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2294/2022

Gutachten Holzkohlegrillanlagen - Betriebe in der Weidengasse

Mitteilung Ausschuss 27.07.2022

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Nächste Beratung: Ausschuss Klima, Umwelt und Grün, Sitzung am 25.08.2022, TOP 7.9

Mitteilung Ausschuss

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Mitteilung Ausschuss

7567 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
VIII/57/572 
 
Vorlagen-Nummer 27.07.2022 
 2294/2022 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Ausschuss Klima, Umwelt und Grün 25.08.2022 
 
Gutachten Holzkohlegrillanlagen - Betriebe in der Weidengasse 
Das Umwelt- und Verbraucherschutzamt hat ein Geruchsimmissions-Gutachten zu Gerüchen von 
Holzkohlegrillanlagen bei Gaststätten in der Weidengasse im Eigelsteinviertel in Auftrag gegeben. 
Das Ergebnis des Gutachtens liegt nunmehr vor und wurde der Bezirksvertretung Innerstadt zu deren 
Sitzung am 02.06.2022 ausführlich vorgestellt. 
.  
In der Weidengasse befinden sich mehrere Restaurants, die mit Holzkohlegrillanlagen ihre Speisen 
zubereiten. Im Rahmen der Betriebsüberwachungen durch die Stadt Köln und durch die Bezirks-
schornsteinfeger wurde festgestellt, dass die Betriebe die baulichen Voraussetzungen erfüllen und die 
technischen Anforderungen der geltenden Ersten Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Bundes-
Immissionsschutzgesetz (Technische Anleitung zur Reinhaltung der Luft – TA Luft) hinsichtlich der 
Abluftführung eingehalten werden.  
 
Die Holzkohlegrillanlagen sind als genehmigungsfreie Anlagen nach § 22 Bundes-
Immissionsschutzgesetz (BImSchG) so zu errichten und zu betreiben, dass  
 
1. schädliche Umwelteinwirkungen verhindert werden, die nach Stand der Technik vermeidbar 
sind (und) 
2. nach dem Stand der Technik unvermeidbare schädliche Umwelteinwirkungen auf ein Min-
destmaß beschränkt werden. 
 
Die bestehenden Abluftanlagen fallen nicht unter die Regelungen der Ersten Verordnung zur Durch-
führung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsan-
lagen – 1. BImSchV), da sie von dieser explizit ausgenommen werden (§ 1 Abs. 2 Nr. 2 b). Lediglich 
Neuanlagen fallen seit der Novellierung vom 13.10.2021 unter diese Verordnung.  
Die TA Luft trifft in Anhang 7 Regelungen zu schädlichen Umwelteinwirkungen durch Gerüche. Für 
Wohn- und Mischgebiete wie in der Weidengassen ist eine Belastung von 10 % Jahresgeruchsstun-
den erlaubt. Das bedeutet, dass täglich 2,4 Stunden Gerüche durch Anwohnende zu tolerieren sind. 
Darüber hinausgehende Belastungen sind als unzulässige schädliche Umwelteinwirkungen anzuse-
hen. 
 
Aufgrund der anhaltenden Beschwerdesituation, die von den Anwohnenden in der und um die Wei-
dengasse ausging, erteilte das Umwelt- und Verbraucherschutzamt Köln in 2020 den Auftrag zu ei-
nem Geruchsgutachten, um festzustellen, ob schädliche Umwelteinwirkungen von sechs Gaststätten 
mit Holzkohlegrillanlagen ausgehen. Das Gutachten besteht aus der der Probenahme und ihrer olfak-
torischen Auswertung sowie einer Ausdehnungsrechnung der Geruchsimmissionen. 
 
Aufgrund der Ende 2020 geltenden Einschränkungen durch die Covid-19 Pandemie gab es keinen 
repräsentativen Küchen- und Restaurantbetrieb, zum Teil waren die Gaststätten geschlossen. Unter 
Beachtung der strikten Kontaktbeschränkungen konnte zum Gesundheitsschutz aller Beteiligten die 
Umsetzung des Gutachtens ab Juni 2021 starten. Dabei wurden die Holzkohlegrill- und Abluftanlagen

2 
 
ausgemessen, Betriebszeiten abgefragt und sämtliche Speisen ermittelt, die in den Restaurants zu-
bereitet werden. Von den ursprünglich sechs Holzkohlegrillanlagen waren nur noch fünf in Betrieb, so 
dass in dem entsprechenden Gaststättenbetrieb die Zubereitung von Speisen ohne Holzkohlegrill 
gemessen wurde. Vom 19.-21.07.2021 wurden in allen sechs Restaurants die Geruchsemissionen an 
den Holzkohlegrillanlagen und die Küchenabluft gemessen. Während der Messungen wurden die 
Grills vollständig mit Grillgut belegt, um die maximale Auslastung zu erfassen. Dabei wurden die 
Emissionen sowohl im Restaurant an den Zubereitungsstellen, als auch in den Kaminen gemessen. 
Positiv anzumerken ist, dass während der Vorermittlungen und während der Messungen alle Betrei-
ber der Gaststätten vollumfänglich mitgewirkt und stets den Zugang zu sämtlichen Räumlichkeiten 
und Anlagen gewährt haben. 
 
Auf Grundlage der ermittelten Emissionsmassenströme startete anschließend die Ausbreitungsrech-
nung zur Ermittlung der Immissionen in der Weidengasse und den angrenzenden Bereichen. Dabei 
wurden sowohl großräumige meteorologische Daten genutzt, die das Landesamt für Natur- Umwelt- 
und Verbraucherschutz NRW (LANUV) zur Verfügung stellte, als auch ein mikroskaliges meteorologi-
sches Modell mit der Topographie und Bebauung der Weidengasse und der angrenzenden Bereiche 
einbezogen. Die Auflösung des Rasters zur Ausbreitungsberechnung beträgt 1 mal 1 Meter. Anhand 
der Ausbreitungsrechnung konnte auch gezeigt werden, dass die heterogene Bebauung in der Wei-
dengasse und naher Umgebung eine Dachgrenzschicht ausbildet, die insbesondere bei Inversions-
wetterlagen verhindert, dass die Abluft aus sämtlichen Kaminen in den freien Luftstrom abtranspor-
tiert werden kann. Diese Tatsache ist dahingehend bemerkenswert, da die Anlagen für sich betrachtet 
den baulichen Anforderungen entsprechend korrekt errichtet wurden. Das Gesamtgutachten wurde 
der Stadt Köln Ende Mai 2022 überreicht. 
 
Als Ergebnis wurde gutachterlich festgestellt, dass jedes Restaurant für sich betrachtet eine Über-
schreitung der jährlich zugelassenen 10 % an Jahresgeruchsstunden aufweist. Damit liegt eine siche-
re und eindeutige Grundlage vor, um ordnungsbehördliche Maßnahmen zu ergreifen. Das Geruchs-
gutachten wurde am 01.06.2022 vier Gaststättenbetreibern vorgestellt. Das Umwelt- und Verbrau-
cherschutzamt Köln legte dar, dass jedes Restaurant Maßnahmen ergreifen muss, um die Ge-
ruchsimmissionen zu reduzieren. Den Betreibern wurde im 1. Schritt eine Frist von 4 Wochen einge-
räumt, um die Bereitschaft zu freiwilligen Maßnahmen, die die Einhaltung der immissionsschutzrecht-
lichen Betreiberpflichten sicherstellen, zu erklären. Im Anschluss sind durch die Betreiber Konzepte 
vorzulegen, die geeignete Maßnahmen und einen Zeitrahmen zur Umsetzung beinhalten, und es hat 
die Durchführung der Maßnahmen zu erfolgen. Die anderen zwei Betriebe wurden gesondert infor-
miert und zur Durchführung von Maßnahmen aufgefordert. 
 
Alle in Betrieb befindlichen Gaststätten haben im Juli 2022 ihre Bereitschaft zur Durchführung von 
freiwilligen Maßnahmen erklärt. 
 
Das Gutachten belegt über die Erkenntnisse zu den einzelnen Gaststätten hinaus, dass die Geruchs-
belastung durch alle Gaststätten in der Weidengasse stark beeinträchtigt ist und bei einer Gesamtbe-
trachtung die Vorgaben des Anhangs 7 der TA Luft überschritten sind.  
Vor diesem Hintergrund hat das Umwelt- und Verbraucherschutzamt Köln einen Bauantrag für ein 
weiteres Restaurants mit Holzkohlegrill in der Weidengasse bis auf weiteres ausgesetzt. Über die 
geltenden rechtlichen und technischen Voraussetzungen hinaus sind im dicht bebauten innerstädti-
schen Bereich weitere Maßnahmen vorzunehmen, um die Reinigung der Abluft sicherzustellen. 
 
Aus gutachterlicher Sicht sind bei Gaststätten mit vergleichbarem Betrieb und in vergleichbarer Lage 
ähnlich eindeutige Ergebnisse zu erwarten. Eine pauschale Aussage für alle anderen Restaurants mit 
Holzkohlegrillanlagen in Köln ist mit dem Gutachten nicht getroffen worden. Hier werden weitere Un-
tersuchungen erforderlich sein, um die individuellen Situationen erfassen zu können. Das Umwelt- 
und Verbraucherschutzamt Köln steht mit der IHK zu Köln und dem Dehoga Nordrhein e.V. im Kon-
takt, um weitere Kölner Gaststätten mit Holzkohlegrillanlagen zu informieren und zu TA Luft/Anhang 
7- konformen Maßnahmen aufzufordern. 
 
Gez. Wolfgramm

Beratungsverlauf (1)

25.08.2022 Ausschuss Klima, Umwelt und Grün
TOP 7.9 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

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Details

Aktenzeichen
2294/2022
Typ
Mitteilung Ausschuss
Datum
27.07.2022
Erstellt
19.07.2022 18:58