Mandari Insight

V/0266/2026

Falkenhorst

Vorlagen 21.04.2026

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Nächste Beratung: Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen, Sitzung am 16.06.2026, TOP 5.5

AUKB_V_0266_2026_Falkenhorst_Anlage_1

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Ansehen

Beschlussvorlage

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Ansehen

AUKB_V_0266_2026_Falkenhorst_Anlage_2

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Ansehen

AUKB_V_0266_2026_Falkenhorst_Anlage_1

4304 Zeichen

GGG 800 5.0‰ 59m
Stz 250  1.58‰  44.26m 54.40438
436434 b32
30
17 19
Am Graelbach1794
Gemarkung Sankt MauritzFlur 33Flurstück 4991804
1807
500
402702703
1642
R0247600D=56.47S=54.31t=2.16
B 500  1.30‰  46.00mB 500  2.33‰  8.60m
B 300  2.25‰  62.23m
S0025587D=56.50S=52.85t=3.65
S0025679D=56.55S=52.98t=3.57
S0038377D=56.54S=52.66t=3.88Stz 250  0.48‰  41.41mStz 250  7.02‰  21.37m
Stz 250  3.64‰  52.19m
Stz 250  3.90‰  43.55mR1D=56.58S=54.41t=2.17
DN110PVC
VW 100 GG Sr 1961 san 1989 ZM
AW dn63/5,8 PE-HD RC
VW 100 GG Sr 1961 san 1989 ZM
DN110PVC
GND 80 St Sw 1979
GND 80 St Sw 1979
GASGASGAS
GASGASGAS
GASGASGASGASGASGASGASGASGAS
GASGAS
GASGASGAS
GASGASGASLiWLLiWL
LiWL
LiWLLiWL
LiWL
WAsphaltbetonGrünfläche
56.5756.6156.6456.5856.4756.4556.4956.5556.5956.5856.5456.5656.5856.5156.4756.5056.4756.54
56.5256.1255.8455.7956.14EicheSTø= 0.35 mKø= 8.00 mEicheSTø= 0.60 mKø= 14.00 mAhornSTø= 0.40 mKø= 8.00 mBucheSTø= 0.30 mKø= 6.00 mNadelbaumSTø= 0.80 mKø= 8.00 mAhornSTø= 1.20 mKø= 14.00 m56.5056.4156.47
56.4456.1656.1556.2156.2555.9655.9156.37
S0025588D=56.47S=52.92t=3.55
772058_01FalkenhorstB 600  2.29‰  48.01mBucheSTø= 0.30 mKø= 6.00 m
AÜ776099_01772057_06o.B.1.7m
R0025591D=56.58S=54.42t=2.16R0025590D=56.57S=54.46t=2.11
3.6mo.B.772582_04772581_033.6mo.B.
AA
W 56.62
56.5156.5956.58
55.7956.14
PfeilerTor
TorGehölz55.93
56.5756.5856.5956.3556.3456.3256.2555.9055.8656.1856.2956.0256.1456.4656.6756.6656.5556.3656.3156.1256.3556.6956.72
56.8856.6456.7356.64 56.4456.4656.4656.5056.4756.4956.5356.5156.51 56.4756.6356.5056.4756.5056.5356.5556.5656.5756.5856.5756.5756.5556.64
NadelbaumSTø= 0.20 mKø= 3.00 mStU=0.63m
LaubbaumSTø= 0.15 mKø= 5.00 mStU=0.47m
NadelbaumSTø= 2stämmig/0,05-0,05 mKø= 1 m
Gebäude währendder Bauphase sichernSchacht-ProvisoriumRW-SanierungProzessionsweg zumspäteren Zeitpunkt
Provisorium Anschlussleitungin offener Bauweise herstellen;PP 200, L = 30m, 3‰R2D=56.50S=54.12t=2.38
BB4,00
NN 50.00GeländehöheGradientenhöheStraßennameRW geplantOK Schacht - Ø, MaterialRW geplantHaltungssohle, Länge, GefälleSW geplantOK Schacht - Ø, MaterialSW geplantHaltungssohle, Länge, GefälleRW vorhandenOK Schacht\ Tiefe - Ø, Material, Länge, GefälleRW vorhandenHaltungssohle - Baujahr/ ZustandsklasseSW vorhandenOK Schacht\ Tiefe - Ø, Material, Länge, GefälleSW vorhandenHaltungssohle - Baujahr/ Zustandsklasse
gepl. Schachtbauwerke RWgepl. Schachtbauwerke SW
52.88Stz 250 kreuzt
FalkenhorstFlurstück 499
54.41B 600 v.r.B 600 ab52.98Stz 250 ab52.9852.9856.58
56.50DN 800 GGG
56.58 R1t=2.17
56.50 R2t=2.3859m    5.0‰
54.41
54.12
t=2.16 R002559156.5856.55t=3.57S0025679
t= 2.17F 1,5t= 2.38F 1,5
Prozessionsweg
54.4254.42 Stz 250B 300B 500
54.40PP 200 abProvisorium
2x DA 140 Stadtnetze2x DA 140 Stadtnetze
~56.5354.03So 54.2255.28GarageFundament56.13GGG 800BaugrubeVerbauGW-Absenkung
.30.50.87.50.30.20(DA 870)Schutzstreifen
.581.00
.75
Hs.-Nr. 32Strom-kabel
~56.5354.09So 54.2855.28GGG 800BaugrubeVerbauGW-Absenkung
.30.50.87.50.30.20(DA 870)Schutzstreifen
.581.00
.55
.20Telekomkabel2x DA 140 Stadtnetze2x DA 140 Stadtnetze
Strom-kabel
Plot 02.04.2026
Blatt-Nr.:
Bezirk/ Stadtteil:
Anlage-Nr.:Plan-Nr.:Projekt-Nr.:
MaßstabLageplanLängen    1 :        /  Höhen 1 : Datum Name bearbeitet gezeichnet geprüftgenehmigt:i. A.Münster, denAmt für Mobilität und Tiefbau
(   )
1 : 
_09 070F_5011Lageplan mit LängsschnittQuerschnitt Baugrube25050050August 2025BögerAugust 2025StorkMärz 2026Böger02.04.2026gez. BögerKanalsanierungFalkenhorstOst/ Mauritz-Ost
DatumName Nr.Art der Änderung
SchmutzwasserkanalRegenwasserkanalAnschlussleitungenv.r. bzw. v.l.v.r. bzw. v.l. obenv. obenverschlossenvorh. Rinnenablauf / SeitenablaufNummer der Anschlussuntersuchungneu     (    R;       S; )überprüfen bei Neubauan gepl. Kanal anschließenerneuern offene Bauweise
Leitungen ohne Ø-Bezeichnung = DN 150DN 200Lage der Anschlussleitungen nachrichtlich eingetragen!
12345_0112345_0212345_0112345_01RWSWÜAoB
W DN 300TelekommunikationsleitungenStromleitungenLichtwellenleiterWasserleitungGASGASG DN 300GasleitungVorh. Versorgungsleitungen:Vorh. Kanalisation:LegendeGepl. Kanalisation:BestandPlanungW DN 300Versorgungsleitungaußer Betrieb (z.B. Wasserltg)Regenwasserkanal
PlanungsnummerBestandsnummerR1R0471190R2R0471191Schnitt A - A
GGG 800Planung:SchutzstreifenGepl. Versorgungsleitungen:StadtnetzeBaugrube
Schnitt B - B

Beschlussvorlage

10330 Zeichen

V/0266/2026 
V/0266/2026 
 
 
Öffentliche  Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
Falkenhorst 
- Baubeschluss Kanalbau - 
 
 
 
Beratungsfolge  
 
   28.05.2026 Bezirksvertretung Münster-Ost Anhörung 
   16.06.2026 Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
Der vom Amt für Mobilität und Tiefbau aufgestellten Kanalisationsplanung (Anlage 1) sowie der bauli-
chen Ausführung wird zugestimmt. 
 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Es wird zur Kenntnis genommen, dass für die entwässerungstechnische Neubaumaßnahme Kosten 
in Höhe von ca. 320.000 € für den Kanalbau anfallen.  Die Baukosten werden vollständig durch die 
Abwassergebühr refinanziert. 
 
Die v.g. Sachentscheidung ist wie folgt zu finanzieren: 
 
Teilfinanzplan 
 
 Nr. Bezeichnung Haush.- 
jahr 
Betrag 
€ 
Bemerkungen 
 
Produktgruppe  1101 Abwasserbeseitigung     
Investitionsmaßnah-
me 
0012 Verbesserung von Kanälen / 
Hausanschlüssen 
   
Auszahlungen   2026 320.000 €  
 
Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen sind im Haushaltsplan 2026 / 2027 bei der o.g. 
Investitionsmaßnahme veranschlagt. 
 
Amt für Mobilität und Tiefbau  
 
19.05.2026 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in:  
Frau Böger  
Telefon: 492-6620 
Boeger@stadt -muenster.de

- 2 - 
V/0266/2026 
 
1. Voraussetzungen 
 
Die Stadt Münster steht wie alle Kommunen vor vielfältigen Herausforderungen und muss sich so-
wohl auf demographische und klimatische als auch auf politische und wirtschaftliche Entwicklungen 
einstellen. Diese teils unvorhersehbare Dynamik trifft auf eine bestehende Situation aus Gebäuden, 
Straßen, Kanalisation und Gewässern. Die vorhandene Infrastruktur wie z.B. die Kanalisation wurde 
teils bereits vor Jahrzehnten auf Basis der damaligen Gegebenheiten und technischen Kenntnisse 
hergestellt und diente lange Jahre zuverlässig unter diesen Randbedingungen.  
Mit dem Ziel Zukunftsvorsorge zu betreiben, die Daseinsvorsorge langfristig sicherzustellen und das 
Lebensumfeld unter aktuellen und zukünftigen Entwicklungen so sicher wie möglich zu gestalten, 
muss der Bestand für die anstehenden Herausforderungen fit gemacht werden. Dem Erhalt der vor-
handenen entwässerungstechnischen Infrastruktur, der Aufrechterhaltung der Funktionsfähigkeit 
des Kanalnetzes sowie dem damit verbundenen Schutz des Grundwassers und Gewährleistung der 
Verkehrssicherheit kommt dabei eine besondere Bedeutung zu, die sich in den rechtlichen Vorga-
ben entsprechend widerspiegelt.  
Ein Teil der genannten Zukunfts- und Daseinsvorsorge ist im Abwasserbeseitigungskonzept (ABK) 
unter der Maßnahmenart A2 „Sanierungsmaßnahmen aus hydraulischen Gründen“ verankert. Die-
ser Aufgabenbereich befasst sich gemäß Rechtsgrundlage mit dem Schutz vor Überflutungsschä-
den aus der Kanalisation durch Niederschlagsereignisse, die im Bereich des Starkregenindex 1 -4 
(siehe Abbildung 1) liegen. Extreme Starkregenereignisse der Indexstufen 5 -12 liegen außerhalb 
dieser rechtsverbindlichen Bemessungsgrundlagen und können technisch niemals überflutungsfrei 
abgeleitet werden. In diesen Fällen gilt es, Risiken und Schäden in kommunaler Gemeinschaftsauf-
gabe - Kommune und Private gemeinsam - bestmöglich zu minimieren. 
 
Abbildung 1: Starkregenindex 
Die hier dargestellte Maßnahme zahlt auf den für die Kommune bemessungsrelevanten Bereich des 
Index 1-4 ein und ist in der aktuellen 7. Fortschreibung des ABK unter der Maßnahmenart A2 „Sa-
nierungsmaßnahmen aus hydraulischen Gründen“ unter der Nr. 1.1.216 (Falkenhorst hydraulische 
Sanierung von RW-Haltungen) aufgeführt. 
Das Vorhaben trägt zur Umsetzung der folgenden Ziele zur Klimaanpassung und Nachhaltigkeits-
strategie bei:

- 3 - 
V/0266/2026 
 
• "Global Nachhaltige Kommune in NRW (GNK)" - Nachhaltigkeitsstrategie Münster 2030 - Teil 
3: "Maßnahmenprogramm 2019 - 2022" (Vorlage V/0669/2019) 
− Maßnahme A5 b) Schutz und Vorsorgemaßnahmen an städtischer Infrastruktur, die 
sich in Baulast vom Amt für Mobilität und Tiefbau befindet 
− Maßnahme S2 a) Wassersensible Stadtentwicklung: Verbesserung des Nieder-
schlagwasserrückhaltes im Siedlungsraum 
 
2. Beschreibung der Baumaßnahme 
 
Die hier geplante Maßnahme ist Teil der Neuordnung der Regenwasserableitung im Bereich Falken-
horst und Prozessionsweg Hs.-Nr. 432 bis 436. Ziel ist es auch zukünftig eine gesicherte Regenwas-
serableitung zu gewährleisten und die vorhandene Situation nachhaltig zu verbessern, Schäden zu 
beheben und gleichzeitig den Überflutungsschutz für die Zukunft zu erhöhen.  
 
Die bestehende Trassenführung des Regenwasserkanals ist nicht liegenschaftlich gesichert. Die Hal-
tungen verlaufen teilweise über private Flächen, für die keine dauerhafte rechtlich abgesicherte Nut-
zung besteht. Eine nachträgliche liegenschaftliche Regelung mit den betroffenen Grundstückseigen-
tümern konnte trotz intensiver Bemühungen nicht erzielt werden. Damit fehlt eine verlässliche Grund-
lage für den dauerhaften Betrieb und die Unterhaltung der Kanalisation. Somit ist auch eine bauliche 
Anpassung der Haltungen in der vorhandenen Trasse nicht möglich. Für eine alternative Trassenfüh-
rung konnte auf einem anderen privaten Grundstück eine rechtliche Sicherung erreicht werden. Die 
Verlegung der Kanalisation im öffentlichen Raum ist aufgrund fehlender öffentlicher Flächen nicht 
möglich. 
 
Die Umsetzung der Gesamtmaßnahme (siehe Anlage 2 – Übersicht Gesamtmaßnahme) erfolgt in 
drei aufeinander abgestimmten Teilmaßnahmen, die sowohl bautechnisch als auch zeitlich aufeinan-
der aufbauen. Mit dieser Vorlage wird die erste Maßnahme zum Beschluss vorgelegt. Für den Bau 
der Maßnahmen 2 und 3 werden gesonderte Beschlussvorlagen erstellt.  
 
Maßnahme 1: Falkenhorst 32  
Die erste Maßnahme umfasst Arbeiten auf dem Grundstück Falkenhorst 32. Da die Trasse in diesem 
Abschnitt über private Flächen verläuft, ist eine zeitnahe Umsetzung erforderlich, um ein geplantes 
privates Bauvorhaben nicht zu behindern.  
 
Kern dieser Maßnahme ist der Bau eines 60 m langen Regenwasserkanals mit einer Nennweite von 
800 mm aus Gusseisen (GGG), sowie den dazugehörigen Schächten. Der Kanal wird zunächst provi-
sorisch an den bestehenden Regenwasserkanal im Stichweg des Prozessionswegs angeschlossen. 
Aufgrund der Nähe zur Bestandsbebauung ist eine aufwändige Baugrubensicherung vorgesehen, um 
Schäden an der vorhandenen Bebauung auszuschließen. 
 
Um Synergien unterschiedlicher Maßnahmenbedarfe zu nutzen, wurde die hier dargestellte Kanal-
baumaßnahme mit einem Vorhaben der Stadtnetze Münster verknüpft. Die Stadtnetze ordnen ihre 
Infrastruktur in diesem Bereich neu. In Vorbereitung darauf werden bereits jetzt Leerrohre verlegt. 
 
Fahrbahn und Nebenanlagen werden nach Abschluss der Kanalarbeiten wie im Bestand wiederher-
gestellt. 
 
Städtische Baumstandorte sind von der Maßnahme nicht betroffen.  
 
Eine technische Darstellung der Entwässerungsplanung ist dem beigefügten Plan (Anlage 1) zu ent-
nehmen.

- 4 - 
V/0266/2026 
Dieser Bauabschnitt stellt eine vorbereitende Maßnahme für die Arbeiten im Stichweg des Prozessi-
onswegs dar. Durch die Vergrößerung der Nennweite von 600 auf 800 mm wird der Grundstein für 
die benötigte Erhöhung der hydraulischen Leistungsfähigkeit gelegt.  
 
Maßnahme 2 – Prozessionsweg Hs.-Nr. 432 - 436  
Im Anschluss an die erste Maßnahme erfolgt die Erneuerung des schadhaften Regenwasserkanals 
im Stichweg des Prozessionswegs. Zur weiteren Überflutungsvorsorge wird hier ebenfalls der 
Durchmesser auf 800 mm erhöht. Die Umsetzung dieses Abschnitts erfolgt ebenfalls in enger Ab-
stimmung mit den Stadtnetzen, sowie der Verkehrs- und Straßenplanung, um den Stichweg erstmalig 
auszubauen. 
 
Maßnahme 3 – Privatstraße Falkenhorst 19 - 23  
In dieser Maßnahme wird der in der Privatstraße vorhandene Regenwasserkanal ebenfalls erneuert 
und an die neue Trassenführung angepasst.  
 
 
3. Wirtschaftlichkeit 
 
Die Bemessung und Planung der Tiefbaumaßnahme erfolgten unter Beachtung der Mindestanforde-
rungen der geltenden gesetzlichen Vorgaben, Verordnungen, sowie der einschlägigen technischen 
Regelwerke. Insgesamt stellt die vorliegende Planung unter Berücksichtigung der rechtlichen Rah-
menbedingungen sowie der technischen und wirtschaftlichen Randbedingungen die wirtschaftlichste 
und zugleich nachhaltig sinnvollste Ausführungsvariante dar. 
Aufgrund der besonderen Lage  durch die direkt angrenzende Bestandsbebauung und des späteren 
Neubaus auf dem genutzten Grundstück unmittelbar an die Kanalisation,  wird ein besonderes Au-
genmerk auf die Standsicherheit und Langlebigkeit der Kanalleitungen gelegt. Aus diesem Grund 
wurde hier Grauguss (GGG) als Rohrmaterial gewählt, um Arbeiten in offener Bauweise so lange wie 
möglich zu vermeiden. 
Aus Wirtschaftlichkeitsgründen wurde eine Verlegung der Kanalleitungen in den öffentlichen Raum 
verworfen. Dies hätte zu umfangreichen Baumaßnahmen in den anliegenden Straßen (inklusive 
Mondstraße) und zu erheblichen Investitionskosten geführt. 
 
 
4. Ausschreibung und Bau 
 
Die Verkehrsführung während der Baumaßnahme wird im Rahmen der Bauvorbereitung ausgearbei-
tet. Eine Erreichbarkeit der betroffenen Grundstücke wird bestmöglich gewährleistet. Die Auswirkun-
gen auf die Anwohnerinnen und Anwohner, sowie Verkehrsteilnehmenden wird möglichst gering ge-
halten.  
 
Das Amt für Mobilität und Tiefbau sieht eine frühzeitige Information der Anliegerinnen/Anlieger und 
Eigentümerinnen/Eigentümer durch Anschreiben/Bürgerinformation entsprechend dem Servicever-
sprechen des Amtes für Mobilität und Tiefbau vor. 
 
Die Ausschreibung erfolgt über den Rahmenvertrag des Amts für Mobilität und Tiefbau. Der Baustart 
erfolgt unmittelbar nach Baubeschluss. Die Bauzeit wird voraussichtlich 4 Monate betragen. Eine wit-
terungsbedingte Verlängerung der Bauzeit kann nicht ausgeschlossen werden. 
 
 
5. Beiträge Dritter / Zuschüsse 
 
Zuschüsse werden nicht erwartet.

- 5 - 
V/0266/2026 
6. Genehmigungen / Vereinbarungen 
 
Für die Maßnahme sind keine Genehmigungen notwendig. 
 
 
7. Liegenschaftliche Regelungen 
 
Die liegenschaftlichen Regelungen wurden im Vorfeld vereinbart. Die neue Trasse ist grundbuchlich 
gesichert.  
 
 
In Vertretung 
 
gez. 
 
Robin Denstorff 
Stadtbaurat 
 
 
 
 
 
Anlagen: 
Anlage 1 – Lageplan Kanalbau 
Anlage 2 – Übersicht Gesamtmaßnahme

AUKB_V_0266_2026_Falkenhorst_Anlage_2

626 Zeichen

Falkenhorst
438
436
434 a434 b
430 a430 a
Mecklenbeck - Sudmühle
15 b
11
9
430430
2323
2121 432
28
32
3017
1915
17
26
26 a
8
15
13
15
Am Graelbach
Falkenhorst
1797
1794
18061805
1652
18911892
Gemarkung Sankt MauritzFlur 33Flurstück 499
1808
1804
1807
7273
349
523 500
701
402702703
817
107510771078
1136
990
1193
1642
1643
1653
168016811682
1200 488
816 1672
18891890
Falkenhorst
0aÀnahmeFalkenhorst
0aÀnahme3ro]essLonsZeJ+s1r0aÀnahme3rLYatZeJ+s1r
0aÀstabJe]eLchnet%latt1r'atXm1amebearbeLtet3roMekt1rAnlaJe1rB½bersLchtsSlan0aÀnahmen.analsanLerXnJFalkenhorst

Beratungsverlauf (2)

28.05.2026 Bezirksvertretung Münster-Ost
TOP 4.3 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
16.06.2026 Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen
TOP 5.5 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
V/0266/2026
Typ
Vorlagen
Datum
21.04.2026
Erstellt
21.04.2026 08:10