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V/0969/2020

Genehmigung von Dringlichkeitsentscheidungen

Vorlagen 06.11.2020

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 11.11.2020, TOP 18

Beschlussvorlage

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Dringlichkeitsentscheidung-D-0130-2020

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Beschlussvorlage

992 Zeichen

V/0969/2020 
V/0969/2020 
 
 
Öffentliche Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
Genehmigung von Dringlichkeitsentscheidungen 
 
 
Beratungsfolge 
 
   11.11.2020 Rat Entscheidung 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
Die Dringlichkeitsentscheidung  
 
Nummer Betreff 
D/0130/2020  Beschaffung von 300 mobilen Luftfiltern zur Gewährleistung einer ausreichenden 
Reduzierung möglicher Virenlasten in Unterrichtsräumen städtischer Schulen  
 
wird gemäß § 60 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen genehmigt. 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
s. Dringlichkeitsentscheidung 
 
 
Begründung: 
 
Die inhaltliche Begründung der Maßnahme sowie ihre Finanzierung ist der als Anlage beigefügten 
Dringlichkeitsentscheidung zu entnehmen. 
 
In Vertretung 
 
 
gez. 
Wolfgang Heuer 
Stadtrat 
 
Anlage: 
Dringlichkeitsentscheidung D/0130/2020 
 
  
Amt für Bürger- und 
Ratsservice 
 
10.11.2020 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in: 
Herr Lembeck 
Telefon: 492-3360 
LembeckA@stadt-
muenster.de

Dringlichkeitsentscheidung-D-0130-2020

5116 Zeichen

Dringlichkeitsentscheidung D/0130/2020 
 
 
 
 
Betreff: 
 
Beschaffung von 300 mobilen Luftfiltern zur Gewährleistung einer ausreichenden Reduzierung möglicher 
Virenlasten in Unterrichtsräumen städtischer Schulen 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
Der Rat beauftragt die Verwaltung, 300 mobile Luftfilter zu beschaffen, mit denen in städtischen Schulen 
die Nutzung von Unterrichtsräumen uneingeschränkt fortgeführt werden kann. 
 
 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Die Beschaffung der mobilen Luftfilter ist wie folgt zu finanzieren: 
 
Teilfinanzplan 
 Nr. Bezeichnung Haush.- 
jahr 
Betrag 
€ 
Produktgruppe 03 01 Leistungen für Schulen   
Investitionsmaßnahme 0090 Beschaffung für Schulen   
Auszahlungen für den Erwerb von beweglichem Anlagevermögen 2020 640.000 
 
Die über den Haushaltsansatz bei der Investitionsmaßnahme 0090 „Beschaffungen für Schulen“ erforder-
lichen Ermächtigungen werden im Wege der flexiblen Haushaltsführung im investiven Budget der Pro-
duktgruppe 03 01 „Leistungen für Schulen“ aufgefangen. 
 
 
 
 
 
 
 
Amt für Schule und 
Weiterbildung 
 
 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in: 
Frau Sieme 
Telefon: 492-4001 
SiemeA@stadt-muenster.de

- 2 - 
 
Begründung: 
 
Die Beschlüsse der Landesregierung und zuständigen Ministerien zu Maßnahmen im Rahmen 
der Eindämmung der Infektionsausbreitung von Covid-19 sehen vor, Schulen geöffnet zu halten 
und den Unterricht im Regelbetrieb und, soweit es möglich ist, als Präsenzunterricht durchzufüh-
ren. 
 
Neben den geltenden Regelungen zur Nutzung von Schulgebäuden, der Verpflichtung zum Tra-
gen einer MNB und weiteren geeigneten Maßnahmen zur Sicherung der Rückverfolgbarkeit aus 
Coronaschutzverordnung und Coronabetreuungsverordnung für die Durchführung des Unter-
richts spielt eine ausreichende Belüftung von Unterrichtsräumen zur Reduzierung der Virenlast in 
der Luft eine wesentliche Rolle. 
 
Das Umweltbundesamt hat Kriterien für die Möglichkeiten einer ausreichenden Belüftung aufge-
stellt. Dazu gehören eine Lüftung der Räume alle 20 Minuten und den nachfolgenden Pausen mit 
weit geöffneten Fenstern als Stoßlüftung oder idealerweise eine Querlüftung bei geöffneten 
Fenstern auf der gegenüberliegenden Flurseite, um einen Komplettaustausch der Raumluft und 
der darin befindlichen Aerosole als mögliche Virenträger zu erreichen. Als unzureichende Lüftung 
erachtet das Umweltbundesamt Fensterflächen, die nicht gänzlich zu öffnen sind, die nur in 
Kippstellung gebracht werden können oder eine Lüftung über Lichtkuppeln.  
 
Sofern die Kriterien einer ausreichenden Lüftung in einzelnen Räumen nicht erfüllt werden kön-
nen, „sind solche Räume aus innenraumhygienischer Sicht nicht für den Unterricht geeignet.“ 
(UBA, „Lüften in Schulen“). 
 
Nach Maßgabe dieser Kriterien haben die städtischen Schulen in einer Abfrage zurückgemeldet, 
dass in rd. 300 Unterrichtsräumen eine ausreichende Belüftung nicht möglich ist. Auf die Nutzung 
dieser Räume kann zur Aufrechterhaltung des Präsenzunterrichtes an Schulen nicht verzichtet 
werden. Daher sind kurzfristig zur Ergänzung der Lüftungsmöglichkeiten geeignete mobile Luftfil-
ter zur Reduzierung einer möglichen Virenlast zu beschaffen. 
 
Die vom Umweltbundesamt geforderte fachliche Bewertung in Bezug auf Volumenstrom und Fil-
terklasse ist entsprechend den Herstellerangaben zu den jeweiligen Produkten durch das Amt für 
Immobilienmanagement durchgeführt worden. Danach ist bei den zu beschaffenden Luftfiltern 
auf die technische Eignung der Geräte, insbesondere hinsichtlich der vom Umweltbundesamt 
benannten Kriterien (Luftdurchsatz und Abscheidegrad) zu achten, um eine deutliche Verbesse-
rung der Raumluft und Reduzierung einer möglichen Virenlast zu erreichen. Die vom Amt für 
Immobilienmanagement geprüften Geräte, die diese Grundparameter erfüllen, liegen über dem 
nach VDI 2081 vorgesehenen maximalen Schalldruckpegel in Klassen- und Seminarräumen. 
Das Gerät der Firma Hengst hat beispielsweise 50 dB (A) bei 900 m³ / h. Bei einer Reduzierung 
des Volumenstroms ist von einer geringeren Geräuschemission auszugehen.  
 
Das Förderprogramm des Bundes von insgesamt 500 Millionen Euro bis 2024 zur coronagerech-
ten Um- und Aufrüstung von raumlufttechnischen (RLT) Anlagen in öffentlichen Gebäuden und 
Versammlungsstätten mit einem Höchstgrenzwert von 100.000 Euro und einem Investitionszu-
schuss von 40 Prozent schließt die Förderung mobiler Luftfilteranlagen explizit aus.  
Eine ergänzende Förderung einschließlich mobiler Luftfilteranlagen durch das Land Nordrhein-
Westfalen ist angekündigt, Förderrichtlinien sind bis dato allerdings nicht bekannt.

- 3 - 
 
 
 
Durch den gravierenden Anstieg der Infektionszahlen auch in Münster und der durch die zuneh-
mende Beschaffung derartiger mobiler Luftfilter auch durch andere Kommunen stetigen Verlän-
gerung der Lieferzeiten ist ein unmittelbares Handeln erforderlich, um unverzüglich eine Vergabe 
möglich zu machen.  
 
 
Münster, 06.11.2020 
 
gez.          gez. 
 
Markus Lewe        Christoph Kattentidt 
Oberbürgermeister       Fraktionssprecher Bündnis 90/Die 
          Grünen/GAL

Beratungsverlauf (1)

11.11.2020 Rat
TOP 18 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Details

Vorlagen-Nr.
V/0969/2020
Typ
Vorlagen
Datum
06.11.2020
Erstellt
06.11.2020 16:56