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Verbleib der 27 abgelehnten Kinder an der GGS Annastraße

Beantwortung einer mündl. Anfrage (BV) 2052/2018 vom 15.06.2018

Stand: Am 09.07.2018 in der Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.

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  • Beantwortung e. mündl. Anfrage (BV)

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    Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle IV/400/4 Vorlagen-Nummer 2052/2018 Beantwortung einer mündlichen Anfrage aus einer früheren Sitzung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 09.07.2018 Verbleib der 27 abgelehnten Kinder an der GGS Annastraße In der Sitzung der Bezirksvertretung Rodenkirchen wurden durch die Verwaltung die Anmeldezahlen aller Schulen im Stadtbezirk mitgeteilt. Frau von Dewitz bittet nun um Klärung, was mit den 27 Kindern passiert ist, welche a n der GGS A n- nastraße abgelehnt wurden. Antwort der Verwaltung: Im Rahmen des Anmeldeverfahrens nimmt eine Schule die sich anmeldenden Kinder im Fachverfa h- ren SchILDzentral auf. Dort werden weitere notwendige Daten für die Aufnahme der Kinder hinterlegt. Diese Daten werden dann solange im Fachverfahren geführt, bis die Entscheidung zur Aufnahme an der gewählten Schule getroffen wurde. Die Kinder, welche an der gewählten Schule nicht aufgenommen werden können, werden von der Schulleitung wieder freigegeben, damit die Daten für die Aufnahme an einer anderen Schule wieder bereitstehen. Im Rahmen der Freischaltung der Kinder, werden auf Grund datenschutzrechtlicher Vorschriften s o- wohl alle zusätzlich eingegeben Daten als auch die zuerst gewählte Schule im Daten satz des Kindes gelöscht. Damit ist für den Schulträger nicht ersichtlich, welche Kinder abgelehnt wurden. Im Rahmen der Schulpflichtüberwachung ist nur nachvollziehbar, welche Kinder noch nicht angemeldet wurden. Die Erziehungsberechtigen dieser Kinder w erden dann in Absprache mit der Schulaufsicht im weiteren Verfahren angeschrieben, der bestehenden Schulpflicht nachzukommen.

Beratungsverlauf

  1. 09.07.2018

    Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen)

    TOP 7.1.3, Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen

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