2646/2020
"Herabstufung von Deponien in geringere Gefahrenklasse"
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
Beantwortung einer Anfrage (BV)
6507 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle V/57 Vorlagen-Nummer 2646/2020 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 5 (Nippes) 03.09.2020 "Herabstufung von Deponien in geringere Gefahrenklasse" Hier: Beantwortung von Fragen der SPD-Fraktion insbesondere zur Altdeponie Simonskaul Die SPD-Fraktion stellt mit der Anfrage AN/1042/2020 folgende Fragen und bittet um Beantwortung zur Sitzung der Bezirksvertretung am 03.09.2020: „Beim Bau der Trasse für die KVB an der Simonskaul wurden im Untergrund der alten Deponie zahlreiche Fä s- ser mit verschiedensten Schadstoffen gefunden. Uns liegen Unterlagen vor, wonach eine der Proben sogar einen Flammpunkt von unterhalb 50° C hat. Das heißt, so ei n Stoff hat auf überhaupt keiner Deponie etwas zu suchen, sondern muss entsorgt werden. Weiter erstaunt es uns, dass diese Deponie als „Hausmülldeponie“ geführt wird. Wir haben erfahren, dass neben dieser Deponie im Jahre 2014 weitere 53 Deponien im Raum Köln herabgestuft wurden. Ein Mitarbeiter des Umweltamtes konnte mir bei einem Telefonat keinerlei Begrü n- dung nennen, warum eine Herabstufung erfolgte. Die Beschlussvorlage aus dem Jahr 2014 trägt die Unte r- schrift unserer OB Frau Reker. Der Mitarbeiter deut ete an, dass diese Herabstufung rein politisch gewollt gew e- sen sein könne! Darum fragen wir nach: 1. Welche Gründe gab es für die Herabsetzung der Deponie Simonskaul? 2. Ist es richtig, dass diese Herabstufung politisch gewollt war? 3. Was sagt das Gutachten der KVB, das uns in Teilen vorliegt, zu den letzten Funden aus? 4. Wie sichert die KVB die Deponie Simonskaul, sodass keine Umweltschäden bei den Maßnahmen en t- stehen können?“ Antwort der Verwaltung: Welche Gründe gab es für die Herabsetzung der Deponie Simonskaul? Die ehemalige Deponie Simonskaul wurde im Zuge des 2001/2002 gestarteten Projektes „Stilllegung und Sanierung von städtischen Altdeponien“ als eine von 72 städtischen Altdeponien untersucht und im Hinblick auf mögliche Gefährdungen bewertet. Aufgrund des frühen Verfüllzeitraumes fällt die Alt- ablagerung Simonskaul unter die Bestimmungen des Bundesbodenschutzgesetzes. Hiernach ist si- cherzustellen, dass dauerhaft Gefahren durch Setzungen oder Deponiegas bzw. für das Grundwas- ser ausgeschlossen werden können. Die Gefährdungsabschätzung nach dem BBodSchG erfolgte in den Jahren 2006 und 2007 und ergab, dass bei der aktuellen planungsrechtlich zulässigen Nutzung keine Gefahr von der Altablagerung ausgeht: das entweichende Gas wird beim Austritt an die Atmo- sphäre stark verdünnt, die Schadstoffe innerhalb der Auffüllung teilen sich dem Grundwasser nicht mit und die oberste Bodenschicht hält die bodenschutzrechtlichen Prüfwerte ein. Dieser Status gilt bis zur aktuellen Situation an. Ist es richtig, dass diese Herabstufung politisch gewollt war? 2 Der Rat hat in seiner Sitzung am 20.06.2002 das von der Verwaltung vorgelegt Konzept zur Bearbei- tung der städtischen Altdeponien zur Kenntnis genommen und die Verwaltung beauftragt, die Bear- beitungsphasen „Gefährdungsabschätzung“, „Sanierungsuntersuchung / Sanierungsplanung“ sowie „Nachsorge“ umzusetzen. In den vergangenen Jahren wurden daher die 72 Altdeponien der Stadt Köln systematisch entspre- chend dem Ratsbeschluss im Hinblick auf mögliche Gefährdungen untersucht, sowie Stilllegungs- und Sicherungsmaßnahmen geplant. 2014 wurde im Rahmen einer Mitteilung (Session 1913/2014) über den damaligen Sachstand berichtet. Im Hinblick auf den rechtlichen Geltungsbereich fallen die Altdeponien je nach Verfüllzeitraum in den Zuständigkeitsbereich des Bodenschutzrechtes und Abfallrechtes. 58 städtische Altdeponien, deren Ablagerungsbetrieb bereits vor dem Inkrafttreten des ersten Abfall- gesetztes 1972 abgeschlossen war, fallen unter die Bestimmungen des Bundesbodenschutzgesetzes und wurden im Hinblick auf die entsprechenden Vorgaben untersucht und bewertet. Die Ergebnisse der Untersuchungen zeigen, dass von 54 der 58 Altdeponien im Hinblick auf die zulässige Nutzung keine Gefahren für Mensch und Umwelt ausgehen. Hier handelt es sich nicht um eine „Herabstufung“ sondern um eine politisch beschlossene Bewertung nach geltendem Bodenschutzrecht. In Fällen von Bauvorhaben bzw. Neuplanungen einzelner Flächen wird, ebenfalls nach geltendem Bodenschutzrecht, eine Neubewertung der jeweiligen Situation gefordert. Was sagt das Gutachten der KVB, das uns in Teilen vorliegt, zu den letzten Funden aus? Der Verwaltung liegt zur angesprochenen Maßnahme der KVB der Geotechnische Bericht mit Grün- dungsberatung und Entsorgungskonzept für belastete Aushubböden aus 2015 vor. Aktuell wurden oberflächennah vergrabene Fässer mit Farbabfällen/Lösungsmittelresten zusammen mit dem umgebenen Erdreich unter gutachterlicher Begleitung separiert, untersucht und einer sach- und fachgerechten Entsorgung zugeführt. Ein Gutachten zur Dokumentation der Baumaßnahme gibt es noch nicht, da die Maßnahme bislang nicht abgeschlossen ist. Die aktuellen Funde bestätigen die Ergebnisse der o.g. Gefährdungsabschätzung insofern, dass ne- ben Hausmüll, Bauschutt und Bodenmaterial ebenfalls lokal anderweitige Abfälle in der ehemaligen Deponie enthalten sind. Die aktuell im Rahmen der Baumaßnahme angetroffenen Abfälle ändern die o.g. bodenschutzrechtliche Bewertung der Altablagerung daher nicht. Wie sichert die KVB die Deponie Simonskaul, sodass keine Umweltschäden bei den Maßnahmen entstehen können? Im Zuge des Planfeststellungsverfahrens wurde auf die Altlastenproblematik im Bereich der ehemali- gen Deponie „Simonskaul“ hingewiesen. Hier bestanden seitens der Verwaltung grundsätzlich keine Bedenken gegen das Vorhaben, solange die Altlastenproblematik beachtet wird. Unter Berücksichtigung der Auffüllungsbestandteile sowie im Hinblick auf die Wirtschaftlichkeit des Projektes sieht die Planung der KVB für den Bereich Simonskaul nur minimale Bodeneingriffe vor. Diese werden durch einen Fachgutachter begleitet und dokumentiert. Im Hinblick auf eine Sicherung des überplanten altlastenrelevanten Bereichs wird unterhalb der Gleisbauten eine Kunststoffdichtungsbahn verbaut, um Niederschlagswasser aus dem Deponiebe- reich abzuleiten und außerhalb der Deponiefläche zu versickern. Hierdurch wird eine Mobilisierung von Schadstoffen im überplanten Bereich der Altablagerung zusätzlich unterbunden.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 2646/2020
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (BV)
- Datum
- 24.08.2020
- Erstellt
- 21.08.2020 10:44