AFO/0013/2023
Durchfahrt der Coermühle in die Rieselfelder
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
StellungnahmeAmt67
4144 Zeichen
67.23.0001 16.12.2024 Frau Kaiser 67 27 An die Bezirksvertretung Münster-Ost über Herrn Stadtbaurat Minas Anfrage der CDU Fraktion der Bezirksvertretung Münster-Ost zur Sperrung der Durchfahrt der Coermühle in den Rieselfeldern Münster - AFO/0013/2023 Begründung: Die CDU Fraktion der Bezirksvertretung Münster-Ost stellte am 18.08.2023 eine Anfrage an die Verwaltung zum Erfolg der Maßnahme durch die Sperrung der Durchfahrt der Coermühle in den Rieselfeldern Münster. Hintergrund: Das Durchfahrtsverbot wurde am 26.04.2021 eingerichtet. Am 18.08.2022 hat das Amt für Mobilität und Tiefbau in der öffentlichen Sitzung der BV-Ost über die verkehrlichen Auswirkungen der eingerichteten Durchfahrtsverbote für den Kfz-Verkehr auf der Coermühle berichtet. Dort wurde vom Erfolg der Maßnahme berichtet, ohne dies zu konkretisieren oder mit belastbaren Daten zu belegen. Die in der Anfrage gestellten Fragen werden wie folgt beantwortet: 1. Welche messbare positive Entwicklung ist im Bezug auf den Tierbestand zu erkennen? Welche Daten werden zur Feststellung der Entwicklung erhoben? Anwort: Durch die Biologische Station Rieselfelder Münster wurden weder vor noch nach der Einführung der Teilsperrung auf der Coermühle regelmäßigen Daten zur Entwicklung des Tierbestands erhoben. Es wurde auch keine Schadensstatistik geführt. Die Daten überfahrener Tiere stammen aus Sichtbeobachtungen der Mitarbeitenden. So gibt es unter anderem ein jährliches Ringelnattern-Monitoring in dessen Zuge auch überfahrene Tiere erfasst werden. Vor der Teilsperrung wurden - vorzugsweise im Sommerhalbjahr - regelmäßig tote oder angefahrene Tiere auf der Straße gefunden. Dies betraf vor allem Reptilien (Ringelnattern) und Amphibien (Frösche). Dazu kamen etliche Totfunde von Vögeln - häufig von Jungvögeln - verschiedener Arten. Seit der Sperrung sind nur noch vereinzelt Totfunde zu verzeichnen, die vermutlich auf den verbliebenen Verkehr zurückzuführen sind. 2. Welche messbare positive Entwicklung ist für die Pflanzen und die Gewässer zu beobachten? Antwort: Änderungen an den Pflanzen und Gewässern in dem fraglichen Straßenabschnitt wurden weder vor noch nach der Teilsperrung der Coermühle überprüft. Für Pflanzen oder die Gewässer eine positive Entwicklung herbeizuführen, war aber auch nicht Anlass der Sperrung. Vielmehr ging es bei der Maßnahme um eine allgemeine Beruhigung des Schutzgebietes durch die Beschränkung des Kfz-Verkehrs, die nicht nur der Tierwelt zugute kommt, sondern auch den Menschen. Von den Besucherinnen und Besuchern der Rieselfelder gibt es eine überwiegend positive Resonanz auf die Teilsperrung der Coermühle. 3. Welche Zahlen liegen zur Verlagerung der Verkehrsströme vor und wie hoch ist der durch die Sperrung verursachte CO2-Mehrausstoß durch die anfallenden Mehrkilometer des KfZ-Verkehrs? Das Durchfahrtsverbot wurde am 26.04.2021 eingerichtet. Die Ergebnisse dieser Maßnahme zeigen Erfolg. Die Kfz-Belastung auf der Straße Coermühle hat spürbar abgenommen und konnte trotz der erteilten Ausnahmegenehmigungen für die direkten Anwohnenden in den Spitzenstunden um mehr als 90 % reduziert werden. Verdrängte Verkehre können nach Stellungnahme des Amtes für Mobilität und Tiefbau grundsätzlich problemlos über das vor- handene Hauptverkehrsstraßennetz aufgenommen werden. Gleichzeitig wurden Kfz-Verkehre in das nachgeordnete Straßennetz, so insbesondere die Straße Coerheide, verdrängt. Die Verkehrsbelastung auf der Straße Coerheide in dem Teilabschnitt zwischen Hessenweg und Zum Heidehof hat sich seit der Sperrung des Teilabschnitts Coermühle deutlich erhöht (in den Spitzenstunden etwa vervierfacht). Die aktuellen Verkehrsmengen auf der Straße Coerheide sind im Hinblick auf die bauliche Ausgestaltung und Nutzung der Straße deutlich zu hoch, machen jedoch im übergeordneten Straßennetz nur einen sehr geringen Anteil aus (in den Spitzenstunden 64 bzw. 82 Kfz/h) (V/0382/2024 – Ergänzende Maßnahmen zur Verkehrsregelung im Bereich der Rieselfelder). Ein CO2 Mehrausstoß lässt sich nicht bilanzieren. Im Auftrag Driesch
Originalanfrage
1373 Zeichen
AFO/0013/2023 #WIRINMÜNSTER CDU-Fraktion in der BV-Ost 18.08.02023 Anfrage an die Verwaltung. Seit gut 2 Jahren (April 2021) ist jetzt die Durchfahrt der Coermühle in den Rieselfeldern auf 875m untersagt, und damit die Durchfahrt gesperrt. In der uns zur Sitzung am 25. Mai 2023 zugegangenen Zwischenmitteilung (AOST/005/2021) wird von einem Erfolg der Maßnahme gesprochen, ohne das zu konkretisieren und mit belastbaren Daten zu belegen. An welchen Zielen dieser Erfolg gemessen und festgestellt wird, ist hier leider nicht erkennbar. Deshalb haben wir folgende Fragen: e Welche messbare positive Entwicklung ist in Bezug auf den Tierbestand zu erkennen? - Welche Daten werden zur Feststellung der Entwicklung erhoben? e Welche messbare positive Entwicklung ist für die Pflanzen und Gewässer zu beobachten.-Bitte auch hier die erhobenen Daten zur Feststellung der Entwicklung mitteilen. e Welche Zahlen liegen zur Verlagerung der Verkehrsströme vor, und wie hoch ist der durch die Sperrung verursachte CO2-Mehrausstoß durch die anfallenden Mehrkilometer des KFZ-Verkehrs? Die Beantwortung dieser Fragen erwarten wir uns zeitnah, spätestens bis zur Februar- Sitzung der BV-Ost in 2024. Für die Fraktion CDU-Kreisverband Münster e.V. Mauritzstraße 4-6 - 48143 Münster Telefon (02 51) 418 42-0 Telefax (02 51) 4 18 4244 post@cdu-muenster.de + www.cdu-muenster.de
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Stellungnahme zur Kenntnis genommen
Zur SitzungOrte (5)
- Mauritzstraße 4
- Hessenweg
- Zum Heidehof
- Coermühle
- Coerheide
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Aktenzeichen
- AFO/0013/2023
- Typ
- Anfrage in der BV Ost
- Datum
- 25.08.2023
- Erstellt
- 25.08.2023 13:43