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0657/2021

Entfernung von intaktem städtischen Grün im Stadtbezirk

Beantwortung einer Anfrage (BV) 22.02.2021

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 6 (Chorweiler), Sitzung am 15.04.2021, TOP 7.1.3

Beantwortung einer Anfrage (BV)

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Beantwortung einer Anfrage (BV)

2932 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
VI/67/671/4 
 
Vorlagen-Nummer 
 0657/2021 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) 04.03.2021 
 
Entfernung von intaktem städtischen Grün im Stadtbezirk 
Beantwortung einer Anfrage AN/0679/2020 der CDU-Fraktion 
AN/0679/2020 - Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates 
Entfernung von intaktem städtischem Grün im Stadtbezirk 
 
Die CDU-Fraktion bitter um Auskunft, ob:  
 
1. die u.a. Beispiele der Entfernung von Bäumen und Büschen auf städtischem Gebiet an den 
hinteren Grenzen privater Grundstücke im Stadtbezirk der Verwaltung bekannt sind. (Beispiel 
a: Geranienweg 1; Beispiel b: Bürgershof 3; Beispiel c: Stallagsweg 188 (an Zypressenstraße 
gegenüber Mandelbaumpfad)) 
2. Falls ja: wurde die Abholzung beantragt und genehmigt? 
3. Wurden Ersatzpflanzungen beauftragt? 
4. Falls nein: wird der so geschaffene Zustand geduldet? 
5. Wie wird die so von den Anwohnern geschaffene Zuwegung zu ihren Grundstücksrückseiten 
über städtischen Grund geregelt? 
 
 
 
Antwort der Verwaltung 
 
 
Beispiel 1 
Geranienweg 1: hier wurden keine Gehölze entfernt. Es befindet sich lediglich ein kleines Tor auf der 
Grundstücksgrenze direkt am Fuß/Radweg. Es gibt sonst für die Anlieger keinen direkten Zugang 
zum Garten. 
 
 
Beispiel 2 
Bürgershof 3: Es handelt sich um eine Straßenbegleitgrünfläche. Der ungenehmigte, unsachgemäße 
Schnitt wurde mutmaßlich von den Anwohnern durchgeführt. Ersatzpflanzungen werden prinzipiell 
erst dann vorgenommen, wenn Bäume nicht mehr verkehrssicher sind. Der Vorfall wurde erst nach 
Vorliegen dieser BV-Anfrage bekannt und es ist äußerst schwer zu beweisen, wer die illegalen 
Schnittarbeiten durchgeführt hat. Erfahrungsgemäß haben Ermittlungsverfahren keinen Erfolg, wenn 
die Verursacher*innen nicht inflagranti erwischt werden.

2 
 
 
Beispiel 3 
Stallagsweg 188: Es handelt sich um eine Straßenbegleitgrünfläche. Abgestorbene Fichten wurden 
durch das Amt für Landschaftspflege und Grünflächen entfernt. Es ist richtig, dass sich eine Toranla-
ge im Zaun auf der Grundstücksgrenze befindet. Im amtlichen Liegenschaftskataster ist erkennbar, 
dass Flächen für Garagen oder Carports an die-
ser Stelle vorgesehen sind. Dem Eigentümer von 
Grundstück 1371 gehört eine dieser Flächen.  
Spätestens zum Bau und zur Nutzung der Gara-
gen oder Carports müsste eine Bepflanzung ent-
fernt werden. Eine Nachpflanzung mit Bäumen 
und Sträuchern wäre also möglich, aber nicht 
sinnvoll. Es ist außerdem aus Sicht der Verwal-
tung unverhältnismäßig, die Entfernung der Plat-
ten vom Eingang zur Straße zu verlangen, wenn 
dort eine Garageneinfahrt vorgesehen ist. Die 
Frage, ob verlangt wird, dass ungenehmigte 
Zuwegungen beseitigt werden kann nicht 
pauschal beantwortet werden. Hier ist jeweils im 
Einzelfall vom jeweils zuständigen Amt zu 
entscheiden.

Beratungsverlauf (1)

15.04.2021 Bezirksvertretung 6 (Chorweiler)
TOP 7.1.3 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Orte (5)

  • Zypressenstraße
  • Geranienweg 1
  • Stallagsweg 188
  • Mandelbaumpfad
  • Bürgershof 3

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Aktenzeichen
0657/2021
Typ
Beantwortung einer Anfrage (BV)
Datum
22.02.2021
Erstellt
22.02.2021 08:11