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V/0014/2017

Hegerskamp - Maßnahme zur Geschwindigkeitsreduzierung

Vorlagen 18.01.2017

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung Münster-Ost, Sitzung am 09.03.2017, TOP 2.1

Lageplan

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Beschlussvorlage

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Lageplan

365 Zeichen

259

a]

236

376
|
I

27 IL Parken
3.90 Hegerskamp Im

612

2.05 Parken
6.00 Fahrbahn Hegerskamp 4.00

Anlage 1
Blatt Nr. |1 (1)

STADT aan

Amt für _W/ Stadtentwicklung LI
I) Stadtplanung
Verkehrsplanung Datum |Name

Bearbeitet | Sept. 2016]Hecht

Hegers kamp ezeichnet| Sept. 2016|Revermann
Maßstab | 1:500

Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung
Plotdatum 18.01.2017]

Beschlussvorlage

4112 Zeichen

V/0014/2017 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Hegerskamp - Maßnahme zur Geschwindigkeitsreduzierung 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
09.03.2017 Bezirksvertretung Münster-Ost Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
Der Planung von September 2016 zur Aufstellung von Betonkegeln auf der Straße Hegerskamp 
wird zugestimmt. 
 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Es wird zur Kenntnis genommen, dass der Bezirksvertretung Münster -Ost für die Umsetzung der 
Maßnahme keine Kosten/Folgekosten entstehen werden, da das Tiefbauamt die Betonkegel aus dem 
Altbestand zur Verfügung stellen kann. 
 
 
 
 
Begründung: 
 
Anlass 
Bei der Verwaltung sind in diesem und im vergangenen Jahr mehrere Hinweise und Anregungen ei n-
gegangen, in denen auf den Durchgangsverkehr und das hohe Geschwindigkeitsniveau auf dem H e-
gerskamp hingewiesen und Verbesserungen gefordert wurden.  
 
Bestand 
Die Straße Hegerskamp liegt innerhalb einer Tempo -30-Zone und hat die Funktion einer Wohnsa m-
melstraße mit maßgeblicher Erschließungsfunktion. Die 5,50 m breite Fahrbahn wird im B ereich der 
Hausnummern 4 und 34 durch einseitiges Parken abschnittsweise eingeengt. Im A bschnitt zwischen 
den Häusern 34 und 136 sind separate Parkstreifen vorhanden, die den Parkbedarf auf der Fahrbahn 
deutlich reduzieren. 
 
Vorlagen-Nr.: 
  
V/0014/2017 
Auskunft erteilt: 
Frau Hecht 
Ruf: 
492 61 63 
E-Mail: 
Hecht@stadt-muenster.de  
Datum: 
04.01.2017 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0014/2017 
Auf dem nördlichen Abschnitt wirken die parkenden Fahrzeuge  und die recht-vor-links Regelung ge-
schwindigkeitsreduzierend. Insbesondere im südlichen Bereich sind kaum parkende Fahrze uge auf 
der Fahrbahn vorhanden, so dass dort die gemessenen Geschwindigkeiten deutlich erhöht sind. 
 
Prüfergebnis 
Die Verwaltung hat im vergangenen Jahr eine Geschwindigkeitsmessung durchgeführt um festzustel-
len, ob und in welchem Umfang in diesem Bereich Geschwindigkeitserhöhungen vorliegen. Messu n-
gen mit dem Seitenradarmessgerät ergaben, dass die zulässige Höchstgeschwindi gkeit von 30 km/h 
von vielen der Kraftfahrzeugfahrer nicht eingehalten wird. In Fahrtrichtung Wolbecker Straße fuhren 
85 % aller Fahrzeuge Geschwindigkeiten bis 42 km/h, in der Fahrtrichtung Schmi ttingheide lag die 
gemessene Geschwindigkeit bei 38 km/h.  
 
Die von einigen Anwohnern vorgeschlagene Einrichtung einer Einbahnstraßenregelung wird seitens 
der Verwaltung kritisch gesehen. Ein Eingriff in die bestehende Verkehrsführung hätte komplexe 
Auswirkungen auf das gesamte Quartier zur Folge. Zum einen führen Einbahnstraßen zu einer Verla-
gerung der Verkehre auf die angrenzenden Wohnstraßen, zum anderen  entstehen Umwegfahrten für 
die Anwohner und Besucher. Ein weiterer Aspekt ist das der Geschwindigkeit. Die Einbahnregelung 
würde dieser Situation sicher entgegen wirken. Dadurch, dass Verkehrsteilnehmer nicht mehr mit 
Gegenverkehr rechnen müssen, wird das Geschwindigkeitsniveau erfahrungsgemäß höher. Dies 
steht der hier geltenden Tempo-30-Zonen-Regelung entgegen. Eine zunehmende Gefährdung, ins-
besondere querender Fußgänger und des gegenläufige Radverkehrs, wäre nicht auszuschließen. 
Gerade in den dicht besiedelten, innenstadtnahen Wohngebieten ist der Parkdruck bekanntermaßen 
sehr hoch. Das Parken in der Fahrbahn dient aber zugleich der Fahrbahneinengung und damit der 
Geschwindigkeitsreduzierung. 
 
Aufgrund der aktuellen Geschwindigkeitsmessung schlägt die Verwaltung daher vor, im südlichen 
Abschnitt der Straße Hegerskamp Betonkegel aufzustellen, um die Fahrbahn zusätzlich punktuell 
einzuengen, den Durchfahrtswiderstand damit zu erhöhen und somit die Geschwindigkeit zu reduzi e-
ren. 
 
Kosten 
Die Betonkegel werden aus dem Bestand des Tiefbauamtes zur Verfügung gestellt. Die Umse tzung 
der Maßnahme verursacht Markierungskosten. Finanzmittel stehen im Teilerge bnisplan unter der 
Projektgruppe 1201 Straßenerhaltung – bauliche Unterhaltung – zur Verfügung.  
 
 
 
 
i.V. 
 
gez. 
 
Peck 
Stadtrat 
 
 
Anlagen: 
Lageplan

Beratungsverlauf (1)

09.03.2017 Bezirksvertretung Münster-Ost
TOP 2.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Zur Sitzung

Orte (2)

  • Hegerskamp 4
  • Wolbecker Straße

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Details

Aktenzeichen
V/0014/2017
Typ
Vorlagen
Datum
18.01.2017
Erstellt
06.10.2020 14:37