Mandari Insight

0474/2019

Berichtspflicht gem. § 42 der Geschäftsordnung des Rates und der Bezirksvertretungen

Mitteilung Ausschuss 13.03.2019

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

Nächste Beratung: Liegenschaftsausschuss, Sitzung am 19.03.2019, TOP 1.9

Anlage 2 Wohnbauoffensive Übersicht

· application/pdf

Ansehen

Anlage 1 Sachstandsliste

· application/pdf

Ansehen

Mitteilung Ausschuss

· application/pdf

Ansehen

Anlage 2 Wohnbauoffensive Übersicht

2896 Zeichen

Grundstück 
Wohn- 
einheiten  
insgesamt Bearbeitungsstand (Verhandlungs-)Partner Perspektive 
Pilotprojekte 
Prognose 
Auf dem Acker 12 verkauft Privatinvestor Bebauung/ 2021 
Thuleweg 50 verkauft 
städtische 
Wohnungsbaugesellschaft Bebauung/ 2021 
Swinestraße 250 verkauft 
städtische 
Wohnungsbaugesellschaft Bebauung/ 2021 
Siegburger Straße 60 Vertragsabstimmungen anhängig Privatinvestor Bebauung/ 2023 
Grundstücke der Vorlage Nr. 2698/2016 
Gustav-Heinemann-Ufer 40 letzte Abstimmung mit BImA vor Angebot Privatinvestor Verkauf/ 2019 
Piusstraße / Geleniusstraße 30 Abstimmung Planungskonzept und Einleitung VEP-Verfahren Privatinvestor Planung/ 2020 
Seeadlerweg 90 verkauft, Planung anhängig Genossenschaft / Bestandhalter 
Verkauf/ 2018 
Alpenerstraße 4-6 70 Abstimmung der Konzeptvergabe per Konzeptausschreibung Verkauf/ 2019 
Piusstraße / Vogelsanger Straße 10 Erstandienungsrech t liegt vor; Abstimmungen hinsichtlich der Einleitu ng des 
VEP-Verfahrtens 
EU-Ausschreibung Planung/ 2019 
Mathias-Brüggen-Straße / Ossendorfer Weg 15 Bebauungs konzept liegt vor, Wertermittlung beauftragt, Direktvergabe 
vorgesehen 
städtische 
Wohnungsbaugesellschaft Verkauf/ 2019 
Am Bilderstöckchen 96 Wertaktualisierung anhängig, Ab stimmung Mehrkosten Bebauung / ehem. 
Deponie 
städtische 
Wohnungsbaugesellschaft Verkauf/ 2019 
Merianstraße / Volkhovener Weg 15 Vermarktung zurückg estellt, da vorübergehend Ateliercontainer geplant zurückgestellt 
Merianstraße / Fühlinger Weg 20 B-Plan - Änderung (Spielplatz festgesetzt) erforderlich Konzeptvergabe vorgesehen Planung/ 2021 
Quettinghofstraße 30 Bebauungsplanaufstellung beauftragt Konzeptvergabe Planung/ 2021 
Wesselinger Weg 15 fehlende Infrastruktur, neue Verhandlungen erforderlich Planung/ 2022 
Lützerathstraße 141a 9 Verhandlungen gescheitert, neu e Vergabemöglichkeiten werden gerüft Direktvergabe a n Privatinvestor Planung/ 2019 
Zusätzliche Flächen 
Siegburger Straße / Poller Damm 90 Verkaufsvorlage Nr . 4025/2018 im LA am 05.01.2019 städtische  
Wohnungsbaugesellschaft 
Verkauf/ 2019 
Ossendorfer Weg / Johann-Thomer-Straße 40 Konzeptausschreibung in Vorbereitung Konzeptausschreibung Planung/ 2020 
Giesdorfer Allee 40 Planungskonzepte liegen vor, weitere Abstimmungen  mit 61 u.a. städtische 
Wohnungsbaugesellschaft Planung/ 2020 
Berliner Straße / Im Weidenbruch 29 verkauft, öfftl. geförderter Wohnungsbau, Integration von Geflüchteten Privatinvestor Verkauf/ 2018 
Identifizierte Potentialflächen 
Rixdorfer Straße planungsbedürftig ,Grundlagensammlung für eine Wohnbebauung mit Kita Planung/ 2020 
Aachener Straße 443 9 Kaufantrag liegt vor; Erstandie nungsrecht wird LA vorgeschlagen Direktvergabe an Privatinvestor Planung/ 2019 
Eschenbachstraße Bodenuntersuchungen eingeleitet, ehem. Deponie Planung/ 2020 
1020 
Legende 
konkrete Gespräche / Verhandlungen 
Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen 
1

Anlage 1 Sachstandsliste

35368 Zeichen

Anlage 1 zu Vorlage Nr. 0474/2019 
Gremium: Rat 
Sitzungsdatum: 10.09.2015 
Vorlagenummer: 1725/2015 
Federführung: III/23/230/1 
Status: in Bearbeitung 
 
Betreff: -Revitalisierung der Innenstadt von Porz  
 
 
Beschluss: 
 
Der Rat beauftragt die Verwaltung folgende grundsätzliche Beschlüsse umzusetzen: 
1. Die Realisierung wird auf der Grundlage der Variante B1 aus der 
Machbarkeitsstudie zur „Revitalisierung der Innenstadt von Porz vom 
11.02.2015“ vorbereitet (Abriss der Bestandsimmobilie zur städtebaulichen 
Neuordnung mit Einzelhandel und Wohnungen; es entsteht ein hoher Anteil an 
innerstädtischem Wohnraum). 
2. Die Verkaufsverhandlungen sollen mit der städtischen Tochtergesellschaft 
moderne stadt - Gesellschaft zur Förderung des Städtebaus und der 
Gemeindeentwicklung mbH – geführt werden, mit dem Ziel einen Direktverkauf 
umzusetzen. Dabei soll der Kaufpreis durch den Gutachterausschuss für 
Grundstückswerte in der Stadt Köln ermittelt werden. Die Kosten der 
Freistellung sollen dabei als Minderung des Kaufpreises teilweise oder ganz 
berücksichtigt werden. 
3. Die Verwaltung wird mit der Kath. Kirchengemeinde St. Joseph und dem 
Central Reisebüro Schmidt Verhandlungen über den Erwerb des Dechant 
Scheben Hauses bzw. des Reisebüros (Friedrich-Ebert-Platz 27) führen. 
Die Grundstücksgeschäfte bedürfen jeweils eines gesonderten Ratsbeschlusses. 
Sachstand: 
Aktuell sind folgende grundstücksbezogenen und stadtplanerische Themen: 
 
 Ziel ist es, die bestehende Hertie-Immobilie niederzulegen und den Friedrich -
Ebert-Platz einer neuen Bebauung zuzuführen. Hierbei sollen drei Baufelder 
entstehen, die eine Handelsnutzung kombiniert mit einer Wohnnutzung 
aufweisen. Es sollen insgesamt ca. 130 Wohneinheiten und ca. 5.400 m² 
Bruttogeschossfläche für Gewerbe verteilt auf die Häuser 1,2 und 3 entstehen. 
Ferner ist eine Nutzung für kirchliche Belange vorgesehen.  
 
 Ergänzend wurde ein Integriertes Handlungskonzept (IHK) durch NRW.URBAN 
für Porz Mitte erstellt, um den erweiterten Zentrumsbereich zwischen 
Bahntrasse und Rheinufer aufzuwerten. Hierzu wurde eine umfangreiche 
Bürgerbeteiligung durchgeführt. Ziel ist es, auf Grundlage von 
Maßnahmenvorschlägen (z.B. Brücken- und Tunnelaufwertungsprogramm)

Anlage 1 zu Vorlage Nr. 0474/2019 
Städtebaufördermittel zu akquirieren. Als steuerndes Instrument wurde hierfür 
der Beirat Porz-Mitte gegründet. Das Konzept wurde in 09/2018 vom Rat 
beschlossen. 
 Die vorbereitenden grundstücksbezogenen Arbeiten (Erwerb und Umsiedlung 
des Reisebüros) sowie der Erwerb des Schlauchhauses (Josefstraße 7) 
konnten vollzogen werden. 
 Das ehemalige Hertie-Gebäude wurde zwischenzeitlich abgerissen und die 
Baugrube für die geplante Neubebauung vorbereitet. Die Baugenehmigung für 
das Haus 1 mit Verteilerbauwerk wurde in 12/2018 erteilt. 
 Die Verhandlungen zum Erwerb des Dechant-Scheben-Hauses konnten 
zwischenzeitlich ebenfalls abgeschlossen werden. Der Vertrag wurde in 
11/2018 beurkundet.  
Bebauungsplan-Verfahren: 
 Nächster Schritt war die Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher 
Belange gemäß § 4 Absatz 2 BauGB (Baugesetzbuch) im 1. Quartal 2018. 
 Im Zuge der Offenlegung gemäß § 3 Absatz 2 BauGB (Baugesetzbuch) kann 
Planungsreife im Sinne von § 33 BauGB (Baugesetzbuch) erzielt werden. Diese 
Rechtsgrundlage diente als genehmigungsfähige Basis für die 
Bauantragsstellungen. Der Satzungsbeschluss über den Bebauungsplan 
erfolgte in 11/2018 inkl. dem Abschluss des städtebaulichen Vertrages.

Anlage 1 zu Vorlage Nr. 0474/2019 
Gremium: Rat 
Sitzungsdatum: 28.06.2016 
Vorlagenummer: 1410/2016 
Federführung: III/23/230/4 
Status: in Bearbeitung 
 
 
Betreff: Ehemaliges Ratsschiff der Stadt Köln "MS Stadt Köln" 
 
 
Beschluss: 
Ziffer 1 und 2 des Beschlussvorschlages werden zurückgestellt. 
3. Der Rat beauftragt die Verwaltung nach Alternativen zu suchen, die den Erhalt der 
MS Stadt Köln für die Stadt ohne Inanspruchnahme von städtischen Mitteln über die 
Kulturfördermittel aus 2015 in Höhe von 500.000 € hinaus ermöglichen. Der Rat 
beauftragt die Verwaltung, hierzu ein öffentliches Interessenbekundungsverfahren in 
die Wege zu leiten. 
Die Verwaltung legt dem Liegenschaftsausschuss in der kommenden Sitzung dar, 
welche konkreten Fördermöglichkeiten seitens der NRW-Stiftung aus dem 
Denkmalschutz-Sonderprogramm VI der Bundesbeauftragten für Kultur und Medi en 
(BKM DS VI) bestehen und welche weiteren Fördermöglichkeiten sich eröffnen. Die 
Verwaltung wird gebeten, mit dem Förderverein Gespräche zu führen, um seine realen 
Handlungsmöglichkeiten zu ermitteln. Die Verwaltung berichtet im nächsten 
Liegenschaftsausschuss über den Gesprächsverlauf 
. 
Sachstand: 
Der Besitzübergang der MS Stadt Köln an den Förderverein „Freunde und Förderer 
des Historischen Ratsschiffes MS Stadt Köln e.V.“ ist mit Vertrag vom 10.08.2018 
erfolgt, wodurch alle Rechte und Pflichten an den Verein übergegangen sind. 
 
Der Verein hat finanzielle Mittel i. H. v. 700.000 € nachgewiesen. Somit ist die 
vereinbarte Voraussetzung für die Auszahlung der städtischen Fördermittel i. H. v. 
500.000 € erfüllt, diese erfolgte am 14.12.2018. Die eingeworbenen Fördergelder 
stammen von der Bezirksregierung Köln, der Deutschen Stiftung Denkmalschutz 
(DSD), der NRW-Stiftung und aus Eigenmitteln des Vereins.  
 
Aktuell liegt das Ratsschiff im Niehler Hafen. Die für die substanzielle Erhaltung 
dringend benötigte Rumpfsanierung beginnt ab April 2019 durch die nach europaweiter 
Ausschreibung beauftragte Kölner Schiffswerft Deutz (KSD) im Mülheimer Hafen. 
 
Zur Finanzierung der weiteren Sanierungsarbeiten stehen Gelder derselben 
Fördergeber in Aussicht.

Anlage 1 zu Vorlage Nr. 0474/2019 
Gremium: Rat 
Sitzungsdatum: 28.06.2016 
Vorlagenummer: 0982/2016 
Federführung: III/23/230/4 
Status: in Bearbeitung 
 
 
Betreff: Städtische Liegenschaft Neusser Wall 33 "Fort X", 50670 Köln  
hier: Weiterplanungsbeschluss zur Dach- und Fassadensanierung  
 
 
 
Beschluss: 
 
1. Der Rat genehmigt die Kostenschätzung für die Sanierungsmaßnahmen und 
beauftragt die Verwaltung mit der Entwurfsplanung inkl. Kostenberechnung. Nach den 
Ergebnissen der Leistungsphasen 1 und 2 mit Grundlagenermittlung, 
Vorentwurfsplanung und einer Kostenschätzung entstehen für diese Sanierung 
voraussichtlich Baukosten in Höhe von ca. 3,2 Mio. € inklusive Mwst. und Honorare.  
 
Die Entwurfsplanung inklusive der Erstellung einer Kostenberechnung 
(Leistungsphase 3 der HOAI) wird voraussichtlich Kosten in Höhe von ca. 60.000 € 
verursachen.  
 
Die Finanzierung der Kosten der Entwurfsplanung erfolgt aus dem 
Bauunterhaltungsetat. Die konsumtiven Auszahlungsermächtigungen sind im Hpl. – 
Entwurf 2016/2017 im Teilergebnisplan 0108 –Zentrale Liegenschaftsangelegenheiten- 
in Teilplanzeile 13 –Aufwendungen für Sach- und Dienstleitungen- zu Veranschlagung 
vorgesehen. 
 
Eine erneute Beschlussvorlage zur Genehmigung der Vergabe und des 
Baubeschlusses wird nach Abschluss der Leistungsphase 3 auf Basis der dann 
vorliegenden Kostenberechnung vorgelegt. 
 
Die Finanzierung der Baumaßnahme erfolgt dann aus im Hpl.-Entwurf 2016/2017 zur 
Veranschlagung vorgesehenen Mitteln im Teilergebnisplan 0108 –Zentrale 
Liegenschaftsangelegenheiten- und im Teilfinanzplan 0108 –Zentrale 
Liegenschaftsangelegenheiten-. 
 
Die Verwaltung wird beauftragt bis zur Vorlage des Baubeschlusses mitzuteilen, wer 
die jetzigen Nutzer sind, wie das Raumprogramm nach Sanierung des linken Flügels 
aussieht und wem diese Räume über welches Verfahren nach Sanierung angeboten 
werden.

Anlage 1 zu Vorlage Nr. 0474/2019 
Sachstand: 
 
Die derz eit nutzbaren Räumlichkeiten sind an Kölner Vereine  wie z. B. die Kölner 
Ratsbläser, die Fidele Kölsche, die Sozialistische Jugend Deutschlands „Die Falken“, 
die Tanzgruppe „De Höppemötzjer“, zwei Pfadfinder gruppen vermietet. Darüber hinaus 
werden im  Zusammenhang mit der Pflege des Rosengar tens einige Räume im Fort 
vom Amt für Landschaftspflege und Grünflächen genutzt. 
 
 
Für die geplante Sanierungsmaßnahme Dach, Fenster, Türen und Fassade wurde von 
dem beauftragten Planungsbüro eine Kostenberechnung erstellt.  
 
Das Rechnungsprüfungsamt hat am 15.08.2018 die grundsätzliche Zustimmung zur 
Fortführung der Maßnahme erteilt und gleichzeitig darauf hingewiesen, dass zur 
Kostenminimierung alle erforderlichen Informationen und Prüfungen für die Planung 
vor Sanierungsbeginn bekannt und abgeschlossen sein sollten.  
 
Die Gebäudewirtschaft ist derzeit mit diesen Vorplanungen und der Zusammenstellung 
der Prüfungsergebnisse betraut. 
 
Bei der Zusammenstellung und der Klärung der Dachentwässerung wurde festgestellt, 
dass der Abwasserkanal sanierungsbedürftig ist. Darüber hinaus muss die gesamte 
Sanitärinstallation sowie die Elektroanlage im Innen - und Außenbereich des Objekts 
erneuert werden. 
 
Die Verwaltung plant, Anfang 2019 die Ratsvorlage für den Baubeschluss vorzulegen, 
damit spätestens im Frühjahr 2020 mit den geplanten Maßnahmen begonnen werden 
kann.  
 
Die im Weiteren erforderlichen Instandsetzungsarbeiten wie Kanalsanierung, 
Erneuerung der Elektrik sowie Trocknung nebst Instandsetzung der Innenräume sollen 
dann in einem 2. Bauabschnitt erfolgen. 
 
Die für den ersten Bauabschnitt geplante Sanierung der Gebäudehülle (Dach, 
Fenstern und Fassade) reicht nicht aus, um die dauerhafte Nutzung und Erhalt des 
Objektes sicherzustellen.

Anlage 1 zu Vorlage Nr. 0474/2019 
Gremium: Liegenschaftsausschuss 
Sitzungsdatum: 21.04.2016 
Vorlagenummer: 0970/2016 
Federführung: III/23/230/4 
Status: in Bearbeitung 
 
Betreff: Kanalisation des Geländes Bonner Straße 126, ehem. Güterbahnhof 
Bonntor - Aurelis-Gelände  
 
Beschluss: 
1. Der Liegenschaftsausschuss stellt den grundsätzlichen Bedarf für die Sanierung 
des Kanalnetzes (Schadensklasse 2-3) auf dem sog. Aurelis-Gelände, Bonner 
Straße 126, 50968 Köln, mit Kosten von 217.000,00 € (netto) fest. In diesem 
Betrag sind bereits Honorarkosten enthalten. Hiervon entfallen anteilige Kosten 
von ca. 80.500,00 € (netto) auf die städtischen Aufbauten und ca. 136.500,00 € 
(netto) auf die mietereigenen Aufbauten. Unter Hinzurechnung der derzeit gültigen 
Mehrwertsteuer von 19% wird von einem Gesamtbetrag von ca. 258.000,00 € 
(brutto) ausgegangen, wovon die Stadt Köln ca. 96.000,00 € (brutto) zu tragen hat. 
2. Der Liegenschaftsausschuss beauftragt die Verwaltung, die Kanalsanierung für die 
Anschlüsse der Gebäude im städtischen Eigentum entsprechend den städtischen 
Vergaberichtlinien auszuschreiben und verzichtet auf die Erteilung eines 
Vergabevorbehaltes. Nach Submission wird die Verwaltung ermächtigt, die 
ausgeschriebenen Arbeiten unmittelbar zu beauftragen. Er beauftragt gleichzeitig 
die Verwaltung, in den Fällen, in denen die Mieter Eigentümer der Aufbauten sind, 
diese zur Sanierung ihrer Hausanschlussleitungen und der Grundleitungen auf 
eigene Kosten aufzufordern. Zur Umsetzung dieser Verpflichtung wird den Mietern 
eine Frist bis zum 30.09.2016 eingeräumt. 
3. Die Finanzierung erfolgt aus einer im Jahresabschluss gebildeten Rückstellung in 
Höhe von 350.000 €. Auch unter den einschränkenden Bedingungen der 
vorläufigen Haushaltsführung gem. § 82 GONW ist die Durchführung der 
angezeigten Baumaßnahme sachlich und zeitlich unabweisbar. 
. 
Sachstand: 
Die an den nicht im Eigentum der Stadt Köln befindlichen Aufbauten, bei denen 
Mängel an den Grundleitungen festgestellt wurden, müssen von den Mietern 
(Eigentümer der Aufbauten) durchgeführt werden bzw. sind nach weiterer Prüfung und 
Rücksprache mit dem Amt für Umwelt und Verbraucherschutz nicht mehr erforderlich.  
 
Die vom Liegenschaftsamt noch auszuführenden Sanierungsarbeiten an den Grund-
Hausanschlussleitungen haben sich erheblich reduziert. Es wird derzeit noch von 
Kosten für die Sanierung der Grund-Hausanschlussleitungen in Höhe von 50.000,00 € 
(gerundet) ausgegangen. 
 
Die Beauftragung der Arbeiten ist für 1. Hj. 2019 vorgesehen.

Anlage 1 zu Vorlage Nr. 0474/2019 
Gremium: LA 
Sitzungsdatum: 13.03.2018 
Vorlagenummer: 3468/2017 
Federführung: 230/1 
Status: in Bearbeitung 
 
Betreff: Ulrich-Haberland-Haus in Köln -Stammheim / Ideen- und  
Investorenwettbewerb 
3468/2017 
 
 
Beschluss: 
Der Liegenschaftsausschuss beschließt die Durchführung eines zweistufigen 
Vergabeverfahrens zur Revitalisierung des Ulrich-Haberland-Hauses in Köln-
Stammheim für eine sozial- oder kulturwirtschaftliche Nutzung (Anlage 1). 
 
Erste Stufe:             Interessenbekundungen in Form von Grobkonzepten 
 
Zweite Stufe:  Preisangebot, Konzept und Architektur 
 
Grundstück:   Am Stammheimer Schlosspark, Gemarkung Stammheim-Flittard,  
    Flur 42, Flurstück 337 
 
Größe:   10.225 m² 
 
Bodenrichtwert:  150 Euro/m², insgesamt: 1.533.750 Euro 
    (Bewertung vom 26.10.2017) 
 
Sachstand: 
In der ersten Stufe wurden insgesamt vier Grobkonzepte eingereicht. Inzwischen 
wurde eine Bewerbung zurückgezogen. Die verbliebenen drei beinhalten jeweils eine 
Kombination unterschiedlicher Nutzungen. Hierbei reicht die Bandbreite von 
Altentagesstätte und Tagungs- bzw. Seminarhotel bis zum soziokulturellen 
Tagungszentrum mit Gastronomie, Mutter-Kind Café, Alten- und Jugendtreff, 
Werkstätten, Ateliers und Proberäumen. 
 
Die Verwaltung prüft die Konzepte derzeit auf i hre Machbarkeit und rechtliche 
Zulässigkeit und wird dem Liegenschaftsausschuss die einzelnen Konzepte sowie das 
Ergebnis der vorgenannten Prüfung vorlegen.  
 
Der Ausschuss soll dann entscheiden, welcher bzw. welche Interessenten aufgefordert 
werden sollen, ein detailliertes Konzept inklusive Wirtschaftlichkeitsberechnung und 
Preisangebot vorzulegen.

Anlage 1 zu Vorlage Nr. 0474/2019 
Gremium: LA 
Sitzungsdatum: 04.07.2017 
Vorlagenummer: 1807/2017 
Federführung: 230/4 
Status: in Bearbeitung 
 
 
Betreff: Vergabe- und Baubeschluss Tiefgarage Kaiser-Wilhelm-Ring - Erneuerung 
der Brandschutztüren 
1807/2017 
 
 
 
Beschluss: 
Der Liegenschaftsausschuss stellt den Bedarf für die Erneuerung der 
Brandschutztüren in der städtischen Tiefgarage Kaiser-Wilhelm-Ring in Höhe der vom 
Rechnungsprüfungsamt geprüften Kosten (134.839,00 € netto) fest. 
 
Der Liegenschaftsausschuss beauftragt die Verwaltung, die Erneuerung der 
Brandschutztüren entsprechend den städtischen Vergaberichtlinien auszuschreiben 
und verzichtet auf die Erteilung eines Vergabevorbehaltes. Nach Submission wird die 
Verwaltung ermächtigt, die ausgeschriebenen Brandschutztüren unmittelbar zu 
beauftragen. 
 
Die Finanzierung erfolgt aus dem Bauunterhaltungsetat. Die erforderlichen Mittel 
stehen für das Haushaltsjahr 2017 im Teilergebnisplan 0108 – Zentrale 
Liegenschaftsangelegenheiten – in der Teilplanzeile 13 – Aufwendungen für Sach- und 
Dienstleistungen – zur Verfügung. 
 
Sachstand: 
Das seinerzeit erstellte Leistungsverzeichnis zur Neubeschaffung der 
Brandschutztüren musste nochmals überarbeitet werden, sodass die Durchführung 
des erforderlichen Vergabeverfahrens erst im Herbst 2018 stattgefunden hat. Nach 
erfolgter Submission der eingereichten Angebote wurde zwischenzeitlich eine Firma 
mit der Durchführung der Maßnahme beauftragt. Mit dem Austausch der 
Brandschutztüren wird in Abstimmung mit der Gebäudewirtschaft Anfang März 2019 
begonnen.

Anlage 1 zu Vorlage Nr. 0474/2019 
Gremium: LA 
Sitzungsdatum: 03.07.2018 
Vorlagenummer: 0718/2018 
Federführung: 230/2 
Status: in Bearbeitung 
 
 
Betreff: Grundstücksverkauf im Sürther Feld in Köln-Rodenkirchen, 3. Bauabschnitt 
0718/2018 
 
 
 
Beschluss: 
 
Der Liegenschaftsausschuss beschließt die Konzeptausschreibungen für die unter a) 
und b) aufgeführten Baufelder im Sürther Feld, 3. Bauabschnitt in Köln-Rodenkirchen, 
Gemarkung Rondorf-Land, Flur 17 an Bauträger (siehe Anlage 1 und 2 ). Er verzichtet 
auf nochmalige Vorlage, falls der Stadtentwicklungsausschuss ohne Einschränkung 
zustimmt. 
 
a) Baufeld 8 „Sonnentauweg “ (Flurstücke 1877, 1878 und 1880) 
 
geplante Nutzung:  32 Doppelhaushälften (DHH) oder 16 freistehende 
Einfamilienhäuser (EFH) 
 
Größe:  insgesamt 9.304 m²  
 
Kaufpreis:   Mindestkaufpreis 9.955.280,- Euro 
 
Der Verkauf erfolgt im Gebotsverfahren mit den als Anlage 3 Anlage 8 beigefügten 
Konzeptvorgaben einschließlich der Änderungen gemäß Beschluss des 
Liegenschaftsausschusses zu AN/1101/2018. 
 
 
b) Baufeld 9 „Waldmeisterweg“ (Flurstücke 1881 - 1886) 
 
geplante Nutzung: rd. 60 Doppelhaushälften (DHH) 
 
Größe:   insgesamt 18.525 m² 
 
Kaufpreis:   Mindestkaufpreis 19.737.500,- Euro  
 
Der Verkauf erfolgt im Gebotsverfahren mit den als Anlage 4 Anlage 9 beigefügten 
Konzeptvorgaben einschließlich der Änderungen gemäß Beschluss des 
Liegenschaftsausschusses zu AN/1101/2018.

Anlage 1 zu Vorlage Nr. 0474/2019 
Ergänzung gem. Beschluss zu AN/1101/2018: 
Grundsätzlich gilt beim Erwerb von Wohnungsbaugrundstücken, dass der 
Erwerber beim Wohnungsbau die Energierichtlinie ENEV in der jeweils gültigen 
Fassung als Mindeststandard umsetzen muss, dies wird vertraglich vereinbart.  
Bei beiden Verfahren (Baufeld 8 und Baufeld 9) wird ein Qualifizierungsverfahren 
zur Sicherstellung der städtebaulichen und architektonischen Qualität durch 
eine Mehrfachbeauftragung durchgeführt.  
Die Grundsätze des Ratsbeschlusses „StEK Wohnen: Vergabe städtischer 
Grundstücke – Erweiterung der Vergabearten um die Vergabe nach 
Konzeptqualität“, 1775/2016, vom 22.09.2016 sind im Verfahren anzuwenden.  
Die Bewertung der eingereichten Bewerbungen wird die inzwischen gebildete 
interdisziplinäre Bewertungskommission, der Fachleute des Liegenschaftsamts, 
des Stadtplanungsamts, des Amtes für Stadtentwicklungsplanung und eine 
externe fachlich ausgewiesene Person angehören, vornehmen und ihre 
Ergebnisse dem Liegenschaftsausschuss zur Beratung und Entscheidung 
vorlegen.  
 
Sachstand: 
 
Die Aussschreibungsunterlagen wurden am 16.08.2018 auf der städtischen 
Internetseite veröffentlicht. Einen Tag später erfolgte die Veröffentlichung auf 
immobilienscout24.de. Die Ausschreibungsfrist läuft bis zum 26.02.2019.

Anlage 1 zu Vorlage Nr. 0474/2019 
Gremium: LA 
Sitzungsdatum: 13.09.2018 
Vorlagenummer: 1562/2018 
Federführung: 23 
Status: in Bearbeitung 
 
 
Betreff: Vorbereitung der Veräußerung des ehemaligen Kölner Landschulheims in 
Wyk auf Föhr 
1562/2018 
 
 
Beschluss: 
Der Liegenschaftsausschuss beschließt: 
 
1. Die Verwaltung wird beauftragt, mit Hilfe eines geeigneten Maklers einen Käufer 
für das ehemalige Kölner Landschulheim im Amselweg 2 in Wyk auf Föhr zu 
finden.  
 
2. Die Verwaltung wird beauftragt, zum Höchstgebot zu veräußern, da keine 
stadtentwicklungspolitischen Belange der Stadt Köln betroffen sind.  
 
 
Ergänzung: Die Verwaltung wird beauftragt, die Immobilie vorab nochmals der 
Gemeinde und der übergeordneten Gebietskörperschaft anzubieten. 
 
Sachstand: 
 
Die Liegenschaftsverwaltung steht im Austausch mit der Stadt Wyk auf Föhr. Diese 
hatte in einem Gespräch auf der Immobilienmesse ExpoReal grundsätzliches 
Interesse bekundet.

Anlage 1 zu Vorlage Nr. 0474/2019 
Gremium: LA 
Sitzungsdatum: 27.11.2018 
Vorlagenummer: 2932/2018 
Federführung: 230/2 
Status: in Bearbeitung 
 
 
Betreff: Wohnungsbaugrundstücke im Sürther Feld, 3. Bauabschnitt 
2932/2018 
 
 
Beschluss: 
 
Der Liegenschaftsausschuss beschließt die Konzeptausschreibung für die in Anlage 1 
ausgewiesenen Baufelder 5 und 7 im Sürther Feld, 3. Bauabschnitt in Köln-
Rodenkirchen, Gemarkung Rondorf-Land, Flur 17 an Genossenschaften und 
Bestandshalter.  
 
a) Baufeld 5 
 
Flurstück:  2064  
 
Größe:  1.616 m² 
 
Kaufpreis:  1.569.080,00 Euro 
gemäß Verkehrswertermittlung Stand September 2018;  
EG Pflegeeinrichtung  750 Euro/m² Geschossfläche 
Rest Wohnen   610 Euro/m² Geschossfläche 
 
b) Baufeld 7 
 
Flurstück:  1874 
 
Größe:  1.564 m² 
 
Kaufpreis:  1.431.060,00 Euro 
gemäß Verkehrswertermittlung Stand September 2018 
Wohnen    610 Euro/m² Geschossfläche 
 
geplante Nutzung:  gefördertes, preisgedämpftes und Wohnen mit sozialem 
Zweck (Pflegeeinrichtung im EG, Wohngemeinschaften 
o.ä.) 
 
 
Der Verkauf erfolgt an den Bauträger mit dem besten Konzept nach den in Anlage 2 
aufgeführten Konzeptvorgaben zu einem Festpreis in Höhe von 3.000.140,00 Euro.

Anlage 1 zu Vorlage Nr. 0474/2019 
Die Auswertung der eingegangenen Konzepte erfolgt durch eine interdisziplinäre 
Bewertungskommission. 
 
 
 
Die Tabelle auf Seite 3 der Anlage 2 wird wie folgt geändert: 
 
I.Wohnungspolitische  
Kriterien 
a) Zusätzliche Wohnraumförderung, 
hier: preisgedämpfter 
Wohnungsbau 
 
b) Gemeinschaftliche Wohnformen 
 
 
25 Punkte 
 
 
 
 30 Punkte 
 
 
 
 10 Punkte II. Ökologische Kriterien a) Mobilitätskonzepte 
b) Klimawandelanpassung 
 
 10 Punkte 
 10 Punkte 
III. Städtebauliche Kriterien  Architektur und Gestaltungsqualität  25 Punkte 
  Punkte gesamt  100 Punkte  
 
Sachstand:  
 
Die Ausschreibungsunterlagen wurden am 13.12.2018 auf der städtischen 
Internetseite und auf immobilienscout24.de veröffentlicht. Die Ausschreibungsfrist läuft 
bis zum 26.02.2019.

Anlage 1 zu Vorlage Nr. 0474/2019 
Gremium: LA 
Sitzungsdatum: 27.11.2018 
Vorlagenummer: 3113/2018 
Federführung: 230/2 
Status: in Bearbeitung 
 
 
Betreff: Konzeptausschreibung der Klimaschutzsiedlung Senkelsgraben 
3113/2018 
 
Beschluss: 
Der Liegenschaftsausschuss beschließt die Konzeptausschreibung für die in den 
Anlagen 1 und 2 ausgewiesene Fläche Senkelsgraben in Köln-Lind. Der spätere 
Verkauf erfolgt über eine Teilfläche aus dem in Anlage 2 rot eingezeichneten 
Grundstück Gemarkung Lind, Flur 5, 
 
aus Flurstücken:  175, 210 und 281 
 
Verkaufsfläche:  ca. 17.000 m²  
                                       (Nettobauland = Baugebiet -Erschließungsanlagen) 
 
Mindestgebot:  4.080.000 Euro (240 €/m²) 
(Bauerwartungsland unter Berücksichtigung einer 
Aufschließungszeit von 4 Jahren) 
 
geplante Nutzung:  Klimaschutzsiedlung mit ca. 100 Wohneinheiten 
(Einfamilien- und Mehrfamilienhausbebauung) 
 
Der Verkauf der o.g. Teilfläche erfolgt ausschließlich an einen erfahrenen privaten 
Bauträger, der entsprechend der in der (durch den Änderungsantrag AN/1744/2018 
modifizierten) Anlage 3 aufgeführten formalen und qualitativen Kriterien das beste 
Konzept einreicht. Das Bewertungsgremium wird zusammengesetzt aus: 
 
- jeweils einer Vertreterin/einem Vertreter des Amtes für Liegenschaften, 
Vermessung und Kataster, des Stadtplanungsamtes sowie des Umwelt- und 
Verbraucherschutzamtes oder der Koordinierungsstelle Klimaschutz 
 
- jeweils einer Vertreterin/einem Vertreter der stimmberechtigen Fraktionen des 
Stadtentwicklungsausschusses und des Liegenschaftsausschusses 
 
- dem Vorsitzenden des Gestaltungsbeirats 
 
- einer Vertreterin/einem Vertreter der EnergieAgentur.NRW 
 
und zusätzlich einem Mitglied der Bezirksvertretung Porz in beratender Funktion

Anlage 1 zu Vorlage Nr. 0474/2019 
Sachstand:  
 
Die Aussschreibungsunterlagen wurden am 14.12.2018 auf der städtischen 
Internetseite und auf immobilienscout24.de veröffentlicht. Die Ausschreibungsfrist 
läuft bis zum 28.03.2019.

Anlage 1 zu Vorlage Nr. 0474/2019 
Gremium: Rat 
Sitzungsdatum: 20.12.2016 
Vorlagenummer: 2698/2016 
Federführung: III/23/230/1 
Status: In Bearbeitung 
 
Betreff: Wohnungsbauoffensive  
 
Beschluss: 
1. Der Rat beauftragt die Verwaltung für folgende Grundstücke Beschlussvorlagen 
zur Veräußerung an Bestandshalter in Direktvergabe an die GAG AG, die WSK 
bzw. Wohnungsbaugenossenschaften oder in Form einer Konzeptvergabe an 
private Investoren vorzubereiten und den zuständigen Ratsgremien vorzulegen: 
Nr. 2.01 Gustav-Heinemann-Ufer vorzugweise in Direktvergabe  
Nr. 3.01 Piusstraße / Geleniusstraße in Direktvergabe 
Nr. 4.01.Seeadlerweg vorzugsweise in Direktvergabe an eine 
Wohnungsbaugenossenschaft 
Nr. 4.02 Alpenerstr. 4-6 mit der Maßgabe höherer baulicher Ausnutzung 
Nr. 4.03 Piusstr. / Vogelsanger Str. vorzugweise in Direktvergabe 
Nr. 4.04 Mathias-Brüggen-Str. / Ecke Ossendorfer Str.  
Nr. 5.02 Am Bilderstöckchen vorzugsweise in Direktvergabe an GAG AG 
Nr. 6.02 Merianstr. / Ecke Volkhovener Weg mit der Maßgabe höherer baulicher 
Ausnutzung 
Nr. 6.03 Merianstr. / Ecke Fühlinger Weg 
Nr. 6.06 Quettinghofstraße 
Nr. 7.01 Wesselinger Weg 
Nr. 8.01 Lützerathstr 141a mit der Maßgabe, die Wohnungsbauentwicklung der 
städtischen Grundstücke zusammen mit benachbarten privaten Grundstücken 
zu prüfen. 
Die übrigen in der Beschlussvorlage aufgeführten Flächen werden – 
vorbehaltlich vom Stadtentwicklungsausschuss beauftragter weiterer Prüfungen 
- nicht weiter verfolgt. 
Die Grundstücke sollen im Grundsatz für öffentlich geförderten Wohnungsbau 
sowie konventionellen Wohnungsbau für Flüchtlinge und einen Anteil frei 
finanzierten Wohnungsbau genutzt werden. Die Unterbringung von Geflüchteten 
in konventionellen Wohnungen dient der besseren Integration in 
Stadtgesellschaft und ist zudem die haushaltswirtschaftlich günstigere 
Unterbringungsvariante. 
Für jedes Grundstück ist als Bestandteil der jeweiligen Beschlussvorlage eine 
sozial-räumliche Bewertung durchzuführen, um das jeweils geeignete Maß der 
Mischung festzulegen.  Über alle hier aufgeführten Grundstücke sind im 
Gesamtergebnis 30% öffentlich-geförderter, 30% konventioneller Wohnungsbau 
für Flüchtlinge und 40% frei finanzierter Wohnungsbau zu erzielen. 
Die Vermarktung erfolgt zum Verkehrswert jeweils mit verbindlicher, im 
Grundbuch abgesicherter Bindung bzgl. des Anteils an sozial geförderten

Anlage 1 zu Vorlage Nr. 0474/2019 
Wohnraum und/oder Wohnraum für Flüchtlinge, die von der Stadt Köln 
unterzubringen sind.  
Bei der Bereitstellung von Wohnraum für Flüchtlinge und Asylbewerber soll die 
Richtlinie zur Förderung von Wohnraum für Flüchtlinge (RL Flü, RdErl. Des 
MBWSV NRW vom 17.06.2015 – IV.2 – 2103 – 168/15) zum Aquirieren von 
Fördermitteln berücksichtigt werden. 
2. Die Verwaltung wird beauftragt, weitere Flächen zu ermitteln, die mit dieser 
Zielsetzung vermarktet werden können. Dabei sind prioritär solche Flächen zu 
untersuchen, deren Bebaubarkeit erst durch die – bis zum 31.12.2019 befristete 
- Sonderregelung zur Unterbringung von Flüchtlingen (§ 246 BauGB) möglich 
geworden ist.  
 Hiervon ausdrücklich ausgenommen sind Flächen, die planungsrechtlich 
 als Gewerbegebiete ausgewiesen sind bzw. in den Fällen des § 34 des 
 Baugesetzbuches als Gewerbegebiet eingeordnet werden 
3. Für die Realisierung des Gesamtprojekts beschließt der Rat im Vorgriff auf den 
Stellenplan 2018 die Einrichtung von folgenden 6,0 Mehrstellen:  
Amt für Liegenschaften, Vermessung und Kataster: 
 1,0 Stelle Verwaltungsangestellte/r (Immobilienökonom/in bzw. -wirt/in), 
VGr. IVa/III, Fg. 1b/1b BAT für die Grundstückswertermittlung 
 1,0 Stelle Technische/r Angestellte/r (Ingenieur/in der Fachrichtung 
Vermessungswesen), VGr. III/II zzgl. Technikerzulage, Fg. 2/2b BAT für 
die Grundstückswertermittlung 
 2,0 Stellen BGr. A 12 Laufbahngruppe 2 LBesG NRW bzw. VGr. IVa/III, 
Fg. 1b/1b BAT (StAR bzw. Verwaltungsangestellte/r) zur Realisierung der 
angestrebten Grundstücksgeschäfte. 
Stadtplanungsamt: 
 1,0 Stelle Technische/r Angestellte/r (Ingenieur/in), (Diplom oder 
Bachelor an einer Fachhochschule, Technischen Universität oder 
Technischen Hochschule) der Fachrichtung Städtebau, Stadt- und 
Regionalplanung, Raumplanung, Urbanistik oder Architektur mit 
Vertiefung Stadtplanung, EG 11 TVöD (VGr IVa/III, Fg. 1/1c BAT) 
 1,0 Stelle Verwaltungsangestellte/r, (Diplom oder Master an einer 
Technischen Universität, Technischen Hochschule oder Universität) der 
Fachrichtungen Städtebau, Stadt- und Regionalplanung, Raumplanung, 
Urbanistik oder Architektur mit Vertiefung Stadtplanung, EG 13 TVöD, 
(VGr. II-hD, Fg. 1a BAT) bzw. Besoldungsgruppe A 13 Laufbahngruppe 
2, 2. Einstiegsamt LBesG NRW 
Bis zum Inkrafttreten des Stellenplans sind verwaltungsinterne 
Verrechnungsmöglichkeiten zur Verfügung zu stellen. Die Stellen sind 
schnellstmöglich zu besetzen.

Anlage 1 zu Vorlage Nr. 0474/2019 
4. Der Rat beschließt gem. § 83 GO NRW die überplanmäßige Mittelbereitstellung 
für die zusätzlichen Stellen für das Amt für Liegenschaften, Vermessung und 
Kataster im Teilergebnisplan 0108 – Zentrale Liegenschaftsangelegenheiten – 
in 2017 bei: 
Teilplanzeile 11 – Personalaufwendungen    341.800 €. 
Teilplanzeile 13 – Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen    51.200 €. 
Für das Stadtplanungsamt erfolgt die überplanmäßige Mittelbereitstellung für die 
zusätzlichen Stellen im Teilergebnisplan 0901 – Stadtplanung – bei: 
Teilplanzeile 11 – Personalaufwendungen    177.600 €. 
Teilplanzeile 13 – Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen    25.600 €. 
Die Deckung erfolgt im Haushaltsjahr 2017 durch Wenigeraufwendungen in 
Höhe von insgesamt 596.200 € im Teilergebnisplan 1601 – Allgemeine 
Finanzwirtschaft – in Teilplanzeile 20 – Zinsen und sonst. Finanzaufwendungen. 
Im Haushaltsplan 2018 und in der Mittelfristplanung sind die Aufwendungen zu 
veranschlagen. 
Sachstand:  
 
Im Hinblick auf den letzten Sachstandsbericht zur Wohnungsbauoffensive vom 
08.05.2018 (Vorlagen Nr. 0029/2018), können die Veränderungen und der aktuelle 
Sachstand aus der als Anlage beigefügten Grundstücksübersicht entnommen werden.  
Es werden weiterhin laufend weitere Grundstücke für eine wohnungswirtschaftliche 
Entwicklung überprüft.  
 
Das an der Berliner Straße/ Im Weidenbruch in Köln-Höhenhaus gelegene Grundstück 
konnte inzwischen im Rahmen einer Direktvergabe an einen privaten Investor mit der 
Auflage verkauft werden, hier 29 Wohneinheiten im geförderten Mietwohnungsbau Typ 
A zu errichten. 
 
Zum 31.12.2017 hat das Land Nordrhein-Westfalen die Richtlinie Förderung von 
Wohnraum für Geflüchtete ersatzlos gestrichen. Somit wendet die Verwaltung seit dem 
01.01.2018 grundsätzlich eine Quote von 60% im öffentlich geförderten 
Mietwohnungsbau und 40% im frei finanzierten Mietwohnungsbau an. Die 
Unterbringung von geflüchteten Menschen, die Anspruch auf einen 
Wohnberechtigungsschein haben, kann in regulären Mietwohnungen des öffentlich 
geförderten Mietwohnungsbaus erfolgen. Sie sind bei der Belegung der Wohnungen 
zu berücksichtigen und zu integrieren.

Anlage 1 zu Vorlage Nr. 0474/2019 
Gremium: Rat 
Sitzungsdatum: 11.07.2017 
Vorlagenummer: 0728/2017 
Federführung: III/III/1 
Status: In Bearbeitung 
 
 
Betreff: Standortentscheidung Frischezentrum 
0728/2017 
 
 
 
Beschluss: 
Der Rat nimmt die in Anlage 1 dargestellten Ergebnisse der vertiefenden Prüfung zu 
den regionalen Standortoptionen für ein Frischezentrum zur Kenntnis und 
beschließt: 
1. den Standort "Am Kalscheurer Hof in Hürth nicht weiterzuverfolgen und auf 
die Erstellung eines Störfallgutachtens zur Ermittlung eines angemessenen 
Abstandes für ein Frischezentrum auf der städtischen Fläche „Am 
Kalscheurer Hof“ zu verzichten. 
2. eine weitere Konkretisierung von Planungen für den Standort "Am Brühler 
Heckelchen" in Brühl nicht vorzunehmen. 
3. in Folge seiner Beschlüsse aus 2007, den Großmarkt von Raderberg nach 
Marsdorf zu verlagern. Die Verwaltung wird beauftragt, die Planungen für 
Marsdorf fortzusetzen mit dem Ziel, dass bis spätestens 2020 das erforderli-
che Planungs- und Baurecht für die Erstellung des Frischezentrums geschaf-
fen wird. 
4. Der Rat stellt den Bedarf für die Vergabe eines Gutachtens zur Ermittlung 
des notwendigen Instandhaltungsbedarfes fest, die für einen 
ordnungsgemäßen Betrieb des derzeitigen Großmarktes über 2020 hinaus 
erforderlich sind. Die erste Kostenschätzung für die Erstellung des 
Gutachtens beläuft sich auf ca. 80.000 € netto (ca. 100.000 € inkl. 
Mehrwertsteuer). Die erforderlichen Mittel stehen im Hpl. 2016/ 2017 für das 
Haushaltsjahr 2017 im Teilergebnisplan 0203 -Märkte- in der Teilplanzeile 13 
- Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen - zur Verfügung. 
5. Die Beauftragung der Verwaltung zur Umsetzung  der Ziffern 11.1 und II.2 
des Ratsbeschlusses vom 15.03.2016 wird ausdrücklich bekräftigt. 
6. Die Mitteilung 2064/2017 „Weitere Vorgehensweise zur Verlagerung des 
Kölner Großmarkts" wird zur Kenntnis genommen und die Aussagen zu den 
Ziffern 4, 5 und  6 als e rgänzender Arbeitsauftrag in die o. a. 
Beschlussvorlage aufgenommen.

Anlage 1 zu Vorlage Nr. 0474/2019 
„Zu 4., 5. und 6. 
Die Auswahl einer geeigneten Betriebsform und die wirtschaftliche Betrach-
tung eines neuen Frischezentrums hängen wesentlich von der Standortent-
scheidung ab. Ferner ist auch eine EU-beihilfenrechtliche Bewertung vorzu-
nehmen. 
Dazu beabsichtigt die Verwaltung, nunmehr kurzfristig auf der Grundlage der 
Arbeitshypothese Marsdorf gutachterlich überprüfen zu lassen, wie der 
Betrieb eines Frischezentrums nach europarechtlichen Vorgaben am besten 
und am wirtschaftlichsten dargestellt werden kann. 
Das Gutachten soll - zusätzlich zu der EU-beihilfenrechtlichen Prüfung - eine 
erste Empfehlung zu möglichen Betriebsformen enthalten. Um eine tieferge-
hende Untersuchung der Betriebsformen handelt es sich allerdings noch 
nicht, aber ggf. können Betriebsformen schon ohne diese tiefergehende 
Prüfung ausgeschlossen werden. 
Die Frage des Betreibermodells setzt auf Ergebnissen der beihilferechtlichen 
Prüfung auf und wäre im Anschluss zu beauftragen. 
Die Verwaltung geht davon aus, dem Rat im 4. Quartal 2017 die Ergebnisse 
der gutachterlichen Prüfung zum Beihilfenrecht vorlegen zu können.“ (aus der 
Mitteilung 2064/2017) 
7. Die Vorschläge der IG Kölner Großmarkt e. V. zur zukünftigen Betr iebsform 
und zur Überprüfung des tatsächlichen Flächenbedarfs aufgrund sich verän -
dernder Rahmenbedingungen, sind in den weiteren Prozess einzubeziehen. 
 
Sachstand: 
 
 
Die Planungen für den Standort Marsdorf werden von der Verwaltung derzeit 
fortgesetzt mit dem Ziel, bis spätestens zum Jahr 2020 das erforderliche Planungs- 
und Baurecht für die Erstellung eines Frischezentrums zu schaffen. 
 
Der notwendige Instandhaltungsbedarf für einen ordnungsgemäßen Betrieb des 
derzeitigen Großmarktes bis zum 31.12.2023 wurde durch einen Sachverständigen 
ermittelt. Insbesondere sind Sanierungsmaßnahmen an folgenden Gewerken 
beabsichtigt: 
 
-Statik 
-Sanierung Fenster 
-Sanierung Flachdach 
-Elektroversorgung 
-Kanalisation. 
 
Ob und in welchem Umfang weitere Erneuerungsmaßnahmen durchgeführt werden 
müssen, wird derzeit ermittelt. Die Sanierungsmaßnahmen  werden auf das unbedingt 
erforderliche Maß beschränkt.

Anlage 1 zu Vorlage Nr. 0474/2019 
Die zurzeit zu beziffernden Gesamtkosten der Instandsetzungsmaßnahmen betragen 
mindestens 1.740.000 €.  
 
Die Errichtung eines Frischezentrums wurde unter EU-Beihilferechtlichen 
Bestimmungen gutachterlich geprüft. Der Liegenschaftsausschuss sowie der 
Wirtschaftsausschuss wurden über erste Ergebnisse im Herbst 2017 informiert (siehe 
auch SessionVorlage Nr. 2937/2017).  
 
Die Verwaltung hat folgende Gutachten zum EU-Beihilfenrecht, zur Wirtschaftlichkeit 
und zu möglichen Betriebsformen vergeben: 
 
Firma Inhalt Gutachten Beauftragung 
Aulinger 
Rechtsanwälte 
Prüfung EU-Beihilfenrecht 02.08.2017 
Ernst & Young 
Real Estate 
Analyse der 
Wirtschaftlichkeit 
09.02.2018 
Aulinger 
Rechtsanwälte 
Prüfung Betriebsformen 02.03.2018 
 
 
Die jeweiligen Gutachten liegen vor und befinden sich derzeit in der 
verwaltungsinternen Abstimmung. 
 
Die Händlerinnen und Händler des städtischen Großmarktes sowie die IG Großmarkt 
werden, wie bereits in der Vergangenheit, in Entstehungsprozesse eingebunden.

Mitteilung Ausschuss

2574 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
III/23 
230/2 LA 
Vorlagen-Nummer 13.03.2019 
 0474/2019 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Liegenschaftsausschuss 19.03.2019 
 
Berichtspflicht gem. § 42 der Geschäftsordnung des Rates und der Bezirksvertretungen 
Für jeden Ausschuss (ausgenommen sind die Unterausschüsse) wird ein Bericht gefertigt, der den 
jeweiligen Ausschüssen zur Kenntnisnahme vorgelegt wird. Die Berichte enthalten die Sachstände 
zu allen öffentlichen Beschlüssen des Gremiums. Neben den Sachständen zu Beschlüssen über 
Anträge werden auch alle weiteren Beschlüsse (über Verwaltungsvorlagen, Wahlen etc.) des Gremi-
ums sowie die Beschlüsse des Rates und des Hauptausschusses berücksichtigt. Lediglich Punkte, 
die ausschließlich zur Kenntnis genommen (Mitteilungen, Beantwortungen) oder vorberaten werden, 
bleiben unberücksichtigt. 
 
Die Beschlüsse, zu denen ein aktueller Sachstandsbericht (Stand 31.12.2018) vorgelegt wird, sind 
der folgenden Tabelle zu entnehmen: 
 
Lfd. 
Nr. Beschluss Gremium Sitzung Vorlagen-Nr. Status 
1 
Revitalisierung der Innenstadt 
von Porz; hier: 
Grundsatzbeschluss zur Umse t-
zung der Ergebnisse der Mac h-
barkeitsstudie 
Rat 10.09.2015 1725/2015 in Bearbeitung 
2 Ehemaliges Ratsschiff der Stadt  
Köln "MS Stadt Köln"  
Rat 28.06.2016 1410/2016 in Bearbeitung 
3 
Städtische Liegenschaft Neu s-
ser 
Wall 33 "Fort X", 50670 Köln  
hier: Weiterplanungsbeschluss 
zur 
Dach- und Fassadensanierung 
Rat 28.06.2016 0982/2016 in Bearbeitung 
4 
Kanalisation des Geländes 
Bonner 
Straße 126, ehem. Güterbahn-
hof 
Bonntor - Aurelis-Gelände 
LA 21.04.2016 0970/2016 in Bearbeitung 
6 Ulrich-Haberland-Haus LA 09.05.2017 AN/0741/2017 in Bearbeitung 
7 
Vergabe- und Baubeschluss 
Tiefgarage 
Kaiser-Wilhelm-Ring 
Erneuerung der Brandschutzt ü-
ren 
LA 04.07.2017 1807/2017 in Bearbeitung

2 
 
8 
Grundstücksverkauf im Sürther 
Feld in Köln-Rodenkirchen, 3. 
Bauabschnitt 
LA 03.07.2018 0718/2018 in Bearbeitung 
9 
Vorbereitung der Veräußerung 
des ehemaligen Kölner Land-
schulheims in Wyk auf Föhr 
LA 13.09.2018 1562/2018 in Bearbeitung 
10 Wohnungsbaugrundstücke im 
Sürther Feld, 3. Bauabschnitt LA 27.11.2018 2932/2018 in Bearbeitung 
11 
Konzeptausschreibung der 
Klimaschutzsiedlung Senkels-
graben 
LA 27.11.2018 3113/2018 in Bearbeitung 
12 Wohnungsbauoffensive Rat 20.12.2016 2698/2016 in Bearbeitung 
13 Standortentscheidung Frische-
zentrum Rat 11.07.2017 0728/2017 In Bearbeitung 
 
 
Die Sachstandsberichte zu diesen Beschlüssen sind der Mitteilung als Anlage beigefügt. 
 
Gez. Blome

Beratungsverlauf (1)

19.03.2019 Liegenschaftsausschuss
TOP 1.9 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
0474/2019
Typ
Mitteilung Ausschuss
Datum
13.03.2019
Erstellt
07.02.2019 09:03