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AN/0177/2025

Einwohner:innenbefragung Variantenentscheid für die Kapazitätserweiterung auf der Ost-West-Achse

Parteilos Antrag nach § 3 02.04.2025

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 03.04.2025, TOP 3.1.5

Parteilos Antrag nach § 3

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Parteilos Antrag nach § 3

7010 Zeichen

Frau Oberbürgermeisterin 
Henriette Reker 
 
Rathaus, Köln 
 
 
Thor Zimmermann, MdR 
Einzelmandatsträger 
Rathaus, 50667 Köln 
thor.zimmermann@stadt-koeln.de 
www.thorzimmermann.koeln 
und  
 
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rat der Stadt Köln 
Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 03.02.2025 
 
AN/0177/2025 
Antrag gem. § 3 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Rat 13.02.2025  
03.04.2025 
 
Einwohner:innenbefragung Variantenentscheid für die Kapazitätserweiterung auf der Ost-
West-Achse 
Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, 
 
bitte setzen Sie folgenden Antrag auf die Tagesordnung der Ratssitzung am 13. Februar 2025. 
 
 
Beschluss: 
 
1. Der Rat beauftragt die Verwaltung mit der Erstellung einer Beschlussvorlage zu einer Einwohner:in-
nenbefragung zum Variantenentscheid für die Kapazitätserweiterung auf der Ost-West-Achse. Diese 
Beschlussvorlage soll analog zu der durch Ratsbeschluss geänderten Fassung der Vorlage 0511/2011 
(Godorfer Hafen) erstellt werden. 
Die Beschlussvorlage soll fristgerecht zur Ratssitzung am 3. April 2025 eingebracht werden. 
 
2. An der Befragung sollen alle mit Hauptwohnsitz in Köln gemeldeten Einwohner:innen berechtigt sein, 
die zum Zeitpunkt der Befragung das 16. Lebensjahr vollendet haben. 
 
3. Gegenstand der Befragung sollen die beiden durch die Verwaltung erarbeiteten Varianten gemäß 
Vorlage 1037/2024 sein. 
 
4. Die an die Einwohner:innen zu richtende Frage beinhaltet nur die Entscheidung zwischen  
„Beschlussvorschlag A für die unterirdische Planungsalternative“ und  
„Beschlussvorschlag B für die oberirdische Planungsalternative“. 
Der genaue Wortlaut der Frage wird in der zu erstellenden Vorlage vorformuliert. 
 
5. Die Beschlussvorlage soll einen Passus zu einer freiwilligen Selbstverpflichtung des Rates enthalten. 
Dieses Selbst verpflichtung beinhaltet die Anerkennung und Umsetzung des Befragungsergebnis, un-
ter der Voraussetzung, dass mindestens 20% der Berechtigten an der Befragung teilgenommen ha-
ben.

- 2 - 
 
 
6. Die Verwaltung macht einen Vorschlag wie Kölns Einwohner:innen über die Befragung und die Vari-
anten informiert werden können (Broschüre, Webseite etc.). Den im Rat vertretenen Fraktionen und 
Gruppen ist in diesen Medien eine Darstellung ihrer Positionen zu ermöglichen. Bei der Vorstellung 
der Varianten durch die Verwaltung, ist von dieser strikte Neutralität zu gewährleisten. 
 
7. Die Verwaltung macht einen Terminvorschlag zur Durchführung der Befragung, der eine mögliche 
finanzielle Förderung der Kapazitätserweiterung nicht gefährdet. 
 
8. Die Verwaltung stellt die Kosten der Befragung dar, und macht einen Finanzierungsvorschlag. 
 
 
 
Begründung: 
 
Seit 2006 räumt der Gesetzgeber in NRW die Möglichkeit eines Ratsbürgerentscheides ein. Auf einer Web-
seite der Stadt Köln schreibt die Stadt zu möglichen Gründen für solch einen Ratsbürgerentscheid: 
„Eine solche Entscheidung des Rates kommt vor allem dann in Betracht, wenn eine Frage sowohl in der Ge-
meinde wie im Rat hoch umstritten ist, und wenn von der Abstimmung durch die Bürger*innen erwartet 
werden kann, dass diese – ganz gleich wie sie ausgeht – zu einer Befriedung in der Gemeinde führen wird.“ 
Der Verein Mehr Demokratie e.V. nennt (neben weiteren) zwei Gründe für den Rat solch einen Entscheid zu 
initiieren: 
„1. weil sich der Rat in einer wichtigen kommunalpolitischen Entscheidung nicht einig war  
2. aufgrund der Auffassung, dass dies die Legitimität einer Entscheidung erhöht […]“  
 
Der Antragsteller sieht den Rat der Stadt Köln genau in der oben beschriebenen Situation. Da ein Ratsbürger-
entscheid in dieser Frage aus formalen Gründen jedoch für nicht zulässig erscheint (Stichworte: „Planfeststel-
lungsverfahren“, nur Ja/Nein-Fragen zulässig), ist die Einwohner:innenbefragung die bessere Alternative. 
In einer Befragung können die formalen Regeln vom Rat weitgehend selbst festgelegt werden, da es sich le-
diglich um eine Befragung und nicht um einen Bürgerentscheid handelt. Die letztliche Entscheidung bleibt 
weiterhin beim Rat, dieser verpflichtet sich jedoch freiwillig bereits vor der Befragung das Ergebnis dieser 
auch anzuerkennen – und durch Beschluss umzusetzen. 
 
In der Grundsatzentscheidung „Oben bleiben“ oder „Tunnel“ zeichnet sich trotz jahrelanger Diskussion keine 
Mehrheit im Rat ab, von einer breiten Mehrheit ist erst gar nicht zu reden. Um eine solche Mehrheit im Rat 
zu finden, drohen die in jahrelanger Arbeit, unter immensen Kosten entwickelten Varianten durch politische 
Kompromisslösungen derart stark geändert zu werden, dass sie im Sinne einer zügigen und förderfähigen 
Umsetzung nicht mehr genutzt werden können (siehe auch die Stellungnahme der Verwaltung). 
 
Dabei wurden die von der Verwaltung vorgelegten Varianten sachlich und fachlich richtig erarbeitet. Beide 
Varianten sind beschlussreif, Gutachten haben beiden Varianten ihre Förderfähigkeit durch Bundesmittel be-
stätigt. Sobald in einer Befragung eine Mehrheit für eine der Varianten gefunden wurde, sollte der Rat in ei-
ner kurzfristigen Sondersitzung den entsprechenden Beschluss fassen, um weiteren Zeitverlust zu vermeiden. 
 
Eine Einwohner:innenbefragung könnte zudem nicht nur den Konflikt im Rat, sondern auch den in der Bür-
gerschaft befrieden. Ein Ergebnis, getroffen auf fundiert erarbeiteter Grundlagen, findet in einer von Kölns 
Einwohner:innen selbst getroffenen Entscheidung ihre höchste Legitimation. Und ist über den Zweifel etwai-
ger sachfremder Beweggründe eines politischen Beschlusses erhaben. 
 
Eine weitere Begründung erfolgt mündlich.

- 3 - 
 
 
gez. Thor Zimmermann      gez. Lino Hammer 
        Fraktionsgeschäftsführer   
        Bündnis 90/Die Grünen 
 
Anmerkungen/Quellen/Links:  
 
1) Die Beschlussvorlage zur Einwohner:innenbefragung Godorfer Hafen hier: https://ratsinforma-
tion.stadt-koeln.de/getfile.asp?id=287366&type=do, die Niederschrift mit dem geänderten Be-
schlusstext hier: https://ratsinformation.stadt-koeln.de/getfile.asp?id=294226&type=do, (siehe Top 
5.5 auf Seite 26) 
2) Die Beschlussvorlage der Verwaltung zur Ost-West-Achse hier: https://ratsinformation.stadt-
koeln.de/getfile.asp?id=982916&type=do 
3) Die Stadt Köln zu möglichen Gründen für einen Ratsbürgerentscheid: https://www.stadt-koeln.de/ar-
tikel/00012/index.html 
4) Der Verein Mehr Demokratie e.V. zum Zweck eines Ratsbürgerentscheids: https://nrw.mehr-demo-
kratie.de/themen/buergerentscheid/regeln/ratsbuergerentscheid 
5) In einer Stellungnahme der Verwaltung zum Antrag AN/1743/2024 sieht diese die Finanzierbarkeit 
der Kapazitätserweiterung durch Bundesmittel gefährdet. Die Stellungnahme hier: https://ratsinfor-
mation.stadt-koeln.de/getfile.asp?id=1028397&type=do 
6) Zur Einwohner:innenbefragung „Godorfer Hafen“ im Jahr 2011 veröffentlichte die Stadt auf Wunsch 
des Rates eine ausführliche Informationsbroschüre, auch mit Stellungnahmen durch die Politik. Als 
PDF hier: https://www.stadt-koeln.de/mediaasset/content/pdf-ob/infoschrift.pdf

Beratungsverlauf (1)

03.04.2025 Rat
TOP 3.1.5 Antrag / Anfrage Entscheidung

Beschluss: endgültig abgelehnt

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Details

Aktenzeichen
AN/0177/2025
Typ
Parteilos Antrag nach § 3
Datum
02.04.2025
Erstellt
03.02.2025 09:01