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AN/0628/2025

Identitätsfindung in der Grundschule – Ein Beitrag zur Gleichstellung in der Zukunft

Gem. Antrag nach § 3 (CDU) 12.05.2025

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Nächste Beratung: Ausschuss für die Gleichstellung von Frauen und Männern, Sitzung am 26.05.2025, TOP 2.2

Sachstandsbericht Rat /Ausschuss

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Gem. Antrag nach § 3 (CDU)

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Sachstandsbericht Rat /Ausschuss

14183 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
IV/40/404/6 
 
 
Vorlagen-Nummer 
AN/0628/2025
Stand: 27.07.2026 
Sachstandsbericht  
Identitätsfindung in der Grundschule – Ein Beitrag zur Gleichstellung in der Zukunft 
Beschluss:  
 
1. Die Verwaltung wird damit beauftragt, ein Workshop-Programm für Kinder der 4. Klas-
sen an Grundschulen zu organisieren, das darauf abzielt, die Identitätsentwicklung zu 
stärken, Geschlechtergerechtigkeit zu vermitteln und soziale Kompetenzen wie Kon-
fliktlösung, Empathie und den respektvollen Umgang mit Vielfalt zu fördern.  
 
2. Die Verwaltung prüft zunächst, ob und welche konzeptionellen Erarbeitungen für ein 
solches Workshop-Angebot schon durch die Verwaltung (z.B. durch das Jugendamt) 
oder einen freien Träger in der Vergangenheit erfolgt sind. Falls die Verwaltung sinn-
vollerweise bestehende Konzepte weiterführen kann, soll ggf. eine Ausweitung der lau-
fenden Programme geprüft werden. 
 
3. Das Ergebnis der Prüfung soll dem Gleichstellungsausschuss, dem Jugendhilfeaus-
schuss und dem Ausschuss für Schule und Weiterbildung als Beschlussvorlage vorge-
legt werden. 
 
4. Falls keine geeigneten bestehenden Konzepte aus der Vergangenheit vorliegen, soll 
die konzeptionelle Erarbeitung sowie die Durchführung der Workshops durch ein exter-
nes Unternehmen oder einen freien Träger mit entsprechender Erfahrung erfolgen. 
 
5. Die zur Finanzierung der Maßnahme benötigten Mittel in Höhe von 30.000 € stehen im 
Teilergebnisplan des Amtes für Gleichstellung von Frauen und Männern in der Pro-
duktgruppe 0111 – Sonstige Innere Verwaltung – im Haushaltsplan 2025/2026 zur 
Verfügung. 
 
 
Status    in Bearbeitung 
 
    erledigt 
 
 
Aktueller Bearbeitungsstand: 
Zu 1. 
Die Verwaltung unterstreicht das Anliegen, die Identitätsentwicklung von Kindern in der 
Grundschule zu stärken, Geschlechtergerechtigkeit zu vermitteln und soziale Kompetenzen 
wie Konfliktlösung, Empathie und den respektvollen Umgang mit Vielfalt zu fördern.  
Diese Zielvorgabe umfasst eine pädagogische Grundhaltung, die in der Begleitung von

2 
 
Grundschulkindern fest verankert sein sollte. 
 
An 86 Grundschulen in Köln sind Schulsozialarbeitende eingesetzt, die in ihrer für alle gelten-
den Konzeption (Kölner Konzeption der Schulsozialarbeit) die sozialen Kompetenzen von Kin-
dern fördert, ein Bewusstsein für Vielfalt und demokratische Prozesse schafft und zur Persön-
lichkeitsentwicklung beiträgt.  
„Schulsozialarbeitende sorgen für ein offenes Klima und positive Begegnungen. Der Blick auf 
die Kinder und Jugendlichen richtet sich auf deren Fähigkeiten, sie werden in ihrer Individuali-
tät akzeptiert und wertgeschätzt. Der Schwerpunkt präventiver Arbeit bedeutet, weitere (Le-
bens)-Welten zu eröffnen, ihnen Ermöglichungsräume zu schaffen, die der Persönlichkeitsent-
wicklung dienen. Hierfür gilt es, ressourcenorientiert zu schauen, Talente zu entdecken und 
kreativ und partizipativ entsprechende Angebote zu entwerfen und umzusetzen. Das Ziel der 
Entwicklung zu eigenständigen Persönlichkeiten umfasst, Verständnis im Umgang mit Men-
schen zu lernen und den Selbst – und Weltbezug zu reflektieren, um so entscheidungsgewiss 
und gesellschaftlich verantwortlich handeln zu können.“ (Auszug aus der Kölner Konzeption 
der Schulsozialarbeit 2022). 
Die Schulsozialarbeit setzt sich aufgrund ihres Berufsethos generell für Vielfalt und Toleranz 
ein. Die sozialpädagogischen Angebote richten sich an alle Kinder und Jugendliche und ver-
folgen das Ziel, Verschiedenheit wahrzunehmen und anzuerkennen, Diskriminierungen und 
sozialen Ausschlüssen entgegen- und auf eine inklusive Gesellschaft hinzuwirken. 
Der Deutsche Bundestag hat bereits in seinem 16. Kinder- und Jugendbericht das Verständ-
nis von Schulsozialarbeit in dieser Hinsicht erläutert: 
„Insbesondere dann, wenn sich sozialpädagogische Arbeit als Menschenrechtsprofession ver-
steht und sich hieraus eine Professionsethik ableitet, die von Fachkräften erwartet „das Recht 
zu selbstbestimmten Entscheidungen zu achten, Teilhabe zu ermöglichen, ganzheitlich zu ar-
beiten und sich auf die Stärken von Menschen, Gruppen und Gemeinschaften zu konzentrie-
ren“ (Oberlies 2015, S. 8), und damit ein Professionsverständnis verbunden ist, „Diskriminie-
rungen entgegenzutreten, Diversity anzuerkennen, Ressourcen gleichmäßig zu verteilen, un-
berechtigte Praktiken anzuprangern, sozialen Ausschlüssen entgegen- und auf eine inklusive 
Gesellschaft hinzuwirken“ (ebd., S. 8), ist die Brücke zur Demokratiebildung und zur politi-
schen Bildung für den Bildungsraum Schule hergestellt.“ Aus: Drucksache 19/24200 – 194 – 
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode. 16. Kinder- und Jugendbericht. Förderung demokra-
tischer Bildung im Kinder- und Jugendalter.  
 
Die Schulsozialarbeitenden der Stadt Köln sind im Umgang mit Coming-outs und Diskriminie-
rung aufgrund der sexuellen Orientierung/Identität geschult und fortgebildet. 
Regelmäßig nehmen Mitarbeitende die Fortbildungsangebote des Gesundheitsamtes zur „Se-
xuellen Bildung“ wahr. Nachgefragt sind zudem themenspezifische Seminare der AJS (Ar-
beitsgemeinschaft Kinder- und Jugendschutz). Viele Kolleg*innen haben sich zum Thema 
„Anti-Bias“ (Vorurteilsfreie Pädagogik) schulen lassen. 
Städtische Fachtage zur Geschlechtervielfalt (z. B. „Zusammenhalten“ 2017 im Historischen 
Rathaus) werden ebenfalls von einer Vielzahl der Schulsozialarbeitenden besucht und Infor-
mationen in die Teams weitergetragen. 
Auch wurden und werden Workshops im anyway e. V. besucht. 
Das Ministerium für Schule und Bildung NRW bietet seit nunmehr 17 Jahren in Zusammenar-
beit mit Rosa Strippe, Schlau NRW, Rubicon und dem Bundesnetzwerk das Programm 
Schule der Vielfalt an. Hier können Schulen sich nicht nur als Schule der Vielfalt zertifizieren 
lassen, sondern Beratungen, Fortbildungen für Lehrkräfte und Sozialpädagog*innen wahrneh-
men und insgesamt für ein positives Schulklima im Sinne der gegenseitigen Akzeptanz einste-
hen. 
 
Im Bereich der Offenen Ganztagsschulen und der Familiengrundschulzentren kooperieren 
Schule und Jugendhilfe mit dem Ziel der ganzheitlichen Förderung der Kinder und der Stär-
kung sozialer Kompetenzen. Die von Seiten der Schulsozialarbeit bereits genannte pädagogi-
sche Grundhaltung in Bezug auf die Zielerreichung des unter Punkt 1 niedergelegten Be-
schlusses ist unabdingbar. OGS-Träger FGZ-Leitung und Schulleitung haben bei aktuell auf-
tretenden Problemlagen die Möglichkeit, dieser mit gemeinsam entwickelten Lösungen zu be-
gegnen (z.B. mit Workshops, Projekten oder Arbeitsgemeinschaften). 
In der OGS-Kooperationsvereinbarung zwischen Schulleitung, Träger der freien Jugendhilfe 
und Schulträger werden sowohl entsprechende Anforderungen an das eingesetzte Personal

3 
 
als auch Vorgaben zur Zielerreichung festgelegt. Diese werden im Hinblick auf die Überarbei-
tung der Vereinbarung bis zum Schuljahr 2026/2027 konkretisiert.  
 
 
Untere Schulaufsicht 
Konkrete Projekte zum Thema werden in einzelnen Schulen durchgeführt. Dies obliegt jedoch 
den Schulen selbst. Zu nennen sind hier Theaterstücke zur Selbstbestimmung oder gegen 
Missbrauch von Zartbitter e.V. oder der theaterpädagogischen Werkstatt Osnabrück, die von 
einigen Schulen gebucht werden.  
 
Das Thema findet sich deutlich im Lehrplan Sachunterricht wieder.  
 
Im Bereich „Demokratie und Gesellschaft“ heißt es u.a.: „Ausgehend von ihrem Umfeld erken-
nen sie Unterschiede in den Lebensbedingungen und Lebensgewohnheiten der Menschen lo-
kal wie global. Aus Respekt vor der Würde des Menschen lernen sie, vielfältige Lebensweisen 
zu verstehen, zu tolerieren und zu respektieren. Dazu gehört die kritische Auseinanderset-
zung mit Vorurteilen und Stereotypen.“ 
Verbindliche Kompetenzerwartungen hierbei sind unter anderem:  
 Die Schülerinnen und Schüler setzen sich mit gender- und kulturbezogenen 
Vorurteilen und Stereotypen sowie auch Vorurteilen und Stereotypen gegen-
über Menschen mit Behinderung auseinander 
 Die Schülerinnen und Schüler setzen sich altersangemessen mit unterschiedli-
cher sexueller Orientierung und Gender auseinander. 
 
Im Bereich „Körper und Gesundheit“ findet sich das Thema wie folgt wieder: „Im Rahmen der 
Sexualerziehung setzen sich die Schülerinnen und Schüler, auch vor dem Hintergrund ge-
schlechtlicher Vielfalt, mit Geschlechtsmerkmalen auseinander. […] Darüber hinaus werden 
auch Präventionsmöglichkeiten gegen sexualisierte Gewalt an Kindern thematisiert.“ 
Verbindliche Kompetenzerwartungen hierbei sind unter anderem:  
 Die Schülerinnen und Schüler beschreiben physische und psychische Veränderungen in der 
Pubertät, auch vor dem Hintergrund von Gender-Vielfalt, 
 Die Schülerinnen und Schüler setzen sich mit Möglichkeiten zur Prävention sexualisierter Ge-
walt gegen Kinder auseinander. 
 
 
Auch der Lehrplan des geplanten Unterrichtsfachs Praktische Philosophie benennt in den 
Aufgaben und Zielen des Fachs unter anderem:  
 Menschenrechtsbildung, 
 geschlechtersensible Bildung 
 
Verbindliche Kompetenzerwartungen hierbei sind unter anderem:  
 Die Schülerinnen und Schüler erläutern Möglichkeiten und Chancen eines respekt-
vollen Umgangs mit unterschiedlichen Lebenskonzepten, 
 Die Schülerinnen und Schüler erläutern Möglichkeiten eines gelingenden Miteinan-
ders vor dem Hintergrund unterschiedlicher Verhaltensweisen, Bedürfnisse und 
Wünsche von Menschen, 
 Die Schülerinnen und Schüler beschreiben die Bedeutsamkeit von Vielfalt, 
 Die Schülerinnen und Schüler setzen sich an Beispielen mit menschengruppenver-
achtenden Denk- und Verhaltensmustern in Vergangenheit und Gegenwart kritisch 
auseinander, 
 
Damit wird deutlich, dass die Themen des im Beschluss vorgeschlagenen Workshop-Pro-
gramms (Identitätsentwicklung stärken, Geschlechtergerechtigkeit vermitteln und soziale 
Kompetenzen und den respektvollen Umgang mit Vielfalt fördern) über das reguläre Angebot 
von Schule (s. dazu auch § 2 und § 33 SchulG NRW) und den Jugendhilfeangeboten in 
Schule (Schulsozialarbeit, Familiengrundschulzentren, Offener Ganztag (vgl. § 1, 13a, SGB 
VIII)) bereits verankert sind.  
Das beschlossene zusätzliche Workshopprogramm kann das Erreichen der Ziele unterstüt-
zen.

4 
 
 
Zu 2. 
Es bestehen keine Konzepte für ein solches Workshop-Angebot durch die Verwaltung (z.B. 
durch das Jugendamt). Es bestehen zudem keine Konzepte oder Programme, die weiterge-
führt werden können. Daher wäre eine komplette Neukonzeptionierung eines umsetzbaren 
Projektformates notwendig.  
 
 
Zu 3. 
Das Ergebnis der Prüfung wird dem Gleichstellungsausschuss, dem Jugendhilfeausschuss 
und dem Ausschuss für Schule und Weiterbildung als Sachstandsbericht vorgelegt. 
 
Zu 4. 
Da keine bestehenden Konzepte aus der Vergangenheit in der Verwaltung vorliegen, müsste 
die konzeptionelle Erarbeitung sowie die Durchführung der Workshops laut Beschluss durch 
ein externes Unternehmen oder einen freien Träger mit entsprechender Erfahrung erfolgen.  
Vorab muss der Bedarf der Schulen an einem entsprechenden Workshop abgefragt werden. 
Eine mögliche Einbeziehung der Eltern oder Familien muss berücksichtigt werden. Es muss 
geprüft werden, inwieweit die Finanzierung für Konzeptentwicklung und Durchführung der 
Workshops ausreichend ist.  
Um die nachhaltige Wirkung eines Workshopprogramms sicher zu stellen, muss die Einbet-
tung in das pädagogische Gesamtkonzept der Angebote an Schule gewährleistet werden.  
Die städtische Fördermittelvergabe beruht auf der „Allgemeinen Förderrichtlinie der Stadt 
Köln“. Um die zur Verfügung stehenden Mittel an Träger vergeben zu können, ist nach der All-
gemeinen Förderrichtlinie der Stadt Köln ein Förderprogramm aufzulegen. 
 
Die Richtlinie gilt für Zuwendungen aus Eigenmitteln der Stadt Köln und ist verbindliche Basis 
für die Aufstellung zielgerichteter Förderprogramme. Eine Zuwendung ist jede Gewährung von 
finanziellen Leistungen aus den Haushaltsmitteln der Stadt Köln an Empfänger/innen außer-
halb der Verwaltung zur Erfüllung und zur Förderung von städtischen Zwecken, ohne dass 
die/der Empfänger/in einen dem Grund oder der Höhe nach gebundenem Rechtsanspruch da-
rauf hat. Förderungen müssen grundsätzlich auf einem Förderprogramm beruhen. Das För-
derprogramm soll der Bündelung von Maßnahmen dienen und auf ein übergeordnetes Ziel 
ausgerichtet sein. 
Für die Umsetzung dieses Vorhabens ist vorübergehend für ein Jahr ein personeller Aufwand 
von ca. 0,5 Stelle einzurechnen. 
Die personelle Kapazität für die Umsetzung des Beschlusses steht der Stadtverwaltung nicht 
zur Verfügung. 
 
 
Zu 5. 
Die zur Finanzierung der Maßnahme benötigten Mittel in Höhe von 30.000 € stehen im Teiler-
gebnisplan des Amtes für Gleichstellung von Frauen und Männern in der Produktgruppe 0111 
– Sonstige Innere Verwaltung – im Haushaltsplan 2025/2026 zur Verfügung. 
 
Gemäß der Bewirtschaftungsverfügung v. 23.04.2025 sind im Rahmen des Haushaltsvollzugs 
alle Haushaltspositionen laufend hinsichtlich ihrer rechtlichen und zeitlichen Notwendigkeit zu 
überprüfen.  
 
Ein seitens der Verwaltung organisiertes Workshop-Programm für Kinder der 4. Klassen an 
Grundschulen, das darauf abzielt, die Identitätsentwicklung zu stärken, Geschlechtergerech-
tigkeit zu vermitteln und soziale Kompetenzen wie Konfliktlösung, Empathie und den respekt-
vollen Umgang mit Vielfalt zu fördern ist eine freiwillige Aufgabe. 
 
Bei allen freiwilligen Leistungen ist entsprechend den Vorgaben der Aufsichtsbehörde zu prü-
fen, ob diese kurz- oder mittelfristig aufgegeben werden 
können. Diese Prüfpflicht bezieht sich ausdrücklich auf den Haushaltsvollzug, 
d.h. sie greift auch dann, wenn die Maßnahmen Gegenstand der

5 
 
Haushaltsplanberatungen 2025/2026 oder politischer Gremienbeschlüsse 
waren. Bei der Ausweitung von freiwilligen Leistungen ist ein besonders 
strenger Maßstab anzulegen.  
 
Ein entsprechender Beschluss zur Durchführung eines Workshop-Programms für Kinder der 
4. Klassen würde eine neue freiwillige Aufgabe darstellen. Die Verwaltung wird daher zu-
nächst vor dem Hintergrund der aktuellen finanziellen Gegebenheiten die Möglichkeiten zur 
perspektivischen Umsetzung eines Workshop-Programms für Kinder der 4. Klassen prüfen.

Gem. Antrag nach § 3 (CDU)

4591 Zeichen

Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Kölner Rat 
CDU-Fraktion im Rat der Stadt Köln 
Volt-Fraktion im Rat der Stadt Köln 
 
 
An die Vorsitzende des Kölner Rates 
Frau Oberbürgermeisterin 
Henriette Reker 
 
An die Vorsitzende  
des Ausschusses für die Gleichstellung  
von Frauen und Männern 
Frau Teresa De Bellis-Olinger 
 
 
 
 
Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 15.05.2025  
 
AN/0628/2025 
 
Antrag gem. § 3 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Ausschuss für die Gleichstellung von Frauen und Männern 26.05.2025 
 
Identitätsfindung in der Grundschule – Ein Beitrag zur Gleichstellung in der Zukunft 
Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, 
sehr geehrte Frau De Bellis-Olinger 
 
die Antragstellenden bitten Sie, folgenden Antrag zur Beschlussfassung für die Sitzung des 
Ausschusses für die Gleichstellung von Frauen und Männern am 26.05.2025 auf die Tages-
ordnung zu setzen: 
 
Beschluss:  
 
1. Die Verwaltung wird damit beauftragt, ein Workshop-Programm für Kinder der 4. 
Klassen an Grundschulen zu organisieren, das darauf abzielt, die Identitätsentwick-
lung zu stärken, Geschlechtergerechtigkeit zu vermitteln und soziale Kompetenzen 
wie Konfliktlösung, Empathie und den respektvollen Umgang mit Vielfalt zu fördern.  
 
2. Die Verwaltung prüft zunächst, ob und welche konzeptionellen Erarbeitungen für ein 
solches Workshop-Angebot schon durch die Verwaltung (z.B. durch das Jugendamt) 
oder einen freien Träger in der Vergangenheit erfolgt sind. Falls die Verwaltung sinn-
vollerweise bestehende Konzepte weiterführen kann, soll ggf. eine Ausweitung der 
laufenden Programme geprüft werden. 
 
3. Das Ergebnis der Prüfung soll dem Gleichstellungsausschuss, dem Jugendhilfeaus-
schuss und dem Ausschuss für Schule und Weiterbildung als Beschlussvorlage vor-
gelegt werden.

- 2 - 
 
4. Falls keine geeigneten bestehenden Konzepte aus der Vergangenheit vorliegen, soll 
die konzeptionelle Erarbeitung sowie die Durchführung der Workshops durch ein ex-
ternes Unternehmen oder einen freien Träger mit entsprechender Erfahrung erfolgen. 
 
5. Die zur Finanzierung der Maßnahme benötigten Mittel in Höhe von 30.000 € stehen 
im Teilergebnisplan des Amtes für Gleichstellung von Frauen und Männern in der 
Produktgruppe 0111 – Sonstige Innere Verwaltung – im Haushaltsplan 2025/2026 zur 
Verfügung. 
 
Begründung: 
 
Die Förderung von Gleichberechtigung und sozialer Kompetenz sollte bereits in der Grund-
schule beginnen, damit Jungen und Mädchen frühzeitig lernen, sich mit ihrer Identität ausei-
nanderzusetzen und die Perspektiven des jeweils anderen Geschlechts zu verstehen. Dabei 
sollen alle Kinder lernen, ihre Emotionen als Stärke zu begreifen, selbstbewusst ihre Gren-
zen zu setzen und aktiv an Entscheidungen teilzunehmen. Alle Geschlechter sollen Konflikte 
konstruktiv lösen, Respekt zeigen und ein gesundes Selbstbild entwickeln. 
Für Kinder ist es wichtig, dass sie Geschlechterrollen und Stereotype reflektieren und den 
Umgang mit Rollenkonflikten sowie gesellschaftlichen Anforderungen erlernen. Sie sollen 
über ihre Rechte und Schutz vor Gewalt aufgeklärt werden. Eine Sensibilisierung für Themen 
wie Sexismus und Diskriminierung sowie die Entwicklung von Handlungsstrategien gegen 
Diskriminierung sowie die Förderung von Zivilcourage sind entscheidend. Zudem soll es eine 
kritische Auseinandersetzung mit Schönheitsidealen und Körperbildern geben. Es ist für alle 
Kinder entscheidend, dass sie ein reflektiertes Selbstbild entwickeln. Sie sollen ermutigt wer-
den, Empathie als Stärken zu begreifen und konstruktiv mit Gefühlen wie Unsicherheit, Frust 
oder Ärger umzugehen. Kinder sollen lernen, respektvoll mit anderen Menschen umzugehen 
und Konflikte gewaltfrei auszutragen.  
Denn gesellschaftliche Vielfalt ist längst Realität, und der respektvolle Umgang mit unter-
schiedlichen kulturellen, sozialen und geschlechtsspezifischen Erfahrungen ist entscheidend 
für ein gelungenes Zusammenleben. Kinder müssen frühzeitig lernen, sich mit „Andersartig-
keit“ wertschätzend auseinanderzusetzen, Empathie zu entwickeln und sich aktiv für ein Mit-
einander einzusetzen, das auf Gleichberechtigung, Respekt und Offenheit basiert. Nur so 
kann eine Gesellschaft entstehen, in der geschlechtliche Stereotype keine Barrieren mehr 
bilden und in der alle Menschen, unabhängig von Geschlecht oder Herkunft, gleiche Chan-
cen haben. 
 
 
Mit freundlichen Grüßen 
 
gez. Lino Hammer      gez. Niklas Kienitz 
Grüne-Fraktionsgeschäftsführer    CDU-Fraktionsgeschäftsführer 
 
 
gez. Lucas Sickmöller     
Volt-Fraktionsgeschäftsführer

Beratungsverlauf (1)

26.05.2025 Ausschuss für die Gleichstellung von Frauen und Männern
TOP 2.2 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
AN/0628/2025
Typ
Gem. Antrag nach § 3 (CDU)
Datum
12.05.2025
Erstellt
12.05.2025 12:08