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V/0802/2021

Konzernabschluss 2020 der Stadtwerke Münster GmbH

Vorlagen 20.10.2021

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Nächste Beratung: Ausschuss für Wohnen, Liegenschaften, Finanzen und Wirtschaft, Sitzung am 09.11.2021, TOP 8.6

Anlage A

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Anlage1_V_0802_2021_Vorlage 19_2021 Konzernabschluss 2020 SWMS Final

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Beschlussvorlage

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Anlage2_V_0802_2021_SWMS_KA2020_Testat_final

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Anlage A

1957 Zeichen

Anlage A zur V/0802/2021
Kurzüberblick
Die Stadt Münster ist Alleingesellschafterin der Stadtwerke Münster GmbH. Gemäß § 12 des
Gesellschaftsvertrages der Stadtwerke Münster GmbH unterliegen der Beschlussfassung der
Gesellschafterversammlung u. a. die Feststellung des Jahresabschlusses und die Verwendung des
Ergebnisses.
Die Stadtwerke Münster GmbH ist als Mutterunternehmen i. S. von § 290 HGB verpflichtet, für das
Geschäftsjahr 2020 einen Konzernabschluss und einen Konzernlagebericht aufzustellen.
Zur Ermächtigung der Vertretung der Stadt Münster in der Gesellschafterversammlung der
Stadtwerke Münster GmbH ist ein Beschluss des Ausschusses für Wohnen, Liegenschaften,
Finanzen und Wirtschaft notwendig.
Ziele/Teilziele/Zielerreichung
Die Stadtwerke Münster GmbH ist eine 100 %-ige Beteiligung der Stadt Münster.
Ihr obliegt gemäß Gesellschaftsvertrag die Versorgung der Bevölkerung – vornehmlich der Stadt
Münster – mit Energie und Wasser, der öffentliche Personennahverkehr, der Hafenbetrieb, die
Betriebsführung der Straßenbeleuchtung, der Bau und Betrieb von Bädern, die Beteiligung an
Unternehmen der Versorgungs- und Verkehrswirtschaft sowie die Beteiligung an sonstigen
Unternehmen, insbesondere soweit, als diese geeignet sind, den Gesellschaftszweck zu fördern,
sowie die T elekommunikationund damit im Zusammenhang stehende Dienstleistungen sowie
Geschäfte jeder Art, die der Erreichung des Gesellschaftszwecks mittelbar oder unmittelbar dienen.
Finanzierung
Produktgruppe: 1501 Produkt 150101 Stadtwerke Münster GmbH
Auswirkungen auf den Ergebnisplan Ja x Nein
Auswirkungen auf den Finanzplan Ja x Nein
keine direkten Auswirkungen auf den Haushalt der Stadt Münster
Pflichtigkeitsgrad
Die Maßnahme/Leistung ist X vollständig
pflichtig
überwiegend
pflichtig
überwiegend
freiwillig
vollständig
freiwillig
k.A.
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration)
k.A.

Anlage1_V_0802_2021_Vorlage 19_2021 Konzernabschluss 2020 SWMS Final

5014 Zeichen

1 
 
Münster, 08.10.2021 
 
Vorlage an den Aufsichtsrat Nr. 19/2021 
Beschlussfassung im Umlaufverfahren 
 
 
 
Betreff 
Konzernabschluss und Konzernlagebericht 2020 der Stadtwerke Münster GmbH 
 
 
Berichterstatter 
Herr Sebastian Jurczyk 
 
 
Anlage 
Prüfungsbericht des Abschlussprüfers einschließlich Bestätigungsvermerk, darin jeweils 
als Anlage 
Konzernabschluss zum 31.12.2020 
Konzernlagebericht für das Geschäftsjahr 2020 
 
 
Antrag 
Der Aufsichtsrat wolle beschließen: 
 
Der Gesellschafterversammlung wird folgender Beschluss zur Annahme empfohlen: 
 
1) Der Konzernabschluss der Stadtwerke Münster GmbH für das Geschäftsjahr 2020 
in der vo rliegenden, vom Jahresabschlussprüfer BKP Dr. Bergmann Kauffmann 
und Partner GmbH & Co. KG, Dortmund,  mit einem uneingeschränkten Bestäti-
gungsvermerk vom 29.09.2021 testierten Fassung, wird von der Stadt Münster als 
alleiniger Gesellschafterin der Stadtwerke Münster GmbH festgestellt.  
 
2) Der Konzernlagebericht wird zur Kenntnis genommen. 
 
 
Begründung 
Die Stadtwerke Münster GmbH als Mutterunternehmen i. S. von § 290 HGB hat für das 
Geschäftsjahr 2020 einen Konzernabschluss und Konzernlagebericht aufzustellen. 
 
In dem Konzernabschluss wurden neben den Stadtwerken Münster als Muttergesell-
schaft die folgenden Gesellschaften einbezogen:  
Anlage 1 zur Vorlage V/0802/2021

2 
 
 
 
 
 
 
 
Vollkonsolidierte Unternehmen 
 
 
Eigenkapital am 
31.12.2020 
 
T€ 
__________ 
 
 
Höhe des  
Anteils am  
Kapital am 
31.12.2020 
% 
_________ 
   
• Stadtnetze Münster GmbH, Münster 159.272 100 
• Verkehrsservice Gesellschaft Münster mbH, Münster 49,5 100 
• Westfälische Bauindustrie GmbH, Münster 28.463 99 
• Bürgerwindpark Löningen GmbH & Co. KG, Löningen 6.850 100 
• Bürgerwindpark Löningen Verwaltungs-GmbH, Müns-
ter 
33 100 
• Bädermanagement Münster GmbH, Münster 49 100 
 
 
Als Gemeinschaftsunternehmen gemäß § 310 Abs. 1 HGB  
wurde anteilmäßig konsolidiert: 
 
• Westfälische Fernwärmeversorgung GmbH, Münster 2.616 50 
 
 
 
Als assoziierte Unternehmen gemäß § 311 Abs. 1 HGB 
im Konzernabschluss berücksichtigt: 
 
• smartOPTIMO GmbH & Co. KG, Osnabrück  6.729 33 
 
• smartOPTIMO Verwaltungs-GmbH, Osnabrück 232 50 
 
• FMO Flughafen Münster/Osnabrück GmbH, Greven 
(Teilkonzernabschluss) 38.186 35 
 
• items GmbH, Münster 7.814 29 
 
• Nederlands-Duitse Internet Exchange B. V. 1.529 50 
Enschede/Niederlande  
 
• Stadtteilauto Carsharing Münster GmbH, Münster 165 29

3 
Die in den Konzernabschluss einbezogenen Jahres - und Konzernabschlüsse folgen bis 
auf die Abschlüsse der at-equity einbezogenen Nederlands -Duitse Internet Exchange 
B.V., Enschede/Niederlande, und der FMO Flughafen Münster/Osnabrück GmbH, Gre-
ven, in Bilanzierung und Bewertung grundsätzlich den von der Stadtwerke Münster GmbH 
angewandten Methoden und sind von den jeweiligen Abschlussprüfern geprüft und un-
eingeschränkt bestä tigt worden.  Für die Abschlüsse der Nederlands -Duitse Internet 
Exchange B.V., Enschede und der FMO Flughafen Münster/Osnabrück GmbH, Greven, 
wurde auf eine Anpassung der Bewertung im Konzernabschluss in Anwendung der § 312 
Abs. 5 HGB verzichtet.  
 
Sonstige Beteiligungen 
 
Die Stadtwerke Münster GmbH hält ferner Anteile an 
folgenden Unternehmen: 
 
Höhe des  
Anteils am  
Kapital am 
31.12.2020 
% 
_________ 
• Windkraft Nordseeheilbad Borkum GmbH, Borkum  49,9 
 
• Lokalradio Münster Betriebsgesellschaft mbH und Co. KG, Münster 
 
 25 
  
 
Auf Grund der Assoziierungsvermutung des § 311 Absatz 1 Satz 2  HGB (Beteiligung > 
20%) wären diese Unternehmen als assoziierte Unternehmen in den Konzernabschluss 
einzubeziehen. In Ausübung des Wahlrechts gemäß § 311 Abs. 2 HGB ist die Einbezie-
hung unterblieben, da die Unternehmen sowohl einzeln als auch zusammen für die Ver-
mittlung eines den tatsächlichen Verhältnissen entsprechenden Bildes der Vermögens -, 
Finanz- und Ertragslage des Konzerns von untergeordneter Bedeutung sind. 
 
Aus dem Konzern jahresüberschuss von 11,0 Mio. € ergibt sich unter Berücksichtigung 
des Gewinnvortrags von 5,0 Mio. €, der Einstellung in die anderen Gewinnrücklagen von 
4,8 Mio. €, einer Entnahme aus den anderen Gewinnrücklagen in Höhe von 1,1 Mio. € 
sowie der Vorabgewinnausschüttung von 6,5 Mio. € ein Konzernbilanzgewinn  von 
5,8 Mio. €. 
 
Nähere Erläuterungen zur Geschäftsentwicklung des Konzerns im Jahr 2020 sowie die 
Prognose für 2021 sind dem beigefügten Konzernlagebericht zu entnehmen.

4 
Der Konzernabschluss und der Konzernlagebericht für das Geschäftsjahr 2020 sind von 
der BKP Dr. Bergmann Kauffmann und Partner GmbH & Co. KG, Dortmund, geprüft wor-
den. Beanstandungen haben sich nicht ergeben. Der uneingeschränkte Bestätigungsver-
merk wurde erteilt. 
 
Die Vorlage  des Konzernabschlusses und Konzernlageberichtes an den Aufsichtsrat 
ergibt sich aus § 52 GmbHG in Verbindung mit § 17 0 AktG, die Vorlage an die Gesell-
schafterversammlung erfolgt nach § 46 GmbHG. 
 
 
Stadtwerke Münster GmbH 
gez. Sebastian Jurczyk  gez. Frank Gäfgen

Beschlussvorlage

2369 Zeichen

V/0802/2021
V/0802/2021
Öffentliche Beschlussvorlage
Betrifft
Konzernabschluss 2020 der Stadtwerke Münster GmbH
Beratungsfolge
09.11.2021 Ausschuss für Wohnen, Liegenschaften, Finanzen und Wirtschaft Entscheidung
Beschlussvorschlag:
I. Sachentscheidung:
Die Vertretung der Stadt Münster in der Gesellschafterversammlung der Stadtwerke Münster GmbH
wird ermächtigt, folgende Entscheidung zu treffen:
Der Konzernabschluss der Stadtwerke Münster GmbH für das Geschäftsjahr 2020 in der
vorliegenden, vom Abschlussprüfer BKP Dr. Bergmann, Kauffmann und Partner GmbH & Co. KG,
Dortmund, mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk testierten Fassung wird von der Stadt
Münster als alleinige Gesellschafterin der Stadtwerke Münster GmbH festgestellt (Anlage 2). Der
Konzernlagebericht wird zur Kenntnis genommen.
II. Finanzielle Auswirkungen:
Es entstehen keine finanziellen Auswirkungen auf den Haushalt der Stadt Münster.
Begründung:
Die Stadt Münster ist Alleingesellschafterin der Stadtwerke Münster GmbH. Gemäß § 12 des
Gesellschaftsvertrages der Stadtwerke Münster GmbH unterliegen der Beschlussfassung der
Gesellschafterversammlung u. a. die Feststellung des Jahresabschlusses und die Verwendung des
Ergebnisses.
Die Stadtwerke Münster GmbH ist als Mutterunternehmen i. S. von § 290 HGB verpflichtet, für das
Geschäftsjahr 2020 einen Konzernabschluss und einen Konzernlagebericht aufzustellen. Der
Wirtschaftsprüfer hat den Konzernabschluss und den Konzernlagebericht 2020 geprüft und einen
uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt.
Amt für Finanzen und
Beteiligungen
25.10.2021
Ihr/e Ansprechpartner/in:
Frau Ebert
T elefon:492-2012
EbertJ@stadt-muenster.de

- 2 -
V/0802/2021
Einzelheiten zum Konzernabschluss 2020 können der beigefügten Aufsichtsratsvorlage Nr. 19/2021
der Stadtwerke Münster GmbH (Anlage 1) und den weiteren Ausführungen des Konzernabschlusses
sowie Konzernlageberichtes (Anlage 2) entnommen werden.
Über die AR-Vorlage Nr. 19/2021 stimmt der Aufsichtsrat der Stadtwerke Münster GmbH vom
13.10.2021 bis zum 27.10.2021 im Rahmen eines Umlaufverfahrens ab. Über das Ergebnis der
Beschlussfassung wird mündlich berichtet.
i. V.
gez.
Christine Zeller
Stadtkämmerin
Anlagen:
Anlage A
Anlage 1: Vorlage an den Aufsichtsrat der Stadtwerke Münster GmbH Nr. 19/2021
Anlage 2: Konzernabschluss und Konzernlagebericht 2020 der Stadtwerke Münster GmbH

Anlage2_V_0802_2021_SWMS_KA2020_Testat_final

1042 Zeichen

Anlage 2 zur Beschlussvorlage V/0802/2021 
 
AbA  
  
 
Stadtwerke Münster GmbH 
Münster 
Konzernabschluss zum 31. Dezember 20 20 
Konzernlagebericht für das Geschäftsjahr 20 20 
Bestätigungsvermerk des  unabhängigen Abschlussprüfers

Inhaltsverzeichnis 
 
Konzernbilanz der Stadtwerke Münster GmbH zum 31.12.2020 
Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung der Stadtwerke Münster GmbH   
für das Geschäftsjahr 20 20 (01.01.-31.12.) 
Konzern-Kapitalflussrechnung der Stadtwerke Münster GmbH  für das  
Geschäftsjahr 2020 (01.01.-31.12.) 
Konzern-Eigenkapitalspiegel der Stadtwerke Münster GmbH  für das  
Geschäftsjahr 2020 (01.01.-31.12.) 
Konzernanhang der Stadtwerke Münster GmbH  für das  
Geschäftsjahr 2020 (01.01.-31.12.) 
Konzernlagebericht der Stadtwerke Münster GmbH  für das 
Geschäftsjahr 2020 (01.01.-31.12.) 
Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers 
Allgemeine Auftragsbedingungen  
für Wirtschaftsprüfer und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften  
vom 1. Januar 2017 des Instituts der Wirtschaftsprüfer  
in Deutschland e.V.

Beratungsverlauf (1)

09.11.2021 Ausschuss für Wohnen, Liegenschaften, Finanzen und Wirtschaft
TOP 8.6 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
V/0802/2021
Typ
Vorlagen
Datum
20.10.2021
Erstellt
20.10.2021 15:22