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2010/0154

Einsatz von leiseren und saubereren Laubsaugern / -bläsern Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 4. Februar 2010/15/18

Magistratsvorlage 27.04.2010

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2010/0154

4208 Zeichen

Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats- 
geschäftsstelle: 
26.05.2010 
an den Magistrat 
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung 
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung: 
Dezernat VI Dezernat II an die Stadtverordnetenversammlung 
   OBW zur Befassung 
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung 
   zur abschließenden Beschluss-        
fassung Fachausschuss 
 
Amt: Grünflächenamt 
Behandlung in  
öffentl. Sitzung 
Ja 
 
Nein 
 
 OBW bei abschl. Beschluss-
fassung Magistrat 
 
 
 
Ja 
 
Nein  
Internetfähig     
Verteiler: 
 
 
Vorlage-Nr. 2010/0154 
 
Magistratsbeschluss-Nr. 
  
 
 
Betreff: Einsatz von leiseren und sa ubereren Laubsaugern / -bläsern  
Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 4. Februar 2010/15/18 
 
Vorlage vom: 27. 4.2010 
 
Beschlussvorschlag: 
 
Der Magistrat nimmt von dem nachfolgenden Bericht Kenntnis. 
 
 
 
Anlagen:   
 
Datenschutzrelevante Anlage:  
 
Beschluss des Magistrats vom

2 
... 
 
 
Berichtsseite zur Magistratsvorlage vom 27.04.2010  
 
 
Bericht: 
 
 
 
Das Grünflächenamt setzt im Bereich der Grünflächenunterhaltung derzeit insgesamt 24 Laubblasge-
räte ein. Davon sind 13 Stück handgeführt, 3 Stück Anbaugeräte (z. B. an Heckenscheren) und 11 
Rückenbläser. Im Friedhofsbereich werden auf 7 Friedhöfen insgesamt 10 Laubbläser eingesetzt. 
Laubsauger werden grundsätzlich nicht eingesetzt.  
 
Im EAD kommen im hoheitlichen Bereich 18 und im gewerblichen Bereich 4 Laubblasgeräte zum Ein-
satz. 20 Geräte sind von der Firma Stihl, Typ BR 500, und 2 Geräte sind ebenfalls Stihl Geräte, jedoch 
Typ SH 85. Die beiden Geräte SH 85 können sowohl saugen als auch blasen. 
 
Aus betriebswirtschaftlichen Gründen ist es unter heutigen Rahmenbedingungen nicht mehr möglich, 
auf den Einsatz der motorbetriebenen Geräte zu verzichten. Der Einsatz der Geräte erfolgt allerdings 
differenziert nach Uhrzeit (Berücksichtigung der Lärmschutzvorschriften) und Bedarf (Menge Lauban-
fall, Blüten- und Knospenteile). Im Bereich der Friedhöfe wird für Arbeiten zwischen Grabstätten und 
schmalen Wegen ein Laubbesen eingesetzt. Für Betriebe des Friedhofgartenbaus besteht ein Verbot 
der Verwendung dieser Geräte an Werktagen ab 17 Uhr und grundsätzlich an Samstagen und Sonn-
tagen. 
 
"In der Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung ist geregelt, dass Laubblasgeräte in Wohngebie-
ten nur in der Zeit von 09:00 Uhr bis 13:00 Uhr und 15:00 Uhr bis 17:00 Uhr eingesetzt werden dürfen. 
Der § 7, Abs. 2 der Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung lässt jedoch die Ausnahme zu, 
Laubbläser und -sammler zu jeder Zeit einsetzen zu können, wenn es zur Abwehr einer Gefahr für 
Mensch, Umwelt oder Sachgüter erforderlich ist". 
 
Abweichungen von den Lärmschutzvorschriften gibt es nur, wenn Gefahr für Dritte besteht, z.B. bei 
nassem Laub oder bei der Reinigung nach Festveranstaltungen. Hierfür gibt es eine Sondergenehmi-
gung vom Regierungspräsidium Darmstadt. 
 
Die Straßenreinigung des EAD ist auch noch rein manuell tätig, so dass der EAD ca. 700 bis 800 
Stück Reiserbesen jährlich verbraucht. Ein genereller Verzicht auf die Laubblasgeräte ist mit der der-
zeitigen Personalstärke nicht möglich, ohne eine erhebliche Qualitätsverschlechterung der Straßen-
reinigung und Verkehrssicherung hinzunehmen.  
 
Bei Ersatz- bzw. Neubeschaffungen von Laubbläsern werden beim Grünflächenamt wie auch beim 
EAD grundsätzlich Geräte mit den geringsten Lärm- und Schadstoffemissionen ausgewählt, um einer-
seits den Umweltbelangen Rechnung zu tragen, andererseits die Lärmbelastung für die Bürgerinnen 
und Bürger aber auch für die eigenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu reduzieren. Die Geräte wer-
den alle mit schadstoffarmem Sonderkraftstoff betankt. Dieser Kraftstoff enthält kein giftiges Benzol.

3 
... 
 
Die Beschaffung von leisen und lärmarmen Geräten liegt grundsätzlich im Interesse aller Dienststel-
len, Ämter und Tochterunternehmen. Die Beschaffung der jeweils neuesten und umweltgerechtesten 
Geräte ist jedoch auch abhängig vom zur Verfügung stehenden Budget.  
 
 
Aufgestellt:  
Darmstadt, 27.04.2010 
67-0 F/la  Tel. 2900  
 
 
Dezernat II      Dezernat VI  
      
 
Wolfgang Glenz    Dipl.-Ing. Dieter Wenzel 
Bürgermeister     Stadtrat

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Details

Vorlagen-Nr.
2010/0154
Typ
Magistratsvorlage
Datum
27.04.2010
Erstellt
29.09.2026 00:00