Mandari Insight

2052/2018

Verbleib der 27 abgelehnten Kinder an der GGS Annastraße

Beantwortung einer mündl. Anfrage (BV) 15.06.2018

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

Nächste Beratung: Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen), Sitzung am 09.07.2018, TOP 7.1.3

Beantwortung e. mündl. Anfrage (BV)

· application/pdf

Ansehen

Beantwortung e. mündl. Anfrage (BV)

1697 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
IV/400/4 
 
Vorlagen-Nummer 
 2052/2018 
Beantwortung einer mündlichen Anfrage aus einer früheren Sitzung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 09.07.2018 
 
Verbleib der 27  abgelehnten Kinder an der GGS Annastraße 
In der Sitzung der Bezirksvertretung Rodenkirchen wurden durch die Verwaltung die Anmeldezahlen 
aller Schulen im Stadtbezirk mitgeteilt. 
Frau von Dewitz bittet nun um Klärung, was mit den 27 Kindern passiert ist, welche a n der GGS A n-
nastraße abgelehnt wurden. 
 
Antwort der Verwaltung:  
Im Rahmen des Anmeldeverfahrens nimmt eine Schule die sich anmeldenden Kinder im Fachverfa h-
ren SchILDzentral auf. Dort werden weitere notwendige Daten für die Aufnahme der Kinder hinterlegt. 
Diese Daten werden dann solange im Fachverfahren geführt, bis die Entscheidung zur Aufnahme an 
der gewählten Schule getroffen wurde. 
Die Kinder, welche an der gewählten Schule nicht aufgenommen werden können, werden von der 
Schulleitung wieder freigegeben,  damit die Daten für die Aufnahme an einer anderen Schule wieder 
bereitstehen. 
Im Rahmen der Freischaltung der Kinder, werden auf Grund datenschutzrechtlicher Vorschriften s o-
wohl alle zusätzlich eingegeben Daten als auch die zuerst gewählte Schule im Daten satz des Kindes 
gelöscht.  
Damit ist für den Schulträger nicht ersichtlich, welche Kinder abgelehnt wurden. Im Rahmen der 
Schulpflichtüberwachung ist nur nachvollziehbar, welche Kinder noch nicht angemeldet wurden. Die 
Erziehungsberechtigen dieser Kinder w erden dann in Absprache mit der Schulaufsicht im weiteren 
Verfahren angeschrieben, der bestehenden Schulpflicht nachzukommen.

Beratungsverlauf (1)

09.07.2018 Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen)
TOP 7.1.3 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Orte (1)

  • Annastraße

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Aktenzeichen
2052/2018
Typ
Beantwortung einer mündl. Anfrage (BV)
Datum
15.06.2018
Erstellt
14.06.2018 11:20