V/0036/2009
Bebauungsplan Nr. 485: Roxel - Nordumgehung zwischen Havixbecker Straße und Roxeler Straße
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Anlage 2 - Begründung
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Begründung Seite 1 Bebauungsplan Nr. 485 Stand: Offenlegung Begründung zum Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 485: Roxel – Nordumgehung zwischen Havixbecker Straße und Roxeler Straße Inhalt Seite 1. Planungsanlass 2 2. Geltungsbereich 2 3. Planungsrechtliche Situation 3 3.1 Entwicklung aus dem Flächennutzungsplan 3 4. Räumliche und strukturelle Situation 3 5. Planungsziele 3 6. Inhalt des Bebauungsplanes 5 6.1 Straßenverkehrsflächen 5 6.2 Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege un d zur Entwicklung von Natur und Landschaft 5 7. Auswirkungen auf die Umwelt / Umweltbericht gemä ß § 2a BauGB 6 7.1 Rahmen der Umweltprüfung 6 7.2 Kurzdarstellung der Planung 6 7.3 Fachgesetzliche Ziele und Vorgaben des Umweltsc hutzes 6 7.4 Umweltbeschreibung / Umweltbewertung und Umwelt prognose 7 7.5 Nichtdurchführung der Planung (Prognose-Null-Va riante) 18 7.6 Anderweitige Planungsmöglichkeiten 18 7.7 Überwachung (Monitoring) 20 7.8 Zusammenfassung 20 8. Gesamtabwägung 21 9. Flächenbilanz 22 10. Durchführungsmaßnahmen 22 Anlage 2 zur Vorlage V/0036/2009 Begründung Seite 2 Bebauungsplan Nr. 485 Stand: Offenlegung 1. Planungsanlass Ein Großteil des Pendlerverkehrs aus dem westlichen Münsterland erreicht die Innenstadt Münsters über den Ortsteil Roxel. Verkehrserhebunge n haben ergeben, dass über 50 % des Gesamtverkehrsaufkommens in der Ortsdurchfahrt Roxe ls durch Fremdverkehr verursacht werden. Aufgrund der hohen Verkehrsbelastung von bi s zu ca. 15.000 Kfz/24h kommt es daher zu einer ausgeprägten Trennwirkung zwischen d en Wohnbebieten beiderseits der Roxeler Straße. Aus diesem Grund hat der Rat der Stadt Münster in s einer Sitzung am 14.07.2004 beschlos- sen, für den Bereich zwischen Havixbecker Straße un d Roxeler Straße im Stadtteil Roxel gemäß § 2 (1) Baugesetzbuch einen Bebauungsplan zur Festsetzung einer Verkehrsfläche (Nordumgehung Roxel) aufzustellen. Durch den Bebauungsplan Nr. 485: Roxel – Nordumgehu ng zwischen Havixbecker Straße und Roxeler Straße sollen die planungsrechtlichen V oraussetzungen für den Bau einer nörd- lichen Umfahrungsstraße für den Stadtteil Münster Roxel geschaffen werden. Durch den Bau der Nordumgehung soll insbesondere der Straßenzug R oxeler Straße (L 843) – Havixbecker Straße (L 529) vom Durchgangsverkehr entlastet werden. 2. Geltungsbereich Das Plangebiet liegt im Norden des Stadtteils Roxel des Stadtbezirks Münster-West. Im Nordwesten wird das Plangebiet durch Havixbecker St raße (L 581) und Hohenholter Straße (L 529) und im Südosten durch die Roxeler Straße (L 843) begrenzt. Der Bebauungsplan Nr. 485 grenzt im Bereich des Stodtbrockweges unmittelb ar an die nördliche Plangebietsgrenze des Bebauungsplan Nr. 488 an. Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes w urde so gewählt, dass neben der reinen Straße und deren Nebenanlagen landschaftspfl egerische Begleitmaßnahmen im Plangebiet festgesetzt werden können, die eine land schaftliche Einbindung der Straße ge- währleisten. Ferner ist durch die gewählte Abgrenzu ng die Möglichkeit gegeben, Aus- gleichsmaßnahmen im Plangebiet nachzuweisen. Innerhalb des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes Nr. 485 liegen folgende Grundstü- cke: Gemarkung Roxel, Flur 11: tlw. 179, 408 Flur 15: tlw. 185 Flur 27 : tlw. 122, 152 Flur 29 : 31, 69, 70 tlw. 1, 11, 30, 33, 45, 46, 65, 77, 80, 87 Flur 30 : tlw. 9, 10, 26, 35, 41, 64, 108, 135 Flur 31 : 129, 130, 131 tlw. 8, 10, 14, 17, 19-22, 26, 109, 110, 125, 133 , 145, 172, 209 Flur 41: tlw. 8, 41, 50, 52, 75 Die Grenzen des Bebauungsplanes sind im Plan durch einen grauen Farbstreifen bezeich- net. Begründung Seite 3 Bebauungsplan Nr. 485 Stand: Offenlegung 3. Planungsrechtliche Situation 3.1 Entwicklung aus dem Flächennutzungsplan Im wirksamen Flächennutzungsplan (FNP) ist die Nord umgehung Roxel als Verkehrsfläche in der Funktion als sonstige überörtliche oder örtl iche Hauptverkehrsstraße dargestellt. Der Bebauungsplan Nr. 485 sieht den Darstellungen des F lächennutzungsplanes entsprechende Festsetzungen vor und ist somit aus ihm entwickelt. 4. Räumliche und strukturelle Situation Die Trasse der Nordumgehung Roxel verläuft im Wesen tlichen über Flächen, die derzeit landwirtschaftlich als Ackerflächen oder Grünlandfl ächen genutzt werden. Im Südosten ver- läuft die Trasse über Flächen, die derzeit von Baum schulbetrieben bzw. einer Gärtnerei ge- nutzt werden. Mehrere Hofstellen liegen beiderseits der Trasse. 5. Planungsziele In Verfolg des Beschlusses des Rates der Stadt Müns ter vom 14.07.2004, für den Bereich zwischen Havixbecker Straße und Roxeler Straße im S tadtteil Roxel einen Bebauungsplan zur Festsetzung einer Verkehrsfläche (Nordumgehung Roxel) aufzustellen, sollen mit dem Bebauungsplan Nr. 485 die planungsrechtlichen Vorau ssetzungen zum Bau einer nördlichen Umfahrungsstraße für den Stadtteil Münster-Roxel ge schaffen werden. Die neue Straße dient u. a. der Aufnahme des Pendlerverkehrs aus de m westlichen Münsterland der heute durch den Stadtteil Münster-Roxel in die Innenstadt fährt. Verkehrserhebungen haben erge- ben, dass über 50 % des Gesamtverkehrsaufkommens in der Ortsdurchfahrt Roxel durch Fremdverkehr verursacht wird. Mit der Verlagerung d es Durchgangsverkehrs auf die Nord- umgehung soll die von der Ortsdurchfahrt ausgehende starke Trennwirkung auf die beider- seits der Ortsdurchfahrt gelegenen Wohngebiete redu ziert werden. Durch die Reduzierung der Verkehrsbelastung in Roxel soll zudem eine deutliche Reduzierung der Immissionsbelas- tung im Bereich der Ortsdurchfahrt erreicht werden. Mit der geplanten Anbindung der Bredeheide an die N ordumgehung soll den Bewohnern des Wohngebietes Roxel Nord die Möglichkeit gegeben wer den, auf direktem Weg die Nordum- gehung zu erreichen. Verkehrliche Entwicklung Entsprechend dem Ergebnis der Fortschreibung vom De zember 2008 der Verkehrsuntersu- chung Roxel aus dem Jahr 2000 ist folgende verkehrl iche Entwicklung im Stadtteil Münster- Roxel zu erwarten: Begründung Seite 4 Bebauungsplan Nr. 485 Stand: Offenlegung Straßenabschnitt Analyse 2007 Prognose-Null- Fall 2020 Prognose 2020 mit Nordumge- hung Kfz/24h Kfz/24h Kfz/24h Havixbecker Str. (L 581) westlich Hohenholter Straße 5.500 7.300 4.600 Hohenholter Str. (L 529) nördlich Havixbecker Straße 11.100 13.900 15.400 Havixbecker Str. (L 529) zwischen Hohenholter Straße und A.-v.-Droste-Hülshoff-Straße 9.100 10.700 5.400 A.-v.-Droste-Hülshoff-Str. (L 529) zwischen Havixbecker Straße und Alter Gemeindeplatz 7.000 8.400 4.900 A.-v.-Droste-Hülshoff-Str. (L 529) zwischen Alter Gemeindeplatz und Tilbecker Straße 9.700 11.100 4.800 Tilbecker Str. (L 843) westlich Pienersallee 3.800 4.600 2.300 Pienersallee (L 529) südlich Tilbecker Straße 7.400 8.000 4.400 Havixbecker Str. zwischen A.-v.-Droste-Hülshoff-Str. und und Alter Gemeindeplatz 3.000 2.900 900 Alter Gemeindeplatz (L 843) zwischen A.-v.-Droste-Hülshoff-Str. und Roxeler Straße 8.700 8.900 2.200 Roxeler Straße (L 843) zwischen Alter Gemeindeplatz und und Pantaleonstraße 11.800 11.700 3.100 Roxeler Straße (L 843) zwischen Pantaleonstraße und Dorffeldstraße 11.400 11.700 3.100 Roxeler Straße (L 843) zwischen Dorffeldstraße und Schelmenstiege 13.400 14.200 3.600 Roxeler Straße (L 843) zwischen Schelmenstiege und Anbindung Nordumgehung 14.800 16.000 5.700 Roxeler Straße (L 843) östlich Anbindung Nordumgehung 14.800 16.000 16.000 Nordumgehung Roxel zwischen Roxeler Straße und Bredeheide 0 0 10.600 Nordumgehung Roxel zwischen Bredeheide und Stodtbrockweg 0 0 10.400 Nordumgehung Roxel zwischen Stodtbrockweg und Hohenholter Straße 0 0 10.200 Tabelle 1: Verkehrsentwicklung im Stadtteil Münster-Roxel Quelle: Verkehrsuntersuchung Roxel 8/2000 (Fortschre ibung 12/2008), Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanun g, Verkehrsplanung Begründung Seite 5 Bebauungsplan Nr. 485 Stand: Offenlegung 6. Inhalt des Bebauungsplanes 6.1 Straßenverkehrsflächen Der Bebauungsplan Nr. 485 beinhaltet die Festsetzun g der Verkehrsflächen zum Bau der Nordumgehung Roxel zwischen Havixbecker Straße / Ho henholter Straße im Nordwesten und der Roxeler Straße im Südosten. Die Nordumgehun g ist als zweistreifige Hauptver- kehrsstraße mit einer Fahrbahnbreite von 7,50 m gep lant. Die Nordumgehung Roxel wird mit der Havixbecker Straße und der Hohenholter Straße m ittels eines vierarmigen Kreisver- kehrsplatzes verknüpft. Die Verknüpfung zwischen No rdumgehung und Roxeler Straße er- folgt über einen dreiarmigen Kreisverkehrsplatz. Di e kreuzenden Gemeindestraßen Stodtbrockweg und Bredeheide werden ebenfalls durch Kreisverkehrsplätze mit der Nord- umgehung verknüpft. Alle Kreisverkehrsplätze erhalten einen Durchmesser von 40 m. Die Anbindung des Stodtbrockweges dient künftig der Haupterschließung der Fa. Waldeck (Bebauungsplan Nr. 488). Über die Bredeheide soll d as Baugebiet Roxel Nord (Bebauungs- plan Nr. 461) eine direkte Verkehrsanbindung an die Nordumgehung Roxel erhalten. Der Wirtschaftsweg Woortstiege erhält keine Anbindu ng an die Nordumgehung. Von Süden aus wird die Woortstiege vor der Nordumgehung abgeb unden. Am Ende des Weges wird eine Wendefläche vorgesehen. Von Norden aus wird di e Woortstiege in Höhe der Nordum- gehung nach Südosten verschwenkt und verläuft dann parallel zur Nordumgehung bis zum Stodtbrockweg. Nordöstlich des Kreisverkehrs wird d ie verschwenkte Woortstiege an den Stodtbrockweg angebunden. Über die verschwenkte Woo rtstiege erfolgt auch die verkehrli- che Erschließung des Hauses Stodtbrockweg 25. Der n eue Wirtschaftsweg erhält eine Fahr- bahnbreite von 4,00 m und beidseitige Bankette in 1 ,00 m Breite. Zudem ist zwischen Wirt- schaftsweg und Nordumgehung eine Entwässerungsmulde in 2,00 m Breite vorgesehen. Die Nordumgehung erhält auf der Nordostseite einen einseitigen durch einen 1,75 m breiten Trennstreifen von der Straße abgesetzten gemeinsame n Geh- und Radweg in 2,50 m Breite. Im Abschnitt zwischen Stodtbrockweg und Woortstiege wird auf die Anlage eines separaten Geh- und Radweges verzichtet, da der Fußgänger- und Radfahrerverkehr hier über die ver- schwenkte Woortstiege abgewickelt werden kann. 6.2 Flächen für Maßnahme zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft Im Bebauungsplan sind südlich der Nordumgehung im A bschnitt zwischen der Havixbecker Straße und bis ca. 100 m vor der Roxeler Straße Flä chen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft ausgewiesen. Weitere Flächen sind nordöstlich der Umgehungsstraße im Abschnitt von ca . 130 m östlich der Woortstiege und der Bredeheide vorgesehen. Die Flächen dienen als A usgleichsflächen für den durch den Straßenbau verursachten Eingriff in Natur und Lands chaft. Gemeinsam mit den im Bebau- ungsplan ausgewiesenen Flächen für Verkehrsgrün bil den sie die Grundlage für eine Einbin- dung der Straße in den Landschaftsraum. Näheres reg elt der vom Büro WWK aus Waren- dorf im Jahre 2007 erstellte Landschaftspflegerisch e Begleitplan zum Bebauungsplan Nr. 485. Begründung Seite 6 Bebauungsplan Nr. 485 Stand: Offenlegung 7. Auswirkungen auf die Umwelt / Umweltbericht gemä ß § 2a BauGB 7.1 Rahmen der Umweltprüfung Für die Belange des Umweltschutzes wird gemäß §2a B auGB ein Umweltbericht erstellt. Dieser beinhaltet eine Beschreibung und Bewertung d er gegenwärtigen Umweltsituation. Darauf aufbauend werden die voraussichtlichen Auswi rkungen des Vorhabens sowie die in Frage kommenden Maßnahmen zur Vermeidung, Verminder ung und zum Ausgleich erhebli- cher nachteiliger Umweltauswirkungen dargestellt. M aßstab für die Bewertung der Umwelt- auswirkungen sind die in den einschlägigen Fachgese tzen und Fachplänen festgelegten Ziele des Umweltschutzes. Berücksichtigt werden auc h mögliche Planungsalternativen ein- schließlich der sogenannten „Nullvariante“. Die Umweltprüfung greift u.a. auf die Ergebnisse der Umweltverträglichkeitsstudie (UVS: KROBBACH 199 5 / LANDSCHAFT + SIEDLUNG 1998), den Landschaftspflegerischen Begleitplan (LBP, WWK-Umweltplanung 2007) und das lärmtechnische Gutachten (Ingenieurgesellschaft nts mbH 2009) zurück. Sofern sich im Hin- blick auf die Umweltsituation gegenüber der UVS neu ere Erkenntnisse ergeben haben, sind diese in den vorliegenden Bericht eingeflossen. 7.2 Kurzdarstellung der Planung Der Bebauungsplan Nr. 485 bildet als planfeststellu ngsersetzender Bebauungsplan die pla- nerischen Voraussetzungen für die Errichtung der No rdumgehung Roxel, die den Ortskern von Roxel von Durchgangsverkehr und den damit verbu ndenen Immissionen entlasten soll. Die geplante Umgehungsstraße verknüpft nördlich von Roxel die Roxeler Straße (L843) und die Havixbecker Straße (L 529). Die Anschlüsse an b eide Straßen sind als Kreisverkehre vorgesehen. Weitere Anknüpfungspunkte sind an die S traße Bredeheide und an den Stodtbrockweg gegeben, die ebenfalls als Kreisverke hr ausgebaut werden sollen. Parallel zur Straße wird ein Fuß-/ Radweg geführt. Durch lan dschaftspflegerische Maßnahmen wie die Anlage von Baumreihen und Hecken erfolgt eine E inbindung der Straße in die Land- schaft. 7.3 Fachgesetzliche Ziele und Vorgaben des Umweltsc hutzes Für die Beurteilung der voraussichtlich erheblichen Umweltauswirkungen sind neben den sich unmittelbar aus dem Baugesetzbuch ergebenen Um weltschutzzielen insbesondere fol- gende fachgesetzliche Ziele und Vorgaben des Umweltschutzes zu berücksichtigen. Begründung Seite 7 Bebauungsplan Nr. 485 Stand: Offenlegung Schutzgut Fachgesetzliche Ziele und Vorgaben des Um weltschutzes Menschen / Gesund- heit - § 50 BImSchG - Verkehrslärmschutzverordnung (16. BImSchV) - DIN 18.005, Teil 1, (technisches Regelwerk) - 22. BImSchV Pflanzen und Tiere / biologische Vielfalt - Landschaftsgesetz NRW (Eingriffsregelung § 4 LG- NRW) - Naturdenkmalverordnung der Stadt Münster - Bundesnaturschutzgesetz hinsichtlich Artenschutz (§ 42 BNatSchG) Boden - Bundesbodenschutzgesetz Wasser - Landeswassergesetz, Wasserhaushaltsgesetz (§99 LWG, § 31 WHG) Klima / Luft - 22. BImSchV Landschaft - Landschaftsgesetz NRW (Eingriffsregelu ng §4 LG-NRW) - Landschaftsschutzverordnung im Kreis und in der S tadt Münster vom 12.08.1971 (Amtsblatt Regierung Münster , S. 239) - Naturdenkmalverordnung der Stadt Münster Kulturgüter und sonsti- ge Sachgüter - Denkmalschutzgesetz NRW Tabelle 2: Fachgesetzliche Ziele und Vorgaben des Umweltschutzes Die Art und Weise, wie die damit verbundenen Ziele im Rahmen des Verfahrens berücksich- tigt werden wird jeweils bei den einzelnen Schutzgü tern dargelegt. Die Eingriffsregelung wird unter Kap. 7.4.2 erläutert. 7.4 Umweltbeschreibung / Umweltbewertung und Wirkun gsprognose 7.4.1 Menschen Umweltbeschreibung /-bewertung Der Stadtteil Roxel ist einer der Schwerpunkte für die künftige Wohnsiedlungsentwicklung in Münster. Gegenwärtig hat Roxel rund 8.000 Einwohner . Die aktuelle Nutzung des Gebietes wird durch landwirtschaftliche Nutzflächen, vorwieg end Acker, und Baumschulflächen be- stimmt. Im unmittelbaren Einwirkungsbereich der Tra sse befinden sich Wohngebäude im Bereich - südlich der Roxeler Straße (Reines Wohngebiet, B- Plan Nr. ROX 4) - Neubaugebiet Roxel-Nord (Allgemeines Wohngebiet, B-Plan Nr. 461) - Bredeheide - des Stodtbrockweges sowie - im Kreuzungsbereich Havixbecker Straße- Hohenholt er Straße Die nicht als reines oder allgemeines Wohngebiet ei ngestuften Wohngebäude im Außenbe- reich sind als Misch- oder Dorfgebiet zu kategorisieren. Das Plangebiet liegt am Rande des in der Grünordnun g ausgewiesenen Grünzuges „Westli- ches Aatal“. Bedeutsame Wegbeziehungen in den Freir aum ergeben sich über den Stodtbrockweg, die Bredeheide sowie aus dem neuen W ohnbaugebiet heraus nach Norden. Über die Roxeler Straße (L 843) verlaufen die Radru ndwege Nr. 99 und Nr. 114 des Radel- parkes Münsterland. Über den Stodtbrockweg können R adfahrer darüber hinaus den Raum Begründung Seite 8 Bebauungsplan Nr. 485 Stand: Offenlegung zwischen Roxel und Nienberge erreichen, der mit sei ner insgesamt abwechslungsreichen Landschaftsausstattung, die dem Typus der Münsterlä nder Parklandschaft entspricht, und auch mit dem Haus Rüschhaus Aufenthaltsqualitäten u nd Ziele für Erholungssuchende bie- tet. Der Ortsteil Gievenbeck ist für Radfahrer über den Stodtbrockweg / Bredeheide und die nördliche Autobahnüberführung gut zu erreichen. Die im Einflussbereich der Trasse gelegenen Wohngeb äude sind Vorbelastungen durch Lärm ausgesetzt, der einerseits von der nahe gelege ne Autobahn, andererseits vom Durch- gangsverkehr auf der Roxeler Straße bzw. Havixbecker Straße verursacht wird. Das Plangebiet wird im Trassenverlauf durch eine Ho chspannungsfreileitung (380 kV) ge- quert. Auswirkungen der Planung / Maßnahmen zur Vermeidung bzw. Minderung Mit dem Neubau der Ortsumgehung Roxel sind Verkehrs verlagerungen verbunden, die sich sowohl belastend wie auch entlastend auswirken (vgl . Kap. 5, Tabelle 1). Für die Roxeler Straße westlich der Ortsumgehung führt der Straßenn eubau im Prognosejahr 2020 zu einer Reduzierung des Kfz-Verkehrs um 10.600 Kfz/24h auf dann 3.600 Kfz/24h. Die Nordumge- hung weist im Prognosejahr eine Belastung von 10.400 Kfz/24h auf. Im Rahmen der lärmtechnischen Untersuchung sind die mit dem Straßenneu- und –ausbau verbundenen Lärmbelastungen untersucht worden. Die Untersuchung stellt einerseits auf die Verkehrslärmschutzrichtlinie (16. BImSchV) ab, um g esetzlich gebotene Anspruchsvoraus- setzungen der Anrainer abzuklären. Andererseits erf olgt ein Abgleich mit den Orientierungs- werten der DIN 18005, um auch dem Vorsorgeaspekt im Rahmen der Bauleitplanung ge- recht zu werden. Als Ergebnis der Berechnungen ist festzustellen, da ss an keinem Gebäude bzw. Immission- sort durch den Bau der Nordumgehung oder durch den baulichen Eingriff an der Roxeler Straße gemäß der 16. BImSchV die Grenzwerte überschritten werden oder eine „wesentliche Änderung“ vorliegt. Somit ist kein aktiver oder passiver Lärmschutz erforderlich. Im Abgleich mit den Orientierungswerten der DIN 180 05 ist festzustellen, dass an einigen vorhandenen Gebäuden und Baufenstern die Orientieru ngswerte überschritten werden. Be- troffen sind einige einzeln stehende Gebäude im Auß enbereich sowie vereinzelt am Ostrand des Baugebietes Roxel-Nord, bei denen die zumeist g eringfügigen Überschreitungen der Orientierungswerte aus dem Straßenneubau resultiere n. Ein aktiver Lärmschutz ist für diese Gebäude aus Kosten-Nutzen-Aspekten nicht vorgesehen (vgl. Kap. 8). Eine größere Anzahl von Gebäuden, bei denen die Ori entierungswerte in stärkerem Maße überschritten werden, sind darüber hinaus im reinen Wohngebiet südlich der Roxeler Straße festgestellt worden. Für diese Gebäude kommt es bei Realisierung der Ortsumgehung je- doch im Vergleich zum Prognose-Null-Fall (2020) zu einer Minderung der Lärmbelastung, da die Anschlussstelle (Kreisverkehr) deutlich von der Roxeler Straße nach Norden abrückt und die Verkehrsbelastung westlich des Kreisverkehrs de utlich abnimmt. Für die Gebäude süd- lich der Roxeler Straße kann zudem laut Gutachten d urch die vorhandenen Zufahrten kein zusammenhängender aktiver Lärmschutz hergestellt we rden. In der Ortsdurchfahrt von Ro- xel (z.B. Schelmenstiege 2 / Ecke Roxeler Str.) sin d Entlastungswirkungen von bis zu 6 dB(A) festzustellen. Die nachstehende Tabelle listet in Auswertung des l ärmtechnischen Gutachtens für einige maßgebliche Immissionsorte die berechneten Lärmimmi ssionen auf. Dabei werden auch die Auswirkungen eines 2,0 bzw. 2,5 m hohen Lärmschutzw alles westlich der Straßentrasse mit dargestellt: Begründung Seite 9 Bebauungsplan Nr. 485 Stand: Offenlegung Lärmimmissionen an den maßgeblichen Immissionsorten (Prognose 2020) im Abgleich mit Orientierungswerten der DIN 18005 O-Wert DIN 18005 [dB(A)] Lärmpegel ohne Lärm- schutz [dB(A)] Lärmpegel mit Lärmschutz (Wall h=2,0 - 2,5 m über Gradien- te) [dB(A)] Immissionsort (Adresse, Geschoss, Fassadenausrichtung / lfd. Nr. lt. Lärmtechnischem Gutachten) tags Nachts tags nachts tags nachts Brockkamp 98; 1. OG, Ost, (119) 55 45 56 46 54 44 Bredeheide 30a, 1.OG, Ost, (106) 55 45 55 45 53 43 Bredeheide 130, 1.OG, Südwest (27) 60 50 61 51 61 51 Bredeheide 8b, 1.OG, Ost (25) 60 50 64 54 60 50 Bredeheide 127 1.OG, Nordost (031), 60 50 60 50 59 49 Stodtbrockweg 34, 1.OG, Südwest, (035) 60 50 57 47 57 47 Stodtbrockweg 25, 1.OG, Süd (036) 60 50 61 51 61 51 Stodtbrockweg 15, 1.OG, nord (038) 60 50 56 46 56 46 Hohenholter Str. 6, 1.OG, Süd (044) 60 50 61 51 61 51 Roxeler Str. 535, 1.OG, nord (008) 50 40 62 52 62 52 Roxeler Str. 536, 1.OG, Südwest (026) 60 50 61 51 61 51 Roxeler Str. 537, 1.OG, Nordost (011) 50 40 63 53 63 53 Goldaper Str. 9, 1.OG, Nordost (004) 50 40 65 55 65 55 Tabelle 3: Lärmimmissionswerte 2020 (Überschreitungen der Orientierungswerte sind grau hinterlegt) Hinsichtlich der geplanten Kleingartenanlage südlic h des Stodtbrockweges ergibt sich am östlichen Rand der Anlage eine Belastung von bis zu 61 dB(A). Der Orientierungswert der DIN 18005 wird damit in der Kleingartenanlage um bi s zu 6 dB(A) überschritten. Der ver- gleichsweise herangezogene Immissionsgrenzwert der 16. BImSchV für ein Mischgebiet von 64 dB(A) wird nicht erreicht. Ein aktiver Lärmschutz ist nicht vorgesehen. Luftschadstoffimmissionen Im Hinblick auf mögliche Luftbelastungen ergeben sich bedingt durch die Lage im gut durch- lüfteten Freiraum und die prognostizierte Verkehrsb elastung keine Hinweise, dass es im Be- reich der neuen Straßentrasse zu einer Überschreitu ng maßgeblicher Grenzwerte an be- nachbarten Wohngebäuden kommen könnte. Nach den Erk enntnissen aus dem „Aktionspro- gramm Umwelt und Gesundheit Nordrhein-Westfalen (AP UG 2004)“ sind erst bei deutlich höherem Verkehrsaufkommen bzw. ungünstiger Belüftun gssituation Schadstoffbelastungen im Bereich der Grenzwerte der 22. BImSchV zu erwarten. Im Bereich der Ortsdurchfahrt von Roxel ist durch d ie Reduzierung des innerörtlichen Ver- kehrs hingegen von einer Verminderung der Luftschadstoffe auszugehen. Gemäß dem Trennungsgrundsatz des Bundesimmissionsschutzgesetzes (§ 50 BImSchG) ist „bei raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen in Geb ieten, in denen … festgelegte Immissionsgrenzwerte nicht überschritten werden, bei der Abwägung der betroff enen Belan- ge die Erhaltung der bestmöglichen Luftqualität als Belang zu berücksichtigen.“ Durch die von der Straße ausgehenden Luftschadstoffimmissione n sind keine erheblichen Auswirkun- gen auf die Luftqualität zu befürchten, zumal der R aum keine herausgehobene lufthygieni- sche Bedeutung aufweist. Begründung Seite 10 Bebauungsplan Nr. 485 Stand: Offenlegung Erholungsnutzung Da die geplante Umgehungsstraße mit einem Radweg ve rsehen ist und die Anbindung an die Roxeler Straße wie auch den Stodtbrockweg mit e inem Kreisverkehr mit jeweils umfah- render Radwegeführung vorgesehen ist, resultieren a us dem Planvorhaben nur während der Bauzeit erhebliche Auswirkungen auf Erholung suchen de Radfahrer. Nach Fertigstellung der Kreisverkehre ermöglichen diese eine gefahrlose Que rung der Umgehungsstraße für Rad- fahrer. Die beiden Radrundwege Nr. 99 und Nr. 114 s owie die Verbindung Richtung Haus Rüschhaus bleiben erhalten. Mit der neuen Umgehungs straße verkleinert sich zwar der für die Naherholung genutzte Offenlandbereich. Als Ausg leich für diese Beeinträchtigung wird aber mit der Anlage einer Baumreihe am Stodtbrockwe g und der Hofeingrünung außerhalb des Plangebietes (Maßnahme A7 und A8) der Erholungs raum nordöstlich der Umgehungs- straße aufgewertet. Bedingt durch den Straßenneubau werden erholungswir ksame Landschaftsräume einer Lärmbelastung ausgesetzt. Eine Vorbelastung besteht allerdings durch die von der Autobahn A1 weiträumig auf das Gebiet einwirkende Immissionen. Der Bebauungsplan Roxel-Nord II setzt westlich der Trasse im Bereich der Querung des Stodtbrockweges eine Kleingartenanlage sowie einen Bolzplatz fest, die zurzeit noch nicht realisiert sind. 7.4.2 Pflanzen und Tiere / biologische Vielfalt Umweltbeschreibung /-bewertung Die Erfassung der Biotoptypen erfolgte im August 20 06 im Rahmen der Erstellung des land- schaftspflegerischen Begleitplans (LBP). Das südlic he Plangebiet zwischen Roxeler Straße und Bredeheide wird durch Baumschulnutzung geprägt. Die überwiegend für die Container- anzucht gestalteten Flächen weisen mit ihren Folien beeten einen hohen Versiegelungsgrad auf. Innerhalb der Baumschulflächen finden sich Rel ikte einer Obstweide die von einem Ge- hölzstreifen aus Fichten umgeben ist. Das sonstige Plangebiet stellt mit dem Wechsel von Einzelgehöften, hofnahem Grünland, großflächigen Ackerflächen, Gräben, Feldhecken und Einzelbäumen einen typischen Aus- schnitt aus der Münsterländer Parklandschaft dar. Bedeutende lineare Gehölzstrukturen sind die Feldhe cke im zentralen Untersuchungsgebiet und die Böschungshecke an der Roxeler Straße. Eine Gartenbrache grenzt im Bereich einer ehemalige n Siedlungsfläche östlich an die Havix- becker Straße. Östlich dieser Straße befinden sich hofnahe Fettweiden und eine Grünland- brache. Weitere Grünländereien liegen am Stodtbrock weg im zentralen Untersuchungsge- biet; sie werden als Pferdeweide intensiv bewirtsch aftet. Ansonsten wird das Plangebiet großflächig von Acker geprägt. Wege- und straßenbeg leitend finden sich Acker- und Grün- landraine. Die Gräben im Plangebiet weisen in der Regel ein Tr apezprofil auf und werden von nitrophi- len Hochstauden- und Uferstaudenfluren begleitet. S üdwestlich der Baumschule Hoffmann befindet sich ein Regenrückhaltebecken mit Dauerwasserstau. Die Biotopstrukturen haben überwiegend eine geringe Bedeutung als Lebensräume für Tiere und Pflanzen. Lediglich im Bereich der Grünlandfläc hen und der Gehölzstrukturen ergibt sich eine mittlere bzw. mittlere - hohe Bedeutung für Flora und Fauna. Begründung Seite 11 Bebauungsplan Nr. 485 Stand: Offenlegung Streng geschützte Arten Nach Aussage der kontaktierten Fachbehörden und des ehrenamtlichen Naturschutzes so- wie nach Auswertung vorhandener Daten gibt es keine Hinweise auf das Vorkommen streng geschützter Arten. Für das Messtischblatt 4011 (Münster) werden vom La ndesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW (LANUV) 48 Tierarten als plan ungsrelevante Arten aufgeführt. Da die Straßentrasse vorwiegend landwirtschaftlich und gärtnerisch genutzte Flächen in An- spruch nimmt und auch keine relevanten Leitstruktur en durchschnitten werden, kann die Betrachtung auf die Arten beschränkt werden, die di ese Lebensraumstrukturen präferieren. Potenzielle Arten mit Hauptvorkommen sind das Rebhu hn und der Kiebitz. Im März 2006 erfolgte eine Zufallsbeobachtung von Kiebitzen südl ich des Stodtbrockwegs. Vermutlich handelt es sich hierbei um ziehende Individuen, da nach aktuellen Hinweisen keine Anhalts- punkte für Kiebitzbruten in diesem Raum vorliegen. Rebhühner wurden im Rahmen der Ge- ländekartierungen nicht angetroffen. Dabei ist zu b erücksichtigen, dass für das Rebhuhn wichtige, ausgeprägte Saumstrukturen innerhalb der landwirtschaftlichen Flächen weitge- hend fehlen. Durch die Planung werden Kleingehölze in Anspruch genommen, die sich jedoch vorwiegend im siedlungsnahen Umfeld bzw. am Straßenrand befind en. Lebensräume mit erheblicher Bedeutung für empfindliche planungsrelevante Arten sind in diesen gestörten Bereichen nicht zu erwarten. Für Arten wie Mäusebussard und Turmfalke oder auch einige Fledermausarten des Offen- landes (z.B. die Zwergfledermaus) fungiert das Gebi et möglicherweise als Teilfläche ihres Jagdhabitates. Eine Beeinträchtigung von Horstbäume n oder Fledermausquartieren kann aufgrund der in Anspruch genommenen Biotoptypen jed och sicher ausgeschlossen werden. Eine erhebliche Störung dieser Arten ist damit nich t anzunehmen, da die Arten auch in Ver- bindung mit den geplanten Ausgleichsmaßnahmen ausre ichend Ausweichmöglichkeiten zur Nahrungssuche haben und somit eine Verschlechterung des Erhaltungszustandes der loka- len Populationen ausgeschlossen werden kann. Die be idseitigen Anpflanzungen mindern zudem das Kollisionsrisiko. Schutzausweisungen Das Untersuchungsgebiet liegt nicht in einem FFH- u nd Vogelschutzgebiet oder einem Na- turschutzgebiet. Geschützte Biotope nach § 62 LG NW fehlen im Untersuchungsgebiet. Teile des Plangebietes liegen innerhalb des Landschaftssc hutzgebietes 21 („Aaniederung Hohen- holte bis Mecklenbeck“). Am Stodtbrockweg befindet sich in ca. 80 m Entfernu ng zur Straßentrasse das Naturdenk- mal Nr. 663, eine Stieleiche mit einem Kronendurchmesser von 22 m. Auswirkungen der Planung / Maßnahmen zur Vermeidung bzw. Minderung Die neue Umgehungsstraße hat eine Länge von ca. 1,9 km und bindet über zwei Kreisver- kehre im Süden an die Roxeler Straße und im Norden an die Havixbecker Straße an. Sie wird in leichter Dammlage (ca. 1 m über Ursprungsge lände) geführt. Die Straße hat eine Gesamtbreite von 7,50 m (3,75 m pro Fahrbahn). Die Trasse verläuft auf einer Länge von rd. 700 m i nnerhalb des Landschaftsschutzgebietes „Aaniederung Hohenholte bis Mecklenbeck“. Zur Reali sierung der Straße muss das Land- schaftsschutzgebiet im betreffenden Bereich aufgehoben werden. Ein entsprechendes Ände- rungsverfahren ist von der Bezirksregierung als höh erer Landschaftsbehörde durchzuführen. Die Aufhebung des Landschaftsschutzes muss vor Satz ungsbeschluss durch die höhere Begründung Seite 12 Bebauungsplan Nr. 485 Stand: Offenlegung Landschaftsbehörde vollzogen werden, damit der Beba uungsplan Rechtskraft erlangen kann. Bedingt durch die Trassenführung im Bereich von Bio topen mit zumeist geringerer Bedeu- tung ist der unmittelbare Verlust der Lebensräume f ür die Tier- und Pflanzenwelt weniger erheblich. Der Eingriff in Gehölzstrukturen mit höh erer Bewertung beläuft sich auf rund 2.500 m². Folgende Biotoptypen werden durch den Eingriff in Anspruch genommen: − Kleingehölze − Wirtschaftsgrünland − Acker − Garten, -brache, Obstwiese − Baumschule − Sonstige anthropogen bedingte Biotope (Raine, Säum e etc) − Gräben / Gewässer Abb. 1: Untersuchungsgebiet und Eingriffsraum des Landschaftspflegerischen Begleitplans Zu berücksichtigen ist neben der unmittelbaren Inan spruchnahme von Flächen auch die Zer- schneidung des Landschaftsraumes im Norden von Roxe l, die auch den Biotopverbund be- einträchtigen wird. Betroffene Strukturen sind: − Grünland zwischen Hof Schulze Stodtbrock und Regen rückhaltebecken im Bau- gebiet Roxel Nord − Gräben und Säume entlang des Stodtbrockweges Begründung Seite 13 Bebauungsplan Nr. 485 Stand: Offenlegung − Grabenartig ausgebautes Gewässer und Säume entlang der Woortstiege − Feldhecke nordöstlich Hof Schulze Stodtbrock (rand lich tangiert) Besondere Leitstrukturen für den Biotopverbund, z.B . strukturreiche Hecken oder Gewässer- läufe, werden durch die Straße nicht zerschnitten. Eingriffsregelung Der geplante Bau der Umgehungsstraße stellt aufgrun d der mit der Realisierung des Bebau- ungsplans einhergehenden Verluste von Biotopstruktu ren und Teillebensräumen, der damit verbundenen Unterbrechung bzw. Einschränkung von We chselbeziehungen zwischen den einzelnen Biotopstrukturen sowie der Überbauung von bisher versickerungsfähigen und of- fenporigen Flächen einen erheblichen und nachhaltig en Eingriff in Natur und Landschaft ge- mäß § 4 Landschaftsgesetz NRW dar. Für die geplante Straße einschließlich Nebenanlagen (Radweg, Böschungen, Bankette, Straßenentwässerung etc.) werden Verkehrsflächen bz w. Verkehrgrünflächen in einem Ge- samtumfang von insgesamt ca. 6,9 ha festgesetzt. Die versiegelte Fläche beläuft sich auf ca. 3,2 ha. Unter Berücksichtigung bereits bestehender Versiegelungen beträgt die Neuversie- gelung ca. 2,3 ha. Vermeidungs- und Verminderungsmaßnahmen reduzieren das mit dem Planvorhaben ver- bundene Konfliktpotential. Hierzu zählt der Schutz von erhaltenswerten Bäumen in Trassen- nähe, insbesondere der Schutz des Naturdenkmals am Stodtbrockweg. Zur Einbindung der Straße in den Landschaftsraum erfolgt eine umfassen de Bepflanzung, insbesondere die Pflanzung einer durchgehenden, straßenbegleitenden Baumreihe sowie die Gestaltung und Eingrünung der neu eingerichteten Kreisverkehre. Ei ne detaillierte Aufstellung der Maßnah- men ist dem landschaftspflegerischen Begleitplan zu entnehmen. Als Ausgleichsmaßnahmen sind folgende Maßnahmen vorgesehen: A1 / A2 Kulissenpflanzung mit Eichenüberhältern (5.990 m²) Südlich der Umgehungsstraße zwischen Havixbecker St raße im Westen und Kreisverkehr Stodtbrockweg im Südosten werden zur landschaftlich en Einbindung des Straßenkörpers und zur Abschirmung der südlich gelegenen Siedlungs flächen 3 – 5-reihige Feldhecken auf einem 7,00 m breiten Pflanzstreifen im Anschluss an die Straßenentwässerungsmulde ange- legt. Die Kulissenpflanzung erhält eine lang ausgez ogene Randlinie und einen vorgelagerten Saum und setzt sich aus alters- und höhenstrukturie rten Gehölzen der Pflanzliste mit jahres- zeitlich unterschiedlichen Blüh- und Fruchtaspekten zusammen. In die Feldhecke werden horstartig Eichen als Hochstamm und Heister eingebracht, die sich zu Eichenüberhältern, als landschaftstypisches Element der Münsterländer Park landschaft, entwickeln. Die Randberei- che werden mit einer kräuterreichen Wiesenmischung eingesät (RSM 7.1.2) Durch den Verzicht auf einen im LBP noch berücksich tigten Lärmschutzwall wird die frei werdende Fläche analog der Ausgleichsflächen A1/A2 entwickelt, um den notwendigen Ge- samtausgleich herstellen zu können. A3 Anlage von einem Feldgehölz (560 m²) Östlich des Wendehammers wird ein Feldgehölz mit la ng ausgezogener Randlinie und vor- gelagertem Gehölzsaum angelegt. Es werden höhen- un d altersstrukturierte Bestände mit jahreszeitlich unterschiedlichen Blüh- und Fruchtas pekten aus standortheimischen Gehölzen entwickelt. Begründung Seite 14 Bebauungsplan Nr. 485 Stand: Offenlegung A4 Ergänzung der vorhandenen Feldhecke (1.885 m²) Nordwestlich von Hof Stodtbrock wird die vorhandene Feldhecke durch Gehölzpflanzungen mit vorgelagertem Saum ergänzt. A5 Kulissenpflanzung mit Eichenüberhältern / östlich (3.380 m²) Auf der Nordostseite der Umgehungsstraße zwischen K reisverkehr Stodtbrockweg im Nord- westen und Bredeheide im Südosten wird zur landscha ftlichen Einbindung des Straßenkör- pers in einem durch die Naherholung stark frequenti erten Raum eine 3-5 -reihige Feldhecke auf einem 7,00 m breiten Pflanzstreifen im Anschlus s an die Straßenböschung angelegt. In die Feldhecke werden, wie bei den Maßnahmen A1 und A2, horstartig Eichen eingebracht, die sich zu Eichenüberhältern, als landschaftstypis ches Element der Münsterländer Park- landschaft, entwickeln. A6 Anlage einer Wallhecke (780 m²) westlich von Hof Stodtbrock Zur Abschirmung der Hofstelle wird ein max. 2,00 m hoher Wall mit weich ausgezogenen Böschungen modelliert. Die Wallbepflanzung erfolgt aus standortgerechten höhen- und al- tersstrukturierten Laubgehölzen. A7 Anlage einer Baumreihe aus Zierbirnen (850 m²) Auf der Südseite des Stodtbrockwegs wird eine Baumr eihe aus Zierbirnen als gliederndes und belebendes Landschaftselement an einem für die Naherholung bedeutenden Radweg angelegt. Es werden insgesamt 40 Zierbirnen als Hochstamm gepflanzt. A8 Anlage Feldhecke westlich der Hofstelle (610 m²) Zur landschaftlichen Einbindung des Hofraums wird w estlich einer Hofstelle an der Brede- heide eine Feldhecke aus standortgerechten, höhen- und altersstrukturierten Laubgehölzen gepflanzt. Bei der Gegenüberstellung der Planung und der Besta ndssituation zeigt sich, dass mit den beschriebenen Maßnahmen die vorhabensbedingten Eing riffe in Natur und Landschaft weit- gehend innerhalb des Plangebietes kompensiert werde n können. Die Maßnahmen außer- halb des Plangebietes (A7 und A8) sind vor Satzungsbeschluss noch abzusichern. 7.4.3 Boden Umweltbeschreibung / -bewertung Der Landschaftsraum wird geologisch durch Mergelges tein bzw. die Grundmoräne bestimmt, die mit Flugsand und Löß unterschiedlicher Mächtigk eit bedeckt sind. Bei den anstehenden Böden handelt es sich vorwiegend um sandig-lehmige Böden, die durch Staunässe geprägt sind. Hinsichtlich ihrer Funktionen im Naturhaushal t, z.B. als Filter- und Puffermedium wei- sen diese Böden eine mittlere-hohe Bedeutung auf. B öden von besonderer Schutzwürdigkeit finden sich im Trassenverlauf nicht. Das natürliche Ertragspotenzial ist bei Bodenwertzahlen von 50-60 als durchschnittlich zu bezeichnen. Westlich der Havixbecker Straße tangiert die Planun g die Altlast-/Verdachtsfläche Nr. 539. Es handelt sich um eine Abgrabungsfläche, die mit B oden und Bauschutt verfüllt wurde. Un- tersuchungen zur Gefährdungsabschätzung im Jahr 199 3 zeigten Auffüllungen im südwestli- chen Bereich der Fläche. Im nordöstlichen Bereich d er Altlast-/ Verdachtsfläche (angrenzend zur geplanten Straßenbaumaßnahme), wurden keine Auf füllungen festgestellt. Untersuchun- gen waren hier nicht erforderlich. Begründung Seite 15 Bebauungsplan Nr. 485 Stand: Offenlegung Auswirkungen der Planung / Maßnahmen zur Vermeidung bzw. Minderung Innerhalb des zur Verfügung stehenden Trassenkorrid ors ergibt sich kaum ein Spielraum zur Verkürzung der Trasse, so dass mit der Planung Bode nversiegelungen auf das notwendige Maß beschränkt werden. Die insgesamt neu versiegelt e Fläche beläuft auf ca. 2,3 ha. Be- reits versiegelte Flächen werden in einem Umfang vo n ca. 0,9 ha in Anspruch genommen. Der erforderliche Ausgleich für die Eingriffe in de n Boden wird im Landschaftspflegerischen Begleitplan dargelegt. In unmittelbarer Trassennähe kann es zu Anreicherun g von Schadstoffen durch den Kfz- Verkehr kommen. 7.4.4 Wasser Umweltbeschreibung /-bewertung Oberflächengewässer: Im Bereich der Planung befinden sich mehrere namenl ose Fließgewässer, die alle in die Münstersche Aa entwässern (Nr. 3323000.3, 3323000.3 1, 3323000,32, 3323000.93 und 3323000.61). Die Strukturgüte des Gewässers 3323000.61 entlang der Woortstiege ist durch den Ausbau des Profils als naturfern zu bezeichnen. Das Gewässer 3323000.93 ist zwischen dem Regenrückhaltebecken des Neubaugebietes Roxel-N ord und dem Hof Stodtbrock ver- rohrt. Ebenso verrohrt ist der weitere Verlauf des Gewässers 3323000.3 im Bereich der Baumschule. Stillgewässer oder Teiche sind im näheren Umfeld der Straßentrasse nicht vorhanden. Grundwasser: Oberflächennahes Grundwasser liegt im Untersuchungs raum nicht vor. Kleinräumig sind nach den Daten der Bodenkarte 1:50.000 Grundwassers tände ab 1,30 m Tiefe anzutreffen. Aufgrund der geologischen Zusammensetzung des Unter grundes besteht keine besondere Empfindlichkeit des Grundwassers. Die Grundwasserne ubildung liegt mit 200-300 mm/Jahr im mittleren Bereich. Auswirkungen der Planung / Maßnahmen zur Vermeidung bzw. Minderung Die Trasse quert an drei Stellen ein Fließgewässer. Dabei sind in zwei Fällen verrohrte Ge- wässerabschnitte betroffen. Auch das dritte betroff ene Gewässer ist aktuell von verhältnis- mäßig geringer ökologischer Bedeutung. Die Gewässer querungen erfordern in Abhängigkeit von der Intensität der Maßnahmen ein wasserrechtlic hes Zulassungsverfahren nach § 99 Landeswassergesetz bzw § 31 Wasserhaushaltsgesetz. Die entsprechenden wasserrechtli- chen Verfahren werden parallel zum Bauleitplanverfa hren eingeleitet. Grundsätzliche Be- denken wurden seitens der Unteren Wasserbehörde nicht geäußert. Im Bereich der Bredeheide verläuft die Trasse auf r d. 280 m Länge parallel zu einem Fließ- gewässer. In diesem Abschnitt ist ein lang gestreck tes Regenrückhaltebecken vorgesehen, in das die Straßenseitengräben entwässern bevor sie dem Gewässer zugeleitet werden. Eine maßgebliche Beeinträchtigung des Gewässers ergibt sich daraus nicht. Die unvermeidlichen Eingriffe in den Wasserhaushalt werden im Rahmen der Eingriffsrege- lung berücksichtigt und ausgeglichen. Begründung Seite 16 Bebauungsplan Nr. 485 Stand: Offenlegung 7.4.5 Klima/Luft Umweltbeschreibung /-bewertung Das gesamte Planungsgebiet liegt innerhalb von Bere ichen mit typischem Freilandklima. Durch die leicht gewellte Topographie (Riedel und K uppen) kann Kaltluft, die sich auf den offenen Freiflächen bildet, dem Relief folgend in d ie Talauen (Aatal) abfließen, sofern keine Strömungshindernisse (z.B. Autobahn) dem entgegenstehen. Die Luftbelastung im Untersuchungsraum ist überwieg end auf die allgemeine Grundbelas- tung beschränkt. Im unmittelbaren Umfeld stark befa hrener Straßen ist eine erhöhte Luft- schadstoffbelastung nicht auszuschließen. Auswirkungen der Planung / Maßnahmen zur Vermeidung bzw. Minderung Mit der Verlagerung des Durchgangsverkehrs auf die Umgehungsstraße kann ein Beitrag zur Minderung der innerörtlichen Luftschadstoffbelastun g erzielt werden. Neben der generellen Verminderung der Verkehrszahlen wirkt sich auch der geringere Ausstoß im Bereich schlechter durchlüfteter innerörtlicher Lagen posit iv aus. Da die Ortsumgehung durch gut belüftete Bereiche geführt wird und keine Gebäude i n unmittelbarer Trassennähe liegen, ist eine potenzielle Erhöhung der Luftschadstoffe in diesem Bereich vernachlässigbar. 7.4.6 Landschaft Umweltbeschreibung /-bewertung Die Landschaft nördlich von Roxel ist geprägt durch den typischen Wechsel von landwirt- schaftlichen Flächen, Hecken und Baumreihen, kleine n Wäldchen sowie einzeln stehenden Gehöften und Wohnhäusern. Das Plangebiet selber ist nur mäßig mit gliedernden Land- schaftsstrukturen ausgestattet. Besonders markant s ind der Baumbestand bei Schulze Stodtbrock, das Wäldchen östlich der Fa. Waldeck, e ine langgezogene Hecke nördlich des Stodtbrockweges und insbesondere das am Stodtbrockweg gelegene Naturdenkmal Nr. 663. Der Landschaftsraum nördlich von Roxel ist in der G rünordnung als Grünzug „Westliches Aatal“ ausgewiesen. Die Grünzüge sind innerhalb des Stadtgebietes für die Stadtgliederung, Erholung und Stadtökologie von Bedeutung. Als wicht ige erholungsrelevante Wegeverbin- dung ist in der Grünordnung der Stodtbrockweg darge stellt, von dem aus der Erholungsraum nördlich von Roxel einerseits über die Bredeheide m it dem Aatal und Gievenbeck und ande- rerseits mit Nienberge und dem Grünzug Vorbergs Hügel verknüpft ist. Der östliche Teil des Gebietes liegt innerhalb des Landschaftsschutzgebietes „Aaniederung Hohenholte bis Mecklenbeck“. Vorbelastungen der Landschaft ergeben sich durch die Auto- bahn A1, insbesondere durch Lärmimmissionen, sowie durch die im Westen das Plangebiet kreuzende 380 kV Hochspannungsleitung. Auswirkungen der Planung / Maßnahmen zur Vermeidung bzw. Minderung Der Verlust von Gehölzelementen, die Verkleinerung des Offenlandbereiches und der Bau der Umgehungsstraße führen visuell zu deutlich wahr nehmbaren Veränderungen des Orts- und Landschaftsbildes. Mit den geplanten landschaft spflegerischen Maßnahmen wird das Landschaftsbild mittels umfangreicher Gehölzpflanzu ngen (z. B. Baumreihe an der Umge- hungsstraße, Anlage von neuen Feldgehölzen und Kuli ssenpflanzungen, Baumpflanzungen im Bereich der Kreisverkehre) innerhalb und z.T. außerhalb des Plangebietes neu gestaltet. Mit den beschriebenen landschaftspflegerischen Maßn ahmen für das Untersuchungsgebiet erfolgen eine Neugestaltung des Landschafts-/Ortsbi ldes und eine Einbindung des Planvor- habens in das Ortsbild; der Ortsrand von Roxel wird neu definiert. Begründung Seite 17 Bebauungsplan Nr. 485 Stand: Offenlegung 7.4.7 Kulturgüter und sonstige Sachgüter Umweltbeschreibung /-bewertung Im Nahbereich der Planung befinden sich folgende Baudenkmale: - Stodtbrockweg 33, Fachwerkspeicher (gebaut 1816) - Stodtbrockweg 34, Fachwerkspeicher (gebaut Anfang 19. Jahrhundert) - Stodtbrockweg 34, Wegekapelle (gebaut 1854) Innerhalb des Plangebietes befinden sich nach derze itigem Kenntnisstand keine Boden- denkmale im Sinne des Denkmalschutzgesetzes NW. Bei Bodeneingriffen in einer über Jahrhunderte hinweg besiedelten Kulturlandschaft kö nnen jedoch jederzeit archäologische Funde und Befunde auftreten sowie Bodendenkmale entdeckt werden. Sachgüter sind, abgesehen von den landwirtschaftlic hen und gärtnerischen Nutzflächen so- wie den querenden Erschließungswegen im Verlauf der Trasse nicht anzutreffen. Die Freiflä- chen sind im Flächennutzungsplan als „Flächen mit b esonderer Bedeutung für die Landwirt- schaft“ gekennzeichnet. Auswirkungen der Planung / Maßnahmen zur Vermeidung bzw. Minderung Nennenswerte Auswirkungen auf die örtlichen Kulturg üter sind nicht anzunehmen. Ein Ein- griff in die gewachsene Kulturlandschaft ist unverm eidlich. Besondere Empfindlichkeiten des Landschaftsraumes sind in diesem Zusammenhang allerdings nicht gegeben. Im Plangebiet potentiell vorhandene Bodendenkmäler können bei Bodeneingriffen empfind- lich beeinträchtig und zerstört werden. Die Auswirk ungen können dadurch gemindert wer- den, dass entdeckte Bodendenkmäler geborgen sowie dokumentiert werden. Den Umgang mit Bodendenkmälern regelt das Denkmalsc hutzgesetz NW. Gemäß § 15 DSchG ist die Entdeckung eines Bodendenkmals unverz üglich der Stadt (Tel. 0251/4926148) oder der LWL- Archäologie für Westfal en, Bröderichweg 35, 48159 Münster anzuzeigen. Die Fundstelle ist nach § 16 DSchG unve rändert zu erhalten. Der Baubeginn ist rechtzeitig 2 Wochen vor Maßnahmebeginn anzuzeigen. Der Bebauungsplan enthält einen entsprechenden Hinweis. Eine Inanspruchnahme der landwirtschaftlichen Flächen mit besonderer Bedeutung für die Landwirtschaft ist bei Realisierung der Planung unvermeidbar (vgl. § 1a (2) BauGB). 7.4.8 Wechselwirkungen der Schutzgüter Umweltbeschreibung /-bewertung Wechselwirkungen von erheblicher Relevanz sind nich t erkennbar. Wechselseitige Auswir- kungen werden ansonsten unter den einzelnen betrach teten Schutzgütern beschrieben und bewertet. 7.4.9 Zusammenfassung der erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen Als erheblich nachteilige Umweltauswirkungen sind s olche Wirkungen zu verstehen, die auch unter Berücksichtigung von vorgesehenen Maßnah men zur Vermeidung, zur Minde- rung und zum Ausgleich die Umwelt beeinträchtigen. Die Erheblichkeit der Auswirkungen auf die einzelnen Schutzgüter ist in der nachstellenden Tabelle zusammengefasst worden. Begründung Seite 18 Bebauungsplan Nr. 485 Stand: Offenlegung Schutzgut Umweltauswirkung Erheblichkeit Lärmimmissionen führen nicht zu Ansprüchen nach der Verkehrslärmschutzrichtlinie; die Orientierungswert e der DIN 18005 werden vorhabenbedingt nur geringfügig überschritten; in der Ortsdurchfahrt Roxel sind deu tliche Entlastungswirkungen zu erwarten. Menschen Die Erholungsinfrastruktur bleibt erhalten oder wir d wie- der hergestellt. Anpflanzungen führen zur landschaftsge- rechten Einbindung. Beeinträchtigungen verbleiben durch Lärmimmissionen im Landschaftsraum. Pflanzen und Tiere Keine Inanspruchnahme bedeutsamer Lebensräume. Eingriff wird durch Ausgleichsmaßnahmen vollständig kompensiert. Boden Neuversiegelung von Boden; Wasser Verminderung Grundwasserneubildung bei mittl erer Neubildungsrate; Kreuzung von drei Gewässerläufen mit erheblicher Vorbelastung (Verrohrung bzw. naturfern) Klima / Luft Kleinräumig wirksame Klimarelevanz, ve rminderte Luft- belastung im Ortskern von Roxel - Landschaft Umfassende Eingrünung bewirkt landschaft sgerechte Einbindung der grundsätzlich als Störelement in der Landschaft wirksamen Straße. / Kultur- und Sachgüter Für Kulturgüter vermutlich ohne Relevanz. Inanspruchnahme von landwirtschaftlichen Nutzfläche n mit hoher Bedeutung für die Landwirtschaft. Wechsel- wirkungen Keine spezifische Relevanz. - sehr erheblich / erheblich / wenig erheblich / - nicht erheblich Tabelle 4: Erhebliche Umweltauswirkungen 7.5 Nichtdurchführung der Planung (Prognose Null-V ariante) Der Verzicht auf die Planung hätte zur Folge, dass die sehr starke verkehrliche Belastung des Ortskerns von Roxel mit mehr als 15.000 Kfz/DTV (2020) erhalten bliebe. Die hohe Ver- kehrsbelastung und die entsprechenden Immissionen s owie die innerörtliche Trennwirkung der Straße könnten nicht gemindert werden. Für den Landschaftsraum würde sich ein Verzicht auf die Straße positiv auswirken. Die ü- berwiegende landwirtschaftliche Nutzung des Gebietes bliebe bis auf weiteres erhalten. 7.6 Anderweitige Planungsmöglichkeiten Auf der Grundlage einer Raumempfindlichkeitsuntersu chung wurde im Rahmen der Umwelt- verträglichkeitsstudie (UVS) eine nördliche Umfahru ng Roxels empfohlen. Im detaillierten Variantenvergleich der UVS wurden fünf Varianten un tersucht. Die eigentliche Differenzie- rung der Varianten bezieht sich jedoch -abgesehen v on der Variante 4- überwiegend auf den westlich der Havixbecker Str. gelegenen Teilabschni tt. Östlich der Havixbecker Straße sind die Varianten 2, 3 und 3a deckungsgleich und die Va riante 1 verschwenkt nur im Anschluss- bereich mit der Havixbecker Str. leicht nach Norden . Die Variante 1 kommt dabei insgesamt der im Bebauungsplan festgelegten Trassenvariante a m nächsten. Die in der UVS favorisier- Begründung Seite 19 Bebauungsplan Nr. 485 Stand: Offenlegung te ortsnahe Variante 4 ist durch die zwischenzeitli ch im FNP dargestellten Wohnbauflächen im Norden und Westen von Roxel sowie durch das im B ebauungsplan Nr. 488 festgesetzte Gewerbegebiet (Erweiterung Fa. Waldeck) bzw. eine geplante Kleingartenanlage obsolet. FNP Abb. 2: Übersicht der in der UVS untersuchten Varianten 1, 2, 3, 3a und 4, ergänzt um ein Teilstück der Trassenführung des FNP Für das Teilstück des Bebauungsplanes zwischen Roxeler Straße und Havixbecker Str. kann die in der UVS vorgenommene Rangfolge in der Bewertung der Varianten nicht übernommen werden, da die in Betracht kommenden Varianten in d iesem Abschnitt einen annähernd de- ckungsgleichen Verlauf haben. Die schlechteste Bewertung der Variante 1 in der UVS beruht auf starken Eingriffen in Natur und Landschaft, die sich erst im weiteren Trassenverlauf er- gäben, wenn die Weiterführung analog der Linienfind ung aus der UVS erfolgen würde. Dies ist im zwischenzeitlichen fortgeschriebenen Flächen nutzungsplan jedoch nicht vorgesehen. Die „FNP-Trasse“ schwenkt vielmehr von der Havixbec ker Straße kommend in etwa in den Verlauf der Variante 2 ein (vgl. Abb.), die in der UVS als zweitgünstigste Variante herausge- stellt wurde. Andere Varianten kommen grundsätzlich nicht in Betr acht, da sie entweder außerhalb des in der UVS ermittelten konfliktarmen Korridors liegen oder aus baulichen bzw. verkehrlichen Zwängen nicht realisierbar sind. Eine innerörtliche Ausbauvariante wird nach Durchfü hrung einer städtebaulichen Bewertung nicht in Betracht gezogen, da eine Aufweitung der V erkehrsflächen im Ortskern von Roxel nicht möglich ist. Anderweitige Planungsmöglichkeiten kommen daher für das dem Bebauungsplan zu Grunde liegende Teilstück faktisch nicht in Betracht. Für eine etwaige Weiterführung ist jedoch zu beachten, dass durch den gewählten Anschlusspunkt a n die Havixbecker Str. eine den Vari- anten 2, 3 oder 3a entsprechende Fortführung nicht mehr möglich sein wird. Begründung Seite 20 Bebauungsplan Nr. 485 Stand: Offenlegung 7.7 Überwachung (Monitoring) Die Gemeinden sind verpflichtet, die erheblichen Um weltauswirkungen, die auf Grund der Durchführung der Bauleitpläne entstehen, zu überwac hen. Sie werden damit in die Lage versetzt, nachteilige Auswirkungen frühzeitig zu er mitteln und ggf. geeignete Maßnahmen zur Abhilfe zu ergreifen. Im Rahmen der Pflege und Unterhaltung der städtisch en Ausgleichsflächen erfolgt eine kon- tinuierliche Überwachung der Funktionsfähigkeit der vorgesehenen Ausgleichsmaßnahmen. Sofern sich nach Abschluss des Verfahrens Erkenntni sse über erhebliche Umweltauswir- kungen im Zuge der Durchführung des Bebauungsplanes ergeben, sind die zuständigen Behörden verpflichtet, die Stadt entsprechend zu unterrichten (§ 4 Abs. 3 BauGB). 7.8 Zusammenfassung Zur Entlastung des Ortsteiles Roxel vom Durchgangsv erkehr soll eine Ortsumgehung einge- richtet. In einem ersten Abschnitt sollen mittels B ebauungsplan die Rahmenbedingungen für einen ersten Abschnitt zwischen Roxeler Straße im O sten und Havixbecker Straße im Wes- ten geschaffen werden. Die Trasse verläuft nördlich des neuen Wohngebietes Roxel Nord durch überwiegend ackerbaulich bzw. als Baumschule genutztes Gelände. Der Verlauf der Trasse beruht auf den Ergebnissen einer vorgelagerten Umweltverträglichkeitsstudie. Der Umweltbericht fasst die geprüften Umweltauswirk ungen der Planung zusammen und bewertet diese umweltfachlich. Der mit der Planung einhergehende unvermeidliche Eingriff in Natur und Landschaft, insbesondere die Neuversiegel ung von rd. 2,3 ha, wird durch Aus- gleichsmaßnahmen innerhalb und außerhalb des Geltun gsbereiches des Bebauungsplanes kompensiert. Außerhalb des Bebauungsplanes werden h ierfür Flächen in Nachbarschaft zum Eingriff herangezogen und aufgewertet. Zur Mini mierung des Eingriffs erfolgt eine mög- lichst gute Einbindung des Straßenkörpers gegenüber der freien Landschaft durch Anpflan- zungen. Die Trasse verläuft auf einer Länge von rd. 700 m i nnerhalb des Landschaftsschutzgebietes „Aaniederung Hohenholte bis Mecklenbeck“. Zur Reali sierung der Straße muss das Land- schaftsschutzgebiet im betreffenden Bereich von der Bezirksregierung als höherer Land- schaftsbehörde aufgehoben werden. Mit der Realisierung der Planung sind keine Lärmimm issionen verbunden, die zu Anspruchs- voraussetzungen nach der Verkehrslärmschutzverordnu ng führen würden. Aktive oder pas- sive Maßnahmen zum Schallschutz sind nicht erforder lich. Die Orientierungswerte der DIN 18005 als Vorsorgestandard werden Vorhaben bedingt an einzelnen Gebäuden im Nahbe- reich der Trasse geringfügig überschritten. Im Bere ich der Anbindung der Ortsumgehung an die Roxeler Straße sowie der weiteren Ortsdurchfahr t von Roxel sind Entlastungen der Lärmbelastung festzustellen. Die Trasse quert an drei Stellen ausgebaute Fließge wässerabschnitte. Die Gewässerque- rungen erfordern wasserrechtliche Zulassungsverfahr en nach § 99 Landeswassergesetz bzw. § 31 Wasserhaushaltsgesetz. Mit der Planung ist gemäß den Darstellungen im Fläc hennutzungsplan die Inanspruchnahme landwirtschaftlicher Nutzflächen mit besonderer Eignung für die Landwirtschaft verbunden. Begründung Seite 21 Bebauungsplan Nr. 485 Stand: Offenlegung Die mit der Planung verbundenen nachteiligen Auswirkungen auf die Umwelt können mit den vorgesehenen Maßnahmen zur Vermeidung, zur Minderun g und zum Ausgleich insgesamt weitestgehend kompensiert werden. Verbleibende Umwe ltauswirkungen ergeben sich durch den Verlust von Boden bzw. Freiflächen mit besonderer Funktion für die Landwirtschaft. 8. Gesamtabwägung Die Ortsdurchfahrt Roxel ist derzeit mit ca. 15.000 Kfz/24 h außerordentlich stark belastet. Das Verkehrsaufkommen wird bis zum Jahr 2020 auf ca . 16.000 Kfz/24 h weiter ansteigen. Mehr als 50 % des Gesamtverkehrsaufkommens in der O rtsdurchfahrt werden durch den Pendlerverkehr aus dem westlichen Münsterland verursacht. Mit dem Bebauungsplan Nr. 485: Roxel – Nordumgehung zwischen Havixbecker Straße und Roxeler Straße sollen die planungsrechtlichen Vorau ssetzungen für den Neubau einer nörd- lichen Umfahrungsstraße für Roxel geschaffen werden . Mit dem Bau dieser Umfahrungs- straße kann das Gesamtverkehrsaufkommen in der Orts durchfahrt auf ca. 6.000 Kfz/24 h (Prognose 2020) reduziert werden. Die Lärmbelastung im Ortskern sowie die starke Trenn- wirkung durch das hohe Verkehrsaufkommen können deutlich gemindert werden. Im Rahmen der Planung zur Nordumgehung wurde eine U mweltverträglichkeitsstudie er- stellt, in der verschiedene Trassenvarianten unters ucht und bewertet wurden. Die gewählte Trasse hat sich auch vor dem Hintergrund der weiter en städtebaulichen Entwicklung Roxels als die günstigste Trasse ergeben. Mit dem Neubau der Umgehungsstraße ist ein Eingriff in Natur und Landschaft verbunden. Im Rahmen der Aufstellung des Landschaftspflegerisc hen Begleitplanes wurden Eingriff und Ausgleich mit dem Ergebnis bilanziert, dass der mit der Planung einhergehende unver- meidliche Eingriff in Natur und Landschaft, insbeso ndere die Neuversiegelung von rd. 2,3 ha, durch Ausgleichsmaßnahmen innerhalb und außerhalb des Geltungsbe- reiches des Bebauungsplanes kompensiert werden kann. Durch die von der neuen Straßentrasse ausgehenden L ärmimmissionen werden an keiner Stelle die Immissionsgrenzwerte der 16. BImSchV überschritten, so dass keine aktiven und passiven Lärmschutzmaßnahmen vorgesehen werden müssen. Ebenso sind durch die von der Straße ausgehenden Luftschadstoff immissionen keine erheblichen Aus- wirkungen auf die Luftqualität bzw. eine Überschrei tung der Grenzwerte der 22. BImSchV zu erwarten. Hingegen ist im Bereich der Ortsdurchfahr t von Roxel durch die Reduzierung des innerörtlichen Verkehrs von einer Verminderung der Luftschadstoffe auszugehen. Die geplante Trasse beansprucht weitgehend als Acker genutzte landwirtschaftliche Flächen. Durch die damit verbundenen Flächenverluste und das Entstehen von kleineren Restflächen greift die Planung erheblich in die wirtschaftliche n Verhältnisse der betroffenen Landwirte ein. Im Rahmen der durchzuführenden Grunderwerbsver handlungen muss daher geprüft werden, ob durch die Bereitstellung von Ersatzfläch en die wirtschaftlichen Verluste ausgegli- chen bzw. kompensiert werden können. Begründung Seite 22 Bebauungsplan Nr. 485 Stand: Offenlegung 9. Flächenbilanz Plangebietsgröße = 9,0 ha 100 % Verkehrsfläche (davon Verkehrsgrün 3,3 ha) = 6,9 h a 77 % Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft = 2,1 ha 23 % 10. Durchführungsmaßnahmen Zur Verwirklichung des Bebauungsplanes sind als Maß nahmen zur Ordnung des Grund und Bodens freihändige vertragliche Vereinbarungen zwis chen der Stadt Münster und den betei- ligten Grundstückseigentümern vorgesehen, und, fall s diese Verhandlungen nicht zum Ziel führen, hilfsweise die Enteignung. Zur Beurteilung der Auswirkungen der Planung auf di e unterschiedlichen Bedürfnisse der Bevölkerung, -insbesondere auf die sozialen, wirtsc haftlichen und kulturellen Bedürfnisse, die Belange der Familien, der jungen, alten und beh inderten Menschen sowie die unter- schiedliche Auswirkungen auf Frauen und Männer- wur den die zuständigen Ämter, Behör- den und sonstigen Träger öffentlicher Belange betei ligt. Während dieser Behördenbeteili- gungen sowie während der Beteiligungen der Bürgerin nen und Bürgern im Planverfahren wurden keine weiteren Anhaltspunkte ersichtlich die eine nicht berücksichtigte Betroffenheit der verschiedenen Bevölkerungsgruppen erkennen lassen. Die Verwirklichung des Bebauungsplanes wird sich au f die persönlichen Lebensumstände der im Umfeld des Plangebietes lebenden und arbeite nden Menschen zwar auswirken, nachteilige Auswirkungen in wirtschaftlicher und so zialer Hinsicht sind jedoch nicht ersicht- lich. Ein Sozialplan ist daher nicht erforderlich. Der Ausbau soll auf der Grundlage des Bebauungsplan es erfolgen. Ein Ausbau in Teilab- schnitten bleibt vorbehalten. Diese Begründung dient gemäß § 9 (8) Baugesetzbuch als Anlage zum Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 485: Roxel – Nordumgehung zwisc hen Havixbecker Straße und Roxeler Straße. Münster, Der Oberbürgermeister In Vertretung Schultheiß Stadtdirektor
Berichtsvorlage
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V/0036/2009 DER OBERBÜRGERMEISTER Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung Betrifft Bebauungsplan Nr. 485: Roxel - Nordumgehung zwischen Havixbecker Straße und Roxeler Straße Kenntnisnahme des Entwurfes Beratungsfolge 05.02.2009 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft Bericht 12.02.2009 Bezirksvertretung Münster-West Bericht Bericht: Die Verwaltung beabsichtigt den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 485: Roxel – Nordum- gehung zwischen Havixbecker Straße und Roxeler Straße öffentlich auszulegen. Mit dem Bebauungsplan Nr. 485 sollen im Stadtteil Roxel die planungsrechtlichen Voraussetzungen zum Bau einer nördlichen Umfahrungsstraße geschaffen werden. Durch den Bau dieser Straße soll die Orts- durchfahrt Roxels vom Durchgangsverkehr entlastet werden. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit fand am 30.06.2004 statt. Die Beteiligung der Träger öffentli- cher Belange erfolgte im Dezember 2008. Die Äußerungen während dieser Beteiligungen wurden soweit wie möglich in der Planung berücksichtigt. Weitere Einzelheiten zur Planung können den beigefügten Anlagen entnommen werden. Die Kosten für die Realisierung des Bebauungsplanes werden zurzeit auf ca. 6,9 Mio. € geschätzt. Mittel für die Maßnahme sind bislang im Finanz- und Investitionsplan der Stadt Münster nicht veranschlagt. • Sofern die Stadt Münster Trägerin der Umgehungsstraße wird, sind die Mittel im künftigen Finanz- und Investitionsplan zu veranschlagen. In diesem Fall würden der Stadt Münster die Ausgaben für die Nord- umgehung Roxel durch Einnahmen in Höhe von ca. 4,1 Mio. € zum Teil ersetzt. • Die Stadt ist um eine Aufnahme der Maßnahme in den Landesstraßenbedarfsplan bemüht. Im Falle einer Aufnahme in den Landesstraßenbedarfplan würde die Maßnahme durch das Land NRW finanziert und umgesetzt. Durch die Fortführung des Verfahrens zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 485 werden keine Vorent- scheidungen über die Bereitstellung von Mitteln getroffen. Hierüber ist vielmehr zu einem späteren Zeit- punkt bei den jährlichen Beratungen über das Investitionsprogramm unter Berücksichtigung der dann ge- gebenen Haushalts- und Finanzlage zu entscheiden. Die Offenlegung des Bebauungsplanentwurfes soll im März 2009 erfolgen. I.V. Anlagen: 1. Bürgeranhörung 2. Begründung gez. 3. Textliche Festsetzungen 4. Plan (Verkleinerung) Schultheiß Stadtdirektor Vorlagen-Nr.: V/0036/2009 Auskunft erteilt: Herr Witt / Herr Hülk Ruf: 492 6157 / 6190 E-Mail: Huelk@stadt-muenster.de Datum: 19.01.2009 Öffentliche Berichtsvorlage
Anlage 1 - Bürgeranhörung
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Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 485
BÜRGERANHÖRUNG / Seite 1
Niederschrift
über eine Bürgeranhörung
gemäß § 3 (1) Baugesetzbuch
Stadtbezirk: Münster-West
Anlass: Bebauungsplan Nr. 485: Roxel - Nordumgehung zwische n
Havixbecker Straße und Roxeler Straße
Datum/Zeit: 30. Juni 2004, 18.30 Uhr
Ort: Aula der Droste-Hauptschule Roxel,
Tilbecker Straße 26, 48161 Münster
Teilnehmer:
Zirka 55 Bürger(innen)
Leitung: Frau Möllers
Bezirksvorsteherin des Stadtbezirkes Münster-West
Verwaltung: Herr Witt - Stadtplanungsamt, Verkehrsplanung
Frau Hertel - Stadtplanungsamt, Verkehrsplanung
Herr Nientiedt - Stadtplanungsamt, Verkehrsplanun g
Frau Möllers eröffnete um 18.35 Uhr die Bürgeranhöru ng. Nach der Begrüßung der anwesenden
Bürgerinnen und Bürger und Vorstellung des Podiums gab Frau Möllers eine kurze Einführung in die
Thematik.
Sie sprach von einer hohen Verkehrsbelastung des Or tskerns von Roxel durch den
Durchgangsverkehr, der durch die Pendler aus dem westlichen Münsterland verursacht wird.
Die Verkehrserhebungen haben ergeben, dass über 50 % des Verkehrs in der Ortsdurchfahrt von
außerhalb kommt. Sie betonte mit Nachdruck, wie wich tig die geplante Nordumgehung ist, die
zwischen der Havixbecker Straße und der Roxeler Stra ße entstehen soll, um den Ortskern vom
Durchgangsverkehr zu entlasten.
Anschließend übergab Frau Möllers das Wort an Herrn Witt.
Herr Witt berichtete über die bisher gelaufenen Verkehrsuntersuchungen für die Verkehrsplanungen in
Roxel. Er stellte rückblickend das Ergebnis der Tras sen- und Umweltverträglichkeitsprüfung vor,
wonach die neue Trassenführung festgelegt worden ist.
Anhand von einer digitalen Präsentation erläuterte Herr Witt die Planung. Er stellte die
Analysebelastung und die Prognosebelastung in Kfz/2 4 h vor. Die Zahlen der Analysebelastung
betragen auf der Ortsdurchfahrt zwischen 11.000 und 13.700 Kfz/24 h und die Prognosebelastung
2010 beträgt nach Ausbau der Nordumgehung eine Verk ehrsbelastung zwischen 6.800 und 7.400
Kfz/24 h.
Als Übersichtsplan wurde ein Ausschnitt aus dem Fläc hennutzungsplan für diesen Bereich den
Bürgerinnen und Bürgern vorgestellt.
Des Weiteren erläuterte Herr Witt die vorgesehene P lanung der Nordumgehung, die nach dem
Beschluss des Planungsausschusses eine Anbindung im Bereich des Knotenpunktes der Havixbecker
Straße (L 581)/Hohenholter Straße (L 529) vorsieht. Die Verknüpfung mit der Roxeler Straße soll
ebenfalls über einen Kreisverkehrsplatz erfolgen.
Stodtbrockweg und Bredeheide sollen ebenfalls mitte ls Kreisverkehrsplätzen an die Nordumgehung
angebunden werden. Mit der Anbindung der Bredeheide erhält auch das Baugebiet Roxel-Nord eine
direkte Anbindung an die Nordumgehung. Mit der Erlä uterung der Verknüpfungspunkte erklärte Herr
Witt auch die allgemeinen Vorteile von Kreisverkehr splätzen gegenüber herkömmlichen
Knotenpunktformen.
Anlage 1
zur Vorlage Nr. V/36/2009
Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 485
BÜRGERANHÖRUNG / Seite 2
Die Umgehungsstraße wird zweistreifig ausgebaut. Die Fahrstreifen erhalten eine Breite von 3,75 m.
Der gemeinsame Geh- und Radweg in einer Breite von 2,50 m (auf der Nordseite der
Umgehungsstraße) wird mit einem Streifen in einer Breite von 1,75 m von der Fahrbahn getrennt.
Hinter dem Geh- und Radweg befindet sich ein Bankett von 0,50 m Breite. Die Böschung von ca. 3,00
m Breite liegt zwischen dem Bankett und der Mulde, die eine Breite von 2,00 m aufweist.
Auf der Südseite der Umgehungsstraße wird das Baugeb iet mit einem 1,50 m breiten Bankett, einer
2,00 m breiten Mulde, einer 3,45 m breiten Böschung , einem 2,00 m bis 2,50 m hohen
Lärmschutzwall, einer 3,75 m breiten Böschung und e inem 4,75 m breiten Graben von der
Umgehungsstraße getrennt.
Die künftigen Lärmimmissionen der Umgehungsstraße we rden in erster Linie durch aktiven
Schallschutz so weit minimiert, dass die geforderten Grenzwerte eingehalten werden.
Herr Witt teilte den Bürgerinnen und Bürgern die St raßenbaukosten mit, die eine Höhe von 4,7 Mio. €
inkl. des aktiven Lärmschutzes und zuzüglich des pa ssiven Lärmschutzes, Grunderwerb und
Ausgleichsmaßnahmen aufweisen.
Die Realisierung dieser Maßnahme hängt von dem Grund erwerb und den nötigen Landesmitteln ab.
Auch der städtische Haushalt sieht bislang keine Haushaltsmittel vor.
Im Anschluss daran hatte Frau Möllers die Bürgerinne n und Bürger aufgefordert, sich an der
anstehenden Diskussion zu beteiligen und Fragen zu stellen.
Es wurden Fragen, wie z. B. Belastungen heute und i n der Zukunft, Zeitperspektive, Lärmschutz,
Flächenverbrauch, Ausgleichsmaßnahmen usw., gestellt , die dann direkt von Herrn Witt beantwortet
wurden.
Folgende weitere Belange wurden von den Bürgerinnen und Bürgern vorgetragen:
• Einige Bürgerinnen und Bürger befürchten durch den Ausbau mit dem Kreisverkehr
Stodtbrockweg/geplantes Gewerbegebiet eine zusätzli che Verkehrsbelastung auf dieser von
Freizeitausflüglern beliebten Strecke.
• Der Anschluss des Stodtbrockweges an die Nordumgeh ung mit einem Kreisverkehr wird von
vielen Bürgern als zu teuere und überdimensionale A nbindung angesehen. Zudem sei dieser
Bereich landschaftlich und als Naherholungsgebiet s chützenswert. So ausgebaute Strecken
würden künftig den Autofahrer verleiten, die Verbin dung als Schleichweg und Rennstrecke zu
nutzen und somit die Jogger, Radfahrer und Fußgänger gefährden.
• Es wurde vorgeschlagen, den Ausbau der Nordumgehun g mit der Realisierung des Baugebietes
zu verknüpfen und zeitgleich umzusetzen.
• Einige Bürger forderten, das Projekt den anderen P rojekten vorzuziehen.
Nachdem keine weiteren Wortmeldungen mehr vorlagen, bedankten sich Herr Witt und Frau Möllers
für die überwiegend positive Haltung und den konstruktiven Verlauf der Bürgeranhörung.
Die Veranstaltung wurde um ca. 20.00 Uhr geschlossen.
gez. gez.
Möllers Hertel
Bezirksvorsteherin Protokollführerin
V-0036-2009-Anlage-3-Textliche-Festsetzungen
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Stadtplanung Verkehrsplanung Stadtentwicklung Amt für Anlage 3 zur Vorlage Nr. V/0036/2009 Textliche Festsetzungen zum Entwurf / Seite 1 von 1 Stadtplanung Verkehrsplanung Stadtentwicklung Amt für Bebauungsplan Nr. 485 Roxel – Nordumgehung zwischen Havixbecker Straße und Roxeler Straße Hinweise: Gemäß § 15 DSchG NW ist die Entdeckung eines Bodendenkmals unverzüglich der Stadt (Tel. 0251/4926148) oder der LWL- Archäologie für Westfalen, Bröderichweg 35, 48159 Münster an- zuzeigen. Die Fundstelle ist nach § 16 DSchG unverändert zu erhalten. Der Baubeginn ist 2 Wochen vor Maßnahmebeginn anzuzeigen. Die der jeweiligen Planung zugrundeliegenden Vorsch riften (Gesetze, Verordnungen, Erlasse und DIN-Vorschriften) können bei der Stadt Münster, im Kundenzentrum „Planen – Bauen – Umwelt“ im Erdgeschoss des Stadthauses 3, Albersloher Weg 33, eingesehen werden.
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungOrte (19)
- Bebauungsplan Nr. 485 (amtlicher Umring) amtlich
- Tilbecker Straße 26
- Havixbecker Straße 11
- Roxeler Straße 535
- Hohenholter Straße 6
- Pienersallee 3
- Pantaleonstraße 11
- Dorffeldstraße 11
- Goldaper Straße 9
- Bröderichweg 35
- Albersloher Weg 33
- Stodtbrockweg 34
- Alter Gemeindeplatz 7
- Brockkamp 98
- Umgehungsstraße
- Schelmenstiege 13
- Vorbergs Hügel
- Bredeheide 0
- Woortstiege
Bebauungsplan Nr. 485
Amtlicher Umring, Rechtskräftig – Roxel - Nordumgehung zwischen Havixbecker Straße und Roxeler Straße
Planseite der KommuneQuelle: Land NRW (Bauleitplanung), Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – 2.0 (Lizenz)
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Vorlagen-Nr.
- V/0036/2009
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 14.01.2009
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37