AN/0662/2024
Antrag der SPD-Fraktion "Hundefreilauffläche an der Waldstraße in Porz-Urbach"
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Sachstandsbericht BV Mai 2024
2883 Zeichen
Dezernat, Dienststelle
I/02-7/0
Vorlagen-Nummer
AN/0662/2024
Stand: 28.05.2024
Sachstandsbericht
Antrag der SPD-Fraktion "Hundefreilauffläche an der Waldstraße in Porz-Urbach"
Beschluss:
Die Bezirksvertretung Porz bittet die Verwaltung zu prüfen, inwiefern die
Hundefreilauffläche an der Waldstraße in Porz-Urbach besser geschützt werden
könnte (beispielsweise mit Zäune an den beiden Parkeingängen).
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.
Status in Bearbeitung
erledigt
Aktueller Bearbeitungsstand:
Mit der Einführung des Landeshundegesetzes NRW (LHundG NRW) am 18.12.2002 wurde
die Leinenpflicht in der Allgemeinheit zugänglichen, umfriedeten Park-, Garten- und Grünanla-
gen eingeführt (§ 2 Abs. 2 Nr. 2 LHundG). Bis zu diesem Zeitpunkt war es Hundehalter*innen,
unabhängig von einem etwaigen Unfallpotenzial durch Autos, Radfahrer*innen oder ähnli-
chem, im Rahmen der allgemeinen Aufsichtspflicht nach § 2 Abs. 1 LHundG NRW möglich,
ihre Tiere ohne Leine in öffentlichen Grünflächen zu führen.
Das LHundG sieht zudem die Möglichkeit vor, Hundeauslaufbereiche auszuweisen (§ 2 Abs. 2
Nr. 2 LHundG). In welcher Art und Weise und in welchem Umfang Hundefreilaufflächen von
den Kommunen anzulegen sind, wurde dabei nicht näher geregelt. Die Stadt Köln hat in gro-
ßem Umfang von der Möglichkeit der Schaffung von Hundefreilaufflächen Gebrauch gemacht
und 86 Freilaufflächen im Stadtgebiet geschaffen. Freilaufflächen stehen gemäß § 28 Abs. 1
der Kölner Stadtordnung (KSO) lediglich neben den allgemeinen Erholungszwecken dem
freien Auslauf von Hunden zur Verfügung. Daher ist sicherzustellen, dass die restliche Stadt-
bevölkerung von der Flächennutzung nicht ausgeschlossen wird. Durch eine Einzäunung der
Freilaufflächen könnte jedoch der Eindruck entstehen, dass diese lediglich den Hundehal-
ter*innen und deren Tieren zur Verfügung stehen sollen.
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Im konkreten Fall schlägt die Verwaltung jedoch aufgrund der direkten Nähe zur Waldstraße,
sowie einer fehlenden natürlichen Abgrenzung vor, die Fläche durch einen Zaun oder geeig-
nete Gehölze zu begrenzen. Der danebenliegende Weg und Zugang würde aber weiterhin of-
fenbleiben.
Die Finanzierung dieser Maßnahme ist jedoch noch ungeklärt und eine Finanzierung aus Mit-
teln der Unterhaltung ist nicht möglich.
Letztlich gilt, dass auch die Nutzung einer Hundefreilauffläche die Hundehalter*innen nicht
von ihrer gesetzlichen Aufsichtspflicht entbindet. Gemäß § 2 Abs. 1 LHundG sind Hunde so zu
halten, zu führen und zu beaufsichtigen, dass von ihnen keine Gefahr für Leben oder Gesund-
heit von Menschen oder Tieren ausgeht.
Nächste Schritte:
Die Verwaltung bittet die Bezirksvertretung über die Finanzierung der Maßnahme zu beraten
und diese dann gegebenenfalls zu beschließen.
Der nächste Sachstandsbericht ist geplant für den:
Dezember 2024
Antrag SPD - Hundefreilauffläche an der Waldstraße in Porz-Urbach
1190 Zeichen
Gleichlautend: Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker Rathaus 50667 Köln Frau Bezirksbürgermeisterin Sabine Stiller Friedrich-Ebert-Ufer 64-70 51143 Köln SPD -Fraktion in der Bezirksvertretung Porz Friedrich-Ebert-Ufer 64-70 51143 Köln-Porz fon 0221. 221 97303 fax 0221. 221 97304 mail SPD-BV7@stadt-koeln.de web www.porzspd.de Köln-Porz, 21.04.2024 Antrag zur Sitzung der Bezirksvertretung Porz am 07.05.2024 hier: Hundefreilauffläche an der Waldstraße in Porz-Urbach Die Bezirksvertretung Porz bittet die Verwaltung zu prüfen, inwiefern die Hundefreilauffläche an der Waldstraße in Porz-Urbach besser geschützt werden könnte (beispielsweise mit Zäune an den beiden Parkeingängen). Begründung: Dieses Anliegen wurde von Hundebesitzer an uns herangetragen, die dort regelmäßig spazieren gehen und die ausgewiesene Hundefreilauffläche auch schätzen, diese aber in der aktuellen Ausgestaltung durch den völlig freien Zugang an der Wald- und Friedensstraße, die zum Teil viel befahren sind, als zu gefährlich einschätzen. Jutta Komorowski Nils Beuth ert Fraktionsvorsitzende Stellvertretender Fraktions vorsitzender
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- AN/0662/2024
- Typ
- Antrag nach § 3 der GeschO des Rates
- Datum
- 22.04.2024
- Erstellt
- 22.04.2024 13:59