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Betriebskostenfinanzierung von Berufshilfeeinrichtungen lernbehinderter Jugendlicher

Beschlussvorlage Ausschuss 0090/2017 vom 21.02.2017

Stand: Am 14.03.2017 im Jugendhilfeausschuss ungeändert beschlossen.

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    Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle IV/510/32 Vorlagen-Nummer 0090/2017 Freigabedatum 21.02.2017 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Betriebskostenfinanzierung von Berufshilfeeinrichtungen lernbehinderter Jugendlicher Beschlussorgan Jugendhilfeausschuss Gremium Datum Beschluss: Der Jugendhilfeausschuss – Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie – beschließt, die im Haus- haltsjahr 2017 zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel in Höhe von 2.269.311,40 Euro (inklusive Tarifkostensteigerung 2015 und pauschale Erhöhung der Betriebskosten für die freien Träger in An- lehnung an die Tarifkostensteigerung 2016) zur „Betriebskostenfinanzierung von Berufshilfeeinrich- tungen lernbehinderter Jugendlicher“ wie folgt zu gewähren: Träger: Einrichtung: Betrag: Drogenhilfe Köln e.V. JWE Krefelder Straße 169.797,65 Euro Jugendfreizeitwerk Köln e.V. JWE Chorweiler 187.832,72 Euro JobWerk Porz gGmbH JWE Brüsseler Straße 106.830,11 Euro Internationaler Bund Soziale Dienste Beratungsstellen 368.451,51 Euro Internationaler Bund Soziale Dienste JWE Stegerwaldsiedlung 216.795,55 Euro JWK gGmbH Jugendwerk Köln JWE Klettenberg 127.763,91 Euro Jugendhilfe Köln e.V. JWE Kalk, Mülheim, Ehrenfeld 836.379,80 Euro Netzwerk e.V. Soziale Dienste JWE Nippes 208.546,25 Euro Handwerkerinnenhaus Köln e.V. Kempener Straße 46.913,90 Euro Gesamtsumme 2.269.311,40 Euro Jugendhilfeausschuss 14.03.2017 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme 2.269.311,40 € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € c) bilanzielle Abschreibungen € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Begründung: Bei der Zielgruppe der Kölner Jugendwerkstätten handelt es sich um lernbehinderte Förderschüler, Hauptschüler ohne oder mit einem schlechten Abschluss, schulverweigernde Jugendliche oder junge Menschen mit Migrationshintergrund. Ihre Möglichkeiten, einen Schulabschluss zu erreichen, der den Anforderungen des Arbeits- und Ausbildungsmarktes entspricht, sind angesichts der Problemlagen äußerst gering. Alle Erfahrungen zeigen, dass diese jungen Menschen ohne eine zusätzliche Förde- rung chancenlos sind. Der zentrale Auftrag der Jugendwerkstätten ist die Hinführung zur Ausbildungsreife. Hierzu werden erste Schritte zur Herstellung von Arbeitsfähigkeit und methodisch vielfältige Formen der Nachsozialisation und Bildung entwickelt. Es hat sich in den vergangenen Jahren gezeigt, dass gezielte Maßnahmen der werkpädagogischen Bildungs- und Erziehungsarbeit verbunden mit dem zielgerichteten Nachholen von schulischen Bildungsinhalten zu einer nachhaltigen Verbesserung der Integrationschancen beitragen. Die Mittel stehen im Teilergebnisplan 0604, Kinder- und Jugendarbeit, Teilplanzeile 15 (Transferauf- wendungen) zur Verfügung.

Beratungsverlauf

  1. 14.03.2017

    Jugendhilfeausschuss

    TOP 2.2.3, Entscheidung. Ergebnis: ungeändert beschlossen

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