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AN/0662/2024

Antrag der SPD-Fraktion "Hundefreilauffläche an der Waldstraße in Porz-Urbach"

Antrag nach § 3 der GeschO des Rates 22.04.2024

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 7 (Porz), Sitzung am 07.05.2024, TOP 8.10

Sachstandsbericht BV Mai 2024

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Antrag SPD - Hundefreilauffläche an der Waldstraße in Porz-Urbach

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Sachstandsbericht BV Mai 2024

2883 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
I/02-7/0 
 
 
Vorlagen-Nummer 
AN/0662/2024
Stand: 28.05.2024 
Sachstandsbericht  
Antrag der SPD-Fraktion "Hundefreilauffläche an der Waldstraße in Porz-Urbach" 
Beschluss: 
Die Bezirksvertretung Porz bittet die Verwaltung zu prüfen, inwiefern die 
Hundefreilauffläche an der Waldstraße in Porz-Urbach besser geschützt werden 
könnte (beispielsweise mit Zäune an den beiden Parkeingängen). 
Abstimmungsergebnis: 
Einstimmig zugestimmt. 
 
 
 
 
Status    in Bearbeitung 
 
    erledigt 
 
 
Aktueller Bearbeitungsstand: 
Mit der Einführung des Landeshundegesetzes NRW (LHundG NRW) am 18.12.2002 wurde 
die Leinenpflicht in der Allgemeinheit zugänglichen, umfriedeten Park-, Garten- und Grünanla-
gen eingeführt (§ 2 Abs. 2 Nr. 2 LHundG). Bis zu diesem Zeitpunkt war es Hundehalter*innen, 
unabhängig von einem etwaigen Unfallpotenzial durch Autos, Radfahrer*innen oder ähnli-
chem, im Rahmen der allgemeinen Aufsichtspflicht nach § 2 Abs. 1 LHundG NRW möglich, 
ihre Tiere ohne Leine in öffentlichen Grünflächen zu führen. 
 
Das LHundG sieht zudem die Möglichkeit vor, Hundeauslaufbereiche auszuweisen (§ 2 Abs. 2 
Nr. 2 LHundG). In welcher Art und Weise und in welchem Umfang Hundefreilaufflächen von 
den Kommunen anzulegen sind, wurde dabei nicht näher geregelt. Die Stadt Köln hat in gro-
ßem Umfang von der Möglichkeit der Schaffung von Hundefreilaufflächen Gebrauch gemacht 
und 86 Freilaufflächen im Stadtgebiet geschaffen. Freilaufflächen stehen gemäß § 28 Abs. 1 
der Kölner Stadtordnung (KSO) lediglich neben den allgemeinen Erholungszwecken dem 
freien Auslauf von Hunden zur Verfügung. Daher ist sicherzustellen, dass die restliche Stadt-
bevölkerung von der Flächennutzung nicht ausgeschlossen wird. Durch eine Einzäunung der 
Freilaufflächen könnte jedoch der Eindruck entstehen, dass diese lediglich den Hundehal-
ter*innen und deren Tieren zur Verfügung stehen sollen.

2 
 
 
Im konkreten Fall schlägt die Verwaltung jedoch aufgrund der direkten Nähe zur Waldstraße, 
sowie einer fehlenden natürlichen Abgrenzung vor, die Fläche durch einen Zaun oder geeig-
nete Gehölze zu begrenzen. Der danebenliegende Weg und Zugang würde aber weiterhin of-
fenbleiben. 
 
Die Finanzierung dieser Maßnahme ist jedoch noch ungeklärt und eine Finanzierung aus Mit-
teln der Unterhaltung ist nicht möglich. 
 
Letztlich gilt, dass auch die Nutzung einer Hundefreilauffläche die Hundehalter*innen nicht 
von ihrer gesetzlichen Aufsichtspflicht entbindet. Gemäß § 2 Abs. 1 LHundG sind Hunde so zu 
halten, zu führen und zu beaufsichtigen, dass von ihnen keine Gefahr für Leben oder Gesund-
heit von Menschen oder Tieren ausgeht. 
 
Nächste Schritte: 
 
Die Verwaltung bittet die Bezirksvertretung über die Finanzierung der Maßnahme zu beraten 
und diese dann gegebenenfalls zu beschließen. 
Der nächste Sachstandsbericht ist geplant für den:  
Dezember 2024

Antrag SPD - Hundefreilauffläche an der Waldstraße in Porz-Urbach

1190 Zeichen

Gleichlautend:  
Frau Oberbürgermeisterin 
Henriette Reker 
Rathaus 
50667 Köln 
 
Frau Bezirksbürgermeisterin 
Sabine Stiller 
Friedrich-Ebert-Ufer 64-70 
51143 Köln 
 
SPD -Fraktion in der 
Bezirksvertretung Porz  
Friedrich-Ebert-Ufer 64-70 
51143 Köln-Porz 
fon 0221. 221 97303 
fax 0221. 221 97304 
mail 
SPD-BV7@stadt-koeln.de  
web www.porzspd.de   
 
 
 
 
Köln-Porz, 21.04.2024 
Antrag zur Sitzung der Bezirksvertretung Porz am 07.05.2024 
hier: Hundefreilauffläche an der Waldstraße in Porz-Urbach 
Die Bezirksvertretung Porz bittet die Verwaltung zu prüfen, inwiefern die 
Hundefreilauffläche an der Waldstraße in Porz-Urbach besser geschützt werden könnte 
(beispielsweise mit Zäune an den beiden Parkeingängen). 
Begründung: 
Dieses Anliegen wurde von Hundebesitzer an uns herangetragen, die dort regelmäßig 
spazieren gehen und die ausgewiesene Hundefreilauffläche auch schätzen, diese aber 
in der aktuellen Ausgestaltung durch den völlig freien Zugang an der Wald- und 
Friedensstraße, die zum Teil viel befahren sind, als zu gefährlich einschätzen. 
 
  Jutta Komorowski                       Nils Beuth ert 
Fraktionsvorsitzende    Stellvertretender Fraktions vorsitzender

Beratungsverlauf (1)

07.05.2024 Bezirksvertretung 7 (Porz)
TOP 8.10 Antrag / Anfrage Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
AN/0662/2024
Typ
Antrag nach § 3 der GeschO des Rates
Datum
22.04.2024
Erstellt
22.04.2024 13:59