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4019/2023

Beantwortung einer schriftlichen Anfrage der Ratsgruppe KLIMA FREUNDE & GUT vom 04.12.2023 (AN/2155/2023) betreffend "Stellungnahme des Amtes für Bodendenkmalpflege zur Ost-West-Achse"

Beantwortung einer Anfrage (Rat bzw. HA) 07.12.2023

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 07.12.2023

xxxxAnlage 1 Beantwortung der Nachfragen Rat 07.12 .2023 zu TOP 4.4

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Beantwortung einer Anfrage (Rat bzw. HauptA)

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Anlage 1 Beantwortung der Nachfragen aus der Sitzung des Rates vom 07.12.2023

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xxxxAnlage 1 Beantwortung der Nachfragen Rat 07.12 .2023 zu TOP 4.4

1496 Zeichen

Anlage 1 zu 4019/2023 
 
In der Ratssitzung am 07.12.2023 wurden von RM Feuser Nachfragen gestellt, die 
die Verwaltung im Folgenden beantwortet: 
 
„Warum wird die bislang vorliegende Stellungnahme der Bodendenkmalpflege nicht 
zugänglich gemacht?“ 
 
Die Stellungnahme der Bodendenkmalpflege wird zugänglich gemacht. Sie wird 
Bestandteil des Beschlusses zum Variantenentscheid in der Innenstadt sein.  
 
 
„Wie lange wird die Dauer für die archäologischen Arbeiten im Rahmen der 
Leitungsverlegung und -sicherung denn eingeschätzt?“ 
 
Die Dauer der archäologischen Arbeiten während der Leitungsverlegung bzw. -
sicherung kann erst im Laufe der weiteren Planung (LP 3 der HOAI) angegeben 
werden. 
Dazu muss u. a. feststehen, wie der genaue Umfang aussieht, z. B. ob und in 
welchem Umfang die vorhandenen Leitungen umverlegt oder gesichert werden und 
ob die Leitungen vor bzw. während der eigentlichen Baumaßnahmen verlegt werden. 
 
Wie auch bei dem Bau der Nord-Süd Stadtbahn können erst i n diesem 
Planungsstadium die detaillierten archäologischen Gutachten, die als Pflichtenbücher 
für die konkret zu planenden und auszuschreibenden archäologischen Maßnahmen 
angelegt sind, erstellt werden. Zusammen mit der konkretisierten Verkehrsanlagen- 
und Ingenieurbauplanung wird dann unter anderem auch festgelegt, wie die im 
Rahmen der Leitungsverlegungen teilweise bauintegriert und teilweise baubegleitend 
umzusetzenden archäologischen Untersuchungen aussehen und wie lange sie 
dauern.

Beantwortung einer Anfrage (Rat bzw. HauptA)

3798 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
III/66/664-6 
 
Vorlagen-Nummer 07.12.2023 
 4019/2023 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Rat 07.12.2023 
 
Beantwortung einer schriftlichen Anfrage der Ratsgruppe KLIMA FREUNDE & GUT vom 
04.12.2023 (AN/2155/2023) betreffend "Stellungnahme des Amtes für 
Bodendenkmalpflege zur Ost-West-Achse" 
Die Ratsgruppe KLIMA FREUNDE & GUT bittet um Beantwortung folgender Fragen: 
 
1. „Liegen der Stadtverwaltung zu den geplanten Baugruben für die Haltestellen der un-
terirdischen Variante auf der Ost-West-Achse Gutachten des Amtes für Bodendenkmal-
pflege hinsichtlich der zu erwartenden Befunde vor?“ 
 
Antwort der Verwaltung: 
 
Von dem Römisch-Germanischen Museum / Archäologische Bodendenkmalpflege der 
Stadt Köln wurde eine Voreinschätzung zu Umfang und Dauer der archäologischen 
Arbeiten eingeholt. Das Gutachten bezieht sich auf den aktuellen Stand der Planung 
(Vorplanung).  
Nach dem Variantenentscheid müssen, analog zu der Vorgehensweise bei der Nord-
Süd Stadtbahn, Gutachten auf der Grundlage der Archivalien des Ortsarchivs der Ar-
chäologischen Bodendenkmalpflege und aller sonstigen verfügbaren Quellen zu dem 
zu erwartenden archäologischen Bestand erstellt werden, um die archäologische Be-
funderwartung sowie Ziele, Umfang, Personal- und Kostenaufwand jeder archäologi-
schen Maßnahme möglichst zuverlässig prognostizieren zu können und Planungssi-
cherheit zu gewährleisten. 
 
2. „Welche Bodendenkmäler erwartet man dort zu finden?“ 
 
Antwort der Verwaltung: 
 
In sämtlichen von den Planungstrassen und Haltestellen tangierten Bereichen sind 
großflächige Bodendenkmäler aus 2000 Jahren Stadtgeschichte, wie z. B. Festungs-
bauwerke, städtische Bebauungen, Gräberfelder und Kirchen, vorhanden, die dem ge-
setzlichen Schutz des nordrheinwestfälischen Denkmalschutzgesetzes (DSchG NRW) 
unterliegen.  
 
3. „Welche Dauer wird für die bauvorgreifenden archäologischen Maßnahmen erwartet?“

2 
 
Antwort der Verwaltung: 
 
Für die Planungsbereiche mit offenen Baugruben wurden unter Berücksichtigung des 
aktuellen Kenntnisstandes bereits Szenarien für die archäologischen Maßnahmen und 
ungefähre Zeitfenster für die zu erwartenden bauvorgreifenden Ausgrabungen als Pla-
nungsgrundlage formuliert. 
 
Heumarkt ca. 24 Monate 
Neumarkt ca. 36 Monate 
Rampe Jahnstr. ca. 16 Monate 
Rudolfplatz ca. 24 Monate 
Moltkestraße ca. 22 Monate 
 
In diesen Zeiten sind die im Rahmen der Bauvorbereitungen erforderlichen Leitungs-
verlegungen bzw. -sicherungen, für die, nach den Erfahrungen im Zusammenhang mit 
dem Bau der Nord-Süd Stadtbahn, ein erheblicher archäologischer Untersuchungs-
aufwand einzuplanen ist, noch nicht enthalten. 
 
4. „Wie hoch sind die zu erwartenden Kosten für die Ausgrabung, Fundsicherung,  Archi-
vierung, wissenschaftliche Auswertung und museale Präsentation?“ 
 
Antwort der Verwaltung: 
 
Auf Grundlage von Erfahrungswerten aus vergleichbaren Baumaßnahmen werden die 
Kosten für die archäologische Begleitung als pauschale Aufschläge auf die Baukost en 
angesetzt: 
unterirdische Planungsalternative: 3 % der Baukosten für die Tunnelbauwerke in den 
Kostengruppen 200 - 400 (DIN 276) zzgl. 1,5 % der Baukosten der oberirdischen Ver-
kehrsanlagen in den Kostengruppen 200-500 (DIN 276) 
oberirdische Planungsalternative: 1,5 % der Baukosten der oberirdischen Verkehrsan-
lagen in den Kostengruppen 200-500 (DIN 276) 
 
Hinweis zu den Kostengruppen gem. DIN 276 - Kosten im Bauwesen:  
KG 200 = Vorbereitende Maßnahmen,  
KG 300:= Bauwerk - Baukonstruktionen,  
KG 400 =: Bauwerk - Technische Anlagen,  
KG 500:= Außenanlagen und Freiflächen 
 
5. „Sind diese Kosten bereits in die Kalkulation der Baukosten mit einbezogen?“ 
 
Antwort der Verwaltung: 
 
Ja 
 
gez. Reker

Anlage 1 Beantwortung der Nachfragen aus der Sitzung des Rates vom 07.12.2023

1449 Zeichen

Anlage 1 zu 4019/2023 
 
In der Ratssitzung am 07.12.2023 wurden von RM Feuser Nachfragen gestellt, die 
die Verwaltung im Folgenden beantwortet: 
 
„Warum wird die bislang vorliegende Stellungnahme der Bodendenkmalpflege nicht 
zugänglich gemacht?“ 
 
Die Stellungnahme der Bodendenkmalpflege wird zugänglich gemacht. Sie wird 
Bestandteil der Beschlussvorlage zum Variantenentscheid in der Innenstadt sein.  
 
 
„Wie lange wird die Dauer für die archäologischen Arbeiten im Rahmen der 
Leitungsverlegung und -sicherung denn eingeschätzt?“ 
 
Die Dauer der archäologischen Arbeiten während der Leitungsverlegung bzw. -
sicherung kann erst im Laufe der weiteren Planung (LP 3 der HOAI) angegeben 
werden. 
Dazu muss u. a. feststehen, ob und in welchem Umfang die vorhandenen Leitungen 
umverlegt oder gesichert werden und ob die Leitungen vor bzw. während der 
eigentlichen Baumaßnahmen verlegt werden. 
 
Wie auch bei dem Bau der Nord-Süd Stadtbahn können erst i n diesem 
Planungsstadium die detaillierten archäologischen Gutachten, die als Pflichtenbücher 
für die konkret zu planenden und auszuschreibenden archäologischen Maßnahmen 
angelegt sind, erstellt werden. Zusammen mit der konkretisierten Verkehrsanlagen- 
und Ingenieurbauplanung wird dann auch festgelegt, wie die im Rahmen der 
Leitungsverlegungen teilweise bauintegriert und teilweise baubegleitend 
umzusetzenden archäologischen Untersuchungen aussehen und wie lange sie 
dauern.

Beratungsverlauf (1)

07.12.2023 Rat
Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
4019/2023
Typ
Beantwortung einer Anfrage (Rat bzw. HA)
Datum
07.12.2023
Erstellt
05.12.2023 13:12