V/0406/2008
Fußgängerlichtsignalanlage Roxeler Straße in Höhe der Schmeddingstraße/Niedenstiege
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Anlage 2 zur Vorlage FG-LSA Roxeler Str - Lageplan M 1 500
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Schacht
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Anlage 2
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Anlage
Blatt-Nr. 1/1
2
Reg.-Nr.
Vorl.-Nr.
Datum
März 08
März 08
überarbeitet
gezeichnet
bearbeitet
Name
Wittkamp
Wittkamp
Roxeler Straße - Gievenbeck M. 1:500
VorentwurfLageplan
FG-LSA Roxeler Straße
im Zuge der Wegeverbindungen
Schmeddingstraße/Niedenstiege/
Gievenbeck-Ortsmitte und
Schmeddingstraße/Gievenbeck-
Südwest/Roxel
Stadtplanung
Verkehrsplanung
Amt für Stadtentwicklung
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Anlage 1 zur Vorlage FG-LSA Roxeler Straße - SPD-Antrag vom 22-
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Anlage 1
Beschlussvorlage
6226 Zeichen
V/0406/2008
DER OBERBÜRGERMEISTER
Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung
Betrifft
Fußgängerlichtsignalanlage Roxeler Straße in Höhe der Schmeddingstraße/Niedenstiege
A-W/0015/2007 der SPD-Fraktion vom 22.05.2007
- Beschluss zur Planung -
Beratungsfolge
29.05.2008 Bezirksvertretung Münster-West Anhörung
11.06.2008 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft Entscheidung
Beschlussvorschlag:
I. Sachentscheidung:
Zur Erhöhung der Sicherheit und Leichtigkeit des die Roxeler Straße querenden Fußgänger- und
Radverkehrs wird der Planung zur Einrichtung einer Fußgängerlichtzeichenanlage in Höhe
Schmeddingstraße/Niedenstiege zugestimmt.
II. Kosten/Folgekosten
Es wird zur Kenntnis genommen, dass bei Realisierung der Maßnahme Kosten in Höhe von ca.
58.500 EUR entstehen. Die Folgekosten pro Jahr für Wartung und Betrieb werden mit 3.000 EUR
veranschlagt.
III. Finanzierung/Mittelbereitstellung
Die Maßnahme ist nach den FöRi-Sta förderfähig. Eine Förderanmeldung erfolgt durch das Tief-
bauamt zum 01.06.2008 Die Maßnahme wird für den Haushaltsplan 2009 des Tiefbauamtes an-
gemeldet. Über den Bewilligungszeitraum lässt sich zum jetzigen Zeitpunkt jedoch noch keine
Aussage treffen. Eine Finanzierungsübersicht wird nachfolgend mit der Ausbauplanung als Be-
schlussvorlage an den AUB erstellt.
Vorlagen-Nr.:
V/0406/2008
Auskunft erteilt:
Herr Witt
Ruf:
492 61 57
E-Mail:
Witt@stadt-muenster.de
Datum:
07.05.2008
Öffentliche Beschlussvorlage
- 2 -
V/0406/2008
Begründung:
Vorgeschichte:
Bereits 1993/1994 wurde die Problematik einer fehlenden Überquerungshilfe Roxeler Straße sei-
tens der Fachverwaltung und der Polizei thematisiert und wie folgt dargestellt:
1. Die vorhandene Unterführung Roxeler Straße wird von vielen Radfahrern und Fußgängern nicht
angenommen.
Gründe:
Vor 15 Jahren wurde im Bereich der Unterführung ein Raubüberfall verübt. Seitdem wird diese
Unterführung im besonderen Maße als Angstraum empfunden und demzufolge auch von vielen
Radfahrern und Fußgängern gemieden. Ein weiterer Grund für die Inakzeptanz dieser Unterfüh-
rung liegt sicherlich auch in der umwegigen Führung des Fußgänger- und Radverkehrs begründet.
Im Zuge der Wegebeziehung Schmeddingstraße - Roxeler Straße stadtauswärts oder auch in Ge-
genrichtung wird eine unattraktive Umfahrung über die Niedenstiege erforderlich. Der zur Verkür-
zung der genannten Wegebeziehung vorhandene Treppenaufgang auf der Nordseite der Roxeler
Straße wird vom Radverkehr aufgrund der relativ großen Höhendifferenz gleichfalls nicht ange-
nommen (das Fahrrad muss geschoben oder getragen werden).
Folge:
Sehr viele Radfahrer und auch Fußgänger überqueren die Roxeler Straße plangleich anstatt die
Unterführung zu benutzen.
2. Nachfolgend wurden wiederholt Anträge und Anregungen an die Verwaltung mit dem Inhalt ge-
richtet, eine verkehrssichere Überquerungshilfe im Bereich der Querungsstelle Schmeddingstra-
ße/Niedenstiege zu planen. Im Dialog mit den Antragstellern konnte jedoch mit Hinweis auf die
verkehrssichere Unterführung vom Grundsatz her kein akzeptables Einvernehmen hergestellt wer-
den. Aus dieser für alle Beteiligten unbefriedigenden Gesamtsituation heraus, ist nunmehr der Plan
entwickelt worden, den Rad- und Fußgängerverkehr mittels einer FG-Lichtsignalanlage verkehrssi-
cher und plangleich über die Roxeler Straße zu führen.
Bestandsanalyse:
Der auf der Nordseite der Roxeler Straße anliegende gemeinsame Zweirichtungsgeh- und -radweg
ist Teil einer Wegeverbindung für den Radverkehr zwischen den Stadtteilen Roxel, Gievenbeck-
Südwest und der Sentruper Höhe. Im Zuge dieser Wegeverbindung kann die Roxeler Straße paral-
lel zum Gievenbach verkehrssicher unterquert werden. Das Radverkehrsaufkommen wurde letzt-
malig am 12.03.2003 in diesem Bereich ermittelt. Hiernach benutzten in der Zeit von 7:00 Uhr bis
8:15 Uhr 84 Radfahrer die Unterführung. 51 Radfahrer haben zur gleichen Zeit die Roxeler Straße
plangleich überquert. In der Zeit von 15:00 Uhr bis 16:15 Uhr überquerten 47 Radfahrer die Roxe-
ler Straße und 48 Radfahrer befuhren die Unterführung. Bedeutsam sind an dieser Stelle die häu-
fig vorkommenden nicht vertretbaren, verkehrsgefährdenden Diagonalfahrten von Radfahrern ab
der Gievenbecker Reihe in Richtung Schmeddingstraße sowie in Gegenrichtung. Mit der fortschrei-
tenden Entwicklung der Neubaugebiete von Gievenbeck-Südwest, Roxel-Nord, Schmeddingstraße
sowie der Inbetriebnahme des Freiherr-vom-Stein -Gymnasiums in Gievenbeck-Südwest ist mit
einer kontinuierlichen Zunahme des Radverkehrsaufkommens zu rechnen.
Die Kfz-Querschnittsbelastung auf der als Landstraße (L 843) klassifizierten Straße wurde letztma-
lig in 2006 mit 11.700 Kfz/24 h festgestellt. Die Belastung für das Jahr 2015 wird mit 13.200 Kfz/24
h prognostiziert.
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V/0406/2008
Die zulässige Höchstgeschwindigkeit an dieser Stelle beträgt 50 km/h. Aufgrund der anbaufreien
Lage ist davon auszugehen, dass die Geschwindigkeiten regelmäßig über diesem Wert liegen
dürften.
Unmittelbar nach dem Brückenbauwerk (jeweils in Fahrtrichtung betrachtet) über den Gievenbach
sind beidseits der Roxeler Straße Bushaltestellen angeordnet. Im Jahr 2001 wurden an der Halte-
stelle Schmeddingstraße (stadteinwärtige Richtung) 175 Fahrgäste pro Werktag und in Gegenrich-
tung an der Haltestelle Deipenfohr 52 Fahrgäste pro Werktag ermittelt. Eine Zunahme darf mit der
Entwicklung des Neubaugebietes Schmeddingstraße erwartet werden.
Planungsansatz
Um dem Wunsch vieler Radfahrer und Fußgänger nach einer verkehrssicheren plangleichen Que-
rungsstelle gerecht zu werden, wird eine Fußgängerlichtsignalanlage im Vergleich zu einer Mittel-
insel als geeignete Maßnahme angesehen, Radfahrer (u. a. auch zunehmender Schülerverkehr)
und Fußgänger verkehrssicher über die stark befahrene Roxeler Straße (Tendenz steigend) zu
führen.
i. V.
gez.
Schultheiß
Stadtdirektor
Anlagen:
Anlage 1: Antrag A-W/0015/2007 der SPD-Fraktion in der Bezirksvertretung Münster-West vom
22.05.2007
Anlage 2: Lageplan
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungOrte (6)
- Roxeler Straße
- Schmeddingstraße
- Gievenbecker Reihe
- Sentruper Höhe
- Niedenstiege
- Deipenfohr 52
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Vorlagen-Nr.
- V/0406/2008
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 07.05.2008
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37