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V/0861/2020

Neubestellung eines Stadtheimatpflegers

Vorlagen 18.09.2020

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 11.11.2020, TOP 17

Beschlussvorlage

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Anlage A

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Beschlussvorlage

2829 Zeichen

V/0861/2020 
V/0861/2020 
 
 
Öffentliche Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
Neubestellung eines Stadtheimatpflegers 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
   11.11.2020 Rat Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
1. Herr Peter Kaenders wird mit sofortiger Wirkung zum Stadtheimatpfleger bestellt. 
 
2. Den Fachausschüssen, insbesondere dem Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, 
Verkehr und Wohnen sowie dem Kulturausschuss oder etwaigen Nachfolgeausschüssen, wird 
empfohlen gemäß § 58 Abs. 3 letzter Satz der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-
Westfalen den Stadtheimatpfleger als Sachverständigen zu Fragen seines Fachbereiches zu 
hören. 
 
3. Dem Stadtheimatpfleger sind die Tagesordnungen und Niederschriften der öffentlichen Sit-
zungen der oben genannten Gremien zuzuleiten. 
 
4. Der Stadtheimatpfleger wird für die Dauer der Wahlzeit des Rates bestellt. 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Der Stadtheimatpfleger erhält einen pauschalierten Kostenerstattungsbetrag in Höhe von 600 Euro 
jährlich. Darüber hinaus hat er Anspruch auf Sitzungsgeld und Fahrkostenerstattung für die Teilnah-
me an den Sitzungen, in denen Themen der Stadtheimatpflege beraten werden. 
Die Mittel werden aus der Produktgruppe 0102 zur Verfügung gestellt. 
 
 
Begründung: 
 
Durch Ratsbeschluss vom 12.03.1980 wurde die Stelle eines Stadtheimatpflegers eingerichtet. Die 
Stelle wird jeweils für die Dauer der Wahlperiode des Rates besetzt. Die Wahl erfolgt aufgrund des 
Vorschlags des Stadtheimatbundes in Münster. Herr Heidbrink hat seit dem Jahr 2011 die Aufgaben 
des Stadtheimatpflegers wahrgenommen. Herr Heidbrink steht für eine weitere Wahlzeit nicht zur 
Verfügung. 
Amt für Bürger- und 
Ratsservice 
 
27.10.2020 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in: 
Herr Kupferschmidt 
Telefon: 492-3300 
Kupferschmidt@stadt-
muenster.de

- 2 - 
V/0861/2020 
Auf der Mitgliederversammlung des Stadtheimatbundes e.V. am 24.06.2020 haben die Mitglieder 
beschlossen, dem Rat zur Wahl Herrn Peter Kaenders als Stadtheimatpfleger vorzuschlagen. 
 
Der Stadtheimatpfleger soll bei der Vorbereitung, Beratung und Koordinierung von Initiativen im Be-
reich der Heimat- und Stadtbildpflege im weitesten Sinne hinzugezogen werden. Es soll ihm die Mög-
lichkeit gegeben werden, sich in den entsprechenden Sitzungen des Kulturausschusses und Aus-
schusses für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wohnen oder etwaigen Nachfolgeaus-
schüssen zu melden und zu Spezialfragen ggf. einen Fachvertreter mitzubringen. 
 
Der Stadtheimatpfleger kann von Fall zu Fall für seine Arbeit auf städtische Dienststellen zurückgrei-
fen. Er ist dem Kulturamt zugeordnet. 
 
Der pauschalierte Kostenerstattungsbetrag beträgt seit dem Jahr 2004 jährlich 500 €. Dieser Betrag 
wird auf 600 € angehoben. 
 
 
I.V. 
 
gez. 
 
Wolfgang Heuer 
Stadtrat 
 
Anlage

Anlage A

1451 Zeichen

Anlage A zur V/0861/2020 
Kurzüberblick 
Durch Ratsbeschluss vom 12.03.1980 wurde die Stelle eines Stadtheimatpflegers eingerichtet. 
Die Stelle wird jeweils für die Dauer der Wahlperiode des Rates besetzt. Die Wahl erfolgt auf-
grund des Vorschlags des Stadtheimatbundes in Münster. Herr Heidbrink hat seit dem Jahr 2011 
die Aufgaben des Stadtheimatpflegers wahrgenommen. Herr Heidbrink steht für eine weitere 
Wahlzeit nicht zur Verfügung. 
 
 
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
Der Rat wählt auf Vorschlag der Mitgliederversammlung des Stadtheimatbundes als Nachfolger 
von Herrn Heidbrink  Herrn Peter Kaenders als neuen Stadtheimatpfleger. Damit ist das Ziel, die 
Neubesetzung der Stelle des Stadtheimatpflegers erreicht. 
 
Finanzierung 
Produktgruppe: 0102 Geschäftsführung für politische Gremien, Städtepartnerschaf-
ten 
Auswirkungen auf den Ergebnisplan  Ja x Nein   
Auswirkungen auf den Finanzplan  Ja x Nein   
Im beschlossenen (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten?  Ja  Nein  teilw. 
Im Entwurf des (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten?  Ja  Nein  teilw. 
Belastungen in zukünftigen HH-Jahren?  Ja x Nein   
Bereits veranschlagt?  Ja  Nein   
 
 
Pflichtigkeitsgrad 
Die Maßnahme/Leistung ist  vollständig 
pflichtig 
 überwiegend 
pflichtig 
 überwiegend 
freiwillig 
x vollständig 
freiwillig 
 
 
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen 
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) 
-

Beratungsverlauf (1)

11.11.2020 Rat
TOP 17 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Details

Vorlagen-Nr.
V/0861/2020
Typ
Vorlagen
Datum
18.09.2020
Erstellt
06.10.2020 14:37