AN/0161/2019
Kommunales Wohnungsbauförderprogramm
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Gem. Anfrage nach § 4 (Grüne)
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CDU-Fraktion im Rat der Stadt Köln Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Kölner Rat Fraktion DIE LINKE. im Rat der Stadt Köln Ratsgruppe GUT Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker Eingang beim Büro der Oberbürgermeisterin: 31.01.2019 AN/0161/2019 Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Rat 14.02.2019 Kommunales Wohnungsbauförderprogramm Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, wir bitten Sie, folgende Anfrage in die Tagesordnung der nächsten Ratssitzung aufzuneh- men: Im Jahr 2012 hat der Rat das Kommunale Wohnungsbauförderprogramm in Höhe von 33 Mio./Jahr beschlossen, 2017 wurde eine Verlängerung bis 2021 erwirkt. Die Mittel sind in den jeweiligen Haushaltsjahren nur unzureichend abgerufen worden. Grund dafür waren die auskömmlichen Mittel der Wohnungsbauförderung des Landes in Höhe von 75 Mio. €. In der Zielvereinbarung zwischen Land NRW und Stadt Köln vom Oktober 2018 garantiert das Land bis 2022 eine jährliche Förderung von 95 Mio. Euro. Der Wohnungsmarkt in Köln ist weiterhin angespannt. Belegungsbindungen gehen sukzessi- ve verloren. Der Gesamtwohnungsbestand an öffentlich geförderten Mietwohnungen nimmt weiterhin ab. Neben Wohnungen mit sozialer Bindung fehlen vor allem auch Wohnungen im preisge- dämpften Mietwohnungsbau mit Mieten von 8-11 €/qm Netto-Kaltmiete. Vor diesem Hintergrund bitten wir die Verwaltung um Beantwortung folgender Fragen: 1. In welchem Umfang wurden Mittel aus dem das kommunalen Wohnungsbauförder- programm im Zeitraum 2015-2018 abgerufen? 2. a) Welche Möglichkeiten sieht die Verwaltung, Mittel aus dem kommunalen Woh- nungsbauförderprogramm einzusetzen, um zusätzlichen öffentlich-geförderten Woh- nungsbau zu erreichen (z.B. durch Bürgschaften, Tilgungsnachlässe oder Änderung der Zinskonditionen)? b) Inwieweit ist es rechtlich möglich und sachlich zielführend, den Kauf städtischer Grundstücke zum Zwecke des öffentlich-geförderten Wohnungsbau durch Bestands- halter stärker zu fördern, etwa durch Konzeptvergaben oder Subventionierung von Grundstückskäufen (z.B. durch die GAG oder Genossenschaften)? - 2 - 3. Ist es möglich, Mittel aus dem Wohnungsbauförderprogramm der Stadt Köln – soweit nicht in Anspruch genommen - für das Segment des preisgedämpften Wohnungs- baus zu verwenden? Welche Instrumente stehen zur Verfügung oder müssen hierfür geschaffen werden, um Bestandshalter, insbesondere Genossenschaften und junge Genossenschaften, zu unterstützen? Mit freundlichen Grüßen gez. Niklas Kienitz gez. Lino Hammer CDU-Fraktionsgeschäftsführer GRÜNE-Fraktionsgeschäftsführer gez. Michael Weisenstein gez. Thor Zimmermann Fraktionsgeschäftsführer DIE LINKE Ratsgruppe GUT
Beratungsverlauf (1)
Details
- Aktenzeichen
- AN/0161/2019
- Typ
- Gem. Anfrage nach § 4 (Grüne)
- Datum
- 04.02.2019
- Erstellt
- 31.01.2019 14:25