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AN/1160/2023

Antrag der CDU-Fraktion, betr,; Einrichten einer Feuerwerkverbotszone im Görlinger Zentrum in Bocklemünd

Antrag nach § 3 BV4 (CDU) 30.05.2023

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld), Sitzung am 12.06.2023, TOP 8.3

Antrag nach § 3 (CDU BV4)

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Antrag nach § 3 (CDU BV4)

2621 Zeichen

Herr 
Bezirksbürgermeister 
Volker Spelthann 
Venloer Str. 419 - 421 
50825 Köln 
Frau  
Oberbürgermeisterin 
Henriette Reker 
- Rathaus-  
 
 Eingang beim Bezirksbürgermeister:  
AN/1160/2023 
Antrag gem. § 3 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 12.06.2023 
 
Antrag der CDU-Fraktion, betr,; Einrichten einer Feuerwerkverbotszone im Görlinger Zentrum in 
Bocklemünd 
Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, 
sehr geehrter Herr Bezirksbürgermeister, 
 
wir bitten Sie, folgenden Antrag auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung der Bezirksvertretung Ehrenfeld 
zu setzen: 
 
Die Verwaltung der Stadt Köln wird gebeten zu prüfen, 
ob und in welcher Form eine Allgemeinverfügung erlassen werden darf, nach der 
der Gebrauch und das Zünden von Feuerwerkskörpern oder weiteren 
pyrotechnischen Artikel in der Öffentlichkeit ganztägig auf öffentlichen Straßen 
bzw. Straßenabschnitten, im Stadtbezirk Ehrenfeld, Stadtteil Bocklemünd, im 
Görlinger Zentrum bis zur Einmündung Wilhelm-Löhrs-Platz, dem Ollenhauer- und 
dem Schumacherring untersagt wird. 
 
*siehe Anlage 
 
CDU-Fraktion in der 
Bezirksvertretung 
Ehrenfeld 
Bezirksrathaus Ehrenfeld 
Venloer Straße 419 – 421 
50825 Köln 
Tel: 0221-221 94 305 
Fax: 0221 -221 94 305 
www.fraktion.cdu-koeln.de 
CDU-Fraktion in der Bezirksvertretung Ehrenfeld   
Bezirksrathaus Ehrenfeld – Venloer Straße 419 - 421 – 50825 Köln

Gründe: 
 
Das Görlinger Zentrum wird durch eine Vielzahl von Kindergärten (Frühförderzentrum für Kinder, 
Kindertagesstätte „Die wilden Füchse“ und Kindertagesstätte im evangelischen Pfarrzentrum) und Schulen 
(Max-Ernst Gesamtschule) sowie weitere sozialen Einrichtungen (Bürgerschaftshaus, Sozialkulturelles 
Zentrum, evangelisches Pfarrzentrum, katholisches Pfarrzentrum) geprägt. 
 
Die Erste Verordnung zum Sprengstoffgesetz (1. SprengV) sagt in § 23 Abs. 1: 
 
(1) Das Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände in unmittelbarer Nähe von Kirchen, 
Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen sowie besonders brandempfindlichen Gebäuden oder Anlagen 
ist verboten. 
Daraus folgt, dass im Görlinger Zentrum keine pyrotechnischen Gegenstände abgebrannt werden dürfen, da 
sich die in der Verordnung zum Sprengstoffgesetz aufgeführten Einrichtungen dort befinden. 
Es wäre also eine Feuerwerksverbotszone im Görlinger Zentrum der richtige Weg die oben genannten 
Einrichtungen in der Zeit des Jahreswechsels, und ggf. darüber hinaus, zu schützen. 
 
gez.         gez. 
Martin Berg        Jutta Kaiser 
Fraktionsvorsitzender      stellvertr. Bezirksbürgermeisterin 
 
Feuerwerksverbotszone gelb umrandet

Beratungsverlauf (1)

12.06.2023 Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld)
TOP 8.3 Antrag / Anfrage Entscheidung

Beschluss: zur weiteren Bearbeitung in die Verwaltung überwiesen

Zur Sitzung

Orte (4)

  • Venloer Straße 419
  • Schumacherring
  • Görlinger-Zentrum
  • Straße 4

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Details

Aktenzeichen
AN/1160/2023
Typ
Antrag nach § 3 BV4 (CDU)
Datum
30.05.2023
Erstellt
30.05.2023 12:29