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V/0434/2024

Entschädigung für die Mitbenutzung von Sportstätten durch Schulen und Kindertageseinrichtungen

Vorlagen 11.07.2024

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Nächste Beratung: Sportausschuss, Sitzung am 12.09.2024, TOP 5

Anlage A

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Beschlussvorlage

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Anlage 1: Entschädigungen für die Mitbenutzung von Sportstätten

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Anlage A

1398 Zeichen

Anlage A zur V/0434/2024 
Kurzüberblick 
Entschädigung für die Mitbenutzung von Sportstätten durch Schulen und Kindertagestätten. 
 
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
Die Stadt unterstützt durch die Bewilligung von Zuschüssen aus dem Sportetat das Ziel einer be-
wegungsaktiven Stadtgesellschaft mit sozialverträglicher Teilhabe aller Interessierten. Damit ver-
setzt sie die Verantwortungsgemeinschaft der ehrenamtlich geführten Mitgliedsvereine des Stadt-
sportbundes Münster e. V. in die Lage, ihre Gemeinschaftsleistung zu realisieren. 
 
 
Mit der Förderung trägt die Stadt Münster dazu bei, den Lebenswert Münsters im Sport zu erhal-
ten bzw. auszubauen und unterstützt das ehrenamtliche Engagement der Mitgliedsvereine des 
Stadtsportbundes Münster e. V. 
 
Finanzierung 
Produktgruppe: 0801 Sportentwicklung, Sportanlagen und -stätten 
Auswirkungen auf den Ergebnisplan x Ja  Nein   
Auswirkungen auf den Finanzplan  Ja x Nein   
Im beschlossenen (Nachtrags-)Haushaltsplan 2024 enthalten? x Ja  Nein  teilw. 
Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? x Ja  Nein   
Bereits veranschlagt? x Ja  Nein   
 
 
Pflichtigkeitsgrad 
Die Maßnahme/Leistung ist  vollständig 
pflichtig 
 überwiegend 
pflichtig 
 überwiegend 
freiwillig 
x vollständig 
freiwillig 
Der Zuschuss ergibt sich aus der Sportförderrichtlinie. Die Entschädigung für die Mitbenutzung 
von Sportstätten ist eine freiwillige Ausgabe.

Beschlussvorlage

2088 Zeichen

V/0434/2024 
V/0434/2024 
 
 
Öffentliche Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
Entschädigung für die Mitbenutzung von Sportstätten durch Schulen und 
Kindertageseinrichtungen 
 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
   12.09.2024 Sportausschuss Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
 
Der Sportausschuss beschließt, dass die Stadt Münster Trägern von Sportstätten, die von Schu-
len und Kindertageseinrichtungen mitgenutzt werden, Entschädigungen in Höhe von insgesamt 
10.800 € auszahlt. 
 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
 
Teilergebnisplan 
 
 Nr. Bezeichnung  Haush.- 
jahr 
Betrag 
€ 
Bemerkungen  
 
Produktgruppe 0801 Sportentwicklung, Sportanlagen 
und -stätten 
2024   
Zeile 15 Transferaufwendungen  10.800  
 
Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen sind im Haushaltsplan 2024 bei der entspre-
chenden Produktgruppe veranschlagt. 
 
 
 
 
 
Sportamt 
 
02.08.2024 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in:  
Frau Guddorf 
Telefon: 492-5210 
Guddorf@stadt-muenster.de

- 2 - 
V/0434/2024 
Begründung: 
 
Gemäß Ziffer III. der Sportförderrichtlinie der Stadt Münster in der Version vom 07.11.2023 zahlt 
die Stadt Münster Trägern von Sportstätten, die ihre Sportanlagen und Sportgeräte Schulen und 
Kindertageseinrichtungen zur Verfügung stellen, jährlich eine finanzielle Entschädigung. Die Höhe 
der Entschädigung bemisst sich nach den folgenden Pauschalen für 
 
 jede nutzende Schule  250 € 
 Bundesjugendspiele/Spielfeste  100 € 
 Schulen, bei denen die OGS die Sportanlage nutzt  100 € 
 jede nutzende Kindertageseinrichtung  100 € 
 
Die Pauschalen werden nebeneinander gewährt. 
 
Für das laufende Schuljahr haben insgesamt 18 Träger von Sportstätten eine Mitbenutzung Ihrer 
Sportstätten durch 43 Schulen angezeigt. Die hierfür anfallenden Entschädigungen betragen im 
Einzelfall zwischen 100 € und 3.500 €.  
 
In der Summe werden 10.800 € an die Sportvereine ausgezahlt. Die Verteilung ist der Anlage zu 
entnehmen.  
 
In Vertretung 
gez. 
 
Thomas Paal 
Stadtdirektor 
 
 
Anlagen: 
Anlage 1:  Entschädigungen für die Mitbenutzung von Sportstätten 
Anlage A

Anlage 1: Entschädigungen für die Mitbenutzung von Sportstätten

2188 Zeichen

Anlage zur Vorlage V/0434/2024
Vereine Gesamtbetrag
Anzahl der
Schulen Summe
Anzahl der
Schulen Summe
Anzahl der
Schulen Summe
1. FC Gievenbeck 1949 e. V. 3 750,00 €         -  €               -  €                         750,00 € 
CVJM Münster e. V. 1 250,00 €         -  €               1 100,00 €                   350,00 € 
DJK GW Ameslbüren 1928 e. V. 2 500,00 €         2 200,00 €         -  €                         700,00 € 
DJK SC Nienberge e. V. -  €               1 100,00 €         -  €                         100,00 € 
DJK Wacker Mecklenbeck 1956 e. V. 2 500,00 €         1 100,00 €         -  €                         600,00 € 
Hünenburger Tennisclub 1984 e. V. 1 250,00 €         -  €               -  €                         250,00 € 
Kanu-Verein Münster von 1922 e. V. -  €               -  €               1 100,00 €                   100,00 € 
RFV Münster-Sprakel e. V. 1 250,00 €         -  €               -  €                         250,00 € 
SC Gremmendorf e. V. 1 250,00 €         1 100,00 €         -  €                         350,00 € 
SC Münster 08 e. V. 14 3.500,00 €      -  €               -  €                      3.500,00 € 
SC Preußen Münster 06 e. V. 3 750,00 €         -  €               -  €                         750,00 € 
SC Westfalia Kinderhaus e. V. 3 750,00 €         -  €               -  €                         750,00 € 
Segelclub Hansa Münster e. V. 2 500,00 €         -  €               -  €                         500,00 € 
SV Blau-Weiß Aasee e. V. -  €               3 300,00 €         -  €                         300,00 € 
SV Concordia  Albachten 1955 e. V. 1 250,00 €         1 100,00 €         -  €                         350,00 € 
TSC Münster Gievenbeck e. V. 1 250,00 €         -  €               -  €                         250,00 € 
TSV Handorf 1926/64 e. V. 2 500,00 €         2 200,00 €         -  €                         700,00 € 
TUS Saxonia 1883 e. V. 1 250,00 €         -  €               -  €                         250,00 € 
Gesamt 9.500,00 €      1.100,00 €      200,00 €              10.800,00 € 
Mitbenutzung der Schulen
250 € je Schule
Bundesjugendspiele
100 € je Schule
Offener Ganztag
100 € je Schule

Beratungsverlauf (1)

12.09.2024 Sportausschuss
TOP 5 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Orte (1)

  • Kinderhaus

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Details

Aktenzeichen
V/0434/2024
Typ
Vorlagen
Datum
11.07.2024
Erstellt
10.07.2024 18:02