3067/2022
Sachstand Kommunale Wärmeplanung
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Mitteilung Ausschuss
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VIII/VIII/2 Vorlagen-Nummer 28.09.2022 3067/2022 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Ausschuss Klima, Umwelt und Grün 29.09.2022 Sachstand Kommunale Wärmeplanung Laut Koalitionsvertrag wird sich die Bundesregierung für eine flächendeckende kommunale Wärme- planung und den Ausbau der Wärmenetzte einsetzen. Es wird ein sehr hohen Anteil erneuerbarer Energien bei der Wärme angestrebt, die bis 2030 mindestens zu 50 Prozent klimaneutral erzeugt werden soll. Hierzu hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz ein Konzept für die Umsetzung einer flächendeckenden kommunalen Wärmeplanung als zentrales Koordinierungs- instrument für lokale, effiziente Wärmenutzung vorgelegt. Die neue Koalition der Landesregierung NRW möchte ab 2023 die rechtlichen Voraussetzungen schaffen, um die Kommunen dazu zu verpflichten, einen kommunalen Wärmeplan als informelles Planungsinstrument zur langfristigen Gestaltung der Wärmeversorgung zu erstellen. Der Deutsche Städtetag fordert für die kommunale Wärmeplanung ein bundesweites Konzept und einen regulatorischen Rahmen sowie eine auskömmliche Finanzierung. Die Koordinationsstelle Klimaschutz befasst sich seit ca. 2019 mit dem Aufbau der Datengrundlagen für eine strategische Energieplanung, aus der eine kommunale Wärmeleitplanung abgeleitet werden kann. Zum Ausschuss Klima, Umwelt und Grün zur Sitzung am 19.05.2022 hat die Verwaltung per Mittei- lung umfassend über den Sachstand zur kommunalen Wärmeleitplanung informiert (1651/2022). Die Koordinationsstelle Klimaschutz hat im Frühjahr 2022 einen Auftrag zum Ausbau der strategi- schen Energieplanung ausgeschrieben. Gegenstand des Auftrags ist die Herstellung einer Grundlage für die Planung und Optimierung der gesamtstädtischen Wärmeversorgung, so wie sie in anderen Städten (bspw. München) oder Bundesländern (bspw. Baden-Württemberg) bereits praktiziert oder verpflichtend vorgegeben ist. Bestandteil der ausgeschriebenen Dienstleistung ist ein Energienut- zungsplan. Die bestehende georeferenzierte Datengrundlage wird um wesentliche Layer erweitert. Ziel ist die Aufstellung eines Energienutzungsplans für das Stadtgebiet Kölns mit Priorisierung auf der Ausschöpfung lokaler Potentiale für regenerative Energien. Darauf aufbauend sollen im Rahmen des Auftrags Umsetzungsvarianten einer kommunalen Wärmeplanung bewertet werden, im Rahmen de- rer auch Instrumente, relevante Akteure sowie deren Rolle und Leistungen in der Umsetzung betrach- tet und konzeptionell ausgearbeitet werden. Die Schnittstellen zu Kommunikationsformaten für die öffentliche Bereitstellung von Informationen werden in diesem Rahmen ebenfalls definiert. Auftragnehmerin ist ein Konsortium bestehend aus der Firma Averdung Ingenieure & Berater GmbH - Hamburg, Hamburg Institut Consulting GmbH und der Forschungsgesellschaft für Energiewirtschaft mbH. Mit der Bearbeitung des Auftrags wurde am 12.08.2022 gestartet. Die RheinEnergie AG, das Amt für Umwelt- und Verbraucherschutz sowie weitere Akteure sind oder werden im Rahmen der Auftragsbearbeitung eingebunden, um die vorhandene Datenlage sowie bestehende Planungen in die Betrachtungen zu integrieren. Ein Leistungsbaustein beinhaltet die Erstellung eines GIS-basierten Wärmepumpenatlasses. Dieser wird bis Ende Q1 2023 zur Verfügung stehen und veröffentlicht wer- den, sodass WEGs sich dann anhand dessen und mit den spezifischen Beratungsangeboten, bspw. der Verbraucherzentrale, mit dem Thema auseinandersetzen können. 2 Im Jahr 2021 konnten wesentliche Bausteine zum Aufbau von Grundlagendaten für die strategische Energie- und Wärmeleitplanung abgeschlossen werden. Eine Vielzahl an Potentialermittlungen ist in KölnGIS bereits umgesetzt. Abwärme & Abkälte: Rechenzentren, Supermärkte, Gewässer, Abwas- ser, Kanalisation und Kläranlagen (mit StEB & TH-Köln) und industrielle Abwärme (V7- EU Projekt HRE (2016-2019)); Solarpotentiale auf Dachflächen: PV gesamtstädtisch & städtische Gebäude (theoretisches Potential), Solarthermie gesamtstädtisch (theoretisches Potential); Energiebedarf (gebäudescharf): Wärmebedarf (mit TH-Köln), Kältebedarf (mit TH-Köln). Im Zusammenhang mit Wärmepumpenanlagen ist die Untere Immissionsschutz-, Wasser- und Ab- fallwirtschaftsbehörde aus wasserwirtschaftlicher Sicht für die Genehmigung und Überwachung von Geothermieanlagen, d. h. Wärmepumpenanlagen, die die Boden- oder Grundwassertemperatur nut- zen, zuständig. Geothermieanlagen, die z. B. als Wasser-Wasser-Wärmepumpe oder Sondenanlage, für größere Projekte geplant und errichtet werden, können ggf. auch wasserwirtschaftlich von Vorteil sein. Ein wichtiger Gesichtspunkt ist z. B. im wasserrechtlichen Genehmigungsprozess die Beein- trächtigung von Anlagen untereinander. Hier bieten einzelne, größere Anlagen häufig bessere Mög- lichkeiten, als viele kleinere Projekte, bei denen die Beeinflussung untereinander eine stärkere Rele- vanz haben kann. Für die Unterstützung dieser Planungen entwickelt die Untere Immissionsschutz-, Wasser- und Ab- fallwirtschaftsbehörde zurzeit eine Potentialkarte, die neben den Einflussbereichen von Bestandsan- lagen (aktuell ca. 1350 Geothermieanlagen auf dem Kölner Stadtgebiet), auch andere wichtige was- serwirtschaftliche Belange (u. a. Grundwasser- und Bodenbelastungen, Wasserschutzgebiete, ge- othermische Potentiale des Untergrundes) zusammengefasst darstellen wird. Bei der Errichtung und dem Betrieb von Luft-Wasser-Wärmepumpen, also Anlagen, die die Tempera- tur der Umgebungsluft mit Außengeräten nutzen, ist hinsichtlich der Betriebsgeräusche ein ausrei- chender Anwohnerschutz zu gewährleisten. gez. Wolfgramm
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 3067/2022
- Typ
- Mitteilung Ausschuss
- Datum
- 28.09.2022
- Erstellt
- 16.09.2022 13:21