Ortsteilbeschilderung an Leinpfad und Fußwegen im Rahmen der Gleichberechtigung des Verkehrs
Mitteilung Ausschuss 0446/2026 vom 02.03.2026
Stand: Am 10.03.2026 in der Bezirksvertretung 7 (Porz) beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.
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Mitteilung Ausschuss
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Dezernat, Dienststelle III Vorlagen-Nummer 0446/2026 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Mobilitätsausschuss 03.03.2026 Bezirksvertretung 7 (Porz) 10.03.2026 Ortsteilbeschilderung an Leinpfad und Fußwegen im Rahmen der Gleichberechtigung des Verkehrs hier: Beschluss des Mobilitätsausschusses aus der Sitzung am 20.01.2026 Der Mobilitätsausschuss hat in seiner Sitzung am 20.01.2026 auf Anregung der BV Porz folgenden Beschluss gefasst: „Der Mobilitätsausschuss nimmt die Anregung der Bezirksvertretung Porz aus ihrer Sitzung am 05.12.2024, TOP 8.3 (Anlage 1) zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung, der Vernetzung der Porzer Bürgervereine die Erlaubnis zur Aufstellung von Hinweisschildern mit den Stadtteilgrenzen auf dem Porzer Lein- pfad auf eigene Kosten zu erteilen.“ Die Verwaltung nimmt hierzu wie folgt Stellung: Eine Ortstafel ist ein Verkehrszeichen nach Straßenverkehrsordnung (StVO, Zeichen 310). Die Aufstellung eines solchen Schildes ist im Rahmen des verkehrsrechtlichen Anordnungsprozesses zu bewerten und abzuwägen. Dabei ist die Verkehrsbeschilde- rung auf das notwendige Maß zu beschränken, um den Anforderungen der Übersicht- lichkeit sowie der Wirtschaftlichkeit zu entsprechen. Die Aufstellung von Ortstafeln erfolgt entsprechend der Straßenverkehrsordnung ohne Rücksicht auf Gemeindegrenze und Baulast in der Regel zu Beginn der geschlosse- nen Ortschaft. Diese definiert sich durch eine geschlossene Bebauung mindestens auf einer Seite der Straße. Neben der Information zum Ortsnamen wird mit der Ortstafel der „Innerorts-Bereich“ definiert, in dem die entsprechenden Verkehrsregeln gelten. Der Leinpfad ist ein Fuß- und Radweg, der nicht für den allgemeinen Kfz-Verkehr frei- gegeben ist. Der Hinweis auf innerörtlich geltende Verkehrsregeln ist in diesem Be- reich nicht erforderlich. Das Engagement der Porzer Bürgervereine wird grundsätzlich positiv aufgenommen. Dennoch kann eine Erlaubnis zur Aufstellung von Hinweisschildern im öffentlichen Straßenland grundsätzlich nicht erteilt werden. Der Aufstellung von Hinweisschildern durch private Interessengemeinschaften steht die Stadtverwaltung daher äußerst kri- tisch gegenüber. 2 Darüber hinaus dürfen nach § 33 StVO keine Einrichtungen angebracht werden, die Zeichen oder Verkehrseinrichtungen gleichen, mit ihnen verwechselt werden oder de- ren Wirkung beeinträchtigen können. Bei den für die Aufstellung in Frage kommenden Flächen handelt es sich nicht um ge- widmetes Straßenland und einige der Flurstücke entlang dieses Pfades müssten noch erworben werden, da sie sich nicht im Eigentum der Stadt Köln befinden (vgl. hierzu Anlagen Nr. 1 - 4). Vor diesem Hintergrund kann die Installation von zusätzlichen Ele- menten im Straßenraum nicht befürwortet werden. Anlage Kartenausschnitte -
Anlage 5 - Auszug Mobilitätsausschuss 03.03.2026
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Geschäftsführung Mobilitätsausschuss Angela Krause Telefon: (0221) 221-25909 E-Mail: angela.krause@stadt-koeln.de Datum: 05.03.2026 Auszug aus dem Entwurf der Niederschrift der 3. Sitzung des Mobilitätsausschusses vom 03.03.2026 öffentlich 6.2.9 Ortsteilbeschilderung an Leinpfad und Fußwegen im Rahmen der Gleichberechtigung des Verkehrs hier: Beschluss des Mobilitätsausschusses aus der Sitzung am 20.01.2026 0446/2026 RM Götz zeigt sich enttäuscht über die vorliegende Stellungnahme, wenngleich die Argumentation der Verwaltung nachvollziehbar sei. Er äußert jedoch die dringende Bitte zu prüfen, wie dem Wunsch der Bürgervereine nach einer Ortsteilbeschilderung – in welcher Form auch immer - dennoch entsprochen werden könne. RM Lorenz schließt sich diesen Ausführungen und der Bitte nachdrücklich an. Er könne sich vorstellen, statt Verkehrsschilder „lediglich“ Hinweisschilder mit weißem Grund (wie bei der Stadt Bonn) aufzustellen. Die Bürgervereine wären sicherlich be- reit, dies mit den Grundstückseigentümer*innen selber auszuhandeln. Der Ausschuss nimmt die Mitteilung im Übrigen zur Kenntnis. -
Anlagen 1 - 4
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Eigentumsverhältnisse Porzer Leinpfad 1 Stadt Köln Seite 1 /1 Erstellt am: 03.02.2026 Eigentumsverhältnisse Porzer Leinpfad 2 Stadt Köln Sw? Seite 1 /1 Erstellt am: 03.02.2026 Eigentumsverhältnisse Porzer Leinpfad 3 Stadt Köln 0 10 20 30 40m Herausgeber: Stadt Köln - Der Oberbürgermeister Mittelpunkt: 363126, 5638816 1:1000 Seite 1 /1 Erstelltam: 03.02.2026 Eigentumsverhältnisse Porzer Leinpfad 4 Stadt Köln 0 10 20 30 40m Herausgeber: Stadt Köln - Der Oberbürgermeister Mittelpunkt: 363093, 5638323 1:1000 Seite 1 /1 Erstellt am: 03.02.2026
Beratungsverlauf
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10.03.2026 zuletzt
TOP 10.2.13, Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen
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