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Beantwortung einer schriftlichen Anfrage der Ratsgruppe KLIMA FREUNDE & GUT vom 04.12.2023 (AN/2155/2023) betreffend "Stellungnahme des Amtes für Bodendenkmalpflege zur Ost-West-Achse"

Beantwortung einer Anfrage (Rat bzw. HA) 4019/2023 vom 07.12.2023

Stand: Am 07.12.2023 im Rat beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.

Dokumente

  • xxxxAnlage 1 Beantwortung der Nachfragen Rat 07.12 .2023 zu TOP 4.4

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    Anlage 1 zu 4019/2023 In der Ratssitzung am 07.12.2023 wurden von RM Feuser Nachfragen gestellt, die die Verwaltung im Folgenden beantwortet: „Warum wird die bislang vorliegende Stellungnahme der Bodendenkmalpflege nicht zugänglich gemacht?“ Die Stellungnahme der Bodendenkmalpflege wird zugänglich gemacht. Sie wird Bestandteil des Beschlusses zum Variantenentscheid in der Innenstadt sein. „Wie lange wird die Dauer für die archäologischen Arbeiten im Rahmen der Leitungsverlegung und -sicherung denn eingeschätzt?“ Die Dauer der archäologischen Arbeiten während der Leitungsverlegung bzw. - sicherung kann erst im Laufe der weiteren Planung (LP 3 der HOAI) angegeben werden. Dazu muss u. a. feststehen, wie der genaue Umfang aussieht, z. B. ob und in welchem Umfang die vorhandenen Leitungen umverlegt oder gesichert werden und ob die Leitungen vor bzw. während der eigentlichen Baumaßnahmen verlegt werden. Wie auch bei dem Bau der Nord-Süd Stadtbahn können erst i n diesem Planungsstadium die detaillierten archäologischen Gutachten, die als Pflichtenbücher für die konkret zu planenden und auszuschreibenden archäologischen Maßnahmen angelegt sind, erstellt werden. Zusammen mit der konkretisierten Verkehrsanlagen- und Ingenieurbauplanung wird dann unter anderem auch festgelegt, wie die im Rahmen der Leitungsverlegungen teilweise bauintegriert und teilweise baubegleitend umzusetzenden archäologischen Untersuchungen aussehen und wie lange sie dauern.
  • Anlage 1 Beantwortung der Nachfragen aus der Sitzung des Rates vom 07.12.2023

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    Anlage 1 zu 4019/2023 In der Ratssitzung am 07.12.2023 wurden von RM Feuser Nachfragen gestellt, die die Verwaltung im Folgenden beantwortet: „Warum wird die bislang vorliegende Stellungnahme der Bodendenkmalpflege nicht zugänglich gemacht?“ Die Stellungnahme der Bodendenkmalpflege wird zugänglich gemacht. Sie wird Bestandteil der Beschlussvorlage zum Variantenentscheid in der Innenstadt sein. „Wie lange wird die Dauer für die archäologischen Arbeiten im Rahmen der Leitungsverlegung und -sicherung denn eingeschätzt?“ Die Dauer der archäologischen Arbeiten während der Leitungsverlegung bzw. - sicherung kann erst im Laufe der weiteren Planung (LP 3 der HOAI) angegeben werden. Dazu muss u. a. feststehen, ob und in welchem Umfang die vorhandenen Leitungen umverlegt oder gesichert werden und ob die Leitungen vor bzw. während der eigentlichen Baumaßnahmen verlegt werden. Wie auch bei dem Bau der Nord-Süd Stadtbahn können erst i n diesem Planungsstadium die detaillierten archäologischen Gutachten, die als Pflichtenbücher für die konkret zu planenden und auszuschreibenden archäologischen Maßnahmen angelegt sind, erstellt werden. Zusammen mit der konkretisierten Verkehrsanlagen- und Ingenieurbauplanung wird dann auch festgelegt, wie die im Rahmen der Leitungsverlegungen teilweise bauintegriert und teilweise baubegleitend umzusetzenden archäologischen Untersuchungen aussehen und wie lange sie dauern.
  • Beantwortung einer Anfrage (Rat bzw. HauptA)

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    Dezernat, Dienststelle III/66/664-6 Vorlagen-Nummer 07.12.2023 4019/2023 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Rat 07.12.2023 Beantwortung einer schriftlichen Anfrage der Ratsgruppe KLIMA FREUNDE & GUT vom 04.12.2023 (AN/2155/2023) betreffend "Stellungnahme des Amtes für Bodendenkmalpflege zur Ost-West-Achse" Die Ratsgruppe KLIMA FREUNDE & GUT bittet um Beantwortung folgender Fragen: 1. „Liegen der Stadtverwaltung zu den geplanten Baugruben für die Haltestellen der un- terirdischen Variante auf der Ost-West-Achse Gutachten des Amtes für Bodendenkmal- pflege hinsichtlich der zu erwartenden Befunde vor?“ Antwort der Verwaltung: Von dem Römisch-Germanischen Museum / Archäologische Bodendenkmalpflege der Stadt Köln wurde eine Voreinschätzung zu Umfang und Dauer der archäologischen Arbeiten eingeholt. Das Gutachten bezieht sich auf den aktuellen Stand der Planung (Vorplanung). Nach dem Variantenentscheid müssen, analog zu der Vorgehensweise bei der Nord- Süd Stadtbahn, Gutachten auf der Grundlage der Archivalien des Ortsarchivs der Ar- chäologischen Bodendenkmalpflege und aller sonstigen verfügbaren Quellen zu dem zu erwartenden archäologischen Bestand erstellt werden, um die archäologische Be- funderwartung sowie Ziele, Umfang, Personal- und Kostenaufwand jeder archäologi- schen Maßnahme möglichst zuverlässig prognostizieren zu können und Planungssi- cherheit zu gewährleisten. 2. „Welche Bodendenkmäler erwartet man dort zu finden?“ Antwort der Verwaltung: In sämtlichen von den Planungstrassen und Haltestellen tangierten Bereichen sind großflächige Bodendenkmäler aus 2000 Jahren Stadtgeschichte, wie z. B. Festungs- bauwerke, städtische Bebauungen, Gräberfelder und Kirchen, vorhanden, die dem ge- setzlichen Schutz des nordrheinwestfälischen Denkmalschutzgesetzes (DSchG NRW) unterliegen. 3. „Welche Dauer wird für die bauvorgreifenden archäologischen Maßnahmen erwartet?“ 2 Antwort der Verwaltung: Für die Planungsbereiche mit offenen Baugruben wurden unter Berücksichtigung des aktuellen Kenntnisstandes bereits Szenarien für die archäologischen Maßnahmen und ungefähre Zeitfenster für die zu erwartenden bauvorgreifenden Ausgrabungen als Pla- nungsgrundlage formuliert. Heumarkt ca. 24 Monate Neumarkt ca. 36 Monate Rampe Jahnstr. ca. 16 Monate Rudolfplatz ca. 24 Monate Moltkestraße ca. 22 Monate In diesen Zeiten sind die im Rahmen der Bauvorbereitungen erforderlichen Leitungs- verlegungen bzw. -sicherungen, für die, nach den Erfahrungen im Zusammenhang mit dem Bau der Nord-Süd Stadtbahn, ein erheblicher archäologischer Untersuchungs- aufwand einzuplanen ist, noch nicht enthalten. 4. „Wie hoch sind die zu erwartenden Kosten für die Ausgrabung, Fundsicherung, Archi- vierung, wissenschaftliche Auswertung und museale Präsentation?“ Antwort der Verwaltung: Auf Grundlage von Erfahrungswerten aus vergleichbaren Baumaßnahmen werden die Kosten für die archäologische Begleitung als pauschale Aufschläge auf die Baukost en angesetzt: unterirdische Planungsalternative: 3 % der Baukosten für die Tunnelbauwerke in den Kostengruppen 200 - 400 (DIN 276) zzgl. 1,5 % der Baukosten der oberirdischen Ver- kehrsanlagen in den Kostengruppen 200-500 (DIN 276) oberirdische Planungsalternative: 1,5 % der Baukosten der oberirdischen Verkehrsan- lagen in den Kostengruppen 200-500 (DIN 276) Hinweis zu den Kostengruppen gem. DIN 276 - Kosten im Bauwesen: KG 200 = Vorbereitende Maßnahmen, KG 300:= Bauwerk - Baukonstruktionen, KG 400 =: Bauwerk - Technische Anlagen, KG 500:= Außenanlagen und Freiflächen 5. „Sind diese Kosten bereits in die Kalkulation der Baukosten mit einbezogen?“ Antwort der Verwaltung: Ja gez. Reker

Beratungsverlauf

  1. 07.12.2023

    Rat

    Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen

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