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1704/2025

Beantwortung einer schriftlichen Anfrage der SPD-Fraktion aus der Sitzung der Bezirksvertretung Kalk vom 20.10.2022 (AN/1780/2022) betreffend „Geschwindigkeitsreduzierung auf der Oranienstraße in Köln-Höhenberg und Köln-Vingst“

Beantwortung einer Anfrage (BV) 13.06.2025

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 8 (Kalk), Sitzung am 26.06.2025, TOP 9.1.1

Beantwortung einer Anfrage (BV)

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Beantwortung einer Anfrage (BV)

3702 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
III/66/664/4 
664/4 
Vorlagen-Nummer 
 1704/2025 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 8 (Kalk) 26.06.2025 
 
Beantwortung einer schriftlichen Anfrage der SPD-Fraktion aus der Sitzung der 
Bezirksvertretung Kalk vom 20.10.2022 (AN/1780/2022) betreffend 
„Geschwindigkeitsreduzierung auf der Oranienstraße in Köln-Höhenberg und Köln-
Vingst„ 
Die SPD-Fraktion führt in ihrem Antrag aus, dass die bestehende Geschwindigkeitsbegren-
zung auf 30 km/h von vielen Fahrzeugen ignoriert wird und es dadurch zu Gefährdungen für 
den Rad- und Fußverkehr kommt. Zudem hält die SPD-Fraktion die installierten Bodenschwel-
len für nicht ausreichend bzw. ineffizient. 
 
Die SPD-Fraktion bittet vor diesem Hintergrund um die Beantwortung folgender Fragen: 
Frage 1: 
„Ist der Verwaltung bekannt, dass es regelmäßig zu Geschwindigkeitsüberschreitungen auf 
der Oranienstraße in Köln-Höhenberg und Köln-Vingst kommt?“ 
 
Antwort der Verwaltung: 
Die Geschwindigkeitsbeschränkung auf der Oranienstraße beträgt 30 km/h. Der Verwaltung 
wurden bisher keine Beschwerden über Geschwindigkeitsüberschreitungen auf der Oranienst-
raße aus der Bürgerschaft gemeldet. Auch ein Unfallgeschehen liegt nicht vor. Die Oranienst-
raße ist daher verwaltungsseitig bisher unauffällig gewesen. 
 
Frage 2: 
„Welche Maßnahmen wurden seitens der Verwaltung bereits ergriffen, um die Straße sicherer 
für Radfahrende und zu Fuß Gehende zu gestalten?“ 
 
Antwort der Verwaltung: 
Auf der Oranienstraße gilt die Sicherheit der zu Fuß Gehenden schon durch die reduzierte zu-
lässige Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h sowie der baulichen Gegebenheiten (Aufpflaste-
rungen zur Geschwindigkeitsdämpfung, Fußgängerüberwege zur sicheren Querung) als gesi-
chert, sodass keine weiteren Absicherungen vorgesehen sind. 
 
Frage 3: 
„Können die Temposchwellen verbreitert bzw. erhöht werden?“ 
Antwort der Verwaltung: 
Die vorhandenen Berliner Kissen können weder verbreitert noch erhöht werden, da dadurch 
Hindernisse für Radfahrende entstehen würden und die Befahrung insbesondere für Ret-
tungsdienste und Krankentransporte erschwert werden. Des Weiteren wird die Oranienstraße 
von den Buslinien 153 und 179 befahren. Die vorhandenen Aufpflasterungen berücksichtigten 
die Spurbreite der Busse, sodass diese ohne negative Auswirkungen auf den Linienverkehr 
überfahren werden können.

2 
 
Frage 4: 
„Welche baulichen Maßnahmen sind aus Sicht der Verwaltung sinnvoll, um die Sicherheit und 
die Einhaltung der Geschwindigkeitsbegrenzung auf der Oranienstraße zu gewährleisten?“ 
Antwort der Verwaltung: 
Die Verwaltung erkennt derzeit keinen Bedarf, die Einhaltung der angeordneten Geschwindig-
keit mit weiteren Maßnahmen zu unterstützen, insbesondere ohne objektiven Beleg für die 
überhöhten Geschwindigkeiten oder eine Verkehrsgefährdung. 
Die im Bestand vorhandenen geschwindigkeitsreduzierenden Elemente sind aus Sicht der 
Verwaltung ausreichend. Zudem ist eine Ergänzung weiterer Einbauten aufgrund der zahlrei-
chen vorhandenen Einbauten nicht möglich. Vielmehr wäre hier ein Austausch vorzunehmen. 
Der Ersatz der Aufpflasterungen durch z. B. Fahrbahneinengungen wird seitens der Verwal-
tung jedoch kritisch gesehen, da sich daraus keine stärkere geschwindigkeitsreduzierende 
Wirkung ergibt. Zudem erfordert dies eine umfangreiche Umgestaltung der Oranienstraße. 
„Wann könnte mit der Umsetzung der baulichen Maßnahmen gerechnet werden?“ 
 
Antwort der Verwaltung: 
Aufgrund der vorhandenen geschwindigkeitsreduzierende Elemente und des nicht vorhande-
nen Unfallgeschehens ist eine Baumaßnahme in der Oranienstraße nicht priorisiert.

Beratungsverlauf (1)

26.06.2025 Bezirksvertretung 8 (Kalk)
TOP 9.1.1 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
1704/2025
Typ
Beantwortung einer Anfrage (BV)
Datum
13.06.2025
Erstellt
28.05.2025 09:06