0624/2023
Wirtschaftsplan des Gürzenich-Orchester Köln | Wirtschaftsjahr 2023/24
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Beschlussvorlage Rat
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Dezernat, Dienststelle VII/47 47 Vorlagen-Nummer 0624/2023 Freigabedatum 11.04.2023 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Wirtschaftsplan des Gürzenich-Orchester Köln | Wirtschaftsjahr 2023/24 Beschlussorgan Rat Gremium Datum Beschluss: Der Rat stellt gemäß § 4 Betriebssatzung i.V. m. § 4 der Eigenbetriebsverordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (Eig. VO) den Wirtschaftsplan der eigenbetriebsähnlichen Einrich- tung Gürzenich-Orchester für das Wirtschaftsjahr 2023/2024 in der zu diesem Beschluss pa- raphierten Fassung mit einem Jahresfehlbetrag von 2.169 TEUR fest. Die mittelfristige Fi- nanzplanung wird zur Kenntnis genommen. Daraus ergeben sich keine Ansprüche für die Ge- sellschaft. Die Betriebsleitung wird ermächtigt, zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben Kassenkredite bis zum Höchstbetrag von 0,5 Mio. EUR in Anspruch zu nehmen. Betriebsausschuss Gürzenich-Orchester 02.05.2023 Finanzausschuss 15.05.2023 Rat 16.05.2023 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja in Höhe des BKZ % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € c) bilanzielle Abschreibungen € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung Gemäß § 12 und § 13 i.V.m. § 4 der Betriebssatzung für die eigenbetriebsähnliche Einrichtung Gürzenich-Orchester Köln hat die Betriebsleitung dem Rat der Stadt Köln den Wirtschaftsplan zur Feststellung vorzulegen. Dem vorliegenden Beschlussvorschlag ist als Anlage der Wirtschaftsplan, bestehend aus dem Erfolgsplan, dem Vermögensplan, der Stellenübersicht sowie der mehrjährigen Finanzplanung für den Zeitraum Wirtschaftsjahr 2023/2024 bis Wirtschaftsjahr 2027/2028 einschließlich Er- läuterungen beigefügt. Zusammenfassung: In den Spielzeiten 2023/2024 bis 2027/2028 wird von einer soliden Finanzlage trotz zunächst negativer Betriebsergebnisse ausgegangen, da diese in den kommenden beiden Wirtschaftsjahren durch einen Gewinnvortrag von 5.914 TEUR ausgeglichen werden können. Durch eine bedarfsgerechte Anpassung des Betriebskostenzuschus- ses der Stadt Köln ab der Spielzeit 2024/25 ist eine solide Entwicklung zu erwarten. In der Spielzeit 2023/2024 plant das Gürzenich-Orchester Köln mit einem negativen Be- 3 triebsergebnis von 1.869 TEUR (Jahresfehlbetrag 2.169 TEUR). Das Defizit resultiert vor allem aus der beschlossenen Stellenzusetzung im künstlerischen Bereich bei gleichzeitigem Einfrieren des BKZ der Stadt Köln sowie eines Gastspielprojektes. Für die Spielzeit 2023/2024 werden Kartenerlöse in Höhe des Vor-Corona-Pandemie Ni- veaus erwartet, da sich die Auslastung erholt und zugleich durch die Neufestsetzung der Kartenpreise die Erlöse pro verkaufte Karte gesteigert werden können. Der BKZ wurde in Absprache mit der Stadtkämmerin für die Spielzeiten 2022/23 und 2023/24 auf dem Niveau 2021/22 eingefroren, um die vorhandene überschüssige Liquidität abzuschmelzen. Zur Deckung des zu erwartenden negativen Betriebsergebnisses in den kommenden Wirtschaftsjahren, wird der Gewinnvortrag von 5.914 TEUR herangezogen. Eine strukturelle Belastung der Wirtschaftspläne der kommenden Jahre erwächst aus einer vierstufigen Personalaufstockung des Gürzenich-Orchesters. Die ersten beiden Stufen sind in dem Wirtschaftsplan 2023/24 abgebildet. Die Aufstockung wird in 2025/2026 abgeschlos- sen sein und ermöglicht, bei gleichbleibender Zahl von Konzertprogrammen und gleichblei- bender Gastspieltätigkeit den Musterspielplan der Oper Köln nach dem Umzug in das sanier- te Haus am Offenbachplatz umzusetzen. Die Stellenzusetzung ist in der mittelfristigen Fi- nanzplanung bei den Personalaufwendungen berücksichtigt. Ab dem Wirtschaftsjahr 2024/2025 wird grundsätzlich eine Anpassung des BKE für die Leis- tungen des Orchesters bei der Opernbespielung angestrebt. Ein bedarfsgerechter BKZ wird auf dieser Grundlage ermittelt. Die vorgelegte mittelfristige Finanzplanung spiegelt dies noch nicht wider, da derzeit zunächst mögliche Folgewirkungen der Veränderungen auf die För- derfähigkeit durch das Land NRW geprüft werden. Dieser Entwicklung liegen folgende Annahmen zugrunde: Der Oper Köln steht das Gürzenich-Orchester wie bisher zur Verfügung. Sie leistet dafür aktuell eine Betriebskostenerstattung von 7.050 TEUR jährlich zuzüglich partiturbedingter Aushilfen und Sonderinstrumente. Nach der Wiedereröffnung des sanierten Hauses am Offenbachplatz können die benötigten Dienste zur Verfügung gestellt werden, um die aus dem Musterspielplan des „actori“ Gutachtens erwach- senden Anzahl der Vorstellungen zu gewährleisten. Ab der Spielzeit 2024/2025 wird eine leistun gsgerechte Anpassung der Be- triebskostenerstattung (BKE) im Verhältnis der geleisteten Dienste angestrebt (60% Oper/40% Konzertbereich). Der BKE soll in der Folge in regelmäßigen Ab- ständen (alle drei Jahre) an die tatsächlich geleisteten Dienste des Gürzeni ch- Orchesters in der Oper angepasst werden. Steigerung des Aufwandes für Löhne und Gehälter: Der Personalaufwand ist in jedem Haushaltsjahr von den Schwankungen bei den Stellenbesetzungen abhängig. Er korreliert üblicherweise mit dem Aufwand für Aushilfe n, da nicht besetzte Stellen aufgefangen werden müssen. Aus der in der Spielzeit 2022/2023 begonnenen vier- stufige Anpassung des Stellenplans, die für die städtischen Haushaltsjahre 2023 und 2024 in den gesamtstädtischen Stellenplan eingestellt ist, entsteh t in 2023/2024 ein zusätzlicher Finanzbedarf von 1.085 TEUR. Das Gürzenich- Orchester verfügt derzeit über ausreichend Mittel zur Deckung dieser Mehrbedarfe. Es erscheint aus Sicht des Gürzenich-Orchesters vertretbar, diese bis auf einen Sockelbetrag von 1.500 TEUR abzuschmelzen. Entsprechend den Beschlüssen des Hauptausschusses der Stadt Köln vom 26.07.2010 sowie des Rats der Stadt Köln vom 08.04.2014 steigt nach Abschmelzung des Ge- winnvortrags auf einen Sockelbetrag von 1.500 TEUR der jährl iche Betriebs- kostenzuschuss auch künftig um die Tariflohnerhöhungen. Die in den kommen- 4 den Wirtschaftsjahren im BKZ nicht berücksichtigten Tariflohnerhöhungen werden bei der bedarfsgerechten Neufestsetzung des Betriebskostenzuschusses berücksichtigt. Die angesetzten Tarifsteigerungen belaufen sich auf: o 2023/2024 5% o 2024/2025 3% o 2025/2026 3% o 2026/2027 3% o 2027/2028 3% Der städtische Betriebskostenzuschuss ist auf dem Niveau der Wirtschaftsjah- re 2021/2022 bis 2023/2024 mit 12.480 TEUR fortgeschrieben. Eine bedarfsge- rechte Anpassung unter Berücksichtigung der Betriebskostenerstattung durch die Bühnen Köln und der Abschme lzung des Gewinnvortrags erfolgt in den kommenden Wirtschaftsjahren. o 2023/2024 12.480 TEUR o 2024/2025 15.933 TEUR o 2025/2026 16.230 TEUR o 2026/2027 16.230 TEUR o 2027/2028 16.230 TEUR Gleichbleibende Förderung des Landes NRW: o 2023/2024 1.096 TEUR o 2024/2025 1.096 TEUR o 2025/2026 1.096 TEUR o 2026/2027 1.096 TEUR o 2027/2028 1.096 TEUR Einwerben von Sponsoren und Donatoren ab 2023/2024: Es ist Ziel der Betriebsleitung, für spezielle Projekte des Orchesters Sponsorenmittel, Spenden und öffentliche Projektförderungen zu akquirieren. In den vergangenen Spielzeiten ist es trotz der Auswirkungen der Corona-Pandemie gelungen, die Anzahl der Kuratoren und Mitglieder der Concert-Gesellschaft Köln, der Unterstützerorganisation des Gürzenich-Orchester Köln, zu halten. Dem Gürzenich- Orchester werden für das Wirtschaftsjahr 2023/2024 circa 80 TEUR an Spenden be- reitstehen. Die Akquise-Bemühungen werden weiter intensiviert. In der vergangenen und dieser Spielzeit ist die Betriebsleitung verstärkt auf Firmen zugetreten. Einige Gespräche mit potentiellen Sponsoren entwickeln sich vielver- sprechend und konkrete Zusagen sind erfolgt. In den kommenden Spielzeiten ist eine sukzessive Erhöhung der Drittmittel intendiert, vor allem um das Musikvermittlungsprofil des Gür zenich-Orchesters zu stärken und zu konsolidieren. Ab der Spielzeit 2023/2024 ist ein jährlicher Deckungsbetrag von 260 TEUR angestrebt der zur Spielzeit 2024/2025 auf 300 TEUR jährlich steigen soll. Es handelt sich um eine Planzahl. Anlagen Anlage 1 Erfolgsplan Anlage 2 Vermögensplan Anlage 3 Stellenübersicht
Anlage 3 Stellenübersicht
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Wirtschaftsplan 2023/2024 Gürzenich-Orchester Köln C. Stellenübersicht Stellenplanung 2024 Stellenplanung 2023 Stellen- besetzung 31.08.2022 a) 1.Beamte 0 0 0 2.Generalmusikdirektor 1 1 1 3. Geschäftsführender Direktor 1 1 1 4. Künstlerische Angestellte 154 144,5 142 b) 5. Angestellte nach TVöD 10,5 10,5 13 6 Personalkredit 1 1 1 c) Gesamt 167,5 158 158 Erläuterungen a) Gesamtzahl der Mitarbeitenden inklusive Teilzeitkräften. a) In der Stellenplanung 2024 sind die Stellenzusetzungen berücksichtigt. b) Personalkredit über 80 TEUR für Volontär*innen und Werkstudent*innen.
Anlage 2 Vermögensplan
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Wirtschaftsplan 2023/2024 Gürzenich-Orchester Köln B. Vermögensplan und Entwicklung Wirtschaftsjahr 2022/2023 PLAN in TEUR Wirtschaftsjahr 2023/2024 PLAN in TEUR Wirtschaftsjahr 2024/2025 PLAN in TEUR Wirtschaftsjahr 2025/2026 PLAN in TEUR Wirtschaftsjahr 2026/2027 PLAN in TEUR Wirtschaftsjahr 2027/2028 PLAN in TEUR 1. Mittelverwendung 1.1. Musikinstrumente 90 90 120 120 120 120 1.2. IT/Technik 30 30 30 30 30 30 1.2. Zuführung aus Rücklagen 0 0 0 0 0 0 1.3. Betriebsergebnis 0 0 0 0 0 0 1.4. Abbau Forderungen Stadt Köln 500 500 500 500 500 500 Gesamt 620 620 650 650 650 650 2. Mittelherkunft 2.1. Abschreibungen 120 120 150 150 150 150 2.2. Entnahme aus Rücklagen 0 0 0 0 0 0 2.3. Tilgungsleistungen der Stadt Köln 500 500 500 500 500 500 Gesamt 620 620 650 650 650 650 Die Gegenüberstellung der geplanten Mittelherkunft und -verwendung führt zu einem Finanzbedarf in Höhe von 620 TEUR. Dieser wird in Höhe von 120 TEUR aus Abschreibungswerten und in Höhe von 500 TEUR aus Tilgungsleistungen auf die langfristige Dahrlehensforderung des Orchesters gegenüber der Stadt Köln gedeckt. Die Dahrlehensforderung ist im Zusammenhang mit der Ausgliederung der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung zum 1.9.2000 entstanden durch Übernahme der Pensions- und Beihilfeverpflichtungen gegenüber früher beamteten Musikern durch entsprechende Rückstellung und Passivierung (Forderung gegen die Stadt). Die Tilgungsleistung dient dem teilweisen Ausgleich des mit der Übernahme der Pensions- und Beihilfeverpflichtung verbundenen Liquiditätsabflusses.
Anlage 1 Erfolgsplan
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Wirtschaftsplan 2023/2024
Gürzenich-Orchester Köln
A. Erfolgsplan und Entwicklung
Erfolgsplan
Gewinn-und
Verlustrechnung
per 31.08.2022 in
TEUR
Wirtschaftsplan
2022/2023 Betrag
in TEUR
Wirtschaftsplan
2023/2024 Betrag
in TEUR
Wirtschaftsplan
2024/2025 Betrag
in TEUR2
Wirtschaftsplan
2025/2026 Betrag
in TEUR2
Wirtschaftsplan
2026/2027 Betrag
in TEUR
Wirtschaftsplan
2027/2028 Betrag
in TEUR
Umsatzerlöse 9.285 8.891 9.535 9.380 9.380 9.580 9.580
a) Kartenverkauf 999 1.410 1.735 1.900 1.900 2.100 2.100
b) Opernbespielung 7.806 7.381 7.412 7.380 7.380 7.380 7.380
Betriebskostenerstattung 7.682 7.050 7.050 7.050 7.050 7.050 7.050
Aushilfen/Instrumente 124 331 362 330 330 330 330
c)Sonstige Erlöse Spielbetrieb 480 100 388 100 100 100 100
Bestandsveränderung unfertige Produkte 29 - - - - - -
Sonstige Betriebliche Erträge 13.853 14.150 14.235 17.728 18.615 19.238 19.238
Betriebskostenzuschuss Stadt Köln 12.480 12.480 12.480 15.933 16.820 17.443 17.443
Betriebskostenzuschuss Land NRW 1.058 1.095 1.095 1.095 1.095 1.095 1.095
Sponsoringerträge 100 175 260 300 300 300 300
Andere sonstige betrieblichen Erträge 215 400 400 400 400 400 400
Summe Erträge 23.167 23.041 23.770 27.108 27.995 28.818 28.818
Materialaufwand 4.805 5.966 6.214 5.900 6.100 6.100 6.200
Gagen für Dirigenten, Solisten, Chöre 1.006 1.419 1.263 1.300 1.400 1.400 1.400
Gagen für Aushilfen 1.385 1.403 1.681 1.500 1.500 1.500 1.500
Saalmieten 1.122 1.044 1.299 1.300 1.400 1.400 1.500
Anderer Materialaufwand 1.292 2.100 1.971 1.800 1.800 1.800 1.800
Personalaufwand 16.160 16.576 17.661 18.625 19.571 20.327 20.932
Löhne und Gehälter 13.408 13.376 14.461 15.325 16.171 16.827 17.332
Soziale Abgaben, Altersvorsorge 2.752 3.200 3.200 3.300 3.400 3.500 3.600
Abschreibungen 115 120 120 150 150 150 150
Sonstige Betriebliche Aufwendungen 2.111 1.200 1.643 1.600 1.600 1.600 1.600
Summe Aufwendungen 23.191 23.862 25.639 26.275 27.421 28.177 28.882
Betriebsergebnis 24 - 821 - 1.869 - 833 574 641 64 -
Zinserträge 1 - - - - - -
Zinsaufwendungen 235 300 300 300 300 300 300
Steuern vom Aufkommen und Ertrag - 10 - 10 10 10 10
Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag 260 - 1.131 - 2.169 - 523 264 331 374 -
Beratungsverlauf (3)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 0624/2023
- Typ
- Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
- Datum
- 11.04.2023
- Erstellt
- 17.02.2023 11:59