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3581/2021

Beantwortung der Anfrage AN/1848/2021 Studiobühne Köln und Interim

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss) 22.10.2021

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Nächste Beratung: Ausschuss Kunst und Kultur, Sitzung am 26.10.2021, TOP 10.4

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

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Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

5399 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
VII/ 
AN/1848/2021 
Vorlagen-Nummer 22.10.2021 
 3581/2021 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Ausschuss Kunst und Kultur 26.10.2021 
 
Beantwortung der Anfrage AN/1848/2021 Studiobühne Köln und Interim 
Die SPD-Fraktion bittet in der Sitzung des Ausschusses Kunst und Kultur am 07.09.2021 um 
die Beantwortung folgender Fragen zur Studiobühne Köln und dem Interim: 
 
Am 30.06.2021 musste die studiobühneköln, das Theater der Universität zu Köln, ihre Räumlichkeiten 
in der alten Mensa verlassen. Seitens der Universität Köln wurden hierfür Brandschutzgründe ange-
geben, obschon die Universität in erheblichem Maße in den Brandschutz investiert hat. Für ihren Ge-
schäftsbetrieb wird die Studiobühne vorübergehend nach Marienburg ziehen. Allerdings bestehen am 
Interims-Standort keine Aufführungsmöglichkeiten mit Publikum. 
Auf Beschluss des Ausschusses für Kunst und Kultur vom 13.11.2018 erhielt die Studiobühne 45.000 
€ für ein neues Tribünensystem für die Probebühne. In der Begründung der Maßnahme hieß es, dass 
die Studiobühne Köln immer wieder anderen Akteuren Spiel- und Probenraum zur Verfügung stelle, 
so dass für die Kölner Kulturlandschaft bereichernde Produktionen entständen. Die Sanierung der 
maroden Tribüne der Nebenspielstätte bedeutete somit eine Aufwertung und die Möglichkeit für eine 
erweiterte Nutzung, welche der gesamten Freien Szene zugutekommen sollte. 
 
1. Welche Auswirkungen auf die freie Theaterszene hat der Wegfall des Standortes in der 
Alten Mensa, und wie können die wegfallenden Spiel- und Probenraumkapazitäten kompen-
siert werden? 
 
Die Einstellung des Spielbetriebs am Standort Alte Mensa hat gravierende Auswirkungen auf die 
Spiel- und Probemöglichkeiten der Theaterszene. Als Kooperations- und Koproduktionspartnerin für 
freie Produktionen und überregionale Festivals gehörte der Standort zu den wichtigsten Theaterad-
ressen in Köln. Die Leitung der Studiobühne und die Theaterschaffenden bemühen sich gemeinsam, 
durch Kooperationen mit anderen Kölner Spielstätten die sich ergebenden Engpässe zu minimieren. 
Dazu wurden seitens der Geschäftsführung Studiobühne Kontingente mit Interimsorten verhandelt, 
inklusive einer Kostenübernahme für die Theaterschaffenden.  
 
2. Welche Gefährdung besteht mit Blick auf den Brandschutz für andere Aufführungsorte 
der freien Theaterszene in Köln? 
 
Beim Bauaufsichtsamt sind insgesamt 760 Versammlungsstätten registriert. Mit Ausnahme von Dis-
kotheken wird die konkretere Nutzungsart (z.B. Restaurant, Theater, Konferenzräume) nicht differen-
ziert. Bei welchen der verbleibenden rund 700 Versammlungsstätten es sich um (freie) Theater han-
delt, bei denen akute brandschutztechnische Mängel festgestellt wurden, lässt sich nur durch eine 
manuelle Prüfung jedes einzelnen Vorgangs feststellen. Diese systematische Prüfung ist aus Kapazi-
tätsgründen vom Bauaufsichtsamt nicht durchführbar. Zudem ist es in jedem Einzelfall sehr individu-
ell, mit welchem Aufwand ggf. festgestellte Mängel zu beseitigen sind und ob dies zu einer zeitweisen 
Schließung der Spielstätte führen kann. Insofern ist eine Aussage zu konkreten Gefährdungen von 
freien Theatern ohnehin nicht seriös möglich. 
Der Kulturverwaltung liegt auch keine Meldung über eine Schließungsnotwendigkeit eines freien The-

2 
 
aters aufgrund von Brandschutz vor. 
 
3. Besteht die Möglichkeit ein Frühwarnsystem zu etablieren, um vergleichbare Fälle zu-
künftig zu verhindern? 
 
Eine unmittelbare Unterrichtung der Kulturverwaltung oder der Politik im Sinne eines „Frühwarnsys-
tems“ ist für die Bauaufsicht leider allein aus Datenschutzgründen nicht durchführbar. Auch die oben 
geschilderten individuellen Fallgestaltungen führen dazu, dass für die Bauaufsicht im Einzelfall nicht 
abschätzbar ist, ob die Forderungen ggf. eine temporäre Einstellung des Spielbetriebes zur Folge 
haben könne. 
 
4. Wurden der Universität Köln seitens der Kulturverwaltung Alternativstandorte angebo-
ten? 
 
Die Universität zu Köln hat frühzeitig auf die drohende temporäre Schließung des Standortes Alte 
Mensa hingewiesen und die Stadt um Unterstützung bei der Suche einer Interimsspielstätte gebeten. 
Die Kulturverwaltung und die Abteilung Liegenschaften standen dazu im Austausch mit der Universi-
tät zu Köln. Es wurden bereits mehrere von der Stadt vorgeschlagene Standorte durch die Universität 
geprüft. 
 
 
5. Laut Beschlussvorlage vom 07.05.2018 zur Vergabe von Zuschüssen zur Technikförde-
rung und Bauunterhaltung der freien Szene muss für eine Förderung nachweislich für mindes-
tens 5 Jahre der Zuwendungszweck der kulturellen Nutzung gesichert sein. Welche Perspekti-
ven sieht die Kulturverwaltung für eine weitere Nutzung des Standorts Alte Mensa? 
 
Nach Informationen der Kulturverwaltung sind die Sanierung der denkmalgeschützten Alten Mensa 
und die Rückkehr des Theaters an diesen Standort fester Bestandteil der Planung der Universität zu 
Köln. Der zeitliche Rahmen dafür wird auf mindestens fünf Jahre veranschlagt. Die Verpflichtung, die 
geförderte Tribüne spätestens zu diesem Zeitpunkt der Szene wieder zur Verfügung zu stellen, bleibt 
bestehen. Sollte die Studiobühne bis dahin eine Interimsspielstätte gefunden haben, könnte die Tri-
büne auch schon früher wieder zum Einsatz kommen. 
 
Gez. Greitemann

Beratungsverlauf (1)

26.10.2021 Ausschuss Kunst und Kultur
TOP 10.4 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

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Details

Aktenzeichen
3581/2021
Typ
Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
Datum
22.10.2021
Erstellt
12.10.2021 13:09