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V/0128/2025

Entscheidung zur Skagerrakstraße

Vorlagen 11.03.2025

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung Münster-Mitte, Sitzung am 06.05.2025, TOP 4.4

Anlage_3_Auszüge_aus_Mitteilungen_zu_Skagerrak

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Ansehen

Anlage A

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Ansehen

Beschlussvorlage

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Ansehen

Anlage_2_Auszug_aus_Prüfbericht-Skagerrak

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Ansehen

Anlage_4_Leitlinien_Skagerrak

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Ansehen

Anlage_1_A_M_0002_2023_Antrag_BV-Skagerrak

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Ansehen

Anlage_5_Antrag_§24GO_023-2025

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Ansehen

Anlage_3_Auszüge_aus_Mitteilungen_zu_Skagerrak

3886 Zeichen

V/0128/2025 – Anlage 3 
1 
 
Auszüge aus den Mitteilungen von Anwohnenden zur Skagerrakstraße: 
1) Mitteilung vom 19.01.2025 
Ich wohne auf der Skagerrakstraße und bin gegen die Namensänderung. Das Skagerrak ist 
ein Teil der Nordsee, der im Übrigen sehr schön ist. Seeschlachten haben an vielen Orten 
stattgefunden. Wenn alle Orte und Straßen umbenannt würden, hätten wir noch viel vor. Das 
kostet nur viel und ändert nichts an der Vergangenheit. Ich bin der festen Überzeugung, dass 
die Mehrheit der Anwohner gegen eine Umbenennung ist. Ich bitte darum, diese Änderung 
nochmal zu überdenken. 
2) Mitteilung vom 03.02.2025 
Sehr geehrte Damen und Herren, meines Wissens ist Skagerrak ein Teil der Nordsee und 
ich finde es äußerst befremdlich solch einen Begriff mit dem Nationalsozialismus in Zusam- 
menhang stellen zu wollen (nebenbei, die Meeresschlacht dort fand im 1. Weltkrieg statt, 
nicht im 2.). Nach dieser Logik sollte man von jeder geografischen Bezeichnung Abstand 
nehmen, denn, wenn nicht bereits geschehen, könnte dort ja jeden Augenblick etwas zu Ver- 
urteilendes stattfinden. So müsste man ja eigentlich nach dem kürzlich erfolgten Terroran- 
schlag den Begriff "Magdeburg" aus allen Strassennamen tilgen und evtl. sogar darüber 
nachdenken die Stadt mit diesem negativ besetzten Namen umzubenennen. 
3) Mitteilung vom 19.01.2025 
Die von der Bezirksvertretung Münster-Mitte beabsichtigte Umbenennung der Admiral-
Scheer-Straße und auch der anderen Straßen in Münster widerspreche ich entschieden. 
Meine den vorgenannten Personenkreisen in den Gesprächen bereits mitgeteilten 
Argumente trage ich hier noch einmal im Rahmen der Anhörung zusammen: 
 
1. Die deutsche Geschichte ist wechselvoll und bewe gt sich im historischen Kontext ihrer 
Zeit. Deutschland hat in der ersten Hälfte des 20. Jahrhunderts im Rahmen der zwei 
Weltkriege schwere Schuld auf sich geladen. Dies ist Teil der Geschichte unseres Lan- 
des in der Mitte Europas. Diese Geschichte darf nicht vergessen und auch nicht 
umgeschrieben werden , mit allen ihren Höhen und eben auch den Tiefen. Admiral 
Scheer, Admiral Spee und Otto Weddigen sind Personen der Zeitgeschichte des ers- 
ten Weltkriegs. Das Skagerrak ist ein Meer nördlich von Dänemark, das nichts 
Schlechtes getan hat und für seine Winde berüchtigt ist. An diese Personen der Zeitge- 
schichte mit Straßennamen zu erinnern ist nicht zu beanstanden. … 
 
3. Die Straßenbenennungen im Marineviertel fanden i m Zusammenhang mit der 
Erweiterung des Stadtgebietes in den 30er Jahren des 20. Jahrhunderts und 
damit in der Zeit des Nationalsozialismus statt. 1937 stand Deutschland noch 
unter dem Eindruck der Folgen des ersten Weltkriegs und die herrschenden 
Nationalsozialisten haben in Anlehnung an diesen Krieg die Straßenbenennungen vor- 
genommen. … Straßenbenennungen erfolgen daher immer aus dem Geist der jeweili- 
gen Zeit heraus. Sie gehören zur Geschichte einer Stadt wie Bauwerke und Grünanla- 
gen. Nur ein nachweislich indirekter Bezug zum Nationalsozialismus rechtfertigt 
keine Straßenumbenennung . Der Bezug ist meines Erachtens auch nicht „dicht“, wie 
Sie schreiben, da die Personen und die Meeresfläche bei Dänemark für sich stehen

V/0128/2025 – Anlage 3 
2 
und in der heutigen Zeit keinen Bezug mehr Nationalsozialismus haben. Es ist nicht 
richtig, über die Straßenumbenennungen heute die Geschichte unseres Landes und 
die Stadtgeschichte umschreiben zu wollen. 
 
4. Über Straßennamen wird der 1. Weltkrieg als Teil  der deutschen Geschichte im 
Bewusstsein erhalten. Wenn die Straßen nicht nach diesen Personen und nach der 
Meeresfläche benannt wären, würde sie außer Fachleuten niemand mehr kennen 
und könnte sich niemand mit ihnen auseinandersetzen. Geschichte wird über die 
Straßennamen in der Gegenwart lebendig und Geschichte ist in vielfältiger Weise unter 
heutigen Maßstäben nicht positiv.

Anlage A

1311 Zeichen

Anlage A zur V/0128/2025 
Kurzüberblick 
Der Name Skagerrakstraße wird beibehalten. Die Anregung nach § 24 GO NRW Nr. 2025-00023 
„Erhalt historischer Straßennamen in Münster Mitte – Petition gegen unnötige Umbenennungen“ 
(Anlage 5) ist bezogen auf die Skagerrakstraße erledigt. 
 
 
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
Die Entscheidung zur Beibehaltung der Skagerrakstraße dient dem Ziel »Münster auf der Basis 
unserer Geschichte und des Prinzips von „Toleranz durch Dialog“ zu einer weltoffenen Stadt wei-
terzuentwickeln.« 
 
Finanzierung 
Produktgruppe: 09 02 Vermessung, Kataster, Geoinformation 
Auswirkungen auf den Ergebnisplan  Ja X Nein   
Auswirkungen auf den Finanzplan  Ja X Nein   
Im beschlossenen (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten?  Ja X Nein  teilw. 
Im Entwurf des (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten?  Ja X Nein  teilw. 
Belastungen in zukünftigen HH-Jahren?  Ja X Nein   
Bereits veranschlagt?  Ja X Nein   
Durch den Beschluss entstehen der Stadt Münster keine Kosten und keine Folgekosten. 
 
Pflichtigkeitsgrad 
Die Maßnahme/Leistung ist  vollständig 
pflichtig 
 überwiegend 
pflichtig 
 überwiegend 
freiwillig 
X vollständig 
freiwillig 
 
 
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen 
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) 
Keine

Beschlussvorlage

10892 Zeichen

V/0128/2025 
V/0128/2025 
 
 
Öffentliche Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
Entscheidung zur Skagerrakstraße 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
   06.05.2025 Bezirksvertretung Münster-Mitte Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
1. Der Name Skagerrakstraße wird beibehalten. 
 
2. Die Anregung nach § 24 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW) Nr. 2025-00023 
vom 18.03.2025 „Erhalt historischer Straßennamen in Münster Mitte – Petition gegen unnötige 
Umbenennungen“ (Anlage 5) ist bezogen auf die Skagerrakstraße erledigt. 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Es entstehen keine Kosten und keine Folgekosten. 
 
 
Sachstand:  
Am 8. Dezember 2020 beantragte die Bezirksvertretung (BV) Münster-Mitte einen umfassenden 
Bericht über die Überprüfung von Straßennamen, die in den Jahren von 1933 bis 1945 entstan-
den sind. Es ging dabei nicht mehr um Personen, die in der Zeit des Nationalsozialismus lebten, 
sondern um die Frage, ob die NS -Ideologie in den Straßenbenennungen (Beispiel „Danziger 
Freiheit“, umbenannt 2020) sichtbar würde.  
Im Januar 2022 wurde der Bericht der BV Münster -Mitte vorgelegt: Das Gutachten sieht bei der 
Skagerrakstraße einen dichten Be zug zur NS Ideologie. Die BV Münster-Mitte hat ausführlich in 
einem zunächst internen, parteiübergreifenden Verfahren über das weitere Vorgehen beraten.  
Im Januar 2023 wu rde in der BV  Münster-Mitte der Antrag A -M/0002/2023 (Anlage 1 ) einge-
bracht, in dem es  heißt, dass die BV Münster -Mitte beabsichtigt nach einer Information der An-
wohner*innen und Eigentümer*innen der entsprechenden Straßen über die anstehende Ent-
Vermessungs- und 
Katasteramt 
 
22.04.2025 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in:  
Frau Schw abe 
Telefon: 492-6235 
Schw abeNora@stadt-
muenster.de

- 2 - 
V/0128/2025 
scheidung und deren Auswirkungen sowie einer Befragung dieser nach Vorschlägen für neue 
Straßennamen u. a. die Skagerrakstraße umzubenennen.  
Erst im Anschluss soll der endgültige Umbenennungsbeschluss der BV Münster-Mitte gefasst 
werden. Der Antrag wurde in der Sitzung der BV Münster -Mitte am 24.01.2023 mehrheitlich be-
schlossen. 
Aufgrund der großen Anzahl von Anträgen zu Straßenumbenennungen in der Stadt Münster 
wurden von der Verwaltung in Abstimmung mit den politischen Gremien „Leitlinien zu Ehrungen 
im öffentlichen Raum“ und „einheitliche Verfahrenswege zur Neubenennung und Umbenennung“ 
erarbeitet. Diese wurden im September 2024 vom Rat beschlossen. Seit diesem Beschluss wer-
den die Verfahren zu Straßenumbenennungen entsprechend weitergeführt.  
 
Begründung: 
Historische Einordnung des Straßennamens entlang der Leitlinien der Stadt Münster für Ehrun-
gen im öffentlichen Raum  
Das Skagerrak ist ein Teil der Nordsee, gelegen zwischen Norwegen, Schweden und Dänemark 
und benannt nach dem Ort Skagen am nördlichsten Ende Jütlands (Dänemark). 1936 wurde das 
neu gebaute Wohngebiet zwischen Warendorfer Straße und P rozessionsweg mit thematisch zu-
sammenhängenden Straßennamen, die an den Seekrieg im Ersten Weltkrieg erinnern, neu be-
nannt. Darunter auch die Skagerrakstraße. Sie wurde nach dem Ort der größten Seeschlacht 
benannt, die während des Ersten Weltkriegs stattfa nd. 
In dem Antrag A-M/0002/2023 heißt es zum Skagerrak:  
Am Skagerrak verloren 10.000 Menschen ihr Leben. Der Zweck der Schlacht bestand lediglich 
darin, einen Achtungserfolg der deutschen Marine zu erreichen, da der Flottenchef Admiral 
Scheer einen Bedeutungsverlust seiner Flotte befürchtete.  
Das Stadtarchiv Münster schreibt:  
Skagerrak ist ein Meeresgebiet der Nordsee, in dem 1916 eine der größten Seeschlachten aller 
Zeiten stattfand zwischen der deutschen kaiserlichen Marine und der britischen Grand Fleet  und 
rund 250 beteiligten Schiffen. Auf beiden Seiten waren die Verluste mit mehreren tausend Solda-
ten hoch. An der Übermacht der britischen Flotte und ihrer Seeblockade änderte die Schlacht 
nichts. Weil mehr Soldaten auf britischer Seite fielen, erklärte Kaiser Wilhelm II. die Schlacht zum 
Sieg und begründete den Mythos, das Deutsche Reich sei „auf See unbesiegt“. Das wiederum 
wurde Teil der „Dolchstoßlegende“, die die deutsche Niederlage des Ersten Weltkriegs politisch 
und nicht militärisch erklärte.  
Wer die Schlacht gewonnen hat, bleibt umstritten und ist auch eine Frage der Perspektive. Es ist 
anzunehmen, dass vor allem rechten Parteien in der Weimarer Republik daran gelegen war, die 
Erinnerung an diesen Schlachtort der Kriegsmarine wach zu halten. Im N ationalsozialismus galt 
die Schlacht als Argument für den Aufbau einer neuen Kriegsflotte. In diesem Zusammenhang ist 
die Benennung der Straße 1936 zu verstehen. Die benachbarten Straßennamen Gorch Fock und 
Admiral Scheer stehen in direktem Bezug mit der S eeschlacht am Skagerrak.

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V/0128/2025 
Den städtischen Leitlinien für Ehrungen im öffentlichen Raum (Ratsbeschluss V0247 -2024) zu-
folge ist eine Umbenennung zulässig, wenn die ursprüngliche Straßenbenennung propagandisti-
schen Zwecken der nationalsozialistischen Zeit dien te. Das ist hier der Fall. Gleichwohl sollte 
eine Umbenennung auf unabwendbare Fälle beschränkt sein (s. letzter Satz der Einleitung zu 
den Leitlinien) und gem. Ziffer 8 der Leitlinien (Abschnitt Benennung von Straßen und öffentlicher 
Infrastruktur) eine Ausnahme darstellen. 
 
Bisheriges Verfahren 
Die Verwaltung hat den Antrag der BV Münster -Mitte nach dem Beschluss der Leitlinien aufge-
griffen, die Anwohnenden und die Grundstückseigentümer*innen angeschrieben und am 22. Ja-
nuar 2025 eine Bürgerinformationsver anstaltung zu der beabsichtigten Umbenennung der Ska-
gerrakstraße und anderer Straßen organisiert. Zeitgleich fand über mehrere Wochen eine digitale 
Anhörung zu der beabsichtigten Umbenennung statt.  
Die meisten Besucher*innen der Veranstaltung und die schr iftlichen Mitteilungen im Anhörungs-
verfahren sprachen sich gegen eine Umbenennung der Straße aus. Die Beiträge betonten vor 
allem, dass man bei dem Namen Skagerrak an die Meerenge zwischen Nord - und Ostsee und 
nicht an die Seeschlacht denke. Die Geschichte  dürfe nicht vergessen oder nicht umgeschrieben 
werden und könne heute als Erinnerungs - und Gedenkmöglichkeit sowie als Warnung vor dem 
Krieg verstanden werden, lauteten weitere Anmerkungen, und eine solche Umwidmung der Erin-
nerungsabsicht könne sichtbar g emacht werden, indem benachbarten Straßen ebenfalls nach 
Meeresbuchten oder Räumen der Nord - und Ostsee benannt würden. Entgegen dem Argument, 
der Straßenname würde kaum noch mit einer Weltkriegsschlacht verbunden, äußern anderen 
Bürger*innen ihre Bedenken , durch eine Umbenennung würde die Geschichte des Ersten Welt-
kriegs vergessen werden.  
Infolge der Einbeziehung der Öffentlichkeit wurde am 18.03.2025 eine Petition bei der BV Müns-
ter-Mitte und der Verwaltung eingereicht, die den Erhalt der historischen St raßennamen in Müns-
ter-Mitte fordert und von knapp 1.600 Menschen unterzeichnet wurde (Anlage 5). Diese Petition 
wird von der Verwaltung als Anregung nach § 24 GO NRW behandelt und damit einem geregel-
ten Verfahren zugeführt. 
 
Entscheidung über den Straßennamen Skagerrakstraße 
Die unter Punkt I.2 aufgeführte Anregung nach § 24 GO NRW wird mit dieser Beschlussvorlage 
aufgegriffen und bezogen auf die Skagerrakstraße erledigt.  
Der Prüfbericht zu vergebenen Straßennamen aus der NS -Zeit im Bereich der BV Münster -Mitte 
von Dr. Alexander J. Schwitanski, 2021 ist veröffentlicht unter: https://www.stadt-
muenster.de/fileadmin/user_upload/stadt-muenster/Strassennamen/pdf/strassennamen1933-
45_abschlussbericht_2021-11-03.pdf (Auszug siehe Anlage 2). Alle eingegangenen Mitteilungen 
sind auf der Homepage „Strassennamen in Münster“ https://www.stadt-
muenster.de/strassennamen/aktuelles-zu-strassenumbenennungen zu finden und drei charakte-
ristische Schreiben sind in der Anlage 3 zusammengestellt.

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V/0128/2025 
Die „Leitlinien zu Ehrungen im öffentli chen Raum“ sind die Basis zur Prüfung eines Umbenen-
nungsantrages (Anlage 4), sie betrachten eine Umbenennung von Straßen als absolute Aus-
nahme und ermöglichen diese nur, (Ziffer 8) „ wenn es aus Gründen der besseren Orientierung 
geboten ist oder Fakten und eine historische Bewertung vorliegen, die zweifelsfrei nachweisen, 
dass die Ehrung der Person( -engruppe) unzulässig ist (vgl. Ziffer 6)  oder die ursprüngliche Stra-
ßenbenennung propagandistischen Zwecken der nationalsozialistischen Zeit diente “. Unter der 
Ziffer 6 sind die Kriterien für eine Straßenbenennung aufgeführt, danach sind u. a. „ Neubenen-
nungen nach Personen… die … Wertvorstellungen verkörpern, die dem Ansehen der Stadt 
Münster schaden “ ebenso unzulässig wie „ Neubenennungen die… diskriminierende Wi rkung 
haben können“.  
Die Einordnung der Skagerrakstraße in dem Prüfbericht von Dr. Schwitanski sieht einen dichten 
Bezug der Straßenbenennung zur NS -Ideologie. Wird die Entkopplung des Straßennamens von 
der ursprünglichen Erinnerungsabsicht vorausgesetzt,  bliebe eine rein geografische Ortsbezeich-
nung nach der Meerenge bei Dänemark.  
Gemäß den Leitlinien zu Ehrungen im öffentlichen Raum würde eine Straßenbenennung – in 
diesem Fall die der Skagerrakstraße – heutzutage nicht im Zusammenhang mit einer See-
schlacht der kaiserlichen Marine im Ersten Weltkrieg erfolgen. Die Geschichte dieser Straßenbe-
nennung(en) wird im Internetauftritt der Stadt Münster zu ‚Straßennamen in Münster‘ 
https://www.stadt-muenster.de/strassen/a-bis-z ausführlich erläutert. Auch die intensive Befas-
sung mit den Straßennamen, die Diskussion mit den Anliegern und das Ringen um eine Ent-
scheidung in den Jahren 2020 bis 2025 wird zukünftig dort dokumentiert. So wird der Prozess 
transparent und nachvollziehbar dargestellt.  
Neben den historischen Zusammenhängen sind die Belange der Anwohnenden und Eigentü-
mer*innen bei der Entscheidungsfindung zu berücksichtigen. Für diese bedeutet eine Adressän-
derung einen großen Aufwand sowohl für die Änderung von Personalausweis und Fahrzeugpa-
pieren als auch für die Mitteilung an alle relevanten Stellen. Für Gewerbetreibende erhöht sich 
der Aufwand noch deutlich. Eine Aufwand sentschädigung kann dafür nicht gezahlt werden.  
Als Fazit aus der historischen  Einordnung und unter Beachtung der Leitlinien sieht die Verwal-
tung die Möglichkeit grundsätzlich gegeben, die Skagerrakstraße umzubenennen, empfiehlt zu-
gleich mit Verweis auf die Ausnahmeregelung, die Belange der Anliegenden und die begriffliche 
Mehrdeutigkeit die Beibehaltung des Namens Skagerrakstraße . 
 
 
gez. 
 
Markus Lewe  
Oberbürgermeister 
 
 
Anlagen: 
Anlage A  
Anlage 1 Antrag A-M/0002/2023 
Anlage 2 Auszug aus dem Prüfbericht von A. Schwitanski, 2021 
Anlage 3 Auszug aus den Mitteilungen der betroffenen Anwohnenden 
Anlage 4 Leitlinien zu Ehrungen im öffentlichen Raum 
Anlage 5 Anregung nach § 24 GO NRW Nr. 2025-00023

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V/0128/2025

Anlage_2_Auszug_aus_Prüfbericht-Skagerrak

5446 Zeichen

V/0128/2025 – Anlage 2 
1 
Auszug aus Prüfbericht zu vergebenen Straßennamen aus der NS-Zeit im Bereich der 
BV Münster-Mitte von Dr. Alexander J. Schwitanski, 2021 
 
Das Skagerrak ist ein Teil der Nordsee, gelegen zwischen Norwegen, Schweden und 
Dänemark und benannt nach dem Ort Skagen am nördlichsten Ende Jütlands (Dänemark). 
In diesem Gebiet fand vom 31. Mai bis 1. Juni 1916 die sog. Skagerrakschlacht (englisch: 
Battle of Jutland) zwischen der Hochseeflotte der Kaiserlichen Marine unter dem Kommando 
von Vizeadmiral Reinhard Scheer und der britischen Grand Fleet statt, an der insgesamt 
rund 250 Schiffe beteiligt waren. 
Nachdem Anfang Mai 1916 der Kampfeinsatz von U-Booten gegen Handelsschiffe auf US-
amerikanischen Druck von der deutschen Regierung eingestellt worden war, befürchtete die 
Marineführung einen einschneidenden Bedeutungsverlust. Dem wollte der Flottenchef, 
Vizeadmiral Reinhard Scheer, durch einen Achtungserfolg gegen die britische Flotte 
entgegenwirken und plante zu diesem Zweck einen Vorstoß Richtung Skagerrak. Infolge 
eines abgehörten Funkspruchs waren die deutschen Pläne der britischen Admiralität 
bekannt, die ein Auslaufen der Grand Fleet unter Admiral Sir John Jellicoe veranlasste. Es 
kam zu mehreren Gefechten, in deren Folge ca. 3000 deutsche und ca. 6800 britische 
Soldaten starben und insgesamt 25 Schiffe versenkt wurden, wobei auch hier die britische 
Seite die größeren Verluste zu verzeichnen hatte. Für den weiteren Kriegsverlauf war die 
Schlacht nicht ausschlaggebend, aufgrund der höheren Verluste der britischen Seite erklärte 
indes Kaiser Wilhelm II. Anfang Juni 1916 den Ausgang der Schlacht für die Öffentlichkeit als 
großartigen Sieg über die englische Flotte. Diese Bewertung wurde vor allem von der Marine 
so weiter tradiert und bildete die Grundlage des Mythos, dass das Reich „auf See unbesiegt“ 
geblieben sei, wie der Titel eines 1921 veröffentlichten Sammelbands mit Erinnerungen von 
Marineangehörigen lautete. 
Allerdings blieb die deutsche Hochseeflotte nach ihrer Rückkehr mehrere Monate nicht 
operationsfähig, während die Grand Fleet weiterhin gefechtsbereit war. Eine Änderung der 
strategischen Ausgangslage konnte nicht erreicht werden. Der Mythos von der gewonnenen 
Schlacht wurde auch nach dem Ersten Weltkrieg aufrechterhalten und fand sogar Eingang in 
Meyers Lexikon: Die Schlacht im Skagerrak wurde zur „größte(n) Seeschlacht der 
Geschichte“ erklärt, die mit einem „unzweifelhafte[r](n) taktische[r](n) deutsche[r](n) Sieg” 
geendet habe. Die Schlacht im Skagerrak wurde zu einem maritimen Pendant der an Land 
geführten Schlachten bei Tannenberg und Langemarck und bekräftigte für nationalistische 
Kreise während der Weimarer Republik die Dolchstoßlegende, wonach die deutsche Armee 
im Felde – und auf dem Wasser – unbesiegt geblieben sei. 
Die Erinnerung an die Schlacht wurde zunächst aus Eigeninteresse der Kriegsmarine 
lebendig gehalten, gewann jedoch auch öffentliche Resonanz. Der Skagerrak-Tag etablierte 
sich als nationaler Gedenktag. Unter NS-Herrschaft wurden mehrere Filme zum Gedenken 
an die Skagerrakschlacht gedreht, die einerseits an die Tradition der großen Kaiserlichen 
Marine anschlossen, andererseits auf die Hochrüstung der deutschen Kriegsflotte unter NS-
Herrschaft verwiesen und zunehmend für eine „Umwandlung des Skagerrak-Tages vom 
Erinnerungs- zum Mobilisierungsritual“ sorgten. Einher ging damit die Betonung der 
typischen Heldentugenden von Opferbereitschaft und Heldentod.

V/0128/2025 – Anlage 2 
2 
Nach dem Beschluss des Ausschusses zur Umbenennung von Straßen in Münster vom 
August 1947 hätte die Skagerrakstraße gemäß der Kontrollratsdirektive Nr. 30 vom 13. Mai 
1946 über die Beseitigung deutscher Denkmäler und Museen militärischen und 
nationalsozialistischen Charakters zusammen mit der Admiral-Scheer-Straße, der Admiral-
Spee-Straße, dem Alfred- Krupp-Weg, dem Fehrbellinweg, der Langemarckstraße, der 
Manfred-von-Richthofen-Straße, der Otto-Weddigen-Straße, der Ostmarkstraße und der 
Tannenbergstraße umbenannt werden sollen. 
Ihre Umbenennung wird derzeit z.B. von der Amnesty International Hochschulgruppe 
Münster gefordert. „Es ist fraglich, ob eine Straße, welche nach einem solch schrecklichen 
Ereignis benannt ist, an welchem in quasi industriellem Ausmaß getötet wurde, wirklich noch 
zu unserem Stadtbild gehören soll. Eine Straße, welche dem Ereignis nicht nur gedenkt, 
sondern den kriegerischen Einsatz der deutschen Flotte geradezu verherrlicht.“ 
Der Umgang mit dem Straßennamen in anderen Städten ist unterschiedlich. In Westfalen 
wurden die zwischen 1933 und 1945 nach dem Skagerrak benannten Straßen mit 
Ausnahme von Münster alle nach dem Zweiten Weltkrieg umbenannt (so in Bad Salzuflen, 
Bottrop, Dortmund, Emsdetten, Lünen, Plettenberg und Recklinghausen). Der Straßenname 
hat sich hingegen in Essen, Gelsenkirchen und Oberhausen erhalten. Die Stadt Fürth hat die 
Straße 1949 in Kieler Straße umbenannt, in Freiburg blieb sie erhalten: „Die Kommission zur 
Überprüfung der Straßennamen schlägt für das sogenannte ‚Heldenviertel‘ eine gesonderte 
Regelung vor. Bis auf die Gallwitzstraße sollen keine Umbenennungen vorgenommen 
werden, sondern die Heroisierung des Ersten Weltkrieges auf Zusatztafeln in ein Gedenken 
an die Opfer umgewidmet werden, z.B. ‚Skagerrakstraße, Größte Seeschlacht im Ersten 
Weltkrieg, bei der britische und deutsche Soldaten den Tod fanden.‘“

Anlage_4_Leitlinien_Skagerrak

6990 Zeichen

V/0128/2025 – Anlage 4 
 1 
 
Leitlinien für Ehrungen im öffentlichen Raum  
 
Die Stadt Münster betont ihre historische Bedeutung als eine europäische Friedensstadt und ruft zu 
„Toleranz durch Dialog“ auf. Daraus resultiert die Verpflichtung des Rates und der 
Bezirksvertretungen, die Menschenrechte, das Völker recht und demokratische Werte hoch zu 
halten. Sie leiten die demokratisch legitimierten Gremien der Stadt bei der Auswahl und Begründung 
von Ehrungen im öffentlichen Raum. Die nachstehende n Grundsätze und Kriterien sollen als 
Grundlage für die Entscheidungsträger*innen dienen und die Transparenz der 
Entscheidungsfindung für die Bürgerschaft erhöhen. Bei Umbenennungsvorhaben im öffentlichen 
Raum ist neben der historischen Faktenlage zu berüc ksichtigen, dass sie erhebliche Folgen für 
Anwohnende, Wirtschaft und Behörden haben, so dass sie auf die unabwendbaren Fälle zu 
beschränken sind. 
 
Ehrungen im öffentlichen Raum 
Für alle Formen von Ehrungen im öffentlichen Raum gilt: 
 
1. Münster versteht sich als Friedensstadt und will  einen Beitrag zur Völkerverständigung leisten. 
Ehrungen im öffentlichen Raum müssen zu diesem Ziel passen. 
2. Eine Ehrung durch eine Benennung von öffentliche r Infrastruktur oder die Aufstellung eines 
Denkmals kann nur verstorbenen Personen zuteilwerden. Die Person sollte in der Regel 
mindestens 10 Jahre vor der Ehrung verstorben sein.  
3. Je sichtbarer und zentraler die Benennung positi oniert wird, umso größer ist die Auszeichnung 
und umso unstrittiger sollte die zu ehrende Person/Ort/Thema sein.  
4. Die zu ehrende Person(-engruppe) sollte sich in der Regel außerordentlich um die Stadt 
Münster und/oder um ihre Stadtteile verdient gemacht haben. Fehlt ein Münsterbezug, muss 
diese Ehrung detailliert begründet werden. 
5. Ist eine überzeitlich herausragende Leistung nic ht erkennbar, sollte auf eine Ehrung verzichtet 
werden.  
6. Verfolgte und Opfer des Nationalsozialismus und von Verbrechen gegen die Menschlichkeit 
können durch die Benennung von Infrastruktur geehrt werden, besonders wenn das erfahrene 
Unrecht in Münster stattfand oder die Betroffenen aus Münster stammen.  
7. Sollten bei der zu ehrenden Person(-engruppe) ne gative Eigenschaften oder Taten vorliegen, 
sind diese in einem Abwägungsprozess den positiven Faktoren gegenüberzustellen. Im Zweifel 
sind strenge Kriterien anzuwenden und es ist von einer Ehrung abzusehen. 
8. Die Wertmaßstäbe, die sich aus der europäischen Aufklärung entwickelt haben, können in 
Deutschland seit der Mitte des 19. Jahrhunderts als weitverbreitet und von breiten 
gesellschaftlichen Kreisen anerkannt gelten. Die Ehrung von Persönlichkeiten, deren 
Lebenszeit im Wesentlichen vor diesem Zeitraum liegt, kann deshalb nicht ohne Weiteres nach 
den hier aufgelisteten Wertmaßstäben erfolgen. Sie bedarf der Einzelfallprüfung. 
 
Benennung von Straßen und öffentlicher Infrastruktur 
1. Straßenbenennungen dienen in erster Linie der Or ientierung und im Zusammenhang mit der 
Hausnummerierung der Auffindbarkeit aller Liegenschaften sowie der Gewährleistung der 
öffentlichen Sicherheit und Ordnung. Vor diesem Hintergrund ist auch die Benennung von 
privaten Straßen möglich.  
2. Für Straßennamen wird in der Regel auf historisc he Ortsbezeichnungen (z.B. Flur-, 
Gemarkungs-, Gewannen-Bezeichnungen) zurückgegriffen. Die Benennung nach Personen(-
gruppen) stellt eine Ausnahme und besondere Ehrung dar; ein mahnender Charakter ist dabei 
nie intendiert.  
3. Straßennamen sollen aus höchstens 25 Zeichen ein schließlich der notwendigen 
Zwischenräume bestehen.

V/0128/2025 – Anlage 4 
 2 
 
4. In den Fällen, in denen Orte, Landschaften oder abstrakte Begriffe wie „Frieden“ als 
Namensgeber verwendet werden, sind Anlass und Kontext der Benennung besonders 
bedeutsam. Revisionistisch motivierte und nationalsozialistische Propagandabegriffe eignen 
sich nicht zur Benennung öffentlicher Infrastruktur. 
5. Der Münsterbezug kann bei Straßenbenennungen gan zer Viertel entfallen, wenn man sich für 
ein semantisches Feld entscheidet.  
6. Unzulässig sind: 
6.1 Neubenennungen nach Personen, Organisationen und Einrichtungen, die Ziele, 
Handlungen oder Wertvorstellungen verkörpern, die dem Grundgesetz der 
Bundesrepublik Deutschland oder der Verfassung des Landes Nordrhein-Westfalen 
entgegenstehen oder dem Ansehen der Stadt Münster schaden. 
6.2 Neubenennungen nach Person, die in Geschehnisse, die gegen die Allgemeine 
Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen verstoßen, verstrickt sind 
oder die aktiv bei sonstigen menschenverachtenden Taten (z.B. sexuelle Gewalt 
oder Unterdrückung von Minderheiten) mitgewirkt haben, nach Orten und 
Ereignissen, die in oben genannten Zusammenhang Raum für Verstöße geben.  
6.3 Neubenennungen, die Anlässe zur Missdeutung oder Verspottung geben oder 
diskriminierende Wirkung haben können. 
7. Beschlüsse des Rates, der Bezirksvertretungen od er von Ausschüssen zum Thema 
Straßenbenennung sind zu berücksichtigen. Sollte dies bei der Auswahl eines neuen Namens 
durch Bürgerschaft oder Politik gewünscht sein, kann zunächst ein Gutachten des Stadtarchivs 
erfolgen. 
8. Eine Umbenennung sollte die Ausnahme darstellen,  nicht aus tagesaktuellen Erwägungen und 
auf Grundlage der folgenden Punkte erfolgen:  
8.1 Sie ist zulässig, wenn dies aus Gründen der besseren Orientierung geboten ist.  
8.2 Eine Umbenennung ist möglich, wenn Fakten und eine historische Bewertung 
vorliegen, die zweifelsfrei nachweisen, dass die Ehrung der Person(-engruppe) 
unzulässig ist (vgl. Ziffer 6) oder die ursprüngliche Straßenbenennung 
propagandistischen Zwecken der nationalsozialistischen Zeit diente. 
8.3 Für den Fall der Umbenennung soll die Beschilderung so erfolgen, dass die alten 
Straßennamen über einen Zeitraum von 3 Jahren neben/unter den neuen 
Straßennamen belassen werden. Der alte Name ist rot zu kreuzen. 
8.4 Beschlüsse über Straßennamen (Neu- / Umbenennungen) besitzen einen 
Bestandsschutz von 20 Jahren, wenn nicht eine neue Sachlage (z.B. das 
Bekanntwerden massiver Vergehen der geehrten Personen) vorliegt, die eine 
Neubewertung nötig macht. 
 
Denkmale und Ehrengräber  
1. Für den Errichtungsbeschluss eines neuen Denkmal s gelten die vorgenannten 
Bewertungsmaßstäbe in besonderem Maße, es sollte deshalb in den beschlussfassenden 
Gremien eine Zweidrittelmehrheit für die Errichtung angestrebt werden. 
2. Durch Ratsbeschluss kann einer Person ein Ehreng rab zuerkannt werden. Für die 
Entscheidung gelten die hier festgelegten Bewertungsmaßstäbe. Darüber hinaus steht 
Ehrenbürger*innen nach ihrem Tod ein Ehrengrab zu. Dieses Grab kann auf stadteigenen 
Friedhöfen (vgl. § 20 der Satzung für die Benutzung der Friedhöfe der Stadt Münster vom 
16.12.2023) oder auf Friedhöfen anderer Trägerschaft im Stadtgebiet liegen. Mit der 
Zuerkennung obliegt der Stadt Anlage und Unterhaltung des Grabes, sofern sie nicht durch 
die Angehörigen der verstorbenen Person übernommen werden.

Anlage_1_A_M_0002_2023_Antrag_BV-Skagerrak

7932 Zeichen

Antrag A-M/0002/2023 
      
 
 14.01.2023 
  
Umbenennung weiterer Straßennamen 
  
  
Die Bezirksvertretung Münster-Mitte möge beschließen: 
  
1. Die Bezirksvertretung Mitte beabsichtigt, 
·       auf Basis eines Gutachtens von Herrn Dr. Alexander J. Schwitanski und eines 
Vortrags von Herrn Dr. Rainer Pöppinghege, 
·       nach intensiven internen Vorberatungen und 
·       nach einer Information der Anwohner:innen und Eigentümer:innen der 
entsprechenden Straßen über die anstehende Entscheidung und die 
Auswirkungen sowie einer Befragung dieser nach Vorschlägen für neue 
Straßennamen   
  
die Admiral-Spee-Straße, Otto-Weddigen-Straße, Prinz-Eugen-Straße, 
Skaggerakstraße, Tannenbergstraße und Langemarckstraße umzubenennen. 
 
2. Die Bezirksvertretung Mitte regt gegenüber dem Rat an, die Straßen Manfred-von-
Richthofen-Straße und die Andreas-Hofer-Straße umzubenennen. 
 
3. Der Umbenennungsbeschluss der Bezirksvertretung Mitte wird gefasst, sobald 
·
       die Informationsveranstaltung stattgefunden hat und 
·       die neuen Straßennamen ausgewählt sind. 
 
4. Die Bezirksvertretung Mitte regt gegenüber dem Rat an, bezüglich des 
Umbenennungsbeschlusses wie in Punkt 3 zu verfahren. 
  
5. Die Verwaltung wird beauftragt, die Anwohner:innen und Eigentümer:innen zeitnah 
zu einer Informationsveranstaltung in der näheren räumlichen Umgebung 
einzuladen. Um die anstehende Entscheidung über die Umbenennung und die 
Ergebnisse der intensiven internen Beratung transparent zu machen, sollen 
Vertreter:innen sämtlicher Fraktionen sowie die Einzelvertreter der Bezirksvertretung 
Mitte eingeladen werden. Die Verwaltung wird beauftragt, auf der 
Informationsveranstaltung das weitere Vorgehen zu beschreiben und die 
Auswirkungen auf die Anwohner:innen und Eigentümer:innen der Straßen zu 
erläutern. 
  
6. Um Vorschläge der Anwohner:innen und Eigentümer:innen für neue 
Straßennamen sammeln zu können, wird die Verwaltung beauftragt, zeitnah 
geeignete Möglichkeiten dafür zu schaffen. 
 
V/0128/2025 - Anlage 1

Antrag A-M/0002/2023 
Begründung 
 
Die Bezirksvertretung Mitte hat mit Beschluss vom 08.12.2020 sämtliche 66 
Straßennamen, die in der Zeit des Nationalsozialismus von 1933 bis 1945 in Münster 
vergeben wurden, durch Herrn Dr. Alexander J. Schwitanski untersuchen lassen. Ziel 
war es, festzustellen, ob und inwieweit diese Namen die Funktion hatten, die NS-
Ideologie, nationalsozialistische Erinnerungsabsichten oder die Ziele der NS-Politik 
zu veröffentlichen.   
Das Gutachten von Herrn Dr. Schwitanski wurde in der Sitzung der Bezirksvertretung 
am 18.01.2022 vorgestellt (vgl. auch
 https://www.stadt-
muenster.de/archiv/stadtgeschichte-online mit einem Link zu dem 
Untersuchungsbericht). 
Die Bezirksvertretung Münster-Mitte hat sich im Anschluss intern an acht Terminen 
intensiv mit dem Gutachten und den geschichtlichen sowie politischen Hintergründen 
der Personen und Orte auf den Straßenschildern auseinandergesetzt. 
Die Bezirksvertretung hat während ihrer internen Auseinandersetzung stets 
berücksichtigt, dass die bestehenden Straßennamen keinen Spiegel der (damaligen) 
Gesellschaft darstellen, dass es nie einen gesellschaftlichen Konsens über diese 
Namen gegeben hat und dass die Namensauswahl sehr selektiv und berechnend 
stattgefunden hat. Die zur Umbenennung ausgewählten Straßennamen sagen 
ausschließlich etwas über die Zeit von 1933 bis 1945 aus. Insbesondere sieht die 
Bezirksvertretung, dass durch das nationalsozialistische Regime viele Menschen aus 
dem Stadtbild verdrängt wurden. 
Straßennamen werden der Stadtgesellschaft tagtäglich aufgedrängt und kontextlos 
verbreitet. Sie sind daher auf eine angemessene Außenwirkung hin zu prüfen. Dies 
gilt umso mehr, da mit Straßennamen die abgebildeten Personen und Ereignisse 
geehrt werden.  
Eine Ehrung der Männer Admiral Spee, Manfred von Richthofen, Otto Weddigen, 
Prinz Eugen und Andreas Hofer ist nicht zeitgemäß. 
Admiral Spee plante als Vizeadmiral eines Kreuzgeschwaders der Kaiserlichen 
Marine Ende 1914 einen Angriff auf einen britischen Stützpunkt auf den 
Falklandinseln. Bei diesem verlustreichen Angriff auf deutscher Seite gab es nur 212 
Überlebende. Der Angriff erfolgte entgegen der Einschätzung anderer Stabsoffiziere 
und wird als Fehlentscheidung gewertet. Das Bild des heroischen Opfertods wurde 
für propagandistische Zwecke des nationalsozialistischen Regimes eingesetzt und 
insbesondere in Zeitschriften der Berufsschulausbildung verwendet, um das Sterben 
der Matrosen des Geschwaders als Beispiel einer Pflichterfüllung bis in den Tod zu 
inszenieren.  
Manfred von Richthofen und Otto Weddigen sind durch ihre Verdienste im 1. 
Weltkrieg bekannt geworden. Ihre militärischen Talente wurden von der 
Heeresleitung im 1. Weltkrieg zur Beeinflussung der Bevölkerung benutzt. Richthofen 
wurde wiederum von den Nationalsozialisten als Gallionsfigur der NS-Luftwaffe 
inszeniert, um eine Traditionslinie zu den “Helden” des 1. Weltkriegs zu ziehen und 
die Aufrüstung zu legitimieren. Auch Weddigen wurde vom nationalsozialistischen 
Regime als Vorbild gefeiert, um die Jugend zu mobilisieren.

Antrag A-M/0002/2023 
Prinz Eugen erhielt 1697 den Oberbefehl über die österreichischen Truppen im 
Kampf gegen das Osmanische Reich. Diese Kriege wurden später als sog. 
“Türkenkriege” und Prinz Eugen als “Türkenkrieger/-sieger” bezeichnet. Damit sollte 
an den Kriegsgegner nur als „den Anderen“ gedacht werden, der aus dem Kreis der 
zivilisierten Völker ausgegrenzt ist. Das NS-Regime nutzte diese Vereinnahmung 
Eugens, um Hitler mit Prinz Eugen gleichzusetzen und die Verbindung von 
Rassenideologie und Geopolitik zu verbinden. Hitlers Anschlussrede Österreichs 
fand auf der Wiener Hofburg direkt über dem Reiterstandbild Eugens statt.    
Andreas Hofer war der Anführer des traditionalistischen Tiroler Aufstands 1809. 
Während der von ihm organisierten Aufstände wurden Bekleidungsvorschriften für 
Frauen erlassen sowie Mitglieder der jüdischen Gemeinde drangsaliert. Hofer hat 
überdies keinerlei Bezug zu Münster. 
Eine Ehrung der Ereignisse, die mit Skaggerak, Tannenberg und Langemarck 
verbunden werden, steht in Widerspruch zu der deutschen Verfassung. Die 
Schlachten an allen drei Orten wurden vom nationalsozialistischen Regime für 
propagandistische Zwecke und als Stütze der Dolchstoßlegende, die sich gegen die 
republikanische Verfassung richtete, benutzt. 
Am Skagerrak verloren 10.000 Menschen ihr Leben. Der Zweck der Schlacht 
bestand lediglich darin, einen Achtungserfolg der deutschen Marine zu erreichen, da 
der Flottenchef Admiral Scheer einen Bedeutungsverlust seiner Flotte befürchtete. 
Die Schlacht bei Tannenberg, polnisch Stębark, wurde gerade in Bezug auf die 
Person Hindenburg relevant, da sich Hindenburgs spätere politische Rolle als 
Reichspräsident der Weimarer Republik aus seinem Status als unbesiegbarer 
Feldherr von Tannenberg speiste.  
Die Schlacht in Langemark (damals Langemarck) im Herbst 1914 demonstriert einen 
verlustreichen Angriff deutscher Reservetruppen und wurde als Sinnbild selbstloser 
Opferbereitschaft der Jugend propagandistisch genutzt. Durch die Heroisierung der 
sinnlos Gefallenen wurde absichtlich verschleiert, dass der Krieg, so wie er 
ursprünglich geplant war, kurz nach seinem Ausbruch bereits gescheitert war. 
Die hier in Rede stehenden Straßennamen stehen im Widerspruch zu den Werten 
unserer freiheitlichen Demokratie, die sich gegen nationalsozialistische, 
antisemitische, militaristische, misogyne, rassistische und imperialistische Ansichten 
zur Wehr setzt sowie den Schutz ihrer Minderheiten anstrebt. Ein Erklärungsschild 
unter den Straßennamen ist daher keine ausreichende Maßnahme. 
 
Kai Meyer vor dem Esche   Martin Honderboom 
Gina Auer      Laura Maxellon 
Anne Herbermann    Marita Otte      
Ulrike Kötter 
Stephan Nonhoff 
Claudia Scholz 
Achim Specht 
 
Martin Grewer    Gerwin Karafiol

Anlage_5_Antrag_§24GO_023-2025

121 Zeichen

Anregung Nr. 2025-00023
V/0128/2025 - Anlage 5

Anregung Nr. 2025-00023

Anregung Nr. 2025-00023

Anregung Nr. 2025-00023

Beratungsverlauf (1)

06.05.2025 Bezirksvertretung Münster-Mitte
TOP 4.4 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich geändert beschlossen

Zur Sitzung

Orte (13)

  • Skagerrakstraße
  • Warendorfer Straße
  • Admiral-Scheer-Straße
  • Langemarckstraße
  • Otto-Weddigen-Straße
  • Ostmarkstraße
  • Tannenbergstraße
  • Admiral-Spee-Straße
  • Prinz-Eugen-Straße
  • Andreas-Hofer-Straße
  • Fehrbellinweg
  • Manfred-von-Richthofen-Straße
  • Alfred-Krupp-Weg

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Aktenzeichen
V/0128/2025
Typ
Vorlagen
Datum
11.03.2025
Erstellt
10.03.2025 16:39