0657/2021
Entfernung von intaktem städtischen Grün im Stadtbezirk
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Beantwortung einer Anfrage (BV)
2932 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VI/67/671/4 Vorlagen-Nummer 0657/2021 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) 04.03.2021 Entfernung von intaktem städtischen Grün im Stadtbezirk Beantwortung einer Anfrage AN/0679/2020 der CDU-Fraktion AN/0679/2020 - Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates Entfernung von intaktem städtischem Grün im Stadtbezirk Die CDU-Fraktion bitter um Auskunft, ob: 1. die u.a. Beispiele der Entfernung von Bäumen und Büschen auf städtischem Gebiet an den hinteren Grenzen privater Grundstücke im Stadtbezirk der Verwaltung bekannt sind. (Beispiel a: Geranienweg 1; Beispiel b: Bürgershof 3; Beispiel c: Stallagsweg 188 (an Zypressenstraße gegenüber Mandelbaumpfad)) 2. Falls ja: wurde die Abholzung beantragt und genehmigt? 3. Wurden Ersatzpflanzungen beauftragt? 4. Falls nein: wird der so geschaffene Zustand geduldet? 5. Wie wird die so von den Anwohnern geschaffene Zuwegung zu ihren Grundstücksrückseiten über städtischen Grund geregelt? Antwort der Verwaltung Beispiel 1 Geranienweg 1: hier wurden keine Gehölze entfernt. Es befindet sich lediglich ein kleines Tor auf der Grundstücksgrenze direkt am Fuß/Radweg. Es gibt sonst für die Anlieger keinen direkten Zugang zum Garten. Beispiel 2 Bürgershof 3: Es handelt sich um eine Straßenbegleitgrünfläche. Der ungenehmigte, unsachgemäße Schnitt wurde mutmaßlich von den Anwohnern durchgeführt. Ersatzpflanzungen werden prinzipiell erst dann vorgenommen, wenn Bäume nicht mehr verkehrssicher sind. Der Vorfall wurde erst nach Vorliegen dieser BV-Anfrage bekannt und es ist äußerst schwer zu beweisen, wer die illegalen Schnittarbeiten durchgeführt hat. Erfahrungsgemäß haben Ermittlungsverfahren keinen Erfolg, wenn die Verursacher*innen nicht inflagranti erwischt werden. 2 Beispiel 3 Stallagsweg 188: Es handelt sich um eine Straßenbegleitgrünfläche. Abgestorbene Fichten wurden durch das Amt für Landschaftspflege und Grünflächen entfernt. Es ist richtig, dass sich eine Toranla- ge im Zaun auf der Grundstücksgrenze befindet. Im amtlichen Liegenschaftskataster ist erkennbar, dass Flächen für Garagen oder Carports an die- ser Stelle vorgesehen sind. Dem Eigentümer von Grundstück 1371 gehört eine dieser Flächen. Spätestens zum Bau und zur Nutzung der Gara- gen oder Carports müsste eine Bepflanzung ent- fernt werden. Eine Nachpflanzung mit Bäumen und Sträuchern wäre also möglich, aber nicht sinnvoll. Es ist außerdem aus Sicht der Verwal- tung unverhältnismäßig, die Entfernung der Plat- ten vom Eingang zur Straße zu verlangen, wenn dort eine Garageneinfahrt vorgesehen ist. Die Frage, ob verlangt wird, dass ungenehmigte Zuwegungen beseitigt werden kann nicht pauschal beantwortet werden. Hier ist jeweils im Einzelfall vom jeweils zuständigen Amt zu entscheiden.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungOrte (5)
- Zypressenstraße
- Geranienweg 1
- Stallagsweg 188
- Mandelbaumpfad
- Bürgershof 3
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Details
- Aktenzeichen
- 0657/2021
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (BV)
- Datum
- 22.02.2021
- Erstellt
- 22.02.2021 08:11