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AN/0161/2019

Kommunales Wohnungsbauförderprogramm

Gem. Anfrage nach § 4 (Grüne) 04.02.2019

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 14.02.2019, TOP 4.3

Gem. Anfrage nach § 4 (Grüne)

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Gem. Anfrage nach § 4 (Grüne)

2763 Zeichen

CDU-Fraktion im Rat der Stadt Köln 
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Kölner Rat 
Fraktion DIE LINKE. im Rat der Stadt Köln 
Ratsgruppe GUT 
 
 
Frau Oberbürgermeisterin 
Henriette Reker 
 
 
 
Eingang beim Büro der Oberbürgermeisterin: 31.01.2019 
 
AN/0161/2019 
 
Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Rat 14.02.2019 
 
Kommunales Wohnungsbauförderprogramm 
Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, 
 
wir bitten Sie, folgende Anfrage in die Tagesordnung der nächsten Ratssitzung aufzuneh-
men: 
 
Im Jahr 2012 hat der Rat das Kommunale Wohnungsbauförderprogramm in Höhe von 33 
Mio./Jahr beschlossen, 2017 wurde eine Verlängerung bis 2021 erwirkt. Die Mittel sind in 
den jeweiligen Haushaltsjahren nur unzureichend abgerufen worden. Grund dafür waren die 
auskömmlichen Mittel der Wohnungsbauförderung des Landes in Höhe von 75 Mio. €. In der 
Zielvereinbarung zwischen Land NRW und Stadt Köln vom Oktober 2018 garantiert das 
Land bis 2022 eine jährliche Förderung von 95 Mio. Euro.  
Der Wohnungsmarkt in Köln ist weiterhin angespannt. Belegungsbindungen gehen sukzessi-
ve verloren. Der Gesamtwohnungsbestand an öffentlich geförderten Mietwohnungen nimmt 
weiterhin ab. 
Neben Wohnungen mit sozialer Bindung fehlen vor allem auch Wohnungen im preisge-
dämpften Mietwohnungsbau mit Mieten von 8-11 €/qm Netto-Kaltmiete. 
 
 
Vor diesem Hintergrund bitten wir die Verwaltung um Beantwortung folgender Fragen: 
 
1. In welchem Umfang wurden Mittel aus dem das kommunalen Wohnungsbauförder-
programm im Zeitraum 2015-2018 abgerufen? 
 
2. a) Welche Möglichkeiten sieht die Verwaltung, Mittel aus dem kommunalen Woh-
nungsbauförderprogramm einzusetzen, um zusätzlichen öffentlich-geförderten Woh-
nungsbau zu erreichen (z.B. durch Bürgschaften, Tilgungsnachlässe oder Änderung 
der Zinskonditionen)? 
 
b) Inwieweit ist es rechtlich möglich und sachlich zielführend, den Kauf städtischer 
Grundstücke zum Zwecke des öffentlich-geförderten Wohnungsbau durch Bestands-
halter stärker zu fördern, etwa durch Konzeptvergaben oder Subventionierung von 
Grundstückskäufen (z.B. durch die GAG oder Genossenschaften)?

- 2 - 
 
3. Ist es möglich, Mittel aus dem Wohnungsbauförderprogramm der Stadt Köln – soweit 
nicht in Anspruch genommen - für das Segment des preisgedämpften Wohnungs-
baus zu verwenden? Welche Instrumente stehen zur Verfügung oder müssen hierfür 
geschaffen werden, um Bestandshalter, insbesondere Genossenschaften und junge 
Genossenschaften, zu unterstützen?  
 
 
Mit freundlichen Grüßen 
 
 
gez. Niklas Kienitz      gez. Lino Hammer    
CDU-Fraktionsgeschäftsführer   GRÜNE-Fraktionsgeschäftsführer  
 
 
gez. Michael Weisenstein    gez. Thor Zimmermann 
Fraktionsgeschäftsführer DIE LINKE   Ratsgruppe GUT

Beratungsverlauf (1)

14.02.2019 Rat
TOP 4.3 Antrag / Anfrage Entscheidung

Beschluss: zurückgestellt

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
AN/0161/2019
Typ
Gem. Anfrage nach § 4 (Grüne)
Datum
04.02.2019
Erstellt
31.01.2019 14:25