Bezuschussung von Maßnahmen aus "Lärmschutzfonds für freie Kulturinstitutionen / Musikclubs" 2021, Teil 1
Beschlussvorlage Ausschuss 3418/2021 vom 22.11.2021
Stand: Am 06.12.2021 im Finanzausschuss ungeändert beschlossen.
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Anlage 1_3418-2021_Konzept Lärmschutzfonds_Gewoelbe
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Anlage 1 zu BV 3418/2021 Lärmschutzfonds für freie Kulturinstitutionen / Musikclubs, hier: Gewölbe GmbH (Antragsteller) / Gewölbe (Club) Erfüllung der notwendigen Voraussetzungen Eigentümer der Immobilie privat (Standard) Kurzbeschreibung der Maßnahme Einbau von Schallabsorbern und Diffusoren zur Reduzierung des entstehenden Schalls Zuordnung der Maßnahme (Baulich/technische) Lärmmindernde Ertüchtigungen Antragsberechtigung Regelmäßige Programmarbeit von mind. einem Jahr • Ausschließlich professionell tätige Künstlerinnen und Künstler • Kulturschaffende (bspw. Veranstalterinnen / Veranstalter, Projektentwicklerinnen / -entwickler) • Netzwerke, Institutionen und Vereine der freien Szene. Außerdem werden Strukturen in kultur- und kreativwirtschaftlichen Zusammenhängen gefördert. Künstlerische Qualität Professionelle Umsetzung Formale Voraussetzungen • Die freien Kulturinstitutionen / Musikclubs müssen sich im Kölner Stadtgebiet befinden. • Die zum Betrieb / zur Nutzung notwendigen Genehmigungen müssen vorliegen. • Bauliche/technische Maßnahmen müssen zu einer nachweisbaren/messbaren Verbesserung der Situation führen; durch Lärmprognose / fachtechnische Bewertung die zu erwartenden lärmmindernden Effekte darstellen. • Die Verwaltung behält sich vor, bei größeren Maßnahmen diese Effekte gutachterlich darstellen zu lassen (Vorher/Nachher-Vergleich oder ähnliches). Unterlagen Alle notwendigen Nachweise / Belege / Gutachten - Prognosen etc. liegen vor Ausgeglichener Kosten- und Finanzierungsplan: 27.250 EUR förderfähige Gesamtkosten 5.450 EUR Eigenmittel / Drittmittel 21.800 EUR Förderung durch die Stadt Köln, (ca. 80 % der förderf. Gesamtkosten) Fazit: Bereits in 2020 war die Gewölbe GmbH auf die Stadt Köln zugekommen, da aufgrund einer bestehenden Lärmproblematik der Einbau einer neuen Lüftungsanlage notwendig wurde. Diese konnte altersbedingt nicht mehr repariert werden, so dass nur der Austausch der Anlage in Betracht kam. Durch den zwischenzeitlich erfolgten Einbau der neuen Anlage konnte zeitgleich die Virenbelastung in der Raumluft reduziert werden. Nunmehr soll die in 2020 zunächst zurückgestellte Maßnahme „Einbau von Schallabsorbern und Diffusoren“ umgesetzt werden, da hierdurch eine weitere Reduktion des Schalls erreicht werden kann; eine entsprechende Bescheinigung der Herstellerfirma liegt vor. Die Maßnahme trägt daher wesentlich zu einem einvernehmlichen Nebeneinander mit der Club-Nachbarschaft bei. -
Anlage 2_3418-2021_Konzept Lärmschutzfonds_Gloria
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Anlage 2 zu BV 3418/2021 Lärmschutzfonds für freie Kulturinstitutionen / Musikclubs, hier: Gastro-Event GmbH (Antragsteller) / Gloria (Club) Erfüllung der notwendigen Voraussetzungen Eigentümer der Immobilie privat (Standard) Kurzbeschreibung der Maßnahme Durchführung einer Akustikmessung zur Ermittlung von notwendigen Lärmschutzmaßnahmen Zuordnung der Maßnahme (Baulich/technische) Lärmmindernde Ertüchtigungen Antragsberechtigung Regelmäßige Programmarbeit von mind. einem Jahr Ausschließlich professionell tätige Künstlerinnen und Künstler Kulturschaffende (bspw. Veranstalterinnen / Veranstalter, Projektentwicklerinnen / -entwickler) Netzwerke, Institutionen und Vereine der freien Szene. Außerdem werden Strukturen in kultur- und kreativwirtschaftlichen Zusammenhängen gefördert. Künstlerische Qualität Professionelle Umsetzung Formale Voraussetzungen Die freien Kulturinstitutionen / Musikclubs müssen sich im Kölner Stadtgebiet befinden. Die zum Betrieb / zur Nutzung notwendigen Genehmigungen müssen vorliegen. Bauliche/technische Maßnahmen müssen zu einer nachweisbaren/messbaren Verbesserung der Situation führen; durch Lärmprognose / fachtechnische Bewertung die zu erwartenden lärmmindernden Effekte darstellen. Die Verwaltung behält sich vor, bei größeren Maßnahmen diese Effekte gutachterlich darstellen zu lassen (Vorher/Nachher-Vergleich oder ähnliches). Unterlagen Alle notwendigen Nachweise / Belege / Gutachten - Prognosen etc. liegen vor Ausgeglichener Kosten- und Finanzierungsplan: 900,00 EUR förderfähige Gesamtkosten 180,00 EUR Eigenmittel / Drittmittel 720,00 EUR Förderung durch die Stadt Köln, 80 % der förderf. Gesamtkosten Fazit: Die Gastro-Event GmbH möchte zur Reduzierung bzw. Beseitigung der aktuell vorhandenen Lärmbeschwerden akustische Messungen durchführen lassen, um so notwendige Lärmschutzmaßnahmen zu ermitteln, damit der Betrieb des Clubs vor Ort nicht gefährdet wird. -
Beschlussvorlage Ausschuss
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VII/41/41/1 Vorlagen-Nummer 3418/2021 Freigabedatum 22.11.2021 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Bezuschussung von Maßnahmen aus "Lärmschutzfonds für freie Kulturinstitutionen / Musikclubs" 2021, Teil 1 Beschlussorgan Finanzausschuss Gremium Datum Beschluss: Der Finanzausschuss beschließt die Freigabe der Haushaltsmittel und die Bezuschussung von Bau- maßnahmen im Club Gewölbe sowie im Gloria im Teilergebnisplan 0416 – Kulturförderung in Teil- planzeile 15 – Transferaufwendungen aus Mitteln des „Lärmschutzfonds für freie Kulturinstitutionen und Musikclubs“ im Jahr 2021 in Höhe des maximalen Förderbetrags von 22.520 Euro. Antragsteller max. Fördersumme Gewölbe GmbH Gewölbe Einbau von Schallabsorbern und Dif- fusoren zur Reduzierung des entste- henden Schalls 21.800 Euro Gastro-Event GmbH Gloria Durchführung einer Akustikmessung zur Ermittlung von Lärmschutzmaß- nahmen 720 Euro ------------------- 22.520 Euro Sofern eine Änderung der Zuschussempfänger oder eine Änderung der Zuschusshöhe für die aufge- führten Zuschussempfänger, die 50 Prozent des Ursprungsbetrags übersteigt, von der Verwaltung beabsichtigt ist, bedarf es einer erneuten Beschlussfassung durch den Finanzausschuss. Ausschuss Kunst und Kultur 30.11.2021 Finanzausschuss 06.12.2021 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme 22.520 € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € c) bilanzielle Abschreibungen € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Mit dem Beschluss zur Haushaltssatzung 2020/2021 wurden im Teilergebnisplan 0416 – Kulturförde- rung, in der Teilplanzeile 15 – Transferaufwendungen für das Haushaltsjahr 2021 Mittel in Höhe von jährlich 279.740 Euro für „Lärmschutzfonds für freie Kulturinstitutionen / Musikclubs“ zur Verfügung gestellt. Auf der Grundlage des Haushaltsvermerks ist für die Förderung eine Freigabe durch Fach- und Finanzausschuss auf Basis eines Konzeptes erforderlich. Mit Beschlussvorlage 1675/2019 wurde das Konzept für die Vergabe der Mittel vorgelegt und die for- malen und inhaltlichen Kriterien für die Bezuschussung vom Finanzausschuss beschlossen. Mit Pressemeldung vom 26.06.2019 wurde über die am 01.08.2019 beginnende Ausschreibung für den Lärmschutzfonds informiert. Formale Kriterien Antragsberechtigt sind Betreiber von bestehenden freien Kulturinstitutionen / Musikclubs, die eine regelmäßige Programmarbeit bzw. Nutzung von mindestens einem Jahr nachweisen kön- nen und deren Nutzung emissionsintensiv ist. Die Förderung erfolgt unabhängig von der Organisations- und Rechtsform. 3 Die freien Kulturinstitutionen / Musikclubs müssen sich im Kölner Stadtgebiet befinden. Bauliche/technische Maßnahmen müssen zu einer nachweisbaren/messbaren Verbesse- rung der Situation / Gefährdungslage führen. Weitere Kriterien der Förderung sind hier - wie in allen bereits geförderten Sparten - die künstle- rische Qualität und professionelle Umsetzung. Jede Förderung muss nachweislich für mindestens fünf Jahre für den Zuwendungszweck der kulturellen Nutzung gesichert sein. Abweichende Bindungsfristen können abhängig von Höhe und Art der Maßnahme, zum Beispiel für Zwischennutzungen, vereinbart werden. Die Maßnahmen werden bis zu maximal 80% und einer maximalen Förderhöhe von 100.000 Euro bezuschusst. Inhaltliche Kriterien Gefördert werden Maßnahmen, die dazu beitragen, Lärmemissionen der freien Kulturinstitutio- nen / Musikclubs zu reduzieren und somit Konflikte zu entschärfen oder direkt zu vermeiden. Dies kann sowohl die Förderung von (baulichen / technischen) lärmmindernden Ertüchtigungen der freien Kulturinstitutionen / Musikclubs als auch die Entwicklung und Umsetzung von Kon- zepten (Konfliktvorbeugung, Lärmschutz) umfassen. Sofern städtische Gebäude für kulturelle Nutzungen vermietet sind, ist zunächst zu prüfen, in- wieweit aus dem Vertragsverhältnis eine Verpflichtung des Vermieters für die notwendigen bau- lichen Maßnahmen besteht. Grundsätzlich wird die Förderpraxis flexibel gehandhabt, analog des Beschlusses 4290/2018 zur Vergabe von Zuschüssen zur Technikförderung und Bauunterhaltung der freien Szene. Entsprechend dem Vorgehen schlägt die Verwaltung mit dieser Beschlussvorlage die Bezuschussung von zwei Projekten bis maximal 22.520 Euro und damit 7,51 % des Gesamtbudgets vor. Gewölbe GmbH (Antragsteller) / Gewölbe (Club) Bereits in 2020 war die Gewölbe GmbH auf die Stadt Köln zugekommen, da aufgrund einer beste- henden Lärmproblematik der Einbau einer neuen Lüftungsanlage notwendig wurde. Diese konnte altersbedingt nicht mehr repariert werden, so dass nur der Austausch der Anlage in Betracht kam. Durch den zwischenzeitlich erfolgten Einbau der neuen Anlage konnte zeitgleich die Virenbelastung in der Raumluft reduziert werden. Nunmehr soll die in 2020 zunächst zurückgestellte Maßnahme „Einbau von Schallabsorbern und Dif- fusoren“ umgesetzt werden, da hierdurch eine weitere Reduktion des Schalls erreicht werden kann; eine entsprechende Bescheinigung der Herstellerfirma liegt vor. Die Maßnahme trägt daher wesentlich zu einem einvernehmlichen Nebeneinander mit der Club- Nachbarschaft bei. Gastro-Event GmbH (Antragsteller) / Gloria (Club) Die Gastro-Event GmbH möchte zur Reduzierung bzw. Beseitigung der aktuell vorhandenen Lärmbe- schwerden akustische Messungen durchführen lassen, um so notwendige Lärmschutzmaßnahmen zu ermitteln, damit der Betrieb des Clubs vor Ort nicht gefährdet wird. Die vorgeschlagenen Projekte entsprechen allen formalen und inhaltlichen Kriterien (Auflistung s.o.) und haben eine nachvollziehbare Kostenschätzung, Preisspiegel der eingeholten Vergleichsangebote sowie eine ausgeglichene Finanzierungsplanung nachgewiesen. Bisher wurden keine Projekte zum Lärmschutzfonds abgelehnt. Aktuell liegt noch eine Anfrage zur Förderung aus Lärmschutzfonds vor. Über diese kann zum jetzi- gen Zeitpunkt allerdings noch nicht beraten / entscheiden werden, da die für die Umsetzung der Maßnahme einzuholende Baugenehmigung noch nicht vorliegt bzw. noch nicht beantragt wurde. 4 Begründung der Dringlichkeit Eine Entscheidung zur Bewilligung der Mittel sowie deren Auszahlung ist noch innerhalb des Haus- haltsjahres 2021 notwendig. Anlagen
Beratungsverlauf
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30.11.2021
TOP 4.6, Vorberatung (Fachausschuss). Ergebnis: ungeändert beschlossen
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