (per E-Mail) 
 
 
Gemäß der Anfrage mit Bezug zu 1. berichte ich wie folgt:  
 
Frage 1 
Wie ist der Anstieg der Tatverdächtigenanzahl in den letzten 
Jahren in Hinblick auf Delikte gegen die sexuelle 
Selbstbestimmung gerade im Bereich von Jugendlichen und 
Heranwachsenden zu erklären? Inwieweit spielen dabei 
insbesondere die Reformen des Sexualstrafrechts sowie die 
größere Sensibilisierung der Bevölkerung im Hinblick auf das 
Recht auf sexuelle Selbstbestimmung eine Rolle? 
 
Die Fallzahlen im Bereich des Besitzes und der Verbreitung von Kinder- 
bzw. Jugendpornografie steigen seit mehreren Jahren. Die zunehmende 
digitale Vernetzung und rasante Entwicklung im Bereich „Social Media“

Seite 2 von 5 begünstigen weltweit die Verbreitung sowie den Tausch entsprechender 
Missbrauchsabbildungen.  
Während die Fähigkeiten von Kindern und Jugendlichen, mit Technik, 
Programmen, Applikationen usw. umzugehen, stetig steigen und schon 
Kinder im Grundschulalter eigene Smartphones nutzen, entwickelt sich 
ein Gefühl für die Gefahren im Internet kaum. Kinder und Jugendliche 
werden zunehmend von Tätern im Netz kontaktiert und zum 
Übersenden von Nackt- bzw. pornografischen Aufnahmen überredet. 
Aufgrund der fehlenden Weitsicht stellen sie nicht nur entsprechendes 
Material „unlöschbar“ ins Netz ein und unterstützen damit die Täter auf 
ihrer Suche nach immer neuem Material, sie erfüllen damit selber auch 
den Tatbestand der Verbreitung kinder- bzw. jugendpornografischer 
Schriften.  
Während hier gegen eigentliche Opfer Ermittlungen eingeleitet werden 
müssen, verbreitet sich insbesondere unter Jugendlichen, u. a. aufgrund 
der permanenten Verfügbarkeit entsprechenden Materials im Netz eine 
Sorglosigkeit, welche im schlimmeren Fall eine Verrohung in Bezug auf 
die Intimsphäre oder Leiden anderer bedeutet. 
Missbrauchsdarstellungen werden „zum Spaß“ oder aufgrund sozialer 
Rahmenbedingungen („um cool zu sein“) verbreitet. In manchen Fällen 
wird entsprechendes Material z. B. aus ehemaligen Beziehungen auch 
gezielt verbreitet, um anderen zu schaden oder in seiner Würde zu 
verletzen.   
Die Reformen des Sexualstrafrechts, wonach u. a. die Bewertung, bei 
welchem Material es sich um  inkriminiertes Material handelt, weiter 
gefasst wurde, spielt sicherlich bei der Steigerung der Fallzahlen auch 
eine Rolle, nach unserer Einschätzung aber in diesem Zusammenhang 
nur untergeordnet. 
 
Frage 2 
Wieso könnte ein Rückgang dieser Delikte auch während der 
Corona-Pandemie so gering ausgefallen sein? Gibt es 
insbesondere mehr Tatorte an nicht öffentlichen Orten, sodass 
eine „Verlagerung“ in den privaten Bereich stattgefunden hat? Wie 
viele Straften gegen die sexuelle Selbstbestimmung finden in 
Schulen, in Ausbildungsbetrieben und Weiterbildungsstätten statt 
und wie viele in der Freizeit? 
 
Ein zahlenmäßiger Großteil der Ermittlungsverfahren im 
Phänomenbereich „Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung“ ist

Seite 3 von 5 
PKS- PP Köln 2016 2017 2018 2019 2020Gesamt/ Fälle1.310 1.486 1.435 1.507 1.605Schule Klasse 1 - 13. Klasse16 18 21 26 26Fachhochschule/Hochschule0 0 0 0 2Sonstige Bildungseinrichtungen3 514 12 21Jugendzentrum/Jugendheim3 7ab 2018amtiche/ öffentliche Einrichtungen und Gebäude
Polizeiliche Kriminalstatistik - Polizeipräsidium Köln 
der Deliktsbereich „Verdacht des Besitzes und der Verbreitung Kinder- 
und Jugendpornografischer Inhalte“. 
 
Tatort ist hier das Internet. Kontaktbeschränkungen während der 
Corona-Pandemie haben in diesem Deliktsbereich keinen positiven 
Einfluss auf die Fallzahlen. Im Gegenteil: Schulschließungen und 
mangelnde oder eingeschränkte Freizeitangebote und damit auch mehr 
„Langeweile“ dürften zu einer deutlich extensiveren Nutzung des 
Internets bzw. der sozialen Medien durch Kinder und Jugendlichen und 
damit mehr Tatgelegenheiten geführt haben. Ein direkter Rückschluss 
ist aufgrund der wesentlichen Unschärfe der Erhebungen nicht möglich.  
 
Die Fallzahlen Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung können 
in der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) nur wie folgt nach Tatorten 
differenziert werden: 
 
Frage 3 
Inwieweit gibt es auf kommunaler Ebene bereits 
Präventionskonzepte oder auch Präventionsarbeit? Und inwieweit 
sind in diesem Feld tätige Träger sowie städtische und 
nichtstädtische Fachberatungsstellen unmittelbar in Schulen, die 
sich als Lernorte anbieten, um sexualpädagogische 
(Präventions-)Angebote zu unterbreiten, zu diesem Thema aktiv? 
 
Kommunale Präventionsmaßnahmen werden ggfls. durch die Polizei 
Köln unterstützt. Unabhängige rein polizeiliche Maßnahmen werden in 
diesem beschriebenen Themenfeld nicht durchgeführt.

Seite 4 von 5  
Frage 4. 
Inwiefern wird diese Thematik bereits im Zusammenhang mit dem 
Sexualkundeunterricht aufgegriffen? Welche Anlaufstellen haben 
Schulen und Jugendhilfe bei Verdachtsfällen? 
 
Schulen und Jugendhilfeeinrichtungen sollten sich bei Verdachtsfällen 
grundsätzlich an die Polizei Köln zur Anzeigenerstattung wenden. Jede 
unserer Polizeidienststellen kann diese Informationen entgegennehmen. 
 
Frage 5. 
Sollte es eine solche Beratungsstelle auch für Opfer geben: 
Inwieweit können Einschätzungen gemacht werden, wie viele 
Anschuldigungen nicht zur Anzeige gebracht werden? Aus 
welchen Gründen werden diese nicht zur Anzeige gebracht 
 
Aus polizeilicher Sicht ist es wichtig die digitale Kompetenz von Kindern, 
Jugendlichen und auch deren Eltern im Hinblick auf die möglichen 
Gefahren im Internet zu steigern.  
 
Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) 
schätzt, dass das Dunkelfeld im Bereich des sexuellen Missbrauchs von 
Kindern und Jugendlichen achtmal so hoch ist wie die justizbekannten 
Taten. Bei Delikten der Kinder- und Jugendpornografie geht das BMJV 
von einem ähnlich hohen Dunkelfeld aus.  
Die Ursachen sind vielschichtig. Für den Bereich des Besitzes und der 
Verbreitung kinder- und jugendpornografischer Inhalte gilt deutlich mehr, 
als für die „Hands on Delikte1“, dass es sich um typische Kontrolldelikte 
handelt. Wobei mit Kontrolle nicht nur polizeiliche Maßnahmen sondern 
auch zunehmende Kontrollmechanismen im Internet gemeint sind. 
 
Aktuell melden Organisationen wie die Nichtregierungsorganisation 
„National Center for Missing and Exploited Children“ (NCMEC) und 
voraussichtlich zunehmend auch Internetprovider, verdächtige 
Vorgänge im Internet.  
                                            
1Zu den Hands-on-Taten gehören sexuelle Handlungen mit Körperkontakt. Unter 
„Hands-off-Taten“ fallen dagegen das Vorzeigen pornografischer Materialien bzw. das 
Herstellen pornografischer Fotos und Filmaufnahmen von Kindern, Exhibitionismus, 
Voyeurismus sowie alle weiteren sexuell-intendierten Handlungen ohne körperliche 
Berührung zwischen Kind und Täter.

Seite 5 von 5 Gelegentlich werden Strafanzeigen auch von Erziehungsberechtigten 
erstattet.   
 
Kinder- und Jugendliche, die über soziale Plattformen oder 
Messengerdienste pornografisches Material einstellen oder 
konsumieren, melden sich üblicherweise nicht selbst. 
Als mögliche Gründe dafür können mangelnde Sensibilität, aber auch 
Scham, insbesondere wenn eigene inkriminierte Aufnahmen verbreitet 
wurden, angenommen werden.  
 
Das Kriminalkommissariat Kriminalprävention/Opferschutz (KK KP/O) 
bietet u. a. Informationsveranstaltungen für Lehrkräfte, Eltern und 
Sozialpädagogen an. Des Weiteren umfasst der polizeilicher 
Opferschutz gemäß des Runderlasses des Ministerium des Innern des 
Landes Nordrhein-Westfalens vom 01.04.2019, Az.: 62.02.01 die: 
 
 zielgerichtete Information über den Ablauf des 
Ermittlungsverfahrens, über relevante Opferrechte in den 
verschiedenen Phasen des Verfahrensablaufes und 
Opferentschädigung,  
 
 Feststellung, ob weitere Unterstützung und Hilfe notwendig sind, 
 
 bedarfsgerechte Vermittlung von Angeboten der Opferhilfe und -
unterstützung und  
 
 Opfernachsorge bei besonders belastenden Ereignissen 
(beispielsweise Sexualdelikte, Häusliche Gewalt, schwere 
Verkehrsunfälle). 
 
Aufgrund des Legalitätsprinzips nach § 152 Abs. 2 StPO werden bei 
entsprechenden Erkenntnissen anlassbezogene Ermittlungsverfahren 
eingeleitet.  
 
 
In Vertretung 
 
gez.  
Brauns 
Leitende Regierungsdirektorin

Beratungsverlauf (1)

07.09.2021 Jugendhilfeausschuss
Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
3079/2021
Typ
Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
Datum
27.08.2021
Erstellt
26.08.2021 08:34