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V/0248/2022

Wahl einer Schiedsperson für den Bezirk 9 Münster-Sprakel

Vorlagen 06.04.2022

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung Münster-Nord, Sitzung am 31.05.2022, TOP 6.1

Anlage A

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Beschlussvorlage

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Anlage A

1249 Zeichen

Anlage A zur V/0248/2022
Kurzüberblick
Wahl einer Schiedsperson für den Bezirk Münster-Sprakel.
Ziele/Teilziele/Zielerreichung
Durch die Tätigkeit von Schiedspersonen soll in der Stadtgesellschaft ein friedfertigeres
Miteinander erreicht werden. Ziel der Schlichtungsgespräche ist die nachhaltige und dauerhafte
Beilegung von Konflikten.
Finanzierung
Produktgruppe: 0110 Recht
Auswirkungen auf den Ergebnisplan Ja x Nein
Auswirkungen auf den Finanzplan Ja x Nein
Im beschlossenen Haushaltsplan 2022 enthalten? Ja x Nein teilw.
Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? Ja x Nein
Bereits veranschlagt? Ja x Nein
Durch die Wahl von Schiedspersonen entstehen keine Kosten und Folgekosten.
Pflichtigkeitsgrad
Die Maßnahme/Leistung ist x vollständig
pflichtig
überwiegend
pflichtig
überwiegend
freiwillig
vollständig
freiwillig
Rechtsgrundlage: Schiedsamtsgesetz NRW.
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration)
Begrüßt und berücksichtigt werden Bewerbungen von Frauen und Männern unabhängig von
Behinderung, kultureller und sozialer Herkunft, Alter, Religion, Weltanschauung oder sexueller
Identität, sofern die Eignungsvoraussetzungen des Schiedsamtsgesetzes erfüllt werden.

Beschlussvorlage

1804 Zeichen

V/0248/2022
V/0248/2022
Öffentliche Beschlussvorlage
Betrifft
Wahl einer Schiedsperson für den Bezirk 9 Münster-Sprakel
Beratungsfolge
31.05.2022 Bezirksvertretung Münster-Nord Entscheidung
Beschlussvorschlag:
I. Sachentscheidung:
Als Schiedsperson für den Bezirk 9 Münster-Sprakel wird gewählt:
Herr Michael Schetter.
Herr Schetter ist 61 Jahre alt und wohnt im Bezirk Sprakel.
II. Finanzielle Auswirkungen:
Es wird zur Kenntnis genommen, dass keine Kosten und Folgekosten entstehen.
Begründung:
Frau Bonk ist seit 5 Jahren als Schiedsfrau im Bezirk Sprakel tätig. Durch ihren Umzug in einen
anderen Schiedsamtsbezirk steht Frau Bonk dem Bezirk Sprakel für eine weitere Amtszeit nicht mehr
zur Verfügung, so dass eine Neuwahl erforderlich ist.
Herr Schetter hat sich beworben und steht, im Falle seiner Wahl durch die Bezirksvertretung Münster-
Nord, für dieses Ehrenamt zur Verfügung.
Weitere Personen, die für dieses Ehrenamt in Frage kämen, sind hier nicht bekannt.
Für das Amt der Schiedsperson kommt in Frage, wer nach Persönlichkeit und Fähigkeit dafür
geeignet ist. Das Schiedsamtsgesetz vom 16.12.1992 bestimmt, dass Schiedsperson nicht sein kann,
wer die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzt oder unter Betreuung steht.
Schiedsperson soll nicht sein, wer das 25. Lebensjahr nicht bzw. das 75. Lebensjahr bereits vollendet
hat, in dem Schiedsamtsbezirk nicht seinen Wohnsitz hat und durch sonstige gerichtliche Anordnung
in der Verfügung über sein Vermögen beschränkt ist.
Rechts- und Ausländeramt
11.04.2022
Ihr/e Ansprechpartner/in:
Frau Kistler
T elefon:492-3025
KistlerP@stadt-muenster.de

- 2 -
V/0248/2022
Die vorgenannten Voraussetzungen, die an die Verleihung eines solchen Ehrenamtes geknüpft sind,
werden von Herrn Schetter erfüllt.
I. V.
gez.
Zeller
Stadtkämmerin

Beratungsverlauf (1)

31.05.2022 Bezirksvertretung Münster-Nord
TOP 6.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
V/0248/2022
Typ
Vorlagen
Datum
06.04.2022
Erstellt
06.04.2022 11:42