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1128/2016

Neubau einer Rettungswache in Köln Worringen

Beschlussvorlage Ausschuss 22.02.2017

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Nächste Beratung: Finanzausschuss, Sitzung am 03.04.2017, TOP 7.2

Beschlussvorlage Ausschuss

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Anlage 2 Beschlussvorlage_Grobkosten

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Anlage 1 Beschlussvorlage_Raumbuch

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Beschlussvorlage Ausschuss

11468 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
I/37 
 
Vorlagen-Nummer 
 1128/2016 
Freigabedatum  22.02.2017 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Neubau einer Rettungswache 
Stadtteil Worringen, St. Tönnis-Straße  
hier: Grundsatz- und Planungsbeschluss 
Beschlussorgan 
Gesundheitsausschuss Finanzausschuss 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
1. Der Gesundheitsausschuss beauftragt die Verwaltung mit der Planung zum Neubau einer Ret-
tungswache in Köln Worringen an der St.Tönnis-Straße mit geschätzten Gesamtkosten von 
ca. 674.000 Euro (Grobkostenermittlung mittels Baukostenkennwerten zzgl. 20% für Unwäg-
barkeiten) mit anteiligen Planungskosten in Höhe von ca. 150.000 Euro zu beginnen. 
 
2. Die Finanzierung der Maßnahme erfolgt aus bereits veranschlagten Mitteln i.H.v. 500.000 € im 
Teilfinanzplan 0212 Brand- und Bevölkerungsschutz, Rettungsdienst bei Zeile 8 Auszahlun-
gen für Baumaßnahmen, bzw. Finanzstelle 3701-0212-6-5535 „Neubau Rettungswache Wor-
ringen“, welche im Rahmen des Jahresabschlusses 2016 im Haushaltsjahr 2017 erneut be-
reitgestellt werden. Die Finanzierung der darüber hinaus benötigten Mittel i.H.v. 174.000 € er-
folgt durch Umschichtungen veranschlagter Mittel 2017 innerhalb des Teilfinanzplans 0212. 
 
3. Der Finanzausschuss beschließt die Freigabe der Planungsmittel i.H.v. 150.000 € im Teilfi-
nanzplan 0212 Brand- und Bevölkerungsschutz, Rettungsdienst bei Zeile 8 Auszahlungen für 
Baumaßnahmen, bzw. Finanzstelle 3701-0212-6-5535 „Neubau Rettungswache Worringen“ 
im Haushaltsjahr 2017. 
 
 
Alternative: 
 
Der Gesundheitsausschuss lehnt den Neubau einer Rettungswache im Stadtteil Worringen 
ab. Die im Rettungsdienstbedarfsplan beschriebenen Hilfsfristen können für den Stadtteil Wor-
ringen weiterhin nicht eingehalten werden. Die rettungsdienstliche Versorgung des Stadtteils 
Worringen erfolgt wie im Bestand von der Rettungswache Esch.  
 
 
Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) 09.03.2017 
Gesundheitsausschuss 14.03.2017 
Bauausschuss 27.03.2017 
Finanzausschuss 03.04.2017

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen   674.000 € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme        € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2019 
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
c) bilanzielle Abschreibungen    13.480     € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2019 
a) Erträge     13.480     € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
 
Begründung: 
 
I. Darstellung der Handlungsnotwendigkeit 
 
Die Stadt Köln als Träger des Rettungsdienstes ist gemäß Rettungsgesetz verpflichtet, die bedarfsge-
rechte und flächendeckende Versorgung der Bevölkerung mit Leistungen der Notfallrettung sicherz u-
stellen. In sogenannten Rettungsdienstbedarfsplänen wird insbesondere die Erforderlic hkeit der A n-
zahl und der Standorte von Rettungswachen festgelegt. 
 
Gemäß verabschiedetem Rettungsdienstbedarfsplan 2010 ist der Stadtteil Worringen in der geforde r-
ten Hilfsfrist nicht zu erreichen, sodass der Bedarfsplan die Neuerrichtung einer Re ttungswache in 
Worringen vorsieht. Mit der Fortschreibung des Bedarfsplanes im Jahr 2016 wird die Erforderlichkeit 
einer Rettungswache in Worringen bestätigt. 
 
Die Suche nach einem geeigneten Grundstück für den Standort der neuen Rettungswache war mit 
aufwändigen Recherchen verbunden. Im Jahr 2015 hat das städtische Liegenschaftsamt zu diesem 
Zwecke ein geeignetes Grundstück an der St.-Tönnis-Straße in Köln Worringen erworben, welches in 
2016 durch Abriss des baufälligen Bestandsgebäudes freigestellt wurde und nun bebaut werden 
kann. 
 
II. Anforderungen an eine Rettungswache in Worringen  
 
Die Verfahrensanweisung VA „Raumbedarf im Einsatzdienst“ dient bei der Stadt Köln als einheitliche 
Vorgabe zur Ermittlung des Raumbedarfs von neu zu errichtenden Re ttungswachen. Hierbei werden 
die Raumgrößen in Abhängigkeit von der im Dienst befindlichen Anzahl von Funkti onen (FK) bzw.  
der Gesamtmitarbeiterzahl am Standort bestimmt.  
 
Gemäß Rettungsdienstbedarfsplan ist im Stadtteil Worringen die dauerhafte Vorhaltung (24 h) eines

3 
Rettungswagens (2 Rettungsdienstfunktionen + 1 Azubi) erforderlich. Nach Ermittlung des Nutzerb e-
darfes für drei Rettungsdienstfunktionen ergibt sich unter Anwendung der Verfahrensanweisung 
„Raumbedarf im Einsatzdienst“ ein Gesamtflächenbedarf von 214 m². Di ese umfasst alle für den Ei n-
satzdienst erforderlichen Räumlichkeiten wie einen Wagenhallenstellplatz, ein Rettungsdienstbüro, 
einen Aufenthaltsraum mit Küche, Spind - und Umkleideräume, Dusch - und Toilettenräume, Ruh e-
räume, sowie verschiedene kleinere Lager räume mit schwarz -weiß-Trennung. Der Raumb edarf ist 
detailliert in der Anlage 1 zum Beschluss dargestellt. 
 
III. Grobkostenermittlung Neubau Rettungswache 
 
Der Neubau einer Rettungswache in Worringen erfordert gemäß Grobkostenermittlung (Kostenvora n-
schlag) mittels Baukostenkennwerten (BKI) ein Budget von ca. 562.000 Euro.  Diese Ermittlung beruht 
auf der Basis einer groben Schätzung und ist in diesem frühen Projektstadium mit zahlreichen U n-
wägbarkeiten behaftet. Daher wird auf das Ergebnis der Grobkostenermi ttlung vorsorglich ein Z u-
schlag von 20% vorgenommen, so dass mit einem Gesamtbudget von 674.000 € gerechnet wird. Um 
eine gesicherte Kostenberechnung vornehmen zu können, muss die Leistungsphase 3 HOAI (En t-
wurfsplanung) abgeschlossen sein. Die Berechnung der Grobkosten ist detailliert in der Anlage 2 zum 
Beschluss dargestellt. 
 
IV. Interimsmaßnahme 
 
Die Inbetriebnahme der neuen Rettungswache wird mit den Erfahrungen aus vergleichbaren Baupro-
jekten abhängig von den Genehmigungs- und Vergabeverfahren voraussichtlich noch bis ins Jahr 
2019 andauern. 
Um schnellstmöglich den gesetzlichen Bestimmungen aus dem Rettungsgesetz gerecht zu werden 
beabsichtigt die Verwaltung im Stadtteil Worringen auf dem Grundstück an der St.-Tönnis-Straße 
zeitnah für die Dauer von maximal 2 Jahren eine provisorische Rettungswache in Betrieb zu nehmen.  
Zu diesem Zweck werden Container, die sich bereits im Eigentum der Feuerwehr befinden, genutzt. 
Diese waren bisher für die Löschgruppe der Freiwilligen Feuerwehr in Dellbrück im Zusammenhang 
mit dem Neubau des dortigen Gerätehauses in Benutzung. Mit der Fertigstellung des Gerätehauses 
mussten sie entfernt werden, um die Außenanlagen fertigzustellen. 
Diese ohnehin vorhandenen Container können in Worringen Teil der Interimslösung werden oder er-
setzen für die Bauzeit der Rettungswache teuer anzumietende Baucontainer. 
 
Die Neubaumaßnahme kann parallel zum Interimsbetrieb durchgeführt werden. Nach Fertigstellung 
der Neubaumaßnahme kann das Provisorium für weitere Übergangslösungen im Kölner Stadtgebiet 
verwendet werden, da u.a. mit Fortschreibung des Rettungsdienstbedarfsplanes weitere neue Stand-
orte wahrscheinlich sind. 
 
Für die Interimszeit ergibt sich eine Mindestnutzfläche von ca. 50 m². Diese umfasst die für den Ein-
satzdienst zwingend erforderlichen Räumlichkeiten wie ein kombiniertes Rettungsdienstbüro bzw. 
Aufenthalts- und Speiseraum, eine kleine Single-Küche und einen Unisex-Dusch- und Toilettenraum, 
sowie zwei Ruheräume. Für den Rettungstransportwagen (RTW) ist eine Einhausung geplant, die 
einen Mindestschutz vor Überhitzung durch Sonneneinstrahlung bzw. gegen Kälte und Scheibenver-
eisung bietet. Dienstablösung und wöchentliche bzw. einsatzabhängige Desinfektion und Ver-
brauchsmaterialvorhaltung erfolgt auf der Feuer- und Rettungswache 6 in Chorweiler. 
 
Die Gesamtherstellungskosten für die Interimslösung betragen ca. 60.000 Euro. Hierbei enthalten 
sind neben dem Kauf die Herstellung einer Stand- und Pflasterfläche, die Erschließung mit Strom, 
Wasser und Telekommunikation und die Herstellung einer Überdachung. 
 
Sowohl die Pflasterfläche, als auch die Erschließung wären bereits Vorleistungen für die spätere Ret-
tungswache und die geplante rückwärtige Einfahrt, so dass diese Kosten nur einmalig entstehen.  
 
Mit Inbetriebnahme der Interimsrettungswache wird der Rettungswagen vom Standort Esch nach 
Worringen verlegt; zusätzliches Personal ist nicht erforderlich.  
 
Aufgrund der Dringlichkeit und der Vorlagengrenzen der Ausschüsse wird die Beschaffung und Inbe-

4 
triebnahme der Interimsrettungswache im Rahmen eines separaten Bedarfsprüfungs- und Vergabe-
verfahrens durchgeführt.   
 
V. Finanzierung und haushaltsmäßige Auswirkung 
 
Die geschätzten Gesamtkosten zur Umsetzung der Baumaßnahme belaufen sich nach aktuellen Er-
kenntnissen auf 674.000 €. 
 
Die Finanzierung der Maßnahme erfolgt aus bereits veranschlagten Mitteln i.H.v. 500.000 € im Teilfi-
nanzplan 0212 Brand- und Bevölkerungsschutz, Rettungsdienst bei Zeile 8 Auszahlungen für Bau-
maßnahmen, bzw. Finanzstelle 3701-0212-6-5535 „Neubau Rettungswache Worringen“, welche im 
Rahmen des Jahresabschlusses 2016 im Haushaltsjahr 2017 erneut bereitgestellt werden. Die Fi-
nanzierung der darüber hinaus benötigten Mittel i.H.v. 174.000 € erfolgt durch Umschichtungen ver-
anschlagter Mittel 2017 innerhalb des Teilfinanzplans 0212. 
 
Bei einer fünfzigjährigen Nutzungsdauer ergibt sich ab dem Jahr 2019 ein jährlicher Abschreibungs-
aufwand in Höhe von 13.480 €. Entsprechende Mittel wurden im Haushaltsplan berücksichtigt.  
 
Die Gesamtkosten für die Interimslösung belaufen sich auf ca. 60.000 Euro. Die Finanzierung erfolgt 
aus bereits veranschlagten Mitteln im Teilfinanzplan 0212. Eine Nachverwendung der Container ist 
sichergestellt. Sämtliche Erschließungsaufwände können als Vorleistungen bei dem Neubau größten-
teils weiterverwendet werden. 
 
Die aus den Investitionen für die Interimslösung und dem Bau der Rettungswache resultierenden Ab-
schreibungsaufwendungen werden in die nächste Rettungsdienstgebührensatzung eingebracht und 
zu 100% über Erträge aus Rettungsdienstgebühren refinanziert. 
 
VI. Unabweisbarkeit und Unaufschiebbarkeit 
 
Die Stadt Köln als Träger des Rettungsdienstes ist gemäß Rettungsgesetz verpflichtet, die bedarfsge-
rechte und flächendeckende Versorgung der Bevölkerung mit Leistungen der Notfallrettung sicherzu-
stellen. Gemäß verabschiedetem Rettungsdienstbedarfsplan 2010 ist der Stadtteil Worringen in der 
geforderten Hilfsfrist nicht zu erreichen, sodass der Bedarfsplan die Neuerrichtung einer Rettungswa-
che in Worringen vorsieht. Mit der Fortschreibung des Bedarfsplanes im Jahr 2016 wird die Erforder-
lichkeit einer Rettungswache in Worringen bestätigt.  
 
Da die Fertigstellung des Neubaus abhängig von den Genehmigungs- und Vergabeverfahren vo-
raussichtlich noch bis ins Jahr 2019 andauert, soll zur bedarfsgerechten und flächendeckenden Ver-
sorgung auf dem Grundstück an der St.-Tönnis-Straße zeitnah eine provisorische Rettungswache in 
Betrieb genommen werden. 
 
VII. Fazit 
 
Ohne den Neubau der Rettungswache können die im Rettungsdienstbedarfspla n beschriebenen 
Hilfsfristen für den Stadtteil Worringen weiterhin nicht eingehalten werden. Die rettungsdienstliche 
Versorgung des Stadtteils Worringen müsste wie im Bestand von der Rettungswache Esch erfolgen.  
 
 
Anlagen: -1- Raumbuch 
  -2- Kostenschätzung

Anlage 1 Beschlussvorlage_Raumbuch

5177 Zeichen

Anlage 1 zur Planungsbeschlussvorlage 
 
Neubau Rettungswache Worringen, St.-Tönnis-Straße 60, 50769 Köln 
Hier: Flächenbedarf  
 
 
Erläuterungen zum Raumbuch: 
 
Die Verfahrensanweisung VA „Raumbedarf im Einsatzdienst“ dient als Vorgabe des erforderlichen 
Raumbedarfs für die Planung von neu zu errichtenden Rettungswachen. Sie ist seit 16.05.2012 in 
Kraft und wird für die Raumgrößen der neu zu errichtenden Rettungswache in Worringen zu 
Grunde gelegt. Dabei gelten folgende Grundsätze: 
 
• Bei der Bemessung personenbezogener Raumgrößen die nen als Faktor entweder die im 
Dienst befindlichen Funktionen (FK) oder die gesamte Mitarbeiterzahl + Auszubildende 
einer Rettungswache. 
 
• Bei Funktionen, die im 24 Std.-Dienst besetzt werd en, ist von einer Personalstärke FK x 5 
auszugehen.  
 
• Additiv zu den Raumgrößen sind ca. 20% weitere Ver kehrsflächen einzurechnen. 
 
• Die Gebäudezugänge und Zugänge zu den Grundstücken  erhalten ein einheitliches 
Schließsystem. 
 
Die Bemessungsgrundlagen: 
 
• Funktionen (FK) 
Drei Personen a 24 Std. (davon ein Azubi) 
 
• Mitarbeiterzahl (MA) 
15 Personen (davon 5 Azubis) 
 
Erforderliches Raumprogramm: 
 
1. 1 Rettungsdienstbüro          8m² 
 
Die VA Raumbedarf im Einsatzdienst gibt einen Raumbedarf von 
8 m² vor. Da in diesem Bürobereich mit personenbezogenen 
Daten gearbeitet wird, ist dieser Raum gegen unbefugtes 
Eintreten zu sichern. Diese Sicherung kann mit einem außen 
angebrachten Türknauf erfolgen, es kann aber auch durch andere 
technische Möglichkeiten sichergestellt werden. 
Es gilt die ArbStättV. 
 
2. 2 Spind-/Umkleideräume , 1,2m² x MA=18m² 
 
davon 1 Damen         9m² 
davon 1 Herren         9m² 
 
Die Räume sind zwangsbelüftet herzustellen. Es gilt die ArbStättV. 
 
3. 2 Duschräume  
davon 1 Damen         6m² 
davon 1 Herren         6m²

Es gelten die Anforderungen der ArbStättV und die sich daraus 
ergebenden Raumgrößen. Für die Grobplanung wurden hier 
Schätzwerte angenommen. 
 
4. 2 Toilettenräume  
davon 1 Damen         6m² 
davon 1 Herren         7m² 
 
Es gilt gelten die Anforderungen der ArbStättV und die sich daraus 
ergebenden Raumgrößen. 
 
5. 4 Lagerräume  
davon 1 für Einsatzkleidung RD, zwangsbelüftet 0,4 m² x MA =   6 m² 
davon 1 für schmutzige Einsatzkleidung, zwangsbelüftet     2 m² 
davon 1 für saubere Einsatzkleidung       2 m² 
davon 1 für Verbrauchsmaterial       6 m² 
 
6. 3 Ruheräume , ca. 7 m² x FK 
davon 1 Damen         7 m² 
davon 1 Herren         7 m² 
davon 1 als Raumreserve für Praktikanten bzw. einen Azubi   7 m² 
 
Die Ruheräume sind Einzelzimmer und werden grundsätzlich 
funktionsbezogen belegt. Zur Optimierung der Ausrückezeiten sind die 
Räume in der Nähe des jeweiligen Fahrzeugs anzuordnen, die Türen 
der Ruheräume öffnen in Laufrichtung. Die Anzahl der Ruheräume 
ergibt sich aus der Anzahl der Funktion auf der Rettungswache 
zuzüglich Raumreserven für Praktikanten. 
 
7. Versorgung 
1 Küche                    10 m² 
1 Speiseraum           8 m² 
 
Die Größe des Speiseraumes ergibt sich aus der Anzahl der 
Funktionen. Bei mehr als einem Rettungsmittel auf der Rettungswache 
erhöht sich die Größe des Speiseraumes um 2,5 m² /FK. 
 
8. Technikräume/ wachspezifisch 
Hausanschlussraum, optional       4 m² 
Notstrom / USV, optional 
Heizung, optional 
 
Die Anforderungen ergeben sich aus dem funktionalen Bedarf und den 
anerkannten Regeln der Technik. 
 
9. Wagenhalle (inkl. angrenzende Räume) 
Stellplätze für Fahrzeuge gem. DIN 14092/ Stellplatzgröße 4*   68 m² 
inkl. Abtakelraum RD in der Fläche Stellplätze RD 
inkl. Desinfektionsbereich in der Fläche Stellplätze RD 
 
*Gem. DIN 14092/ Stellplatzgröße 4 ist der Flächenbedarf hier unter 
Berücksichtigung der Abmessungen des jeweiligen 
Bemessungsfahrzeuges und der in der DIN geregelten 
Sicherheitsabstände und Bewegungsräume zu vereinbaren. Die 
Abmaße werden mit 12,50 m x 5,50 m festgelegt. 
 
Hallentore: 
Gem. Verfahrensanweisung VA „Raumbedarf im Einsatzdienst“ sind 
Hallentore in der Regel als Sektionaltore zu planen und mir

großen transparenten Glas- oder Plexiglasflächen auszustatten, damit 
eine gute Sicht in die Wagenhallen geboten wird. Die Tore sind 
elektrisch steuerbar mit Fernbedienung vorzusehen. Die Tore sind 
bereits am Zugang zur Wagenhalle öffenbar. Sie schließen drei 
Minuten nach einer Alarmierung selbständig. 
 
10. Hof- und Übungsfläche 
Eine Übungsfläche ist gem. Verfahrensanweisung VA „Raumbedarf im 
Einsatzdienst“ nicht vorgesehen. Soweit möglich, ist vor dem Gebäude 
eine behindertengerechte Parkmöglichkeit vorzusehen. 
 
Da die erworbene Liegenschaft an der St.-Tönnis-Straße im 
rückwärtigen Bereich über ausreichend Außenfläche verfügt, wird zu 
Gem. Verfahrensanweisung VA „Raumbedarf im Einsatzdienst“ 
angedacht, eine Durchfahrbarkeit der Wagenhalle, sowie drei 
Mitarbeiterparkplätze vorzusehen. 
 
Zusammenfassung Flächenbedarf:  
 
Aus den vorgenannten Bemessungsgrundlagen ergeben sich folgender Flächen- bzw. folgender 
Raumbedarf: 
     
         
erforderlicher Bedarf 
Nutzfläche (NF)  178,00 m²  
Zzgl. 20% für Verkehrsflächen ( VF ) VA „Raumbedarf im Einsatzdienst“ 36,00 m²  
Brutto Grundfläche (BGF)  214 ,00 m²

Beratungsverlauf (4)

09.03.2017 Bezirksvertretung 6 (Chorweiler)
TOP 9.2.2 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
14.03.2017 Gesundheitsausschuss
TOP 5.2 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert empfohlen

Zur Sitzung
27.03.2017 Bauausschuss
TOP 5.1 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert empfohlen

Zur Sitzung
03.04.2017 Finanzausschuss
TOP 7.2 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
1128/2016
Typ
Beschlussvorlage Ausschuss
Datum
22.02.2017
Erstellt
03.08.2017 00:27