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2646/2020

"Herabstufung von Deponien in geringere Gefahrenklasse"

Beantwortung einer Anfrage (BV) 24.08.2020

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 5 (Nippes), Sitzung am 03.09.2020

Beantwortung einer Anfrage (BV)

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Beantwortung einer Anfrage (BV)

6507 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
V/57 
 
Vorlagen-Nummer 
 2646/2020 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 5 (Nippes) 03.09.2020 
 
"Herabstufung von Deponien in geringere Gefahrenklasse" 
Hier: Beantwortung von Fragen der SPD-Fraktion insbesondere zur Altdeponie Simonskaul 
Die SPD-Fraktion stellt mit der Anfrage AN/1042/2020 folgende Fragen und bittet um Beantwortung 
zur Sitzung der Bezirksvertretung am 03.09.2020: 
 
„Beim Bau der Trasse für die KVB an der Simonskaul wurden im Untergrund der alten Deponie zahlreiche Fä s-
ser mit verschiedensten Schadstoffen gefunden. Uns liegen Unterlagen vor, wonach eine der Proben sogar 
einen Flammpunkt von unterhalb 50° C hat. Das heißt, so ei n Stoff hat auf überhaupt keiner Deponie etwas zu 
suchen, sondern muss entsorgt werden. Weiter erstaunt es uns, dass diese Deponie als „Hausmülldeponie“ 
geführt wird. Wir haben erfahren, dass neben dieser Deponie im Jahre 2014 weitere 53 Deponien im Raum 
Köln herabgestuft wurden. Ein Mitarbeiter des Umweltamtes konnte mir bei einem Telefonat keinerlei Begrü n-
dung nennen, warum eine Herabstufung erfolgte. Die Beschlussvorlage aus dem Jahr 2014 trägt die Unte r-
schrift unserer OB Frau Reker. Der Mitarbeiter deut ete an, dass diese Herabstufung rein politisch gewollt gew e-
sen sein könne! 
 
 
Darum fragen wir nach:  
 
1. Welche Gründe gab es für die Herabsetzung der Deponie Simonskaul?  
2. Ist es richtig, dass diese Herabstufung politisch gewollt war?  
3. Was sagt das Gutachten der  KVB, das uns in Teilen vorliegt, zu den letzten Funden aus?  
4. Wie sichert die KVB die Deponie Simonskaul, sodass keine Umweltschäden bei den Maßnahmen en t-
stehen können?“ 
 
 
Antwort der Verwaltung:  
 
 
Welche Gründe gab es für die Herabsetzung der Deponie Simonskaul? 
 
Die ehemalige Deponie Simonskaul wurde im Zuge des 2001/2002 gestarteten Projektes „Stilllegung 
und Sanierung von städtischen Altdeponien“ als eine von 72 städtischen Altdeponien untersucht und 
im Hinblick auf mögliche Gefährdungen bewertet. Aufgrund des frühen Verfüllzeitraumes fällt die Alt-
ablagerung Simonskaul unter die Bestimmungen des Bundesbodenschutzgesetzes. Hiernach ist si-
cherzustellen, dass dauerhaft Gefahren durch Setzungen oder Deponiegas bzw. für das Grundwas-
ser ausgeschlossen werden können. Die Gefährdungsabschätzung nach dem BBodSchG erfolgte in 
den Jahren 2006 und 2007 und ergab, dass bei der aktuellen planungsrechtlich zulässigen Nutzung 
keine Gefahr von der Altablagerung ausgeht: das entweichende Gas wird beim Austritt an die Atmo-
sphäre stark verdünnt, die Schadstoffe innerhalb der Auffüllung teilen sich dem Grundwasser nicht 
mit und die oberste Bodenschicht hält die bodenschutzrechtlichen Prüfwerte ein. Dieser Status gilt bis 
zur aktuellen Situation an. 
 
Ist es richtig, dass diese Herabstufung politisch gewollt war?

2 
 
 
Der Rat hat in seiner Sitzung am 20.06.2002 das von der Verwaltung vorgelegt Konzept zur Bearbei-
tung der städtischen Altdeponien zur Kenntnis genommen und die Verwaltung beauftragt, die Bear-
beitungsphasen „Gefährdungsabschätzung“, „Sanierungsuntersuchung / Sanierungsplanung“ sowie 
„Nachsorge“ umzusetzen. 
In den vergangenen Jahren wurden daher die 72 Altdeponien der Stadt Köln systematisch entspre-
chend dem Ratsbeschluss im Hinblick auf mögliche Gefährdungen untersucht, sowie  Stilllegungs- 
und Sicherungsmaßnahmen geplant. 2014 wurde im Rahmen einer Mitteilung (Session 1913/2014) 
über den damaligen Sachstand berichtet.  
 
Im Hinblick auf den rechtlichen Geltungsbereich fallen die Altdeponien je nach Verfüllzeitraum in den 
Zuständigkeitsbereich des Bodenschutzrechtes und Abfallrechtes. 
 
58 städtische Altdeponien, deren Ablagerungsbetrieb bereits vor dem Inkrafttreten des ersten Abfall-
gesetztes 1972 abgeschlossen war, fallen unter die Bestimmungen des Bundesbodenschutzgesetzes 
und wurden im Hinblick auf die entsprechenden Vorgaben untersucht und bewertet. Die Ergebnisse 
der Untersuchungen zeigen, dass von 54 der 58 Altdeponien im Hinblick auf die zulässige Nutzung 
keine Gefahren für Mensch und Umwelt ausgehen.  
Hier handelt es sich nicht um eine „Herabstufung“ sondern um eine politisch beschlossene Bewertung 
nach geltendem Bodenschutzrecht.  
 
In Fällen von Bauvorhaben bzw. Neuplanungen einzelner Flächen wird, ebenfalls nach geltendem 
Bodenschutzrecht, eine Neubewertung der jeweiligen Situation gefordert. 
 
 
Was sagt das Gutachten der KVB, das uns in Teilen vorliegt, zu den letzten Funden aus? 
 
Der Verwaltung liegt zur angesprochenen Maßnahme der KVB der Geotechnische Bericht mit Grün-
dungsberatung und Entsorgungskonzept für belastete Aushubböden aus 2015 vor. 
  
Aktuell wurden oberflächennah vergrabene Fässer mit Farbabfällen/Lösungsmittelresten zusammen 
mit dem umgebenen Erdreich unter gutachterlicher Begleitung separiert, untersucht und einer sach- 
und fachgerechten Entsorgung zugeführt. 
Ein Gutachten zur Dokumentation der Baumaßnahme gibt es noch nicht, da die Maßnahme bislang 
nicht abgeschlossen ist. 
 
Die aktuellen Funde bestätigen die Ergebnisse der o.g. Gefährdungsabschätzung insofern, dass ne-
ben Hausmüll, Bauschutt und Bodenmaterial ebenfalls lokal anderweitige Abfälle in der ehemaligen 
Deponie enthalten sind. Die aktuell im Rahmen der Baumaßnahme angetroffenen Abfälle ändern die 
o.g. bodenschutzrechtliche Bewertung der Altablagerung daher nicht. 
 
 
Wie sichert die KVB die Deponie Simonskaul, sodass keine Umweltschäden bei den Maßnahmen 
entstehen können? 
 
Im Zuge des Planfeststellungsverfahrens wurde auf die Altlastenproblematik im Bereich der ehemali-
gen Deponie „Simonskaul“ hingewiesen. Hier bestanden seitens der Verwaltung grundsätzlich keine 
Bedenken gegen das Vorhaben, solange die Altlastenproblematik beachtet wird.  
 
Unter Berücksichtigung der Auffüllungsbestandteile sowie im Hinblick auf die Wirtschaftlichkeit des 
Projektes sieht die Planung der KVB für den Bereich Simonskaul nur minimale Bodeneingriffe vor. 
Diese werden durch einen Fachgutachter begleitet und dokumentiert.  
 
Im Hinblick auf eine Sicherung des überplanten altlastenrelevanten Bereichs wird unterhalb der 
Gleisbauten eine Kunststoffdichtungsbahn verbaut, um Niederschlagswasser aus dem Deponiebe-
reich abzuleiten und außerhalb der Deponiefläche zu versickern. Hierdurch wird eine Mobilisierung 
von Schadstoffen im überplanten Bereich der Altablagerung zusätzlich unterbunden.

Beratungsverlauf (1)

03.09.2020 Bezirksvertretung 5 (Nippes)
Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
2646/2020
Typ
Beantwortung einer Anfrage (BV)
Datum
24.08.2020
Erstellt
21.08.2020 10:44