3079/2021
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung des Rates der Stadt Köln
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Schriftliche Anfrage der FDP-Fraktion im Rat der Stadt Köln
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www.FDP-Koeln.de An die Oberbürgermeisterin Frau Henriette Reker An den Vorsitzenden des Jugendhilfeausschusses Dr. Ralf Heinen Rathaus · 50667 Köln Fon 0221. 221-23830 Fax 0221. 221-23833 fdp-fraktion@stadt-koeln.de www.fdp-koeln.de Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 27.04.2021 AN/0954/2021 Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Jugendhilfeausschuss 15.06.2021 Jugendkriminalität 2020 - Auswertebericht für das Polizeipräsidium Köln Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, sehr geehrter Herr Ausschussvorsitzender, die FDP-Fraktion im Rat der Stadt Köln bittet Sie folgende Anfrage auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung des Jugendhilfeausschusses zu setzen. Aus der Mitteilung an den Jugendhilfeausschuss zum Jugendkriminalitätsbericht 2020 des Polizeipräsidiums Köln geht hervor, dass die Jugendkriminalität insgesamt – insbesondere im Jahr 2020 – zurückgegangen ist. Wie in dem Fazit des Berichts zutref fend dargestellt, wird dies gerade auch auf die Einschränkungen des öffentlichen Lebens aufgrund der Corona-Pandemie zurückzuführen sein. Jedoch ist dabei auffällig, dass die Anzahl der Tat- verdächtigen in Hinblick auf Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung und Nachstel- lung (Stalking) kaum rückläufig ist. Im Zeitraum von 2016 bis zum Jahr 2019 ist es bei Straf- taten gegen die sexuelle Selbstbestimmung sogar zu einem kontinuierlichen Anstieg von Tatverdächtigten unter 21 Jahren gekommen. Im Jahr 2020 ging die Anzahl der Tatverdäch- tigen nur geringfügig zurück ( -6,28%) – insbesondere im Vergleich zu anderen Delikten -. Mehr als jeder 5. Tatverdächtigte eines Delikts gegen die sexuelle Selbstbestimmung ist un- ter 21 Jahre alt. Dabei sind die meisten Tatverdächtigen bei Begehung der Tat zwischen 14 – 18 Jahre alt. Anlässlich dieser Auffälligkeit bitten wir die Verwaltung ggfls. in Zusammenarbeit mit dem Polizeipräsidium Köln um die Beantwortung folgender Fragen: 1. Wie ist der Anstieg der Tatverdächtigenanzahl i n den letzten Jahren in Hinblick auf Delikte gegen die sexuelle Selbstbestimmung gerade im Bereich von Jugendlichen und Heranwachsenden zu erklären? Inwieweit spielen dabei insbesondere die Re- formen des Sexualstrafrechts sowie die größere Sensibilisierung der Bevölkerung im Hinblick auf das Recht auf sexuelle Selbstbestimmung eine Rolle? 2. Wieso könnte ein Rückgang dieser Delikte auch während der Corona -Pandemie so gering ausgefallen sein? Gibt es insbesondere mehr Tatorte an nicht öffentlichen Or- ten, sodass eine „Verlagerung“ in den privaten Bereich stattgefunden hat? Wie viele FDP-Fraktion im Rat der Stadt Köln - 2 - www.FDP-Koeln.de Straften gegen die sexuelle Selbstbestimmung finden in Schulen, in Ausbildungsbe- trieben und Weiterbildungsstätten statt und wie viele in der Freizeit? 3. Inwieweit gibt es auf kommunaler Ebene bereits Präventionskonzepte oder auch Prä- ventionsarbeit? Und inwieweit sind in diesem Feld tätige Träger sowie städtische und nichtstädtische Fachberatungsstellen unmittelbar in Schulen, die sich als Lernorte anbieten, um sexualpädagogische (Präventi ons-)Angebote zu unterbreiten, zu die- sem Thema aktiv? 4. Inwiefern wird diese Thematik bereits im Zusammenhang mit dem Sexualkundeunter- richt aufgegriffen? Welche Anlaufstellen haben Schulen und Jugendhilfe bei Ver- dachtsfällen? 5. Sollte es eine solche Beratungs stelle auch für Opfer geben: Inwieweit können Ein- schätzungen gemacht werden, wie viele Anschuldigungen nicht zur Anzeige gebracht werden? Aus welchen Gründen werden diese nicht zur Anzeige gebracht? Mit freundlichen Grüßen Gez. Ulrich Breite Chantal Schalla Fraktionsgeschäftsführer Jugendpolitische Sprecherin
Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle IV/51/511 Vorlagen-Nummer 27.08.2021 3079/2021 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Jugendhilfeausschuss 07.09.2021 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung des Rates der Stadt Köln Beantwortung der schriftlichen Anfrage der FDP-Fraktion im Rat der Stadt Köln vom 27.04.2021, AN/0954/2021, Jugendkriminalität 2020 – Auswertebericht für das Polizeipräsidium Köln Die nachfolgende Beantwortung der Anfrage der FDP-Fraktion im Rat der Stadt Köln fand in Abstim- mung mit dem Polizeipräsidium Köln und dem Schulamt der Stadt Köln statt. Anlagen: 1. Schriftliche Anfrage der FDP-Fraktion im Rat der Stadt Köln vom 27.04.2021, AN/0954/2021 2. Schriftliche Stellungnahme des Polizeipräsidiums Köln vom 26.05.2021 Zu Frage 1: Wie ist der Anstieg der Tatverdächtigenanzahl in den letzten Jahren in Hinblick auf Delikte ge- gen die sexuelle Selbstbestimmung gerade im Bereich von Jugendlichen und Heranwachsen- den zu erklären? Inwieweit spielen dabei insbesondere die Reformen des Sexualstrafrechts sowie die größere Sensibilisierung der Bevölkerung im Hinblick auf das Recht auf sexuelle Selbstbestimmung eine Rolle? Die Fallzahlen im Bereich des Besitzes und der Verbreitung von Kinder- bzw. Jugendpornografie steigen seit mehreren Jahren. Die zunehmende digitale Vernetzung und rasante Entwicklung im Be- reich „Social Media“ begünstigen weltweit die Verbreitung sowie den Tausch entsprechender Miss- brauchsabbildungen. Während die Fähigkeit von Kindern und Jugendlichen, mit Technik, Programmen, Applikationen usw. umzugehen, stetig steigen und schon Kinder im Grundschulalter eigene Smartphones nutzen, entwi- ckelt sich ein Gefühl für die Gefahren im Internet kaum. Kinder und Jugendliche werden zunehmend von Tätern im Netz kontaktiert und zum Übersenden von Nackt- bzw. pornografischen Aufnahmen überredet. Aufgrund der fehlenden Weitsicht stellen sie nicht nur entsprechendes Material „unlösch- bar“ ins Netzt ein und unterstützen damit die Täter auf ihrer Suche nach immer neuem Material, sie erfüllen damit selber auch den Tatbestand der Verbreitung kinder- bzw. jugendpornografischer Schrif- ten. Während hier gegen eigentliche Opfer Ermittlungen eingeleitet werden müssen, verbreitet sich insbe- sondere unter Jugendlichen, u.a. aufgrund der permanenten Verfügbarkeit entsprechenden Materials im Netz eine Sorglosigkeit, welche im schlimmeren Fall eine Verrohung in Bezug auf die Intimsphäre oder Leiden anderer bedeutet. Missbrauchsdarstellungen werden „zum Spaß“ oder aufgrund sozialer Rahmenbedingungen („um cool zu sein“) verbreitet. In manchen Fällen wird entsprechendes Material z.B. aus ehemaligen Beziehungen auch gezielt verbreitet, um anderen zu schaden oder in seiner Würde zu verletzen. Die Reformen des Sexualstrafrechts, wonach u.a. die Bewertung, bei welchem Material es sich um inkriminiertes Material handelt, weiter gefasst wurde, spielt sicherlich bei der Steigerung der Fallzah- 2 len auch eine Rolle, nach Einschätzung des Polizeipräsidiums Köln aber in diesem Zusammenhang nur untergeordnet. Zu Frage 2: Wieso könnte ein Rückgang dieser Delikte auch während der Corona-Pandemie so gering ausgefallen sein? Gibt es insbesondere mehr Tatorte an nicht öffentlichen Orten, sodass eine „Verlagerung“ in den privaten Bereich stattgefunden hat? Wie viele Straften gegen die sexuel- le Selbstbestimmung finden in Schulen, in Ausbildungsbetrieben und Weiterbildungsstätten statt und wie viele in der Freizeit? Ein zahlenmäßiger Großteil der Ermittlungsverfahren im Phänomenbereich „Straftaten gegen die se- xuelle Selbstbestimmung“ ist der Deliktbereich „Verdacht des Besitzes und der Verbreitung Kinder- und Jugendpornografischer Inhalte“. Tatort ist hier das Internet. Kontaktbeschränkungen während der Corona-Pandemie haben in diesem Deliktbereich keinen positiven Einfluss auf die Fallzahlen. Im Gegenteil: Schulschließungen und man- gelnde oder eingeschränkte Freizeitangebote und damit auch mehr „Langeweile“ dürften zu einer deutlich extensiveren Nutzung des Internets bzw. der sozialen Medien durch Kinder und Jugendlichen und damit mehr Tatgelegenheiten geführt haben. Ein direkter Rückschluss ist aufgrund der wesentli- chen Unschärfe der Erhebung nicht möglich. Die Fallzahlen Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung können in der Polizeilichen Kriminali- tätsstatistik (PKS) nur nach Tatorten differenziert werden. Zu Frage 3: Inwieweit gibt es auf kommunaler Ebene bereits Präventionskonzepte oder auch Präventions- arbeit? Und inwieweit sind in diesem Feld tätige Träger sowie städtische und nichtstädtische Fachberatungsstellen unmittelbar in Schulen, die sich als Lernorte anbieten, um sexualpäda- gogische (Präventions-)Angebote zu unterbreiten, zu diesem Thema aktiv? Kommunale Präventionsmaßnahmen werden ggfls. durch die Polizei Köln unterstützt. Unabhängige rein polizeiliche Maßnahmen werden in diesem beschriebenen Themenfeld nicht durchgeführt. § 42 Abs. 6 SchulG: Die Sorge für das Wohl der Schülerinnen und Schüler erfordert es, jedem An- schein von Vernachlässigung oder Misshandlung nachzugehen. Die Schule entscheidet rechtzeitig über die Einbeziehung des Jugendamtes oder anderer Stellen. Konkrete Leitlinien für Schule sind in dem sogenannten Notfallordner festgeschrieben. Sowohl die Bezirksregierung Köln als Dienststelle (Dezernat 47) als auch die Stadt Köln als Schulträ- ger (schulpsychologischer Dienst) haben für Schulen jeweils einen Leitfaden zum Thema Kinder- schutz herausgegeben. In diesen Leitfäden werden konkrete mögliche Szenarien dargestellt um eine höchstmögliche Handlungssicherheit zu gewährleisten. Das Jugendamt der Stadt Köln hat 2018 die bereits bestehende Kooperationsvereinbarung mit Schu- len zum Kinderschutz partizipativ mit Schulleitungen, Schulsozialarbeit, sowie dem Schulpsychologi- schen Dienst überarbeitet. Die Vereinbarung wurde in den Kölner Schulen vorgestellt und von den Kooperationspartner:innen unterschrieben. Die Vereinbarung regelt das Vorgehen bei Verdacht auf Kindeswohlgefährdung unter Einbezug des Jugendamtes. Grundsätzlich kann davon ausgegangen werden, dass der Schutz der Schülerinnen und Schüler eines der primären Anliegen von Schulleitung ist. Der Schulpsychologische Dienst der Stadt Köln berät und begleitet ratsuchende Schulen systembe- zogen. Zusätzlich wird fachliche Unterstützung bei der Erstellung von schulbezogenen Kinderschutz- konzepten bei Verdacht auf sexualisierte Gewalt angeboten. Im Leitungsteam der Schulsozialarbeit sind zwei Kolleginnen zertifizierte Fachberaterinnen im Kinder- schutz und für akute Problemlagen für alle Fachkräfte ansprechbar. Die Fachkräfte selbst nehmen regelmäßig an Fortbildungen und Fachtagungen zum Thema teil. Das Sachgebiet steht in Kontakt mit den entsprechenden Fachdienststellen und wird regelmäßig über aktuelle Veranstaltungen informiert, so dass die Informationen gezielt weitergegeben werden können. In diesem Zusammenhang ist auch auf die Netzwerkarbeit „NEIS“ (Netzwerk Erziehung In Schule) zwischen den kooperierenden Partnern Schule, Jugendamt der Stadt Köln und der Polizei Köln hin- zuweisen. 3 Präventive Arbeit und Beratungen werden in Köln durch die Beratungsstellen der drei Träger „Deut- scher Kinderschutzbund, Ortsverband Köln e.V.“, „Zartbitter Köln e.V.“ und „Lobby für Mädchen e.V.“ geleistet. Die drei Träger haben sich anlässlich des aktuellen Förderaufrufs des MKFFI (Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen) zur Beratung bei sexueller Gewalt für ein Projekt beworben. Das Thema ist in Köln sehr präsent und wird durch die Beratungsstellen bereits gut abgedeckt. Täterorientierte Präventionsarbeit im Bereich der Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung wird im Rahmen der ambulanten erzieherischen Maßnahmen (§ 10 JGG) über das Jugendamt der Stadt Köln in Kooperation mit den Trägern „Arbeiterwohlfahrt, Kreisverband Köln e.V.“ und „Brücke Köln e.V.“ mit den Angeboten „Fachstelle „Täter-Opfer-Ausgleich für Jugendliche und Heranwach- sende in Köln“ (Brücke Köln), „(Un)antastbar, Trainingsgruppe für Jungen mit sexuell grenzverletzen- dem Verhalten“ (AWO Köln) und „Medienkompetenztrainings“ (AWO Köln) geleistet. Des Weiteren arbeitet das Jugendamt der Stadt Köln eng zusammen mit der Fachstelle „Punktum!, Beratungsstelle gegen sexuellen Missbrauch“ (Caritasverband für den Rheinisch-Bergischen Kreis e.V.). Zu Frage 4: Inwiefern wird diese Thematik bereits im Zusammenhang mit dem Sexualkundeunterricht auf- gegriffen? Welche Anlaufstellen haben Schulen und Jugendhilfe bei Verdachtsfällen? Inwieweit Themen im Kontext der Verletzung der sexuellen Selbstbestimmung im Sexualkundeunter- richt aufgegriffen werden, kann seitens der Jugendverwaltung nicht beantwortet werden. Schulen und Jugendhilfeeinrichtungen sollten sich bei Verdachtsfällen grundsätzlich an die Polizei Köln zur Anzeigeerstattung wenden. Jede Polizeidienststelle in Köln kann diese Informationen entge- gennehmen. Zu Frage 5: Sollte es eine solche Beratungsstelle auch für Opfer geben: Inwieweit können Einschätzungen gemacht werden, wie viele Anschuldigungen nicht zur Anzeige gebracht werden? Aus wel- chen Gründen werden diese nicht zur Anzeige gebracht? Aus polizeilicher Sicht ist es wichtig die digitale Kompetenz von Kindern, Jugendlichen und auch de- ren Eltern im Hinblick auf die möglichen Gefahren im Internet zu steigern. Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) schätzt, dass das Dunkelfeld im Bereich des sexuellen Missbrauchs von Kindern und Jugendlichen achtmal so hoch ist wie die justizbekannten Taten. Bei Delikten der Kinder- und Jugendpornografie geht das BMJV von einem ähnlich hohen Dunkelfeld aus. Die Ursachen sind vielschichtig. Für den Bereich des Besitzes und der Verbreitung kinder- und ju- gendpornografischer Inhalte gilt deutlich mehr, als für die „Hands on Delikte“, dass es sich um typi- sche Kontrolldelikte handelt. Wobei mit Kontrolle nicht nur polizeiliche Maßnahmen sondern auch zunehmende Kontrollmechanismen im Internet gemeint sind. Aktuell melden Organisationen wie die Nichtregierungsorganisation „National Center for Missing and Exploited Children“ (NCMEC) und voraussichtlich zunehmend auch Internetprovider, verdächtige Vorgänge im Internet. Gelegentlich werden Strafanzeigen auch von Erziehungsberechtigten erstattet. Kinder- und Jugendliche, die über soziale Plattformen oder Messengerdienste pornografisches Mate- rial einstellen oder konsumieren, melden sich üblicherweise nicht selbst. Als mögliche Gründe dafür können mangelnde Sensibilität, aber auch Scham, insbesondere wenn eigene inkriminierte Aufnahmen verbreitet wurden, angenommen werden. Das Kriminalkommissariat Kriminalprävention/Opferschutz (KK KP/O) bietet u.a. Informationsveran- staltungen für Lehrkräfte, Eltern und Sozialpädagogen an. Des Weiteren umfasst der polizeilicher Opferschutz gemäß des Runderlasses des Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalens vom 01.04.2019, Az.: 62.02.01 die: zielgerichtete Information über den Ablauf des Ermittlungsverfahrens, über relevante Opfer- rechte in den verschiedenen Phasen des Verfahrensablaufes und Opferentschädigung, Feststellung, ob weitere Unterstützung und Hilfe notwendig sind, bedarfsgerechte Vermittlung von Angeboten der Opferhilfe und -unterstützung und 4 Opfernachsorge bei besonders belastenden Ereignissen (beispielsweise Sexualdelikte, Häus- liche Gewalt, schwere Verkehrsunfälle). Aufgrund des Legalitätsprinzips nach § 152 Abs. 2 StPO werden bei entsprechenden Erkenntnissen anlassbezogene Ermittlungsverfahren eingeleitet. Gez. Voigtsberger
Schriftliche Stellungnahme des Polizeipräsidiums Köln
9519 Zeichen
Polizeipräsidium
Köln
Polizeipräsidium Köln, 51101 Köln
26. Mai 2021
Seite 1 von 5
Aktenzeichen:
LStabSG1 – 13.05.01/62.19.02
bei Antwort bitte angeben
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TV-Nr.: 03036316
Stadt Köln
Amt für Kinder, Jugend und Familie
Haus des Jugendrechts
511/5 Jugendgerichtshilfe
z. Hd. Frau Poëtes
Sachgebietsleitung
per E-Mail: beate.poetes@stadt-koeln.de
Kriminalität bestimmter Personengruppen - Jugendkriminalität
Jugendhilfeausschuss: Jugendkriminalität 2020 - Auswertebericht für
das Polizeipräsidium Köln
1. Schriftliche Anfrage der FDP-Fraktion im Rat der Stadt Köln vom
27.04.2020, AN/0954/2021
2. Anfrage der Stadt Köln - Amt für Kinder, Jugend und Familie vom
05.05.2021 (per E-Mail)
Gemäß der Anfrage mit Bezug zu 1. berichte ich wie folgt:
Frage 1
Wie ist der Anstieg der Tatverdächtigenanzahl in den letzten
Jahren in Hinblick auf Delikte gegen die sexuelle
Selbstbestimmung gerade im Bereich von Jugendlichen und
Heranwachsenden zu erklären? Inwieweit spielen dabei
insbesondere die Reformen des Sexualstrafrechts sowie die
größere Sensibilisierung der Bevölkerung im Hinblick auf das
Recht auf sexuelle Selbstbestimmung eine Rolle?
Die Fallzahlen im Bereich des Besitzes und der Verbreitung von Kinder-
bzw. Jugendpornografie steigen seit mehreren Jahren. Die zunehmende
digitale Vernetzung und rasante Entwicklung im Bereich „Social Media“
Seite 2 von 5 begünstigen weltweit die Verbreitung sowie den Tausch entsprechender
Missbrauchsabbildungen.
Während die Fähigkeiten von Kindern und Jugendlichen, mit Technik,
Programmen, Applikationen usw. umzugehen, stetig steigen und schon
Kinder im Grundschulalter eigene Smartphones nutzen, entwickelt sich
ein Gefühl für die Gefahren im Internet kaum. Kinder und Jugendliche
werden zunehmend von Tätern im Netz kontaktiert und zum
Übersenden von Nackt- bzw. pornografischen Aufnahmen überredet.
Aufgrund der fehlenden Weitsicht stellen sie nicht nur entsprechendes
Material „unlöschbar“ ins Netz ein und unterstützen damit die Täter auf
ihrer Suche nach immer neuem Material, sie erfüllen damit selber auch
den Tatbestand der Verbreitung kinder- bzw. jugendpornografischer
Schriften.
Während hier gegen eigentliche Opfer Ermittlungen eingeleitet werden
müssen, verbreitet sich insbesondere unter Jugendlichen, u. a. aufgrund
der permanenten Verfügbarkeit entsprechenden Materials im Netz eine
Sorglosigkeit, welche im schlimmeren Fall eine Verrohung in Bezug auf
die Intimsphäre oder Leiden anderer bedeutet.
Missbrauchsdarstellungen werden „zum Spaß“ oder aufgrund sozialer
Rahmenbedingungen („um cool zu sein“) verbreitet. In manchen Fällen
wird entsprechendes Material z. B. aus ehemaligen Beziehungen auch
gezielt verbreitet, um anderen zu schaden oder in seiner Würde zu
verletzen.
Die Reformen des Sexualstrafrechts, wonach u. a. die Bewertung, bei
welchem Material es sich um inkriminiertes Material handelt, weiter
gefasst wurde, spielt sicherlich bei der Steigerung der Fallzahlen auch
eine Rolle, nach unserer Einschätzung aber in diesem Zusammenhang
nur untergeordnet.
Frage 2
Wieso könnte ein Rückgang dieser Delikte auch während der
Corona-Pandemie so gering ausgefallen sein? Gibt es
insbesondere mehr Tatorte an nicht öffentlichen Orten, sodass
eine „Verlagerung“ in den privaten Bereich stattgefunden hat? Wie
viele Straften gegen die sexuelle Selbstbestimmung finden in
Schulen, in Ausbildungsbetrieben und Weiterbildungsstätten statt
und wie viele in der Freizeit?
Ein zahlenmäßiger Großteil der Ermittlungsverfahren im
Phänomenbereich „Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung“ ist
Seite 3 von 5
PKS- PP Köln 2016 2017 2018 2019 2020Gesamt/ Fälle1.310 1.486 1.435 1.507 1.605Schule Klasse 1 - 13. Klasse16 18 21 26 26Fachhochschule/Hochschule0 0 0 0 2Sonstige Bildungseinrichtungen3 514 12 21Jugendzentrum/Jugendheim3 7ab 2018amtiche/ öffentliche Einrichtungen und Gebäude
Polizeiliche Kriminalstatistik - Polizeipräsidium Köln
der Deliktsbereich „Verdacht des Besitzes und der Verbreitung Kinder-
und Jugendpornografischer Inhalte“.
Tatort ist hier das Internet. Kontaktbeschränkungen während der
Corona-Pandemie haben in diesem Deliktsbereich keinen positiven
Einfluss auf die Fallzahlen. Im Gegenteil: Schulschließungen und
mangelnde oder eingeschränkte Freizeitangebote und damit auch mehr
„Langeweile“ dürften zu einer deutlich extensiveren Nutzung des
Internets bzw. der sozialen Medien durch Kinder und Jugendlichen und
damit mehr Tatgelegenheiten geführt haben. Ein direkter Rückschluss
ist aufgrund der wesentlichen Unschärfe der Erhebungen nicht möglich.
Die Fallzahlen Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung können
in der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) nur wie folgt nach Tatorten
differenziert werden:
Frage 3
Inwieweit gibt es auf kommunaler Ebene bereits
Präventionskonzepte oder auch Präventionsarbeit? Und inwieweit
sind in diesem Feld tätige Träger sowie städtische und
nichtstädtische Fachberatungsstellen unmittelbar in Schulen, die
sich als Lernorte anbieten, um sexualpädagogische
(Präventions-)Angebote zu unterbreiten, zu diesem Thema aktiv?
Kommunale Präventionsmaßnahmen werden ggfls. durch die Polizei
Köln unterstützt. Unabhängige rein polizeiliche Maßnahmen werden in
diesem beschriebenen Themenfeld nicht durchgeführt.
Seite 4 von 5
Frage 4.
Inwiefern wird diese Thematik bereits im Zusammenhang mit dem
Sexualkundeunterricht aufgegriffen? Welche Anlaufstellen haben
Schulen und Jugendhilfe bei Verdachtsfällen?
Schulen und Jugendhilfeeinrichtungen sollten sich bei Verdachtsfällen
grundsätzlich an die Polizei Köln zur Anzeigenerstattung wenden. Jede
unserer Polizeidienststellen kann diese Informationen entgegennehmen.
Frage 5.
Sollte es eine solche Beratungsstelle auch für Opfer geben:
Inwieweit können Einschätzungen gemacht werden, wie viele
Anschuldigungen nicht zur Anzeige gebracht werden? Aus
welchen Gründen werden diese nicht zur Anzeige gebracht
Aus polizeilicher Sicht ist es wichtig die digitale Kompetenz von Kindern,
Jugendlichen und auch deren Eltern im Hinblick auf die möglichen
Gefahren im Internet zu steigern.
Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV)
schätzt, dass das Dunkelfeld im Bereich des sexuellen Missbrauchs von
Kindern und Jugendlichen achtmal so hoch ist wie die justizbekannten
Taten. Bei Delikten der Kinder- und Jugendpornografie geht das BMJV
von einem ähnlich hohen Dunkelfeld aus.
Die Ursachen sind vielschichtig. Für den Bereich des Besitzes und der
Verbreitung kinder- und jugendpornografischer Inhalte gilt deutlich mehr,
als für die „Hands on Delikte1“, dass es sich um typische Kontrolldelikte
handelt. Wobei mit Kontrolle nicht nur polizeiliche Maßnahmen sondern
auch zunehmende Kontrollmechanismen im Internet gemeint sind.
Aktuell melden Organisationen wie die Nichtregierungsorganisation
„National Center for Missing and Exploited Children“ (NCMEC) und
voraussichtlich zunehmend auch Internetprovider, verdächtige
Vorgänge im Internet.
1Zu den Hands-on-Taten gehören sexuelle Handlungen mit Körperkontakt. Unter
„Hands-off-Taten“ fallen dagegen das Vorzeigen pornografischer Materialien bzw. das
Herstellen pornografischer Fotos und Filmaufnahmen von Kindern, Exhibitionismus,
Voyeurismus sowie alle weiteren sexuell-intendierten Handlungen ohne körperliche
Berührung zwischen Kind und Täter.
Seite 5 von 5 Gelegentlich werden Strafanzeigen auch von Erziehungsberechtigten
erstattet.
Kinder- und Jugendliche, die über soziale Plattformen oder
Messengerdienste pornografisches Material einstellen oder
konsumieren, melden sich üblicherweise nicht selbst.
Als mögliche Gründe dafür können mangelnde Sensibilität, aber auch
Scham, insbesondere wenn eigene inkriminierte Aufnahmen verbreitet
wurden, angenommen werden.
Das Kriminalkommissariat Kriminalprävention/Opferschutz (KK KP/O)
bietet u. a. Informationsveranstaltungen für Lehrkräfte, Eltern und
Sozialpädagogen an. Des Weiteren umfasst der polizeilicher
Opferschutz gemäß des Runderlasses des Ministerium des Innern des
Landes Nordrhein-Westfalens vom 01.04.2019, Az.: 62.02.01 die:
zielgerichtete Information über den Ablauf des
Ermittlungsverfahrens, über relevante Opferrechte in den
verschiedenen Phasen des Verfahrensablaufes und
Opferentschädigung,
Feststellung, ob weitere Unterstützung und Hilfe notwendig sind,
bedarfsgerechte Vermittlung von Angeboten der Opferhilfe und -
unterstützung und
Opfernachsorge bei besonders belastenden Ereignissen
(beispielsweise Sexualdelikte, Häusliche Gewalt, schwere
Verkehrsunfälle).
Aufgrund des Legalitätsprinzips nach § 152 Abs. 2 StPO werden bei
entsprechenden Erkenntnissen anlassbezogene Ermittlungsverfahren
eingeleitet.
In Vertretung
gez.
Brauns
Leitende Regierungsdirektorin
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 3079/2021
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
- Datum
- 27.08.2021
- Erstellt
- 26.08.2021 08:34