0132/2019
Zügigkeitserhöhung des Bildungsgangs Fachoberschule FOS 12 Typ B / Technik
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Beschlussvorlage Rat
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle IV/40/402/1 Vorlagen-Nummer 0132/2019 Freigabedatum 0132/2019 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Zügigkeitserhöhung des Bildungsgangs Fachoberschule FOS 12 Typ B / Technik am Nikolaus-August-Otto-Berufskolleg (BK 18) Beschlussorgan Rat Gremium Datum Beschluss: Der Rat beschließt gem. § 81 Abs. 2 Schulgesetz NRW (SchulG) die Einrichtung einer weiteren Klasse Fachoberschule FOS 12 Typ B nach Anlage C3 Technik, Schwerpunkt Metalltechnik in Teilzeit am Nikolaus-August-Otto-Berufskolleg, Eitorfer Str. 16, 50679 Köln (BK18) zum Schuljahr 2019/20 Ausschuss Schule und Weiterbildung 28.01.2019 Rat 14.02.2019 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Begründung Das Nikolaus-August-Otto-Berufskolleg (BK 18) beabsichtigt die Einrichtung einer weiteren Klasse der Fachoberschule, FOS Typ 12B. Derzeit hat die Schule eine Klasse der FOS 12B in Vollzeitform eingerichtet, die neue Klasse soll in Teilzeit (Abendform) eingerichtet werden. Damit läge eine 2- Zügigkeit der FOS 12B vor. Der Schwerpunkt beider Klassen der FOS soll Technik sein. Da nur Schüler*innen mit der fachlichen Ausrichtung Fahrzeugtechnik / Verkehrswesen in den Bildungsgang aufgenommen werden sollen, besteht keine Konkurrenz zu den anderen Kölner Berufskollegs. Der neue Bildungsgang in Abendform bietet eine Alternative im Rahmen der Weiterbildung. Da viele Schüler*innen nach dem erfolgreichen Abschluss ihrer Ausbildung direkt in ein Arbeitsverhältnis wechseln, treten sie nur sehr selten in den Bildungsgang FOS 12B in Tagesform ein. Die Abendform bietet daher eine gute Alternative, berufsbegleitend einen höherwertigen Schulabschluss zu erlangen. Die Absolventen haben die Möglichkeit, ein Fachhochschulstudium ihrer Wahl oder ein Hochschul- studium im Bereich Maschinenbau zu beginnen. Da bereits die Fachschule für Technik am BK 18 in Abendform unterrichtet wird, werden die Schließ- zeiten für das städtische Personal nicht verändert. Die Schulkonferenz des Nikolaus-August-Otto-Berufskollegs hat einen Beschluss zur Einrichtung des Bildungsgangs gefasst. Im Arbeitskreis der Schulleiter*innen der Berufskollegs wurden keine Einwän- de erhoben. Die benötigten Unterrichtsräume sowie die erforderliche Ausstattung sind am BK 18 vorhanden. Die Lehrkräfte werden aus dem Budget des Landes Nordrhein-Westfalen finanziert. Der Beschluss bedarf gem. § 81 Abs. 3 Schulgesetz NRW der Genehmigung durch die Obere Schul- aufsichtsbehörde. Anlage
Anlage 0 Dringlichkeit
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Anlage 0 Begründung der Dringlichkeit Die für die Beschlussvorlage erforderlichen Informationen und Ergänzungen konnten erst in den letzten Tagen eingeholt werden, so dass die Erstellung der Vorlage nur sehr kurzfristig möglich war. Der Beschluss des Rates der Stadt Köln bedarf der Genehmigung der Bezirksregierung als obere Schulaufsichtsbehörde. E ine zeitnahe Beschlussfassung ist daher erforderlich um die Einrichtung des Bildungsgangs zum Schuljahr 2019/20 nicht zu gefährden.
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 0132/2019
- Typ
- Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
- Datum
- 17.01.2019
- Erstellt
- 11.01.2019 14:02