V/0014/2017
Hegerskamp - Maßnahme zur Geschwindigkeitsreduzierung
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Lageplan
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259 a] 236 376 | I 27 IL Parken 3.90 Hegerskamp Im 612 2.05 Parken 6.00 Fahrbahn Hegerskamp 4.00 Anlage 1 Blatt Nr. |1 (1) STADT aan Amt für _W/ Stadtentwicklung LI I) Stadtplanung Verkehrsplanung Datum |Name Bearbeitet | Sept. 2016]Hecht Hegers kamp ezeichnet| Sept. 2016|Revermann Maßstab | 1:500 Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung Plotdatum 18.01.2017]
Beschlussvorlage
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V/0014/2017 DER OBERBÜRGERMEISTER Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung Betrifft Hegerskamp - Maßnahme zur Geschwindigkeitsreduzierung Beratungsfolge 09.03.2017 Bezirksvertretung Münster-Ost Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: Der Planung von September 2016 zur Aufstellung von Betonkegeln auf der Straße Hegerskamp wird zugestimmt. II. Finanzielle Auswirkungen: Es wird zur Kenntnis genommen, dass der Bezirksvertretung Münster -Ost für die Umsetzung der Maßnahme keine Kosten/Folgekosten entstehen werden, da das Tiefbauamt die Betonkegel aus dem Altbestand zur Verfügung stellen kann. Begründung: Anlass Bei der Verwaltung sind in diesem und im vergangenen Jahr mehrere Hinweise und Anregungen ei n- gegangen, in denen auf den Durchgangsverkehr und das hohe Geschwindigkeitsniveau auf dem H e- gerskamp hingewiesen und Verbesserungen gefordert wurden. Bestand Die Straße Hegerskamp liegt innerhalb einer Tempo -30-Zone und hat die Funktion einer Wohnsa m- melstraße mit maßgeblicher Erschließungsfunktion. Die 5,50 m breite Fahrbahn wird im B ereich der Hausnummern 4 und 34 durch einseitiges Parken abschnittsweise eingeengt. Im A bschnitt zwischen den Häusern 34 und 136 sind separate Parkstreifen vorhanden, die den Parkbedarf auf der Fahrbahn deutlich reduzieren. Vorlagen-Nr.: V/0014/2017 Auskunft erteilt: Frau Hecht Ruf: 492 61 63 E-Mail: Hecht@stadt-muenster.de Datum: 04.01.2017 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - V/0014/2017 Auf dem nördlichen Abschnitt wirken die parkenden Fahrzeuge und die recht-vor-links Regelung ge- schwindigkeitsreduzierend. Insbesondere im südlichen Bereich sind kaum parkende Fahrze uge auf der Fahrbahn vorhanden, so dass dort die gemessenen Geschwindigkeiten deutlich erhöht sind. Prüfergebnis Die Verwaltung hat im vergangenen Jahr eine Geschwindigkeitsmessung durchgeführt um festzustel- len, ob und in welchem Umfang in diesem Bereich Geschwindigkeitserhöhungen vorliegen. Messu n- gen mit dem Seitenradarmessgerät ergaben, dass die zulässige Höchstgeschwindi gkeit von 30 km/h von vielen der Kraftfahrzeugfahrer nicht eingehalten wird. In Fahrtrichtung Wolbecker Straße fuhren 85 % aller Fahrzeuge Geschwindigkeiten bis 42 km/h, in der Fahrtrichtung Schmi ttingheide lag die gemessene Geschwindigkeit bei 38 km/h. Die von einigen Anwohnern vorgeschlagene Einrichtung einer Einbahnstraßenregelung wird seitens der Verwaltung kritisch gesehen. Ein Eingriff in die bestehende Verkehrsführung hätte komplexe Auswirkungen auf das gesamte Quartier zur Folge. Zum einen führen Einbahnstraßen zu einer Verla- gerung der Verkehre auf die angrenzenden Wohnstraßen, zum anderen entstehen Umwegfahrten für die Anwohner und Besucher. Ein weiterer Aspekt ist das der Geschwindigkeit. Die Einbahnregelung würde dieser Situation sicher entgegen wirken. Dadurch, dass Verkehrsteilnehmer nicht mehr mit Gegenverkehr rechnen müssen, wird das Geschwindigkeitsniveau erfahrungsgemäß höher. Dies steht der hier geltenden Tempo-30-Zonen-Regelung entgegen. Eine zunehmende Gefährdung, ins- besondere querender Fußgänger und des gegenläufige Radverkehrs, wäre nicht auszuschließen. Gerade in den dicht besiedelten, innenstadtnahen Wohngebieten ist der Parkdruck bekanntermaßen sehr hoch. Das Parken in der Fahrbahn dient aber zugleich der Fahrbahneinengung und damit der Geschwindigkeitsreduzierung. Aufgrund der aktuellen Geschwindigkeitsmessung schlägt die Verwaltung daher vor, im südlichen Abschnitt der Straße Hegerskamp Betonkegel aufzustellen, um die Fahrbahn zusätzlich punktuell einzuengen, den Durchfahrtswiderstand damit zu erhöhen und somit die Geschwindigkeit zu reduzi e- ren. Kosten Die Betonkegel werden aus dem Bestand des Tiefbauamtes zur Verfügung gestellt. Die Umse tzung der Maßnahme verursacht Markierungskosten. Finanzmittel stehen im Teilerge bnisplan unter der Projektgruppe 1201 Straßenerhaltung – bauliche Unterhaltung – zur Verfügung. i.V. gez. Peck Stadtrat Anlagen: Lageplan
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Zur SitzungOrte (2)
- Hegerskamp 4
- Wolbecker Straße
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Details
- Aktenzeichen
- V/0014/2017
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 18.01.2017
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37