0610/2021
Erweiterung der Corona-Sondermaßnahmen Kultur 2021 des Kulturamtes 3270/2020 gemäß Änderungsantrag AN/0249/2021
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Beschlussvorlage Ausschuss
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VII/41 Vorlagen-Nummer 0610/2021 Freigabedatum 25.02.2021 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Erweiterung der Corona-Sondermaßnahmen Kultur 2021 des Kulturamtes 3270/2020 gemäß Änderungsantrag AN/0249/2021 Beschlussorgan Ausschuss Kunst und Kultur Gremium Datum Beschluss: - Der Ausschuss für Kunst und Kultur beauftragt die Verwaltung mit der Umsetzung der Punkte 2 und 3 des Änderungsantrags AN/0249/2021 zu BV 3270/2020 gemäß dem in dieser Vorlage erläuterten Umsetzungsvorschlag - Die im Umsetzungsvorschlag von der Verwaltung dargestellten Konsequenzen für das För- derprogramm des Kulturamtes werden zur Kenntnis genommen - Die dargestellte Erweiterung des Förderprogramms Kulturförderung im Bereich Unterjährige Projektförderung ist auf das Jahr 2021 zu beschränken, die Kulturverwaltung wird daher auf- gefordert, ab 2022 das Förder-Ziel der Zugänglichkeit und Vermittlung von Kunst und Kultur schwerpunktmäßig umzusetzen und dafür zu einer veranstaltungs-orientierten Projektförde- rung gemäß den beschlossenen Förderkonzepten zurückzukehren Ausschuss Kunst und Kultur 09.03.2021 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Änderungsantrag AN/0249/2021: 1. Das Konzept zur Förderung des Open- Air-Angebots wird in der nächsten Sitzung des Ausschus- ses für Kunst und Kultur zur Beschlussfassung vorgelegt, ebenso das Zwischennutzungskonzept von Spielstätten der „Huckepackfonds“ Dies ist wegen der Planungsmöglichkeiten und -sicherheit unabdingbar. 2. Zu Punkt 1 b: Die Finanzmittel in Höhe von 400.000 € des Zwischennutzungsfonds stehen auch für die Finanzie- rung der Infrastruktur der Open-Air-Flächen Angebote zur Verfügung. Dies ist eine wichtige Voraussetzung für weitere wirtschaftlich tragfähige Programmplanungen. 3. Zu Punkt a) Corona- Sonderförderung: In den Maßnahmenkatalog sind auch mögliche Förderungen von Soloselbständigen aufzunehmen, die keine Veranstaltende sind. Möglichkeit der Umsetzung Der Änderungsantrag AN/0249/2021 zur BV 3270/2020 Corona-Sondermaßnahmen Kultur 2021 des Kulturamtes wurde von der Verwaltung geprüft und kann in den Punkten 2 und 3 wie folgt kurzfristig umgesetzt werden. Eine Umsetzung von Punkt 1 des Änderungsantrags AN/0249/2021 kann zum Kulturausschuss am 09.03.2021 nicht erfolgen, da zur Vorlage eines verbindlichen Konzepts zur Förderung des Open- Air- Angebots noch eine detaillierte Prüfung genehmigungsrechtlicher Fragestellungen nötig ist. Ein mit allen betroffenen Ämtern abgestimmtes Konzept zur Förderung des Open- Air-Angebots kann daher frühestens zur nächsten Ratssitzung am 23.03.2021 zur Beschlussfassung vorgelegt werden. Umsetzung Punkt 2 AN/0249/2021 Für die Umsetzung des Konzepts zur Förderung des Open- Air-Angebots war bisher zwischen Kultur- amt und Stabsstelle Events vereinbart, dass die Stabsstelle Events die städtischen Bühnen herrichtet und für deren Infrastruktur sorgt (inklusive Finanzierung der Infrastruktur) sowie bei Zusetzung von Mitteln weitere Infrastrukturhilfen für private Open-Air-Standorte unterstützt. Die Finanzmittel der Maßnahme b) Förderung des Open-Air-Angebots aus den Corona-Sondermaßnahmen des Kulturam- tes 2021 sollten bisher in Projektzuschüsse für Kulturveranstaltungen auf städtischen und privaten Open-Air-Bühnen fließen, also in das Bühnenprogramm. Eine Verausgabung der Finanzmittel der Maßnahme b) ebenso zur Förderung der Infrastruktur der Open-Air-Standorte ist grundsätzlich aber umsetzbar. Eine entsprechende Kalkulation wird mit dem Beschlussvorschlag zu einem Konzept zur Förderung des Open- Air-Angebots vorgelegt. Diese Umsetzung des Änderungsantrags hat allerdings zur Konsequenz, dass das Kulturamt somit viel weniger Fördermittel aus dem Corona-Sondermaßnahmen-Paket für die Förderung des Open-Air- Bühnen-Programms vorsehen kann. Damit würden im Kulturamt im Wesentlichen nur noch die Mittel der regulären Unterjährigen Projekt- förderung der einzelnen Referate für die Förderung der Bespielung der Open Air-Bühnen zur Verfü- gung stehen. 3 Umsetzung Punkt 3 AN/0249/2021 Nach Prüfung des Förderprogramms des Kulturamtes der Stadt Köln mit seinen Festlegungen in För- derkonzepten und städtischer Förderrichtlinie schlägt die Kulturverwaltung eine Umsetzung des Punk- tes 3 wie folgt vor: Der im Rat am 04.02.2021 beschlossene Maßnahmen-Katalog für Corona-Sondermaßnahmen Kultur 2021 des Kulturamtes (siehe BV 3270/2020) wird durch die Öffnung der Unterjährigen Projektförde- rung für werk- und recherche-orientierte Vorhaben von Soloselbständigen (Dokumentationen, Katalo- ge, Recherchereisen, Archivarbeit, Produktionen etc.) - angelehnt an Kompositionsförderung Musik - ergänzt. Die Öffnung erfolgt durch die Erweiterung der Projektart, für die ein unterjähriger Projektantrag beim Kulturamt gestellt werden kann. Bisher sieht das Förderprogramm des Kulturamtes insbesondere für die Bereiche Filmkultur, Literatur, Bildende Kunst, Popkultur, Kulturelle Teilhabe eine starke veran- staltungs-orientierte Projektförderung vor, d.h. es werden vor allem Projekte gefördert, die in eine öffentliche Veranstaltung/Präsentation münden. Die Durchführung einer Veranstaltung muss auch im Zuge des Veränderungsnachweises nachgewiesen werden. Die öffentliche Zugänglichkeit und Ver- mittlung von Kunst und Kultur an diverse Publikumsschichten ist ein vordringliches Förderziel im För- derprogramm der Stadt Köln. Für die Umsetzung des Änderungsantrags und Öffnung der Corona-Sondermaßnahmen für Soloselb- ständige, die keine Veranstaltende sind, würde die geförderte Projektart insbesondere in den oben aufgeführten Bereichen grundlegend um eine werk-orientierte Förderung ohne öffentliche Präsentati- on/Veranstaltung erweitert. Im Förderbereich Filmkultur ist dies allerdings nicht umsetzbar, da die Stadt Köln keine Filmproduktionen fördert. Die grundsätzliche Zielgruppe der Antragsteller*innen würde mit der Umsetzung bzw. einer Öffnung der Förderkriterien aber gleich bleiben. Das Kulturamt würde weiterhin ausschließlich professionell tätige Kulturschaffende sowie Zusammenschlüsse von professionell tätigen Künstler*innen fördern, deren künstlerischer Mittelpunkt Köln ist. Die Förderung würde weiterhin unabhängig von der Organi- sations- und Rechtsform erfolgen. Die Förderung von semi-professionellen Künstler*innen sowie Pro- jekten von Laien ist weiterhin nicht möglich. Kriterium der Förderung würde weiterhin stets die Qualität der Projekte, für die eine Förderung bean- tragt wird, sein, gemäß den nach den Förderkonzepten festgelegten folgenden allgemeinen Kriterien: Innovation/Originalität Nachhaltigkeit Relevanz Bei einer werk-orientierten Förderung ohne öffentliche Präsentation/Veranstaltung würden allerdings mindestens zwei der bisherigen Förderkriterien – nämlich Vernetzung und Zugänglichkeit/Vermittlung - unberücksichtigt bleiben müssen. Die Umsetzung dieser Öffnung der Förderung kann nach Umprogrammieren des derzeitigen SAP- Antrags nach Beschlussfassung voraussichtlich innerhalb von ca. 2 bis 3 Wochen erfolgen. Für Unterjährige Projektförderung 2021 steht derzeit in den Referaten noch ein Budget in Höhe von ca. 280.000 Euro zur Verfügung. Konsequenzen auf das Förderprogramm Die beschriebene Umsetzung des Änderungsantrags mit der Öffnung der Unterjährigen Projektförde- rung hat folgende Konsequenzen für das derzeitige Förderprogramm des Kulturamtes: Die Unterjährige Projektförderung dient in „normalen“ Jahren dazu, spontanen innovativen Veranstal- tungsformaten im fortgeschrittenen Jahr trotz Ablauf der regulären Antragsfrist noch eine Förderchan- ce zu geben. Dies erfolgt u.U. auch noch bis November eines Jahres. Für das Corona-Jahr 2021 mit anhaltendem Lockdown bzw. Einschränkungen für Veranstaltungen plante das Kulturamt bisher, ne- ben dem Ermöglichen von Rechercheprojekten, ebenso einen Open-Air-Schwerpunkt bei der Unter- jährigen Projektförderung zu setzen. Diese Gelder sollten also nach der bisherigen Planung des Kul- turamtes auch für die Förderung des Veranstaltungsprogramms auf den städtischen und privaten Open-Air-Bühnen zur Verfügung stehen (gemäß geplantem Konzept zur Förderung des Open- Air- Angebots). Bereits jetzt zeichnet sich hierfür ein massiver Bedarf ab, insbesondere da weiterhin Corona-Einschränkungen bis in den Herbst zu erwarten sind. 4 Die Umsetzung von Punkt 1 b) des Änderungsantrags (siehe Ausführungen oben) wird den Förder- mittelbedarf bei der Unterjährigen Projektförderung für das Open-Air-Veranstaltungsprogramm erhö- hen, weil das ursprünglich für Veranstaltungsförderung zugesetzte Budget aus den Corona- Sondermaßnahmen zum größten Teil für die Infrastruktur der Open-Air-Standorte verausgabt werden wird. Wenn nun auch noch große Teile des Budgets der Unterjährigen Förderung in werk-orientierte Projektförderung fließen, werden u.U. kaum Fördermittel für kurzfristige Indoor- oder Open-Air- Veranstaltungen zur Verfügung stehen. Risiko der oben beschrieben Umsetzung Falls der Lockdown verlängert wird und aufgrund von darauf folgenden weiteren Corona- Einschränkungen ein Open-Air-Spielbetrieb noch weiter an Attraktivität für Veranstalter zunimmt, blie- ben zu wenig Mittel für die Förderung kurzfristiger Indoor- oder Open-Air-Veranstaltungen. Mögliche Lösung Eine Lösung könnte die Streichung der Sondermaßnahme Corona-Zwischennutzungsfonds (Hucke- pack-Fonds) sein, der Indoor-Formaten wie Theater, Tanz, Lesungen geeignete größere Räume er- öffnen soll. Dann stünden mehr Fördermittel für die Umsetzung des Konzepts zur Förderung des O- pen- Air-Angebots zu Verfügung: z.B. 200.000 Euro Förderung des Bühnenprogramms, 200.000 Euro Infrastruktur-Förderung. Negative Konsequenz wäre allerdings, dass Formate (Sprechtheater, experimentelles Theater mit Einsatz von Medien, Lesungen oder Tanzproduktionen etc.), für die Open-Air-Bühnen nicht geeignet sind, keine alternativen Spielstätten hätten. Eine bezahlbare Nutzungsalternative für diese Formate bieten auch nicht städtische Häuser und Spielstätten oder Locations von KölnCongress. Eine Abfrage von Nutzungskontingenten für freie Kulturveranstalter bei den städtischen Häusern und Spielstätten sowie bei KölnCongress hat bisher keine gewichtigen Angebote ergeben. Diese Locations schieben derzeit „aufgrund einer Vielzahl von offenen Mietverträgen mit Dritten über die Durchführung von Kongressen, Tagungen, Gesellschaftsveranstaltungen und Ausstellungen nahezu täglich, auf die je- weilige Lage angepasst, Veranstaltungen immer weiter nach hinten“ und haben somit – insbesondere für längere Zeiträume – derzeit keine Gelegenheit, entsprechende Optionen anzubieten. Allein für größere Open-Air-Formate steht die Stabsstelle Events gerade im Gespräch mit KölnCongress (siehe Mitteilung zum Stand des Konzepts zur Förderung des Open- Air-Angebots). Die Verwaltung plant eine Beschlussfassung über die Einführung (nebst Kriterien) oder Streichung des Corona-Zwischennutzungsfonds (Huckepack-Fonds) mit der Beschlussvorlage zum Konzept zur Förderung des Open- Air-Angebots zur nächsten Ratssitzung am 23.03.2021. Risikofaktoren bei der Umsetzung des Änderungsantrags, Punkt 3 - Im derzeitigen neuen digitalen Antragstool zur Abwicklung von Förderprogrammen (SAP) ist noch keine einfache Beantragung und unbürokratische Bearbeitung möglich. Das SAP-Tool ist noch im Pilotbetrieb und besitzt noch viele „Kinderkrankheiten“. Nach den bisherigen Erfahrungen ist eine unbürokratische und schnelle Abwicklung für Antragstellende, ebenso wie für die Sachbearbeitung, im heutigen technischen Entwicklungsstand nur sehr eingeschränkt möglich. - Die Förderung von höchstens 60 bis 80 Soloselbständigen (Schätzung bei einem Förderbudget in Höhe von 280.000 Euro Unterjährige Projektförderung) im Verhältnis zu grundsätzlich antragsbe- rechtigen 5000 soloselbständigen Kulturschaffenden in Köln könnte als frustrierender Tropfen auf den heißen Stein wahrgenommen werden. - Die Erweiterung der vom Kulturamt geförderten Projektarten hin zu werk- und recherche- orientierter Projektförderung wird zu einer großen Erwartungshaltung von soloselbständigen Kul- turschaffenden auf eine weitergehende Förderung des Kulturamtes nach 2021 führen. Somit muss bereits jetzt klar kommuniziert werden, dass die Stadt Köln nach 2021 an ihrem Kulturförderziel der „öffentlichen Vermittlung von Kunst und Kultur“ für die einjährige Projektförderung festhält. 5 Finanzierung: Die Mittel stehen mit Beschlussfassung BV 3270/2020 vom 04.02.2021 im Teilplan 0416 – Kulturför- derung, Teilplanzeile 15 – Transferaufwendungen im Jahr 2021 zur Verfügung Anlage 1
Anlage 1 zur BV 0610-2021
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Anlage 1 zu BV 0610/2021 Liste der existierenden Förderinstrumente, die sich an soloselbständige Kulturschaffende wenden, die nicht zwingend Veranstaltende sein müssen Städtische Preise und Stipendien, die sich an Kölnerinnen und Kölner richten • Fünf Förderstipendien ((Bewerber aus NRW) - Friedrich-Vordemberge-Stipendium für die Sparte Bildende Kunst - Chargesheimer-Stipendium für die Sparte Medienkunst - Rolf-Dieter-Brinkmann-Stipendium für die Sparte Literatur - Bernd-Alois-Zimmermann-Stipendium für die Sparte Musik - Horst und Gretl Will-Stipendium für die Sparte Jazz & Improvisierte Musik • Dr. Dormagen-Guffanti-Stipendium (Bewerbungen bundesweit zulässig) • Holger Czukay-Preis für Popmusik (Vergabe durch Jury an KünstlerInnen, deren Schaffen künstlerisch-kulturelle Spuren in Köln hinterlassen hat oder aktuell wichtige Bezugspunkte darstellt) • Künstlerstipendium im „Atelier Galata“ in Istanbul • Arbeits- und Recherche-Stipendien Musik (Seit 2021) • 15 Arbeits- und Recherche-Stipendien Bildende Kunst • Dieter-Wellershoff-Stipendium • Stipendium für Kinder- und Jugendliteratur Preis mit fester Förderung der Stadt Theaterpreis der SK-Stiftung Derzeitige Förderungen der Referate, die sich an soloselbständige Kulturschaffende wenden, die nicht zwingend Veranstaltende sein müssen • Vermietung von Technik durch Technikpool • Atelierförderung inkl. Mietzuschüsse und Ausbauzuschüsse, Atelierdatenbank etc. • Proberaumförderung • Schreibraumförderung • Ankaufsetat (Kulturamt und artothek) • Ausstellungsprogramm artothek • Kompositionsförderung Musik • Förderung von CDs (Debüt-CDs) Musik • Förderung von Dokumentationen Musik • Kleinstförderung Musik des IFM • Ensembles-Förderung Theater • Ensembles-Förderung Tanz • Förderung Profitraining Tanz • Förderung von Produktionen und Sonderprojekten Popkultur • Exportförderung Popkultur • Förderung von Studien/Expertisen Popkultur Förderungen von Einrichtungen, die Beratungsangebote und Förderprogramme für soloselbständige Kulturschaffende anbieten • Institutionelle Förderung des Kulturwerks des Bundesverbandes Bildender Künstler Köln • Institutionelle Förderung der Temporary Gallery Köln • Institutionelle Förderung des Europäischen Zentrums für Jazz und aktuelle Musik • Institutionelle Förderung des Zamus • Institutionelle Förderung von ON – Neue Musik • Institutionelle Förderung des Landesbüro Tanz • Institutionelle Förderung des Filmhaus Köln • Institutionelle Förderung des Popkultur Köln e.V. • Institutionelle Förderung der Interessensvertretungen der freie Szene (siehe Beschlussvorlage 0492/2021 in gleicher Sitzung) Bereits in Umsetzung befindliche Maßnahmen im beschlossenen Corona- Sondermaßnahmen-Paket für soloselbständige Kulturschaffende, die nicht zwingend Veranstaltende sein müssen • Coronabedingte Flexibilierung in regulärer Projektförderung, Antragsfrist Sept. 2020: Öffnung der Projektförderung für Rechercheprojekte bzw. Vorbereitungskosten (Veranstaltungen müssen nicht zwingend in Präsentationen 2021 münden, auch Präsentation in 2022 ff möglich) • Anrechnung von Ausfallhonoraren bei coronabedingter Absage eines geförderten Projektes
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 0610/2021
- Typ
- Beschlussvorlage Ausschuss
- Datum
- 25.02.2021
- Erstellt
- 18.02.2021 10:18