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1984/2023

Ausweitung der Bewohnerreservierung im Bewohnerparkgebiet Agnes II (AGN II)

Beschlussvorlage Bezirksvertretung 03.07.2025

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 1 (Innenstadt), Sitzung am 02.09.2025, TOP 3.3

Beschlussvorlage Bezirksvertretung

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Ansehen

Anlage 3_Straßenquerschnitte vor und nach der Bearbeitung

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Ansehen

Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung

· application/pdf

Ansehen

Anlage 2_AGN II_nach Umgestaltung_bunt - aktuell

· application/pdf

Ansehen

Beschlussvorlage Bezirksvertretung

10124 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
III/68/681/3 
 
Vorlagen-Nummer 
 1984/2023 
Freigabedatum 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Ausweitung der Bewohnerreservierung im Bewohnerparkgebiet Agnes II (AGN II)  
Beschlussorgan 
Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Die Bezirksvertretung Innenstadt beschließt die Aufteilung des Parkraums im Bewohnerpark-
gebiet AGN II wie in der Beschlussvorlage dargelegt. 
 
Alternative: 
Die Bezirksvertretung verwirft die in der Beschlussvorlage genannten Kompensationsmaßnah-
men der Verwaltung, somit wird es keine Neuaufteilung des Parkraums mit Ausweitung der 
Bewohnerreservierung geben. 
Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 02.09.2025

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen         € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            
% 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme  ca. 40.000 € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            
% 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
c) bilanzielle Abschreibungen         € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
Begründung: 
Das Bewohnerparkgebiet AGN II wurde bereits 1995 eingerichtet. Im Laufe der Jahre unterlag 
es starken Veränderungen. Die Verwaltung ist auf einige Bereiche im Bewohnerparkgebiet 
aufmerksam gemacht worden, in denen durch parkende Fahrzeuge die Straßen so stark ein-
geengt werden, dass das gesetzlich vorgeschriebene Maß nicht eingehalten wird. 
 
Denn laut Straßenverkehrsordnung ist eine Straßenbreite von 3,05 Meter vorgeschrieben, da-
mit Rettungsfahrzeuge wie zum Beispiel Feuerwehr, Krankenwagen oder auch größere Fahr-
zeuge wie Müllabfuhr und Lkw passieren können. Durch das Unterschreiten dieser Mindest-
maße besteht das Risiko, dass Rettungsfahrzeuge im Einsatz behindert werden und dies im 
schlimmsten Fall Menschenleben gefährdet oder kostet. Daher ist die Verwaltung gezwungen, 
das Parken in diesen Bereichen aufzuheben, damit die gesetzlich vorgeschriebene Restfahr-
bahnbreite gegeben ist. 
 
Aufgrund der eingegangenen Hinweise hat die Verwaltung alle Straßen auf die verbleibende

3 
Restfahrbahnbreite überprüft. Die Überprüfung hat ergeben, dass wegen zu geringer Rest-
fahrbahn von unter 3,05 Metern in vielen Straßen das Parken teilweise oder sogar komplett 
aufgehoben werden muss. Wegen der zu geringen Restfahrbahnbreiten (unter 3,05m) in eini-
gen Straßen in AGN II, werden bzw. wurden, die 100 Stellplätze im Vorhinein im öffentlichen 
Straßenland aufgehoben. 
 
 
Barrierefreiheit für den Fußverkehr 
 
Bei der Überprüfung der Straßenbreiten wurden ebenfalls die Gehwege ausgemessen und auf 
die Barrierefreiheit überprüft. In dem Beschluss zum Masterplan Parken (AN/2635/2021 
https://ratsinformation.stadt-koeln.de/vo0050.asp?__kvonr=105542) hat der Rat der Stadt Köln 
beschlossen, dass zukünftig das Parken auf dem Gehweg nur noch dann erlaubt ist, wenn dem 
Fußverkehr auf dem Gehweg mindestens 2,00 Meter Gehweg zur Verfügung stehen. Damit soll 
erreicht werden, dass die Barrierefreiheit auf Gehwegen erhöht und der Fußverkehr gestärkt 
wird.  
 
Die erhöhten Bewegungsräume sorgen dafür, dass Menschen in Rollstühlen, Gehhilfen, aber 
z.B. auch Kinderwagen besser durch das Agnesviertel gelangen. Ein Ausweichen auf die 
Fahrbahn an zu engen Stellen, ist dann nicht mehr notwendig. Dies sorgt ebenfalls für eine 
höhere Aufenthaltsqualität und ein geringeres Unfallrisiko für alle Verkehrsteilnehmer, beson-
ders für Rad- und Fußverkehr. Unter Berücksichtigung der Aspekte Mindestfahrbahnbreite 
und Barrierefreiheit auf Gehwegen erfolgt eine Überplanung des gesamten Bewohnerparkge-
bietes.  
 
 
Entfall von Stellplätzen 
 
Wegen zu geringer Restfahrbahnbreiten bzw. zu geringen Gehwegbreiten müssen in folgen-
den Straßen Stellplätze im öffentlichen Straßenland entfernt bzw. Stellplätze neu geordnet 
werden: 
 
 Hülchrather Straße (3 Stellplätze, Querschnitt 30a, Anlage 2) 
 Lentstraße (15 Stellplätze, Querschnitt 38, Anlage 2) 
 Riehler Platz (2 Stellplätze, Querschnitt 65, Anlage 2) 
 
Von insgesamt 1340 Stellplätzen entfallen somit 20 Stellplätze (siehe Anlage 2). 
 
 
Parkraum für Bewohner*innen 
 
Zur Kompensation, der entfallenen Stellplätze durch 3,05 m und des Gehwegparkens, wird in 
zahlreichen Straßen das reservierte Bewohnerparken eingeführt. Das bedeutet, dass auf dort 
gekennzeichneten Stellplätzen ausschließlich Bewohner*innen mit gültigem Bewohnerpark-
ausweis AGN II parken dürfen.  
 
Die anderen Kurzzeitparkplätze sind weiterhin über den roten Punkt für das Bewohnerparken 
für Bewohner*innen, aber auch für andere Verkehrsteilnehmende gegen Gebühr nutzbar. Im 
Gegensatz zur heutigen Situation endet auf dem Großteil dieser Stellplätze des Bewohner-
parkgebietes die Gebührenpflicht statt wie heute zwischen 21-1 Uhr dann bereits um 18 Uhr. 
Zwischen 18 Uhr und 9 Uhr werden diese Stellplätze dann ausschließlich für Bewohner*innen 
mit gültigem Bewohnerparkausweis AGN II reserviert. Ausnahmen bilden die Parkplätze auf 
der rechten Straßenseite entlang der Neusser Straße, sowie die Riehler Straße auf der rech-
ten Straßenseite. Diese werden bis 1 Uhr bewirtschaftet. Der Parkplatz auf dem Neusser Wall 
wird ebenfalls bis 1 Uhr bewirtschaftet. Diese Stellplätze am Rande des Bewohnerparkgebie-
tes sollen den Parksuchverkehr innerhalb des Gebiets deutlich reduzieren. Die Stellplätze am 
Reichenspergerplatz werden zukünftig ausschließlich ab 18 Uhr für Bewohner*innen reser-
viert. Die in dem Bewohnerparkgebiet befindlichen Ladezonen werden 24/7 laufen, damit auch

4 
spät am Abend kommende Lieferfahrzeuge genauso wie Pflegedienste eine Möglichkeit ha-
ben das Fahrzeug abzustellen. 
 
Wenn die Bezirksvertretung der vorgelegten Verwaltungsvorlage zustimmt, werden nach Um-
setzung tagsüber etwa 40 % aller Stellplätze im Bewohnerparkgebiet AGN II ausschließlich 
Bewohner*innen mit Bewohnerparkausweis AGN II zur Verfügung stehen. Nachts, d. h. ab 18 
Uhr, erhöht sich der Anteil auf rd. 42 %. 
 
 
Parkraum für auswertige Verkehrsteilnehmende 
 
Auf der gesamten Neusser Straße und am Ebertplatz sowie am Reichenspergerplatz stehen 
weiterhin Kurzzeitparkplätze ohne Bewohnerparkprivilegien zur Verfügung, die gegen Gebühr 
bis 18 Uhr bzw. 1 Uhr von externen Verkehrsteilnehmenden genutzt werden können.  
 
 
ÖPNV-Versorgung im Viertel 
 
Das Bewohnerparkgebiet ist vom Stadtbahnnetz der Kölner Verkehrsbetriebe (KVB) durch die 
Haltestellen am Ebertplatz und am Reichenspergerplatz mit den Linien 12, 14, 15, 16, 18 und 
19 gut erschlossen. Weitere Verbindungen sind auch mit den Buslinien 127, 140 und 184, die 
am Ebertplatz enden bzw. über den Reichenspergerplatz hinaus fahren, gegeben. Hinzu 
kommt das Bikesharing-Angebot der KVB/ nextbike oder von der DB/Call a Bike, das im ge-
samten Agnesviertel genutzt werden kann. Für Personen mit einem Abonnement bei der KVB/ 
nextbike ist das Abstellen und Ausleihen (für die ersten 30 Minuten) der Sharing-Fahrräder 
kostenlos. Ergänzt wird das Angebot durch E-Tretroller. Zusätzlich gibt es noch die Möglich-
keit, an den beiden Carsharing-Stationen von Cambio im Bewohnerparkgebiet Pkws zu mie-
ten.  
 
 
Finanzierung 
 
Für die Überplanung des Anwohnerparkgebietes entstehen Kosten in Höhe von ca. 40.000 €. 
Dieser Betrag beinhaltet Umrüstkosten für die Anpassung der Beschilderung, die Umprogram-
mierung der verbleibenden 38 Parkscheinautomaten auf geänderte Laufzeiten sowie den Ab-
bau von 10 Parkscheinautomaten. Die Umsetzung ist für 2026 geplant. 
 
Entsprechende Aufwandsermächtigungen stehen im Haushaltsplan 2025/2026 im Haushalts-
jahr 2026 im Teilergebnisplan des mit der Umsetzung betrauten Amtes für Verkehrsmanage-
ment in der Produktgruppe 1201, Straßen, Wege, Platze in der Teilplanzeile 13, Aufwendun-
gen für Sach- und Dienstleistungen zur Verfügung. 
 
Aufgrund der Reduzierung der Parkscheinautomatenlaufzeiten sowie der Ausweitung der rei-
nen Bewohnerreservierung, wird ein Rückgang der Parkgebührenerträge für das betroffene 
Parkgebiet von geschätzt rd. 17.100 € /Jahr erwartet. Dieser Preis ist jedoch zur Herstellung 
der verkehrsrechtlichen Erforderlichkeiten aufzubringen. Mit Blick auf den Gesamtansatz für 
Parkgebühren im Hpl. 2025/2026 in der o.g. Produktgruppe/ Amt in Teilplanzeile 4 - öffentlich-
rechtliche Leistungsentgelte ist aus heutiger Sicht davon auszugehen, dass dieser Hpl.-An-
satz in beiden Jahren mit hoher Wahrscheinlichkeit erreicht werden kann, so dass es saldiert 
nicht zu Mindererträgen kommt. 
 
Die Vorgaben der Bewirtschaftungsverfügung vom 23.04.2025 wurden beachtet. Bei der vor-
liegenden Maßnahme handelt es sich um eine notwendige Maßnahme, die zur durchgängigen 
Sicherstellung der Barrierefreiheit für den Fußverkehr, insbesondere für mobilitätsbeeinträch-
tigte Personen, zeitlich unaufschiebbar ist. 
 
 
Umsetzung

5 
Die Ausführung erfolgt in Abhängigkeit vom Umfang der erforderlichen Arbeiten in einem Zeit-
raum von 12 bis 18 Monaten nach Beschlussfassung. 
 
 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
Die Verwaltung verfolgt das Ziel, die sektorspezifischen Beiträge zum Klimaschutz zu erfüllen. 
Durch die Abschaffung der Langzeitparkplätze und die Reduzierung des Stellplatzangebotes 
für Nichtbewohnende Verkehrsteilnehmende wird der Anreiz, mit dem privaten KFZ in das Be-
wohnerparkgebiet AGN II zu fahren, stark reduziert. 
Insgesamt kann die hier dargestellte Maßnahme als positiver Beitrag zum Klimaschutz bewer-
tet werden. 
 
 
Anlagen 
Anlage 1: Öffentlichkeitsbeteiligung 
Anlage 2: AGN II nach Umgestaltung bunt 
Anlage 3: Straßenquerschnitte vor und nach der Bearbeitung

6 
Begründung: 
 
Anlagen

Anlage 3_Straßenquerschnitte vor und nach der Bearbeitung

13106 Zeichen

-Domin:P.

Agnesviertel Il

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Hülchzatller Str.
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< <-> Zweirichtungsverkehr
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Stand: Mai 2023

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von Riehler Straße bis Neusser Straße

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Schillingstraße
von Neusser Straße bis Riehler Straße
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Hs. 23] Hs. 22

Gehweg Parken Fahrbahn Parken Gehweg
I 21 | 110 | 4,50 4,80 430 | 25 |
5,60 4,80

Schillingstraße
von Neusser Straße bis Riehler Straße

E

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Hs. 43] "“
lin | a a re |
5,50 -4,90
Schillingstraße

von Neusser Straße bis Riehler Straße

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Balthasarstraße
von Lupusstraße bis Neusser Straße

Hs. 75
Gehweg Parken Fahrbahn Parken Gehweg
2.20 4,30 l 4.20 | 30
Balthasarstraße
von Lupusstraße bis Neusser Straße
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Hs. 52 Hs. 65

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Gehweg Parken Fahrbahn Parken Gehweg
220 | 3.40 I 4,20 L 3,50

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Balthasarstraße
von Lupusstraße bis Hülchrather Straße

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Senweg Parken Fahrbahn Gehweg
4,40 4,55 3,90
Balthasarstraße

von Lupusstraßse bis Hülchrather Straße

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Sn Parken Fahrbahn Parken Gehweg
4,30 3.40 | 20 20 |

Balthasarstraße
von Hülchrather Str. bis Riehler Straße

Hs. Riehler Str. 33 | |
Gehweg Fahrbahn Parken Platzfläche
| 40 | 3,50 | 250 | 20

4 =6.00 —L

Neusser Str.

Weißenburgstraße
von Riehler Straße bis Hülchrather Straße

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Hs. 72 Gericht

Gehweg Parken Fahrbahn Parken Gehweg
Lan | 4,15 | 10,10 ! 4.20 3,90

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JS

Neusser Str.

Weißenburgstraße
von Hülchrather Straße bis Neusser Platz

Platzfläche Parken Fahrbahn Parken Gehweg
20 | 2.35 2.00 1.90
J = 6,95 k
Maßnahme im Vorhinein Haarnadeln
möglich I “-
|

wegen 3,05m erledigt

Parken Gehweg \

Platzfläche Fahrbahn
L 4,95 | 200 | 10
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|

Weißenbürgstr.

Neusser Str.

Weißenburgstraße
von Hülchrather Straße bis Neusser Platz

Bestand ®

Hs.35 a
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Platzfläche Parken Fahrbahn Parken Gehweg
2.00 200 | 190

J - 7,00 L

nach Umgestaltung (2
Haarnadeln

Maßnahme im Vorhinein möglich
wegen 3,05m erledigt

Hs.35 a

Platzfläche Fahrbahn Parken Gehweg
5.00 I 20 | ı0 |

4 7.00 IL

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Weißenburgstraße

von Neusser Straße bis Lupusstraße
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Platzfläche

Fahrbahn
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Weißenburgstr./

I— Neusser Str. 58

Maßnahme im Vorhinein
wegen 3,05m erledigt =
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Platzfläche Fahrbahn Parken Gehweg
3,40 | 1.00 [1.00 | _>6.10 L

| - 4,40 k

nach Umgestaltung (49

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Weißenburgstr.

Neusser Str.

Weißenburgstraße
von Lupusstraße bis Hülchrather Straße

Platzfläche Parken Fahrbahn Parken Gehweg
200 | 2.95 2.00 1.90
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Haarnadeln
möglich

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wegen 3,05m erledigt

Fahrbahn
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Weißenburgstraße
von Lupusstraße bis Hülchrather Straße

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Platzfläche Parken Fahrbahn Parken Gehweg
200 | 2.95 2.00 1,90
4 - 6,95 L
Haarnadeln

Maßnahme im Vorhinein möglich
wegen 3,05m erledigt

Platzfläche Fahrbahn Parken

Gehweg
1,90

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Blumenthalstraße
von Alvenslebenstraße bis Aduchtstraße

Hs. 97
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Blumenthalstraße

von Aduchtstraße bis Merlostraße

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Gehweg Parken Fahrbahn Parken Baum Gehweg
2,80 2.00 3,65 2.00 2,40 2,80
= 7,65 5,20

13

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Blumenthalstraße
von Merlostraße bis Hülchrather Straße

Hs. 33

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Gehweg Parken priv.
4,50

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Lo 2s | an 4.00
- 7,50

Fahrbahn }

Blumenthalstraße
von Merlostraße bis Hülchrather Straße

Bestand

Gericht / Hs. 50]
IN
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(=)
Gehweg Parken Fahrbahn Parken Baum Gehweg
3,30 2.00 3,50 | 2.00 2,50 I 1,90
7,50

14

Blumenthalstraße
von Hülchrather Straße bis Neusser Platz

Gehweg Baum Parken Fahrbahn Parken Gehweg
4 .2n | >n + 2.00 3.50 2.00 + 205 |
7,50
Blumenthalstraße

von Hülchrather Straße bis Neusser Platz

Gehweg Baum Parken Fahrbahn Parken Gehweg
4 2n _|2n + 200 | 3,50 | 200 + 25 |
7.50

15

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Aduchtstraße
von Neusser Wall bis Blumenthalstraße

Bestand &
Hs. 12 Hs. 9
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Gehweg Parken Fahrbahn Parken Gehweg
15 | 20 | 4,50 | __ 350 | 110 |

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16

Alvenslebenstraße
von Neusser Wall bis Blumenthalstraße

Hs. 11
Gehweg Parken Fahrbahn Parken Gehweg
2.00 2,95 2.00 250 |
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Maßnahme im Vorhinein eo möglich on
wegen 3,05m erledigt /—
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Gehweg Haamadeln Fahrbahn Parken Gehweg
220 pet 3,95 | 200 4 250 |
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17

Am Zuckerberg
von Riehler Platz bis Neusser Wall

Gehweg Parken Fahrbahn Parken Gehwe
4,20

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Riehler Platz
von Blumenthalstraße bis Am Zuckerberg

Bestand &

Hs.

Gehweg Baum Parken Fahrbahn Parken Gehweg
210 | 180 | 200 | 4,45 | 4,90 | 420 |

4 =845 +

18

Lupusstraße
von Riehler Straße bis Balthasarstraße

Gehweg Radweg Parken Fahrbahn Parken Gehweg
Lis 15 | 4,50 } 3.45 | 200 | 2,65 |

J 3.10 4,50 | 5,45 k

Lupusstraße
von Balthasarstraße bis Weißenburgstraße

Hs.25/27 Hs.30

Gehweg Parken Fahrbahn Parken Gehweg

270 | 5,00 L 3.60 | 200 | 2,50

4 = 5,60 1"

19

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Neusser PI. 1

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Neusser Platz
von Weißenburgstraße bis Blumenthalstraße

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4,30

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Neusser Platz
von Blumenthalstraße bis Neusser Wall

St. Agnes Kirche
Neusser Platz 1

Gehweg

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| 260 | 200 | a

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| 4,50

Gehweg
| 2,15

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j 20 | 4.50

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Hülchrather Straße
von Blumenthalstraße bis Neusser Wall

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Gehweg Parken Fahrbahn Parken Gehweg Platzfläche

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Hülchrather Straße
von Blumenthalstraße bis Neusser Wall

Gehweg Parken Fahrbahn Parken Gehweg

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4 2 | 5,95 | 300 |

Gehweg Fahrbahn Parken Gehweg
205 | 3,95 | 20 | 3.00

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Hülchrather Straße
von Weißenburgstraße bis Balthasarstraße

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Hülchrather Straße
von Balthasarstraße bis Riehler Straße

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200 | 3.10 | 220 300 |
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von Merlostraße bis Sackgasse

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L 30 | 20 | -5,00 | 285 17 4,30
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von Sackgasse bis Weißenburgstraße
Hs. 1

Parken Gehweg

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340 | 200 | 5,30 | 2,30

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Merlostraße
von Reichensperger Platz bis Blumenthalstraße

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5.00 200 | 220 | 200 |

210 | 230 |

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Merlostraße
von Blumenthalstraße bis Neusser Wall

Bestand 6

Hs. 18

Landesarbeitsgericht Köln
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Gehweg Parken Fahrbahn Parken Gehweg

L 220 | 22 | 6,90 | 220 | 210

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Lentstraße
von Neusser Wall bis Innere Kanalstraße

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3,10 2,00 5,95 2,00 + 1,40
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Hs. 4
Gehweg Parken Fahrbahn Gehweg
3,10 2,00 5,95 3,40
= 7,95

27

Amsterdamer Straße

straße bis Riehler Straße

von Innere Kanal
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Gehweg Radweg Parken Fahrbahn
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28

Neusser Wall
von Riehler Straße bis Am Zuckerberg

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(ol
Gehwe: 'arken ‚ahrbahn irken im
2.20 ° on | i "es on + 20 L
3,35 -9,00
Neusser Wall

von Am Zuckerberg bis Alvenslebenstraße

Gehweg Parken Fahrbahn Parken Baum

3,40 4 200 | 5,00 | 200 Kae

9,00

29

}

i

T
ED Neusser Wall

m Zuckerbgtd

Neusser Wall
von Alvenslebenstraße bis Aduchtstraße

Fahrbahn Parken Gehweg

2,50

4,50
-9,00

Neusser Wall
von Alvenslebenstraße bis Aduchtstraße

Hs. 38|
Lama
\o ol
Gehweg Parken Fahrbahn Parken Gehweg
3,20 200 | 450 2.50 |
-8,90

30

Lentstr.
-

I

eusser Wall

Hülchrather Str.
Merlostr.

Neusser Wall
von Merlostraße bis Hülchrather Straße

Hs. 28] ZA,
oo)
KO ol
Gehweg Parken Fahrbahn Parken Baum
400 aus 130 | 5,55 | 1.0 3.20 |
-8.75

Neusser Wall
von Hülchrather Straße bis Neusser Platz

Hs. 22]
[0]
Gehweg Parken Fahrbahn Parken Platz
4,20 5,55 | 200
= 9,45

31

> 8a

> Neusser Platz

Neusser Wall
von Hülchrather Straße bis Neusser Platz

li

Gehweg Parken Fahrbahn Parken Platzfläche

L2ro | 20 | 5,55 Jin |

Neusser Wall
von Neusser Platz bis Neusser Straße

Neusser Platz |
r
Platzfläche Gehweg Radweg Parken Fahrbahn

BBERZ 2.10 5.50 } -6,50 }

PRPTTT TE Yang

Neusser Wall

“Neusser

Neusser Wall
von Neusser Straße bis Neusser Wall

Bestand
REWE Hs. 1
ZN
m /
Gehweg Parken Fahrbahn Parken Platzfläche
1,90 200 | 2.95 6.10
4.95 m
nach Umgestaltung 43 N
Maßnahme im Vorhinein \
wegen 3,05m erledigt Haarnadeln
REWE Hs. 1 möglich
Gehweg Fahrbahn Parken Platzfläche
10 | 4,95 | 6.10

33

nach Umgestaltung 49

Maßnahme im Vorhinein
wegen 3,05m erledigt

Su Neusser Wall

Neusser Wall
von Sackgasse bis Fontanesstraße

Hs.17

Gehweg Fahrbahn Parken Platzfläche
2,00

L 20 | 2,93 L

m

4 - 4,93

Gehweg Fahrbahn Platzfläche

L 200 | - 4,93 |

34

“ Hülchrather Str.

Neusser Wall
von Fontanestraße bis Stormstraße

Platzfläche

Gehweg Fahrbahn \
2,00

2,85

Eu zu

|
J -4,85

nach Umgestaltung 60
Haarnadeln
möglich

Maßnahme im Vorhinein
wegen 3,05m erledigt Hs.23

Gehweg Fahrbahn Platzfläche
17 | -4,85

35

“ Hülchrather Str.

Fontanestraße

von Neusser Wall bis Stormstraße

Hs.4
IR
|
Gehweg Fahrbahn Parken Gehweg
1,65 3,55 | 140
555 —

36

|

ehler Str,

Ni

Bestand 63

Stormstraße
von Fontanestraße bis Neusser Wall

Fahrbahn Parken Gehweg
J 4,00 | 20 | 3.0
J - 6,00 L
Stormstraße

von Fontanestraße bis Neusser Wall

Fahrbahn

 Hülchrather Str,

J 3,35 I
- 5,35 I

Hs. Neusser Wall 27

37

Hs. 3d

Gehweg

Niehler Straße
von Neusser Wall bis Innere Kanalstraße

Parken

 Hülchrather Str,

Parken Fahrbahn
-6,50 | 4.40

20 loko 200 |

Jobo_220

Baum

Radweg
1,60

l

Hs. 10

l

|

2,70

l

38

Neusser Straße
von Ebertplatz bis Schillingstraße

Bestand 6 N
Agnesviertell ı \ /
Hs. 11 . Hs. 10
I
Fahrbahn Parken Gehweg
-9,75 | 4,70 | 4,27 L

Neusser Straße
von Schillingstraße bis Balthasarstraße

‘yy Agnesviertell |

Gehweg Parken Fahrbahn Parken Gehweg
| 4,45 | 4,70 L 7,50 | 4,80 | 4,50 }

Hs. 29

39

Neusser Straße
von Balthasarstraße bis Weißenburgstraße

Bestand &
Agnesviertell ı
Hs. 61 . Hs. 52
Gehweg Parken Fahrbahn Parken Gehweg
L 4,48 L - 4,60 4,00
Neusser Straße
von Weißenburgstraße bis Neusser Wall
Bestand 63

Neusser Platz 1/
Neusser Str. ggü. Hs. 71

Grünstreifen Fahrbahn
4,04

40

Bel
‚sBinguagtam- =

Neusser Straße
von Weißenburgstraße bis Neusser Wall

r ?

Neusser Platz 1/

VAN N Neusser Str. ggü. Hs. 83
(=)
I |
Grünstreifen Fahrbahn Parken Gehweg
6,95 | 20 | 2» |

Neusser Straße
von Neusser Wall bis Innere Kanalstraße

Parken Gehweg

Grünstreifen Fahrbahn
8,20 I 5,00 L

41

Riehler Straße
von Theodor-Heuss-Ring bis Schillingstraße

Grünstreifen Pal | Br ri Parken N Gehweg L
=8,95
Riehler Straße

Grünstreifen Fahrbahn Radweg Parken Gehweg
= 6,00 | 20 °%9 220
= 8,95

42

Riehler Straße
von Balthasarstraße bis Reichensperger Platz

Hs. 39

Grünstreifen Fahrbahn Radweg Parken Gehweg

- 6,00 | __ 20 u. 220 | 24 Im

= 8,95

Riehler Straße
von Reichensperger Platz bis Blumenthalstraße

Grünstreifen Fahrbahn Radweg Parken Gehweg
= 6,00 | 20 °%9 220
= 8,95

43

Bestand &

nach Umgestaltung65

/Röichensperger „
Per

x Pr 7”
& "rg, 2 on
Go,

Riehler Platz

© Riehler Pl.

von Riehler Straße bis Am Zuckerberg

—l

Platzfläche

——l

Platzfläche

IN Riehler Str. 75
AREEEEEN
m
Fahrbahn Parken Gehweg
5,40 2.00 -4,80 |
Riehler Str. 75
Fahrbahn Gehweg
- 5,40 } -6,80 }

44

Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung

1394 Zeichen

Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung 
Die Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung ist allen Beschlussvorlagen der Verwaltung für Gremien, auf die die 
Leitlinien Öffentlichkeitsbeteiligung Anwendung finden, beizufügen. Kreuzen Sie bitte eine der folgenden drei 
Varianten an und machen Sie entsprechende Angaben dazu. 
 
Eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung wird vorgeschlagen. 
Gemäß der Leitlinien für Öffentlichkeitsbeteiligung wird die Planung eines Beteiligungsverfahrens in 
einem Beteiligungskonzept beschrieben. Bei kleineren ggf. auch standardisierten Verfahren, ist das 
Beteiligungskonzept möglichst knapp aber aussagekräftig zu verfassen.  
Bitte wählen Sie aus: 
- Das Beteiligungskonzept ist beigefügt. 
Erläutern Sie bitte in maximal zwei Sätzen: Was soll mit der Öffentlichkeitsbeteiligung erreicht 
werden (ggf. mit Informationen zu Zielgruppen(n) und geplantem Vorgehen)? 
Information der Bürger*innen in Agnes II, dass einige Stellplätze abgeräumt werden müssen, im 
Gegenzug eine Vielzahl von Stellplätzen für Bürger*innen mit Bewohner parkausweis „AGN II“ reserviert 
werden. Ergänzend dazu eine Pressemitteilung. 
 
 
Kontakt 
OB/2 Referat für Strategische Steuerung 
Büro für Öffentlichkeitsbeteiligung 
Brückenstraße 5-11 
50667 Köln 
Telefon: 0221 – 221 25044 
E-Mail: oeffentlichkeitsbeteiligung@stadt-koeln.de 
Intranetauftritt: Systematische Öffentlichkeitsbeteiligung

Anlage 2_AGN II_nach Umgestaltung_bunt - aktuell

3342 Zeichen

Hansaring
NN
Bewohnerparken Agnesviertel II
Blumenthalstraße
Blumenthalstraße
Weißenburgstr.
Oberlandes-
gericht
Fort X
Balthasarstraße
Lupus-
straße
Schillingstraße
Riehler Straße
Riehler Straße
Neusser Straße
Neusser Straße
Niehler Straße
Hülchrather Straße
Merlostraße
Lentstraße
Aduchtstraße
Alvenslebenstr.
Am Zucker-
berg
Sedan-
straße
Cleverstraße
An der Münze
Wörthstraße
Mevissenstraße
Worringer Straße
Stormstraße
Fontanestr.
Konrad- Adenauer- Ufer
Ebert-
platz
Innere Kanalstraße
Elsa-Brändström-Str.
Oppenheimstr.
Balthasarstr.
Ewaldistr
Sudermanstr.
Riehler Straße
Neusser Wall
Neusser
Platz
Landes-
behörden-
haus
Krefelder Wall
An der Flora
Belfortstraße
Amsterdamer
 Str.
Kinder-
Verkehrs-
garten
Eis- und
Schwimm-
stadion
Theodor - Heuss - Ring
Schule
Schule
Neusser Wall
Weißenburgstr.
Reichens-
perger-
Bitte beachten!
Die unterschiedlichen Farben auf
dem Plan sagen Ihnen, wo Sie zu wel-
chen Bedingungen parken können.
Zoobrücke
Parkmöglichkeiten:
Gebietsabgrenzung
Fragen zum Bewohnerparken unter Rufnummer: (0221) 221-0 oder 115 
https://www.stadt-koeln.de/leben-in-koeln/verkehr/parken/bewohnerparken
Stand: Mai 2023 Änderungen vorbehalten
Sehr geehrte Damen
und Herren,
das Parkplatzangebot in Köln
ist - wie in allen Großstädten -
sehr begrenzt. Die Stadt Köln
möchte Ihnen daher im Rahmen
des Bewohnerparkens bessere
Möglichkeiten zum Abstellen
Ihres Fahrzeuges geben. Aus
diesem Grunde ist in den Berei-
chen des Bewohnerparkens der
größte Teil der Parkplätze mit
Parkscheinautomaten ausge-
stattet.
Punkt” gekennzeichneten Park-
Diese Parkscheinautomaten
sind überwiegend mit dem
sogenannten “Roten Punkt”
und der für Ihr Gebiet gültigen
Aufschrift “AGN II” gekenn-
zeichnet. Sie können Ihr Fahr-
zeug an diesen mit dem “Roten
scheinautomaten ohne Münz-
einwurf und ohne Beachtung
der Höchstparkdauer abstellen,
wenn Sie einen gültigen Be-
wohnerparkausweis für dieses
Gebiet erworben haben.
Sie erhalten den Ausweis online
zum selbst ausdrucken unter
Aus dem nebenstehenden Plan
gehen die Parkregelungen im
Bewohnerparkgebiet “AGN II”
hervor.
https://www.stadt-koeln.de/service/
produkt/bewohnerparkausweis ,
in den Kundenzentren oder in der
Kfz-Zulassungsstelle.  
Parkmöglichkeiten =
die jeweiligen Bewirtschaftungszeiten entnehmen Sie bitte der Beschilderung vor Ort.
Kurzzeitparken =
Parkmöglichkeiten für Personen ohne Bewohnerparkausweis
bis zu vier Stunden an Parkscheinautomaten gegen Gebühr
zu den genannten Zeiten
*An Parkscheinautomaten mit städtischem “Roten Punkt” (AGN II) dürfen Personen mit gültigem Bewohner- 
parkausweis (AGN II) rund um die Uhr gebührenfrei parken.
Auch Personen ohne Bewohner-
parkausweis der dort ansässigen
Geschäfte und Betriebe haben
die Möglichkeit, auf diesen
Stellplätzen zu den angegebenen
Zeiten gegen Gebühr zu parken. 
platz
Stadt KölnStadt Köln
Amt für nachhaltige Mobilitätsentwicklung
Stadt Köln
Mo bis So
Kurzzeitparken mit Rotem Punkt*/ Mo bis Sa  9 bis 18 Uhr/
 18 bis   9 Uhrnächtliche Bewohnerreservierung
Kurzzeitparken ohne Roten Punkt/ Mo bis Sa  9 bis 18 Uhr/
 18 bis   9 Uhrnächtliche Bewohnerreservierung
reserviertes Bewohnerparken 0 bis 24 Uhr
Kurzzeitparken mit Rotem Punkt*
Kurzzeitparken ohne Roten Punkt
Mo bis Sa
Mo bis Sa
9 bis   1 Uhr
9 bis   1 Uhr
Mo bis Sa
19 bis   8 Uhr
8 bis 19 UhrLadezone/ reserviertes Bewohnerparken
nach Umgestaltung

Beratungsverlauf (1)

02.09.2025 Bezirksvertretung 1 (Innenstadt)
TOP 3.3 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Orte (46)

  • Weißenburgstraße
  • Lentstraße
  • Neusser Straße 58
  • Riehler Straße 33
  • Schillingstraße
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  • Aduchtstraße
  • Merlostraße
  • Alvenslebenstraße
  • Innere Kanalstraße
  • Amsterdamer Straße
  • Stormstraße
  • Fontanestraße
  • Niehler Straße
  • Oppenheimstraße
  • Brückenstraße 5
  • Theodor-Heuss-Ring 9
  • Ebertplatz
  • Neusser Platz 1
  • Riehler Platz
  • Hansaring
  • Reichenspergerplatz
  • Am Zuckerberg
  • Elsa-Brändström-Straße
  • Konrad-Adenauer-Ufer
  • Worringer Straße
  • Sudermanstraße
  • Rather Straße
  • Mevissenstraße
  • Krefelder Wall
  • Belfortstraße
  • Lupusstraße 4m
  • Neusser Wall 27
  • An der Flora
  • An der Münze
  • Wörthstraße
  • Zuckerberg
  • Straße I 1100
  • Straße E
  • Straße 3
  • Straße 5
  • Straße 7
  • Zoobrücke
  • Am Rande

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Aktenzeichen
1984/2023
Typ
Beschlussvorlage Bezirksvertretung
Datum
03.07.2025
Erstellt
14.06.2023 14:08