0553/2025
Mitteilung über die Erhöhung der Investitionsauszahlungen gemäß § 25 Abs. 1 Nr. 2 KomHVO NRW i.V.m. § 12 der Haushaltssatzung der Stadt Köln für die Haushaltsjahre 2023/2024 in analoger Anwendung
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
Haushaltsrechtliche Unterrichtung des Rates
5746 Zeichen
Dezernat, Dienststelle III/665/32 Vorlagen-Nummer 12.03.2025 0553/2025 Haushaltsrechtliche Unterrichtung des Rates öffentlicher Teil Gremium Datum Verkehrsausschuss 18.03.2025 Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 24.03.2025 Finanzausschuss 31.03.2025 Rat 03.04.2025 Mitteilung über die Erhöhung der Investitionsauszahlungen gemäß § 25 Abs. 1 Nr. 2 KomHVO NRW i.V.m. § 12 der Haushaltssatzung der Stadt Köln für die Haushaltsjahre 2023/2024 in analoger Anwendung hier: Planung und Herstellung eines gemeinsamen Geh- und Radweges an der Markgrafenstraße Der Finanzausschuss hat in seiner Sitzung am 09.12.2019 die Freigabe der investiven Aus- zahlungsermächtigungen in Höhe von 900.000 € für die Herstellung des gemeinsamen Geh- und Radweges parallel der Markgrafenstraße auf der Ostseite der Gleise der Stadtbahnlinie 4 beschlossen (Vorlagen-Nr.: 3921/2019). Gemäß Beschluss belaufen sich die Gesamtkosten der Maßnahme auf rd. 1.000.000 €. Diese setzen sich zusammen aus Investitionsauszahlungen in Höhe von rd. 900.000 € für den Stra- ßenbau und rd. 100.000 € konsumtiver Aufwendungen für die Beleuchtung. Zur Umsetzung der Maßnahme wurde eine Planung für den gemeinsamen Geh- und Radweg und den Z-Überweg (Querung der KVB-Gleise) erstellt. Nach Erstellung des Kostenanschlags hatten sich die Gesamtkosten für die Bau- und Ingeni- eurleistungen auf insgesamt 980.000 € erhöht und wurden wie folgt im Ausbauvertrag festge- setzt.: Gewerk Auftrag in € (brutto) -Straßenbau 810.100 € -Ingenieurleistungen 130.900 € -Gutachten und Baunebenkosten 39.000 € Gesamt 980.000 € Die Bauausführung erfolgte im Zeitraum 2020 bis 2023. Aktuell erfolgt die Schlussabrech- nung. Im Zuge der Baumaßnahme kam es zu Mehrmengen, Nachträgen und zusätzlichen er- forderlichen Leistungen. Diese beziffern sich insgesamt auf rd. 410.000 €. Nach Abschluss der Arbeiten sind die einzelnen Gewerke wie folgt abzurechnen: 2 Gewerk Kosten -Straßenbau 1.204.000 € -Ingenieurleistungen 124.000 € -Gutachten und Baunebenkosten 62.000 € Gesamt 1.390.000 € Hinzu kommen weitere konsumtive Kosten für die Errichtung der Beleuchtung in Höhe von rd. 43.000 €. Ursprünglich waren hierfür gemäß Baubeschluss Aufwendungen in Höhe von 100.000 € vorgesehen. Damit belaufen sich die Gesamtkosten der Maßnahme auf rd. 1.433.000 € (rd. 1.390.000 € investive Auszahlungen zuzüglich konsumtive Beleuchtungskosten in Höhe von rd. 43.000 €). Insgesamt ergibt sich somit eine Erhöhung der Investitionsauszahlungen von 900.000 € um 490.000 € auf rd. 1.390.000 €. Demgegenüber stehen Minderaufwendungen bei den Beleuch- tungskosten in Höhe von 57.000 €. Die Erhöhung der investiven Auszahlungen ist durch folgende Ursachen begründet: Die Maßnahme ist 2019 beschlossen worden. Inflationsbedingt sind die Baupreise bereits bis 2020 angestiegen (gem. Baupreisindex NRW 1,1%). Des Weiteren sind im Bauverlauf folgende zusätzliche Leistungen und Mehrmengen angefal- len: 1. Mengenmehrungen bei der Baustelleneinrichtung und allgemeinen Positionen. 2. Zusätzliche Arbeiten und Mehrmengen zur Herstellung der Lichtsignalanlagen an der Gleisquerung. 3. Zusatzkosten für die Herstellung des Geländers an der Gleisquerung nach Änderung der Anforderungen durch die KVB und die Stadt Köln. 4. Zusätzliche Kosten für die Herstellung des Geländers im 2. Bauabschnitt durch Ände- rung der Anforderungen durch die KVB und die Stadt Köln. 5. Zusätzliche Leistungen zum Bauabschnitt 3 zur baulichen Herstellung der Gleisque- rung aufgrund von Vorgaben seitens der KVB und Westnetz AG. 6. Zusätzliche Leistungen und Mehrmengen bedingt durch Planungsänderungen im 2. Bauabschnitt sowie Mehrkosten durch die nicht vorhersehbaren Preissteigerungen durch die Ukraine-Krise. 7. Mehrmengen in allen Bauabschnitten während des Baufortschritts bedingt durch den schlechten Baugrund, schlechtere Deklaration des Bauschutts und vorgefundener Fundamente im Boden sowie längerer Vorhaltezeiten aufgrund längerer Bauzeiten. Die Maßnahme löst keine Beitragspflicht nach § 8a KAG aus. Finanzierung Von den investiven Gesamtkosten in Höhe von nunmehr 1.390.000 € wurden bisher rd. 985.000 € verausgabt. Die in 2025 benötigten investiven Auszahlungsermächtigungen in Höhe von 405.000 € stehen im Hpl. 2025/2026 im Teilfinanzplan des Amtes für Straßen und Radwegebau in der Produktgruppe 1201 - Straßen, Wege, Plätze in der Teilplanzeile 8 - Aus- zahlungen für Baumaßnahmen bei der Finanzstelle 6601-1201-0-6620, Neubau Rad- wege/Radschnellwege im Haushaltsjahr 2025 entsprechend bereit. Die Erhöhung der investiven Auszahlungen führt auch zu einer Erhöhung der jährlichen Auf- wendungen für Abschreibungen. Für die in den Jahren 2025 und 2026 anfallenden jährlichen Abschreibungen in Höhe von 27.800 € hat das Dezernat für Mobilität die erforderlichen Aufwendungen im Hpl. 2025/2026 im Teilergebnisplan des Amtes für Straßen und Radwegebau in der Produktgruppe 1201, Straßen, Wege, Plätze (Teilplanzeile 14, bilanzielle Abschreibungen) eingeplant. Die ab dem Jahr 2027 ff. erforderlichen Aufwandsermächtigungen für die bilanziellen Abschreibungen wird 3 das Dezernat für Mobilität im Rahmen zukünftiger Haushaltsplanaufstellungsprozesse inner- halb des dann zugewiesenen Budgets, ggf. durch Umschichtungen, im Teilergebnisplan des Amtes für Straßen und Radwegebau in der Produktgruppe 1201 - Straßen, Wege, Plätze in der Teilplanzeile 14 - bilanzielle Abschreibungen - vorsehen. Die Voraussetzungen der vorläufigen Haushaltsführung gemäß § 82 GO NRW sind erfüllt, da es sich um eine Fortführungsmaßnahme handelt. Die Maßnahme ist bereits fertiggestellt so- wie abgenommen, aber noch nicht abgerechnet. gez. Reker
Beratungsverlauf (4)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungOrte (1)
- Markgrafenstraße
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Aktenzeichen
- 0553/2025
- Typ
- Haushaltsrechtl. Unterrichtung d. Rates
- Datum
- 12.03.2025
- Erstellt
- 19.02.2025 08:09