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67/0042/2026

Feststellung des Jahresabschlusses zum 31.12.2024 für Stadtgrün Neuss (vormals Städtische Friedhöfe Neuss)

Beratungsunterlage 03.01.2026

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Beratungsunterlage

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Ansehen

Anlage 2_BAB 2024-Kurzform

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Ansehen

Anlage 3_HGB-Kostenrechnung Gebühren JAB 2024

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Ansehen

Anlage 1_Prüfungsbericht 2024-Testatsexemplar

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Ansehen

Anlage 2_BAB 2024-Kurzform

1786 Zeichen

Stadtgrün Neuss 06.10.2025 
(vormals Städtische Friedhöfe Neuss) 
Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) nach dem Handelsg esetzbuch (HGB) und 
Betriebsabrechnug (BAB/Wirtschaftsrechnung) nach dem Kommunalabgabengesetz (KAG) 
Abschlussjahr 2024 
Bezeichnung GuV BAB (Wirtschafts- 
rechnung) 
Differenz 
Euro Euro Euro 
A. Direkte Aufwendungen bzw. Kosten 
I. Materialaufwand 
a.) Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe 
-190.373,25 -190.373,25 0,00 
b.) Aufwendungen für bezogene Leistungen -256.662,22 -136.538,30 120.123,92 
II. Personalaufwand -2.857.248,70 -2.435.786,63 421.462,07 
III. Afa und Zinsen / Kalkulatorische Afa und Zinsen -269.500,11 -519.469,27 -249.969,16 
IV. Sonstige betriebliche Aufwendungen -718.522,16 -705.508,10 13.014,06 
V. Sonstige Steuern -5.115,94 -5.115,94 0,00 
Summe -4.297.422,38 -3.992.791,49 304.630,89 
B. Nebenerträge 
Summe Nebenerträge 585.907,90 171.808,42 -414.099,48 
Verbleibende direkte Aufwendungen / Kosten -3.711.514,48 -3.820.983,07 -109.468,59 
C. Abgrenzungen 
Ehrenfriedhöfe und Jüdische Friedhöfe 0,00 24.333,12 24.333,12 
"Grünpolitischer Wert" (Erstattung Stadt) 357.763,00 357.866,44 103,44 
Verbleibende Aufwendungen / Kosten -3.353.751,48 -3.438.783,51 -85.032,03 
D. Erträge / Gebührenerlöse 
Erträge / Erlöse lfd. Jahr aus Friedhofsgebühren 1.190.984,72 3.362.800,70 2.171.815,98 
Auflösung RAP "Grabnutzungsgebühren" 2.113.011,75 0,00 
-2.113.011,75 
Summe 3.303.996,47 3.362.800,70 58.804,23 
Saldo verbl. Aufwendungen + Erträge/Gebührenerlöse -49.755,01 -75.982,81 -26.227,80 
Ausgleich von Über-/Unterdeckungen gem. § 6 (2) KAG 
Ausgleich Unterdeckung 0,00 0,00 0,00 
Auflösung Kostenüberdeckung §6 (2) KAG (2020 tlw.) 224.198,46 224.198,46 0,00 
KAG Überdeckung 
-148.215,65 
+ / - 26.227,80 148.215,65 121.987,85

Anlage 3_HGB-Kostenrechnung Gebühren JAB 2024

2595 Zeichen

Stadtgrün Neus (SGN) 03.01.2026 
67/1 
Übersicht zur Jahresabschluss gem. HGB /Gebührenhaushalt 
I. Handelsrechtliche Verarbeitung eines gebührenrechtlichen Überschusses 
A. Handelsrechtliches Ergebnis 2024 
Gewinn- und Verlustrechnung Bilanz 
AKTIVA PASSIVA 
Erträge 4.471.865,83 Anlagevemögen 53.278.012,85 Eigenkap ital 24.060.096,53 
Aufwendungen 4.297.422,38 Umlaufvermögen 2.247.937,62 Rückstellungen 3.034.604,75 
 +/- vorläufig 174.443,45 1. ARAP 32.186,96 Verbindlichkeiten 1.025.320,59 
darin: Vblk. Gebühr (2024: 148.215,65) 
 -Überschuss -148.215,65 
   Gebühren 3.2 
PRAP 27.438.115,56 
 +/- endgültig 26.227,80 4. 55.558.137,43 55.558.137,43 
Summe Überschüsse 148.215,65 
B. Gebührenrechtliches Ergebnis 2024 
Gebühren-/Kostenrechnung 3.1 
Erlöse 4.141.007,14 
Kosten 3.992.791,49 
 +/- 148.215,65 2. 
C. Ablauf 
1. Vorläufiges handelsrechtliches Ergebnis ermitteln 
2. Ergebnis Kostenrechnung ermitteln 
3. in Höhe eines evtl. positiven Ergebnisses der Kostenrechnung entsteht eine Verbind- 
    lichkeit gegenüber den Bürgern. Als "Gegenbuchung" reduzieren sich die Erträge 
    Buchung: Erträge aus Gebühren   #   Verbindlichkeit zum Gebührenausgleich 
4. endgültiges handelsrechtliches Ergebnis wird schlechter, wenn sich das 
    Gebührenergebnis positiv darstellt. 
Q:\67-1\FINANZEN und Statistik\04-Jahresabschlüsse\2024\HGB-Kostenrechnung Gebühren JAB 2024 (03.01.2026).xlsx2024

II. Handelsrechtliche Vorgehensweise bei der Übernahme von Gebührenüberschüssen aus 
    Vorjahren in die Gebührenkalkulation 
A. Handelsrechtliches Ergebnis 20xx (2024 + max 4 Jahre) => Zahlen sind "Ca-Größen"!!! 
Gewinn- und Verlustrechnung Bilanz 
AKTIVA PASSIVA 
Erträge 4.051.784,35 Anlagevemögen 53.400.000,00 Eigenkapital 23.970.000,00 
Aufwendungen 4.200.000,00 Umlaufvermögen 2.300.000,00 Rückstellungen 3.100.000,00 
 +/- vorläufig -148.215,65 ARAP 20.000,00 Verbindlichkeiten 1.250.000,00 
darin: Vblk. Gebühr 
 +Übernahme 148.215,65 aus 2024 (148.215,65) 
   aus Bilanz aus 2021 
1.) 
 +/- endgültig 0,00 PRAP 27.400.000,00 
2.) 
55.720.000,00 55.720.000,00 
B. Gebührenkalkulation 20xx (2024 + max. 4 Jahre) 
Gebühren-/Kostenrechnung 
Erlöse 3.851.784,35 
Übernahme VJ 148.215,65 
Kosten 
4.000.000,00 
 +/- 0,00 
Es können auch Teilbeträge in die Gebühren-/Kostenrechnung übernommen werden. 
Fazit: 
Innerhalb eines Zeitraumes von längstens vier Jahren gleichen sich evtl. gebührenrechtliche 
Überschüsse in der Gewinn- und Verlustrechnung insgesamt gesehen aus. 
Q:\67-1\FINANZEN und Statistik\04-Jahresabschlüsse\2024\HGB-Kostenrechnung Gebühren JAB 2024 (03.01.2026).xlsx2024

Anlage 1_Prüfungsbericht 2024-Testatsexemplar

54984 Zeichen

Testatsexemplar
Stadtgrün Neuss (bis 31.12.2024 Städtische Friedhöfe Neuss)
Neuss
Jahresabschluss zum 31. Dezember 2024
und Lagebericht für das Wirtschaftsjahr vom 1. Januar bis zum
31. Dezember 2024
BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN
ABSCHLUSSPRÜFERS
M4CreatePDF V7.40

Inhaltsverzeichnis
Lagebericht
Jahresabschluss für das Geschäftsjahr vom 01.01.2024 bis 31.12.2024
 1.Bilanz zum 31.12.2024
2.Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 01.01.2024 bis 31.12.2024
3.Anhang für das Geschäftsjahr 2024
 1.Anlagenspiegel
BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERS
M4GenPDF V2.30

Stadtgrün Neuss (bis 31.12.2024 Städtische Friedhöfe Neuss) 
Lagebericht für das Wirtschaftsjahr 2024 
 
Der Lagebericht für die Städtischen Friedhöfe Neuss wurde entsprechend de r Vorschriften des 
§ 289 Handelsgesetzbuch (HGB) erstellt. 
 
1. Wirtschaftsbericht 
 
1.1. Gesellschaftsrechtliche Rahmenbedingungen und Grundlagen des Betriebes 
Aufgabe des Betriebes ist die Bewirtschaftung der Neusser Friedhöfe und die Bereitstellung 
ausreichender Bestattungsflächen und Einric htungen, die zur Durchführung der  Bestattungen 
erforderlich sind, sowie deren Unterhaltung.  Darüber hinaus pflegt der Betrieb die Kriegsgräber 
der Stadt Neuss entsprechend dem Gesetz über die Erhaltung der Gräber der Opfer von Krieg 
und Gewaltherrschaft (Gräbergesetz) und die jüdischen Friedhöfe im Neusser Stadtgebiet.  
Hierfür zahlt das Land NRW pauschale Zuwendungen. 
 
1.2. Darstellung des Geschäftsverlaufes 
 
1.2.1 Entwicklung der Einrichtung 
Die Städtischen Friedhöfe Neuss wurden zum 01.01.2025 im Zuge einer organisatorischen 
Neustrukturierung in die neue eigenbetriebsähnliche Einrichtung Stadtgrün Neuss überführt. 
Sämtliche Angaben in diesem Anhang beziehen sich auf das Wirtschaftsjahr 2024 und damit auf 
die bis zum 31.12.2024 bestehende eigenbetriebsähnliche Einrichtung Städtische Friedhöfe 
Neuss (SFN). 
Die kostenrechnende Einrichtung „Bestattungswesen“ wurde auf Beschluss des Rates der Stadt 
Neuss zum 01.01.2006 in die eigenbetriebsähnliche Einrichtung „Städtische Friedhöfe Neuss“ 
(im Folgenden auch Betrieb oder SFN genannt) überführt. 
 
Die Deckung der Betriebskosten zur Erfüllung der Bestattungsleistungen und Unterhaltung der 
Friedhöfe erfolgt durch Gebühreneinnahmen zuzüglich eines städtischen Zuschusses für die  
Unterhaltungskosten des öffentlichen Grünanteiles auf den Friedhöfen der Stadt Neuss. D aher 
erstellt d er Betrieb jährlich eine Gebührenbedarfsberechnung und eine 
Betriebskostenabrechnung nach den Vorschriften des Kommunalabgabengesetzes NRW (KAG). 
 
Das Rechnungswesen der SFN wird gemäß der Eigenbetriebsverordnung NRW (EigVO) nach 
den Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) geführt.  
 
1.2.2 Branchenentwicklung  
Das Friedhofs - und Bestattungswesen in Deutschland ist geprägt durch einen i ntensiven 
Anbieterwettbewerb zwischen kommunalen und konfessionellen Friedhöfen bzw. kommunalen 
und privaten Krematorien. Eine Konkurrenzsituation entsteht auch durch zunehmende Angebote 
von „ Waldbestattungen“ stark wachsender privater Unternehmen. Grundsätzlich lässt sich 
feststellen, dass die Bedeutung von Familie, Religion, Heimat und Traditionen schwindet. Damit 
verbunden ist auch eine geringere Akzeptanz der traditionell domini erenden Erdbestattung. 
Zudem wird die Gestaltung der Gebühren bei den kommunalen Betrieben maßgeblich durch die 
strengen Regeln des KAG beeinflusst, während die Angebote bzw. Preise privatwirtschaftlicher 
oder kirchlicher Einrichtungen flexibler und gewinnorientiert gestaltet werden können.

Die SFN hielten die Gebührensätze vom 01.01.2005 bis zum 31.12.2017 konstant. Zum 
01.01.2018 und 01.01.2019 wurden die Gebührensätze angehoben.  Eine weitere 
Gebührenanpassung wurde zum 01.01.2024 vorgenommen. Auch f ür das Wirtschaftsjahr 2025  
hat der Rat am 15.12. 2024 eine Änderung der Gebührensatzung beschlossen. Aufgrund des 
erhöhten Gebührenbedarfs war eine Anpassung der Gebührentarife erforderlich. 
 
1.2.3 Umsatz- und Auftragsentwicklung 
In 2024 wurden insgesamt 1. 333 Bestattungen (43 weniger als im Vorjahr) durchgeführt. Die 
Erdbestattungen lagen bei  424 Fällen (= 31,8 % von allen Bestattungen; Vorjahr 437 Fälle = 
31,8 %). Die Anzahl der Feuer-/Urnenbestattungen belief sich auf 909 Fälle (= 68,2 % von allen 
Bestattungen; Vorjahr 939 Fälle = 68,2 %). Damit hat sich im Berichtsjahr eine Abnahme bei den 
Sarg- und Urnenbestattungen ergeben. Es ist mit Blick auf bundesweite Trends davon 
auszugehen, dass sich diese Entwicklung zukünftig fortsetzen wird.  
 
 
 
Die gebührenrechtlich ansatzfähigen Kosten lagen im Wirtschaftsjahr 2024  bei 3.993 TEUR, 
hiervon waren 4.141 TEUR (inkl. Entnahme aus der Gebührenrücklage i.H.v. 224 TEUR) durch 
Gebühren, Zuwendungen und den Zuschuss der Stadt Neuss für den öffentlichen Grünanteil 
gedeckt. Die gebührenrechtliche Überdeckung nach dem Kommunalabgabegesetz (KAG) beträgt 
somit 148 TEUR. Im Vorjahr war eine Unterdeckung von 76 TEUR festzustellen. 
 
1.2.4 Investitionen 
Den Anlagezugängen i.H.v.  257 TEUR (Vorjahr 288 TEUR) stehen Abschreibungen von 
insgesamt 248 TEUR (Vorjahr 242 TEUR) gegenüber. 
 
1.2.5 Finanzierungsmaßnahmen bzw. –vorhaben 
Die getätigten Investitionen konnten aus der laufenden Liquidität der im Cash-Management der 
Stadt Neuss eingelegten Mittel f inanziert werden. Es  wurden keine mittel - und langfristigen 
Bankdarlehen aufgenommen. Der Betrieb war während des gesamten Wirtschaftsjahres jederzeit 
in der Lage, seinen finanziellen Verpflichtungen nachzukommen. 
 
1.3. Darstellung der Lage 
 
1.3.1 Vermögenslage 
Die Eigenkapitalquote der SFN beläuft sich für das Jahr 2024 auf 43,3 % (Vorjahr 43,4 %). Der 
Anteil des Anlagevermögens an der Bilanzsumme beträgt 95,9 % (Vorjahr 96,2 %). Dieser Wert 
zeigt die Anlagenintensität am Gesamtvermögen. Das langfristige Vermögen ist zu 45, 2 % 
(Vorjahr 45,1 %) durch Eigenkapital gedeckt.  Alle erkennbaren Bewertungsrisiken sind im 
Jahresabschluss berücksichtigt worden. 
 
1.3.2 Finanzlage 
Die Liquidität des Betriebes konnte im Berichtsjahr  durch die Einbindung in das Cash-
Management der Stadt Neuss gesichert werden und ermöglichte die Investitionen ohne die 
Aufnahme von Fremdkapital . Zum 31. D ezember 2024 lag der Saldo bei 1.542 TEUR (Vorjahr   
Bestattungsform 2024 2023 2022 2021 2020 2019 2018
Erdbestattungen 424 31,8% 437 31,8% 485 34,6% 567 40,2% 535 39,0% 552 41,5% 583 42,1%
Feuerbestattungen 909 68,2% 939 68,2% 915 65,4% 842 59,8% 837 61,0% 778 58,5% 801 57,9%
Summe 1.333 100,0% 1.376 100,0% 1.400 100,0% 1.409 100,0% 1.372 100,0% 1.330 100,0% 1.384 100,0%

1.500 TEUR). Im Rahmen des zentralen Cash-Managements der Stadt Neuss wird das Girokonto 
des Betriebes täglich über das im  Cash-Management geführte Unterkonto ausgeglichen.  Die 
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen ( insbesondere Gebühren) haben sich auf 
520 TEUR erhöht (Vorjahr 445 TEUR). Außerdem besteht zum 31. Dezember 2024 eine 
Restforderung gegen die Stadt Neuss aus der Unterhaltung des öffentlichen Grünanteil s von 
182 TEUR (Vorjahr 181 TEUR). 
 
1.3.3 Ertragslage 
Die SFN erzielen ihre Erträge im Wesentlichen mit der Vergabe von Grabnutzungsrechten und 
Bestattungsleistungen nach den Tarifen der  Friedhofsgebührensatzung. Die gegenüber den 
Nutzern veranlagten Gebühreneinnahmen aus Grabnutzungsentgelten sind abzugrenzen und 
über die Nutzungsdauer der Gräber zeitanteilig aufzulösen. Dabei ist der Abgrenzungsbetrag zu 
Lasten des Jahresergebnisses (2. 217 TEUR) höher als der Auflösungsbetrag zu Guns ten des 
Jahresergebnisses ( 2.157 TEUR). Die für das Wirtschaftsjahr 2024 veranlagten 
Gebühreneinnahmen aus Grabnutzungsentgelten sowie aus Bestattungsleistungen liegen bei  
1.191 TEUR (Vorjahr 893 TEUR). Unter Berücksichtigung der planm äßigen Auflösung eines 
Betrages aus der Gebührenrücklage i.H.v.  224 TEUR (Vorjahr 190 TEUR) sowie einer 
erlösmindernd gebuchten Verbindlichkeit aus dem Gebührenausgle ich künftiger Jahre i.H.v. -
148 TEUR (Vorjahr: 0 TEUR) belaufen sich die auszuweisenden Friedhofsgebühren auf 
insgesamt 3.380 TEUR (Vorjahr 3.164 TEUR). 
 
Ein weiterer wesentlicher Ertrag ist die Erstattung der  Stadt Ne uss i.H.v. 35 8 TEUR (Vorjahr 
352 TEUR) für die Kosten des öffentlichen Grünanteils („grünpolitischer Wert“) der Friedhöfe. 
 
Die Gesamtaufwendungen i .H.v. 4.297 TEUR ( Vorjahr 3.746 TEUR) sind von den 
Personalaufwendungen (2. 857 TEUR, Vorjahr 2.500 TEUR) und den sonstigen betrieblichen 
Aufwendungen (718 TEUR, Vorjahr 701 TEUR) geprägt.  
 
Das handelsrechtliche Betriebsergebnis 2024 der Städtischen Friedhöfe Neuss schließt mit 
einem Jahresüberschuss von 26 TEUR (Vorjahr 44 TEUR) ab.  
 
Der handelsrechtliche Jahresüberschuss soll auf neue Rechnung vorgetragen werden.  
 
2. Risikofrüherkennung 
Risiken zu erkennen und beheben ist ein fortlaufender Prozess, dem sich der Betrieb widmet.  
Als regelmäßige und standardisierte Verfahren sind zu nennen: 
• Quartalsberichte für den Betriebsausschuss, den Bürgermeister und den Stadtkämmerer 
• Täglicher Abgleich des Girokontos und des Cashmanagements 
• Wöchentliches Reporting zu den Fallzahlen mit Plan-/Ist-Vergleich 
• Kennzahlensystem mit Grunddaten zu allen Friedhöfen, Sterbefällen  und 
Bestattungsfällen 
• Regelmäßige Besprechungen der Betriebsleitung 
• Zusammenarbeit mit dem Antikorruptionsbeauftragten der Stadt Neuss 
• Zusammenarbeit mit der örtlichen Rechnungsprüfung 
• Regelmäßige Untersuchungen zur Verkehrssicherheit

3. Prognose-, Chancen- und Risikobericht 
Der von Russland im Februar 2022 begonnene Krieg gegen die Ukraine dauert an und hatte aus 
betrieblicher Sicht zunächst vor allem erhebliche Auswirkungen auf die Beschaffungskosten von 
Strom und Treibstoffen. Diese haben sich nunmehr auf einem vergleichsweise hohen Niveau 
stabilisiert. Es ist allerdings nicht damit zu rechnen, dass sich die Preise dauerhaft signifikant 
nach unten bewegen. Der Betrieb konnte einen großen Teil der Preissteigerung en durch 
erhebliche Anstrengungen zur Einsparung von Verbräuchen kompensieren.  
 
Die Verbraucherpreise in Deutschland haben sich im Jahresdurchschnitt 2024 um 2,2 % 
gegenüber 2023 erhöht. Die Inflationsrate im Jahr 2024 fiel damit deutlich geringer aus als in den 
drei vorangegangenen Jahren. Im Jahresdurchschnitt hatte sie 2023 bei +5,9 %, 2022 sogar bei 
+6,9 % und 2021 bei +3,1 % gelegen. Zuvor waren im Jahresdurchschnitt die 2 Prozent selten 
überschritten worden, zuletzt 2011 mit ebenfalls +2,2 %.  Auch für 2025 deutet sich eine 
Inflationsrate um 2,2 % an.  
 
Strukturell ist die Ertragslage wegen der Aufwendungen für Versorgungsleistungen und Beihilfen 
für die dem Betrieb zugeordneten Versorgungsempfänger unter Druck. Diese Aufwendungen 
dürfen nach den Bestimmungen des KAG nicht in die Gebührenkalkulation der 
Friedhofsgebühren einfließen und in der Folge werden darüber keine Gebührenerträge zur 
Refinanzierung generiert.  
 
In den Jahren 2019 bis 2021 fielen Gebührenüberschüsse nach dem KAG von insgesamt 
477 TEUR an, die als Verbindlichkeit bzw. als Gebührenrücklage zu bilanzieren waren.  Davon 
wurden in Vorjahren 253 TEUR und im Berichtsjahr 224 TEUR ertragswirksam aufgelöst.  
Im Berichtsjahr wurde ein Gebührenüberschuss von 148 TEUR ermittelt. Aufgrund der Regelung 
des § 6 A bs. 2 S. 3 KAG ist die gebührenrechtliche Überdeckung innerhalb der vier auf die 
Abrechnungsperiode folgenden Jahre auszugleichen. Da das Ergebnis 2024 erst im IV. Quartal 
2025 vorliegt, beschränkt sich die Möglichkeit, die Überdeckung in die Gebührenkalkulation 
einzubeziehen, auf die Kalkulationsjahre 2026-2028. 
 
Die Chancen und Risiken des Betriebes werden maßgeblich von der Sterbequote und von der 
Bestattungsquote beeinflusst. Dabei ist zu beobachten, dass die Sterbequote seit 2020 relativ 
konstant bei rund 1, 15 liegt, was dem bundesweiten Wert entspricht. Mit dieser Quote wird 
ausgedrückt, wie viele Sterbefälle es im Verhältnis zur Hauptwohnsitzbevölkerung gibt. Setzt man 
nun die Sterbefälle ins Verhältnis zu den tatsächlich auf den städtischen Friedhöfen erfolgten 
Bestattungen, erhält man die Bestattungsquote. Diese liegt seit 2020 im Mittel bei etwa 75, nach 
einigen Jahren stetig leichter Rückgänge ist für 2024 eine leichte Verbesserung gegenüber dem 
Vorjahr zu beobachten.

Die Bevölkerungsprognose der Stadt Neuss 2018-2050 geht von zunehmenden Sterbefällen aus. 
Bei auf langer Sicht tendenziell sinkender Bevölkerung geht damit eine höhere Sterbequote 
einher. Schwierig gestaltet sich eine Prognose für die Entwicklung der Bestattungsquote. Die SFN 
haben die Absicht, diese z.B. dadurch zu beeinflussen, dass möglichst allen Bürger*innen ein für 
sie passendes Bestattungsangebot gemacht wird. Daher ist die Betriebsleitung bemüht, 
hinreichend viele marktgängige Bestattungsformen zu einem attraktiven Preis anzubieten. Dabei 
steht man vor allem in Konkurrenz zu preiswerten Angeboten in zunehmend verbreiteten privaten 
Bestattungswäldern oder z.B. zu Angeboten aus dem benachbarten Ausland, in dem es keinen 
Friedhofszwang gibt. Zu beachten ist auch die in 2025 vollzogene Änderung des 
Bestattungsgesetzes in Rheinland-Pfalz. Das Gesetzt erlaubt u.a. die Mitnahme von Urnen nach 
Hause, die Weiterverarbeitung der Asche zu Diamanten und auch Flussbestattungen. Die Reform 
schafft eine Abkehr von der starren Friedhofspflicht und ermöglicht mehr individuelle 
Bestattungsformen, um den Wünschen der Menschen nachzukommen.  Möglich ist auch, dass 
der Gesetzgeber für Nordrhein-Westfalen die Entwicklung aufgreift und seinerseits für Nordrhein-
Westfalen eher mittel- bis langfristig ähnliche Regelungen einführt. Insbesondere der Wegfall des 
Friedhofszwangs würde den Betrieb deutlich treffen, weil dann vermutlich viele Angehörige -z.B. 
aus Kostengründen-  die Asche ihrer Verstorbenen nicht mehr auf einem Friedhof bestatten 
sondern zu Hause aufbewahren. Die SFN sehen diese Entwicklung auch aus Pietätsgründen 
sehr kritisch, weil bei einer Aufbewahrung von Aschen zu Hause die ewige Ruhe, die ein Friedhof 
bietet, nicht mehr gegeben ist.  
 
Auf das wachsende Interesse der Bürger*innen für Wald- bzw. Baumbestattungen haben die SFN 
mit der Anlage von Baumbesta ttungsfeldern und einem Bestattungswäldchen reagiert. Der 
Betrieb unternimmt weiterhin Anstrengungen, vorhandene Erd- Grabstätten mit historisch 
Sterbequote
Jahr Bevölkerung* Sterbefälle Sterbequote
2015 159.672 1.674 1,05
2020 159.401 1.771 1,11
2021 159.190 1.865 1,17
2022 160.967 1.850 1,15
2023 162.033 1.880 1,16
2024 161.704 1.792 1,11
* 31.12.
Bestattungsquote
Jahr Sterbefälle Bestattungen Bestattungs-
quote*
2015 1.674 1.385 82,74
2020 1.771 1.372 77,47
2021 1.865 1.409 75,55
2022 1.850 1.400 75,68
2023 1.880 1.376 73,19
2024 1.792 1.333 74,39
*Anteil der kommunalen Bestattungen an den
  gesamtstädtischen Sterbefällen

wertvollen Grabmalen in Form von Grabpatenschaften bzw. durch Grabteilungen wieder zu 
belegen.  
 
Der bereinigte Gebührenbedarf für 2025 ist um Vergleich zum  Vorjahr von 3.646 TEUR um 
351 TEUR (9,6%) auf 3.996 TEUR gestiegen. Das geht u.a. auf zwei zusätzliche Mehrstellen für 
Friedhofsgärtner zurück. Außerdem konnten, anders als in den Vorjahren,  keine 
Gebührenüberschüsse mehr gebührendämpfend angesetzt werden.  
 
 
Vor diesem Hintergrund hat der Rat der Stadt Neuss am 13.12.2024 zum 01.01.2025 eine neue 
Friedhofsgebührenordnung beschlossen, die mit höheren Gebührentarifen den Ausgleich der 
(Mehr-) Kosten sicherstellt.  
 
Schließlich ist zu erwähnen, dass der Betrieb durch neue gesetzliche Vorgaben, die außerhalb 
seiner Einflussnahme oder Gestaltungsmöglichkeit liegen, in seiner Ertragskraft beeinflusst 
werden kann. Zum Berichtszeitpunkt sind keine Auswirkungen erkennbar. 
 
In der Gesamtbetrachtung ist die Ertragslage und Entwicklung des Betriebes insbesondere vom 
Bestattungsverhalten der Bürger*innen abhängig, welches nicht verlässlich zu prognostizieren 
ist. Der demographische Wandel und die damit verbundenen steigenden Sterbefallzahlen führen 
strukturell wahrscheinlich zu zunehmenden Bestattungszahlen, verbunden mit einer Hinwendung 
zur preiswerten Bestattungsformen. Trotz des  Trends, dass Bürger*innen eher preiswertere 
Feuer- als kostenintensivere Erdbestattungen wählen, sieht die Betriebsleitung aufgrund der 
Betriebsstruktur und Ausrichtung der  SFN keine Risiken, die den Fortbestand des Betriebes 
gefährden könnten. 
 
Nach dem Schluss des Wirtschaftsjahres sind keine Vorgänge von besonderer Bedeutung 
eingetreten, die einen wesentlichen Einfluss auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des 
Betriebs haben. 
 
4. Berichterstattung über Sachverhalte im Sinne von § 53 Abs. 1 Nr. 2 HGrG 
Auf berichtspflichtige Sachverhalte ist im Rahmen der bisherigen Berichterstattung eingegangen 
worden.

Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 
vom 01.01.2024 bis 31.12.2024
M4PDFUtilities V1.20

AKTIVA PASSIVA
31.12.2024 31.12.2023 31.12.2024 31.12.2023
EUR EUR EUR EUR
A. Anlagevermögen A. Eigenkapital
I. Immaterielle Vermögensgegenstände I. Stammkapital 50.000,00 50.000,00
Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche II. Rücklagen
Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte Allgemeine Rücklagen 24.923.271,05 24.923.271,05
sowie Lizenzen an solchen Rechten 351.175,93 363.215,35 III. Verlustvortrag -939.402,32 -983.312,95 
IV. Jahresüberschuss 26.227,80 43.910,63
351.175,93 363.215,35 24.060.096,53 24.033.868,73
II. Sachanlagen
1. Grundstücke und Bauten 52.307.062,57 52.208.564,01 B. Rückstellungen
2. Technische Anlagen und Maschinen 425.623,03 406.044,51 1. Rückstellungen für Pensionen
3. Andere Anlagen, Betriebs- und und ähnliche Verpflichtungen 2.621.247,83 2.370.601,97
Geschäftsausstattung 95.800,51 96.752,75 2. Sonstige Rückstellungen 413.356,92 294.819,32
4. Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 98.350,81 194.512,31 3.034.604,75 2.665.421,29
52.926.836,92 52.905.873,58
53.278.012,85 53.269.088,93
C. Verbindlichkeiten
B. Umlaufvermögen 1. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 88,85 89,10
davon mit einer Restlaufzeit bis zu
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände einem Jahr € 88,85 (Vorjahr € 89,10)
1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 520.263,31 445.346,84 2. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 67.173,54 82.982,98
2. Forderungen gegen die Stadt und andere davon mit einer Restlaufzeit bis zu
verbundene Unternehmen 1.727.674,31 1.680.845,85 einem Jahr € 67.173,54
(Vorjahr € 82.982,98)
2.247.937,62 2.126.192,69 3. Verbindlichkeiten gegenüber der Stadt 800.633,27 1.020.357,60
davon mit einer Restlaufzeit bis zu
C. Rechnungsabgrenzungsposten 32.186,96 20.386,72 einem Jahr € 244.847,29
(Vorjahr € 273.249,33)
davon mit einer Restlaufzeit von
über einem Jahr € 555.785,98
(Vorjahr € 747.108,27)
4. Sonstige Verbindlichkeiten 157.424,93 234.420,31
davon mit einer Restlaufzeit bis zu
einem Jahr € 9.209,28
(Vorjahr € 10.221,85)
davon mit einer Restlaufzeit von
über einem Jahr € 148.215,65
(Vorjahr € 224.198,46)
1.025.320,59 1.337.849,99
D. Rechnungsabgrenzungsposten 27.438.115,56 27.378.528,33
55.558.137,43 55.415.668,34 55.558.137,43 55.415.668,34
Stadtgrün Neuss (bis 31.12.2024 Städtische Friedhöfe Neuss)
Bilanz zum 31. Dezember 2024

Stadtgrün Neuss (bis 31.12.2024 Städtische Friedhöfe Neuss)
Gewinn- und Verlustrechnung
für die Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember 2024
2024 2023
EUR EUR
1. Umsatzerlöse 3.835.842,73 3.612.261,72
2. Andere aktivierte Eigenleistungen 15.844,43 30.701,44
3. Sonstige betriebliche Erträge 409.818,13 94.121,04
4. Materialaufwand
a) Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe -190.373,25 -122.441,40
b) Aufwendungen für bezogene Leistungen -256.662,22 -145.074,55
-447.035,47 -267.515,95
5. Personalaufwand
a) Bezüge und Entgelte -1.922.476,52 -1.854.252,17
b) Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und 
für Unterstützung
-934.772,18 -645.960,71
davon für Altersversorgung
 € 542.805,77 (Vorjahr € 282.958,40)
-2.857.248,70 -2.500.212,88
6. Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegen-
stände des Anlagevermögens und Sachanlagen -248.489,20 -242.287,97
7. Sonstige betriebliche Aufwendungen -717.384,17 -700.683,09
8. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 62.144,89 53.181,15
9. Zinsen und ähnliche Aufwendungen -22.148,90 -30.518,39
davon aus der Aufzinsung von Rückstellungen € 1.137,99 
(Vorjahr € 4.898,00)
10. Ergebnis nach Steuern 31.343,74 49.047,07
11. Sonstige Steuern -5.115,94 -5.136,44
12. Jahresüberschuss 26.227,80 43.910,63
Nachrichtlich:
Gebührenergebnis gemäß KAG Überdeckung/Unterdeckung 148.215,65 -76.474,75
Bereinigtes Ergebnis 174.443,45 -32.564,12

Stadtgrün Neuss (bis 31.12.2024 Städtische Friedhöfe Neuss)  
Anhang für das Wirtschaftsjahr 2024 
A. Anwendung der gesetzlichen Vorschriften  
Die Städtischen Friedhöfe Neuss wurden zum 01.01.2025 im Zuge einer organisatori-
schen Neustrukturierung in die neue eigenbetriebsähnliche Einrichtung Stadtgrün Neuss 
überführt. Sämtliche Angaben in diesem Anhang beziehen sich auf das Wirtschaftsjahr 
2024 und damit auf die bis zum 31.12.2024 bestehende eigenbetriebsähnliche Einrich-
tung Städtische Friedhöfe Neuss (SFN); im Folgenden "SFN" oder "Städtische Friedhöfe 
Neuss". Die Gliederung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung entspricht den 
Vorschriften der Eigenbetriebsverordnung für das Land Nordrhein- Westfalen.  
Der Jahresabschluss und der Lagebericht der Städtischen Friedhöfe Neuss für das Wirt-
schaftsjahr 2024 wurden nach den gesetzlichen Vorschriften unter sinngemäßer Anwen-
dung der Eigenbetriebsverordnung für das Land Nordrhein– Westfalen (EigVO NRW) 
i.d.F. vom 16.  November 2004 (GV. NRW 2004 S.  644), zuletzt geändert du rch Gesetz 
vom 05. März 2024 (GV. NRW S. 136) i.V.m. den Vorschriften des Handelsgesetzbuches 
aufgestellt.  
 
B. Erläuterungen zur Bilanz  
 
AKTIVA 
 
1. Anlagevermögen  
Das von der Stadt Neuss in die Städtischen Friedhöfe Neuss bei Gründung zum 1.  Ja-
nuar 2006 eingebrachte Anlagevermögen wurde zu Wiederbeschaffungszeitwerten bewertet 
und wird in den Folgejahren planmäßig über die Restnutzungsdauer nach der linearen Me-
thode abgeschrieben. 
Die Entwicklung des Anlagevermögens im Wirtschaftsjahr 2024 ist im Folgenden dargestellt 
und darüber hinaus dem Anlagenspiegel zu entnehmen.  
1.1. Immaterielle Vermögensgegenstände  
 
Die seit der Gründung erworbenen immateriellen Vermögensgegenstände sind zu An-
schaffungs- und Herstellungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen, angesetzt.  
 
 
 
Immaterielle Vermögensgegenstände 31.12.2024 31.12.2023  +/-
Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche 
Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie 
Lizenzen an solchen Rechten
351.175,93 363.215,35 -12.039,42 
Summe 351.175,93 363.215,35 -12.039,42

1.2. Sachanlagen 
 
Zugänge des beweglichen Sachanlagevermögens werden zu den Anschaffungs -/ Herstel-
lungskosten angesetzt und zeitanteilig linear abgeschrieben.  
 
2. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände  
 
Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände  sind grundsätzlich zum Nenn-
wert bilanziert.  Soweit Forderungen zeitlich unbefristet niedergeschlagen werden mussten, 
weil die Beitreibung nicht möglich ist, sind diese entsprechend abgeschrieben worden. Für 
Forderungen, deren Fälligkeit mehr als ein Jahr zurückliegt , ist eine Einzelwertberic htigung 
von 100 TEUR (Vorjahr 110 TEUR) vorgenommen worden. 
Die Forderungen gegen die Stadt und andere Eigenbetriebe i. H. v.  1.728 TEUR (Vorjahr 
1.681 TEUR) entfallen in voller Höhe auf Forderungen gegen die Stadt Neuss.  Das sind ins-
besondere Forderungen zu liquiden Mitteln , die im ze ntralen Cashmanagement  der Stadt 
Neuss eingelegt w urden. Sie werden zum Nennbetrag angesetzt  und belaufen sich auf 
1.542 TEUR (Vorjahr 1.500 TEUR). 
Eine weitere Forderung gegen die Stadt Neuss i.H.v. 182 EUR (Vorjahr 181 TEUR) macht 
die anteilige Erstattung für die Unterhaltung von Grünflächen (öffentlicher Grünanteil) aus .  
Die Forderungen haben mit Ausnahme der Gebührenforderungen, für die eine Ratenzah-
lungsvereinbarung abgeschlossen wurde wie im Vorjahr eine Restlaufzeit von unter einem 
Jahr. Die Forderung aus Ratenzahlungsvereinbarungen für Gebühren zum Bilanzstichtag, 
die eine Restlaufzeit von mehr als einem Jahr haben, liegen unter 1 TEUR (Vorjahr 1 TEUR). 
 
3. Aktive Rechnungsabgrenzung  
 
Die aktive Rechnungsabgrenzung beinhaltet  die im Dezember  2024 ausgezahlten Beam-
ten- und Pensionsbezüge für Januar 2025 i. H. v. 32 TEUR. 
Sachanlagen 31.12.2024 31.12.2023  +/-
Grundstücke und Bauten 52.307.062,57 52.208.564,01 98.498,56
Technische Anlagen und Maschinen 425.623,03 406.044,51 19.578,52
Andere Anlagen, Betriebs- und G eschäftsausstattung 95.800,51 96.752,75 -952,24 
Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 98.350,81 194.512,31 -96.161,50 
Summe 52.926.836,92 52.905.873,58 20.963,34
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 31.12.2024 31. 12.2023  +/-
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 520.263,31 445. 346,84 74.916,47
Forderungen gegen die Stadt und andere verbundene 
Unternehmen
1.727.674,31 1.680.845,85 46. 828,46
Sonstige Vermögensgegenstände 0,00 0, 00 0,00
Summe 2.247.937,62 2. 126.192,69 121.744,93
31.12.2024 31.12.2023  +/-
Rechnungsabgrenzungsposten 32.186,96 20.386,72 11.800,24

PASSIVA 
 
1. Eigenkapital 
 
Das Stammkapital von 50 TEUR entspricht §  9 Abs. 1 der Betriebssatzung.  
Die Allgemeine Rücklage beträgt 24.923 TEUR. Der Jahresüberschuss  des Vorjahres i. H. 
v. 44 TEUR wurde gemäß Beschluss des Betriebsausschusses in 2024 auf neue Rechnung 
vorgetragen. Die Betriebsleitung schlägt vor, dass der Jahresüberschuss  2024 in Höhe von 
26 TEUR ebenfalls auf neue Rechnung vorgetragen wird.   
 
2. Rückstellungen  
 
Für die am Bilanzstichtag erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten wurden 
Rückstellungen  in Höhe des Erfüllungsbetrages  gebildet . Die Entwicklung im Wirtschafts-
jahr sowie die Zusammensetzung zum 31. Dezember 2024 kann dem nachfolgenden Rück-
stellungsspiegel entnommen werden:  
 
Die Rückstellungen für Pensionen umfassen sämtliche Pensionsansprüche von Beamten 
und deren Hinterbliebenen. Die Bewertung erfolgt nach § 22 Abs. 3 Satz 2 EigVO NRW in 
Verbindung mit § 37 Abs. 1 KomHVO NRW. Die Rückstellung wurde im Teilwertverfahren 
als Barwert mit der Software HRR der Firma Haessler vom Personalamt der Stadt Neuss 
ermittelt. Die Ermittlung zum 31. Dezember 2024 erfolgte auf Grundlage der Heubeck -Richt-
Eigenkapital 31.12.2024 31.12.2023  +/-
Stammkapital 50.000,00 50.000,00 0,00
Allgemeine Rücklagen 24.923.271,05 24.923.271,05 0,00
Verlustvortrag -939.402,32 -983.312,95 43.910,63
Jahresüberschuss 26.227,80 43.910,63 -17.682,83 
Summe 24.060.096,53 24.033.868,73 26.227,80
Rückstellungen 31.12.2024 31. 12.2023  +/-
Rückstellungen für Pensionen und ähnliche 
Verpflichtungen
2.621.247,83 2.370.601,97 250. 645,86
Sonstige Rückstellungen 413.356,92 294. 819,32 118.537,60
Summe 3.034.604,75 2. 665.421,29 369.183,46
Bezeichnung 31.12.2023 Auflösungen Inanspruch-
nahmen
Zuführungen Umbuch-
ungen
Gesamt-
veränderung
31.12.2024
Pensionsrückstellung 1.963.882,00 0,00 -88.178,07 295.821,07 0,00 207. 643,00 2.171.525,00
Beihilferückstellung 406.719,97 0,00 -9.016,30 52.019,16 0,00 43.002,86 449.722,83
Ausstehende Eingangsrechnungen 35.000,00 -9.204,57 -25.795,43 50.419,48 0,00 15.419,48 50.419,48
Urlaubs-/Überstundenrückstellung 194.340,64 0,00 -194.340,64 184.765,45 0,00 -9.575,19 184.765,45
LOB-Rückstellung 37.978,68 0,00 -37.978,68 38.048,07 0,00 69,39 38.048,07
Rückstellung für unt. Instandhaltungen 0,00 0,00 0,00 120.123,92 0,00 120.123,92 120.123,92
Rückstellung Jahresabschlussprüfung 27.500,00 0,00 -27.500,00 20.000,00 0,00 -7.500,00 20.000,00
2.665.421,29 -9.204,57 -382.809,12 761.197,15 0,00 369.183,46 3.034.604,75

tafeln 2018G und unter Zugrundelegung eines Zinssatzes von 5,0 %. Das Pensionseintritts-
alter wird mit 62  Jahren (Vorjahr 62 Jahre) berücksichtigt. Gehalts -, Karriere- und Renten-
trends wurden nicht berücksichtigt.   
Die Beihilferückstellung wurde gem. § 37 Abs. 1 KomHVO  NRW als prozentualer Anteil von 
den Pensionsrückstellungen berechnet. Der angewendete durchschnittliche Beihilfesatz 
wurde von der Stadt Neuss übernommen und beträgt 20,71% (Vorjahr 20,71  %). 
 
3. Verbindlichkeiten  
 
Die Verbindlichkeiten sind mit den Erfüllungsbeträgen passiviert. Die Verbindlichkeiten aus 
Lieferungen und Leistungen betragen 67  TEUR (Vorjahr 83 TEUR). 
Die Verbindlichkeiten gegenüber der Stadt  (insgesamt 801 TEUR, Vorjahr 1.020 TEUR) 
betreffen insbesondere die im Rahmen der Gründung der Städtischen Friedhöfe Neuss von 
der Stadt Neuss übertragenen Verbindlichkeiten. Hierüber wurde zwischen der Stadt Neuss 
und den Städtischen Friedhöfen ein Darlehensvertrag abgeschlossen. Es handel t sich um 
ein Annuitätendarlehen. Die Jahresannuität beträgt 210 TEUR. Die Verzinsung des Darle-
hens erfolgt zu 2,5 %. Von dem Restdarlehen in Höhe von 747 TEUR haben 0 TEUR (Vorjahr 
0 TEUR) eine Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren.  
Die sonstigen Verbindlichkeiten  enthalten 148 TEUR an Verbindlichkeiten aus Gebühren-
überschuss (Vorjahr 224 TEUR). Diese Überdeckungen aus der Kostenrechnung nach dem 
Kommunalabgabengesetz NRW (KAG) werden als sonstige Verbindlichkeit ausgewiesen. 
Weiterhin ist in den sonstigen Verbindlichkeiten eine Rentenverpflichtung (Kaufpreisverren-
tung Grundstückskauf) von 9 TEUR enthalten. Dabei handelt es sich um ein kreditähnliches 
Rechtsgeschäft.  
 
4. Passive Rechnungsabgrenzung 
 
Der Rechnungsabgrenzungsposten für Grabnutzungsgebühren betrifft die vom Be-
trieb veranlagten Grabnutzungsgebühren, die erst  in Folgejahren ertragswirksam  werden. 
Den von den Nutzer*innen vorschüssig  zu zahlenden  Grabnutzungsgebühren stehen 
Leistungen des Betriebes über mehrere Jahre gegenüber. Die Einnahmen für Leistungen, 
die zum Bilanzstichtag jedoch noch nicht erbracht wurden, fließen in den Rechnungsab-
grenzungsposten, weil sie noch keinen erwirtschafteten Ertrag darstellen (§  250 Abs.  2 
HGB). In den Folgejahren wird der Rechnungsabgrenzungsposten über die Dauer der 
vergebenen Grabnutzungsjahre periodengerecht zugunsten der Umsatzerlöse aufgelöst.  
Verbindlichkeiten 31.12.2024 31.12.2023  +/-
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 88,85 89,10 -0,25 
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 67.173,54 82.982,98 -15.809,44 
Verbindlichkeiten gegenüber der Stadt 800.633,27 1.020.357,60 -219.724,33 
Sonstige Verbindlichkeiten 157.424,93 234.420,31 -76.995,38 
Summe 1.025.320,59 1.337.849,99 -312.529,40 
31.12.2024 31.12.2023  +/-
Rechnungsabgrenzungsposten 27.438.115,56 27.378.528,33 59.587,23

C. Erläuterungen zur Gewinn - und Verlustrechnung  
1. Umsatzerlöse 
 
Die Umsatzerlöse der Städtischen Friedhöfe Neuss betragen insgesamt 3. 836 TEUR. Da-
runter fallen vor allem Bestattungs - und Grabnutzungsgebühren ( 3.304 TEUR), die dem 
Jahr 2024 zuzuordnen sind. Dem hinzuzurechnen sind Auflösungen aus der Gebühren-
rücklage i.  H. v. 224 TEUR (Vorjahr 190 TEUR) und eine Korrekturposition zum Gebüh-
renausgleich künftiger Jahre i. H. v. - 148 TEUR, die gegenüber den zukünftigen Nutzern 
der kostenrechnenden Einrichtung als sonstige Verbindlichkeit ausgewiesen ist (s. a. An-
hang, sonstige Verbindlichkeiten) und daher ertragsmindernd berücksichtigt wurde.  Au-
ßerdem sind hier die Erstattung der Stadt Neuss für den öffentlichen Grünanteil 
(358 TEUR), die Ruherechtsentschädigung (45 TEUR) sowie die Zuschüsse zur Unter-
haltung der Kriegsgräber und Jüdischen Friedhöfe ( 28 TEUR) enthalten. Des Weiteren 
werden hier Erträge aus der Vermietung von  Dienstwohnungen an Mitarbeitende des Be-
triebes (25 TEUR) ausgewiesen.  
 
2. Andere aktivierte Eigenleistungen  
 
Die aktivierten Eigenleistungen ergeben sich aus der selbsterstellten Herrichtung neuer  
Grabfelder . 
 
3. Sonstige betriebliche Erträge  
 
Die sonstigen betrieblichen Erträge beinhalten im Wesentli chen Entschädigungszahlun-
gen (303 TEUR) , davon entfielen 301 TEUR auf das Abholzen der Bäume auf dem Süd-
friedhof durch die Firma Amprion GmbH . Weitere Erträge resultieren aus der Erstattung 
der Überzahlung an Versorgungträgern (31 TEUR) sowie aus der Herabsetzung der Ein-
zelwertbericht igung zu Gebührenforderungen (21 TEUR). 
 
4. Materialaufwand  
 
Die Materialaufwendungen ergeben sich aus den Aufwendungen für Schüttgüter, Ersatz-
teile, Fuhrpark  und Arbeitsgeräte sowie Schmiers toffe, Treibstoffe und Öle von i nsgesamt 
190 TEUR ( Vorjahr 122  TEUR). Außerdem sind bezogene Leistungen i.H.v.  257 TEUR 
2024 2023  +/-
Umsatzerlöse 3.835.842,73 3.612.261,72 223.581,01 
2024 2023  +/-
Andere aktivierte Eigenleistungen 15.844,43 30.701,44 -14.857,01 
2024 2023  +/-
Sonstige betriebliche Erträge 409.818,13 94.121,04 315.697,09 
Materialaufwand 2024 2023  +/-
a) Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe 190.373,25 122.441,40 67.931,85 
b) Aufwendungen für bezogene Leistungen 256.662,22 145.074,55 111.587,67 
Summe 447.035,47 267.515,95 179.519,52

(Vorjahr 145 TEUR) festzustellen. Diese betreffen insbesondere die Unterhaltung der 
Friedhöfe (162 TEUR), davon entfallen (120 TEUR) für die Wiederinstandsetzung des 
Baumbestandes infolge der Baumfällungen auf dem  Südfriedhof . Für die  Kompostierung 
und Entsorgung von Friedhofsabfällen wurden 62 TEUR (Vorjahr 99 TEUR) aufgewendet. 
Um die Verkehrssicherheit auf den Friedhöfen zu gewährleisten, wurden für die Baum-
kontrollen und - pflege durch externe Unternehmen 32 TEUR (Vorjahr 39 TEUR) aufge-
wendet.  
 
5. Personalaufwand  
Im Personalaufwand sind die Personalkosten inkl. Personalnebenkosten der dem Betrieb 
direkt zugeordneten Mitarbeitenden enthalten.   
Die Entwic klung des Personalaufwandes 2024 stellt  sich wie folgt dar:  
 
Durchschnittlich waren im Wirtschaftsjahr 2024 45 Mitarbeitende in der  eigenbetriebsähnl i-
chen Einrichtung  beschäftigt. Davon war en 3 Person en Beamte  und 42 Personen t ariflich 
Beschäftigte (einschließlich  3 Teilzeitkräfte im Bereich der Reinigung der Friedhofsgebäude  
und zwei Auszubildende). Die Entlohnung richtet sich bei den Beamten nach dem Landes-
besoldungsgesetz und bei den tariflich Beschäftigten nach dem TVÖD.   
 
6. Abschreibungen  
 
Die Zusammensetzung der Abschreibungen ist aus dem Anlagenspiegel zu ersehen.  
 
7. Sonstige betriebliche Aufwendungen  
 
Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen beinhalten vor allem die Aufwendungen für 
Heizung, Gas, Wasser und Strom (146 TEUR, Vorjahr 172 TEUR), die Verwaltungskos-
tenumlage (141 TEUR; Vorjahr 127 TEUR), Aufwendungen für KFZ -Reparaturen 
(84 TEUR, Vorjahr 61 TEUR),  Aufwendungen für gemietete o. gepachtete bewegliche 
Vermögensgegenständen (57 TEUR, Vorjahr 71 TEUR), Instandhaltungskosten für Bau-
ten (51 TEUR, 19 TEUR).  Das im Wirtschaftsjahr als Aufwand erfasste Honorar des Ab-
schlussprüfers in Höhe von 18 TEUR inkl. Umsatzsteuer betrifft ausschließlich Abschluss-
prüfungsleistungen.  
Personalaufwand 2024 2023  + /-
Beamtenbezüge 183.081,00 188. 270,43 -5.189,43 
Gehälter 1.739.395,52 1. 665.981,74 73.413,78 
Altersvorsorge 542.805,77 282. 958,40 259.847,37 
Soziale Abgaben 370.055,21 341. 479,66 28.575,55 
Sonstige Personalaufwendungen 21.911,20 21. 522,65 388,55 
Summe 2.857.248,70 2. 500.212,88 357.035,82
2024 2023  +/-
Abschreibungen 248.489,20 242.287,97 6.201,23 
2024 2023  +/-
Sonstige betriebliche Aufwendungen 717.384,17 700.683,09 16.701,08

8. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge  
 
Es handelt sich um Zinserträge aus den im Cashmanagement bei der Stadt Neuss einge-
legten liquiden Mitteln.  
 
9. Zinsen und ähnliche Aufwendungen  
 
Hierunter fallen die an die Stadt Neuss zu zahlenden Zinsen aus dem zwischen der Stadt 
Neuss und dem Betrieb abgeschlossenen Darlehensvertrag im Zusammenhang mit der 
Ausgliederung des Betriebes  aus dem städtischen Haushalt ( 21 TEUR) sowie ein Zins-
aufwand aus der Abzinsung von Pensionsrückstellungen ( 1 TEUR).  
 
11. Sonstige Steuern  
 
In dieser Position sind im Wesentlichen die KFZ -Steuern abgebildet.  
 
D. Sonstige Angaben 
Sonstige finanzielle Verpflichtungen 
Die Stadt Neuss ist Mitglied in der Rheinischen Zusatzversorgungskasse für Gemeinden und 
Gemeindeverbände (RZVK), Köln. Die hierüber versicherten Mitarbeiter der Städtischen 
Friedhöfe Neuss bzw. deren Hinterbliebene erhalten hieraus Versorgungs - und Versic he-
rungsrenten, Sterbegelder sowie Abfindungen. Aufgrund der umlagefinanzierten Ausgestal-
tung der RZVK besteht eine Unterdeckung in Form der Differenz zwischen den von der Ein-
standspflicht erfassten Versorgungsansprüchen und dem anteiligen, auf den Betrieb entfal-
lenden Vermögen der RZVK. Die für eine Rückstellungsberechnung erforderlichen Daten der 
ausgeschiedenen Mitarbeiter liegen allenfalls der RZVK vor und stehen - wie allen Mitglie-
dern der RZVK - dem Betrieb nicht zur Verfügung. Der Umlagesatz beträgt 4,25  % der um-
lagepflichtigen Lohn- und Gehaltssumme. Zusätzlich wird ein Sanierungsgeld von 3,5 % der 
umlagepflichtigen Lohn- und Gehaltssumme erhoben. Die weitere Entwicklung des Umlage-
satzes ist derzeit nicht absehbar. Tendenziell ist aufgrund der demographischen Entwicklung 
von steigenden Umlagesätzen auszugehen. Die Höhe der umlagepflichtigen Entgelte lag in 
2024 bei 1.758 TEUR. 
Weitere gem. § 285 Nr.  3 HGB a ngabepflichtige sonstige finanzielle Verpflichtungen be-
standen nicht.  
  
2024 2023  +/-
Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 62.144,89 53.181,15 8.963,74 
2024 2023  +/-
Zinsen und ähnliche Aufwendungen 22.148,90 30.518,39 -8.369,49 
2024 2023  +/-
Sonstige Steuern 5.115,94 5.136,44 -20,50

Aufsichtsgremium  
Zuständiger Betriebsausschuss für die Städtischen Friedhöfe Neuss ist gem. dem Be-
schluss über die Betriebssatzung der Stadt Neuss für die Städtischen Friedhöfe Neuss 
vom 24. Juni 2005 der Ausschuss für Umwelt, Grünflächen der Stadt Neuss.  Mit Ratsbe-
schluss vom 21.08. 2020, wurde der Betriebsausschuss in „Ausschuss für Umwelt, Grün-
flächen und Klimaschutz“ umbenannt.   
In 2024 führte der Ausschuss 5  Sitzungen durch. Dem Ausschuss gehörten im Wirt-
schaftsjahr folgende Mitglieder an:  
 
Mitglieder Stellvertreter
Klinkicht, Michael (Vorsitzender; kfm. Angestellter) Reith, Jürgen (Pensionär)
Vanderfuhr, Marc (stellv. Vorsitzender; Consultant) Franken-Weyers, Rosemarie (Pharmareferentin)
Ramakers, Bernd (Rentner) Schümann, Sven (Rechtsanwalt)
Prof. Dr. Büchler, Jan-Philipp (Professor) Kaumanns, Thomas (Büroleiter)
Robertz, Dr. Achim (Arzt) Stucke, Axel (Polizeibeamter)
Goldkamp, Natalie (Bankkauffrau) Brand, Margit (Rentnerin)
Linden, Alexander (Engineering Support) Garrelt, Birgit (selbständig)
Ilse, Bernward (kfm. Angestellter) Bis 27.06.2024 Kröhnert, Angelika (Dipl. Verwaltungsw.)
Neu ab 28.06.2024 Dr. -Ing. Römer, Michael (Dozent)
Schuler, Guido (Kaufmann) Roeb, Ralf (Finanzberater)
Nehring, Thorsten (Gärtner) Crefeld, Stefan (Bundesbeamter)
Küsters, Benjamin (selbständig) Köster, Jessica (Bankbetriebswirtin)
Ziege, Michael (Lehrer) Braun, Enrico (Versicherungskaufmann)
Handel, Daniel (Mediengestalter) Dahmen, Dietmar (Einkäufer)
Hohlmann, Gisela (Rentnerin) Karbowiak, Sascha (Referent)
Baude, Nadine (Erzieherin) Holz, Christian (Rentner)
Bis 29.02.2024 Orlob, Uwe (Baufachwirt) Voigt, Ronald (Student)
Neu ab 01.03.2024, Bis 26.09.2024 Zöllner, Armin
Neu ab 27.09.2024 de Hair, Bela
Schwache, Otto (Rentner) Heidenreich, Thomas (Dipl. Mathematiker)
Meier, Lennart (Promotionsstudent, freier Autor, Korrektor) Graefe-Henne, Susanne
Kehl, Annette (Beamtin) Kehl, Roland (Rentner)
Weiß, Bettina (Instructor) Haag, Manfred (Rentner)
Arndt, Ingeborg (Rentnerin) Zander, Dieter (Rechtsanwalt)
Kauff, Judith (Sonderpädagogin) Klinkicht, Tom (Student)
Darteh, Judith (wissenschaftliche Mitarbeiterin) Sperling, Roland (Rechtsanwalt)
Nietsch, Michael (Beamter) Germer, Dietmar (Rentner)
Urbach, Tobias (Rechtsfachwirt) Öz, Bayram (Ingenieur)
beratend: Choudry, Ziad Sarwar (Lagerverwalter) beratend: Yilderim, Ataman (Dipl- Sozialpädagoge)
beratend: Nöhre, Petra beratend: Weyer, Christian
Ersatzvertreter
s.B. Berdel, Natalie
s.B. Conrads, Marlene
s.B. Henke, Anna-Katharina
s.B. Thywissen, Ingo
s.B. Albertz, Jörg
s.B. Kiefer, Dennis
s.B. Rasenberger, Rafael
s.B. Thiel, Katharina
s.B. Schenkel, Tobias
s.B. Weiß, Maximilian

Herr Beigeordneter Dr. Matthias Welpmann wurde gemäß Beschluss des Rates vom 
25. September 2015 mit Wirkung zum 1. Oktober 2015 zum Betriebsleiter bestellt.  
Gesamtbezüge  
Der Betriebsleiter sowie die Mitglieder des Ausschusses für Umwelt,  Grünflächen und 
Klimaschutz  erhalten von den Städtischen Friedhöfen Neuss keinerlei Bezüge.  
Mitarbeiter  
Im Durchschnitt  waren bei den Städti schen Friedhöfen Neuss 3  Beamte und 42 tariflich 
Beschäftigte tätig.  
 
E. Nachtrags-  und Ergänzungsbericht  
Der Rat der Stadt Neuss hat am 27. September 2024 der Umwandlung der eigenbetriebs-
ähnlichen Einrichtung „Städtische Friedhöfe Neuss“ (72) sowie der Abteilungen Stadtgrün 
(19.2) und Service (19.3) des Amtes für Stadtgrün, Umwelt und Klima (19), dem Referat 
„Grünflächenplanung und Landesgartenschau“ (67) sowie der im Sportamt (52) angesie-
delten Baumkontrolle in eine gemeinsame eigenbetriebsähnliche Einrichtung „Stadtgrün 
Neuss“ (67) zum 01.01.2025 zugestimmt.  
 
Über die genannten Bereiche hinweg soll eine enge personelle und technische Zusam-
menarbeit im Sinne einer Matrixorganisation stattfinden, so dass durch die organisatori-
schen Vorteile der betrieblichen Bündelung der vorgenannten Fachthemen auch ein qua-
litativ besseres Arbeitsergebnis zu erwarten ist. Die teilweise neu entstehenden Arbeits-
abläufe werden optimiert mit dem Ziel, hierdurch Synergiepotenziale zu lokalisieren.  
 
Der Betrieb hat wie vorgesehen seine Arbeit aufgenommen und derzeit laufen - neben 
dem Kerngeschäft - insbesondere die Anpassungsprozesse für eine effizientere Aufga-
benerfüllung.  
 
Neuss, den  19. November 2025  
 
Stadt Neuss –  Der Bürgermeister  
Stadtgrün Neuss  
 
 
 
 
Dr. Matthias Welpmann  
Erster Betriebsleiter  
 
Rainer Lessmann  
Betriebsleiter  
Hans-Georg-Strangemann  
Betriebsleiter

Stadtgrün Neuss (bis 31.12.2024 Städtische Friedhöfe Neuss)
Anlagenachweis zum 31. Dezember 2024
Posten des Anlagevermögens
Anfangsstand Zugang Abgang Umbuchungen Stand Anfangsstand Abschrei- Angesammelte Stand Restbuchwerte Restbuchwerte Durchschnitt- Durchschnitt-
01.01.2024 31.12.2024 01.01.2024 bungen Abschreibungen 31.12.2024 am Ende des am Anfang des licher licher
im Wirt- auf die in Spalte 4 Wirtschafts- Wirtschafts- Abschrei- Rest-
schaftsjahr ausgewiesenen jahres jahres bungssatz buchwert
Abgänge 31.12.2024 01.01.2024
€ € € € € € € € € € € % %
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14
Immaterielle Vermögensgegenstände
Entgeltliche erworbene Konzessionen, 
gewerbliche Schutzrechte u.ä. Rechte und 
Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten 465.225,31 0,00 0,00 0,00 465.225,31 102.009,96 12.039,42 0,00 114.049,38 351.175,93 363.215,35 2,59% 75,49%
Summe Immaterielle Vermögensgegenstände 465.225,31 0,00 0,00 0,00 465.225,31 102.009,96 12.039,42 0,00 114.049,38 351.175,93 363.215,35 2,59% 75,49%
Sachanlagen
1. Grundstücke und Bauten 58.964.874,58 113.870,98 0,00 111.300,11 59.190.045,67 6.756.310,57 126.672,53 0,00 6.882.983,10 52.307.062,57 52.208.564,01 0,21% 88,37%
2. Technische Anlagen und Maschinen 1.669.724,69 116.645,45 0,00 0,00 1.786.370,14 1.263.680,18 97.066,93 0,00 1.360.747,11 425.623,03 406.044,51 5,43% 23,83%
3. Andere Anlagen, Betriebs- und
   Geschäftsausstattung 643.903,08 11.758,08 0,00 0,00 655.661,16 547.150,33 12.710,32 0,00 559.860,65 95.800,51 96.752,75 1,94% 14,61%
4. Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 194.512,31 15.138,61 0,00 -111.300,11 98.350,81 0,00 0,00 0,00 0,00 98.350,81 194.512,31 0,00% 100,00%
Summe Sachanlagen 61.473.014,66 257.413,12 0,00 0,00 61.730.427,78 8.567.141,08 236.449,78 0,00 8.803.590,86 52.926.836,92 52.905.873,58 0,38% 85,74%
Summe Anlagevermögen 61.938.239,97 257.413,12 0,00 0,00 62.195.653,09 8.669.151,04 248.489,20 0,00 8.917.640,24 53.278.012,85 53.269.088,93 0,40% 85,66%
Anschaffungs- und Herstellungskosten Abschreibungen Buchwert Kennzahlen

DEE00154611.1.1
BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERS
An die eigenbetriebsähnliche Einrichtung Stadtgrün Neuss (bis 31.12.2024 Städtische Friedhöfe
Neuss), Neuss
Prüfungsurteile
Wir haben den Jahresabschluss der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung Stadtgrün Neuss (bis
31.12.2024 Städtische Friedhöfe Neuss), Neuss, – bestehend aus der Bilanz zum
31. Dezember 2024 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Wirtschaftsjahr vom 1. Januar
bis zum 31. Dezember 2024 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs-
und Bewertungsmethoden – geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der eigenbetriebs-
ähnlichen Einrichtung Stadtgrün Neuss (bis 31.12.2024 Städtische Friedhöfe Neuss) für das Wirt-
schaftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2024 geprüft.
Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
 entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen han-
delsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ord-
nungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Ver-
mögens- und Finanzlage des Betriebes zum 31. Dezember 2024 sowie seiner Ertragslage für
das Wirtschaftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2024 und
 vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Betrie-
bes. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresab-
schluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken
der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen
die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.
Grundlage für die Prüfungsurteile
Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit
§ 317 HGB und § 103 GO NRW unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) fest-
gestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Ver-
antwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt „Verantwortung des Ab-
schlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts“ unseres Bestätigungs-
vermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Betrieb unabhängig in Übereinstimmung
mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sons-
tigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind
der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um
als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss und den Lagebericht
Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den
deutschen handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür,
dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchfüh-
rung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Er-
tragslage des Betriebes vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die in-
ternen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger
Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu er-
möglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen
(d.h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist.
Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die
Fähigkeit des Betriebes zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren
haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unterneh-
menstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf
der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu
bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.
Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der
insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Betriebes vermittelt sowie in allen wesentlichen
DEE00154611.1.1
Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften ent-
spricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind
die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die
sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit
den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende
geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können.
Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts
Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als
Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irr-
tümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Betriebes ver-
mittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prü-
fung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften ent-
spricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie ei-
nen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum
Lagebericht beinhaltet.
Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in

Übereinstimmung mit § 317 HGB und § 103 GO NRW unter Beachtung der vom Institut der Wirt-
schaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung
durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen
können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen,
wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der
Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidun-
gen von Adressaten beeinflussen.
Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grund-
haltung. Darüber hinaus
 identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im Jahresab-
schluss und im Lagebericht aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, planen und
führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungs-
nachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu
dienen. Das Risiko, dass eine aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Dar-
stellung nicht aufgedeckt wird, ist höher als das Risiko, dass eine aus Irrtümern resultierende
wesentliche falsche Darstellung nicht aufgedeckt wird, da dolose Handlungen kollusives Zu-
sammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen
bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.
 erlangen wir ein Verständnis von den für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten inter-
nen Kontrollen und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maß-
nahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den Umständen angemessen sind,
DEE00154611.1.1
jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit der internen Kontrollen des Be-
triebes bzw. dieser Vorkehrungen und Maßnahmen abzugeben.
 beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rech-
nungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern darge-
stellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.
 ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern
angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit so-
wie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im
Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der
Fähigkeit des Betriebes zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls
wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet,
im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebe-
richt aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges
Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der
bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereig-
nisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass der Betrieb seine Unternehmenstä-
tigkeit nicht mehr fortführen kann.
 beurteilen wir Darstellung, Aufbau und Inhalt des Jahresabschlusses insgesamt einschließlich
der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Er-

eignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ord-
nungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Ver-
mögens-, Finanz- und Ertragslage des Betriebes vermittelt.
 beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentspre-
chung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage des Betriebes.
 führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zu-
kunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prü-
fungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von
den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen
die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein ei-
genständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde lie-
genden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass
künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen.
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Um-
fang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich
etwaiger bedeutsamer Mängel in internen Kontrollen, die wir während unserer Prüfung feststel-
len.
Düsseldorf, den 4. Dezember 2025
PricewaterhouseCoopers GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Stephan Schims Tim Jankowski
Wirtschaftsprüfer Wirtschaftsprüfer
DEE00154611.1.1
*#AT#*

Beratungsverlauf (2)

04.02.2026 Ausschuss für Umwelt, Grünflächen und Klimaschutz
TOP 6 Vorberatung
Zur Sitzung
Beschlussfassung

Details

Aktenzeichen
67/0042/2026
Typ
Beratungsunterlage
Datum
03.01.2026
Erstellt
02.01.2026 21:44