Tempo 30 Bergisch Gladbacher Straße (AN/0101/2021)
Mitteilung BV 3855/2021 vom 03.11.2021
Stand: Am 17.01.2022 in der Bezirksvertretung 9 (Mülheim) beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.
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Anlage 1
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Anlage 4
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Anlage 4 Ungerundeter Beurteilungspegel bei einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h und 30 km/h sowie die Differenz bzw. die Verbesserung der Lärmsituation 50 km/h 30 km/h Differenz bzw. Verbesserung dB(A) dB(A) dB IO TAG NACHT TAG NACHT TAG NACHT 1 71,3 64,1 68,7 61,5 2,6 2,6 2 75,7 68,6 73,1 65,9 2,6 2,7 3 76,5 69,4 73,9 66,8 2,6 2,6 4 77,4 70,3 74,8 67,6 2,6 2,7 5 78,9 71,6 76,4 69,0 2,5 2,6 6 74,3 66,7 71,7 64,2 2,6 2,5 7 70,4 63,0 68,2 60,9 2,2 2,1 8 76,3 68,5 74,0 66,3 2,3 2,2 9 80,5 72,5 77,8 69,9 2,7 2,6 10 80,1 72,2 77,6 69,6 2,5 2,6 11 76,6 68,7 74,0 66,1 2,6 2,6 12 73,8 65,9 71,2 63,3 2,6 2,6 13 73,6 65,7 71,0 63,1 2,6 2,6 14 73,8 65,7 71,2 63,1 2,6 2,6 15 73,6 65,6 71,1 63,0 2,5 2,6 16 75,7 68,1 73,2 65,4 2,5 2,7 17 74,2 66,5 71,6 63,9 2,6 2,6 18 74,2 66,6 71,6 64,0 2,6 2,6 19 75,6 67,9 72,9 65,3 2,7 2,6 20 76,0 68,4 73,5 65,8 2,5 2,6 21 72,1 64,5 69,5 61,8 2,6 2,7 22 76,2 68,6 73,6 65,9 2,6 2,7 23 75,2 67,5 73,1 65,4 2,1 2,1 24 71,7 62,9 69,1 60,3 2,6 2,6 25 51,4 42,8 49,1 40,4 2,3 2,4 26 70,9 62,1 68,3 59,6 2,6 2,5 27 69,8 61,1 67,2 58,5 2,6 2,6 28 68,4 59,7 65,8 57,1 2,6 2,6 -
Anlage 5
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Anlage 5 Nachfolgend ist die Anzahl der betroffenen Wohngebäude in der Größenordnung dargestellt. Abschnitte mit ähnlichem Verkehrsaufkommen wurden zusammengefasst. An den betroffenen Wohngebäuden wurde der Richtwert gemäß Lärmschutz-Richtlinien-StV für Wohngebiete (70 dB(A) am Tage / 60 dB(A) in der Nacht) bei einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h überschritten. Abschnitt Überschreitung Anzahl der Wohngebäude (überwiegend Mehrfamilienhäuser) Wiener Platz - Keupstraße bis 7 dB tags / bis 9 dB nachts 23 Keupstraße - Carlswerkstraße bis 7 dB tags / bis 10 dB nachts 37 Ackerstraße - AS A3 (West) bis 9 dB tags / bis 12 dB nachts 29 Honschaftsstraße - Maria-Himmelfahrt-Straße bis 11 dB tags / bis 13 dB nachts 70 Maria-Himmelfahrt-Straße - Dellbrücker Hauptstraße bis 6 dB tags / bis 9 dB nachts 210 Dellbrücker Hauptstraße - Otto-Kayser-Straße bis 7 dB tags / bis 9 dB nachts 64 Otto-Kayser-Str - Stadtgrenze bis 2 dB tags / bis 3 dB nachts 66 -
Anlage 2
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Anlage 2 Die aufgeführten Abschnitte der Bergisch Gladbacher Straße sind in den Karten mit schwarzen Nummern dargestellt. Die Abschnitte sind nach durchschnittlicher täglicher Verkehrsstärke und prozentualem Lkw-Anteil am Gesamtverkehr differenziert. Die in den Karten verzeichneten aber hier nicht aufgeführten Abschnitte mit den Nummern 30 bis 74 sind Querungen der Bergisch Gladbacher Straße. Nr. 1: Clevischer Ring - Genovevastraße Nr. 2: Genovevastraße - Eulenbergstraße Nr. 3: Eulenbergstraße - Keupstraße Nr. 4: Keupstraße - Carlswerkstraße Nr. 5: Carlswerkstraße - Ackerstraße Nr. 6: Ackerstraße - Wichheimer Straße Nr. 7: Wichheimer Straße - Mülheimer Nr. 8: Mülheimer Ring - Herler Ring Nr. 9: Herler Ring - Autobahn (West) Nr. 10: Autobahn (West) - Autobahn (Ost) Nr. 11: Autobahn (Ost) - Honschaftsstraße Nr. 12: Honschaftsstraße - Styler Straße (Ost) Nr. 13: Styler Straße (Ost) - Johann-Bensberg-Straße Nr. 14: Johann-Bensberg-Straße - Buschfeldstraße Nr. 15: Buschfeldstraße - Maria-Himmelfahrt-Straße Nr. 16: Maria-Himmelfahrt-Straße - Rodstraße Nr. 17: Rodstraße - Schwabstraße Nr. 18: Schwabstraße - Wasserwerkstraße Nr. 19: Wasserwerkstraße - Heidestraße Nr. 20: Heidestraße - Dellbrücker Mauspfad Nr. 21: Dellbrücker Mauspfad - Grafenmühlenweg Nr. 22: Grafenmühlenweg – Dellbrücker Hauptstraße Nr. 23: Dellbrücker Hauptstraße - Immekeppeler Nr. 24: Immekeppeler Straße - von-Quadt-Straße Nr. 25: von-Quadt-Straße - Otto-Kayser-Straße Nr. 26: Otto-Kayser-Straße - Waldhausstraße Nr. 27: Waldhausstraße - Im Eichenforst Nr. 28: Im Eichenforst - Thielenbrucher Nr. 29: Thielenbrucher Allee - Stadtgrenze -
Anlage 6
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66 / 15.07.2019 662/1 An ß Frau Felden e 27194 Tempo 30 auf der Bergisch Gladbacher Straße.dock Aktenvermerk: Am 11.03.2019 wurde eine gemeinsame Rundfahrt mit der Bezirksregierung Köln und der Polizei Köln auf der Bergisch Gladbacher Straße durchgeführt. Ziel der gemeinsa- men Befahrung war es, eine Festlegung ausschließlich unter Berücksichtigung der be- sonderen örtlichen Gegebenheiten, der Unfalllage und des vorhandenen Lärmgutach- tens festzulegen, welche zulässige Höchstgeschwindigkeit auf der Bergisch Gladbacher Straße festzulegen ist. Neben den verkehrlichen Abwägungen, die in den zu beachtenden Lärmschutzrichtlinien StV 2007 vorgegeben sind, ist zu berücksichtigen, ob mit einer Herabsetzung der zuläs- sigen Höchstgeschwindigkeit mindestens jedoch eine hörbare Minderung des Lärmpe- gels um 3 dB (A) erreicht werden kann. Als Ergebnis wurde zunächst festgelegt, dass keine Herabsetzung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h erfolgen soll. Es wurde hierbei insbesondere in Be- tracht gezogen, dass auf der Bergisch Gladbacher Straße ein Lärm mindernder Belag eingebaut werden kann, welcher die Überschreitungswerte verringern kann. Im Anschluss an diesen Termin erfolgten erneut intensive Abstimmungen mit dem Um- weltamt, insbesondere unter Berücksichtigung der festgestellten Überschreitungswerte. Es wurde hierbei deutlich, dass seitens des Gutachters im Lärmgutachten die Über- schreitungen des Richtwertes für „Wohnen“ nicht nochmals im Detail dargestellt wurden. Seitens 57 wurde eine entsprechende Auswertung gefertigt, welche deutlich macht, dass auf der Bergisch Gladbacher Straße, im Bereich zwischen Wiener Platz und Otto- Kayser-Straße, die Überschreitungen des Richtwertes in den meisten Fällen über 7 dB am Tage und nachts zwischen 9-13 dB liegen. Hieraus ergibt sich, dass erneut zu prüfen ist, ob nicht nur seitens der Anlieger ein Anspruch auf eine ermessensfehlerfreie Ent- scheidung gegeben ist, sondern ein Rechtsanspruch auf Einschreiten besteht. Im vorlie- genden Fall kann durch die Herabsetzung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h auf 30 km/h eine Minderung um 3 dB erreicht werden. Es ergibt sich hieraus die Entscheidung, im Gesamtverlauf der Bergisch Gladbacher Straße, zwischen Wiener Platz und Stadtgrenze, eine zulässige Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h anzuordnen. Lediglich der Bereich zwischen Gronauer Straße und Hon- schaftsstraße ist bei der derzeitigen Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h zu belassen. In diesem Bereich befindet sich keine Wohnbebauung und die Überschreitungen liegen am Tage bei 5 dB und nachts bis 7 dB. Im Übrigen ist hier zu berücksichtigen, dass in die- sem Abschnitt der Anschluss Köln-Dellbrück der A3 liegt und somit ein zügiger Abfluss des Verkehrs auf die Autobahn gewährleistet werden kann. Schreiben an: ab: 2 Yr S 1.2 66-662/1 Fe 2. yul an1g 66 Zulässige Höchstgeschwindigkeit auf der Bergisch Gladbacher Straße im Abschnitt zwischen Wiener Platz und Stadtgrenze Sehr geehrte Frau Arnold, sehr geehrte Damen und Herren, für die Bergisch Gladbacher Straße wurde im August 2016 ein Lärmgutachten erstellt. Die- sem Gutachten ist zu entnehmen, dass die Richtwerte der Lärmschutzrichtlinie StV für „Wohnen“ in Höhe von 70 dB (A) am Tage und 60 dB (A) in der Nacht überschritten werden. In der am 11.03.2019 gemeinsam durchgeführten Befahrung wurde daher überprüft, ob die derzeit gültige Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h herabgesetzt werden kann. Es wurden neben dem vorhandenen Lärmgutachten ebenfalls die Unfalllage und der Bereich der tat- sächlich vorhandenen Bebauung berücksichtigt. Trotz eines zunächst gemeinsam gefundenen Konsenses erfolgten im Anschluss nochmals intensive Überprüfungen in Zusammenarbeit mit dem hiesigen Umweltamt. In Auswertung des vorhandenen Lärmgutachtens wurde deutlich, dass die Überschreitungen des Richtwer- tes für „Wohnen“ tagsüber im Durchschnitt bis 7 dB (A) bzw. 11 dB (A) überschritten werden. Nachts liegt die Überschreitung im Durchschnitt bis 11 dB (A) bzw. sogar bis 13 dB (A). Die- se Auswertung wurde Ihnen bereits übersandt. Aufgrund dieser nunmehr im Detail herausgestellten Überschreitung ist von mir zu überprü- fen, ob die Voraussetzungen des $ 45 Abs. 1 Satz 1 Straßenverkehrsordnung (StVO) vorlie- gen. Der $ 45 Abs. 1 Satz 1 StVO hat drittschützende Wirkung, wenn öffentlich rechtlich ge- schützte Individualinteressen — insbesondere Gesundheit und Eigentum — als Schutzgüter der Sicherheit und Ordnung des Verkehrs durch Einwirkungen des Straßenverkehrs, die das nach allgemeiner Anschauung zumutbare Maß übersteigen, verletzt werden. In diesen Fällen gewährt $ 45 Abs. 1 Satz 1 StVO dem Einzelnen ausnahmsweise ein auf fehlerfreie Ermes- sensentscheidung begrenztes subjektiv-öffentliches Recht auf Verkehrsregeln des Einschrei- ten der Straßenverkehrsbehörde. Nach 8 45 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 StVO sind Verkehrsbeschränkungen und Verbote nur zum Schutz von Einwirkungen, die vom Kraftfahrzeugverkehr herrühren, zulässig. Sie sind aus Lärmschutzgründen und zum Schutz vor Abgasbelästigung zu jeder Zeit zulässig. 13 Be Es ist in diesem Zusammenhang zu beachten, dass der Anspruch durch den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit beschränkt wird. Aus dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit wird sich in der Regel eine Begrenzung der Maßnahmen nach dem Verursacheranteil ergeben. Es ist, die geringstmögliche Einschränkung für alle Betroffenen zu wählen. Außerdem ist ebenfalls zu berücksichtigen, welche Belastungen den Anliegern unter Berücksichtigung der Belange . des Verkehrs im konkreten Fall als ortsüblich hingenommen und damit zugemutet werden können. Es kommt jedoch auch hier in erster Linie auf die gebietsbezogene Schutzwürdigkeit und Schutzbedürftigkeit der betroffenen Anlieger an. Aufgrund der vom Lärmgutachten errechneten Werte sind die vorhandenen Überschreitun- gen sowohl am Tage als auch nachts in der Höhe überschritten, dass ein Einschreiten erfor- derlich ist. Um kurzfristig Järmschützende Maßnahmen in diesem allgemeinen Wohngebiet durchführen zu können, kann nur eine Herabsetzung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit vorgenommen werden. Es ist davon auszugehen, dass eine Herabsetzung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h auf 30 km/h eine Lärmminderung um 3 dB (A) erreicht. Da es sich bei der Bergisch Gladbacher Straße um eine wichtige Verbindungsstraße zwi- schen Köln und Bergisch Gladbach handelt, welche nicht nur den Anwohnern, sondern Pendlern und der Grundversorgung dient, ist diesem Aspekt des Verkehrs ebenfalls Rech- nung zu tragen. Dies bedeutet, dass grundsätzlich eine Stetigkeit auf der circa sieben Kilo- meter langen Straße zu gewährleisten ist. Damit dies erreicht werden kann, sind die Signal- schaltungen im gesamten Bereich auf die zulässige Höchstgeschwindigkeit anzupassen. Um insbesondere einen zügigen Verkehrsfluss von der innerörtlichen Straße auf die Auto- bahn zu gewährleisten (hier Anschlussstelle Köln-Dellbrück, A3), ist der Bereich zwischen Gronauer Straße und Honschaftsstraße von der Herabsetzung der Höchstgeschwindigkeit herauszunehmen. In diesem Bereich, in dem keine Wohnbebauung vorhanden ist, liegen die Überschreitungen der Lärmschutzwerte bei 5 dB (A) am Tag bzw. 7 dB (A) in der Nacht. Ich gehe davon aus, dass mit dieser Festlegung sowohl den Belangen des Lärmschutzes, als auch den Belangen des Verkehrs ausreichend Rechnung getragen wird. Die notwendige verkehrsrechtliche Anordnung wird erstellt und anschließend umgesetzt. Für Ihre Unterstützung und Beratung, im Zusammenhang mit dieser verkehrlichen Maßnah- me, möchte ich mich bedanken. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag in Klaus Harzendorf Einaano 76 ania 3. 64 zur Mitzeichnung 4. Durchschrift erhält: ab: 57 = Herr | ınn rau Rosenstein m. d. B. um Kenntnisnahme 5. 662/1 Anordnung fertigen I” -
Anlage 3
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Anlage 3 Folgende Immissionsorte entlang der Bergisch Gladbacher Straße sind in den Karten dargestellt. IO 1 Bergisch Gladbacher Straße 33 IO 2 Bergisch Gladbacher Straße 73 IO 3 Bergisch Gladbacher Straße 123 IO 4 Bergisch Gladbacher Straße 172 IO 5 Bergisch Gladbacher Straße 180 IO 6 Bergisch Gladbacher Straße 263 IO 7 Gronauer Straße 53 IO 8 Bergisch Gladbacher Straße 390 IO 9 Bergisch Gladbacher Straße 451 IO 10 Bergisch Gladbacher Straße 463 IO 11 Bergisch Gladbacher Straße 505 IO 12 Bergisch Gladbacher Straße 591 IO 13 Bergisch Gladbacher Straße 600 IO 14 Bergisch Gladbacher Straße 641 IO 15 Bergisch Gladbacher Straße 738 IO 16 Bergisch Gladbacher Straße 790 IO 17 Bergisch Gladbacher Straße 801 IO 18 Bergisch Gladbacher Straße 872 IO 19 Bergisch Gladbacher Straße 978 IO 20 Bergisch Gladbacher Straße 993 IO 21 Steinbrückerstraße 2 IO 22 Bergisch Gladbacher Straße 1092 IO 23 Bergisch Gladbacher Straße 1109 IO 24 Bergisch Gladbacher Straße 1131 IO 25 Bergisch Gladbacher Straße 1160B IO 26 Bergisch Gladbacher Straße 1165 IO 27 Bergisch Gladbacher Straße 1214 IO 28 Bergisch Gladbacher Straße 1205 -
Mitteilung BV
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VIII/57/574 Vorlagen-Nummer 3855/2021 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 06.12.2021 Tempo 30 Bergisch Gladbacher Straße (AN/0101/2021) TOP 8.8.1 Antrag der Fraktionen von SPD und CDU sowie der Einzelmandatsträger Tücks (FDP) „Tempo 30 Bergisch Gladbacher Straße“ Die Bezirksvertretung Mülheim hat die Verwaltung beauftragt, die Lärmschutzmessungen und die darauf basierenden Entscheidungen zu Geschwindigkeitsreduktionen auf den einzelnen Abschnitten der Bergisch Gladbacher Straße in der kommenden Sitzung der Bezirksvertretung Mülheim detailliert und mit Kartenmaterial, aus dem Abschnitte der Straße, Hausnummern und Messpunkte klar zu er- kennen sind, darzustellen. Die Verwaltung möge sich an folgenden Leitfragen orientieren: 1. An welchen Stellen genau wurde gemessen? 2. Wie waren an den einzelnen Messstellen die genauen Ergebnisse? 3. Zu welchen Tageszeiten wurde genau gemessen? 4. Die Geräte welcher Firma wurden verwendet? 5. Welches Messverfahren wurde verwendet? 6. Welche Firma hat die Messungen durchgeführt, oder war es die Stadtverwaltung selbst? Falls ja, welches Amt? 7. Wie kam die Verwaltung auf die Idee, dass an der Bergisch-Gladbacher Straße Lärmemissio- nen einen Grenzwert überschreiten könnten? 8. Hat es bereits Klagen gegen die Verhältnismäßigkeit der Maßnahme gegeben 9. Wann wird nach den Vorstellungen der Verwaltung mit der Auftragung lärmmindernder Fahr- bahndecken begonnen? 10. Wie wurde im Hinblick auf Lärmminderung die Fahrbahndecke in dem kürzlich sanierten Ab- schnitt zwischen Buschfeldstraße und Ringenstraße gestaltet? Mitteilung der Verwaltung Das erwünschte Kartenmaterial, in dem die Abschnitte der Straße und die Immissionspunkte zu er- kennen sind, ist als Anlage 1 beigefügt. Die Straßenabschnitte zu den in den Karten verzeichneten Abschnitts-Nummern können Anlage 2 entnommen werden. 1. Die Lärmimmissionen ausgehend vom Verkehr auf der gesamten Bergisch Gladbacher Straße wurden an 28 Einzelpunkten erhoben. Die Hausnummern zu den Immissionspunkten können An- lage 3 entnommen werden. 2. Der Beurteilungspegel reicht an den Gebäuden entlang der Bergisch Gladbacher Straße bis 81 dB(A) am Tage und bis 73 dB(A) in der Nacht. Die Lärmpegel an den einzelnen Immissionsorten und die Verbesserung durch die Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h auf 30 km/h können der Anlage 4 entnommen werden. 3. Die Beurteilungspegel wurden normkonform für den Tagzeitraum (6:00 bis 22:00 Uhr) und für den Nachtzeitraum (22:00 bis 6:00 Uhr) erhoben. 2 4. Die Berechnung der Lärmimmissionen wurde mit dem Programmsystem MAPANDGIS, Version 1.1.3.2 durchgeführt. Dieses Programm basiert auf den Regelwerken DIN 18005 „Schallschutz im Städtebau“, DIN ISO 9613-2 „Dämpfung des Schalls bei der Ausbreitung im Freien“ und RLS-90 „Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen“ Erläuternd anzumerken ist, dass Messungen des Verkehrslärms weder in den maßgeblichen Richtlinien für straßenverkehrsrechtliche Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung vor Lärm (Lärmschutz-Richtlinien-StV) noch in der Richtlinie für Lärmschutz an Straßen (RLS 90) noch in der Verkehrslärmschutz-Verordnung des Bundes (16. BImSchV) vorgesehen sind. 5. Es wurde das nach den maßgeblichen Lärmschutz-Richtlinien-StV geltende Berechnungsregel- werk RLS90 aus der 16. BImSchV verwendet. 6. Die Berechnung wurde im Auftrag des Umwelt- und Verbraucherschutzamtes von der KRAMER Schalltechnik GmbH für das Amt für Straßen und Verkehrsentwicklung durchgeführt. 7. Die Idee, dass an der Bergisch Gladbacher Straße Lärmimmissionen über geltenden Richtwerten liegen könnten, geht auf den Beschluss der BV 9 vom 27.04.2015 zurück. Von der BV 9 wurde die Verwaltung beauftragt, Lärmkarten zu erstellen und als Sofortmaßnahme zur Verringerung der Lärmimmissionen eine zulässige Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h auf der Bergisch Gladba- cher Straße einzuführen. Das Beschlussprotokoll der BV 9 vom 27.04.2015 füge ich zur Informa- tion insbesondere der damals am Beschluss beteiligten SPD-Fraktion an. 8. Die Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit ist nach Einschätzung des Umwelt- und Verbraucherschutzamtes eine verhältnismäßige Maßnahme. Sie erfüllt die Mindestanforderung der Lärmschutz-Richtlinien-StV, nach der durch eine lärmmindernde Maßnahme eine Minderung von (aufgerundet) 3 Dezibel erreicht werden muss, und ist nach Einschätzung des Umwelt- und Verbraucherschutzamtes kostengünstiger und schneller als andere Maßnahmen (beispielsweise Verlegung der Straße in einen Tunnel, Einhausung der Straße, Errichtung von Lärmschutzwän- den) umzusetzen. Klagen gegen die Verhältnismäßigkeit liegen mit Stand vom 27.10.2021 beim Amt für Straßen und Verkehrsentwicklung nicht vor. Angesichts von rund 500 erheblich lärmbetroffenen Wohngebäuden (überwiegend Mehrfamilien- häuser) hätten Klagen gegen diese Maßnahme auch überrascht. Die Anzahl der Wohngebäude, an denen der Richtwert gemäß Lärmschutz-Richtlinien-StV für Wohngebiete (70 dB(A) am Tage / 60 dB(A) in der Nacht) bei einer zulässigen Höchstgeschwin- digkeit von 50 km/h überschritten wurde, ist in Anlage 5 dargestellt. 9. Der Einbau von lärmmindernden Fahrbahnbelägen ist nach Auskunft des Amtes für Straßen und Verkehrsentwicklung nicht im Rahmen von kleineren Instandsetzungsarbeiten möglich, sondern erfordert grundhafte Erneuerungen mit vorgeschalteten umfangreichen Planungen. Diese sind wegen des großen personellen und finanziellen Aufwandes nur mittel- bis langfristig realisierbar, sodass konkrete Umsetzungsdaten derzeit nicht genannt werden können. Bei all diesen Baumaß- nahmen wird aber auf jeden Fall der Einbau von lärmoptimierten Fahrbahnbelägen berücksichtigt. 10. In diesem Abschnitt wurde nach Auskunft des Amtes für Straßen und Verkehrsentwicklung eine Deckensanierung durchgeführt. Es wurde ein lärmoptimierter Asphalt, PMA 5 (Porous Mastic As- phalt) eingebaut. Dies ist ein Gussasphalt mit offenporiger Oberfläche. Seine akustische Wirk- samkeit ergibt sich aus der günstigen Oberflächentextur und dem hohen Hohlraumgehalt, was lärmmindernd wirkt. Die Entscheidungsfindung kann dem als Anlage 6 beigefügten Schreiben mit Aktenvermerk des Amtes für Straßen und Verkehrsentwicklung vom 15.07.2019 an die Bezirksregierung entnommen werden.
Beratungsverlauf
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17.01.2022
TOP 10.2.12, Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen
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