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0090/2017

Betriebskostenfinanzierung von Berufshilfeeinrichtungen lernbehinderter Jugendlicher

Beschlussvorlage Ausschuss 21.02.2017

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Nächste Beratung: Jugendhilfeausschuss, Sitzung am 14.03.2017, TOP 2.2.3

Beschlussvorlage Ausschuss

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Beschlussvorlage Ausschuss

3356 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
IV/510/32 
 
Vorlagen-Nummer 
 0090/2017 
Freigabedatum  21.02.2017 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Betriebskostenfinanzierung von Berufshilfeeinrichtungen lernbehinderter Jugendlicher 
Beschlussorgan 
Jugendhilfeausschuss 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Jugendhilfeausschuss – Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie – beschließt, die im Haus-
haltsjahr 2017 zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel in Höhe von 2.269.311,40 Euro (inklusive 
Tarifkostensteigerung 2015 und pauschale Erhöhung der Betriebskosten für die freien Träger in An-
lehnung an die Tarifkostensteigerung 2016) zur „Betriebskostenfinanzierung von Berufshilfeeinrich-
tungen lernbehinderter Jugendlicher“ wie folgt zu gewähren: 
 
Träger:     Einrichtung:    Betrag: 
 
Drogenhilfe Köln e.V. JWE Krefelder Straße 169.797,65 Euro 
Jugendfreizeitwerk Köln e.V. JWE Chorweiler 187.832,72 Euro 
JobWerk Porz gGmbH JWE Brüsseler Straße 106.830,11 Euro 
Internationaler Bund Soziale Dienste Beratungsstellen 368.451,51 Euro 
Internationaler Bund Soziale Dienste JWE Stegerwaldsiedlung 216.795,55 Euro 
JWK gGmbH Jugendwerk Köln JWE Klettenberg 127.763,91 Euro 
Jugendhilfe Köln e.V. JWE Kalk, Mülheim, Ehrenfeld 836.379,80 Euro 
Netzwerk e.V. Soziale Dienste JWE Nippes 208.546,25 Euro 
Handwerkerinnenhaus Köln e.V. Kempener Straße 46.913,90 Euro 
Gesamtsumme 2.269.311,40 Euro 
 
 
Jugendhilfeausschuss 14.03.2017

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen         € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme  2.269.311,40 € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
c) bilanzielle Abschreibungen         € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
 
Begründung: 
Bei der Zielgruppe der Kölner Jugendwerkstätten handelt es sich um lernbehinderte Förderschüler, 
Hauptschüler ohne oder mit einem schlechten Abschluss, schulverweigernde Jugendliche oder junge 
Menschen mit Migrationshintergrund. Ihre Möglichkeiten, einen Schulabschluss zu erreichen, der den 
Anforderungen des Arbeits- und Ausbildungsmarktes entspricht, sind angesichts der Problemlagen 
äußerst gering. Alle Erfahrungen zeigen, dass diese jungen Menschen ohne eine zusätzliche Förde-
rung chancenlos sind. 
 
Der zentrale Auftrag der Jugendwerkstätten ist die Hinführung zur Ausbildungsreife.  
Hierzu werden erste Schritte zur Herstellung von Arbeitsfähigkeit und methodisch vielfältige Formen 
der Nachsozialisation und Bildung entwickelt. Es hat sich in den vergangenen Jahren gezeigt, dass 
gezielte Maßnahmen der werkpädagogischen Bildungs- und Erziehungsarbeit verbunden mit dem 
zielgerichteten Nachholen von schulischen Bildungsinhalten zu einer nachhaltigen Verbesserung der 
Integrationschancen beitragen.  
 
Die Mittel stehen im Teilergebnisplan 0604, Kinder- und Jugendarbeit, Teilplanzeile 15 (Transferauf-
wendungen) zur Verfügung.

Beratungsverlauf (1)

14.03.2017 Jugendhilfeausschuss
TOP 2.2.3 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Orte (6)

  • Krefelder Straße 169
  • Brüsseler Straße 106
  • Kempener Straße 46
  • Straße 16
  • Straße 10
  • Straße 4

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Details

Aktenzeichen
0090/2017
Typ
Beschlussvorlage Ausschuss
Datum
21.02.2017
Erstellt
03.08.2017 00:27