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3532/2019

Anfrage der SPD-Fraktion im Rat der Stadt Köln vom 08.10.2019: Transparenz herstellen - Konsolidierungen beim Namen nennen (AN/

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss) 10.10.2019

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Nächste Beratung: Finanzausschuss, Sitzung am 11.10.2019, TOP 2.1.1

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

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Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

5906 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
II/20/202/2 
 
Vorlagen-Nummer 10.10.2019 
 3532/2019 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Finanzausschuss 11.10.2019 
Jugendhilfeausschuss 11.10.2019 
 
Anfrage der SPD-Fraktion im Rat der Stadt Köln vom 08.10.2019: Transparenz herstellen - 
Konsolidierungen beim Namen nennen (AN/1354/2019) 
Die SPD-Fraktion im Rat der Stadt Köln richtet an den Finanzausschuss die folgende Anfrage: 
 
Die Verwaltung betonte bei Einbringung des Haushaltsentwurfes 2020/21 am 28.08.2019 u.a. das 
Vorantreiben einer familienfreundlichen Stadt mit Bildungschancen für alle, kündigte aber gleichwohl 
den Haushaltsausgleich bereits für 2022 an.   
 
Bei näherer Prüfung wirft der vorgelegte Haushaltsentwurf 2020/21 sowohl bei der Fachpolitik als 
auch bei Betroffenen Fragen auf, die sich anhand der bereitgestellten sogenannten „erweiterten Dar-
stellung“ und der Auflistung der Transferleistungen nicht beantworten lassen.  
 
Die SPD-Fraktion bittet vor diesem Hintergrund um folgende Informationen:    
Dem Haushaltsplanentwurf 2020/21 ist zu entnehmen, 
1. dass die „Betreuung ausländischer Kinder (Hausaufgabenhilfe)“ ab dem Haushaltsjahr 
2021 keinen Zuschuss mehr erhalten soll. Wurden diese Mittel umgeschichtet, und wenn 
ja: auf welche Haushaltsposition? Wenn nicht: Wie begründet die Verwaltung den Wegfall 
dieser wichtigen Förderung ab 2021? 
2. dass der Zuschuss „Jugendhilfemaßnahmen Zuwanderer und Flüchtlinge“ in Höhe von 
1.267.500 € im Jahr 2020 auf 696.407 € im Jahr 2021 reduziert werden soll. Wie begrün-
det die Verwaltung die Reduzierung dieser wichtigen Förderung ab 2021?  
3. dass die Verwaltung für das integrierte Handlungskonzept (IHK) „Starkes Veedel – Starkes 
Köln“ lediglich eine Erhöhung des Zuschusses in Höhe von 200.000 € plant. Auf welcher 
Berechnungsgrundlage beruht der Zuschuss in dieser Höhe? 
4. dass Mittel im Bereich der Städtepartnerschaften sowie Zuwendungen für den Amerika 
Haus e.V. gekürzt worden sind. Wie begründet die Verwaltung die Reduzierung dieser 
wichtigen Förderung? 
5. Der gerade beschlossene Kulturentwicklungsplan erklärt: „Politik und Verwaltung […] sind 
sich der Bedeutung der Freien Szene bewusst. Künftig soll ihr eine steigender Anteil der 
Kulturausgaben zufließen.“ (Seite 63). Wie passt damit zusammen, dass gerade die für die 
Freie Szene so wichtigen Projektfördermittel von 2020 auf 2021 um knapp 370.000 Euro 
gekürzt werden? 
 
Die Verwaltung wird gebeten, bis zu den Sitzungen am 11.10.2019 (Finanzausschuss und Jugendhil-
feausschuss) die erforderliche Transparenz herzustellen, um eine fachlich-inhaltliche Beratung der 
Ansätze vor einer Beschlussfassung über den Haushalt 2020/21 zu ermöglichen. 
Die Darstellung der Transferleistungen ist um Angaben zur Mittelfristplanung zu ergänzen. Bei den

2 
 
auf „Null“ gesetzten Positionen wird um Erläuterung gebeten, ob es sich um eine Mittelumschichtung 
oder um eine Kürzung des Ansatzes handelt.  
 
Die Verwaltung nimmt wie folgt Stellung: 
Die zur Einhaltung des vorgesehenen Finanzrahmens erforderlichen Anpassungen in den Jahren 
2021 ff. wurden anteilig im Rahmen einer dv-gestützten, gleichmäßigen Aufteilung auf die Aufwands-
positionen der Teilpläne vorgenommen. Dies wurde transparent im Haushaltsplan sowie nochmals 
ausdrücklich im oben erwähnten Begleitschreiben vom 29.08.2019 an alle Fraktionsgruppen und Ein-
zelmandatsträger im Rat dargestellt. Dort wird ebenfalls klargestellt, dass wenn dadurch die Veran-
schlagungen im Haushaltsplan die dargestellte Zuschusshöhe bei den Empfängern unterschreitet, es 
aber eine rechtliche Verpflichtung wie Ratsbeschluss, Vertrag oder Gesetz gibt, die Deckung unter-
jährig aus dem jeweiligen Dezernatsbudget oder dem Gesamthaushalt erfolgt. 
 
Die Erweiterung der Darstellung der Transferaufwendungen um die Mittelfristplanung sowie die Erläu-
terung aller Datensätze, die mit „Null“ geplant wurden, ist in der Kürze der Zeit nicht möglich, da diese 
Informationen die dezentrale Budgetplanung und Bewirtschaftung betreffen und nicht zentral vorlie-
gen. 
 
Zu Frage 1)  
Bei dieser Aufgabe handelt es sich um zusätzliche Angebote der Interkulturellen Zentren. Die Flücht-
lingszahlen sind rückläufig und eine ausgewiesene Schwerpunktsetzung in Form eines eigenständi-
gen Angebots ist nach Einschätzung der Verwaltung ab 2021 nicht mehr notwendig und wird in die 
Regelangebote der Zentren übergeleitet. 
 
Zu Frage 2) 
Die Flüchtlingszahlen sind rückläufig und die Maßnahme „Jugendhilfemaßnahmen Zuwanderer und 
Flüchtlinge“ wird ab 2021 in die Regelangebote der Einrichtungen übergeleitet. 
 
Zu Frage 3)  
Bei den veranschlagten Finanzmitteln handelt es sich um Zuschüsse für das Haus-, Hof- und Fassa-
denprogramm, welches Bestandteil des Integrierten Handlungskonzeptes (IHK) „Starkes Veedel – 
Starkes Köln“ ist. Diese Zuschüsse werden auf Antrag Immobilieneigentümern und Hausgemein-
schaften gewährt und legen den Schwerpunkt auf die Verschönerung von Häuserfassaden und Gär-
ten. Die jahresbezogenen Veranschlagungen spiegeln die bedarfsgerechte Kalkulation wider. Ab 
2020 wird das Programm um zwei Gebiete erweitert. Daher werden die Zuschüsse in 2020 und 2021 
um jährlich rd. 200.000 € erhöht. 
 
Zu Frage 4) 
Die dv-gestützten Reduzierungen beim Verein Amerika-Haus e.V. sowie bei den Städtepartnerschaf-
ten werden im Rahmen der Bewirtschaftung ausgeglichen. 
 
Zu Frage 5) 
Die Zuschüsse für die Freie Szene sind in den letzten Jahren deutlich angehoben worden (2016: rd. 
5,5 Mio. €, 2017: rd. 6,6 Mio. €, 2018 rd. 7,0 Mio. €, 2019 (Planwert): rd. 9,4 Mio. €). 
Auf die Freie Szene entfallen für die Jahre 2020 und 2021 Aufwände in Höhe von rund 9,6 bzw. 9,3 
Mio. €. Die dv-gestützten Reduzierungen bei der Freien Kulturszene werden im Rahmen der Bewirt-
schaftung ausgeglichen.  
 
gez. Prof. Dr. Diemert

Beratungsverlauf (2)

11.10.2019 Jugendhilfeausschuss
TOP 3.2 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
11.10.2019 Finanzausschuss
TOP 2.1.1 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
3532/2019
Typ
Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
Datum
10.10.2019
Erstellt
09.10.2019 14:40