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AN/0149/2018

Integration von Kreativräumen und kulturellen Raumbedarfen in die Stadtplanung

Gem. Antrag nach § 3 (Grüne) 25.01.2018

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 06.02.2018, TOP 3.1.4

Gem. Antrag nach § 3 (Grüne)

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Gem. Antrag nach § 3 (Grüne)

5586 Zeichen

CDU-Fraktion im Rat der Stadt Köln 
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Kölner Rat 
FDP-Fraktion im Rat der Stadt Köln 
Ratsgruppe GUT 
 
 
Frau Oberbürgermeisterin  
Henriette Reker 
Historisches Rathaus 
 
 
 
 
 
Eingang beim Büro der Oberbürgermeisterin: 25.01.2018 
 
AN/0149/2018 
 
Antrag gem. § 3 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Rat 06.02.2018 
 
Integration von Kreativräumen und kulturellen Raumbedarfen in die Stadtplanung 
Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, 
 
die Antragsteller bitten Sie, folgenden Antrag in die Tagesordnung der Ratssitzung am 6. 
Februar 2018 aufzunehmen: 
 
 
Beschluss: 
 
Die Verwaltung wird beauftragt, die Voraussetzungen zu schaffen, um die Sicherung und 
Integration von Kreativräumen und kulturellen Raumbedarfen im Rahmen einer integrierten 
Stadtentwicklung voranzutreiben. Dabei soll zunächst beispielhaft die Musikclubszene be-
handelt werden und darauf aufbauend auch die weiteren Cluster der Kultur- und Kreativwirt-
schaft dargestellt werden. 
 
1. 
In Zusammenarbeit mit der IHK erfolgt eine Erfassung der derzeit genutzten Standorte und 
ihrer Entwicklungsperspektiven der Clubszene (Clubkataster). 
 
2. 
Es sind Handlungsempfehlungen und Instrumente zu entwickeln und darzustellen, wie die 
Bedarfe der Kultur- und Kreativwirtschaft im Rahmen einer integrierten Stadtentwicklung in 
städtebaulichen Planungen unter folgenden Maßgaben und Zielsetzungen berücksichtigt 
werden können: 
 
a. Sicherung von kreativen Räumen der Musik- und Clubkultur in urbanen Quartieren, 
wie z.B. Ehrenfeld und Innenstadt, sowie Entwicklung von Lösungsmöglichkeiten und 
Instrumenten bei Nutzungskonflikten im Bestand, z.B. Einbeziehung in ein Quar-
tiersmanagement.

- 2 - 
 
b. Entwicklung und Etablierung von kreativen Räumen, insbesondere der Musik- und 
Clubkultur, bei der städtebaulichen Planung neuer Stadtquartiere sowie Sicherung 
von bereits vorhandenen Musikclubs bzw. anderweitigen Kreativnutzungen. 
 
c. Identifizierung potenzieller „Eroberungs- und Erprobungsräume“ für kreative Szenen 
in altindustriellen und in Umwandlung befindlichen Stadtlagen. 
 
d.   Auswertung der Erfahrungen und der Handlungspraxis andere Großstädte, wie z.B. 
Hamburg und Berlin, zu Fragen des Lärmschutzes (Lärmschutzbord, Lärmschutz-
fonds) sowie Kulturraumschutzmaßnahmen (Freiraumkataster). 
 
e. Mobilisierung von Knowhow und Verstetigung des Austauschs mit der Kreativszene 
durch Aufbau eines Netzwerks, z.B. in Form eines Beirats. 
 
f. Analyse und Darstellung von Förderprogrammen des Landes, des Bundes und der 
EU zur Unterstützung dieser Zielsetzungen. 
 
3. 
Für die Umsetzung dieses Auftrags soll auch externe fachliche Beratung genutzt werden. Für 
die notwendige Untersuchungen und Konzeptentwicklungen haben die Antragsteller bereits 
Mittel im Haushalt 2018 bereitgestellt, siehe TP 0902 „Konzeptentwicklung für kulturelle 
und kreative Freiräume in der Stadtplanung“ sowie  TP 1501 „Clubszene Köln“. 
 
 
 
Begründung: 
 
Köln hat eine lebendige Kreativ- und Kulturszene, in der die Vielfalt der Stadt mit all ihren 
Tönen, Bildern und Geschichten Ausdruck findet.  
Köln wächst und damit nimmt auch der Nutzungsdruck auf die nur begrenzt verfügbaren Flä-
chen vor allem in urban geprägten Lagen mit Entwicklungspotenzial zu. Kreativen Szenen 
droht schleichende Verdrängung. Dies wird aktuell am Beispiel der Musikclubszene deutlich, 
betrifft aber auch die übrigen Branchen der Kultur- und Kreativwirtschaft.  
Köln übt eine große Anziehungskraft auf Kulturschaffende und Kreative aus. Die Kultur- und 
Kreativwirtschaft ist längst ein relevanter Wirtschaftsfaktor für Köln, dessen Bedeutung zu-
nimmt. Das gilt auch für die Musikszene. 
 
In der aktuellen von der Stadt Köln beauftragten Studie „Standort Köln – Perspektiven 2030“ 
wird der Kultur- und Kreativwirtschaft eine wachsende Bedeutung für Köln zugemessen. Dort 
heißt es: „Innovationsverhalten der Kultur- und Kreativwirtschaft wird auch als zunehmend 
wichtiger Wachstumsstimulator für traditionelle Wirtschaftsbranchen geschätzt“. 
 
Weiter heißt es: „Beispiele aus Städten wie Hamburg, Berlin und München zeigen, dass 
Stadtviertel mit einer hohen Dichte an Kreativakteuren wichtige Impulse für die Entwicklung 
von Quartieren setzen können. Solche Quartiere sind überregional bekannt und tragen zum 
interessanten und vielfältigen kulturellen Angebot der Stadt bei. Ähnliche Entwicklungen 
zeichnen sich in Köln ab. Mülheim im Rechtsrheinischen und Ehrenfeld oder auch Teile der 
Südstadt sind beliebte Standorte für die Kreativen in der Stadt. Außerdem identifizieren sich 
die Anwohner zu einem hohen Grad mit ihrem kreativen „Veedel“. Die Entwicklung der Köl-
ner Kreativquartiere sollte durch die Unterstützung der Akteure und die behutsame Weiter-
entwicklung der Quartiere gefördert werden. Freiräume und Gestaltungsmöglichkeiten sind 
dabei von entscheidender Bedeutung.“

- 3 - 
 
Weitere Erkenntnisse führt auch der Report Kultur- und Kreativwirtschaft Köln 2017 aus. 
 
Aufgabe einer integrierten Stadtentwicklung ist es kreative Räume, z.B. für die Musik- und 
Clubkultur, nicht nur zu sichern sondern neue Entfaltungsmöglichkeiten zu schaffen. 
 
Die Untersuchungs- und Handlungsempfehlungen dienen den städtebaulichen Entwick-
lungsmaßnahmen und den in Arbeit befindlichen Stadtentwicklungskonzepten. 
 
 
 
Mit freundlichen Grüßen 
 
gez. Niklas Kienitz    gez. Jörg Frank 
CDU- Fraktionsgeschäftsführer  GRÜNE-Fraktionsgeschäftsführer 
 
gez. Ulrich Breite    gez. Thor Zimmermann 
FDP-Fraktionsgeschäftsführer   Ratsgruppe GUT

Beratungsverlauf (1)

06.02.2018 Rat
TOP 3.1.4 Antrag / Anfrage Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
AN/0149/2018
Typ
Gem. Antrag nach § 3 (Grüne)
Datum
25.01.2018
Erstellt
25.01.2018 10:48