Mandari Insight

3418/2021

Bezuschussung von Maßnahmen aus "Lärmschutzfonds für freie Kulturinstitutionen / Musikclubs" 2021, Teil 1

Beschlussvorlage Ausschuss 22.11.2021

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

Nächste Beratung: Finanzausschuss, Sitzung am 06.12.2021, TOP 10.29

Anlage 1_3418-2021_Konzept Lärmschutzfonds_Gewoelbe

· application/pdf

Ansehen

Anlage 2_3418-2021_Konzept Lärmschutzfonds_Gloria

· application/pdf

Ansehen

Beschlussvorlage Ausschuss

· application/pdf

Ansehen

Anlage 1_3418-2021_Konzept Lärmschutzfonds_Gewoelbe

2591 Zeichen

Anlage 1 zu BV 3418/2021 
 
Lärmschutzfonds für freie Kulturinstitutionen / Musikclubs,  
hier: Gewölbe GmbH (Antragsteller) / Gewölbe (Club) 
Erfüllung der notwendigen Voraussetzungen  
Eigentümer der Immobilie   privat (Standard)  
      
Kurzbeschreibung der Maßnahme 
Einbau von Schallabsorbern und Diffusoren zur Reduzierung des entstehenden Schalls 
Zuordnung der Maßnahme 
(Baulich/technische) Lärmmindernde Ertüchtigungen 
Antragsberechtigung 
Regelmäßige Programmarbeit von mind. einem Jahr 
• Ausschließlich professionell tätige Künstlerinnen und Künstler 
• Kulturschaffende (bspw. Veranstalterinnen / Veranstalter, 
Projektentwicklerinnen / -entwickler) 
• Netzwerke, Institutionen und Vereine der freien Szene.  
Außerdem werden Strukturen in kultur- und kreativwirtschaftlichen 
Zusammenhängen gefördert. 
 
Künstlerische Qualität 
Professionelle Umsetzung 
Formale Voraussetzungen 
• Die freien Kulturinstitutionen / Musikclubs müssen sich im Kölner Stadtgebiet 
befinden. 
• Die zum Betrieb / zur Nutzung notwendigen Genehmigungen müssen 
vorliegen. 
• Bauliche/technische Maßnahmen müssen zu einer nachweisbaren/messbaren 
Verbesserung der Situation führen; durch Lärmprognose / fachtechnische 
Bewertung die zu erwartenden lärmmindernden Effekte darstellen.  
• Die Verwaltung behält sich vor, bei größeren Maßnahmen diese Effekte 
gutachterlich darstellen zu lassen (Vorher/Nachher-Vergleich oder ähnliches). 
Unterlagen 
  Alle notwendigen Nachweise / Belege / Gutachten -  Prognosen etc. liegen vor 
   
  Ausgeglichener Kosten- und Finanzierungsplan: 
    27.250 EUR  förderfähige Gesamtkosten  
      5.450 EUR  Eigenmittel / Drittmittel 
21.800 EUR  Förderung durch die Stadt Köln,  
                                                         (ca. 80 % der förderf. Gesamtkosten) 
Fazit: Bereits in 2020 war die Gewölbe GmbH auf die Stadt Köln zugekommen, da aufgrund einer 
bestehenden Lärmproblematik der Einbau einer neuen Lüftungsanlage notwendig wurde. Diese 
konnte altersbedingt nicht mehr repariert werden, so dass nur der Austausch der Anlage in Betracht 
kam. Durch den zwischenzeitlich erfolgten Einbau der neuen Anlage konnte zeitgleich die 
Virenbelastung in der Raumluft reduziert werden. Nunmehr soll die in 2020 zunächst zurückgestellte 
Maßnahme „Einbau von Schallabsorbern und Diffusoren“ umgesetzt werden, da hierdurch eine 
weitere Reduktion des Schalls erreicht werden kann; eine entsprechende Bescheinigung der 
Herstellerfirma liegt vor. Die Maßnahme trägt daher wesentlich zu einem einvernehmlichen 
Nebeneinander mit der Club-Nachbarschaft bei.

Anlage 2_3418-2021_Konzept Lärmschutzfonds_Gloria

2012 Zeichen

Anlage 2 zu BV 3418/2021 
 
Lärmschutzfonds für freie Kulturinstitutionen / Musikclubs,  
hier: Gastro-Event GmbH (Antragsteller) / Gloria (Club) 
Erfüllung der notwendigen Voraussetzungen  
Eigentümer der Immobilie   privat (Standard)  
      
Kurzbeschreibung der Maßnahme 
Durchführung einer Akustikmessung zur Ermittlung von notwendigen Lärmschutzmaßnahmen 
Zuordnung der Maßnahme 
(Baulich/technische) Lärmmindernde Ertüchtigungen 
Antragsberechtigung 
Regelmäßige Programmarbeit von mind. einem Jahr 
 Ausschließlich professionell tätige Künstlerinnen und Künstler 
 Kulturschaffende (bspw. Veranstalterinnen / Veranstalter, 
Projektentwicklerinnen / -entwickler) 
 Netzwerke, Institutionen und Vereine der freien Szene.  
Außerdem werden Strukturen in kultur- und kreativwirtschaftlichen 
Zusammenhängen gefördert. 
 
Künstlerische Qualität 
Professionelle Umsetzung 
Formale Voraussetzungen 
 Die freien Kulturinstitutionen / Musikclubs müssen sich im Kölner Stadtgebiet 
befinden. 
 Die zum Betrieb / zur Nutzung notwendigen Genehmigungen müssen 
vorliegen. 
 Bauliche/technische Maßnahmen müssen zu einer nachweisbaren/messbaren 
Verbesserung der Situation führen; durch Lärmprognose / fachtechnische 
Bewertung die zu erwartenden lärmmindernden Effekte darstellen.  
 Die Verwaltung behält sich vor, bei größeren Maßnahmen diese Effekte 
gutachterlich darstellen zu lassen (Vorher/Nachher-Vergleich oder ähnliches). 
Unterlagen 
  Alle notwendigen Nachweise / Belege / Gutachten -  Prognosen etc. liegen vor 
   
  Ausgeglichener Kosten- und Finanzierungsplan: 
    900,00 EUR  förderfähige Gesamtkosten  
    180,00 EUR  Eigenmittel / Drittmittel 
720,00 EUR  Förderung durch die Stadt Köln,  
     80 % der förderf. Gesamtkosten 
Fazit:  
Die Gastro-Event GmbH möchte zur Reduzierung bzw. Beseitigung der aktuell vorhandenen 
Lärmbeschwerden akustische Messungen durchführen lassen, um so notwendige 
Lärmschutzmaßnahmen zu ermitteln, damit der Betrieb des Clubs vor Ort nicht gefährdet wird.

Beschlussvorlage Ausschuss

7082 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
VII/41/41/1 
 
Vorlagen-Nummer 
 3418/2021 
Freigabedatum 
 22.11.2021 
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Bezuschussung von Maßnahmen aus "Lärmschutzfonds für freie Kulturinstitutionen / 
Musikclubs" 2021, Teil 1 
Beschlussorgan 
Finanzausschuss 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Finanzausschuss beschließt die Freigabe der Haushaltsmittel und die Bezuschussung von Bau-
maßnahmen im Club Gewölbe sowie im Gloria im Teilergebnisplan 0416 – Kulturförderung in Teil-
planzeile 15 – Transferaufwendungen aus Mitteln des „Lärmschutzfonds für freie Kulturinstitutionen 
und Musikclubs“ im Jahr 2021 in Höhe des maximalen Förderbetrags von 22.520 Euro. 
 
Antragsteller             max. Fördersumme 
 
Gewölbe GmbH Gewölbe Einbau von Schallabsorbern und Dif-
fusoren zur Reduzierung des entste-
henden Schalls 
21.800 Euro 
Gastro-Event 
GmbH     
Gloria Durchführung einer Akustikmessung 
zur Ermittlung von Lärmschutzmaß-
nahmen 
    720 Euro 
 ------------------- 
  22.520 Euro 
 
Sofern eine Änderung der Zuschussempfänger oder eine Änderung der Zuschusshöhe für die aufge-
führten Zuschussempfänger, die 50 Prozent des Ursprungsbetrags übersteigt, von der Verwaltung 
beabsichtigt ist, bedarf es einer erneuten Beschlussfassung durch den Finanzausschuss. 
 
 
 
Ausschuss Kunst und Kultur 30.11.2021 
Finanzausschuss 06.12.2021

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen         € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme  22.520 € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
c) bilanzielle Abschreibungen         € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung: 
Mit dem Beschluss zur Haushaltssatzung 2020/2021 wurden im Teilergebnisplan 0416 – Kulturförde-
rung, in der Teilplanzeile 15 – Transferaufwendungen für das Haushaltsjahr 2021 Mittel in Höhe von 
jährlich 279.740 Euro für „Lärmschutzfonds für freie Kulturinstitutionen / Musikclubs“ zur Verfügung 
gestellt. Auf der Grundlage des Haushaltsvermerks ist für die Förderung eine Freigabe durch Fach- 
und Finanzausschuss auf Basis eines Konzeptes erforderlich. 
 
Mit Beschlussvorlage 1675/2019 wurde das Konzept für die Vergabe der Mittel vorgelegt und die for-
malen und inhaltlichen Kriterien für die Bezuschussung vom Finanzausschuss beschlossen.  
 
Mit Pressemeldung vom 26.06.2019 wurde über die am 01.08.2019 beginnende Ausschreibung für 
den Lärmschutzfonds informiert. 
Formale Kriterien 
 Antragsberechtigt sind Betreiber von bestehenden freien Kulturinstitutionen / Musikclubs, die 
eine regelmäßige Programmarbeit bzw. Nutzung von mindestens einem Jahr nachweisen kön-
nen und deren Nutzung emissionsintensiv ist.  
Die Förderung erfolgt unabhängig von der Organisations- und Rechtsform.

3 
 Die freien Kulturinstitutionen / Musikclubs müssen sich im Kölner Stadtgebiet befinden. 
 Bauliche/technische Maßnahmen müssen zu einer nachweisbaren/messbaren Verbesse-
rung der Situation / Gefährdungslage führen.  
 Weitere Kriterien der Förderung sind hier - wie in allen bereits geförderten Sparten - die künstle-
rische Qualität und professionelle Umsetzung. 
 Jede Förderung muss nachweislich für mindestens fünf Jahre für den Zuwendungszweck der 
kulturellen Nutzung gesichert sein. Abweichende Bindungsfristen können abhängig von Höhe 
und Art der Maßnahme, zum Beispiel für Zwischennutzungen, vereinbart werden. 
 Die Maßnahmen werden bis zu maximal 80% und einer maximalen Förderhöhe von 100.000 
Euro bezuschusst. 
Inhaltliche Kriterien 
 Gefördert werden Maßnahmen, die dazu beitragen, Lärmemissionen der freien Kulturinstitutio-
nen / Musikclubs zu reduzieren und somit Konflikte zu entschärfen oder direkt zu vermeiden. 
Dies kann sowohl die Förderung von (baulichen / technischen) lärmmindernden Ertüchtigungen 
der freien Kulturinstitutionen / Musikclubs als auch die Entwicklung und Umsetzung von Kon-
zepten (Konfliktvorbeugung, Lärmschutz) umfassen.  
 Sofern städtische Gebäude für kulturelle Nutzungen vermietet sind, ist zunächst zu prüfen, in-
wieweit aus dem Vertragsverhältnis eine Verpflichtung des Vermieters für die notwendigen bau-
lichen Maßnahmen besteht. 
 
Grundsätzlich wird die Förderpraxis flexibel gehandhabt, analog des Beschlusses 4290/2018 zur 
Vergabe von Zuschüssen zur Technikförderung und Bauunterhaltung der freien Szene.  
 
Entsprechend dem Vorgehen schlägt die Verwaltung mit dieser Beschlussvorlage die Bezuschussung 
von zwei Projekten bis maximal 22.520 Euro und damit 7,51 % des Gesamtbudgets vor.  
 
 
Gewölbe GmbH (Antragsteller) / Gewölbe (Club) 
Bereits in 2020 war die Gewölbe GmbH auf die Stadt Köln zugekommen, da aufgrund einer beste-
henden Lärmproblematik der Einbau einer neuen Lüftungsanlage notwendig wurde. Diese konnte 
altersbedingt nicht mehr repariert werden, so dass nur der Austausch der Anlage in Betracht kam. 
Durch den zwischenzeitlich erfolgten Einbau der neuen Anlage konnte zeitgleich die Virenbelastung 
in der Raumluft reduziert werden.  
Nunmehr soll die in 2020 zunächst zurückgestellte Maßnahme „Einbau von Schallabsorbern und Dif-
fusoren“ umgesetzt werden, da hierdurch eine weitere Reduktion des Schalls erreicht werden kann; 
eine entsprechende Bescheinigung der Herstellerfirma liegt vor.  
Die Maßnahme trägt daher wesentlich zu einem einvernehmlichen Nebeneinander mit der Club-
Nachbarschaft bei.  
 
Gastro-Event GmbH (Antragsteller) / Gloria (Club) 
Die Gastro-Event GmbH möchte zur Reduzierung bzw. Beseitigung der aktuell vorhandenen Lärmbe-
schwerden akustische Messungen durchführen lassen, um so notwendige Lärmschutzmaßnahmen 
zu ermitteln, damit der Betrieb des Clubs vor Ort nicht gefährdet wird.  
 
 
Die vorgeschlagenen Projekte entsprechen allen formalen und inhaltlichen Kriterien (Auflistung s.o.) 
und haben eine nachvollziehbare Kostenschätzung, Preisspiegel der eingeholten Vergleichsangebote 
sowie eine ausgeglichene Finanzierungsplanung nachgewiesen.  
 
Bisher wurden keine Projekte zum Lärmschutzfonds abgelehnt. 
 
Aktuell liegt noch eine Anfrage zur Förderung aus Lärmschutzfonds vor. Über diese kann zum jetzi-
gen Zeitpunkt allerdings noch nicht beraten / entscheiden werden, da die für die Umsetzung der 
Maßnahme einzuholende Baugenehmigung noch nicht vorliegt bzw. noch nicht beantragt wurde.

4 
Begründung der Dringlichkeit 
Eine Entscheidung zur Bewilligung der Mittel sowie deren Auszahlung ist noch innerhalb des Haus-
haltsjahres 2021 notwendig. 
 
 
 
Anlagen

Beratungsverlauf (2)

30.11.2021 Ausschuss Kunst und Kultur
TOP 4.6 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
06.12.2021 Finanzausschuss
TOP 10.29 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
3418/2021
Typ
Beschlussvorlage Ausschuss
Datum
22.11.2021
Erstellt
27.09.2021 09:24