1128/2016
Neubau einer Rettungswache in Köln Worringen
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
Beschlussvorlage Ausschuss
11468 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle I/37 Vorlagen-Nummer 1128/2016 Freigabedatum 22.02.2017 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Neubau einer Rettungswache Stadtteil Worringen, St. Tönnis-Straße hier: Grundsatz- und Planungsbeschluss Beschlussorgan Gesundheitsausschuss Finanzausschuss Gremium Datum Beschluss: 1. Der Gesundheitsausschuss beauftragt die Verwaltung mit der Planung zum Neubau einer Ret- tungswache in Köln Worringen an der St.Tönnis-Straße mit geschätzten Gesamtkosten von ca. 674.000 Euro (Grobkostenermittlung mittels Baukostenkennwerten zzgl. 20% für Unwäg- barkeiten) mit anteiligen Planungskosten in Höhe von ca. 150.000 Euro zu beginnen. 2. Die Finanzierung der Maßnahme erfolgt aus bereits veranschlagten Mitteln i.H.v. 500.000 € im Teilfinanzplan 0212 Brand- und Bevölkerungsschutz, Rettungsdienst bei Zeile 8 Auszahlun- gen für Baumaßnahmen, bzw. Finanzstelle 3701-0212-6-5535 „Neubau Rettungswache Wor- ringen“, welche im Rahmen des Jahresabschlusses 2016 im Haushaltsjahr 2017 erneut be- reitgestellt werden. Die Finanzierung der darüber hinaus benötigten Mittel i.H.v. 174.000 € er- folgt durch Umschichtungen veranschlagter Mittel 2017 innerhalb des Teilfinanzplans 0212. 3. Der Finanzausschuss beschließt die Freigabe der Planungsmittel i.H.v. 150.000 € im Teilfi- nanzplan 0212 Brand- und Bevölkerungsschutz, Rettungsdienst bei Zeile 8 Auszahlungen für Baumaßnahmen, bzw. Finanzstelle 3701-0212-6-5535 „Neubau Rettungswache Worringen“ im Haushaltsjahr 2017. Alternative: Der Gesundheitsausschuss lehnt den Neubau einer Rettungswache im Stadtteil Worringen ab. Die im Rettungsdienstbedarfsplan beschriebenen Hilfsfristen können für den Stadtteil Wor- ringen weiterhin nicht eingehalten werden. Die rettungsdienstliche Versorgung des Stadtteils Worringen erfolgt wie im Bestand von der Rettungswache Esch. Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) 09.03.2017 Gesundheitsausschuss 14.03.2017 Bauausschuss 27.03.2017 Finanzausschuss 03.04.2017 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen 674.000 € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2019 a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € c) bilanzielle Abschreibungen 13.480 € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2019 a) Erträge 13.480 € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Begründung: I. Darstellung der Handlungsnotwendigkeit Die Stadt Köln als Träger des Rettungsdienstes ist gemäß Rettungsgesetz verpflichtet, die bedarfsge- rechte und flächendeckende Versorgung der Bevölkerung mit Leistungen der Notfallrettung sicherz u- stellen. In sogenannten Rettungsdienstbedarfsplänen wird insbesondere die Erforderlic hkeit der A n- zahl und der Standorte von Rettungswachen festgelegt. Gemäß verabschiedetem Rettungsdienstbedarfsplan 2010 ist der Stadtteil Worringen in der geforde r- ten Hilfsfrist nicht zu erreichen, sodass der Bedarfsplan die Neuerrichtung einer Re ttungswache in Worringen vorsieht. Mit der Fortschreibung des Bedarfsplanes im Jahr 2016 wird die Erforderlichkeit einer Rettungswache in Worringen bestätigt. Die Suche nach einem geeigneten Grundstück für den Standort der neuen Rettungswache war mit aufwändigen Recherchen verbunden. Im Jahr 2015 hat das städtische Liegenschaftsamt zu diesem Zwecke ein geeignetes Grundstück an der St.-Tönnis-Straße in Köln Worringen erworben, welches in 2016 durch Abriss des baufälligen Bestandsgebäudes freigestellt wurde und nun bebaut werden kann. II. Anforderungen an eine Rettungswache in Worringen Die Verfahrensanweisung VA „Raumbedarf im Einsatzdienst“ dient bei der Stadt Köln als einheitliche Vorgabe zur Ermittlung des Raumbedarfs von neu zu errichtenden Re ttungswachen. Hierbei werden die Raumgrößen in Abhängigkeit von der im Dienst befindlichen Anzahl von Funkti onen (FK) bzw. der Gesamtmitarbeiterzahl am Standort bestimmt. Gemäß Rettungsdienstbedarfsplan ist im Stadtteil Worringen die dauerhafte Vorhaltung (24 h) eines 3 Rettungswagens (2 Rettungsdienstfunktionen + 1 Azubi) erforderlich. Nach Ermittlung des Nutzerb e- darfes für drei Rettungsdienstfunktionen ergibt sich unter Anwendung der Verfahrensanweisung „Raumbedarf im Einsatzdienst“ ein Gesamtflächenbedarf von 214 m². Di ese umfasst alle für den Ei n- satzdienst erforderlichen Räumlichkeiten wie einen Wagenhallenstellplatz, ein Rettungsdienstbüro, einen Aufenthaltsraum mit Küche, Spind - und Umkleideräume, Dusch - und Toilettenräume, Ruh e- räume, sowie verschiedene kleinere Lager räume mit schwarz -weiß-Trennung. Der Raumb edarf ist detailliert in der Anlage 1 zum Beschluss dargestellt. III. Grobkostenermittlung Neubau Rettungswache Der Neubau einer Rettungswache in Worringen erfordert gemäß Grobkostenermittlung (Kostenvora n- schlag) mittels Baukostenkennwerten (BKI) ein Budget von ca. 562.000 Euro. Diese Ermittlung beruht auf der Basis einer groben Schätzung und ist in diesem frühen Projektstadium mit zahlreichen U n- wägbarkeiten behaftet. Daher wird auf das Ergebnis der Grobkostenermi ttlung vorsorglich ein Z u- schlag von 20% vorgenommen, so dass mit einem Gesamtbudget von 674.000 € gerechnet wird. Um eine gesicherte Kostenberechnung vornehmen zu können, muss die Leistungsphase 3 HOAI (En t- wurfsplanung) abgeschlossen sein. Die Berechnung der Grobkosten ist detailliert in der Anlage 2 zum Beschluss dargestellt. IV. Interimsmaßnahme Die Inbetriebnahme der neuen Rettungswache wird mit den Erfahrungen aus vergleichbaren Baupro- jekten abhängig von den Genehmigungs- und Vergabeverfahren voraussichtlich noch bis ins Jahr 2019 andauern. Um schnellstmöglich den gesetzlichen Bestimmungen aus dem Rettungsgesetz gerecht zu werden beabsichtigt die Verwaltung im Stadtteil Worringen auf dem Grundstück an der St.-Tönnis-Straße zeitnah für die Dauer von maximal 2 Jahren eine provisorische Rettungswache in Betrieb zu nehmen. Zu diesem Zweck werden Container, die sich bereits im Eigentum der Feuerwehr befinden, genutzt. Diese waren bisher für die Löschgruppe der Freiwilligen Feuerwehr in Dellbrück im Zusammenhang mit dem Neubau des dortigen Gerätehauses in Benutzung. Mit der Fertigstellung des Gerätehauses mussten sie entfernt werden, um die Außenanlagen fertigzustellen. Diese ohnehin vorhandenen Container können in Worringen Teil der Interimslösung werden oder er- setzen für die Bauzeit der Rettungswache teuer anzumietende Baucontainer. Die Neubaumaßnahme kann parallel zum Interimsbetrieb durchgeführt werden. Nach Fertigstellung der Neubaumaßnahme kann das Provisorium für weitere Übergangslösungen im Kölner Stadtgebiet verwendet werden, da u.a. mit Fortschreibung des Rettungsdienstbedarfsplanes weitere neue Stand- orte wahrscheinlich sind. Für die Interimszeit ergibt sich eine Mindestnutzfläche von ca. 50 m². Diese umfasst die für den Ein- satzdienst zwingend erforderlichen Räumlichkeiten wie ein kombiniertes Rettungsdienstbüro bzw. Aufenthalts- und Speiseraum, eine kleine Single-Küche und einen Unisex-Dusch- und Toilettenraum, sowie zwei Ruheräume. Für den Rettungstransportwagen (RTW) ist eine Einhausung geplant, die einen Mindestschutz vor Überhitzung durch Sonneneinstrahlung bzw. gegen Kälte und Scheibenver- eisung bietet. Dienstablösung und wöchentliche bzw. einsatzabhängige Desinfektion und Ver- brauchsmaterialvorhaltung erfolgt auf der Feuer- und Rettungswache 6 in Chorweiler. Die Gesamtherstellungskosten für die Interimslösung betragen ca. 60.000 Euro. Hierbei enthalten sind neben dem Kauf die Herstellung einer Stand- und Pflasterfläche, die Erschließung mit Strom, Wasser und Telekommunikation und die Herstellung einer Überdachung. Sowohl die Pflasterfläche, als auch die Erschließung wären bereits Vorleistungen für die spätere Ret- tungswache und die geplante rückwärtige Einfahrt, so dass diese Kosten nur einmalig entstehen. Mit Inbetriebnahme der Interimsrettungswache wird der Rettungswagen vom Standort Esch nach Worringen verlegt; zusätzliches Personal ist nicht erforderlich. Aufgrund der Dringlichkeit und der Vorlagengrenzen der Ausschüsse wird die Beschaffung und Inbe- 4 triebnahme der Interimsrettungswache im Rahmen eines separaten Bedarfsprüfungs- und Vergabe- verfahrens durchgeführt. V. Finanzierung und haushaltsmäßige Auswirkung Die geschätzten Gesamtkosten zur Umsetzung der Baumaßnahme belaufen sich nach aktuellen Er- kenntnissen auf 674.000 €. Die Finanzierung der Maßnahme erfolgt aus bereits veranschlagten Mitteln i.H.v. 500.000 € im Teilfi- nanzplan 0212 Brand- und Bevölkerungsschutz, Rettungsdienst bei Zeile 8 Auszahlungen für Bau- maßnahmen, bzw. Finanzstelle 3701-0212-6-5535 „Neubau Rettungswache Worringen“, welche im Rahmen des Jahresabschlusses 2016 im Haushaltsjahr 2017 erneut bereitgestellt werden. Die Fi- nanzierung der darüber hinaus benötigten Mittel i.H.v. 174.000 € erfolgt durch Umschichtungen ver- anschlagter Mittel 2017 innerhalb des Teilfinanzplans 0212. Bei einer fünfzigjährigen Nutzungsdauer ergibt sich ab dem Jahr 2019 ein jährlicher Abschreibungs- aufwand in Höhe von 13.480 €. Entsprechende Mittel wurden im Haushaltsplan berücksichtigt. Die Gesamtkosten für die Interimslösung belaufen sich auf ca. 60.000 Euro. Die Finanzierung erfolgt aus bereits veranschlagten Mitteln im Teilfinanzplan 0212. Eine Nachverwendung der Container ist sichergestellt. Sämtliche Erschließungsaufwände können als Vorleistungen bei dem Neubau größten- teils weiterverwendet werden. Die aus den Investitionen für die Interimslösung und dem Bau der Rettungswache resultierenden Ab- schreibungsaufwendungen werden in die nächste Rettungsdienstgebührensatzung eingebracht und zu 100% über Erträge aus Rettungsdienstgebühren refinanziert. VI. Unabweisbarkeit und Unaufschiebbarkeit Die Stadt Köln als Träger des Rettungsdienstes ist gemäß Rettungsgesetz verpflichtet, die bedarfsge- rechte und flächendeckende Versorgung der Bevölkerung mit Leistungen der Notfallrettung sicherzu- stellen. Gemäß verabschiedetem Rettungsdienstbedarfsplan 2010 ist der Stadtteil Worringen in der geforderten Hilfsfrist nicht zu erreichen, sodass der Bedarfsplan die Neuerrichtung einer Rettungswa- che in Worringen vorsieht. Mit der Fortschreibung des Bedarfsplanes im Jahr 2016 wird die Erforder- lichkeit einer Rettungswache in Worringen bestätigt. Da die Fertigstellung des Neubaus abhängig von den Genehmigungs- und Vergabeverfahren vo- raussichtlich noch bis ins Jahr 2019 andauert, soll zur bedarfsgerechten und flächendeckenden Ver- sorgung auf dem Grundstück an der St.-Tönnis-Straße zeitnah eine provisorische Rettungswache in Betrieb genommen werden. VII. Fazit Ohne den Neubau der Rettungswache können die im Rettungsdienstbedarfspla n beschriebenen Hilfsfristen für den Stadtteil Worringen weiterhin nicht eingehalten werden. Die rettungsdienstliche Versorgung des Stadtteils Worringen müsste wie im Bestand von der Rettungswache Esch erfolgen. Anlagen: -1- Raumbuch -2- Kostenschätzung
Anlage 1 Beschlussvorlage_Raumbuch
5177 Zeichen
Anlage 1 zur Planungsbeschlussvorlage
Neubau Rettungswache Worringen, St.-Tönnis-Straße 60, 50769 Köln
Hier: Flächenbedarf
Erläuterungen zum Raumbuch:
Die Verfahrensanweisung VA „Raumbedarf im Einsatzdienst“ dient als Vorgabe des erforderlichen
Raumbedarfs für die Planung von neu zu errichtenden Rettungswachen. Sie ist seit 16.05.2012 in
Kraft und wird für die Raumgrößen der neu zu errichtenden Rettungswache in Worringen zu
Grunde gelegt. Dabei gelten folgende Grundsätze:
• Bei der Bemessung personenbezogener Raumgrößen die nen als Faktor entweder die im
Dienst befindlichen Funktionen (FK) oder die gesamte Mitarbeiterzahl + Auszubildende
einer Rettungswache.
• Bei Funktionen, die im 24 Std.-Dienst besetzt werd en, ist von einer Personalstärke FK x 5
auszugehen.
• Additiv zu den Raumgrößen sind ca. 20% weitere Ver kehrsflächen einzurechnen.
• Die Gebäudezugänge und Zugänge zu den Grundstücken erhalten ein einheitliches
Schließsystem.
Die Bemessungsgrundlagen:
• Funktionen (FK)
Drei Personen a 24 Std. (davon ein Azubi)
• Mitarbeiterzahl (MA)
15 Personen (davon 5 Azubis)
Erforderliches Raumprogramm:
1. 1 Rettungsdienstbüro 8m²
Die VA Raumbedarf im Einsatzdienst gibt einen Raumbedarf von
8 m² vor. Da in diesem Bürobereich mit personenbezogenen
Daten gearbeitet wird, ist dieser Raum gegen unbefugtes
Eintreten zu sichern. Diese Sicherung kann mit einem außen
angebrachten Türknauf erfolgen, es kann aber auch durch andere
technische Möglichkeiten sichergestellt werden.
Es gilt die ArbStättV.
2. 2 Spind-/Umkleideräume , 1,2m² x MA=18m²
davon 1 Damen 9m²
davon 1 Herren 9m²
Die Räume sind zwangsbelüftet herzustellen. Es gilt die ArbStättV.
3. 2 Duschräume
davon 1 Damen 6m²
davon 1 Herren 6m²
Es gelten die Anforderungen der ArbStättV und die sich daraus
ergebenden Raumgrößen. Für die Grobplanung wurden hier
Schätzwerte angenommen.
4. 2 Toilettenräume
davon 1 Damen 6m²
davon 1 Herren 7m²
Es gilt gelten die Anforderungen der ArbStättV und die sich daraus
ergebenden Raumgrößen.
5. 4 Lagerräume
davon 1 für Einsatzkleidung RD, zwangsbelüftet 0,4 m² x MA = 6 m²
davon 1 für schmutzige Einsatzkleidung, zwangsbelüftet 2 m²
davon 1 für saubere Einsatzkleidung 2 m²
davon 1 für Verbrauchsmaterial 6 m²
6. 3 Ruheräume , ca. 7 m² x FK
davon 1 Damen 7 m²
davon 1 Herren 7 m²
davon 1 als Raumreserve für Praktikanten bzw. einen Azubi 7 m²
Die Ruheräume sind Einzelzimmer und werden grundsätzlich
funktionsbezogen belegt. Zur Optimierung der Ausrückezeiten sind die
Räume in der Nähe des jeweiligen Fahrzeugs anzuordnen, die Türen
der Ruheräume öffnen in Laufrichtung. Die Anzahl der Ruheräume
ergibt sich aus der Anzahl der Funktion auf der Rettungswache
zuzüglich Raumreserven für Praktikanten.
7. Versorgung
1 Küche 10 m²
1 Speiseraum 8 m²
Die Größe des Speiseraumes ergibt sich aus der Anzahl der
Funktionen. Bei mehr als einem Rettungsmittel auf der Rettungswache
erhöht sich die Größe des Speiseraumes um 2,5 m² /FK.
8. Technikräume/ wachspezifisch
Hausanschlussraum, optional 4 m²
Notstrom / USV, optional
Heizung, optional
Die Anforderungen ergeben sich aus dem funktionalen Bedarf und den
anerkannten Regeln der Technik.
9. Wagenhalle (inkl. angrenzende Räume)
Stellplätze für Fahrzeuge gem. DIN 14092/ Stellplatzgröße 4* 68 m²
inkl. Abtakelraum RD in der Fläche Stellplätze RD
inkl. Desinfektionsbereich in der Fläche Stellplätze RD
*Gem. DIN 14092/ Stellplatzgröße 4 ist der Flächenbedarf hier unter
Berücksichtigung der Abmessungen des jeweiligen
Bemessungsfahrzeuges und der in der DIN geregelten
Sicherheitsabstände und Bewegungsräume zu vereinbaren. Die
Abmaße werden mit 12,50 m x 5,50 m festgelegt.
Hallentore:
Gem. Verfahrensanweisung VA „Raumbedarf im Einsatzdienst“ sind
Hallentore in der Regel als Sektionaltore zu planen und mir
großen transparenten Glas- oder Plexiglasflächen auszustatten, damit
eine gute Sicht in die Wagenhallen geboten wird. Die Tore sind
elektrisch steuerbar mit Fernbedienung vorzusehen. Die Tore sind
bereits am Zugang zur Wagenhalle öffenbar. Sie schließen drei
Minuten nach einer Alarmierung selbständig.
10. Hof- und Übungsfläche
Eine Übungsfläche ist gem. Verfahrensanweisung VA „Raumbedarf im
Einsatzdienst“ nicht vorgesehen. Soweit möglich, ist vor dem Gebäude
eine behindertengerechte Parkmöglichkeit vorzusehen.
Da die erworbene Liegenschaft an der St.-Tönnis-Straße im
rückwärtigen Bereich über ausreichend Außenfläche verfügt, wird zu
Gem. Verfahrensanweisung VA „Raumbedarf im Einsatzdienst“
angedacht, eine Durchfahrbarkeit der Wagenhalle, sowie drei
Mitarbeiterparkplätze vorzusehen.
Zusammenfassung Flächenbedarf:
Aus den vorgenannten Bemessungsgrundlagen ergeben sich folgender Flächen- bzw. folgender
Raumbedarf:
erforderlicher Bedarf
Nutzfläche (NF) 178,00 m²
Zzgl. 20% für Verkehrsflächen ( VF ) VA „Raumbedarf im Einsatzdienst“ 36,00 m²
Brutto Grundfläche (BGF) 214 ,00 m²
Beratungsverlauf (4)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert empfohlen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert empfohlen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 1128/2016
- Typ
- Beschlussvorlage Ausschuss
- Datum
- 22.02.2017
- Erstellt
- 03.08.2017 00:27