Mandari Insight

0464/2023

Änderung des Geltungsbereiches des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes mit dem Arbeitstitel: Sicherung der Clubkultur im Bereich Lichtstraße/Grüner Weg in Köln-Ehrenfeld

Beschlussvorlage Ausschuss 16.05.2023

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Nächste Beratung: Stadtentwicklungsausschuss, Sitzung am 31.08.2023, TOP 13.2

Anlage 3 Öffentlichkeitsbeteiligung

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Ansehen

Anlage1 alter Geltungsbereich

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Ansehen

Sachstandsbericht Rat /Ausschuss (1)

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Ansehen

Anlage 6 Beschlusss BV 4 12.06.2023

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Ansehen

Sachstandsbericht Rat /Ausschuss August 2025

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Ansehen

Beschlussvorlage Ausschuss

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Ansehen

Anlage 0 Begründung Dringlichkeit

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Anlage 2 neuer Geltungsbereich

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Anlage 5 Vorab-Auszug Beschlussprotokoll zu 13.2 und ÄA StEA 01.06.2023

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Ansehen

xxxx

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Ansehen

Anlage 4 Auszug BP RP-Beirat_0464_2023

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Ansehen

Anlage 3 Öffentlichkeitsbeteiligung

986 Zeichen

Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung 
Die Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung ist allen Beschlussvorlagen der Verwaltung für Gremien, auf die die 
Leitlinien Öffentlichkeitsbeteiligung Anwendung finden, beizufügen. Kreuzen Sie bitte eine der folgenden drei 
Varianten an und machen Sie entsprechende Angaben dazu. 
 
Eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht vorgeschlagen. 
Warum wird keine Öffentlichkeitsbeteiligung vorgeschlagen? 
- Sonstiges 
Bitte begründen Sie Ihre Entscheidung (Begründung zwingend erforderlich): 
Es handelt sich um ein formelles Bauleitplanverfahren, indem ohnehin eine Öffentlichkeitsbeteiligung 
gesetzlich vorgeschrieben ist. Diese wird aber im späteren Verfahrensverlauf durchgeführt. 
 
 
Kontakt 
OB/2 Referat für Strategische Steuerung 
Büro für Öffentlichkeitsbeteiligung 
Brückenstraße 5-11 
50667 Köln 
Telefon: 0221 – 221 25044 
E-M ail: oeffentlichkeitsbeteiligung@stadt-koeln.de 
Intranetauftritt: Systematische Öffentlichkeitsbeteiligung

Anlage1 alter Geltungsbereich

453 Zeichen

Live Music HallSonic Ballroom
  CBE & YUCA
Barinton
Planwirkungsbereich der Vorlage zur Orientierung vonMitgliedern des Rates, der Ausschüsse und der Bezirksver-tretungen, die wegen Befangenheit an den Beratungen zudiesem Tagesordnungspunkt nicht teilnehmen dürfen.
Anlage 1
Maßstab  1 : 5 000N
alter Geltungsbereich des  Bebauungsplanes Sicherung der Clubkultur im Bereich Lichtstraße/ Grüner Weg in Köln - Ehrenfeld
010050200300 Meter
Stadtplanungsamt

Sachstandsbericht Rat /Ausschuss (1)

797 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
VI/612 
 
 
Vorlagen-Nummer 
0464/2023
Stand: 28.05.2024 
Sachstandsbericht  
Änderung des Geltungsbereiches des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes 
mit dem Arbeitstitel: Sicherung der Clubkultur im Bereich Lichtstraße/Grüner Weg in 
Köln-Ehrenfeld 
Status    in Bearbeitung 
 
    erledigt 
 
 
Aktueller Bearbeitungsstand: 
Geänderter Beschluss vom 01.06.2024, Sitzung des Stadtentwicklungsausschussses 
vom 01.06.2024 zu TOP 13.2 
Aktuell prüft die Verwaltung das auf Grundlage der geänderten Rahmenbedingungen aktuali-
sierte Angebot seitens des Planungsbüros 
Nächste Schritte: 
Einleitung des Vergabeverfahrens, im Anschluss Start der Frühzeitigen Behördenbeteiligung 
(§ 4 Abs. 1 BauGB) 
Der nächste Sachstandsbericht ist geplant für den:  
I. Quartal 2025

Anlage 6 Beschlusss BV 4 12.06.2023

1380 Zeichen

Geschäftsführung  
Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 
Herr Schmitz (02-4) 
Telefon: (0221) 221-94313 
Fax:  (0221) 221-94342 
E-Mail: Andreas.Schmitz2@stadt -
koeln.de 
Datum: 21.06.2023 
Auszug 
aus dem Beschlussprotokoll der 23. Sitzung der Bezirksvertretung 
Ehrenfeld vom 12.06.2023  
öffentlich 
10.10 Änderung des Geltungsbereiches des in Aufstellung befindlichen Be-
bauungsplanes mit dem Arbeitstitel: Sicherung der Clubkultur im Be-
reich Lichtstraße/Grüner Weg in Köln-Ehrenfeld 
0464/2023 
 
Beschluss: 
Die Bezirksvertretung Ehrenfeld schließt sich der Beschlussfassung des Stadtentwick-
lungsausschusses an und empfiehlt, folgenden Beschluss zu fassen: 
 
Der Stadtentwicklungsausschuss  
 
1. beschließt, den Geltungsbereich des am 03.09.2020 gefassten und am 
07.10.2020 im Amtsblatt der Stadt Köln bekannt gemachten Aufstellungsbe-
schlusses des Bebauungsplanes – Arbeitstitel: „Sicherung der Clubkultur im 
Bereich Lichtstraße/Grüner Weg in Köln- Ehrenfeld“ – um das Grundstück 
„ALDI Süd Grüner Weg 2“ zu verkleinern sowie um das Gebiet „Bartholomäus-
Schink-Straße“, vom Bahnhof Ehrenfeld bis einschließlich der Clubs 
„Bumann & Sohn“ und „artheater“ zu erweitern. 
 
2. verzichtet auf nochmalige Vorlage, falls der Ausschuss für Kunst und Kultur 
und die Bezirksvertretung Ehrenfeld ohne Einschränkung zustimmen. 
 
Abstimmungsergebnis: 
 
Einstimmig zugestimmt.

Sachstandsbericht Rat /Ausschuss August 2025

596 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
VI/612 
 
 
Vorlagen-Nummer 
0464/2023
Stand: 27.08.2025 
Sachstandsbericht  
Änderung des Geltungsbereiches des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes 
mit dem Arbeitstitel: Sicherung der Clubkultur im Bereich Lichtstraße/Grüner Weg in 
Köln-Ehrenfeld 
Status    in Bearbeitung 
 
    erledigt 
 
 
Aktueller Bearbeitungsstand: 
Die Änderung des Geltungsbereiches wurde am 23.08.23 im Amtsblatt bekannt gemacht. 
Nächste Schritte: 
Beschluss erledigt. Für weitere Infos s. Session Vorlage 3770/2024. 
Der nächste Sachstandsbericht ist geplant für den:  
Fehlanzeige

Beschlussvorlage Ausschuss

7863 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
VI/612 
 
Vorlagen-Nummer 
 0464/2023 
Freigabedatum 16.05.2023 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Änderung des Geltungsbereiches des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes 
mit dem Arbeitstitel: Sicherung der Clubkultur im Bereich Lichtstraße/Grüner Weg in 
Köln-Ehrenfeld  
Beschlussorgan 
Stadtentwicklungsausschuss 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Stadtentwicklungsausschuss 
 
1. beschließt, den Plangeltungsbereich des am 03.09.2020 gefassten und am 07.10.2020 im 
Amtsblatt der Stadt Köln bekannt gemachten Aufstellungsbeschlusses des Bebauungspla-
nes – Arbeitstitel: „Sicherung der Clubkultur im Bereich Lichtstraße/Grüner Weg in Köln-
Ehrenfeld“ – um das Grundstück „ALDI Süd Grüner Weg 2“ zu verkleinern sowie um das 
Gebiet „Bartholomäus-Schink-Straße“ zu erweitern. 
2. verzichtet auf nochmalige Vorlage, falls der Ausschuss für Kunst und Kultur und die Be-
zirksvertretung Ehrenfeld ohne Einschränkung zustimmen.  
 
 
Rahmenplanungsbeirat Braunsfeld / Müngersdorf / Ehrenfeld 23.05.2023 
Stadtentwicklungsausschuss 01.06.2023 
Ausschuss Kunst und Kultur 06.06.2023 
Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 12.06.2023 
Stadtentwicklungsausschuss 31.08.2023

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung: 
Bebauungsplan zur Sicherung der Clubkultur  
 
Der Stadtentwicklungsausschuss hat am 03.09.2020 den Aufstellungsbeschluss für den Be-
bauungsplan mit dem Arbeitstitel: „Sicherung der Clubkultur im Bereich Lichtstraße/Grüner 
Weg in Köln-Ehrenfeld“ gefasst. Ziel ist die Festsetzung eines Urbanen Gebietes sowie Son-
dergebiete zur Sicherung von Vergnügungsstätten, die Musik und Tanzveranstaltungen anbie-
ten (sogenannten Clubs). Der Aufstellungsbeschluss wurde am 07.10.2020 bekannt gemacht.  
Zum Zeitpunkt des Aufstellungsbeschlusses befanden sich im Geltungsbereich drei Clubs: 
das Sonic Ballroom (Oskar-Jäger-Straße 190), die Live Music Hall (Lichtstraße 30) und das 
Barinton (Grüner Weg 2).  
 
Um die im Plangebiet bestehenden Clubs zu sichern, sollen im Bebauungsplan Sondergebiete 
mit der Zweckbestimmung Club-Nutzung, umgeben von einem gegliederten Urbanen Gebiet 
mit Ausschluss von Wohnen als Schutzzone und daran anschließendem Urbanem Gebiet, 
festgesetzt werden (vgl. Session-Vorlage 2155/2020). Der Stadtentwicklungsausschuss hat in 
seinem Beschluss die Verwaltung ebenfalls beauftragt, zu prüfen, durch welche alternativen 
Festsetzungen nicht nur der Bestand, sondern auch die Möglichkeit der Entwicklung neuer 
Clubs sichergestellt werden kann.  
 
Neue Entwicklungen im Bereich des Bebauungsplanes   
 
Seit dem Aufstellungsbeschluss von 2020 ist es zu Bestandsveränderungen im Geltungsbe-
reich gekommen. Das „Barinton“ wurde zwischenzeitlich geschlossen und in den Räumen be-
findet sich seit 2021 eine Kampfsportschule. Durch die Nutzungsänderung ist die Genehmi-
gung für einen Clubbetrieb erloschen. An diesem Standort wird der in der Aufstellung befindli-
che Bebauungsplan kein Sondergebiet mehr festsetzen können. Es verbleiben für das Plan-
gebiet das ‚Sonic Ballroom‘ und die ‚Live Music Hall‘ als Orte, die durch den aufzustellenden 
Bebauungsplan geschützt werden sollen. 
 
Angrenzend an das Grundstück des ehemaligen Barinton befindet sich am Grünen Weg 2 der 
Lebensmitteleinzelhandelsdiscounter ALDI Süd. Dieser ist im 3. Quartal 2022 mit einem Kon-
zept zur städtebaulichen Neuordnung seines Grundstückes an die Stadtverwaltung herange-
treten. Das Vorhaben sieht im Erdgeschoss eine großflächige Einzelhandelsnutzung, eine 
Kindertagesstätte und ein Café bzw. alternative kulturelle Angebote vor. In den Obergeschos-
sen der fünf geplanten Punkthäuser sollen ca. 100 Wohneinheiten für unterschiedliche Ziel-
gruppen entstehen, z.B. studentisches Wohnen, Seniorenwohnen, betreutes Wohnen, ge-
meinschaftliche Wohnformen, gefördertes und freifinanziertes Wohnen. Der Vorhabenträger 
zeigt sich offen für die Integration weiterer kultureller Elemente (z.B. Proberäume, Kultur-
räume).  
 
Mit der Umsetzung dieses Vorhabens sieht die Verwaltung die Chance auf eine Behebung 
des heutigen städtebaulichen Missstands an dieser Stelle sowie eine ansprechende Nut-
zungsmischung im Zuge der politisch geforderten Innenentwicklung und Nachverdichtung.

3 
Herausnahme des Vorhabengrundstücks aus dem Geltungsbereich  
 
Die nun vorgelegte Planung von ALDI Süd widerspricht der derzeitigen stadtentwicklungspoli-
tischen Zielsetzung, die Ehrenfelder Clubs zu schützen und auch die Möglichkeit der Entwick-
lung neuer Clubstandorte zu prüfen. Denn Clubkultur und Wohnnutzung in direkter Nachbar-
schaft sind vor allem aufgrund immissionsschutzrechtlicher Belange (insb. Lärm) häufig nicht 
vereinbar. Die Verwaltung empfiehlt daher eine Anpassung des Geltungsbereiches des Be-
bauungsplanes zur Sicherung der Clubkultur. Der Geltungsbereich soll mindestens um das im 
Randbereich befindliche Vorhabengrundstück von ALDI Süd verkleinert werden (Grüner Weg 
2). (siehe Anlage 2). Damit kann der mit aktueller Beschlusslage bestehende stadtentwick-
lungspolitische Widerspruch, einerseits die Clubkultur innerhalb des Geltungsbereiches zu 
schützen und andererseits Wohnungsbau am Grünen Weg 2 zu unterstützen, aufgehoben 
werden.  
 
Aufgrund der nicht vorhandenen Entwicklungsperspektiven von neuen Club-Standorten inner-
halb des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes infolge des gerade in den vergangenen 
Jahren hier stattgefundenen Transformationsprozesses erscheint es sinnvoll, den Fokus auf 
die Sicherung der bestehenden Clubs zu richten. Es bleiben für dieses Plangebiet das ‚Sonic 
Ballroom‘ und die ‚Live Music Hall‘ als Bestandseinrichtungen, die durch den aufzustellenden 
Bebauungsplan geschützt werden sollen. Neuansiedlungen von Clubs lassen sich gemäß der 
vorgesehenen Methodik planungsrechtlich nicht sichern, sofern Standorte noch nicht klar defi-
niert wurden. Denn die Sicherung erfolgt über Festsetzung von Sondergebieten mit Zweckbe-
stimmung sowie Schutzzonen, die auf Grundlage von Lärmschutzgutachten festgelegt wer-
den. Aus diesem Grund ist es nicht möglich, heute noch nicht bekannte künftige Neuansied-
lungen planungsrechtlich abzusichern. 
 
Einbezug und Sicherung weiterer Clubstandorte in den Geltungsbereich 
 
Aus Sicht der Verwaltung ist es folgerichtig, die Möglichkeiten zum Schutz vorhandener Club-
standorte auszuschöpfen. Entsprechend soll der Geltungsbereich um die Bahnbögen entlang 
der Bartholomäus-Schink-Straße erweitert werden. Dadurch können auch die beiden Club-
standorte „Club Bahnhof Ehrenfeld“ und „YUCA“ mit einer Sondergebietsausweisung pla-
nungsrechtlich abgesichert werden.  
 
Eine Erweiterung um die Clubstandorte „Artheater“ und „Bumann & Sohn“ wurde aufgrund der 
Systematik des Bebauungsplanes, in dem Schutzzonen um die Clubs festgesetzt werden, in-
nerhalb derer Wohnbebauung nur eingeschränkt möglich ist, ausgeschlossen. Der in Aufstel-
lung befindliche vorhabenbezogene Bebauungsplan „Ehrenfeldgürtel 125 in Köln-Ehrenfeld“ 
wird Sicherungsinstrumente bereitstellen, mit denen die beiden Standorte der angrenzenden 
Clubs gesichert werden können. Hierzu erfolgen derzeit Abstimmungen zwischen Verwaltung, 
Vorhabenträgerin und Clubbetreiber.  
 
Aus Sicht der Verwaltung kann durch das beschriebene Vorgehen sowohl dem Wohnungsbau 
als auch der bestehenden Clubkultur im Rahmen der planungsrechtlichen Möglichkeiten 
Rechnung getragen werden. Mit Herausnahme von ALDI Süd Grüner Weg 2 aus dem Gel-
tungsbereich des Bebauungsplanes kann eine Entwicklung auf dem Grundstück mit u.a. Woh-
nen aus Sicht der Verwaltung nach § 34 BauGB beurteilt werden.  
 
 
Anlagen 
Anlage 1 alter Geltungsbereich 
Anlage 2 angepasster Geltungsbereich

Anlage 0 Begründung Dringlichkeit

1146 Zeichen

/  
Anlage 0 
 
 
Änderung des Geltungsbereiches des in Aufstellung befindlichen 
Bebauungsplanes mit dem Arbeitstitel: Sicherung der Clubkultur im Bereich 
Lichtstraße/Grüner Weg in Köln-Ehrenfeld 
 
Vorlage 0464/2023 
hier: Begründung der Dringlichkeit: 
 
Aufgrund des hohen dezernatsübergreifenden Abstimmungsbedarfs konnte die Vorlage 
für die Sitzung des Rahmenplanungsbeirats Braunsfeld / Müngersdorf / Ehrenfeld am 
23.05.2023 nicht mehr fristgerecht eingereicht werden.  
Die Beratung in eben genannter Sitzung ist notwendig, um die Vorlage noch vor der Som-
merpause in den anderen Ausschüssen und der Bezirksvertretung Ehrenfeld beraten zu 
können.  
Durch die Änderung des Geltungsbereiches kann der mit aktueller Beschlusslage beste-
hende stadtentwicklungspolitische Widerspruch, einerseits die Clubkultur innerhalb des 
Geltungsbereiches zu schützen und andererseits Wohnungsbau am Grünen Weg 2 zu 
unterstützen, aufgehoben werden. Nur so kann eine Entwicklung auf dem Grundstück 
ALDI Süd Grüner Weg 2 erfolgen und die Voraussetzungen für dringenden neuen Woh-
nungsbau (auch öffentlich geförderter Wohnungsbau) geschaffen werden.

Anlage 2 neuer Geltungsbereich

406 Zeichen

Planwirkungsbereich der Vorlage zur Orientierung vonMitgliedern des Rates, der Ausschüsse und der Bezirksver-tretungen, die wegen Befangenheit an den Beratungen zudiesem Tagesordnungspunkt nicht teilnehmen dürfen.
Anlage 2
Maßstab  1 : 5 000N
Stadtplanungsamtangepasster Geltungsbereich des  Bebauungsplanes Sicherung der Clubkultur im Bereich Lichtstraße/ Grüner Weg in Köln - Ehrenfeld
010050200300 Meter

Anlage 5 Vorab-Auszug Beschlussprotokoll zu 13.2 und ÄA StEA 01.06.2023

3621 Zeichen

Geschäftsführung  
Stadtentwicklungsausschuss 
Frau Hill-Schmidt 
Telefon: (0221) 221 32834 
 
E-Mail: louise.hill -schmidt@stadt-koeln.de 
Datum: 02.06.2023 
Vorab-Auszug 
aus dem Beschlussprotokoll der 20. Sitzung des 
Stadtentwicklungsausschusses  vom 01.06.2023  
öffentlich 
13.2 Änderung des Geltungsbereiches des in Aufstellung befindlichen Be-
bauungsplanes mit dem Arbeitstitel: Sicherung der Clubkultur im Be-
reich Lichtstraße/Grüner Weg in Köln-Ehrenfeld 
0464/2023 
13.2.1 Gemeinsamer Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen, 
der CDU-Fraktion und der Fraktion VOLT zu Top 13.2 (0464/2023): Ände-
rung des Geltungsbereiches des in Aufstellung befindlichen Bebau-
ungsplanes mit dem Arbeitstitel: Sicherung der Clubkultur im Bereich 
Lichtstraße/Grüner Weg in Köln-Ehrenfeld 
AN/1185/2023 
 
I Beschluss: 
Der Stadtentwicklungsausschuss 
1. beschließt, den Plangeltungsbereich des am 03.09.2020 gefassten und am 
07.10.2020 im Amtsblatt der Stadt Köln bekannt gemachten Aufstellungsbeschlus-
ses des Bebauungsplanes – Arbeitstitel: „Sicherung der Clubkultur im Bereich 
Lichtstraße/Grüner Weg in Köln-Ehrenfeld“ – um das Grundstück „ALDI Süd Grü-
ner Weg 2“ zu verkleinern sowie um das Gebiet „Bartholomäus-Schink-Straße“ zu 
erweitern. 
2. verzichtet auf nochmalige Vorlage, falls der Ausschuss für Kunst und Kultur und 
die Bezirksvertretung Ehrenfeld ohne Einschränkung zustimmen.  
 
II Mündlicher Änderungs, - bzw. Ergänzungsantrag der SPD-Fraktion:  
 
Beschluss:  
 
Die Beschlussvorlage soll wie folgt ergänzt werden: 
Die Anwendung des kooperativen Baulandmodells, beziehungsweise 30% des geför-
derten Wohnungsbaus sollen über einen städtebaulichen Vertrag gesichert werden.

Abstimmungsergebnis: 
 
Gegen die Stimme der SPD-Fraktion und bei Enthaltung der Fraktion DIE LINKE. 
mehrheitlich abgelehnt. 
 
III Gemeinsamer Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen, der 
CDU-Fraktion und der Fraktion VOLT  
AN/1185/2023 
 
Beschluss: 
 
Der Beschlusstext der Vorlage wird wie folgt geändert (in fett): 
 
Der Stadtentwicklungsausschuss  
1. beschließt, den Geltungsbereich des am 03.09.2020 gefassten und am 
07.10.2020 im Amtsblatt der Stadt Köln bekannt gemachten Aufstellungsbe-
schlusses des Bebauungsplanes – Arbeitstitel: „Sicherung der Clubkultur im 
Bereich Lichtstraße/Grüner Weg in Köln- Ehrenfeld“ – um das Grundstück 
„ALDI Süd Grüner Weg 2“ zu verkleinern sowie um das Gebiet „Bartholomäus-
Schink-Straße“, vom Bahnhof Ehrenfeld bis einschließlich der Clubs 
„Bumann & Sohn“ und „artheater“ zu erweitern. 
2. verzichtet auf nochmalige Vorlage, falls der Ausschuss für Kunst und Kultur 
und die Bezirksvertretung Ehrenfeld ohne Einschränkung zustimmen. 
 
Abstimmungsergebnis:  
Einstimmig zugestimmt.  
 
IV Beschluss über die so geänderte Beschlussvorlage (Änderungen fett)  
 
Der Stadtentwicklungsausschuss  
 
1. beschließt, den Geltungsbereich des am 03.09.2020 gefassten und am 
07.10.2020 im Amtsblatt der Stadt Köln bekannt gemachten Aufstellungsbe-
schlusses des Bebauungsplanes – Arbeitstitel: „Sicherung der Clubkultur im 
Bereich Lichtstraße/Grüner Weg in Köln- Ehrenfeld“ – um das Grundstück 
„ALDI Süd Grüner Weg 2“ zu verkleinern sowie um das Gebiet „Bartholomäus-
Schink-Straße“, vom Bahnhof Ehrenfeld bis einschließlich der Clubs 
„Bumann & Sohn“ und „artheater“ zu erweitern. 
2. verzichtet auf nochmalige Vorlage, falls der Ausschuss für Kunst und Kultur 
und die Bezirksvertretung Ehrenfeld ohne Einschränkung zustimmen. 
 
Abstimmungsergebnis:  
Einstimmig zugestimmt. 
 
Hinweis: Die so geänderte Beschlussfassung ersetzt die Ursprungsvorlage.

xxxx

1764 Zeichen

Geschäftsführung  
Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 
Herr Schmitz (02-4) 
Telefon: (0221) 221-94313 
Fax:  (0221) 221-94342 
E-Mail: Andreas.Schmitz2@stadt -
koeln.de 
Datum: 18.08.2023 
Auszug 
aus dem Beschlussprotokoll der 23. Sitzung der Bezirksvertretung 
Ehrenfeld vom 12.06.2023  
öffentlich 
10.6 Änderung des Bebauungsplanes Nummer 63459/04 mit dem Arbeitstitel 
„Stolberger Straße in Köln-Braunsfeld/-Ehrenfeld, 1. Änderung“  
Anhörung der Bezirksvertretungen Braunsfeld und Ehrenfeld zu den Er-
gebnissen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung,  
Beschluss über die Vorgaben zur Ausarbeitung des Bebauungsplan -
Entwurfes 
0858/2023 
 
I Gemeinsamer Änderungsantrag 
 
Die Osterinsel soll am jetzigen Standort Bestand haben, bis ein einvernehmlicher Al-
ternativstandort gefunden ist. 
 
Abstimmungsergebnis:  
 
Einstimmig zugestimmt. 
 
II Beschluss über die so geänderte Beschlussvorlage (Änderungen fett/ gestrichen) 
 
Die Bezirksvertretung Ehrenfeld empfiehlt dem Stadtentwicklungsausschuss, folgen-
den geänderten Beschluss zu fassen: 
 
Der Stadtentwicklungsausschuss  
 
1. beauftragt die Verwaltung, auf der Grundlage des städtebaulichen Planungskon-
zeptes gemäß Anlage 2 einen Bebauungsplan-Entwurf auszuarbeiten. Die Er-
gebnisse der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Absatz 1 Bauge-
setzbuch (BauGB) sind dabei gemäß der Stellungnahme der Verwaltung (Anlage 
6) zu berücksichtigen; 
2. verzichtet auf nochmalige Vorlage, falls die Bezirksvertretungen ohne Einschrän-
kung zustimmen.

Für die Bauwagensiedlung soll eine Perspektive geschaffen werden.  
 
Die Osterinsel soll am jetzigen Standort Bestand haben, bis ein einvernehmli-
cher Alternativstandort gefunden ist. 
 
Abstimmungsergebnis:  
 
Einstimmig zugestimmt.

Anlage 4 Auszug BP RP-Beirat_0464_2023

1943 Zeichen

Geschäftsführung  
Rahmenplanungsbeirat Braunsfeld 
/ Müngersdorf / Ehrenfeld 
Frau Dr. Sinz 
Telefon: (0221) 221 26391 
E-Mail: Alexandra.Sinz@STADT-
KOELN.DE 
Datum: 25.05.2023 
Auszug 
aus dem Beschlussprotokoll der 12. Sitzung des 
Rahmenplanungsbeirates Braunsfeld / Müngersdorf / Ehrenfeld vom 
23.05.2023 
öffentlich 
6.4 Änderung des Geltungsbereiches des in Aufstellung befindlichen Be-
bauungsplanes mit dem Arbeitstitel: Sicherung der Clubkultur im Be-
reich Lichtstraße/Grüner Weg in Köln-Ehrenfeld 
0464/2023 
Beschluss: 
Der Rahmenplanungsbeirat empfiehlt der Bezirksvertretung Ehrenfeld folgendem Be-
schluss nicht zu folgen: 
 
„Der Stadtentwicklungsausschuss 
 
1. beschließt, den Plangeltungsbereich des am 03.09.2020 gefassten und am 07.10.2020 im 
Amtsblatt der Stadt Köln bekannt gemachten Aufstellungsbeschlusses des Bebauungspla-
nes – Arbeitstitel: „Sicherung der Clubkultur im Bereich Lichtstraße/Grüner Weg in Köln-
Ehrenfeld“ – um das Grundstück „ALDI Süd Grüner Weg 2“ zu verkleinern sowie um das 
Gebiet „Bartholomäus-Schink-Straße“ zu erweitern. 
2. verzichtet auf nochmalige Vorlage, falls der Ausschuss für Kunst und Kultur und die Be-
zirksvertretung Ehrenfeld ohne Einschränkung zustimmen.“ 
 
Abstimmungsergebnis: Ablehnung einstimmig beschlossen. 
 
Begründung: 
Der Rahmenplanungsbeirat empfiehlt der Bezirksvertretung Ehrenfeld der Beschluss-
vorlage nicht zu folgen, weil damit implizit die Vorgehensweise, die ALDI-Bebauung 
für das Areal am Grünen Weg nach § 34 BauGB zu realisieren gebilligt wird. Der Rah-
menplanungsbeirat sieht für das ALDI-Gelände insbesondere Beratungsbedarf hin-
sichtlich: 
a) der Verbindlichkeit der Investoren-Zusagen, 
b) des mit § 34 BauGB verbundenen Dispenses vom kooperativen Bauland-Mo-
dell,

c) der Vergrößerung der Einzelhandelsfläche, die ggf. im Widerspruch zum aktu-
ellen Einzelhandels- und Zentrenkonzept der Stadt steht, 
d) der Dimensionierung der Tiefgarage.

Beratungsverlauf (5)

23.05.2023 Rahmenplanungsbeirat Braunsfeld / Müngersdorf / Ehrenfeld
TOP 6.4 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: abgelehnt (in der Vorberatung)

Zur Sitzung
01.06.2023 Stadtentwicklungsausschuss
TOP 13.2 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

Zur Sitzung
06.06.2023 Ausschuss Kunst und Kultur
TOP 4.3 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
12.06.2023 Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld)
TOP 10.10 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

Zur Sitzung
31.08.2023 Stadtentwicklungsausschuss
TOP 13.2 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
0464/2023
Typ
Beschlussvorlage Ausschuss
Datum
16.05.2023
Erstellt
01.02.2023 15:03