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V/0392/2005

Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 491: Stubengasse / Loerstraße

Vorlage 11.05.2005

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung Münster-Mitte, Sitzung am 21.06.2005, TOP 6.2

Berichtsvorlage

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Anlage 1 - Begründung

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Ansehen

Berichtsvorlage

5704 Zeichen

DER OBERBÜRGERMEISTER 
Stadtplanungsamt 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 491: Stubengasse / Loerstraße 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
16.06.2005 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft Bericht 
21.06.2005 Bezirksvertretung Münster-Mitte      Bericht 
 
 
Bericht: 
 
Die Verwaltung beabsichtigt, den Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 
491: Stubengasse / Loerstraße öffentlich auszulegen. 
 
Mit Beschluss vom 14.07.2004 ist der Rat der Beiratsempfehlung zum Bewerberauswahl- und 
Realisierungsverfahren "Stubengasse + Umfeld" gefolgt, das Projekt der HARPEN AG mit den 
Architekten Prof. Kasper und Fritzen + Müller-Giebeler umzusetzen.  
Die Entwicklung eines Einzelhandelsprojektes mit oberzentraler Bedeutung, ergänzt durch Gast-
ronomie, Dienstleistungsangebote und ggf. Wohnfunktionen ist nach wie vor erklärtes Ziel der 
Stadt Münster. Die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes (VBP) zur planungs-
rechtlichen Festsetzung der städtebaulichen und gestalterischen Konzeption wurde am 
09.02.2005 beschlossen. 
Da die Bürgerschaft in die städtebauliche Entwicklung des Stubengassen-Platzes über Planungs-
foren eingebunden bzw. durch Ausstellung der zum Bewerberverfahren eingereichten Projektvor-
schläge informiert wurde, konnte auf eine vorgezogene Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 (1) 
BauGB im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens verzichtet werden. 
 
Die HARPEN AG hat die Projektentwicklung kontinuierlich voran gebracht. Parallel zur Konkreti-
sierung des Nutzungskonzeptes und Akquisition künftiger Betreiber wurden Gutachten zur Be-
wertung von Baugrund/Hydrogeologie und von künftigem Verkehrs-/Gewerbelärm beauftragt. 
Diese Ausarbeitungen wurden mit dem Bebauungsplan-Vorentwurf (einschließlich textlicher 
Festsetzungen / Begründung mit Umweltbericht) zwischenzeitlich den Fachämtern und Behör-
den/Trägern öffentlicher Belange vorgelegt. 
Die Stellungnahmen führen nicht zu grundsätzlichen Korrekturen der geplanten planungsrechtli-
chen Festsetzungen, die alle auf Grundlage des im Bewerberverfahren eingereichten Konzeptes 
der HARPEN AG basieren. Lediglich Anpassungen im Detail aufgrund von Konkretisierungen des 
verkehrstechnischen Entwurfs zur Loerstraße sowie liegenschaftlicher Abgrenzungen zwischen 
öffentlichen Verkehrsflächen und Baugrundstück wurden vorgenommen. 
Entsprechend rechtlicher Anforderungen an einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan werden 
die zulässigen Nutzungen präzisiert und neben Festschreibung im Durchführungsvertrag auch in 
die Planfassung des VBP eingetragen. Um in dies em Rahmen eine begrenzte Flexibilität im Sin-
ne einer Kerngebietstypik zu gewährleisten, wird auf eine Verkaufsflächenobergrenze für den 
Vorlagen-Nr.: 
V/0392/2005 
Auskunft erteilt: 
Frau  Philipp 
Ruf: 
492 61 21 
E-Mail: 
PhilippM@stadt-muenster.de 
Datum: 
25.05.2005 
Öffentliche Berichtsvorlage

2 
Einzelhandel verzichtet. Eine Zonierung gilt nur für die Option einer Wohnnutzung in den oberen 
beiden Geschossen. Sofern schallschutztechnische Vorkehrungen an den geplanten Außenfas-
saden erforderlich werden, sind diese als Lärmpegelbereiche im Bebauungsplan gekennzeichnet. 
Weitere umfangreiche Ausführungen zur umweltrelevanten Bewertung des Stubengassen-
Projektes einschließlich Umfeldgestaltung sind den Anlagen zur Vorlage zu entnehmen. 
 
Die Offenlegung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 491: Stubengasse / 
Loerstraße (mit Möglichkeit zur Einsicht der Gutachten) ist nach den Sommerferien 2005 
vorgesehen. 
 
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 425 wird vollständig durch den aufzustellenden 
vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 491: Stubengasse / Loerstraße überdeckt. Mit dessen 
Rechtswirksamkeit wird der Bebauungsplan Nr. 425 außer Kraft gesetzt. 
 
Hinweis: 
 
Das Areal Stubengasse gehört zu den wenigen Freiflächen der historischen Altstadt, in denen sich umfang-
reiche Siedlungsreste erhalten haben, die Auskunft über  die frühe Stadtgeschichte geben. Das Stadtquar-
tier ist zweifelsfrei ein Bodendenkmal nach § 2 DSchG. Das heutige Parkplatzgelände wurde daher bereits 
1997 bis 1999 im Vorfeld einer angedachten Neube bauung von der Stadt archäologisch umfangreich un-
tersucht. Mit der Fortschreibung der Planung ist nun auch ein grundhafter Ausbau der umliegenden Stra-
ßenräume vorgesehen. Diese Bereiche waren damals ausgeklammert worden. Da sich hier wesentliche 
Teile des Bodendenkmals befinden, muss nach den Bestimmungen des Denkmalschutzgesetzes der ge-
plante Straßenausbau archäologisch begleitet werden. 
Bereits ab 1. Quartal 2006 - Rechtskraft VBP und Abschluss liegenschaftlicher Verträge vorausgesetzt - 
sind zur Realisierung des HARPEN-Projektes um fangreiche vorbereitende Baumaßnahmen im Straßen-
raum (u.a. Leitungsverlegungen in der Stubengasse) erforderlich. Während der Gesamtbauzeit muss der 
fließende Verkehr (IV + ÖPNV) insbesondere auf der L oerstraße ständig aufrecht erhalten werden; Kollisi-
onen durch parallel ausgeführte Bautätigkeiten sind auszuschließen. Um dies zu gewährleisten müssen 
bereits 2005 in kleinem Umfang zwingend durchzuführende archäologische Grabungen (Bodendenkmal) 
im Bereich der Loerstraße / vor Haus Nr. 17 vorgezogen werden, wenn die auch im Sinne der Stadt Müns-
ter erwünschte zeitnahe Realisierung des Hochbauprojektes auf dem Stubengassen-Platz nicht gefährdet 
werden soll. Die Übernahme vorhabenbedingt entstehender  Kosten wird zurzeit mit der HARPEN AG ver-
handelt. 
 
i.V. 
 
 
gez. 
Schultheiß 
Stadtdirektor 
 
Anlagen: 
1) Begründung einschließlich Umweltbericht 
2) Textliche Festsetzungen 
3) Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 491 (Verkleinerung) 
4) Lageplan z.K.

Anlage 1 - Begründung

118529 Zeichen

- Bebauungsplanung                                Verfahrensstand ENTWURF – 20.05.2005
  -  Bebauungsplan Nr. 491 - Neuaufstellung               BEGRÜNDUNG / Seite 1
Stadtplanungsamt
Anlage 1
zur Vorlage Nr. 392/2005
BEGRÜNDUNG
zur Aufstellung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 491:
 Stubengasse / Loerstraße
Inhalt
      Seite
1. Planungsanlass / Planungsgrundlagen   3
2. Geltungsbereich   3
3. Planungsrechtliche Situation   3
3.1 Entwicklung aus dem Flächennutzungsplan   3
3.2 Bestehendes Planungsrecht /
Aufhebung von Bebauungsplänen   3
4. Räumliche und strukturelle Situation   4
5. Planungsziele   4
6. Inhalte des Bebauungsplans   5
6.1 Grundzüge der Planung   5
6.2 Bauliche Nutzung und Baugestaltung   6
6.3 Nutzungskonzept   7
6.4 Verkehrsflächen / Erschließung   8
6.5 Ver- und Entsorgung / technische Infrastruktur   9
6.6 Grünflächen / Begrünung   9
6.7 Immissionsschutz   9
6.8 Altlasten / Altstandorte 10
6.9 Denkmalschutz / Archäologie 10
7. Flächenbilanz 11
8. Auswirkungen auf die Umwelt / Umweltbericht gem. § 2 a BauGB 11
8.1 Beschreibung der Planung 11
8.1.1  Rechtlicher Rahmen 12
8.2 Schutzbezogene Umweltbeschreibung / -bewertung und
Wirkungsprognose 13
8.2.1 Mensch 13
8.2.2 Pflanzen, Tiere, Biotope 24
8.2.3 Boden 27
8.2.4 Wasser 30
8.2.5 Klima / Luft 32
8.2.6 Landschaft / Ortsbild 33

- Bebauungsplanung                                Verfahrensstand ENTWURF – 20.05.2005
  -  Bebauungsplan Nr. 491 - Neuaufstellung               BEGRÜNDUNG / Seite 2
Stadtplanungsamt
8.2.7 Kulturgüter und sonstige Sachgüter 34
8.2.8 Wechselwirkungen 35
8.3 Erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen 36
8.4 Geprüfte anderweitige Lösungsmöglichkeiten 36
8.5 Maßnahmen des Monitoring / Einhaltung der geforderten
Qualitäten 37
8.6 Zusammenfassung 38
9. Gesamtabwägung 39
10. Realisierung der Planung / Durchführungsmaßnahmen 40

- Bebauungsplanung                                Verfahrensstand ENTWURF – 20.05.2005
  -  Bebauungsplan Nr. 491 - Neuaufstellung               BEGRÜNDUNG / Seite 3
Stadtplanungsamt
1. Planungsanlass / Planungsgrundlagen
Der Bereich zwischen Stubengasse und Loerstraße stellt einen Kernbereich der City inmitten
der historischen Altstadt von Münster dar. Zur Stärkung der Innenstadt im Hinblick auf eine
qualitätsvolle Einzelhandelsentwicklung und zusätzliche Dienstleistungs- und / oder
Wohnungsangebote bietet sich neben anderen planungsrechtlich abgesicherten
Grundstücken primär dieser zentrale Standort in der Nähe der vorhandenen
Fußgängerzonen an. Die weitere Nutzung des Parkplatzes wird den städtebaulichen Zielen
nicht mehr gerecht.
Auf zwei öffentlichen Planungsforen über die künftige Nutzung und die städtebauliche
Gestaltung des "Stubengassen-Platzes + Umfeld" im Februar 2003 folgte nach modifizierter
Festlegung der Rahmenbedingungen ein mehrstufiges Bewerberauswahl- und
Realisierungsverfahren, das im Juni 2004 entschieden wurde und dessen Ergebnis im
Wesentlichen die Grundlage für den vorliegenden Vorhabenbezogenen Bebauungsplan
darstellt.
2. Geltungsbereich
Der Bebauungsplan Nr. 491 erstreckt sich auf den Bereich zwischen Stubengasse und
Loerstraße. Innerhalb dieses Gebietes liegen folgende Grundstücke:
Gemarkung Münster
Flur 12
Teile der Flurstücke: 520, 512, 488.
Die Grenzen des räumlichen Geltungsbereiches des Bebauungsplanes sind durch einen
grauen Farbstreifen im Plan bezeichnet.
3. Planungsrechtliche Situation
3.1 Entwicklung aus dem Flächennutzungsplan
Das Plangebiet ist Teil des im Flächennutzungsplan als gemischte Baufläche dargestellten
Innenstadtbereiches zwischen Domplatz und Promenade. Hieraus ist die beabsichtigte
Nutzung entwickelt.
3.2 Bestehendes Planungsrecht / Aufhebung von Bebauungsplänen
Der Vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 491 ist identisch mit den Grenzen des
Bebauungsplanes Nr. 425, zuzüglich eines Teils der öffentlichen Verkehrsfläche im
Kurvenbereich Windthorststraße / Loerstraße, die ergänzend in das Plangebiet
aufgenommen wird. Der Bebauungsplan Nr. 425 wird mit Rechtskraft des
Vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 491 außer Kraft gesetzt.

- Bebauungsplanung                                Verfahrensstand ENTWURF – 20.05.2005
  -  Bebauungsplan Nr. 491 - Neuaufstellung               BEGRÜNDUNG / Seite 4
Stadtplanungsamt
4. Räumliche und strukturelle Situation
Die Lage des Plangebietes im südöstlichen Bereich der Altstadt zwischen historischem
Prinzipalmarkt und Promenadenring zeichnet sich gleichermaßen durch die Nähe zu den
Fußgängerzonen Ludgeristraße und Salzstraße als auch zum Hauptbahnhof Münster aus.
Diese Verknüpfung wurde in den letzten Jahrzehnten weder stadträumlich noch
stadtstrukturell adäquat genutzt. Nachdem sowohl die kleinteilige Bürgerbebauung als auch
das 1745 gegründete Clemenshospital im 2. Weltkrieg endgültig zerstört wurden, erfolgte
teilweise eine Verschiebung der Straßenzüge Klemensstraße, Loerstraße und Stubengasse.
Die verbliebene Brachfläche wurde seitdem als öffentlicher Parkplatz genutzt.
Die an das Plangebiet grenzende Bebauung ist III- bis VII-geschossig. Während die
Gebäude der Warenhäuser - einschließlich Parkhaus - im nördlichen und westlichen
Abschnitt mit Flachdächern bzw. flach geneigten Dächern (Verwaltungsgebäude RP)
versehen sind, zeigt die östliche Seite das altstadttypische Bild stark geneigter
Pfannendächer. Im Gegensatz zur historischen Parzellierung mit kleinteiliger Gliederung von
Hausfassaden in der Altstadt befinden sich im Umfeld des Stubengassen-Platzes
überwiegend Großbauten.
Die Erschließung des Quartiers erfolgt von Süden über die Windthorststraße  durch
ringförmig den Parkplatz umlaufende Verkehrsflächen in Einbahnrichtung. Die Straßen
dienen neben der Anfahrt der Raphaelsklinik und der Stellplatzanlagen (Tiefgarage Karstadt,
Parkhaus WBI/Kaufhof, Parkplatz Stubengasse) der Andienung von Geschäftsbereichen und
Verwaltungseinrichtungen. Wesentlichen Anteil an dem Verkehrsaufkommen haben die
Stadtbuslinien, die über die Loerstraße den zentralen Halt epunkt an der Klemensstraße
anfahren.
Die Belastungen des Quartiers aufgrund der den Platz umfahrenden Busse und
Kraftfahrzeuge verhindern darüber hinaus eine Integration in das Netz angrenzender
Fußgängerzonen.
5. Planungsziele
Der Platz an der Stubengasse stellt eine der letzten innerstädtischen Reserveflächen dar.
Aufgrund der Lage an der Entwicklungsachse Altstadt - Hauptbahnhof gilt er als besonders
hochwertiger Standort inmitten der Altstadt, der zum einen einer adäquaten Nutzung
zugeführt werden soll, zum anderen soll das unbefriedigende städtebauliche
Erscheinungsbild durch eine Neubebauung abgelöst werden.
Die vorgesehene Planung bzw. Nutzung am Standort Stubengasse steht im Einklang mit
den Zielsetzungen des Einzelhandelskonzeptes (Sicherung und Entwicklung der
oberzentralen Funktion sowie Sicherung und Entwicklung der Innenstadt als oberzentraler
Kompetenzstandort und als Identifikationsraum).
Durch mehrere Gutachten wurde seit 1989 wiederholt belegt, dass zur Stärkung der
oberzentralen Funktion Münsters im Einzelhandelssektor zusätzliche Geschäftsflächen in
der Innenstadt mit Priorität auf dem Stubengassen-Platz geschaffen werden sollten. Trotz
aktueller Errichtung der "Münster-Arkaden" mit ca. 24.000 m² vermietbarer
Einzelhandelsfläche am Standort der Sparkasse (zwischen Königsstraße und Ludgeristraße)
wird ein weiterer Bedarf an Einzelhandelsflächen in der City unterstellt.
 Hiermit sollte eine Erhöhung der Aufenthaltsqualität in der City einher gehen. Zur günstigen
Entwicklung im Dienstleistungsbereich sollten zusätzliche Büroflächen an diesem zentralen
Standort sichergestellt werden.

- Bebauungsplanung                                Verfahrensstand ENTWURF – 20.05.2005
  -  Bebauungsplan Nr. 491 - Neuaufstellung               BEGRÜNDUNG / Seite 5
Stadtplanungsamt
Unter Berücksichtigung der Empfehlungen aus den öffentlichen Planungsforen 2003 wurden
seitens der Stadt Münster Rahmenbedingen zur räumlichen Struktur und den gewünschten
Nutzungsarten formuliert. Diese Ziele konnten im Wesentlichen durch das Ergebnis des
Bewerberauswahl- und Realisierungsverfahrens aus dem Jahre 2003/04 erfüllt werden.
Hiernach kann eine Mischung von größeren und kleineren Einzelhandelsflächen,
Gastronomie und Büroflächen zur Attraktivitätssteigerung des Innenstadtbereiches
beitragen.
Nach dem weiterentwickelten Plankonzept entstehen zwei städtische Plätze mit
eigenständigen Aufenthaltsqualitäten, der  neue Stubengassen-Platz als Dreiecksplatz mit
städtischem Charakter und die sogenannte "Wische",  historischer Bereich an der
Loerstraße mit eher ruhigen Verweilzonen. Beide Plätze gehen durch eine gassenartige
Öffnung ineinander über und ermöglichen  Außengastronomie.
Das Plangebiet ist heute vor allem über die Klemensstraße  und die Heinrich-Brüning-Straße
mit den Fußgängerzonen und dem engeren Stadtkern um den Prinzipalmarkt verbunden.
Künftig werden Ludgeristraße und Salzstraße auch über die Klarissengasse -
Stubengassen-Platz - An der Clemenskirche miteinander vernetzt.
Zur Entlastung des Quartiers von verkehrsbedingten Immissionen ist der Abbau des
Parksuchverkehrs erklärtes Ziel.
Als Ersatz für entfallende Parkplätze ist bereits ein Parkhaus an der Engelenschanze
realisiert worden. An der Ecke Klarissengasse / Stubengasse befindet sich noch eine ältere
Parkgarage, die nach Realisierung der Platzbebauung einer neuen zentrumsadäquaten
Nutzung weicht.  Derzeit im Parkhaus vertraglich gesicherte Stellplätze werden in die
Tiefgarage des Neubaus auf den Stubengassen-Platz verlegt.
Zur Vermeidung größerer Anfahrtswege sind Zu- und Abfahrt zu einer Tiefgarage im Süden
des Bauprojektes festgesetzt.
Für Kunden und Besucher werden vom Investor ausreichende Fahrradabstellflächen in
Nähe wichtiger Eingangsbereiche angeboten.
Die unmittelbare Nähe zu vorhandenen und geplanten Bushaltestellen ermöglicht mit dem
ÖPNV eine sehr gute Erreichbarkeit des Neubauprojektes auf kürzestem Wege.
6. Inhalte des Bebauungsplans
6.1  Grundzüge der Planung
Die Planung setzt entsprechend der zentralen Lage im Stadtkern Münsters adäquate
Nutzungen  fest, die der Stärkung der Innenstadt dienen.
Durch die städtebauliche Ausbildung bzw. Anordnung der Baukörper werden zwei neue
Plätze mit eigenständigen Aufenthaltsqualitäten geschaffen, der steinerne, städtische
Stubengassen-Platz und die grüne, ruhige Wische. Diese im Plangebiet liegenden
Freiräume erweitern und vervollständigen das vorhandene Fußwegenetz.
Die Erschließung des Plangebietes erfolgt von Süden über die Windthorststraße und geht in
die Loerstraße über, die eine gesonderte Abbiegespur zur geplanten Tiefgarage erhält. Um
die Stubengasse als Fußgängerzone nutzen zu können, wird künftig der abfließende
Verkehr aus den Tiefgaragen und der Heinrich-Brüning-Straße über die Loerstraße
zurückgeführt (Zweirichtungsverkehr). Der Stubengassen-Platz ist nur von Belieferungs-
fahrzeugen sowie von Anliegern und Fahrradfahrern eingeschränkt befahrbar.

- Bebauungsplanung                                Verfahrensstand ENTWURF – 20.05.2005
  -  Bebauungsplan Nr. 491 - Neuaufstellung               BEGRÜNDUNG / Seite 6
Stadtplanungsamt
Öffentliche Stellplätze und Stellplätze für Nutzer des Bauprojektes werden ausschließlich in
den Untergeschossen des Bauprojektes untergebracht.
Das Planungskonzept sieht zwei plastisch gestaltete Baukörper vor. Durch Vor- und
Rücksprünge in den Obergeschossen wird die Bautiefe aber reduziert und gleichzeitig
entstehen grüne Dachgärten, die die Qualität der Nutzungen erhöhen. Die
Erdgeschossnutzung ist großflächig angelegt, lässt aber auch kleinteilige Nutzungen wie
Shops und Restaurants zu.
6.2 Bauliche Nutzung und Baugestaltung
Die zwei dargestellten Baufelder bilden durch das gemeinsame, verbindende Untergeschoss
eine bauordnungsrechtliche Einheit.
Art und Maß der baulichen Nutzung
Für den Planbereich erfolgt die Ausweisung als "Kerngebiet" (MK).
Die im Geltungsbereich zulässigen Nutzungsarten werden auf Einzelhandel, Gastronomie,
Dienstleistung, Fitness, Büro, Verwaltung und Praxen beschränkt. Des Weiteren sind Wohn-
und Boardinghouse-Nutzungen ausschließlich im III. / IV. Geschoss zulässig.
Die zulässige Grundflächenzahl (lt.§ 19 Abs.4 BauNVO) und die zulässige
Geschossflächenzahl (lt. § 20 Abs.4 BauNVO) dürfen nicht überschritten werden.
Überbaubare Grundstücksflächen
Die Festsetzung von Baulinien und Baugrenzen  sichert die städtebauliche Absicht klar
definierter Raumkanten (planungsrechtliche Definition des konkreten Vorhabens). Zur
Stubengasse begrenzen die Baulinien einen dreieckigen "urbanen Platz" mit eigener
gestalterischer Ausprägung. Die zum "grünen Platz" weisenden Gebäudeseiten definieren
als Baugrenzen den Verlauf der historischen Wische. Durch die gassenartige Öffnung
zwischen beiden Plätzen wird die Wegeverbindung zu den Fußgängerzonen Ludgeristraße
und Salzstraße hergestellt.
Zahl der Vollgeschosse
Die Neubauten orientieren sich in der Höhenentwicklung an den gegenüberliegenden
Häusern. Die Gebäudehöhen werden auf max. 18,00 m ab Oberkante der zur  Erschließung
dienenden Verkehrsfläche festgesetzt. Im Rahmen dieser Höhe werden vier Vollgeschosse
realisiert. Durch zwei- bis dreigeschossige Einschnitte in die Gebäudekubatur wird eine
optimale Belichtung der oberen Geschosse ermöglicht und gleichzeitig eine
spannungsreiche Fassadenabwicklung erzeugt.
Bauweise und Bauform
In Anlehnung an die bestehende Bebauung wird für das Plangebiet die geschlossene
Bauweise festgesetzt.
Firstrichtung, Dachform
Entsprechend dem Wettbewerbsergebnis werden für die Neubauten Flachdächer
festgesetzt. Obwohl die Altstadtsatzung Münster Neigungsdächer mit 35° bis 60° vorsieht,
passt sich an diesem Ort die gewählte Dachform den eher großflächigen vorhandenen
Kaufhaus- und Verwaltungsbauten im Umfeld an.
Material, Farbgebung
Die beiden Baukörper werden einheitlich in Material und Farbe  gestaltet. Die massiven
Fassaden erhalten eine geschichtete Naturstein-Ziegelverblendung.

- Bebauungsplanung                                Verfahrensstand ENTWURF – 20.05.2005
  -  Bebauungsplan Nr. 491 - Neuaufstellung               BEGRÜNDUNG / Seite 7
Stadtplanungsamt
Stellplätze, Nebenanlagen
Die Untergeschosse des Bauprojektes teilen sich in zwei Funktionsbereiche auf. Im Norden,
Osten und Süden werden kleinere Teilbereiche zur Unterbringung von Lager- und
Technikflächen genutzt. Der Hauptbereich der Untergeschosse wird als Tiefgarage für die
Errichtung von insgesamt ca. 300 öffentlich nutzbare, z. T. bauordnungsrechtlich
erforderlichen Stellplätzen festgesetzt.
Die Anordnung der Ein- und Ausfahrt ergibt sich aus dem Anliegen, den
Erschließungsverkehr im südlichen Teil der Loerstraße frühzeitig abzufangen, um unnötige
Immissionen zu vermeiden. Die Rampen zur Tiefgarage sind parallel zur Straße angeordnet
und sind im Baukörper integriert.
Zusätzlich werden im südlichen Baukörper ca. 70 Fahrradstellplätze untergebracht.
Freiflächen, Begrünung
Der dreieckige Stubengassen-Platz ist bis auf eine unbefestigte Fläche um die zu erhaltende
Platane komplett versiegelt. Der Platz erhält eine bandartige Pflasterstruktur.
Durch leicht modellierte Grünflächen im Bereich der Wische wird sichergestellt, dass die
Höhe der Stammansätze am Boden bei den erhaltenswerten Bäumen unverändert bleibt.
Werbeanlagen
Für die Errichtung von Werbeanlagen gelten gemäß der Altstadtsatzung der Stadt Münster
die Vorgaben für Wohnstraßen und andere schutzwürdige Bereiche entlang der Loerstraße
(§15) und für Geschäftsstraßen an der Stubengasse und am Harsewinkelplatz (§16).
Es ist beabsichtigt, auf Grundlage dieser Satzung ein Gesamtkonzept für Werbeanlagen an
den beiden Neubauten zu entwickeln.
6.3 Nutzungskonzept
Für das Neubauvorhaben wurde von der KEMPER´s Düsseldorf GmbH im Auftrage des
Vorhabenträgers das Einzelhandelskonzept „Münster aktiv“ entwickelt.
Ziel des Konzeptes „Münster aktiv“ ist es „ ... eine langfristig funktionierende
Einzelhandelsadresse „Stubengasse“ zu entwickeln, die den städtebaulichen Zielen und der
damit zusammenhängenden Architektur gerecht wird.“
Das Nutzungskonzept sieht in den beiden Gebäudekomplexen einen Branchenmix mit den
Sortimenten Sportkaufhaus, Fitness, Reisebüro, Lifestyle, Sportfachgeschäfte, Schuhe
sowie unterschiedliche gastronomische Angebote vor. Zusätzlich sind in den jeweiligen
Obergeschossen diverse Dienstleistungs- und Büro- sowie Wohnnutzungen möglich.
Im südlichen Gebäudekörper 1 soll als Ankermieter ein Sportkaufhaus etabliert werden, das
für eine optimale Belebung aller Einzelhandelsflächen sorgen soll. Als ergänzende
Nutzungen sind in diesem Gebäude Flächen für den Fitnessbereich sowie Geschäftslokale,
z. B. für ein Reisebüro, vorgesehen. Abgerundet wird das Nutzungskonzept im Gebäude 1
durch Flächen für ein Business-Restaurant mit Außengastronomie auf dem Platz „Wische“.
Der nördliche Gebäudekörper 2 ist aufgrund seiner Lage und Ausrichtung für den
Einzelhandel sehr attraktiv. Hier soll eine größere Handelsfläche für die Bereiche Outdoor /
Lifestyle / Schuhe mit einem Ankermieter belegt werden. Ergänzend sind Flächen für z. B.
Fachsportgeschäfte oder Lifestyle-Angebote vorgesehen. Im nördlichen Gebäudeteil sollen
ein kleines Cafe mit Außengastronomie zum Stubengassen-Platz sowie ein Cafe & Bar-
Konzept auf zwei Ebenen, ebenfalls mit Außengastronomie, etabliert werden.
Durch das Nutzungskonzept soll ein Mehrwert für den Einzelhandelsstandort Münster
geschaffen werden, der die bestehenden Angebote ergänzt und insbesondere durch potente
Ankermieter mit hoher sortimentsbezogener Attraktivität die Anziehungskraft der City
insgesamt erhöht.

- Bebauungsplanung                                Verfahrensstand ENTWURF – 20.05.2005
  -  Bebauungsplan Nr. 491 - Neuaufstellung               BEGRÜNDUNG / Seite 8
Stadtplanungsamt
6.4 Verkehrsflächen / Erschließung
Das Plangebiet wird ausschließlich von Süden über die Windthorststraße erschlossen.
Der Individualverkehr zu und von den Zielpunkten wird zukünftig über die als gegenspurig
ausgebaute Loerstraße stattfinden. Die Loerstraße ist für Individualverkehr als Sackgasse
konzipiert. Der künftige Zweirichtungsverkehr dient der Ableitung des Anlieferverkehrs und
des Kundenverkehrs, vorwiegend aus der Tiefgarage „Karstadt“, dem Parkhaus
Raphaelsklinik und der neuen  Tiefgarage unter dem Platz.
Ein Umbau im Radienbereich Windthorststraße / Loerstraße trägt zur flüssigeren
Befahrbarkeit von Bussen und Lkw bei.
Der Busverkehr erreicht das Plangebiet über die Windthorststraße, passiert  die Loerstraße
und fährt  nur noch über die  Klemensstraße weiter, da eine Umfahrung der Stubengasse
zwecks Umgestaltung zur Fußgängerzone ausgeschlossen ist.
Die Haltestelle Stubengasse / Parkhaus WBI / Kaufhof wird aufgegeben. Die betroffenen
Regionalbusse werden zur Entlastung des geplanten Fußgängerbereiches zum Teil über die
Klemensstraße geleitet bzw. erhalten einen anderen zentralen Haltepunkt.
Die Haltestelle an der Windthorststraße wird hinter den Kurvenbereich in die Loerstraße
südlich der Krankenhauszufahrt verschoben.
Die Anlieferung der Neubebauung erfolgt oberirdisch von der Loerstraße aus.
Im Übergang zur Klemensstraße wird die Verkehrsfläche einschließlich der Taxenstände
nach Norden verschoben. Die Gestaltung der Verkehrs- / Platzflächen wird unter
Berücksichtigung der Bustrasse in einem Freiflächengestaltungsplan präzisiert.
Alle anderen öffentlichen Verkehrsräume im Plangebiet werden zur Fußgängerzone bzw.
zum eingeschränkt befahrbaren Bereich für Linienbusse, Taxen, Radfahrer und
Berechtigte. Die Stubengasse lässt künftig nur eine tlw. eingeschränkte Nutzung für
Anlieger- und Anlieferverkehr zu.
Der avisierte Umbau zum Stubengassen-Platz wird kurzfristig realisiert,  soweit der fließende
Verkehr nicht befristet für den derzeitigen Parkhausbetrieb in der vorhandenen
Straßentrasse aufrecht erhalten bleiben muss. Ein Endausbau erfolgt nach Abriss des
Parkhauses, sofern absehbar, ggf. nach Errichtung eines Ersatzgebäudes.
Für Fahrradfahrer ist eine ideale Erreichbarkeit gewährleistet, da mit der nahe gelegenen
Promenade eine vom Individualverkehr getrennte Führung von Fahrradwegen aus dem
Osten direkt an das Plangebiet heranreicht.
Die Flächenbegrenzung der Tiefgarage ergibt sich einerseits aus der Belastbarkeit der
Windthorststraße, andererseits aus der städtebaulichen Zielvorstellung, Stellplätze aus dem
Parkhaus zu verlegen und für künftige Nutzer Parkraum zu schaffen.
Es werden ca. 300 Stellplätze errichtet, darin enthalten sind 177 Ersatz-Stellplätze für das
abgängige Parkhaus WBI / Kaufhof sowie 8 Behinderten-Stellplätze.
Die wegfallenden oberirdischen Behinderten-Stellplätze können nicht innerhalb des
Plangebietes untergebracht werden und müssen daher außerhalb des Geltungsbereiches
nachgewiesen werden. Es bieten sich ergänzende Stellflächen in der Heinrich-Brüning-
Straße oder am Harsewinkelplatz an.

- Bebauungsplanung                                Verfahrensstand ENTWURF – 20.05.2005
  -  Bebauungsplan Nr. 491 - Neuaufstellung               BEGRÜNDUNG / Seite 9
Stadtplanungsamt
6.5 Ver- und Entsorgung / technische Infrastruktur
Das Plangebiet ist durch Kanäle zur Ver- und Entsorgung in der Loerstaße und der
Stubengasse erschlossen. Durch ein Heranrücken der Baukörper an den Straßenraum ist
mit der Notwendigkeit der Verlegung dieser Leitungen und Kanäle zu rechnen. Gas-,
Wasser-, Strom- und Telekom-Leitungen sowie die Fernwärmeversorgung und die
Entwässerungskanäle liegen im Bereich der Stubengasse. Die Ver- und Entsorgung der
beiden Bauwerke erfolgt durch Anschlüsse in der Stubengasse und der Loerstraße.
6.6 Grünflächen / Begrünung
Die Planungen berücksichtigen den Erhalt der den Ort prägenden Bäume bzw.
Baumgruppen. Hierbei handelt es sich um eine großkronige Platane am Stubengassen-Platz
(an der heutigen Parkplatzzufahrt) und um eine Baumgruppe an der Loerstraße, darunter
eine amerikanische Roteiche (gegenüber dem Kirchenportal der Raphaelsklinik).
Die vorhandenen Fußpunkthöhen der Bäume bleiben bei der Neugestaltung durch leicht
modellierte begrünte Flächen unverändert, um so deren Erhalt zu sichern.
Die Gestaltung, Pflege und Unterhaltung der Bäume und Grünflächen obliegen dem
jeweiligen Eigentümer.
Neben Bäumen werden im Plangebiet Grünelemente nur im Bereich der Wische verwendet.
Die Ausbildung von Dachgärten mit Begrünungselementen sorgt darüber hinaus für eine
gestalterische und ökologische Aufwertung im Rahmen der Möglichkeit einer verdichteten
Bauweise im Stadtkern.
Zur Schaffung von Aufenthaltsqualitäten in den Platzbereichen des Neubauprojektes wird
parallel zum Bebauungsplanverfahren eine gesonderte Freiraumgestaltung in Abstimmung
zwischen dem Investor und der Stadt Münster erstellt.
Der im Vorhabenbezogenen Bebauungsplan auf öffentlichen Verkehrsflächen dargestellte
vorhandene Baumstandort und die zu unterpflanzende Fläche an der Loerstraße vor der
Clemenskirche wird  als Verkehrsgrün festgesetzt. Die Detailplanung zur Straßenbegrünung
erfolgt aber im Zusammenhang mit dem Umbau von Verkehrsflächen, insbesondere einem
späteren niveaugleichen Ausbau in der Stubengasse.
6.7 Immissionsschutz
Aufgrund der im Bebauungsplan getroffenen Festsetzungen eines Kerngebietes wurde  ein
Schallgutachten zur Beurteilung der Gewerbelärm- und Verkehrslärmimmissionen  von der
Uppenkamp + Partner GmbH angefertigt.
Bezogen auf den Gewerbelärm (zur Tages- und Nachtzeit), werden zur Einhaltung der
Immissionsrichtwerte gemäß TA-Lärm schallschutztechnische Maßnahmen aufgezeigt.
Hierbei werden alle relevanten Geräuschquellen wie Tiefgarage, Anlieferung,
Außenaggregate und die Schallabstrahlung aus Gebäudeöffnungen berücksichtigt.
Die Verkehrslärmbelastung der Wohnbebauung der Windthorststraße / Loerstraße und
insbesondere der Stubengasse wird mit der Durchführung des Bauvorhabens verringert.
Ausschlaggebend dafür ist eine Reduzierung der Linienbusfahrten sowie der Wegfall  des
Parkhauses WBI / Kaufhof. Der Immissionsgrenzwert zur Tageszeit (64 dB(A)) wird

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eingehalten. Trotz teilweiser geringfügiger Überschreitung des Immissionsgrenzwertes zur
Nachtzeit (54 dB(A)), wird eine deutliche Verbesserung der Situation erzielt.
An den Gebäuden innerhalb des Plangebietes werden die nach DIN 18005 maßgeblichen
Orientierungswerte für Misch- / Kerngebiete zur Nachtzeit von 50 db(A) und zur Tageszeit
von 60 db(A) an den Fassaden in Ausrichtung zur Loerstrasse überschritten. Im
Bebauungsplan werden somit Lärmpegelbereiche nach DIN 4109 festgesetzt, in denen
besondere schallschutztechnische Vorkehrungen notwendig sind.
6.8 Altlasten / Altstandorte
Für das Neubauvorhaben wurde eine Baugrunduntersuchung von der Arccon
Ingenieurgesellschaft mbH im Auftrage des Vorhabenträgers erstellt.
Laut Gutachten befinden sich unterhalb der Oberflächenbefestigung aus Schwarzdecke und
Schotter bzw. Grünbepflanzung Auffüllungen im Wesentlichen aus Schluffen und Sanden
und deren Gemischen. Entsprechend der intensiven Vornutzung des Geländes wurden
wiederholt Ziegel- und Betonreste, Aschen, Schlacke, Steine, Schotter, Wurzelreste und
sonstige Bauschuttbeimengungen festgestellt.
Weiterhin ist im gesamten Bereich des Bebauungsgebietes mit alten Fundamenten und
Bauwerksresten, die teilweise bis in das 8. Jahrhundert zurückgehen, zu rechnen.
Entsprechend den Vorgaben des KBD (Kampfmittelbeseitigungsdienstes Westfalen-Lippe)
ist eine systematische Absuche der zu bebauenden Fläche und der ausgehobenen
Baugrube nach möglichen Kampfmitteln vorzunehmen.
Laut Bewertung der Schadstoffkonzentrationen im Boden ist ein Gefährdungspotential durch
den Wirkungspfad Boden-Mensch und den Wirkungspfad Boden-Grundwasser nach
Umsetzung der geplanten Baumaßnahme bei der vorgesehenen Nutzung des Geländes
ausgeschlossen.
Gemäß der abfallwirtschaftlichen Bewertung des potentiellen Bodenaushubs ist eine
detaillierte Zuordnung der Böden in eine einheitliche Wiedereinbauklasse nicht möglich.
Grundsätzlich besitzen die Böden einen uneinheitlichen Belastungsgrad im Rahmen der
LAGA Z0/Z2 und können somit einer Wiederverwertung zugeführt werden.
6.9 Denkmalschutz / Archäologie
Im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 491 befinden sich wesentliche Teile eines
spätmittelalter- und frühneuzeitlichen Stadtquartiers, dessen Anfänge im 12. Jahrhundert
liegen. Das Stadtquartier erfüllt die Kriterien eines Bodendenkmals nach § 2 Abs. 5 DSchG
NW. Es unterliegt den Bestimmungen des DSchG, insbesondere den §§ 9 und 12, die
festlegen, dass jeder Eingriff in ein Bodendenkmal einer Erlaubnis der Unteren
Denkmalschutzbehörde bedarf.
In den Planzeichnungen ist das Bodendenkmal gemäß § 9 (6) BauGB nachrichtlich
übernommen und hinsichtlich seiner räumlichen Ausdehnung kenntlich gemacht.
Im Umfeld des Plangebietes befinden sich drei Denkmäler. Es handelt sich um die
Clemenskirche, das Haus Flithoff / An der Clemenskirche und ein Bettengebäude der
Raphaelsklinik als Hinterbebauung zur Windthorststraße.

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Durch Begrenzung der baulichen Höhenentwicklung zur Loerstraße wird hierauf Rücksicht
genommen, obwohl die Clemenskirche als Solitär und durch die vorgelagerte barocke
Gartenanlage keinen unmittelbaren Bezug zum Neubauprojekt herstellt.
Da mit Realisierung des Hochbauprojektes auch eine adäquate Einbindung und Gestaltung
des Umfeldes einhergeht, sind neben baubegleitenden Maßnahmen in zwei weiteren
Teilbereichen (Loerstraße bzw. Stubengasse) archäologische Grabungen vorgesehen.
7. Flächenbilanz
Plangebietsgröße (MK-Gebiet) ca. 16.028 qm 100 %
Private Grundstücksfläche
- unterbaubare Fläche (TGa)
- überbaubare Fläche Bauteil 1 (Süden)
- überbaubare Fläche Bauteil 2 (Norden)
- private Grundstücksfreifläche /
  GFL-Fläche für Erschließungs-
  träger, Öffentlichkeit
6.362 qm
3.320 qm
1.845 qm
3.045 qm
ca. 8.210 qm 51 %
Öffentliche Flächen
- Straßenverkehrsfläche
- Verkehrsgrün
- Verkehrsflächen bes. Zweckbestimmung
3.100 qm
     28 qm
4.690 qm
ca. 7.818 qm 49 %
8. Auswirkungen auf die Umwelt  /  Umweltbericht gem. § 2 a BauGB
Durch die Anpassung des Baugesetzbuches (BauGB) an EU-Richtlinien ist in einem
Bebauungsplanverfahren gemäß § 2 Abs. 4 in Verbindung mit § 1 Abs. 6 Nr. 7 und § 1a eine
Umweltprüfung durchzuführen. Hierin werden die voraussichtlichen erheblichen
Vorhabensauswirkungen auf die Umwelt ermittelt und in einem Umweltbericht beschrieben.
Die Umweltprüfung orientiert sich hierbei am Inhalt und dem Detaillierungsgrad des
Bebauungsplanes.
Zur Beurteilung der Auswirkungen wird Bezug genommen auf das, was nach derzeitigem
Wissensstand und allgemein anerkannten Prüfmethoden verlangt werden kann.
Die Ergebnisse des Umweltberichtes werden in der Abwägung des Bebauungsplans
berücksichtigt.
8.1. Beschreibung der Planung
Das Plangebiet wird als MK-Gebiet festgesetzt und hat eine Flächengröße von ca. 16.028
qm. Anteilig gegliedert in ca. 8.210 qm private und ca. 7.818 qm öffentliche Grundfläche.

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Der Platz an der Stubengasse ist ein wichtiges Verbindungselement in der
Entwicklungsachse Altstadt – Hauptbahnhof. Die Neuordnung in diesem Bereich hat zum
Ziel, das unbefriedigende städtebauliche Erscheinungsbild durch einen Neubau nachhaltig
zu entwickeln, die Aufenthaltsqualitäten im öffentlichen Raum zu verbessern und gleichzeitig
eine dem Standort angemessene Nutzung dauerhaft zu etablieren.
Anordnung der Baukörper / Tiefgarage und Freiraumelemente
Die beiden Baukörper sind entlang der Loerstraße angeordnet. Unter beiden Baukörpern ist
eine zweigeschossige Tiefgarage mit ca. 300 öffentlichen und privaten Pkw-Stellplätzen
sowie Fahrradabstellflächen vorgesehen.
Durch die Anordnung der beiden Baukörper entstehen zwei neue Plätze mit
unterschiedlichem Erscheinungsbild. Der „steinerne“ Stubengassen-Platz im Westen und die
„grüne“ Wische im Osten des Plangebietes. Der Stubengassen-Platz bildet den Übergang
zur Fußgängerzone und der weiteren Innenstadt. Die „grüne“ Wische ist die Verbindung zum
Clemensgarten, der als Trittstein in Richtung Promenade überleitet.
Verkehrliche Erschließung
Die Erschließung des Parkhauses Karstadt und der Tiefgarage Stubengasse erfolgt über die
Loerstraße. Für den Individualverkehr gibt es, mit Ausnahme der Anlieferung und Anlieger,
keine Durchfahrt zur Klemensstraße und zum Stubengassen-Platz. Im Bereich der Zufahrt
zur Karstadt-Tiefgarage ist eine Wendemöglichkeit vorgesehen. Die Ein- und Ausfahrt der
Tiefgarage Stubengasse wird im Südosten des Plangebietes, gegenüber dem
Clemenshospital, angeordnet.
Weitere Hinweise zu den Grundzügen der Planung sind den Kapiteln 1 – 7 der Begründung
zum Bebauungsplan zu entnehmen.
8.1.1 Rechtlicher Rahmen
Der Vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 491 überlagert den gesamten Geltungsbereich
des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. 425 Stubengasse / Loerstraße. Im Zuge des
Vorhabens werden die Regelungen des B-Planes Nr. 425 durch den B-Plan Nr. 491
modifiziert bzw. ersetzt.
Umweltplanerische Vorgaben aus Landschaftsplänen oder Grünordnungsplänen liegen nicht
vor.
Im Zusammenhang mit dem Vorhaben werden folgende umweltrechtliche Normen
berücksichtigt.
Baugesetzbuch (BauGB)
Baunutzungsverordnung (BauNVO)
Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz (UVPG)
16. Bundesimmissionsschutz-Verordnung (16. BImSchV)
22. Bundesimmissionsschutz-Verordnung (22.BImSchV)
TA-Lärm 1998
Bundesbodenschutz-Gesetz (BBodSchG)
Bundesbodenschutz-Verordnung (BBodSchV)
Wasserhaushaltsgesetz (WHG)
Landschaftsgesetz Nordrhein-Westfalen (LG NW)
Ordnungsbehördliche Verordnung zum Schutz von Naturdenkmalen innerhalb der im
Zusammenhang bebauten Ortsteile und des Geltungsbereichs der Bebauungspläne im
Gebiet der Stadt Münster (Naturdenkmalverordnung)
Denkmalschutzgesetz NRW
Denkmalschutzverordnung
Richtlinie für die Anlage von Straßen, Teil Landschaftspflege, Abschnitt 4- - Schutz von
Bäumen, Vegetationsbeständen und Tieren (RAS-LP 4) in Verbindung mit DIN 18920
Schutz von Bäumen, Pflanzenbeständen, Vegetationsbeständen bei Baumaßnahmen.

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8.2 Schutzbezogene Umweltbeschreibung / Umweltbewertung u. Wirkungsprognose
Nach den gesetzlichen Regelungen des Baugesetzbuches (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB) erfolgt
nachfolgend jeweils eine Beschreibung und Bewertung der einzeln zu betrachtenden
Schutzgüter, bezogen auf die gegenwärtige Umweltsituation.
Im Umweltbericht werden folgende Schutzgüter berücksichtigt:
8.2.1 Der Mensch
8.2.2 Die Pflanzen, Tiere und Biotope
8.2.3 Der Boden
8.2.4 Das Grundwasser
8.2.5 Das Klima / Die Luft
8.2.6 Das Landschaftsbild / Ortsbild
8.2.7 Die Kulturgüter und sonstige Sachgüter
8.2.8 Wechselwirkungen
Anschließend werden die voraussichtlichen Auswirkungen des Vorhabens sowie die in
Frage kommenden Maßnahmen zur Vermeidung, Verminderung und zum Ausgleich
erheblicher nachteiliger Umweltauswirkungen dargestellt.
Maßstab für die Bewertung der Umweltauswirkungen sind die gesetzlichen
Umweltanforderungen in Verbindung mit den hierzu ergangenen Rechts- und
Verwaltungsvorschriften.
Der Untersuchungsraum  für die Ermittlung, Beschreibung und Bewertung der nachfolgend
beschriebenen Umweltmedien wurde jeweils so weit gefasst, wie erhebliche Auswirkungen
auf diese Schutzgüter zu erwarten sind, d. h. diese können auch über den eigentlichen
Geltungsbereich des Bebauungsplanes hinausreichen.
8.2.1 Mensch
Umweltbeschreibung / Umweltbewertung
Das Plangebiet liegt im Stadtkern von Münster. Es wird südöstlich bis nordöstlich von der
Loerstraße und südwestlich bis nordwestlich von der Stubengasse umschlossen. Die
angrenzenden baulichen Einrichtungen der Raphaelsklinik an der Loerstraße und die
Bebauung entlang der Stubengasse sind gemäß Baunutzungsverordnung (BauNVO) als
Mischgebiet / Kerngebiet / Sondergebiet zu bezeichnen.
Der Stubengassen-Platz wird derzeit als ebenerdiger, teilweise mit Bäumen bestandener,
öffentlicher Stellplatz genutzt. Die Zufahrt erfolgt von der Stubengasse aus. Die Fahrtrassen
sind als Asphaltflächen ausgebaut. Die Stellplätze sind durch Schotterflächen befestigt. Der
Platz ist insgesamt niveaugleich ausgebaut. Entlang der Loerstraße und im Übergang zum
nordöstlich gelegenen Clemensgarten besteht ein Höhenunterschied von ca. 0,60 m zur
Straßenebene. Entlang der Stubengasse sind niveaugleiche Höhenanschlüsse vorhanden.
Über die reine Aufenthaltsfunktion für den Menschen und die Lebensraumfunktion für
Pflanzen und Tiere hinaus ist hier die bioklimatische Wohlfahrtswirkung der Freifläche
Stubengassen-Platz für den Menschen zu berücksichtigen. Der Baumbestand und die
großteils offenen Bodenbeläge des Platzes leisten einen wesentlichen Beitrag zum
kleinklimatischen Temperaturausgleich (Beschattung und Verdunstung), die Bäume tragen
bei zur Sauerstoffproduktion und durch die Belaubung werden Staubpartikel gefiltert.

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Vorbelastungen durch Lärm / Luftschadstoffe
Hinsichtlich der umweltbezogenen Auswirkungen des Vorhabens auf den Menschen und
seine Gesundheit stehen die Belange des Immissionsschutzes im Vordergrund.
Zur Erreichung gesunder Lebensverhältnisse für die Bevölkerung ist im Zuge der
Bauleitplanung eine angemessene Berücksichtigung des Schallschutzes und des Schutzes
vor Luftschadstoffen erforderlich.
In der DIN 18005 „Schallschutz im Städtebau“ sind Orientierungswerte zum Schallschutz
vorgegeben, die eine Einschätzung der vorhandenen und der mit einer städtebaulichen
Planung verbundenen Lärmbelastungen (Gewerbe, Verkehr, Industrie u.a.) ermöglichen. Die
verschiedenen Lärmquellen werden hierbei einzeln bewertet. Es erfolgt keine Addition der
einzelnen Lärmpegel.
In der DIN wird zwischen der Tageszeit von 6.00 – 22.00 Uhr und der Nachtzeit von 22.00 –
6.00 Uhr unterschieden. Für die bebauten Flächen gelten, je nach Einordnung der Baufläche
gemäß Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit der Baunutzungsverordnung (BauNVO),
unterschiedliche Orientierungswerte.
Im Zusammenhang mit dem Vorhabenbezogenen Bebauungsplan sind die Werte für Misch-
und Kerngebiete heranzuziehen. Gemäß DIN sollten hier folgende Orientierungswerte
beachtet werden:
Tagsüber: 60 dB(A)
Nachts: 50 dB(A)
Diese Orientierungswerte haben empfehlenden Charakter und sind keine
Immissionsgrenzwerte (IGW), durch die Obergrenzen der Belastung festgelegt werden.
Insbesondere in vorbelasteten Bereichen, vorhandener Bebauung, bestehenden
Verkehrswegen und Gemengelagen ist die Einhaltung der Orientierungswerte oft nicht
möglich. Aktive Lärmschutzmaßnahmen scheiden aus städtebaulichen Gründen zumeist
aus.
Bei Überschreitung der Orientierungswerte werden deshalb im Bauleitplanverfahren
Lärmpegelbereiche gemäß DIN 4109 ausgewiesen, in denen passive
Lärmschutzmaßnahmen im Geltungsbereich des Bebauungsplanes erforderlich sind.
Für die Beurteilung des gewerblichen Lärms werden die Richtwerte der TA-Lärm
herangezogen.
Für den Verkehrslärm kann es erforderlich werden, die IGW der
16.Bundesimmissionsschutz-Verodnung (16.BImSchV) als Maßstab zu verwenden. Hierzu
muss geprüft werden, ob die Regelungen der 16. BImSchV anzuwenden sind oder nicht.
Zur Beurteilung der Schadstoffbelastung der Luft werden die IGW der 22.
Bundesimmissionsschutz-Verordnung (22.BImSchV) zugrunde gelegt.
Lärmbelastungen im Bestand
(Quelle: Schallgutachten des Ingenieurbüros Uppenkamp + Partner, März 2005)
Im Plangebiet sind aufgrund der gewerblichen und der verkehrlichen Nutzung
Lärmgrundbelastungen vorhanden. Hierbei ist zwischen dem Gewerbelärm und dem
Verkehrslärm zu unterscheiden.

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Gewerbelärm
Zur Beurteilung gewerblicher Lärmquellen wird auf die Richtwerte der TA-Lärm 1998 zurück-
gegriffen. Gemäß dem vorliegenden Schallgutachten weist die Bestandssituation an den
maßgeblichen Immissionsorten keine relevanten gewerblichen Lärmquellen im Sinne der
TA-Lärm 1998 auf. Demnach ist eine zu berücksichtigende Grundbelastung aus
gewerblicher Nutzung nicht gegeben.
Verkehrslärm
Die Ermittlung der Geräuschimmissionen erfolgt auf der Grundlage der durchschnittlichen
täglichen Verkehrsstärke (DTV-Werte). Die Schallausbreitungsberechnung und die
Ermittlung des Beurteilungspegels im Planbereich erfolgt getrennt nach Tages- und
Nachtzeitraum. Im Schallgutachten wurde als Berechnungsprogramm das System SAIL II
LIMA der Stapelfeldt Ingenieurgesellschaft MBH Dortmund verwendet.
Nach Angaben der Stadt Münster ergeben sich im Bereich der Windthorststraße, der
Loerstraße und der Stubengasse für die aktuelle Situation folgende DTV-Werte.
Straße DTV-Istzustand
(Kfz/24h)
Windthorststraße 7.000
Loerstraße zwischen
Windthorststraße und Einfahrt Raphaelklinik 3.400
Ein- und Ausfahrt Raphaelklinik 3.400
Ausfahrt Raphaelklinik und Ausfahrt Tiefgarage Cityprojekt 3.400
Ausfahrt und Einfahrt Tiefgarage Cityprojekt 3.400
Einfahrt Tiefgarage Cityprojekt und Tiefgarage Karstadt 3.400
Tiefgarage Karstadt und Klemensstraße 3.400
Stubengasse 3.150
Die Berechnungen im Lärmgutachten haben ergeben, dass die Orientierungswerte der DIN
18005 im Bestand sowohl bei den Tages- als auch den Nachtwerten zumeist überschritten
werden.
Zur vergleichendenBeurteilung der ermittelten Lärmpegel werden im Lärmgutachten die IGW
der 16.BImSchV hinzugezogen. Die Immissionsgrenzwerte (IGW) für Misch- und
Kerngebiete (auch Verwaltung, Büros, Untersuchungszimmer und Schwesternwohnheim
Raphaelsklinik) geben folgende dB(A)-Werte vor:
Tageszeit 64 dB(A)
Nachtzeit 54 dB(A)
Der von der Loerstraße abgewandte Bettentrakt (Patientenzimmer) der Raphaelsklinik ist
gemäß BauNVO als Sondergebiet einzuordnen. Hierbei gelten folgende Werte.
Tageszeit 57 dB(A)
Nachtzeit 47 dB(A)
Ein Vergleich der Bestandswerte mit den IGW der 16. BImSchV für Misch- und Kerngebiete
zeigt auf, dass die Tageswerte eingehalten werden.
Zumeist liegen die ermittelten Werte deutlich unter den Grenzwerten, z. B. Wohnheim
Loerstraße -4 dB(A). Bei den Nachtwerten gibt es jedoch im Bestand Überschreitungen, in
Abhängigkeit zur Geschosshöhe. Die Abweichungen liegen wie folgt vor:

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Loerstraße 31/32, Westfassade, 1. OG: + 3 dB(A)
Loerstraße 31/32, Westfassade, 2. OG: + 2 dB(A)
Loerstraße 31/32, Westfassade, 3. OG: + 1 dB(A)
Loerstraße 31/32, Westfassade, 4. OG: + 1 dB(A)
Loerstraße 27/30, Westfassade, 1.OG: + 1 dB(A)
Loerstraße 27/30, Westfassade, 2.OG: + 1 dB(A)
Loerstraße 27/30, Westfassade, 3.OG: + 1 dB(A)
Windthorststraße 47, Südwestfassade, 1.OG: + 3 dB(A)
Windthorststraße 47, Südwestfassade, 2.OG: + 3 dB(A)
Windthorststraße 47, Südwestfassade, 3.OG: + 2 dB(A)
Windthorststraße 47, Südwestfassade, 4.OG: + 1 dB(A)
Bei 11 Immissionsorten (Geschossen) liegen Lärmpegel nachts oberhalb der IGW der 16.
BImSchV.
In der Loerstraße 31/32, Westfassade, 1. OG und in der Windthorststraße 47,
Südwestfassade, 1. und 2. OG werden die Richtwerte um + 3 dB(A) überschritten.
Die Lage der Immissionsorte ist in den Isophonenkarten des Schallschutzgutachtens
gekennzeichnet.
Auswirkungen der Planung
Zur Ermittlung und Bewertung der Lärmimmissionen wurde ein Schalltechnisches Gutachten
erstellt, das sowohl den Verkehrslärm als auch den zu erwartenden gewerblichen Lärm
(Außengastronomie, Lüftungsanlagen) fachlich beurteilt.
Für beide Untersuchungsfaktoren wurde der Untersuchungsraum ausreichend bemessen.
Entlang der Gebäudefassaden Einmündung Windthorststraße / Loerstraße, Loerstraße und
Stubengasse wurden insgesamt 5 Immissionspunkte zur schalltechnischen Beurteilung
vorgesehen, um sich ein umfassendes Bild über relevante Immissionen im Plangebiet und
der näheren Umgebung machen zu können.
Im Zusammenhang mit der Baumaßnahme Stubengasse soll das Parkhaus Kaufhof an der
Stubengasse geschlossen werden. Die Loerstraße wird für den Individualverkehr als
Sackgasse konzipiert. Der Öffentliche Personennahverkehr (Stadtbusse) verläuft weiterhin
über die Loerstraße und die Klemensstraße. Die Stubengasse und alle anderen
Verkehrsräume werden zu Fußgängerzonen bzw. eingeschränkt befahrbaren Bereichen
entwickelt. Lieferverkehr ist in der Tageszeit von 6.00 – 22.00 Uhr zugelassen.
Das Plangebiet wird ausschließlich über die Windthorststraße und die gegenspurig
ausgebaute Loerstraße erschlossen. In Höhe der Ein- und Ausfahrt der Raphaelklinik wird
die Ein- und Ausfahrt der Tiefgarage Stubengasse angeordnet. Im Bereich der Tiefgarage
Karstadt wird eine Wendemöglichkeit für den Individualverkehr vorgesehen.
Für den Einzelhandel und die Außengastronomie wird ein Nutzungszeitraum von Montag bis
Samstag von 8.00 – 22.00 Uhr vorgesehen. Für die Innengastronomie, den Fitnessbereich
und die Tiefgarage sind Öffnungszeiten auch nach 22.00 Uhr möglich.
Verkehrslärm
Als erster Schritt ist zu klären, ob die Regelungen der 16.BImSchV zur Anwendung kommen
oder nicht.

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Anwendung der 16. BImSchV
Die 16. BImSchV ist beim Neubau oder einer wesentlichen Veränderung von öffentlichen
Verkehrswegen (Straßen) anzuwenden. Eine wesentliche Änderung ist dann gegeben, wenn
1. eine Straße um einen oder mehrere durchgehende Fahrstreifen für den
Kraftfahrzeugverkehr erweitert wird
oder
2. durch einen erheblichen baulichen Eingriff der Beurteilungspegel von dem zu ändernden
Verkehrsweg ausgehenden Verkehrslärm um mindestens 3 dB(A) oder auf mindestens
70dB(A) zur Tageszeit und auf mindestens 60 dB(A) zur Nachtzeit erhöht wird.
Zu Punkt 1:
Hinsichtlich des Punktes Nr. 1 ist zu klären, ob der bestehende Verkehrsraum erweitert wird.
Die Erweiterung des Verkehrsraumes ist nicht gegeben. Die Stubengasse wird als Fahrbahn
komplett zurückgebaut und in eine Fußgängerzone umgewandelt. Somit wird der öffentliche
Verkehrsraum für den Fahrzeugverkehr in diesem Abschnitt deutlich verringert.
Die Windthorststraße bleibt in ihrem Querschnitt erhalten. Auch die Loerstraße bleibt im
Wesentlichen in ihrer Trassenlage und Trassenbreite erhalten. Allerdings erfolgt im Bereich
der Einmündung Windhorststraße / Loerstraße eine leichte Aufweitung der Loerstraße durch
das Einfügen einer Verkehrsinsel im Kurvenbereich und einer Abbiegespur in Richtung
Tiefgarageneinfahrt Stubengasse. Nachfolgend bleibt die Loerstraße in ihrer ursprünglichen
Trassenführung erhalten. Es wird kein zusätzlicher durchgehender Fahrstreifen hergestellt.
Zu Punkt 2:
Ein erheblicher baulicher Eingriff (Abbiegespur zur geplanten Tiefgarage) liegt vor. Gemäß
Schallschutzgutachten ist durch das Vorhaben eine Erhöhung der Lärmwerte auf
mindestens 70 dB(A) zur Tageszeit und mindestens 60 dB(A) zur Nachtzeit nicht gegeben.
Im Weiteren ist zu prüfen, ob es im Zusammenhang mit dem Vorhaben zu einer Erhöhung
des Lärmpegels von mindestens + 3 dB(A) gegenüber dem Beurteilungswert kommt.
Hierzu wurde im Gutachten, wie oben beschrieben, zunächst die Lärmbelastung im Bestand
ermittelt. Nachfolgend wurden den Bestandswerten die folgenden Planungswerte
gegenübergestellt.
Nach Angaben der Stadt Münster ergeben sich für die Planung im Bereich der
Windthorststraße, der Loerstraße und der Stubengasse, ausgehend vom Jahr 2015,
folgende DTV-Werte.
Straße DTV-Planzustand
(Kfz/24h)
Windthorststraße 5.510
Loerstraße zwischen
Windthorststraße und Einfahrt Raphaelklinik 4.960
Ein- und Ausfahrt Raphaelklinik 4.705
Ausfahrt Raphaelklinik und Ausfahrt Tiefgarage Cityprojekt 4.450
Ausfahrt und Einfahrt Tiefgarage Cityprojekt 3.250
Einfahrt Tiefgarage Cityprojekt und Tiefgarage Karstadt 2.050
Tiefgarage Karstadt und Klemensstraße 850
Stubengasse 110
Aus den Grundlagendaten und den Berechnungen des vorgenannten Systemprogramms
SAIL II LIMA wurden die zu erwartenden Veränderungen der Beurteilungspegel Istzustand
im Vergleich zum Planzustand ermittelt.

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Tageswerte
Die Ermittlung der Geräuschimmissionen ergibt, dass die Tageswerte in allen Geschossen
eingehalten werden. Im Vergleich zum Istzustand werden die meisten dB(A)-Werte um
mindestens 1 bis maximal 8 dB(A) deutlich verringert. Zum Beispiel im Bereich Stubengasse
20 um - 8 dB(A).
Nachtwerte
Bei den Nachtwerten kommt es zu einer deutlichen Verbesserung der Lärmsituation. In den
meisten Fällen werden die Lärmpegelwerte um 1 – 8 dB(A) abgesenkt.
In der Loerstraße 27/30 ergibt sich eine leichte Überschreitung des Immissionsgrenzwertes.
Loerstraße 27/30, Westfassade: 1. OG + 3 dB(A)
Loerstraße 27/30, Westfassade: 2. OG + 2 dB(A)
Loerstraße 27/30, Westfassade: 3. OG + 2 dB(A)
Loerstraße 27/30, Westfassade: 4. OG + 1 dB(A)
An dieser höchstbelasteten Stelle im Plangebiet ergibt sich im Vergleich zum
Beurteilungspegel im Bestand eine Lärmpegelerhöhung um + 1 - + 2 dB(A).
Zur Anwendung der 16. BImSchV muss eine Erhöhung des Beurteilungspegels von
mindestens 3 dB(A) vorhanden sein. Dieser Wert wird nicht erreicht. Die Beurteilung des
Vorhabens gemäß Verkehrslärmschutzverordnung entfällt.
Anwendung der DIN 18005 in Verbindung mit der DIN 4109
Die Ergebnisse des Lärmgutachtens haben ergeben, dass eine Überschreitung der
Orientierungswerte der DIN 18005 durch Verkehrslärm im Bestand sowohl bei den
Tageswerten als auch bei den Nachtwerten gegeben ist.
Durch die Umsetzung des geplanten Vorhabens wird es auch weiterhin zu einer Belastung
durch Verkehrslärm kommen. Allerdings werden die Lärmpegel insgesamt deutlich
verringert, so dass bei den Tageswerten die Orientierungswerte der DIN 18005 zumeist
eingehalten werden. Mit Ausnahme der Westfassade Loerstraße 27/30 und 31/32.
Bei den Nachtwerten bleibt es zumeist bei geringfügigen Überschreitungen der
Orientierungswerte.
Gemäß vorliegendem Lärmgutachten ist die deutliche Verringerung der Lärmimmissionen
des motorisierten Verkehrs zu einem guten Teil auf die Verringerung der Bus- und LKW-
Anteile am Gesamtverkehr zurück zu führen.
Im Lärmgutachten wird eine Wohnnutzung in den oberen Etagen der neuen Gebäude
grundsätzlich für möglich gehalten. Für den Geltungsbereich des  Vorhabenbezogenen
Bebauungsplans wird allerdings die Ausweisung von Lärmpegelbereichen empfohlen, die im
Kapitel Maßnahmen zur Minderung und Vermeidung von Lärmbelastungen, Punkt B
beschrieben werden. Die entsprechende Berücksichtigung erfolgt im Bebauungsplan.
Lärmbeeinträchtigungen durch gewerbliche Nutzungen
Als Berechnungs- und Beurteilungsgrundlage wird für die geplante gewerbliche Nutzung auf
die TA-Lärm 1998 zurückgegriffen.

- Bebauungsplanung                                Verfahrensstand ENTWURF – 20.05.2005
  -  Bebauungsplan Nr. 491 - Neuaufstellung               BEGRÜNDUNG / Seite 19
Stadtplanungsamt
Für die nächstliegende schutzbedürftige Bebauung im Bestand und in der Planung wird nach
TA-Lärm von folgenden Immissionsrichtwerten für die Tages- (IRW T) und Nachtzeit (IRW N)
ausgegangen.
In Mischgebieten (MI), Loerstraße, Stubengasse, Windthorststraße
und Kerngebieten (MK), Plangebiet
IRW
T dB(A): 60
IRWN dB(A): 45
In Sondergebieten (SO) Krankenzimmer Raphaelsklinik und rückseitig in Richtung Innenhof,
IRWT dB(A): 45
IRWN dB(A): 35
Anmerkung zur Raphaelsklinik:
Aufgrund der Nutzungsverteilung innerhalb der Raphaelsklinik wird im Lärmgutachten die
Mischnutzung entlang der Loerstraße aus Schwesternwohnheim, Untersuchungszimmern,
Büros und Verwaltungsräumen gemäß TA-Lärm Punkt 6.7 beurteilt. Diese Zuordnung ist mit
der Verwaltung der Raphaelsklinik abgestimmt worden. Hieraus ergeben sich entlang der
Loerstraße die maximal zulässigen Immissionsrichtwerte für Kern- und Mischgebiete.
Gemäß TA-Lärm beziehen sich die genannten Immissionsrichtwerte auf folgende Zeiten:
IRW
T: 06.00 – 22.00 Uhr
IRWN: 22.00 – 06.00 Uhr
Der Beurteilungszeitraum am Tage umfasst 16 Stunden. Maßgebend für die Nachtzeiten ist
die volle Nachtstunde mit dem höchsten Belastungspegel, z. B. 5.00 – 6.00 Uhr.
Die Lage der Immissionsorte ist dem Schallgutachten des Ingenieurbüros Uppenkamp +
Partner zu entnehmen.
Im Zusammenhang mit dem Vorhaben wird es eine adäquate Mischung an gewerblicher
Nutzung geben. Hierbei werden sowohl Einzelhandelsflächen als auch Büro- und
Gastronomieflächen angeboten. Aus diesem Nutzungsmix ergeben sich folgende
lärmemittierende Faktoren:
Ein- und Ausfahrten der Tiefgarage, Anlieferung zu den Geschäften, Außengastronomie,
Fitnessbereich, Be- und Entlüftungsanlagen.
Wichtiges Kriterium zur Beurteilung der Lärmbelastung ist der Tageszeitraum, an dem die
Beeinträchtigungen stattfinden. Im vorliegenden Lärmgutachten werden folgende als
realistisch einzustufende Tageszeiträume und Nutzungen vorausgesetzt:
Tagsüber: 6.00 – 22.00 Uhr
/g167 Die Kühl- und Lüftungsaggregate sind dauernd im Betrieb
/g167 Die Anlieferungszonen entlang der Loerstraße werden 10-mal genutzt.
/g167 Die Außengastronomie in den beiden Cafes und dem Restaurant wird 12 h täglich
von mindestens 100 Personen genutzt.
/g167 Die Tiefgarage wird von insgesamt 1.200 Fahrzeugen benutzt. Dies entspricht 2.400
Fahrzeugbewegungen.
/g167 Die Fenster der Gastronomiebetriebe sind zu 50 % geöffnet.
Lauteste Nachtstunde (22.00 – 23.00 Uhr)
/g167 Die Kühl- und Lüftungsaggregate sind dauernd im Betrieb
/g167 Die Tiefgarage wird von insgesamt 30 Fahrzeugen benutzt. Dies entspricht 60
Fahrzeugbewegungen.
/g167 Die Fenster der Gastronomiebetriebe sind zu 50 % geöffnet.

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  -  Bebauungsplan Nr. 491 - Neuaufstellung               BEGRÜNDUNG / Seite 20
Stadtplanungsamt
Zur Ermittlung der jeweiligen Geräuschsituation an den Immissionsorten wurde die
Berechnung der Schalldruckpegel nach der DIN ISO 9613-2 mit dem Programmsystem
SAOS II der Kramer Software GmbH durchgeführt.
Die Berechnung kommt zu folgenden Ergebnissen.
Immissionsort IRW T
dB(A)
LrT
dB(A)
IRWN
dB(A)
LrN
dB(A)
IP1, Loerstraße 32, Westfassade, 2. OG 60 53 45 32
IP2, Loerstraße, Raphaelklinik, Westfassade, 2. OG 60 55 45 35
IP3, Loerstraße, Wohnheim, Westfassade, 2. OG 60 50 45 39
IP4, Loerstraße, Wohnheim, Nordwestfassade, 2. OG 60 55 45 44
IP5, Stubengasse 20, Ostfassade, 2. OG 60 48 45 29
IP6, Krankenzimmer Raphaelklinik, 4. OG, Innenhof 45 34 35 25
IRWT dB(A): Immissionsrichtwert Tageszeit / LrT dB(A): Beurteilungspegel Tageszeit
IRWN dB(A): Immissionsrichtwert Nachtzeit / LrN dB(A): Beurteilungspegel Nachtzeit
Die Gegenüberstellung der Tages- und Nachtwerte zeigt auf, dass bei den bestehenden
Gebäuden zu keiner Tages- oder Nachtzeit mit Lärmimmissionen oberhalb der zulässigen
Richtwerte zu rechnen ist.
Das Schallgutachten Nr. 5 402 04 zeigt weiterhin auf, dass eine Wohnnutzung in den
geplanten Gebäuden prinzipiell möglich ist und zugelassen werden kann. Allerdings sind die
geplanten Wohnungen in Abhängigkeit zur geplanten gewerblichen Nutzung, der
zugeordneten Ladezonen und der Tiefgarageneinfahrt anzuordnen. In diesen vorgenannten
Bereichen können Überschreitungen der Lärmrichtwerte nicht ausgeschlossen werden. Als
geeignete Schallschutzmaßnahmen sind zu nennen:
• Fenster zu schutzbedürftigen Räumen werden an unbelasteten Fassaden angeordnet.
• Alternativ kann der entsprechende Schallschutz auch konstruktiv, d. h. durch eine
Abschirmung von rückversetzten Fenstern mittels vorgelagerter Dachterrasse mit
Brüstung bzw. durch entsprechende primäre Schallschutzmaßnahmen an technischen
Aggregaten wie Lüftungs- und Klimageräten erfolgen.
Bei Schallausbreitungen innerhalb des Gebäudes sind Maßnahmen entsprechend den
Vorgaben der DIN 4109 „Schallschutz im Hochbau“ erforderlich. Im Zuge des
Baugenehmigungsverfahrens sind die erforderlichen Maßnahmen zur Einhaltung der
Immissionsgrenzwerte der TA-Lärm zu untersuchen und darzustellen.
Das Gutachten kommt weiterhin zu dem Ergebnis, dass die Immissionsrichtwerte für
kurzzeitige Geräuschspitzen (IRW + 30 dB(A) am Tag und + 20 dB(A) in der Nacht) an allen
untersuchten Immissionsorten nicht überschritten werden.
Maßnahmen zur Minderung und Vermeidung von Lärmbelastungen
A. Minderungsmaßnahmen im Rahmen der TA-Lärm 1998
Zur Einhaltung der Immissionsrichtwerte der TA-Lärm 1998 sind folgende Maßnahmen
durchzuführen.
Grundsätzlich sind die Hausaggregate so anzuordnen, dass sie von der Wohnbebauung
abgewandt sind.
Bei der geplanten Wohnnutzung in den oberen Geschossen des Plangebietes, sind im
Baugenehmigungsverfahren gemäß DIN 4109 „Schallschutz im Hochbau“ die zu

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erwartenden gewerblichen Lärmimmissionen innerhalb der Grundrissgestaltung der beiden
Gebäudekörper sowie der Wohnnutzung selbst zu berücksichtigen. Oder der erforderliche
Schallschutz wird konstruktiv durch abschirmende Maßnahmen erreicht.
Bei allen lärmintensiven Nutzungen innerhalb der Gebäude sind die Bauschalldämmmaße
der Fenster  einzuhalten.
Gewerbelärm zur Tageszeit 6.00 – 22.00 Uhr
Außenaggregate
/g167 Alle haustechnischen Aggregate oberhalb der Dächer sind baulich so auszustatten,
dass ein Gesamtschallleistungspegel LWA von 85 dB(A) nicht überschritten wird.
/g167 Die Entlüftung der Tiefgarage ist baulich so auszustatten, dass ein
Gesamtschallleistungspegel LWA von 85 dB(A) nicht überschritten wird.
/g167 Werden Wohnnutzungen im Dachbereich vorgesehen, ist im Baugenehmi-
gungsverfahren zu prüfen, ob eine weitere Reduzierung der Schallleistungspegel
der Außenaggregate erforderlich ist.
Tiefgarage
/g167 Die Zu- und Ausfahrt der Tiefgarage wird mit einer fugenfreien, offenen und glatten
Oberfläche ausgestattet.
/g167 Entwässerungsrinnen sind als Störquelle innerhalb der Rampe möglichst
auszuschließen.
/g167 Die Überdachungen und Seitenwände der Tiefgarage werden schallabsorbierend
ausgeführt.
Gewerbelärm Nachtzeitraum 22.00 – 6.00 Uhr
/g167 Die Anlieferung der Fachmärkte und Gaststätten darf nicht zur Nachtzeit erfolgen.
/g167 Die gastronomische Nutzung der Außenbereiche wird nur bis maximal 22.00 Uhr
zugelassen.
/g167 Alle haustechnischen Aggregate oberhalb der Dächer sind baulich so auszustatten,
dass ein Gesamtschallleistungspegel LWA von 75 dB(A) nicht überschritten wird.
/g167 Die Entlüftung der Tiefgarage ist baulich so auszustatten, dass ein
Gesamtschallleistungspegel LWA von 75 dB(A) nicht überschritten wird.
/g167 Werden Wohnnutzungen im Dachbereich vorgesehen, ist im Baugenehmi-
gungsverfahren zu prüfen, ob eine weitere Reduzierung der Schallleistungspegel
der Außenaggregate erforderlich ist.
Anmerkung zu Außengastronomien
Lärmbeeinträchtigungen von Außengastronomien sind in hohem Maße abhängig vom
Verhalten der Besucher. Im Schallgutachten wurden allgemein anerkannte
Verhaltensweisen und Nutzungsmuster zugrunde gelegt. Darüber hinausgehende
Lärmbeeinträchtigungen durch das Verhalten der Besucher im öffentlichen Raum können im
Rahmen dieses Verfahrens nicht bewertet werden und sind dem Vorhaben somit auch nicht
zurechenbar. Überlaute Geräuschpegel durch Besucher müssen ordnungsrechtlich geregelt
werden.
B. Festlegung von Lärmpegelbereichen
Die geplante Bebauung wird gemäß Baunutzungsverordnung (BauNVO) einem Kerngebiet
(MK) zugeordnet. Ergänzend zur Grundrissgestaltung sind durch bauliche Maßnahmen die
erforderlichen Innenpegel für schutzbedürftige Innenräume  (Büros, Wohnungen) in Misch-,
Kerngebieten zu gewährleisten.

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Auf Grundlage des maßgeblichen Außenlärmpegels werden das Schallgutachten für
schutzbedürftige Nutzungen im Geltungsbereich des VB-Planes (Wohnen, Büros) gemäß
DIN 4109 Lärmpegelbereiche festgelegt. Innerhalb dieser Lärmpegel müssen von den
Außenbauteilen der Gebäude zum Schutz vor Verkehrslärm folgende Luftschalldä mmmaße
(R’
W res) in dB eingehalten werden.
Raumart
Aufenthaltsräume in
Wohnungen
Büroräume und
ähnliches
Lärmpegel-
bereich
Maßgeblicher
Außenlärmpegel
dB(A)
Erforderliches R’W res des Außenbauteils
dB(A)
Farbbereich
I bis 55 30 - Braun
II 56 – 60 30 30 Orange
III 61 – 65 35 30 Rot
IV 66 – 70 40 35 Dunkelrot
V 71 - 75 45 40 violett
Die Lärmpegelbereiche sind in den Isophonenkarten des Schallgutachtens dargestellt.
Demnach werden im Bebauungsplan für folgende Gebäudeteile des Vorhabens
Lärmschutzpegel gekennzeichnet und entsprechend festgesetzt.
Lärmpegelbereich IV
Gebäude B, südliche Fassade entlang der Loerstraße
Gebäude A, nordöstliche Fassade entlang der Baulinie der Obergeschosse
Lärmpegelbereich III
Gebäude B, südliche Fassade entlang der Loerstraße, jedoch zurückliegende Fassade
Gebäude A, nordöstliche Fassade
C. Beeinträchtigungen während der Bauphase
Umweltbeeinflussungen durch temporären Lärm und ggf. Erschütterungen während der
Baustellenabwicklung sind über das bereits genannte Maß hinaus nicht auszuschließen. Die
Bauablaufplanung sieht vor, dass in jeder Bauphase der Verkehrsfluss mit allen
Anbindungen erhalten bleibt. Damit werden während der Bauzeit nennenswerte
Verkehrsverlagerungen und damit etwaige Immissionsbelastungen anderenorts vermieden.
Während der Baustellenabwicklung wird die Aufenthaltsqualität im Umfeld des
Stubengassenplatzes temporär eingeschränkt sein.
Im Rahmen des nachfolgenden Baugenehmigungsverfahrens sind die bautechnischen
Einzelheiten festzulegen, um die ordnungsgemäße Baustellenabwicklung zu gewährleisten.
Insbesondere ist bei der Durchführung der Baumaßnahmen (einschließlich Gründungs- und
Verbaumaßnahmen) durch den künftigen Vorhabensträger sicherzustellen, dass schädliche
Umwelteinwirkungen durch Lärm-, Geruchs-, Staub- und Erschütterungsemissionen
vermieden oder auf ein Mindestmaß beschränkt bleiben. Auf die Allgemeine
Verwaltungsvorschrift zum Schutz gegen Baulärm vom 19.08.1970 wird verwiesen.
Luftschadstoffe im Bestand
Das Plangebiet ist Vorbelastungen durch Luftschadstoffe vornehmlich aus dem
Straßenverkehr ausgesetzt.
Da es sich bei dem Vorhaben um eine Maßnahme in der Innenstadt handelt, sind
insbesondere Schadstoffimmissionen durch den motorisierten Straßenverkehr von

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Bedeutung. Luftverschmutzungen durch gebäudetechnische Geräte (Gebäudelüftungen,
Heizungen u.a.) sind im Plangebiet und dem näheren Umfeld nicht von relevanter
Bedeutung. Produzierendes Gewerbe ist nicht vorhanden und wird nicht vorgesehen.
Als wesentliche Parameter werden im Zusammenhang mit dem Bauvorhaben die
Schadstoffe Feinstäube (PM 10-Werte), Stickstoffdioxid (NO 2) und Stickoxide (NO x)
betrachtet. Insbesondere die Feinstaubbelastung (PM 10-Wert) ist ein wesentliches Kriterium
zur Beurteilung der Luftqualität. Entsprechende Richtwerte zu den vorgenannten
Schadstoffen werden in der 22. Bundesimmissionsschutz-Verordnung (22. BImSchV)
festgelegt.
Zur Ermittlung der Vorbelastungen wird auf Datenmaterial der Stadt Münster verwiesen.
Am Stadthaus 1, im Nahbereich der Stubengasse, wird seitens der Stadt Münster eine
kontinuierliche Messstation für Stickoxide (NO
2 und NO X) betrieben. Der Jahresmittelwert
2003 für NO2 liegt demnach an diesem Standort bei 33 Mikrogramm pro Kubikmeter Luft und
für NO bei 11 Mikrogramm pro Kubikmeter Luft. Die zurzeit geltenden Jahresmittelwerte,
unter Berücksichtigung der Toleranzmargen bezogen auf die menschliche Gesundheit,
liegen zurzeit bei Stickoxiden für NO
2  bei 50 Mikrogramm pro Kubikmeter Luft. Für das
pflanzenschädliche NO x bei 30 Mikrogramm pro Kubikmeter Luft. Die vorliegenden Werte
befinden sich innerhalb der Grenzwerte. Der festgelegte Jahresmittelwert für PM 10 liegt bei
40 Mikrogramm pro Kubikmeter Luft. Messwerte zu PM10 liegen für das Plangebiet nicht vor.
Im gegenwärtigen Zustand sind im Plangebiet Verkehrsbelastungen von max. 7.000
Fahrzeugen / 24 h auf der Windhorststraße und 3.400 Fahrzeugen / 24 h auf den übrigen
Straßenabschnitten vorhanden.
Zur Einordnung der bestehenden Schadstoffbelastungen im Plangebiet werden Erkenntnisse
aus dem Bericht zum „Aktionsprogramm Umwelt und Gesundheit Nordrhein-Westfalen
(APUG)" herangezogen. Demnach ist erst bei einem weitaus höheren Verkehrsaufkommen
mit Schadstoffbelastungen im Bereich der Grenzwerte bzw. sogar über den Grenzwerten der
22. BImSchV zu rechnen. (Beispielsweise 16.000 Kfz/Tag oder 1.800 Schwerlast-Kfz/Tag
bei offener Bebauung und guter Durchlüftung des Straßenraumes und ca. 6.000 Kfz/Tag
bzw. 500 Schwerlast-Kfz/Tag bei geschlossener Bebauung und Bauabständen zwischen
12,00 – 16,00 m.)
Demnach kann davon ausgegangen werden, dass die Schadstoffbelastung der Luft im
Bestand innerhalb der Grenzwerte der 22. BImSchV liegen.
Auswirkungen der Planung bezüglich Luftschadstoffen
Aufgrund der ergänzten Baukörper kommt es vornehmlich im Bereich der Loerstraße zu
einer Straßenschluchtbildung, die den Ausbreitungsdrang von Luftschadstoffen verringert.
Hierdurch ist in diesem Straßenabschnitt mit den höchsten Schadstoffbelastungen zu
rechnen.
Einhergehend mit dem Bauvorhaben kommt es nur im Einmündungsbereich der
Windthorststraße in die Loerstraße bis zur Einfahrt in die Tiefgarage Stubengasse zu einer
verkehrlichen Zunahme.
Die Verkehrsprognosen zur Planung ergeben für den genannten Abschnitt auf der
Loerstraße weniger als 5.000 Kfz / 24 h mit einer anteiligen Lkw-Rate von 8 %. Die
maximale Geschwindigkeit wird mit 30 km/h festgelegt. Bei den prognostizierten
Verkehrsbelastungen im Plangebiet ist davon auszugehen, dass die Grenzwerte der 22.
BImSchV nicht erreicht bzw. nicht überschritten werden.

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  -  Bebauungsplan Nr. 491 - Neuaufstellung               BEGRÜNDUNG / Seite 24
Stadtplanungsamt
Aufgrund der vorgenannten Vergleichswerte ist davon auszugehen, dass es durch das
Bauvorhaben, trotz der Straßenschluchtbildung, nicht zu einer kritischen Anreicherung mit
Luftschadstoffen kommen wird.
Der Nachweis der gesicherten Be- und Entlüftung der Tiefgarage Stubengasse gemäß
Garagenverordnung muss im Rahmen der Bauantragserteilung erbracht werden. Nach
derzeitigem Planungsstand ist folgendes Be- und Entlüftungskonzept vorgesehen.
Die Belüftung des 1. und 2. Untergeschosses erfolgt über die Tiefgarageneinfahrt. Dem 2.
Untergeschoss wird durch eine Überströmöffnung im Bereich der Verschneidung der
Rampen zusätzlich Frischluft über die Tiefgaragenausfahrt zugeführt. Die Entlüftung erfolgt
über das Treppenhaus 1 im Bauteil A und das Treppenhaus 8 im Bauteil B. Die
Entlüftungsschächte werden innerhalb des Gebäudes bis über das Dach geführt.
Das gewählte Be- und Entlüftungskonzept gewährleistet, dass es zu keinen relevanten
Luftschadstoffeinträgen im Plangebiet und der näheren Umgebung kommt.
Maßnahmen zur Minderung / Vermeidung von Luftschadstoffen
Die Öffnungen der Entlüftungsanlagen der Tiefgarage sind so anzuordnen, dass die Be- und
Entlüftung nicht in Richtung der Loerstraße erfolgt.
8.2.2 Pflanzen, Tiere, Biotope
Umweltbeschreibung und Umweltbewertung
Bei der Stellplatzfläche Stubengasse handelt es sich um eine Freifläche auf Zeit, die
aufgrund der kriegsbedingten Zerstörungen entstanden ist. Intensive Bestrebungen der
Stadt Münster zielen seit langem darauf ab, diesen Bereich im Rahmen einer
Innenentwicklung umzunutzen und so die Inanspruchnahme zusätzlicher Freiflächen für eine
bauliche Entwicklung zu reduzieren.
Gleichwohl ist im innerstädtischen Bereich die stadtökologische Bedeutung von
Grünanlagen / Freiflächen und Bäumen hervorzuheben. Parallel zur reinen
Aufenthaltsfunktion für den Menschen sowie der Lebensraumfunktion für Pflanzen und Tiere
ist die bioklimatische Wohlfahrtswirkung für die stadträumliche Umgebung wissenschaftlich
erwiesen und allgemein anerkannt. Neben dem stattfindenden Temperaturausgleich durch
Beschattung und Verdunstung sind die Sauerstoffproduktion und die Filterung von Staub
durch das Grünvolumen der Bäume wichtige Faktoren.
Auf dem Stubengassen-Platz sind die Fahrbahnen mit einer Asphaltfläche befestigt. Die
reinen Stellplatzflächen bestehen aus Schotterflächen. Bei der Nutzung des Stellplatzes wird
nur bedingt Rücksicht auf die Bäume genommen. So wird beispielsweise bis direkt an die
Baumstämme herangeparkt.
Eine fachliche Beurteilung des Baumbestandes im Untersuchungsraum wurde im Jahr 2003
durch das Amt für Grünflächen und Umweltschutz der Stadt Münster durchgeführt mit dem
Ergebnis, dass der Baumbestand im Plangebiet und im unmittelbaren Umfeld mit
unterschiedlichen Wertigkeiten zu belegen ist.
Die vorgenannte Einstufung wurde in die Auslobungsunterlagen zum Wettbewerb
Stubengasse eingearbeitet und im nachfolgenden Wettbewerb mit als
Entscheidungskriterium berücksichtigt. Das geplante Bauvorhaben hat diese Kriterien im
Wettbewerb berücksichtigt.

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Erhaltenswerter Baumbestand (vgl. Karte 01 / Baumbestand)
Besonders erhaltenswerter Baumbestand ist vorhanden im nordöstlichen Teil der Loerstraße
/ Stubengassen-Platz. Hier stehen im Übergang zum Clemensgarten 6 Großbäume
(Platanen, Amerikanische Roteiche), die ein hohes Alter erreicht haben und durch ihren
Habitus stadtbildprägende Funktion übernehmen. Auf dem Stubengassen-Platz in
Verlängerung der Klarissengasse und im Übergang zur Windthorststraße sind zwei
Großbäume (Platanen) als besonders erhaltenswert einzustufen.
Nordöstlich des Plangebietes liegt der Clemensgarten. Dieser öffentlich zugängliche Garten
ist von hoher Gestaltqualität und wird intensiv genutzt. Säuleneichen und Linden sind die
prägnanten Baumarten.
Südlich des Plangebietes liegt der Harsewinkelplatz mit markantem Baumbestand. Hierbei
ist insbesondere der in einem Hochbeet wachsende Tulpenbaum (Liriodendron tulipifera) zu
erwähnen, da er im Übergang zur Stubengasse / Harsewinkelgasse aufgrund seiner
Einzelstellung, seiner Größe und Vitalität eine markante, raumprägende Funktion
übernimmt.
Vor dem Gebäude Stubengasse 34 (Bezirksregierung) sind 4 Bäume als Naturdenkmale
ausgewiesen. Diese sind gemäß der „Ordnungsrechtlichen Verordnung zum Schutz von
Naturdenkmalen innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile und des
Geltungsbereiches der Bebauungspläne im Gebiet der Stadt Münster vom 03.04.2001“
(Naturdenkmalverordnung) wegen ihrer Seltenheit, Eigenart und Schönheit geschützt.
Es handelt sich hierbei um nachfolgend beschriebene Bäume.
Lfd.
Nummer
Bezeichnung / Art Kronendurchmesser Lagebezeichnung
Hängebuche 10,00 m am Gebäude Bereich Mauer
Blutbuche 16,50 m am Gebäude Bereich Vorplatz
Rosskastanie 14,00 m an der Mauer Bereich Kurve
84
Rosskastanie 16,50 m an der Mauer Bereich Vorplatz
Nach § 42a Abs. 3 in Verbindung mit § 34 Abs. 3 Landschaftsgesetz Nordrhein-Westfalen
(LG NW) sind die Beseitigung eines Naturdenkmales sowie alle Handlungen, die zu einer
Zerstörung, Beschädigung, Veränderung oder nachhaltigen Störung des Naturdenkmales
oder seiner geschützten Umgebung führen können, verboten. Hierzu zählt insbesondere der
Kronentraufbereich.
Sollten im Zuge der Umsetzung des Vorhabens Veränderungen im Kronentraufbereich der
Naturdenkmale erforderlich werden, so sind diese Eingriffe genehmigungspflichtig. Eine
Abstimmung mit dem zuständigen Fachamt ist frühzeitig erforderlich.
Bedingt erhaltenswerter Baumbestand (vgl. Karte 01 / Baumbestand)
Der ansonsten im Untersuchungsgebiet vorhandene Baumbestand besteht großteils aus
straßenbegleitenden Bäumen und schwächeren Platanen auf dem Stubengassenparkplatz.
Aufgrund der eingeschränkten Wachstumsbedingungen innerhalb der Baumscheiben weisen
die Straßenbäume entsprechende Wuchsdepressionen wie geringes Höhen- und
Dickenwachstum, schwach entwickelte Kronenbereiche usw. auf. Die Platanen auf dem
Stubengassen-Platz sind insgesamt vital und in einem guten Zustand. Der vorgenannte
Baumbestand ist für die momentane Situation raumprägend und kleinklimatisch wirksam.

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Auswirkungen der Planung
Durch das Bauvorhaben sind erhebliche Verluste im Baumbestand auf dem Stubengassen-
Platz und bei den Verkehrsgrünflächen, auch als Lebensraum für Pflanzen und Tiere, zu
verzeichnen. Der bisher offenporige Belag des Stubengassenparkplatzes wird fast komplett
versiegelt, so dass der Versiegelungsgrad im Plangebiet nahezu 100 % beträgt. Gleichzeitig
wird der vorhandene öffentliche Verkehrsraum neu geordnet, so dass auch in diesem
Zusammenhang ein Großteil der bedingt erhaltenswerten Straßenbäume entfernt werden
muss. Insgesamt werden 32 Bäume entfernt.
Gleichwohl gelingt es durch die städtebauliche Konzeption der Baukörper, die als
erhaltenswert eingestuften Platanen (Nr. 1 – 5) und die Amerikanische Roteiche (Nr. 6) an
der Loerstraße zu erhalten. Des Weiteren können die Platane im Bereich der Tiefgaragen-
Einfahrt Karstadt (Nr. 8) und der Tulpenbaum (Nr. 7) im Bereich Harsewinkelplatz ebenfalls
erhalten werden. Im Kronentraufenbereich der vorgenannten Bäume bleiben ca. 1000 qm
Grundfläche unversiegelt. Die Kronentraufbereiche bleiben frei von baulicher Nutzung und
das vorhandene Bodenniveau wird nicht verändert.
Während der Bauphase der Tiefgarage ist vorgesehen, den Grundwasserflurabstand nicht
zu verändern (vgl. Kap. 8.2.4 Wasser), demnach ist nicht mit Schädigungen der
erhaltenswerten Bäume zu rechnen. Auch bei den Naturdenkmalen und den Bäumen im
Bereich des Harsewinkelplatzes sind nach derzeitigem Kenntnisstand keine Schädigungen
zu erwarten.
Maßnahmen zur Minderung und Vermeidung
Durch folgende Maßnahmen können notwendige Eingriffe gemindert bzw. vermieden
werden.
/g167 Festlegung der unterirdischen Baugrenze der Gebäude außerhalb des
Kronentraufbereiches der zu erhaltenden Großbäume / Naturdenkmale.
/g167 Einhaltung „Richtlinie für die Anlage von Straßen, Teil Landschaftspflege, Abschnitt
4 - Schutz von Bäumen, Vegetationsbeständen und Tieren (RAS-LP 4)“ sowie der
DIN 18920 „Schutz von Bäumen, Pflanzenbeständen, Vegetationsflächen bei
Baumaßnahmen“.
/g167 Fachliche Begleitung vor und während der gesamten Bauarbeiten, um
gegebenenfalls erforderliche Maßnahmen zum Schutz der Bäume an den
Bauverlauf anzupassen (Entlastungsschnitte, Wurzelvorhänge, Bewässerungs-
management u.a.).
/g167 Die Bestimmungen der „Naturdenkmalverordnung“ vom 03.04.2001 sind
einzuhalten. Insbesondere ist es untersagt, den Grundwasserflurabstand, innerhalb
der geschützten Flächen und deren unmittelbarer Umgebung, während oder nach
dem Bau der Tiefgarage zu verändern. Bei Eingriffen in den Kronentraufbereichen
ist die Genehmigung durch das zuständige Fachamt einzuholen.
/g167 Zum Schutz der als zu erhalten festgesetzten Bäume und Naturdenkmale muss
folgende Festsetzung getroffen werden:
Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und
Landschaft
Die zeichnerisch als zu erhalten festgesetzten Bäume sowie die dargestellten, in
den Geltungsbereich des Bebauungsplanes hineinreichenden Kronenschirmflächen
der Bäume sind nach den einschlägigen technischen Regelwerken (DIN 18920,
RAS-LP 4) im Zuge der Baumaßnahmen zu schützen (§9 (1) Nr. 20 i.V.m. §9 (1) Nr.
25 b BauGB).

- Bebauungsplanung                                Verfahrensstand ENTWURF – 20.05.2005
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Stadtplanungsamt
Im Durchführungsvertrag ist zu regeln, dass bei Verlust der als „zu erhalten“
festgesetzten Bäume Ersatzpflanzungen in gleicher Art und Sorte in der Qualität von
STU 25/30 vorzunehmen sind.
Die Bäume Nr. 7 (Tulpenbaum) und Nr. 8 (Platane) werden auch nach der
Umsetzung des Bauvorhabens innerhalb einer öffentlichen Fläche
(verkehrsberuhigter Bereich / Fußgängerzone) stehen. Hierdurch ist gewährleistet,
dass diese Bäume erhalten bleiben. Die Bäume werden im Bebauungsplan als
Bestand dargestellt. Weitere Regelungen sind nicht erforderlich
/g167 Durch begrünte Dachgärten und Dachterrassen (Intensivbegrünung) kann dem
Verlust an Grünvolumen entgegengewirkt werden. Die „grüne Wische“ erhält, soweit
bautechnisch und nutzungsbedingt möglich, einen wasser- und luftdurchlässigen
Oberflächenbelag.
/g167 Während der Bauzeit sollte der Grundwasserstand in der unmittelbaren Umgebung
der Bohrpfahlwand geprüft werden.
Für das Plangebiet liegt der rechtsgültige Bebauungsplan Nr. 425 vor. In diesem
Bebauungsplan ist für das Plangebiet eine Grundflächenzahl (GRZ) von 1,0 ausgewiesen
worden. Der Vergleich des neuen Vorhabenbezogenen Bebauungsplans mit dem
bestehenden Bebauungsplan ergibt, dass es bei der GRZ von 1,0 bleibt.
Im B-Plan 425 wurde ein Baum (Platane) im Einmündungsbereich der Windhorststraße in
die Loerstraße als zu erhaltender Baum festgesetzt. Von dieser Festsetzung wird im
Vorhabenbezogenen B-Plan 491 abgewichen, da der Baum entfernt werden muss.
Allerdings werden durch das Vorhaben sechs Großbäume (Nr. 1 – 6) auf dem
Stubengassenplatz und der grünen Wische erhalten. Im VB-Plan 491 werden diese Bäume
als „zu erhalten“ festgesetzt.
Es kommt durch den VB-Plan 491 nicht zu einem stärkeren Eingriff im Plangebiet. Eine
erneute Eingriffs- und Ausgleichsbilanzierung ist nicht erforderlich.
8.2.3 Boden
Umweltbeschreibung und Umweltbewertung
Die anstehenden Boden- und Untergrundschichten sowie die Grundwasserverhältnisse
wurden bisher durch zwei Untersuchungen der Ingenieurgesellschaft Arccon mbH, Geo-,
Montan- und Umwelttechnik, Gelsenkirchen begutachtet. Die Ergebnisse des 1. Berichtes
„Baugrunderkundung, Baugrundbeurteilung, Gründungsberatung“ vom November 2004
wurden im 2. Bericht (Januar 2005) „Erkundung des Untergrundes, abfallwirtschaftliche
Untersuchung und Beurteilung“ vertiefend untersucht. Ergänzend wurde im zweiten Bericht
die Belastung der anstehenden Böden mit umweltgefährdenden Stoffen untersucht.
Bodenschichtung
Die Oberflächen im Plangebiet bestehen im Wesentlichen aus Asphaltdecken
(Verkehrsstraßen und Fahrflächen Parkplatz), Betonsteinpflaster (Fuß- und Radwegen) und
der Schotterandeckung im Parkplatzbereich. Darunter sind die verkehrstechnisch
erforderlichen Tragschichten vorhanden.
In der weiteren Tiefenabfolge stehen zunächst Auffüllungen bis zu einer Tiefe von 1,50 m
und weiter bis zu 4,20 m an. Diese Auffüllungen bestehen im Wesentlichen aus Schluffen
und Sanden und deren Gemische. Aufgrund der Vornutzung des Geländes sind die oberen

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Stadtplanungsamt
Schichten zwischen 0,00 und 1,50 m zusätzlich mit Ziegel- und Betonresten, Aschen,
Schlacken, Steinen, Schotter, Wurzelresten u.a. Bauschuttbeimengungen durchzogen.
Unterhalb dieser Auffüllungen steht der gewachsene Untergrund in Form von zum Teil
schluffigen Fein- und Mittelsanden bzw. schluffigen Sanden an. Die Mächtigkeit dieser
Schicht reicht von ca. 3,90 bis 5,10 m unter Geländeoberfläche.
Nachfolgend ist ein Bereich aus Geschiebelehm bzw. Geschiebemergel aufgefunden
worden, der bis zu einer Tiefe von ca. 8,00 m herunterreicht. Unterhalb dieser Schicht
stehen wiederum Sande an.
Ab Tiefen von ca. 7,50 bis 8,90 m wurden im Wesentlichen Kalksteinbänke und
gesteinsharte Mergelschichten erbohrt. Der Mergel wird als weiches Festgestein mit
vorwiegend horizontaler Schichtung bezeichnet. Die Kernbohrungen haben ergeben, dass
eine regelrechte Klüftung des Mergels nicht vorliegt. Der Mergel war insgesamt trocken bis
erdfeucht.
Durch den hohen Grad der Überformung in den oberen Bodenschichten ist bei dem dort
anstehenden Boden keine besondere Schutzbedürftigkeit festzustellen. Die nachfolgend
aufgefundenen natürlichen Untergrundverhältnisse weisen keine Besonderheiten auf.
Altlasten / Bodenverunreinigungen
Im Bereich der Klarissengasse wird durch die Stadt Münster die Altlast Nr. 277
ausgewiesen. Diese Altlast liegt außerhalb des Plangebietes und wird durch das
Bauvorhaben nicht tangiert.
Im Plangebiet selbst sind keine Altlasten bekannt. Um Schadstoffbelastungen des Bodens
auszuschließen, wurden durch den Vorhabenträger Schadstoffuntersuchungen durchgeführt.
Dies insbesondere unter der Maßgabe, den Menschen vor schädlichen Stoffen zu schützen
und den entnommenen Boden einer geordneten Wiederverwendung zuführen zu können.
Bei den Untersuchungen wurden folgende Parameter zur Beurteilung herangezogen und
beurteilt:
Cyanide und extrahierbare organische Halogene (EOX) sowie Kohlenwasserstoffindex
(KW/H53) waren nicht nachzuweisen.
Bei den nachfolgenden Parametern wurden partiell Nachweise in sehr geringer
Konzentration erbracht:
Summe PAK nach EPA-Konzentrationen sowie die Schwermetalle Arsen, Blei, Cadmium,
Chrom, Kupfer, Nickel, Quecksilber und Zink.
Zur Bewertung der Schadstoffkonzentrationen wurden die maßgeblichen Schwellenwerte
des Bundesbodenschutzgesetzes (BBodSchG) und der entsprechenden Verordnung
(BBodSchV) herangezogen.
Darüber hinaus wurde eine Gefährdungsabschätzung der Wirkungspfade Boden – Mensch
und Boden – Grundwasser vorgenommen.
Aufgrund der Flächenversiegelungen durch Gebäude und Verkehrsflächen wird ein direkter
Kontakt des Menschen mit dem Boden unterbunden. Der Wirkungspfad Boden – Mensch ist
nicht relevant.
Die Wasserlöslichkeit der festgestellten Schwermetalle und PAK nach EPA ist sehr gering
und wird auch unter Berücksichtigung der festgestellten vereinzelten Konzentrationen als
unkritisch eingestuft. Eine flächenhafte Schadstoffanreicherung ist nicht gegeben.

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Stadtplanungsamt
Aufgrund der Flächenversiegelungen ist eine Auswaschung der partiell vorgefundenen
Schadstoffkonzentrationen nicht zu erwarten, zumal der anstehende Untergrund
(„gewachsener Boden“) trotz der bisher wasserdurchlässigen Schotterschicht des
Stellplatzes insgesamt unauffällig und schadstofffrei ist.
Ein Gefährdungspotential durch den Boden kann sowohl im Wirkungsgefüge Boden -
Mensch als auch Boden – Grundwasser nach Umsetzung des Bauvorhabens
ausgeschlossen werden.
Ergebnisse zu eventuell vorhandenen Schadstoffgehalten innerhalb der Trag- und
Deckschichten der Verkehrsflächen liegen nicht vor.
Verwertung des ausgebauten Bodens
Im Rahmen der Baumaßnahme werden umfangreiche Auskofferungsmaßnahmen
erforderlich. Zur Beurteilung der Wiederverwendbarkeit wurde eine abfallwirtschaftliche
Bewertung des Bodenaushubs vorgenommen. Bezüglich einer Wiederverwendung sind die
Zuordnungswerte und Einbauklassen der LAGA (1997) für Boden bzw. Recyclingbaustoffe
maßgeblich.
Insgesamt weisen die vorgefundenen Auffüllungen einen sehr unterschiedlichen
Belastungsgrad im Rahmen der LAGA (1997) auf, so dass die Zuordnung zu nur einer
Wiedereinbauklasse nicht möglich ist. Die aufgefüllten Böden sind aber grundsätzlich einer
Wiederverwertung zuzuführen. Hierbei sind nach gegenwärtigem Kenntnisstand im
Wesentlichen die Wiedereinbauklasse Z0 zugrunde zu legen. Partiell ist die
Wiedereinbauklasse Z2 als Maßstab anzulegen.
Der gewachsene Boden ist grundsätzlich der Wiedereinbauklasse Z0 zu zuordnen.
Berücksichtigung von Kampfmitteln
Gemäß vorliegendem Bodengutachten sind bei der durchgeführten Luftbildauswertung des
Staatlichen Kampfmittelbeseitigungsdienstes Westfalen-Lippe (KBD) Hinweise auf ein
Bombenabwurfgebiet gegeben worden. Spezifische Untersuchungen bezüglich
Blindgängereinschlägen usw. liegen derzeit nicht vor.
Es wird deshalb eine systematische Absuche des Plangebietes für notwendig gehalten.
Insbesondere sind bei erforderlichen Ramm- und Bohrarbeiten vorherige
Sicherheitsüberprüfungen durch den KBD vorzunehmen.
Auswirkungen der Planung
Innerstädtische Freiflächen und versickerungsfähiger Boden nehmen aufgrund des hohen
Versiegelungsgrades innerhalb der Stadt einen hohen Stellenwert ein. Durch die
Versiegelung von Freiflächen gehen wesentliche Bodenfunktionen wie
Versickerungsfähigkeit für Niederschläge (Grundwasserneubildung), Verdunstungsfähigkeit
(Bioklima, Wohlfahrtswirkung) und Lebensraum für Tiere und Pflanzen unwiederbringlich
verloren. Grundsätzlich ist ein sparsamer und schonender Umgang mit dem Schutzgut
Boden erforderlich. Der Boden in seiner gesamten natürlichen Komplexität ist das Ergebnis
sehr langer (erdgeschichtlicher) Entwicklungsprozesse. Insbesondere die obere, belebte
Bodenschicht (Oberboden) ist nicht kurzfristig zu regenerieren.
Durch die Baumaßnahme kommt es zu einer fast vollständigen Versiegelung des
Planungsgebietes. Hierdurch geht der Boden in seiner Funktion als Lebensgrundlage für
Tiere und Pflanzen und als Regulierungsfaktor (z.B. Verdunstung,
Grundwasseranreicherung) im Naturhaushalt weitestgehend verloren.

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Maßnahmen zur Minderung
Die flächensparende Bauausführung der Baukörper / Tiefgarage ermöglicht den Erhalt von
nicht versiegelten Bodenflächen im Kronentraufbereich der Großbäume. Hierdurch bleibt die
Lebensraumfunktion der belebten Bodenschichten erhalten. Der Boden kann ebenfalls,
wenn auch eingeschränkt, als Regulierungsfaktor im Naturhaushalt fungieren.
Bei der Freifläche Stubengassenparkplatz handelt es sich um eine temporäre
Zwischennutzung. Mit der geplanten Maßnahme werden die Ziele des Baugesetzbuches (§
1a Abs. 2) umgesetzt. Die brach liegende innerstädtische Fläche wird einer erneuten
baulichen Nutzung zugeführt. Hierdurch wird die Inanspruchnahme weiterer Freiflächen in
der Innenstadt (und auch am Stadtrand) vermieden.
8.2.4 Gewässer / Wasser
Umweltbeschreibung und Umweltbewertung
Grundwasser (Hydrogeologie)
Die Grundwassersituation und die möglichen Auswirkungen der Planung auf das Schutzgut
Grundwasser sind im derzeit vorliegenden Gutachten (1. und 2. Bericht s.o.) der
Ingenieurgesellschaft Arccon mbH, Gelsenkirchen ermittelt und bewertet worden.
Die Schichtenfolge des anstehenden Bodens wurde im Kapitel 8.2.3 Boden eingehend
dargestellt.
Zur Feststellung der Grundwassersituation des oberen freien Grundwasserspiegels wurden
die Bohrungen B1, B3, B4, B7, B8 und B10 innerhalb der Überlagerungsschichten des
Mergels zu Grundwassermessstellen ausgebaut.
Durch die Messstellen wurden folgende Grundwasserstände ermittelt.
Grundwasser
15.10.2004 04.11.2004
Grundwasser-
messstelle
Geländehöhe
(+ mNN)
(m u. GOF) (+ mNN) (m u. GOF) (+ mNN)
B3 61,1 4,62 56,48 4,50 56,60
B4 (Sand) 60,38 3,72 56,66 3,81 56,67
B4 (Mergel) 60,38 3,91 56,47 3,90 56,67
B7 (Sand) 60,77 3,98 56,79 4,09 56,68
B7 (Mergel) 60,34 4,06 56,71 4,36 56,41
B8 60,34 3,58 56.76 3,93 56,41
B10 60,40 3,59 56,81 3,65 56,75
Zusätzlich zu diesen Ergebnissen wurden langfristige Grundwasserstandsmessungen der
Stadt Münster aus der unmittelbaren Umgebung ausgewertet. Demnach wurden
Grundwasserstände zwischen +56,75 bis +59,00 mNN gemessen, wodurch die oben
genannten Werte bestätigt werden.
Mit Auswertung der vorliegenden Gutachten konnte bisher nicht hinreichend geklärt werden,
ob oder wie stark grundwasserführend der Mergelhorizont ist. Zur Klärung dieser Frage
werden derzeit im Rahmen eines Geohydrologischen Gutachtens weitere Untersuchungen
durchgeführt. Die Ergebnisse und daraus ggf. abzuleitende bautechnische Notwendigkeiten
werden bis zur Offenlegung des B-Planes vorliegen.

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Stadtplanungsamt
Eine Nutzung des Grundwassers für Trinkwasserzwecke ist nicht vorgesehen. Das
Untersuchungsgebiet befindet sich nicht im Einzugsbereich eines Wasserwerkes und
Angaben zu privaten Brauchwassernutzungen sind nicht vorhanden. Gleichwohl hat das
oberflächennahe Grundwasser Bedeutung als Wasserlieferant für die Vegetation.
Oberflächengewässer
Im Plangebiet selbst und im erweiterten Umfeld befinden sich keine Oberflächengewässer.
Auswirkungen der Planung
Mit dem Bau der Tiefgarage wird bei zweigeschossiger Bauweise die Oberkante der
Bodenplatte des 2. UG bei ca. 53,60 mNN liegen, die Gründungssohle wird demnach bei ca.
53,00 mNN verlaufen. Die Bodenplatte liegt somit 0,7 bis 1,70 m und die Gründungssohle
0,1 bis 1,10 m oberhalb des Mergel- bzw. Mergelsteinhorizontes.
Die Tiefgarage bindet ca. 3,00 bis 6,00 m in den oberflächennahen Grundwasserstand ein.
Es ist in diesem Zusammenhang zu prüfen, inwieweit durch das Bauvorhaben temporäre
(Baustellenbetrieb) oder dauerhafte (Fertigstellung) Änderungen am Grundwasserstand oder
der Qualität des Grundwassers zu erwarten sind.
Baustellenbetrieb
Die Auswertung der beiden vorliegenden Gutachten führt zu dem Schluss, dass eine
umweltverträgliche Umsetzung des Vorhabens grundsätzlich möglich ist. Hinsichtlich des
hierzu erforderlichen bautechnischen Aufwandes liegen erste Ergebnisse aus den
vorliegenden Gutachten vor. Die Ergebnisse des in Bearbeitung befindlichen
Geohydrologischen Gutachtens werden ggf. weitere technische Anforderungen zur
Ausführung der Gründungssohle aufzeigen.
Unabhängig von den Ergebnissen des Geohydrologischen Gutachtens wird im
Baugrundgutachten der Bau eines wasserdichten vertikalen Verbaus als überschnittene
Bohrpfahlwand empfohlen. Der Verbau bindet in den Mergelhorizont ein.
Eine Grundwasserabsenkung außerhalb des vertikalen Verbaus ist gemäß den vorliegenden
Gutachten nicht vorgesehen. Mögliche Schädigungen umliegender Gebäude oder
vorhandener erhaltenswerter Bäume durch Grundwasserschwankungen sind demnach nicht
zu erwarten.
Fertigstellung
Im Baugrundgutachten wird empfohlen, das Bauwerk mittels einer „weißen Wanne“ gegen
Feuchtigkeit zu schützen, deshalb sind Gebäudedrainagen nicht erforderlich. Diese „weiße
Wanne“ sollte direkt mit dem wasserdichten Verbau verankert werden. Das  Bauwerk kann
nach Fertigstellung vom Grundwasser umflossen werden
Nach Fertigstellung der Maßnahme ist mit großer Sicherheit auszuschließen, dass es
 zu
einer relevanten Veränderung des Grundwasserhorizontes im Plangebiet und der näheren
Umgebung kommt. Eine Verunreinigung des Grundwassers ist nicht zu erwarten.
Wasserrechtliches Verfahren
Bei Eingriffen in das Grundwasser ist gemäß Wasserhaushaltsgesetz eine wasserrechtliche
Erlaubnis bei der zuständigen Fachbehörde vorab zu beantragen.

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Stadtplanungsamt
8.2.5 Klima / Luft
Umweltbeschreibung und Umweltbewertung
In der Klimafunktionskarte der Stadtklimaanalyse Münster (1992) wird das Plangebiet den
dicht bebauten und hoch versiegelten Siedlungsbereichen zugeordnet. Hieraus ergibt sich
eine stadtklimatisch ungünstige Zuordnung. Hoch versiegelte Siedlungsflächen sind in Folge
des hohen Versiegelungsgrades und des aufgrund der baulichen Dichte schlechten
Luftaustausches starken thermischen Belastungen ausgesetzt. In bioklimatisch belastenden
Wetterlagen (heiße Sommertage) werden die Nachttemperaturen am Stubengassen-Platz
über den Temperaturen des Umlandes liegen.
Die Windgeschwindigkeit ist im Bereich des Stubengassen-Platzes aufgrund der dichten
Bebauung gegenüber dem Umland deutlich abgesenkt.
Die Freiflächen des Stubengassen-Platzes und des angrenzenden Clemensgartens sind
insgesamt zu klein, als dass von ihnen eine nennenswerte klimatische Minderung dieser
Extreme in den angrenzenden Büro- und Wohnstandorten ausgehen könnte.
Auswirkungen der Planung
Die Erhöhung des Versiegelungsanteils und der Verlust von Grünsubstanz tragen
grundsätzlich zur innerstädtischen Erwärmung bei, ohne dass hierdurch allerdings
nennenswerte lokalklimatische Veränderungen verbunden wären.
Auf das Bauvorhaben begrenzt ist durch die Beseitigung markanter Bäume eine
Beeinträchtigung der kleinräumigen, bioklimatischen Wohlfahrtswirkung gegeben. Dies
bezieht insbesondere die Funktion der Bäume als Staubfilter (belaubter Zustand) und
Schattenspender mit ein.
Eine nennenswerte Veränderung der gegebenen innerstädtischen Temperaturverhältnisse
(besonders an warmen Tagen) ist durch das Vorhaben allerdings nicht zu erwarten. Denn
bereits in der Bestandssituation wird die baumbestandene Platzfläche durch die
innerstädtischen Klimaverhältnisse derart überlagert, dass eine abkühlende Wirkung im
Platzbereich und der näheren Umgebung nicht wahrgenommen werden kann.
Minderungsmaßnahmen
Durch die Begrünung der Dachgärten und Dachterrassen kann ein Beitrag zur Verbesserung
des lokalen Kleinklimas geleistet werden. Zudem wird das Wohlbefinden der Bevölkerung
gesteigert.
Erneuerbare Energien
Seit Februar 2002 ist die Verordnung über energiesparenden Wärmeschutz und
energiesparende Anlagentechnik bei Gebäuden (Energieeinsparverordnung – EnEV) in Kraft
getreten, um bei Neubauten den Energieverbrauch möglichst gering zu halten. In der EnEV
werden in einer Nebenanforderung die Ansprüche an den baulichen Wärmeschutz und die
Anlagentechnik benannt. Für den Primärenergiebedarf, der sowohl die Qualität der
Gebäudehülle, die Anlagentechnik und den Energieträger (z.B. Gas, Öl, Strom und
regenerativer Energien) berücksichtigt, werden hierbei relevante Grenzwerte benannt
(Transmissionswärmeverlust HA
T zul.).

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Stadtplanungsamt
Maßnahmen zur Minderung und Vermeidung
Innerhalb nachgeordneter Verfahrensschritte:
Für den Bereich der städtischen Grundstücke werden vertragliche Regelungen zur
Absenkung des CO
2-Ausstoßes getroffen.
8.2.6 Landschaft / Ortsbild
Umweltbeschreibung und Umweltbewertung
Der Platz an der Stubengasse ist ein wichtiges Verbindungselement in der
Entwicklungsachse Altstadt – Hauptbahnhof. Der Bereich wird in seiner jetzigen Ausprägung
als ebenerdiger Parkplatz für den Individualverkehr genutzt. Der Parkplatz ist teilweise mit
Bäumen bestanden und auch die umliegenden Verkehrsstraßen werden durch Verkehrsgrün
und Straßenbäume begleitet. Der Baumbestand ist insgesamt raumprägend. Die
Platzkanten werden durch die umgebende Bebauung gebildet.
Die aus städtebaulicher Sicht temporäre Zwischennutzung als öffentlicher Stellplatz wird
durch den Ausbaustandard des Parkplatzes noch unterstützt. Eine städtebauliche
Einbindung oder gar eine Platzgestaltung zur Erreichung von Aufenthaltsqualität für die
Bevölkerung ist nicht gegeben.
Der Stubengassen-Platz hinterlässt beim Betrachter eher den Eindruck einer
innerstädtischen Restfläche ohne konkrete Folgenutzung.
Auswirkungen der Planung
Bedingt durch das Bauvorhaben kommt es, wie in Kap. 8.2.3 beschrieben, zum Verlust
raumprägender Bäume. Demgegenüber werden die zu erhaltenden Bäume derart in das
Gesamtkonzept eingebunden, dass ihre raumprägenden Qualitäten weiterhin zur Geltung
kommen. Der Verlust an Stadtbäumen ist bei Gegenüberstellung mit den neuen städtischen
Qualitäten allerdings als weniger gravierend einzustufen.
Durch die bauliche Entwicklung gelingt es, das unbefriedigende städtebauliche
Erscheinungsbild nachhaltig zu entwickeln. Das Neuordnungskonzept sieht zwei plastisch
geformte Baukörper vor, deren Bautiefe durch Vor- und Rücksprünge reduziert wird. Die
Bauhöhen werden dem Umfeld mit III- bis IV-geschossigen Gebäuden angepasst. Grüne
Terrassen und Höfe sind in die Kubatur der Gebäude eingearbeitet, so dass ein
grünbetonter Gesamteindruck entsteht, der die städtebaulichen und nutzungsorientierten
Qualitäten unterstützt.
Durch die Gebäudestellung wird der öffentliche Raum neu definiert. Der neu entstandene
„Platz an der Stubengasse“ wird gestalterisch und funktional in die Gesamtplanung
eingebunden. Die „grüne“ Wische stellt eine gute Ergänzung zum vorhandenen
Clemensgarten dar. Durch unterschiedliche Aufenthaltsqualitäten im öffentlichen Raum
erfolgt eine Belebung des Ortes und die Bedeutung als Verbindungselement auf der Achse
Innenstadt – Hauptbahnhof wird immens gestärkt.
Maßnahmen zur Minderung
Durch die Anordnung der Baukörper werden vorhandene stadträumliche Qualitäten
aufgenommen und es werden zwei neue öffentliche Plätze (Freiflächen) geschaffen, die
durch ihre Zuordnung und Gestaltung der Bevölkerung vielfältige Nutzungsmöglichkeiten
bieten.

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  -  Bebauungsplan Nr. 491 - Neuaufstellung               BEGRÜNDUNG / Seite 34
Stadtplanungsamt
Mit dem Bauvorhaben gelingt es, eine innerstädtische Brachfläche wieder zu bebauen.
Hierdurch wird ein wesentlicher Beitrag zum schonenden Umgang mit städtischen
Freiflächen geleistet.
Durch die Begrünung der Dachgärten und Dachterrassen wird ein nachhaltiger Beitrag zur
Durchgrünung des Stadtzentrums geleistet. Zudem wird das Wohlbefinden der Bevölkerung
gesteigert.
8.2.7 Kulturgüter und sonstige Sachgüter
             (Siehe hierzu ausführlich Punkt 6.9 der Begründung)
Umweltbeschreibung und Umweltbewertung
Bodendenkmale
Im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 491 befinden sich wesentliche Teile eines
spätmittelalter- und frühneuzeitlichen Stadtquartiers, das bedeutend für die Geschichte der
Stadt Münster ist. Das Stadtviertel, dessen Aufsiedlung im späten 12. Jahrhundert einsetzt,
ist ein Bodendenkmal nach § 2 Abs. 5 DSchG NW. Es zeugt in besonderem Maße von der
Entwicklung, die die Stadt Münster in ihrem unmittelbaren Kernbereich im Mittelalter (8. – 15.
Jh.) und in der frühen Neuzeit (16. – 18. Jh.) nimmt. Das Areal zwischen Stubengasse,
Loerstraße und Klemensstraße wird im 17. und 18. Jahrhundert von den beiden großen
Baukomplexen „Clemenshospital“ und „Klarissenkloster“ bestimmt. Vorher war es ein
kleinbürgerliches, dicht bebautes Wohnviertel am Rande des damaligen Zentrums, das
seinen städtischen Charakter erst im 14. Jahrhundert erhält. Die Aufsiedlung des Geländes
setzte im späten 12. Jahrhundert ein. Sie wird intensiv im 13. Jahrhundert betrieben und
trägt zu dieser Zeit noch deutlich ländlichen Charakter.
Den Teil des Bodendenkmals, der im Bereich der ehemaligen Parkplatzfläche liegt, hat die
Stadt Münster in den Jahren 1997 – 1999 in mehreren Schnitten archäologisch untersucht.
Die Grabungsschnitte, die bis in den gewachsenen Boden ausgeführt worden sind, sind
nicht mehr Teil des Bodendenkmals.
Baudenkmale, Häuser und Sachgüter in der direkten Umgebung
Als Baudenkmale sind die Clemenskirche, das gegenüberliegende Haus aus dem Jahre
1911 und das Hochhaus der Raphaelsklinik eingetragen und somit auch gem.
Denkmalschutzgesetz NRW geschützt.
Auswirkungen der Planung / Minderungsmaßnahmen
Bodendenkmal
Mit dem Bau der Tiefgarage und der Neugestaltung des Umfeldes geht ein erheblicher Teil
des Bodendenkmals endgültig verloren. Es ist daher zu gewährleisten, dass vor der
Durchführung und während der Baumaßnahmen archäologische Untersuchungen
durchgeführt werden können. Im Bereich des ehemaligen Parkplatzes kann die
archäologische Begleitung baubegleitend und reduziert auf die Bergung von Einzelbefunden
erfolgen.
Im Bereich der umliegenden Straßenkörper ist davon auszugehen, dass die archäologische
Begleitung nicht nur baubegleitend erfolgen kann. Es ist damit zu rechnen, dass in zwei
ausgewählten Bereichen in der Stubengasse und in der Loerstraße Ausgrabungen im
Vorfeld der Straßenbaumaßnahme durchgeführt werden müssen. Der Umfang der
Grabungen ergibt sich aus dem Umfang der vorzunehmenden Bodeneingriffe.

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  -  Bebauungsplan Nr. 491 - Neuaufstellung               BEGRÜNDUNG / Seite 35
Stadtplanungsamt
Maßnahmen zur Minderung
Mit den archäologischen Untersuchungen können die negativen Auswirkungen auf das
Bodendenkmal abgemindert werden.
Nach Aussage der Unteren Denkmalbehörde ist in Übereinstimmung mit dem Westfälischen
Museum für Archäologie / Amt für Bodendenkmalpflege der Zeugniswert nicht als so hoch
einzuschätzen, als dass eine Erhaltung des Bodendenkmals zwingend erforderlich ist.
Die Eingriffe in das Bodendenkmal erfordern eine Erlaubnis der Unteren
Denkmalschutzbehörde.
Baudenkmale und umliegende Bebauung / Sachgüter
Durch die erforderlichen Gründungsmaßnahmen könnte die umliegende Bebauung
beeinträchtigt werden.
Das Baugrundgutachten geht im Kapitel Bauwerksgründung intensiv auf diese Problematik
ein. Zur Vermeidung von Erschütterungen oder ähnlichen baubedingten Einflüssen wird im
Baugrundgutachten die Errichtung einer überschnittenen Bohrpfahlwand als günstigste
Lösung vorgeschlagen. Hierdurch sind Erschütterungen durch Rammen oder Vibrationen
nicht zu erwarten.
Die umliegenden Gebäude werden durch das Bauvorhaben nicht beeinträchtigt.
8.2.8 Wechselwirkungen
Umweltbeschreibung und Umweltbewertung
Bei der Bewertung der Auswirkungen einer Planung werden die anerkannten Schutzgüter
auf Beeinträchtigungen durch das Vorhaben untersucht und bewertet. Diese Betrachtung,
getrennt nach Schutzgütern, erfordert aber auch eine Betrachtung und Bewertung
gegenseitiger Wechselwirkungen.
Im Zusammenhang mit dem vorliegenden Vorhabenbezogenen Bebauungsplan wurden
folgende Wechselwirkungen der Schutzgüter berücksichtigt.
Menschliche Gesundheit  /  Schadstoffbelastung der Luft
Menschliche Gesundheit  /  Lärmbelastungen
Menschliche Gesundheit  /  Baumbestand (Wohlfahrtswirkung)
Pflanzen, Tiere, Biotope  / Baumbestand
Boden  /  Baumbestand
Boden  /  Schadstoffbelastungen
Klima  /  Menschliche Gesundheit, Baumbestand, innerstädtisches Grün
Denkmale  /  Boden Bauwerksgründung
Zu den Wechselwirkungen bei folgenden Schutzgütern wurden in dem vorliegenden
Baugrundgutachten (1. und 2. Bericht) umfangreiche Untersuchungen durchgeführt und
entsprechende umweltverträgliche Lösungsansätze aufgezeigt. Ergänzend hierzu wird
derzeit ein Geohydrologisches Gutachten erarbeitet. Die Ergebnisse werden bis zur
Offenlegung vorliegen und im weiteren B-Planverfahren und dem nachfolgenden
Baugenehmigungsverfahren berücksichtigt.
Grundwasser  /  Baumbestand
Grundwasser  /  Altlasten, Baubetrieb und Fertigstellung
Grundwasser   /  Sachgüter

- Bebauungsplanung                                Verfahrensstand ENTWURF – 20.05.2005
  -  Bebauungsplan Nr. 491 - Neuaufstellung               BEGRÜNDUNG / Seite 36
Stadtplanungsamt
Auswirkungen der Planung
Die wechselseitigen Auswirkungen wurden unter den einzeln zu betrachtenden Schutzgütern
umfangreich beschrieben und bewertet.
8.3 Erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen
Erhebliche Umweltauswirkungen sind dadurch gekennzeichnet, dass auch unter
Ausschöpfung möglicher Vermeidungs-, Minderungs- und Ausgleichsmaßnahmen die
Umwelt erheblich beeinträchtigt wird. Solche Auswirkungen sind im Rahmen der Abwägung
mit besonderer Sorgfalt zu betrachten.
Mit dem Bauvorhaben sind folgende erhebliche Auswirkungen auf die Umwelt zu erwarten.
/g167 Es kommt zum Verlust von 32 Bäumen.
/g167 Der Boden geht als Lebensraum für Pflanzen und Tiere sowie als kleinklimatisch
wirkender Regulator verloren.
/g167 Das Bodendenkmal wird zerstört.
Projektbedingt kommt es im Bereich der Loerstraße 27 / 30 (Einmündungsbereich
Windhorststraße / Loerstraße) zu einer geringfügigen Erhöhung der verkehrlichen
Lärmimmissionen. Gegenüber den Bestandswerten wird hier eine Erhöhung um +1 - +2
dB(A) erwartet. Diese leichte Steigerung der Lärmimmissionen führt nicht zu Anspruchs-
voraussetzungen nach 16. BImSchV. Es liegt keine erhebliche Umweltbeeinträchtigung vor.
Hinweis auf Kenntnislücken
In Bezug auf die Luftschadstoffimmissionen stellen die Feinstäube (PM
10) den kritischsten
Parameter dar. Im Hinblick auf die 22. BImSchV bekommen die Feinstäube in der
Beurteilung der Luftreinheit einen noch höheren Stellenwert. Da zurzeit keine örtlichen
Messdaten vorhanden sind und die Herkunft als auch die Feinstaubzusammensetzung sehr
heterogen ist, sind Prognoseungenauigkeiten nicht auszuschließen. Bezüglich der
berücksichtigen Mess- und Erfahrungswerte ist dieser Umstand zu berücksichtigen.
Aufgrund der komplexen Grundwassersituation muss zum jetzigen Zeitpunkt mit
Ungenauigkeiten in der Bewertung der Grundwassersituation gerechnet werden.
Darüber hinaus liegen keine Untersuchungswerte zur Beeinträchtigung des Grundwassers
durch Schadstoffe vor.
Die zum jetzigen Zeitpunkt verbleibenden Kenntnislücken werden in vertiefenden
Abstimmungsgesprächen zwischen dem Fachgutachter und den zuständigen Fachbehörden
abschließend geklärt. Hierbei wird der Untersuchungsumfang festgelegt. Bis zur Offenlegung
wird die Klärung der offenen Fragen herbeigeführt.
Inwieweit Eingriffe im Kronentraufbereich der Naturdenkmale notwendig sind, kann zum
gegenwärtigen Zeitpunkt nicht geklärt werden. In den nachfolgenden Planungsphasen
müssen etwaige Eingriffe frühzeitig mit der zuständigen Fachbehörde abgestimmt werden.
8.4 Geprüfte anderweitige Planungsmöglichkeiten
Im Umweltbericht sind gemäß Baugesetzbuch (BauGB) die wichtigsten anderweitigen
Standortalternativen / Lösungsmöglichkeiten darzustellen und zu bewerten.

- Bebauungsplanung                                Verfahrensstand ENTWURF – 20.05.2005
  -  Bebauungsplan Nr. 491 - Neuaufstellung               BEGRÜNDUNG / Seite 37
Stadtplanungsamt
Nullvariante
Bei der Nullvariante ist davon auszugehen, dass es am Standort selbst nicht zu einer
Umsetzung des geplanten Vorhabens kommt. Für den rechtsgültigen Bebauungsplan 425 ist
eine frühere städtebauliche Entwicklungsvariante zugrunde gelegt worden, die allerdings
nicht mehr zur Ausführung kommen wird. Die städtebauliche Entwicklung ist bis zu einer
GRZ von 1,0 zulässig. (Diese GRZ wird im VB-Plan 491 eingehalten.)
Da die frühere bauliche Entwicklung nicht mehr realisiert werden wird, ist davon
auszugehen, dass es zu einer Fortsetzung der derzeitigen Nutzung des Stubengassen-
Platzes als Stellplatz kommen wird. Dies hätte zwar den Vorteil, dass der komplette
Baumbestand erhalten bleiben könnte, hinsichtlich der Lärm- und Verkehrsbelastung würden
allerdings keine Verbesserungen erzielt werden.
Darüber hinaus bliebe es bei dem städtebaulich unbefriedigenden Zustand einer
Zwischennutzung, die völlig ungeeignet ist, Gestalt- und Nutzungsqualitäten eines
Stadtzentrums zu unterstützen. Die Aufwertung der wichtigen Verbindungsachse Innenstadt
– Bahnhof wäre für viele Jahre verschoben. Die Nullvariante führt nicht zu einer
Verbesserung des Umweltzustandes und stellt für den Standort die schlechteste Alternative
dar.
Die Prüfung der Beeinträchtigungen vorgenannter Schutzfaktoren führt zu folgendem
Ergebnis.
Unter der gegebenen Zielsetzung, im Bereich der Innenstadt eine städtebauliche
Gesamtlösung mit den dazugehörigen baulichen, freiraumplanerischen und gewerblichen
Belangen zu verwirklichen, kommt ernsthaft keine andere Standortalternative im
Stadtzentrum in Betracht.
Anderweitige Lösungsansätze
Hinsichtlich anderer baulicher Lösungsmöglichkeiten wurde von der Stadt Münster ein
umfangreiches, mehrstufiges Wettbewerbsverfahren unter Beteiligung von Investoren
durchgeführt. Unter den eingereichten Arbeiten wurde das vorliegende Konzept als
städtebaulich richtig und verkehrstechnisch beste Lösung ausgewählt. Deshalb ist die
Diskussion baulicher oder standörtlicher Alternativen im Plangebiet ausreichend erfolgt.
Die Lage der Tiefgarage selbst wurde innerhalb der Platzfläche dahingehend optimiert, dass
zu den schützenswerten Bäumen hin ein genügend großer Abstand gehalten wird.
Veränderungen der Höhenlage der Bäume werden nicht vorgenommen.
8.5 Maßnahmen des Monitoring / Einhaltung der geforderten Qualitäten
Durch das Monitoring sollen die Auswirkungen möglicher erheblicher
Umweltbeeinträchtigungen während der Durchführung des Bebauungsplanes überwacht
werden. Gegebenenfalls können so frühzeitig Gegenmaßnahmen eingeleitet werden.
Im Zusammenhang mit dem VB-Plan 491 zählen hierzu:
- Monitoring der Naturdenkmale im Zusammenhang mit der Bauausführung
- Monitoring des Grundwassers im Rahmen des städtischen Überwachungsprogramms
- Monitoring der Luftschadstoffbelastung im Zuge der Umsetzung der Luftqualitätsrichtlinien
  der EU

- Bebauungsplanung                                Verfahrensstand ENTWURF – 20.05.2005
  -  Bebauungsplan Nr. 491 - Neuaufstellung               BEGRÜNDUNG / Seite 38
Stadtplanungsamt
Darüber hinaus werden im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens Regelungen für die
Bau- und Fertigstellungsphase vorgenommen werden, auf deren Einhaltung zwingend zu
achten ist (Wasserrechtliche Erlaubnis, Baumschutz. u.a.).
Zum folgenden Aspekt bestehen noch Unsicherheiten in der Bewertung, so dass
gegebenenfalls weitere Untersuchungen erforderlich werden.
Auswirkungen des Bauvorhabens auf die Naturdenkmale
Im Zusammenhang mit den nachfolgenden Projektphasen ist durch die geltenden
baurechtlichen Normen gewährleistet, dass es nicht zu erheblichen umweltrelevanten
Beeinträchtigungen kommen wird.
8.6 Zusammenfassung
Die Stadt Münster beabsichtigt, eine nachhaltige städtebauliche Entwicklung für den
Stubengassenplatz zu erreichen. Als Grundlage für diese Entwicklung ist der
Bebauungsvorschlag des ersten Preisträgers aus dem durchgeführten zweiphasigen
Realisierungswettbewerb ausgewählt worden. Zur Umsetzung des Vorhabens wird der
rechtsgültige B-Plan 425 durch den VB-Plan 491 ersetzt. Beide Bebauungspläne lassen eine
bauliche Entwicklung bis zu einer GRZ von 1,0 zu.
Mit der Umsetzung der Planung kommt es zu einer fast vollständigen Überbauung des
Stubengassenplatzes durch Gebäude, Verkehrs- und Platzflächen. Hierdurch sind
nachteilige Auswirkungen auf die Umwelt zu erwarten.
Die Festsetzungen und Regelungen des VB-Planes 491 entsprechen im Wesentlichen den
Regelungen des derzeit rechtsgültigen Bebauungsplanes Nr. 425 (GRZ, Verkehrsführung,
Bauhöhen usw.). Die naturschutzrelevanten Belange wie Verlust an Bäumen, Verlust an
Boden usw. und die damit einhergehenden Kompensationsmaßnahmen wurden im B-
Planverfahren 425 bereits geklärt. Da es keine wesentlichen Abweichungen im neuen B-
Planverfahren gibt, ist eine erneute Eingriffsbilanzierung nicht erforderlich.
Im Zusammenhang mit dem VB-Planverfahren 491 sind seit der Novellierung des
Baugesetzbuches (2004) die Auswirkungen auf umweltrelevante Schutzgüter im Zuge eines
Umweltberichtes zu prüfen und zu bewerten. Im vorliegenden Umweltbericht werden
folgende Schutzfaktoren berücksichtigt:
Der Mensch
Die Pflanzen, Tiere und Biotope
Der Boden
Das Grundwasser
Das Klima / Die Luft
Das Landschaftsbild / Ortsbild
Die Kulturgüter und sonstige Sachgüter
Wechselwirkungen
Bezogen auf das Vorhaben werden mögliche Auswirkungen auf diese Schutzgüter geprüft
und bewertet. Mit dem Ziel, die Beeinträchtigungen für den Menschen und seine Umwelt so
gering wie möglich zu halten.
Die Verkehrslärmbelastung der Wohnbebauung an der Windthorststraße / Loerstraße und
insbesondere der Stubengasse wird mit der Durchführung des Bauvorhabens deutlich
verringert. Lediglich im Bereich Loerstraße 27 / 30 und 31 / 32 kommt es zu einer
geringfügigen Erhöhung der verkehrlichen Lärmimmissionen um +1 - +2 dB(A). Die
Erhöhung führt nicht zu Anspruchsvoraussetzungen nach der 16. BImSchV. Der Kranken-
hausbetrieb der Raphaelsklinik wird nicht beeinträchtigt.

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  -  Bebauungsplan Nr. 491 - Neuaufstellung               BEGRÜNDUNG / Seite 39
Stadtplanungsamt
Mit dem Vorhaben verbundene Lärmimmissionen aus gewerblicher Nutzung führen nicht zu
erheblichen Auswirkungen auf den baulichen Bestand. Zur Einhaltung der
Immissionsrichtwerte bei den geplanten Gebäuden selbst sind im nachfolgenden
Baugenehmigungsverfahren Maßnahmen zum Schallschutz für Wohn- und Büronutzungen
vorzunehmen, hierzu werden Lösungsansätze aufgezeigt.
Die Belange des Bodenschutzes werden berücksichtigt. Durch die Wiedernutzung einer
innerstädtischen Brachfläche wird eine zusätzliche Versiegelung städtischer Freiflächen
(Grünflächen) vermieden. Die flächensparende Bauweise ermöglicht es, Baumstandorte und
nicht versiegelte Bodenpartien zu erhalten.
Die ermittelte Verkehrsbelastung lässt hinsichtlich der Luftschadstoffe keine Belastung
oberhalb der Grenzwerte der 22. BImSchV erwarten.
Durch bautechnische Maßnahmen wird sichergestellt, dass es nicht zu einer Absenkung
oder Verunreinigung des Grundwassers kommt.
Das Bodendenkmal wurde und wird durch archäologische Untersuchungen archiviert.
Insgesamt gesehen wird durch das Vorhaben eine wesentliche Verbesserung der
städtebaulichen und freiraumplanerischen Belange erreicht. Der Standort Stubengasse wird
in seiner Bedeutung für das Stadtbild und im Erscheinungsbild für die Bevölkerung
nachhaltig aufgewertet.
Nach Prüfung aller Belange und unter Ausschöpfung möglicher Vermeidungs-,
Verminderungs- und Ausgleichsmaßnahmen sind erhebliche Beeinträchtigungen der Umwelt
in folgenden Punkten nicht zu vermeiden:
Es kommt zum Verlust von 32 Bäumen
Bisher unversiegelte Bodenflächen werden versiegelt. Der Boden geht als Lebensraum für
Pflanzen und Tiere sowie als kleinklimatisch wirksamer Regulator verloren.
Das Bodendenkmal geht substantiell verloren.
Die vorgenannten erheblichen Umweltauswirkungen sind im Rahmen der Abwägung aller
Belange im Bebauungsplanverfahren zu bewerten.
Das baubegleitend durchzuführende Monitoring leistet einen wesentlichen Beitrag dazu,
dass es nicht zu weiteren erheblichen Beeinträchtigungen der Umwelt kommen kann.
9. Gesamtabwägung
Der Bereich des Stubengassenparkplatzes war über die Jahrhunderte vor dem zweiten
Weltkrieg stets bebaut. Mit der vorgesehenen Bebauung wird die unbefriedigende
städtebauliche Situation nachhaltig verbessert. Der entstehende Stubengassenplatz sowie
die Wische bieten unterschiedliche Aufenthaltsqualitäten für die Bürger. Gleichzeitig
verknüpft das Areal Stubengasse die Haupteinkaufszonen Ludgeristraße und Salzstraße.
Die neue Bebauung mit den vorgesehenen Nutzungen stärkt im Einklang mit dem
Einzelhandelskonzept der Stadt die Oberzentralfunktion Münsters.
Nach Realisierung des Bauvorhabens wird sich die Verkehrssituation im Bereich der
Stubengasse stark verändern. Die Loerstraße wird dann im Zweirichtungsverkehr befahren,
die Stubengasse weitet sich zum Platz auf und wird zur Fußgängerzone. Die Belange von
Anliegern und Anlieferern bleiben weiterhin berücksichtigt. Als Ersatz für den Parkplatz
Stubengasse wurde in räumlicher Nähe bereits das Parkhaus „Engelenschanze“ mit nahezu
doppelter Stellplatzzahl errichtet. Zusätzlich wird in der geplanten Tiefgarage mit ca. 300
öffentlich zugänglichen Stellplätzen mehr Parkraum geschaffen, als durch Aufgabe des

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  -  Bebauungsplan Nr. 491 - Neuaufstellung               BEGRÜNDUNG / Seite 40
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westlich gelegenen Parkhauses entfällt. Der Stadtbus- und Regionalbusverkehr wird über
Loerstraße und Klemensstraße abgewickelt.
Die Ver- und Entsorgung des Bauvorhabens an der Stubengasse ist durch vorhandene
Leitungen der Versorgungsträger und Abwasserkanäle gesichert. Notwendige Umlegungen
der Kanäle und Leitungen werden im Vorfeld vorgenommen.
Für das Plangebiet liegt der rechtsgültige Bebauungsplan Nr. 425 vor. In diesem
Bebauungsplan ist für das Plangebiet eine Grundflächenzahl (GRZ) von 1,0 ausgewiesen
worden. Der Vergleich des neuen Vorhabenbezogenen Bebauungsplans mit dem
bestehenden Bebauungsplan ergibt keine höhere bauliche Dichte;  es kommt zu keinem
stärkeren Eingriff im Plangebiet. Eine erneute Eingriffs- und Ausgleichsbilanzierung ist nicht
erforderlich.
Durch die Positionierung der Baukörper können 32 Bäume nicht erhalten werden. Der
Bestand prägnanter Großbäume und Baumgruppen wird jedoch durch Festsetzungen im
Bebauungsplan gesichert.
Die Verkehrslärmbelastung für die Anlieger wird mit Durchführung des Bauvorhabens
verringert. Trotz teilweise geringfügiger Überschreitung des Immissionsschutzwertes zur
Nachtzeit wird eine deutliche Verbesserung der Situation erzielt. Eine Wohnnutzung in den
geplanten Gebäuden ist unter Berücksichtigung entsprechender Schallschutzmaßnahmen
möglich.
Die Boden- und Grundwasserverhältnisse lassen grundsätzlich eine Bebauung an der
Stubengasse zu. Der Verbau der Baugrube wird wasserdicht ausgeführt. Eine
Grundwasserabsenkung ist nicht vorgesehen. Eine Schädigung umliegender Gebäude oder
Bäume ist daher nicht zu erwarten.
Das Bodendenkmal ist im Bereich des Stubengassenplatzes archäologisch untersucht. Eine
archäologische Begleitung des Straßenumbaus ist vorgesehen; zwei  Bereiche an der
Loerstraße und in der Stubengasse werden intensiver untersucht. Das Bodendenkmal wird
durch die Untersuchungen im Kenntnisstand erhalten; Dokumentatinen und Funde werden
archiviert.
Insgesamt wird durch das Vorhaben eine wesentliche Verbesserung der städtebaulichen
und freiraumplanerischen Belange erreicht.
Den stadtstrukturellen und städtebaulichen Zielen der Stadt Münster wird im Rahmen der
Abwägung der Vorrang vor einer maßvollen Inanspruchnahme von Schutzgütern von Natur
und Landschaft eingeräumt.
10. Realisierung der Planung / Durchführungsmaßnahmen
Prinzipiell übernimmt gem. § 12 BauGB „Vorhaben- und Erschließungsplan“ der
Vorhabenträger die Planungs- und Erschließungskosten, die im Zusammenhang mit dem
Vorhaben entstehen bzw. durch das Vorhaben ausgelöst werden. Einzelheiten werden im
Durchführungsvertrag geregelt, der Voraussetzung für den Vorhaben- und
Erschließungsplan ist.
Für das Vorhaben „Cityprojekt Stubengasse und Umfeld“ sind als wesentliche Inhalte des
Durchführungsvertrages bzw. des Grundstückskaufvertrages zu nennen:
/g167 Realisierungsverpflichtung des Vorhabens innerhalb einer bestimmten Frist
/g167 Durchführung der erforderlichen Erschließungsmaßnahmen
/g167 Baustelleneinrichtungs- und -abwicklungskonzeption in Abstimmung mit der Stadt

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/g167 Gestellung von Sicherheiten für die Durchführung der Erschließungsmaßnahmen sowie
einer Gewährleistungsbürgschaft
/g167 Geldleistungen sowie Sach- und sachbezogenen Geldleistungen
/g167 Einräumung von Rechten / Übernahme von Verpflichtungen
/g167 Bauverpflichtung, Vertragserfüllungsbürgschaft
/g167 Betrieb der Tiefgarage
Die Umsetzung der Bebauung des Stubengassen-Platzes wird nach Bestehen des
Planungsrechts zügig durchgeführt. Hierfür ist eine vorbereitende Verlegung tangierter
Versorgungsleitungen erforderlich. Mit Abschluss der Hochbaumaßnahmen ist auch der
Umbau der Straßenabschnitte - ggf. mit Ausnahme einer Baustraße an der Westseite
Stubengasse - abgeschlossen. Da die einzelnen Baufelder durch das Untergeschoss
miteinander verbunden sind, ist von einer zeitgleichen Errichtung der beiden Baukörper
auszugehen.
Die Verwirklichung des Bebauungsplanes wird sich auf die persönlichen Lebensumstände
der im Planbereich wohnenden und arbeitenden Menschen zwar auswirken, nachteilige
Auswirkungen in wirtschaftlicher oder sozialer Hinsicht sind jedoch nicht ersichtlich (siehe
Gutachten). Ein Sozialplan ist daher nicht erforderlich.
Gutachten wurden erstellt zu den Themen:
- Hydrogeologische Gutachten (HG)
(Ingenieurgesellschaft Arccon mbH, Geo-, Montan- und Umwelttechnik Gelsenkirchen,
Nov. 2004, Januar 2005)
- Immissionsgutachten (IG)
(Ingenieurbüros Uppenkamp + Partner, März 2005)
Münster,

Beratungsverlauf (2)

16.06.2005 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft
TOP 6.4 Bericht Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung
21.06.2005 Bezirksvertretung Münster-Mitte
TOP 6.2 Bericht Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Orte (13)

  • Bebauungsplan Nr. 491 (amtlicher Umring) amtlich
  • Windthorststraße 7
  • Klemensstraße 3
  • Heinrich-Brüning-Straße
  • Klarissengasse
  • Harsewinkelgasse
  • An der Clemenskirche
  • Prinzipalmarkt
  • Ludgeristraße
  • Königsstraße
  • Engelenschanze
  • Salzstraße
  • Domplatz

Bebauungsplan Nr. 491

Amtlicher Umring, Rechtskräftig – Stubengasse / Loerstraße

Planseite der Kommune

Quelle: Land NRW (Bauleitplanung), Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – 2.0 (Lizenz)

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Vorlagen-Nr.
V/0392/2005
Typ
Vorlage
Datum
11.05.2005
Erstellt
06.10.2020 14:37