V/0128/2025
Entscheidung zur Skagerrakstraße
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
Anlage_3_Auszüge_aus_Mitteilungen_zu_Skagerrak
3886 Zeichen
V/0128/2025 – Anlage 3 1 Auszüge aus den Mitteilungen von Anwohnenden zur Skagerrakstraße: 1) Mitteilung vom 19.01.2025 Ich wohne auf der Skagerrakstraße und bin gegen die Namensänderung. Das Skagerrak ist ein Teil der Nordsee, der im Übrigen sehr schön ist. Seeschlachten haben an vielen Orten stattgefunden. Wenn alle Orte und Straßen umbenannt würden, hätten wir noch viel vor. Das kostet nur viel und ändert nichts an der Vergangenheit. Ich bin der festen Überzeugung, dass die Mehrheit der Anwohner gegen eine Umbenennung ist. Ich bitte darum, diese Änderung nochmal zu überdenken. 2) Mitteilung vom 03.02.2025 Sehr geehrte Damen und Herren, meines Wissens ist Skagerrak ein Teil der Nordsee und ich finde es äußerst befremdlich solch einen Begriff mit dem Nationalsozialismus in Zusam- menhang stellen zu wollen (nebenbei, die Meeresschlacht dort fand im 1. Weltkrieg statt, nicht im 2.). Nach dieser Logik sollte man von jeder geografischen Bezeichnung Abstand nehmen, denn, wenn nicht bereits geschehen, könnte dort ja jeden Augenblick etwas zu Ver- urteilendes stattfinden. So müsste man ja eigentlich nach dem kürzlich erfolgten Terroran- schlag den Begriff "Magdeburg" aus allen Strassennamen tilgen und evtl. sogar darüber nachdenken die Stadt mit diesem negativ besetzten Namen umzubenennen. 3) Mitteilung vom 19.01.2025 Die von der Bezirksvertretung Münster-Mitte beabsichtigte Umbenennung der Admiral- Scheer-Straße und auch der anderen Straßen in Münster widerspreche ich entschieden. Meine den vorgenannten Personenkreisen in den Gesprächen bereits mitgeteilten Argumente trage ich hier noch einmal im Rahmen der Anhörung zusammen: 1. Die deutsche Geschichte ist wechselvoll und bewe gt sich im historischen Kontext ihrer Zeit. Deutschland hat in der ersten Hälfte des 20. Jahrhunderts im Rahmen der zwei Weltkriege schwere Schuld auf sich geladen. Dies ist Teil der Geschichte unseres Lan- des in der Mitte Europas. Diese Geschichte darf nicht vergessen und auch nicht umgeschrieben werden , mit allen ihren Höhen und eben auch den Tiefen. Admiral Scheer, Admiral Spee und Otto Weddigen sind Personen der Zeitgeschichte des ers- ten Weltkriegs. Das Skagerrak ist ein Meer nördlich von Dänemark, das nichts Schlechtes getan hat und für seine Winde berüchtigt ist. An diese Personen der Zeitge- schichte mit Straßennamen zu erinnern ist nicht zu beanstanden. … 3. Die Straßenbenennungen im Marineviertel fanden i m Zusammenhang mit der Erweiterung des Stadtgebietes in den 30er Jahren des 20. Jahrhunderts und damit in der Zeit des Nationalsozialismus statt. 1937 stand Deutschland noch unter dem Eindruck der Folgen des ersten Weltkriegs und die herrschenden Nationalsozialisten haben in Anlehnung an diesen Krieg die Straßenbenennungen vor- genommen. … Straßenbenennungen erfolgen daher immer aus dem Geist der jeweili- gen Zeit heraus. Sie gehören zur Geschichte einer Stadt wie Bauwerke und Grünanla- gen. Nur ein nachweislich indirekter Bezug zum Nationalsozialismus rechtfertigt keine Straßenumbenennung . Der Bezug ist meines Erachtens auch nicht „dicht“, wie Sie schreiben, da die Personen und die Meeresfläche bei Dänemark für sich stehen V/0128/2025 – Anlage 3 2 und in der heutigen Zeit keinen Bezug mehr Nationalsozialismus haben. Es ist nicht richtig, über die Straßenumbenennungen heute die Geschichte unseres Landes und die Stadtgeschichte umschreiben zu wollen. 4. Über Straßennamen wird der 1. Weltkrieg als Teil der deutschen Geschichte im Bewusstsein erhalten. Wenn die Straßen nicht nach diesen Personen und nach der Meeresfläche benannt wären, würde sie außer Fachleuten niemand mehr kennen und könnte sich niemand mit ihnen auseinandersetzen. Geschichte wird über die Straßennamen in der Gegenwart lebendig und Geschichte ist in vielfältiger Weise unter heutigen Maßstäben nicht positiv.
Anlage A
1311 Zeichen
Anlage A zur V/0128/2025 Kurzüberblick Der Name Skagerrakstraße wird beibehalten. Die Anregung nach § 24 GO NRW Nr. 2025-00023 „Erhalt historischer Straßennamen in Münster Mitte – Petition gegen unnötige Umbenennungen“ (Anlage 5) ist bezogen auf die Skagerrakstraße erledigt. Ziele/Teilziele/Zielerreichung Die Entscheidung zur Beibehaltung der Skagerrakstraße dient dem Ziel »Münster auf der Basis unserer Geschichte und des Prinzips von „Toleranz durch Dialog“ zu einer weltoffenen Stadt wei- terzuentwickeln.« Finanzierung Produktgruppe: 09 02 Vermessung, Kataster, Geoinformation Auswirkungen auf den Ergebnisplan Ja X Nein Auswirkungen auf den Finanzplan Ja X Nein Im beschlossenen (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten? Ja X Nein teilw. Im Entwurf des (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten? Ja X Nein teilw. Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? Ja X Nein Bereits veranschlagt? Ja X Nein Durch den Beschluss entstehen der Stadt Münster keine Kosten und keine Folgekosten. Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist vollständig pflichtig überwiegend pflichtig überwiegend freiwillig X vollständig freiwillig Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen (Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) Keine
Beschlussvorlage
10892 Zeichen
V/0128/2025 V/0128/2025 Öffentliche Beschlussvorlage Betrifft Entscheidung zur Skagerrakstraße Beratungsfolge 06.05.2025 Bezirksvertretung Münster-Mitte Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Der Name Skagerrakstraße wird beibehalten. 2. Die Anregung nach § 24 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW) Nr. 2025-00023 vom 18.03.2025 „Erhalt historischer Straßennamen in Münster Mitte – Petition gegen unnötige Umbenennungen“ (Anlage 5) ist bezogen auf die Skagerrakstraße erledigt. II. Finanzielle Auswirkungen: Es entstehen keine Kosten und keine Folgekosten. Sachstand: Am 8. Dezember 2020 beantragte die Bezirksvertretung (BV) Münster-Mitte einen umfassenden Bericht über die Überprüfung von Straßennamen, die in den Jahren von 1933 bis 1945 entstan- den sind. Es ging dabei nicht mehr um Personen, die in der Zeit des Nationalsozialismus lebten, sondern um die Frage, ob die NS -Ideologie in den Straßenbenennungen (Beispiel „Danziger Freiheit“, umbenannt 2020) sichtbar würde. Im Januar 2022 wurde der Bericht der BV Münster -Mitte vorgelegt: Das Gutachten sieht bei der Skagerrakstraße einen dichten Be zug zur NS Ideologie. Die BV Münster-Mitte hat ausführlich in einem zunächst internen, parteiübergreifenden Verfahren über das weitere Vorgehen beraten. Im Januar 2023 wu rde in der BV Münster-Mitte der Antrag A -M/0002/2023 (Anlage 1 ) einge- bracht, in dem es heißt, dass die BV Münster -Mitte beabsichtigt nach einer Information der An- wohner*innen und Eigentümer*innen der entsprechenden Straßen über die anstehende Ent- Vermessungs- und Katasteramt 22.04.2025 Ihr/e Ansprechpartner/in: Frau Schw abe Telefon: 492-6235 Schw abeNora@stadt- muenster.de - 2 - V/0128/2025 scheidung und deren Auswirkungen sowie einer Befragung dieser nach Vorschlägen für neue Straßennamen u. a. die Skagerrakstraße umzubenennen. Erst im Anschluss soll der endgültige Umbenennungsbeschluss der BV Münster-Mitte gefasst werden. Der Antrag wurde in der Sitzung der BV Münster -Mitte am 24.01.2023 mehrheitlich be- schlossen. Aufgrund der großen Anzahl von Anträgen zu Straßenumbenennungen in der Stadt Münster wurden von der Verwaltung in Abstimmung mit den politischen Gremien „Leitlinien zu Ehrungen im öffentlichen Raum“ und „einheitliche Verfahrenswege zur Neubenennung und Umbenennung“ erarbeitet. Diese wurden im September 2024 vom Rat beschlossen. Seit diesem Beschluss wer- den die Verfahren zu Straßenumbenennungen entsprechend weitergeführt. Begründung: Historische Einordnung des Straßennamens entlang der Leitlinien der Stadt Münster für Ehrun- gen im öffentlichen Raum Das Skagerrak ist ein Teil der Nordsee, gelegen zwischen Norwegen, Schweden und Dänemark und benannt nach dem Ort Skagen am nördlichsten Ende Jütlands (Dänemark). 1936 wurde das neu gebaute Wohngebiet zwischen Warendorfer Straße und P rozessionsweg mit thematisch zu- sammenhängenden Straßennamen, die an den Seekrieg im Ersten Weltkrieg erinnern, neu be- nannt. Darunter auch die Skagerrakstraße. Sie wurde nach dem Ort der größten Seeschlacht benannt, die während des Ersten Weltkriegs stattfa nd. In dem Antrag A-M/0002/2023 heißt es zum Skagerrak: Am Skagerrak verloren 10.000 Menschen ihr Leben. Der Zweck der Schlacht bestand lediglich darin, einen Achtungserfolg der deutschen Marine zu erreichen, da der Flottenchef Admiral Scheer einen Bedeutungsverlust seiner Flotte befürchtete. Das Stadtarchiv Münster schreibt: Skagerrak ist ein Meeresgebiet der Nordsee, in dem 1916 eine der größten Seeschlachten aller Zeiten stattfand zwischen der deutschen kaiserlichen Marine und der britischen Grand Fleet und rund 250 beteiligten Schiffen. Auf beiden Seiten waren die Verluste mit mehreren tausend Solda- ten hoch. An der Übermacht der britischen Flotte und ihrer Seeblockade änderte die Schlacht nichts. Weil mehr Soldaten auf britischer Seite fielen, erklärte Kaiser Wilhelm II. die Schlacht zum Sieg und begründete den Mythos, das Deutsche Reich sei „auf See unbesiegt“. Das wiederum wurde Teil der „Dolchstoßlegende“, die die deutsche Niederlage des Ersten Weltkriegs politisch und nicht militärisch erklärte. Wer die Schlacht gewonnen hat, bleibt umstritten und ist auch eine Frage der Perspektive. Es ist anzunehmen, dass vor allem rechten Parteien in der Weimarer Republik daran gelegen war, die Erinnerung an diesen Schlachtort der Kriegsmarine wach zu halten. Im N ationalsozialismus galt die Schlacht als Argument für den Aufbau einer neuen Kriegsflotte. In diesem Zusammenhang ist die Benennung der Straße 1936 zu verstehen. Die benachbarten Straßennamen Gorch Fock und Admiral Scheer stehen in direktem Bezug mit der S eeschlacht am Skagerrak. - 3 - V/0128/2025 Den städtischen Leitlinien für Ehrungen im öffentlichen Raum (Ratsbeschluss V0247 -2024) zu- folge ist eine Umbenennung zulässig, wenn die ursprüngliche Straßenbenennung propagandisti- schen Zwecken der nationalsozialistischen Zeit dien te. Das ist hier der Fall. Gleichwohl sollte eine Umbenennung auf unabwendbare Fälle beschränkt sein (s. letzter Satz der Einleitung zu den Leitlinien) und gem. Ziffer 8 der Leitlinien (Abschnitt Benennung von Straßen und öffentlicher Infrastruktur) eine Ausnahme darstellen. Bisheriges Verfahren Die Verwaltung hat den Antrag der BV Münster -Mitte nach dem Beschluss der Leitlinien aufge- griffen, die Anwohnenden und die Grundstückseigentümer*innen angeschrieben und am 22. Ja- nuar 2025 eine Bürgerinformationsver anstaltung zu der beabsichtigten Umbenennung der Ska- gerrakstraße und anderer Straßen organisiert. Zeitgleich fand über mehrere Wochen eine digitale Anhörung zu der beabsichtigten Umbenennung statt. Die meisten Besucher*innen der Veranstaltung und die schr iftlichen Mitteilungen im Anhörungs- verfahren sprachen sich gegen eine Umbenennung der Straße aus. Die Beiträge betonten vor allem, dass man bei dem Namen Skagerrak an die Meerenge zwischen Nord - und Ostsee und nicht an die Seeschlacht denke. Die Geschichte dürfe nicht vergessen oder nicht umgeschrieben werden und könne heute als Erinnerungs - und Gedenkmöglichkeit sowie als Warnung vor dem Krieg verstanden werden, lauteten weitere Anmerkungen, und eine solche Umwidmung der Erin- nerungsabsicht könne sichtbar g emacht werden, indem benachbarten Straßen ebenfalls nach Meeresbuchten oder Räumen der Nord - und Ostsee benannt würden. Entgegen dem Argument, der Straßenname würde kaum noch mit einer Weltkriegsschlacht verbunden, äußern anderen Bürger*innen ihre Bedenken , durch eine Umbenennung würde die Geschichte des Ersten Welt- kriegs vergessen werden. Infolge der Einbeziehung der Öffentlichkeit wurde am 18.03.2025 eine Petition bei der BV Müns- ter-Mitte und der Verwaltung eingereicht, die den Erhalt der historischen St raßennamen in Müns- ter-Mitte fordert und von knapp 1.600 Menschen unterzeichnet wurde (Anlage 5). Diese Petition wird von der Verwaltung als Anregung nach § 24 GO NRW behandelt und damit einem geregel- ten Verfahren zugeführt. Entscheidung über den Straßennamen Skagerrakstraße Die unter Punkt I.2 aufgeführte Anregung nach § 24 GO NRW wird mit dieser Beschlussvorlage aufgegriffen und bezogen auf die Skagerrakstraße erledigt. Der Prüfbericht zu vergebenen Straßennamen aus der NS -Zeit im Bereich der BV Münster -Mitte von Dr. Alexander J. Schwitanski, 2021 ist veröffentlicht unter: https://www.stadt- muenster.de/fileadmin/user_upload/stadt-muenster/Strassennamen/pdf/strassennamen1933- 45_abschlussbericht_2021-11-03.pdf (Auszug siehe Anlage 2). Alle eingegangenen Mitteilungen sind auf der Homepage „Strassennamen in Münster“ https://www.stadt- muenster.de/strassennamen/aktuelles-zu-strassenumbenennungen zu finden und drei charakte- ristische Schreiben sind in der Anlage 3 zusammengestellt. - 4 - V/0128/2025 Die „Leitlinien zu Ehrungen im öffentli chen Raum“ sind die Basis zur Prüfung eines Umbenen- nungsantrages (Anlage 4), sie betrachten eine Umbenennung von Straßen als absolute Aus- nahme und ermöglichen diese nur, (Ziffer 8) „ wenn es aus Gründen der besseren Orientierung geboten ist oder Fakten und eine historische Bewertung vorliegen, die zweifelsfrei nachweisen, dass die Ehrung der Person( -engruppe) unzulässig ist (vgl. Ziffer 6) oder die ursprüngliche Stra- ßenbenennung propagandistischen Zwecken der nationalsozialistischen Zeit diente “. Unter der Ziffer 6 sind die Kriterien für eine Straßenbenennung aufgeführt, danach sind u. a. „ Neubenen- nungen nach Personen… die … Wertvorstellungen verkörpern, die dem Ansehen der Stadt Münster schaden “ ebenso unzulässig wie „ Neubenennungen die… diskriminierende Wi rkung haben können“. Die Einordnung der Skagerrakstraße in dem Prüfbericht von Dr. Schwitanski sieht einen dichten Bezug der Straßenbenennung zur NS -Ideologie. Wird die Entkopplung des Straßennamens von der ursprünglichen Erinnerungsabsicht vorausgesetzt, bliebe eine rein geografische Ortsbezeich- nung nach der Meerenge bei Dänemark. Gemäß den Leitlinien zu Ehrungen im öffentlichen Raum würde eine Straßenbenennung – in diesem Fall die der Skagerrakstraße – heutzutage nicht im Zusammenhang mit einer See- schlacht der kaiserlichen Marine im Ersten Weltkrieg erfolgen. Die Geschichte dieser Straßenbe- nennung(en) wird im Internetauftritt der Stadt Münster zu ‚Straßennamen in Münster‘ https://www.stadt-muenster.de/strassen/a-bis-z ausführlich erläutert. Auch die intensive Befas- sung mit den Straßennamen, die Diskussion mit den Anliegern und das Ringen um eine Ent- scheidung in den Jahren 2020 bis 2025 wird zukünftig dort dokumentiert. So wird der Prozess transparent und nachvollziehbar dargestellt. Neben den historischen Zusammenhängen sind die Belange der Anwohnenden und Eigentü- mer*innen bei der Entscheidungsfindung zu berücksichtigen. Für diese bedeutet eine Adressän- derung einen großen Aufwand sowohl für die Änderung von Personalausweis und Fahrzeugpa- pieren als auch für die Mitteilung an alle relevanten Stellen. Für Gewerbetreibende erhöht sich der Aufwand noch deutlich. Eine Aufwand sentschädigung kann dafür nicht gezahlt werden. Als Fazit aus der historischen Einordnung und unter Beachtung der Leitlinien sieht die Verwal- tung die Möglichkeit grundsätzlich gegeben, die Skagerrakstraße umzubenennen, empfiehlt zu- gleich mit Verweis auf die Ausnahmeregelung, die Belange der Anliegenden und die begriffliche Mehrdeutigkeit die Beibehaltung des Namens Skagerrakstraße . gez. Markus Lewe Oberbürgermeister Anlagen: Anlage A Anlage 1 Antrag A-M/0002/2023 Anlage 2 Auszug aus dem Prüfbericht von A. Schwitanski, 2021 Anlage 3 Auszug aus den Mitteilungen der betroffenen Anwohnenden Anlage 4 Leitlinien zu Ehrungen im öffentlichen Raum Anlage 5 Anregung nach § 24 GO NRW Nr. 2025-00023 - 5 - V/0128/2025
Anlage_2_Auszug_aus_Prüfbericht-Skagerrak
5446 Zeichen
V/0128/2025 – Anlage 2 1 Auszug aus Prüfbericht zu vergebenen Straßennamen aus der NS-Zeit im Bereich der BV Münster-Mitte von Dr. Alexander J. Schwitanski, 2021 Das Skagerrak ist ein Teil der Nordsee, gelegen zwischen Norwegen, Schweden und Dänemark und benannt nach dem Ort Skagen am nördlichsten Ende Jütlands (Dänemark). In diesem Gebiet fand vom 31. Mai bis 1. Juni 1916 die sog. Skagerrakschlacht (englisch: Battle of Jutland) zwischen der Hochseeflotte der Kaiserlichen Marine unter dem Kommando von Vizeadmiral Reinhard Scheer und der britischen Grand Fleet statt, an der insgesamt rund 250 Schiffe beteiligt waren. Nachdem Anfang Mai 1916 der Kampfeinsatz von U-Booten gegen Handelsschiffe auf US- amerikanischen Druck von der deutschen Regierung eingestellt worden war, befürchtete die Marineführung einen einschneidenden Bedeutungsverlust. Dem wollte der Flottenchef, Vizeadmiral Reinhard Scheer, durch einen Achtungserfolg gegen die britische Flotte entgegenwirken und plante zu diesem Zweck einen Vorstoß Richtung Skagerrak. Infolge eines abgehörten Funkspruchs waren die deutschen Pläne der britischen Admiralität bekannt, die ein Auslaufen der Grand Fleet unter Admiral Sir John Jellicoe veranlasste. Es kam zu mehreren Gefechten, in deren Folge ca. 3000 deutsche und ca. 6800 britische Soldaten starben und insgesamt 25 Schiffe versenkt wurden, wobei auch hier die britische Seite die größeren Verluste zu verzeichnen hatte. Für den weiteren Kriegsverlauf war die Schlacht nicht ausschlaggebend, aufgrund der höheren Verluste der britischen Seite erklärte indes Kaiser Wilhelm II. Anfang Juni 1916 den Ausgang der Schlacht für die Öffentlichkeit als großartigen Sieg über die englische Flotte. Diese Bewertung wurde vor allem von der Marine so weiter tradiert und bildete die Grundlage des Mythos, dass das Reich „auf See unbesiegt“ geblieben sei, wie der Titel eines 1921 veröffentlichten Sammelbands mit Erinnerungen von Marineangehörigen lautete. Allerdings blieb die deutsche Hochseeflotte nach ihrer Rückkehr mehrere Monate nicht operationsfähig, während die Grand Fleet weiterhin gefechtsbereit war. Eine Änderung der strategischen Ausgangslage konnte nicht erreicht werden. Der Mythos von der gewonnenen Schlacht wurde auch nach dem Ersten Weltkrieg aufrechterhalten und fand sogar Eingang in Meyers Lexikon: Die Schlacht im Skagerrak wurde zur „größte(n) Seeschlacht der Geschichte“ erklärt, die mit einem „unzweifelhafte[r](n) taktische[r](n) deutsche[r](n) Sieg” geendet habe. Die Schlacht im Skagerrak wurde zu einem maritimen Pendant der an Land geführten Schlachten bei Tannenberg und Langemarck und bekräftigte für nationalistische Kreise während der Weimarer Republik die Dolchstoßlegende, wonach die deutsche Armee im Felde – und auf dem Wasser – unbesiegt geblieben sei. Die Erinnerung an die Schlacht wurde zunächst aus Eigeninteresse der Kriegsmarine lebendig gehalten, gewann jedoch auch öffentliche Resonanz. Der Skagerrak-Tag etablierte sich als nationaler Gedenktag. Unter NS-Herrschaft wurden mehrere Filme zum Gedenken an die Skagerrakschlacht gedreht, die einerseits an die Tradition der großen Kaiserlichen Marine anschlossen, andererseits auf die Hochrüstung der deutschen Kriegsflotte unter NS- Herrschaft verwiesen und zunehmend für eine „Umwandlung des Skagerrak-Tages vom Erinnerungs- zum Mobilisierungsritual“ sorgten. Einher ging damit die Betonung der typischen Heldentugenden von Opferbereitschaft und Heldentod. V/0128/2025 – Anlage 2 2 Nach dem Beschluss des Ausschusses zur Umbenennung von Straßen in Münster vom August 1947 hätte die Skagerrakstraße gemäß der Kontrollratsdirektive Nr. 30 vom 13. Mai 1946 über die Beseitigung deutscher Denkmäler und Museen militärischen und nationalsozialistischen Charakters zusammen mit der Admiral-Scheer-Straße, der Admiral- Spee-Straße, dem Alfred- Krupp-Weg, dem Fehrbellinweg, der Langemarckstraße, der Manfred-von-Richthofen-Straße, der Otto-Weddigen-Straße, der Ostmarkstraße und der Tannenbergstraße umbenannt werden sollen. Ihre Umbenennung wird derzeit z.B. von der Amnesty International Hochschulgruppe Münster gefordert. „Es ist fraglich, ob eine Straße, welche nach einem solch schrecklichen Ereignis benannt ist, an welchem in quasi industriellem Ausmaß getötet wurde, wirklich noch zu unserem Stadtbild gehören soll. Eine Straße, welche dem Ereignis nicht nur gedenkt, sondern den kriegerischen Einsatz der deutschen Flotte geradezu verherrlicht.“ Der Umgang mit dem Straßennamen in anderen Städten ist unterschiedlich. In Westfalen wurden die zwischen 1933 und 1945 nach dem Skagerrak benannten Straßen mit Ausnahme von Münster alle nach dem Zweiten Weltkrieg umbenannt (so in Bad Salzuflen, Bottrop, Dortmund, Emsdetten, Lünen, Plettenberg und Recklinghausen). Der Straßenname hat sich hingegen in Essen, Gelsenkirchen und Oberhausen erhalten. Die Stadt Fürth hat die Straße 1949 in Kieler Straße umbenannt, in Freiburg blieb sie erhalten: „Die Kommission zur Überprüfung der Straßennamen schlägt für das sogenannte ‚Heldenviertel‘ eine gesonderte Regelung vor. Bis auf die Gallwitzstraße sollen keine Umbenennungen vorgenommen werden, sondern die Heroisierung des Ersten Weltkrieges auf Zusatztafeln in ein Gedenken an die Opfer umgewidmet werden, z.B. ‚Skagerrakstraße, Größte Seeschlacht im Ersten Weltkrieg, bei der britische und deutsche Soldaten den Tod fanden.‘“
Anlage_4_Leitlinien_Skagerrak
6990 Zeichen
V/0128/2025 – Anlage 4 1 Leitlinien für Ehrungen im öffentlichen Raum Die Stadt Münster betont ihre historische Bedeutung als eine europäische Friedensstadt und ruft zu „Toleranz durch Dialog“ auf. Daraus resultiert die Verpflichtung des Rates und der Bezirksvertretungen, die Menschenrechte, das Völker recht und demokratische Werte hoch zu halten. Sie leiten die demokratisch legitimierten Gremien der Stadt bei der Auswahl und Begründung von Ehrungen im öffentlichen Raum. Die nachstehende n Grundsätze und Kriterien sollen als Grundlage für die Entscheidungsträger*innen dienen und die Transparenz der Entscheidungsfindung für die Bürgerschaft erhöhen. Bei Umbenennungsvorhaben im öffentlichen Raum ist neben der historischen Faktenlage zu berüc ksichtigen, dass sie erhebliche Folgen für Anwohnende, Wirtschaft und Behörden haben, so dass sie auf die unabwendbaren Fälle zu beschränken sind. Ehrungen im öffentlichen Raum Für alle Formen von Ehrungen im öffentlichen Raum gilt: 1. Münster versteht sich als Friedensstadt und will einen Beitrag zur Völkerverständigung leisten. Ehrungen im öffentlichen Raum müssen zu diesem Ziel passen. 2. Eine Ehrung durch eine Benennung von öffentliche r Infrastruktur oder die Aufstellung eines Denkmals kann nur verstorbenen Personen zuteilwerden. Die Person sollte in der Regel mindestens 10 Jahre vor der Ehrung verstorben sein. 3. Je sichtbarer und zentraler die Benennung positi oniert wird, umso größer ist die Auszeichnung und umso unstrittiger sollte die zu ehrende Person/Ort/Thema sein. 4. Die zu ehrende Person(-engruppe) sollte sich in der Regel außerordentlich um die Stadt Münster und/oder um ihre Stadtteile verdient gemacht haben. Fehlt ein Münsterbezug, muss diese Ehrung detailliert begründet werden. 5. Ist eine überzeitlich herausragende Leistung nic ht erkennbar, sollte auf eine Ehrung verzichtet werden. 6. Verfolgte und Opfer des Nationalsozialismus und von Verbrechen gegen die Menschlichkeit können durch die Benennung von Infrastruktur geehrt werden, besonders wenn das erfahrene Unrecht in Münster stattfand oder die Betroffenen aus Münster stammen. 7. Sollten bei der zu ehrenden Person(-engruppe) ne gative Eigenschaften oder Taten vorliegen, sind diese in einem Abwägungsprozess den positiven Faktoren gegenüberzustellen. Im Zweifel sind strenge Kriterien anzuwenden und es ist von einer Ehrung abzusehen. 8. Die Wertmaßstäbe, die sich aus der europäischen Aufklärung entwickelt haben, können in Deutschland seit der Mitte des 19. Jahrhunderts als weitverbreitet und von breiten gesellschaftlichen Kreisen anerkannt gelten. Die Ehrung von Persönlichkeiten, deren Lebenszeit im Wesentlichen vor diesem Zeitraum liegt, kann deshalb nicht ohne Weiteres nach den hier aufgelisteten Wertmaßstäben erfolgen. Sie bedarf der Einzelfallprüfung. Benennung von Straßen und öffentlicher Infrastruktur 1. Straßenbenennungen dienen in erster Linie der Or ientierung und im Zusammenhang mit der Hausnummerierung der Auffindbarkeit aller Liegenschaften sowie der Gewährleistung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung. Vor diesem Hintergrund ist auch die Benennung von privaten Straßen möglich. 2. Für Straßennamen wird in der Regel auf historisc he Ortsbezeichnungen (z.B. Flur-, Gemarkungs-, Gewannen-Bezeichnungen) zurückgegriffen. Die Benennung nach Personen(- gruppen) stellt eine Ausnahme und besondere Ehrung dar; ein mahnender Charakter ist dabei nie intendiert. 3. Straßennamen sollen aus höchstens 25 Zeichen ein schließlich der notwendigen Zwischenräume bestehen. V/0128/2025 – Anlage 4 2 4. In den Fällen, in denen Orte, Landschaften oder abstrakte Begriffe wie „Frieden“ als Namensgeber verwendet werden, sind Anlass und Kontext der Benennung besonders bedeutsam. Revisionistisch motivierte und nationalsozialistische Propagandabegriffe eignen sich nicht zur Benennung öffentlicher Infrastruktur. 5. Der Münsterbezug kann bei Straßenbenennungen gan zer Viertel entfallen, wenn man sich für ein semantisches Feld entscheidet. 6. Unzulässig sind: 6.1 Neubenennungen nach Personen, Organisationen und Einrichtungen, die Ziele, Handlungen oder Wertvorstellungen verkörpern, die dem Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland oder der Verfassung des Landes Nordrhein-Westfalen entgegenstehen oder dem Ansehen der Stadt Münster schaden. 6.2 Neubenennungen nach Person, die in Geschehnisse, die gegen die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen verstoßen, verstrickt sind oder die aktiv bei sonstigen menschenverachtenden Taten (z.B. sexuelle Gewalt oder Unterdrückung von Minderheiten) mitgewirkt haben, nach Orten und Ereignissen, die in oben genannten Zusammenhang Raum für Verstöße geben. 6.3 Neubenennungen, die Anlässe zur Missdeutung oder Verspottung geben oder diskriminierende Wirkung haben können. 7. Beschlüsse des Rates, der Bezirksvertretungen od er von Ausschüssen zum Thema Straßenbenennung sind zu berücksichtigen. Sollte dies bei der Auswahl eines neuen Namens durch Bürgerschaft oder Politik gewünscht sein, kann zunächst ein Gutachten des Stadtarchivs erfolgen. 8. Eine Umbenennung sollte die Ausnahme darstellen, nicht aus tagesaktuellen Erwägungen und auf Grundlage der folgenden Punkte erfolgen: 8.1 Sie ist zulässig, wenn dies aus Gründen der besseren Orientierung geboten ist. 8.2 Eine Umbenennung ist möglich, wenn Fakten und eine historische Bewertung vorliegen, die zweifelsfrei nachweisen, dass die Ehrung der Person(-engruppe) unzulässig ist (vgl. Ziffer 6) oder die ursprüngliche Straßenbenennung propagandistischen Zwecken der nationalsozialistischen Zeit diente. 8.3 Für den Fall der Umbenennung soll die Beschilderung so erfolgen, dass die alten Straßennamen über einen Zeitraum von 3 Jahren neben/unter den neuen Straßennamen belassen werden. Der alte Name ist rot zu kreuzen. 8.4 Beschlüsse über Straßennamen (Neu- / Umbenennungen) besitzen einen Bestandsschutz von 20 Jahren, wenn nicht eine neue Sachlage (z.B. das Bekanntwerden massiver Vergehen der geehrten Personen) vorliegt, die eine Neubewertung nötig macht. Denkmale und Ehrengräber 1. Für den Errichtungsbeschluss eines neuen Denkmal s gelten die vorgenannten Bewertungsmaßstäbe in besonderem Maße, es sollte deshalb in den beschlussfassenden Gremien eine Zweidrittelmehrheit für die Errichtung angestrebt werden. 2. Durch Ratsbeschluss kann einer Person ein Ehreng rab zuerkannt werden. Für die Entscheidung gelten die hier festgelegten Bewertungsmaßstäbe. Darüber hinaus steht Ehrenbürger*innen nach ihrem Tod ein Ehrengrab zu. Dieses Grab kann auf stadteigenen Friedhöfen (vgl. § 20 der Satzung für die Benutzung der Friedhöfe der Stadt Münster vom 16.12.2023) oder auf Friedhöfen anderer Trägerschaft im Stadtgebiet liegen. Mit der Zuerkennung obliegt der Stadt Anlage und Unterhaltung des Grabes, sofern sie nicht durch die Angehörigen der verstorbenen Person übernommen werden.
Anlage_1_A_M_0002_2023_Antrag_BV-Skagerrak
7932 Zeichen
Antrag A-M/0002/2023
14.01.2023
Umbenennung weiterer Straßennamen
Die Bezirksvertretung Münster-Mitte möge beschließen:
1. Die Bezirksvertretung Mitte beabsichtigt,
· auf Basis eines Gutachtens von Herrn Dr. Alexander J. Schwitanski und eines
Vortrags von Herrn Dr. Rainer Pöppinghege,
· nach intensiven internen Vorberatungen und
· nach einer Information der Anwohner:innen und Eigentümer:innen der
entsprechenden Straßen über die anstehende Entscheidung und die
Auswirkungen sowie einer Befragung dieser nach Vorschlägen für neue
Straßennamen
die Admiral-Spee-Straße, Otto-Weddigen-Straße, Prinz-Eugen-Straße,
Skaggerakstraße, Tannenbergstraße und Langemarckstraße umzubenennen.
2. Die Bezirksvertretung Mitte regt gegenüber dem Rat an, die Straßen Manfred-von-
Richthofen-Straße und die Andreas-Hofer-Straße umzubenennen.
3. Der Umbenennungsbeschluss der Bezirksvertretung Mitte wird gefasst, sobald
·
die Informationsveranstaltung stattgefunden hat und
· die neuen Straßennamen ausgewählt sind.
4. Die Bezirksvertretung Mitte regt gegenüber dem Rat an, bezüglich des
Umbenennungsbeschlusses wie in Punkt 3 zu verfahren.
5. Die Verwaltung wird beauftragt, die Anwohner:innen und Eigentümer:innen zeitnah
zu einer Informationsveranstaltung in der näheren räumlichen Umgebung
einzuladen. Um die anstehende Entscheidung über die Umbenennung und die
Ergebnisse der intensiven internen Beratung transparent zu machen, sollen
Vertreter:innen sämtlicher Fraktionen sowie die Einzelvertreter der Bezirksvertretung
Mitte eingeladen werden. Die Verwaltung wird beauftragt, auf der
Informationsveranstaltung das weitere Vorgehen zu beschreiben und die
Auswirkungen auf die Anwohner:innen und Eigentümer:innen der Straßen zu
erläutern.
6. Um Vorschläge der Anwohner:innen und Eigentümer:innen für neue
Straßennamen sammeln zu können, wird die Verwaltung beauftragt, zeitnah
geeignete Möglichkeiten dafür zu schaffen.
V/0128/2025 - Anlage 1
Antrag A-M/0002/2023
Begründung
Die Bezirksvertretung Mitte hat mit Beschluss vom 08.12.2020 sämtliche 66
Straßennamen, die in der Zeit des Nationalsozialismus von 1933 bis 1945 in Münster
vergeben wurden, durch Herrn Dr. Alexander J. Schwitanski untersuchen lassen. Ziel
war es, festzustellen, ob und inwieweit diese Namen die Funktion hatten, die NS-
Ideologie, nationalsozialistische Erinnerungsabsichten oder die Ziele der NS-Politik
zu veröffentlichen.
Das Gutachten von Herrn Dr. Schwitanski wurde in der Sitzung der Bezirksvertretung
am 18.01.2022 vorgestellt (vgl. auch
https://www.stadt-
muenster.de/archiv/stadtgeschichte-online mit einem Link zu dem
Untersuchungsbericht).
Die Bezirksvertretung Münster-Mitte hat sich im Anschluss intern an acht Terminen
intensiv mit dem Gutachten und den geschichtlichen sowie politischen Hintergründen
der Personen und Orte auf den Straßenschildern auseinandergesetzt.
Die Bezirksvertretung hat während ihrer internen Auseinandersetzung stets
berücksichtigt, dass die bestehenden Straßennamen keinen Spiegel der (damaligen)
Gesellschaft darstellen, dass es nie einen gesellschaftlichen Konsens über diese
Namen gegeben hat und dass die Namensauswahl sehr selektiv und berechnend
stattgefunden hat. Die zur Umbenennung ausgewählten Straßennamen sagen
ausschließlich etwas über die Zeit von 1933 bis 1945 aus. Insbesondere sieht die
Bezirksvertretung, dass durch das nationalsozialistische Regime viele Menschen aus
dem Stadtbild verdrängt wurden.
Straßennamen werden der Stadtgesellschaft tagtäglich aufgedrängt und kontextlos
verbreitet. Sie sind daher auf eine angemessene Außenwirkung hin zu prüfen. Dies
gilt umso mehr, da mit Straßennamen die abgebildeten Personen und Ereignisse
geehrt werden.
Eine Ehrung der Männer Admiral Spee, Manfred von Richthofen, Otto Weddigen,
Prinz Eugen und Andreas Hofer ist nicht zeitgemäß.
Admiral Spee plante als Vizeadmiral eines Kreuzgeschwaders der Kaiserlichen
Marine Ende 1914 einen Angriff auf einen britischen Stützpunkt auf den
Falklandinseln. Bei diesem verlustreichen Angriff auf deutscher Seite gab es nur 212
Überlebende. Der Angriff erfolgte entgegen der Einschätzung anderer Stabsoffiziere
und wird als Fehlentscheidung gewertet. Das Bild des heroischen Opfertods wurde
für propagandistische Zwecke des nationalsozialistischen Regimes eingesetzt und
insbesondere in Zeitschriften der Berufsschulausbildung verwendet, um das Sterben
der Matrosen des Geschwaders als Beispiel einer Pflichterfüllung bis in den Tod zu
inszenieren.
Manfred von Richthofen und Otto Weddigen sind durch ihre Verdienste im 1.
Weltkrieg bekannt geworden. Ihre militärischen Talente wurden von der
Heeresleitung im 1. Weltkrieg zur Beeinflussung der Bevölkerung benutzt. Richthofen
wurde wiederum von den Nationalsozialisten als Gallionsfigur der NS-Luftwaffe
inszeniert, um eine Traditionslinie zu den “Helden” des 1. Weltkriegs zu ziehen und
die Aufrüstung zu legitimieren. Auch Weddigen wurde vom nationalsozialistischen
Regime als Vorbild gefeiert, um die Jugend zu mobilisieren.
Antrag A-M/0002/2023
Prinz Eugen erhielt 1697 den Oberbefehl über die österreichischen Truppen im
Kampf gegen das Osmanische Reich. Diese Kriege wurden später als sog.
“Türkenkriege” und Prinz Eugen als “Türkenkrieger/-sieger” bezeichnet. Damit sollte
an den Kriegsgegner nur als „den Anderen“ gedacht werden, der aus dem Kreis der
zivilisierten Völker ausgegrenzt ist. Das NS-Regime nutzte diese Vereinnahmung
Eugens, um Hitler mit Prinz Eugen gleichzusetzen und die Verbindung von
Rassenideologie und Geopolitik zu verbinden. Hitlers Anschlussrede Österreichs
fand auf der Wiener Hofburg direkt über dem Reiterstandbild Eugens statt.
Andreas Hofer war der Anführer des traditionalistischen Tiroler Aufstands 1809.
Während der von ihm organisierten Aufstände wurden Bekleidungsvorschriften für
Frauen erlassen sowie Mitglieder der jüdischen Gemeinde drangsaliert. Hofer hat
überdies keinerlei Bezug zu Münster.
Eine Ehrung der Ereignisse, die mit Skaggerak, Tannenberg und Langemarck
verbunden werden, steht in Widerspruch zu der deutschen Verfassung. Die
Schlachten an allen drei Orten wurden vom nationalsozialistischen Regime für
propagandistische Zwecke und als Stütze der Dolchstoßlegende, die sich gegen die
republikanische Verfassung richtete, benutzt.
Am Skagerrak verloren 10.000 Menschen ihr Leben. Der Zweck der Schlacht
bestand lediglich darin, einen Achtungserfolg der deutschen Marine zu erreichen, da
der Flottenchef Admiral Scheer einen Bedeutungsverlust seiner Flotte befürchtete.
Die Schlacht bei Tannenberg, polnisch Stębark, wurde gerade in Bezug auf die
Person Hindenburg relevant, da sich Hindenburgs spätere politische Rolle als
Reichspräsident der Weimarer Republik aus seinem Status als unbesiegbarer
Feldherr von Tannenberg speiste.
Die Schlacht in Langemark (damals Langemarck) im Herbst 1914 demonstriert einen
verlustreichen Angriff deutscher Reservetruppen und wurde als Sinnbild selbstloser
Opferbereitschaft der Jugend propagandistisch genutzt. Durch die Heroisierung der
sinnlos Gefallenen wurde absichtlich verschleiert, dass der Krieg, so wie er
ursprünglich geplant war, kurz nach seinem Ausbruch bereits gescheitert war.
Die hier in Rede stehenden Straßennamen stehen im Widerspruch zu den Werten
unserer freiheitlichen Demokratie, die sich gegen nationalsozialistische,
antisemitische, militaristische, misogyne, rassistische und imperialistische Ansichten
zur Wehr setzt sowie den Schutz ihrer Minderheiten anstrebt. Ein Erklärungsschild
unter den Straßennamen ist daher keine ausreichende Maßnahme.
Kai Meyer vor dem Esche Martin Honderboom
Gina Auer Laura Maxellon
Anne Herbermann Marita Otte
Ulrike Kötter
Stephan Nonhoff
Claudia Scholz
Achim Specht
Martin Grewer Gerwin Karafiol
Anlage_5_Antrag_§24GO_023-2025
121 Zeichen
Anregung Nr. 2025-00023 V/0128/2025 - Anlage 5 Anregung Nr. 2025-00023 Anregung Nr. 2025-00023 Anregung Nr. 2025-00023
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: mehrheitlich geändert beschlossen
Zur SitzungOrte (13)
- Skagerrakstraße
- Warendorfer Straße
- Admiral-Scheer-Straße
- Langemarckstraße
- Otto-Weddigen-Straße
- Ostmarkstraße
- Tannenbergstraße
- Admiral-Spee-Straße
- Prinz-Eugen-Straße
- Andreas-Hofer-Straße
- Fehrbellinweg
- Manfred-von-Richthofen-Straße
- Alfred-Krupp-Weg
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Aktenzeichen
- V/0128/2025
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 11.03.2025
- Erstellt
- 10.03.2025 16:39