V/0434/2024
Entschädigung für die Mitbenutzung von Sportstätten durch Schulen und Kindertageseinrichtungen
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Anlage A
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Anlage A zur V/0434/2024 Kurzüberblick Entschädigung für die Mitbenutzung von Sportstätten durch Schulen und Kindertagestätten. Ziele/Teilziele/Zielerreichung Die Stadt unterstützt durch die Bewilligung von Zuschüssen aus dem Sportetat das Ziel einer be- wegungsaktiven Stadtgesellschaft mit sozialverträglicher Teilhabe aller Interessierten. Damit ver- setzt sie die Verantwortungsgemeinschaft der ehrenamtlich geführten Mitgliedsvereine des Stadt- sportbundes Münster e. V. in die Lage, ihre Gemeinschaftsleistung zu realisieren. Mit der Förderung trägt die Stadt Münster dazu bei, den Lebenswert Münsters im Sport zu erhal- ten bzw. auszubauen und unterstützt das ehrenamtliche Engagement der Mitgliedsvereine des Stadtsportbundes Münster e. V. Finanzierung Produktgruppe: 0801 Sportentwicklung, Sportanlagen und -stätten Auswirkungen auf den Ergebnisplan x Ja Nein Auswirkungen auf den Finanzplan Ja x Nein Im beschlossenen (Nachtrags-)Haushaltsplan 2024 enthalten? x Ja Nein teilw. Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? x Ja Nein Bereits veranschlagt? x Ja Nein Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist vollständig pflichtig überwiegend pflichtig überwiegend freiwillig x vollständig freiwillig Der Zuschuss ergibt sich aus der Sportförderrichtlinie. Die Entschädigung für die Mitbenutzung von Sportstätten ist eine freiwillige Ausgabe.
Beschlussvorlage
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V/0434/2024 V/0434/2024 Öffentliche Beschlussvorlage Betrifft Entschädigung für die Mitbenutzung von Sportstätten durch Schulen und Kindertageseinrichtungen Beratungsfolge 12.09.2024 Sportausschuss Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: Der Sportausschuss beschließt, dass die Stadt Münster Trägern von Sportstätten, die von Schu- len und Kindertageseinrichtungen mitgenutzt werden, Entschädigungen in Höhe von insgesamt 10.800 € auszahlt. II. Finanzielle Auswirkungen: Teilergebnisplan Nr. Bezeichnung Haush.- jahr Betrag € Bemerkungen Produktgruppe 0801 Sportentwicklung, Sportanlagen und -stätten 2024 Zeile 15 Transferaufwendungen 10.800 Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen sind im Haushaltsplan 2024 bei der entspre- chenden Produktgruppe veranschlagt. Sportamt 02.08.2024 Ihr/e Ansprechpartner/in: Frau Guddorf Telefon: 492-5210 Guddorf@stadt-muenster.de - 2 - V/0434/2024 Begründung: Gemäß Ziffer III. der Sportförderrichtlinie der Stadt Münster in der Version vom 07.11.2023 zahlt die Stadt Münster Trägern von Sportstätten, die ihre Sportanlagen und Sportgeräte Schulen und Kindertageseinrichtungen zur Verfügung stellen, jährlich eine finanzielle Entschädigung. Die Höhe der Entschädigung bemisst sich nach den folgenden Pauschalen für jede nutzende Schule 250 € Bundesjugendspiele/Spielfeste 100 € Schulen, bei denen die OGS die Sportanlage nutzt 100 € jede nutzende Kindertageseinrichtung 100 € Die Pauschalen werden nebeneinander gewährt. Für das laufende Schuljahr haben insgesamt 18 Träger von Sportstätten eine Mitbenutzung Ihrer Sportstätten durch 43 Schulen angezeigt. Die hierfür anfallenden Entschädigungen betragen im Einzelfall zwischen 100 € und 3.500 €. In der Summe werden 10.800 € an die Sportvereine ausgezahlt. Die Verteilung ist der Anlage zu entnehmen. In Vertretung gez. Thomas Paal Stadtdirektor Anlagen: Anlage 1: Entschädigungen für die Mitbenutzung von Sportstätten Anlage A
Anlage 1: Entschädigungen für die Mitbenutzung von Sportstätten
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Anlage zur Vorlage V/0434/2024 Vereine Gesamtbetrag Anzahl der Schulen Summe Anzahl der Schulen Summe Anzahl der Schulen Summe 1. FC Gievenbeck 1949 e. V. 3 750,00 € - € - € 750,00 € CVJM Münster e. V. 1 250,00 € - € 1 100,00 € 350,00 € DJK GW Ameslbüren 1928 e. V. 2 500,00 € 2 200,00 € - € 700,00 € DJK SC Nienberge e. V. - € 1 100,00 € - € 100,00 € DJK Wacker Mecklenbeck 1956 e. V. 2 500,00 € 1 100,00 € - € 600,00 € Hünenburger Tennisclub 1984 e. V. 1 250,00 € - € - € 250,00 € Kanu-Verein Münster von 1922 e. V. - € - € 1 100,00 € 100,00 € RFV Münster-Sprakel e. V. 1 250,00 € - € - € 250,00 € SC Gremmendorf e. V. 1 250,00 € 1 100,00 € - € 350,00 € SC Münster 08 e. V. 14 3.500,00 € - € - € 3.500,00 € SC Preußen Münster 06 e. V. 3 750,00 € - € - € 750,00 € SC Westfalia Kinderhaus e. V. 3 750,00 € - € - € 750,00 € Segelclub Hansa Münster e. V. 2 500,00 € - € - € 500,00 € SV Blau-Weiß Aasee e. V. - € 3 300,00 € - € 300,00 € SV Concordia Albachten 1955 e. V. 1 250,00 € 1 100,00 € - € 350,00 € TSC Münster Gievenbeck e. V. 1 250,00 € - € - € 250,00 € TSV Handorf 1926/64 e. V. 2 500,00 € 2 200,00 € - € 700,00 € TUS Saxonia 1883 e. V. 1 250,00 € - € - € 250,00 € Gesamt 9.500,00 € 1.100,00 € 200,00 € 10.800,00 € Mitbenutzung der Schulen 250 € je Schule Bundesjugendspiele 100 € je Schule Offener Ganztag 100 € je Schule
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungOrte (1)
- Kinderhaus
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Details
- Aktenzeichen
- V/0434/2024
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 11.07.2024
- Erstellt
- 10.07.2024 18:02