A-O/0003/2018
Margaretenschule - Ausbau zur 3-Zügigkeit
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Stellungnahme zum Antrag A-O/0003/2018 (nicht barrierefrei)
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40.11.0010 / 40.10.0011 04.06.2018 Thomas Woltering / Ute Meyering 40 13/40 56 Bezirksverwaltung Münster-Ost Geschäftsstelle der Bezirksvertretung Münster-Ost Frau Groh Gemeinsamer Antrag Ifd. NR. A-0/0003/2018 der Fraktionen von SPD, CDU, Bündnis90/Die Grünen/GAL sowie der Einzelvertreter Herr Moths, Herr Pfau, Herr Hemecker, Herr Drewes und Frau Göwels der Bezirksvertretung Münster-Ost vom 24.04.2018 Margaretenschule - Ausbau zur 3-Zügigkeit Der Antrag beinhaltet folgenden Prüfauftrag für die Verwaltung: „Die Verwaltung wird gebeten zu prüfen, ob nach den neuen Erkenntnissen hinsichtlich der steigenden Bevölkerungszahlen in Mauritz Ost besonders im fußläufigen Einzugsbereich der Margaretenschule, der Schulstandort Margaretenschule mit Ausbau zur 3-Zügigkeit zeitnah in die nächste Machbarkeitsstudie aufgenommen werden kann.“ Das Amt für Schule und Weiterbildung nimmt zu dem Antrag wie folgt Stellung: Am Ende des Jahres 2017 wohnten im Stadtteil Mauritz-Ost 399 Kinder im Alter von 6 bis unter 10 Jahren. Das waren insgesamt 14 mehr als für diese Altersgruppe prognostiziert wurden. Die Abweichung beträgt lediglich 3,52 % und bestätigt die Qualität der Ergebnisse der Kleinräumigen Bevölkerungsprognose. Rund 55% der in Mauritz-Ost wohnenden Schulanfänger werden an der Margaretenschule angemeldet (gewichteter Durchschnitt der letzten 3 Anmeldeverfahren). Rund 25 % der Kinder werden an der Pleisterschule angemeldet, rund 10 % an der Mauritzschule und rund 10.% an anderen Grundschulen. Es ist richtig, dass die prognostizierte Anzahl.der 6- bis unter 10-jährigen Kinder im Stadtteil Mauritz-Ost bis 2024 steigt. Erst am Ende des Jahres 2025 wird ein leichter Rückgang erwartet. In der Bevölkerungsprognose für den Stadtteil Mauritz-Ost sind Bautätigkeiten in den Stadtzellen Pulverschuppen (711), Maikottenweg (712), Erikaplatz (714), Stehrweg (715), Hegerskamp (716), St. Konrad (718) und Rosengarten (719) berücksichtigt worden. Nach aktuellem Stand reicht es zur Grundschulversorgung aus, wenn die Pleisterschule räumlich für die Bildung von insgesamt 8 Klassen (2 Züge) ausgebaut wird. Die Ergebnisse der Fortschreibung der Kleinräumigen Bevölkerungsprognose bis zum Jahr 2030 werden voraussichtlich Ende des Jahres 2019 vorliegen. Diese werden bei der Aktualisierung der Schülerprognose mit einbezogen. Sollte sich aufgrund der dann vorliegenden Informationen ein weiterer Bedarf ergeben, ist der Standort Margaretenschule erneut zu bewerten. Für die Margaretenschule wurde eine Machbarkeitsstudie mit dem Ergebnis erstellt, dass die baulichen Voraussetzungen für eine 3-Zügigkeit erfüllt werden. Der Rat der Stadt Münster hat in seiner Sitzung am 13.12.2017 mit der Vorlage V/0845/2017/1 beschlossen, dass an der Margaretenschule keine Erweiterungsmaßnahmen zur Erhöhung der Zügigkeit erfolgen werden, jedoch ein Ausbau der Pleisterschule zur vollen 2-Zügigkeit die erforderlichen Schulplätze bis 2025 bereitstellen kann. Aus fachplanerischer Sicht sieht der Schulträger deshalb auf der Grundlage der oben skizzierten Prognose weiterhin keinen zusätzlichen Bedarf für eine bauliche Erweiterung der Margaretenschule zur 3-Zügigkeit. Mit der o.g. Ratsentscheidung ist u.a. die Margaretenschule ein Schulstandort geworden, für den die quantitativen und qualitativen Raumbedarfe bezogen auf die bestehende 2-Zügigkeit zu ermitteln sind. Auch denjenigen Schulen, deren Zügigkeit nicht erhöht wird, sollen Perspektiven zur Verbesserung der räumlichen Situation aufgezeigt werden. Hierzu werden die Ergebnisse der Erhebungen der quantitativen und qualitativen Raumbedarfe aufbereitet und als Gesamtüberblick für alle Grundschulen dargestellt. Das Ergebnis wird ein Ranking der Handlungsbedarfe sein, das in die Ratssitzung am 19.09.2018 als Vorlage eingebracht wird. Fest steht, dass es einen Spagat zwischen ermittelten Raumdefiziten und Grenzen der Finanzierbarkeit aufzulösen gilt. Aussagen zu potentiellen Baumaßnahmen im Bestand der Margaretenschule bei einer 2- Zügigkeit können erst thematisiert und Empfehlungen von der Verwaltung zur Beschlussfassung vorgeschlagen werden, wenn alle Ergebnisse zur Erhebung der Raumbedarfe vorliegen und bewertet worden sind. Im Ergebnis sieht die Verwaltung weiterhin keinen Bedarf, die Margaretenschule baulich für eine 3-Zügigkeit zu erweitern. l.A. gez. Ehling
Antrag vom 15.05.2018
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A-0/0003/2018 Münster, den 15.5.2018 Teer De un rue B Schsck | € f CDU-Fraktion, SPD-Fraktion, Die Grünen, Herr Moths (FDP), Herr Hemecker (Piraten), Herr Drews (CDU), Frau von Göwels Prüfauftrag an die Verwaltung Die Verwaltung wird gebeten zu prüfen, ob nach den neuen Erkenntnissen hinsichtlich der steigenden Bevölkerungszahlen in Mauritz Ost besonders im fußläufigen Einzugsbereich der Margaretenschule, der Schulstandort Margaretenschule mit Ausbau zur 3-Zügigkeit zeitnah in die nächste Machbarkeitsstudie aufgenommen werden kann. Begründung: Besonders im engen Umkreis der Margaretenschule (Gemeinschaftsgrundschule) leben durch Erschließung neuer Baugebiete, Nachverdichtung und Generationenwechsel im Bestand viele junge Familien. Dadurch sind die Anmeldezahlen schon in den vergangenen Jahren gestiegen und werden weiterhin steigen. Daraufhin muss auch der Ausbau der Margaretenschule angepasst werden. Gerade Grundschulkinder sollten einen kurzen Weg zur Schule haben. (kurze Beine — kurze Wege!) Eine Annahme, dass die kleinen *I-Dötze” den Weg zu einer anderen Grundschule gehen können, ist absolut abwegig. In unmittelbarer Nähe zur Margaretenschule liegen 3 KiTas, die eng mit der Grundschule zusammenarbeiten. Die Betreuungsmöglichkeiten sowohl in der BmB als auch in der OGS werden zukünftig stärker angenommen werden. Kinder geflüchteter Familien, die gerade im Einzugsgebiet der Margaretenschule leben, wird dadurch die Integration erleichtert. Frauen wünschen immer mehr Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Somit steigt auch die Zahl der Kinder, für die ein entsprechendes Raumangebot bereit stehen muss. Das pädagogische Konzept des “gemeinsamen Lernens” wird an der Schule praktiziert. Dies erfordert ebenso ein größeres Raumangebot. Es muss unter allen Umständen vermieden werden, dass in Zukunft Kinder an der Margaretenschule abgewiesen werden. N
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: zur Beratung an den Rat weitergegeben
Zur SitzungOrte (5)
- Maikottenweg
- Erikaplatz
- Stehrweg
- Hegerskamp
- Rosengarten
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Details
- Aktenzeichen
- A-O/0003/2018
- Typ
- Antrag an die BV Ost
- Datum
- 03.05.2018
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37