1984/2023
Ausweitung der Bewohnerreservierung im Bewohnerparkgebiet Agnes II (AGN II)
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
Beschlussvorlage Bezirksvertretung
10124 Zeichen
Dezernat, Dienststelle III/68/681/3 Vorlagen-Nummer 1984/2023 Freigabedatum Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Ausweitung der Bewohnerreservierung im Bewohnerparkgebiet Agnes II (AGN II) Beschlussorgan Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) Gremium Datum Beschluss: Die Bezirksvertretung Innenstadt beschließt die Aufteilung des Parkraums im Bewohnerpark- gebiet AGN II wie in der Beschlussvorlage dargelegt. Alternative: Die Bezirksvertretung verwirft die in der Beschlussvorlage genannten Kompensationsmaßnah- men der Verwaltung, somit wird es keine Neuaufteilung des Parkraums mit Ausweitung der Bewohnerreservierung geben. Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 02.09.2025 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme ca. 40.000 € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € c) bilanzielle Abschreibungen € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Das Bewohnerparkgebiet AGN II wurde bereits 1995 eingerichtet. Im Laufe der Jahre unterlag es starken Veränderungen. Die Verwaltung ist auf einige Bereiche im Bewohnerparkgebiet aufmerksam gemacht worden, in denen durch parkende Fahrzeuge die Straßen so stark ein- geengt werden, dass das gesetzlich vorgeschriebene Maß nicht eingehalten wird. Denn laut Straßenverkehrsordnung ist eine Straßenbreite von 3,05 Meter vorgeschrieben, da- mit Rettungsfahrzeuge wie zum Beispiel Feuerwehr, Krankenwagen oder auch größere Fahr- zeuge wie Müllabfuhr und Lkw passieren können. Durch das Unterschreiten dieser Mindest- maße besteht das Risiko, dass Rettungsfahrzeuge im Einsatz behindert werden und dies im schlimmsten Fall Menschenleben gefährdet oder kostet. Daher ist die Verwaltung gezwungen, das Parken in diesen Bereichen aufzuheben, damit die gesetzlich vorgeschriebene Restfahr- bahnbreite gegeben ist. Aufgrund der eingegangenen Hinweise hat die Verwaltung alle Straßen auf die verbleibende 3 Restfahrbahnbreite überprüft. Die Überprüfung hat ergeben, dass wegen zu geringer Rest- fahrbahn von unter 3,05 Metern in vielen Straßen das Parken teilweise oder sogar komplett aufgehoben werden muss. Wegen der zu geringen Restfahrbahnbreiten (unter 3,05m) in eini- gen Straßen in AGN II, werden bzw. wurden, die 100 Stellplätze im Vorhinein im öffentlichen Straßenland aufgehoben. Barrierefreiheit für den Fußverkehr Bei der Überprüfung der Straßenbreiten wurden ebenfalls die Gehwege ausgemessen und auf die Barrierefreiheit überprüft. In dem Beschluss zum Masterplan Parken (AN/2635/2021 https://ratsinformation.stadt-koeln.de/vo0050.asp?__kvonr=105542) hat der Rat der Stadt Köln beschlossen, dass zukünftig das Parken auf dem Gehweg nur noch dann erlaubt ist, wenn dem Fußverkehr auf dem Gehweg mindestens 2,00 Meter Gehweg zur Verfügung stehen. Damit soll erreicht werden, dass die Barrierefreiheit auf Gehwegen erhöht und der Fußverkehr gestärkt wird. Die erhöhten Bewegungsräume sorgen dafür, dass Menschen in Rollstühlen, Gehhilfen, aber z.B. auch Kinderwagen besser durch das Agnesviertel gelangen. Ein Ausweichen auf die Fahrbahn an zu engen Stellen, ist dann nicht mehr notwendig. Dies sorgt ebenfalls für eine höhere Aufenthaltsqualität und ein geringeres Unfallrisiko für alle Verkehrsteilnehmer, beson- ders für Rad- und Fußverkehr. Unter Berücksichtigung der Aspekte Mindestfahrbahnbreite und Barrierefreiheit auf Gehwegen erfolgt eine Überplanung des gesamten Bewohnerparkge- bietes. Entfall von Stellplätzen Wegen zu geringer Restfahrbahnbreiten bzw. zu geringen Gehwegbreiten müssen in folgen- den Straßen Stellplätze im öffentlichen Straßenland entfernt bzw. Stellplätze neu geordnet werden: Hülchrather Straße (3 Stellplätze, Querschnitt 30a, Anlage 2) Lentstraße (15 Stellplätze, Querschnitt 38, Anlage 2) Riehler Platz (2 Stellplätze, Querschnitt 65, Anlage 2) Von insgesamt 1340 Stellplätzen entfallen somit 20 Stellplätze (siehe Anlage 2). Parkraum für Bewohner*innen Zur Kompensation, der entfallenen Stellplätze durch 3,05 m und des Gehwegparkens, wird in zahlreichen Straßen das reservierte Bewohnerparken eingeführt. Das bedeutet, dass auf dort gekennzeichneten Stellplätzen ausschließlich Bewohner*innen mit gültigem Bewohnerpark- ausweis AGN II parken dürfen. Die anderen Kurzzeitparkplätze sind weiterhin über den roten Punkt für das Bewohnerparken für Bewohner*innen, aber auch für andere Verkehrsteilnehmende gegen Gebühr nutzbar. Im Gegensatz zur heutigen Situation endet auf dem Großteil dieser Stellplätze des Bewohner- parkgebietes die Gebührenpflicht statt wie heute zwischen 21-1 Uhr dann bereits um 18 Uhr. Zwischen 18 Uhr und 9 Uhr werden diese Stellplätze dann ausschließlich für Bewohner*innen mit gültigem Bewohnerparkausweis AGN II reserviert. Ausnahmen bilden die Parkplätze auf der rechten Straßenseite entlang der Neusser Straße, sowie die Riehler Straße auf der rech- ten Straßenseite. Diese werden bis 1 Uhr bewirtschaftet. Der Parkplatz auf dem Neusser Wall wird ebenfalls bis 1 Uhr bewirtschaftet. Diese Stellplätze am Rande des Bewohnerparkgebie- tes sollen den Parksuchverkehr innerhalb des Gebiets deutlich reduzieren. Die Stellplätze am Reichenspergerplatz werden zukünftig ausschließlich ab 18 Uhr für Bewohner*innen reser- viert. Die in dem Bewohnerparkgebiet befindlichen Ladezonen werden 24/7 laufen, damit auch 4 spät am Abend kommende Lieferfahrzeuge genauso wie Pflegedienste eine Möglichkeit ha- ben das Fahrzeug abzustellen. Wenn die Bezirksvertretung der vorgelegten Verwaltungsvorlage zustimmt, werden nach Um- setzung tagsüber etwa 40 % aller Stellplätze im Bewohnerparkgebiet AGN II ausschließlich Bewohner*innen mit Bewohnerparkausweis AGN II zur Verfügung stehen. Nachts, d. h. ab 18 Uhr, erhöht sich der Anteil auf rd. 42 %. Parkraum für auswertige Verkehrsteilnehmende Auf der gesamten Neusser Straße und am Ebertplatz sowie am Reichenspergerplatz stehen weiterhin Kurzzeitparkplätze ohne Bewohnerparkprivilegien zur Verfügung, die gegen Gebühr bis 18 Uhr bzw. 1 Uhr von externen Verkehrsteilnehmenden genutzt werden können. ÖPNV-Versorgung im Viertel Das Bewohnerparkgebiet ist vom Stadtbahnnetz der Kölner Verkehrsbetriebe (KVB) durch die Haltestellen am Ebertplatz und am Reichenspergerplatz mit den Linien 12, 14, 15, 16, 18 und 19 gut erschlossen. Weitere Verbindungen sind auch mit den Buslinien 127, 140 und 184, die am Ebertplatz enden bzw. über den Reichenspergerplatz hinaus fahren, gegeben. Hinzu kommt das Bikesharing-Angebot der KVB/ nextbike oder von der DB/Call a Bike, das im ge- samten Agnesviertel genutzt werden kann. Für Personen mit einem Abonnement bei der KVB/ nextbike ist das Abstellen und Ausleihen (für die ersten 30 Minuten) der Sharing-Fahrräder kostenlos. Ergänzt wird das Angebot durch E-Tretroller. Zusätzlich gibt es noch die Möglich- keit, an den beiden Carsharing-Stationen von Cambio im Bewohnerparkgebiet Pkws zu mie- ten. Finanzierung Für die Überplanung des Anwohnerparkgebietes entstehen Kosten in Höhe von ca. 40.000 €. Dieser Betrag beinhaltet Umrüstkosten für die Anpassung der Beschilderung, die Umprogram- mierung der verbleibenden 38 Parkscheinautomaten auf geänderte Laufzeiten sowie den Ab- bau von 10 Parkscheinautomaten. Die Umsetzung ist für 2026 geplant. Entsprechende Aufwandsermächtigungen stehen im Haushaltsplan 2025/2026 im Haushalts- jahr 2026 im Teilergebnisplan des mit der Umsetzung betrauten Amtes für Verkehrsmanage- ment in der Produktgruppe 1201, Straßen, Wege, Platze in der Teilplanzeile 13, Aufwendun- gen für Sach- und Dienstleistungen zur Verfügung. Aufgrund der Reduzierung der Parkscheinautomatenlaufzeiten sowie der Ausweitung der rei- nen Bewohnerreservierung, wird ein Rückgang der Parkgebührenerträge für das betroffene Parkgebiet von geschätzt rd. 17.100 € /Jahr erwartet. Dieser Preis ist jedoch zur Herstellung der verkehrsrechtlichen Erforderlichkeiten aufzubringen. Mit Blick auf den Gesamtansatz für Parkgebühren im Hpl. 2025/2026 in der o.g. Produktgruppe/ Amt in Teilplanzeile 4 - öffentlich- rechtliche Leistungsentgelte ist aus heutiger Sicht davon auszugehen, dass dieser Hpl.-An- satz in beiden Jahren mit hoher Wahrscheinlichkeit erreicht werden kann, so dass es saldiert nicht zu Mindererträgen kommt. Die Vorgaben der Bewirtschaftungsverfügung vom 23.04.2025 wurden beachtet. Bei der vor- liegenden Maßnahme handelt es sich um eine notwendige Maßnahme, die zur durchgängigen Sicherstellung der Barrierefreiheit für den Fußverkehr, insbesondere für mobilitätsbeeinträch- tigte Personen, zeitlich unaufschiebbar ist. Umsetzung 5 Die Ausführung erfolgt in Abhängigkeit vom Umfang der erforderlichen Arbeiten in einem Zeit- raum von 12 bis 18 Monaten nach Beschlussfassung. Auswirkungen auf den Klimaschutz Die Verwaltung verfolgt das Ziel, die sektorspezifischen Beiträge zum Klimaschutz zu erfüllen. Durch die Abschaffung der Langzeitparkplätze und die Reduzierung des Stellplatzangebotes für Nichtbewohnende Verkehrsteilnehmende wird der Anreiz, mit dem privaten KFZ in das Be- wohnerparkgebiet AGN II zu fahren, stark reduziert. Insgesamt kann die hier dargestellte Maßnahme als positiver Beitrag zum Klimaschutz bewer- tet werden. Anlagen Anlage 1: Öffentlichkeitsbeteiligung Anlage 2: AGN II nach Umgestaltung bunt Anlage 3: Straßenquerschnitte vor und nach der Bearbeitung 6 Begründung: Anlagen
Anlage 3_Straßenquerschnitte vor und nach der Bearbeitung
13106 Zeichen
-Domin:P.
Agnesviertel Il
En \ \
tr,
Hülchzatller Str.
i
1100
Ic) >
5 5
u
wer
8 k7 ||
Ö &
z
N [\
Rn a a),
AN
Q
S
sr.
Blumenthal
N =
RC a
rostr. {7
5 Weißenburgstr.
ee
Ss
&
VE
<
«
>)
w %
“
2
=
A) > Schilingstt- => © E
% 7
s
ü
63
2 S o
0% n 5
%, a
ro
” enertple=] ‚Theodor-Heuss-Ring
e
& $
E Pr e
> Ebertpi,
4 2
= % 2
2 5 9% &
K7 RL o
® Ü
& £
07 5 g
S
Ris
ark
Lentstl
Y
N
ir
Lentstr.
er Wall > ER
N: a
8
€
Ei
4
3
Zuckerberg
N
Iumenthalste,
> kduchtstr.
i
> sunny
5
s
Bi
"umenthayy,
teichensperger
Platz
lülchrather fen
+
g %
yenburns %
. %
5 ” er 4 I - a
EN °
es
Fi S %
& / S %,
2 RL 4 & %
= Ö
ER z
k
83
2. ® % 5
L
n
? Seo, © $
S RB %,
® ® oo,
€
s 2
Se 2
2 N
®
%
a
Sf
Querschnitte
Bestand
Querschnitte
Bestand/Umgestaltun
Theodor-Heuss-Ring 9 9
2 .
7 “8 m — Einbahnstraße
< <-> Zweirichtungsverkehr
VS S
Stand: Mai 2023
Ar
„ostpl. PS
Ebertplatz
von Riehler Straße bis Neusser Straße
Bestand ®
ob ee EA Er
Schillingstraße
von Neusser Straße bis Riehler Straße
Bestand ® \
Hs. 23] Hs. 22
Gehweg Parken Fahrbahn Parken Gehweg
I 21 | 110 | 4,50 4,80 430 | 25 |
5,60 4,80
Schillingstraße
von Neusser Straße bis Riehler Straße
E
Bestand \
Hs. 43] "“
lin | a a re |
5,50 -4,90
Schillingstraße
von Neusser Straße bis Riehler Straße
Bestand ®
L an 0 j
Balthasarstr. >
[NS
Balthasarstraße
von Lupusstraße bis Neusser Straße
Hs. 75
Gehweg Parken Fahrbahn Parken Gehweg
2.20 4,30 l 4.20 | 30
Balthasarstraße
von Lupusstraße bis Neusser Straße
Bestand (®
Hs. 52 Hs. 65
= =
Gehweg Parken Fahrbahn Parken Gehweg
220 | 3.40 I 4,20 L 3,50
Bl rtel
Balthasarstraße
von Lupusstraße bis Hülchrather Straße
Bestand MD
Hs. | en j 74
Senweg Parken Fahrbahn Gehweg
4,40 4,55 3,90
Balthasarstraße
von Lupusstraßse bis Hülchrather Straße
ZN Hs. 84
—
Sn Parken Fahrbahn Parken Gehweg
4,30 3.40 | 20 20 |
Balthasarstraße
von Hülchrather Str. bis Riehler Straße
Hs. Riehler Str. 33 | |
Gehweg Fahrbahn Parken Platzfläche
| 40 | 3,50 | 250 | 20
4 =6.00 —L
Neusser Str.
Weißenburgstraße
von Riehler Straße bis Hülchrather Straße
Bestand ® \
Hs. 72 Gericht
Gehweg Parken Fahrbahn Parken Gehweg
Lan | 4,15 | 10,10 ! 4.20 3,90
a Weißenburgstr.purgstr
Em,
— #ülchrather Str.
JS
Neusser Str.
Weißenburgstraße
von Hülchrather Straße bis Neusser Platz
Platzfläche Parken Fahrbahn Parken Gehweg
20 | 2.35 2.00 1.90
J = 6,95 k
Maßnahme im Vorhinein Haarnadeln
möglich I “-
|
wegen 3,05m erledigt
Parken Gehweg \
Platzfläche Fahrbahn
L 4,95 | 200 | 10
4 6,95 |
Ss
(7)
“
©
F3
=
8
Ss
IE
|
Weißenbürgstr.
Neusser Str.
Weißenburgstraße
von Hülchrather Straße bis Neusser Platz
Bestand ®
Hs.35 a
ee ee
Platzfläche Parken Fahrbahn Parken Gehweg
2.00 200 | 190
J - 7,00 L
nach Umgestaltung (2
Haarnadeln
Maßnahme im Vorhinein möglich
wegen 3,05m erledigt
Hs.35 a
Platzfläche Fahrbahn Parken Gehweg
5.00 I 20 | ı0 |
4 7.00 IL
sg
Fin
ru
1}
P3
nn.
g
£
ch
|
Weißenbürgstr.
Weißenburgstraße
von Neusser Straße bis Lupusstraße
4 - m | ze
Bestand (3
Weißenburgstr./
Neusser Str. 58
——l
Platzfläche
Fahrbahn
2,40
4 4,40
Weißenburgstr./
I— Neusser Str. 58
Maßnahme im Vorhinein
wegen 3,05m erledigt =
I 1
Platzfläche Fahrbahn Parken Gehweg
3,40 | 1.00 [1.00 | _>6.10 L
| - 4,40 k
nach Umgestaltung (49
Ss
(7)
ru
©
F3
=
S
Ss
IE
=
Weißenburgstr.
Neusser Str.
Weißenburgstraße
von Lupusstraße bis Hülchrather Straße
Platzfläche Parken Fahrbahn Parken Gehweg
200 | 2.95 2.00 1.90
J -6,95 Lk
Haarnadeln
möglich
Maßnahme im Vorhinein eas
IS.
wegen 3,05m erledigt
Fahrbahn
435 }
J 6,95 Ik
Platzfläche
11
=
n
©
©
»
>
[]
zZ
Weißenburgstraße
von Lupusstraße bis Hülchrather Straße
= ge
Platzfläche Parken Fahrbahn Parken Gehweg
200 | 2.95 2.00 1,90
4 - 6,95 L
Haarnadeln
Maßnahme im Vorhinein möglich
wegen 3,05m erledigt
Platzfläche Fahrbahn Parken
Gehweg
1,90
4,95 | 200
4
= 6,95
Lk
12
1. u Blumenthalstr.
umenthalstt &
N
Blumenthalstraße
von Alvenslebenstraße bis Aduchtstraße
Hs. 97
- 7,45
Blumenthalstraße
von Aduchtstraße bis Merlostraße
= =
Gehweg Parken Fahrbahn Parken Baum Gehweg
2,80 2.00 3,65 2.00 2,40 2,80
= 7,65 5,20
13
Te |
Biumenthalstr-
Man st
Blumenthalstraße
von Merlostraße bis Hülchrather Straße
Hs. 33
Bestand #8
Gericht / Hs. 52
Gehweg Parken priv.
4,50
Gehweg Parken \
Lo 2s | an 4.00
- 7,50
Fahrbahn }
Blumenthalstraße
von Merlostraße bis Hülchrather Straße
Bestand
Gericht / Hs. 50]
IN
AN |
(=)
Gehweg Parken Fahrbahn Parken Baum Gehweg
3,30 2.00 3,50 | 2.00 2,50 I 1,90
7,50
14
Blumenthalstraße
von Hülchrather Straße bis Neusser Platz
Gehweg Baum Parken Fahrbahn Parken Gehweg
4 .2n | >n + 2.00 3.50 2.00 + 205 |
7,50
Blumenthalstraße
von Hülchrather Straße bis Neusser Platz
Gehweg Baum Parken Fahrbahn Parken Gehweg
4 2n _|2n + 200 | 3,50 | 200 + 25 |
7.50
15
eD>_ Aduchtstr.
Aduchtstraße
von Neusser Wall bis Blumenthalstraße
Bestand &
Hs. 12 Hs. 9
a
u ——
[| 1
Gehweg Parken Fahrbahn Parken Gehweg
15 | 20 | 4,50 | __ 350 | 110 |
l -4,50 } 4,60 |
16
Alvenslebenstraße
von Neusser Wall bis Blumenthalstraße
Hs. 11
Gehweg Parken Fahrbahn Parken Gehweg
2.00 2,95 2.00 250 |
=6,95
. oo Haarnadeln
Maßnahme im Vorhinein eo möglich on
wegen 3,05m erledigt /—
GE
Gehweg Haamadeln Fahrbahn Parken Gehweg
220 pet 3,95 | 200 4 250 |
= 6,95
17
Am Zuckerberg
von Riehler Platz bis Neusser Wall
Gehweg Parken Fahrbahn Parken Gehwe
4,20
I 20 | 5.00 t | zum 10 | 10 |
6,50
Riehler Platz
von Blumenthalstraße bis Am Zuckerberg
Bestand &
Hs.
Gehweg Baum Parken Fahrbahn Parken Gehweg
210 | 180 | 200 | 4,45 | 4,90 | 420 |
4 =845 +
18
Lupusstraße
von Riehler Straße bis Balthasarstraße
Gehweg Radweg Parken Fahrbahn Parken Gehweg
Lis 15 | 4,50 } 3.45 | 200 | 2,65 |
J 3.10 4,50 | 5,45 k
Lupusstraße
von Balthasarstraße bis Weißenburgstraße
Hs.25/27 Hs.30
Gehweg Parken Fahrbahn Parken Gehweg
270 | 5,00 L 3.60 | 200 | 2,50
4 = 5,60 1"
19
Bestand &
Neusser PI. 1
use, a
F ga wuauunid
Neusser Platz
von Weißenburgstraße bis Blumenthalstraße
Bestand &8
St. Agnes Kirche
Parken Gehweg
4,30
2,15
Neusser Platz
von Blumenthalstraße bis Neusser Wall
St. Agnes Kirche
Neusser Platz 1
Gehweg
Hs. 20
| 260 | 200 | a
Parken
| 4,50
Gehweg
| 2,15
Neusser Platz 1 | er. "
Hirt Baum Fahrbahn
j 20 | 4.50
20
und
Hülchrather Straße
von Blumenthalstraße bis Neusser Wall
Hs. 35 NUN \ _ FT Ns
= =:
Gehweg Parken Fahrbahn Parken Gehweg Platzfläche
0,30 1,8
4 30 | 4,50 I 30 |
H & |
y I 3 \
N E \
Hülc - z
hrather Str. z = Y 4
Bl % : A -
5 =
ES e 5
= 3
) a
21
1 & |
1 \
Hülchrati a {
rather Str. = Hülchrather em Y ) 1
€ tr. 603 ==> Hülchrathe 2u
i N er Str. ©.
5 m 3
g 1 1
S 7
EN A
+ |
Hülchrather Straße
von Blumenthalstraße bis Neusser Wall
Gehweg Parken Fahrbahn Parken Gehweg
4155 [100 |100 | 395 |100 J100) 200 |
4 2 | 5,95 | 300 |
Gehweg Fahrbahn Parken Gehweg
205 | 3,95 | 20 | 3.00
25 | 5,95 | 0 |
I +
22
D
Hülchrather Str.
> isbinqusggom I
von Blu
ı
Bestand ©
Oberlandesgericht
nsenuauıniel
Hülchrather em Str.
=> _Hülchrather Str.
asteyuoung > ae
Hülchrather Straße
menthalstraße bis Weißenburgstraße
J
1 ma Hs. 15
AEEERN \ —__—_
| u
Gehweg Parken Fahrbahn Parken Gehweg
4210 }oso } 110 | 3.80 I 110 joso | 210 |
| 30
I 6,00 |
0 |
lem ıossnon _
If
J
23
@
8
E3
E27
»
[7
»
ri
F3
j
Hülchrather-
D >
Hülchrather Straße
von Weißenburgstraße bis Balthasarstraße
Hs. 8 u II ma Hs.7
EN VS
>)" N
Gehweg Parken Fahrbahn Parken Gehweg
210 Joso | 110] 3.90 Jo Joso) 210 |
| 30 |,
> 6,00
430 |
Hülchrather Straße
von Balthasarstraße bis Riehler Straße
Hs. Riehler Str.31
2 N
ZN
|
Platzfläche Parken Fahrbahn E-Ladesäule Gehweg
200 | 3.10 | 220 300 |
4 7,30 }
ed
Hülchrather 4 Str
Weißenburgstr. >
| En
Reichensperger Platz
von Merlostraße bis Sackgasse
DE r
RS
y
Hs. 1a
Gehweg Parken Fahrbahn Parken Gehweg
L 30 | 20 | -5,00 | 285 17 4,30
Reichensperger Platz
von Sackgasse bis Weißenburgstraße
Hs. 1
Parken Gehweg
Fahrbahn
Gehweg Parken
340 | 200 | 5,30 | 2,30
25
3sjeyjueuinig
IIeM Jessnon
Merlostr,
—
Asyuaı
Merlostraße
von Reichensperger Platz bis Blumenthalstraße
Bestand 65
= P?
Parken priv. Gehweg Baum Fahrbahn Parken Baum Gehweg
5.00 200 | 220 | 200 |
210 | 230 |
Hs. 10
4 =200 ı
Merlostraße
von Blumenthalstraße bis Neusser Wall
Bestand 6
Hs. 18
Landesarbeitsgericht Köln
= =
(6)
Gehweg Parken Fahrbahn Parken Gehweg
L 220 | 22 | 6,90 | 220 | 210
26
r
IIeM Jassnaon |
RC
®
wi &
..\
Lentstraße
von Neusser Wall bis Innere Kanalstraße
Lentst
Poller o
Sackgasse$
Hs. 4
= =
Gehweg Parken Fahrbahn Parken Gehweg
3,10 2,00 5,95 2,00 + 1,40
-195 3.40
Hs. 4
Gehweg Parken Fahrbahn Gehweg
3,10 2,00 5,95 3,40
= 7,95
27
Amsterdamer Straße
straße bis Riehler Straße
von Innere Kanal
"ERiRe
Hs. 1
N
Komme)
Gehweg Radweg Parken Fahrbahn
so | 150 Joko 100 | 3.20
-5,10
28
Neusser Wall
von Riehler Straße bis Am Zuckerberg
Bestand @0
Hs. 541 ZA
EIN
(ol
Gehwe: 'arken ‚ahrbahn irken im
2.20 ° on | i "es on + 20 L
3,35 -9,00
Neusser Wall
von Am Zuckerberg bis Alvenslebenstraße
Gehweg Parken Fahrbahn Parken Baum
3,40 4 200 | 5,00 | 200 Kae
9,00
29
}
i
T
ED Neusser Wall
m Zuckerbgtd
Neusser Wall
von Alvenslebenstraße bis Aduchtstraße
Fahrbahn Parken Gehweg
2,50
4,50
-9,00
Neusser Wall
von Alvenslebenstraße bis Aduchtstraße
Hs. 38|
Lama
\o ol
Gehweg Parken Fahrbahn Parken Gehweg
3,20 200 | 450 2.50 |
-8,90
30
Lentstr.
-
I
eusser Wall
Hülchrather Str.
Merlostr.
Neusser Wall
von Merlostraße bis Hülchrather Straße
Hs. 28] ZA,
oo)
KO ol
Gehweg Parken Fahrbahn Parken Baum
400 aus 130 | 5,55 | 1.0 3.20 |
-8.75
Neusser Wall
von Hülchrather Straße bis Neusser Platz
Hs. 22]
[0]
Gehweg Parken Fahrbahn Parken Platz
4,20 5,55 | 200
= 9,45
31
> 8a
> Neusser Platz
Neusser Wall
von Hülchrather Straße bis Neusser Platz
li
Gehweg Parken Fahrbahn Parken Platzfläche
L2ro | 20 | 5,55 Jin |
Neusser Wall
von Neusser Platz bis Neusser Straße
Neusser Platz |
r
Platzfläche Gehweg Radweg Parken Fahrbahn
BBERZ 2.10 5.50 } -6,50 }
PRPTTT TE Yang
Neusser Wall
“Neusser
Neusser Wall
von Neusser Straße bis Neusser Wall
Bestand
REWE Hs. 1
ZN
m /
Gehweg Parken Fahrbahn Parken Platzfläche
1,90 200 | 2.95 6.10
4.95 m
nach Umgestaltung 43 N
Maßnahme im Vorhinein \
wegen 3,05m erledigt Haarnadeln
REWE Hs. 1 möglich
Gehweg Fahrbahn Parken Platzfläche
10 | 4,95 | 6.10
33
nach Umgestaltung 49
Maßnahme im Vorhinein
wegen 3,05m erledigt
Su Neusser Wall
Neusser Wall
von Sackgasse bis Fontanesstraße
Hs.17
Gehweg Fahrbahn Parken Platzfläche
2,00
L 20 | 2,93 L
m
4 - 4,93
Gehweg Fahrbahn Platzfläche
L 200 | - 4,93 |
34
“ Hülchrather Str.
Neusser Wall
von Fontanestraße bis Stormstraße
Platzfläche
Gehweg Fahrbahn \
2,00
2,85
Eu zu
|
J -4,85
nach Umgestaltung 60
Haarnadeln
möglich
Maßnahme im Vorhinein
wegen 3,05m erledigt Hs.23
Gehweg Fahrbahn Platzfläche
17 | -4,85
35
“ Hülchrather Str.
Fontanestraße
von Neusser Wall bis Stormstraße
Hs.4
IR
|
Gehweg Fahrbahn Parken Gehweg
1,65 3,55 | 140
555 —
36
|
ehler Str,
Ni
Bestand 63
Stormstraße
von Fontanestraße bis Neusser Wall
Fahrbahn Parken Gehweg
J 4,00 | 20 | 3.0
J - 6,00 L
Stormstraße
von Fontanestraße bis Neusser Wall
Fahrbahn
Hülchrather Str,
J 3,35 I
- 5,35 I
Hs. Neusser Wall 27
37
Hs. 3d
Gehweg
Niehler Straße
von Neusser Wall bis Innere Kanalstraße
Parken
Hülchrather Str,
Parken Fahrbahn
-6,50 | 4.40
20 loko 200 |
Jobo_220
Baum
Radweg
1,60
l
Hs. 10
l
|
2,70
l
38
Neusser Straße
von Ebertplatz bis Schillingstraße
Bestand 6 N
Agnesviertell ı \ /
Hs. 11 . Hs. 10
I
Fahrbahn Parken Gehweg
-9,75 | 4,70 | 4,27 L
Neusser Straße
von Schillingstraße bis Balthasarstraße
‘yy Agnesviertell |
Gehweg Parken Fahrbahn Parken Gehweg
| 4,45 | 4,70 L 7,50 | 4,80 | 4,50 }
Hs. 29
39
Neusser Straße
von Balthasarstraße bis Weißenburgstraße
Bestand &
Agnesviertell ı
Hs. 61 . Hs. 52
Gehweg Parken Fahrbahn Parken Gehweg
L 4,48 L - 4,60 4,00
Neusser Straße
von Weißenburgstraße bis Neusser Wall
Bestand 63
Neusser Platz 1/
Neusser Str. ggü. Hs. 71
Grünstreifen Fahrbahn
4,04
40
Bel
‚sBinguagtam- =
Neusser Straße
von Weißenburgstraße bis Neusser Wall
r ?
Neusser Platz 1/
VAN N Neusser Str. ggü. Hs. 83
(=)
I |
Grünstreifen Fahrbahn Parken Gehweg
6,95 | 20 | 2» |
Neusser Straße
von Neusser Wall bis Innere Kanalstraße
Parken Gehweg
Grünstreifen Fahrbahn
8,20 I 5,00 L
41
Riehler Straße
von Theodor-Heuss-Ring bis Schillingstraße
Grünstreifen Pal | Br ri Parken N Gehweg L
=8,95
Riehler Straße
Grünstreifen Fahrbahn Radweg Parken Gehweg
= 6,00 | 20 °%9 220
= 8,95
42
Riehler Straße
von Balthasarstraße bis Reichensperger Platz
Hs. 39
Grünstreifen Fahrbahn Radweg Parken Gehweg
- 6,00 | __ 20 u. 220 | 24 Im
= 8,95
Riehler Straße
von Reichensperger Platz bis Blumenthalstraße
Grünstreifen Fahrbahn Radweg Parken Gehweg
= 6,00 | 20 °%9 220
= 8,95
43
Bestand &
nach Umgestaltung65
/Röichensperger „
Per
x Pr 7”
& "rg, 2 on
Go,
Riehler Platz
© Riehler Pl.
von Riehler Straße bis Am Zuckerberg
—l
Platzfläche
——l
Platzfläche
IN Riehler Str. 75
AREEEEEN
m
Fahrbahn Parken Gehweg
5,40 2.00 -4,80 |
Riehler Str. 75
Fahrbahn Gehweg
- 5,40 } -6,80 }
44
Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung
1394 Zeichen
Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung Die Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung ist allen Beschlussvorlagen der Verwaltung für Gremien, auf die die Leitlinien Öffentlichkeitsbeteiligung Anwendung finden, beizufügen. Kreuzen Sie bitte eine der folgenden drei Varianten an und machen Sie entsprechende Angaben dazu. Eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung wird vorgeschlagen. Gemäß der Leitlinien für Öffentlichkeitsbeteiligung wird die Planung eines Beteiligungsverfahrens in einem Beteiligungskonzept beschrieben. Bei kleineren ggf. auch standardisierten Verfahren, ist das Beteiligungskonzept möglichst knapp aber aussagekräftig zu verfassen. Bitte wählen Sie aus: - Das Beteiligungskonzept ist beigefügt. Erläutern Sie bitte in maximal zwei Sätzen: Was soll mit der Öffentlichkeitsbeteiligung erreicht werden (ggf. mit Informationen zu Zielgruppen(n) und geplantem Vorgehen)? Information der Bürger*innen in Agnes II, dass einige Stellplätze abgeräumt werden müssen, im Gegenzug eine Vielzahl von Stellplätzen für Bürger*innen mit Bewohner parkausweis „AGN II“ reserviert werden. Ergänzend dazu eine Pressemitteilung. Kontakt OB/2 Referat für Strategische Steuerung Büro für Öffentlichkeitsbeteiligung Brückenstraße 5-11 50667 Köln Telefon: 0221 – 221 25044 E-Mail: oeffentlichkeitsbeteiligung@stadt-koeln.de Intranetauftritt: Systematische Öffentlichkeitsbeteiligung
Anlage 2_AGN II_nach Umgestaltung_bunt - aktuell
3342 Zeichen
Hansaring NN Bewohnerparken Agnesviertel II Blumenthalstraße Blumenthalstraße Weißenburgstr. Oberlandes- gericht Fort X Balthasarstraße Lupus- straße Schillingstraße Riehler Straße Riehler Straße Neusser Straße Neusser Straße Niehler Straße Hülchrather Straße Merlostraße Lentstraße Aduchtstraße Alvenslebenstr. Am Zucker- berg Sedan- straße Cleverstraße An der Münze Wörthstraße Mevissenstraße Worringer Straße Stormstraße Fontanestr. Konrad- Adenauer- Ufer Ebert- platz Innere Kanalstraße Elsa-Brändström-Str. Oppenheimstr. Balthasarstr. Ewaldistr Sudermanstr. Riehler Straße Neusser Wall Neusser Platz Landes- behörden- haus Krefelder Wall An der Flora Belfortstraße Amsterdamer Str. Kinder- Verkehrs- garten Eis- und Schwimm- stadion Theodor - Heuss - Ring Schule Schule Neusser Wall Weißenburgstr. Reichens- perger- Bitte beachten! Die unterschiedlichen Farben auf dem Plan sagen Ihnen, wo Sie zu wel- chen Bedingungen parken können. Zoobrücke Parkmöglichkeiten: Gebietsabgrenzung Fragen zum Bewohnerparken unter Rufnummer: (0221) 221-0 oder 115 https://www.stadt-koeln.de/leben-in-koeln/verkehr/parken/bewohnerparken Stand: Mai 2023 Änderungen vorbehalten Sehr geehrte Damen und Herren, das Parkplatzangebot in Köln ist - wie in allen Großstädten - sehr begrenzt. Die Stadt Köln möchte Ihnen daher im Rahmen des Bewohnerparkens bessere Möglichkeiten zum Abstellen Ihres Fahrzeuges geben. Aus diesem Grunde ist in den Berei- chen des Bewohnerparkens der größte Teil der Parkplätze mit Parkscheinautomaten ausge- stattet. Punkt” gekennzeichneten Park- Diese Parkscheinautomaten sind überwiegend mit dem sogenannten “Roten Punkt” und der für Ihr Gebiet gültigen Aufschrift “AGN II” gekenn- zeichnet. Sie können Ihr Fahr- zeug an diesen mit dem “Roten scheinautomaten ohne Münz- einwurf und ohne Beachtung der Höchstparkdauer abstellen, wenn Sie einen gültigen Be- wohnerparkausweis für dieses Gebiet erworben haben. Sie erhalten den Ausweis online zum selbst ausdrucken unter Aus dem nebenstehenden Plan gehen die Parkregelungen im Bewohnerparkgebiet “AGN II” hervor. https://www.stadt-koeln.de/service/ produkt/bewohnerparkausweis , in den Kundenzentren oder in der Kfz-Zulassungsstelle. Parkmöglichkeiten = die jeweiligen Bewirtschaftungszeiten entnehmen Sie bitte der Beschilderung vor Ort. Kurzzeitparken = Parkmöglichkeiten für Personen ohne Bewohnerparkausweis bis zu vier Stunden an Parkscheinautomaten gegen Gebühr zu den genannten Zeiten *An Parkscheinautomaten mit städtischem “Roten Punkt” (AGN II) dürfen Personen mit gültigem Bewohner- parkausweis (AGN II) rund um die Uhr gebührenfrei parken. Auch Personen ohne Bewohner- parkausweis der dort ansässigen Geschäfte und Betriebe haben die Möglichkeit, auf diesen Stellplätzen zu den angegebenen Zeiten gegen Gebühr zu parken. platz Stadt KölnStadt Köln Amt für nachhaltige Mobilitätsentwicklung Stadt Köln Mo bis So Kurzzeitparken mit Rotem Punkt*/ Mo bis Sa 9 bis 18 Uhr/ 18 bis 9 Uhrnächtliche Bewohnerreservierung Kurzzeitparken ohne Roten Punkt/ Mo bis Sa 9 bis 18 Uhr/ 18 bis 9 Uhrnächtliche Bewohnerreservierung reserviertes Bewohnerparken 0 bis 24 Uhr Kurzzeitparken mit Rotem Punkt* Kurzzeitparken ohne Roten Punkt Mo bis Sa Mo bis Sa 9 bis 1 Uhr 9 bis 1 Uhr Mo bis Sa 19 bis 8 Uhr 8 bis 19 UhrLadezone/ reserviertes Bewohnerparken nach Umgestaltung
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungOrte (46)
- Weißenburgstraße
- Lentstraße
- Neusser Straße 58
- Riehler Straße 33
- Schillingstraße
- Balthasarstraße
- Hülchrather Straße
- Blumenthalstraße
- Aduchtstraße
- Merlostraße
- Alvenslebenstraße
- Innere Kanalstraße
- Amsterdamer Straße
- Stormstraße
- Fontanestraße
- Niehler Straße
- Oppenheimstraße
- Brückenstraße 5
- Theodor-Heuss-Ring 9
- Ebertplatz
- Neusser Platz 1
- Riehler Platz
- Hansaring
- Reichenspergerplatz
- Am Zuckerberg
- Elsa-Brändström-Straße
- Konrad-Adenauer-Ufer
- Worringer Straße
- Sudermanstraße
- Rather Straße
- Mevissenstraße
- Krefelder Wall
- Belfortstraße
- Lupusstraße 4m
- Neusser Wall 27
- An der Flora
- An der Münze
- Wörthstraße
- Zuckerberg
- Straße I 1100
- Straße E
- Straße 3
- Straße 5
- Straße 7
- Zoobrücke
- Am Rande
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Aktenzeichen
- 1984/2023
- Typ
- Beschlussvorlage Bezirksvertretung
- Datum
- 03.07.2025
- Erstellt
- 14.06.2023 14:08