1704/2025
Beantwortung einer schriftlichen Anfrage der SPD-Fraktion aus der Sitzung der Bezirksvertretung Kalk vom 20.10.2022 (AN/1780/2022) betreffend „Geschwindigkeitsreduzierung auf der Oranienstraße in Köln-Höhenberg und Köln-Vingst“
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Beantwortung einer Anfrage (BV)
3702 Zeichen
Dezernat, Dienststelle III/66/664/4 664/4 Vorlagen-Nummer 1704/2025 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 8 (Kalk) 26.06.2025 Beantwortung einer schriftlichen Anfrage der SPD-Fraktion aus der Sitzung der Bezirksvertretung Kalk vom 20.10.2022 (AN/1780/2022) betreffend „Geschwindigkeitsreduzierung auf der Oranienstraße in Köln-Höhenberg und Köln- Vingst„ Die SPD-Fraktion führt in ihrem Antrag aus, dass die bestehende Geschwindigkeitsbegren- zung auf 30 km/h von vielen Fahrzeugen ignoriert wird und es dadurch zu Gefährdungen für den Rad- und Fußverkehr kommt. Zudem hält die SPD-Fraktion die installierten Bodenschwel- len für nicht ausreichend bzw. ineffizient. Die SPD-Fraktion bittet vor diesem Hintergrund um die Beantwortung folgender Fragen: Frage 1: „Ist der Verwaltung bekannt, dass es regelmäßig zu Geschwindigkeitsüberschreitungen auf der Oranienstraße in Köln-Höhenberg und Köln-Vingst kommt?“ Antwort der Verwaltung: Die Geschwindigkeitsbeschränkung auf der Oranienstraße beträgt 30 km/h. Der Verwaltung wurden bisher keine Beschwerden über Geschwindigkeitsüberschreitungen auf der Oranienst- raße aus der Bürgerschaft gemeldet. Auch ein Unfallgeschehen liegt nicht vor. Die Oranienst- raße ist daher verwaltungsseitig bisher unauffällig gewesen. Frage 2: „Welche Maßnahmen wurden seitens der Verwaltung bereits ergriffen, um die Straße sicherer für Radfahrende und zu Fuß Gehende zu gestalten?“ Antwort der Verwaltung: Auf der Oranienstraße gilt die Sicherheit der zu Fuß Gehenden schon durch die reduzierte zu- lässige Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h sowie der baulichen Gegebenheiten (Aufpflaste- rungen zur Geschwindigkeitsdämpfung, Fußgängerüberwege zur sicheren Querung) als gesi- chert, sodass keine weiteren Absicherungen vorgesehen sind. Frage 3: „Können die Temposchwellen verbreitert bzw. erhöht werden?“ Antwort der Verwaltung: Die vorhandenen Berliner Kissen können weder verbreitert noch erhöht werden, da dadurch Hindernisse für Radfahrende entstehen würden und die Befahrung insbesondere für Ret- tungsdienste und Krankentransporte erschwert werden. Des Weiteren wird die Oranienstraße von den Buslinien 153 und 179 befahren. Die vorhandenen Aufpflasterungen berücksichtigten die Spurbreite der Busse, sodass diese ohne negative Auswirkungen auf den Linienverkehr überfahren werden können. 2 Frage 4: „Welche baulichen Maßnahmen sind aus Sicht der Verwaltung sinnvoll, um die Sicherheit und die Einhaltung der Geschwindigkeitsbegrenzung auf der Oranienstraße zu gewährleisten?“ Antwort der Verwaltung: Die Verwaltung erkennt derzeit keinen Bedarf, die Einhaltung der angeordneten Geschwindig- keit mit weiteren Maßnahmen zu unterstützen, insbesondere ohne objektiven Beleg für die überhöhten Geschwindigkeiten oder eine Verkehrsgefährdung. Die im Bestand vorhandenen geschwindigkeitsreduzierenden Elemente sind aus Sicht der Verwaltung ausreichend. Zudem ist eine Ergänzung weiterer Einbauten aufgrund der zahlrei- chen vorhandenen Einbauten nicht möglich. Vielmehr wäre hier ein Austausch vorzunehmen. Der Ersatz der Aufpflasterungen durch z. B. Fahrbahneinengungen wird seitens der Verwal- tung jedoch kritisch gesehen, da sich daraus keine stärkere geschwindigkeitsreduzierende Wirkung ergibt. Zudem erfordert dies eine umfangreiche Umgestaltung der Oranienstraße. „Wann könnte mit der Umsetzung der baulichen Maßnahmen gerechnet werden?“ Antwort der Verwaltung: Aufgrund der vorhandenen geschwindigkeitsreduzierende Elemente und des nicht vorhande- nen Unfallgeschehens ist eine Baumaßnahme in der Oranienstraße nicht priorisiert.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 1704/2025
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (BV)
- Datum
- 13.06.2025
- Erstellt
- 28.05.2025 09:06