0464/2023
Änderung des Geltungsbereiches des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes mit dem Arbeitstitel: Sicherung der Clubkultur im Bereich Lichtstraße/Grüner Weg in Köln-Ehrenfeld
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Anlage 3 Öffentlichkeitsbeteiligung
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Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung Die Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung ist allen Beschlussvorlagen der Verwaltung für Gremien, auf die die Leitlinien Öffentlichkeitsbeteiligung Anwendung finden, beizufügen. Kreuzen Sie bitte eine der folgenden drei Varianten an und machen Sie entsprechende Angaben dazu. Eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht vorgeschlagen. Warum wird keine Öffentlichkeitsbeteiligung vorgeschlagen? - Sonstiges Bitte begründen Sie Ihre Entscheidung (Begründung zwingend erforderlich): Es handelt sich um ein formelles Bauleitplanverfahren, indem ohnehin eine Öffentlichkeitsbeteiligung gesetzlich vorgeschrieben ist. Diese wird aber im späteren Verfahrensverlauf durchgeführt. Kontakt OB/2 Referat für Strategische Steuerung Büro für Öffentlichkeitsbeteiligung Brückenstraße 5-11 50667 Köln Telefon: 0221 – 221 25044 E-M ail: oeffentlichkeitsbeteiligung@stadt-koeln.de Intranetauftritt: Systematische Öffentlichkeitsbeteiligung
Anlage1 alter Geltungsbereich
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Live Music HallSonic Ballroom CBE & YUCA Barinton Planwirkungsbereich der Vorlage zur Orientierung vonMitgliedern des Rates, der Ausschüsse und der Bezirksver-tretungen, die wegen Befangenheit an den Beratungen zudiesem Tagesordnungspunkt nicht teilnehmen dürfen. Anlage 1 Maßstab 1 : 5 000N alter Geltungsbereich des Bebauungsplanes Sicherung der Clubkultur im Bereich Lichtstraße/ Grüner Weg in Köln - Ehrenfeld 010050200300 Meter Stadtplanungsamt
Sachstandsbericht Rat /Ausschuss (1)
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Dezernat, Dienststelle
VI/612
Vorlagen-Nummer
0464/2023
Stand: 28.05.2024
Sachstandsbericht
Änderung des Geltungsbereiches des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes
mit dem Arbeitstitel: Sicherung der Clubkultur im Bereich Lichtstraße/Grüner Weg in
Köln-Ehrenfeld
Status in Bearbeitung
erledigt
Aktueller Bearbeitungsstand:
Geänderter Beschluss vom 01.06.2024, Sitzung des Stadtentwicklungsausschussses
vom 01.06.2024 zu TOP 13.2
Aktuell prüft die Verwaltung das auf Grundlage der geänderten Rahmenbedingungen aktuali-
sierte Angebot seitens des Planungsbüros
Nächste Schritte:
Einleitung des Vergabeverfahrens, im Anschluss Start der Frühzeitigen Behördenbeteiligung
(§ 4 Abs. 1 BauGB)
Der nächste Sachstandsbericht ist geplant für den:
I. Quartal 2025
Anlage 6 Beschlusss BV 4 12.06.2023
1380 Zeichen
Geschäftsführung Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) Herr Schmitz (02-4) Telefon: (0221) 221-94313 Fax: (0221) 221-94342 E-Mail: Andreas.Schmitz2@stadt - koeln.de Datum: 21.06.2023 Auszug aus dem Beschlussprotokoll der 23. Sitzung der Bezirksvertretung Ehrenfeld vom 12.06.2023 öffentlich 10.10 Änderung des Geltungsbereiches des in Aufstellung befindlichen Be- bauungsplanes mit dem Arbeitstitel: Sicherung der Clubkultur im Be- reich Lichtstraße/Grüner Weg in Köln-Ehrenfeld 0464/2023 Beschluss: Die Bezirksvertretung Ehrenfeld schließt sich der Beschlussfassung des Stadtentwick- lungsausschusses an und empfiehlt, folgenden Beschluss zu fassen: Der Stadtentwicklungsausschuss 1. beschließt, den Geltungsbereich des am 03.09.2020 gefassten und am 07.10.2020 im Amtsblatt der Stadt Köln bekannt gemachten Aufstellungsbe- schlusses des Bebauungsplanes – Arbeitstitel: „Sicherung der Clubkultur im Bereich Lichtstraße/Grüner Weg in Köln- Ehrenfeld“ – um das Grundstück „ALDI Süd Grüner Weg 2“ zu verkleinern sowie um das Gebiet „Bartholomäus- Schink-Straße“, vom Bahnhof Ehrenfeld bis einschließlich der Clubs „Bumann & Sohn“ und „artheater“ zu erweitern. 2. verzichtet auf nochmalige Vorlage, falls der Ausschuss für Kunst und Kultur und die Bezirksvertretung Ehrenfeld ohne Einschränkung zustimmen. Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt.
Sachstandsbericht Rat /Ausschuss August 2025
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Dezernat, Dienststelle
VI/612
Vorlagen-Nummer
0464/2023
Stand: 27.08.2025
Sachstandsbericht
Änderung des Geltungsbereiches des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes
mit dem Arbeitstitel: Sicherung der Clubkultur im Bereich Lichtstraße/Grüner Weg in
Köln-Ehrenfeld
Status in Bearbeitung
erledigt
Aktueller Bearbeitungsstand:
Die Änderung des Geltungsbereiches wurde am 23.08.23 im Amtsblatt bekannt gemacht.
Nächste Schritte:
Beschluss erledigt. Für weitere Infos s. Session Vorlage 3770/2024.
Der nächste Sachstandsbericht ist geplant für den:
Fehlanzeige
Beschlussvorlage Ausschuss
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Dezernat, Dienststelle VI/612 Vorlagen-Nummer 0464/2023 Freigabedatum 16.05.2023 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Änderung des Geltungsbereiches des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes mit dem Arbeitstitel: Sicherung der Clubkultur im Bereich Lichtstraße/Grüner Weg in Köln-Ehrenfeld Beschlussorgan Stadtentwicklungsausschuss Gremium Datum Beschluss: Der Stadtentwicklungsausschuss 1. beschließt, den Plangeltungsbereich des am 03.09.2020 gefassten und am 07.10.2020 im Amtsblatt der Stadt Köln bekannt gemachten Aufstellungsbeschlusses des Bebauungspla- nes – Arbeitstitel: „Sicherung der Clubkultur im Bereich Lichtstraße/Grüner Weg in Köln- Ehrenfeld“ – um das Grundstück „ALDI Süd Grüner Weg 2“ zu verkleinern sowie um das Gebiet „Bartholomäus-Schink-Straße“ zu erweitern. 2. verzichtet auf nochmalige Vorlage, falls der Ausschuss für Kunst und Kultur und die Be- zirksvertretung Ehrenfeld ohne Einschränkung zustimmen. Rahmenplanungsbeirat Braunsfeld / Müngersdorf / Ehrenfeld 23.05.2023 Stadtentwicklungsausschuss 01.06.2023 Ausschuss Kunst und Kultur 06.06.2023 Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 12.06.2023 Stadtentwicklungsausschuss 31.08.2023 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Bebauungsplan zur Sicherung der Clubkultur Der Stadtentwicklungsausschuss hat am 03.09.2020 den Aufstellungsbeschluss für den Be- bauungsplan mit dem Arbeitstitel: „Sicherung der Clubkultur im Bereich Lichtstraße/Grüner Weg in Köln-Ehrenfeld“ gefasst. Ziel ist die Festsetzung eines Urbanen Gebietes sowie Son- dergebiete zur Sicherung von Vergnügungsstätten, die Musik und Tanzveranstaltungen anbie- ten (sogenannten Clubs). Der Aufstellungsbeschluss wurde am 07.10.2020 bekannt gemacht. Zum Zeitpunkt des Aufstellungsbeschlusses befanden sich im Geltungsbereich drei Clubs: das Sonic Ballroom (Oskar-Jäger-Straße 190), die Live Music Hall (Lichtstraße 30) und das Barinton (Grüner Weg 2). Um die im Plangebiet bestehenden Clubs zu sichern, sollen im Bebauungsplan Sondergebiete mit der Zweckbestimmung Club-Nutzung, umgeben von einem gegliederten Urbanen Gebiet mit Ausschluss von Wohnen als Schutzzone und daran anschließendem Urbanem Gebiet, festgesetzt werden (vgl. Session-Vorlage 2155/2020). Der Stadtentwicklungsausschuss hat in seinem Beschluss die Verwaltung ebenfalls beauftragt, zu prüfen, durch welche alternativen Festsetzungen nicht nur der Bestand, sondern auch die Möglichkeit der Entwicklung neuer Clubs sichergestellt werden kann. Neue Entwicklungen im Bereich des Bebauungsplanes Seit dem Aufstellungsbeschluss von 2020 ist es zu Bestandsveränderungen im Geltungsbe- reich gekommen. Das „Barinton“ wurde zwischenzeitlich geschlossen und in den Räumen be- findet sich seit 2021 eine Kampfsportschule. Durch die Nutzungsänderung ist die Genehmi- gung für einen Clubbetrieb erloschen. An diesem Standort wird der in der Aufstellung befindli- che Bebauungsplan kein Sondergebiet mehr festsetzen können. Es verbleiben für das Plan- gebiet das ‚Sonic Ballroom‘ und die ‚Live Music Hall‘ als Orte, die durch den aufzustellenden Bebauungsplan geschützt werden sollen. Angrenzend an das Grundstück des ehemaligen Barinton befindet sich am Grünen Weg 2 der Lebensmitteleinzelhandelsdiscounter ALDI Süd. Dieser ist im 3. Quartal 2022 mit einem Kon- zept zur städtebaulichen Neuordnung seines Grundstückes an die Stadtverwaltung herange- treten. Das Vorhaben sieht im Erdgeschoss eine großflächige Einzelhandelsnutzung, eine Kindertagesstätte und ein Café bzw. alternative kulturelle Angebote vor. In den Obergeschos- sen der fünf geplanten Punkthäuser sollen ca. 100 Wohneinheiten für unterschiedliche Ziel- gruppen entstehen, z.B. studentisches Wohnen, Seniorenwohnen, betreutes Wohnen, ge- meinschaftliche Wohnformen, gefördertes und freifinanziertes Wohnen. Der Vorhabenträger zeigt sich offen für die Integration weiterer kultureller Elemente (z.B. Proberäume, Kultur- räume). Mit der Umsetzung dieses Vorhabens sieht die Verwaltung die Chance auf eine Behebung des heutigen städtebaulichen Missstands an dieser Stelle sowie eine ansprechende Nut- zungsmischung im Zuge der politisch geforderten Innenentwicklung und Nachverdichtung. 3 Herausnahme des Vorhabengrundstücks aus dem Geltungsbereich Die nun vorgelegte Planung von ALDI Süd widerspricht der derzeitigen stadtentwicklungspoli- tischen Zielsetzung, die Ehrenfelder Clubs zu schützen und auch die Möglichkeit der Entwick- lung neuer Clubstandorte zu prüfen. Denn Clubkultur und Wohnnutzung in direkter Nachbar- schaft sind vor allem aufgrund immissionsschutzrechtlicher Belange (insb. Lärm) häufig nicht vereinbar. Die Verwaltung empfiehlt daher eine Anpassung des Geltungsbereiches des Be- bauungsplanes zur Sicherung der Clubkultur. Der Geltungsbereich soll mindestens um das im Randbereich befindliche Vorhabengrundstück von ALDI Süd verkleinert werden (Grüner Weg 2). (siehe Anlage 2). Damit kann der mit aktueller Beschlusslage bestehende stadtentwick- lungspolitische Widerspruch, einerseits die Clubkultur innerhalb des Geltungsbereiches zu schützen und andererseits Wohnungsbau am Grünen Weg 2 zu unterstützen, aufgehoben werden. Aufgrund der nicht vorhandenen Entwicklungsperspektiven von neuen Club-Standorten inner- halb des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes infolge des gerade in den vergangenen Jahren hier stattgefundenen Transformationsprozesses erscheint es sinnvoll, den Fokus auf die Sicherung der bestehenden Clubs zu richten. Es bleiben für dieses Plangebiet das ‚Sonic Ballroom‘ und die ‚Live Music Hall‘ als Bestandseinrichtungen, die durch den aufzustellenden Bebauungsplan geschützt werden sollen. Neuansiedlungen von Clubs lassen sich gemäß der vorgesehenen Methodik planungsrechtlich nicht sichern, sofern Standorte noch nicht klar defi- niert wurden. Denn die Sicherung erfolgt über Festsetzung von Sondergebieten mit Zweckbe- stimmung sowie Schutzzonen, die auf Grundlage von Lärmschutzgutachten festgelegt wer- den. Aus diesem Grund ist es nicht möglich, heute noch nicht bekannte künftige Neuansied- lungen planungsrechtlich abzusichern. Einbezug und Sicherung weiterer Clubstandorte in den Geltungsbereich Aus Sicht der Verwaltung ist es folgerichtig, die Möglichkeiten zum Schutz vorhandener Club- standorte auszuschöpfen. Entsprechend soll der Geltungsbereich um die Bahnbögen entlang der Bartholomäus-Schink-Straße erweitert werden. Dadurch können auch die beiden Club- standorte „Club Bahnhof Ehrenfeld“ und „YUCA“ mit einer Sondergebietsausweisung pla- nungsrechtlich abgesichert werden. Eine Erweiterung um die Clubstandorte „Artheater“ und „Bumann & Sohn“ wurde aufgrund der Systematik des Bebauungsplanes, in dem Schutzzonen um die Clubs festgesetzt werden, in- nerhalb derer Wohnbebauung nur eingeschränkt möglich ist, ausgeschlossen. Der in Aufstel- lung befindliche vorhabenbezogene Bebauungsplan „Ehrenfeldgürtel 125 in Köln-Ehrenfeld“ wird Sicherungsinstrumente bereitstellen, mit denen die beiden Standorte der angrenzenden Clubs gesichert werden können. Hierzu erfolgen derzeit Abstimmungen zwischen Verwaltung, Vorhabenträgerin und Clubbetreiber. Aus Sicht der Verwaltung kann durch das beschriebene Vorgehen sowohl dem Wohnungsbau als auch der bestehenden Clubkultur im Rahmen der planungsrechtlichen Möglichkeiten Rechnung getragen werden. Mit Herausnahme von ALDI Süd Grüner Weg 2 aus dem Gel- tungsbereich des Bebauungsplanes kann eine Entwicklung auf dem Grundstück mit u.a. Woh- nen aus Sicht der Verwaltung nach § 34 BauGB beurteilt werden. Anlagen Anlage 1 alter Geltungsbereich Anlage 2 angepasster Geltungsbereich
Anlage 0 Begründung Dringlichkeit
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/ Anlage 0 Änderung des Geltungsbereiches des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes mit dem Arbeitstitel: Sicherung der Clubkultur im Bereich Lichtstraße/Grüner Weg in Köln-Ehrenfeld Vorlage 0464/2023 hier: Begründung der Dringlichkeit: Aufgrund des hohen dezernatsübergreifenden Abstimmungsbedarfs konnte die Vorlage für die Sitzung des Rahmenplanungsbeirats Braunsfeld / Müngersdorf / Ehrenfeld am 23.05.2023 nicht mehr fristgerecht eingereicht werden. Die Beratung in eben genannter Sitzung ist notwendig, um die Vorlage noch vor der Som- merpause in den anderen Ausschüssen und der Bezirksvertretung Ehrenfeld beraten zu können. Durch die Änderung des Geltungsbereiches kann der mit aktueller Beschlusslage beste- hende stadtentwicklungspolitische Widerspruch, einerseits die Clubkultur innerhalb des Geltungsbereiches zu schützen und andererseits Wohnungsbau am Grünen Weg 2 zu unterstützen, aufgehoben werden. Nur so kann eine Entwicklung auf dem Grundstück ALDI Süd Grüner Weg 2 erfolgen und die Voraussetzungen für dringenden neuen Woh- nungsbau (auch öffentlich geförderter Wohnungsbau) geschaffen werden.
Anlage 2 neuer Geltungsbereich
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Planwirkungsbereich der Vorlage zur Orientierung vonMitgliedern des Rates, der Ausschüsse und der Bezirksver-tretungen, die wegen Befangenheit an den Beratungen zudiesem Tagesordnungspunkt nicht teilnehmen dürfen. Anlage 2 Maßstab 1 : 5 000N Stadtplanungsamtangepasster Geltungsbereich des Bebauungsplanes Sicherung der Clubkultur im Bereich Lichtstraße/ Grüner Weg in Köln - Ehrenfeld 010050200300 Meter
Anlage 5 Vorab-Auszug Beschlussprotokoll zu 13.2 und ÄA StEA 01.06.2023
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Geschäftsführung Stadtentwicklungsausschuss Frau Hill-Schmidt Telefon: (0221) 221 32834 E-Mail: louise.hill -schmidt@stadt-koeln.de Datum: 02.06.2023 Vorab-Auszug aus dem Beschlussprotokoll der 20. Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses vom 01.06.2023 öffentlich 13.2 Änderung des Geltungsbereiches des in Aufstellung befindlichen Be- bauungsplanes mit dem Arbeitstitel: Sicherung der Clubkultur im Be- reich Lichtstraße/Grüner Weg in Köln-Ehrenfeld 0464/2023 13.2.1 Gemeinsamer Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen, der CDU-Fraktion und der Fraktion VOLT zu Top 13.2 (0464/2023): Ände- rung des Geltungsbereiches des in Aufstellung befindlichen Bebau- ungsplanes mit dem Arbeitstitel: Sicherung der Clubkultur im Bereich Lichtstraße/Grüner Weg in Köln-Ehrenfeld AN/1185/2023 I Beschluss: Der Stadtentwicklungsausschuss 1. beschließt, den Plangeltungsbereich des am 03.09.2020 gefassten und am 07.10.2020 im Amtsblatt der Stadt Köln bekannt gemachten Aufstellungsbeschlus- ses des Bebauungsplanes – Arbeitstitel: „Sicherung der Clubkultur im Bereich Lichtstraße/Grüner Weg in Köln-Ehrenfeld“ – um das Grundstück „ALDI Süd Grü- ner Weg 2“ zu verkleinern sowie um das Gebiet „Bartholomäus-Schink-Straße“ zu erweitern. 2. verzichtet auf nochmalige Vorlage, falls der Ausschuss für Kunst und Kultur und die Bezirksvertretung Ehrenfeld ohne Einschränkung zustimmen. II Mündlicher Änderungs, - bzw. Ergänzungsantrag der SPD-Fraktion: Beschluss: Die Beschlussvorlage soll wie folgt ergänzt werden: Die Anwendung des kooperativen Baulandmodells, beziehungsweise 30% des geför- derten Wohnungsbaus sollen über einen städtebaulichen Vertrag gesichert werden. Abstimmungsergebnis: Gegen die Stimme der SPD-Fraktion und bei Enthaltung der Fraktion DIE LINKE. mehrheitlich abgelehnt. III Gemeinsamer Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen, der CDU-Fraktion und der Fraktion VOLT AN/1185/2023 Beschluss: Der Beschlusstext der Vorlage wird wie folgt geändert (in fett): Der Stadtentwicklungsausschuss 1. beschließt, den Geltungsbereich des am 03.09.2020 gefassten und am 07.10.2020 im Amtsblatt der Stadt Köln bekannt gemachten Aufstellungsbe- schlusses des Bebauungsplanes – Arbeitstitel: „Sicherung der Clubkultur im Bereich Lichtstraße/Grüner Weg in Köln- Ehrenfeld“ – um das Grundstück „ALDI Süd Grüner Weg 2“ zu verkleinern sowie um das Gebiet „Bartholomäus- Schink-Straße“, vom Bahnhof Ehrenfeld bis einschließlich der Clubs „Bumann & Sohn“ und „artheater“ zu erweitern. 2. verzichtet auf nochmalige Vorlage, falls der Ausschuss für Kunst und Kultur und die Bezirksvertretung Ehrenfeld ohne Einschränkung zustimmen. Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt. IV Beschluss über die so geänderte Beschlussvorlage (Änderungen fett) Der Stadtentwicklungsausschuss 1. beschließt, den Geltungsbereich des am 03.09.2020 gefassten und am 07.10.2020 im Amtsblatt der Stadt Köln bekannt gemachten Aufstellungsbe- schlusses des Bebauungsplanes – Arbeitstitel: „Sicherung der Clubkultur im Bereich Lichtstraße/Grüner Weg in Köln- Ehrenfeld“ – um das Grundstück „ALDI Süd Grüner Weg 2“ zu verkleinern sowie um das Gebiet „Bartholomäus- Schink-Straße“, vom Bahnhof Ehrenfeld bis einschließlich der Clubs „Bumann & Sohn“ und „artheater“ zu erweitern. 2. verzichtet auf nochmalige Vorlage, falls der Ausschuss für Kunst und Kultur und die Bezirksvertretung Ehrenfeld ohne Einschränkung zustimmen. Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt. Hinweis: Die so geänderte Beschlussfassung ersetzt die Ursprungsvorlage.
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Geschäftsführung Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) Herr Schmitz (02-4) Telefon: (0221) 221-94313 Fax: (0221) 221-94342 E-Mail: Andreas.Schmitz2@stadt - koeln.de Datum: 18.08.2023 Auszug aus dem Beschlussprotokoll der 23. Sitzung der Bezirksvertretung Ehrenfeld vom 12.06.2023 öffentlich 10.6 Änderung des Bebauungsplanes Nummer 63459/04 mit dem Arbeitstitel „Stolberger Straße in Köln-Braunsfeld/-Ehrenfeld, 1. Änderung“ Anhörung der Bezirksvertretungen Braunsfeld und Ehrenfeld zu den Er- gebnissen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung, Beschluss über die Vorgaben zur Ausarbeitung des Bebauungsplan - Entwurfes 0858/2023 I Gemeinsamer Änderungsantrag Die Osterinsel soll am jetzigen Standort Bestand haben, bis ein einvernehmlicher Al- ternativstandort gefunden ist. Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt. II Beschluss über die so geänderte Beschlussvorlage (Änderungen fett/ gestrichen) Die Bezirksvertretung Ehrenfeld empfiehlt dem Stadtentwicklungsausschuss, folgen- den geänderten Beschluss zu fassen: Der Stadtentwicklungsausschuss 1. beauftragt die Verwaltung, auf der Grundlage des städtebaulichen Planungskon- zeptes gemäß Anlage 2 einen Bebauungsplan-Entwurf auszuarbeiten. Die Er- gebnisse der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Absatz 1 Bauge- setzbuch (BauGB) sind dabei gemäß der Stellungnahme der Verwaltung (Anlage 6) zu berücksichtigen; 2. verzichtet auf nochmalige Vorlage, falls die Bezirksvertretungen ohne Einschrän- kung zustimmen. Für die Bauwagensiedlung soll eine Perspektive geschaffen werden. Die Osterinsel soll am jetzigen Standort Bestand haben, bis ein einvernehmli- cher Alternativstandort gefunden ist. Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt.
Anlage 4 Auszug BP RP-Beirat_0464_2023
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Geschäftsführung Rahmenplanungsbeirat Braunsfeld / Müngersdorf / Ehrenfeld Frau Dr. Sinz Telefon: (0221) 221 26391 E-Mail: Alexandra.Sinz@STADT- KOELN.DE Datum: 25.05.2023 Auszug aus dem Beschlussprotokoll der 12. Sitzung des Rahmenplanungsbeirates Braunsfeld / Müngersdorf / Ehrenfeld vom 23.05.2023 öffentlich 6.4 Änderung des Geltungsbereiches des in Aufstellung befindlichen Be- bauungsplanes mit dem Arbeitstitel: Sicherung der Clubkultur im Be- reich Lichtstraße/Grüner Weg in Köln-Ehrenfeld 0464/2023 Beschluss: Der Rahmenplanungsbeirat empfiehlt der Bezirksvertretung Ehrenfeld folgendem Be- schluss nicht zu folgen: „Der Stadtentwicklungsausschuss 1. beschließt, den Plangeltungsbereich des am 03.09.2020 gefassten und am 07.10.2020 im Amtsblatt der Stadt Köln bekannt gemachten Aufstellungsbeschlusses des Bebauungspla- nes – Arbeitstitel: „Sicherung der Clubkultur im Bereich Lichtstraße/Grüner Weg in Köln- Ehrenfeld“ – um das Grundstück „ALDI Süd Grüner Weg 2“ zu verkleinern sowie um das Gebiet „Bartholomäus-Schink-Straße“ zu erweitern. 2. verzichtet auf nochmalige Vorlage, falls der Ausschuss für Kunst und Kultur und die Be- zirksvertretung Ehrenfeld ohne Einschränkung zustimmen.“ Abstimmungsergebnis: Ablehnung einstimmig beschlossen. Begründung: Der Rahmenplanungsbeirat empfiehlt der Bezirksvertretung Ehrenfeld der Beschluss- vorlage nicht zu folgen, weil damit implizit die Vorgehensweise, die ALDI-Bebauung für das Areal am Grünen Weg nach § 34 BauGB zu realisieren gebilligt wird. Der Rah- menplanungsbeirat sieht für das ALDI-Gelände insbesondere Beratungsbedarf hin- sichtlich: a) der Verbindlichkeit der Investoren-Zusagen, b) des mit § 34 BauGB verbundenen Dispenses vom kooperativen Bauland-Mo- dell, c) der Vergrößerung der Einzelhandelsfläche, die ggf. im Widerspruch zum aktu- ellen Einzelhandels- und Zentrenkonzept der Stadt steht, d) der Dimensionierung der Tiefgarage.
Beratungsverlauf (5)
Beschluss: abgelehnt (in der Vorberatung)
Zur SitzungBeschluss: geändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: geändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 0464/2023
- Typ
- Beschlussvorlage Ausschuss
- Datum
- 16.05.2023
- Erstellt
- 01.02.2023 15:03