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0446/2026

Ortsteilbeschilderung an Leinpfad und Fußwegen im Rahmen der Gleichberechtigung des Verkehrs

Mitteilung Ausschuss 02.03.2026

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 7 (Porz), Sitzung am 10.03.2026, TOP 10.2.13

Mitteilung Ausschuss

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Anlagen 1 - 4

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Anlage 5 - Auszug Mobilitätsausschuss 03.03.2026

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Mitteilung Ausschuss

2846 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
III 
 
Vorlagen-Nummer 
 0446/2026 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Mobilitätsausschuss 03.03.2026 
Bezirksvertretung 7 (Porz) 10.03.2026 
 
Ortsteilbeschilderung an Leinpfad und Fußwegen im Rahmen der Gleichberechtigung 
des Verkehrs 
hier: Beschluss des Mobilitätsausschusses aus der Sitzung am 20.01.2026 
Der Mobilitätsausschuss hat in seiner Sitzung am 20.01.2026 auf Anregung der BV 
Porz folgenden Beschluss gefasst: 
 
„Der Mobilitätsausschuss nimmt die Anregung der Bezirksvertretung Porz aus 
ihrer Sitzung am 05.12.2024, TOP 8.3 (Anlage 1) zur Kenntnis und beauftragt 
die Verwaltung, der Vernetzung der Porzer Bürgervereine die Erlaubnis zur 
Aufstellung von Hinweisschildern mit den Stadtteilgrenzen auf dem Porzer Lein-
pfad auf eigene Kosten zu erteilen.“ 
 
Die Verwaltung nimmt hierzu wie folgt Stellung: 
 
Eine Ortstafel ist ein Verkehrszeichen nach Straßenverkehrsordnung (StVO, Zeichen 
310). Die Aufstellung eines solchen Schildes ist im Rahmen des verkehrsrechtlichen 
Anordnungsprozesses zu bewerten und abzuwägen. Dabei ist die Verkehrsbeschilde-
rung auf das notwendige Maß zu beschränken, um den Anforderungen der Übersicht-
lichkeit sowie der Wirtschaftlichkeit zu entsprechen. 
 
Die Aufstellung von Ortstafeln erfolgt entsprechend der Straßenverkehrsordnung ohne 
Rücksicht auf Gemeindegrenze und Baulast in der Regel zu Beginn der geschlosse-
nen Ortschaft. Diese definiert sich durch eine geschlossene Bebauung mindestens auf 
einer Seite der Straße. Neben der Information zum Ortsnamen wird mit der Ortstafel 
der „Innerorts-Bereich“ definiert, in dem die entsprechenden Verkehrsregeln gelten.  
 
Der Leinpfad ist ein Fuß- und Radweg, der nicht für den allgemeinen Kfz-Verkehr frei-
gegeben ist. Der Hinweis auf innerörtlich geltende Verkehrsregeln ist in diesem Be-
reich nicht erforderlich.  
Das Engagement der Porzer Bürgervereine wird grundsätzlich positiv aufgenommen. 
Dennoch kann eine Erlaubnis zur Aufstellung von Hinweisschildern im öffentlichen 
Straßenland grundsätzlich nicht erteilt werden. Der Aufstellung von Hinweisschildern 
durch private Interessengemeinschaften steht die Stadtverwaltung daher äußerst kri-
tisch gegenüber.

2 
 
 
Darüber hinaus dürfen nach § 33 StVO keine Einrichtungen angebracht werden, die 
Zeichen oder Verkehrseinrichtungen gleichen, mit ihnen verwechselt werden oder de-
ren Wirkung beeinträchtigen können. 
 
Bei den für die Aufstellung in Frage kommenden Flächen handelt es sich nicht um ge-
widmetes Straßenland und einige der Flurstücke entlang dieses Pfades müssten noch 
erworben werden, da sie sich nicht im Eigentum der Stadt Köln befinden (vgl. hierzu 
Anlagen Nr. 1 - 4). Vor diesem Hintergrund kann die Installation von zusätzlichen Ele-
menten im Straßenraum nicht befürwortet werden.  
 
Anlage  
Kartenausschnitte

Anlagen 1 - 4

547 Zeichen

Eigentumsverhältnisse Porzer Leinpfad 1 Stadt Köln
Seite 1 /1 Erstellt am: 03.02.2026

Eigentumsverhältnisse Porzer Leinpfad 2 Stadt Köln
Sw?
Seite 1 /1 Erstellt am: 03.02.2026

Eigentumsverhältnisse Porzer Leinpfad 3 Stadt Köln
0 10 20 30 40m
Herausgeber:
Stadt Köln - Der Oberbürgermeister
Mittelpunkt: 363126, 5638816
1:1000
Seite 1 /1 Erstelltam: 03.02.2026

Eigentumsverhältnisse Porzer Leinpfad 4 Stadt Köln
0 10 20 30 40m
Herausgeber:
Stadt Köln - Der Oberbürgermeister
Mittelpunkt: 363093, 5638323
1:1000
Seite 1 /1 Erstellt am: 03.02.2026

Anlage 5 - Auszug Mobilitätsausschuss 03.03.2026

1138 Zeichen

Geschäftsführung  
Mobilitätsausschuss 
Angela Krause 
Telefon:  (0221) 221-25909 
E-Mail:  angela.krause@stadt-koeln.de 
Datum: 05.03.2026 
Auszug 
aus dem Entwurf der Niederschrift der 3. Sitzung des 
Mobilitätsausschusses  vom 03.03.2026  
öffentlich 
6.2.9 Ortsteilbeschilderung an Leinpfad und Fußwegen im Rahmen der 
Gleichberechtigung des Verkehrs  
hier: Beschluss des Mobilitätsausschusses aus der Sitzung am 
20.01.2026 
0446/2026 
RM Götz zeigt sich enttäuscht über die vorliegende Stellungnahme, wenngleich die 
Argumentation der Verwaltung nachvollziehbar sei. Er äußert jedoch die dringende 
Bitte zu prüfen, wie dem Wunsch der Bürgervereine nach einer Ortsteilbeschilderung 
– in welcher Form auch immer - dennoch entsprochen werden könne. 
 
RM Lorenz schließt sich diesen Ausführungen und der Bitte nachdrücklich an. Er 
könne sich vorstellen, statt Verkehrsschilder „lediglich“ Hinweisschilder mit weißem 
Grund (wie bei der Stadt Bonn) aufzustellen. Die Bürgervereine wären sicherlich be-
reit, dies mit den Grundstückseigentümer*innen selber auszuhandeln. 
 
Der Ausschuss nimmt die Mitteilung im Übrigen zur Kenntnis.

Beratungsverlauf (2)

03.03.2026 Mobilitätsausschuss
TOP 6.2.9 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
10.03.2026 Bezirksvertretung 7 (Porz)
TOP 10.2.13 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
0446/2026
Typ
Mitteilung Ausschuss
Datum
02.03.2026
Erstellt
13.02.2026 10:08