2294/2022
Gutachten Holzkohlegrillanlagen - Betriebe in der Weidengasse
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Mitteilung Ausschuss
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VIII/57/572 Vorlagen-Nummer 27.07.2022 2294/2022 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Ausschuss Klima, Umwelt und Grün 25.08.2022 Gutachten Holzkohlegrillanlagen - Betriebe in der Weidengasse Das Umwelt- und Verbraucherschutzamt hat ein Geruchsimmissions-Gutachten zu Gerüchen von Holzkohlegrillanlagen bei Gaststätten in der Weidengasse im Eigelsteinviertel in Auftrag gegeben. Das Ergebnis des Gutachtens liegt nunmehr vor und wurde der Bezirksvertretung Innerstadt zu deren Sitzung am 02.06.2022 ausführlich vorgestellt. . In der Weidengasse befinden sich mehrere Restaurants, die mit Holzkohlegrillanlagen ihre Speisen zubereiten. Im Rahmen der Betriebsüberwachungen durch die Stadt Köln und durch die Bezirks- schornsteinfeger wurde festgestellt, dass die Betriebe die baulichen Voraussetzungen erfüllen und die technischen Anforderungen der geltenden Ersten Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Bundes- Immissionsschutzgesetz (Technische Anleitung zur Reinhaltung der Luft – TA Luft) hinsichtlich der Abluftführung eingehalten werden. Die Holzkohlegrillanlagen sind als genehmigungsfreie Anlagen nach § 22 Bundes- Immissionsschutzgesetz (BImSchG) so zu errichten und zu betreiben, dass 1. schädliche Umwelteinwirkungen verhindert werden, die nach Stand der Technik vermeidbar sind (und) 2. nach dem Stand der Technik unvermeidbare schädliche Umwelteinwirkungen auf ein Min- destmaß beschränkt werden. Die bestehenden Abluftanlagen fallen nicht unter die Regelungen der Ersten Verordnung zur Durch- führung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsan- lagen – 1. BImSchV), da sie von dieser explizit ausgenommen werden (§ 1 Abs. 2 Nr. 2 b). Lediglich Neuanlagen fallen seit der Novellierung vom 13.10.2021 unter diese Verordnung. Die TA Luft trifft in Anhang 7 Regelungen zu schädlichen Umwelteinwirkungen durch Gerüche. Für Wohn- und Mischgebiete wie in der Weidengassen ist eine Belastung von 10 % Jahresgeruchsstun- den erlaubt. Das bedeutet, dass täglich 2,4 Stunden Gerüche durch Anwohnende zu tolerieren sind. Darüber hinausgehende Belastungen sind als unzulässige schädliche Umwelteinwirkungen anzuse- hen. Aufgrund der anhaltenden Beschwerdesituation, die von den Anwohnenden in der und um die Wei- dengasse ausging, erteilte das Umwelt- und Verbraucherschutzamt Köln in 2020 den Auftrag zu ei- nem Geruchsgutachten, um festzustellen, ob schädliche Umwelteinwirkungen von sechs Gaststätten mit Holzkohlegrillanlagen ausgehen. Das Gutachten besteht aus der der Probenahme und ihrer olfak- torischen Auswertung sowie einer Ausdehnungsrechnung der Geruchsimmissionen. Aufgrund der Ende 2020 geltenden Einschränkungen durch die Covid-19 Pandemie gab es keinen repräsentativen Küchen- und Restaurantbetrieb, zum Teil waren die Gaststätten geschlossen. Unter Beachtung der strikten Kontaktbeschränkungen konnte zum Gesundheitsschutz aller Beteiligten die Umsetzung des Gutachtens ab Juni 2021 starten. Dabei wurden die Holzkohlegrill- und Abluftanlagen 2 ausgemessen, Betriebszeiten abgefragt und sämtliche Speisen ermittelt, die in den Restaurants zu- bereitet werden. Von den ursprünglich sechs Holzkohlegrillanlagen waren nur noch fünf in Betrieb, so dass in dem entsprechenden Gaststättenbetrieb die Zubereitung von Speisen ohne Holzkohlegrill gemessen wurde. Vom 19.-21.07.2021 wurden in allen sechs Restaurants die Geruchsemissionen an den Holzkohlegrillanlagen und die Küchenabluft gemessen. Während der Messungen wurden die Grills vollständig mit Grillgut belegt, um die maximale Auslastung zu erfassen. Dabei wurden die Emissionen sowohl im Restaurant an den Zubereitungsstellen, als auch in den Kaminen gemessen. Positiv anzumerken ist, dass während der Vorermittlungen und während der Messungen alle Betrei- ber der Gaststätten vollumfänglich mitgewirkt und stets den Zugang zu sämtlichen Räumlichkeiten und Anlagen gewährt haben. Auf Grundlage der ermittelten Emissionsmassenströme startete anschließend die Ausbreitungsrech- nung zur Ermittlung der Immissionen in der Weidengasse und den angrenzenden Bereichen. Dabei wurden sowohl großräumige meteorologische Daten genutzt, die das Landesamt für Natur- Umwelt- und Verbraucherschutz NRW (LANUV) zur Verfügung stellte, als auch ein mikroskaliges meteorologi- sches Modell mit der Topographie und Bebauung der Weidengasse und der angrenzenden Bereiche einbezogen. Die Auflösung des Rasters zur Ausbreitungsberechnung beträgt 1 mal 1 Meter. Anhand der Ausbreitungsrechnung konnte auch gezeigt werden, dass die heterogene Bebauung in der Wei- dengasse und naher Umgebung eine Dachgrenzschicht ausbildet, die insbesondere bei Inversions- wetterlagen verhindert, dass die Abluft aus sämtlichen Kaminen in den freien Luftstrom abtranspor- tiert werden kann. Diese Tatsache ist dahingehend bemerkenswert, da die Anlagen für sich betrachtet den baulichen Anforderungen entsprechend korrekt errichtet wurden. Das Gesamtgutachten wurde der Stadt Köln Ende Mai 2022 überreicht. Als Ergebnis wurde gutachterlich festgestellt, dass jedes Restaurant für sich betrachtet eine Über- schreitung der jährlich zugelassenen 10 % an Jahresgeruchsstunden aufweist. Damit liegt eine siche- re und eindeutige Grundlage vor, um ordnungsbehördliche Maßnahmen zu ergreifen. Das Geruchs- gutachten wurde am 01.06.2022 vier Gaststättenbetreibern vorgestellt. Das Umwelt- und Verbrau- cherschutzamt Köln legte dar, dass jedes Restaurant Maßnahmen ergreifen muss, um die Ge- ruchsimmissionen zu reduzieren. Den Betreibern wurde im 1. Schritt eine Frist von 4 Wochen einge- räumt, um die Bereitschaft zu freiwilligen Maßnahmen, die die Einhaltung der immissionsschutzrecht- lichen Betreiberpflichten sicherstellen, zu erklären. Im Anschluss sind durch die Betreiber Konzepte vorzulegen, die geeignete Maßnahmen und einen Zeitrahmen zur Umsetzung beinhalten, und es hat die Durchführung der Maßnahmen zu erfolgen. Die anderen zwei Betriebe wurden gesondert infor- miert und zur Durchführung von Maßnahmen aufgefordert. Alle in Betrieb befindlichen Gaststätten haben im Juli 2022 ihre Bereitschaft zur Durchführung von freiwilligen Maßnahmen erklärt. Das Gutachten belegt über die Erkenntnisse zu den einzelnen Gaststätten hinaus, dass die Geruchs- belastung durch alle Gaststätten in der Weidengasse stark beeinträchtigt ist und bei einer Gesamtbe- trachtung die Vorgaben des Anhangs 7 der TA Luft überschritten sind. Vor diesem Hintergrund hat das Umwelt- und Verbraucherschutzamt Köln einen Bauantrag für ein weiteres Restaurants mit Holzkohlegrill in der Weidengasse bis auf weiteres ausgesetzt. Über die geltenden rechtlichen und technischen Voraussetzungen hinaus sind im dicht bebauten innerstädti- schen Bereich weitere Maßnahmen vorzunehmen, um die Reinigung der Abluft sicherzustellen. Aus gutachterlicher Sicht sind bei Gaststätten mit vergleichbarem Betrieb und in vergleichbarer Lage ähnlich eindeutige Ergebnisse zu erwarten. Eine pauschale Aussage für alle anderen Restaurants mit Holzkohlegrillanlagen in Köln ist mit dem Gutachten nicht getroffen worden. Hier werden weitere Un- tersuchungen erforderlich sein, um die individuellen Situationen erfassen zu können. Das Umwelt- und Verbraucherschutzamt Köln steht mit der IHK zu Köln und dem Dehoga Nordrhein e.V. im Kon- takt, um weitere Kölner Gaststätten mit Holzkohlegrillanlagen zu informieren und zu TA Luft/Anhang 7- konformen Maßnahmen aufzufordern. Gez. Wolfgramm
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 2294/2022
- Typ
- Mitteilung Ausschuss
- Datum
- 27.07.2022
- Erstellt
- 19.07.2022 18:58