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0610/2021

Erweiterung der Corona-Sondermaßnahmen Kultur 2021 des Kulturamtes 3270/2020 gemäß Änderungsantrag AN/0249/2021

Beschlussvorlage Ausschuss 25.02.2021

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Nächste Beratung: Ausschuss Kunst und Kultur, Sitzung am 09.03.2021, TOP 4.6

Beschlussvorlage Ausschuss

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Ansehen

Anlage 1 zur BV 0610-2021

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Ansehen

Beschlussvorlage Ausschuss

12922 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
VII/41 
 
Vorlagen-Nummer 
 0610/2021 
Freigabedatum 
 25.02.2021 
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Erweiterung der Corona-Sondermaßnahmen Kultur 2021 des Kulturamtes 3270/2020 gemäß 
Änderungsantrag AN/0249/2021 
Beschlussorgan 
Ausschuss Kunst und Kultur 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
- Der Ausschuss für Kunst und Kultur beauftragt die Verwaltung mit der Umsetzung der Punkte 
2 und 3 des Änderungsantrags AN/0249/2021 zu BV 3270/2020 gemäß dem in dieser Vorlage 
erläuterten Umsetzungsvorschlag 
 
- Die im Umsetzungsvorschlag von der Verwaltung dargestellten Konsequenzen für das För-
derprogramm des Kulturamtes werden zur Kenntnis genommen 
 
- Die dargestellte Erweiterung des Förderprogramms Kulturförderung im Bereich Unterjährige 
Projektförderung ist auf das Jahr 2021 zu beschränken, die Kulturverwaltung wird daher auf-
gefordert, ab 2022 das Förder-Ziel der Zugänglichkeit und Vermittlung von Kunst und Kultur 
schwerpunktmäßig umzusetzen und dafür zu einer veranstaltungs-orientierten Projektförde-
rung gemäß den beschlossenen Förderkonzepten zurückzukehren 
 
 
 
Ausschuss Kunst und Kultur 09.03.2021

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung: 
Änderungsantrag AN/0249/2021: 
1. Das Konzept zur Förderung des Open- Air-Angebots wird in der nächsten Sitzung des Ausschus-
ses für Kunst und Kultur zur Beschlussfassung vorgelegt, ebenso das Zwischennutzungskonzept von 
Spielstätten der „Huckepackfonds“  
Dies ist wegen der Planungsmöglichkeiten und -sicherheit unabdingbar. 
2. Zu Punkt 1 b: 
Die Finanzmittel in Höhe von 400.000 € des Zwischennutzungsfonds stehen auch für die Finanzie-
rung der Infrastruktur der Open-Air-Flächen Angebote zur Verfügung. 
Dies ist eine wichtige Voraussetzung für weitere wirtschaftlich tragfähige Programmplanungen. 
3. Zu Punkt a) Corona- Sonderförderung:  
In den Maßnahmenkatalog sind auch mögliche Förderungen von Soloselbständigen aufzunehmen, 
die keine Veranstaltende sind. 
 
 
Möglichkeit der Umsetzung 
Der Änderungsantrag AN/0249/2021 zur BV 3270/2020 Corona-Sondermaßnahmen Kultur 2021 des 
Kulturamtes wurde von der Verwaltung geprüft und kann in den Punkten 2 und 3 wie folgt kurzfristig 
umgesetzt werden. 
Eine Umsetzung von Punkt 1 des Änderungsantrags AN/0249/2021 kann zum Kulturausschuss am 
09.03.2021 nicht erfolgen, da zur Vorlage eines verbindlichen Konzepts zur Förderung des Open- Air-
Angebots noch eine detaillierte Prüfung genehmigungsrechtlicher Fragestellungen nötig ist. Ein mit 
allen betroffenen Ämtern abgestimmtes Konzept zur Förderung des Open- Air-Angebots kann daher 
frühestens zur nächsten Ratssitzung am 23.03.2021 zur Beschlussfassung vorgelegt werden. 
 
Umsetzung Punkt 2 AN/0249/2021 
Für die Umsetzung des Konzepts zur Förderung des Open- Air-Angebots war bisher zwischen Kultur-
amt und Stabsstelle Events vereinbart, dass die Stabsstelle Events die städtischen Bühnen herrichtet 
und für deren Infrastruktur sorgt (inklusive Finanzierung der Infrastruktur) sowie bei Zusetzung von 
Mitteln weitere Infrastrukturhilfen für private Open-Air-Standorte unterstützt. Die Finanzmittel der 
Maßnahme b) Förderung des Open-Air-Angebots aus den Corona-Sondermaßnahmen des Kulturam-
tes 2021 sollten bisher in Projektzuschüsse für Kulturveranstaltungen auf städtischen und privaten 
Open-Air-Bühnen fließen, also in das Bühnenprogramm. 
Eine Verausgabung der Finanzmittel der Maßnahme b) ebenso zur Förderung der Infrastruktur der 
Open-Air-Standorte ist grundsätzlich aber umsetzbar. Eine entsprechende Kalkulation wird mit dem 
Beschlussvorschlag zu einem Konzept zur Förderung des Open- Air-Angebots vorgelegt. 
Diese Umsetzung des Änderungsantrags hat allerdings zur Konsequenz, dass das Kulturamt somit 
viel weniger Fördermittel aus dem Corona-Sondermaßnahmen-Paket für die Förderung des Open-Air-
Bühnen-Programms vorsehen kann. 
Damit würden im Kulturamt im Wesentlichen nur noch die Mittel der regulären Unterjährigen Projekt-
förderung der einzelnen Referate für die Förderung der Bespielung der Open Air-Bühnen zur Verfü-
gung stehen.

3 
Umsetzung Punkt 3 AN/0249/2021 
Nach Prüfung des Förderprogramms des Kulturamtes der Stadt Köln mit seinen Festlegungen in För-
derkonzepten und städtischer Förderrichtlinie schlägt die Kulturverwaltung eine Umsetzung des Punk-
tes 3 wie folgt vor: 
Der im Rat am 04.02.2021 beschlossene Maßnahmen-Katalog für Corona-Sondermaßnahmen Kultur 
2021 des Kulturamtes (siehe BV 3270/2020) wird durch die Öffnung der Unterjährigen Projektförde-
rung für werk- und recherche-orientierte Vorhaben von Soloselbständigen (Dokumentationen, Katalo-
ge, Recherchereisen, Archivarbeit, Produktionen etc.) - angelehnt an Kompositionsförderung Musik - 
ergänzt. 
Die Öffnung erfolgt durch die Erweiterung der Projektart, für die ein unterjähriger Projektantrag beim 
Kulturamt gestellt werden kann. Bisher sieht das Förderprogramm des Kulturamtes insbesondere für 
die Bereiche Filmkultur, Literatur, Bildende Kunst, Popkultur, Kulturelle Teilhabe eine starke veran-
staltungs-orientierte Projektförderung vor, d.h. es werden vor allem Projekte gefördert, die in eine 
öffentliche Veranstaltung/Präsentation münden. Die Durchführung einer Veranstaltung muss auch im 
Zuge des Veränderungsnachweises nachgewiesen werden. Die öffentliche Zugänglichkeit und Ver-
mittlung von Kunst und Kultur an diverse Publikumsschichten ist ein vordringliches Förderziel im För-
derprogramm der Stadt Köln. 
Für die Umsetzung des Änderungsantrags und Öffnung der Corona-Sondermaßnahmen für Soloselb-
ständige, die keine Veranstaltende sind, würde die geförderte Projektart insbesondere in den oben 
aufgeführten Bereichen grundlegend um eine werk-orientierte Förderung ohne öffentliche Präsentati-
on/Veranstaltung erweitert. Im Förderbereich Filmkultur ist dies allerdings nicht umsetzbar, da die 
Stadt Köln keine Filmproduktionen fördert. 
 
Die grundsätzliche Zielgruppe der Antragsteller*innen würde mit der Umsetzung bzw. einer Öffnung 
der Förderkriterien aber gleich bleiben. Das Kulturamt würde weiterhin ausschließlich professionell 
tätige Kulturschaffende sowie Zusammenschlüsse von professionell tätigen Künstler*innen fördern, 
deren künstlerischer Mittelpunkt Köln ist. Die Förderung würde weiterhin unabhängig von der Organi-
sations- und Rechtsform erfolgen. Die Förderung von semi-professionellen Künstler*innen sowie Pro-
jekten von Laien ist weiterhin nicht möglich. 
Kriterium der Förderung würde weiterhin stets die Qualität der Projekte, für die eine Förderung bean-
tragt wird, sein, gemäß den nach den Förderkonzepten festgelegten folgenden allgemeinen Kriterien: 
Innovation/Originalität 
Nachhaltigkeit 
Relevanz 
Bei einer werk-orientierten Förderung ohne öffentliche Präsentation/Veranstaltung würden allerdings 
mindestens zwei der bisherigen Förderkriterien – nämlich Vernetzung und Zugänglichkeit/Vermittlung 
- unberücksichtigt bleiben müssen. 
 
Die Umsetzung dieser Öffnung der Förderung kann nach Umprogrammieren des derzeitigen SAP-
Antrags nach Beschlussfassung voraussichtlich innerhalb von ca. 2 bis 3 Wochen erfolgen. 
 
Für Unterjährige Projektförderung 2021 steht derzeit in den Referaten noch ein Budget in Höhe von 
ca. 280.000 Euro zur Verfügung. 
 
 
Konsequenzen auf das Förderprogramm 
Die beschriebene Umsetzung des Änderungsantrags mit der Öffnung der Unterjährigen Projektförde-
rung hat folgende Konsequenzen für das derzeitige Förderprogramm des Kulturamtes: 
Die Unterjährige Projektförderung dient in „normalen“ Jahren dazu, spontanen innovativen Veranstal-
tungsformaten im fortgeschrittenen Jahr trotz Ablauf der regulären Antragsfrist noch eine Förderchan-
ce zu geben. Dies erfolgt u.U. auch noch bis November eines Jahres. Für das Corona-Jahr 2021 mit 
anhaltendem Lockdown bzw. Einschränkungen für Veranstaltungen plante das Kulturamt bisher, ne-
ben dem Ermöglichen von Rechercheprojekten, ebenso einen Open-Air-Schwerpunkt bei der Unter-
jährigen Projektförderung zu setzen. Diese Gelder sollten also nach der bisherigen Planung des Kul-
turamtes auch für die Förderung des Veranstaltungsprogramms auf den städtischen und privaten 
Open-Air-Bühnen zur Verfügung stehen (gemäß geplantem Konzept zur Förderung des Open- Air-
Angebots). Bereits jetzt zeichnet sich hierfür ein massiver Bedarf ab, insbesondere da weiterhin 
Corona-Einschränkungen bis in den Herbst zu erwarten sind.

4 
 
Die Umsetzung von Punkt 1 b) des Änderungsantrags (siehe Ausführungen oben) wird den Förder-
mittelbedarf bei der Unterjährigen Projektförderung für das Open-Air-Veranstaltungsprogramm erhö-
hen, weil das ursprünglich für Veranstaltungsförderung zugesetzte Budget aus den Corona-
Sondermaßnahmen zum größten Teil für die Infrastruktur der Open-Air-Standorte verausgabt werden 
wird. Wenn nun auch noch große Teile des Budgets der Unterjährigen Förderung in werk-orientierte 
Projektförderung fließen, werden u.U. kaum Fördermittel für kurzfristige Indoor- oder Open-Air-
Veranstaltungen zur Verfügung stehen. 
 
 
Risiko der oben beschrieben Umsetzung 
Falls der Lockdown verlängert wird und aufgrund von darauf folgenden weiteren Corona-
Einschränkungen ein Open-Air-Spielbetrieb noch weiter an Attraktivität für Veranstalter zunimmt, blie-
ben zu wenig Mittel für die Förderung kurzfristiger Indoor- oder Open-Air-Veranstaltungen. 
 
 
Mögliche Lösung 
Eine Lösung könnte die Streichung der Sondermaßnahme Corona-Zwischennutzungsfonds (Hucke-
pack-Fonds) sein, der Indoor-Formaten wie Theater, Tanz, Lesungen geeignete größere Räume er-
öffnen soll. Dann stünden mehr Fördermittel für die Umsetzung des Konzepts zur Förderung des O-
pen- Air-Angebots zu Verfügung: z.B. 200.000 Euro Förderung des Bühnenprogramms, 200.000 Euro 
Infrastruktur-Förderung. 
 
Negative Konsequenz wäre allerdings, dass Formate (Sprechtheater, experimentelles Theater mit 
Einsatz von Medien, Lesungen oder Tanzproduktionen etc.), für die Open-Air-Bühnen nicht geeignet 
sind, keine alternativen Spielstätten hätten. Eine bezahlbare Nutzungsalternative für diese Formate 
bieten auch nicht städtische Häuser und Spielstätten oder Locations von KölnCongress. Eine Abfrage 
von Nutzungskontingenten für freie Kulturveranstalter bei den städtischen Häusern und Spielstätten 
sowie bei KölnCongress hat bisher keine gewichtigen Angebote ergeben. Diese Locations schieben 
derzeit „aufgrund einer Vielzahl von offenen Mietverträgen mit Dritten über die Durchführung von 
Kongressen, Tagungen, Gesellschaftsveranstaltungen und Ausstellungen nahezu täglich, auf die je-
weilige Lage angepasst, Veranstaltungen immer weiter nach hinten“ und haben somit – insbesondere 
für längere Zeiträume – derzeit keine Gelegenheit, entsprechende Optionen anzubieten. Allein für 
größere Open-Air-Formate steht die Stabsstelle Events gerade im Gespräch mit KölnCongress (siehe 
Mitteilung zum Stand des Konzepts zur Förderung des Open- Air-Angebots). 
 
Die Verwaltung plant eine Beschlussfassung über die Einführung (nebst Kriterien) oder Streichung 
des Corona-Zwischennutzungsfonds (Huckepack-Fonds) mit der Beschlussvorlage zum Konzept zur 
Förderung des Open- Air-Angebots zur nächsten Ratssitzung am 23.03.2021. 
 
 
Risikofaktoren bei der Umsetzung des Änderungsantrags, Punkt 3 
- Im derzeitigen neuen digitalen Antragstool zur Abwicklung von Förderprogrammen (SAP) ist noch 
keine einfache Beantragung und unbürokratische Bearbeitung möglich. Das SAP-Tool ist noch im 
Pilotbetrieb und besitzt noch viele „Kinderkrankheiten“. Nach den bisherigen Erfahrungen ist eine 
unbürokratische und schnelle Abwicklung für Antragstellende, ebenso wie für die Sachbearbeitung, 
im heutigen technischen Entwicklungsstand nur sehr eingeschränkt möglich. 
 
- Die Förderung von höchstens 60 bis 80 Soloselbständigen (Schätzung bei einem Förderbudget in 
Höhe von 280.000 Euro Unterjährige Projektförderung) im Verhältnis zu grundsätzlich antragsbe-
rechtigen 5000 soloselbständigen Kulturschaffenden in Köln könnte als frustrierender Tropfen auf 
den heißen Stein wahrgenommen werden. 
 
- Die Erweiterung der vom Kulturamt geförderten Projektarten hin zu werk- und recherche-
orientierter Projektförderung wird zu einer großen Erwartungshaltung von soloselbständigen Kul-
turschaffenden auf eine weitergehende Förderung des Kulturamtes nach 2021 führen. Somit muss 
bereits jetzt klar kommuniziert werden, dass die Stadt Köln nach 2021 an ihrem Kulturförderziel der 
„öffentlichen Vermittlung von Kunst und Kultur“ für die einjährige Projektförderung festhält.

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Finanzierung: 
Die Mittel stehen mit Beschlussfassung BV 3270/2020 vom 04.02.2021 im Teilplan 0416 – Kulturför-
derung, Teilplanzeile 15 – Transferaufwendungen im Jahr 2021 zur Verfügung 
 
 
 
Anlage 1

Anlage 1 zur BV 0610-2021

3211 Zeichen

Anlage 1 zu BV 0610/2021 
Liste der existierenden Förderinstrumente, die sich an soloselbständige 
Kulturschaffende wenden, die nicht zwingend Veranstaltende sein müssen 
 
Städtische Preise und Stipendien, die sich an Kölnerinnen und Kölner richten 
• Fünf Förderstipendien ((Bewerber aus NRW) 
- Friedrich-Vordemberge-Stipendium für die Sparte Bildende Kunst  
- Chargesheimer-Stipendium für die Sparte Medienkunst 
- Rolf-Dieter-Brinkmann-Stipendium für die Sparte Literatur 
- Bernd-Alois-Zimmermann-Stipendium für die Sparte Musik  
- Horst und Gretl Will-Stipendium für die Sparte Jazz & Improvisierte Musik 
• Dr. Dormagen-Guffanti-Stipendium (Bewerbungen bundesweit zulässig) 
• Holger Czukay-Preis für Popmusik (Vergabe durch Jury an KünstlerInnen, deren 
Schaffen künstlerisch-kulturelle Spuren in Köln hinterlassen hat oder aktuell wichtige 
Bezugspunkte darstellt) 
• Künstlerstipendium im „Atelier Galata“ in Istanbul 
• Arbeits- und Recherche-Stipendien Musik (Seit 2021) 
• 15 Arbeits- und Recherche-Stipendien Bildende Kunst 
• Dieter-Wellershoff-Stipendium 
• Stipendium für Kinder- und Jugendliteratur 
 
Preis mit fester Förderung der Stadt 
Theaterpreis der SK-Stiftung 
 
Derzeitige Förderungen der Referate, die sich an soloselbständige Kulturschaffende 
wenden, die nicht zwingend Veranstaltende sein müssen  
• Vermietung von Technik durch Technikpool 
• Atelierförderung inkl. Mietzuschüsse und Ausbauzuschüsse, Atelierdatenbank etc. 
• Proberaumförderung 
• Schreibraumförderung 
• Ankaufsetat (Kulturamt und artothek) 
• Ausstellungsprogramm artothek 
• Kompositionsförderung Musik 
• Förderung von CDs (Debüt-CDs) Musik 
• Förderung von Dokumentationen Musik 
• Kleinstförderung Musik des IFM 
• Ensembles-Förderung Theater 
• Ensembles-Förderung Tanz 
• Förderung Profitraining Tanz 
• Förderung von Produktionen und Sonderprojekten Popkultur 
• Exportförderung Popkultur 
• Förderung von Studien/Expertisen Popkultur 
 
Förderungen von Einrichtungen, die Beratungsangebote und Förderprogramme für 
soloselbständige Kulturschaffende anbieten 
• Institutionelle Förderung des Kulturwerks des Bundesverbandes Bildender Künstler Köln  
• Institutionelle Förderung der Temporary Gallery Köln 
• Institutionelle Förderung des Europäischen Zentrums für Jazz und aktuelle Musik 
• Institutionelle Förderung des Zamus

• Institutionelle Förderung von ON – Neue Musik 
• Institutionelle Förderung des Landesbüro Tanz 
• Institutionelle Förderung des Filmhaus Köln 
• Institutionelle Förderung des Popkultur Köln e.V. 
• Institutionelle Förderung der Interessensvertretungen der freie Szene (siehe 
Beschlussvorlage 0492/2021 in gleicher Sitzung) 
 
Bereits in Umsetzung befindliche Maßnahmen im beschlossenen Corona-
Sondermaßnahmen-Paket für soloselbständige Kulturschaffende, die nicht zwingend 
Veranstaltende sein müssen 
• Coronabedingte Flexibilierung in regulärer Projektförderung, Antragsfrist Sept. 2020: 
Öffnung der Projektförderung für Rechercheprojekte bzw. Vorbereitungskosten 
(Veranstaltungen müssen nicht zwingend in Präsentationen 2021 münden, auch 
Präsentation in 2022 ff möglich) 
• Anrechnung von Ausfallhonoraren bei coronabedingter Absage eines geförderten 
Projektes

Beratungsverlauf (1)

09.03.2021 Ausschuss Kunst und Kultur
TOP 4.6 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
0610/2021
Typ
Beschlussvorlage Ausschuss
Datum
25.02.2021
Erstellt
18.02.2021 10:18