Berichtspflicht gem. § 42 der Geschäftsordnung des Rates und der Bezirksvertretungen
Mitteilung Ausschuss 0474/2019 vom 13.03.2019
Stand: Am 19.03.2019 im Liegenschaftsausschuss beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.
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Mitteilung Ausschuss
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle III/23 230/2 LA Vorlagen-Nummer 13.03.2019 0474/2019 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Liegenschaftsausschuss 19.03.2019 Berichtspflicht gem. § 42 der Geschäftsordnung des Rates und der Bezirksvertretungen Für jeden Ausschuss (ausgenommen sind die Unterausschüsse) wird ein Bericht gefertigt, der den jeweiligen Ausschüssen zur Kenntnisnahme vorgelegt wird. Die Berichte enthalten die Sachstände zu allen öffentlichen Beschlüssen des Gremiums. Neben den Sachständen zu Beschlüssen über Anträge werden auch alle weiteren Beschlüsse (über Verwaltungsvorlagen, Wahlen etc.) des Gremi- ums sowie die Beschlüsse des Rates und des Hauptausschusses berücksichtigt. Lediglich Punkte, die ausschließlich zur Kenntnis genommen (Mitteilungen, Beantwortungen) oder vorberaten werden, bleiben unberücksichtigt. Die Beschlüsse, zu denen ein aktueller Sachstandsbericht (Stand 31.12.2018) vorgelegt wird, sind der folgenden Tabelle zu entnehmen: Lfd. Nr. Beschluss Gremium Sitzung Vorlagen-Nr. Status 1 Revitalisierung der Innenstadt von Porz; hier: Grundsatzbeschluss zur Umse t- zung der Ergebnisse der Mac h- barkeitsstudie Rat 10.09.2015 1725/2015 in Bearbeitung 2 Ehemaliges Ratsschiff der Stadt Köln "MS Stadt Köln" Rat 28.06.2016 1410/2016 in Bearbeitung 3 Städtische Liegenschaft Neu s- ser Wall 33 "Fort X", 50670 Köln hier: Weiterplanungsbeschluss zur Dach- und Fassadensanierung Rat 28.06.2016 0982/2016 in Bearbeitung 4 Kanalisation des Geländes Bonner Straße 126, ehem. Güterbahn- hof Bonntor - Aurelis-Gelände LA 21.04.2016 0970/2016 in Bearbeitung 6 Ulrich-Haberland-Haus LA 09.05.2017 AN/0741/2017 in Bearbeitung 7 Vergabe- und Baubeschluss Tiefgarage Kaiser-Wilhelm-Ring Erneuerung der Brandschutzt ü- ren LA 04.07.2017 1807/2017 in Bearbeitung 2 8 Grundstücksverkauf im Sürther Feld in Köln-Rodenkirchen, 3. Bauabschnitt LA 03.07.2018 0718/2018 in Bearbeitung 9 Vorbereitung der Veräußerung des ehemaligen Kölner Land- schulheims in Wyk auf Föhr LA 13.09.2018 1562/2018 in Bearbeitung 10 Wohnungsbaugrundstücke im Sürther Feld, 3. Bauabschnitt LA 27.11.2018 2932/2018 in Bearbeitung 11 Konzeptausschreibung der Klimaschutzsiedlung Senkels- graben LA 27.11.2018 3113/2018 in Bearbeitung 12 Wohnungsbauoffensive Rat 20.12.2016 2698/2016 in Bearbeitung 13 Standortentscheidung Frische- zentrum Rat 11.07.2017 0728/2017 In Bearbeitung Die Sachstandsberichte zu diesen Beschlüssen sind der Mitteilung als Anlage beigefügt. Gez. Blome -
Anlage 2 Wohnbauoffensive Übersicht
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Grundstück Wohn- einheiten insgesamt Bearbeitungsstand (Verhandlungs-)Partner Perspektive Pilotprojekte Prognose Auf dem Acker 12 verkauft Privatinvestor Bebauung/ 2021 Thuleweg 50 verkauft städtische Wohnungsbaugesellschaft Bebauung/ 2021 Swinestraße 250 verkauft städtische Wohnungsbaugesellschaft Bebauung/ 2021 Siegburger Straße 60 Vertragsabstimmungen anhängig Privatinvestor Bebauung/ 2023 Grundstücke der Vorlage Nr. 2698/2016 Gustav-Heinemann-Ufer 40 letzte Abstimmung mit BImA vor Angebot Privatinvestor Verkauf/ 2019 Piusstraße / Geleniusstraße 30 Abstimmung Planungskonzept und Einleitung VEP-Verfahren Privatinvestor Planung/ 2020 Seeadlerweg 90 verkauft, Planung anhängig Genossenschaft / Bestandhalter Verkauf/ 2018 Alpenerstraße 4-6 70 Abstimmung der Konzeptvergabe per Konzeptausschreibung Verkauf/ 2019 Piusstraße / Vogelsanger Straße 10 Erstandienungsrech t liegt vor; Abstimmungen hinsichtlich der Einleitu ng des VEP-Verfahrtens EU-Ausschreibung Planung/ 2019 Mathias-Brüggen-Straße / Ossendorfer Weg 15 Bebauungs konzept liegt vor, Wertermittlung beauftragt, Direktvergabe vorgesehen städtische Wohnungsbaugesellschaft Verkauf/ 2019 Am Bilderstöckchen 96 Wertaktualisierung anhängig, Ab stimmung Mehrkosten Bebauung / ehem. Deponie städtische Wohnungsbaugesellschaft Verkauf/ 2019 Merianstraße / Volkhovener Weg 15 Vermarktung zurückg estellt, da vorübergehend Ateliercontainer geplant zurückgestellt Merianstraße / Fühlinger Weg 20 B-Plan - Änderung (Spielplatz festgesetzt) erforderlich Konzeptvergabe vorgesehen Planung/ 2021 Quettinghofstraße 30 Bebauungsplanaufstellung beauftragt Konzeptvergabe Planung/ 2021 Wesselinger Weg 15 fehlende Infrastruktur, neue Verhandlungen erforderlich Planung/ 2022 Lützerathstraße 141a 9 Verhandlungen gescheitert, neu e Vergabemöglichkeiten werden gerüft Direktvergabe a n Privatinvestor Planung/ 2019 Zusätzliche Flächen Siegburger Straße / Poller Damm 90 Verkaufsvorlage Nr . 4025/2018 im LA am 05.01.2019 städtische Wohnungsbaugesellschaft Verkauf/ 2019 Ossendorfer Weg / Johann-Thomer-Straße 40 Konzeptausschreibung in Vorbereitung Konzeptausschreibung Planung/ 2020 Giesdorfer Allee 40 Planungskonzepte liegen vor, weitere Abstimmungen mit 61 u.a. städtische Wohnungsbaugesellschaft Planung/ 2020 Berliner Straße / Im Weidenbruch 29 verkauft, öfftl. geförderter Wohnungsbau, Integration von Geflüchteten Privatinvestor Verkauf/ 2018 Identifizierte Potentialflächen Rixdorfer Straße planungsbedürftig ,Grundlagensammlung für eine Wohnbebauung mit Kita Planung/ 2020 Aachener Straße 443 9 Kaufantrag liegt vor; Erstandie nungsrecht wird LA vorgeschlagen Direktvergabe an Privatinvestor Planung/ 2019 Eschenbachstraße Bodenuntersuchungen eingeleitet, ehem. Deponie Planung/ 2020 1020 Legende konkrete Gespräche / Verhandlungen Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen 1 -
Anlage 1 Sachstandsliste
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Anlage 1 zu Vorlage Nr. 0474/2019 Gremium: Rat Sitzungsdatum: 10.09.2015 Vorlagenummer: 1725/2015 Federführung: III/23/230/1 Status: in Bearbeitung Betreff: -Revitalisierung der Innenstadt von Porz Beschluss: Der Rat beauftragt die Verwaltung folgende grundsätzliche Beschlüsse umzusetzen: 1. Die Realisierung wird auf der Grundlage der Variante B1 aus der Machbarkeitsstudie zur „Revitalisierung der Innenstadt von Porz vom 11.02.2015“ vorbereitet (Abriss der Bestandsimmobilie zur städtebaulichen Neuordnung mit Einzelhandel und Wohnungen; es entsteht ein hoher Anteil an innerstädtischem Wohnraum). 2. Die Verkaufsverhandlungen sollen mit der städtischen Tochtergesellschaft moderne stadt - Gesellschaft zur Förderung des Städtebaus und der Gemeindeentwicklung mbH – geführt werden, mit dem Ziel einen Direktverkauf umzusetzen. Dabei soll der Kaufpreis durch den Gutachterausschuss für Grundstückswerte in der Stadt Köln ermittelt werden. Die Kosten der Freistellung sollen dabei als Minderung des Kaufpreises teilweise oder ganz berücksichtigt werden. 3. Die Verwaltung wird mit der Kath. Kirchengemeinde St. Joseph und dem Central Reisebüro Schmidt Verhandlungen über den Erwerb des Dechant Scheben Hauses bzw. des Reisebüros (Friedrich-Ebert-Platz 27) führen. Die Grundstücksgeschäfte bedürfen jeweils eines gesonderten Ratsbeschlusses. Sachstand: Aktuell sind folgende grundstücksbezogenen und stadtplanerische Themen: Ziel ist es, die bestehende Hertie-Immobilie niederzulegen und den Friedrich - Ebert-Platz einer neuen Bebauung zuzuführen. Hierbei sollen drei Baufelder entstehen, die eine Handelsnutzung kombiniert mit einer Wohnnutzung aufweisen. Es sollen insgesamt ca. 130 Wohneinheiten und ca. 5.400 m² Bruttogeschossfläche für Gewerbe verteilt auf die Häuser 1,2 und 3 entstehen. Ferner ist eine Nutzung für kirchliche Belange vorgesehen. Ergänzend wurde ein Integriertes Handlungskonzept (IHK) durch NRW.URBAN für Porz Mitte erstellt, um den erweiterten Zentrumsbereich zwischen Bahntrasse und Rheinufer aufzuwerten. Hierzu wurde eine umfangreiche Bürgerbeteiligung durchgeführt. Ziel ist es, auf Grundlage von Maßnahmenvorschlägen (z.B. Brücken- und Tunnelaufwertungsprogramm) Anlage 1 zu Vorlage Nr. 0474/2019 Städtebaufördermittel zu akquirieren. Als steuerndes Instrument wurde hierfür der Beirat Porz-Mitte gegründet. Das Konzept wurde in 09/2018 vom Rat beschlossen. Die vorbereitenden grundstücksbezogenen Arbeiten (Erwerb und Umsiedlung des Reisebüros) sowie der Erwerb des Schlauchhauses (Josefstraße 7) konnten vollzogen werden. Das ehemalige Hertie-Gebäude wurde zwischenzeitlich abgerissen und die Baugrube für die geplante Neubebauung vorbereitet. Die Baugenehmigung für das Haus 1 mit Verteilerbauwerk wurde in 12/2018 erteilt. Die Verhandlungen zum Erwerb des Dechant-Scheben-Hauses konnten zwischenzeitlich ebenfalls abgeschlossen werden. Der Vertrag wurde in 11/2018 beurkundet. Bebauungsplan-Verfahren: Nächster Schritt war die Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Absatz 2 BauGB (Baugesetzbuch) im 1. Quartal 2018. Im Zuge der Offenlegung gemäß § 3 Absatz 2 BauGB (Baugesetzbuch) kann Planungsreife im Sinne von § 33 BauGB (Baugesetzbuch) erzielt werden. Diese Rechtsgrundlage diente als genehmigungsfähige Basis für die Bauantragsstellungen. Der Satzungsbeschluss über den Bebauungsplan erfolgte in 11/2018 inkl. dem Abschluss des städtebaulichen Vertrages. Anlage 1 zu Vorlage Nr. 0474/2019 Gremium: Rat Sitzungsdatum: 28.06.2016 Vorlagenummer: 1410/2016 Federführung: III/23/230/4 Status: in Bearbeitung Betreff: Ehemaliges Ratsschiff der Stadt Köln "MS Stadt Köln" Beschluss: Ziffer 1 und 2 des Beschlussvorschlages werden zurückgestellt. 3. Der Rat beauftragt die Verwaltung nach Alternativen zu suchen, die den Erhalt der MS Stadt Köln für die Stadt ohne Inanspruchnahme von städtischen Mitteln über die Kulturfördermittel aus 2015 in Höhe von 500.000 € hinaus ermöglichen. Der Rat beauftragt die Verwaltung, hierzu ein öffentliches Interessenbekundungsverfahren in die Wege zu leiten. Die Verwaltung legt dem Liegenschaftsausschuss in der kommenden Sitzung dar, welche konkreten Fördermöglichkeiten seitens der NRW-Stiftung aus dem Denkmalschutz-Sonderprogramm VI der Bundesbeauftragten für Kultur und Medi en (BKM DS VI) bestehen und welche weiteren Fördermöglichkeiten sich eröffnen. Die Verwaltung wird gebeten, mit dem Förderverein Gespräche zu führen, um seine realen Handlungsmöglichkeiten zu ermitteln. Die Verwaltung berichtet im nächsten Liegenschaftsausschuss über den Gesprächsverlauf . Sachstand: Der Besitzübergang der MS Stadt Köln an den Förderverein „Freunde und Förderer des Historischen Ratsschiffes MS Stadt Köln e.V.“ ist mit Vertrag vom 10.08.2018 erfolgt, wodurch alle Rechte und Pflichten an den Verein übergegangen sind. Der Verein hat finanzielle Mittel i. H. v. 700.000 € nachgewiesen. Somit ist die vereinbarte Voraussetzung für die Auszahlung der städtischen Fördermittel i. H. v. 500.000 € erfüllt, diese erfolgte am 14.12.2018. Die eingeworbenen Fördergelder stammen von der Bezirksregierung Köln, der Deutschen Stiftung Denkmalschutz (DSD), der NRW-Stiftung und aus Eigenmitteln des Vereins. Aktuell liegt das Ratsschiff im Niehler Hafen. Die für die substanzielle Erhaltung dringend benötigte Rumpfsanierung beginnt ab April 2019 durch die nach europaweiter Ausschreibung beauftragte Kölner Schiffswerft Deutz (KSD) im Mülheimer Hafen. Zur Finanzierung der weiteren Sanierungsarbeiten stehen Gelder derselben Fördergeber in Aussicht. Anlage 1 zu Vorlage Nr. 0474/2019 Gremium: Rat Sitzungsdatum: 28.06.2016 Vorlagenummer: 0982/2016 Federführung: III/23/230/4 Status: in Bearbeitung Betreff: Städtische Liegenschaft Neusser Wall 33 "Fort X", 50670 Köln hier: Weiterplanungsbeschluss zur Dach- und Fassadensanierung Beschluss: 1. Der Rat genehmigt die Kostenschätzung für die Sanierungsmaßnahmen und beauftragt die Verwaltung mit der Entwurfsplanung inkl. Kostenberechnung. Nach den Ergebnissen der Leistungsphasen 1 und 2 mit Grundlagenermittlung, Vorentwurfsplanung und einer Kostenschätzung entstehen für diese Sanierung voraussichtlich Baukosten in Höhe von ca. 3,2 Mio. € inklusive Mwst. und Honorare. Die Entwurfsplanung inklusive der Erstellung einer Kostenberechnung (Leistungsphase 3 der HOAI) wird voraussichtlich Kosten in Höhe von ca. 60.000 € verursachen. Die Finanzierung der Kosten der Entwurfsplanung erfolgt aus dem Bauunterhaltungsetat. Die konsumtiven Auszahlungsermächtigungen sind im Hpl. – Entwurf 2016/2017 im Teilergebnisplan 0108 –Zentrale Liegenschaftsangelegenheiten- in Teilplanzeile 13 –Aufwendungen für Sach- und Dienstleitungen- zu Veranschlagung vorgesehen. Eine erneute Beschlussvorlage zur Genehmigung der Vergabe und des Baubeschlusses wird nach Abschluss der Leistungsphase 3 auf Basis der dann vorliegenden Kostenberechnung vorgelegt. Die Finanzierung der Baumaßnahme erfolgt dann aus im Hpl.-Entwurf 2016/2017 zur Veranschlagung vorgesehenen Mitteln im Teilergebnisplan 0108 –Zentrale Liegenschaftsangelegenheiten- und im Teilfinanzplan 0108 –Zentrale Liegenschaftsangelegenheiten-. Die Verwaltung wird beauftragt bis zur Vorlage des Baubeschlusses mitzuteilen, wer die jetzigen Nutzer sind, wie das Raumprogramm nach Sanierung des linken Flügels aussieht und wem diese Räume über welches Verfahren nach Sanierung angeboten werden. Anlage 1 zu Vorlage Nr. 0474/2019 Sachstand: Die derz eit nutzbaren Räumlichkeiten sind an Kölner Vereine wie z. B. die Kölner Ratsbläser, die Fidele Kölsche, die Sozialistische Jugend Deutschlands „Die Falken“, die Tanzgruppe „De Höppemötzjer“, zwei Pfadfinder gruppen vermietet. Darüber hinaus werden im Zusammenhang mit der Pflege des Rosengar tens einige Räume im Fort vom Amt für Landschaftspflege und Grünflächen genutzt. Für die geplante Sanierungsmaßnahme Dach, Fenster, Türen und Fassade wurde von dem beauftragten Planungsbüro eine Kostenberechnung erstellt. Das Rechnungsprüfungsamt hat am 15.08.2018 die grundsätzliche Zustimmung zur Fortführung der Maßnahme erteilt und gleichzeitig darauf hingewiesen, dass zur Kostenminimierung alle erforderlichen Informationen und Prüfungen für die Planung vor Sanierungsbeginn bekannt und abgeschlossen sein sollten. Die Gebäudewirtschaft ist derzeit mit diesen Vorplanungen und der Zusammenstellung der Prüfungsergebnisse betraut. Bei der Zusammenstellung und der Klärung der Dachentwässerung wurde festgestellt, dass der Abwasserkanal sanierungsbedürftig ist. Darüber hinaus muss die gesamte Sanitärinstallation sowie die Elektroanlage im Innen - und Außenbereich des Objekts erneuert werden. Die Verwaltung plant, Anfang 2019 die Ratsvorlage für den Baubeschluss vorzulegen, damit spätestens im Frühjahr 2020 mit den geplanten Maßnahmen begonnen werden kann. Die im Weiteren erforderlichen Instandsetzungsarbeiten wie Kanalsanierung, Erneuerung der Elektrik sowie Trocknung nebst Instandsetzung der Innenräume sollen dann in einem 2. Bauabschnitt erfolgen. Die für den ersten Bauabschnitt geplante Sanierung der Gebäudehülle (Dach, Fenstern und Fassade) reicht nicht aus, um die dauerhafte Nutzung und Erhalt des Objektes sicherzustellen. Anlage 1 zu Vorlage Nr. 0474/2019 Gremium: Liegenschaftsausschuss Sitzungsdatum: 21.04.2016 Vorlagenummer: 0970/2016 Federführung: III/23/230/4 Status: in Bearbeitung Betreff: Kanalisation des Geländes Bonner Straße 126, ehem. Güterbahnhof Bonntor - Aurelis-Gelände Beschluss: 1. Der Liegenschaftsausschuss stellt den grundsätzlichen Bedarf für die Sanierung des Kanalnetzes (Schadensklasse 2-3) auf dem sog. Aurelis-Gelände, Bonner Straße 126, 50968 Köln, mit Kosten von 217.000,00 € (netto) fest. In diesem Betrag sind bereits Honorarkosten enthalten. Hiervon entfallen anteilige Kosten von ca. 80.500,00 € (netto) auf die städtischen Aufbauten und ca. 136.500,00 € (netto) auf die mietereigenen Aufbauten. Unter Hinzurechnung der derzeit gültigen Mehrwertsteuer von 19% wird von einem Gesamtbetrag von ca. 258.000,00 € (brutto) ausgegangen, wovon die Stadt Köln ca. 96.000,00 € (brutto) zu tragen hat. 2. Der Liegenschaftsausschuss beauftragt die Verwaltung, die Kanalsanierung für die Anschlüsse der Gebäude im städtischen Eigentum entsprechend den städtischen Vergaberichtlinien auszuschreiben und verzichtet auf die Erteilung eines Vergabevorbehaltes. Nach Submission wird die Verwaltung ermächtigt, die ausgeschriebenen Arbeiten unmittelbar zu beauftragen. Er beauftragt gleichzeitig die Verwaltung, in den Fällen, in denen die Mieter Eigentümer der Aufbauten sind, diese zur Sanierung ihrer Hausanschlussleitungen und der Grundleitungen auf eigene Kosten aufzufordern. Zur Umsetzung dieser Verpflichtung wird den Mietern eine Frist bis zum 30.09.2016 eingeräumt. 3. Die Finanzierung erfolgt aus einer im Jahresabschluss gebildeten Rückstellung in Höhe von 350.000 €. Auch unter den einschränkenden Bedingungen der vorläufigen Haushaltsführung gem. § 82 GONW ist die Durchführung der angezeigten Baumaßnahme sachlich und zeitlich unabweisbar. . Sachstand: Die an den nicht im Eigentum der Stadt Köln befindlichen Aufbauten, bei denen Mängel an den Grundleitungen festgestellt wurden, müssen von den Mietern (Eigentümer der Aufbauten) durchgeführt werden bzw. sind nach weiterer Prüfung und Rücksprache mit dem Amt für Umwelt und Verbraucherschutz nicht mehr erforderlich. Die vom Liegenschaftsamt noch auszuführenden Sanierungsarbeiten an den Grund- Hausanschlussleitungen haben sich erheblich reduziert. Es wird derzeit noch von Kosten für die Sanierung der Grund-Hausanschlussleitungen in Höhe von 50.000,00 € (gerundet) ausgegangen. Die Beauftragung der Arbeiten ist für 1. Hj. 2019 vorgesehen. Anlage 1 zu Vorlage Nr. 0474/2019 Gremium: LA Sitzungsdatum: 13.03.2018 Vorlagenummer: 3468/2017 Federführung: 230/1 Status: in Bearbeitung Betreff: Ulrich-Haberland-Haus in Köln -Stammheim / Ideen- und Investorenwettbewerb 3468/2017 Beschluss: Der Liegenschaftsausschuss beschließt die Durchführung eines zweistufigen Vergabeverfahrens zur Revitalisierung des Ulrich-Haberland-Hauses in Köln- Stammheim für eine sozial- oder kulturwirtschaftliche Nutzung (Anlage 1). Erste Stufe: Interessenbekundungen in Form von Grobkonzepten Zweite Stufe: Preisangebot, Konzept und Architektur Grundstück: Am Stammheimer Schlosspark, Gemarkung Stammheim-Flittard, Flur 42, Flurstück 337 Größe: 10.225 m² Bodenrichtwert: 150 Euro/m², insgesamt: 1.533.750 Euro (Bewertung vom 26.10.2017) Sachstand: In der ersten Stufe wurden insgesamt vier Grobkonzepte eingereicht. Inzwischen wurde eine Bewerbung zurückgezogen. Die verbliebenen drei beinhalten jeweils eine Kombination unterschiedlicher Nutzungen. Hierbei reicht die Bandbreite von Altentagesstätte und Tagungs- bzw. Seminarhotel bis zum soziokulturellen Tagungszentrum mit Gastronomie, Mutter-Kind Café, Alten- und Jugendtreff, Werkstätten, Ateliers und Proberäumen. Die Verwaltung prüft die Konzepte derzeit auf i hre Machbarkeit und rechtliche Zulässigkeit und wird dem Liegenschaftsausschuss die einzelnen Konzepte sowie das Ergebnis der vorgenannten Prüfung vorlegen. Der Ausschuss soll dann entscheiden, welcher bzw. welche Interessenten aufgefordert werden sollen, ein detailliertes Konzept inklusive Wirtschaftlichkeitsberechnung und Preisangebot vorzulegen. Anlage 1 zu Vorlage Nr. 0474/2019 Gremium: LA Sitzungsdatum: 04.07.2017 Vorlagenummer: 1807/2017 Federführung: 230/4 Status: in Bearbeitung Betreff: Vergabe- und Baubeschluss Tiefgarage Kaiser-Wilhelm-Ring - Erneuerung der Brandschutztüren 1807/2017 Beschluss: Der Liegenschaftsausschuss stellt den Bedarf für die Erneuerung der Brandschutztüren in der städtischen Tiefgarage Kaiser-Wilhelm-Ring in Höhe der vom Rechnungsprüfungsamt geprüften Kosten (134.839,00 € netto) fest. Der Liegenschaftsausschuss beauftragt die Verwaltung, die Erneuerung der Brandschutztüren entsprechend den städtischen Vergaberichtlinien auszuschreiben und verzichtet auf die Erteilung eines Vergabevorbehaltes. Nach Submission wird die Verwaltung ermächtigt, die ausgeschriebenen Brandschutztüren unmittelbar zu beauftragen. Die Finanzierung erfolgt aus dem Bauunterhaltungsetat. Die erforderlichen Mittel stehen für das Haushaltsjahr 2017 im Teilergebnisplan 0108 – Zentrale Liegenschaftsangelegenheiten – in der Teilplanzeile 13 – Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen – zur Verfügung. Sachstand: Das seinerzeit erstellte Leistungsverzeichnis zur Neubeschaffung der Brandschutztüren musste nochmals überarbeitet werden, sodass die Durchführung des erforderlichen Vergabeverfahrens erst im Herbst 2018 stattgefunden hat. Nach erfolgter Submission der eingereichten Angebote wurde zwischenzeitlich eine Firma mit der Durchführung der Maßnahme beauftragt. Mit dem Austausch der Brandschutztüren wird in Abstimmung mit der Gebäudewirtschaft Anfang März 2019 begonnen. Anlage 1 zu Vorlage Nr. 0474/2019 Gremium: LA Sitzungsdatum: 03.07.2018 Vorlagenummer: 0718/2018 Federführung: 230/2 Status: in Bearbeitung Betreff: Grundstücksverkauf im Sürther Feld in Köln-Rodenkirchen, 3. Bauabschnitt 0718/2018 Beschluss: Der Liegenschaftsausschuss beschließt die Konzeptausschreibungen für die unter a) und b) aufgeführten Baufelder im Sürther Feld, 3. Bauabschnitt in Köln-Rodenkirchen, Gemarkung Rondorf-Land, Flur 17 an Bauträger (siehe Anlage 1 und 2 ). Er verzichtet auf nochmalige Vorlage, falls der Stadtentwicklungsausschuss ohne Einschränkung zustimmt. a) Baufeld 8 „Sonnentauweg “ (Flurstücke 1877, 1878 und 1880) geplante Nutzung: 32 Doppelhaushälften (DHH) oder 16 freistehende Einfamilienhäuser (EFH) Größe: insgesamt 9.304 m² Kaufpreis: Mindestkaufpreis 9.955.280,- Euro Der Verkauf erfolgt im Gebotsverfahren mit den als Anlage 3 Anlage 8 beigefügten Konzeptvorgaben einschließlich der Änderungen gemäß Beschluss des Liegenschaftsausschusses zu AN/1101/2018. b) Baufeld 9 „Waldmeisterweg“ (Flurstücke 1881 - 1886) geplante Nutzung: rd. 60 Doppelhaushälften (DHH) Größe: insgesamt 18.525 m² Kaufpreis: Mindestkaufpreis 19.737.500,- Euro Der Verkauf erfolgt im Gebotsverfahren mit den als Anlage 4 Anlage 9 beigefügten Konzeptvorgaben einschließlich der Änderungen gemäß Beschluss des Liegenschaftsausschusses zu AN/1101/2018. Anlage 1 zu Vorlage Nr. 0474/2019 Ergänzung gem. Beschluss zu AN/1101/2018: Grundsätzlich gilt beim Erwerb von Wohnungsbaugrundstücken, dass der Erwerber beim Wohnungsbau die Energierichtlinie ENEV in der jeweils gültigen Fassung als Mindeststandard umsetzen muss, dies wird vertraglich vereinbart. Bei beiden Verfahren (Baufeld 8 und Baufeld 9) wird ein Qualifizierungsverfahren zur Sicherstellung der städtebaulichen und architektonischen Qualität durch eine Mehrfachbeauftragung durchgeführt. Die Grundsätze des Ratsbeschlusses „StEK Wohnen: Vergabe städtischer Grundstücke – Erweiterung der Vergabearten um die Vergabe nach Konzeptqualität“, 1775/2016, vom 22.09.2016 sind im Verfahren anzuwenden. Die Bewertung der eingereichten Bewerbungen wird die inzwischen gebildete interdisziplinäre Bewertungskommission, der Fachleute des Liegenschaftsamts, des Stadtplanungsamts, des Amtes für Stadtentwicklungsplanung und eine externe fachlich ausgewiesene Person angehören, vornehmen und ihre Ergebnisse dem Liegenschaftsausschuss zur Beratung und Entscheidung vorlegen. Sachstand: Die Aussschreibungsunterlagen wurden am 16.08.2018 auf der städtischen Internetseite veröffentlicht. Einen Tag später erfolgte die Veröffentlichung auf immobilienscout24.de. Die Ausschreibungsfrist läuft bis zum 26.02.2019. Anlage 1 zu Vorlage Nr. 0474/2019 Gremium: LA Sitzungsdatum: 13.09.2018 Vorlagenummer: 1562/2018 Federführung: 23 Status: in Bearbeitung Betreff: Vorbereitung der Veräußerung des ehemaligen Kölner Landschulheims in Wyk auf Föhr 1562/2018 Beschluss: Der Liegenschaftsausschuss beschließt: 1. Die Verwaltung wird beauftragt, mit Hilfe eines geeigneten Maklers einen Käufer für das ehemalige Kölner Landschulheim im Amselweg 2 in Wyk auf Föhr zu finden. 2. Die Verwaltung wird beauftragt, zum Höchstgebot zu veräußern, da keine stadtentwicklungspolitischen Belange der Stadt Köln betroffen sind. Ergänzung: Die Verwaltung wird beauftragt, die Immobilie vorab nochmals der Gemeinde und der übergeordneten Gebietskörperschaft anzubieten. Sachstand: Die Liegenschaftsverwaltung steht im Austausch mit der Stadt Wyk auf Föhr. Diese hatte in einem Gespräch auf der Immobilienmesse ExpoReal grundsätzliches Interesse bekundet. Anlage 1 zu Vorlage Nr. 0474/2019 Gremium: LA Sitzungsdatum: 27.11.2018 Vorlagenummer: 2932/2018 Federführung: 230/2 Status: in Bearbeitung Betreff: Wohnungsbaugrundstücke im Sürther Feld, 3. Bauabschnitt 2932/2018 Beschluss: Der Liegenschaftsausschuss beschließt die Konzeptausschreibung für die in Anlage 1 ausgewiesenen Baufelder 5 und 7 im Sürther Feld, 3. Bauabschnitt in Köln- Rodenkirchen, Gemarkung Rondorf-Land, Flur 17 an Genossenschaften und Bestandshalter. a) Baufeld 5 Flurstück: 2064 Größe: 1.616 m² Kaufpreis: 1.569.080,00 Euro gemäß Verkehrswertermittlung Stand September 2018; EG Pflegeeinrichtung 750 Euro/m² Geschossfläche Rest Wohnen 610 Euro/m² Geschossfläche b) Baufeld 7 Flurstück: 1874 Größe: 1.564 m² Kaufpreis: 1.431.060,00 Euro gemäß Verkehrswertermittlung Stand September 2018 Wohnen 610 Euro/m² Geschossfläche geplante Nutzung: gefördertes, preisgedämpftes und Wohnen mit sozialem Zweck (Pflegeeinrichtung im EG, Wohngemeinschaften o.ä.) Der Verkauf erfolgt an den Bauträger mit dem besten Konzept nach den in Anlage 2 aufgeführten Konzeptvorgaben zu einem Festpreis in Höhe von 3.000.140,00 Euro. Anlage 1 zu Vorlage Nr. 0474/2019 Die Auswertung der eingegangenen Konzepte erfolgt durch eine interdisziplinäre Bewertungskommission. Die Tabelle auf Seite 3 der Anlage 2 wird wie folgt geändert: I.Wohnungspolitische Kriterien a) Zusätzliche Wohnraumförderung, hier: preisgedämpfter Wohnungsbau b) Gemeinschaftliche Wohnformen 25 Punkte 30 Punkte 10 Punkte II. Ökologische Kriterien a) Mobilitätskonzepte b) Klimawandelanpassung 10 Punkte 10 Punkte III. Städtebauliche Kriterien Architektur und Gestaltungsqualität 25 Punkte Punkte gesamt 100 Punkte Sachstand: Die Ausschreibungsunterlagen wurden am 13.12.2018 auf der städtischen Internetseite und auf immobilienscout24.de veröffentlicht. Die Ausschreibungsfrist läuft bis zum 26.02.2019. Anlage 1 zu Vorlage Nr. 0474/2019 Gremium: LA Sitzungsdatum: 27.11.2018 Vorlagenummer: 3113/2018 Federführung: 230/2 Status: in Bearbeitung Betreff: Konzeptausschreibung der Klimaschutzsiedlung Senkelsgraben 3113/2018 Beschluss: Der Liegenschaftsausschuss beschließt die Konzeptausschreibung für die in den Anlagen 1 und 2 ausgewiesene Fläche Senkelsgraben in Köln-Lind. Der spätere Verkauf erfolgt über eine Teilfläche aus dem in Anlage 2 rot eingezeichneten Grundstück Gemarkung Lind, Flur 5, aus Flurstücken: 175, 210 und 281 Verkaufsfläche: ca. 17.000 m² (Nettobauland = Baugebiet -Erschließungsanlagen) Mindestgebot: 4.080.000 Euro (240 €/m²) (Bauerwartungsland unter Berücksichtigung einer Aufschließungszeit von 4 Jahren) geplante Nutzung: Klimaschutzsiedlung mit ca. 100 Wohneinheiten (Einfamilien- und Mehrfamilienhausbebauung) Der Verkauf der o.g. Teilfläche erfolgt ausschließlich an einen erfahrenen privaten Bauträger, der entsprechend der in der (durch den Änderungsantrag AN/1744/2018 modifizierten) Anlage 3 aufgeführten formalen und qualitativen Kriterien das beste Konzept einreicht. Das Bewertungsgremium wird zusammengesetzt aus: - jeweils einer Vertreterin/einem Vertreter des Amtes für Liegenschaften, Vermessung und Kataster, des Stadtplanungsamtes sowie des Umwelt- und Verbraucherschutzamtes oder der Koordinierungsstelle Klimaschutz - jeweils einer Vertreterin/einem Vertreter der stimmberechtigen Fraktionen des Stadtentwicklungsausschusses und des Liegenschaftsausschusses - dem Vorsitzenden des Gestaltungsbeirats - einer Vertreterin/einem Vertreter der EnergieAgentur.NRW und zusätzlich einem Mitglied der Bezirksvertretung Porz in beratender Funktion Anlage 1 zu Vorlage Nr. 0474/2019 Sachstand: Die Aussschreibungsunterlagen wurden am 14.12.2018 auf der städtischen Internetseite und auf immobilienscout24.de veröffentlicht. Die Ausschreibungsfrist läuft bis zum 28.03.2019. Anlage 1 zu Vorlage Nr. 0474/2019 Gremium: Rat Sitzungsdatum: 20.12.2016 Vorlagenummer: 2698/2016 Federführung: III/23/230/1 Status: In Bearbeitung Betreff: Wohnungsbauoffensive Beschluss: 1. Der Rat beauftragt die Verwaltung für folgende Grundstücke Beschlussvorlagen zur Veräußerung an Bestandshalter in Direktvergabe an die GAG AG, die WSK bzw. Wohnungsbaugenossenschaften oder in Form einer Konzeptvergabe an private Investoren vorzubereiten und den zuständigen Ratsgremien vorzulegen: Nr. 2.01 Gustav-Heinemann-Ufer vorzugweise in Direktvergabe Nr. 3.01 Piusstraße / Geleniusstraße in Direktvergabe Nr. 4.01.Seeadlerweg vorzugsweise in Direktvergabe an eine Wohnungsbaugenossenschaft Nr. 4.02 Alpenerstr. 4-6 mit der Maßgabe höherer baulicher Ausnutzung Nr. 4.03 Piusstr. / Vogelsanger Str. vorzugweise in Direktvergabe Nr. 4.04 Mathias-Brüggen-Str. / Ecke Ossendorfer Str. Nr. 5.02 Am Bilderstöckchen vorzugsweise in Direktvergabe an GAG AG Nr. 6.02 Merianstr. / Ecke Volkhovener Weg mit der Maßgabe höherer baulicher Ausnutzung Nr. 6.03 Merianstr. / Ecke Fühlinger Weg Nr. 6.06 Quettinghofstraße Nr. 7.01 Wesselinger Weg Nr. 8.01 Lützerathstr 141a mit der Maßgabe, die Wohnungsbauentwicklung der städtischen Grundstücke zusammen mit benachbarten privaten Grundstücken zu prüfen. Die übrigen in der Beschlussvorlage aufgeführten Flächen werden – vorbehaltlich vom Stadtentwicklungsausschuss beauftragter weiterer Prüfungen - nicht weiter verfolgt. Die Grundstücke sollen im Grundsatz für öffentlich geförderten Wohnungsbau sowie konventionellen Wohnungsbau für Flüchtlinge und einen Anteil frei finanzierten Wohnungsbau genutzt werden. Die Unterbringung von Geflüchteten in konventionellen Wohnungen dient der besseren Integration in Stadtgesellschaft und ist zudem die haushaltswirtschaftlich günstigere Unterbringungsvariante. Für jedes Grundstück ist als Bestandteil der jeweiligen Beschlussvorlage eine sozial-räumliche Bewertung durchzuführen, um das jeweils geeignete Maß der Mischung festzulegen. Über alle hier aufgeführten Grundstücke sind im Gesamtergebnis 30% öffentlich-geförderter, 30% konventioneller Wohnungsbau für Flüchtlinge und 40% frei finanzierter Wohnungsbau zu erzielen. Die Vermarktung erfolgt zum Verkehrswert jeweils mit verbindlicher, im Grundbuch abgesicherter Bindung bzgl. des Anteils an sozial geförderten Anlage 1 zu Vorlage Nr. 0474/2019 Wohnraum und/oder Wohnraum für Flüchtlinge, die von der Stadt Köln unterzubringen sind. Bei der Bereitstellung von Wohnraum für Flüchtlinge und Asylbewerber soll die Richtlinie zur Förderung von Wohnraum für Flüchtlinge (RL Flü, RdErl. Des MBWSV NRW vom 17.06.2015 – IV.2 – 2103 – 168/15) zum Aquirieren von Fördermitteln berücksichtigt werden. 2. Die Verwaltung wird beauftragt, weitere Flächen zu ermitteln, die mit dieser Zielsetzung vermarktet werden können. Dabei sind prioritär solche Flächen zu untersuchen, deren Bebaubarkeit erst durch die – bis zum 31.12.2019 befristete - Sonderregelung zur Unterbringung von Flüchtlingen (§ 246 BauGB) möglich geworden ist. Hiervon ausdrücklich ausgenommen sind Flächen, die planungsrechtlich als Gewerbegebiete ausgewiesen sind bzw. in den Fällen des § 34 des Baugesetzbuches als Gewerbegebiet eingeordnet werden 3. Für die Realisierung des Gesamtprojekts beschließt der Rat im Vorgriff auf den Stellenplan 2018 die Einrichtung von folgenden 6,0 Mehrstellen: Amt für Liegenschaften, Vermessung und Kataster: 1,0 Stelle Verwaltungsangestellte/r (Immobilienökonom/in bzw. -wirt/in), VGr. IVa/III, Fg. 1b/1b BAT für die Grundstückswertermittlung 1,0 Stelle Technische/r Angestellte/r (Ingenieur/in der Fachrichtung Vermessungswesen), VGr. III/II zzgl. Technikerzulage, Fg. 2/2b BAT für die Grundstückswertermittlung 2,0 Stellen BGr. A 12 Laufbahngruppe 2 LBesG NRW bzw. VGr. IVa/III, Fg. 1b/1b BAT (StAR bzw. Verwaltungsangestellte/r) zur Realisierung der angestrebten Grundstücksgeschäfte. Stadtplanungsamt: 1,0 Stelle Technische/r Angestellte/r (Ingenieur/in), (Diplom oder Bachelor an einer Fachhochschule, Technischen Universität oder Technischen Hochschule) der Fachrichtung Städtebau, Stadt- und Regionalplanung, Raumplanung, Urbanistik oder Architektur mit Vertiefung Stadtplanung, EG 11 TVöD (VGr IVa/III, Fg. 1/1c BAT) 1,0 Stelle Verwaltungsangestellte/r, (Diplom oder Master an einer Technischen Universität, Technischen Hochschule oder Universität) der Fachrichtungen Städtebau, Stadt- und Regionalplanung, Raumplanung, Urbanistik oder Architektur mit Vertiefung Stadtplanung, EG 13 TVöD, (VGr. II-hD, Fg. 1a BAT) bzw. Besoldungsgruppe A 13 Laufbahngruppe 2, 2. Einstiegsamt LBesG NRW Bis zum Inkrafttreten des Stellenplans sind verwaltungsinterne Verrechnungsmöglichkeiten zur Verfügung zu stellen. Die Stellen sind schnellstmöglich zu besetzen. Anlage 1 zu Vorlage Nr. 0474/2019 4. Der Rat beschließt gem. § 83 GO NRW die überplanmäßige Mittelbereitstellung für die zusätzlichen Stellen für das Amt für Liegenschaften, Vermessung und Kataster im Teilergebnisplan 0108 – Zentrale Liegenschaftsangelegenheiten – in 2017 bei: Teilplanzeile 11 – Personalaufwendungen 341.800 €. Teilplanzeile 13 – Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen 51.200 €. Für das Stadtplanungsamt erfolgt die überplanmäßige Mittelbereitstellung für die zusätzlichen Stellen im Teilergebnisplan 0901 – Stadtplanung – bei: Teilplanzeile 11 – Personalaufwendungen 177.600 €. Teilplanzeile 13 – Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen 25.600 €. Die Deckung erfolgt im Haushaltsjahr 2017 durch Wenigeraufwendungen in Höhe von insgesamt 596.200 € im Teilergebnisplan 1601 – Allgemeine Finanzwirtschaft – in Teilplanzeile 20 – Zinsen und sonst. Finanzaufwendungen. Im Haushaltsplan 2018 und in der Mittelfristplanung sind die Aufwendungen zu veranschlagen. Sachstand: Im Hinblick auf den letzten Sachstandsbericht zur Wohnungsbauoffensive vom 08.05.2018 (Vorlagen Nr. 0029/2018), können die Veränderungen und der aktuelle Sachstand aus der als Anlage beigefügten Grundstücksübersicht entnommen werden. Es werden weiterhin laufend weitere Grundstücke für eine wohnungswirtschaftliche Entwicklung überprüft. Das an der Berliner Straße/ Im Weidenbruch in Köln-Höhenhaus gelegene Grundstück konnte inzwischen im Rahmen einer Direktvergabe an einen privaten Investor mit der Auflage verkauft werden, hier 29 Wohneinheiten im geförderten Mietwohnungsbau Typ A zu errichten. Zum 31.12.2017 hat das Land Nordrhein-Westfalen die Richtlinie Förderung von Wohnraum für Geflüchtete ersatzlos gestrichen. Somit wendet die Verwaltung seit dem 01.01.2018 grundsätzlich eine Quote von 60% im öffentlich geförderten Mietwohnungsbau und 40% im frei finanzierten Mietwohnungsbau an. Die Unterbringung von geflüchteten Menschen, die Anspruch auf einen Wohnberechtigungsschein haben, kann in regulären Mietwohnungen des öffentlich geförderten Mietwohnungsbaus erfolgen. Sie sind bei der Belegung der Wohnungen zu berücksichtigen und zu integrieren. Anlage 1 zu Vorlage Nr. 0474/2019 Gremium: Rat Sitzungsdatum: 11.07.2017 Vorlagenummer: 0728/2017 Federführung: III/III/1 Status: In Bearbeitung Betreff: Standortentscheidung Frischezentrum 0728/2017 Beschluss: Der Rat nimmt die in Anlage 1 dargestellten Ergebnisse der vertiefenden Prüfung zu den regionalen Standortoptionen für ein Frischezentrum zur Kenntnis und beschließt: 1. den Standort "Am Kalscheurer Hof in Hürth nicht weiterzuverfolgen und auf die Erstellung eines Störfallgutachtens zur Ermittlung eines angemessenen Abstandes für ein Frischezentrum auf der städtischen Fläche „Am Kalscheurer Hof“ zu verzichten. 2. eine weitere Konkretisierung von Planungen für den Standort "Am Brühler Heckelchen" in Brühl nicht vorzunehmen. 3. in Folge seiner Beschlüsse aus 2007, den Großmarkt von Raderberg nach Marsdorf zu verlagern. Die Verwaltung wird beauftragt, die Planungen für Marsdorf fortzusetzen mit dem Ziel, dass bis spätestens 2020 das erforderli- che Planungs- und Baurecht für die Erstellung des Frischezentrums geschaf- fen wird. 4. Der Rat stellt den Bedarf für die Vergabe eines Gutachtens zur Ermittlung des notwendigen Instandhaltungsbedarfes fest, die für einen ordnungsgemäßen Betrieb des derzeitigen Großmarktes über 2020 hinaus erforderlich sind. Die erste Kostenschätzung für die Erstellung des Gutachtens beläuft sich auf ca. 80.000 € netto (ca. 100.000 € inkl. Mehrwertsteuer). Die erforderlichen Mittel stehen im Hpl. 2016/ 2017 für das Haushaltsjahr 2017 im Teilergebnisplan 0203 -Märkte- in der Teilplanzeile 13 - Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen - zur Verfügung. 5. Die Beauftragung der Verwaltung zur Umsetzung der Ziffern 11.1 und II.2 des Ratsbeschlusses vom 15.03.2016 wird ausdrücklich bekräftigt. 6. Die Mitteilung 2064/2017 „Weitere Vorgehensweise zur Verlagerung des Kölner Großmarkts" wird zur Kenntnis genommen und die Aussagen zu den Ziffern 4, 5 und 6 als e rgänzender Arbeitsauftrag in die o. a. Beschlussvorlage aufgenommen. Anlage 1 zu Vorlage Nr. 0474/2019 „Zu 4., 5. und 6. Die Auswahl einer geeigneten Betriebsform und die wirtschaftliche Betrach- tung eines neuen Frischezentrums hängen wesentlich von der Standortent- scheidung ab. Ferner ist auch eine EU-beihilfenrechtliche Bewertung vorzu- nehmen. Dazu beabsichtigt die Verwaltung, nunmehr kurzfristig auf der Grundlage der Arbeitshypothese Marsdorf gutachterlich überprüfen zu lassen, wie der Betrieb eines Frischezentrums nach europarechtlichen Vorgaben am besten und am wirtschaftlichsten dargestellt werden kann. Das Gutachten soll - zusätzlich zu der EU-beihilfenrechtlichen Prüfung - eine erste Empfehlung zu möglichen Betriebsformen enthalten. Um eine tieferge- hende Untersuchung der Betriebsformen handelt es sich allerdings noch nicht, aber ggf. können Betriebsformen schon ohne diese tiefergehende Prüfung ausgeschlossen werden. Die Frage des Betreibermodells setzt auf Ergebnissen der beihilferechtlichen Prüfung auf und wäre im Anschluss zu beauftragen. Die Verwaltung geht davon aus, dem Rat im 4. Quartal 2017 die Ergebnisse der gutachterlichen Prüfung zum Beihilfenrecht vorlegen zu können.“ (aus der Mitteilung 2064/2017) 7. Die Vorschläge der IG Kölner Großmarkt e. V. zur zukünftigen Betr iebsform und zur Überprüfung des tatsächlichen Flächenbedarfs aufgrund sich verän - dernder Rahmenbedingungen, sind in den weiteren Prozess einzubeziehen. Sachstand: Die Planungen für den Standort Marsdorf werden von der Verwaltung derzeit fortgesetzt mit dem Ziel, bis spätestens zum Jahr 2020 das erforderliche Planungs- und Baurecht für die Erstellung eines Frischezentrums zu schaffen. Der notwendige Instandhaltungsbedarf für einen ordnungsgemäßen Betrieb des derzeitigen Großmarktes bis zum 31.12.2023 wurde durch einen Sachverständigen ermittelt. Insbesondere sind Sanierungsmaßnahmen an folgenden Gewerken beabsichtigt: -Statik -Sanierung Fenster -Sanierung Flachdach -Elektroversorgung -Kanalisation. Ob und in welchem Umfang weitere Erneuerungsmaßnahmen durchgeführt werden müssen, wird derzeit ermittelt. Die Sanierungsmaßnahmen werden auf das unbedingt erforderliche Maß beschränkt. Anlage 1 zu Vorlage Nr. 0474/2019 Die zurzeit zu beziffernden Gesamtkosten der Instandsetzungsmaßnahmen betragen mindestens 1.740.000 €. Die Errichtung eines Frischezentrums wurde unter EU-Beihilferechtlichen Bestimmungen gutachterlich geprüft. Der Liegenschaftsausschuss sowie der Wirtschaftsausschuss wurden über erste Ergebnisse im Herbst 2017 informiert (siehe auch SessionVorlage Nr. 2937/2017). Die Verwaltung hat folgende Gutachten zum EU-Beihilfenrecht, zur Wirtschaftlichkeit und zu möglichen Betriebsformen vergeben: Firma Inhalt Gutachten Beauftragung Aulinger Rechtsanwälte Prüfung EU-Beihilfenrecht 02.08.2017 Ernst & Young Real Estate Analyse der Wirtschaftlichkeit 09.02.2018 Aulinger Rechtsanwälte Prüfung Betriebsformen 02.03.2018 Die jeweiligen Gutachten liegen vor und befinden sich derzeit in der verwaltungsinternen Abstimmung. Die Händlerinnen und Händler des städtischen Großmarktes sowie die IG Großmarkt werden, wie bereits in der Vergangenheit, in Entstehungsprozesse eingebunden.
Beratungsverlauf
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