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AFO/0013/2023

Durchfahrt der Coermühle in die Rieselfelder

Anfrage in der BV Ost 25.08.2023

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung Münster-Ost, Sitzung am 10.04.2025, TOP 7.5

StellungnahmeAmt67

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StellungnahmeAmt67

4144 Zeichen

67.23.0001 16.12.2024 
Frau Kaiser 67 27 
 
 
An die Bezirksvertretung Münster-Ost 
 
über  
Herrn Stadtbaurat Minas 
 
Anfrage der CDU Fraktion der Bezirksvertretung Münster-Ost zur Sperrung der 
Durchfahrt der Coermühle in den Rieselfeldern Münster - AFO/0013/2023 
 
Begründung: 
 
Die CDU Fraktion der Bezirksvertretung Münster-Ost stellte am 18.08.2023 eine Anfrage an 
die Verwaltung zum Erfolg der Maßnahme durch die Sperrung der Durchfahrt der Coermühle 
in den Rieselfeldern Münster. 
 
 
Hintergrund: 
 
Das Durchfahrtsverbot wurde am 26.04.2021 eingerichtet. Am 18.08.2022 hat das Amt für 
Mobilität und Tiefbau in der öffentlichen Sitzung der BV-Ost über die verkehrlichen 
Auswirkungen der eingerichteten Durchfahrtsverbote für den Kfz-Verkehr auf der Coermühle 
berichtet. Dort wurde vom Erfolg der Maßnahme berichtet, ohne dies zu konkretisieren oder 
mit belastbaren Daten zu belegen. 
 
Die in der Anfrage gestellten Fragen werden wie folgt beantwortet: 
 
1. Welche messbare positive Entwicklung ist im Bezug auf den Tierbestand zu erkennen? 
Welche Daten werden zur Feststellung der Entwicklung erhoben? 
 
Anwort: Durch die Biologische Station Rieselfelder Münster wurden weder vor noch nach der 
Einführung der Teilsperrung auf der Coermühle regelmäßigen Daten zur Entwicklung des 
Tierbestands erhoben. Es wurde auch keine Schadensstatistik geführt. Die Daten 
überfahrener Tiere stammen aus Sichtbeobachtungen der Mitarbeitenden. So gibt es unter 
anderem ein jährliches Ringelnattern-Monitoring in dessen Zuge auch überfahrene Tiere 
erfasst werden. Vor der Teilsperrung wurden - vorzugsweise im Sommerhalbjahr - regelmäßig 
tote oder angefahrene Tiere auf der Straße gefunden. Dies betraf vor allem Reptilien 
(Ringelnattern) und Amphibien (Frösche). Dazu kamen etliche Totfunde von Vögeln - häufig 
von Jungvögeln - verschiedener Arten. Seit der Sperrung sind nur noch vereinzelt Totfunde zu 
verzeichnen, die vermutlich auf den verbliebenen Verkehr zurückzuführen sind. 
 
2. Welche messbare positive Entwicklung ist für die Pflanzen und die Gewässer zu 
beobachten? 
 
Antwort: Änderungen an den Pflanzen und Gewässern in dem fraglichen Straßenabschnitt 
wurden weder vor noch nach der Teilsperrung der Coermühle überprüft. Für Pflanzen oder die 
Gewässer eine positive Entwicklung herbeizuführen, war aber auch nicht Anlass der Sperrung. 
Vielmehr ging es bei der Maßnahme um eine allgemeine Beruhigung des Schutzgebietes 
durch die Beschränkung des Kfz-Verkehrs, die nicht nur der Tierwelt zugute kommt, sondern 
auch den Menschen. Von den Besucherinnen und Besuchern der Rieselfelder gibt es eine 
überwiegend positive Resonanz auf die Teilsperrung der Coermühle.

3. Welche Zahlen liegen zur Verlagerung der Verkehrsströme vor und wie hoch ist der 
durch die Sperrung verursachte CO2-Mehrausstoß durch die anfallenden 
Mehrkilometer des KfZ-Verkehrs? 
 
Das Durchfahrtsverbot wurde am 26.04.2021 eingerichtet. Die Ergebnisse dieser Maßnahme 
zeigen Erfolg. Die Kfz-Belastung auf der Straße Coermühle hat spürbar abgenommen und 
konnte trotz der erteilten Ausnahmegenehmigungen für die direkten Anwohnenden in den 
Spitzenstunden um mehr als 90 % reduziert werden. Verdrängte Verkehre können nach 
Stellungnahme des Amtes für Mobilität und Tiefbau grundsätzlich problemlos über das vor-
handene Hauptverkehrsstraßennetz aufgenommen werden. Gleichzeitig wurden Kfz-Verkehre 
in das nachgeordnete Straßennetz, so insbesondere die Straße Coerheide, verdrängt. Die 
Verkehrsbelastung auf der Straße Coerheide in dem Teilabschnitt zwischen Hessenweg und 
Zum Heidehof hat sich seit der Sperrung des Teilabschnitts Coermühle deutlich erhöht (in den 
Spitzenstunden etwa vervierfacht). Die aktuellen Verkehrsmengen auf der Straße Coerheide 
sind im Hinblick auf die bauliche Ausgestaltung und Nutzung der Straße deutlich zu hoch, 
machen jedoch im übergeordneten Straßennetz nur einen sehr geringen Anteil aus (in den 
Spitzenstunden 64 bzw. 82 Kfz/h) (V/0382/2024 – Ergänzende Maßnahmen zur 
Verkehrsregelung im Bereich der Rieselfelder). Ein CO2 Mehrausstoß lässt sich nicht 
bilanzieren. 
 
 
Im Auftrag  
 
 
Driesch

Originalanfrage

1373 Zeichen

AFO/0013/2023

#WIRINMÜNSTER

CDU-Fraktion in der BV-Ost

18.08.02023
Anfrage an die Verwaltung.

Seit gut 2 Jahren (April 2021) ist jetzt die Durchfahrt der Coermühle in den Rieselfeldern
auf 875m untersagt, und damit die Durchfahrt gesperrt.

In der uns zur Sitzung am 25. Mai 2023 zugegangenen Zwischenmitteilung
(AOST/005/2021) wird von einem Erfolg der Maßnahme gesprochen, ohne das zu
konkretisieren und mit belastbaren Daten zu belegen.

An welchen Zielen dieser Erfolg gemessen und festgestellt wird, ist hier leider nicht
erkennbar.

Deshalb haben wir folgende Fragen:

e Welche messbare positive Entwicklung ist in Bezug auf den Tierbestand zu
erkennen? - Welche Daten werden zur Feststellung der Entwicklung erhoben?

e Welche messbare positive Entwicklung ist für die Pflanzen und Gewässer zu
beobachten.-Bitte auch hier die erhobenen Daten zur Feststellung der
Entwicklung mitteilen.

e Welche Zahlen liegen zur Verlagerung der Verkehrsströme vor, und wie hoch ist
der durch die Sperrung verursachte CO2-Mehrausstoß durch die anfallenden
Mehrkilometer des KFZ-Verkehrs?

Die Beantwortung dieser Fragen erwarten wir uns zeitnah, spätestens bis zur Februar-
Sitzung der BV-Ost in 2024.

Für die Fraktion

CDU-Kreisverband Münster e.V.
Mauritzstraße 4-6 - 48143 Münster
Telefon (02 51) 418 42-0
Telefax (02 51) 4 18 4244
post@cdu-muenster.de + www.cdu-muenster.de

Beratungsverlauf (1)

10.04.2025 Bezirksvertretung Münster-Ost
TOP 7.5 Anfrage Entscheidung

Beschluss: Stellungnahme zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Orte (5)

  • Mauritzstraße 4
  • Hessenweg
  • Zum Heidehof
  • Coermühle
  • Coerheide

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Details

Aktenzeichen
AFO/0013/2023
Typ
Anfrage in der BV Ost
Datum
25.08.2023
Erstellt
25.08.2023 13:43