V/0802/2021
Konzernabschluss 2020 der Stadtwerke Münster GmbH
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Anlage A
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Anlage A zur V/0802/2021 Kurzüberblick Die Stadt Münster ist Alleingesellschafterin der Stadtwerke Münster GmbH. Gemäß § 12 des Gesellschaftsvertrages der Stadtwerke Münster GmbH unterliegen der Beschlussfassung der Gesellschafterversammlung u. a. die Feststellung des Jahresabschlusses und die Verwendung des Ergebnisses. Die Stadtwerke Münster GmbH ist als Mutterunternehmen i. S. von § 290 HGB verpflichtet, für das Geschäftsjahr 2020 einen Konzernabschluss und einen Konzernlagebericht aufzustellen. Zur Ermächtigung der Vertretung der Stadt Münster in der Gesellschafterversammlung der Stadtwerke Münster GmbH ist ein Beschluss des Ausschusses für Wohnen, Liegenschaften, Finanzen und Wirtschaft notwendig. Ziele/Teilziele/Zielerreichung Die Stadtwerke Münster GmbH ist eine 100 %-ige Beteiligung der Stadt Münster. Ihr obliegt gemäß Gesellschaftsvertrag die Versorgung der Bevölkerung – vornehmlich der Stadt Münster – mit Energie und Wasser, der öffentliche Personennahverkehr, der Hafenbetrieb, die Betriebsführung der Straßenbeleuchtung, der Bau und Betrieb von Bädern, die Beteiligung an Unternehmen der Versorgungs- und Verkehrswirtschaft sowie die Beteiligung an sonstigen Unternehmen, insbesondere soweit, als diese geeignet sind, den Gesellschaftszweck zu fördern, sowie die T elekommunikationund damit im Zusammenhang stehende Dienstleistungen sowie Geschäfte jeder Art, die der Erreichung des Gesellschaftszwecks mittelbar oder unmittelbar dienen. Finanzierung Produktgruppe: 1501 Produkt 150101 Stadtwerke Münster GmbH Auswirkungen auf den Ergebnisplan Ja x Nein Auswirkungen auf den Finanzplan Ja x Nein keine direkten Auswirkungen auf den Haushalt der Stadt Münster Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist X vollständig pflichtig überwiegend pflichtig überwiegend freiwillig vollständig freiwillig k.A. Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen (Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) k.A.
Anlage1_V_0802_2021_Vorlage 19_2021 Konzernabschluss 2020 SWMS Final
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1 Münster, 08.10.2021 Vorlage an den Aufsichtsrat Nr. 19/2021 Beschlussfassung im Umlaufverfahren Betreff Konzernabschluss und Konzernlagebericht 2020 der Stadtwerke Münster GmbH Berichterstatter Herr Sebastian Jurczyk Anlage Prüfungsbericht des Abschlussprüfers einschließlich Bestätigungsvermerk, darin jeweils als Anlage Konzernabschluss zum 31.12.2020 Konzernlagebericht für das Geschäftsjahr 2020 Antrag Der Aufsichtsrat wolle beschließen: Der Gesellschafterversammlung wird folgender Beschluss zur Annahme empfohlen: 1) Der Konzernabschluss der Stadtwerke Münster GmbH für das Geschäftsjahr 2020 in der vo rliegenden, vom Jahresabschlussprüfer BKP Dr. Bergmann Kauffmann und Partner GmbH & Co. KG, Dortmund, mit einem uneingeschränkten Bestäti- gungsvermerk vom 29.09.2021 testierten Fassung, wird von der Stadt Münster als alleiniger Gesellschafterin der Stadtwerke Münster GmbH festgestellt. 2) Der Konzernlagebericht wird zur Kenntnis genommen. Begründung Die Stadtwerke Münster GmbH als Mutterunternehmen i. S. von § 290 HGB hat für das Geschäftsjahr 2020 einen Konzernabschluss und Konzernlagebericht aufzustellen. In dem Konzernabschluss wurden neben den Stadtwerken Münster als Muttergesell- schaft die folgenden Gesellschaften einbezogen: Anlage 1 zur Vorlage V/0802/2021 2 Vollkonsolidierte Unternehmen Eigenkapital am 31.12.2020 T€ __________ Höhe des Anteils am Kapital am 31.12.2020 % _________ • Stadtnetze Münster GmbH, Münster 159.272 100 • Verkehrsservice Gesellschaft Münster mbH, Münster 49,5 100 • Westfälische Bauindustrie GmbH, Münster 28.463 99 • Bürgerwindpark Löningen GmbH & Co. KG, Löningen 6.850 100 • Bürgerwindpark Löningen Verwaltungs-GmbH, Müns- ter 33 100 • Bädermanagement Münster GmbH, Münster 49 100 Als Gemeinschaftsunternehmen gemäß § 310 Abs. 1 HGB wurde anteilmäßig konsolidiert: • Westfälische Fernwärmeversorgung GmbH, Münster 2.616 50 Als assoziierte Unternehmen gemäß § 311 Abs. 1 HGB im Konzernabschluss berücksichtigt: • smartOPTIMO GmbH & Co. KG, Osnabrück 6.729 33 • smartOPTIMO Verwaltungs-GmbH, Osnabrück 232 50 • FMO Flughafen Münster/Osnabrück GmbH, Greven (Teilkonzernabschluss) 38.186 35 • items GmbH, Münster 7.814 29 • Nederlands-Duitse Internet Exchange B. V. 1.529 50 Enschede/Niederlande • Stadtteilauto Carsharing Münster GmbH, Münster 165 29 3 Die in den Konzernabschluss einbezogenen Jahres - und Konzernabschlüsse folgen bis auf die Abschlüsse der at-equity einbezogenen Nederlands -Duitse Internet Exchange B.V., Enschede/Niederlande, und der FMO Flughafen Münster/Osnabrück GmbH, Gre- ven, in Bilanzierung und Bewertung grundsätzlich den von der Stadtwerke Münster GmbH angewandten Methoden und sind von den jeweiligen Abschlussprüfern geprüft und un- eingeschränkt bestä tigt worden. Für die Abschlüsse der Nederlands -Duitse Internet Exchange B.V., Enschede und der FMO Flughafen Münster/Osnabrück GmbH, Greven, wurde auf eine Anpassung der Bewertung im Konzernabschluss in Anwendung der § 312 Abs. 5 HGB verzichtet. Sonstige Beteiligungen Die Stadtwerke Münster GmbH hält ferner Anteile an folgenden Unternehmen: Höhe des Anteils am Kapital am 31.12.2020 % _________ • Windkraft Nordseeheilbad Borkum GmbH, Borkum 49,9 • Lokalradio Münster Betriebsgesellschaft mbH und Co. KG, Münster 25 Auf Grund der Assoziierungsvermutung des § 311 Absatz 1 Satz 2 HGB (Beteiligung > 20%) wären diese Unternehmen als assoziierte Unternehmen in den Konzernabschluss einzubeziehen. In Ausübung des Wahlrechts gemäß § 311 Abs. 2 HGB ist die Einbezie- hung unterblieben, da die Unternehmen sowohl einzeln als auch zusammen für die Ver- mittlung eines den tatsächlichen Verhältnissen entsprechenden Bildes der Vermögens -, Finanz- und Ertragslage des Konzerns von untergeordneter Bedeutung sind. Aus dem Konzern jahresüberschuss von 11,0 Mio. € ergibt sich unter Berücksichtigung des Gewinnvortrags von 5,0 Mio. €, der Einstellung in die anderen Gewinnrücklagen von 4,8 Mio. €, einer Entnahme aus den anderen Gewinnrücklagen in Höhe von 1,1 Mio. € sowie der Vorabgewinnausschüttung von 6,5 Mio. € ein Konzernbilanzgewinn von 5,8 Mio. €. Nähere Erläuterungen zur Geschäftsentwicklung des Konzerns im Jahr 2020 sowie die Prognose für 2021 sind dem beigefügten Konzernlagebericht zu entnehmen. 4 Der Konzernabschluss und der Konzernlagebericht für das Geschäftsjahr 2020 sind von der BKP Dr. Bergmann Kauffmann und Partner GmbH & Co. KG, Dortmund, geprüft wor- den. Beanstandungen haben sich nicht ergeben. Der uneingeschränkte Bestätigungsver- merk wurde erteilt. Die Vorlage des Konzernabschlusses und Konzernlageberichtes an den Aufsichtsrat ergibt sich aus § 52 GmbHG in Verbindung mit § 17 0 AktG, die Vorlage an die Gesell- schafterversammlung erfolgt nach § 46 GmbHG. Stadtwerke Münster GmbH gez. Sebastian Jurczyk gez. Frank Gäfgen
Beschlussvorlage
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V/0802/2021 V/0802/2021 Öffentliche Beschlussvorlage Betrifft Konzernabschluss 2020 der Stadtwerke Münster GmbH Beratungsfolge 09.11.2021 Ausschuss für Wohnen, Liegenschaften, Finanzen und Wirtschaft Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: Die Vertretung der Stadt Münster in der Gesellschafterversammlung der Stadtwerke Münster GmbH wird ermächtigt, folgende Entscheidung zu treffen: Der Konzernabschluss der Stadtwerke Münster GmbH für das Geschäftsjahr 2020 in der vorliegenden, vom Abschlussprüfer BKP Dr. Bergmann, Kauffmann und Partner GmbH & Co. KG, Dortmund, mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk testierten Fassung wird von der Stadt Münster als alleinige Gesellschafterin der Stadtwerke Münster GmbH festgestellt (Anlage 2). Der Konzernlagebericht wird zur Kenntnis genommen. II. Finanzielle Auswirkungen: Es entstehen keine finanziellen Auswirkungen auf den Haushalt der Stadt Münster. Begründung: Die Stadt Münster ist Alleingesellschafterin der Stadtwerke Münster GmbH. Gemäß § 12 des Gesellschaftsvertrages der Stadtwerke Münster GmbH unterliegen der Beschlussfassung der Gesellschafterversammlung u. a. die Feststellung des Jahresabschlusses und die Verwendung des Ergebnisses. Die Stadtwerke Münster GmbH ist als Mutterunternehmen i. S. von § 290 HGB verpflichtet, für das Geschäftsjahr 2020 einen Konzernabschluss und einen Konzernlagebericht aufzustellen. Der Wirtschaftsprüfer hat den Konzernabschluss und den Konzernlagebericht 2020 geprüft und einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt. Amt für Finanzen und Beteiligungen 25.10.2021 Ihr/e Ansprechpartner/in: Frau Ebert T elefon:492-2012 EbertJ@stadt-muenster.de - 2 - V/0802/2021 Einzelheiten zum Konzernabschluss 2020 können der beigefügten Aufsichtsratsvorlage Nr. 19/2021 der Stadtwerke Münster GmbH (Anlage 1) und den weiteren Ausführungen des Konzernabschlusses sowie Konzernlageberichtes (Anlage 2) entnommen werden. Über die AR-Vorlage Nr. 19/2021 stimmt der Aufsichtsrat der Stadtwerke Münster GmbH vom 13.10.2021 bis zum 27.10.2021 im Rahmen eines Umlaufverfahrens ab. Über das Ergebnis der Beschlussfassung wird mündlich berichtet. i. V. gez. Christine Zeller Stadtkämmerin Anlagen: Anlage A Anlage 1: Vorlage an den Aufsichtsrat der Stadtwerke Münster GmbH Nr. 19/2021 Anlage 2: Konzernabschluss und Konzernlagebericht 2020 der Stadtwerke Münster GmbH
Anlage2_V_0802_2021_SWMS_KA2020_Testat_final
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Anlage 2 zur Beschlussvorlage V/0802/2021 AbA Stadtwerke Münster GmbH Münster Konzernabschluss zum 31. Dezember 20 20 Konzernlagebericht für das Geschäftsjahr 20 20 Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers Inhaltsverzeichnis Konzernbilanz der Stadtwerke Münster GmbH zum 31.12.2020 Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung der Stadtwerke Münster GmbH für das Geschäftsjahr 20 20 (01.01.-31.12.) Konzern-Kapitalflussrechnung der Stadtwerke Münster GmbH für das Geschäftsjahr 2020 (01.01.-31.12.) Konzern-Eigenkapitalspiegel der Stadtwerke Münster GmbH für das Geschäftsjahr 2020 (01.01.-31.12.) Konzernanhang der Stadtwerke Münster GmbH für das Geschäftsjahr 2020 (01.01.-31.12.) Konzernlagebericht der Stadtwerke Münster GmbH für das Geschäftsjahr 2020 (01.01.-31.12.) Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers Allgemeine Auftragsbedingungen für Wirtschaftsprüfer und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften vom 1. Januar 2017 des Instituts der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- V/0802/2021
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 20.10.2021
- Erstellt
- 20.10.2021 15:22