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Antrag der CDU-Fraktion, betr,; Einrichten einer Feuerwerkverbotszone im Görlinger Zentrum in Bocklemünd

Antrag nach § 3 BV4 (CDU) AN/1160/2023 vom 30.05.2023

Stand: Am 12.06.2023 in der Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) beraten. Ergebnis: zur weiteren Bearbeitung in die Verwaltung überwiesen.

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  • Antrag nach § 3 (CDU BV4)

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    Herr Bezirksbürgermeister Volker Spelthann Venloer Str. 419 - 421 50825 Köln Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker - Rathaus- Eingang beim Bezirksbürgermeister: AN/1160/2023 Antrag gem. § 3 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 12.06.2023 Antrag der CDU-Fraktion, betr,; Einrichten einer Feuerwerkverbotszone im Görlinger Zentrum in Bocklemünd Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, sehr geehrter Herr Bezirksbürgermeister, wir bitten Sie, folgenden Antrag auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung der Bezirksvertretung Ehrenfeld zu setzen: Die Verwaltung der Stadt Köln wird gebeten zu prüfen, ob und in welcher Form eine Allgemeinverfügung erlassen werden darf, nach der der Gebrauch und das Zünden von Feuerwerkskörpern oder weiteren pyrotechnischen Artikel in der Öffentlichkeit ganztägig auf öffentlichen Straßen bzw. Straßenabschnitten, im Stadtbezirk Ehrenfeld, Stadtteil Bocklemünd, im Görlinger Zentrum bis zur Einmündung Wilhelm-Löhrs-Platz, dem Ollenhauer- und dem Schumacherring untersagt wird. *siehe Anlage CDU-Fraktion in der Bezirksvertretung Ehrenfeld Bezirksrathaus Ehrenfeld Venloer Straße 419 – 421 50825 Köln Tel: 0221-221 94 305 Fax: 0221 -221 94 305 www.fraktion.cdu-koeln.de CDU-Fraktion in der Bezirksvertretung Ehrenfeld Bezirksrathaus Ehrenfeld – Venloer Straße 419 - 421 – 50825 Köln Gründe: Das Görlinger Zentrum wird durch eine Vielzahl von Kindergärten (Frühförderzentrum für Kinder, Kindertagesstätte „Die wilden Füchse“ und Kindertagesstätte im evangelischen Pfarrzentrum) und Schulen (Max-Ernst Gesamtschule) sowie weitere sozialen Einrichtungen (Bürgerschaftshaus, Sozialkulturelles Zentrum, evangelisches Pfarrzentrum, katholisches Pfarrzentrum) geprägt. Die Erste Verordnung zum Sprengstoffgesetz (1. SprengV) sagt in § 23 Abs. 1: (1) Das Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen sowie besonders brandempfindlichen Gebäuden oder Anlagen ist verboten. Daraus folgt, dass im Görlinger Zentrum keine pyrotechnischen Gegenstände abgebrannt werden dürfen, da sich die in der Verordnung zum Sprengstoffgesetz aufgeführten Einrichtungen dort befinden. Es wäre also eine Feuerwerksverbotszone im Görlinger Zentrum der richtige Weg die oben genannten Einrichtungen in der Zeit des Jahreswechsels, und ggf. darüber hinaus, zu schützen. gez. gez. Martin Berg Jutta Kaiser Fraktionsvorsitzender stellvertr. Bezirksbürgermeisterin Feuerwerksverbotszone gelb umrandet

Beratungsverlauf

  1. 12.06.2023

    Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld)

    TOP 8.3, Antrag / Anfrage. Ergebnis: zur weiteren Bearbeitung in die Verwaltung überwiesen

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