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V/0036/2009

Bebauungsplan Nr. 485: Roxel - Nordumgehung zwischen Havixbecker Straße und Roxeler Straße

Vorlagen 14.01.2009

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung Münster-West, Sitzung am 12.02.2009, TOP 3.2

Anlage 2 - Begründung

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Berichtsvorlage

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Anlage 1 - Bürgeranhörung

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V-0036-2009-Anlage-3-Textliche-Festsetzungen

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Anlage 2 - Begründung

60798 Zeichen

Begründung Seite 1 
Bebauungsplan Nr. 485 
Stand: Offenlegung 
 
Begründung  
 
zum Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 485: 
Roxel – Nordumgehung  
zwischen Havixbecker Straße und Roxeler Straße 
 
Inhalt             Seite 
 
1. Planungsanlass               2 
2. Geltungsbereich               2 
3. Planungsrechtliche Situation              3 
3.1  Entwicklung aus dem Flächennutzungsplan           3 
4. Räumliche und strukturelle Situation             3 
5. Planungsziele                3 
6. Inhalt des Bebauungsplanes              5 
6.1   Straßenverkehrsflächen             5 
6.2 Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege un d zur  
Entwicklung von Natur und Landschaft           5 
7. Auswirkungen auf die Umwelt / Umweltbericht gemä ß § 2a BauGB        6 
7.1 Rahmen der Umweltprüfung             6 
7.2 Kurzdarstellung der Planung             6 
7.3 Fachgesetzliche Ziele und Vorgaben des Umweltsc hutzes         6 
7.4 Umweltbeschreibung / Umweltbewertung und Umwelt prognose        7 
7.5 Nichtdurchführung der Planung (Prognose-Null-Va riante)       18 
7.6 Anderweitige Planungsmöglichkeiten         18 
7.7 Überwachung (Monitoring)           20 
7.8 Zusammenfassung            20 
8. Gesamtabwägung             21 
9. Flächenbilanz              22 
10. Durchführungsmaßnahmen            22 
Anlage 2 
zur Vorlage V/0036/2009

Begründung Seite 2 
Bebauungsplan Nr. 485 
Stand: Offenlegung 
 
1. Planungsanlass 
 
Ein Großteil des Pendlerverkehrs aus dem westlichen  Münsterland erreicht die Innenstadt 
Münsters über den Ortsteil Roxel. Verkehrserhebunge n haben ergeben, dass über 50 % des 
Gesamtverkehrsaufkommens in der Ortsdurchfahrt Roxe ls durch Fremdverkehr verursacht 
werden. Aufgrund der hohen Verkehrsbelastung von bi s zu ca. 15.000 Kfz/24h kommt es 
daher zu einer ausgeprägten Trennwirkung zwischen d en Wohnbebieten beiderseits der 
Roxeler Straße. 
 
Aus diesem Grund hat der Rat der Stadt Münster in s einer Sitzung am 14.07.2004 beschlos- 
sen, für den Bereich zwischen Havixbecker Straße un d Roxeler Straße im Stadtteil Roxel 
gemäß § 2 (1) Baugesetzbuch einen Bebauungsplan zur  Festsetzung einer Verkehrsfläche 
(Nordumgehung Roxel) aufzustellen. 
 
Durch den Bebauungsplan Nr. 485: Roxel – Nordumgehu ng zwischen Havixbecker Straße 
und Roxeler Straße sollen die planungsrechtlichen V oraussetzungen für den Bau einer nörd- 
lichen Umfahrungsstraße für den Stadtteil Münster Roxel geschaffen werden. Durch den Bau 
der Nordumgehung soll insbesondere der Straßenzug R oxeler Straße (L 843) – Havixbecker 
Straße (L 529) vom Durchgangsverkehr entlastet werden.  
 
 
2. Geltungsbereich 
 
Das Plangebiet liegt im Norden des Stadtteils Roxel  des Stadtbezirks Münster-West. Im 
Nordwesten wird das Plangebiet durch Havixbecker St raße (L 581) und Hohenholter Straße 
(L 529) und im Südosten durch die Roxeler Straße (L  843) begrenzt. Der Bebauungsplan Nr. 
485 grenzt im Bereich des Stodtbrockweges unmittelb ar an die nördliche Plangebietsgrenze 
des Bebauungsplan Nr. 488 an. 
 
Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes w urde so gewählt, dass neben der 
reinen Straße und deren Nebenanlagen landschaftspfl egerische Begleitmaßnahmen im 
Plangebiet festgesetzt werden können, die eine land schaftliche Einbindung der Straße ge- 
währleisten. Ferner ist durch die gewählte Abgrenzu ng die Möglichkeit gegeben, Aus- 
gleichsmaßnahmen im Plangebiet nachzuweisen. 
 
Innerhalb des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes  Nr. 485 liegen folgende Grundstü- 
cke: 
 
Gemarkung Roxel, 
Flur 11:  tlw. 179, 408 
Flur 15: tlw. 185 
Flur 27 :  tlw. 122, 152 
Flur 29 :  31, 69, 70 
   tlw. 1, 11, 30, 33, 45, 46, 65, 77, 80, 87 
Flur 30 : tlw. 9, 10, 26, 35, 41, 64, 108, 135 
 
Flur 31 :  129, 130, 131 
  tlw. 8, 10, 14, 17, 19-22, 26, 109, 110, 125, 133 , 145, 172, 209 
Flur 41: tlw. 8, 41, 50, 52, 75 
 
Die Grenzen des Bebauungsplanes sind im Plan durch einen grauen Farbstreifen bezeich- 
net.

Begründung Seite 3 
Bebauungsplan Nr. 485 
Stand: Offenlegung 
3. Planungsrechtliche Situation 
 
3.1 Entwicklung aus dem Flächennutzungsplan 
 
Im wirksamen Flächennutzungsplan (FNP) ist die Nord umgehung Roxel als Verkehrsfläche 
in der Funktion als sonstige überörtliche oder örtl iche Hauptverkehrsstraße dargestellt. Der 
Bebauungsplan Nr. 485 sieht den Darstellungen des F lächennutzungsplanes entsprechende 
Festsetzungen vor und ist somit aus ihm entwickelt. 
 
 
4. Räumliche und strukturelle Situation 
 
Die Trasse der Nordumgehung Roxel verläuft im Wesen tlichen über Flächen, die derzeit 
landwirtschaftlich als Ackerflächen oder Grünlandfl ächen genutzt werden. Im Südosten ver- 
läuft die Trasse über Flächen, die derzeit von Baum schulbetrieben bzw. einer Gärtnerei ge- 
nutzt werden. Mehrere Hofstellen liegen beiderseits der Trasse. 
 
 
5. Planungsziele 
 
In Verfolg des Beschlusses des Rates der Stadt Müns ter vom 14.07.2004, für den Bereich 
zwischen Havixbecker Straße und Roxeler Straße im S tadtteil Roxel einen Bebauungsplan 
zur Festsetzung einer Verkehrsfläche (Nordumgehung Roxel) aufzustellen, sollen mit dem 
Bebauungsplan Nr. 485 die planungsrechtlichen Vorau ssetzungen zum Bau einer nördlichen 
Umfahrungsstraße für den Stadtteil Münster-Roxel ge schaffen werden. Die neue Straße 
dient u. a. der Aufnahme des Pendlerverkehrs aus de m westlichen Münsterland der heute 
durch den Stadtteil Münster-Roxel in die Innenstadt  fährt. Verkehrserhebungen haben erge- 
ben, dass über 50 % des Gesamtverkehrsaufkommens in  der Ortsdurchfahrt Roxel durch 
Fremdverkehr verursacht wird. Mit der Verlagerung d es Durchgangsverkehrs auf die Nord- 
umgehung soll die von der Ortsdurchfahrt ausgehende  starke Trennwirkung auf die beider- 
seits der Ortsdurchfahrt gelegenen Wohngebiete redu ziert werden. Durch die Reduzierung 
der Verkehrsbelastung in Roxel soll zudem eine deutliche Reduzierung der Immissionsbelas- 
tung  im Bereich der Ortsdurchfahrt erreicht werden. 
 
Mit der geplanten Anbindung der Bredeheide an die N ordumgehung soll den Bewohnern des 
Wohngebietes Roxel Nord die Möglichkeit gegeben wer den, auf direktem Weg die Nordum- 
gehung zu erreichen. 
 
Verkehrliche Entwicklung 
 
Entsprechend dem Ergebnis der Fortschreibung vom De zember 2008 der Verkehrsuntersu- 
chung Roxel aus dem Jahr 2000 ist folgende verkehrl iche Entwicklung im Stadtteil Münster-
Roxel zu erwarten:

Begründung Seite 4 
Bebauungsplan Nr. 485 
Stand: Offenlegung 
 
Straßenabschnitt Analyse 2007 Prognose-Null-
Fall 2020 
Prognose 2020 
mit Nordumge- 
hung 
  Kfz/24h Kfz/24h Kfz/24h 
Havixbecker Str. (L 581) 
westlich Hohenholter Straße 
5.500 7.300 4.600 
Hohenholter Str. (L 529) 
nördlich Havixbecker Straße 
11.100 13.900 15.400 
Havixbecker Str. (L 529) 
zwischen Hohenholter Straße und 
A.-v.-Droste-Hülshoff-Straße 
9.100 10.700 5.400 
A.-v.-Droste-Hülshoff-Str. (L 529) 
zwischen Havixbecker Straße und 
Alter Gemeindeplatz 
7.000 8.400 4.900 
A.-v.-Droste-Hülshoff-Str. (L 529) 
zwischen Alter Gemeindeplatz und 
Tilbecker Straße  
9.700 11.100 4.800 
Tilbecker Str. (L 843) 
westlich Pienersallee 
3.800 4.600 2.300 
Pienersallee (L 529) 
südlich Tilbecker Straße 
7.400 8.000 4.400 
Havixbecker Str. 
zwischen A.-v.-Droste-Hülshoff-Str. und 
und Alter Gemeindeplatz 
3.000 2.900 900 
Alter Gemeindeplatz (L 843) 
zwischen  A.-v.-Droste-Hülshoff-Str. und 
Roxeler Straße 
8.700 8.900 2.200 
Roxeler Straße (L 843) 
zwischen Alter Gemeindeplatz und 
und Pantaleonstraße 
11.800 11.700 3.100 
Roxeler Straße (L 843) 
zwischen Pantaleonstraße und 
Dorffeldstraße 
11.400 11.700 3.100 
Roxeler Straße (L 843) 
zwischen Dorffeldstraße und 
Schelmenstiege 
13.400 14.200 3.600 
Roxeler Straße (L 843) 
zwischen Schelmenstiege und  
Anbindung Nordumgehung 
14.800 16.000 5.700 
Roxeler Straße (L 843) 
östlich Anbindung Nordumgehung 
14.800 16.000 16.000 
Nordumgehung Roxel 
zwischen Roxeler Straße 
und Bredeheide 
0 0 10.600 
Nordumgehung Roxel 
zwischen Bredeheide 
und Stodtbrockweg 
0 0 10.400 
Nordumgehung Roxel 
zwischen Stodtbrockweg 
und Hohenholter Straße 
0 0 10.200 
Tabelle 1:  Verkehrsentwicklung im Stadtteil Münster-Roxel 
 
Quelle: Verkehrsuntersuchung Roxel 8/2000 (Fortschre ibung 12/2008), Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanun g, 
Verkehrsplanung

Begründung Seite 5 
Bebauungsplan Nr. 485 
Stand: Offenlegung 
 
6. Inhalt des Bebauungsplanes 
 
6.1 Straßenverkehrsflächen 
 
Der Bebauungsplan Nr. 485 beinhaltet die Festsetzun g der Verkehrsflächen zum Bau der 
Nordumgehung Roxel zwischen Havixbecker Straße / Ho henholter Straße im Nordwesten 
und der Roxeler Straße im Südosten. Die Nordumgehun g ist als zweistreifige Hauptver- 
kehrsstraße mit einer Fahrbahnbreite von 7,50 m gep lant. Die Nordumgehung Roxel wird mit 
der Havixbecker Straße und der Hohenholter Straße m ittels eines vierarmigen Kreisver- 
kehrsplatzes verknüpft. Die Verknüpfung zwischen No rdumgehung und Roxeler Straße er- 
folgt über einen dreiarmigen Kreisverkehrsplatz. Di e kreuzenden Gemeindestraßen 
Stodtbrockweg und Bredeheide werden ebenfalls durch  Kreisverkehrsplätze mit der Nord- 
umgehung verknüpft. Alle Kreisverkehrsplätze erhalten einen Durchmesser von 40 m. 
 
Die Anbindung des Stodtbrockweges dient künftig der  Haupterschließung der Fa. Waldeck 
(Bebauungsplan Nr. 488). Über die Bredeheide soll d as Baugebiet Roxel Nord (Bebauungs- 
plan Nr. 461) eine direkte Verkehrsanbindung an die Nordumgehung Roxel erhalten. 
 
Der Wirtschaftsweg Woortstiege erhält keine Anbindu ng an die Nordumgehung. Von Süden 
aus wird die Woortstiege vor der Nordumgehung abgeb unden. Am Ende des Weges wird 
eine Wendefläche vorgesehen. Von Norden aus wird di e Woortstiege in Höhe der Nordum- 
gehung nach Südosten verschwenkt und verläuft dann parallel zur Nordumgehung bis zum 
Stodtbrockweg. Nordöstlich des Kreisverkehrs wird d ie verschwenkte Woortstiege an den 
Stodtbrockweg angebunden. Über die verschwenkte Woo rtstiege erfolgt auch die verkehrli- 
che Erschließung des Hauses Stodtbrockweg 25. Der n eue Wirtschaftsweg erhält eine Fahr- 
bahnbreite von 4,00 m und beidseitige Bankette in 1 ,00 m Breite. Zudem ist zwischen Wirt- 
schaftsweg und Nordumgehung eine Entwässerungsmulde in 2,00 m Breite vorgesehen. 
 
Die Nordumgehung erhält auf der Nordostseite einen einseitigen durch einen 1,75 m breiten 
Trennstreifen von der Straße abgesetzten gemeinsame n Geh- und Radweg in 2,50 m Breite. 
Im Abschnitt zwischen Stodtbrockweg und Woortstiege  wird auf die Anlage eines separaten 
Geh- und Radweges verzichtet, da der Fußgänger- und  Radfahrerverkehr hier über die ver- 
schwenkte Woortstiege abgewickelt werden kann. 
 
 
6.2 Flächen für Maßnahme zum Schutz, zur Pflege und  zur Entwicklung von Natur 
und Landschaft 
 
Im Bebauungsplan sind südlich der Nordumgehung im A bschnitt zwischen der Havixbecker 
Straße und bis ca. 100 m vor der Roxeler Straße Flä chen für Maßnahmen zum Schutz, zur 
Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft  ausgewiesen. Weitere Flächen sind 
nordöstlich der Umgehungsstraße im Abschnitt von ca . 130 m östlich der Woortstiege und 
der Bredeheide vorgesehen. Die Flächen dienen als A usgleichsflächen für den durch den 
Straßenbau verursachten Eingriff in Natur und Lands chaft. Gemeinsam mit den im Bebau- 
ungsplan ausgewiesenen Flächen für Verkehrsgrün bil den sie die Grundlage für eine Einbin- 
dung der Straße in den Landschaftsraum. Näheres reg elt der vom Büro WWK aus Waren- 
dorf im Jahre 2007 erstellte Landschaftspflegerisch e Begleitplan zum Bebauungsplan Nr. 
485.

Begründung Seite 6 
Bebauungsplan Nr. 485 
Stand: Offenlegung 
 
7. Auswirkungen auf die Umwelt / Umweltbericht gemä ß § 2a BauGB 
 
7.1 Rahmen der Umweltprüfung 
 
Für die Belange des Umweltschutzes wird gemäß §2a B auGB ein Umweltbericht erstellt. 
Dieser beinhaltet eine Beschreibung und Bewertung d er gegenwärtigen Umweltsituation. 
Darauf aufbauend werden die voraussichtlichen Auswi rkungen des Vorhabens sowie die in 
Frage kommenden Maßnahmen zur Vermeidung, Verminder ung und zum Ausgleich erhebli- 
cher nachteiliger Umweltauswirkungen dargestellt. M aßstab für die Bewertung der Umwelt- 
auswirkungen sind die in den einschlägigen Fachgese tzen und Fachplänen festgelegten 
Ziele des Umweltschutzes. Berücksichtigt werden auc h mögliche Planungsalternativen ein- 
schließlich der sogenannten „Nullvariante“. Die Umweltprüfung greift u.a. auf die Ergebnisse 
der Umweltverträglichkeitsstudie (UVS: KROBBACH 199 5 / LANDSCHAFT + SIEDLUNG 
1998), den Landschaftspflegerischen Begleitplan (LBP, WWK-Umweltplanung 2007) und das 
lärmtechnische Gutachten (Ingenieurgesellschaft nts  mbH 2009) zurück. Sofern sich im Hin- 
blick auf die Umweltsituation gegenüber der UVS neu ere Erkenntnisse ergeben haben, sind 
diese in den vorliegenden Bericht eingeflossen. 
 
 
7.2 Kurzdarstellung der Planung 
 
Der Bebauungsplan Nr. 485 bildet als planfeststellu ngsersetzender Bebauungsplan die pla- 
nerischen Voraussetzungen für die Errichtung der No rdumgehung Roxel, die den Ortskern 
von Roxel von Durchgangsverkehr und den damit verbu ndenen Immissionen entlasten soll. 
Die geplante Umgehungsstraße verknüpft nördlich von  Roxel die Roxeler Straße (L843) und 
die Havixbecker Straße (L 529). Die Anschlüsse an b eide Straßen sind als Kreisverkehre 
vorgesehen. Weitere Anknüpfungspunkte sind an die S traße Bredeheide und an den 
Stodtbrockweg gegeben, die ebenfalls als Kreisverke hr ausgebaut werden sollen. Parallel 
zur Straße wird ein Fuß-/ Radweg geführt. Durch lan dschaftspflegerische Maßnahmen wie 
die Anlage von Baumreihen und Hecken erfolgt eine E inbindung der Straße in die Land- 
schaft. 
 
 
7.3 Fachgesetzliche Ziele und Vorgaben des Umweltsc hutzes 
 
Für die Beurteilung der voraussichtlich erheblichen  Umweltauswirkungen sind neben den 
sich unmittelbar aus dem Baugesetzbuch ergebenen Um weltschutzzielen insbesondere fol- 
gende fachgesetzliche Ziele und Vorgaben des Umweltschutzes zu berücksichtigen.

Begründung Seite 7 
Bebauungsplan Nr. 485 
Stand: Offenlegung 
 
Schutzgut Fachgesetzliche Ziele und Vorgaben des Um weltschutzes 
Menschen / Gesund- 
heit 
- § 50 BImSchG 
- Verkehrslärmschutzverordnung (16. BImSchV) 
- DIN 18.005, Teil 1, (technisches Regelwerk) 
- 22. BImSchV 
Pflanzen und Tiere / 
biologische Vielfalt 
- Landschaftsgesetz NRW (Eingriffsregelung § 4 LG- NRW) 
 
- Naturdenkmalverordnung der Stadt Münster 
- Bundesnaturschutzgesetz hinsichtlich Artenschutz (§ 42 
BNatSchG) 
 
Boden - Bundesbodenschutzgesetz 
Wasser - Landeswassergesetz, Wasserhaushaltsgesetz  
(§99 LWG, § 31 WHG) 
Klima / Luft - 22. BImSchV 
 
Landschaft - Landschaftsgesetz NRW (Eingriffsregelu ng §4 LG-NRW) 
- Landschaftsschutzverordnung im Kreis und in der S tadt 
Münster vom 12.08.1971 (Amtsblatt Regierung Münster , 
S. 239) 
- Naturdenkmalverordnung der Stadt Münster 
 
Kulturgüter und sonsti- 
ge Sachgüter 
- Denkmalschutzgesetz NRW 
 
Tabelle 2:  Fachgesetzliche Ziele und Vorgaben des Umweltschutzes 
 
Die Art und Weise, wie die damit verbundenen Ziele im Rahmen des Verfahrens berücksich- 
tigt werden wird jeweils bei den einzelnen Schutzgü tern dargelegt. Die Eingriffsregelung wird 
unter Kap. 7.4.2 erläutert. 
 
 
7.4 Umweltbeschreibung / Umweltbewertung und Wirkun gsprognose 
 
7.4.1 Menschen 
 
Umweltbeschreibung /-bewertung  
Der Stadtteil Roxel ist einer der Schwerpunkte für die künftige Wohnsiedlungsentwicklung in 
Münster. Gegenwärtig hat Roxel rund 8.000 Einwohner . Die aktuelle Nutzung des Gebietes 
wird durch landwirtschaftliche Nutzflächen, vorwieg end Acker, und Baumschulflächen be- 
stimmt. Im unmittelbaren Einwirkungsbereich der Tra sse befinden sich Wohngebäude im 
Bereich  
- südlich der Roxeler Straße (Reines Wohngebiet, B- Plan Nr. ROX 4) 
- Neubaugebiet Roxel-Nord (Allgemeines Wohngebiet, B-Plan Nr. 461) 
- Bredeheide 
- des Stodtbrockweges sowie 
- im Kreuzungsbereich Havixbecker Straße- Hohenholt er Straße 
 
Die nicht als reines oder allgemeines Wohngebiet ei ngestuften Wohngebäude im Außenbe- 
reich sind als Misch- oder Dorfgebiet zu kategorisieren. 
Das Plangebiet liegt am Rande des in der Grünordnun g ausgewiesenen Grünzuges „Westli- 
ches Aatal“. Bedeutsame Wegbeziehungen in den Freir aum ergeben sich über den 
Stodtbrockweg, die Bredeheide sowie aus dem neuen W ohnbaugebiet heraus nach Norden. 
Über die Roxeler Straße (L 843) verlaufen die Radru ndwege Nr. 99 und Nr. 114 des Radel- 
parkes Münsterland. Über den Stodtbrockweg können R adfahrer darüber hinaus den Raum

Begründung Seite 8 
Bebauungsplan Nr. 485 
Stand: Offenlegung 
zwischen Roxel und Nienberge erreichen, der mit sei ner insgesamt abwechslungsreichen 
Landschaftsausstattung, die dem Typus der Münsterlä nder Parklandschaft entspricht, und 
auch mit dem Haus Rüschhaus Aufenthaltsqualitäten u nd Ziele für Erholungssuchende bie- 
tet. Der Ortsteil Gievenbeck ist für Radfahrer über  den Stodtbrockweg / Bredeheide und die 
nördliche Autobahnüberführung gut zu erreichen. 
 
Die im Einflussbereich der Trasse gelegenen Wohngeb äude sind Vorbelastungen durch 
Lärm ausgesetzt, der einerseits von der nahe gelege ne Autobahn, andererseits vom Durch- 
gangsverkehr auf der Roxeler Straße bzw. Havixbecker Straße verursacht wird. 
 
Das Plangebiet wird im Trassenverlauf durch eine Ho chspannungsfreileitung (380 kV) ge- 
quert.  
 
Auswirkungen der Planung / Maßnahmen zur Vermeidung bzw. Minderung  
Mit dem Neubau der Ortsumgehung Roxel sind Verkehrs verlagerungen verbunden, die sich 
sowohl belastend wie auch entlastend auswirken (vgl . Kap. 5, Tabelle 1). Für die Roxeler 
Straße westlich der Ortsumgehung führt der Straßenn eubau im Prognosejahr 2020 zu einer 
Reduzierung des Kfz-Verkehrs um 10.600 Kfz/24h auf dann 3.600 Kfz/24h. Die Nordumge- 
hung weist im Prognosejahr eine Belastung von 10.400 Kfz/24h auf. 
 
Im Rahmen der lärmtechnischen Untersuchung sind die  mit dem Straßenneu- und –ausbau 
verbundenen Lärmbelastungen untersucht worden. Die Untersuchung stellt einerseits auf die 
Verkehrslärmschutzrichtlinie (16. BImSchV) ab, um g esetzlich gebotene Anspruchsvoraus- 
setzungen der Anrainer abzuklären. Andererseits erf olgt ein Abgleich mit den Orientierungs- 
werten der DIN 18005, um auch dem Vorsorgeaspekt im  Rahmen der Bauleitplanung ge- 
recht zu werden. 
 
Als Ergebnis der Berechnungen ist festzustellen, da ss an keinem Gebäude bzw. Immission- 
sort durch den Bau der Nordumgehung oder durch den baulichen Eingriff an der Roxeler 
Straße gemäß der 16. BImSchV die Grenzwerte überschritten werden oder eine „wesentliche 
Änderung“ vorliegt. Somit ist kein aktiver oder passiver Lärmschutz erforderlich. 
 
 
Im Abgleich mit den Orientierungswerten der DIN 180 05 ist festzustellen, dass an einigen 
vorhandenen Gebäuden und Baufenstern die Orientieru ngswerte überschritten werden. Be- 
troffen sind einige einzeln stehende Gebäude im Auß enbereich sowie vereinzelt am Ostrand 
des Baugebietes Roxel-Nord, bei denen die zumeist g eringfügigen Überschreitungen der 
Orientierungswerte aus dem Straßenneubau resultiere n. Ein aktiver Lärmschutz ist für diese 
Gebäude aus Kosten-Nutzen-Aspekten nicht vorgesehen (vgl. Kap. 8). 
 
Eine größere Anzahl von Gebäuden, bei denen die Ori entierungswerte in stärkerem Maße 
überschritten werden, sind darüber hinaus im reinen  Wohngebiet südlich der Roxeler Straße 
festgestellt worden. Für diese Gebäude kommt es bei  Realisierung der Ortsumgehung je- 
doch im Vergleich zum Prognose-Null-Fall (2020) zu einer Minderung der Lärmbelastung, da 
die Anschlussstelle (Kreisverkehr) deutlich von der  Roxeler Straße nach Norden abrückt und 
die Verkehrsbelastung westlich des Kreisverkehrs de utlich abnimmt. Für die Gebäude süd- 
lich der Roxeler Straße kann zudem laut Gutachten d urch die vorhandenen Zufahrten kein 
zusammenhängender aktiver Lärmschutz hergestellt we rden. In der Ortsdurchfahrt von Ro- 
xel (z.B. Schelmenstiege 2 / Ecke Roxeler Str.) sin d Entlastungswirkungen von bis zu 6 
dB(A) festzustellen. 
 
 
Die nachstehende Tabelle listet in Auswertung des l ärmtechnischen Gutachtens für einige 
maßgebliche Immissionsorte die berechneten Lärmimmi ssionen auf. Dabei werden auch die 
Auswirkungen eines 2,0 bzw. 2,5 m hohen Lärmschutzw alles westlich der Straßentrasse mit 
dargestellt:

Begründung Seite 9 
Bebauungsplan Nr. 485 
Stand: Offenlegung 
 
Lärmimmissionen an den maßgeblichen Immissionsorten (Prognose 2020)  
im Abgleich mit Orientierungswerten der DIN 18005  
O-Wert  
DIN 18005 
 
[dB(A)] 
Lärmpegel 
ohne Lärm- 
schutz 
[dB(A)] 
Lärmpegel 
mit Lärmschutz 
(Wall h=2,0 - 2,5 
m über Gradien- 
te) 
[dB(A)] 
Immissionsort 
(Adresse, Geschoss, Fassadenausrichtung / 
lfd. Nr. lt. Lärmtechnischem Gutachten) 
tags Nachts 
 tags nachts tags nachts 
Brockkamp 98; 1. OG, Ost, (119) 55 45 56 46 54 44 
Bredeheide 30a, 1.OG, Ost, (106) 55 45 55 45 53 43 
Bredeheide 130, 1.OG, Südwest (27) 60 50 61 51 61 51 
Bredeheide 8b, 1.OG, Ost (25) 60 50 64 54 60 50 
Bredeheide 127 1.OG, Nordost (031),  60 50 60 50 59 49 
Stodtbrockweg 34, 1.OG, Südwest, (035) 60 50 57 47 57 47 
Stodtbrockweg 25, 1.OG, Süd (036) 60 50 61 51 61 51 
Stodtbrockweg 15, 1.OG, nord (038) 60 50 56 46 56 46 
Hohenholter Str. 6, 1.OG, Süd (044) 60 50 61 51 61 51 
Roxeler Str. 535, 1.OG, nord (008) 50 40 62 52 62 52 
Roxeler Str. 536, 1.OG, Südwest (026) 60 50 61 51 61 51 
Roxeler Str. 537, 1.OG, Nordost (011) 50 40 63 53 63 53 
Goldaper Str. 9, 1.OG, Nordost (004) 50 40 65 55 65 55 
Tabelle 3:  Lärmimmissionswerte 2020 
(Überschreitungen der Orientierungswerte sind grau hinterlegt) 
 
Hinsichtlich der geplanten Kleingartenanlage südlic h des Stodtbrockweges ergibt sich am 
östlichen Rand der Anlage eine Belastung von bis zu  61 dB(A). Der Orientierungswert der 
DIN 18005 wird damit in der Kleingartenanlage um bi s zu 6 dB(A) überschritten. Der ver- 
gleichsweise herangezogene Immissionsgrenzwert der 16. BImSchV für ein Mischgebiet von 
64 dB(A) wird nicht erreicht. Ein aktiver Lärmschutz ist nicht vorgesehen. 
 
 
Luftschadstoffimmissionen 
 
 
Im Hinblick auf mögliche Luftbelastungen 
 ergeben sich bedingt durch die Lage im gut durch- 
lüfteten Freiraum und die prognostizierte Verkehrsb elastung keine Hinweise, dass es im Be- 
reich der neuen Straßentrasse zu einer Überschreitu ng maßgeblicher Grenzwerte an be- 
nachbarten Wohngebäuden kommen könnte. Nach den Erk enntnissen aus dem „Aktionspro- 
gramm Umwelt und Gesundheit Nordrhein-Westfalen (AP UG 2004)“ sind erst bei deutlich 
höherem Verkehrsaufkommen bzw. ungünstiger Belüftun gssituation Schadstoffbelastungen 
im Bereich der Grenzwerte der 22. BImSchV zu erwarten. 
 
Im Bereich der Ortsdurchfahrt von Roxel ist durch d ie Reduzierung des innerörtlichen Ver- 
kehrs hingegen von einer Verminderung der Luftschadstoffe auszugehen. 
 
Gemäß dem Trennungsgrundsatz des Bundesimmissionsschutzgesetzes (§ 50 BImSchG) ist 
„bei raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen in Geb ieten, in denen … festgelegte 
Immissionsgrenzwerte nicht 
 überschritten werden, bei der Abwägung der betroff enen Belan- 
ge die Erhaltung der bestmöglichen Luftqualität als  Belang zu berücksichtigen.“ Durch die 
von der Straße ausgehenden Luftschadstoffimmissione n sind keine erheblichen Auswirkun- 
gen auf die Luftqualität zu befürchten, zumal der R aum keine herausgehobene lufthygieni- 
sche Bedeutung aufweist.

Begründung Seite 10  
Bebauungsplan Nr. 485 
Stand: Offenlegung 
 
Erholungsnutzung 
 
Da die geplante Umgehungsstraße mit einem Radweg ve rsehen ist und die Anbindung an 
die Roxeler Straße wie auch den Stodtbrockweg mit e inem Kreisverkehr mit jeweils umfah- 
render Radwegeführung vorgesehen ist, resultieren a us dem Planvorhaben nur während der 
Bauzeit erhebliche Auswirkungen auf Erholung suchen de Radfahrer. Nach Fertigstellung der 
Kreisverkehre ermöglichen diese eine gefahrlose Que rung der Umgehungsstraße für Rad- 
fahrer. Die beiden Radrundwege Nr. 99 und Nr. 114 s owie die Verbindung Richtung Haus 
Rüschhaus bleiben erhalten. Mit der neuen Umgehungs straße verkleinert sich zwar der für 
die Naherholung genutzte Offenlandbereich. Als Ausg leich für diese Beeinträchtigung wird 
aber mit der Anlage einer Baumreihe am Stodtbrockwe g und der Hofeingrünung außerhalb 
des Plangebietes (Maßnahme A7 und A8) der Erholungs raum nordöstlich der Umgehungs- 
straße aufgewertet. 
 
Bedingt durch den Straßenneubau werden erholungswir ksame Landschaftsräume einer 
Lärmbelastung ausgesetzt. Eine Vorbelastung besteht allerdings durch die von der Autobahn 
A1 weiträumig auf das Gebiet einwirkende Immissionen. 
 
Der Bebauungsplan Roxel-Nord II setzt westlich der Trasse im Bereich der Querung des 
Stodtbrockweges eine Kleingartenanlage sowie einen Bolzplatz fest, die zurzeit noch nicht 
realisiert sind. 
 
 
7.4.2 Pflanzen und Tiere / biologische Vielfalt  
 
Umweltbeschreibung /-bewertung  
Die Erfassung der Biotoptypen erfolgte im August 20 06 im Rahmen der Erstellung des land- 
schaftspflegerischen Begleitplans (LBP). Das südlic he Plangebiet zwischen Roxeler Straße 
und Bredeheide wird durch Baumschulnutzung geprägt.  Die überwiegend für die Container-
anzucht gestalteten Flächen weisen mit ihren Folien beeten einen hohen Versiegelungsgrad 
auf. Innerhalb der Baumschulflächen finden sich Rel ikte einer Obstweide die von einem Ge- 
hölzstreifen aus Fichten umgeben ist.  
 
Das sonstige Plangebiet stellt mit dem Wechsel von Einzelgehöften, hofnahem Grünland, 
großflächigen Ackerflächen, Gräben, Feldhecken und Einzelbäumen einen typischen Aus- 
schnitt aus der Münsterländer Parklandschaft dar. 
 
Bedeutende lineare Gehölzstrukturen sind die Feldhe cke im zentralen Untersuchungsgebiet 
und die Böschungshecke an der Roxeler Straße. 
 
Eine Gartenbrache grenzt im Bereich einer ehemalige n Siedlungsfläche östlich an die Havix- 
becker Straße. Östlich dieser Straße befinden sich hofnahe Fettweiden und eine Grünland- 
brache. Weitere Grünländereien liegen am Stodtbrock weg im zentralen Untersuchungsge- 
biet; sie werden als Pferdeweide intensiv bewirtsch aftet. Ansonsten wird das Plangebiet 
großflächig von Acker geprägt. Wege- und straßenbeg leitend finden sich Acker- und Grün- 
landraine. 
 
Die Gräben im Plangebiet weisen in der Regel ein Tr apezprofil auf und werden von nitrophi- 
len Hochstauden- und Uferstaudenfluren begleitet. S üdwestlich der Baumschule Hoffmann 
befindet sich ein Regenrückhaltebecken mit Dauerwasserstau.
 
 
Die Biotopstrukturen haben überwiegend eine geringe  Bedeutung als Lebensräume für Tiere 
und Pflanzen. Lediglich im Bereich der Grünlandfläc hen und der Gehölzstrukturen ergibt sich 
eine mittlere bzw. mittlere - hohe Bedeutung für Flora und Fauna.

Begründung Seite 11  
Bebauungsplan Nr. 485 
Stand: Offenlegung 
 
Streng geschützte Arten 
Nach Aussage der kontaktierten Fachbehörden 
 und des ehrenamtlichen Naturschutzes so- 
wie nach Auswertung vorhandener Daten gibt es keine  Hinweise auf das Vorkommen streng 
geschützter Arten. 
 
Für das Messtischblatt 4011 (Münster) werden vom La ndesamt für Natur, Umwelt und 
Verbraucherschutz NRW (LANUV) 48 Tierarten als plan ungsrelevante Arten aufgeführt. Da 
die Straßentrasse vorwiegend landwirtschaftlich und  gärtnerisch genutzte Flächen in An- 
spruch nimmt und auch keine relevanten Leitstruktur en durchschnitten werden, kann die 
Betrachtung auf die Arten beschränkt werden, die di ese Lebensraumstrukturen präferieren. 
Potenzielle Arten mit Hauptvorkommen sind das Rebhu hn und der Kiebitz. Im März 2006 
erfolgte eine Zufallsbeobachtung von Kiebitzen südl ich des Stodtbrockwegs. Vermutlich 
handelt es sich hierbei um ziehende Individuen, da nach aktuellen Hinweisen keine Anhalts- 
punkte für Kiebitzbruten in diesem Raum vorliegen. Rebhühner wurden im Rahmen der Ge- 
ländekartierungen nicht angetroffen. Dabei ist zu b erücksichtigen, dass für das Rebhuhn 
wichtige, ausgeprägte Saumstrukturen innerhalb der landwirtschaftlichen Flächen weitge- 
hend fehlen. 
 
Durch die Planung werden Kleingehölze in Anspruch genommen, die sich jedoch vorwiegend 
im siedlungsnahen Umfeld bzw. am Straßenrand befind en. Lebensräume mit erheblicher 
Bedeutung für empfindliche planungsrelevante Arten sind in diesen gestörten Bereichen 
nicht zu erwarten. 
 
Für Arten wie Mäusebussard und Turmfalke oder auch einige Fledermausarten des Offen- 
landes (z.B. die Zwergfledermaus) fungiert das Gebi et möglicherweise als Teilfläche ihres 
Jagdhabitates. Eine Beeinträchtigung von Horstbäume n oder Fledermausquartieren kann 
aufgrund der in Anspruch genommenen Biotoptypen jed och sicher ausgeschlossen werden. 
Eine erhebliche Störung dieser Arten ist damit nich t anzunehmen, da die Arten auch in Ver- 
bindung mit den geplanten Ausgleichsmaßnahmen ausre ichend Ausweichmöglichkeiten zur 
Nahrungssuche haben und somit eine Verschlechterung  des Erhaltungszustandes der loka- 
len Populationen ausgeschlossen werden kann. Die be idseitigen Anpflanzungen mindern 
zudem das Kollisionsrisiko. 
 
Schutzausweisungen 
Das Untersuchungsgebiet liegt nicht in einem FFH- u nd Vogelschutzgebiet oder einem Na- 
turschutzgebiet. Geschützte Biotope nach § 62 LG NW  fehlen im Untersuchungsgebiet. Teile 
des Plangebietes liegen innerhalb des Landschaftssc hutzgebietes 21 („Aaniederung Hohen- 
holte bis Mecklenbeck“). 
Am Stodtbrockweg befindet sich in ca. 80 m Entfernu ng zur Straßentrasse das Naturdenk- 
mal Nr. 663, eine Stieleiche mit einem Kronendurchmesser von 22 m. 
 
Auswirkungen der Planung / Maßnahmen zur Vermeidung bzw. Minderung 
Die neue Umgehungsstraße hat eine Länge von ca. 1,9  km und bindet über zwei Kreisver- 
kehre im Süden an die Roxeler Straße und im Norden an die Havixbecker Straße an. Sie 
wird in leichter Dammlage (ca. 1 m über Ursprungsge lände) geführt. Die Straße hat eine 
Gesamtbreite von 7,50 m (3,75 m pro Fahrbahn). 
 
 
Die Trasse verläuft auf einer Länge von rd. 700 m i nnerhalb des Landschaftsschutzgebietes 
„Aaniederung Hohenholte bis Mecklenbeck“. Zur Reali sierung der Straße muss das Land- 
schaftsschutzgebiet im betreffenden Bereich aufgehoben werden. Ein entsprechendes Ände- 
rungsverfahren ist von der Bezirksregierung als höh erer Landschaftsbehörde durchzuführen. 
Die Aufhebung des Landschaftsschutzes muss vor Satz ungsbeschluss durch die höhere

Begründung Seite 12  
Bebauungsplan Nr. 485 
Stand: Offenlegung 
Landschaftsbehörde vollzogen werden, damit der Beba uungsplan Rechtskraft erlangen 
kann. 
 
Bedingt durch die Trassenführung im Bereich von Bio topen mit zumeist geringerer Bedeu- 
tung ist der unmittelbare Verlust der Lebensräume f ür die Tier- und Pflanzenwelt weniger 
erheblich. Der Eingriff in Gehölzstrukturen mit höh erer Bewertung beläuft sich auf rund 2.500 
m². 
 
Folgende Biotoptypen werden durch den Eingriff in Anspruch genommen: 
 
− Kleingehölze 
− Wirtschaftsgrünland 
− Acker 
− Garten, -brache, Obstwiese 
− Baumschule 
− Sonstige anthropogen bedingte Biotope (Raine, Säum e etc) 
− Gräben / Gewässer 
 
 
Abb. 1:  Untersuchungsgebiet und Eingriffsraum des Landschaftspflegerischen Begleitplans 
 
 
Zu berücksichtigen ist neben der unmittelbaren Inan spruchnahme von Flächen auch die Zer- 
schneidung des Landschaftsraumes im Norden von Roxe l, die auch den Biotopverbund be- 
einträchtigen wird. Betroffene Strukturen sind: 
 
− Grünland zwischen Hof Schulze Stodtbrock und Regen rückhaltebecken im Bau- 
gebiet Roxel Nord  
− Gräben und Säume entlang des Stodtbrockweges

Begründung Seite 13  
Bebauungsplan Nr. 485 
Stand: Offenlegung 
− Grabenartig ausgebautes Gewässer und Säume entlang  der Woortstiege 
− Feldhecke nordöstlich Hof Schulze Stodtbrock (rand lich tangiert) 
 
Besondere Leitstrukturen für den Biotopverbund, z.B . strukturreiche Hecken oder Gewässer- 
läufe, werden durch die Straße nicht zerschnitten. 
 
Eingriffsregelung 
Der geplante Bau der Umgehungsstraße stellt aufgrun d der mit der Realisierung des Bebau- 
ungsplans einhergehenden Verluste von Biotopstruktu ren und Teillebensräumen, der damit 
verbundenen Unterbrechung bzw. Einschränkung von We chselbeziehungen zwischen den 
einzelnen Biotopstrukturen sowie der Überbauung von  bisher versickerungsfähigen und of- 
fenporigen Flächen einen erheblichen und nachhaltig en Eingriff in Natur und Landschaft ge- 
mäß § 4 Landschaftsgesetz NRW dar.  
 
Für die geplante Straße einschließlich Nebenanlagen  (Radweg, Böschungen, Bankette, 
Straßenentwässerung etc.) werden Verkehrsflächen bz w. Verkehrgrünflächen in einem Ge- 
samtumfang von insgesamt ca. 6,9 ha festgesetzt. Die versiegelte Fläche beläuft sich auf ca. 
3,2 ha. Unter Berücksichtigung bereits bestehender Versiegelungen beträgt die Neuversie- 
gelung ca. 2,3 ha. 
 
 
Vermeidungs- und Verminderungsmaßnahmen 
 reduzieren das mit dem Planvorhaben ver- 
bundene Konfliktpotential. Hierzu zählt der Schutz von erhaltenswerten Bäumen in Trassen- 
nähe, insbesondere der Schutz des Naturdenkmals am Stodtbrockweg. Zur Einbindung der 
Straße in den Landschaftsraum erfolgt eine umfassen de Bepflanzung, insbesondere die 
Pflanzung einer durchgehenden, straßenbegleitenden Baumreihe sowie die Gestaltung und 
Eingrünung der neu eingerichteten Kreisverkehre. Ei ne detaillierte Aufstellung der Maßnah- 
men ist dem landschaftspflegerischen Begleitplan zu entnehmen. 
 
Als Ausgleichsmaßnahmen 
 sind folgende Maßnahmen vorgesehen: 
 
A1 / A2  Kulissenpflanzung mit Eichenüberhältern (5.990 m²) 
Südlich der Umgehungsstraße zwischen Havixbecker St raße im Westen und Kreisverkehr 
Stodtbrockweg im Südosten werden zur landschaftlich en Einbindung des Straßenkörpers 
und zur Abschirmung der südlich gelegenen Siedlungs flächen 3 – 5-reihige Feldhecken auf 
einem 7,00 m breiten Pflanzstreifen im Anschluss an  die Straßenentwässerungsmulde ange- 
legt. Die Kulissenpflanzung erhält eine lang ausgez ogene Randlinie und einen vorgelagerten 
Saum und setzt sich aus alters- und höhenstrukturie rten Gehölzen der Pflanzliste mit jahres- 
zeitlich unterschiedlichen Blüh- und Fruchtaspekten  zusammen. In die Feldhecke werden 
horstartig Eichen als Hochstamm und Heister eingebracht, die sich zu Eichenüberhältern, als 
landschaftstypisches Element der Münsterländer Park landschaft, entwickeln. Die Randberei- 
che werden mit einer kräuterreichen Wiesenmischung eingesät (RSM 7.1.2) 
 
Durch den Verzicht auf einen im LBP noch berücksich tigten Lärmschutzwall wird die frei 
werdende Fläche analog der Ausgleichsflächen A1/A2 entwickelt, um den notwendigen Ge- 
samtausgleich herstellen zu können. 
 
A3 Anlage von einem Feldgehölz (560 m²) 
Östlich des Wendehammers wird ein Feldgehölz mit la ng ausgezogener Randlinie und vor- 
gelagertem Gehölzsaum angelegt. Es werden höhen- un d altersstrukturierte Bestände mit 
jahreszeitlich unterschiedlichen Blüh- und Fruchtas pekten aus standortheimischen Gehölzen 
entwickelt.

Begründung Seite 14  
Bebauungsplan Nr. 485 
Stand: Offenlegung 
A4  Ergänzung der vorhandenen Feldhecke (1.885 m²) 
Nordwestlich von Hof Stodtbrock wird die vorhandene  Feldhecke durch Gehölzpflanzungen 
mit vorgelagertem Saum ergänzt.  
 
A5  Kulissenpflanzung mit Eichenüberhältern / östlich (3.380 m²) 
Auf der Nordostseite der Umgehungsstraße zwischen K reisverkehr Stodtbrockweg im Nord- 
westen und Bredeheide im Südosten wird zur landscha ftlichen Einbindung des Straßenkör- 
pers in einem durch die Naherholung stark frequenti erten Raum eine 3-5 -reihige Feldhecke 
auf einem 7,00 m breiten Pflanzstreifen im Anschlus s an die Straßenböschung angelegt. In 
die Feldhecke werden, wie bei den Maßnahmen A1 und A2, horstartig Eichen eingebracht, 
die sich zu Eichenüberhältern, als landschaftstypis ches Element der Münsterländer Park- 
landschaft, entwickeln.  
 
A6  Anlage einer Wallhecke (780 m²) westlich von Hof Stodtbrock 
Zur Abschirmung der Hofstelle wird ein max. 2,00 m hoher Wall mit weich ausgezogenen 
Böschungen modelliert. Die Wallbepflanzung erfolgt aus standortgerechten höhen- und al- 
tersstrukturierten Laubgehölzen.  
 
A7  Anlage einer Baumreihe aus Zierbirnen (850 m²) 
Auf der Südseite des Stodtbrockwegs wird eine Baumr eihe aus Zierbirnen als gliederndes 
und belebendes Landschaftselement an einem für die Naherholung bedeutenden Radweg 
angelegt. Es werden insgesamt 40 Zierbirnen als Hochstamm gepflanzt. 
 
A8  Anlage Feldhecke westlich der Hofstelle (610 m²) 
Zur landschaftlichen Einbindung des Hofraums wird w estlich einer Hofstelle an der Brede- 
heide eine Feldhecke aus standortgerechten, höhen- und altersstrukturierten Laubgehölzen 
gepflanzt. 
 
Bei der Gegenüberstellung der Planung und der Besta ndssituation zeigt sich, dass mit den 
beschriebenen Maßnahmen die vorhabensbedingten Eing riffe in Natur und Landschaft weit- 
gehend innerhalb des Plangebietes kompensiert werde n können. Die Maßnahmen außer- 
halb des Plangebietes (A7 und A8) sind vor Satzungsbeschluss noch abzusichern.  
 
 
7.4.3 Boden  
 
Umweltbeschreibung / -bewertung 
Der Landschaftsraum wird geologisch durch Mergelges tein bzw. die Grundmoräne bestimmt, 
die mit Flugsand und Löß unterschiedlicher Mächtigk eit bedeckt sind. Bei den anstehenden 
Böden handelt es sich vorwiegend um sandig-lehmige Böden, die durch Staunässe geprägt 
sind. Hinsichtlich ihrer Funktionen im Naturhaushal t, z.B. als Filter- und Puffermedium wei- 
sen diese Böden eine mittlere-hohe Bedeutung auf. B öden von besonderer Schutzwürdigkeit 
finden sich im Trassenverlauf nicht. Das natürliche  Ertragspotenzial ist bei Bodenwertzahlen 
von 50-60 als durchschnittlich zu bezeichnen. 
 
Westlich der Havixbecker Straße tangiert die Planun g die Altlast-/Verdachtsfläche Nr. 539. 
Es handelt sich um eine Abgrabungsfläche, die mit B oden und Bauschutt verfüllt wurde. Un- 
tersuchungen zur Gefährdungsabschätzung im Jahr 199 3 zeigten Auffüllungen im südwestli- 
chen Bereich der Fläche. Im nordöstlichen Bereich d er Altlast-/ Verdachtsfläche (angrenzend 
zur geplanten Straßenbaumaßnahme), wurden keine Auf füllungen festgestellt. Untersuchun- 
gen waren hier nicht erforderlich.

Begründung Seite 15  
Bebauungsplan Nr. 485 
Stand: Offenlegung 
 
Auswirkungen der Planung / Maßnahmen zur Vermeidung bzw. Minderung 
Innerhalb des zur Verfügung stehenden Trassenkorrid ors ergibt sich kaum ein Spielraum zur 
Verkürzung der Trasse, so dass mit der Planung Bode nversiegelungen auf das notwendige 
Maß beschränkt werden. Die insgesamt neu versiegelt e Fläche beläuft auf ca. 2,3 ha. Be- 
reits versiegelte Flächen werden in einem Umfang vo n ca. 0,9 ha in Anspruch genommen. 
Der erforderliche Ausgleich für die Eingriffe in de n Boden wird im Landschaftspflegerischen 
Begleitplan dargelegt. 
 
In unmittelbarer Trassennähe kann es zu Anreicherun g von Schadstoffen durch den Kfz-
Verkehr kommen. 
 
 
7.4.4 Wasser 
 
Umweltbeschreibung /-bewertung 
Oberflächengewässer: 
 
Im Bereich der Planung befinden sich mehrere namenl ose Fließgewässer, die alle in die 
Münstersche Aa entwässern (Nr. 3323000.3, 3323000.3 1, 3323000,32, 3323000.93 und 
3323000.61). Die Strukturgüte des Gewässers 3323000.61 entlang der Woortstiege ist durch 
den Ausbau des Profils als naturfern zu bezeichnen. Das Gewässer 3323000.93 ist zwischen 
dem Regenrückhaltebecken des Neubaugebietes Roxel-N ord und dem Hof Stodtbrock ver- 
rohrt. Ebenso verrohrt ist der weitere Verlauf des Gewässers 3323000.3 im Bereich der 
Baumschule. 
 
Stillgewässer oder Teiche sind im näheren Umfeld der Straßentrasse nicht vorhanden. 
 
Grundwasser: 
 
Oberflächennahes Grundwasser liegt im Untersuchungs raum nicht vor. Kleinräumig sind 
nach den Daten der Bodenkarte 1:50.000 Grundwassers tände ab 1,30 m Tiefe anzutreffen. 
Aufgrund der geologischen Zusammensetzung des Unter grundes besteht keine besondere 
Empfindlichkeit des Grundwassers. Die Grundwasserne ubildung liegt mit 200-300 mm/Jahr 
im mittleren Bereich. 
 
Auswirkungen der Planung / Maßnahmen zur Vermeidung  bzw. Minderung 
Die Trasse quert an drei Stellen ein Fließgewässer.  Dabei sind in zwei Fällen verrohrte Ge- 
wässerabschnitte betroffen. Auch das dritte betroff ene Gewässer ist aktuell von verhältnis- 
mäßig geringer ökologischer Bedeutung. Die Gewässer querungen erfordern in Abhängigkeit 
von der Intensität der Maßnahmen ein wasserrechtlic hes Zulassungsverfahren nach § 99 
Landeswassergesetz bzw § 31 Wasserhaushaltsgesetz. Die entsprechenden wasserrechtli- 
chen Verfahren werden parallel zum Bauleitplanverfa hren eingeleitet. Grundsätzliche Be- 
denken wurden seitens der Unteren Wasserbehörde nicht geäußert. 
 
Im Bereich der Bredeheide verläuft die Trasse auf r d. 280 m Länge parallel zu einem Fließ- 
gewässer. In diesem Abschnitt ist ein lang gestreck tes Regenrückhaltebecken vorgesehen, 
in das die Straßenseitengräben entwässern bevor sie  dem Gewässer zugeleitet werden. 
Eine maßgebliche Beeinträchtigung des Gewässers ergibt sich daraus nicht. 
 
Die unvermeidlichen Eingriffe in den Wasserhaushalt  werden im Rahmen der Eingriffsrege- 
lung berücksichtigt und ausgeglichen.

Begründung Seite 16  
Bebauungsplan Nr. 485 
Stand: Offenlegung 
 
7.4.5 Klima/Luft 
 
Umweltbeschreibung /-bewertung 
Das gesamte Planungsgebiet liegt innerhalb von Bere ichen mit typischem Freilandklima. 
Durch die leicht gewellte Topographie (Riedel und K uppen) kann Kaltluft, die sich auf den 
offenen Freiflächen bildet, dem Relief folgend in d ie Talauen (Aatal) abfließen, sofern keine 
Strömungshindernisse (z.B. Autobahn) dem entgegenstehen. 
 
Die Luftbelastung im Untersuchungsraum ist überwieg end auf die allgemeine Grundbelas- 
tung beschränkt. Im unmittelbaren Umfeld stark befa hrener Straßen ist eine erhöhte Luft- 
schadstoffbelastung nicht auszuschließen.  
 
Auswirkungen der Planung / Maßnahmen zur Vermeidung bzw. Minderung  
Mit der Verlagerung des Durchgangsverkehrs auf die Umgehungsstraße kann ein Beitrag zur 
Minderung der innerörtlichen Luftschadstoffbelastun g erzielt werden. Neben der generellen 
Verminderung der Verkehrszahlen wirkt sich auch der  geringere Ausstoß im Bereich 
schlechter durchlüfteter innerörtlicher Lagen posit iv aus. Da die Ortsumgehung durch gut 
belüftete Bereiche geführt wird und keine Gebäude i n unmittelbarer Trassennähe liegen, ist 
eine potenzielle Erhöhung der Luftschadstoffe in diesem Bereich vernachlässigbar.  
 
 
7.4.6 Landschaft 
 
Umweltbeschreibung /-bewertung 
Die Landschaft nördlich von Roxel ist geprägt durch  den typischen Wechsel von landwirt- 
schaftlichen Flächen, Hecken und Baumreihen, kleine n Wäldchen sowie einzeln stehenden 
Gehöften und Wohnhäusern. Das Plangebiet selber ist  nur mäßig mit gliedernden Land- 
schaftsstrukturen ausgestattet. Besonders markant s ind der Baumbestand bei Schulze 
Stodtbrock, das Wäldchen östlich der Fa. Waldeck, e ine langgezogene Hecke nördlich des 
Stodtbrockweges und insbesondere das am Stodtbrockweg gelegene Naturdenkmal Nr. 663. 
 
Der Landschaftsraum nördlich von Roxel ist in der G rünordnung als Grünzug „Westliches 
Aatal“ ausgewiesen. Die Grünzüge sind innerhalb des Stadtgebietes für die Stadtgliederung, 
Erholung und Stadtökologie von Bedeutung. Als wicht ige erholungsrelevante Wegeverbin- 
dung ist in der Grünordnung der Stodtbrockweg darge stellt, von dem aus der Erholungsraum 
nördlich von Roxel einerseits über die Bredeheide m it dem Aatal und Gievenbeck und ande- 
rerseits mit Nienberge und dem Grünzug Vorbergs Hügel verknüpft ist. 
Der östliche Teil des Gebietes liegt innerhalb des Landschaftsschutzgebietes „Aaniederung 
Hohenholte bis Mecklenbeck“. Vorbelastungen der Landschaft ergeben sich durch die Auto- 
bahn A1, insbesondere durch Lärmimmissionen, sowie durch die im Westen das Plangebiet 
kreuzende 380 kV Hochspannungsleitung. 
 
Auswirkungen der Planung / Maßnahmen zur Vermeidung bzw. Minderung  
Der Verlust von Gehölzelementen, die Verkleinerung des Offenlandbereiches und der Bau 
der Umgehungsstraße führen visuell zu deutlich wahr nehmbaren Veränderungen des Orts- 
und Landschaftsbildes. Mit den geplanten landschaft spflegerischen Maßnahmen wird das 
Landschaftsbild mittels umfangreicher Gehölzpflanzu ngen (z. B. Baumreihe an der Umge- 
hungsstraße, Anlage von neuen Feldgehölzen und Kuli ssenpflanzungen, Baumpflanzungen 
im Bereich der Kreisverkehre) innerhalb und z.T. außerhalb des Plangebietes neu gestaltet.  
 
Mit den beschriebenen landschaftspflegerischen Maßn ahmen für das Untersuchungsgebiet 
erfolgen eine Neugestaltung des Landschafts-/Ortsbi ldes und eine Einbindung des Planvor- 
habens in das Ortsbild; der Ortsrand von Roxel wird neu definiert.

Begründung Seite 17  
Bebauungsplan Nr. 485 
Stand: Offenlegung 
 
7.4.7 Kulturgüter und sonstige Sachgüter 
 
Umweltbeschreibung /-bewertung 
Im Nahbereich der Planung befinden sich folgende Baudenkmale: 
 
- Stodtbrockweg 33, Fachwerkspeicher (gebaut 1816) 
- Stodtbrockweg 34, Fachwerkspeicher (gebaut Anfang  19. Jahrhundert) 
- Stodtbrockweg 34, Wegekapelle (gebaut 1854) 
 
Innerhalb des Plangebietes befinden sich nach derze itigem Kenntnisstand keine Boden- 
denkmale im Sinne des Denkmalschutzgesetzes NW. Bei  Bodeneingriffen in einer über 
Jahrhunderte hinweg besiedelten Kulturlandschaft kö nnen jedoch jederzeit archäologische 
Funde und Befunde auftreten  sowie Bodendenkmale entdeckt werden.  
 
Sachgüter sind, abgesehen von den landwirtschaftlic hen und gärtnerischen Nutzflächen so- 
wie den querenden Erschließungswegen im Verlauf der  Trasse nicht anzutreffen. Die Freiflä- 
chen sind im Flächennutzungsplan als „Flächen mit b esonderer Bedeutung für die Landwirt- 
schaft“ gekennzeichnet. 
 
Auswirkungen der Planung / Maßnahmen zur Vermeidung bzw. Minderung  
Nennenswerte Auswirkungen auf die örtlichen Kulturg üter sind nicht anzunehmen. Ein Ein- 
griff in die gewachsene Kulturlandschaft ist unverm eidlich. Besondere Empfindlichkeiten des 
Landschaftsraumes sind in diesem Zusammenhang allerdings nicht gegeben.  
 
Im Plangebiet potentiell vorhandene Bodendenkmäler können bei Bodeneingriffen empfind- 
lich beeinträchtig und zerstört werden. Die Auswirk ungen können dadurch gemindert wer- 
den, dass entdeckte Bodendenkmäler geborgen sowie dokumentiert werden. 
 
Den Umgang mit Bodendenkmälern regelt das Denkmalsc hutzgesetz NW. Gemäß § 15 
DSchG ist die Entdeckung eines Bodendenkmals unverz üglich der Stadt (Tel. 
0251/4926148) oder der LWL- Archäologie für Westfal en, Bröderichweg 35, 48159 Münster 
anzuzeigen. Die Fundstelle ist nach § 16 DSchG unve rändert zu erhalten. Der Baubeginn ist 
rechtzeitig 2 Wochen vor Maßnahmebeginn anzuzeigen.  Der Bebauungsplan enthält einen 
entsprechenden Hinweis. 
 
Eine Inanspruchnahme der landwirtschaftlichen Flächen mit besonderer Bedeutung für die 
Landwirtschaft ist bei Realisierung der Planung unvermeidbar (vgl. § 1a (2) BauGB). 
 
 
7.4.8  Wechselwirkungen der Schutzgüter 
 
Umweltbeschreibung /-bewertung 
Wechselwirkungen von erheblicher Relevanz sind nich t erkennbar. Wechselseitige Auswir- 
kungen werden ansonsten unter den einzelnen betrach teten Schutzgütern beschrieben und 
bewertet. 
 
 
7.4.9  Zusammenfassung der erheblichen nachteiligen  Umweltauswirkungen 
 
Als erheblich nachteilige Umweltauswirkungen sind s olche Wirkungen zu verstehen, die 
auch unter Berücksichtigung von vorgesehenen Maßnah men zur Vermeidung, zur Minde- 
rung und zum Ausgleich die Umwelt beeinträchtigen. Die Erheblichkeit der Auswirkungen auf 
die einzelnen Schutzgüter ist in der nachstellenden Tabelle zusammengefasst worden.

Begründung Seite 18  
Bebauungsplan Nr. 485 
Stand: Offenlegung 
 
Schutzgut Umweltauswirkung Erheblichkeit 
Lärmimmissionen führen nicht zu Ansprüchen nach der  
Verkehrslärmschutzrichtlinie; die Orientierungswert e der 
DIN 18005 werden vorhabenbedingt nur geringfügig 
überschritten; in der Ortsdurchfahrt Roxel sind deu tliche 
Entlastungswirkungen zu erwarten. 
 
Menschen 
 
Die Erholungsinfrastruktur bleibt erhalten oder wir d wie- 
der hergestellt. Anpflanzungen führen zur landschaftsge- 
rechten Einbindung. Beeinträchtigungen verbleiben 
durch Lärmimmissionen im Landschaftsraum. 
 
Pflanzen 
und Tiere 
Keine Inanspruchnahme bedeutsamer Lebensräume. 
Eingriff wird durch Ausgleichsmaßnahmen vollständig  
kompensiert. 
 
Boden Neuversiegelung von Boden;  
Wasser Verminderung Grundwasserneubildung bei mittl erer 
Neubildungsrate; Kreuzung von drei Gewässerläufen mit 
erheblicher Vorbelastung (Verrohrung bzw. naturfern) 
 
Klima / Luft Kleinräumig wirksame Klimarelevanz, ve rminderte Luft- 
belastung im Ortskern von Roxel 
- 
Landschaft Umfassende Eingrünung bewirkt landschaft sgerechte 
Einbindung der grundsätzlich als Störelement in der  
Landschaft wirksamen Straße. 
/ 
Kultur- und 
Sachgüter 
Für Kulturgüter vermutlich ohne Relevanz. 
Inanspruchnahme von landwirtschaftlichen Nutzfläche n 
mit hoher Bedeutung für die Landwirtschaft. 
 
Wechsel- 
wirkungen 
Keine spezifische Relevanz. - 
 sehr erheblich /  erheblich /  wenig erheblich / - nicht erheblich 
Tabelle 4:  Erhebliche Umweltauswirkungen 
 
 
7.5  Nichtdurchführung der Planung (Prognose Null-V ariante) 
 
Der Verzicht auf die Planung hätte zur Folge, dass die sehr starke verkehrliche Belastung 
des Ortskerns von Roxel mit mehr als 15.000 Kfz/DTV  (2020) erhalten bliebe. Die hohe Ver- 
kehrsbelastung und die entsprechenden Immissionen s owie die innerörtliche Trennwirkung 
der Straße könnten nicht gemindert werden.  
 
Für den Landschaftsraum würde sich ein Verzicht auf  die Straße positiv auswirken. Die ü- 
berwiegende landwirtschaftliche Nutzung des Gebietes bliebe bis auf weiteres erhalten. 
 
 
7.6  Anderweitige Planungsmöglichkeiten 
 
Auf der Grundlage einer Raumempfindlichkeitsuntersu chung wurde im Rahmen der Umwelt- 
verträglichkeitsstudie (UVS) eine nördliche Umfahru ng Roxels empfohlen. Im detaillierten 
Variantenvergleich der UVS wurden fünf Varianten un tersucht. Die eigentliche Differenzie- 
rung der Varianten bezieht sich jedoch -abgesehen v on der Variante 4- überwiegend auf den 
westlich der Havixbecker Str. gelegenen Teilabschni tt. Östlich der Havixbecker Straße sind 
die Varianten 2, 3 und 3a deckungsgleich und die Va riante 1 verschwenkt nur im Anschluss- 
bereich mit der Havixbecker Str. leicht nach Norden . Die Variante 1 kommt dabei insgesamt 
der im Bebauungsplan festgelegten Trassenvariante a m nächsten. Die in der UVS favorisier-

Begründung Seite 19  
Bebauungsplan Nr. 485 
Stand: Offenlegung 
te ortsnahe Variante 4 ist durch die zwischenzeitli ch im FNP dargestellten Wohnbauflächen 
im Norden und Westen von Roxel sowie durch das im B ebauungsplan Nr. 488 festgesetzte 
Gewerbegebiet (Erweiterung Fa. Waldeck) bzw. eine geplante Kleingartenanlage obsolet. 
 
FNP 
 
Abb. 2:  Übersicht der in der UVS untersuchten Varianten 1, 2, 3, 3a und 4, ergänzt um ein 
Teilstück der Trassenführung des FNP 
 
Für das Teilstück des Bebauungsplanes zwischen Roxeler Straße und Havixbecker Str. kann 
die in der UVS vorgenommene Rangfolge in der Bewertung der Varianten nicht übernommen 
werden, da die in Betracht kommenden Varianten in d iesem Abschnitt einen annähernd de- 
ckungsgleichen Verlauf haben. Die schlechteste Bewertung der Variante 1 in der UVS beruht 
auf starken Eingriffen in Natur und Landschaft, die  sich erst im weiteren Trassenverlauf er- 
gäben, wenn die Weiterführung analog der Linienfind ung aus der UVS erfolgen würde. Dies 
ist im zwischenzeitlichen fortgeschriebenen Flächen nutzungsplan jedoch nicht vorgesehen. 
Die „FNP-Trasse“ schwenkt vielmehr von der Havixbec ker Straße kommend in etwa in den 
Verlauf der Variante 2 ein (vgl. Abb.), die in der UVS als zweitgünstigste Variante herausge- 
stellt wurde.  
 
Andere Varianten kommen grundsätzlich nicht in Betr acht, da sie entweder außerhalb des in 
der UVS ermittelten konfliktarmen Korridors liegen oder aus baulichen bzw. verkehrlichen 
Zwängen nicht realisierbar sind. 
 
Eine innerörtliche Ausbauvariante wird nach Durchfü hrung einer städtebaulichen Bewertung 
nicht in Betracht gezogen, da eine Aufweitung der V erkehrsflächen im Ortskern von Roxel 
nicht möglich ist. 
 
Anderweitige Planungsmöglichkeiten kommen daher für  das dem Bebauungsplan zu Grunde 
liegende Teilstück faktisch nicht in Betracht. Für eine etwaige Weiterführung ist jedoch zu 
beachten, dass durch den gewählten Anschlusspunkt a n die Havixbecker Str. eine den Vari- 
anten 2, 3 oder 3a entsprechende Fortführung nicht mehr möglich sein wird.

Begründung Seite 20  
Bebauungsplan Nr. 485 
Stand: Offenlegung 
 
 
7.7  Überwachung (Monitoring) 
 
Die Gemeinden sind verpflichtet, die erheblichen Um weltauswirkungen, die auf Grund der 
Durchführung der Bauleitpläne entstehen, zu überwac hen. Sie werden damit in die Lage 
versetzt, nachteilige Auswirkungen frühzeitig zu er mitteln und ggf. geeignete Maßnahmen 
zur Abhilfe zu ergreifen. 
 
Im Rahmen der Pflege und Unterhaltung der städtisch en Ausgleichsflächen erfolgt eine kon- 
tinuierliche Überwachung der Funktionsfähigkeit der vorgesehenen Ausgleichsmaßnahmen. 
Sofern sich nach Abschluss des Verfahrens Erkenntni sse über erhebliche Umweltauswir- 
kungen im Zuge der Durchführung des Bebauungsplanes  ergeben, sind die zuständigen 
Behörden verpflichtet, die Stadt entsprechend zu unterrichten (§ 4 Abs. 3 BauGB). 
 
 
7.8  Zusammenfassung 
 
Zur Entlastung des Ortsteiles Roxel vom Durchgangsv erkehr soll eine Ortsumgehung einge- 
richtet. In einem ersten Abschnitt sollen mittels B ebauungsplan die Rahmenbedingungen für 
einen ersten Abschnitt zwischen Roxeler Straße im O sten und Havixbecker Straße im Wes- 
ten geschaffen werden. Die Trasse verläuft nördlich  des neuen Wohngebietes Roxel Nord 
durch überwiegend ackerbaulich bzw. als Baumschule genutztes Gelände. Der Verlauf der 
Trasse beruht auf den Ergebnissen einer vorgelagerten Umweltverträglichkeitsstudie. 
 
Der Umweltbericht fasst die geprüften Umweltauswirk ungen der Planung zusammen und 
bewertet diese umweltfachlich. Der mit der Planung einhergehende unvermeidliche Eingriff in 
Natur und Landschaft, insbesondere die Neuversiegel ung von rd. 2,3 ha, wird durch Aus- 
gleichsmaßnahmen innerhalb und außerhalb des Geltun gsbereiches des Bebauungsplanes 
kompensiert. Außerhalb des Bebauungsplanes werden h ierfür Flächen in Nachbarschaft 
zum Eingriff herangezogen und aufgewertet. Zur Mini mierung des Eingriffs erfolgt eine mög- 
lichst gute Einbindung des Straßenkörpers gegenüber  der freien Landschaft durch Anpflan- 
zungen.  
 
Die Trasse verläuft auf einer Länge von rd. 700 m i nnerhalb des Landschaftsschutzgebietes 
„Aaniederung Hohenholte bis Mecklenbeck“. Zur Reali sierung der Straße muss das Land- 
schaftsschutzgebiet im betreffenden Bereich von der  Bezirksregierung als höherer Land- 
schaftsbehörde aufgehoben werden.  
 
Mit der Realisierung der Planung sind keine Lärmimm issionen verbunden, die zu Anspruchs- 
voraussetzungen nach der Verkehrslärmschutzverordnu ng führen würden. Aktive oder pas- 
sive Maßnahmen zum Schallschutz sind nicht erforder lich. Die Orientierungswerte der DIN 
18005 als Vorsorgestandard werden Vorhaben bedingt an einzelnen Gebäuden im Nahbe- 
reich der Trasse geringfügig überschritten. Im Bere ich der Anbindung der Ortsumgehung an 
die Roxeler Straße sowie der weiteren Ortsdurchfahr t von Roxel sind Entlastungen der 
Lärmbelastung festzustellen. 
 
Die Trasse quert an drei Stellen ausgebaute Fließge wässerabschnitte. Die Gewässerque- 
rungen erfordern wasserrechtliche Zulassungsverfahr en nach § 99 Landeswassergesetz 
bzw. § 31 Wasserhaushaltsgesetz. 
 
Mit der Planung ist gemäß den Darstellungen im Fläc hennutzungsplan die Inanspruchnahme 
landwirtschaftlicher Nutzflächen mit besonderer Eignung für die Landwirtschaft verbunden.

Begründung Seite 21  
Bebauungsplan Nr. 485 
Stand: Offenlegung 
Die mit der Planung verbundenen nachteiligen Auswirkungen auf die Umwelt können mit den 
vorgesehenen Maßnahmen zur Vermeidung, zur Minderun g und zum Ausgleich insgesamt 
weitestgehend kompensiert werden. Verbleibende Umwe ltauswirkungen ergeben sich durch 
den Verlust von Boden bzw. Freiflächen mit besonderer Funktion für die Landwirtschaft. 
 
 
8. Gesamtabwägung 
 
Die Ortsdurchfahrt Roxel ist derzeit mit ca. 15.000  Kfz/24 h außerordentlich stark belastet. 
Das Verkehrsaufkommen wird bis zum Jahr 2020 auf ca . 16.000 Kfz/24 h weiter ansteigen. 
Mehr als 50 % des Gesamtverkehrsaufkommens in der O rtsdurchfahrt werden durch den 
Pendlerverkehr aus dem westlichen Münsterland verursacht. 
 
Mit dem Bebauungsplan Nr. 485: Roxel – Nordumgehung  zwischen Havixbecker Straße und 
Roxeler Straße sollen die planungsrechtlichen Vorau ssetzungen für den Neubau einer nörd- 
lichen Umfahrungsstraße für Roxel geschaffen werden . Mit dem Bau dieser Umfahrungs- 
straße kann das Gesamtverkehrsaufkommen in der Orts durchfahrt auf ca. 6.000 Kfz/24 h 
(Prognose 2020) reduziert werden. Die Lärmbelastung  im Ortskern sowie die starke Trenn- 
wirkung durch das hohe Verkehrsaufkommen können deutlich gemindert werden. 
 
Im Rahmen der Planung zur Nordumgehung wurde eine U mweltverträglichkeitsstudie er- 
stellt, in der verschiedene Trassenvarianten unters ucht und bewertet wurden. Die gewählte 
Trasse hat sich auch vor dem Hintergrund der weiter en städtebaulichen Entwicklung Roxels 
als die günstigste Trasse ergeben.  
 
Mit dem Neubau der Umgehungsstraße ist ein Eingriff  in Natur und Landschaft verbunden. 
Im Rahmen der Aufstellung des Landschaftspflegerisc hen Begleitplanes wurden Eingriff und 
Ausgleich mit dem Ergebnis bilanziert, dass 
der mit der Planung einhergehende unver- 
meidliche Eingriff in Natur und Landschaft, insbeso ndere die Neuversiegelung von 
rd. 2,3 ha, durch Ausgleichsmaßnahmen innerhalb und  außerhalb des Geltungsbe- 
reiches des Bebauungsplanes kompensiert werden kann. 
 
Durch die von der neuen Straßentrasse ausgehenden L ärmimmissionen werden an 
keiner Stelle die Immissionsgrenzwerte der 
16. BImSchV überschritten, so dass keine 
aktiven und passiven Lärmschutzmaßnahmen vorgesehen  werden müssen. Ebenso sind 
durch die von der Straße ausgehenden Luftschadstoff immissionen keine erheblichen Aus- 
wirkungen auf die Luftqualität bzw. eine Überschrei tung der Grenzwerte der 22. BImSchV zu 
erwarten. Hingegen ist im Bereich der Ortsdurchfahr t von Roxel durch die Reduzierung des 
innerörtlichen Verkehrs von einer Verminderung der Luftschadstoffe auszugehen. 
 
Die geplante Trasse beansprucht weitgehend als Acker genutzte landwirtschaftliche Flächen. 
Durch die damit verbundenen Flächenverluste und das  Entstehen von kleineren Restflächen 
greift die Planung erheblich in die wirtschaftliche n Verhältnisse der betroffenen Landwirte 
ein. Im Rahmen der durchzuführenden Grunderwerbsver handlungen muss daher geprüft 
werden, ob durch die Bereitstellung von Ersatzfläch en die wirtschaftlichen Verluste ausgegli- 
chen bzw. kompensiert werden können.

Begründung Seite 22  
Bebauungsplan Nr. 485 
Stand: Offenlegung 
 
9. Flächenbilanz 
 
Plangebietsgröße      = 9,0 ha           100 % 
Verkehrsfläche (davon Verkehrsgrün 3,3 ha)  = 6,9 h a             77 % 
Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege 
und zur Entwicklung von Natur und Landschaft  = 2,1  ha             23 % 
 
 
10. Durchführungsmaßnahmen 
 
Zur Verwirklichung des Bebauungsplanes sind als Maß nahmen zur Ordnung des Grund und 
Bodens freihändige vertragliche Vereinbarungen zwis chen der Stadt Münster und den betei- 
ligten Grundstückseigentümern vorgesehen, und, fall s diese Verhandlungen nicht zum Ziel 
führen, hilfsweise die Enteignung. 
 
Zur Beurteilung der Auswirkungen der Planung auf di e unterschiedlichen Bedürfnisse der 
Bevölkerung, -insbesondere auf die sozialen, wirtsc haftlichen und kulturellen Bedürfnisse, 
die Belange der Familien, der jungen, alten und beh inderten Menschen sowie die unter- 
schiedliche Auswirkungen auf Frauen und Männer- wur den die zuständigen Ämter, Behör- 
den und sonstigen Träger öffentlicher Belange betei ligt. Während dieser Behördenbeteili- 
gungen sowie während der Beteiligungen der Bürgerin nen und Bürgern im Planverfahren 
wurden keine weiteren Anhaltspunkte ersichtlich die  eine nicht berücksichtigte Betroffenheit 
der verschiedenen Bevölkerungsgruppen erkennen lassen. 
 
Die Verwirklichung des Bebauungsplanes wird sich au f die persönlichen Lebensumstände 
der im Umfeld des Plangebietes lebenden und arbeite nden Menschen zwar auswirken, 
nachteilige Auswirkungen in wirtschaftlicher und so zialer Hinsicht sind jedoch nicht ersicht- 
lich. Ein Sozialplan ist daher nicht erforderlich. 
 
Der Ausbau soll auf der Grundlage des Bebauungsplan es erfolgen. Ein Ausbau in Teilab- 
schnitten bleibt vorbehalten. 
 
 
Diese Begründung dient gemäß § 9 (8) Baugesetzbuch als Anlage zum Entwurf des 
Bebauungsplanes Nr. 485: Roxel – Nordumgehung zwisc hen Havixbecker Straße 
und Roxeler Straße. 
 
 
Münster, 
Der Oberbürgermeister 
In Vertretung 
 
 
 
Schultheiß 
Stadtdirektor

Berichtsvorlage

2626 Zeichen

V/0036/2009 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
Bebauungsplan Nr. 485: Roxel - Nordumgehung zwischen Havixbecker Straße und Roxeler 
Straße 
Kenntnisnahme des Entwurfes 
 
Beratungsfolge  
05.02.2009 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft Bericht
12.02.2009 Bezirksvertretung Münster-West Bericht 
 
Bericht: 
Die Verwaltung beabsichtigt den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 485: Roxel – Nordum-
gehung zwischen Havixbecker Straße und Roxeler Straße öffentlich auszulegen. 
 
Mit dem Bebauungsplan Nr. 485 sollen im Stadtteil Roxel die planungsrechtlichen Voraussetzungen zum 
Bau einer nördlichen Umfahrungsstraße geschaffen werden. Durch den Bau dieser Straße soll die Orts-
durchfahrt Roxels vom Durchgangsverkehr entlastet werden. 
Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit fand am 30.06.2004 statt. Die Beteiligung der Träger öffentli-
cher Belange erfolgte im Dezember 2008. Die Äußerungen während dieser Beteiligungen wurden soweit 
wie möglich in der Planung berücksichtigt. 
Weitere Einzelheiten zur Planung können den beigefügten Anlagen entnommen werden. 
 
Die Kosten für die Realisierung des Bebauungsplanes werden zurzeit auf ca. 6,9 Mio. € geschätzt. Mittel 
für die Maßnahme sind bislang im Finanz- und Investitionsplan der Stadt Münster nicht veranschlagt. 
• Sofern die Stadt Münster Trägerin der Umgehungsstraße wird, sind die Mittel im künftigen Finanz- und 
Investitionsplan zu veranschlagen. In diesem Fall würden der Stadt Münster die Ausgaben für die Nord-
umgehung Roxel durch Einnahmen in Höhe von ca. 4,1 Mio. € zum Teil ersetzt.  
• Die Stadt ist um eine Aufnahme der Maßnahme in den Landesstraßenbedarfsplan bemüht. Im Falle 
einer Aufnahme in den Landesstraßenbedarfplan würde die Maßnahme durch das Land NRW finanziert 
und umgesetzt. 
Durch die Fortführung des Verfahrens zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 485 werden keine Vorent-
scheidungen über die Bereitstellung von Mitteln getroffen. Hierüber ist vielmehr zu einem späteren Zeit-
punkt bei den jährlichen Beratungen über das Investitionsprogramm unter Berücksichtigung der dann ge-
gebenen Haushalts- und Finanzlage zu entscheiden. 
 
Die Offenlegung des Bebauungsplanentwurfes soll im März 2009 erfolgen. 
I.V. 
Anlagen: 
1. Bürgeranhörung 
2. Begründung 
gez.           3. Textliche Festsetzungen 
4. Plan (Verkleinerung) 
Schultheiß 
Stadtdirektor 
  
Vorlagen-Nr.: 
V/0036/2009 
Auskunft erteilt: 
Herr Witt / Herr Hülk 
Ruf: 
492 6157 / 6190 
E-Mail: 
Huelk@stadt-muenster.de 
Datum: 
19.01.2009 
Öffentliche Berichtsvorlage

Anlage 1 - Bürgeranhörung

6037 Zeichen

Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 485  
 BÜRGERANHÖRUNG / Seite 1 
 
 
Niederschrift 
über eine Bürgeranhörung 
gemäß § 3 (1) Baugesetzbuch 
 
 
 
Stadtbezirk:  Münster-West  
Anlass:  Bebauungsplan Nr. 485: Roxel - Nordumgehung zwische n 
Havixbecker Straße und Roxeler Straße  
Datum/Zeit:  30. Juni 2004, 18.30 Uhr  
Ort:  Aula der Droste-Hauptschule Roxel, 
 Tilbecker Straße 26, 48161 Münster 
Teilnehmer: 
 Zirka 55 Bürger(innen)  
Leitung:          Frau Möllers 
       Bezirksvorsteherin des Stadtbezirkes Münster-West  
Verwaltung:  Herr Witt  - Stadtplanungsamt, Verkehrsplanung 
 Frau Hertel  - Stadtplanungsamt, Verkehrsplanung 
 Herr Nientiedt  - Stadtplanungsamt, Verkehrsplanun g 
  
 
Frau Möllers eröffnete um 18.35 Uhr die Bürgeranhöru ng. Nach der Begrüßung der anwesenden 
Bürgerinnen und Bürger und Vorstellung des Podiums gab Frau Möllers eine kurze Einführung in die 
Thematik.  
 
Sie sprach von einer hohen Verkehrsbelastung des Or tskerns von Roxel durch den 
Durchgangsverkehr, der durch die Pendler aus dem westlichen Münsterland verursacht wird. 
Die Verkehrserhebungen haben ergeben, dass über 50 % des Verkehrs in der Ortsdurchfahrt von 
außerhalb kommt. Sie betonte mit Nachdruck, wie wich tig die geplante Nordumgehung ist, die 
zwischen der Havixbecker Straße und der Roxeler Stra ße entstehen soll, um den Ortskern vom 
Durchgangsverkehr zu entlasten. 
 
Anschließend übergab Frau Möllers das Wort an Herrn Witt. 
 
Herr Witt berichtete über die bisher gelaufenen Verkehrsuntersuchungen für die Verkehrsplanungen in 
Roxel. Er stellte rückblickend das Ergebnis der Tras sen- und Umweltverträglichkeitsprüfung vor, 
wonach die neue Trassenführung festgelegt worden ist. 
 
Anhand von einer digitalen Präsentation erläuterte Herr Witt die Planung. Er stellte die 
Analysebelastung und die Prognosebelastung in Kfz/2 4 h vor. Die Zahlen der Analysebelastung 
betragen auf der Ortsdurchfahrt zwischen 11.000 und  13.700 Kfz/24 h und die Prognosebelastung 
2010 beträgt nach Ausbau der Nordumgehung eine Verk ehrsbelastung zwischen 6.800 und 7.400 
Kfz/24 h. 
 
Als Übersichtsplan wurde ein Ausschnitt aus dem Fläc hennutzungsplan für diesen Bereich den 
Bürgerinnen und Bürgern vorgestellt. 
 
Des Weiteren erläuterte Herr Witt die vorgesehene P lanung der Nordumgehung, die nach dem 
Beschluss des Planungsausschusses eine Anbindung im Bereich des Knotenpunktes der Havixbecker 
Straße (L 581)/Hohenholter Straße (L 529) vorsieht. Die Verknüpfung mit der Roxeler Straße soll 
ebenfalls über einen Kreisverkehrsplatz erfolgen. 
 
Stodtbrockweg und Bredeheide sollen ebenfalls mitte ls Kreisverkehrsplätzen an die Nordumgehung 
angebunden werden. Mit der Anbindung der Bredeheide  erhält auch das Baugebiet Roxel-Nord eine 
direkte Anbindung an die Nordumgehung. Mit der Erlä uterung der Verknüpfungspunkte erklärte Herr 
Witt auch die allgemeinen Vorteile von Kreisverkehr splätzen gegenüber herkömmlichen 
Knotenpunktformen. 
Anlage 1 
zur Vorlage Nr. V/36/2009

Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 485  
 BÜRGERANHÖRUNG / Seite 2 
 
Die Umgehungsstraße wird zweistreifig ausgebaut. Die  Fahrstreifen erhalten eine Breite von 3,75 m. 
Der gemeinsame Geh- und Radweg in einer Breite von 2,50 m (auf der Nordseite der 
Umgehungsstraße) wird mit einem Streifen in einer Breite von 1,75 m von der Fahrbahn getrennt. 
Hinter dem Geh- und Radweg befindet sich ein Bankett von 0,50 m Breite. Die Böschung von ca. 3,00 
m Breite liegt zwischen dem Bankett und der Mulde, die eine Breite von 2,00 m aufweist.  
 
Auf der Südseite der Umgehungsstraße wird das Baugeb iet mit einem 1,50 m breiten Bankett, einer 
2,00 m breiten Mulde, einer 3,45 m breiten Böschung , einem 2,00 m bis 2,50 m hohen 
Lärmschutzwall, einer 3,75 m breiten Böschung und e inem 4,75 m breiten Graben von der 
Umgehungsstraße getrennt. 
 
Die künftigen Lärmimmissionen der Umgehungsstraße we rden in erster Linie durch aktiven 
Schallschutz so weit minimiert, dass die geforderten Grenzwerte eingehalten werden. 
 
Herr Witt teilte den Bürgerinnen und Bürgern die St raßenbaukosten mit, die eine Höhe von 4,7 Mio. € 
inkl. des aktiven Lärmschutzes und zuzüglich des pa ssiven Lärmschutzes, Grunderwerb und 
Ausgleichsmaßnahmen aufweisen. 
 
Die Realisierung dieser Maßnahme hängt von dem Grund erwerb und den nötigen Landesmitteln ab. 
Auch der städtische Haushalt sieht bislang keine Haushaltsmittel vor. 
 
Im Anschluss daran hatte Frau Möllers die Bürgerinne n und Bürger aufgefordert, sich an der 
anstehenden Diskussion zu beteiligen und Fragen zu stellen. 
 
Es wurden Fragen, wie z. B. Belastungen heute und i n der Zukunft, Zeitperspektive, Lärmschutz, 
Flächenverbrauch, Ausgleichsmaßnahmen usw., gestellt , die dann direkt von Herrn Witt beantwortet 
wurden. 
 
Folgende weitere Belange wurden von den Bürgerinnen und Bürgern vorgetragen: 
 
• Einige Bürgerinnen und Bürger befürchten durch den  Ausbau mit dem Kreisverkehr  
Stodtbrockweg/geplantes Gewerbegebiet eine zusätzli che Verkehrsbelastung auf dieser von 
Freizeitausflüglern beliebten Strecke. 
 
• Der Anschluss des Stodtbrockweges an die Nordumgeh ung mit einem Kreisverkehr wird von 
vielen Bürgern als zu teuere und überdimensionale A nbindung angesehen. Zudem sei dieser 
Bereich landschaftlich und als Naherholungsgebiet s chützenswert. So ausgebaute Strecken 
würden künftig den Autofahrer verleiten, die Verbin dung als Schleichweg und Rennstrecke zu 
nutzen und somit die Jogger, Radfahrer und Fußgänger gefährden. 
 
• Es wurde vorgeschlagen, den Ausbau der Nordumgehun g mit der Realisierung des Baugebietes 
zu verknüpfen und zeitgleich umzusetzen. 
 
• Einige Bürger forderten, das Projekt den anderen P rojekten vorzuziehen.  
 
 
Nachdem keine weiteren Wortmeldungen mehr vorlagen,  bedankten sich Herr Witt und Frau Möllers 
für die überwiegend positive Haltung und den konstruktiven Verlauf der Bürgeranhörung. 
 
Die Veranstaltung wurde um ca. 20.00 Uhr geschlossen.  
 
gez.        gez. 
 
Möllers         Hertel  
Bezirksvorsteherin      Protokollführerin

V-0036-2009-Anlage-3-Textliche-Festsetzungen

907 Zeichen

Stadtplanung 
Verkehrsplanung 
Stadtentwicklung Amt für 
   	 
Anlage 3 
zur Vorlage Nr. V/0036/2009 
 
Textliche Festsetzungen zum Entwurf / Seite 1 von 1 
Stadtplanung 
Verkehrsplanung 
Stadtentwicklung Amt für 
 
Bebauungsplan Nr. 485 
Roxel – Nordumgehung zwischen Havixbecker Straße und Roxeler Straße 
 
Hinweise: 
 
Gemäß § 15 DSchG NW ist die Entdeckung eines Bodendenkmals unverzüglich der Stadt (Tel. 
0251/4926148) oder der LWL- Archäologie für Westfalen, Bröderichweg 35, 48159 Münster an- 
zuzeigen. Die Fundstelle ist nach § 16 DSchG unverändert zu erhalten. Der Baubeginn ist 2 
Wochen vor Maßnahmebeginn anzuzeigen. 
 
Die der jeweiligen Planung zugrundeliegenden Vorsch riften (Gesetze, Verordnungen, Erlasse 
und DIN-Vorschriften) können bei der Stadt Münster,  im Kundenzentrum „Planen – Bauen – 
Umwelt“ im Erdgeschoss des Stadthauses 3, Albersloher Weg 33, eingesehen werden.

Beratungsverlauf (2)

05.02.2009 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft
TOP 8.3 Bericht Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung
12.02.2009 Bezirksvertretung Münster-West
TOP 3.2 Bericht Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Orte (19)

  • Bebauungsplan Nr. 485 (amtlicher Umring) amtlich
  • Tilbecker Straße 26
  • Havixbecker Straße 11
  • Roxeler Straße 535
  • Hohenholter Straße 6
  • Pienersallee 3
  • Pantaleonstraße 11
  • Dorffeldstraße 11
  • Goldaper Straße 9
  • Bröderichweg 35
  • Albersloher Weg 33
  • Stodtbrockweg 34
  • Alter Gemeindeplatz 7
  • Brockkamp 98
  • Umgehungsstraße
  • Schelmenstiege 13
  • Vorbergs Hügel
  • Bredeheide 0
  • Woortstiege

Bebauungsplan Nr. 485

Amtlicher Umring, Rechtskräftig – Roxel - Nordumgehung zwischen Havixbecker Straße und Roxeler Straße

Planseite der Kommune

Quelle: Land NRW (Bauleitplanung), Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – 2.0 (Lizenz)

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Vorlagen-Nr.
V/0036/2009
Typ
Vorlagen
Datum
14.01.2009
Erstellt
06.10.2020 14:37