Mandari Insight

3855/2021

Tempo 30 Bergisch Gladbacher Straße (AN/0101/2021)

Mitteilung BV 03.11.2021

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 9 (Mülheim), Sitzung am 17.01.2022, TOP 10.2.12

Anlage 1

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Ansehen

Anlage 4

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Ansehen

Anlage 5

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Anlage 2

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Anlage 6

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Anlage 3

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Ansehen

Mitteilung BV

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Ansehen

Anlage 1

1347 Zeichen

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Projekt-Nr.: 15 02 032/01 vom 25.08.2016

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Markierung des Untersuchungsgebiets (blau umrandet), der Signalstandorte (rote Kreuze) sowie der berücksichtigten Immissionsorte (Beschriftung und Dreieckspunkt)

Otto-von-Guericke-Straße 8 0-53757 Sankt Augustin www kramer-schalltechnik.de

Kramer Schalitechnik GmbH

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Anlage 4

1255 Zeichen

Anlage 4 
 
Ungerundeter Beurteilungspegel bei einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h 
und 30 km/h sowie die Differenz bzw. die Verbesserung der Lärmsituation 
 
 50 km/h 30 km/h Differenz bzw. 
Verbesserung 
 dB(A) dB(A) dB 
IO TAG 
 
NACHT 
 
TAG  
 
NACHT 
 
TAG 
 
NACHT 
 
1 71,3  64,1 68,7 61,5 2,6 2,6 
2 75,7  68,6 73,1  65,9  2,6  2,7 
3 76,5 69,4 73,9  66,8  2,6  2,6 
4 77,4 70,3 74,8  67,6  2,6  2,7 
5 78,9 71,6 76,4  69,0  2,5  2,6 
6 74,3 66,7 71,7  64,2  2,6  2,5 
7 70,4 63,0 68,2  60,9  2,2  2,1 
8 76,3 68,5 74,0  66,3  2,3  2,2 
9 80,5 72,5 77,8  69,9  2,7  2,6 
10 80,1 72,2 77,6  69,6  2,5  2,6 
11 76,6 68,7 74,0  66,1  2,6  2,6 
12 73,8 65,9 71,2  63,3 2,6  2,6 
13 73,6 65,7 71,0  63,1 2,6  2,6 
14 73,8 65,7 71,2  63,1  2,6  2,6 
15 73,6 65,6 71,1  63,0 2,5  2,6 
16 75,7 68,1 73,2  65,4  2,5  2,7 
17 74,2 66,5 71,6  63,9  2,6  2,6 
18 74,2 66,6 71,6  64,0  2,6  2,6 
19 75,6 67,9 72,9  65,3  2,7  2,6 
20 76,0 68,4 73,5  65,8  2,5  2,6 
21 72,1 64,5 69,5  61,8  2,6  2,7 
22 76,2 68,6 73,6  65,9  2,6  2,7 
23 75,2 67,5 73,1  65,4  2,1  2,1 
24 71,7 62,9 69,1  60,3  2,6  2,6 
25 51,4 42,8 49,1  40,4  2,3  2,4 
26 70,9 62,1 68,3  59,6  2,6  2,5 
27 69,8 61,1 67,2  58,5  2,6  2,6 
28 68,4 59,7 65,8  57,1  2,6  2,6

Anlage 5

1075 Zeichen

Anlage 5 
 
Nachfolgend ist die Anzahl der betroffenen Wohngebäude in der Größenordnung dargestellt. 
Abschnitte mit ähnlichem Verkehrsaufkommen wurden zusammengefasst. An den 
betroffenen Wohngebäuden wurde der Richtwert gemäß Lärmschutz-Richtlinien-StV für 
Wohngebiete (70 dB(A) am Tage / 60 dB(A) in der Nacht) bei einer zulässigen 
Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h überschritten.  
 
 
 
 
Abschnitt  
 
Überschreitung  
Anzahl der 
Wohngebäude  
 
(überwiegend 
Mehrfamilienhäuser) 
Wiener Platz - Keupstraße bis 7 dB tags  /  bis 9 dB nachts    23 
Keupstraße - Carlswerkstraße bis 7 dB tags  /  bis 10 dB nachts    37 
Ackerstraße - AS A3 (West) bis 9 dB tags  /  bis 12 dB nachts     29 
Honschaftsstraße -   
       Maria-Himmelfahrt-Straße 
bis 11 dB tags  /  bis 13 dB nachts    70 
Maria-Himmelfahrt-Straße -  
          Dellbrücker Hauptstraße 
bis 6 dB tags  /  bis 9 dB nachts   210 
Dellbrücker Hauptstraße - 
                 Otto-Kayser-Straße 
bis 7 dB tags  /  bis 9 dB nachts    64 
Otto-Kayser-Str - Stadtgrenze bis 2 dB tags  /  bis 3 dB nachts    66

Anlage 2

1659 Zeichen

Anlage 2 
 
Die aufgeführten Abschnitte der Bergisch Gladbacher Straße sind in den Karten mit 
schwarzen Nummern dargestellt. Die Abschnitte sind nach durchschnittlicher täglicher 
Verkehrsstärke und prozentualem Lkw-Anteil am Gesamtverkehr differenziert. Die in den 
Karten verzeichneten aber hier nicht aufgeführten Abschnitte mit den Nummern 30 bis 74 
sind Querungen der Bergisch Gladbacher Straße.  
 
Nr. 1: Clevischer Ring - Genovevastraße 
Nr. 2: Genovevastraße - Eulenbergstraße 
Nr. 3: Eulenbergstraße - Keupstraße 
Nr. 4: Keupstraße - Carlswerkstraße 
Nr. 5: Carlswerkstraße - Ackerstraße 
Nr. 6: Ackerstraße - Wichheimer Straße 
Nr. 7: Wichheimer Straße - Mülheimer 
Nr. 8: Mülheimer Ring - Herler Ring 
Nr. 9: Herler Ring - Autobahn (West) 
Nr. 10: Autobahn (West) - Autobahn (Ost) 
Nr. 11: Autobahn (Ost) - Honschaftsstraße 
Nr. 12: Honschaftsstraße - Styler Straße (Ost) 
Nr. 13: Styler Straße (Ost) - Johann-Bensberg-Straße 
Nr. 14: Johann-Bensberg-Straße - Buschfeldstraße 
Nr. 15: Buschfeldstraße - Maria-Himmelfahrt-Straße 
Nr. 16: Maria-Himmelfahrt-Straße - Rodstraße 
Nr. 17: Rodstraße - Schwabstraße 
Nr. 18: Schwabstraße - Wasserwerkstraße 
Nr. 19: Wasserwerkstraße - Heidestraße 
Nr. 20: Heidestraße - Dellbrücker Mauspfad 
Nr. 21: Dellbrücker Mauspfad - Grafenmühlenweg 
Nr. 22: Grafenmühlenweg – Dellbrücker Hauptstraße 
Nr. 23: Dellbrücker Hauptstraße - Immekeppeler 
Nr. 24: Immekeppeler Straße - von-Quadt-Straße 
Nr. 25: von-Quadt-Straße - Otto-Kayser-Straße 
Nr. 26: Otto-Kayser-Straße - Waldhausstraße 
Nr. 27: Waldhausstraße - Im Eichenforst 
Nr. 28: Im Eichenforst - Thielenbrucher 
Nr. 29: Thielenbrucher Allee - Stadtgrenze

Anlage 6

7829 Zeichen

66

/ 15.07.2019
662/1 An ß Frau Felden
e 27194

Tempo 30 auf der Bergisch
Gladbacher Straße.dock

Aktenvermerk:

Am 11.03.2019 wurde eine gemeinsame Rundfahrt mit der Bezirksregierung Köln und
der Polizei Köln auf der Bergisch Gladbacher Straße durchgeführt. Ziel der gemeinsa-
men Befahrung war es, eine Festlegung ausschließlich unter Berücksichtigung der be-
sonderen örtlichen Gegebenheiten, der Unfalllage und des vorhandenen Lärmgutach-
tens festzulegen, welche zulässige Höchstgeschwindigkeit auf der Bergisch Gladbacher
Straße festzulegen ist.

Neben den verkehrlichen Abwägungen, die in den zu beachtenden Lärmschutzrichtlinien
StV 2007 vorgegeben sind, ist zu berücksichtigen, ob mit einer Herabsetzung der zuläs-
sigen Höchstgeschwindigkeit mindestens jedoch eine hörbare Minderung des Lärmpe-
gels um 3 dB (A) erreicht werden kann.

Als Ergebnis wurde zunächst festgelegt, dass keine Herabsetzung der zulässigen
Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h erfolgen soll. Es wurde hierbei insbesondere in Be-
tracht gezogen, dass auf der Bergisch Gladbacher Straße ein Lärm mindernder Belag
eingebaut werden kann, welcher die Überschreitungswerte verringern kann.

Im Anschluss an diesen Termin erfolgten erneut intensive Abstimmungen mit dem Um-
weltamt, insbesondere unter Berücksichtigung der festgestellten Überschreitungswerte.
Es wurde hierbei deutlich, dass seitens des Gutachters im Lärmgutachten die Über-
schreitungen des Richtwertes für „Wohnen“ nicht nochmals im Detail dargestellt wurden.
Seitens 57 wurde eine entsprechende Auswertung gefertigt, welche deutlich macht, dass
auf der Bergisch Gladbacher Straße, im Bereich zwischen Wiener Platz und Otto-
Kayser-Straße, die Überschreitungen des Richtwertes in den meisten Fällen über 7 dB
am Tage und nachts zwischen 9-13 dB liegen. Hieraus ergibt sich, dass erneut zu prüfen
ist, ob nicht nur seitens der Anlieger ein Anspruch auf eine ermessensfehlerfreie Ent-
scheidung gegeben ist, sondern ein Rechtsanspruch auf Einschreiten besteht. Im vorlie-
genden Fall kann durch die Herabsetzung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 50
km/h auf 30 km/h eine Minderung um 3 dB erreicht werden.

Es ergibt sich hieraus die Entscheidung, im Gesamtverlauf der Bergisch Gladbacher
Straße, zwischen Wiener Platz und Stadtgrenze, eine zulässige Höchstgeschwindigkeit
von 30 km/h anzuordnen. Lediglich der Bereich zwischen Gronauer Straße und Hon-
schaftsstraße ist bei der derzeitigen Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h zu belassen. In
diesem Bereich befindet sich keine Wohnbebauung und die Überschreitungen liegen am
Tage bei 5 dB und nachts bis 7 dB. Im Übrigen ist hier zu berücksichtigen, dass in die-
sem Abschnitt der Anschluss Köln-Dellbrück der A3 liegt und somit ein zügiger Abfluss
des Verkehrs auf die Autobahn gewährleistet werden kann.

Schreiben an: ab: 2 Yr S

1.2

66-662/1 Fe 2. yul an1g

66

Zulässige Höchstgeschwindigkeit auf der Bergisch Gladbacher Straße im Abschnitt
zwischen Wiener Platz und Stadtgrenze

Sehr geehrte Frau Arnold,
sehr geehrte Damen und Herren,

für die Bergisch Gladbacher Straße wurde im August 2016 ein Lärmgutachten erstellt. Die-
sem Gutachten ist zu entnehmen, dass die Richtwerte der Lärmschutzrichtlinie StV für
„Wohnen“ in Höhe von 70 dB (A) am Tage und 60 dB (A) in der Nacht überschritten werden.

In der am 11.03.2019 gemeinsam durchgeführten Befahrung wurde daher überprüft, ob die
derzeit gültige Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h herabgesetzt werden kann. Es wurden
neben dem vorhandenen Lärmgutachten ebenfalls die Unfalllage und der Bereich der tat-
sächlich vorhandenen Bebauung berücksichtigt.

Trotz eines zunächst gemeinsam gefundenen Konsenses erfolgten im Anschluss nochmals
intensive Überprüfungen in Zusammenarbeit mit dem hiesigen Umweltamt. In Auswertung
des vorhandenen Lärmgutachtens wurde deutlich, dass die Überschreitungen des Richtwer-
tes für „Wohnen“ tagsüber im Durchschnitt bis 7 dB (A) bzw. 11 dB (A) überschritten werden.
Nachts liegt die Überschreitung im Durchschnitt bis 11 dB (A) bzw. sogar bis 13 dB (A). Die-
se Auswertung wurde Ihnen bereits übersandt.

Aufgrund dieser nunmehr im Detail herausgestellten Überschreitung ist von mir zu überprü-
fen, ob die Voraussetzungen des $ 45 Abs. 1 Satz 1 Straßenverkehrsordnung (StVO) vorlie-
gen. Der $ 45 Abs. 1 Satz 1 StVO hat drittschützende Wirkung, wenn öffentlich rechtlich ge-
schützte Individualinteressen — insbesondere Gesundheit und Eigentum — als Schutzgüter
der Sicherheit und Ordnung des Verkehrs durch Einwirkungen des Straßenverkehrs, die das
nach allgemeiner Anschauung zumutbare Maß übersteigen, verletzt werden. In diesen Fällen
gewährt $ 45 Abs. 1 Satz 1 StVO dem Einzelnen ausnahmsweise ein auf fehlerfreie Ermes-
sensentscheidung begrenztes subjektiv-öffentliches Recht auf Verkehrsregeln des Einschrei-
ten der Straßenverkehrsbehörde.

Nach 8 45 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 StVO sind Verkehrsbeschränkungen und Verbote nur zum

Schutz von Einwirkungen, die vom Kraftfahrzeugverkehr herrühren, zulässig. Sie sind aus
Lärmschutzgründen und zum Schutz vor Abgasbelästigung zu jeder Zeit zulässig.

13

Be

Es ist in diesem Zusammenhang zu beachten, dass der Anspruch durch den Grundsatz der
Verhältnismäßigkeit beschränkt wird. Aus dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit wird sich
in der Regel eine Begrenzung der Maßnahmen nach dem Verursacheranteil ergeben. Es ist,
die geringstmögliche Einschränkung für alle Betroffenen zu wählen. Außerdem ist ebenfalls
zu berücksichtigen, welche Belastungen den Anliegern unter Berücksichtigung der Belange

. des Verkehrs im konkreten Fall als ortsüblich hingenommen und damit zugemutet werden
können. Es kommt jedoch auch hier in erster Linie auf die gebietsbezogene Schutzwürdigkeit
und Schutzbedürftigkeit der betroffenen Anlieger an.

Aufgrund der vom Lärmgutachten errechneten Werte sind die vorhandenen Überschreitun-
gen sowohl am Tage als auch nachts in der Höhe überschritten, dass ein Einschreiten erfor-
derlich ist. Um kurzfristig Järmschützende Maßnahmen in diesem allgemeinen Wohngebiet
durchführen zu können, kann nur eine Herabsetzung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit
vorgenommen werden. Es ist davon auszugehen, dass eine Herabsetzung der zulässigen
Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h auf 30 km/h eine Lärmminderung um 3 dB (A) erreicht.

Da es sich bei der Bergisch Gladbacher Straße um eine wichtige Verbindungsstraße zwi-
schen Köln und Bergisch Gladbach handelt, welche nicht nur den Anwohnern, sondern
Pendlern und der Grundversorgung dient, ist diesem Aspekt des Verkehrs ebenfalls Rech-
nung zu tragen. Dies bedeutet, dass grundsätzlich eine Stetigkeit auf der circa sieben Kilo-
meter langen Straße zu gewährleisten ist. Damit dies erreicht werden kann, sind die Signal-
schaltungen im gesamten Bereich auf die zulässige Höchstgeschwindigkeit anzupassen.
Um insbesondere einen zügigen Verkehrsfluss von der innerörtlichen Straße auf die Auto-
bahn zu gewährleisten (hier Anschlussstelle Köln-Dellbrück, A3), ist der Bereich zwischen
Gronauer Straße und Honschaftsstraße von der Herabsetzung der Höchstgeschwindigkeit
herauszunehmen. In diesem Bereich, in dem keine Wohnbebauung vorhanden ist, liegen die
Überschreitungen der Lärmschutzwerte bei 5 dB (A) am Tag bzw. 7 dB (A) in der Nacht.

Ich gehe davon aus, dass mit dieser Festlegung sowohl den Belangen des Lärmschutzes,
als auch den Belangen des Verkehrs ausreichend Rechnung getragen wird.

Die notwendige verkehrsrechtliche Anordnung wird erstellt und anschließend umgesetzt.

Für Ihre Unterstützung und Beratung, im Zusammenhang mit dieser verkehrlichen Maßnah-
me, möchte ich mich bedanken.

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
in

Klaus Harzendorf Einaano 76 ania

3. 64 zur Mitzeichnung

4. Durchschrift erhält: ab:

57 = Herr | ınn

rau Rosenstein m. d. B. um Kenntnisnahme

5. 662/1 Anordnung fertigen

I”

Anlage 3

1177 Zeichen

Anlage 3 
 
Folgende Immissionsorte entlang der Bergisch Gladbacher Straße sind in den Karten 
dargestellt.  
 
IO 1  Bergisch Gladbacher Straße 33 
IO 2  Bergisch Gladbacher Straße 73 
IO 3  Bergisch Gladbacher Straße 123 
IO 4  Bergisch Gladbacher Straße 172 
IO 5  Bergisch Gladbacher Straße 180 
IO 6  Bergisch Gladbacher Straße 263 
IO 7  Gronauer Straße 53 
IO 8  Bergisch Gladbacher Straße 390 
IO 9  Bergisch Gladbacher Straße 451 
IO 10  Bergisch Gladbacher Straße 463 
IO 11  Bergisch Gladbacher Straße 505 
IO 12  Bergisch Gladbacher Straße 591 
IO 13  Bergisch Gladbacher Straße 600 
IO 14  Bergisch Gladbacher Straße 641 
IO 15  Bergisch Gladbacher Straße 738 
IO 16  Bergisch Gladbacher Straße 790 
IO 17  Bergisch Gladbacher Straße 801 
IO 18  Bergisch Gladbacher Straße 872 
IO 19  Bergisch Gladbacher Straße 978 
IO 20  Bergisch Gladbacher Straße 993 
IO 21  Steinbrückerstraße 2 
IO 22  Bergisch Gladbacher Straße 1092 
IO 23  Bergisch Gladbacher Straße 1109 
IO 24  Bergisch Gladbacher Straße 1131 
IO 25  Bergisch Gladbacher Straße 1160B 
IO 26  Bergisch Gladbacher Straße 1165 
IO 27  Bergisch Gladbacher Straße 1214 
IO 28  Bergisch Gladbacher Straße 1205

Mitteilung BV

6424 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
VIII/57/574 
 
Vorlagen-Nummer 
 3855/2021 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 06.12.2021 
 
Tempo 30 Bergisch Gladbacher Straße (AN/0101/2021) 
TOP 8.8.1 Antrag der Fraktionen von SPD und CDU sowie der Einzelmandatsträger Tücks (FDP) 
„Tempo 30 Bergisch Gladbacher Straße“ 
 
Die Bezirksvertretung Mülheim hat die Verwaltung beauftragt, die Lärmschutzmessungen und die 
darauf basierenden Entscheidungen zu Geschwindigkeitsreduktionen auf den einzelnen Abschnitten 
der Bergisch Gladbacher Straße in der kommenden Sitzung der Bezirksvertretung Mülheim detailliert 
und mit Kartenmaterial, aus dem Abschnitte der Straße, Hausnummern und Messpunkte klar zu er-
kennen sind, darzustellen. Die Verwaltung möge sich an folgenden Leitfragen orientieren:  
 
1. An welchen Stellen genau wurde gemessen? 
2. Wie waren an den einzelnen Messstellen die genauen Ergebnisse? 
3. Zu welchen Tageszeiten wurde genau gemessen? 
4. Die Geräte welcher Firma wurden verwendet? 
5. Welches Messverfahren wurde verwendet? 
6. Welche Firma hat die Messungen durchgeführt, oder war es die Stadtverwaltung selbst? Falls 
ja, welches Amt? 
7. Wie kam die Verwaltung auf die Idee, dass an der Bergisch-Gladbacher Straße Lärmemissio-
nen einen Grenzwert überschreiten könnten? 
8. Hat es bereits Klagen gegen die Verhältnismäßigkeit der Maßnahme gegeben 
9. Wann wird nach den Vorstellungen der Verwaltung mit der Auftragung lärmmindernder Fahr-
bahndecken begonnen? 
10. Wie wurde im Hinblick auf Lärmminderung die Fahrbahndecke in dem kürzlich sanierten Ab-
schnitt zwischen Buschfeldstraße und Ringenstraße gestaltet?  
 
Mitteilung der Verwaltung 
 
Das erwünschte Kartenmaterial, in dem die Abschnitte der Straße und die Immissionspunkte zu er-
kennen sind, ist als Anlage 1 beigefügt. Die Straßenabschnitte zu den in den Karten verzeichneten 
Abschnitts-Nummern können Anlage 2 entnommen werden. 
1. Die Lärmimmissionen ausgehend vom Verkehr auf der gesamten Bergisch Gladbacher Straße 
wurden an 28 Einzelpunkten erhoben. Die Hausnummern zu den Immissionspunkten können An-
lage 3 entnommen werden. 
2. Der Beurteilungspegel reicht an den Gebäuden entlang der Bergisch Gladbacher Straße bis 81 
dB(A) am Tage und bis 73 dB(A) in der Nacht. Die Lärmpegel an den einzelnen Immissionsorten 
und die Verbesserung durch die Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h 
auf 30 km/h können der Anlage 4 entnommen werden.  
3. Die Beurteilungspegel wurden normkonform für den Tagzeitraum (6:00 bis 22:00 Uhr) und für den 
Nachtzeitraum (22:00 bis 6:00 Uhr) erhoben.

2 
 
4. Die Berechnung der Lärmimmissionen wurde mit dem Programmsystem MAPANDGIS, Version 
1.1.3.2 durchgeführt. Dieses Programm basiert auf den Regelwerken DIN 18005 „Schallschutz im 
Städtebau“, DIN ISO 9613-2 „Dämpfung des Schalls bei der Ausbreitung im Freien“ und RLS-90 
„Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen“ 
Erläuternd anzumerken ist, dass Messungen des Verkehrslärms weder in den maßgeblichen 
Richtlinien für straßenverkehrsrechtliche Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung vor Lärm 
(Lärmschutz-Richtlinien-StV) noch in der Richtlinie für Lärmschutz an Straßen (RLS 90) noch in 
der Verkehrslärmschutz-Verordnung des Bundes (16. BImSchV) vorgesehen sind.  
5. Es wurde das nach den maßgeblichen Lärmschutz-Richtlinien-StV geltende Berechnungsregel-
werk RLS90 aus der 16. BImSchV verwendet.  
6. Die Berechnung wurde im Auftrag des Umwelt- und Verbraucherschutzamtes von der KRAMER 
Schalltechnik GmbH für das Amt für Straßen und Verkehrsentwicklung durchgeführt. 
7. Die Idee, dass an der Bergisch Gladbacher Straße Lärmimmissionen über geltenden Richtwerten 
liegen könnten, geht auf den Beschluss der BV 9 vom 27.04.2015 zurück. Von der BV 9 wurde die 
Verwaltung beauftragt, Lärmkarten zu erstellen und als Sofortmaßnahme zur Verringerung der 
Lärmimmissionen eine zulässige Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h auf der Bergisch Gladba-
cher Straße einzuführen. Das Beschlussprotokoll der BV 9 vom 27.04.2015 füge ich zur Informa-
tion insbesondere der damals am Beschluss beteiligten SPD-Fraktion an.  
8. Die Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit ist nach Einschätzung des Umwelt- und 
Verbraucherschutzamtes eine verhältnismäßige Maßnahme. Sie erfüllt die Mindestanforderung 
der Lärmschutz-Richtlinien-StV, nach der durch eine lärmmindernde Maßnahme eine Minderung 
von (aufgerundet) 3 Dezibel erreicht werden muss, und ist nach Einschätzung des Umwelt- und 
Verbraucherschutzamtes kostengünstiger und schneller als andere Maßnahmen (beispielsweise 
Verlegung der Straße in einen Tunnel, Einhausung der Straße, Errichtung von Lärmschutzwän-
den) umzusetzen.  
Klagen gegen die Verhältnismäßigkeit liegen mit Stand vom 27.10.2021 beim Amt für Straßen 
und Verkehrsentwicklung nicht vor.  
Angesichts von rund 500 erheblich lärmbetroffenen Wohngebäuden (überwiegend Mehrfamilien-
häuser) hätten Klagen gegen diese Maßnahme auch überrascht. 
Die Anzahl der Wohngebäude, an denen der Richtwert gemäß Lärmschutz-Richtlinien-StV für 
Wohngebiete (70 dB(A) am Tage / 60 dB(A) in der Nacht) bei einer zulässigen Höchstgeschwin-
digkeit von 50 km/h überschritten wurde, ist in Anlage 5 dargestellt.  
9. Der Einbau von lärmmindernden Fahrbahnbelägen ist nach Auskunft des Amtes für Straßen und 
Verkehrsentwicklung nicht im Rahmen von kleineren Instandsetzungsarbeiten möglich, sondern 
erfordert grundhafte Erneuerungen mit vorgeschalteten umfangreichen Planungen. Diese sind 
wegen des großen personellen und finanziellen Aufwandes nur mittel- bis langfristig realisierbar, 
sodass konkrete Umsetzungsdaten derzeit nicht genannt werden können. Bei all diesen Baumaß-
nahmen wird aber auf jeden Fall der Einbau von lärmoptimierten Fahrbahnbelägen berücksichtigt. 
10. In diesem Abschnitt wurde nach Auskunft des Amtes für Straßen und Verkehrsentwicklung eine 
Deckensanierung durchgeführt. Es wurde ein lärmoptimierter Asphalt, PMA 5 (Porous Mastic As-
phalt) eingebaut. Dies ist ein Gussasphalt mit offenporiger Oberfläche. Seine akustische Wirk-
samkeit ergibt sich aus der günstigen Oberflächentextur und dem hohen Hohlraumgehalt, was 
lärmmindernd wirkt. 
 
Die Entscheidungsfindung kann dem als Anlage 6 beigefügten Schreiben mit Aktenvermerk des Amtes 
für Straßen und Verkehrsentwicklung vom 15.07.2019 an die Bezirksregierung entnommen werden.

Beratungsverlauf (1)

17.01.2022 Bezirksvertretung 9 (Mülheim)
TOP 10.2.12 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Orte (43)

  • Bergisch Gladbacher Straße 1160B
  • Keupstraße
  • Carlswerkstraße
  • Ackerstraße
  • Honschaftsstraße
  • Maria-Himmelfahrt-Straße
  • Dellbrücker Hauptstraße
  • Otto-Kayser-Straße
  • Gronauer Straße 53
  • Genovevastraße
  • Eulenbergstraße
  • Wichheimer Straße
  • Johann-Bensberg-Straße
  • Buschfeldstraße
  • Rodstraße
  • Schwabstraße
  • Wasserwerkstraße
  • Heidestraße
  • Immekeppeler Straße
  • Waldhausstraße
  • Thielenbrucher Allee
  • Wiener Platz
  • Clevischer Ring
  • Mülheimer Ring
  • Herler Ring
  • Dellbrücker Mauspfad
  • Grafenmühlenweg
  • Von-Quadt-Straße
  • Im Eichenforst
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Details

Aktenzeichen
3855/2021
Typ
Mitteilung BV
Datum
03.11.2021
Erstellt
03.11.2021 11:39