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1787/2017

Dauerkleingartenanlage Rondorf-Hochkirchen

Beschlussvorlage Bezirksvertretung 09.06.2017

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen), Sitzung am 26.06.2017, TOP 9.1.2

Beschlussvorlage Bezirksvertretung

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Beschlussvorlage Bezirksvertretung

3995 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
VI/67 
 
Vorlagen-Nummer 
 1787/2017 
Freigabedatum 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Dauerkleingartenanlage "Rondorf-Hochkirchen" in Köln-Rondorf 
hier: Errichtung eines Kanalanschlusses 
Beschlussorgan 
Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Die Bezirksvertretung Rodenkirchen beauftragt die Verwaltung mit der Errichtung eines Kanalan-
schlusses in der Kleingartenanlage „Rondorf-Hochkirchen“ in Köln-Rondorf mit Gesamtkosten von rd. 
89.400 EUR. 
 
Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 26.06.2017

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen   89.400 € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja 12.880  80 % 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme        € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2018 
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
c) bilanzielle Abschreibungen   1.788 € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2018 
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten   257,60 € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
 
Begründung: 
Aufgrund der großen Anzahl von Kleingärten im Stadtgebiet wurde in 1991 eine Erhebung über die 
Abwasser- und Fäkalienentsorgung in den einzelnen Gärten durchgeführt. Als Resultat der Erhebung 
wurde ein neues Konzept zur Abwasser- und Fäkalienentsorgung in Zusammenarbeit mit dem Kreis-
verband Köln e. V. erstellt und im Generalpachtvertrag vertraglich gesichert. Wichtiger Bestandteil 
dieses Konzeptes ist der angestrebte Abbau von konventionellen Spültoiletten in einzelnen Kleingär-
ten durch die Errichtung zentraler Toilettenanlagen mit Anschluss an das Kanalnetz. 
Des Weiteren hat der damalige Ausschuss Landschaftspflege und Grünflächen in der Sitzung vom 
15.06.1993 das Konzept zur Abwasser- und Fäkalienentsorgung in den städtischen Kleingartenanla-
gen einstimmig zur Kenntnis genommen. 
In der Dauerkleingartenanlage Rondorf-Hochkirchen e. V., Anlage Rodenkirchener Str. in Köln-
Rondorf mit insgesamt 23 Gärten soll die durch den Verein errichtete Gemeinschaftstoilette an das 
öffentliche Kanalnetz angeschlossen werden, da die vorhandene abflusslose Grube nicht mehr den 
aktuellen technischen und hygienischen Normen entspricht und daher nicht weiter betrieben werden 
kann. Der Kanal dient der Schmutzwasserentsorgung der zentralen Toilettenanlage, die als separates 
Gebäude in der Kleingartenanlage vorhanden ist. 
Zusätzlich verpflichtet sich der Verein, zu der vorhandenen Toilettenanlage (in Form von Arbeits- oder 
Finanzleistungen) einen Entsorgungsanschluss für die Campingtoiletten zu errichten. 
Grundlage zur Beseitigung von Abwasser und Fäkalien ist das Wassergesetz für das Land NRW 
(Landeswassergesetz – LWG) und dem damit verbundenen Verbot einer Versickerung von Abwäs-
sern.  
Die Gesamtkosten belaufen sich für die Erschließung und die technischen Anlagen (Kostenschätzung 
der Gebäudewirtschaft der Stadt Köln) inklusive der bereits freigegebenen Planungsmittel auf aufge-
rundet 89.400 EUR. 
Die Finanzierung ist gesichert im Teilfinanzplan (investiv) Nr. 1301 / Öffentliches Grün, Wald- und

3 
Forstwirtschaft, Erholungsanlagen; Zeile 8 – Auszahlungen für Baumaßnahmen, bei Finanzstelle 
6700-1301-0-8000 / DKA Sanitäranlagen; Hpl. 2016/2017. 
Im Rahmen der Förderung von Dauerkleingärten – hier zentrale Sanitäranlagen mit Anschluss an das 
öffentliche Abwassernetz bzw. Schmutzwassersammelgruben – durch das Ministerium für Umwelt, 
Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen wurde bereits 
ein Förderantrag über 12.880 EUR (voraussichtlich 80 % der förderfähigen Kosten) für die Umset-
zung der Baumaßnahme gestellt. Am 31.03.2017 wurde eine formlose Förderzusage erteilt.

Beratungsverlauf (1)

26.06.2017 Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen)
TOP 9.1.2 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Orte (1)

  • Rodenkirchener Straße

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Details

Aktenzeichen
1787/2017
Typ
Beschlussvorlage Bezirksvertretung
Datum
09.06.2017
Erstellt
03.08.2017 00:27