67/0042/2026
Feststellung des Jahresabschlusses zum 31.12.2024 für Stadtgrün Neuss (vormals Städtische Friedhöfe Neuss)
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Anlage 2_BAB 2024-Kurzform
1786 Zeichen
Stadtgrün Neuss 06.10.2025 (vormals Städtische Friedhöfe Neuss) Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) nach dem Handelsg esetzbuch (HGB) und Betriebsabrechnug (BAB/Wirtschaftsrechnung) nach dem Kommunalabgabengesetz (KAG) Abschlussjahr 2024 Bezeichnung GuV BAB (Wirtschafts- rechnung) Differenz Euro Euro Euro A. Direkte Aufwendungen bzw. Kosten I. Materialaufwand a.) Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe -190.373,25 -190.373,25 0,00 b.) Aufwendungen für bezogene Leistungen -256.662,22 -136.538,30 120.123,92 II. Personalaufwand -2.857.248,70 -2.435.786,63 421.462,07 III. Afa und Zinsen / Kalkulatorische Afa und Zinsen -269.500,11 -519.469,27 -249.969,16 IV. Sonstige betriebliche Aufwendungen -718.522,16 -705.508,10 13.014,06 V. Sonstige Steuern -5.115,94 -5.115,94 0,00 Summe -4.297.422,38 -3.992.791,49 304.630,89 B. Nebenerträge Summe Nebenerträge 585.907,90 171.808,42 -414.099,48 Verbleibende direkte Aufwendungen / Kosten -3.711.514,48 -3.820.983,07 -109.468,59 C. Abgrenzungen Ehrenfriedhöfe und Jüdische Friedhöfe 0,00 24.333,12 24.333,12 "Grünpolitischer Wert" (Erstattung Stadt) 357.763,00 357.866,44 103,44 Verbleibende Aufwendungen / Kosten -3.353.751,48 -3.438.783,51 -85.032,03 D. Erträge / Gebührenerlöse Erträge / Erlöse lfd. Jahr aus Friedhofsgebühren 1.190.984,72 3.362.800,70 2.171.815,98 Auflösung RAP "Grabnutzungsgebühren" 2.113.011,75 0,00 -2.113.011,75 Summe 3.303.996,47 3.362.800,70 58.804,23 Saldo verbl. Aufwendungen + Erträge/Gebührenerlöse -49.755,01 -75.982,81 -26.227,80 Ausgleich von Über-/Unterdeckungen gem. § 6 (2) KAG Ausgleich Unterdeckung 0,00 0,00 0,00 Auflösung Kostenüberdeckung §6 (2) KAG (2020 tlw.) 224.198,46 224.198,46 0,00 KAG Überdeckung -148.215,65 + / - 26.227,80 148.215,65 121.987,85
Anlage 3_HGB-Kostenrechnung Gebühren JAB 2024
2595 Zeichen
Stadtgrün Neus (SGN) 03.01.2026
67/1
Übersicht zur Jahresabschluss gem. HGB /Gebührenhaushalt
I. Handelsrechtliche Verarbeitung eines gebührenrechtlichen Überschusses
A. Handelsrechtliches Ergebnis 2024
Gewinn- und Verlustrechnung Bilanz
AKTIVA PASSIVA
Erträge 4.471.865,83 Anlagevemögen 53.278.012,85 Eigenkap ital 24.060.096,53
Aufwendungen 4.297.422,38 Umlaufvermögen 2.247.937,62 Rückstellungen 3.034.604,75
+/- vorläufig 174.443,45 1. ARAP 32.186,96 Verbindlichkeiten 1.025.320,59
darin: Vblk. Gebühr (2024: 148.215,65)
-Überschuss -148.215,65
Gebühren 3.2
PRAP 27.438.115,56
+/- endgültig 26.227,80 4. 55.558.137,43 55.558.137,43
Summe Überschüsse 148.215,65
B. Gebührenrechtliches Ergebnis 2024
Gebühren-/Kostenrechnung 3.1
Erlöse 4.141.007,14
Kosten 3.992.791,49
+/- 148.215,65 2.
C. Ablauf
1. Vorläufiges handelsrechtliches Ergebnis ermitteln
2. Ergebnis Kostenrechnung ermitteln
3. in Höhe eines evtl. positiven Ergebnisses der Kostenrechnung entsteht eine Verbind-
lichkeit gegenüber den Bürgern. Als "Gegenbuchung" reduzieren sich die Erträge
Buchung: Erträge aus Gebühren # Verbindlichkeit zum Gebührenausgleich
4. endgültiges handelsrechtliches Ergebnis wird schlechter, wenn sich das
Gebührenergebnis positiv darstellt.
Q:\67-1\FINANZEN und Statistik\04-Jahresabschlüsse\2024\HGB-Kostenrechnung Gebühren JAB 2024 (03.01.2026).xlsx2024
II. Handelsrechtliche Vorgehensweise bei der Übernahme von Gebührenüberschüssen aus
Vorjahren in die Gebührenkalkulation
A. Handelsrechtliches Ergebnis 20xx (2024 + max 4 Jahre) => Zahlen sind "Ca-Größen"!!!
Gewinn- und Verlustrechnung Bilanz
AKTIVA PASSIVA
Erträge 4.051.784,35 Anlagevemögen 53.400.000,00 Eigenkapital 23.970.000,00
Aufwendungen 4.200.000,00 Umlaufvermögen 2.300.000,00 Rückstellungen 3.100.000,00
+/- vorläufig -148.215,65 ARAP 20.000,00 Verbindlichkeiten 1.250.000,00
darin: Vblk. Gebühr
+Übernahme 148.215,65 aus 2024 (148.215,65)
aus Bilanz aus 2021
1.)
+/- endgültig 0,00 PRAP 27.400.000,00
2.)
55.720.000,00 55.720.000,00
B. Gebührenkalkulation 20xx (2024 + max. 4 Jahre)
Gebühren-/Kostenrechnung
Erlöse 3.851.784,35
Übernahme VJ 148.215,65
Kosten
4.000.000,00
+/- 0,00
Es können auch Teilbeträge in die Gebühren-/Kostenrechnung übernommen werden.
Fazit:
Innerhalb eines Zeitraumes von längstens vier Jahren gleichen sich evtl. gebührenrechtliche
Überschüsse in der Gewinn- und Verlustrechnung insgesamt gesehen aus.
Q:\67-1\FINANZEN und Statistik\04-Jahresabschlüsse\2024\HGB-Kostenrechnung Gebühren JAB 2024 (03.01.2026).xlsx2024
Anlage 1_Prüfungsbericht 2024-Testatsexemplar
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Testatsexemplar Stadtgrün Neuss (bis 31.12.2024 Städtische Friedhöfe Neuss) Neuss Jahresabschluss zum 31. Dezember 2024 und Lagebericht für das Wirtschaftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2024 BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERS M4CreatePDF V7.40 Inhaltsverzeichnis Lagebericht Jahresabschluss für das Geschäftsjahr vom 01.01.2024 bis 31.12.2024 1.Bilanz zum 31.12.2024 2.Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 01.01.2024 bis 31.12.2024 3.Anhang für das Geschäftsjahr 2024 1.Anlagenspiegel BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERS M4GenPDF V2.30 Stadtgrün Neuss (bis 31.12.2024 Städtische Friedhöfe Neuss) Lagebericht für das Wirtschaftsjahr 2024 Der Lagebericht für die Städtischen Friedhöfe Neuss wurde entsprechend de r Vorschriften des § 289 Handelsgesetzbuch (HGB) erstellt. 1. Wirtschaftsbericht 1.1. Gesellschaftsrechtliche Rahmenbedingungen und Grundlagen des Betriebes Aufgabe des Betriebes ist die Bewirtschaftung der Neusser Friedhöfe und die Bereitstellung ausreichender Bestattungsflächen und Einric htungen, die zur Durchführung der Bestattungen erforderlich sind, sowie deren Unterhaltung. Darüber hinaus pflegt der Betrieb die Kriegsgräber der Stadt Neuss entsprechend dem Gesetz über die Erhaltung der Gräber der Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft (Gräbergesetz) und die jüdischen Friedhöfe im Neusser Stadtgebiet. Hierfür zahlt das Land NRW pauschale Zuwendungen. 1.2. Darstellung des Geschäftsverlaufes 1.2.1 Entwicklung der Einrichtung Die Städtischen Friedhöfe Neuss wurden zum 01.01.2025 im Zuge einer organisatorischen Neustrukturierung in die neue eigenbetriebsähnliche Einrichtung Stadtgrün Neuss überführt. Sämtliche Angaben in diesem Anhang beziehen sich auf das Wirtschaftsjahr 2024 und damit auf die bis zum 31.12.2024 bestehende eigenbetriebsähnliche Einrichtung Städtische Friedhöfe Neuss (SFN). Die kostenrechnende Einrichtung „Bestattungswesen“ wurde auf Beschluss des Rates der Stadt Neuss zum 01.01.2006 in die eigenbetriebsähnliche Einrichtung „Städtische Friedhöfe Neuss“ (im Folgenden auch Betrieb oder SFN genannt) überführt. Die Deckung der Betriebskosten zur Erfüllung der Bestattungsleistungen und Unterhaltung der Friedhöfe erfolgt durch Gebühreneinnahmen zuzüglich eines städtischen Zuschusses für die Unterhaltungskosten des öffentlichen Grünanteiles auf den Friedhöfen der Stadt Neuss. D aher erstellt d er Betrieb jährlich eine Gebührenbedarfsberechnung und eine Betriebskostenabrechnung nach den Vorschriften des Kommunalabgabengesetzes NRW (KAG). Das Rechnungswesen der SFN wird gemäß der Eigenbetriebsverordnung NRW (EigVO) nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) geführt. 1.2.2 Branchenentwicklung Das Friedhofs - und Bestattungswesen in Deutschland ist geprägt durch einen i ntensiven Anbieterwettbewerb zwischen kommunalen und konfessionellen Friedhöfen bzw. kommunalen und privaten Krematorien. Eine Konkurrenzsituation entsteht auch durch zunehmende Angebote von „ Waldbestattungen“ stark wachsender privater Unternehmen. Grundsätzlich lässt sich feststellen, dass die Bedeutung von Familie, Religion, Heimat und Traditionen schwindet. Damit verbunden ist auch eine geringere Akzeptanz der traditionell domini erenden Erdbestattung. Zudem wird die Gestaltung der Gebühren bei den kommunalen Betrieben maßgeblich durch die strengen Regeln des KAG beeinflusst, während die Angebote bzw. Preise privatwirtschaftlicher oder kirchlicher Einrichtungen flexibler und gewinnorientiert gestaltet werden können. Die SFN hielten die Gebührensätze vom 01.01.2005 bis zum 31.12.2017 konstant. Zum 01.01.2018 und 01.01.2019 wurden die Gebührensätze angehoben. Eine weitere Gebührenanpassung wurde zum 01.01.2024 vorgenommen. Auch f ür das Wirtschaftsjahr 2025 hat der Rat am 15.12. 2024 eine Änderung der Gebührensatzung beschlossen. Aufgrund des erhöhten Gebührenbedarfs war eine Anpassung der Gebührentarife erforderlich. 1.2.3 Umsatz- und Auftragsentwicklung In 2024 wurden insgesamt 1. 333 Bestattungen (43 weniger als im Vorjahr) durchgeführt. Die Erdbestattungen lagen bei 424 Fällen (= 31,8 % von allen Bestattungen; Vorjahr 437 Fälle = 31,8 %). Die Anzahl der Feuer-/Urnenbestattungen belief sich auf 909 Fälle (= 68,2 % von allen Bestattungen; Vorjahr 939 Fälle = 68,2 %). Damit hat sich im Berichtsjahr eine Abnahme bei den Sarg- und Urnenbestattungen ergeben. Es ist mit Blick auf bundesweite Trends davon auszugehen, dass sich diese Entwicklung zukünftig fortsetzen wird. Die gebührenrechtlich ansatzfähigen Kosten lagen im Wirtschaftsjahr 2024 bei 3.993 TEUR, hiervon waren 4.141 TEUR (inkl. Entnahme aus der Gebührenrücklage i.H.v. 224 TEUR) durch Gebühren, Zuwendungen und den Zuschuss der Stadt Neuss für den öffentlichen Grünanteil gedeckt. Die gebührenrechtliche Überdeckung nach dem Kommunalabgabegesetz (KAG) beträgt somit 148 TEUR. Im Vorjahr war eine Unterdeckung von 76 TEUR festzustellen. 1.2.4 Investitionen Den Anlagezugängen i.H.v. 257 TEUR (Vorjahr 288 TEUR) stehen Abschreibungen von insgesamt 248 TEUR (Vorjahr 242 TEUR) gegenüber. 1.2.5 Finanzierungsmaßnahmen bzw. –vorhaben Die getätigten Investitionen konnten aus der laufenden Liquidität der im Cash-Management der Stadt Neuss eingelegten Mittel f inanziert werden. Es wurden keine mittel - und langfristigen Bankdarlehen aufgenommen. Der Betrieb war während des gesamten Wirtschaftsjahres jederzeit in der Lage, seinen finanziellen Verpflichtungen nachzukommen. 1.3. Darstellung der Lage 1.3.1 Vermögenslage Die Eigenkapitalquote der SFN beläuft sich für das Jahr 2024 auf 43,3 % (Vorjahr 43,4 %). Der Anteil des Anlagevermögens an der Bilanzsumme beträgt 95,9 % (Vorjahr 96,2 %). Dieser Wert zeigt die Anlagenintensität am Gesamtvermögen. Das langfristige Vermögen ist zu 45, 2 % (Vorjahr 45,1 %) durch Eigenkapital gedeckt. Alle erkennbaren Bewertungsrisiken sind im Jahresabschluss berücksichtigt worden. 1.3.2 Finanzlage Die Liquidität des Betriebes konnte im Berichtsjahr durch die Einbindung in das Cash- Management der Stadt Neuss gesichert werden und ermöglichte die Investitionen ohne die Aufnahme von Fremdkapital . Zum 31. D ezember 2024 lag der Saldo bei 1.542 TEUR (Vorjahr Bestattungsform 2024 2023 2022 2021 2020 2019 2018 Erdbestattungen 424 31,8% 437 31,8% 485 34,6% 567 40,2% 535 39,0% 552 41,5% 583 42,1% Feuerbestattungen 909 68,2% 939 68,2% 915 65,4% 842 59,8% 837 61,0% 778 58,5% 801 57,9% Summe 1.333 100,0% 1.376 100,0% 1.400 100,0% 1.409 100,0% 1.372 100,0% 1.330 100,0% 1.384 100,0% 1.500 TEUR). Im Rahmen des zentralen Cash-Managements der Stadt Neuss wird das Girokonto des Betriebes täglich über das im Cash-Management geführte Unterkonto ausgeglichen. Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen ( insbesondere Gebühren) haben sich auf 520 TEUR erhöht (Vorjahr 445 TEUR). Außerdem besteht zum 31. Dezember 2024 eine Restforderung gegen die Stadt Neuss aus der Unterhaltung des öffentlichen Grünanteil s von 182 TEUR (Vorjahr 181 TEUR). 1.3.3 Ertragslage Die SFN erzielen ihre Erträge im Wesentlichen mit der Vergabe von Grabnutzungsrechten und Bestattungsleistungen nach den Tarifen der Friedhofsgebührensatzung. Die gegenüber den Nutzern veranlagten Gebühreneinnahmen aus Grabnutzungsentgelten sind abzugrenzen und über die Nutzungsdauer der Gräber zeitanteilig aufzulösen. Dabei ist der Abgrenzungsbetrag zu Lasten des Jahresergebnisses (2. 217 TEUR) höher als der Auflösungsbetrag zu Guns ten des Jahresergebnisses ( 2.157 TEUR). Die für das Wirtschaftsjahr 2024 veranlagten Gebühreneinnahmen aus Grabnutzungsentgelten sowie aus Bestattungsleistungen liegen bei 1.191 TEUR (Vorjahr 893 TEUR). Unter Berücksichtigung der planm äßigen Auflösung eines Betrages aus der Gebührenrücklage i.H.v. 224 TEUR (Vorjahr 190 TEUR) sowie einer erlösmindernd gebuchten Verbindlichkeit aus dem Gebührenausgle ich künftiger Jahre i.H.v. - 148 TEUR (Vorjahr: 0 TEUR) belaufen sich die auszuweisenden Friedhofsgebühren auf insgesamt 3.380 TEUR (Vorjahr 3.164 TEUR). Ein weiterer wesentlicher Ertrag ist die Erstattung der Stadt Ne uss i.H.v. 35 8 TEUR (Vorjahr 352 TEUR) für die Kosten des öffentlichen Grünanteils („grünpolitischer Wert“) der Friedhöfe. Die Gesamtaufwendungen i .H.v. 4.297 TEUR ( Vorjahr 3.746 TEUR) sind von den Personalaufwendungen (2. 857 TEUR, Vorjahr 2.500 TEUR) und den sonstigen betrieblichen Aufwendungen (718 TEUR, Vorjahr 701 TEUR) geprägt. Das handelsrechtliche Betriebsergebnis 2024 der Städtischen Friedhöfe Neuss schließt mit einem Jahresüberschuss von 26 TEUR (Vorjahr 44 TEUR) ab. Der handelsrechtliche Jahresüberschuss soll auf neue Rechnung vorgetragen werden. 2. Risikofrüherkennung Risiken zu erkennen und beheben ist ein fortlaufender Prozess, dem sich der Betrieb widmet. Als regelmäßige und standardisierte Verfahren sind zu nennen: • Quartalsberichte für den Betriebsausschuss, den Bürgermeister und den Stadtkämmerer • Täglicher Abgleich des Girokontos und des Cashmanagements • Wöchentliches Reporting zu den Fallzahlen mit Plan-/Ist-Vergleich • Kennzahlensystem mit Grunddaten zu allen Friedhöfen, Sterbefällen und Bestattungsfällen • Regelmäßige Besprechungen der Betriebsleitung • Zusammenarbeit mit dem Antikorruptionsbeauftragten der Stadt Neuss • Zusammenarbeit mit der örtlichen Rechnungsprüfung • Regelmäßige Untersuchungen zur Verkehrssicherheit 3. Prognose-, Chancen- und Risikobericht Der von Russland im Februar 2022 begonnene Krieg gegen die Ukraine dauert an und hatte aus betrieblicher Sicht zunächst vor allem erhebliche Auswirkungen auf die Beschaffungskosten von Strom und Treibstoffen. Diese haben sich nunmehr auf einem vergleichsweise hohen Niveau stabilisiert. Es ist allerdings nicht damit zu rechnen, dass sich die Preise dauerhaft signifikant nach unten bewegen. Der Betrieb konnte einen großen Teil der Preissteigerung en durch erhebliche Anstrengungen zur Einsparung von Verbräuchen kompensieren. Die Verbraucherpreise in Deutschland haben sich im Jahresdurchschnitt 2024 um 2,2 % gegenüber 2023 erhöht. Die Inflationsrate im Jahr 2024 fiel damit deutlich geringer aus als in den drei vorangegangenen Jahren. Im Jahresdurchschnitt hatte sie 2023 bei +5,9 %, 2022 sogar bei +6,9 % und 2021 bei +3,1 % gelegen. Zuvor waren im Jahresdurchschnitt die 2 Prozent selten überschritten worden, zuletzt 2011 mit ebenfalls +2,2 %. Auch für 2025 deutet sich eine Inflationsrate um 2,2 % an. Strukturell ist die Ertragslage wegen der Aufwendungen für Versorgungsleistungen und Beihilfen für die dem Betrieb zugeordneten Versorgungsempfänger unter Druck. Diese Aufwendungen dürfen nach den Bestimmungen des KAG nicht in die Gebührenkalkulation der Friedhofsgebühren einfließen und in der Folge werden darüber keine Gebührenerträge zur Refinanzierung generiert. In den Jahren 2019 bis 2021 fielen Gebührenüberschüsse nach dem KAG von insgesamt 477 TEUR an, die als Verbindlichkeit bzw. als Gebührenrücklage zu bilanzieren waren. Davon wurden in Vorjahren 253 TEUR und im Berichtsjahr 224 TEUR ertragswirksam aufgelöst. Im Berichtsjahr wurde ein Gebührenüberschuss von 148 TEUR ermittelt. Aufgrund der Regelung des § 6 A bs. 2 S. 3 KAG ist die gebührenrechtliche Überdeckung innerhalb der vier auf die Abrechnungsperiode folgenden Jahre auszugleichen. Da das Ergebnis 2024 erst im IV. Quartal 2025 vorliegt, beschränkt sich die Möglichkeit, die Überdeckung in die Gebührenkalkulation einzubeziehen, auf die Kalkulationsjahre 2026-2028. Die Chancen und Risiken des Betriebes werden maßgeblich von der Sterbequote und von der Bestattungsquote beeinflusst. Dabei ist zu beobachten, dass die Sterbequote seit 2020 relativ konstant bei rund 1, 15 liegt, was dem bundesweiten Wert entspricht. Mit dieser Quote wird ausgedrückt, wie viele Sterbefälle es im Verhältnis zur Hauptwohnsitzbevölkerung gibt. Setzt man nun die Sterbefälle ins Verhältnis zu den tatsächlich auf den städtischen Friedhöfen erfolgten Bestattungen, erhält man die Bestattungsquote. Diese liegt seit 2020 im Mittel bei etwa 75, nach einigen Jahren stetig leichter Rückgänge ist für 2024 eine leichte Verbesserung gegenüber dem Vorjahr zu beobachten. Die Bevölkerungsprognose der Stadt Neuss 2018-2050 geht von zunehmenden Sterbefällen aus. Bei auf langer Sicht tendenziell sinkender Bevölkerung geht damit eine höhere Sterbequote einher. Schwierig gestaltet sich eine Prognose für die Entwicklung der Bestattungsquote. Die SFN haben die Absicht, diese z.B. dadurch zu beeinflussen, dass möglichst allen Bürger*innen ein für sie passendes Bestattungsangebot gemacht wird. Daher ist die Betriebsleitung bemüht, hinreichend viele marktgängige Bestattungsformen zu einem attraktiven Preis anzubieten. Dabei steht man vor allem in Konkurrenz zu preiswerten Angeboten in zunehmend verbreiteten privaten Bestattungswäldern oder z.B. zu Angeboten aus dem benachbarten Ausland, in dem es keinen Friedhofszwang gibt. Zu beachten ist auch die in 2025 vollzogene Änderung des Bestattungsgesetzes in Rheinland-Pfalz. Das Gesetzt erlaubt u.a. die Mitnahme von Urnen nach Hause, die Weiterverarbeitung der Asche zu Diamanten und auch Flussbestattungen. Die Reform schafft eine Abkehr von der starren Friedhofspflicht und ermöglicht mehr individuelle Bestattungsformen, um den Wünschen der Menschen nachzukommen. Möglich ist auch, dass der Gesetzgeber für Nordrhein-Westfalen die Entwicklung aufgreift und seinerseits für Nordrhein- Westfalen eher mittel- bis langfristig ähnliche Regelungen einführt. Insbesondere der Wegfall des Friedhofszwangs würde den Betrieb deutlich treffen, weil dann vermutlich viele Angehörige -z.B. aus Kostengründen- die Asche ihrer Verstorbenen nicht mehr auf einem Friedhof bestatten sondern zu Hause aufbewahren. Die SFN sehen diese Entwicklung auch aus Pietätsgründen sehr kritisch, weil bei einer Aufbewahrung von Aschen zu Hause die ewige Ruhe, die ein Friedhof bietet, nicht mehr gegeben ist. Auf das wachsende Interesse der Bürger*innen für Wald- bzw. Baumbestattungen haben die SFN mit der Anlage von Baumbesta ttungsfeldern und einem Bestattungswäldchen reagiert. Der Betrieb unternimmt weiterhin Anstrengungen, vorhandene Erd- Grabstätten mit historisch Sterbequote Jahr Bevölkerung* Sterbefälle Sterbequote 2015 159.672 1.674 1,05 2020 159.401 1.771 1,11 2021 159.190 1.865 1,17 2022 160.967 1.850 1,15 2023 162.033 1.880 1,16 2024 161.704 1.792 1,11 * 31.12. Bestattungsquote Jahr Sterbefälle Bestattungen Bestattungs- quote* 2015 1.674 1.385 82,74 2020 1.771 1.372 77,47 2021 1.865 1.409 75,55 2022 1.850 1.400 75,68 2023 1.880 1.376 73,19 2024 1.792 1.333 74,39 *Anteil der kommunalen Bestattungen an den gesamtstädtischen Sterbefällen wertvollen Grabmalen in Form von Grabpatenschaften bzw. durch Grabteilungen wieder zu belegen. Der bereinigte Gebührenbedarf für 2025 ist um Vergleich zum Vorjahr von 3.646 TEUR um 351 TEUR (9,6%) auf 3.996 TEUR gestiegen. Das geht u.a. auf zwei zusätzliche Mehrstellen für Friedhofsgärtner zurück. Außerdem konnten, anders als in den Vorjahren, keine Gebührenüberschüsse mehr gebührendämpfend angesetzt werden. Vor diesem Hintergrund hat der Rat der Stadt Neuss am 13.12.2024 zum 01.01.2025 eine neue Friedhofsgebührenordnung beschlossen, die mit höheren Gebührentarifen den Ausgleich der (Mehr-) Kosten sicherstellt. Schließlich ist zu erwähnen, dass der Betrieb durch neue gesetzliche Vorgaben, die außerhalb seiner Einflussnahme oder Gestaltungsmöglichkeit liegen, in seiner Ertragskraft beeinflusst werden kann. Zum Berichtszeitpunkt sind keine Auswirkungen erkennbar. In der Gesamtbetrachtung ist die Ertragslage und Entwicklung des Betriebes insbesondere vom Bestattungsverhalten der Bürger*innen abhängig, welches nicht verlässlich zu prognostizieren ist. Der demographische Wandel und die damit verbundenen steigenden Sterbefallzahlen führen strukturell wahrscheinlich zu zunehmenden Bestattungszahlen, verbunden mit einer Hinwendung zur preiswerten Bestattungsformen. Trotz des Trends, dass Bürger*innen eher preiswertere Feuer- als kostenintensivere Erdbestattungen wählen, sieht die Betriebsleitung aufgrund der Betriebsstruktur und Ausrichtung der SFN keine Risiken, die den Fortbestand des Betriebes gefährden könnten. Nach dem Schluss des Wirtschaftsjahres sind keine Vorgänge von besonderer Bedeutung eingetreten, die einen wesentlichen Einfluss auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Betriebs haben. 4. Berichterstattung über Sachverhalte im Sinne von § 53 Abs. 1 Nr. 2 HGrG Auf berichtspflichtige Sachverhalte ist im Rahmen der bisherigen Berichterstattung eingegangen worden. Jahresabschluss für das Geschäftsjahr vom 01.01.2024 bis 31.12.2024 M4PDFUtilities V1.20 AKTIVA PASSIVA 31.12.2024 31.12.2023 31.12.2024 31.12.2023 EUR EUR EUR EUR A. Anlagevermögen A. Eigenkapital I. Immaterielle Vermögensgegenstände I. Stammkapital 50.000,00 50.000,00 Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche II. Rücklagen Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte Allgemeine Rücklagen 24.923.271,05 24.923.271,05 sowie Lizenzen an solchen Rechten 351.175,93 363.215,35 III. Verlustvortrag -939.402,32 -983.312,95 IV. Jahresüberschuss 26.227,80 43.910,63 351.175,93 363.215,35 24.060.096,53 24.033.868,73 II. Sachanlagen 1. Grundstücke und Bauten 52.307.062,57 52.208.564,01 B. Rückstellungen 2. Technische Anlagen und Maschinen 425.623,03 406.044,51 1. Rückstellungen für Pensionen 3. Andere Anlagen, Betriebs- und und ähnliche Verpflichtungen 2.621.247,83 2.370.601,97 Geschäftsausstattung 95.800,51 96.752,75 2. Sonstige Rückstellungen 413.356,92 294.819,32 4. Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 98.350,81 194.512,31 3.034.604,75 2.665.421,29 52.926.836,92 52.905.873,58 53.278.012,85 53.269.088,93 C. Verbindlichkeiten B. Umlaufvermögen 1. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 88,85 89,10 davon mit einer Restlaufzeit bis zu I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände einem Jahr € 88,85 (Vorjahr € 89,10) 1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 520.263,31 445.346,84 2. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 67.173,54 82.982,98 2. Forderungen gegen die Stadt und andere davon mit einer Restlaufzeit bis zu verbundene Unternehmen 1.727.674,31 1.680.845,85 einem Jahr € 67.173,54 (Vorjahr € 82.982,98) 2.247.937,62 2.126.192,69 3. Verbindlichkeiten gegenüber der Stadt 800.633,27 1.020.357,60 davon mit einer Restlaufzeit bis zu C. Rechnungsabgrenzungsposten 32.186,96 20.386,72 einem Jahr € 244.847,29 (Vorjahr € 273.249,33) davon mit einer Restlaufzeit von über einem Jahr € 555.785,98 (Vorjahr € 747.108,27) 4. Sonstige Verbindlichkeiten 157.424,93 234.420,31 davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr € 9.209,28 (Vorjahr € 10.221,85) davon mit einer Restlaufzeit von über einem Jahr € 148.215,65 (Vorjahr € 224.198,46) 1.025.320,59 1.337.849,99 D. Rechnungsabgrenzungsposten 27.438.115,56 27.378.528,33 55.558.137,43 55.415.668,34 55.558.137,43 55.415.668,34 Stadtgrün Neuss (bis 31.12.2024 Städtische Friedhöfe Neuss) Bilanz zum 31. Dezember 2024 Stadtgrün Neuss (bis 31.12.2024 Städtische Friedhöfe Neuss) Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember 2024 2024 2023 EUR EUR 1. Umsatzerlöse 3.835.842,73 3.612.261,72 2. Andere aktivierte Eigenleistungen 15.844,43 30.701,44 3. Sonstige betriebliche Erträge 409.818,13 94.121,04 4. Materialaufwand a) Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe -190.373,25 -122.441,40 b) Aufwendungen für bezogene Leistungen -256.662,22 -145.074,55 -447.035,47 -267.515,95 5. Personalaufwand a) Bezüge und Entgelte -1.922.476,52 -1.854.252,17 b) Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung -934.772,18 -645.960,71 davon für Altersversorgung € 542.805,77 (Vorjahr € 282.958,40) -2.857.248,70 -2.500.212,88 6. Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegen- stände des Anlagevermögens und Sachanlagen -248.489,20 -242.287,97 7. Sonstige betriebliche Aufwendungen -717.384,17 -700.683,09 8. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 62.144,89 53.181,15 9. Zinsen und ähnliche Aufwendungen -22.148,90 -30.518,39 davon aus der Aufzinsung von Rückstellungen € 1.137,99 (Vorjahr € 4.898,00) 10. Ergebnis nach Steuern 31.343,74 49.047,07 11. Sonstige Steuern -5.115,94 -5.136,44 12. Jahresüberschuss 26.227,80 43.910,63 Nachrichtlich: Gebührenergebnis gemäß KAG Überdeckung/Unterdeckung 148.215,65 -76.474,75 Bereinigtes Ergebnis 174.443,45 -32.564,12 Stadtgrün Neuss (bis 31.12.2024 Städtische Friedhöfe Neuss) Anhang für das Wirtschaftsjahr 2024 A. Anwendung der gesetzlichen Vorschriften Die Städtischen Friedhöfe Neuss wurden zum 01.01.2025 im Zuge einer organisatori- schen Neustrukturierung in die neue eigenbetriebsähnliche Einrichtung Stadtgrün Neuss überführt. Sämtliche Angaben in diesem Anhang beziehen sich auf das Wirtschaftsjahr 2024 und damit auf die bis zum 31.12.2024 bestehende eigenbetriebsähnliche Einrich- tung Städtische Friedhöfe Neuss (SFN); im Folgenden "SFN" oder "Städtische Friedhöfe Neuss". Die Gliederung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung entspricht den Vorschriften der Eigenbetriebsverordnung für das Land Nordrhein- Westfalen. Der Jahresabschluss und der Lagebericht der Städtischen Friedhöfe Neuss für das Wirt- schaftsjahr 2024 wurden nach den gesetzlichen Vorschriften unter sinngemäßer Anwen- dung der Eigenbetriebsverordnung für das Land Nordrhein– Westfalen (EigVO NRW) i.d.F. vom 16. November 2004 (GV. NRW 2004 S. 644), zuletzt geändert du rch Gesetz vom 05. März 2024 (GV. NRW S. 136) i.V.m. den Vorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt. B. Erläuterungen zur Bilanz AKTIVA 1. Anlagevermögen Das von der Stadt Neuss in die Städtischen Friedhöfe Neuss bei Gründung zum 1. Ja- nuar 2006 eingebrachte Anlagevermögen wurde zu Wiederbeschaffungszeitwerten bewertet und wird in den Folgejahren planmäßig über die Restnutzungsdauer nach der linearen Me- thode abgeschrieben. Die Entwicklung des Anlagevermögens im Wirtschaftsjahr 2024 ist im Folgenden dargestellt und darüber hinaus dem Anlagenspiegel zu entnehmen. 1.1. Immaterielle Vermögensgegenstände Die seit der Gründung erworbenen immateriellen Vermögensgegenstände sind zu An- schaffungs- und Herstellungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen, angesetzt. Immaterielle Vermögensgegenstände 31.12.2024 31.12.2023 +/- Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten 351.175,93 363.215,35 -12.039,42 Summe 351.175,93 363.215,35 -12.039,42 1.2. Sachanlagen Zugänge des beweglichen Sachanlagevermögens werden zu den Anschaffungs -/ Herstel- lungskosten angesetzt und zeitanteilig linear abgeschrieben. 2. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sind grundsätzlich zum Nenn- wert bilanziert. Soweit Forderungen zeitlich unbefristet niedergeschlagen werden mussten, weil die Beitreibung nicht möglich ist, sind diese entsprechend abgeschrieben worden. Für Forderungen, deren Fälligkeit mehr als ein Jahr zurückliegt , ist eine Einzelwertberic htigung von 100 TEUR (Vorjahr 110 TEUR) vorgenommen worden. Die Forderungen gegen die Stadt und andere Eigenbetriebe i. H. v. 1.728 TEUR (Vorjahr 1.681 TEUR) entfallen in voller Höhe auf Forderungen gegen die Stadt Neuss. Das sind ins- besondere Forderungen zu liquiden Mitteln , die im ze ntralen Cashmanagement der Stadt Neuss eingelegt w urden. Sie werden zum Nennbetrag angesetzt und belaufen sich auf 1.542 TEUR (Vorjahr 1.500 TEUR). Eine weitere Forderung gegen die Stadt Neuss i.H.v. 182 EUR (Vorjahr 181 TEUR) macht die anteilige Erstattung für die Unterhaltung von Grünflächen (öffentlicher Grünanteil) aus . Die Forderungen haben mit Ausnahme der Gebührenforderungen, für die eine Ratenzah- lungsvereinbarung abgeschlossen wurde wie im Vorjahr eine Restlaufzeit von unter einem Jahr. Die Forderung aus Ratenzahlungsvereinbarungen für Gebühren zum Bilanzstichtag, die eine Restlaufzeit von mehr als einem Jahr haben, liegen unter 1 TEUR (Vorjahr 1 TEUR). 3. Aktive Rechnungsabgrenzung Die aktive Rechnungsabgrenzung beinhaltet die im Dezember 2024 ausgezahlten Beam- ten- und Pensionsbezüge für Januar 2025 i. H. v. 32 TEUR. Sachanlagen 31.12.2024 31.12.2023 +/- Grundstücke und Bauten 52.307.062,57 52.208.564,01 98.498,56 Technische Anlagen und Maschinen 425.623,03 406.044,51 19.578,52 Andere Anlagen, Betriebs- und G eschäftsausstattung 95.800,51 96.752,75 -952,24 Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 98.350,81 194.512,31 -96.161,50 Summe 52.926.836,92 52.905.873,58 20.963,34 Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 31.12.2024 31. 12.2023 +/- Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 520.263,31 445. 346,84 74.916,47 Forderungen gegen die Stadt und andere verbundene Unternehmen 1.727.674,31 1.680.845,85 46. 828,46 Sonstige Vermögensgegenstände 0,00 0, 00 0,00 Summe 2.247.937,62 2. 126.192,69 121.744,93 31.12.2024 31.12.2023 +/- Rechnungsabgrenzungsposten 32.186,96 20.386,72 11.800,24 PASSIVA 1. Eigenkapital Das Stammkapital von 50 TEUR entspricht § 9 Abs. 1 der Betriebssatzung. Die Allgemeine Rücklage beträgt 24.923 TEUR. Der Jahresüberschuss des Vorjahres i. H. v. 44 TEUR wurde gemäß Beschluss des Betriebsausschusses in 2024 auf neue Rechnung vorgetragen. Die Betriebsleitung schlägt vor, dass der Jahresüberschuss 2024 in Höhe von 26 TEUR ebenfalls auf neue Rechnung vorgetragen wird. 2. Rückstellungen Für die am Bilanzstichtag erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten wurden Rückstellungen in Höhe des Erfüllungsbetrages gebildet . Die Entwicklung im Wirtschafts- jahr sowie die Zusammensetzung zum 31. Dezember 2024 kann dem nachfolgenden Rück- stellungsspiegel entnommen werden: Die Rückstellungen für Pensionen umfassen sämtliche Pensionsansprüche von Beamten und deren Hinterbliebenen. Die Bewertung erfolgt nach § 22 Abs. 3 Satz 2 EigVO NRW in Verbindung mit § 37 Abs. 1 KomHVO NRW. Die Rückstellung wurde im Teilwertverfahren als Barwert mit der Software HRR der Firma Haessler vom Personalamt der Stadt Neuss ermittelt. Die Ermittlung zum 31. Dezember 2024 erfolgte auf Grundlage der Heubeck -Richt- Eigenkapital 31.12.2024 31.12.2023 +/- Stammkapital 50.000,00 50.000,00 0,00 Allgemeine Rücklagen 24.923.271,05 24.923.271,05 0,00 Verlustvortrag -939.402,32 -983.312,95 43.910,63 Jahresüberschuss 26.227,80 43.910,63 -17.682,83 Summe 24.060.096,53 24.033.868,73 26.227,80 Rückstellungen 31.12.2024 31. 12.2023 +/- Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen 2.621.247,83 2.370.601,97 250. 645,86 Sonstige Rückstellungen 413.356,92 294. 819,32 118.537,60 Summe 3.034.604,75 2. 665.421,29 369.183,46 Bezeichnung 31.12.2023 Auflösungen Inanspruch- nahmen Zuführungen Umbuch- ungen Gesamt- veränderung 31.12.2024 Pensionsrückstellung 1.963.882,00 0,00 -88.178,07 295.821,07 0,00 207. 643,00 2.171.525,00 Beihilferückstellung 406.719,97 0,00 -9.016,30 52.019,16 0,00 43.002,86 449.722,83 Ausstehende Eingangsrechnungen 35.000,00 -9.204,57 -25.795,43 50.419,48 0,00 15.419,48 50.419,48 Urlaubs-/Überstundenrückstellung 194.340,64 0,00 -194.340,64 184.765,45 0,00 -9.575,19 184.765,45 LOB-Rückstellung 37.978,68 0,00 -37.978,68 38.048,07 0,00 69,39 38.048,07 Rückstellung für unt. Instandhaltungen 0,00 0,00 0,00 120.123,92 0,00 120.123,92 120.123,92 Rückstellung Jahresabschlussprüfung 27.500,00 0,00 -27.500,00 20.000,00 0,00 -7.500,00 20.000,00 2.665.421,29 -9.204,57 -382.809,12 761.197,15 0,00 369.183,46 3.034.604,75 tafeln 2018G und unter Zugrundelegung eines Zinssatzes von 5,0 %. Das Pensionseintritts- alter wird mit 62 Jahren (Vorjahr 62 Jahre) berücksichtigt. Gehalts -, Karriere- und Renten- trends wurden nicht berücksichtigt. Die Beihilferückstellung wurde gem. § 37 Abs. 1 KomHVO NRW als prozentualer Anteil von den Pensionsrückstellungen berechnet. Der angewendete durchschnittliche Beihilfesatz wurde von der Stadt Neuss übernommen und beträgt 20,71% (Vorjahr 20,71 %). 3. Verbindlichkeiten Die Verbindlichkeiten sind mit den Erfüllungsbeträgen passiviert. Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen betragen 67 TEUR (Vorjahr 83 TEUR). Die Verbindlichkeiten gegenüber der Stadt (insgesamt 801 TEUR, Vorjahr 1.020 TEUR) betreffen insbesondere die im Rahmen der Gründung der Städtischen Friedhöfe Neuss von der Stadt Neuss übertragenen Verbindlichkeiten. Hierüber wurde zwischen der Stadt Neuss und den Städtischen Friedhöfen ein Darlehensvertrag abgeschlossen. Es handel t sich um ein Annuitätendarlehen. Die Jahresannuität beträgt 210 TEUR. Die Verzinsung des Darle- hens erfolgt zu 2,5 %. Von dem Restdarlehen in Höhe von 747 TEUR haben 0 TEUR (Vorjahr 0 TEUR) eine Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren. Die sonstigen Verbindlichkeiten enthalten 148 TEUR an Verbindlichkeiten aus Gebühren- überschuss (Vorjahr 224 TEUR). Diese Überdeckungen aus der Kostenrechnung nach dem Kommunalabgabengesetz NRW (KAG) werden als sonstige Verbindlichkeit ausgewiesen. Weiterhin ist in den sonstigen Verbindlichkeiten eine Rentenverpflichtung (Kaufpreisverren- tung Grundstückskauf) von 9 TEUR enthalten. Dabei handelt es sich um ein kreditähnliches Rechtsgeschäft. 4. Passive Rechnungsabgrenzung Der Rechnungsabgrenzungsposten für Grabnutzungsgebühren betrifft die vom Be- trieb veranlagten Grabnutzungsgebühren, die erst in Folgejahren ertragswirksam werden. Den von den Nutzer*innen vorschüssig zu zahlenden Grabnutzungsgebühren stehen Leistungen des Betriebes über mehrere Jahre gegenüber. Die Einnahmen für Leistungen, die zum Bilanzstichtag jedoch noch nicht erbracht wurden, fließen in den Rechnungsab- grenzungsposten, weil sie noch keinen erwirtschafteten Ertrag darstellen (§ 250 Abs. 2 HGB). In den Folgejahren wird der Rechnungsabgrenzungsposten über die Dauer der vergebenen Grabnutzungsjahre periodengerecht zugunsten der Umsatzerlöse aufgelöst. Verbindlichkeiten 31.12.2024 31.12.2023 +/- Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 88,85 89,10 -0,25 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 67.173,54 82.982,98 -15.809,44 Verbindlichkeiten gegenüber der Stadt 800.633,27 1.020.357,60 -219.724,33 Sonstige Verbindlichkeiten 157.424,93 234.420,31 -76.995,38 Summe 1.025.320,59 1.337.849,99 -312.529,40 31.12.2024 31.12.2023 +/- Rechnungsabgrenzungsposten 27.438.115,56 27.378.528,33 59.587,23 C. Erläuterungen zur Gewinn - und Verlustrechnung 1. Umsatzerlöse Die Umsatzerlöse der Städtischen Friedhöfe Neuss betragen insgesamt 3. 836 TEUR. Da- runter fallen vor allem Bestattungs - und Grabnutzungsgebühren ( 3.304 TEUR), die dem Jahr 2024 zuzuordnen sind. Dem hinzuzurechnen sind Auflösungen aus der Gebühren- rücklage i. H. v. 224 TEUR (Vorjahr 190 TEUR) und eine Korrekturposition zum Gebüh- renausgleich künftiger Jahre i. H. v. - 148 TEUR, die gegenüber den zukünftigen Nutzern der kostenrechnenden Einrichtung als sonstige Verbindlichkeit ausgewiesen ist (s. a. An- hang, sonstige Verbindlichkeiten) und daher ertragsmindernd berücksichtigt wurde. Au- ßerdem sind hier die Erstattung der Stadt Neuss für den öffentlichen Grünanteil (358 TEUR), die Ruherechtsentschädigung (45 TEUR) sowie die Zuschüsse zur Unter- haltung der Kriegsgräber und Jüdischen Friedhöfe ( 28 TEUR) enthalten. Des Weiteren werden hier Erträge aus der Vermietung von Dienstwohnungen an Mitarbeitende des Be- triebes (25 TEUR) ausgewiesen. 2. Andere aktivierte Eigenleistungen Die aktivierten Eigenleistungen ergeben sich aus der selbsterstellten Herrichtung neuer Grabfelder . 3. Sonstige betriebliche Erträge Die sonstigen betrieblichen Erträge beinhalten im Wesentli chen Entschädigungszahlun- gen (303 TEUR) , davon entfielen 301 TEUR auf das Abholzen der Bäume auf dem Süd- friedhof durch die Firma Amprion GmbH . Weitere Erträge resultieren aus der Erstattung der Überzahlung an Versorgungträgern (31 TEUR) sowie aus der Herabsetzung der Ein- zelwertbericht igung zu Gebührenforderungen (21 TEUR). 4. Materialaufwand Die Materialaufwendungen ergeben sich aus den Aufwendungen für Schüttgüter, Ersatz- teile, Fuhrpark und Arbeitsgeräte sowie Schmiers toffe, Treibstoffe und Öle von i nsgesamt 190 TEUR ( Vorjahr 122 TEUR). Außerdem sind bezogene Leistungen i.H.v. 257 TEUR 2024 2023 +/- Umsatzerlöse 3.835.842,73 3.612.261,72 223.581,01 2024 2023 +/- Andere aktivierte Eigenleistungen 15.844,43 30.701,44 -14.857,01 2024 2023 +/- Sonstige betriebliche Erträge 409.818,13 94.121,04 315.697,09 Materialaufwand 2024 2023 +/- a) Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe 190.373,25 122.441,40 67.931,85 b) Aufwendungen für bezogene Leistungen 256.662,22 145.074,55 111.587,67 Summe 447.035,47 267.515,95 179.519,52 (Vorjahr 145 TEUR) festzustellen. Diese betreffen insbesondere die Unterhaltung der Friedhöfe (162 TEUR), davon entfallen (120 TEUR) für die Wiederinstandsetzung des Baumbestandes infolge der Baumfällungen auf dem Südfriedhof . Für die Kompostierung und Entsorgung von Friedhofsabfällen wurden 62 TEUR (Vorjahr 99 TEUR) aufgewendet. Um die Verkehrssicherheit auf den Friedhöfen zu gewährleisten, wurden für die Baum- kontrollen und - pflege durch externe Unternehmen 32 TEUR (Vorjahr 39 TEUR) aufge- wendet. 5. Personalaufwand Im Personalaufwand sind die Personalkosten inkl. Personalnebenkosten der dem Betrieb direkt zugeordneten Mitarbeitenden enthalten. Die Entwic klung des Personalaufwandes 2024 stellt sich wie folgt dar: Durchschnittlich waren im Wirtschaftsjahr 2024 45 Mitarbeitende in der eigenbetriebsähnl i- chen Einrichtung beschäftigt. Davon war en 3 Person en Beamte und 42 Personen t ariflich Beschäftigte (einschließlich 3 Teilzeitkräfte im Bereich der Reinigung der Friedhofsgebäude und zwei Auszubildende). Die Entlohnung richtet sich bei den Beamten nach dem Landes- besoldungsgesetz und bei den tariflich Beschäftigten nach dem TVÖD. 6. Abschreibungen Die Zusammensetzung der Abschreibungen ist aus dem Anlagenspiegel zu ersehen. 7. Sonstige betriebliche Aufwendungen Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen beinhalten vor allem die Aufwendungen für Heizung, Gas, Wasser und Strom (146 TEUR, Vorjahr 172 TEUR), die Verwaltungskos- tenumlage (141 TEUR; Vorjahr 127 TEUR), Aufwendungen für KFZ -Reparaturen (84 TEUR, Vorjahr 61 TEUR), Aufwendungen für gemietete o. gepachtete bewegliche Vermögensgegenständen (57 TEUR, Vorjahr 71 TEUR), Instandhaltungskosten für Bau- ten (51 TEUR, 19 TEUR). Das im Wirtschaftsjahr als Aufwand erfasste Honorar des Ab- schlussprüfers in Höhe von 18 TEUR inkl. Umsatzsteuer betrifft ausschließlich Abschluss- prüfungsleistungen. Personalaufwand 2024 2023 + /- Beamtenbezüge 183.081,00 188. 270,43 -5.189,43 Gehälter 1.739.395,52 1. 665.981,74 73.413,78 Altersvorsorge 542.805,77 282. 958,40 259.847,37 Soziale Abgaben 370.055,21 341. 479,66 28.575,55 Sonstige Personalaufwendungen 21.911,20 21. 522,65 388,55 Summe 2.857.248,70 2. 500.212,88 357.035,82 2024 2023 +/- Abschreibungen 248.489,20 242.287,97 6.201,23 2024 2023 +/- Sonstige betriebliche Aufwendungen 717.384,17 700.683,09 16.701,08 8. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge Es handelt sich um Zinserträge aus den im Cashmanagement bei der Stadt Neuss einge- legten liquiden Mitteln. 9. Zinsen und ähnliche Aufwendungen Hierunter fallen die an die Stadt Neuss zu zahlenden Zinsen aus dem zwischen der Stadt Neuss und dem Betrieb abgeschlossenen Darlehensvertrag im Zusammenhang mit der Ausgliederung des Betriebes aus dem städtischen Haushalt ( 21 TEUR) sowie ein Zins- aufwand aus der Abzinsung von Pensionsrückstellungen ( 1 TEUR). 11. Sonstige Steuern In dieser Position sind im Wesentlichen die KFZ -Steuern abgebildet. D. Sonstige Angaben Sonstige finanzielle Verpflichtungen Die Stadt Neuss ist Mitglied in der Rheinischen Zusatzversorgungskasse für Gemeinden und Gemeindeverbände (RZVK), Köln. Die hierüber versicherten Mitarbeiter der Städtischen Friedhöfe Neuss bzw. deren Hinterbliebene erhalten hieraus Versorgungs - und Versic he- rungsrenten, Sterbegelder sowie Abfindungen. Aufgrund der umlagefinanzierten Ausgestal- tung der RZVK besteht eine Unterdeckung in Form der Differenz zwischen den von der Ein- standspflicht erfassten Versorgungsansprüchen und dem anteiligen, auf den Betrieb entfal- lenden Vermögen der RZVK. Die für eine Rückstellungsberechnung erforderlichen Daten der ausgeschiedenen Mitarbeiter liegen allenfalls der RZVK vor und stehen - wie allen Mitglie- dern der RZVK - dem Betrieb nicht zur Verfügung. Der Umlagesatz beträgt 4,25 % der um- lagepflichtigen Lohn- und Gehaltssumme. Zusätzlich wird ein Sanierungsgeld von 3,5 % der umlagepflichtigen Lohn- und Gehaltssumme erhoben. Die weitere Entwicklung des Umlage- satzes ist derzeit nicht absehbar. Tendenziell ist aufgrund der demographischen Entwicklung von steigenden Umlagesätzen auszugehen. Die Höhe der umlagepflichtigen Entgelte lag in 2024 bei 1.758 TEUR. Weitere gem. § 285 Nr. 3 HGB a ngabepflichtige sonstige finanzielle Verpflichtungen be- standen nicht. 2024 2023 +/- Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 62.144,89 53.181,15 8.963,74 2024 2023 +/- Zinsen und ähnliche Aufwendungen 22.148,90 30.518,39 -8.369,49 2024 2023 +/- Sonstige Steuern 5.115,94 5.136,44 -20,50 Aufsichtsgremium Zuständiger Betriebsausschuss für die Städtischen Friedhöfe Neuss ist gem. dem Be- schluss über die Betriebssatzung der Stadt Neuss für die Städtischen Friedhöfe Neuss vom 24. Juni 2005 der Ausschuss für Umwelt, Grünflächen der Stadt Neuss. Mit Ratsbe- schluss vom 21.08. 2020, wurde der Betriebsausschuss in „Ausschuss für Umwelt, Grün- flächen und Klimaschutz“ umbenannt. In 2024 führte der Ausschuss 5 Sitzungen durch. Dem Ausschuss gehörten im Wirt- schaftsjahr folgende Mitglieder an: Mitglieder Stellvertreter Klinkicht, Michael (Vorsitzender; kfm. Angestellter) Reith, Jürgen (Pensionär) Vanderfuhr, Marc (stellv. Vorsitzender; Consultant) Franken-Weyers, Rosemarie (Pharmareferentin) Ramakers, Bernd (Rentner) Schümann, Sven (Rechtsanwalt) Prof. Dr. Büchler, Jan-Philipp (Professor) Kaumanns, Thomas (Büroleiter) Robertz, Dr. Achim (Arzt) Stucke, Axel (Polizeibeamter) Goldkamp, Natalie (Bankkauffrau) Brand, Margit (Rentnerin) Linden, Alexander (Engineering Support) Garrelt, Birgit (selbständig) Ilse, Bernward (kfm. Angestellter) Bis 27.06.2024 Kröhnert, Angelika (Dipl. Verwaltungsw.) Neu ab 28.06.2024 Dr. -Ing. Römer, Michael (Dozent) Schuler, Guido (Kaufmann) Roeb, Ralf (Finanzberater) Nehring, Thorsten (Gärtner) Crefeld, Stefan (Bundesbeamter) Küsters, Benjamin (selbständig) Köster, Jessica (Bankbetriebswirtin) Ziege, Michael (Lehrer) Braun, Enrico (Versicherungskaufmann) Handel, Daniel (Mediengestalter) Dahmen, Dietmar (Einkäufer) Hohlmann, Gisela (Rentnerin) Karbowiak, Sascha (Referent) Baude, Nadine (Erzieherin) Holz, Christian (Rentner) Bis 29.02.2024 Orlob, Uwe (Baufachwirt) Voigt, Ronald (Student) Neu ab 01.03.2024, Bis 26.09.2024 Zöllner, Armin Neu ab 27.09.2024 de Hair, Bela Schwache, Otto (Rentner) Heidenreich, Thomas (Dipl. Mathematiker) Meier, Lennart (Promotionsstudent, freier Autor, Korrektor) Graefe-Henne, Susanne Kehl, Annette (Beamtin) Kehl, Roland (Rentner) Weiß, Bettina (Instructor) Haag, Manfred (Rentner) Arndt, Ingeborg (Rentnerin) Zander, Dieter (Rechtsanwalt) Kauff, Judith (Sonderpädagogin) Klinkicht, Tom (Student) Darteh, Judith (wissenschaftliche Mitarbeiterin) Sperling, Roland (Rechtsanwalt) Nietsch, Michael (Beamter) Germer, Dietmar (Rentner) Urbach, Tobias (Rechtsfachwirt) Öz, Bayram (Ingenieur) beratend: Choudry, Ziad Sarwar (Lagerverwalter) beratend: Yilderim, Ataman (Dipl- Sozialpädagoge) beratend: Nöhre, Petra beratend: Weyer, Christian Ersatzvertreter s.B. Berdel, Natalie s.B. Conrads, Marlene s.B. Henke, Anna-Katharina s.B. Thywissen, Ingo s.B. Albertz, Jörg s.B. Kiefer, Dennis s.B. Rasenberger, Rafael s.B. Thiel, Katharina s.B. Schenkel, Tobias s.B. Weiß, Maximilian Herr Beigeordneter Dr. Matthias Welpmann wurde gemäß Beschluss des Rates vom 25. September 2015 mit Wirkung zum 1. Oktober 2015 zum Betriebsleiter bestellt. Gesamtbezüge Der Betriebsleiter sowie die Mitglieder des Ausschusses für Umwelt, Grünflächen und Klimaschutz erhalten von den Städtischen Friedhöfen Neuss keinerlei Bezüge. Mitarbeiter Im Durchschnitt waren bei den Städti schen Friedhöfen Neuss 3 Beamte und 42 tariflich Beschäftigte tätig. E. Nachtrags- und Ergänzungsbericht Der Rat der Stadt Neuss hat am 27. September 2024 der Umwandlung der eigenbetriebs- ähnlichen Einrichtung „Städtische Friedhöfe Neuss“ (72) sowie der Abteilungen Stadtgrün (19.2) und Service (19.3) des Amtes für Stadtgrün, Umwelt und Klima (19), dem Referat „Grünflächenplanung und Landesgartenschau“ (67) sowie der im Sportamt (52) angesie- delten Baumkontrolle in eine gemeinsame eigenbetriebsähnliche Einrichtung „Stadtgrün Neuss“ (67) zum 01.01.2025 zugestimmt. Über die genannten Bereiche hinweg soll eine enge personelle und technische Zusam- menarbeit im Sinne einer Matrixorganisation stattfinden, so dass durch die organisatori- schen Vorteile der betrieblichen Bündelung der vorgenannten Fachthemen auch ein qua- litativ besseres Arbeitsergebnis zu erwarten ist. Die teilweise neu entstehenden Arbeits- abläufe werden optimiert mit dem Ziel, hierdurch Synergiepotenziale zu lokalisieren. Der Betrieb hat wie vorgesehen seine Arbeit aufgenommen und derzeit laufen - neben dem Kerngeschäft - insbesondere die Anpassungsprozesse für eine effizientere Aufga- benerfüllung. Neuss, den 19. November 2025 Stadt Neuss – Der Bürgermeister Stadtgrün Neuss Dr. Matthias Welpmann Erster Betriebsleiter Rainer Lessmann Betriebsleiter Hans-Georg-Strangemann Betriebsleiter Stadtgrün Neuss (bis 31.12.2024 Städtische Friedhöfe Neuss) Anlagenachweis zum 31. Dezember 2024 Posten des Anlagevermögens Anfangsstand Zugang Abgang Umbuchungen Stand Anfangsstand Abschrei- Angesammelte Stand Restbuchwerte Restbuchwerte Durchschnitt- Durchschnitt- 01.01.2024 31.12.2024 01.01.2024 bungen Abschreibungen 31.12.2024 am Ende des am Anfang des licher licher im Wirt- auf die in Spalte 4 Wirtschafts- Wirtschafts- Abschrei- Rest- schaftsjahr ausgewiesenen jahres jahres bungssatz buchwert Abgänge 31.12.2024 01.01.2024 € € € € € € € € € € € % % 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 Immaterielle Vermögensgegenstände Entgeltliche erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte u.ä. Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten 465.225,31 0,00 0,00 0,00 465.225,31 102.009,96 12.039,42 0,00 114.049,38 351.175,93 363.215,35 2,59% 75,49% Summe Immaterielle Vermögensgegenstände 465.225,31 0,00 0,00 0,00 465.225,31 102.009,96 12.039,42 0,00 114.049,38 351.175,93 363.215,35 2,59% 75,49% Sachanlagen 1. Grundstücke und Bauten 58.964.874,58 113.870,98 0,00 111.300,11 59.190.045,67 6.756.310,57 126.672,53 0,00 6.882.983,10 52.307.062,57 52.208.564,01 0,21% 88,37% 2. Technische Anlagen und Maschinen 1.669.724,69 116.645,45 0,00 0,00 1.786.370,14 1.263.680,18 97.066,93 0,00 1.360.747,11 425.623,03 406.044,51 5,43% 23,83% 3. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 643.903,08 11.758,08 0,00 0,00 655.661,16 547.150,33 12.710,32 0,00 559.860,65 95.800,51 96.752,75 1,94% 14,61% 4. Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 194.512,31 15.138,61 0,00 -111.300,11 98.350,81 0,00 0,00 0,00 0,00 98.350,81 194.512,31 0,00% 100,00% Summe Sachanlagen 61.473.014,66 257.413,12 0,00 0,00 61.730.427,78 8.567.141,08 236.449,78 0,00 8.803.590,86 52.926.836,92 52.905.873,58 0,38% 85,74% Summe Anlagevermögen 61.938.239,97 257.413,12 0,00 0,00 62.195.653,09 8.669.151,04 248.489,20 0,00 8.917.640,24 53.278.012,85 53.269.088,93 0,40% 85,66% Anschaffungs- und Herstellungskosten Abschreibungen Buchwert Kennzahlen DEE00154611.1.1 BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERS An die eigenbetriebsähnliche Einrichtung Stadtgrün Neuss (bis 31.12.2024 Städtische Friedhöfe Neuss), Neuss Prüfungsurteile Wir haben den Jahresabschluss der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung Stadtgrün Neuss (bis 31.12.2024 Städtische Friedhöfe Neuss), Neuss, – bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2024 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Wirtschaftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2024 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden – geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der eigenbetriebs- ähnlichen Einrichtung Stadtgrün Neuss (bis 31.12.2024 Städtische Friedhöfe Neuss) für das Wirt- schaftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2024 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen han- delsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ord- nungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Ver- mögens- und Finanzlage des Betriebes zum 31. Dezember 2024 sowie seiner Ertragslage für das Wirtschaftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2024 und vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Betrie- bes. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresab- schluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB und § 103 GO NRW unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) fest- gestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Ver- antwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt „Verantwortung des Ab- schlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts“ unseres Bestätigungs- vermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Betrieb unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sons- tigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss und den Lagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchfüh- rung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Er- tragslage des Betriebes vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die in- ternen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu er- möglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit des Betriebes zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unterneh- menstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Betriebes vermittelt sowie in allen wesentlichen DEE00154611.1.1 Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften ent- spricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irr- tümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Betriebes ver- mittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prü- fung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften ent- spricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie ei- nen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB und § 103 GO NRW unter Beachtung der vom Institut der Wirt- schaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidun- gen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grund- haltung. Darüber hinaus identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im Jahresab- schluss und im Lagebericht aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungs- nachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass eine aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Dar- stellung nicht aufgedeckt wird, ist höher als das Risiko, dass eine aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellung nicht aufgedeckt wird, da dolose Handlungen kollusives Zu- sammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können. erlangen wir ein Verständnis von den für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten inter- nen Kontrollen und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maß- nahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den Umständen angemessen sind, DEE00154611.1.1 jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit der internen Kontrollen des Be- triebes bzw. dieser Vorkehrungen und Maßnahmen abzugeben. beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rech- nungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern darge- stellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben. ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit so- wie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit des Betriebes zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebe- richt aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereig- nisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass der Betrieb seine Unternehmenstä- tigkeit nicht mehr fortführen kann. beurteilen wir Darstellung, Aufbau und Inhalt des Jahresabschlusses insgesamt einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Er- eignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ord- nungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Ver- mögens-, Finanz- und Ertragslage des Betriebes vermittelt. beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentspre- chung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage des Betriebes. führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zu- kunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prü- fungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein ei- genständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde lie- genden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen. Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Um- fang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel in internen Kontrollen, die wir während unserer Prüfung feststel- len. Düsseldorf, den 4. Dezember 2025 PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Stephan Schims Tim Jankowski Wirtschaftsprüfer Wirtschaftsprüfer DEE00154611.1.1 *#AT#*
Beratungsverlauf (2)
Details
- Aktenzeichen
- 67/0042/2026
- Typ
- Beratungsunterlage
- Datum
- 03.01.2026
- Erstellt
- 02.01.2026 21:44