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0553/2025

Mitteilung über die Erhöhung der Investitionsauszahlungen gemäß § 25 Abs. 1 Nr. 2 KomHVO NRW i.V.m. § 12 der Haushaltssatzung der Stadt Köln für die Haushaltsjahre 2023/2024 in analoger Anwendung

Haushaltsrechtl. Unterrichtung d. Rates 12.03.2025

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 03.04.2025, TOP 7.2.1

Haushaltsrechtliche Unterrichtung des Rates

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Haushaltsrechtliche Unterrichtung des Rates

5746 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
III/665/32 
 
Vorlagen-Nummer 12.03.2025 
 0553/2025 
Haushaltsrechtliche Unterrichtung des Rates  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Verkehrsausschuss 18.03.2025 
Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 24.03.2025 
Finanzausschuss 31.03.2025 
Rat 03.04.2025 
 
Mitteilung über die Erhöhung der Investitionsauszahlungen gemäß § 25 Abs. 1 Nr. 2 
KomHVO NRW i.V.m. § 12 der Haushaltssatzung der Stadt Köln für die Haushaltsjahre 
2023/2024 in analoger Anwendung 
hier: Planung und Herstellung eines gemeinsamen Geh- und Radweges an der 
Markgrafenstraße 
Der Finanzausschuss hat in seiner Sitzung am 09.12.2019 die Freigabe der investiven Aus-
zahlungsermächtigungen in Höhe von 900.000 € für die Herstellung des gemeinsamen Geh- 
und Radweges parallel der Markgrafenstraße auf der Ostseite der Gleise der Stadtbahnlinie 4 
beschlossen (Vorlagen-Nr.: 3921/2019).  
 
Gemäß Beschluss belaufen sich die Gesamtkosten der Maßnahme auf rd. 1.000.000 €. Diese 
setzen sich zusammen aus Investitionsauszahlungen in Höhe von rd. 900.000 € für den Stra-
ßenbau und rd. 100.000 € konsumtiver Aufwendungen für die Beleuchtung. 
 
Zur Umsetzung der Maßnahme wurde eine Planung für den gemeinsamen Geh- und Radweg 
und den Z-Überweg (Querung der KVB-Gleise) erstellt.  
Nach Erstellung des Kostenanschlags hatten sich die Gesamtkosten für die Bau- und Ingeni-
eurleistungen auf insgesamt 980.000 € erhöht und wurden wie folgt im Ausbauvertrag festge-
setzt.: 
 
Gewerk Auftrag in € (brutto) 
-Straßenbau 810.100 € 
-Ingenieurleistungen 130.900 € 
-Gutachten und Baunebenkosten 39.000 € 
Gesamt 980.000 € 
 
 
Die Bauausführung erfolgte im Zeitraum 2020 bis 2023. Aktuell erfolgt die Schlussabrech-
nung. Im Zuge der Baumaßnahme kam es zu Mehrmengen, Nachträgen und zusätzlichen er-
forderlichen Leistungen. Diese beziffern sich insgesamt auf rd. 410.000 €. 
 
Nach Abschluss der Arbeiten sind die einzelnen Gewerke wie folgt abzurechnen:

2 
 
 
Gewerk Kosten 
-Straßenbau 1.204.000 € 
-Ingenieurleistungen 124.000 € 
-Gutachten und Baunebenkosten 62.000 € 
Gesamt 1.390.000 € 
 
 
Hinzu kommen weitere konsumtive Kosten für die Errichtung der Beleuchtung in Höhe von rd. 
43.000 €. Ursprünglich waren hierfür gemäß Baubeschluss Aufwendungen in Höhe von 
100.000 € vorgesehen. 
 
Damit belaufen sich die Gesamtkosten der Maßnahme auf rd. 1.433.000 € (rd. 1.390.000 € 
investive Auszahlungen zuzüglich konsumtive Beleuchtungskosten in Höhe von rd. 43.000 €). 
Insgesamt ergibt sich somit eine Erhöhung der Investitionsauszahlungen von 900.000 € um 
490.000 € auf rd. 1.390.000 €. Demgegenüber stehen Minderaufwendungen bei den Beleuch-
tungskosten in Höhe von 57.000 €. 
 
Die Erhöhung der investiven Auszahlungen ist durch folgende Ursachen begründet: 
Die Maßnahme ist 2019 beschlossen worden. Inflationsbedingt sind die Baupreise bereits bis 
2020 angestiegen (gem. Baupreisindex NRW 1,1%). 
Des Weiteren sind im Bauverlauf folgende zusätzliche Leistungen und Mehrmengen angefal-
len: 
1. Mengenmehrungen bei der Baustelleneinrichtung und allgemeinen Positionen. 
2. Zusätzliche Arbeiten und Mehrmengen zur Herstellung der Lichtsignalanlagen an der 
Gleisquerung. 
3. Zusatzkosten für die Herstellung des Geländers an der Gleisquerung nach Änderung 
der Anforderungen durch die KVB und die Stadt Köln. 
4. Zusätzliche Kosten für die Herstellung des Geländers im 2. Bauabschnitt durch Ände-
rung der Anforderungen durch die KVB und die Stadt Köln. 
5. Zusätzliche Leistungen zum Bauabschnitt 3 zur baulichen Herstellung der Gleisque-
rung aufgrund von Vorgaben seitens der KVB und Westnetz AG. 
6. Zusätzliche Leistungen und Mehrmengen bedingt durch Planungsänderungen im 2. 
Bauabschnitt sowie Mehrkosten durch die nicht vorhersehbaren Preissteigerungen 
durch die Ukraine-Krise. 
7. Mehrmengen in allen Bauabschnitten während des Baufortschritts bedingt durch den 
schlechten Baugrund, schlechtere Deklaration des Bauschutts und vorgefundener 
Fundamente im Boden sowie längerer Vorhaltezeiten aufgrund längerer Bauzeiten. 
 
Die Maßnahme löst keine Beitragspflicht nach § 8a KAG aus. 
 
 
Finanzierung 
 
Von den investiven Gesamtkosten in Höhe von nunmehr 1.390.000 € wurden bisher rd. 
985.000 € verausgabt. Die in 2025 benötigten investiven Auszahlungsermächtigungen in 
Höhe von 405.000 € stehen im Hpl. 2025/2026 im Teilfinanzplan des Amtes für Straßen und 
Radwegebau in der Produktgruppe 1201 - Straßen, Wege, Plätze in der Teilplanzeile 8 - Aus-
zahlungen für Baumaßnahmen bei der Finanzstelle 6601-1201-0-6620, Neubau Rad-
wege/Radschnellwege im Haushaltsjahr 2025 entsprechend bereit. 
 
Die Erhöhung der investiven Auszahlungen führt auch zu einer Erhöhung der jährlichen Auf-
wendungen für Abschreibungen.  
Für die in den Jahren 2025 und 2026 anfallenden jährlichen Abschreibungen in Höhe von 
27.800 € hat das Dezernat für Mobilität die erforderlichen Aufwendungen im Hpl. 2025/2026 
im Teilergebnisplan des Amtes für Straßen und Radwegebau in der Produktgruppe 1201, 
Straßen, Wege, Plätze (Teilplanzeile 14, bilanzielle Abschreibungen) eingeplant. Die ab dem 
Jahr 2027 ff. erforderlichen Aufwandsermächtigungen für die bilanziellen Abschreibungen wird

3 
 
das Dezernat für Mobilität im Rahmen zukünftiger Haushaltsplanaufstellungsprozesse inner-
halb des dann zugewiesenen Budgets, ggf. durch Umschichtungen, im Teilergebnisplan des 
Amtes für Straßen und Radwegebau in der Produktgruppe 1201 - Straßen, Wege, Plätze in 
der Teilplanzeile 14 - bilanzielle Abschreibungen - vorsehen. 
 
Die Voraussetzungen der vorläufigen Haushaltsführung gemäß § 82 GO NRW sind erfüllt, da 
es sich um eine Fortführungsmaßnahme handelt. Die Maßnahme ist bereits fertiggestellt so-
wie abgenommen, aber noch nicht abgerechnet. 
 
gez. Reker

Beratungsverlauf (4)

18.03.2025 Verkehrsausschuss
TOP 6.1.1 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
24.03.2025 Bezirksvertretung 9 (Mülheim)
TOP 10.2.14 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
31.03.2025 Finanzausschuss
TOP 6.2.1 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
03.04.2025 Rat
TOP 7.2.1 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Orte (1)

  • Markgrafenstraße

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Details

Aktenzeichen
0553/2025
Typ
Haushaltsrechtl. Unterrichtung d. Rates
Datum
12.03.2025
Erstellt
19.02.2025 08:09