2010/0154
Einsatz von leiseren und saubereren Laubsaugern / -bläsern Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 4. Februar 2010/15/18
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2010/0154
4208 Zeichen
Magistratsvorlage
Eingang Magistrats-
geschäftsstelle:
26.05.2010
an den Magistrat
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
Beteiligt vor
Magistratsbeschlussfassung:
Dezernat VI Dezernat II an die Stadtverordnetenversammlung
OBW zur Befassung
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
zur abschließenden Beschluss-
fassung Fachausschuss
Amt: Grünflächenamt
Behandlung in
öffentl. Sitzung
Ja
Nein
OBW bei abschl. Beschluss-
fassung Magistrat
Ja
Nein
Internetfähig
Verteiler:
Vorlage-Nr. 2010/0154
Magistratsbeschluss-Nr.
Betreff: Einsatz von leiseren und sa ubereren Laubsaugern / -bläsern
Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 4. Februar 2010/15/18
Vorlage vom: 27. 4.2010
Beschlussvorschlag:
Der Magistrat nimmt von dem nachfolgenden Bericht Kenntnis.
Anlagen:
Datenschutzrelevante Anlage:
Beschluss des Magistrats vom
2
...
Berichtsseite zur Magistratsvorlage vom 27.04.2010
Bericht:
Das Grünflächenamt setzt im Bereich der Grünflächenunterhaltung derzeit insgesamt 24 Laubblasge-
räte ein. Davon sind 13 Stück handgeführt, 3 Stück Anbaugeräte (z. B. an Heckenscheren) und 11
Rückenbläser. Im Friedhofsbereich werden auf 7 Friedhöfen insgesamt 10 Laubbläser eingesetzt.
Laubsauger werden grundsätzlich nicht eingesetzt.
Im EAD kommen im hoheitlichen Bereich 18 und im gewerblichen Bereich 4 Laubblasgeräte zum Ein-
satz. 20 Geräte sind von der Firma Stihl, Typ BR 500, und 2 Geräte sind ebenfalls Stihl Geräte, jedoch
Typ SH 85. Die beiden Geräte SH 85 können sowohl saugen als auch blasen.
Aus betriebswirtschaftlichen Gründen ist es unter heutigen Rahmenbedingungen nicht mehr möglich,
auf den Einsatz der motorbetriebenen Geräte zu verzichten. Der Einsatz der Geräte erfolgt allerdings
differenziert nach Uhrzeit (Berücksichtigung der Lärmschutzvorschriften) und Bedarf (Menge Lauban-
fall, Blüten- und Knospenteile). Im Bereich der Friedhöfe wird für Arbeiten zwischen Grabstätten und
schmalen Wegen ein Laubbesen eingesetzt. Für Betriebe des Friedhofgartenbaus besteht ein Verbot
der Verwendung dieser Geräte an Werktagen ab 17 Uhr und grundsätzlich an Samstagen und Sonn-
tagen.
"In der Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung ist geregelt, dass Laubblasgeräte in Wohngebie-
ten nur in der Zeit von 09:00 Uhr bis 13:00 Uhr und 15:00 Uhr bis 17:00 Uhr eingesetzt werden dürfen.
Der § 7, Abs. 2 der Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung lässt jedoch die Ausnahme zu,
Laubbläser und -sammler zu jeder Zeit einsetzen zu können, wenn es zur Abwehr einer Gefahr für
Mensch, Umwelt oder Sachgüter erforderlich ist".
Abweichungen von den Lärmschutzvorschriften gibt es nur, wenn Gefahr für Dritte besteht, z.B. bei
nassem Laub oder bei der Reinigung nach Festveranstaltungen. Hierfür gibt es eine Sondergenehmi-
gung vom Regierungspräsidium Darmstadt.
Die Straßenreinigung des EAD ist auch noch rein manuell tätig, so dass der EAD ca. 700 bis 800
Stück Reiserbesen jährlich verbraucht. Ein genereller Verzicht auf die Laubblasgeräte ist mit der der-
zeitigen Personalstärke nicht möglich, ohne eine erhebliche Qualitätsverschlechterung der Straßen-
reinigung und Verkehrssicherung hinzunehmen.
Bei Ersatz- bzw. Neubeschaffungen von Laubbläsern werden beim Grünflächenamt wie auch beim
EAD grundsätzlich Geräte mit den geringsten Lärm- und Schadstoffemissionen ausgewählt, um einer-
seits den Umweltbelangen Rechnung zu tragen, andererseits die Lärmbelastung für die Bürgerinnen
und Bürger aber auch für die eigenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu reduzieren. Die Geräte wer-
den alle mit schadstoffarmem Sonderkraftstoff betankt. Dieser Kraftstoff enthält kein giftiges Benzol.
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...
Die Beschaffung von leisen und lärmarmen Geräten liegt grundsätzlich im Interesse aller Dienststel-
len, Ämter und Tochterunternehmen. Die Beschaffung der jeweils neuesten und umweltgerechtesten
Geräte ist jedoch auch abhängig vom zur Verfügung stehenden Budget.
Aufgestellt:
Darmstadt, 27.04.2010
67-0 F/la Tel. 2900
Dezernat II Dezernat VI
Wolfgang Glenz Dipl.-Ing. Dieter Wenzel
Bürgermeister Stadtrat
Beratungsverlauf (2)
Details
- Vorlagen-Nr.
- 2010/0154
- Typ
- Magistratsvorlage
- Datum
- 27.04.2010
- Erstellt
- 29.09.2026 00:00